Newsletter Januar Newsletter Januar 2017 2017

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Newsletter aus dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) im Sommer 2015 ist viel passiert. Die dramatisch angestiegenen Flüchtlingszahlen im Laufe des Jahres 2015 haben zu dem bekannten Ergebnis geführt, dass es seit dem August 2016 ein neues Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gibt. Das LAF hat nun die Aufgabe, die Registrierung, Unterbringung und Leistungsgewährung geflüchteter und asylsuchender Menschen im Land Berlin zu gewährleisten. Mit dem Ende von Herrn Muschters Amtszeit als kommissarischer Präsident ist Herr Allert als Stelleninhaber seit dem 1. Januar 2017 wieder Präsident des LAGeSo. Herr Allert mit seiner Erfahrung freut sich, gemeinsam mit den Führungskräften der Abteilungen und Referate und in enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen das LAGeSo fit und krisenfest für die Zukunft machen zu können. Mit der Übersendung des bereits fünfzehnten Newsletters möchten wir Ihnen wieder Projekte und Veranstaltungen des LAGeSo vorstellen.

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Foto: LAGeSo

1. Berliner Inklusionspreis 2016 verliehen Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und der kommissarische Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Dr. Sebastian Muschter, haben am 09.12.2016 vorbildliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem Berliner Inklusionspreis ausgezeichnet. Drei Firmen erhielten den mit 10.000 Euro dotierten Landespreis. Der Sieger in der Kategorie „Kleinunternehmen“ ist das Gewerbeparkrestaurant „Mr. Cuisine“, das Gründer Frederic Sternitzky vor 12 Jahren eröffnete. Ob Abi-Feiern oder Geburtstage, Jugendweihen oder Hochzeiten – die Nachfrage seiner Veranstaltungs- und Cateringangebote steigt von Jahr zu Jahr. Zum wirtschaftlichen Erfolg des Restaurants tragen sechs Beschäftigte ohne Behinderung und fünf Menschen mit Handicap bei – obwohl „Mr. Cuisine“ als Kleinbetrieb gar nicht der gesetzlichen Pflicht unterliegt, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. „Anders als Arbeitgeber, die Vorurteile gegenüber Menschen mit Handicap pflegen, profitieren Sie, werter Herr Sternitzky, von der besonderen Leistungswilligkeit und Leistungsfähigkeit ihrer behinderten Beschäftigten“, würdigte Senatorin Breitenbach den Firmeninhaber. Das internationale Unternehmen METRO Cash & Carry siegte in der Kategorie „Mittelstand“. Das Großhandelsunternehmen ist in 26 Ländern tätig, in Deutschland betreibt es 106 Großmärkte – vier davon in Berlin. „Optimale Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitmodelle, soziale Absicherung und Mitbestimmung“, so begründet der Arbeitgeber seinen Erfolg. Von 185 Beschäftigten am Standort Berlin-Marienfelde haben 13 ein Handicap – das entspricht einer Quote von 7 Prozent. „Die METRO Cash & Carry Deutschland GmbH zeigt, dass sich Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung gut miteinander vereinbaren lassen“, sagte Senatorin Breitenbach bei der Preisübergabe. Sieger in der Kategorie „Großunternehmen“ ist die Deutsche Bahn Energie GmbH, die 1997 aus der Deutschen Bahn AG ausgegründet wurde. Der unabhängige Energiedienstleister bietet Lösungen für Energielieferungen von Bahnstrom, Drehstrom und Gas bis hin zu Dieselkraftstoff. Seit 2013 versorgt das Unternehmen auch die Berliner S-Bahn mit Energie. In Berlin beschäftigt das Unternehmen 206 Menschen mit und ohne Behinderung. Mit 14 Prozent liegt die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in dem Unternehmen deutlich über den gesetzlichen Vorgaben. Die individuelle Förderung schwerbehinderter Beschäftigter ist für die Deutsche Bahn Energie GmbH eine Selbstverständlichkeit. „Insofern bekommt das Unternehmen den Inklusionspreis völlig zu Recht“, so Senatorin Breitenbach.

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Die große Zahl an sehr guten Bewerbungen veranlasste die Jury, zusätzlich ein Unternehmen mit dem Berliner Sonderpreis 2016 auszuzeichnen. Der Preis in dieser Kategorie ging an die Bundestagsverwaltung. Knapp 3.000 Beschäftigte sorgen dafür, dass die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten reibungslos funktioniert. „Ihr praxisorientiertes Inklusionskonzept in Kombination mit dem von Ihnen eingeforderten respektvollen Umgang aller Beschäftigten machen die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu einem begehrten Arbeitgeber“, lobte Senatorin Breitenbach den Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär Prof. Dr. Risse.

2. Spenden für die Kältehilfe der Stadtmission Eine Tradition des LAGeSo wurde fortgeführt und eine Spendenaktion für die Kältehilfe der Berliner Stadtmission organisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes wurden zu einer Sachspendenaktion aufgerufen. Im Winter haben die Obdachlosen unserer Stadt besonders unter den Witterungsverhältnissen zu leiden. Viele von ihnen sind nur unzureichend gegen die Kälte geschützt. Sie benötigen warme Winterkleidung- und -schuhe und auch Schlafsäcke, da viele nicht in die Notunterkünfte gehen können oder wollen. Die eingehenden Spenden wurden in den Dienstgebäuden des LAGeso gesammelt. Der Kältebus der Berliner Stadtmission konnte dann kurz vor Weihnachten bis obenhin vollgeladen mit Kartons, Säcken, Taschen und Tüten die Spenden abholen. Die Bereitschaft im LAGeSo zu spenden, war riesig und an allen drei Standorten war fleißig gesammelt und verpackt worden.

Fotos: LAGeSo

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3. „Bewegende Momente“ – eine Ausstellung der Berliner Mobilitätshilfedienste

Foto: LAGeSo

Eine Ausstellung im Foyer von Haus A auf dem Gelände in der Turmstraße 21 in Moabit zeigt an Beispielen von älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wie die Berliner Mobilitätshilfsdienste arbeiten. In allen zwölf Berliner Bezirken bieten die durch den Senat geförderten Mobilitätshilfedienste ihre Leistungen für ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an. Träger sind acht gemeinnützige Organisationen. 2013 haben die Mobilitätshilfedienste über 300.000 Begleitstunden für mobilitätseingeschränkte und hochbetagte Menschen geleistet. Diese Menschen können ihre Häuslichkeit nicht ohne fremde Hilfe verlassen und sind auf diese Dienstleistungen angewiesen. Nach dem Motto: „Draußen spielt das Leben - wir bringen Sie hin“ kann es sich beispielsweise um eine Begleitung zum kleinen Einkauf, zu einer Veranstaltung oder zum Spazierengehen handeln. Hierfür wird eine geringe Eigenbeteiligung von den Klienten erhoben, aber die Begleitung ist kostenfrei. Die Berliner Mobilitätshilfedienste leisten einen Beitrag zur Prävention und Vermeidung von stationärer Pflege. Es wird nach sorgfältig festgelegten Qualitätskriterien gearbeitet. Die Infrastruktur der Mobilitätshilfedienste wird durch Mittel des Landes Berlin sowie Eigenmittel der Träger finanziert. Informationen zu den Mobilitätshilfediensten, deren Aufgaben und den Standorten gibt es im Internet unter: www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de

4. Kalender 2017 des Integrationsamtes an Unternehmen verteilt Foto Kalendertitelblatt - www.gesellschaftsbilder.de

Auch für das Jahr 2017 hat das Integrationsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Fotokalender erstellt, um bei Unternehmen für die Beschäftigung behinderter Menschen zu werben.

Wenn uns gar nicht mehr auffällt, dass ein Mensch behindert ist, am Arbeitsplatz oder im Privatleben, dann ist das gelungene Inklusion. Oft braucht Inklusion, gerade im Arbeitsleben, ein wenig Förderung – hierfür ist das Integrationsamt zuständig. Aus dem Topf der Ausgleichsabgabe, in den die Unternehmen für nicht in Höhe der gesetzlich geforderten Quote mit einem behinderten Menschen besetzte Arbeitsplätze einzahlen, können technische Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz finanziert werden. Einem Gründer mit Handicap kann Starthilfe gegeben werden. Gibt es Konflikte zwischen schwerbehinderten Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber, kann das Integrationsamt vermittelnd helfen. Mit dem Schulungsangebot werden die rechtlichen Hintergründe erklärt. Besonders engagierte Unternehmen werden einmal jährlich mit dem Berliner Inklusionspreis ausgezeichnet. 4

Der Kalender 2017 zeigt Menschen mit Behinderung in ihrem Privat- oder Berufsleben. Als Anwältin, Schauspielerin, Profisportler, Urlauber oder Gründer. Die Behinderung fällt – wenn überhaupt – erst auf den zweiten Blick auf. Erstellt wurde der Kalender in Zusammenarbeit mit dem Berliner Verein SOZIALHELDEN e.V., einer Gründung von Menschen mit Behinderung unter Nutzung der Fotodatenbank www.gesellschaftsbilder.de.

5. Weitere Entschädigungsmöglichkeiten für die Opfer des Terroranschlags am Breitscheidplatz Betroffene des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 können jetzt auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Bislang konnten die Opfer Entschädigungsleistungen der Verkehrsopferhilfe e.V. und dem Fonds für Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten des Bundesministeriums für Justiz beantragen. Bild: nun Palau83 - depositphotos.com Senatorin Elke Breitenbach: „Die Opfer des Terroranschlages erhalten zusätzliche staatliche Hilfen. Die Betroffenen können auch Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Opfer nun auch Leistungen im Zuge des Härteausgleichs erhalten können. Damit sind die Möglichkeiten erweitert, staatliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen des Terroranschlags sollen so abgemildert werden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständiger Behörde im Land Berlin wird hier schnell und im Sinne der Betroffenen entscheiden.“

Alle vom Anschlag Betroffenen können sich ab sofort zur Beratung und Beantragung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) direkt an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wenden. Informationen zum OEG gibt es im Internet unter: http://www.berlin.de/lageso/versorgung/soziales-entschaedigungsrecht/anspruchsberechtigte/opfer-von-gewalttaten/

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5. Aktualisierter Ratgeber für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache veröffentlicht Die 16. Auflage des Ratgebers 2016/17 für Menschen mit Behinderung in der Version in leichter Sprache wurde aktualisiert und ist jetzt veröffentlicht worden. Mit der Broschüre informiert das Landesamt für Gesundheit und Soziales über die Rechtslage, Leistungen und Hilfsangebote, die es ermöglichen, auch mit Behinderung aktiv am Leben teilhaben zu können. Die Broschüre enthält Informationen und Angebote zur Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinderund Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung. Die Auflage in leichter Sprache wurde besonders übersichtlich gestaltet, mit vielen erklärenden Bildern versehen und ist somit einfacher zu lesen und zu verstehen. Nach wie vor befasst sich der Ratgeber umfassend mit dem Thema Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleichen. Die Broschüre kann im Kundencenter des Versorgungsamtes bestellt oder abgeholt werden. Aus dem Internet ist der Ratgeber unter folgendem Link herunterzuladen: PDF – Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung 2016 / 2017 – leichte Sprache Impressum Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin, V.i.S.d.P. Silvia Kostner Sollten Sie für unseren Newsletter Anregungen übermitteln oder Themen zur Veröffentlichung vorschlagen wollen, dann schreiben Sie uns eine Mail. Sie können sich darüber auch in den Verteiler für den Newsletter aufnehmen oder löschen lassen: [email protected]

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Foto: www.futura-berlin.de