Pflichtenheft der Verkehrskommission

Pflichtenheft der Verkehrskommission vom 28. Juli 2009 Der Gemeinderat Aesch erlässt gestützt auf § 104 des Gemeindegesetzes sowie § 11 des Verwaltu...
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Pflichtenheft der Verkehrskommission vom 28. Juli 2009

Der Gemeinderat Aesch erlässt gestützt auf § 104 des Gemeindegesetzes sowie § 11 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Gemeinde Aesch folgendes Pflichtenheft für die Verkehrskommission Aesch:

1.

Allgemeines

Die «Verkehrskommission Aesch» (nachfolgend Verkehrskommission genannt) ist eine ständige beratende Kommission des Gemeinderates im Sinne der Gemeindeordnung mit Antragsrecht in den ihr übertragenen Aufgaben.

2. -

3. -

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4.

Ziel und Zweck der Verkehrskommission Ziel ist die Beratung des Gemeinderates in den Belangen des öffentlichen Verkehrs und Individualverkehrs. Die Verkehrskommission unterstützt den Gemeinderat im Vollzug der von der Bundesgesetzgebung und den kantonalen Gesetzen der Gemeinde übertragenen Aufgaben, sowie der kommunalen Verordnungen, Richtlinien und Reglemente.

Struktur Die Verkehrskommission besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die durch die Parteien gemäss Verteilschlüssel der letzten Gemeinderats- und Gemeindekommissionswahlen nominiert werden. Die Vertreter der Bauabteilung und der Gemeindepolizei sind von Amtes wegen nicht stimmberechtigte Mitglieder der Verkehrskommission. Der Gemeinderat wählt die Kommissionsmitglieder. Die Verkehrskommission konstituiert sich selber und wählt die Personen für die Funktion des Präsidiums, des Vize-Präsidiums und der Protokollführung. Bei Bedarf können auch externe Berater und interessierte oder betroffene Kreise und Gruppierungen beigezogen werden nach Absprache mit dem Departementchef. Entstehen dabei Kosten gilt das Vorgehen gemäss Submissionsreglement. Die beigezogenen Fachpersonen oder Interessenvertreter haben in der Kommission kein Stimmrecht. Die Verkehrskommission untersteht dem Gemeinderat.

Amtsverschwiegenheit

Für die Tätigkeit der Verkehrskommission bzw. deren Mitglieder gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung. 4.1 -

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Schweigepflicht Die Mitglieder der Verkehrskommission unterstehen der Schweigepflicht. Die einzelnen Verkehrskommissionsmitglieder sind verpflichtet, Feststellungen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit gemacht haben, gegenüber Aussenstehenden geheim zu halten. Äusserungen und Stellungnahmen dürfen nicht an Aussenstehende bekannt gegeben werden.

4.2

Ausstandspflicht

Mitglieder der Kommission treten in den Ausstand, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbar persönliches Interesse haben.

5.

Organisation

Die Organisation der Kommissionssitzung erfolgt durch den (die) PräsidentIn oder einem Mitglied im Auftrag des (der) PräsidentenIn. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt mit den Traktanden in der Regel zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Anliegen der Bevölkerung müssen über die Verwaltung / Gemeinderat eingereicht werden. Von dort werden die Aufträge verteilt. - Die durch die Verkehrskommission beschlossenen Anträge sind innerhalb eines Monats an den Gemeinderat weiterzuleiten. Die Weiterleitung kann in Form eines Protokollauszuges vorgenommen werden, wobei der Beschluss der Verkehrskommission hieraus ersichtlich sein muss. - Unerledigte resp. noch pendente Aufgaben sind in der Massnahmenliste aufzulisten. - Das Protokoll muss mindestens 2 Wochen nach der Sitzung an die Mitglieder und den Gemeinderat zugestellt werden. - Die Verkehrskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung anwesend sind. Die Abstimmungen in der Verkehrskommission werden offen durchgeführt. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Abstimmungen sind die Alternativen im Protokoll mit deren Abwägungen aufzuführen bzw. mit den Vor- und Nachteilen.

6.

Pflichten von Behörden und Verwaltung

Bei Sachgeschäften mit möglichen Auswirkungen auf den Verkehr in Aesch kann der Gemeinderat die Vernehmlassung der Verkehrskommission einholen. Der Verkehrskommission werden die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt.

7.

Grundsätzliche Aufgaben

Die Verkehrskommission handelt im Auftrag des GR und der GL (gemäss Regelung kant. Gemeindereglement). Die Verkehrskommission befasst sich mit Antragsrecht an den GR namentlich mit folgenden Aufgaben: - Konzepten (z.B. Parkierungsreglement, Strassennetzplan usw.) - Vernehmlassungen (z.B. ÖV Leistungsauftrag) - mit flächendeckenden (z.B. Quartier, Strassenzug usw.) Verkehrs(-sicherheits) -fragen und Problemen - Komplexe Verkehrsgeschäfte mit politischer Tragweite (z.B. mehrere Massnahmen auf einem Strassenabschnitt usw.) - usw. Details dazu sind unter 7.1 bis 7.5 aufgeführt. Einzelmassnahmen sind davon ausgeschlossen (z.B. Heckenschneiden, Tafeln ersetzen usw.)

7.1 -

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7.2 -

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7.3 -

7.4 -

7.5

Richtplanung, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung Stellungnahme bei Vernehmlassungen zu den Fachbereichen: Fussverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr, fliessender und ruhender Verkehr unter Berücksichtung einer nachhaltigen und siedlungsverträglichen Lösung. Sie wirkt bei der Verkehrs- und Strassenplanung mit und behandelt verkehrsberuhigende Massnahmen. Quartierpläne Die Verkehrskommission verfasst zu eingereichten Quartierplänen (Techn. Kommission ist für die Quartierplanung zuständig) oder zu Entwürfen eine Stellungnahme zu verkehrsrelevanten Aspekten. Sie beurteilt die bei einer Vernehmlassung eingegangen Anliegen und verfasste eine Stellungnahme zu Handen des Gemeinderates. Strassennetzplan & Strassenreglement Die Verkehrkommission erarbeitet Stellungnahmen zum kantonalen und den kommunalen Strassennetzplan &-reglement. Sie beurteilt die bei einer Vernehmlassung eingegangen Anliegen und verfasst eine Stellungnahme zu Handen des Gemeinderates. Fussverkehr, öffentlicher Verkehr, Veloverkehr, Mobilitätsmanagement Die Verkehrskommission prüft Massnahmen zugunsten des Fussverkehrs, öffentlichen Verkehrs, Veloverkehrs und der nachhaltigen Mobilität. Die Verkehrskommission unterbreitet den zuständigen Behörden Vorschläge, namentlich zur Planung von zusammenhängenden Verkehrswegnetzen (Fuss- und Veloroutenkonzept) und Abstellplätzen (siehe Quartierplan), zur Verkehrsbeschränkung, zur Entwicklung der öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. Vernehmlassung des ÖV Leistungsauftrags). Beispiele dazu sind: o Lage und Ausgestaltung von Haltestellen, Mitwirkung bei der Fahrplangestaltung, Sicherung von Schulwegen, sichere Querung von Strassen für den Fuss- und Veloverkehr, Mobilitätsmanagement, usw. Verkehrsicherheit, Verkehrsberuhigung (Siedlung)

Die Verkehrskommission unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Gemeindestrassennetz und auf dem kantonalen Strassennetz im Siedlungsgebiet. Sie wirkt mit: - bei der Verkehrs- und Strassenplanung und behandelt verkehrsberuhigende Massnahmen (von 7.1), - unterbreitet den zuständigen Behörden Vorschläge, namentlich zur Optimierung von Verkehrsführung und Strassensignalisation, zu verkehrslenkenden und -beruhigenden Massnahmen, zu Zonensignalisationen, zur Beleuchtung im öffentlichen Raum usw. - stellt Antrag an den Gemeinderat für die Verkehrsführungen und Strassensignalisationen.

7.6 -

Informationsbeschaffung Im Rahmen des Budgets können zur Meinungsbildung Fachleute und Experten beigezogen, sowie regionale Informationsveranstaltungen besucht, oder geeignetes Grundlagenmaterial zur Meinungsbildung beschafft werden.

7.7 -

8.

Öffentlichkeitsarbeit und Vernehmlassungen Die Orientierung der Öffentlichkeit erfolgt gemäss Kommunikationskonzept des Gemeinderates. Anträge für Öffentlichkeitsarbeit, die finanziellen Aufwand mit sich bringen, sind im Rahmen des Budgets dem Gemeinderat zu unterbreiten. Die Verkehrskommission unterstützt den zuständigen Gemeinderat bei der Vorbereitung von gemeindeinternen Vernehmlassungen und bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu gemeindeexternen Vernehmlassungen.

Budget

Für die Aufgaben von Verkehrsplanungen sind im Voranschlag die notwendigen Mittel bereitzustellen.

9.

Kompetenzen

Die Verkehrskommission hat folgende Kompetenzen: - Antragsrecht an den Gemeinderat - Beratungsfunktion

10. Sitzungsgelder Die Entschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen und Veranstaltungen ist im Reglement über die Entschädigung von Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Aesch vom 07.12.2000 bereits geregelt. Die Entschädigung für Sonderaufgaben erfolgt nach dem Beschluss des Gemeinderates, welcher aufgrund eines entsprechenden Antrages der Verkehrskommission gefasst wird.

11. Inkraftsetzung Das Pflichtenheft tritt per 1. August 2009 in Kraft. GRB Nr. 620 vom 28. Juli 2009 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Vize-Präsident: Der Verwalter:

B. Theiler

G. Münger