Polimal 1094 und Serie

SICHERHEITSDATENBLATT Nr: KCh/ PZP/01-06 Polimal® 1094 und Serie Ausgabe: 1 Ausgabedatum:: 20.05.2010 Ersetz: keine Seite 1 von 8 1. BEZEICHNUNG...
Author: Alfred Gerber
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SICHERHEITSDATENBLATT

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Polimal® 1094 und Serie

Ausgabe: 1

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1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Bezeichnung der Zubereitung: betreff : Produkte mit Handelsnahme Polimal® 1094 : Polimal 1094, Polimal 1094-1, Polimal 1094-2, Polimal 1094 ATP, Polimal 1094 ATP-1, Polimal 1094 ATP-2, Polimal 1094 ATP-1S, Polimal 1094 WTP, Polimal 1094 WTP-1, Polimal 1094 WTP-1S Polimal 1094 WTP-2, Polimal 1094 WTP-2S, Polimal 1094 AWTP, Polimal 1094 AWTP-1, Polimal 1094 AWTP-2,Polimal 1094 AWTP-1S, Polimal 1094 AWTP-2S, Polimal 1094 AP, Polimal 1094 TP, Polimal 1094 AWTP-3, Polimal 1094 AWTP-4, Polimal 1094 AWTP-5 1.2 Verwendungszweck:

für Herstellung von glasfaserverstärkten und/oder mineralische Füllstoffe Komposition

1.3 Hersteller: ZAKŁADY CHEMICZNE „ORGANIKA - SARZYNA” SPÓŁKA AKCYJNA Adresse: Telefon: Fax: E-mail: 1.4 Notrufnummer:

ul. Chemików 1, 37-310 Nowa Sarzyna, Polen +48 (17) 2407 520 +48 (17) 2407 122 [email protected] +48 (17) 2407 214 (24 h)

2. Mögliche Gefahren Gesundheitsschädlich. Reizt die Augen und die Haut.Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Entzündlich. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Zusammensetzung: Produkt ist ein Lösung des ungesättigtes Polyesterharz (Polymer) in Styrol 3.2 Gefährliche Inhaltstoffe: Chemische Bezeichnung

CAS-Nr

WE-Nr

R-Sätze

Gew %

202-851-5

Gefahrensymbole Xi, Xn

Styrol

100-42-5

R10-20-36/38

> 12,5

Į-Methylstyrol

98-83-9

202-705-0

N, Xi

R10, R36/37, R51/53

0- 2

N,N Dieäthylanilin

91-66-7

202-088-8

T, N

R23/24/25-33-51/53

0- 1

Stoddard-Solvent *

8052-41-3

232-489-3

N, Xn

R10-51/53-65-66,

0- 0,3

Solventnaphta *

64742-95-6

265-199-0

Xi, Xn, N

R10-37-51/53-65-66

0-0,2

(2-Phenylpropen)

* Klassifizierung unter berücksichtigt H und P Note; enthält unter 0,1% Benzol. Volltexte der erwähnten R-Sätze siehe unter Kapitel 16 des Sicherheitsdatenblattes

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Diese Inhaltstoffe haben noch keine Registernummer gemäß mit Verordnung REACH. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: - Verunglückte aus der Gefahrenzone entfernen Nach Einatmen: - Frischluft, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Stillatmung erste Hilfe. Nach Augenkontakt: - bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, Augenarzt aufsuchen Nach Hautkontakt: - Mit viel Wasser und Seife gründlich abwaschen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: - Kein Erbrechen einleiten. Keine Milch und Pflanzen- und Tierfett trinken. Arzt sofort verständigen, wenn möglich diese Etikett oder Verpackung vorzeigen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Geeignete Löschmittel: - Schaum, CO2, Löschpulver, Wassersprühwasser 5.2 Nicht geeignete Löschmittel: - Dichte Wasserstrahlen 5.3 Besondere Gefahren: - gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (CO), Kohledioxid, Ruȕ 5.4 Besondere Schutzausrüstung: - im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Schutzmaßnahmen bei Löschwasser siehe Punkt 6 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Fremde Personen aus der Gefahrenzone entfernen. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Kontakt mit Augen und der Haut vermeiden. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: siehe Abschnitt 8 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Eindringen in Erdreich, Flüsse und Gewässer verhindern. Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Solche Schutzmaßnahmen verwenden auch bei Löschwasser (Abschnitt 5) 6.3 Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Größere Mengen eindämmen und in geeignete und gezeichnete Behälter pumpen und zur Entsorgung geben; Rest mit saugfähigem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.

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7. Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung: Nicht ausflieȕen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Erdboden gelangen lassen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für gute Lüftung sorgen. Das Produkt ist brennbar. Dämpfe bilden zusammen mit Luft explosives Gemisch. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. 7.2 Lagerung: In originalen Verpackungen, dicht verschlossen, trocken und gut gelüfteten Lager aufbewahren und vor Temperaturen über 25 0C schützen. . Eindringen in die Kanalisation, Erdreich, Flüsse und Gewässer verhindern. Bestimmungsmäße Verwendung. Achtung: Styroldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus 7.3 Spezifische Verwendung: Keine. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen 8. 1 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten: Styrol: Stoddard – Solvent Į-Methylstyrol

MAK Wert MAKW Wert MAK Wert MAKW Wert MAK Wert

50 mg/m3 200 mg/m3 300 mg/m3 900 mg/m3 240 mg/m3

MAKW Wert

480 mg/m3

(2-Phenylpropen) -

gemäß mit Verordnung des Arbeitsministers vom 29 November 2002 über MAK (Dz.U. Nr 217, Pos. 1833 mit späteren Änderungen),

8.2 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Atemschutz: - Bei gute Lüftung nicht erforderlich. Wenn die üblichen persönlichen Schutzausrüstungen nicht genügend sind, eine Maske mit Filter für organische Dämpfe, Klasse A verwenden. Handschutz: - Schutzhandschuhe aus Gummi, PVC, Viton, Nitrilkautschuk Augenschutz: - dichte Schutzbrille Körperschutz:

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Schutzkleidung und Schutzschuhe tragen. Die geschmutzte Kleidung und Schuhe waschen oder reinigen. Überwachung den Grenzwerten am Arbeitsplatz gemäß mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 20 April 2005 (Dz. U. Nr 73, pos. 645) 8.3 Andere Angaben Keine bei sachgemäßer Handhabung. Bei unbeabsichtigter Freisetzung Atemschutz erforderlich (Pkt 5.4) 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Allgemaine Form Geruch

klebrige Flüssigkeit charakteristisch für Styrol

9.2 Angaben für Gesund und Umweltschutz pH Siedepunkt: Schmelzpunkt*: Flammpunkt: Zündtemperatur Brennbarkeit Explosionsgefahr Oxydationsvermögen Dampfdruck (50 0C) Dichte: (23 0C) Viskosität: (23oC) Löslichkeit in Wasser Löslichkeit in anderen Lösemittel Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser * für Styrol

keine Daten 138 ÷ 146 oC -30,6oC (für Styrol) 32oC >425oC leicht brennbar nicht (sehe p. 9.3.) nicht anwendbar 9 - 10 kPa ca 1120 kg/m3 ca 350 cP 125,1 mg/l, Azeton, Ethanol, Ethyläther 1,1 - 3,1

9.3. Sonstige Angaben. Dämpfe von Styrol bilden mit Luft explosionsgefährlicher Gemische. Explosionsgrenzen: Untere 1,1 Vol. % Obere 8,0 Vol.% 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Zu vermeidende Bedingungen: Direkte Sonnenstrahlung, Zünd- und Warm- quellen, Konzentration Styroldämpfe vermeiden. Keine Zersetzung bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung (Pkt. 7.2)

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10.2 Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel, Starke Säure und Alkalien 10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine Zersetzung bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung (Pkt. 7.2) Im Brandfall kann gefährliche Zersetzungsprodukte auftreten (Pkt. 5.3) 11. Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Das Produkt ist als Gefahrgut eingestuft. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizt die Augen und die Haut. Für Styrol:

Für Į-Methylstyrol (2-Phenylpropen)

LC50 TCL0 LCL0 LD50

inhalativ inhalativ inhalativ oral

Ratte Mensch Mensch Ratte

24000 mg/m3 (4 h) 2600 mg/m3 43000 mg/m3 5000 mg/kg

LD50 LCL0

oral inhalativ

Ratte Ratte

4900 mg/kg 3000 ppm

Zusätzliche Angaben: Die Symptome einer akuten Vergiftung: Styroldampf in geringen Konzentrationen kann zu tränenden Augen, metallischer Geschmack im Mund, in Konzentrationen von 800 mg/m3 - Schmerzen und Rötung und mehr - Husten, Benommenheit, Schwindel. Ein Abbruch der Exposition kann verhindern Fortschreiten der Symptome: Zeichen der Rückzug. Fortsetzung Exposition verursacht Schläfrigkeit, Verwirrtheit, können Atemlähmung und Tod. Liquid Styrol Kontamination der Haut kann zu Schmerzen und Rötung der Haut. Augenkontakt flüssigem Styrol führt zu Schmerzen, Rötung der Bindehaut. Verschlucken führt zu Halsschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und allgemeine Symptome einer Vergiftung durch Einatmen. Die Symptome einer chronischen Vergiftung: chronischer Dermatitis, chronische Bindehautentzündung, Beeinträchtigung des Geruchs, psychischen Störungen, Langsamkeit, Veränderungen in der Aufzeichnung der elektrischen Erholung (EEG 12. Angaben zur Ökologie 12.1 Ökotoxische Wirkungen Styrol Fischtoxizität: Daphnientoxizität: Algentoxiziät: Bakterientoxiziät:

LC50 LC50 EC50 NOEC

4-10 mg /l /96 h 4,7 mg /l /48 h 4,9 mg /l /72 h 72 mg /l /16 h

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12.2 Mobilität Angaben für Styrol siehe Punkt 9. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit Biologischer Abbau für Styrol : 80% /20 Tage – leicht abbaubar 12.4 Bioakkumulation Bioakkumulation für Styrol: log Pow 1,1 – 3,1 kleine Bioakkumulation. 12.5 Andere Nicht anwendbar. Produkt nicht in das Grundwasser, in Gewässer, Erdboden und in die Kanalisation gelangen lassen. Produkt kann nicht in biologische Kläranlage zuführen. 13. Hinweise zur Entsorgung Produktabfälle muss unter Beachtung örtlicher, behördlicher Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden, z.B. geeigneter Verbrennungsanlage. Abfälle nicht in das Grundwasser, in Gewässer, Erdboden und in die Kanalisation gelangen lassen. 14. Angaben zum Transport Landtransport RID/ADR: UN - Nr: Klasse:

1866 3

Versandbezeichnung: Verpackungsgruppe: Gefahrennummer: Gefahrenetikett: 15. Vorschriften Kennzeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Enthält: Styrol Gefahrensätze: R10

Entzündlich

HARZLÖSUNG, entzündbar III 30 3 (Brennbare Flüssigkeit)

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R20 R36/38

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Gesundheitsschädlich beim Einatmen Reizt die Augen und die Haut

Sicherheitsratschläge (S-Sätze): S2 S 26 S46 S 51 S 61

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Bei Berührung mit den Augen, gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Raten ziehen

Gesetzakte: - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), (Amtsblatt der Europäischen Union 396 vom 30.12.2006) - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (GHS) (Amtsblatt der Europäischen Union L 353 vom 31.12.2008) - Verordnung (EG) Nr. 1336/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zu ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Amtsblatt der Europäischen Union L 354/60 vom 31.12.2008) - Gesetz vom 11 Januar 2001 über Chemikalien (Dz. U. 2009, Nr 152 Pos. 1222), - Verordnung des Gesundheitsministers vom 2 September 2003 über Kriterien und Klassifikation Chemikalien (Dz. U. Nr 171, Pos. 1666 mit späteren Änderungen), - Verordnung des Gesundheitsministers vom 5 März 2009 über Kenzeichnung Verpackungen für Chemikalien (Dz. U. Nr 53, Pos. 439), - Gesetz vom 27 April 2001 über Abfälle (Dz. U. von 2010, Nr 185, Pos.1243 mit späteren Änderungen), 16. Sonstige Angaben 16.1 R-Sätze 16.1.1 Vollständiger Wortlauf der R-Sätze auf die in Abschnitt 3 verwiesen wird: T N Xn Xi R10 R20

Toxisch Schädlich für Umwelt Gesundheitsschädlich Reizend Entzündlich Gesundheitsschädlich beim Einatmen

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R23/24/25 R33 R36/37 R36/38 R51/53 R65 R66

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Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Gefahr kumulativer Wirkungen Reizt die Augen und die Atmungsorgane Reizt die Augen und die Haut Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

16.1.2 Vollständiger Wortlauf der R-Sätze auf die in Abschnitt 2 verwiesen wird: Xn Gesundheitsschädlich R10 Entzündlich R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R36/38 Reizt die Augen und die Haut 16.2 Erforderliche Schulungen: Die Schulungen müssen gemäß mit Arbeitsgesetz durchführen sein. Die Personen, die das Produkt transportieren, müssen mit ADR-Vorschriften kennenlernen. 16.3 Begrenzungen bei Anwendung: Keine. Das Produkt sachgemäßer anwenden. 16.4 Zusätzliche Angaben Weitere Informationen kann bei Hersteller bekommen, Kontakt wie in Abschnitt 1.3 Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäß mit Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), Anlage II „Anfertigung den Sicherheitsdatenblätter“ anfertigen. Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkt in Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. 16.5 Literatur: - Eigene Prüfungen, - Welzbacher U.: Gefährliche Stoffe – Ein praktischer Handbuch, Verlag Berufsinformation, Warszawa 2000 - Królikowski W., Kłosowska-Wołkowicz Z., PĊczek P., “Polyesterharz und Laminate” Ausgabe 2 WNT, W-wa 1986 - Sicherheitsdatenblatt für Styrol von Firma BRENNTAG Ausgabe V vom 1.07.2009 - Chemical Data Sheet IUCLID Das Produkt wurde im Büro für Chemikalien in ŁódĨ gemäß mit Gesetz vom 11 Januar 2001 über Chemikalien (Dz. U. 2009, Nr 152 Pos. 1222) angemelde

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