KONZEPTION „Das Schiff“ Übergangswohnheim für Menschen mit seelischen Schwierigkeiten Aschhooptwiete 23 25421 Pinneberg

Träger:

Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein gGmbH - Region Unterelbe Koppelstraße 30-34 25421 Pinneberg

Präambel Wir gestalten die Betreuung in unserem „Schiff“ auf der Grundlage des gemeindepsychiatrischen Ansatzes und orientieren uns an den Leitideen:  Selbstbestimmung  Partizipation  Bedarfsorientierung  Individualität  Flexibilität  Normalität  Hilfe zur Selbsthilfe Das Schiff als Symbol assoziieren wir mit der Kreuzfahrt des Lebens, mit Stürmen und Flauten, mit Aufbrüchen und Zielankünften. Die Zeit an Bord verstehen wir als eine Zeit von Schutz und Förderung. Unser „Schiff“ ist aber nicht nur eine therapeutische Einrichtung mit Arbeit für jeden an Bord sondern auch das Zuhause für 28 Passagiere während ihrer Fahrt. Und zu Hause sollte man sich wohl fühlen können.

Gliederung K

O N Z E P T I O N

..................................................................................................................

1)

Lage und Einzugsbereich ........................................................................................................4

2)

Struktur und Kapazität ............................................................................................................4

3)

Bauliche Struktur.....................................................................................................................5

4)

Zielgruppe ...............................................................................................................................5

5)

Aufnahmeverfahren.................................................................................................................6

6)

Zielsetzung und Aufgabenschwerpunkte ................................................................................7

7)

Betreuungsmaßnahmen ...........................................................................................................8

8)

Die Aufenthaltsdauer.............................................................................................................10

9)

Medizinisch-psychiatrische Versorgung ...............................................................................11

10) Einbindung in die regionale psychiatrische Versorgung.......................................................11 11) Personal .................................................................................................................................11 12) Rechtliche Rahmenbedingungen...........................................................................................12 13) Finanzierung..........................................................................................................................12

1)

Lage und Einzugsbereich

Die Anschrift der Einrichtung lautet: AWO Schleswig-Holstein gGmbH - Region Unterelbe -

Übergangswohnheim „Das Schiff“ Aschhooptwiete 23 25421 Pinneberg

Telefon: 04101/6987-0 Fax: 04101/6987-7 Unsere Einrichtung liegt im südwestlichen Wohngebiet von Pinneberg. Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel besteht nach ca. 5 Min. Fußweg. Das Stadtzentrum ist zu Fuß in ca. 20 Min. zu erreichen. Das Übergangswohnheim nimmt psychisch kranke Menschen auf, deren soziales Bezugssystem sich im Kreis Pinneberg befindet. Betroffene aus anderen Regionen können nur in begründeten Einzelfällen aufgenommen werden.

2)

Struktur und Kapazität

Das Übergangswohnheim ist ein vollstationäres Angebot für psychisch kranke Menschen, die auf den beschützenden Rahmen angewiesen sind, da sie nicht oder noch nicht in der Lage sind, ambulant oder teilstationär betreut zu wohnen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den Fähigkeiten und Wünschen des/r einzelnen BewohnerIn. Sie kann sowohl zeitlich befristet als auch auf Dauer angelegt sein. Die Einrichtung bietet 28 volljährigen psychisch kranken Menschen Platz, die in kleinen überschaubaren Gruppen leben. Sechs Frauen kann ein eigener Frauenwohnbereich angeboten werden. Jedem/r Bewohner/in wird ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird ein "BesucherInnenzimmer"als Übernachtungsmöglichkeit vorgehalten. Die Rechte und Pflichten der Einrichtung und der BewohnerInnen sind im Heimvertrag und der Hausordnung geregelt. Zur Vertretung von BewohnerInneninteressen besteht ein Heimbeirat bzw. ein/e Heimbeirat nach der Heimmitwirkungsverordnung vom 19.07.1976.

3)

Bauliche Struktur

Unsere Einrichtung gliedert sich in ein großzügiges Haus, eine große Terrasse und Grünanlagen. Im Kernhaus befinden sich 

die Wohn- und Aufenthaltsräume



ein großer Eß- und Aufenthaltsraum



das BesucherInnenzimmer



Büro- und Verwaltungsräume



das Zimmer für die Nachtbereitschaft



Funktionsräume

In den angrenzenden Gebäuden befinden sich Räume für Arbeits-, Beschäftigungs-und Bewegungstherapie

und

die

Küche

für

die

Gemeinschaftsverpflegung.

Jeder Wohnbereich besteht aus 4 bzw. 5 Appartements für je zwei BewohnerInnen ( je zwei Einzelzimmer;

gemeinsam

werden

ein

Vorflur

sowie

ein

Duschbad

genutzt.)

Jedem Wohnbereich steht ein Eß- / Aufenthaltsraum mit Küche und ein Besprechungszimmer für

Einzelgespräche,

Paargespräche

oder

Angehörigengespräche

zur

Verfügung.

Im Erdgeschoß befindet sich das " BesucherInnenzimmer ", dieses Zimmer kann als Übernachtungsmöglichkeit für Angehörige und Freunde genutzt werden.

4)

Zielgruppe

Unsere Zielgruppe sind psychisch kranke Menschen, die ihr soziales Bezugssystem überwiegend im Kreis Pinneberg haben, insbesondere chronisch psychotisch Erkrankte. Die Einrichtung nimmt Menschen auf, die aufgrund folgender Krankheiten behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, vor allem: 

Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis



Schizoaffektive Psychosen,



Depressionen



Persönlichkeitsstörungen



Zwangserkrankungen



Angststörungen.

Wir erwarten die Motivation und die Bereitschaft der BewohnerInnen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten 

aktiv an den gemeinsam geplanten Maßnahmen zu beteiligen



und die Regelungen des Heimvertrages und der Hausordnung einzuhalten.

Ausschlusskriterien : 

Menschen mit Komorbidität Psychose und Sucht, bei denen die Therapie der Sucht im Vordergrund steht können nicht aufgenommen werden



Psychisch kranke Menschen, die körperlich pflegebedürftig sind, können ebenfalls nur im Einzelfall aufgenommen werden.

5)

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren beginnt mit dem Informationsgespräch, bei dem die Einrichtung gezeigt und die möglichen Hilfen erläutert werden. Parallel zum Informationsgespräch muss, für Bewohner des Kreises Pinneberg, eine Erstberatung durch den Fachdienst Soziales Hilfeplanung erfolgen. Als zweiter Schritt folgt das Aufnahmegespräch, dessen Ziel es ist zu überprüfen ob das Angebot der Übergangseinrichtung geeignet ist, dem/r Bewerber/in in seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation eine angemessene Hilfestellung zu gewährleisten, sowie ihn/sie bei seiner/ihrer zukünftigen Planung und Lebensgestaltung zu unterstützen. Können sich beide Seiten eine Zusammenarbeit vorstellen, wird ein Termin zum Probewohnen vereinbart. Das Probewohnen dauert eine Woche und kann im Einzelfall verlängert werden. Die Zeit des Probewohnens dient dazu, beiden Seiten Gelegenheit zu geben, eine bessere Grundlage über die Entscheidung des Einzugs zu treffen.

Anschließend wird von beiden Seiten eine Entscheidung getroffen. Das Übergangswohnheim erachtet das Vorliegen eines Sozialberichtes, aus dem die Diagnose, die Krankengeschichte, die erfolgten Behandlungs- und Therapiemaßnahmen hervorgehen und eine Bescheinigung nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz für die Durchführung des Aufnahmegespräches und die weitere gemeinsame Planung für erforderlich.

Das Aufnahmeverfahren wird von der Einrichtungsleitung und einem/r Bezugsmitarbeiter/in durchgeführt.

Unabhängig vom Aufnahmeverfahren sind jederzeit unverbindliche Informationsgespräche möglich.

6)

Zielsetzung und Aufgabenschwerpunkte

Übergeordnetes Ziel ist es, den Betroffenen den Übergang zu einer möglichst eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Betreuung steht die individuelle Förderung. Entsprechend wird jede/r BewohnerIn mit seinen/ihren Wünschen und Bedürfnissen in die Gestaltung der Hilfen mit einbezogen. Grundlage der Arbeit ist der vereinbarte Hilfeplan und ein selbsthilfeförderndes und ressourcenorientiertes Konzept. Es zielt insbesondere auf: die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Förderung der Selbständigkeit durch eine am Prinzip der Selbsthilfe orientierten Gestaltung des Alltags, das Wecken und die Förderung von Eigeninteressen und Fähigkeiten, die

Teilnahme

an

freizeitgestaltenden

Angeboten

und

die

Unterstützung

von

eigenverantwortlich sinnvoll gestalteter Freizeit innerhalb und außerhalb der Einrichtung, die Teilnahmen an den internen ergotherapeutischen Angeboten, die Teilnahme an den internen und externen Arbeitserprobungs- und Trainingsmaßnahmen mit abgestuftem Anforderungsniveau, Verständnis und Zugang zu finden zur eigenen Erkrankung und die Fähigkeit, eine erneute Krise selbst rechtzeitig zu erkennen und sich Hilfe zu holen, die

Förderung

von

Kontakt-

und

Gruppenfähigkeit

durch

Begleitung

bei

der

Kontaktaufnahme und -pflege sowie in Konflikten und Krisen, die Förderung von realistischen Zukunftsperspektiven, insbesondere für die Bereiche Wohnen und Arbeit/ Beschäftigung, die Integration in die Gemeinde, die Reduzierung von Krankenhauseinweisungen, die Einbeziehung geschlechtsspezifischer Aspekte in die Betreuungsarbeit.

7)

Betreuungsmaßnahmen

Die Übergangseinrichtung trägt durch begleitende, fördernde und unterstützende Maßnahmen den Wohn- und Freizeitbedürfnissen der BewohnerInnen Rechnung und stellt ein angemessenes

Betreuungs-

und

tagesstrukturierendes

Beschäftigungsangebot

bereit.

Zusätzlich wird die Teilnahme an den angebotenen Rehabilitationsmaßnahmen in Form von Arbeitserprobung und Arbeitstraining angeregt und gefördert. Dazu werden von der Einrichtung geeignete interne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten mit abgestuftem Anforderungsniveau in unterschiedlichen Arbeitsbereichen vorgehalten. Leitfaden für die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Betreuungsziele und -maßnahmen ist der Hilfeplan und der individuell mit jedem/r Bewohner/in abgestimmte Therapieplan. Folgende Betreuungsmaßnahmen werden angeboten: Tagesstrukturierende Maßnahmen: 

regelmäßige Mahlzeiten



Tätigkeiten im häuslichen Bereich



freizeitpädagogische Maßnahmen



bewegungstherapeutische Angebote



musiktherapeutische Angebote



ergotherapeutische Angebote



interne Arbeitstrainingsmaßnahmen in den Bereichen Industriemontage, Gartentätigkeit, , Hausmeistertätigkeit



externe Arbeitstrainingsmaßnahmen in den Bereichen Wäscherei, Verwaltung/Büro und Industriemontage



Einzel, Gruppen- und Angehörigengespräche

Alltagskompetenzen, lebenspraktischer Bereich 

Aufstehen und Beginnen des Tages



Übernahme häuslicher Pflichten



Beachten der körperlichen Hygiene



Erledigen von Einkäufen



Umgang mit Geld



Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten



Erledigen von Behördenangelegenheiten und -gängen



Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches und der Einrichtung.

Körperliches Wohl, Gesundheit  Beachtung einer ausgewogenen Ernährung 

Beachten des gesundheitlichen Befindens und des Krankheitsverlaufs



Krisenintervention im Krankheitsfall



Krankenhausbesuche bei stationären klinischen Behandlungen



Unterstützung beim Arztbesuch



Begleitung beim Umgang mit Medikamenten und ärztlichen Verordnungen



Raum für Ruhe und Entspannung



Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte (z.B. Frauengruppe)

Soziale Kompetenz, soziale Kontakte  Wahrnehmung eigener Wünsche und Interessen 

Kommunikation der Bewohner untereinander



gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung, Beteiligung an der Gestaltung des Lebens im Übergangswohnheim



Verhaltens- und Umgangsformen im alltäglichen Zusammenleben



Kontaktpflege zwischen den Betroffenen, ihren Eltern, Angehörigen, gesetzlichen BetreuerInnen und Freunden



Nachbarschaftsbeziehungen



Verhalten in der Öffentlichkeit

Psychosozialer Bereich  Förderung der Selbständigkeit durch eine am Prinzip der Selbsthilfe orientierte Gestaltung des Alltags 

Wecken und Fördern von Eigeninitiative und -interessen



Fördern der Kontakt- und Gruppenfähigkeit durch Begleitung bei der Kontaktaufnahme und -pflege, sowie in Konflikten und Krisen



Förderung eines angemessenen Umgangs mit der eigenen Erkrankung



Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive

Freizeitgestaltung  Unterstützung

bei

eigenverantwortlich

gestalteter

Freizeit

(Sportverein,

Volkshochschule...), 

Freizeitangebote für Einzelne und Gruppen (Schwimmen, Tischtennis, Kino, Kegeln, Gesellschaftsspiele u.a.m.)



Gestaltung

von

persönlichen

und

allgemeinen

Festtagen

(Geburtstag,

Ostern,

Weihnachten...) 

regelmäßige Ausflugsfahrten



gemeinsame Urlaubsfahrten

Alle BewohnerInnen werden in der erforderlichen Weise angeleitet und unterstützt. Besonderen Wert wird darauf gelegt, die BewohnerInnen in die Planungen miteinzubeziehen und Freizeitmöglichkeiten außerhalb der Einrichtung zu nutzen. Das eigene Interesse soll geweckt und Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden. Die Betreuung ist nach dem Bezugstherapeutensystem ausgerichtet. Sie schließt regelmäßige Gruppen- und Einzelgespräche mit ein. Die Gespräche sind stützend und ordnend. Die Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis. Verbindlich ist die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Etagenversammlungen und die Teilnahme an der Arbeits- und/oder Beschäftigungstherapie im Rahmen der individuellen Möglichkeiten.

Um die erforderliche Betreuung zu gewährleisten sind „Rund-um-die-Uhr“-Mitarbeiter/innen im Haus tätig.

8)

Die Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen des Einzelnen. Der Aufenthalt kann sowohl zeitlich begrenzt werden als auch unbefristet auf dauerhafte Beheimatung angelegt sein.

9)

Medizinisch-psychiatrische Versorgung

Die ambulante medizinische und medizinisch-psychiatrische Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärzte und die Institutsambulanz des Psychiatrischen-Klinikums in Elmshorn. Die BewohnerInnen haben freie Arztwahl.

10) Einbindung in die regionale psychiatrische Versorgung Unser Übergangswohnheim ist Bestandteil der gemeindepsychiatrischen Gesamtversorgung des Kreises Pinneberg. Sie arbeitet eng mit allen an der Versorgung Beteiligten zusammen, insbesondere: den niedergelassenen Nerven-Ärzten, den psychiatrischen

Abteilungen

der zuständigen Krankenhäuser, vor allem des

Psychiatrischen-Klinikums in Elmshorn, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den Kostenträgern der sozialen und beruflichen Rehabilitation, den anderen ambulanten und teilstationären Diensten und Einrichtungen der Nachsorge (z.B. Therapeutische Wohngemeinschaften, Tagesstätten, Arbeitsprojekten, der ambulanten Betreuung, der Betreuung am Übergang), den gesetzlichen Betreuern, den Vormundschaftsgerichten, den zuständigen Kostenträgern.

11) Personal In unserem Übergangswohnheim arbeitet ein multiprofessionelles Team, das die Arbeitsbereiche Leitung, Betreuung, Verwaltung und Hauswirtschaft/technik mit Leben füllt. Das

Betreuungsteam

setzt

sich

dabei

aus

MitarbeiterInnen

der

Fachbereiche

Sozialpädagogik/arbeit, Ergotherapie und Krankenpflege zusammen. Darüber hinaus stellen wir Plätze für PraktikantInnen zur Verfügung (insbesondere aus den Bereichen

Sozialpädagogik,

Zivildienstleistende.

Ergotherapie,

Krankenpflege)

und

beschäftigen

drei

12) Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen sind insbesondere: 

SGB XII,



SGB XI



Heimgesetze



Heimmitwirkungsverordnung

13) Finanzierung Die Finanzierung erfolgt über die Abrechnung des vereinbarten leistungsgerechten Entgeltes mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe nach §§ 53/54 SGB XII und in Einzelfällen über die Abrechnung von Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung). Bei Vorliegen entsprechender Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse tragen die Betreuten über einen Eigenanteil zur Finanzierung bei.