Ostbayernring. Stromversorgung in Oberfranken und der Oberpfalz

Ostbayernring Stromversorgung in Oberfranken und der Oberpfalz Inhalt 3 Inhalt 2 Vorwort 5 TenneT im Dialog 6 Zukunft gestalten 8 Zuv...
Author: Alwin Fleischer
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Ostbayernring Stromversorgung in Oberfranken und der Oberpfalz

Inhalt

3

Inhalt

2

Vorwort

5

TenneT im Dialog

6

Zukunft gestalten

8

Zuverlässige Netze für die Energiewende

9

Netzausbau in Oberfranken und der Oberpfalz

10

Lokales Netz stärken, Wind- und Sonnenenergie einbinden, Versorgung sichern

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Das Projekt im Überblick

12

Leitungsbauprojekte in Bayern

14



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Leitungsverlauf Redwitz – Mechlenreuth –  Etzenricht – Schwandorf

Vorschläge zum Trassenverlauf

16

Leitungsplanung im Dialog

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Genehmigungsverfahren

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Planfeststellungsverfahren (PFV)

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Technologie und Umsetzung

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Mensch, Sicherheit und Umwelt

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Eine sichere Leitung für Mensch und Umwelt

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Nutzung von Grundstücken

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Glossar

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Ihr Team für das Projekt vor Ort

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Kontakt

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Gestalten Sie mit uns die Energiewende Die Zukunft der Energieversorgung liegt mit in Bayern: Kein anderes Bundesland produziert mehr Strom aus Photovoltaik. Um diese meist in den ländlichen Regionen erzeugte Energie in die Verbrauchszentren zu bringen, bauen wir unser Netz aus – und darüber möchten wir mit Ihnen sprechen.

Vorwort

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Die Energiewende ist ein ehrgeiziges Projekt. Im Jahr 2050 will Deutschland 80 Prozent der Stromversorgung durch erneuerbare Energien abdecken. Nach Planung der Bayerischen Staatsregierung soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von rund 36 Prozent im Jahr 2014 bis auf 70 Prozent im Jahr 2025 steigen. Schon jetzt wird in Oberfranken und der Oberpfalz mehr Energie produziert, als vor Ort gebraucht wird – zum Beispiel durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen entlang des Ostbayernrings. In den großen Industriestandorten Bayerns fehlt diese Energie. Um weiterhin Industrie und Privathaushalte rund um die Uhr mit Strom zu versorgen, bauen wir die Kapazität unserer Leitungen aus. Die bestehende Verbindung von Redwitz über Mechlenreuth und Etzenricht in den Raum Schwandorf ist eine davon. Ein großes Anliegen von TenneT ist es, alle Beteiligten frühzeitig und offen in die Planungen miteinzubeziehen. Daher ist TenneT mit Informationsangeboten direkt vor Ort und nimmt in Gesprächen mit Grundstückseigentümern, Bürgern sowie Gemeinde- und Verbandsvertretern Hinweise für die Planung des Ersatzneubaus Ostbayernring auf. Hierdurch lassen sich etwa Beeinträchtigungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung oder bei der Ausweisung neuer Wohngebiete minimieren. Mit der vorliegenden Informationsbroschüre möchten wir diesen konstruktiven Dialog fortsetzen und Sie über Hintergründe und Fortgang der Planungen informieren. Bringen Sie Ihre Ideen und Anregungen ein – und gestalten Sie mit uns die Energiewende vor Ort!

Thomas Ehrhardt-Unglaub Gesamtprojektleiter TenneT TSO GmbH

Ina-Isabelle Haffke Referentin für Bürgerbeteiligung TenneT TSO GmbH

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TenneT möchte die Energiewende gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und allen gesellschaftlichen Interessengruppen umsetzen. Wir gestalten die Planungen so offen und transparent wie möglich. Noch vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren suchen wir den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auf diese Weise können die Menschen ihre Anliegen frühzeitig an uns herantragen und wir diese in unserer Planung berücksichtigen. Unser bisheriger Erfolg: Wir haben gemeinsam mit den Bürgern im Raumordnungsverfahren einen Leitungskorridor gefunden, den die Menschen in der Region akzeptieren, der aber auch dem Natur- und Landschaftsschutz dient. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern möchten wir im Planfeststellungsverfahren fortführen. Die Planung von Maststandorten und Überspannungen stimmen wir eng mit den beteiligten Grundstückseigentümern ab. Unsere Philosophie ist es, gemeinsam im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen. Wir informieren offen und transparent. Ina-Isabelle Haffke, unsere Referentin für Bürgerbeteiligung, steht für Ihre Fragen und Vorschläge zur Verfügung. Nach individueller Terminabsprache sind auch Trassenbegehungen, Vororttermine oder direkte Besuche möglich. Ihre Ideen helfen uns dabei, unsere Planungen – wo immer es möglich ist – zu verbessern!

Weitere Informationen zum Dialog rund um die Leitung Ostbayernring finden Sie hier: http://www.tennet.eu/de/unser-netz/ onshore-projekte-deutschland/ostbayernring

Blog Ostbayernring: http://www.tennet.eu/de/Ostbayernring-Blog

Kontakt: Ina-Isabelle Haffke Referentin für Bürgerbeteiligung TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth T +49 (0)921 50740-4070 F +49 (0)921 50740-4226 E [email protected]

TenneT im Dialog

Zukunft gestalten

Entwicklung der regenerativen Energien entlang des Ostbayernrings

MW installiert bzw. GWh/a Erzeugung

6.000

2014

2015

5.000

4.000

3.000

4.010 MW

3.075 GWh

4.212 MW

Regenerative Leistung Istwert (MW) bis 31.12.2013 Prognose von 2013* Regenerative Erzeugung Istwert (GWh/a) bis 31.12.2013 Prognose von 2013*

3.136 GWh

2.000

1.000

0 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024

* IPC – Dr. W. Kleffner, Nürnberg

Zuverlässige Netze für die Energiewende

Die große Mehrheit der Deutschen ist für die Energiewende. Doch diese bringt auch deutliche Veränderungen mit sich – zum Beispiel für das deutsche Stromnetz.

Früher wurden Kraftwerke dort gebaut, wo der Strom benötigt wurde. So wurde die Energie über kurze Strecken direkt zu den Verbrauchern gebracht. Aber Windräder und Solaranlagen stehen nicht unbedingt in der Nähe der Verbraucher, sondern dort, wo sie am meisten Energie produzieren können – also in besonders windreichen oder besonders sonnigen Gebieten. Entlang des Ostbayernrings produziert die Region Oberfranken und Oberpfalz zum Beispiel mehr Energie, als sie selbst benötigt. In anderen Regionen Bayerns fehlt diese Energie, insbesondere durch die Abschaltung der Kernkraftwerke: In zehn Jahren werden die südlichen Bundesländer im Schnitt 40 Prozent ihres jährlichen Stromverbrauchs importieren müssen. Deshalb braucht die Energiewende starke und stabile Netze, um den Strom aus erneuerbaren Energien in die Steckdosen der Verbraucher zu bringen und Industriestandorte langfristig zu sichern. Transparente Netzplanung Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind beauftragt, einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP) und einen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) zu erstellen. Der gemeinsame nationale Netzentwicklungsplan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind (§12b EnWG). Der NEP zeigt alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Anbindungen an Land.

Die Netzentwicklungspläne werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft und bestätigt. Grundlage von NEP und O-NEP ist ein von der Bundesnetzagentur genehmigter Szenariorahmen. Er beschreibt die Rahmenbedingungen für die Netzentwicklung, wie z. B. installierte Erzeugungskapazitäten und Stromverbrauch. Der Szenariorahmen und beide Netzentwicklungspläne werden öffentlich mehrmals konsultiert. Dadurch können alle interessierten Bürger, Experten und Institutionen ihre Perspektiven und ihr Wissen in den Prozess der Netzentwicklungsplanung einbringen. Der bestätigte Netzentwicklungsplan ist dann die Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Das aktuelle Bundesbedarfsplangesetz von 2015 benennt 43 Vorhaben, die für eine sichere Stromversorgung dringend nötig sind. Diese Projekte umfassen etwa 2.550 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen sowie eine Verstärkung des bestehenden Netzes auf ca. 3.100 Kilometer. Das Leitungsbauprojekt Redwitz – Schwandorf ist als Vorhaben Nr. 18 Teil des Bundesbedarfsplans und wurde von der BNetzA im NEP 2012 bestätigt. TenneT hat daher den gesetzlichen Auftrag, das Projekt zu realisieren.

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Netzausbau in Oberfranken und der Oberpfalz

Lokales Netz stärken, Wind- und Sonnenenergie einbinden, Versorgung sichern

Bayern deckt heute circa die Hälfte seines Strombedarfs mit Kernenergie. Bis 2022 sollen die vier noch in Betrieb befindlichen bayerischen Kernkraftwerke vom Netz gehen. Laut den Klimaschutzzielen der Bundesregierung wird künftig auch der Einsatz von Mineralöl-, Braun- und Steinkohlekraftwerken deutlich zurückgehen. Gleichzeitig erfolgt ein stetiger Zubau der Nutzung erneuerbarer Energien. Nach Planung der Bayerischen Staatsregierung soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von rund 36 Prozent im Jahr 2014 bis auf 70 Prozent im Jahr 2025 steigen. Ostbayernring transportiert zunehmend regenerativen Strom Der Ostbayernring ist eine 185 Kilometer lange Bestandstrasse und versorgt bereits heute weite Teile Oberfrankens sowie der Oberpfalz mit Strom. Aufgrund des erfolgreichen Ausbaus der erneuerbaren Energien und der geplanten Abschaltung aller bayerischen Kernkraftwerke bis 2022 wird die Versorgungs- und Transitfunktion der Leitung in den nächsten zehn Jahren deutlich zunehmen. Der früher durch konventionelle Kraftwerksleistung vor Ort zentral erzeugte Strom – z. B. in den Kraftwerken Arzberg und Schwandorf – wird heute über die Umspannwerke Redwitz im Landkreis Lichtenfels, Mechlenreuth bei Münchberg, Etzenricht bei Weiden und über das Umspannwerk Schwandorf durch den Ostbayernring antransportiert und bei Bedarf auch in den Süden Bayerns weitergeleitet. Durch die Einspeisung lokaler Stromproduzenten erfolgt die Stromerzeugung heutzutage dezentral. Der Ostbayernring gewinnt infolgedessen zunehmend an Bedeutung als Sammelschiene für regenerativen Strom. Insbesondere die wetterabhängige Leistung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert ein modernes Stromnetz, damit lokale Erzeuger rund um die Uhr Strom einspeisen können. Deshalb hat der Gesetzgeber 2013 mit dem Bundesbedarfsplangesetz TenneT dazu verpflichtet, den Mitte der 1970er Jahre gebauten Ostbayernring für die heutigen und zukünftigen Anforderungen zu modernisieren.

NOVA-Prinzip: Optimierung vor Ausbau Das NOVA-Prinzip bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Netzplanung. NOVA bedeutet: Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Dementsprechend optimiert TenneT zuerst seine Bestandsleitungen, z. B. indem stromführende Leiterseile erneuert oder durch sogenanntes Freileitungsmonitoring witterungsbedingte Übertragungsreserven genutzt werden. Wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden die Leitungen durch eine leistungsstärkere Trasse ersetzt. Bei diesem sogenannten Ersatzneubau wird die alte Trasse erst nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Mit „Ausbau“ beschreibt das NOVA-Prinzip das Errichten von neuen Trassen. Für den Ostbayernring hat sich die Verstärkung durch einen Ersatzneubau aus folgenden Gründen ergeben: • Die Netzoptimierung sowie die Optimierung der Umspannwerke sind bereits voll ausgeschöpft. • Die aktuellen Masttypen des Ostbayernrings erlauben aufgrund ihrer technischen Voraussetzungen und ihres Alters statisch keine Spannungsumstellung mit neuen oder zusätzlichen Leiterseilen. • Bei einem Um- oder Ausbau der bestehenden Systeme müsste die Leitung während der Ertüchtigungsphase vom Netz genommen werden. Dies ist aufgrund ihrer zentralen Versorgungsfunktion für die Region Oberfranken und die Oberpfalz nicht möglich.

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Das Projekt im Überblick

Das Projekt im Überblick

Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf • Netzverstärkung 380-kV-Leitung in bestehender Trasse • Verstärkung der Umspannwerke Redwitz, Mechlenreuth, Etzenricht und Schwandorf • Länge: circa 185 Kilometer • Im NEP: Maßnahme P46 M56

Aktuelle Zeitplanung

2012

Die Trasse wurde im Netzentwicklungsplan 2012, P46 M56 Netzverstärkung zwischen Redwitz und Schwandorf, von der Bundesnetzagentur bestätigt.

2013

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Trassenausbaus wurden durch das Bundesbedarfsplangesetz 2013, Nr. 18, gesetzlich festgelegt.

2015 – 2016

Im Raumordnungsverfahren (ROV) werden Trassensuchräume geprüft und mit der landesplanerischen Beurteilung ein Trassenkorridor für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festgelegt. Die in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

2017 – 2020

Nach der Durchführung des ROV wird ein Planfeststellungsverfahren (PFV) erfolgen, in dem per Planfeststellungsbeschluss der parzellenscharfe Trassenverlauf festgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen werden im Verfahren beteiligt.

2020

Geplanter Baubeginn des Ersatzneubaus Ostbayernring

2023

Geplante Inbetriebnahme der Leitung

2023 – 2024

Rückbau des bestehenden Systems

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Leitungsbauprojekte in Bayern

14

SuedLink

Hessen

SuedOstLink

Thüringen

Mecklar

Netzgebiet 50Hertz

5

Netzgebiet TenneT TSO

Sachsen

4

Altenfeld 1

3

14 Redwitz Bergrheinfeld/West

Mechlenreuth

Grafenrheinfeld 2

Eltmann

Würgau

Bayreuth

Würzburg

6 Etzenricht

CZ

Nürnberg Ludersheim

7 Raitersaich

Schwandorf

Kupferzell 10

TenneT-Projekte Bayern TenneT-Projekte Bayern Ingolstadt nach der gesetzlichen Grundlage nach der gesetzlichen Grundlage

Bayern Sittling Pleinting

(Stand: Juni 2016) Altheim Isar Netzgebiet (Stand: Juni 2016) 12 Netzgebiet TransnetEnergieleitungsausbaugesetz BW TenneT-Projekte Bayern (EnLAG) – 2009: 8 Tann AmprionGrundlage Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) – 2009: nach der gesetzlichen Drehstromübertragung: 13 Oberbachern St. Peter Drehstromübertragung: 9 11 (Stand: Juni 2016) – Redwitz 1 Altenfeld Simbach TenneT-Projekte Bayern BadenOttenhofen 1 (Neubauprojekt Altenfeld – Redwitz – Teil-Inbetriebnahme 2015 erfolgt) München Pirach Württemberg Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) – 2009: nach der gesetzlichen Grundlage (Neubauprojekt Teil-Inbetriebnahme 2015 erfolgt) 56 km, davon 30– km in Bayern Drehstromübertragung: 56 km, davon 30 km in Bayern 2 Juni Redwitz (Stand: 2016) – Grafenrheinfeld 21 Altenfeld RedwitzBayern – Redwitz Grafenrheinfeld TenneT-Projekte nach der Grundlage (Spannungsumstellung – gesetzlichen alte Trasse bleibt bestehen, nur (Stand: Juni (Neubauprojekt 2016) (Spannungsumstellung – alte Trasse bleibt nur – Teil-Inbetriebnahme 2015 erfolgt) geringfügige Baumaßnahmen im Bereich der Umspannwerke, Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) – 2009: bestehen, 56 km, davonist 30 km in– 2009: Bayern im Bereich der Umspannwerke, geringfügige Baumaßnahmen Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Maßnahme abgeschlossen) Drehstromübertragung: Maßnahme ist abgeschlossen) 2 Redwitz Drehstromübertragung: 100 km – Grafenrheinfeld 1 Altenfeld – Redwitz 8 (Spannungsumstellung Trasse bleibt bestehen, nurAltheim – Matzenhof (Simbach) 100 km 1 Altenfeld – Redwitz – alte (Neubauprojekt – Teil-Inbetriebnahme 2015 erfolgt) (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) 2013/15: Baumaßnahmen im–Bereich der Umspannwerke, (Neubauprojekt – Teil-Inbetriebnahme 2015 erfolgt) 56geringfügige km, davon 30 km in Bayern Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird) Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) – 2013/15: 73 km Maßnahme ist abgeschlossen) 2 Redwitz – Grafenrheinfeld 56 km, davon 30 km in Bayern Gleichstromübertragung (HGÜ): (Spannungsumstellung – alte Trasse bleibt bestehen, nur geringfügige Simbach – St. Peter (Bundesgrenze Österreich) 9 100 km Gleichstromübertragung (HGÜ): Bereich der Umspannwerke, Maßnahme ist (Ersatzneubauprojekt – teilweise Trassenführung im Bereich 2 Baumaßnahmen Redwitz –imGrafenrheinfeld abgeschlossen) der bestehenden Trasse) 3 SuedLink: Wilster(BBPIG) – Bergrheinfeld/West Bundesbedarfsplangesetz – 2013/15: (Spannungsumstellung – alte Trasse bleibt bestehen, km 13nur km 3 100 SuedLink: Wilster – Bergrheinfeld/West (Neubauprojekt – Trassenführung noch nicht bekannt) geringfügige Baumaßnahmen im Bereich der Umspannwerke, Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) – 2013/15: 10 Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim Gleichstromübertragung (Neubauprojekt(HGÜ): – Trassenführung noch nicht bekannt) (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden 4 SuedOstLink: Wolmirstedt – Isar Gleichstromübertragung (HGÜ): Maßnahme ist abgeschlossen) Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird) 43 SuedLink: SuedOstLink: Wolmirstedt – Isar 3 Wilster – Bergrheinfeld/West SuedLink: Wilster – Bergrheinfeld/West (Neubauprojekt – Trassenführung noch nicht bekannt) 159 km 100 km (Neubauprojekt – Trassenführung noch nicht bekannt) (Neubauprojekt Trassenführung noch nicht bekannt) (Neubauprojekt – –Trassenführung noch nicht bekannt) 11 Pirach – Tann 4 SuedOstLink: Wolmirstedt – Isar (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden Drehstromübertragung: Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) –bekannt) 2013/15: 4 SuedOstLink: Wolmirstedt – Isar (Neubauprojekt – Trassenführung noch nicht Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird) Drehstromübertragung: Drehstromübertragung: –(HGÜ): Trassenführung noch nicht bekannt) 25 km Gleichstromübertragung 5 (Neubauprojekt Mecklar – Grafenrheinfeld 12 St. Peter – Pleinting 5 Mecklar – Grafenrheinfeld 5 (Neubauprojekt Mecklar –– Trassenführung Grafenrheinfeld (Neubauprojekt – Trassenführung noch nicht bekannt) (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden noch nicht bekannt) Drehstromübertragung: 3 SuedLink: Wilster – Bergrheinfeld/West Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird) (Neubauprojekt – Trassenführung noch nicht bekannt) 6 Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf 6 Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf 50 km (Neubauprojekt – Trassenführung nicht bekannt) (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereichnoch der bestehenden 5 Mecklar – Grafenrheinfeld 6 Trasse, Redwitz Mechlenreuth – Etzenricht Schwandorf 13 Oberbachern – Ottenhofen (Ersatzneubauprojekt –derTrassenführung im–bekannt) Bereich der die nach–Inbetriebnahme neuen Leitung abgebaut wird) (Neubauprojekt –Wolmirstedt Trassenführung noch (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden 4 185 SuedOstLink: Isar nicht km (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden Trasse, die nach–Inbetriebnahme der neuen Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird) 7 – Kupferzell 6 Grafenrheinfeld Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht Schwandorf (Neubauprojekt – Trassenführung noch– nicht bekannt) bestehenden Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen 44 km Leitung abgebaut wird) (Zubeseilung – alte Trasse bleibt bestehen, dritter Stromkreis) (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der14 Redwitz – Landesgrenze Bayern Leitung abgebaut wird) 110 km,km davon 51 km in Bayern 185 Drehstromübertragung: bestehenden Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen(Erhöhung Stromtragfähigkeit) 185 km 37,5 km 7 Leitung Grafenrheinfeld – Kupferzell abgebaut wird) 5 Mecklar 7 185 Grafenrheinfeld Kupferzell (Zubeseilung – alte– Trasse bleibt bestehen, dritter Stromkreis) km – Grafenrheinfeld (Neubauprojekt – Trassenführung noch nichtdritter bekannt) (Zubeseilung – alte Trasse bleibt bestehen, Stromkreis) 110 km, davon 51 km in Bayern 7 Grafenrheinfeld – Kupferzell 110 km, davon 51 km in Bayern 6 Redwitz Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf – alte Trasse(Simbach) bleibt bestehen, dritter Stromkreis) 8 (Zubeseilung Altheim –– Matzenhof

Cham

hlenreuth – Etzenricht - Schwandorf

15

Leitungsverlauf Redwitz – Mechlenreuth –  Leitungsverlauf Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht - Schwandorf 15 Etzenricht – Schwandorf

A93 Hof

Hof

Mechlenreuth Coburg

Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Mechlenreuth

Redwitz

Tirschenreuth

Lichtenfels Neustadt a.d. Waldnaab

Hof

Hof

Kronach

Coburg

A70

Weiden i.d. Oberpfalz

Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kulmbach

Bayreuth

Etzenricht

Tirschenreuth

Bayreuth

berg-Sulzbach

A73

berg

ern

A6

Schwandorf

A3

A9

Neustadt a.d. Waldnaab

Weiden i.d. Oberpfalz

Etzenricht

Schwandorf Cham

Amberg-Sulzbach

380-kV-Leitung Redwitz–Schwandorf A93

Nürnberg

Amberg

A6

Schwandorf

Schwandorf

380-kV-Leitung Redwitz–Schwandorf 380-kV-Leitung Redwitz–Schwandorf Drehstromübertragung Redwitz – Mechlenreuth –

Bayern

Cham

A93

Drehstromübertragung Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf

Etzenricht – Schwandorf Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) – 2009: (Ersatzneubauprojekt - Trassenführung Drehstromübertragung: im Bereich der bestehenden– Trasse, Redwitz – Mechlenreuth Etzenricht – Schwandorf die nach Inbetriebnahme der neuen (Ersatzneubauprojekt – Trassenführung im Bereich der bestehenden Trasse, die nach Inbetriebnahme Leitung abgebaut wird) der neuen Leitung abgebaut wird) Umspannwerk Umspannwerk

380-kV-Leitung Redwitz–Schwandorf

Drehstromübertragung Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf

(Ersatzneubauprojekt - Trassenführung im Bereich der bestehenden Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird)

(Ersatzneubauprojekt - Trassenfüh im Bereich der bestehenden Trass die nach Inbetriebnahme der neue Umspannwerk

Vorschläge zum Trassenverlauf

Leitungsplanung im Dialog

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Bereits vor dem Beginn des Raumordnungsverfahrens für die Leitung Ostbayernring im Herbst 2015 hat TenneT das Projekt frühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Seit 2014 hat TenneT in Bürgersprechstunden und Einzelterminen sowie auf den öffentlichen Bürgerinformationsmärkten zahlreiche Gespräche mit Grundstückseigentümern, Bürgern, Gemeinde- und Verbandsvertretern geführt, um Planungsanliegen – zum Teil mit Hinweisen zu Trassenalternativen – aufzunehmen. In weiten Teilen entlang der Leitung ist es möglich, mit einem Mindestabstand von ca. 65 Metern parallel zur Bestandstrasse neu zu planen. Doch dort, wo das Wohnumfeld in den vergangenen Jahrzehnten an die Leitung herangerückt ist, und dort, wo sich schützenswerte Naturräume entwickelt haben, wurden gemeinsam mit den Bürgern Alternativen entwickelt. TenneT untersuchte in drei Beteiligungsprozessen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern alternative Trassenführungen. Ziel war es, eine echte Entlastung für Anwohner zu erreichen und Entwicklungspotenziale für Gemeinden sowie sensible Naturräume zu schaffen. So konnten durch die Mithilfe von Anwohnern, Kommunen und Verbänden im Planungsprozess wirksame Verbesserungen erreicht werden: • Verbesserung des Wohnumfeldschutzes durch größere Abstände zu Wohngebäuden • Nutzen der Entwicklungspotenziale von Kommunen durch größere Abstände zu Wohn- und Gewerbegebieten • Erweiterung von schützenswerten Naturräumen Für die Ermittlung eines geeigneten Trassenkorridors spielen ökologische, soziale, technische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. In der Regel ist nicht nur ein Korridor geeignet, sondern mehrere.

Um die unterschiedlichen Optionen offen und nachvollziehbar miteinander zu vergleichen, orientiert sich TenneT u. a. an den folgenden zentralen Kriterien: 1. Mensch und Gesundheit • Berücksichtigung bestehender und geplanter Wohn- und Siedlungsgebiete • Berücksichtigung von Erholungsgebieten 2. Pflanzen und Tiere • Erhaltung von Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen • Schutz von gefährdeten Tier- und Vogelarten 3. Landschaft • Schutz von Waldflächen und Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild 4. Kultur- und Sachgüter • Schutz von Baudenkmälern, historischen Kulturlandschaften und archäologischen Fundstätten Bereits in diese Vorplanungen haben wir Fachbehörden, die Vertreter von Kommunen und Verbänden sowie lokale Interessengruppen und Anwohner aktiv miteinbezogen.

Allgemeine Informationen zum Bewertungsverfahren für mögliche Trassenkorridore finden Sie hier: http://www.tennet.eu/de/unser-netz/ rund-um-den-netzausbau/natur-und-umwelt/

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Genehmigungsverfahren

Das behördliche Genehmigungsverfahren umfasst zwei Genehmigungsschritte: das Raumordnungsverfahren und das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Das Raumordnungsverfahren Zunächst prüft die zuständige Behörde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Einbindung der Öffentlichkeit, welcher Trassenkorridor die umweltverträglichste und landesplanerisch vernünftigste Lösung darstellt. Federführend verantwortlich für das Raumordnungsverfahren des Ostbayernrings ist die Regierung der Oberpfalz in Regensburg in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberfranken in Bayreuth. Am Anfang dieses Verfahrens steht eine Antragskonferenz. Hier bespricht die Planungsbehörde mit weiteren beteiligten Behörden, Verbänden und dem Projektträger TenneT, welche Unterlagen, Umweltuntersuchungen und Gutachten TenneT für das Raumordnungsverfahren vorbereiten muss. Nachdem TenneT diese Unterlagen eingereicht hatte, eröffnete die Planungsbehörde im November 2015 das Raumordnungsverfahren. Die Planunterlagen wurden veröffentlicht und durch die Kommunen vor Ort ausgelegt. Behörden und Organisationen konnten dazu Stellung nehmen. Interessierte Bürger haben ihre Ideen und Bedenken über ihre Gemeinden eingereicht. Unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen stellt die Raumordnungsbehörde dann fest, ob bzw. inwieweit die Trassenvarianten raumverträglich sind. Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens empfiehlt die zuständige Planungsbehörde mit der sogenannten landesplanerischen Beurteilung einen Korridor für die geplante Leitung. Diese Empfehlung dient TenneT als Planungsgrundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Das Planfeststellungsverfahren Aufbauend auf dem Raumordnungsverfahren soll im zweiten Schritt das Planfeststellungsverfahren (PFV) den genauen Verlauf der neuen Leitung Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf festlegen. Auch hier werden die kommunalen Behörden, Umweltschutzorganisationen und Verbände wie auch Bürgerinnen und Bürger um ihre Stellungnahmen gebeten. Zuständig für dieses Verfahren sind die Regierung von Oberfranken in Bayreuth und die Regierung der Oberpfalz in Regensburg. Die Behörden wägen alle Argumente gegeneinander ab und erlassen schließlich für die einzelnen Planungsabschnitte den jeweiligen Planfeststellungsbeschluss. Dieser legt wie eine Baugenehmigung fest, wie und wo genau TenneT die Leitung Redwitz –  Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf bauen soll. Auf Basis dieser Beschlüsse kann TenneT mit dem Leitungsbau in den jeweiligen Abschnitten beginnen.

Den jeweils aktuellen Planungsstand veröffentlicht TenneT auf der Projektwebsite: http://www.tennet.eu/de/unser-netz/ onshore-projekte-deutschland/ostbayernring/ verfahrensstand/

Planfeststellungsverfahren (PFV)

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Getrennte Planfeststellungsverfahren Die gesamte Leitung wird in 4 Planungsabschnitte aufgeteilt. Für diese werden getrennte Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die beiden südlichen Abschnitte in der Oberpfalz liegen zwischen den beiden Umspannwerken Schwandorf und Etzenricht sowie zwischen Etzenricht und der Bezirksgrenze zu Oberfranken. Die beiden nördlichen Abschnitte liegen in Oberfranken zwischen der Bezirksgrenze und dem Umspannwerk Mechlenreuth bei Münchberg und zwischen Mechlenreuth und dem Umspannwerk in Redwitz.

Verfahren

TenneT im Dialog

Scopingtermin Dient der Vorstellung des Verfahrens und der Abgrenzung des Untersuchungsraums sowie des Inhalts und Umfangs der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

Informationszirkel Vor Antragseinreichung wird in Informationszirkeln der Dialog mit Landkreisen und Kommunen sowie mit Fachbehörden und Umweltverbänden fortgeführt.

Erstellung der Antragsunterlagen Detaillierte Beschreibung des Leitungsbauprojekts unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit und Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Anschließend werden die Planfeststellungsunterlagen bei der verfahrensführenden Behörde eingereicht.

Bürgersprechstunden Nach der Ausarbeitung erster Leitungsverläufe mit Maststandorten in flurstückscharfen Plänen werden Grundstückseigentümer zu Bürgersprechstunden eingeladen. Vor dem formellen Verfahrensbeginn ist damit gewährleistet, dass die Grundstückseigentümer umfassend informiert werden. In Einzelgesprächen werden Maststandorte, wo technisch und rechtlich möglich, gemeinsam mit den Eigentümern optimiert. Für Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen oder für kommunale Bürgerversammlungen stehen TenneTMitarbeiter gerne zur Verfügung.

Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens Die Behörde sendet den beteiligten Kommunen sowie den Trägern öffentlicher Belange die Planunterlagen zu. Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens und Nennung der Termine für die Planauslegung erfolgen durch die Kommunen. Formales Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung Alle Beteiligten erhalten die offizielle Möglichkeit zur Stellungnahme (Stellungnahme durch Träger öffentlicher Belange und Einwendungen von Bürgern).

Begleitung der öffentlichen Auslegung Neben der Auslegung durch die Behörde wird TenneT in öffentlichen Informationsveranstaltungen die Unterlagen in der Region präsentieren und die formellen Beteiligungsmöglichkeiten erläutern.

Erörterungstermin Zur Diskussion der eingereichten Einwände und der Erwiderungen von TenneT veranstaltet die Behörde einen Erörterungstermin für den Vorhabenträger, die Fachbehörden, die Verbände und die privaten Einwender. Möglichkeit der Planänderung Je nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen kann es zu Planänderungen kommen, die dann eventuell erneut ausgelegt und erörtert werden. Planfeststellungsbeschluss ergeht Die Planfeststellungsbehörde wägt alle Interessen ab und erteilt einen Planfeststellungsbeschluss. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Baubeginn Inbetriebnahme

Informationen ab Beginn der Bauarbeiten Zusätzlich zur Einrichtung eines temporären Informationsbüros vor Ort werden TenneT-Mitarbeiter als Ansprechpartner für Anwohner, Kommunalvertreter und alle weiteren Interessierten regelmäßig zur Verfügung stehen.

Technologie und Umsetzung

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TenneT plant die Leitung Ostbayernring als Wechselstromleitung auf der Höchstspannungsebene, das heißt mit 380 Kilovolt (kV). Sie soll eine Übertragungskapazität von insgesamt 2,8 Gigawatt haben. Höchstspannungsleitungen werden laut Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich als Freileitung gebaut. Freileitungen sind durch jahrelange Erfahrungswerte erprobt und lassen sich relativ schnell errichten und reparieren. Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ermöglicht den Einsatz von Erdkabeln bei vier Pilotprojekten in ganz Deutschland auf wirtschaftlich und technisch effizienten Teilabschnitten. Der Ostbayernring gehört nicht zu diesen Pilotprojekten. Bei der Planung wird der Eingriff in die Schutzgüter so gering wie möglich gehalten. Schutzgüter sind z. B. Menschen, Tiere, Pflanzen und Wasser. Dafür stehen unterschiedliche Mastbauformen zur Verfügung, die je nach Anforderungen auch kombiniert eingesetzt werden können. Die genaue bauliche Ausführung der Strommasten, inklusive ihrer Höhe, wird von dem jeweiligen Gelände und verschiedenen technischen Faktoren beeinflusst. Unter anderem sind die Länge des Spannfelds, der Verlauf der Leitung, die Beschaffenheit des Untergrunds, aber auch das Höhenprofil der Umgebung maßgeblich für die Wahl des Masttyps und des Fundaments. Zudem ist TenneT bestrebt, die Leitung möglichst harmonisch in das Landschaftsbild zu integrieren.

Donaumast Aktueller Standardmast. Optimale Bauart im Hinblick auf Masthöhe und Trassenbreite und daher in Deutschland am häufigsten eingesetzt.

Donau-Einebene Die Kombination der Masttypen „Donau“ und „Einebene“ ermöglicht die Aufnahme von vier Systemen (z. B. Mitnahme von 110-kV-Systemen).

Höhe Ø: 50 – 60 m Breite: ca. 30 m

Höhe Ø: 60 –70 m Breite: ca. 35 m

Mensch, Sicherheit und Umwelt

Werte in Abhängigkeit von der Phasenanordnung

Werte in Abhängigkeit von der Phasenanordnung

Grenzwert nach 26. BlmSchV: 100 μT 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0,1 0,3 0,6 0,6 0,3 0,1 0 -200 -150 -100 -50 0 50 100 150 200 Horizontaler Abstand zur Trassenmitte in Metern

Phasenanordnung 1 Phasenanordnung 2

Elektrische Feldstärke in kV/m

Elektrische Feldstärke in Kilovolt pro Meter (kV/m) am Beispiel einer 380-kV-Leitung bei theoretischer Maximalbelastung

Magnetische Flussdichte in μT

Magnetische Flussdichte in Mikrotesla (μT) am Beispiel einer 380-kV-Leitung mit einem Stromfluss von 3.600 Ampere (A) und bei theoretischer Maximalbelastung

5

Grenzwert nach 26. BlmSchV: 5 kV/m

4 3 2 1 0,01 0,03 0,06 0 -200 -150 -100 -50

0,06 0

50

100

0,03 150

0,01 200

Horizontaler Abstand zur Trassenmitte in Metern

Eine sichere Leitung für Mensch und Umwelt

Elektrische und magnetische Felder Elektrische und magnetische Felder begegnen uns häufig im Alltag – zum Beispiel dann, wenn wir unseren Föhn oder unseren Staubsauger bedienen. Damit ein elektrisches Gerät auf Knopfdruck funktioniert, liegt am Gerät eine Spannung an. Diese Spannung erzeugt ein elektrisches Feld. Wenn wir das Gerät schließlich einschalten, entsteht zusätzlich ein magnetisches Feld. Diese Felder gibt es überall dort, wo Strom fließt. Also erzeugen auch Stromleitungen wie der Ostbayernring elektrische und magnetische Felder. Durch die Stromleitungen in Deutschland fließt Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz. Das heißt: Die elektrischen und magnetischen Felder wechseln hundertmal pro Sekunde ihre Richtung. Diese Frequenz ist im Vergleich zur Frequenz von Mobilfunk- oder Fernsehübertragungen vergleichsweise niedrig. Die von Stromleitungen ausgehenden Felder nennt man daher „niederfrequent“. Niederfrequente Felder wirken nur in der unmittelbaren Umgebung des Stromleiters. Je weiter man sich also von einer Stromleitung entfernt, umso schwächer werden sie. Daher gehen von Stromleitungen zumeist geringere elektrische und magnetische Felder aus als von normalen Haushaltgeräten, Computern und Föhne – denn diese verwendet man in nächster Nähe. Grenzwerte werden deutlich unterschritten In Deutschland gelten für elektrische und magnetische Felder gesetzliche Grenzwerte. Diese Grenzwerte liegen bereits um den Faktor fünf bis 50 unter den Werten, bei denen laut wissenschaftlichem Forschungsstand mögliche Wirkungen auftreten könnten. Für niederfrequente Felder legt die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz: 26. BImSchV) bei der magnetischen Flussdichte 100 Mikrotesla und bei der elektrischen Feldstärke 5 kV/m als Grenzwert fest.

Internationale Fachgremien wie die Weltgesundheitsorganisation und deutsche Organisationen wie das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission untersuchen kontinuierlich, ob es aufgrund neuer wissenschaftlicher Forschungen Gründe gibt, die bestehenden Grenzwerte zu senken. In der novellierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden 2014 die Grenzwerte erneut überprüft. Das Ergebnis der Experten: Die geltenden Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der Forschung. Zudem plant TenneT die Leitungen so, dass die Grenzwerte nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten werden. Das gilt selbst dort, wo bei Freileitungen die höchsten Feldstärken auftreten: unmittelbar unter der Leitung, in der Mitte zwischen zwei Masten. TenneT achtet bei der Planung einer Freileitung darauf, möglichst großen Abstand zu Wohngebäuden zu halten. Eine direkte Überspannung von Gebäuden oder Gebäudeteilen zum dauerhaften Wohnen ist bei allen neuen Leitungen ausgeschlossen. Das heißt, die tatsächlichen Felder von Höchstspannungsleitungen liegen überall dort, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten, sehr weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Um ein Beispiel zu nennen: In etwa 100 Metern Entfernung liegt das Magnetfeld einer Höchstspannungsleitung bei unter einem Mikrotesla. Das ist weniger als ein Prozent des bestehenden Grenzwerts.

Weitere Informationen zum Umweltschutz und zu elektrischen und magnetischen Feldern finden Sie hier: http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/rund-um-dennetzausbau/gesundheit/elektrische-und-magnetischefelder/physikalische-erklaerung.html

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Nutzung von Grundstücken

Für den Leitungsbau werden auch private Grundstücke genutzt. Diese verbleiben im Besitz der Eigentümer. Der Eigentümer sichert TenneT aber zu, die Flächen für den Bau und den Betrieb der Leitung nutzen zu dürfen. TenneT erhält damit eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Diese Dienstbarkeit wird in das Grundbuch eingetragen und mit Zahlung einer Geldsumme entschädigt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich z. B. nach dem Verkehrswert der Fläche und ihrer Nutzungsart. TenneT achtet darauf, die Beeinträchtigungen für die Grundstückseigentümer auf ein Mindestmaß zu reduzieren – sowohl während der Bauarbeiten als auch beim späteren Betrieb der Leitung. Zu allen Fragen rund um die Nutzung von Grundstücken führt TenneT einen Dialog mit den Bürgern vor Ort.

Glossar Bundesnetzagentur (BNetzA) Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, die für Deutschland zuständige Regulierungsbehörde mit Sitz in Berlin, fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz. Die Bundesnetzagentur ist zudem für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes verantwortlich. Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) Bundes-Immissionsschutzverordnungen sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen. Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erlassen. Erneuerbare Energien Unter den Sammelbegriff der erneuerbaren Energien werden alle Energieträger und Energiequellen gefasst, die sich ständig erneuern oder nachwachsen. Zu den erneuerbaren Energien gehören somit Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Erdwärme (Geothermie) und Gezeitenenergie. Um eine nachhaltige Nutzung der nachwachsenden Ressourcen zu gewährleisten, darf die Verbrauchsrate die Erzeugungsrate nicht übersteigen. Freileitungen Eine Freileitung ist eine elektrische Leitung, bei der die Leiterseile überirdisch verlaufen. Im Gegensatz zum Erdkabel sind die Leiter dabei nur durch die dazwischenliegende Luft voneinander isoliert. Die Verlegung einer Freileitung geschieht mithilfe verschiedener Typen von Freileitungsmasten. Gleichstrom Im Gegensatz zum Wechselstrom wechselt Gleichstrom seine Polarität nicht, solange auch die Richtung der Leistungsübertragung konstant bleibt. Gleichstrom hat daher eine Frequenz von null Hertz. International wird Gleichstrom auf Englisch mit „Direct Current“ bzw. mit dem Kürzel DC bezeichnet. Höchstspannung Als Höchstspannung werden zumeist elektrische Spannungen über 300.000 Volt bezeichnet. Möglichst hohe Spannungen werden gewählt, um die elektrischen Verluste bei der Übertragung von elektrischer Energie über große Distanzen zu minimieren. Magnetisches Feld/Flussdichte Ein magnetisches Feld umgibt jede bewegte elektrische Ladung, also jeden stromdurchflossenen Leiter. Je mehr Strom fließt, desto größer ist das magnetische Feld. Gemessen wird die sogenannte magnetische Flussdichte in Tesla (T). Netzentwicklungsplan Der Netzentwicklungsplan (NEP) ist Teil des dreistufigen Verfahrens, mithilfe dessen gemäß Energiewirtschaftsgesetz seit 2011 der Bedarf für den Netzausbau und -umbau in Deutschland ermittelt wird. Der Netzentwicklungsplan wird demnach jährlich von den vier bundesdeutschen Übertragungsnetzbetreibern erstellt, die darin den von ihnen ermittelten Bedarf für den Um- und Ausbau des Höchstspannungsnetzes darlegen. Der Netzentwicklungsplan wird sodann öffentlich beraten und von der Bundesnetzagentur bestätigt, bevor der Bundestag die bestätigten Vorhaben für den Netzausbau in den sogenannten Bundesbedarfsplan überträgt. Offshore Das Adverb offshore (englisch für „der Küste vorgelagert“) beschreibt im Bereich der Windkraft die Gewinnung elektrischer Energie durch die Errichtung von Windrädern auf offener See. Im Bereich der Erdölförderung und Erdgasgewinnung wird damit die Erschließung von Erdölfeldern und Erdgaslagerstätten im Meer bezeichnet.

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Onshore Das Adverb onshore (englisch für „an Land“ bzw. „auf dem Festland“) beschreibt im Hinblick auf die Windkraft die Gewinnung elektrischer Energie durch die Errichtung von Windrädern auf dem Festland. Hier wird es vor allem zur Abgrenzung vom Offshore-Bereich verwendet. Bei TenneT wird der Begriff zudem für den Netzausbau an Land verwendet. Planfeststellungsverfahren (PFV) Das Planfeststellungsverfahren bildet den zweiten formellen Schritt eines Verfahrens zur Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens. Je nach Leitungsbauvorhaben geht ihm entweder ein Raumordnungsverfahren oder – bei länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben – eine Bundesfachplanung voraus. Auf Grundlage des im vorherigen Schritt bestimmten Trassenkorridors wird im Planfeststellungsverfahren der genaue Verlauf der Trasse festgelegt und detailliert bis auf die einzelnen Maststandorte geplant. Raumordnungsverfahren (ROV) Beim Raumordnungsverfahren handelt es sich um ein Prüf- und Abstimmungsverfahren, das einem Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren vorausgeht. Gemäß § 15 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen – d.h. Vorhaben, durch die Raum in Anspruch genommen wird oder die die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflussen – hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des betreffenden Raums zu untersuchen. Zudem beinhaltet ein Raumordnungsverfahren die Abstimmung mit sonstigen Planungen und Maßnahmen, die den betreffenden Raum anbelangen (siehe Raumverträglichkeitsprüfung). Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wird immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Schaltanlage Bei einer Schaltanlage handelt es sich um eine elektrische Einrichtung, mit deren Hilfe Stromkreise (z. B. Leitungen, Transformatoren, Drosselspulen, Kondensatoren) verknüpft werden. Zum Schalten von Betriebsund Fehlerströmen werden sogenannte Leistungsschalter verwendet, durch sogenannte Trennschalter kann durch die Schaffung von Trennstrecken sicheres Arbeiten in der Anlage ermöglicht werden. Übertragungsnetzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber sind Dienstleistungsunternehmen, die die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung operativ betreiben, für die bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen und Stromhändlern und Stromlieferanten diskriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen gewähren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, bei Bedarf Regelleistung zu beschaffen und dem System zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen – die sich durch ein Missverhältnis zwischen erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie zu einem Zeitpunkt ergeben – möglichst gering zu halten. Umspannwerk Umspannwerke dienen der Verbindung von Stromleitungen mit unterschiedlichen Spannungsebenen und bilden somit einen wichtigen Teil des elektrischen Versorgungsnetzes. Umspannwerke bestehen immer aus Leistungstransformatoren, Schaltanlagen sowie Einrichtungen zur Mess- und Regeltechnik. Wechselstrom Bei Wechselstrom handelt es sich um elektrischen Strom, der im Gegensatz zu Gleichstrom periodisch und in steter Wiederholung seine Richtung ändert. Dabei ergänzen sich positive und negative Augenblickswerte so, dass der Strom im zeitlichen Mittel null ist. International wird Wechselstrom häufig mit „Alternating Current“ bzw. dem Kürzel AC bezeichnet. TenneT spricht bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen von Wechselstrom.

Ihr Team für das Projekt vor Ort

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Unternehmensleitung Deutschland Ostbayernring Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth Ina-Isabelle Haffke Referentin für Bürgerbeteiligung Projektbüro Bayreuth Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth

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TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 22.000 Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und in Deutschland bieten wir 41 Millionen Endverbrauchern rund um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT entwickelt mit etwa 3.000 Mitarbeitern als verantwortungsbewusster Vorreiter den nordwesteuropäischen Energiemarkt weiter und integriert im Rahmen der nachhaltigen Energieversorgung vermehrt erneuerbare Energien. Taking power further

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