Natura , aktualisierte Auflage

Umschlag Natura 2000 neu 26.05.1998 8:03 Uhr Seite 3 Natura 2000 2., aktualisierte Auflage 8679_2000 Natura 2000 1d 26.05.1998 7:47 Uhr Seite 1 AL...
Author: Sofia Abel
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Umschlag Natura 2000 neu 26.05.1998 8:03 Uhr Seite 3

Natura 2000 2., aktualisierte Auflage

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ALLGEMEINES ZUM EURO Österreichs Landschaft ist sehr vielfältig: Von Steppengebieten bis zu hochalpinen Regionen hat unsere Heimat alles zu bieten. Gleichzeitig haben wir aber auch eine besondere Verantwortung für eine Vielzahl an ökologisch sensiblen Regionen zu tragen. Österreichs Naturerbe wurde seit Jahrhunderten durch Menschenhand nachhaltig gestaltet und weitergegeben. Die Bewirtschaftung durch unsere Bäuerinnen und Bauern hat Kulturlandschaften geschaffen, die Basis für die Vielfalt von Flora und Fauna sind. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist auch heute vorrangiges Ziel der österreichischen Umwelt- und Landwirtschaftspolitik. Impulse dazu gibt auch die Europäische Union. Die neue Politik für den ländlichen Raum ermöglicht etwa unser umfassendes Programm für die ländliche Entwicklung, das auch Impulse zur weiteren Ökologisierung der Landbewirtschaftung gibt. Das Netzwerk Natura 2000 ist ein weiterer bedeutender Eckstein für die Erhaltung der Naturlandschaften, für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt. Derzeit sind noch wichtige Fragen offen, etwa die exakte Gebietskulisse oder die Finanzierung und Abgeltung von Nutzungseinschränkungen. Ihre Klärung wird ebenso wichtig sein wie eine gute Zusammenarbeit von Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserbau, Tourismus und anderen Gruppen. Dann ist Natura 2000 allerdings eine große Chance für unser Land und die nachhaltige Sicherung der landschaftlichen Vielfalt und Schönheiten.

Mag. Wilhelm Molterer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft

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Das Naturerbe Österreichs wird seit Jahrhunderten von Menschenhand gestaltet und geprägt. Auf die Ergebnisse dieser Bewirtschaftung können wir mit Recht stolz sein. Die EU-Naturschutzvorgaben verlangen von den Mitgliedstaaten vor allem den Schutz prioritärer Arten und Lebensräume. Dafür soll u. a. europaweit ein kohärentes Netz „Natura 2000“ geschaffen werden. Dieses wird erst endgültig mit der Europäischen Kommission abzuklären sein. Wie in nahezu allen Staaten der EU sind auch in Österreich bei der Umsetzung dieses Vorhabens Konflikte entstanden. So haben die aufgrund der Bundesverfassung für Naturschutz zuständigen Bundesländer die EU-Vorgaben bisher noch sehr unterschiedlich umgesetzt. Manche Gebietsmeldungen, fehlende Abstimmungsarbeiten mit den Betroffenen und ausständige Zielkataloge führten mancherorts zur massiven Verärgerung der betroffenen Bevölkerung. Viele Land- und Forstwirte verfügen über beachtliches praktisches Wissen über Maßnahmen, die dem Schutz der Arten und ihrer Lebensräume dienen. Es ist daher unerlässlich, dass die Grundeigentümer in alle Entscheidungsprozesse, wie die Nennung von Gebieten, Entwicklung von Managementzielen und Managementplänen etc., einbezogen werden. Mit dieser Broschüre wird ein wichtiger Beitrag zu einer sachlichen Diskussion über diese Fragen geleistet. Die österreichischen Bauern bieten sich als Partner für den Naturschutz an und sind zu einem sachlichen Dialog bereit.

Abg. z. NR Rudolf Schwarzböck Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

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Die europäische Dimension des Naturschutzes... ... bringt bis zum Juni 2004 die Errichtung eines europaweiten Netzes an Schutzgebieten. Der gute Zustand der österreichischen Natur ermöglicht dafür die Nennung von zumindest 161 Europaschutzgebieten, die sich auf alle Bundesländer verteilen. Für jede beteiligte Gemeinde sind Europaschutzgebiete ein ehrendes Prädikat für hervorragende Naturlandschaften. 16,1% der Bundesfläche sind Österreichs Beitrag für das geplante Natura 2000-Netz, in dem besondere Lebensräume und schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie dauerhaft in gutem Zustand erhalten werden sollen. Eine vielfältige Aufgabe, die nur in Zusammenarbeit mit den Grundstückseignern und zufriedenstellender Entschädigung bewältigbar ist. Noch fehlt es den Ländern vielfach an geeigneten Rechtsinstrumenten, an notwendigem Beratungspersonal und vor allem an befriedigenden Entschädigungsfonds für Vertragsnaturschutz-Anpassungen, die Organisationen des Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft nunmehr verstärkt einfordern. Zukunftsorientierte Neuerungen bringen anfangs berechtigte Beunruhigung unter den Beteiligten. Natura 2000 bringt aber auch eine große Chance, unseren Bauern und Forstwirten lange gelobte Naturschutzleistungen gerecht abzugelten. Information bildet Vertrauen – Vertrauen schafft zufriedene Partner... auch im Naturschutz!

Univ.-Doz. Dr. Johannes Gepp Leiter des Naturschutzinstitutes, Graz Vizepräsident des Österreichischen Naturschutzbundes

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INHALTSVERZEICHNIS

Was ist Natura 2000?

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Rechtliches

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Wie erfolgt die Festlegung der Gebiete?

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Was geschah bisher?

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Welche Gebiete wurden ausgewiesen?

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Wie geht’s weiter?

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Wen betrifft Natura 2000?

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Österreich-Karte

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EU-Vergleich

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Welche Förderungen gibt es?

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Anhang

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Gemeinsames Positionspapier – Ansprechpartner – Eine kleine Auswahl an Literatur – Gebietsliste IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft A-1012 Wien, Stubenring 1 Redaktion Abteilung Öffentlichkeitsarbeit – Mag. Karin Tischler Inhalt Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Dipl.-Ing. Günter Liebel, Dr. Edda-Maria Bertel – Umwelt; Dr. Roland Norer – Rechtliches; Dr. Gerhard Poschacher – Landwirtschaft; Dr. Manfred Sammer – Forstwirtschaft; Dipl.-Ing. Walter Mottl – Wasserwirtschaft) Österreichischer Naturschutzbund – Dr. Johannes Gepp (Beispiel Hörfeld, Seite 6) Umweltdachverband ÖGNU – Dr. Thomas Ellmauer (Umsetzungsschritte in NÖ, Seite 16) Druck AV-Druck plus GmbH, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Bildnachweis J. Gepp: Alle Habitat-, Tier- und Pflanzenfotos © Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 2., überarbeitete Auflage, Oktober 2000 Sonderausgabe der Zeitschrift „Förderungsdienst“, Folge 1d/2000

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WAS IST NATURA 2000?

WAS IST NATURA 2000? Natura 2000 ist ein Programm der Europäischen Union, mit dem Flora, Fauna und schützenswerte Lebensräume erhalten werden sollen. Natura 2000 liegen zwei EURichtlinien zugrunde: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – sie listet 253 Lebensraumtypen, 200 Tierarten und 434 Pflanzenarten als bedroht auf – und die Vogelschutzrichtlinie, die 182 Vogelarten und Unterarten auflistet. Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet, diese beiden Richtlinien umzusetzen und ein Netz an Schutzgebieten auszuweisen. Dies ist eine einmalige Chance zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Österreich. Denn trotz seiner geringen Größe weist Österreich eine außerordentliche landschaftliche und klimatische Vielfalt auf. Wir verfügen über eine sehr artenreiche Fauna und Flora. Bei den heimischen Tier- und Pflanzenarten ist Österreich im mitteleuropäischen Vergleich eines der artenreichsten Länder, bei den Blütenpflanzen und Farnen überhaupt das artenreichste. Dafür wurden von der Landwirtschaft durch Jahrhunderte entsprechende Vorleistungen erbracht. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist auch heute Ziel der österreichischen Umwelt- und Landwirtschaftspolitik und insbesondere auch Leitlinie für die europäische Landwirtschaft. Natura 2000 wird nicht Naturschutzgebiete schaffen, in denen jegliche Tätigkeit des Menschen untersagt ist. Für die Bewahrung der biologischen Vielfalt in den ausgewiesenen Schutzgebieten kann es durchaus erforderlich sein, bestimmte Tätigkeiten des Menschen beizubehalten oder sogar zu fördern. Sie müssen aber mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete vereinbar sein.

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NATURA 2000

Natura 2000 anhand eines Beispiels – Das Hörfeld Für besondere Naturschutzprojekte in Europaschutzgebieten gewährt die Europäische Kommission bis zu 50%ige LIFE-Zuschüsse. Seit 1995 werden EU-Mittel in der Größenordnung zwischen 2 und 50 Millionen Schilling je Projekt für Pachten, Grundstückserwerb und Entschädigungszahlungen gewährt – oft für ansonsten unwirtschaftliche Feucht- und Trockenstandorte, Urwaldreste oder Überschwemmungsflächen. Das kärntnerisch-steirische LIFE-Projekt Hörfeld betrifft ein ausgedehntes Flachmoor. Unter Vorsitz der Bürgermeister der Gemeinden Hüttenberg und Mühlen verwirklicht der eigens gegründete Naturschutzverein Hörfeld-Moor mit flächenbesitzenden Bauern unter Mitwirkung von zahlreichen Fachleuten das erwünschte Naturschutzprogramm. So bringen Jahrzehnte währende Initiativen von Umweltorganisationen – in diesem Fall des Naturschutzbundes – zur Rettung eines besonderen Flachmoores eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung.

Der Hörfeld-Bach durchströmt das über 140 ha große Ramsar-Feuchtgebiet* mit internationaler Bedeutung

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WAS IST NATURA 2000?

Die Wiederaufnahme ehemaliger Feuchtwiesen, spezielle Mähtermine, der Verzicht auf Mineraldünger etc. werden durch die LIFE-Mittel abgegolten und der dafür zusätzlich notwendige Pflegeaufwand den Bauern honoriert. Zugleich erfolgt eine breitenwirksame Öffentlichkeitsarbeit, ein wissenschaftliches Begleitprogramm** sorgt für Das auf knapp 1000 m Seehöhe gelegene Hörfeldoptimale Kontrolle der Flachmoor weist einzigarS c h u t z m a ß n a h m e n . tige, tundrenähnliche VegeLangfristig wird das Hör- tationseinheiten auf feld, zugleich ein Ramsar-Feuchtgebiet* von internationaler Bedeutung, als herzeigbares Naturjuwel auch dem naturschutzverbundenen Tourismus dienen – eine kluge Positionierung eines unersetzbaren Lebensraumes mit bewundernswerten Tier- und Pflanzenvorkommen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Dr. Johannes Gepp Österreichischer Naturschutzbund ** Ramsar-Gebiete sind nach dem Ort Ramsar im Iran benannt, wo ein internationales Abkommen zum Schutz weltweit bedeutender Feuchtgebiete unterzeichnet wurde. ** Publikation 2000: Das „Hörfeld-Moor“ – Naturschutzverein, 9375 Hüttenberg, Tel.: 04263/8108

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NATURA 2000

RECHTLICHES Folgende Richtlinien liegen Natura 2000 zugrunde: ❖ Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-RL, im Folgenden abgekürzt als FFH-RL) ❖Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL)

Uhu

Zuständigkeit Naturschutz fällt in Österreich in den ausschließlichen Kompetenzbereich der Bundesländer. Es bestehen daher neun verschiedene Landesnaturschutzgesetze und kein „Bundesnaturschutzgesetz“. Im konkreten Fall sind die Naturschutzabteilungen der Ämter der Landesregierungen zuständig. Ihnen obliegt im Wesentlichen die Umsetzung dieser Richtlinien. Dadurch variiert die Vorgehensweise zum Teil stark von Bundesland zu Bundesland. Weiters von den beiden Richtlinien betroffen sind das Jagd- und das Fischereirecht, die auch in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen.

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FESTLEGUNG DER GEBIETE

WIE ERFOLGT DIE FESTLEGUNG DER GEBIETE? Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Die Ausweisung von Gebieten nach der FFH-RL erfolgt in drei Schritten: 1. Der Mitgliedstaat erstellt die nationale Gebietsliste aufgrund der vorkommenden Lebensraumtypen und Arten, die in den Anhängen der Richtlinien aufgezählt sind. Die Verbindungsstelle der Bundesländer meldet über das Außenministerium jene Gebiete der Europäischen Kommission, die von den Naturschutzbehörden der Länder ausgewiesen wurden. Diese Ausweisung ist zuletzt mit 23. Juni 2000 erfolgt. 2. Aus dieser nationalen Gebietsliste erstellt die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten einen gesamteuropäischen Listenentwurf. Aufgrund dessen werden im sogenannten Habitatsausschuss von allen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beschlossen. Dieser Prozess ist derzeit im Gange.

Hackelsberg

3. Diese Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung hat letztlich der Mitgliedstaat als b e s o n d e r e Schutzgebiete auszuweisen. Dies wird in den Bun-

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NATURA 2000

desländern voraussichtlich in Form von Verordnungen nach den Naturschutzgesetzen geschehen. (Sollte Ihnen die Abkürzung „SAC“ einmal unterkommen – Sie bezeichnet die „Special Areas of Conservation“, also die besonderen Schutzgebiete.)

Vogelschutz-Richtlinie Die Gebietsausweisung nach der Vogelschutz-RL erfolgt in nur einem Schritt: Die Mitgliedstaaten erklären geeignete Gebiete zu Schutzgebieten. Diese Nennung hat bereits Rechtswirkung. (Die Schutzgebiete werden des Öfteren als „SPA“ – „Special Protection Areas“ bezeichnet).

Lange Lacke

Auch diese Ausweisung erfolgte durch die Naturschutzabteilungen der Länder und wurde von der Verbindungsstelle der Bundesländer über das Außenministerium an die Europäische Kommission weitergeleitet. Für beide Richtlinien gilt, dass die Auswahl der Gebiete nach wissenschaftlichen Kriterien zu erfolgen hat. Bei der

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WAS GESCHAH BISHER?

praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch noch Auffassungsunterschiede über das tatsächlich erforderliche Ausmaß und die Art der exakten Abgrenzungen der zu nennenden Gebiete.

WAS GESCHAH BISHER? ❖ Mit dem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 hat sich Österreich verpflichtet, diese beiden Richtlinien umzusetzen. ❖ Mit Stand Juni 2000 wurden in einer nationalen Liste 161 Gebiete und damit ca. 16,1% der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen und nach Brüssel gemeldet. Einzelne Nachnominierungen werden noch folgen. Die Verteilung unter den Bundesländern ist sehr unterschiedlich, so hat etwa Niederösterreich mehr als 30% seiner Landesfläche gemeldet, Oberösterreich rund 3,4%. ❖ Aufgrund der Kompetenzlage (Art. 15 B-VG) sind die Bundesländer gefordert, die beiden Richtlinien in innerstaatliches Recht umzusetzen, vor allem in den jeweiligen Naturschutzgesetzen, aber auch in Jagd- und Fischereiregelungen. Der Stand der rechtli-

Hundsfeld bei Obertauern

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NATURA 2000

chen Umsetzung ist unterschiedlich: In einigen Bundesländern sind die Naturschutzgesetze bereits an die Erfordernisse der beiden EU-Richtlinien angepasst worden.

WELCHE GEBIETE WURDEN AUSGEWIESEN? ❖ Knapp die Hälfte (rund 48%) der Natura 2000-Gebietsflächen in Österreich sind Wald. ❖ Mehr als ein Viertel (28%) sind alpine Flächen. ❖ Der Rest verteilt sich auf sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen (7,6%), Grünland (5,6%), Gewässer (5,7%), Feuchtgebiete (2,6%) und andere Flächen (2,2%). ❖ Insgesamt werden nur rund 15% der Natura 2000Flächen, das sind ca. 200.000 ha, landwirtschaftlich genutzt.

Lungauer Moore

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WIE GEHT’S WEITER?

❖ In den meisten Bundesländern unterliegt bereits ein großer Teil der gemeldeten Natura 2000-Flächen naturschutzrechtlichen Bestimmungen (Nationalparks, Naturparks, Marchauen Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate). In vielen dieser Gebiete bestehen bereits Managementpläne bzw. Einschränkungen der Bewirtschaftungsweisen, die entsprechend den naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer nach einem Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen des Naturschutzes und den Bedürfnissen der örtlichen Bevölkerung entwickelt wurden. (Zahlen nach einer Studie des Umweltdachverbandes ÖGNU gemeinsam mit BirdLife, Oktober 1998. Siehe auch Anhang: Ellmauer, Traxler, Ranner: Nationale Bewertung...) Seit Erscheinen dieser Studie hat es zwar Gebiets-Nachnominierungen gegeben, an der Aufteilung der Gebiete wird sich dadurch jedoch nicht sehr viel ändern.

WIE GEHT’S WEITER? Bewertung der Gebiete Als nächste Stufe folgt Schritt 2 – die Europäische Kommission wählt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten jene Gebiete aus, die „Gebiete von gemeinschaftlicher

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NATURA 2000

Bedeutung“ sind. Das komplette Verfahren soll dann bis 2004 abgeschlossen sein. Ist die Liste endgültig? Die Europäische Kommission und die MitgliedDachstein-Plateau staaten werden die eingereichten Gebiete wissenschaftlich bewerten und eine Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erstellen. Im Zug dieser Überprüfung ist es möglich, dass Gebiete, deren ökologische Wertigkeit wissenschaftlich nicht oder kaum begründbar ist – wie etwa Straßen, Industriezonen etc. –, nicht in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen werden bzw. andererseits Gebiete, die wichtige Arten oder Lebensräume beherbergen, nachzunominieren sind. Es existiert beispielsweise eine Liste des WWF, die sogenannte „Schattenliste“, die eine Reihe von nicht nominierten Gebieten enthält. Für die Aufnahme weiterer Gebiete in die nationale Liste ist es jedenfalls notwendig, wissenschaftliche Expertisen vorzulegen. Die fachlichen Diskussionen dazu finden auf EU-Kommissionsebene in den sogenannten „biogeografischen Seminaren“ statt. Österreich nimmt an den Seminaren für die alpine und für die kontinentale Region teil. Fehlende Gebietsausweisungen können aber auch Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen, die vor dem Europäischen Gerichtshof enden können. Sie finden die Schattenliste neben der umfangreichen nationalen Liste im Anhang dieser Broschüre.

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WIE GEHT’S WEITER?

Verordnungen und Managementpläne Nach der Erstellung der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die Europäische Kommission werden die Bundesländer die besonderen Schutzgebiete rechtlich ausweisen müssen. Dies wird voraussichtlich in Form von Verordnungen im Rahmen der Naturschutzgesetze geschehen. Diese Verordnungen werden wahrscheinlich auch die für die Erhaltung der jeweiligen Schutzziele notwendigen allgemeinen Maßnahmen enthalten. Konkrete Auflagen oder Bewirtschaftungseinschränkungen können sich aus den sogenannten Managementplänen ergeben, die aufgrund dieser Verordnungen von den Bundesländern erstellt werden können. Zuständig sind wiederum die Naturschutzabteilungen der Länder, die die Vorgehensweise frei wählen können. Durch die starke Betroffenheit der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft ist es jedoch unerlässlich, dass auch Experten aus diesen Bereichen miteinbezogen werden.

Donau-Auen bei Hainburg

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NATURA 2000

Fallbeispiel für weitere Vorgangsweise anhand von Niederösterreich Welche Flächen sind wirklich relevant? Natura 2000 soll den Fortbestand von bestimmten Lebensräumen und von Habitaten für gefährdete Tierund Pflanzenarten gewährleisten. Zum Zeitpunkt, als die Bundesländer Natura 2000-Gebiete nennen mussten, war das Vorkommen der relevanten Schutzgüter nicht im Detail bekannt. Deshalb hat Niederösterreich große Verdachtsregionen vorgeschlagen, in denen die Lebensräume und Arten örtlich verdichtet vorhanden sind. In einem Präzisierungsschritt werden nunmehr von einer Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Umweltdachverbandes ÖGNU die tatsächlich relevanten Natura 2000-Flächen erhoben. Die Lebensraumtypen werden auf Luftbildern im Maßstab 1:10.000 bei Freilandbegehungen eingetragen. Dabei handelt es sich vor allem um extensives Grünland, naturnahe Wälder, Hoch- und Niedermoore, alpines Urland sowie naturnahe Gewässer. Intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Siedlungen, Abbaugebiete und Verkehrsflächen tragen in der Regel keine Schutzgüter und werden daher ausgeschieden. Die so entstandenen Karten werden unter Einbeziehung zahlreicher Zoologen aufgrund vorhandener Verbreitungsdaten der relevanten Tierarten durch Habitatflächen ergänzt. Erst nach der genauen Kenntnis, wo die relevanten Flächen innerhalb einer Natura 2000Grenze liegen, kann man mit den tatsächlich betroffenen Grundeigentümern in Kontakt treten und die

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WIE GEHT’S WEITER?

Abb. Flächenscharf abgegrenzte Lebensräume nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auf einem Orthofoto (25 km2) in einem Beispielsgebiet Niederösterreichs. eventuell erforderlichen Managementmaßnahmen besprechen. Die flächenscharfe Erhebung ermöglicht weiters Rechtssicherheit bei der Beurteilung von Plänen und Projekten. Somit stellt das Vorgehen Niederösterreichs einen wichtigen Umsetzungsschritt von Natura 2000 im Sinne aller Beteiligten dar. Dr. Thomas Ellmauer Umweltdachverband ÖGNU

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NATURA 2000

WEN BETRIFFT NATURA 2000? Für Natura 2000-Gebiete, die nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen wurden, haben die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen („Managementpläne“), die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen entsprechen, welche in den jeweiligen Gebieten vorkommen (Art. 6 der FFH-RL). Ansprechpartner der Naturschutzbehörden der Länder werden dafür vor allem die jeweiligen Landnutzer (Landund Forstwirtschaft, Fischerei etc.) sein.

1. Gebietskörperschaften Bei der Umsetzung der FFH-RL haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Pläne und Projekte inner- und außerhalb von Natura 2000-Gebieten und welche die Erhaltunsziele des Natura 2000-Gebietes erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Durch entsprechende – vor allem rechtliche – Regelungen der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft ist dieser EU-weiten Verpflichtung nachzukommen. Es werden daher unter anderem für Infrastrukturprojekte (Straßen, Wege, Eisenbahn etc.), aber auch für Planungen im Bereich der Raumordnung entsprechende Prüfungen durchBodensee-Ried zuführen sein.

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WEN BETRIFFT NATURA 2000?

2. Wasserwirtschaft Natura 2000 beeinflusst die einzelnen Bereiche der Wasserwirtschaft in unterschiedlichem Ausmaß. Vorrangig wird dabei die Schutzwasserwirtschaft betroffen sein, und zwar im Bereich des Hochwasserschutzes an Ameisenbläuling Fließgewässern, daneben möglicherweise auch die Grundwassersanierung; andere Sparten der Wasserwirtschaft sind kaum von Natura 2000 berührt. Die Einführung der Zielsetzung „Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit“ im Wasserrechtsgesetz und Wasserbautenförderungsgesetz bestimmt die Tätigkeiten im Bereich der Schutzwasserwirtschaft in bedeutendem Ausmaß. Diese Bestrebungen wurden unter dem Begriff „Gewässerbetreuung“ zusammengefasst. Sie werden künftig durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie auch in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen sein. Daraus ergeben sich zumindest in Teilbereichen Übereinstimmungen mit den Zielsetzungen der FFH-Richtlinie (Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen sowie Schutz von Lebensraumtypen). Gemäß den Absichten soll Natura 2000 zu einem europäischen ökologischen Netz besonderer Schutzgebiete werden. Diese Öko-Verbundfunktion wird von Flusslebensräumen im besonderen Maße erfüllt und entspricht somit den Zielsetzungen des ökologisch ausgerichteten Schutzwasserbaues, was als positiver Einfluss zu bewerten ist. Im

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NATURA 2000

Hinblick auf das Verschlechterungsverbot des ökologischen Ist-Zustandes in Natura 2000-Gebieten können sich jedoch Einschränkungen bei rein technisch ausgerichteten Maßnahmen im Schutzwasserbau ergeben. Im Rahmen von Managementplänen sind diese Aspekte zu berücksichtigen. Ein weiterer positiver Einfluss von Natura 2000-Gebieten ergibt sich für die Umsetzung Schwarzstorch von ökologischen Zielen im Rahmen der Gewässerbetreuung durch die Bundeswasserbauverwaltung. Die Nominierung von Natura 2000-Gebieten ist Voraussetzung für die Genehmigung von LIFE-Projekten, wodurch eine Mitfinanzierung durch EU-Mittel für schutzwasserbauliche Projekte erreicht werden kann. Mit diesen EU-Mitteln können unter anderem Flächen im Fließgewässernahbereich angekauft werden, die für die ökologischen Zielsetzungen wichtig und notwendig sind.

3. Land- und Forstwirtschaft Die rechtlich verbindliche Ausweisung von Natura 2000Gebieten kann vielfältigen Einfluss auf die Land- und Forstwirtschaft haben. Anzuführen sind im Besonderen mögliche Nutzungsbeschränkungen für die Kulturfläche (Landwirtschaft und Wald) sowie konkrete Auflagen für die Erreichung der Schutzziele. Bereits ab der Nennung von Schutzgebieten und deren Meldung an die EU hat der Mitgliedstaat – so die Europäische Kommission – Verpflichtungen übernommen. Er muss die Ziele der Richtlinien und damit auch die

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WEN BETRIFFT NATURA 2000?

Einhaltung des Verschlechterungsverbots gemäß Artikel 6 betreffend die Arten und Lebensräume, wegen derer die Ausweisung vorgenommen wurde, gewährleisten. Eine detaillierte Analyse der Anforderungen wird aber erst möglich sein, wenn eine Beschreibung der einzelnen Schutzgebiete hinsichtlich ihrer jeweiligen spezifischen Schutzziele vorliegt. Natura 2000 – Chance für die Landwirtschaft... Die bäuerlich strukturierte und am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte Land- und Forstwirtschaft in Österreich leistet beachtliche Beiträge zur Sicherung der Biodiversität. Im Zusammenhang mit Natura 2000 geht es jetzt darum, diese neuen Programme in konkrete Maßnahmen und Anforderungen umzusetzen und dafür entsprechende Mittel für den Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Der Erfolg der Umsetzung des geplanten Schutzgebietsnetzes wird letztlich von der Bereitschaft der EU und der zuständigen nationalen Stellen abhängen, zusätzliGelbbauchunke Gelbbauchunke che Aufgaben auch entsprechend abzugelten. Das ist wichtig, damit den Bauern keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Für diese partnerschaftliche Vorgangsweise gibt es in einigen Gebieten Beispiele. Dort wird die Weiterbewirtschaftung von Flächen auch über Vertragsnaturschutzmaßnahmen finanziert. Damit stellt Natura 2000 für die

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NATURA 2000

Bauern eine Chance dar, weil sie zusätzliche Naturschutzleistungen abgegolten bekommen. Mit der Ausweisung der Gebiete ist – wie schon erwähnt – ein Verschlechterungsverbot verbunden. Das heißt für den Mitgliedstaat die Voraussetzungen zu schaffen, dass es in der Landwirtschaft etwa zu keinen Intensivierungsmaßnahmen kommt, keine Landschaftselemente entfernt werden oder beispielsweise Feuchtwiesen trockengelegt werden, sofern diese Maßnahmen den Schutzzielen entgegenstehen sollten. Eine vorrangige Maßnahme zur Erreichung dieses Zieles ist, wie ebenfalls schon erwähnt, der Vertragsnaturschutz. ...und für die Forstwirtschaft Schon heute trägt die Forstwirtschaft neben der Holzgewinnung auch Verantwortung für Tier- und Pflanzenwelt, Bodenzustand, Landschaftsbild, Trinkwasser und Zugänglichkeit der Wälder. Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung ist das Forstgesetz, das die Nutzung der Wälder auf eine solche Weise festlegt, dass sie ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität und Erneuerungsfähigkeit behalten und ihre Fähigkeit bewahren, auch in Zukunft die ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben auf lokaler, regionaler und globaler Ebene zu erfüllen. Eine Studie der Universität Wien, in der der menschliche Einfluss auf die Waldökosysteme gemessen wurde, stellt der Naturnähe der heimischen Wälder ein gutes Zeugnis aus: Rund zwei Drittel sind naturnah oder mäßig verändert, weisen also intakte Ökosysteme auf. Bereits jetzt gibt es eine große Anzahl von Waldflächen in Naturschutzkategorien (Nationalparks, Naturwaldreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks).

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WEN BETRIFFT NATURA 2000?

Folgende mögliche Anforderungen an die Forstwirtschaft, die über die ökologischen Grundleistungen hinausgehen, sind in Abhängigkeit des Schutzzieles beispielsweise denkbar: die Verpflichtung zu einer bestimmten Form der Bewirtschaftung, verstärkte Rücksichtnahme bei der Bewirtschaftung auf Sonderstandorte, Erhöhung des Totholzanteils, Verzicht auf nichtstandortgerechte Baumarten, Rücksichtnahme auf Brutstätten oder Tümpel. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen bietet sich auch hier das Modell des Vertragsnaturschutzes an.

4. Jagd und Fischerei Jagen und Fischen sind Aktivitäten, die in Natura 2000Gebieten stattfinden können und sollen. Natürlich müssen diese Aktivitäten auf die Schutzziele in den jeweiligen Gebieten Rücksicht nehmen und werden dort Einschränkungen erfahren, wo diese Ziele beeinträchtigt würden. Mit Ausnahme einiger weniger Tierarten dürfte die Jagd bei der Umsetzung von Natura 2000 jedoch kaum zu einem Problem werden, denn nachhaltige Jagd ist ein mögliches Mittel zum Wildtiermanagement. Ziele des Naturschutzes können jedoch zu Einschränkungen führen. Bei der Entwicklung von Managementplänen sind daher auch die Jäger einLainzer Tiergarten zubeziehen.

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WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES?

WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES? Mit der Umsetzung der Natura 2000-Gebiete können – müssen aber nicht zwangsläufig! – Nutzungsbeschränkungen oder Bewirtschaftungsauflagen verbunden sein, die den betroffenen Land- und Forstwirten abzugelten sind. Der Erfolg des Natura 2000-Netzes wird letzten Endes – wie schon erwähnt – von der Bereitschaft der EU und der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten abhängen, die Naturschutzleistungen zu honorieren. Derzeit sind folgende Ausgleichsinstrumentarien möglich: ❖ Das LIFE-Natur-Programm der EU: Es ist von der EU extra zur Umsetzung des Natura 2000-Netzwerkes vorgesehen. Die EU fördert daher nur Maßnahmen, die in Natura 2000-Gebieten durchgeführt werden. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft kann maximal 50% der Gesamtkosten betragen. Bewerber sind Behörden, regionale Behörden, insbesondere Gemeindeverwaltungen, oder Schutzgebietsverwaltungen, die die Verantwortung für die Umsetzung der EU-Gesetzgebung tragen, aber auch NGO’s (nicht staatliche Organisationen). ❖ Österreich gelang es, in der Zeit von 1995 bis 1999 für 16 LIFE-Naturschutzprojekte von der Europäischen Kommission Fördermittel zu erlangen. Die Gesamtkosten dieser Projekte betragen rund 630 Millionen Schilling, wovon die Europäische Kommission ca. 240 Millionen Schilling fördert. Der österreichische Anteil wurde von den Bundesländern, dem Umweltministerium, von verschiedenen Umweltorganisationen und bei einigen Projekten auch vom Landwirtschaftsministerium und von der Wasserstraßendirektion aufgebracht. Die derzeitige zeitlich begrenzte Dotierung von LIFE reicht jedoch nicht aus, alle Natura 2000-Gebiete zu finanzieren.

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NATURA 2000

❖ Vertragsnaturschutz der Länder: Hier schließen auf Basis von Förderungsrichtlinien das Land und der betroffene Grundeigentümer Vereinbarungen. Dabei verpflichtet sich der Betroffene auf freiwilliger Basis, Leistungen für den Naturschutz gegen einen angemessenen Ausgleich zu erbringen. Die Vorteile gegenüber hoheitlichen Maßnahmen liegen in der größeren Akzeptanz, Flexibilität und Effizienz. Vertragsnaturschutz hat sich bereits seit mehr als zehn Jahren bewährt, zum Beispiel bei Biotoperhaltungsprogrammen. Aufbauend auf dieser Konzeption werden eigenständige Instrumentarien für Naturschutzleistungen in Natura 2000-Gebieten zu schaffen sein. ❖ Entschädigungen oder Einlösungen von Grundstücken nach hoheitlichen Verfahren werden in der Regel bei erheblicher Minderung des Ertrages, nachhaltiger Erschwerung der Wirtschaftsführung oder wesentlichen Einschränkungen der Bewirtschaftungsoder Nutzungsmöglichkeiten gewährt und stellen den Ausgleich für Eigentumsbeschränkungen bis hin zu Enteignungen dar. Diese Regelungen sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet und sollten nur ausnahmsweise und in Gebieten höchster Schutzpriorität, in denen keine vertragliche Einigung erzielt werden kann, angewendet werden. ❖ Förderungsinstrumentarien des Bundes, unter anderem des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die auch Naturschutzaspekte zum Inhalt haben, wie etwa einzelne Maßnahmen im Rahmen des Umweltprogramms ÖPUL, forstwirtschaftliche Förderungen sowie Förderungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz können das Projekt Natura 2000 unterstützen. Aus dem

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WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES?

Umweltprogramm ÖPUL wären hier insbesondere zu nennen: Pflege ökologisch wertvoller Flächen, Neuanlegung von Landschaftselementen, kleinräumige erhaltenswerte Strukturen, Offenhaltung der Kulturlandschaft in Hanglagen, Alpung und Behirtung, Grundförderung (Erhaltung von und pfleglicher Umgang mit Landschaftselementen). ❖ Im Bereich der Forstwirtschaft wurden im Umsetzungsprogramm zur neuen Förderung des ländlichen Raums zusätzliche ökologisch interessante Fördermaßnahmen geschaffen, wie zum Beispiel Erhaltung und Pflege von seltenen Baumarten, von Waldrändern, von ökologisch wertvollen Bestandeszellen oder Förderung seltener kulturell wertvoller Bewirtschaftungsarten. ❖ Festzuhalten ist, dass es sich dabei um land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme handelt, dass diese allerdings kein Ersatz für eigenständige Naturschutzförderinstrumentarien sind, die konkret auf die Erfordernisse von Natura 2000 abstellen und Grundlage für einen Vertragsnaturschutz in diesen Gebieten sein sollen.

Dürnberger Moor

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NATURA 2000

GEMEINSAMES POSITIONSPAPIER der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und des Naturschutzbundes Zur Ausgangslage Natura 2000 ist ein europaweit abgestimmtes System von Schutzgebieten, mit dessen Hilfe die Europäische Union die Vielfalt an wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie bestimmten Lebensräumen unseres Kontinents dauerhaft erhalten will. Mit den beiden naturschutzrechtlichen Vorgaben, der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, verpflichtet die Europäische Union die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines kohärenten Netzes Natura 2000 und zur Anpassung ihrer naturschutzrechtlichen Grundlagen. Diese europäischen Richtlinien sehen vor, dass in den nächsten Jahren nach Abschluss der Phase der Gebietsmeldungen durch die Mitgliedstaaten Bewertungs- und Finanzierungsfragen geklärt, Managementpläne entwickelt und in der Folge gemeinsam mit der Europäischen Kommission endgültige Gebietsfestlegungen vorgenommen werden. Die Zuständigkeit der Bundesländer in Naturschutzbelangen hat zu unterschiedlichsten Umsetzungsschritten geführt. In einigen Fällen gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt wenig Transparenz, und die mangelnde Einbindung der Betroffenen hat vielfach zu Konflikten geführt. Moderner Naturschutz verlangt auch eine wesentliche Stärkung des Kooperationsprinzips. Beim Schutz unseres Naturerbes sind die besten Ergebnisse zu erwarten, wenn die Rechte der Eigentümer und der Nutzungsberechtigten bestmöglich gewahrt, die Selbstverantwor-

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ANHANG – POSITIONSPAPIER

tung gestärkt und damit die Motivation der im ländlichen Raum wirtschaftenden Bevölkerung generell verbessert wird. In Österreich bestehen schon in einigen Projektgebieten sehr gute Erfahrungen mit den Instrumenten des Vertragsnaturschutzes, die eine gute Basis für die Umsetzung des Natura 2000-Konzeptes darstellen. Positionen Aufgrund der bisherigen Umsetzungsschritte der EUNaturschutzvorgaben ergeben sich folgende Positionen: ❖ Österreichs Biodiversität ist zu erhalten und zu verbessern. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die bäuerliche Landbewirtschaftung einen wesentlichen Beitrag zum aktuellen Artenreichtum geleistet hat. Denn nicht wenige Tier- und Pflanzenarten sind von der traditionellen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung unmittelbar und mittelbar abhängig. ❖ Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft selbstverständlich. So wie bei den Bewirtschaftungsweisen Unterschiede bestehen, gibt es auch beim Naturschutz unterschiedliche Schutzziele und Prioritäten. In einigen Fällen wird das Interesse am Schutz einer ganz bestimmten Art oder eines bestimmten Lebensraumtyps – im Sinne eines konservierenden Naturschutzes – im Vordergrund stehen. In anderen Fällen wird, vielleicht auch durch gezielte Maßnahmen unterstützt, der dynamische Effekt von Ökosystemen wichtiger sein. Dies zeigt, dass auch in der Naturschutzpolitik Wertentscheidungen getroffen werden müssen, die demokratisch zu legitimieren sind.

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NATURA 2000

❖ Durch die Erarbeitung gemeinsamer Schutzziele in der jeweiligen Region soll die Partnerschaft zwischen Naturschutz und Bauern gestärkt werden. ❖ „Naturschutz im Einklang mit den Bauern“ erfordert die Einbindung der Betroffenen in die Ent- Alpenbockkä scheidungsprozesse wie zum Beispiel bei der Erarbeitung von Managementplänen. Besondere Leistungen, die über die rechtlichen Erfordernisse hinausgehen, und Auflagen, welche die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen, sind entsprechend abzugelten. ❖ Viele Land- und Forstwirte verfügen über beachtliches praktisches Wissen über Maßnahmen, die dem Schutz der Arten und ihrer Lebensräume dienen. Sie sind somit wichtige Partner für die naturschutzpolitische Planung und die Begleitforschung. ❖ Es ist darauf zu achten, dass das NATURA 2000-Konzept korrekt und richtliniengemäß umgesetzt wird, d. h. dass insbesondere der Schutz der prioritären Arten und Lebensräume voll gewährleistet ist. Dafür sowie für begleitende Forschung und Informationstätigkeit sind ausreichend finanzielle Mittel bereit zu stellen. Auch Land- und Forstwirte erbringen schon jetzt im Zuge ihrer Bewirtschaftung Leistungen für die Bewahrung der Biodiversität, die fair zu honorieren sind. Die Akzeptanz und die Wirksamkeit des geplanten Schutzgebietsnetzes werden letztlich auch von der Bereitschaft der EU und der Mitgliedstaaten abhängen, inwieweit bestehende europäische Finanzierungsinstrumente für den Naturschutz (z. B. LIFE) und für die relevanten Agrarumweltmaßnahmen (z. B. ÖPUL) aufgestockt und andere noch zu schaffende Förderungsprogramme eingerichtet werden.

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ANHANG – ANSPRECHPARTNER

ANSPRECHPARTNER Landesregierungen/Naturschutzabteilungen ckkäfer

Amt der Burgenländischen Landesregierung Natur- und Umweltschutzabteilung Mag. Anton Koó Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/600-2810 Internet: www.burgenland.at Amt der Kärntner Landesregierung Fachauskünfte: Dr. Thusnelda Rottenburg (DW 32041) Wulfengasse 13, 9020 Klagenfurt Rechtsauskünfte: Mag. Burghart Rulovs (DW 30871) Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/536 Internet: www.ktn.gv.at Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Naturschutzabteilung Dr. Erhard Kraus (DW 5256) Mag. Claus Stundner (DW 5304) Landhausplatz 1, 3100 St. Pölten Tel.: 02742/200 Internet: www.noel.gv.at Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Naturschutzabteilung Dr. Josef Hartl (DW 1873) Dipl.-Ing. Gudrun Strauß-Wachsenegger (DW 1883) Promenade 33, 4010 Linz Tel.: 0732/7720 Internet: www.ooe.gv.at

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NATURA 2000

Amt der Salzburger Landesregierung Naturschutzabteilung Fachauskünfte: Dipl.-Ing. Hermann Hinterstoisser (DW 5523) Rechtsauskünfte: Mag. Karin Drechsel (DW 5530) Friedensstraße 11, 5010 Salzburg Tel.: 0662/8042 Internet: www.salzburg.gv.at

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Naturschutzabteilung Dipl.-Ing. Karl Fasching (DW 2734) Dr. Andrea Krapf-Nograsek (DW 2654) – FFH-RL Dr. Reinhold Turk (DW 3707) – Vogelschutz-RL Rechtsauskünfte: Mag. Michael Url (DW 4882) Karmeliterplatz 2, 8011 Graz Tel.: 0316/877 Internet: www.stmk.gv.at

Amt der Tiroler Landesregierung Umweltschutzabteilung Mag. Christian Plössnig (zugleich gemeinsamer Ländervertreter) Maria Theresien-Straße 43, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3464 Internet: www.tirol.gv.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung Naturschutzabteilung Dipl.-Ing. Max Albrecht Römerstraße 16, 6901 Bregenz Tel.: 05574/511-24511 Internet: www.vlr.gv.at

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ANHANG – ANSPRECHPARTNER

Wiener Landesregierung MA 22 – Umweltschutz Dipl.-Ing. Ulrike Haslinger Ebendorferstraße 4, 1082 Wien Tel.: 01/4000-88235 Internet: www.wien.gv.at

Ministerien bzw. Bundesdienststellen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Günter Liebel (DW 1401) Dr. Edda-Maria Bertel (DW 1404) Stubenbastei 5, 1010 Wien Tel.: 01/515 22 Internet: www.lebensministerium.at Umweltbundesamt Dipl.-Ing. Monika Paar Spittelauer Lände 5, 1090 Wien Tel.: 01/31304-3120 Internet: www.ubavie.gv.at

Europäische Kommission Generaldirektion XI – Umwelt Naturschutzabteilung Bruno Julien 200, Rue de la Loi, B-1049 Bruxelles Belgien Tel.: 0032/2/295-6133 Internet: http://europa.eu.int

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NATURA 2000

Land- und forstwirtschaftliche Interessensvertretungen Präsidentenkonferenz der LWK Österreichs Dipl.-Ing. Dr. Johannes Schima Löwelstraße 12, 1014 Wien Tel.: 01/53 441-8593 Internet: www.lwk.at Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Dipl.-Ing. Renate Meister Schauflergasse 6/V, 1010 Wien Tel.: 01/5330227-17 BIOSA – Biosphäre Austria Dipl.-Ing. Renate Meister Schauflergasse 6/V, 1010 Wien Tel.: 01/5330227-17

Plattform „Natur zum Leben“ Dipl.-Ing. Dr. Johannes Schima, Tel.: 01/53441-8593 Dipl.-Ing. Renate Meister, Tel.: 01/5330227-17 Die Plattform „Natur zum Leben“ wurde als Interessensgemeinschaft eigens zur Umsetzung von Natura 2000 gegründet. Ihr gehören folgende Mitglieder an: Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichische Bundesforste AG ARGE biologischer Landbau Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände Österreichische Landjugend Österreichischer Imkerbund Österreichische Bundesheer-Heeresforstverwaltung Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen Verband der Einforstungsgenossenschaften Bundeswaldbauernverband

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ANHANG – ANSPRECHPARTNER

Österreichischer Biomasseverband Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz Arbeitsgemeinschaft landwirtschaftliche Fischereiwirtschaft Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

Umweltorganisationen BirdLife Österreich Gesellschaft für Vogelkunde Dr. Andreas Ranner Naturhistorisches Museum Museumsplatz 1, 1070 Wien Tel.: 01/5234651 Internet: www.birdlife.at (ab Ende Dezember 2000) Umweltdachverband ÖGNU (Österreichische Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz) Dr. Thomas Ellmauer Alser Straße 21, 1080 Wien Tel.: 01/40113-23 Österreichischer Naturschutzbund Mag. Birgit Mair-Markart Arenbergstraße 10, 5020 Salzburg Natura 2000-Beauftragter: Univ.-Doz. Dr. Johannes Gepp c/o Institut für Naturschutz Heinrichstraße 5, 8010 Graz Tel.: 0316/326068 WWF Österreich Mag. Simone Lughofer (DW 234) Mag. Christoph Walder (DW 252) Ottakringer Straße 114–116, 1160 Wien Tel.: 01/488 17 Internet: www.wwf.at

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NATURA 2000

EINE KLEINE AUSWAHL AN LITERATUR Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Österreichs LIFENatur-Projekte 1995–1999, Wien, 1999. Zu bestellen unter 01/515 22-5044 Europäische Kommission: Interpretationsleitfaden für Artikel 6 der Habitatrichtlinien, übersetzt im Auftrag des BMLFUW. Zu bestellen unter 01/515 22-5044. Eine ausführlichere Version finden Sie zum Downloaden unter: http://europa.eu.int/comm/environment/nature/art6_de. pdf Bundesländer: „Was ist Natura 2000?“ – gemeinsamer Folder der Bundesländer. Zu bestellen bei der jeweiligen Landesregierung Naturschutzbund: Der Naturschutzbund und seine Landesorganisationen haben in ihren Mitgliederzeitschriften häufig Artikel zu Natura 2000. Beispielsweise: ❖ Natur und Land – Offizielle Zeitschrift des ÖNB – Einzelpreis 50,– S, Abo 190,– S/Jahr. Zu beziehen bei: ÖNB, Arenbergstraße 10, 5020 Salzburg ❖ Natur und Landschaftsschutz in der Steiermark („Naturschutzbriefe“ – Mitteilungsblatt der Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Naturschutzbundes). Der Naturschutzbrief 2/99 beschäftigt sich ausschließlich mit Natura 2000. Druckkostenbeitrag S 25,– PRÄKO: Positionspapier der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs zu Natura 2000 – Positionen der Land- und Forstwirtschaft

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ANHANG – LITERATUR

Umweltbundesamt ❖ Ellmauer T., Traxler A.: Handbuch der FFH-Lebensraumtypen Österreichs. Monografie (voraussichtlicher Erscheinungstermin Mitte Dezember 2000) ❖ Ellmauer T., Traxler A. & Ranner A. (1999): Nationale Bewertung des österreichischen Natura 2000-Netzwerkes – Stand Oktober 1998 – S 80,– ❖ Sauberer N., Grabher G.: Fachliche Grundlagen zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Wien, Mai 1995 – S 100,– ❖ Ranner A., Kamer E., Mauerhofer V.: Handlungsbedarf für Österreich für die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, Wien, 1997 – S 80,– ❖ Paar M., Oberleitner I., Kutzenberger H.: Fachliche Grundlagen zur Umsetzung der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie. Schwerpunkt Arten (Anhang II), Wien, 1998 – S 80,– ❖ Paar M.: „Important Bird Areas“ in Österreich, Wien, Dezember 1995 – S 150,– (Preise exkl. 10% USt; zuzüglich 30,– S Versandkostenpauschale und 20,– S Nachnahmegebühr) WWF ❖ Lughofer S., Walder Ch.: Naturschutz als Instrument der ländlichen Entwicklung, erschienen in der Agrarischen Rundschau (Sept. 1999 Nr. 4) – Kopie gratis ❖ Walder Ch., WWF European Policy Office: WWF European Shadowlist – Nominierungsbedarf für 44 Arten und Lebensräume in Rahmen der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie in Europa, Juni 2000 – S 120,–

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NATURA 2000

❖ Miodl St., Schneidergruber M.: Straßenbauprojekte in Oberösterreich – Bedrohung für einzigartige Naturpotenziale, April 1999 – Kopie gratis ❖ Walder Ch., Huwe N.: Management in Natura 2000Gebieten – Vergleichende Darstellung ausgewählter Managementpläne in österreichischen Natura 2000Gebieten, Juli 2000 – S 50,– ❖ Walder Ch., Lughofer S.: EUROVISION für die Natur! – WWF-Kampagne „Netz des Lebens“ zum Schutz der natürlichen Lebensräume und Arten in Österreich, November 1999 – Kopie gratis

GEBIETSLISTE Liste der gemeldeten Natura 2000 Gebiete in Österreich (Stand: Juni 2000)

Zu den biogeografischen Regionen: Die Mitgliedstaaten der EU werden sechs biogeografischen Regionen zugeordnet. Österreich hat Anteil an der alpinen Region und der kontinentalen Region. ❖ Zur alpinen Region gehören die Länder (bzw. Teile davon): Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Schweden, Finnland. ❖ Zur kontinentalen Region gehören die Länder (bzw. Teile davon): Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Schweden.

Zu den Buchstaben in der ersten Spalte (TYP): A SPA-Gebiet = Special Protection Areas (Schutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie)

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ANHANG – GEBIETSLISTE

B SCI-Gebiet = Sites of Community Importance (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) C sowohl SPA- als auch SCI-Gebiet (flächendeckend) D SPA-Gebiet, das ein anderes Natura 2000-Gebiet berührt E SCI-Gebiet, das ein anderes Natura 2000-Gebiet berührt F SPA-Gebiet, das ein SCI-Gebiet enthält G SCI – Gebiet, das zur Gänze innerhalb eines SPAGebietes liegt H SPA-Gebiet, das zur Gänze innerhalb eines SCIGebietes liegt I SCI-Gebiet, das ein SPA-Gebiet enthält J SPA-Gebiet, das sich teilweise mit einem SCI-Gebiet überlappt K SCI-Gebiet, das sich teilweise mit einem SPA-Gebiet überlappt

Zur Spalte „Gebietscode“: Mit den ersten beiden Ziffern nach der Landesbezeichnung (AT = Österreich) lässt sich das Gebiet einem Bundesland zuordnen. AT 11 Burgenland AT 12 Niederösterreich AT 13 Wien AT 21 Kärnten AT 22 Steiermark AT 31 Oberösterreich AT 32 Salzburg AT 33 Tirol AT 34 Vorarlberg

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NATURA 2000

Nationale Gebietsliste Typ Gebietscode

Gebietsname Burgenland

B B B B B B B

AT1101112 AT1102112 AT1103112 AT1104212 AT1106218 AT1108813 AT1109318

C B B A E

AT1110137 AT1114813 AT1115415 AT1119622 AT1122916

Haidel bei Nickelsdorf Zurndorfer Eichenwald und Hutweide Parndorfer Heide Frauenwiesen Siegendorfer Puszta und Heide Bernstein-Lockenhaus-Rechnitz Hangwiesen Rohrbach-Schattendorf-Loipersbach einschließlich NSG Rohrbacher Kogel. Neusiedler See-Seewinkel Südburgenländisches Hügel- und Terrassenland Naturwaldreservat Lange Leiten Neckenmarkt Auwiesen Zickenbachtal Lafnitzauen Niederösterreich

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F G C F G C F G F G F G F G F G F G F

AT1201000 AT1201A00 AT1202000 AT1203000 AT1203A00 AT1204000 AT1205000 AT1205A00 AT1206000 AT1206A00 AT1207000 AT1207A00 AT1208000 AT1208A00 AT1209000 AT1209A00 AT1211000 AT1211A00 AT1212000

G

AT1212A00

C C C

AT1213000 AT1214000 AT1215000

Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft March-Thaya-Auen Ötscher-Dürrenstein Ötscher-Dürrenstein Donau-Auen östlich von Wien Wachau-Jauerling Wachau-Jauerling Weinviertler Klippenzone Weinviertler Klippenzone Kamp- und Kremstal Kamp- und Kremstal Thayatal bei Hardegg Thayatal bei Hardegg Westliches Weinviertel Westliches Weinviertel Wienerwald - Thermenregion Wienerwald - Thermenregion Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand-SchneebergRax Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand-SchneebergRax Pannonische Sanddünen Hundsheimer Berge Bisamberg

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ANHANG – GEBIETSLISTE

C F G C C C

AT1216000 AT1217000 AT1217A00 AT1218000 AT1219000 AT1220000

Tullnerfelder Donau-Auen Strudengau-Nibelungengau Strudengau-Nibelungengau Machland Süd Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse Feuchte Ebene-Leithaauen Wien

C C C C

AT1301000 AT1302000 AT1303000 AT1304000

Donau-Auen (Wiener Teil) Lainzer Tiergarten Liesing (Teile A, B und C) Bisamberg (Wiener Teil) Kärnten

B B C C B B A B B A A B A B B B B B B C

AT2101000 AT2102000 AT2103000 AT2104000 AT2105000 AT2106000 AT2107000 AT2108000 AT2109000 AT2110000 AT2111000 AT2112000 AT2113000 AT2114000 AT2115000 AT2116000 AT2117000 AT2118000 AT2119000 AT2120000

Nationalpark Hohe Tauern (Kernzone) Nationalpark Nockberge (Kernzone) Hörfeld Moor-Kärntner Anteil Sablatnig-Moor Vellacher Kotschna Mussen Stappitzer See und Umgebung Inneres Pöllatal Wolayersee und Umgebung Großedlinger Teich Völkermarkter Stausee Villacher Alpe (Dobratsch) Flachwasserbiotop Neudenstein Obere Drau Hochmoor bei St. Lorenzen Görtschacher Moos-Obermoos im Gailtal Turner See Gail im Lesachtal Gut Walterskirchen Schütt-Graschelitzen Steiermark

A C C B C

AT2201000 AT2202000 AT2203000 AT2204000 AT2205000

B C

AT2206000 AT2207000

Altausseer See Totes Gebirge West Totes Gebirge Ost Steirisches Dachsteinplateau Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selztal und dem Gesäuseeingang Ödensee NSG Hörfeld

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NATURA 2000

C F G C B C B B B C B B A B B B C

AT2208000 AT2209000 AT2209001 AT2210000 AT2211000 AT2212000 AT2214000 AT2215000 AT2216000 AT2217000 AT2218000 AT2219000 AT2220000 AT2221000 AT2223000 AT2224000 AT2225000

F G G E B F G F G C B

AT2226000 AT2226001 AT2226002 AT2227000 AT2228000 AT2229000 AT2229001 AT2230000 AT2230001 AT2233000 AT2236000

B B

AT2238000 AT2240000

Lafnitztal-Neudauer Teiche Niedere Tauern Steilhangmoor im Untertal Ennstaler Alpen/Gesäuse Hartberger-Gmoos NSG Wörschacher Moos und ennsnahe Bereiche Deutschlandsberger Klause Teile der Eisenerzer Alpen Kirchkogel bei Pernegg Peggauer Wand Feistritzklamm/Herberstein Teile des steirischen Nockgebietes Zirbitzkogel Gamperlacke Pölshof bei Pöls Zlaimöser Moore/Weißenbachalm Demmerkogel-Südhänge; Wöllinggraben mit Sulm, Saggau und Lassnitzabschnitten Furtner Teich-Dürnberger Moor Dürnberger Moor Furtner Teich Schluchtwald der Gulling Ramsauer Torf Teile des steirischen Jogllandes Oberlauf der Pinka Teile des südoststeirischen Hügellandes Höll Raabklamm Ober- und Mittellauf der Mur mit Puxer Auwald, Pleschaitz (drei Abschnitte) Gersdorfer Altarm Ennsarme bei Niederstuttern Oberösterreich

C C C B C B B C B C C

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AT3101000 AT3102000 AT3103000 AT3104000 AT3105000 AT3106000 AT3107000 AT3108000 AT3109000 AT3110000 AT3111000

Dachstein Frankinger Moos Pfeifer Anger Radinger Moorwiesen Unterer Inn Reinthaler Moos Tanner Moor Tal der Kleinen Gusen Unteres Trauntal Ettenau Nationalpark Kalkalpen, 1. Verordnungsabschnitt

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ANHANG – GEBIETSLISTE

C J C C

AT3112000 AT3113000 AT3114000 AT3115000

C A C B C E B B A C E B B E A A A A D J A B

AT3201014 AT3202006 AT3203010 AT3204002 AT3205021 AT3206007 AT3207020 AT3208118 AT3209022 AT3210001 AT3211012 AT3212111 AT3213003 AT3214000 AT3215000 AT3216000 AT3217000 AT3218000 AT3219000 AT3220000 AT3221000 AT3222000

Oberes Donautal Untere Traun Traun-Donau-Auen Maltsch Salzburg Wallersee-Wengermoor Oichtenriede Winklmoos Sieben-Möser/Gerlosplatte Obertauern-Hundsfeldmoor Bluntautal Seetaler See Schwarzbergklamm Salzachauen Hohe Tauern, Salzburg Kalkhochalpen, Salzburg Tauglgries Gerzkopf Rotmoos-Käfertal Klemmerich Dürrnbachhorn Martinsbichl Hochgimpling Gernfilzen-Bannwald Kematen Joching Moore am Überling Tirol

C C C C C B B B C

AT3301000 AT3302000 AT3303000 AT3304000 AT3305000 AT3306000 AT3307000 AT3308000 AT3309000

Hohe Tauern, Tirol Vilsalpsee Valsertal Karwendel Ötztaler Alpen Afrigal Egelsee Schwemm Lechtal Vorarlberg

B C B

AT3401000 AT3402000 AT3403000

Rohrach Rheindelta Mehrerauer Seeufer-Bregenzerachmündung

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NATURA 2000

A B B B C B B A F G

AT3404000 AT3405000 AT3406000 AT3407000 AT3408000 AT3409000 AT3410000 AT3411000 AT3412000 AT3413000

Lauteracher Ried Bregenzerachschluchten Witmoos Fohramoos Bangs und Matschels Ludescher Berg Gadental Bergwälder Klostertal Vorarlberger Verwall Wiegensee

WWF-„Schattenliste“ Zusätzlich zur nationalen Liste müssten nach Ansicht des WWF noch weitere Gebiete in das Natura 2000-Netzwerk aufgenommen werden. Der Information halber drucken wir sie hier ab, denn die Europäische Kommission könnte sie bei der Gebietsfestlegung einfordern. Die Schattenliste mit Kurzbeschreibungen des WWF; IBA = „Important Bird Area“, ausgewiesen von BirdLife: Vorarlberg 1. Riedwiesen im nördlichen Rheintal: Österreichs bedeutendstes Brutgebiet für Großen Brachvogel und Uferschnepfe, verstreut liegende Feuchtgebiete Tirol 1. Isel – großartiger Gletscherbach mit inneralpinen Restbeständen von Erlen- und Eschen-Auwäldern sowie Tamariskenfluren 2. Landeck (Fließ, Kaunerberg) – international bedeutende Trockenrasen, weit über tausend Schmetterlingsarten 3. Kaisergebirge/Schwemm – zählt zu den drei wichtigsten Vogelgebieten Österreichs und besteht aus einem Ensemble aus Gebirgs-, Wald- und Feuchtlebensräumen Salzburg 1. Saalach – El Dorado für Wasseramsel, Gebirgsstelze und Flussuferläufer an einigen weitgehend intakten Flussabschnitten

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ANHANG – WWF-„SCHATTENLISTE“

2. Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland – verschiedene wertvolle Lebensräume mit vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten wie Großer Brachvogel, Wachtelkönig und Braunkehlchen 3. Lammer-Fluss mit ausgedehnten Kiesinseln; idealer Lebensraum für den Flussuferläufer Kärnten 1. Frohnwiesen – orchideenreiche Kalkmagerwiesen in den Karawanken 2. Gailschlucht im Lesachtal (IBA) – unverbauter Mittelgebirgsfluss mit Grauerlenauwäldern und Tamariskenfluren 3. Gurkniederung – größter Auwald Kärntens 4. Sattnitz-Südabhänge (IBA) – Höhenrücken mit wärmeliebenden Wäldern 5. Gitschtal – Bachtal mit bedeutenden Dohlenkrebsvorkommen 6. Obere Gurk – bedeutende Flussstrecke mit intakten Lebensräumen Steiermark 1. Eisenerzer Alpen – alpine Kulturlandschaft 2. Unterlammer Hügelland (IBA) – kleinteilige, waldreiche Kulturlandschaft mit Obst- und Weingärten, besonders bedeutende Vorkommen von Weißstorch, Zwergohreule und Wiedehopf 3. Südoststeirisches Hügelland (IBA) – bedeutende Kulturlandschaft mit Vorkommen der Blauracke 4. Mühlbachgraben – Ökologisches Kleinod westlich von Graz 5. Auen der Grenzmur (IBA) – einmalige Aulandschaft mit Vorkommen von Huchen, Fischotter, Schwarzstorch und Rot- und Gelbbauchunke 6. Steirisches Ennstal (IBA) – international bedeutende Tallandschaft mit vollständigem Ensemble aus Auengewässern, Feuchtwiesen und Bächen mit bedeutenden Brutvorkommen des Wachtelkönigs 7. Sulm – von der Sulm sind nur noch die beiden Quellflüsse intakt 8. Lafnitz – Grenzfluss von Steiermark und Burgenland mit Vorkommen von Fischotter, Weiß- und Schwarzstorch, seltenen Fischarten und Libellen 9. Salza – ist fast über den gesamten Verlauf noch intakt, Vorkommen von Fischotter und Äsche Oberösterreich 1. Rannatal – landschaftlich reizvoll, bedeutend durch das Vorkommen hochspezialisierter Moose und Flechten, Waldschlucht mit Kondenswassermooren 2. Moore im Böhmerwald – mehrere Teilmoore in den Hochlagen des Böhmerwaldes

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NATURA 2000

3. Unteres Mühlviertel, Aist-Naarn-Gebiet – reizvolle Kulturlandschaft, Vorkommen von Fischotter und verschiedenen bedrohten Libellenarten, wie der Blauflügel-Prachtlibelle und der Grünen Keiljungfer, wichtigstes Vorkommen der Flussperlmuschel 4. Ennstaler Flyschalpen – vielfältige Kulturlandschaft mit wichtigen Vorkommen von Orchideenwiesen und Magerweiden 5. Freiwald (IBA) – großes Waldgebiet mit Vorkommen von Schwarzstorch, Birkhuhn und Rauhfußkauz 6. Böhmerwald und Mühltal (IBA) – Waldlandschaft mit Vorkommen von Schwarzstorch, Dreizehenspecht und Wendehals 7. Nördliche Kalkalpen (IBA) – eindrucksvolle Gebirgslandschaft mit Vorkommen von Steinadler und Uhu 8. Ibmer Moor (IBA) – international bedeutende Moorlandschaft mit Vorkommen von Großem Brachvogel, Bekassine und Braunkehlchen 9. Oberes Trauntal – ökologisch intakte Flussstrecke 10. Steyr – stellenweise intakte Flusslandschaft mit Konglomeratschluchten und trockenen Föhrenwäldern; Vorkommen von Wasseramsel und Flussregenpfeifer Niederösterreich 1. TÜPL Allentsteig (IBA) – wichtiges Brutgebiet für den Wachtelkönig 2. Steinfeld (IBA) – bedeutendes Trockengebiet mit einzigem Brutvorkommen des Triel in Österreich 3. Zentrales Marchfeld (IBA) – Kulturlandschaft mit Vorkommen der Großtrappe 4. Streifenfluren im westlichen Waldviertel (IBA) – Kleinteilige Feldlandschaft mit Vorkommen des Raubwürgers und der Heidelerche Burgenland 1. Leitha-Auen, Aspenwald und Söllnerwald (Zurndorf und Nickelsdorf) – bedeutende Auenlandschaft mit zahlreichen bedrohten Arten 2. Leithagebirge (IBA) – wichtiges Vorkommen von Sakerfalke, Ziegenmelker und Steinkauz 3. Umgebung von Mattersburg (IBA) – reich strukturierte Kulturlandschaft, 70% des österreichischen Bestandes der Zwergohreule 4. Burgenländische Kalk- und Silikattrockenrasen (47 Teilflächen landesweit) – herausragender Insektenreichtum und wichtiger Ziesellebensraum 5. Hansag (IBA) – österreichischer Teil der Puszta mit Brutvorkommen der Sumpfohreule; Greifvogelparadies, wichtigstes Großtrappenvorkommen Österreichs

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