Natura 2000 Vorgehen und Stand der Umsetzung in Sachsen-Anhalt

BBN-AK „Natura 2000/ Arten- und Biotopschutz/ Schutzgebietsbetreuung“ Natura 2000 – Vorgehen und Stand der Umsetzung in Sachsen-Anhalt Hannover, den...
Author: Louisa Albrecht
3 downloads 0 Views 12MB Size
BBN-AK „Natura 2000/ Arten- und Biotopschutz/ Schutzgebietsbetreuung“

Natura 2000 – Vorgehen und Stand der Umsetzung in Sachsen-Anhalt

Hannover, den 27.02.2015

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Umsetzung „Natura 2000“ – aktueller Sachstand Unterüberschrift2000

1. Natura 2000 – Umsetzungsstand 2. Natura 2000 – Neue Umsetzungsstrategie 3. Natura 2000 – Aufgetretene Fragestellungen

Überschrift

NATURA Umsetzungsstand Sachsen-AnhaltSicherung Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche

Nationalrechtliche Sicherung der Vogelschutz- und FFH-Gebiete 32 Vogelschutz- und 265 FFH-Gebiete sind in SachsenAnhalt als besondere Schutzgebiete auszuweisen (232.000 ha, formell 11,3 % der Landesfläche). Derzeit sind 8 (- 24) Vogelschutzgebiete und 45 (- 220) FFH-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt vollständig nationalrechtlich gesichert. Für 216 Natura 2000-Gebiete ist die Frist am 28.12.2010, für weitere 81 ist die Frist am 13.11.2013 abgelaufen, davon bisher 53 Gebiete vollständig gesichert.

Überschrift

NATURA Umsetzungsstand Sachsen-AnhaltSicherung Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche a) Bestehende NSG (46,8% Flächenanteil) b) Kernzonen in Biosphärenreservaten 23.03.2007- Landesverordnung über die Errichtung des Ökologischen Netzes Natura 2000 (Natura 2000-Gebiete, Schutzgüter, Karten 1:25.000) 1.) Nationalrechtliche Sicherung durch Gesetz Nationalpark Hochharz (3 Gebiete) 2.) Nationalrechtliche Sicherung durch NSG-Ausweisung (15 Gebiete) (51,8% Flächenanteil) 3.) Nationalrechtliche Sicherung durch GLB-Ausweisung [Kleinflächige FFH-Gebiete] (11 Gebiete) 4.) Nationalrechtliche Sicherung durch vertragliche Vereinbarungen mit BMVg [Truppenübungsplätze] (9 Gebiete) 5.) Nationalrechtliche Sicherung durch vertragliche Vereinbarung mit Eigentümer [Fledermausquartiere] (15 Gebiete)

Überschrift NSG-Ausweisung „Aland-Elbe-Niederung“ NATURA Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche Sicherung

Beispiel Natura 2000-Sicherung durch

NSG-Ausweisung (NSG Aland-ElbeNiederung)

Überschrift NSG-Ausweisung „Aland-Elbe-Niederung“ NATURA Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche Sicherung

VO v. 09.06.2009 (Amtsblatt des LVwA Sachsen-Anhalt 7(2009) v. 16.06.2009),

Überschrift NSG-Ausweisung „Aland-Elbe-Niederung“ - Forst NATURA Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche Sicherung Absatz 1: 1.) ohne forstliche Bodennutzung in den Bereichen der „Hohen Garbe“ nördlich des Winterdeiches zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und dem Elbkilometer 466. Auf den Privat-Waldflächen innerhalb dieses Bereiches ist der Nutzungsverzicht freiwillig, 2.) ohne forstliche Bodennutzung in Landeswaldparzellen im Bereich nördlich Neukirchen 3.) ohne Holzentnahme, -einschlag oder -rückung und Holzabfuhr in der Zeit vom 28.02.-15.08. 5.) ohne die Durchführung von Kahlschlägen > 0,5 ha 8.) unter Erhalt von mindestens 6 Biotopbäumen/ha 9.) unter Erhalt von Nist-, Horst- und Höhlenbäumen sowie einem Verbot der Entnahme von starkem, stehenden oder liegenden Totholz bis zu dessen natürlichem , Zerfall, soweit es einen geschätzten Anteil von 4 % des Holzvorrates unterschreitet 15.) unter Pestizid- und Düngungsverzicht Absatz 2: Die Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder [Alno-Padion, Salicion albae] (LRT 91E0*) und Hartholzauenwälder (LRT 91F0) gemäß Anlage a sind wie unter Absatz 1 zu nutzen, jedoch zusätzlich: 3.) unter Anhebung der Zieldurchmesser zur Erhöhung des Anteils der Reifephase bei der Baumart Stieleiche auf 70 cm, bei Esche, Bergahorn und Ulme auf 60 cm, sonstiges Hartlaubholz auf 40 cm, Linde und Schwarzpappel auf 60 cm sowie sonstiges Weichlaubholz auf 40 cm, 4.) unter Erhaltung bzw. langfristiger Entwicklung eines Mosaiks mehrerer Waldentwicklungsphasen je Bezugsfläche durch Abkehr von schlagweisen Endnutzungsverfahren und Umstellung auf Einzelbaum- bzw. gruppenweise Nutzung wobei die Größe der entstehenden Kahlflächen dabei nicht die Schwelle von 0,2 ha (LRT 91E0) bzw. 0,5 ha (LRT 91F0) überschreitet,

Überschrift NSG-Ausweisung „Aland-Elbe-Niederung“ - Jagd NATURA Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche Sicherung

Die Ausübung der natur- und landschaftsverträglichen Jagd ist, soweit Rast- und Ruheplätze von Vögeln, die als solche erkennbar sind, nicht beeinträchtigt werden, unter folgenden Maßgaben zugelassen: 3.) auf Schalenwild, ………, jedoch generell ohne die Jagd auf Vögel, 4.) ohne die Verwendung von Bleischrot. Bei Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition sind erlegtes Wild/erlegte Tiere, Aufbrüche und Aufbruchreste aus dem NSG zu verbringen oder in ausreichender Tiefe zu vergraben, 5.) ohne vom 20. 03.-01. 07. oder vor der ersten Mahdnutzung bzw. vor der ersten landwirtschaftlichen Nutzung die Flächen außerhalb der Wege zu befahren, 6.) nicht vom 01.01.-15.08. 300 m um Seeadlerhorste, vom 01. 02.-31.07 300 m um Brutplätze von Fischadler, Schwarzstorch oder Kranich, 7.) nicht vom 01.03.-31.07. im Uferbereich von Gewässern/Schilf-Röhrichtbeständen, 8.) ohne erhebliche Störung oder Beeinträchtigung der Brut- und Rastvögel sowie nicht 50 m um erkennbare Mauser-, Rast- und Sammel- sowie Schlafplätze von Wat- und Wasservögeln, 9.) unter Einhaltung einer Jagdruhe innerhalb der Rastvogelruhezonen vom 16.10.30.04., freigestellt sind Beunruhigungsjagden vom 01.10.-15.01. und Vergrämungsabschüsse bei nachgewiesenen Wildschäden, die der ONB unverzüglich anzuzeigen sind

Umsetzungsstrategien des europäischen SchutzgebietsÜberschrift NATURA 20002000 – Nationalrechtliche Sicherung Unterüberschrift systems Natura

1. Natura 2000 – Umsetzungsstand 2. Natura 2000 – Neue Umsetzungsstrategie 3. Natura 2000 – Aufgetretene Fragestellungen

Umsetzungsstrategien des europäischen SchutzgebietsÜberschrift NATURA 20002000 – Nationalrechtliche Sicherung Unterüberschrift systems Natura

Zunächst Prüfung rechtlicher Möglichkeiten der Umsetzung von Natura 2000

Eine Projektgruppe im MLU betrachtete dabei zwei Alternativen.

1. Alternative

2. Alternative

Umsetzung durch ein klassisches NSGAusweisungsverfahren

Umsetzung durch Kombination mehrerer Rechtsinstrumente

Umsetzungsstrategien des europäischen SchutzgebietsÜberschrift NATURA 20002000 – Nationalrechtliche Sicherung Unterüberschrift systems Natura

Die Landesregierung beauftragte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt am 29.07.2014, einen Entwurf einer Landesverordnung nach Abschluss des Beteiligungsund Abwägungsverfahrens und vor Veröffentlichung, spätestens im vierten Quartal 2018, vorzulegen.

Des Weiteren wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gebeten, spätestens im vierten Quartal 2020, über den Abschluss der nationalrechtlichen Sicherung durch die Umsetzung der entsprechenden Surrogate zu informieren.

Zur Umsetzung der erforderlichen Schritte stimmte die Landesregierung der befristeten Einstellung von 22 Bediensteten im Landesverwaltungsamt und der Beschäftigung von 6 Aushilfskräften beim Landesamt für Umweltschutz bis Mitte 2018 zu.

Landwirtschaft und Natura 2000 Überschrift NATURA Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche Sicherung Umsetzungsinstrumente Vorlage: Landwirtschaft und Natura 2000 Vorgesehene Umsetzungsinstrumente

1. Aufnahme von Regelungen in die Landes-VO (Natura 2000Gebietskulisse)*

2. Freiwillige Vereinbarungen (AUKM: FNL und MSL)**

3. Einzelanordnung der UNB, sofern rechtlich erforderlich

* Streichung von Regelungsentwürfen zur Landwirtschaft (z.B. Festlegung Mahd, Mahdnutzungstermine, Festlegung von Weidetieren) um die Wirksamkeit der Umsetzungsinstrumente zu gewährleisten; ** Regelungen = Inhalte im Rahmen Freiwilliger Vereinbarungen

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Mögliche Inhalte der Landes-Verordnung Unterüberschrift2000

III. Für alle Offenland-LRT in FFHGebieten vorgesehene Regelungen (14-20)

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Mögliche Inhalte der Landes-Verordnung Unterüberschrift2000



14.) ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln LRT 1340, 6210, 6520, ohne jedwede Düngung LRT 2310, 2330, 4010, 4030, 6110, 6120, 6230, 6240, 6410, 7230, 8230*



15.) ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln LRT 6510, 6440* *



16.) Einhaltung einer Nutzungspause zwischen zwei Mahdnutzungen > 8 Wochen LRT 1340, 6230, 6410, 6520, 7230*



17.) ohne Lagerung Düngemitteln, Stallmist, Futtermittel, Erntegut auf LRT

• 18.) keine Zufütterung bei Beweidung auf LRT*, ohne Nach- oder Einsaat von LRT* * • 19.) Mahd LRT 6440, 6510 unter Einhaltung einer Nutzungspause von > 7 Wochen* • 20.) ohne Winterweide mit Rindern LRT 6510, 6520, LRT 6440; zulässig bei Dauerstandweiden nach positiver Stellungnahme der UNB*



* = Erlaubnisvorbehalt, * = Prüfauftrag

Mögliche Inhalte der Landes-Verordnung

IV. Zusätzliche Inhalte/ Regelungen im gebietsspezifischen Teil der Landes-VO (In Bearbeitung) (21-32)

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Mögliche Inhalte der Landes-Verordnung Unterüberschrift2000

IV.a Regelungen für Lebensraumtypen • 21.) Bodenbearbeitung, PSM-Einsatz, Stoffeintrag nur außerhalb 1m-Pufferzone entlang des Haldenfußes (LRT 6130)

• 22.) Pferchen von Weidetieren, Aufstellen dauerhafter Tränken nur außerhalb LRT 2310, 2330, 4030, 6110*, 6120*, 6130, 6210, 6230*, 6240, 6410, 6520*

• 23.) Beweidung, Mahd, Grünlandpflegemaßnahmen LRT 6210*, 1340* nur in Abstimmung mit der UNB*



* = Erlaubnisvorbehalt, * = Prüfauftrag

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Mögliche Inhalte der Landes-Verordnung Unterüberschrift2000

IV.c Regelungen für Vogelarten • 27.) Nach Maßgabe der UNB müssen Schläge >1 ha in Blöcken mit einer maximalen Breite von 80 m gemäht werden. Zwischen den Blöcken muss ein 5 m-Streifen verbleiben. (SPA Landgraben-Dumme-Niederung, Milde-Niederung, Elbaue Jerichow, Fiener Bruch, Wulfener Bruch, Mdg. Schwarze Elster, Saale-Elster-Aue)*

• 28.) Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais < 60 % Flächenanteil bezogen auf die bewirtschaftete Ackerfläche; Einhaltung im fünfjährigen Mittel; Freistellung: Betriebe, die pro 100 ha betrieblicher Ackerfläche > 5 ha mit Ackerfutter bewirtschaften, (SPA Hakel, Mildeniederung, Elbaue Jerichow, Wulfener Bruch, Mdg. Schwarze Elster, Salziger See und Saale-Elster-Aue) *

• 29.) keine Befahrung/Bewirtschaftung auf max. 2.500 m2 Grünlandfläche/Brutpaar vom 20. 3. - 15.7. (insb.Kiebitz, Bekassine, Rotschenkel, Großer Brachvogel, Uferschnepfe); Info UNB • 30.) keine Bewirtschaftung Neststandorte von Korn- oder Wiesenweihe auf max. 2.500 m2/Brutpaar bis zum Ausfliegen der Jungvögel; Info UNB* • 31.) keine Bewirtschaftung Bereiche mit Sumpfohreule, rufende Wachtelkönigen vor dem 15. 8. auf max. 4 ha/Brutpaar/Rufer; Info UNB* • 32.) Schnitthöhe der Grünlandflächen auf > 7 cm (Großtrappe) •

* = Erlaubnisvorbehalt, * = Prüfauftrag

Umsetzungsstrategien des europäischen SchutzgebietsÜberschrift NATURA 20002000 – Nationalrechtliche Sicherung Unterüberschrift systems Natura

Umsetzungsstrategien des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000

Folie 13

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Umsetzung „Natura 2000“ – Fragestellungen Unterüberschrift2000

1. Natura 2000 – Umsetzungsstand 2. Natura 2000 – Neue Umsetzungsstrategie 3. Natura 2000 – Aufgetretene Fragestellungen

Überschrift FFH-Gebiet 245– Diesdorfer Wohld Sicherung NATURA Nationalrechtliche Unterüberschrift2000

Überschrift FFH-Gebiet 245– Diesdorfer Wohld Sicherung NATURA Nationalrechtliche Unterüberschrift2000

Überschrift FFH-Gebiet 50 Elbaue zwischen Saalemündung NATURA 2000 – Nationalrechtliche Sicherung Unterüberschrift und Magdeburg

Überschrift Vogelschutzgebiet-Gebiet 7 Drömling NATURA Sicherung Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Umsetzung „Natura 2000“ – Fragestellungen Unterüberschrift2000 Natura 2000: Regeln für das EU-Meldewesen und die jährliche Aktualisierung der Daten BMUB/BfN Stand: März 2014

1. Flächenänderungen (Technisch bedingte Anpassungen von Gebietsgrenzen) = virtuelle, d.h. rein technisch bedingte Veränderungen der Gebietsgrößen aufgrund technisch-kartographischer Umstellungen bei Änderungen der Gebietsgrößen listenrelevant (Problem: fast immer)

2. Flächenänderungen durch Rücknahme von Teilflächen Voraussetzungen: Die Flächen durften weder zum Meldezeitpunkt noch später LRT oder Arten enthalten oder funktionalen Aspekten (Bedeutung für LRT oder Arten, Puffer- oder Entwicklungsflächen) gedient haben sowie aktuell keine Relevanz dafür besitzen. Bei der Rücknahme von Gebietsteilen legt die EU-Kommission strenge Prüfmaßstäbe an (vgl.Doc Hab 05-06-02), mit denen nur rein naturschutzfachliche Kriterien als Begründung anerkannt werden listenrelevant EU-Kommission rät zur Alternativenprüfung, z.B. Zonierung bei der nationalen Schutzgebietsausweisung ohne Änderung der Gebietsabgrenzung

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Umsetzung „Natura 2000“ – Fragestellungen Unterüberschrift2000 3. Flächenänderungen durch Ergänzung von Teilflächen alle Gebietserweiterungen bedürfen grundsätzlich eines Benehmensverfahrens auf Bundesebene (nach §32 Abs. 1 BNatSchG) und anschließend einer Meldemitteilung an die EU-Kommission listenrelevant

4. Fakten • Für listenrelevante Änderungen ist ein formeller Entscheidungsprozess nach Art. 4 Abs. 2 der FFH-RL erforderlich, d.h. sie werden erst mit der Bekanntgabe einer diesbezüglichen Entscheidung der EUKommission gegenüber der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik rechtskräftig • Das Meldeverfahren bei Fortschreibung dauert fast 2 Jahre: Datenübermittlung der Länder an das BfN im Frühjahr Datenübermittlung des BfN an die EU-Kommission im Herbst Abstimmungen zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Frühjahr des nächsten Jahres Vorlegen im Habitatausschuss im Herbst darauf Bekanntgabe und damit Erlangung der Rechtskräftigkeit Ende des Jahres oder Anfang des folgenden Jahres

Überschrift

NATURA – Nationalrechtliche Sicherung Umsetzung „Natura 2000“ – Fragestellungen Unterüberschrift2000 1.) Laut den „Grenzregeln“ wird für Flächen ohne Integrität empfohlen, sie als Zonen auszuweisen. Können damit völlig regelungsfreie Räume innerhalb der Gebiete ausgewiesen werden, in denen weder die Nutzerregelungen/allgemeinen Grundregeln und evtl. auch keine SEZ außer dem Verschlechterungsverbot gelten? Oder soll dennoch ein Basisschutz mit Gültigkeit der SEZ erhalten bleiben? Ist es demnach zulässig, die gemeldete Flächenbilanz als Natura 2000-Gebiet zu bezeichnen, wenn diese Flächen enthält, die ohne Nutzen für die Gebiete sind? 2.) Sind die genannten Vorgaben aus den „Grenzregeln“ 1:1 auf EUSPA übertragbar? Wenn dies nicht der Fall ist, wie ist mit analogen Grenzänderungen und Anpassungen in Vogelschutzgebieten umzugehen? 3.) Welche Artengruppen können und welche müssen Bestandteil ordnungsgemäßer Sicherung von Natura 2000 - Gebieten sein? Bspw. Vögel in FFH-Gebieten und Arten des Anhang IV FFH-RL. 4.) Wie kann mit LRT-Charakteristischen Arten umgegangen werden, wenn diese nicht in der VO genannt werden. Wenn die verordnende Behörde diese Arten nicht benennen kann, wie kann dem Adressaten der VO zugemutet werden, die zwangsläufig kennen zu müssen um die Erheblichkeit eines Eingriffes (Projektes) abschätzen zu können?

Überschrift

NATURA Ausblick Unterüberschrift2000 – Nationalrechtliche Sicherung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!