Newsletter Ausland Juni 2014

TK-Firmenkundenservice 0800 - 285 85 87 60 Mo.- Do. 7-18 Uhr und Fr. 7-16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040 - 85 50 60 56 66 www.firm...
Author: Uwe Buchholz
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TK-Firmenkundenservice 0800 - 285 85 87 60 Mo.- Do. 7-18 Uhr und Fr. 7-16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)

Fax 040 - 85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de mailto:[email protected]

Newsletter Ausland Juni 2014 Inhalt 1.

Aktuelles .....................................................1

1.1 Saisonarbeit - Zahlen, Fakten, Perspektiven ...............................................1 1.2 Deutsch-polnischer Kampf gegen Krankenhauskeime .....................................2 2.

Beschäftigung im Inland ..............................2

2.1 Fachkräftemangel: Jede zehnte Firma sucht im Ausland.........................................2 2.2 EU-Minister verabschieden neue Regeln gegen Sozialdumping .................................3 2.3 "Yes we’re open" - Ausstellung zu Vielfalt im Job-Alltag ...................................3 3.

Entsendung ins Ausland .............................3

3.1 Fürsorgepflicht ............................................3 3.2 Brasilien: Medizinische Hinweise ................4 3.3 Arbeiten in den Niederlanden: Hier gibt’s Unterstützung..............................................4 4.

Rechtliches .................................................5

4.1 Expatriates erhalten bessere Bedingungen für Zusatzrenten ....................5 4.2 Jagd auf Verkehrssünder: EU zwingt Bremser-Länder per Gericht .......................5 Sehr geehrte Damen und Herren, Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland haben hierzulande seit Jahren einen festen Platz; ob beim Spargelstechen, beim Erdbeerenpflücken oder in der Gastronomie. Was Arbeitgeber in Sachen Sozialversicherungspflicht beachten müssen, lesen Sie im aktuellen Newsletter. Außerdem gibt es Informationen zur Fürsorgepflicht. Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice



Techniker Krankenkasse

1. Aktuelles 1.1 Saisonarbeit - Zahlen, Fakten, Perspektiven Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland haben in einigen Wirtschaftszweigen hierzulande seit Jahren einen festen Platz. Im Zuge des geplanten Mindestlohns rechnen Experten aber mit einem Rückgang. Seit der Öffnung der Grenzen zwischen West- und Osteuropa Anfang der 1990er Jahre ist der zeitlich befristete Einsatz von Helfern aus dem Ausland vor allem in der Landwirtschaft begehrt: Sie unterstützten deutsche Erzeuger bei der Erdbeer-, Spargeloder Gurkenernte. Bis zu sechs Monate lang dürfen die Saisonkräfte aus EU-Staaten in Deutschland arbeiten. Nach den letzten vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2010 kommen jährlich knapp 300.000 Menschen ins Land - vorwiegend aus Polen und Rumänien. Sozialversicherung von Saisonarbeitern - Stand der Dinge Wie Arbeitgeber Saisonarbeitskräfte versichern müssen, hängt vom Status des Mitarbeiters im jeweiligen Heimatland ab. Arbeitnehmer und Selbstständige Wenn Saisonarbeitskräfte während ihres bezahlten Urlaubs in Deutschland arbeiten oder im Heimatland mit einer ähnlichen Tätigkeit selbstständig sind, gilt das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes. Dann muss der Arbeitgeber die Saisonarbeitskraft dem ausländischen Sozialversicherungsträger melden und die Beiträge entsprechend abführen. Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen Gehören Saisonkräfte zu diesen Gruppen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Auch Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub fallen unter diese Regelung. Sie dürfen als kurzfristig Beschäftigte maximal zwei Monate im Kalenderjahr oder 50 Arbeitstage sozialversicherungsfrei eingesetzt werden. Hierzu steht ein Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht zum Download zur Verfügung, den die Arbeitskraft samt entsprechender Nachweise vorlegen sollte. In der Regel sind diese Personen jedoch für die Zeit der Saisonarbeit in Deutschland privat krankenversichert.

Newsletter Ausland Juni 2014 Das ist im Mindestlohn-Gesetz geplant Ab 2015 soll bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 Euro gelten - also auch für ausländische Beschäftigte, die im Inland arbeiten. Einen entsprechenden Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Kabinett inzwischen gebilligt. Die Verfasser des Gesetzentwurfes wollen im Wesentlichen erreichen, Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Sie rechnen zudem mit steigenden Einnahmen in der Sozialversicherung und einer Verringerung der Ausgaben bei Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch - also zum Beispiel Arbeitslosengeld II. Teil des Gesetzes soll die Einberufung einer Mindestlohnkommission sein, die alle fünf Jahre neu einberufen wird und über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet. Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf sieht bisher keine Ausnahme für Saisonarbeiter im Zuge der Einführung des Mindestlohns vor – allerdings gibt es für einige Branchen eine Übergangszeit von zwei Jahren, in denen branchenweite Tarifverträge ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wurden. Die Landwirtschaft gehört bisher nicht dazu, wenngleich im Gesetzentwurf bereits angedeutet ist, dass zusätzliche Branchen von der Übergangsfrist Gebrauch machen könnten. Was die Sozialversicherungspflicht betrifft, wird sich nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit durch das geplante Mindestlohngesetz für Saisonarbeiter nichts ändern. Folgen für die Saisonarbeit Die geplante Einführung des Mindestlohns stößt vor allem Produzenten von Obst und Gemüse auf Kritik: So habe in einigen Ländern der Europäischen Union die Einführung von Mindestlöhnen zu einer Reduzierung und zur Einstellung arbeitsintensiver Produktionsverfahren geführt, berichtet der Bundesausschuss Obst und Gemüse des Deutschen Bauernverbands. Mit der Einführung eines Mindestlohns in den Niederlanden sei der Anbau von Einlegegurken für Sauerkonserven gänzlich zusammengebrochen und in Frankreich der arbeitsintensive Anbau von Feldsalat drastisch zurückgegangen. Der Deutsche Bauernverband geht davon aus, dass wegen des Mindestlohns der Anteil an Saisonarbeitnehmern mittelfristig zurückgeht, "da die Lohnkosten einen erheblichen Anteil an den Produktionskosten im Bereich der Sonderkulturen haben", erklärt Verbandssprecherin Anke Friedrich. Im Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass sich als Folge der Einführung des Mindestlohns die Preise für Güter und Dienstleistungen im Jahr 2015 moderat erhöhen könnten. Beziffern könne man dies jedoch nicht. Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag ist für September 2014 geplant. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Seite 2 1.2 Deutsch-polnischer Kampf gegen Krankenhauskeime Die TK und Kliniken aus Polen und MecklenburgVorpommern haben die erste grenzübergreifende Kooperation für ein gemeinsames MREManagement unterzeichnet. "Die Krankenhauskeime kennen keine Grenzen und längst verlaufen die Patientenströme quer durch Europa. Deshalb müssen die europäischen Länder auch im Kampf gegen die gefährlichen Krankenhauskeime intensiver zusammenarbeiten", sagte der Ärztliche Vorstand der Universitätsmedizin Greifswald, Dr. Thorsten Wygold, am Rande der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft. Das EMC Medical Institute mit Sitz in Wrocław und mit seinem Hl. Georg Krankenhaus in Kamień Pomorski (Cammin), die Universitätsmedizin Greifswald und die TK-Landesvertretung MecklenburgVorpommern wollen ein gemeinsames Netzwerk aufbauen, um die Infektionen mit multi-resistenten Erregern (MRE) grenzüberschreitend zu reduzieren. Die EMC Medical Institute AG ist der größte private Betreiber von Kliniken und Anbieter von medizinischen Dienstleistungen in Polen. Quelle: TK

2. Beschäftigung im Inland 2.1 Fachkräftemangel: Jede zehnte Firma sucht im Ausland Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal lässt Unternehmen zunehmend aktiv werden: Auch kleinere Firmen setzen laut einer aktuellen Studie inzwischen auf eine strategische Personalplanung, um Mitarbeiter anzuwerben und länger an sich zu binden. So rechnen zwei von drei Betrieben für die kommenden zwei Jahre mit einem verstärkten Mangel an Fachkräften. Fast zwei Drittel der Betriebe führen Personalpläne, jedoch plant nur jede fünfte Firma (22 Prozent) länger als drei Jahre im Voraus. Auf der Suche nach neuen Talenten blickt jeder zehnte Arbeitgeber ins Ausland - etwa jeder dritte nutzt soziale Netzwerke bei der Rekrutierung. Darüber hinaus kümmern sich Unternehmen verstärkt darum, dass sich die Belegschaft wohlfühlt und Fachkräfte gesund und motiviert sind. "Das Thema Mitarbeiterbindung wird angesichts drohender Fachkräfteengpässe immer mehr in den Vordergrund rücken", sagt Prof. Dr. Dirk Sliwka, Lehrstuhlinhaber des Seminars für Personalwirtschaftslehre an der Universität zu Köln und Mitglied des Forschungsteams.

Seite 3 In der Längsschnittstudie "Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg" wurden im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums repräsentativ 1.219 Personalverantwortliche aus privatwirtschaftlichen Betrieben über 50 Mitarbeiter befragt. Außerdem wurden 7.508 Beschäftige interviewt. Für 2014 ist eine zweite Befragungswelle geplant. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

2.2 EU-Minister verabschieden neue Regeln gegen Sozialdumping Für die Länder der Europäischen Union gelten künftig verschärfte Regeln bei der Entsendung von Mitarbeitern. Wer Leiharbeiter zum Beispiel nach Deutschland schickt, muss die Arbeitnehmerrechte schützen und mit Kontrollen durch Behörden rechnen. Die neue Entsenderichtlinie hat zum Ziel, die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden, die keinerlei echte Wirtschafstätigkeit im eigenen Land haben. So wird der Begriff "Entsendung" enger gefasst und Leiharbeitsfirmen zu Transparenz verpflichtet. Unternehmen, die Mitarbeiter entsenden oder entsandte Mitarbeiter einstellen, finden auf der Internetseite der Europäischen Kommission die wichtigsten Informationen. Neue Regelungen Entsendende Unternehmen müssen · ·

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eine Ansprechperson für Kontakte mit den zuständigen Behörden benennen; ihre Identität, die Anzahl der zu entsendenden Arbeitskräfte, Beginn und Ende der Entsendung sowie Dauer, die Anschrift des Arbeitsplatzes und die Art der Dienstleistungen bekanntgeben; Unterlagen wie Beschäftigungsverträge, Lohnzettel und Arbeitszeitaufzeichnungen der entsandten Arbeitskräfte aufbewahren.

Aufnahme- und Herkunftsmitgliedstaat müssen sicherstellen, dass entsandte Arbeitskräfte - zum Beispiel mit Unterstützung der Gewerkschaften eine Beschwerde einbringen können. Wenn ihre Rechte missachtet werden, müssen sie juristische Schritte gegen ihre Arbeitgeber unternehmen können. Zur Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten rund zwei Jahre Zeit. Im Zuge der Einführung des Mindestlohns in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 wird vor allem bei der Beschäftigung von Leiharbeitern eine Meldepflicht im Gesetzentwurf verankert. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für September 2014 geplant.

Newsletter Ausland Juni 2014 2.3 "Yes we’re open" - Ausstellung zu Vielfalt im Job-Alltag Wir lieben Döner und Pizza, rocken ab zu LatinoMusik und jubeln über unsere Fußballstars aus aller Herren Länder: "Yes we’re open“ - "Ja, wir sind offen“ lautet der Titel einer Ausstellung zur Willkommenskultur in Deutschland. Mit Exponaten, interaktiven Installationen und Filmen geht die Ausstellung den Themen Zuwanderung, Integration und Willkommenskultur nach und zeigt, wie das Zusammenleben gelingt. Initiator ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das damit ein Zeichen für mehr Vielfalt in Unternehmen setzt: "Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wirbt unser Land aktiv um kluge Köpfe. Fachkräfte aus aller Welt können viel dazu beitragen, den Wohlstand des Landes auch in Zukunft zu sichern“, erklärt das Ministerium. Anschaulich wird dies durch Zitate prominenter Zuwanderer, Erfahrungsberichte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie durch den Blick in den Alltag von Kindern, die wie selbstverständlich mit anderen Kulturen aufwachsen. Die Ausstellung ist noch bis Ende des Jahres zu sehen, und zwar in folgenden Städten: · · · · ·

Nürnberg: 03. - 27. 06. 2014 Koblenz: 02.07. - 13. 08. 2014 Lübeck: 09.09. - 10. 10. 2014 Rostock: 15.10. - 07. 11. 2014 Hannover: 03. - 29. 12. 2014

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

3. Entsendung ins Ausland 3.1 Fürsorgepflicht Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter, die sich auf einer Dienstreise befinden oder entsandt werden. Denn laut Gesetz müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Arbeitnehmer soweit wie möglich gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. ·

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Quelle: Europäische Kommission · ·

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet laut Paragraf 618 Arbeitgeber dazu, "Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet". Vor der Entsendung müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Niederschrift aushändigen, in der die wesentlichen Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis und die Pflichtangaben des Paragrafen 2 Absatz 1 Nachweisgesetz enthalten sind. Zentrale Voraussetzung für eine Entsendung ist die Sicherstellung des Sozialversicherungsschutzes. Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland schicken, müssen für die Entsandten eine Auslandskrankenversicherung und eine Unfallversicherung abschließen sowie erforderlichenfalls

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Schutzimpfungen veranlassen. Dabei sind der Entsendungsort sowie die Entsendungsdauer wichtig. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Schutz im Ausland sowie im Bereich Wahltarife und Zusatzversicherungen. Wenn der Mitarbeiter in ein Land mit besonderen klimatischen Bedingungen reist, wird eine spezielle Vorsorgeuntersuchung (beispielsweise Tropentauglichkeit) erforderlich. Nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 müssen Unternehmen im Rahmen der Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen. Eine solche Untersuchung kann unter Umständen eine längere Vorlaufzeit benötigen. Welche Länder dies betrifft und welche Untersuchungen für welche Tätigkeiten fällig werden, erfahren Sie in einer Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Einsätzen in kritischen Regionen muss der Arbeitgeber im Vorfeld bestmöglich aufklären und auf Gefahren hinweisen. Diese Informationspflicht gilt sowohl im Vorfeld der Entsendung wie auch während des Auslandsaufenthaltes. Tipp: Das Auswärtige Amt informiert über alle sicherheitsrelevanten Aspekte, etwaige Besonderheiten und lokale Rechtsvorschriften. Eine weitere Aufgabe des Arbeitgebers ist die Unterstützung des Arbeitnehmers bei den Reiseformalitäten und Umzugskosten. Dies gilt auch für die Wiedereinreise ins Inland.

Seite 4 Allen Reisenden wird zum Schutz vor Mücken empfohlen: · · ·

Helle Kleidung zu tragen, die den Körper bedeckt, insbesondere lange Hosen und Hemden. Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen. Gegebenenfalls unter einem Moskitonetz zu schlafen

Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung entspricht zumindest in den Großstädten westeuropäischem Standard allerdings gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen. So ist es in Privatkliniken üblich, dass vor der Aufnahme eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte verlangt wird, sonst wird unter Umständen gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung begonnen. Das Ganze gilt unabhängig von einer Auslandskrankenversicherung, die dringend empfohlen wird. Beratung vor der Reise Wer nach Brasilien reist, sollte sich im Vorfeld durch Tropen- oder Reisemediziner beraten lassen. Beratungsstellen gibt es unter www.dtg.de. Reisende zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien finden unter www.brasilienwm.de fortlaufend aktualisiert praktische Reise- und Sicherheitsinformationen.

Quelle: TK

3.2 Brasilien: Medizinische Hinweise Wer dienstlich ins Gastgeberland der FußballWM 2014 reist, sollte nicht nur die entsprechenden Papiere parat haben. Es gibt eine Reihe von gesundheitlichen Risiken in Brasilien. Wir haben Tipps für die Vorbereitung. Impfungen Zu den Standardimpfungen, die auf dem aktuellen Stand sein sollten, gehören die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), eventuell auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Zwar wird bei der Einreise kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, allerdings kann dies bei Weiterreise in manche Drittländer verlangt werden. Außerdem wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Mehr Infos auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de. In weiten Teilen des Landes wird Denguefieber durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Eine Impfung dagegen gibt es nicht deshalb sollte man von vornherein Mückenstiche vermeiden. Dies gilt auch für Stiche durch abendund nachtaktive Anopheles-Mücken, die die MalariaErkrankung übertragen. Die Krankheit kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Als malariafrei gelten die Ostküste inklusive Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren.

Quelle: Auswärtiges Amt

3.3 Arbeiten in den Niederlanden: Hier gibt’s Unterstützung Die Deutsch-Niederländische Handelskammer sieht gute Chancen für deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer in dem Nachbarland. Ohne Holländisch-Kenntnisse kommt man aber nicht weit. Neben Fachkräften könnten sich auch Mitarbeiter unterer Ebenen oder Selbstständige durch den Einstieg in den Niederlanden beruflich verbessern, sagt Aldo Lodder, Personalrecruiter der DeutschNiederländischen Handelskammer (DNHK) in Den Haag. Entsendungen in die Niederlande - etwa durch die Gründung einer Niederlassung - bieten seiner Ansicht nach gute Perspektiven. Eine gute Vorbereitung sei jedoch wichtig. Die sprachlichen Hürden würden häufig unterschätzt, zeigt die Erfahrung der DNHK. "Es gibt zwar zahlreiche Stellen, in denen heute gutes Englisch ausreicht“, so Lodder. Ohne ausgezeichnete Fähigkeiten in der Landessprache komme man aber bei der Suche nach einer Funktion in der Verwaltung, im sozialen oder Bildungssektor nicht weit. Doch auch die Niederlande bieten in vielen Feldern einen vergleichsweise leichten Einstieg. "Die Branchenaffinität ist viel geringer als in Deutschland“, sagt Lodder. Unternehmen seien eher bereit, auch einen Bewerber mit abweichendem Lebenslauf anzunehmen. "Entscheidend sind häufig eher allge-

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meine Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität.“

4.2 Jagd auf Verkehrssünder: EU zwingt Bremser-Länder per Gericht

Für Arbeitgeber ist "DHNK Jobs" als Personalberatung für Deutschland und die Niederlande tätig. Die DNHK vermittelt seit mehr als 15 Jahren Personal vor allem Fach- und Führungskräfte - sowohl in der Bundesrepublik als auch in den Niederlanden.

Wer als EU-Bürger im Ausland arbeitet oder dies plant, soll künftig Unterstützung in Rechtsfragen erhalten. Der Rat der Europäischen Union hat eine entsprechende Richtlinie verabschiedet.

Quelle: DNHK

4. Rechtliches 4.1 Expatriates erhalten bessere Bedingungen für Zusatzrenten Nach einem aktuellen Beschluss des Ministerrats der EU entfallen einige Hürden wie zum Beispiel lange Beschäftigungszeiten als Voraussetzung für den Erwerb dieser Ansprüche. Ebenso riskieren Arbeitnehmer nicht mehr einen Verlust ihres Anspruchs, wenn sie aus dem jeweiligen System ausscheiden. Kernpunkte der neuen Regelung Wer vor Antritt des Ruhestands aus dem betrieblichen Alterssicherungssystem ausscheidet und in ein anderes EU-Land zieht, soll seine Ansprüche erhalten. Versorgungs-Anwärter sollen so behandelt werden wie jene Arbeitskräfte, die aus einem System ausscheiden, jedoch im gleichen Mitgliedsstaat verbleiben. Spätestens nach drei Jahren sollen Renten- und Pensionsansprüche unverfallbar (garantiert) sein. Gilt ein Mindestalter für die Unverfallbarkeit, darf dieses nicht höher als 21 Jahre sein. Arbeitskräfte haben Anspruch auf eine Auskunft darüber, welche Auswirkungen eine eventuelle Mobilität auf ihre Renten- und Pensionsansprüche haben könnte. Arbeitskräfte, die aus einem System ausgeschieden sind (Versorgungsanwärter), müssen über den Wert ihrer Ansprüche informiert werden. In Deutschland sind nach Mitteilung der EUKommission die Hälfte der 42 Millionen Beschäftigten in irgendeiner Form durch eine betriebliche Alterssicherung abgedeckt. Die Beschäftigten müssen jedoch mehrere Jahre arbeiten, bevor sie Ansprüche erwerben. Zudem sind die Ansprüche erst nach fünf Jahren garantiert. Quelle: Europäische Kommission

Wer als Raser im EU-Ausland erwischt wird, riskiert seit Ende vergangenen Jahres einen Strafzettel - ein grenzüberschreitender Austausch von Halterdaten macht es möglich. Für Fahrer aus Dänemark, Großbritannien und Irland gilt dies nicht. Ihre Länder hatten sich verweigert - und werden nun per EuGHUrteil gezwungen. Die Regelung, die seit November 2013 umgesetzt worden ist, erlaubt es Ländern der EU auf die nationalen Fahrzeugzulassungsdaten eines jeweils anderen Land zuzugreifen - im Zuge der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Die Richtlinie hätte auf der Rechtsgrundlage der Verkehrssicherheit erlassen werden müssen, urteilte nun der Europäische Gerichtshof, nachdem die EUKommission ihn angerufen hatte. Damit wäre sie für alle 28 Staaten verpflichtend. Spätestens in einem Jahr soll die neue Richtlinie gelten. Großbritannien hat nach einer Meldung der BBC bereits Widerstand im Europäischen Parlament angekündigt. Die Richtlinie gilt für acht Verkehrsdelikte: zu hohe Geschwindigkeit, Fahren ohne Anschnallgurt, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Helm, Fahren auf der falschen Spur und Handynutzung am Steuer. Auch wenn ein Delikt in einem Land nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit gilt, droht ein grenzübergreifendes Knöllchen. Quelle: Europäischer Gerichtshof; BBC; Deutsche Wirtschaftsnachrichten

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