KONZEPTION „Das Schiff“ Übergangswohnheim für Menschen mit seelischen Schwierigkeiten Aschhooptwiete 23 25421 Pinneberg
Träger:
Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein gGmbH - Region Unterelbe Koppelstraße 30-34 25421 Pinneberg
Präambel Wir gestalten die Betreuung in unserem „Schiff“ auf der Grundlage des gemeindepsychiatrischen Ansatzes und orientieren uns an den Leitideen: Selbstbestimmung Partizipation Bedarfsorientierung Individualität Flexibilität Normalität Hilfe zur Selbsthilfe Das Schiff als Symbol assoziieren wir mit der Kreuzfahrt des Lebens, mit Stürmen und Flauten, mit Aufbrüchen und Zielankünften. Die Zeit an Bord verstehen wir als eine Zeit von Schutz und Förderung. Unser „Schiff“ ist aber nicht nur eine therapeutische Einrichtung mit Arbeit für jeden an Bord sondern auch das Zuhause für 28 Passagiere während ihrer Fahrt. Und zu Hause sollte man sich wohl fühlen können.
Gliederung K
O N Z E P T I O N
..................................................................................................................
1)
Lage und Einzugsbereich ........................................................................................................4
2)
Struktur und Kapazität ............................................................................................................4
3)
Bauliche Struktur.....................................................................................................................5
4)
Zielgruppe ...............................................................................................................................5
5)
Aufnahmeverfahren.................................................................................................................6
6)
Zielsetzung und Aufgabenschwerpunkte ................................................................................7
7)
Betreuungsmaßnahmen ...........................................................................................................8
8)
Die Aufenthaltsdauer.............................................................................................................10
9)
Medizinisch-psychiatrische Versorgung ...............................................................................11
10) Einbindung in die regionale psychiatrische Versorgung.......................................................11 11) Personal .................................................................................................................................11 12) Rechtliche Rahmenbedingungen...........................................................................................12 13) Finanzierung..........................................................................................................................12
1)
Lage und Einzugsbereich
Die Anschrift der Einrichtung lautet: AWO Schleswig-Holstein gGmbH - Region Unterelbe -
Übergangswohnheim „Das Schiff“ Aschhooptwiete 23 25421 Pinneberg
Telefon: 04101/6987-0 Fax: 04101/6987-7 Unsere Einrichtung liegt im südwestlichen Wohngebiet von Pinneberg. Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel besteht nach ca. 5 Min. Fußweg. Das Stadtzentrum ist zu Fuß in ca. 20 Min. zu erreichen. Das Übergangswohnheim nimmt psychisch kranke Menschen auf, deren soziales Bezugssystem sich im Kreis Pinneberg befindet. Betroffene aus anderen Regionen können nur in begründeten Einzelfällen aufgenommen werden.
2)
Struktur und Kapazität
Das Übergangswohnheim ist ein vollstationäres Angebot für psychisch kranke Menschen, die auf den beschützenden Rahmen angewiesen sind, da sie nicht oder noch nicht in der Lage sind, ambulant oder teilstationär betreut zu wohnen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den Fähigkeiten und Wünschen des/r einzelnen BewohnerIn. Sie kann sowohl zeitlich befristet als auch auf Dauer angelegt sein. Die Einrichtung bietet 28 volljährigen psychisch kranken Menschen Platz, die in kleinen überschaubaren Gruppen leben. Sechs Frauen kann ein eigener Frauenwohnbereich angeboten werden. Jedem/r Bewohner/in wird ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird ein "BesucherInnenzimmer"als Übernachtungsmöglichkeit vorgehalten. Die Rechte und Pflichten der Einrichtung und der BewohnerInnen sind im Heimvertrag und der Hausordnung geregelt. Zur Vertretung von BewohnerInneninteressen besteht ein Heimbeirat bzw. ein/e Heimbeirat nach der Heimmitwirkungsverordnung vom 19.07.1976.
3)
Bauliche Struktur
Unsere Einrichtung gliedert sich in ein großzügiges Haus, eine große Terrasse und Grünanlagen. Im Kernhaus befinden sich
die Wohn- und Aufenthaltsräume
ein großer Eß- und Aufenthaltsraum
das BesucherInnenzimmer
Büro- und Verwaltungsräume
das Zimmer für die Nachtbereitschaft
Funktionsräume
In den angrenzenden Gebäuden befinden sich Räume für Arbeits-, Beschäftigungs-und Bewegungstherapie
und
die
Küche
für
die
Gemeinschaftsverpflegung.
Jeder Wohnbereich besteht aus 4 bzw. 5 Appartements für je zwei BewohnerInnen ( je zwei Einzelzimmer;
gemeinsam
werden
ein
Vorflur
sowie
ein
Duschbad
genutzt.)
Jedem Wohnbereich steht ein Eß- / Aufenthaltsraum mit Küche und ein Besprechungszimmer für
Einzelgespräche,
Paargespräche
oder
Angehörigengespräche
zur
Verfügung.
Im Erdgeschoß befindet sich das " BesucherInnenzimmer ", dieses Zimmer kann als Übernachtungsmöglichkeit für Angehörige und Freunde genutzt werden.
4)
Zielgruppe
Unsere Zielgruppe sind psychisch kranke Menschen, die ihr soziales Bezugssystem überwiegend im Kreis Pinneberg haben, insbesondere chronisch psychotisch Erkrankte. Die Einrichtung nimmt Menschen auf, die aufgrund folgender Krankheiten behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, vor allem:
Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
Schizoaffektive Psychosen,
Depressionen
Persönlichkeitsstörungen
Zwangserkrankungen
Angststörungen.
Wir erwarten die Motivation und die Bereitschaft der BewohnerInnen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten
aktiv an den gemeinsam geplanten Maßnahmen zu beteiligen
und die Regelungen des Heimvertrages und der Hausordnung einzuhalten.
Ausschlusskriterien :
Menschen mit Komorbidität Psychose und Sucht, bei denen die Therapie der Sucht im Vordergrund steht können nicht aufgenommen werden
Psychisch kranke Menschen, die körperlich pflegebedürftig sind, können ebenfalls nur im Einzelfall aufgenommen werden.
5)
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren beginnt mit dem Informationsgespräch, bei dem die Einrichtung gezeigt und die möglichen Hilfen erläutert werden. Parallel zum Informationsgespräch muss, für Bewohner des Kreises Pinneberg, eine Erstberatung durch den Fachdienst Soziales Hilfeplanung erfolgen. Als zweiter Schritt folgt das Aufnahmegespräch, dessen Ziel es ist zu überprüfen ob das Angebot der Übergangseinrichtung geeignet ist, dem/r Bewerber/in in seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation eine angemessene Hilfestellung zu gewährleisten, sowie ihn/sie bei seiner/ihrer zukünftigen Planung und Lebensgestaltung zu unterstützen. Können sich beide Seiten eine Zusammenarbeit vorstellen, wird ein Termin zum Probewohnen vereinbart. Das Probewohnen dauert eine Woche und kann im Einzelfall verlängert werden. Die Zeit des Probewohnens dient dazu, beiden Seiten Gelegenheit zu geben, eine bessere Grundlage über die Entscheidung des Einzugs zu treffen.
Anschließend wird von beiden Seiten eine Entscheidung getroffen. Das Übergangswohnheim erachtet das Vorliegen eines Sozialberichtes, aus dem die Diagnose, die Krankengeschichte, die erfolgten Behandlungs- und Therapiemaßnahmen hervorgehen und eine Bescheinigung nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz für die Durchführung des Aufnahmegespräches und die weitere gemeinsame Planung für erforderlich.
Das Aufnahmeverfahren wird von der Einrichtungsleitung und einem/r Bezugsmitarbeiter/in durchgeführt.
Unabhängig vom Aufnahmeverfahren sind jederzeit unverbindliche Informationsgespräche möglich.
6)
Zielsetzung und Aufgabenschwerpunkte
Übergeordnetes Ziel ist es, den Betroffenen den Übergang zu einer möglichst eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Betreuung steht die individuelle Förderung. Entsprechend wird jede/r BewohnerIn mit seinen/ihren Wünschen und Bedürfnissen in die Gestaltung der Hilfen mit einbezogen. Grundlage der Arbeit ist der vereinbarte Hilfeplan und ein selbsthilfeförderndes und ressourcenorientiertes Konzept. Es zielt insbesondere auf: die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Förderung der Selbständigkeit durch eine am Prinzip der Selbsthilfe orientierten Gestaltung des Alltags, das Wecken und die Förderung von Eigeninteressen und Fähigkeiten, die
Teilnahme
an
freizeitgestaltenden
Angeboten
und
die
Unterstützung
von
eigenverantwortlich sinnvoll gestalteter Freizeit innerhalb und außerhalb der Einrichtung, die Teilnahmen an den internen ergotherapeutischen Angeboten, die Teilnahme an den internen und externen Arbeitserprobungs- und Trainingsmaßnahmen mit abgestuftem Anforderungsniveau, Verständnis und Zugang zu finden zur eigenen Erkrankung und die Fähigkeit, eine erneute Krise selbst rechtzeitig zu erkennen und sich Hilfe zu holen, die
Förderung
von
Kontakt-
und
Gruppenfähigkeit
durch
Begleitung
bei
der
Kontaktaufnahme und -pflege sowie in Konflikten und Krisen, die Förderung von realistischen Zukunftsperspektiven, insbesondere für die Bereiche Wohnen und Arbeit/ Beschäftigung, die Integration in die Gemeinde, die Reduzierung von Krankenhauseinweisungen, die Einbeziehung geschlechtsspezifischer Aspekte in die Betreuungsarbeit.
7)
Betreuungsmaßnahmen
Die Übergangseinrichtung trägt durch begleitende, fördernde und unterstützende Maßnahmen den Wohn- und Freizeitbedürfnissen der BewohnerInnen Rechnung und stellt ein angemessenes
Betreuungs-
und
tagesstrukturierendes
Beschäftigungsangebot
bereit.
Zusätzlich wird die Teilnahme an den angebotenen Rehabilitationsmaßnahmen in Form von Arbeitserprobung und Arbeitstraining angeregt und gefördert. Dazu werden von der Einrichtung geeignete interne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten mit abgestuftem Anforderungsniveau in unterschiedlichen Arbeitsbereichen vorgehalten. Leitfaden für die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Betreuungsziele und -maßnahmen ist der Hilfeplan und der individuell mit jedem/r Bewohner/in abgestimmte Therapieplan. Folgende Betreuungsmaßnahmen werden angeboten: Tagesstrukturierende Maßnahmen:
regelmäßige Mahlzeiten
Tätigkeiten im häuslichen Bereich
freizeitpädagogische Maßnahmen
bewegungstherapeutische Angebote
musiktherapeutische Angebote
ergotherapeutische Angebote
interne Arbeitstrainingsmaßnahmen in den Bereichen Industriemontage, Gartentätigkeit, , Hausmeistertätigkeit
externe Arbeitstrainingsmaßnahmen in den Bereichen Wäscherei, Verwaltung/Büro und Industriemontage
Einzel, Gruppen- und Angehörigengespräche
Alltagskompetenzen, lebenspraktischer Bereich
Aufstehen und Beginnen des Tages
Übernahme häuslicher Pflichten
Beachten der körperlichen Hygiene
Erledigen von Einkäufen
Umgang mit Geld
Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
Erledigen von Behördenangelegenheiten und -gängen
Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches und der Einrichtung.
Körperliches Wohl, Gesundheit Beachtung einer ausgewogenen Ernährung
Beachten des gesundheitlichen Befindens und des Krankheitsverlaufs
Krisenintervention im Krankheitsfall
Krankenhausbesuche bei stationären klinischen Behandlungen
Unterstützung beim Arztbesuch
Begleitung beim Umgang mit Medikamenten und ärztlichen Verordnungen
Raum für Ruhe und Entspannung
Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte (z.B. Frauengruppe)
Soziale Kompetenz, soziale Kontakte Wahrnehmung eigener Wünsche und Interessen
Kommunikation der Bewohner untereinander
gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung, Beteiligung an der Gestaltung des Lebens im Übergangswohnheim
Verhaltens- und Umgangsformen im alltäglichen Zusammenleben
Kontaktpflege zwischen den Betroffenen, ihren Eltern, Angehörigen, gesetzlichen BetreuerInnen und Freunden
Nachbarschaftsbeziehungen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Psychosozialer Bereich Förderung der Selbständigkeit durch eine am Prinzip der Selbsthilfe orientierte Gestaltung des Alltags
Wecken und Fördern von Eigeninitiative und -interessen
Fördern der Kontakt- und Gruppenfähigkeit durch Begleitung bei der Kontaktaufnahme und -pflege, sowie in Konflikten und Krisen
Förderung eines angemessenen Umgangs mit der eigenen Erkrankung
Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive
Freizeitgestaltung Unterstützung
bei
eigenverantwortlich
gestalteter
Freizeit
(Sportverein,
Volkshochschule...),
Freizeitangebote für Einzelne und Gruppen (Schwimmen, Tischtennis, Kino, Kegeln, Gesellschaftsspiele u.a.m.)
Gestaltung
von
persönlichen
und
allgemeinen
Festtagen
(Geburtstag,
Ostern,
Weihnachten...)
regelmäßige Ausflugsfahrten
gemeinsame Urlaubsfahrten
Alle BewohnerInnen werden in der erforderlichen Weise angeleitet und unterstützt. Besonderen Wert wird darauf gelegt, die BewohnerInnen in die Planungen miteinzubeziehen und Freizeitmöglichkeiten außerhalb der Einrichtung zu nutzen. Das eigene Interesse soll geweckt und Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden. Die Betreuung ist nach dem Bezugstherapeutensystem ausgerichtet. Sie schließt regelmäßige Gruppen- und Einzelgespräche mit ein. Die Gespräche sind stützend und ordnend. Die Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis. Verbindlich ist die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Etagenversammlungen und die Teilnahme an der Arbeits- und/oder Beschäftigungstherapie im Rahmen der individuellen Möglichkeiten.
Um die erforderliche Betreuung zu gewährleisten sind „Rund-um-die-Uhr“-Mitarbeiter/innen im Haus tätig.
8)
Die Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen des Einzelnen. Der Aufenthalt kann sowohl zeitlich begrenzt werden als auch unbefristet auf dauerhafte Beheimatung angelegt sein.
9)
Medizinisch-psychiatrische Versorgung
Die ambulante medizinische und medizinisch-psychiatrische Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärzte und die Institutsambulanz des Psychiatrischen-Klinikums in Elmshorn. Die BewohnerInnen haben freie Arztwahl.
10) Einbindung in die regionale psychiatrische Versorgung Unser Übergangswohnheim ist Bestandteil der gemeindepsychiatrischen Gesamtversorgung des Kreises Pinneberg. Sie arbeitet eng mit allen an der Versorgung Beteiligten zusammen, insbesondere: den niedergelassenen Nerven-Ärzten, den psychiatrischen
Abteilungen
der zuständigen Krankenhäuser, vor allem des
Psychiatrischen-Klinikums in Elmshorn, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den Kostenträgern der sozialen und beruflichen Rehabilitation, den anderen ambulanten und teilstationären Diensten und Einrichtungen der Nachsorge (z.B. Therapeutische Wohngemeinschaften, Tagesstätten, Arbeitsprojekten, der ambulanten Betreuung, der Betreuung am Übergang), den gesetzlichen Betreuern, den Vormundschaftsgerichten, den zuständigen Kostenträgern.
11) Personal In unserem Übergangswohnheim arbeitet ein multiprofessionelles Team, das die Arbeitsbereiche Leitung, Betreuung, Verwaltung und Hauswirtschaft/technik mit Leben füllt. Das
Betreuungsteam
setzt
sich
dabei
aus
MitarbeiterInnen
der
Fachbereiche
Sozialpädagogik/arbeit, Ergotherapie und Krankenpflege zusammen. Darüber hinaus stellen wir Plätze für PraktikantInnen zur Verfügung (insbesondere aus den Bereichen
Sozialpädagogik,
Zivildienstleistende.
Ergotherapie,
Krankenpflege)
und
beschäftigen
drei
12) Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen sind insbesondere:
SGB XII,
SGB XI
Heimgesetze
Heimmitwirkungsverordnung
13) Finanzierung Die Finanzierung erfolgt über die Abrechnung des vereinbarten leistungsgerechten Entgeltes mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe nach §§ 53/54 SGB XII und in Einzelfällen über die Abrechnung von Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung). Bei Vorliegen entsprechender Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse tragen die Betreuten über einen Eigenanteil zur Finanzierung bei.