PSG II - Stand der Ausgestaltung und Umsetzung

AOK NORDOST PSG II - Stand der Ausgestaltung und Umsetzung 15.09.2016, Landespflegekongress in Rostock Agenda Leistungsrechtliche Umsetzung (Herr ...
Author: Inge Raske
0 downloads 0 Views 578KB Size
AOK NORDOST

PSG II - Stand der Ausgestaltung und Umsetzung 15.09.2016, Landespflegekongress in Rostock

Agenda

Leistungsrechtliche Umsetzung (Herr Chris Behrens – Unternehmensbereichsleiter Spezialsachgebiete Pflege und Pflegestützpunkte)

Vertragsrechtliche Umsetzung (Herr Jens Kreutzer – Teamleiter Pflege – Verträge/Qualitätsmanagement)

AOK Nordost

1

Kernpunkte des PSG II (Auszug aus dem Vortrag von Herrn Behrens)

• Pflegeversicherung wird modernisiert. Die Neudefinition des Pflegedürftigkeitsbegriffs wird die Pflegeversicherung künftig an ein umfassenderes Verständnis von Pflegebedürftigkeit ausrichten.

• Das neue Begutachtungssystem professionalisiert die Pflege. Es führt zu pflegewissenschaftlich fundierten, fachlichen Grundlagen, öffnet einen neuen Blickwinkel und stellt die Fachlichkeit der Pflegekräfte sowie die Selbstbestimmung und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt. Die erhobenen Informationen und Einschätzungen sind eine wichtige Basis für Pflegeberatung, Pflegeplanung, Pflegeprozess, Personalbemessung und die Qualitätssicherung.

• Psychische Erkrankungen werden gleichgestellt. Gleicher Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen und körperlich Beeinträchtigten wird erreicht

• Aktivierende Pflege wird gefördert. Durch den ressourcen- und teilhabeorientierten Ansatz rückt die aktivierende Pflege in den Fokus. Die pflegerische Betreuung wird gleichwertiger Bestandteil neben körperbezogener Pflege und Hilfe im Haushalt.

AOK Nordost

2

Leistungsrechtliche Änderungen ab 01.01.2017 (Auszug aus dem Vortrag von Herrn Behrens)

• Vergütungszuschläge im Pflegeheim  Individualanspruch des Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen  Vereinbarungs- und Abrechnungsverfahren der Vertragspartner wird dabei im Grundsatz beibehalten (im Rahmen des Pflegesatzverfahrens als Zuschlagsregelung)

 führt nicht zur Belastung bei der Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)  Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat für zusätzliche einzusetzende Betreuungskräfte Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben in stationären Pflegeeinrichtungen zu beschließen

AOK Nordost

3

Agenda

Leistungsrechtliche Umsetzung (Herr Chris Behrens – Unternehmensbereichsleiter Spezialsachgebiete Pflege und Pflegestützpunkte)

Vertragsrechtliche Umsetzung (Herr Jens Kreutzer – Teamleiter Pflege – Verträge/Qualitätsmanagement)

AOK Nordost

4

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Ausgangssituation

• Die Vertragsgrundlagen werden aktualisiert. Die Neudefinition des Pflegedürftigkeitsbegriffs wird bei der Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen zwischen Leistungserbringer und Kostenträger im Auftrag der Pflegebedürftigen künftig an ein umfassenderes Verständnis von Pflegebedürftigkeit ausgerichtet sein.

• Das neue Begutachtungssystem professionalisiert die Pflege. Die erhobenen Informationen und Einschätzungen (fundierte und fachliche Grundlagen) bilden eine wichtige Basis für Pflegeplanung, Pflegeprozess, Personalbemessung und die Qualitätssicherung. Hierdurch entsteht u. a. ein Individualanspruch des Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen.

• Anpassung bzw. Neuausrichtung der personellen Ausstattung in der Pflege im Zuge des PSG II.

AOK Nordost

5

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II

Ausgangssituation in M-V – Vertragspartner (Zahlen/Fakten) 

490 Ambulante Pflegedienste



243 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 19 500 Plätzen

 



9 Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit 166 Plätzen 161 Teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit 2856 Plätze davon bislang im laufenden Jahr 19 Einrichtungen mit 347 Plätzen eröffnet. 8 Hospize mit 80 Plätzen

 bei ca. 74 000 versorgten Pflegebedürftigen (Stichtag 15.12.2013 – Quelle Statistisches Landesamt M-V)

AOK Nordost

6

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II

Allgemeine Ausgangssituation in M-V – Stationäre Pflege  Schiedsspruch (GZ 05/14 SGB XI) vom 25.11.2015 zur Festsetzung des § 20 Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI für stationäre Pflege



Personelle Ausstattung Durch den benannten Schiedsspruch hat es für die Pflegeeinrichtungen in MecklenburgVorpommern nicht nur im Bereich Pflege und Betreuung, sondern auch in den Bereich Hauswirtschaft sowie Leitung und Verwaltung eine personelle Besserung gegeben. Dabei fand auch der Aufgabenbereich Pflegedienstleitung und Praxisanleiter eine zusätzliche personelle Aufwertung.

AOK Nordost

7

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Praktische Umsetzung PSG II – vollstationäre Pflege I/II

• Verfahrensvereinfachende Absprachen Beschluss der Pflegesatzkommission vom 14.03.2016 Umsetzung des PSG II, hier: Verfahren nach § 92c SGB XI. Es wird um die GLS (2,95 %) in Monatsscheiben (1/12) gesteigert. Außerdem wurde ein Zuschlag für den sogenannten „Rothgang-Effekt“ vereinbart.

• Was haben wir konkret, insbesondere bei der Personalausstattung vereinbart? „Verbesserung der Personalausstattung - 1:50“

Folgende vier Varianten des vereinfachten Verfahrens zur Umschlüsselung wurden beschlossen: 1.) Ausgelaufene Vereinbarung in 2016: Ab 01.01.2017 kein Erhöhungsverlangen von Seiten der Einrichtung = Fazit: neutrale Umschlüsselung Personal und Vergütung; Neuverhandlung in 2017 oder später möglich.

AOK Nordost

8

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Praktische Umsetzung PSG II – vollstationäre Pflege II/II

• Verfahrensvereinfachende Absprachen (§ 92c SGB XI) Beschluss der Pflegesatzkommission vom 14.03.2016 und Umsetzung des PSG II. 2.)

Ausgelaufene Vereinbarung in 2016: Ab 01.01.2017 Forderung von Seiten der Einrichtung nach einem PSG-II-Zuschlag mit Laufzeit bis 6 Monate. Zuschlag in Höhe vom 0,5-fachen der GLS 2016 (0,246 % monatlich). Darüber hinaus kann jede Einrichtung für jeden weiteren Monat Laufzeit 0,456 % pro Monat (1/12 der GLS 2016 zzgl. 0,21 % = 1/12 von 2,5 % nach Rothgang pro Monat) erhalten. Die Vereinbarung kann längstens für insgesamt 12 Monate geschlossen werden.

3.)

Laufzeiten gehen über den 31.12.2016 hinaus: Kein Erhöhungsverlangen von Seiten der Einrichtung = Fazit: neutrale Umschlüsselung Personal und Vergütung; Neuverhandlung nach Laufzeitende möglich

4.)

Laufzeiten gehen über den 31.12.2016 hinaus: Ab 01.01.2017 Forderung von Seiten der Einrichtung nach einem PSG-II-Zuschlag bis Laufzeitende der Ursprungsvereinbarung mit prozentualem Anteil 0,25 % pro Monat (1/12 des Erhöhungsbetrages nach GLS) Danach besteht die Möglichkeit zur erneuten individuellen Verhandlung. AOK Nordost

9

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Praktische Umsetzung PSG II – teilstationäre Pflege

• Absprachen (§ 92c SGB XI) Beschluss der Pflegesatzkommission vom 17.05.2016 Umsetzung des PSG II, hier: Verfahren nach § 92c SGB XI. Als Verfahrensarten für die Pflegesatzverhandlungen in 2016 sind sowohl die Einzelverhandlung als auch ein „vereinfachtes Verfahren“ vorgesehen.

• Folgende zwei Varianten des vereinfachten Verfahrens nach § 92c SGB XI zur Umschlüsselung der Pflegesätze im Hinblick auf die Pflegegrade wurden vereinbart. 1.) Ausgelaufene Pflegesatzvereinbarung in 2016: Ab 01.01.2017 erhält die Tagespflege auf Anforderung einen PSG II-Zuschlag auf das monatliche Budget der Pflegesätze in Höhe des 0,5-fachen der Grundlohnsumme (GLS) 2016, das entspricht 1,475 % für die Laufzeit von 6 Monaten. Darüber hinaus kann die Einrichtung für jeden weiteren Monat Laufzeit zusätzlich 0,396 % pro Monat, längstens 12 Monate, erhalten. (1/12 (0,246 %) der GLS 2016 zzgl. 0,15 % pro Monat). 2.) Die Laufzeit der Pflegesatzvereinbarung ist über den 31.12.2016 hinaus vereinbart: Ab 01.01.2017 erhält die Pflegeeinrichtung auf Anforderung einen PSG II-Zuschlag bis zum Laufzeitende der Ursprungspflegesatzvereinbarung mit einem prozentualen Anteil von 0,2 % pro Monat. Danach besteht die Möglichkeit zur erneuten individuellen Verhandlung.

AOK Nordost

10

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Praktische Umsetzung PSG II – Kurzzeitpflege

• Verfahrensvereinfachende Absprachen (§ 92c Satz 5 SGB XI) Beschluss der Pflegesatzkommission vom 23.08.2016 Umsetzung des PSG II, hier: Verfahren nach § 92c SGB XI. Als Verfahrensarten für die Pflegesatzverhandlungen in 2016 sind sowohl die Einzelverhandlung als auch ein „vereinfachtes Verfahren“ vorgesehen.



Folgende zwei Varianten des vereinfachten Verfahrens nach § 92c SGB XI zur Umschlüsselung der Pflegesätze im Hinblick auf die Pflegegrade wurden vereinbart.

1.) Ausgelaufene Pflegesatzvereinbarung in 2016: Ab 01.01.2017 erhält die solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung auf Anforderung einen PSG II-Zuschlag auf das monatliche Budget der Pflegesätze in Höhe des 0,5-fachen von der Grundlohnsumme (GLS) 2016, das entspricht 1,475 % für die Laufzeit von 6 Monaten. Darüber hinaus kann jede Einrichtung für jeden weiteren Monat Laufzeit zusätzlich 0,456 % pro Monat, längstens 12 Monate, erhalten (1/12 (0,246 %) der GLS 2016 zzgl. 0,21 % pro Monat). 2.) Die Laufzeit der Pflegesatzvereinbarung ist über den 31.12.2016 hinaus vereinbart: Ab 01.01.2017 erhält die solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung auf Anforderung einen PSG II-Zuschlag bis zum Laufzeitende der Ursprungspflegesatzvereinbarung mit einem prozentualen Anteil von 0,25 % pro Monat. Danach besteht die Möglichkeit zur erneuten individuellen Verhandlung.

AOK Nordost

11

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Stationäre Pflegeversicherung – Aktueller Verhandlungsstand I/II Vollstationäre Pflege: Die ersten Überleitungsanträge liegen vor und werden sukzessive bearbeitet. Alle Formulare und Vereinbarungen sind entsprechend dem PSG II angepasst und mit den Trägerverbänden abgestimmt. Der Leistungsaufwandskatalog für die Vergütungshandlungen ab 01.01.2017 ist in Abstimmung. Der Landesrahmenvertrag ist im Entwurf gemäß dem PSG II angepasst und wird aktuell verhandelt. Mit Stand vom 13.09.2016 sind mehr als 100 Einrichtungen seit dem 01.01.2016 einzeln verhandelt worden. Aktuell liegen 46 Verhandlungsanträge vor. Alle Vergütungsverhandlungen müssen Ende September abgeschlossen sein, um die Überleitung der Pflegesätze in Pflegegrade fristgerecht vornehmen zu können. Gegenwärtig sind 14 Verhandlungsverfahren schiedsanhängig. Teilstationäre Pflege: Der Landesrahmenvertrag ist im Entwurf gemäß des PSG II angepasst und wird um die geeinten Positionen des Rahmenvertrages stationär aktualisiert, sofern Parallelitäten bestehen. Die Verhandlungen sollen im Oktober beginnen.

AOK Nordost

12

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Stationäre Pflegeversicherung – Aktueller Verhandlungsstand II/II Kurzzeitpflege: Am 23.08.2016 hat die Pflegesatzkommission den Beschluss zur Umsetzung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 92c SGB XI für die solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen in M-V gefasst. Der Versorgungsvertrag, die Zusatzvereinbarung und die Pflegesatzvereinbarung sind gemäß PSG II angepasst und werden mit den Trägerverbänden abgestimmt bzw. befinden sich in der Abstimmung. Aktuell wird der Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege dem neuen Recht angepasst. Sofern Ergebnisse vorliegen, werden diese auf den Landesrahmenvertrag für die solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen übertragen, da eine hohe inhaltliche Übereinstimmung besteht.

AOK Nordost

13

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II

Praktische Umsetzung PSG II – Ambulante Pflege

• Aktuelle Situation Die Verhandlungen zur redaktionellen Umsetzung des PSG II im Rahmenvertrag wurden im April 2016 aufgenommen und werden bis zum Jahresende an den vereinbarten Terminen fortgesetzt.

• Wichtige/s Verhandlungspunkte/Ziel: Neustrukturierung/Anpassung des Leistungskomplexsystems bis zum 01.01.2017 PSG II-relevante Veränderungen berücksichtigen feingliedrigeres Leistungskomplexsystem (neue Leistungskomplexe?) Anhebung der Punktzahlen?

• Verhandlungsverlauf Letzte Verhandlungsrunde fand am 13.09.2016. Weitere Termine folgen am 30.09. und 11.10.2016. Für den 20.10.2016 ist eine Pflegesatzkommission geplant.

AOK Nordost

14

Die vertragsrechtlichen Kernpunkte des PSG II Praktische Umsetzung PSG II

• Erstes kurzes Fazit: Seit Oktober 2015 haben die Verhandlungspartner bis September 2016 in 14 Treffen und 3 Pflegesatzkommissionen allein im stationären Bereich über die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers durch das PSG II beraten und beschlossen. Darüber hinaus wurden auch Beratungen für die ambulante Pflege geführt. Die frühzeitigen Beschlüsse der PSK`s konnten nur durch konstruktive Verhandlungen von allen Partnern orientiert an den „Lebenswirklichkeiten“ erzielt werden. Die Vertragspartner sind sich der Herausforderungen durch die Änderungen und den „neuen Blick“ auf die Pflege bewusst und werden alle Anstrengungen unternehmen um im Sinne der pflegebedürftigen Menschen zu agieren. Gemeinsames Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zum 01.01.2017 zu sichern.

AOK Nordost

15

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse www.aok.de/nordost

AOK Nordost

16

Backup AOK Nordost

17

Das Neue Begutachtungsinstrument Es entscheidet künftig der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen in sechs Modulen.

Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

40% 20%

15% Mobilität

10% 10%

Umgang mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

15%

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

AOK Nordost

18

Suggest Documents