Nachweis einbruchhemmenden Eigenschaften

Nachweis einbruchhemmenden Eigenschaften Gutachtliche Stellungnahme Nr. 14-003943-PR01 (GAS-C01-11-de-01) Auftraggeber Produkt Bezeichnung SCHÜCO ...
Author: Kristin Hase
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Nachweis einbruchhemmenden Eigenschaften

Gutachtliche Stellungnahme Nr. 14-003943-PR01 (GAS-C01-11-de-01)

Auftraggeber

Produkt Bezeichnung

SCHÜCO International KG Karolinenstr. 1-15 33609 Bielefeld Deutschland Einbruchhemmende ein- und zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern

Angriffseite

Verglasung

DIN EN 1627 : 2011 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse - Einbruchhemmung Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 1628 : 2011 DIN EN 1629 : 2011 DIN EN 1630 : 2011

SCHÜCO ADS ADS 90.SI / ADS PL.SI / ADS 90 PL SL.SI

Außenmaß (B x H) (Rahmen) Material

Grundlagen

verschieden

Gutachtliche Stellungnahme 255 36163 vom 06. Mai 2010 Gutachtliche Stellungnahme 255 41995 vom 06. Juni 2011

Aluminium Schließfläche / Öffnungsfläche nach EN 12519 mind. Klasse P4A nach DIN EN 356 bzw. mind. 8 mm Polycarbonatglas (bei Antipanik) oder zugelassene, nichttransparente Ausfachungen

Schlösser: 2-Schwenkriegel-Bolzen-Schloß, 2-Schwenkriegel-Fallenschloß, SCHÜCO SafeMatic 5-Riegel-Fallen-Schloß, SCHÜCO InterLock 3-Riegel-Fallen-schloß Bänder: VL-Türbänder 180°, 2tlg. oder 3tlg. Aufsatztürbänder, 2tlg. oder 3tlg Rollentürbänder Beschläge

Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 : 2011

RC 2*)

Konstruktionsunterlagen Anlage 1, Seite 1 bis 19 Gültigkeit Die Prüfung der einbruchhemmenden Eigenschaften ermöglicht keine Aussage über weitere leistungs- und qualitätsbestimmende Eigenschaften der vorliegenden Konstruktion. Die Gutachtliche Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit mit dem Ende der Gültigkeit einer der o. g. Grundlagen (Normen oder Prüfberichte). Veröffentlichungshinweise Es gilt das ift-Merkblatt „Hinweise zur Benutzung von iftPrüfberichten“. Das Deckblatt kann mit der Typenliste als Kurzfassung verwendet werden.

*) auf der Grundlage der oben rechts aufgeführten Prüfberichte, der ergänzenden, änderungsbedingten Angaben und der Korrelationstabelle NA11 im Nationalen Vorwort DIN EN 1627 : 2011 Inhalt Die gutachtliche Stellungnahme umfasst insgesamt 23 Seiten

Ve-Prü-2161-de / 01.01.2012

ift Rosenheim 26.02.2015

Deckblatt Typenliste Gutachtliche Stellungnahme 1 Auftrag 2 Grundlagen der Beurteilung 3 Beurteilung 4 Ergebnis und Aussage Anlage 1, (19 Seiten)

Jens Pickelmann Produktingenieur Bauteile

Florian Willer, Dipl.-Ing. (FH) Prüfingenieur Sicherheitstechnik

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Nachweis einbruchhemmende Eigenschaften Gutachtliche Stellungnahme

14-003943-PR01 (GAS-C01-11-de-01) vom 26. Februar 2015

Auftraggeber:

SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)

Typenliste lfd.

geprüfte Ausführung

gutachtlich zugelassene Ausführungsvarianten

Nr. 1.

Nachweise / Auflagen

Einbruchhemmende einund zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in Profilen des Systems SCHÜCO ADS in der Widerstandsklasse

Profilsysteme Ausführung der in der Gutachtlichen Stellungnahme 255 36163 aufgeführten Türen in Profilen der Sys-

Gutachtliche Stellungnahme 255 36163 vom 06. Mai 2010

teme SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS

Gutachtliche Stel-

90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 2.

lungnahme 255 41995 vom 06. Ju-

2 nach DIN V ENV 1627 :

ni 2011

1999 Einbruchhemmende einund zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in den Profilsystemen SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 3 nach DIN V ENV 1627 : 1999 2.

Einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627 : 1999 in der Widerstandsklasse 2 (WK 2).

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Ende der Typenliste.

Korrelation Einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627 : 2011 in der Widerstandsklasse RC 2.

Gutachtliche Stellungnahme 14-003943-PR01

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Nachweis einbruchhemmende Eigenschaften Gutachtliche Stellungnahme

14-003943-PR01 (GAS-C01-11-de-01) vom 26. Februar 2015

Auftraggeber:

SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)

1

Auftrag

Der Auftraggeber beauftragte beim ift Rosenheim eine gutachtliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Klärung des Einflusses der unten aufgeführten Änderungen bzw. Abweichungen zu dem geprüften Probekörper auf dessen einbruchhemmende Eigenschaften.

2

Grundlagen der Beurteilung

− Gutachtliche Stellungnahme 255 36163 vom 06. Mai 2010 − Gutachtliche Stellungnahme 255 41995 vom 06. Juni 2011, − vom Auftraggeber eingereichte Dokumente und Konstruktionsunterlagen zur Dokumentation der Änderung; − DIN EN 1627:2011, Korrelationstabelle NA 11, − Beschluss des Normenausschusses NA 005–09–01 AA N 1574 vom 22. 9. 2011 − Konstruktionsunterlagen Anlage 1, Blatt 1 bis Blatt 19

3

Beurteilung

Tabelle 1

Überprüfung der Abweichungen

Geprüfte Konstruktion

Einbruchhemmende ein- und zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in Profilen des Systems SCHÜCO ADS in der Widerstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 : 1999 Einbruchhemmende ein- und zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in den Profilsystemen SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 3 nach DIN V ENV 1627 : 1999

Abweichung/ Änderung

Ausführung der in der Gutachtlichen Stellungnahme 255 36163 aufgeführten Türen in Profilen der Systeme SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 2.

Beurteilung/ Hinweise

Nach Überprüfung der Unterlagen und auf Basis der festgestellten Ergebnisse bei den basierenden Prüfungen, bestehen keine Bedenken hinsichtlich der einbruchhemmenden Eigenschaften bei der Ausführung der beschriebenen Änderungen im Vergleich zur geprüften Variante.

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Die Standflügelverriegelung muss wie in den geprüften Varianten unter Bodenniveau eingreifen. Ein Einstand lediglich in ein Schwellenprofil ist nicht ausreichend. Alle anderen Details wie z.B. die Anzahl und Ausführung der Beschläge müssen wie geprüft bzw. gutachtlich zugelassen ausgeführt werden.

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Nachweis einbruchhemmende Eigenschaften Gutachtliche Stellungnahme

14-003943-PR01 (GAS-C01-11-de-01) vom 26. Februar 2015

Auftraggeber:

SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)

Tabelle 2

Überprüfung der Abweichungen

Geprüfte Konstruktion

Einbruchhemmendes Türen nach in der Widerstandsklasse 2 (WK 2).

Abweichung/ Änderung

In Folge einer Normrevision ändert sich die Bewertungsgrundlage; Neue Grundlage ist DIN EN 1627 : 2011;

DIN

V

ENV

1627

:

1999

Basierend auf den im o.g. Grundlagendokument (Prüfbericht) dokumentierten Probekörper und Prüfergebnissen ist die Widerstandsklasse neu festzulegen. Beurteilung/ Hinweise

Auf Grund der Festlegung in der Korrelationstabelle NA 11 und dem Beschluss des Normenausschusses NA 005–09–01 AA N 1574 vom 22.09.2011 ist eine Klassifizierung der Bauteile nach DIN EN 1627:2011 möglich. Hinweis: Bei auf der Angriffseite zugänglichen Bändern ist ein ausreichender Schutz gegen Absägen sicherzustellen.

4

Ergebnis und Aussage

Aufgrund der gutachtlichen Überprüfungen und der Prüfergebnisse gemäß den genannten Nachweisen führen die unter Abschnitt 3 beschriebenen Änderungen bzw. Abweichungen zu keiner Verschlechterung der im Prüfbericht bestätigten Eigenschaften des Probekörpers. Im Ergebnis der gutachtlichen Überprüfungen entsprechend Punkt 3 sind die einbruchhemmenden Eigenschaften nach DIN EN 1627:2011 zu klassifizieren mit: RC 2

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ift Rosenheim 26.02.2015

Anlage 1

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einbruchhemmende Eigenschaften Gutachtliche Stellungnahme

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Auftraggeber:

SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)

Hinweis Diese Darstellung basiert auf Unterlagen des Auftraggebers. Eine vollständige Prüfung auf sachliche Richtigkeit wurde nicht vorgenommen.

Anlage 1

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Auftraggeber:

SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)

Hinweis Diese Darstellung basiert auf Unterlagen des Auftraggebers. Eine vollständige Prüfung auf sachliche Richtigkeit wurde nicht vorgenommen.

Anlage 1

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Auftraggeber:

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Hinweis Diese Darstellung basiert auf Unterlagen des Auftraggebers. Eine vollständige Prüfung auf sachliche Richtigkeit wurde nicht vorgenommen.

Anlage 1

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Hinweis Diese Darstellung basiert auf Unterlagen des Auftraggebers. Eine vollständige Prüfung auf sachliche Richtigkeit wurde nicht vorgenommen.

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Hinweis Diese Darstellung basiert auf Unterlagen des Auftraggebers. Eine vollständige Prüfung auf sachliche Richtigkeit wurde nicht vorgenommen.

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