Mythos Kuba Legende oder Wirklichkeit?

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Author: Oswalda Fiedler
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SPD-Exklusiv-Kreuzfahrt mit MS HAMBURG

Mythos Kuba – Legende oder Wirklichkeit? Vom 05.03. bis 16.03.2018

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kfurt/M. / Flüge ab Fran l. k in rt h a zf u Kre on inkl. Vollpensi bis München ett-Kabine p.P. in der 2-B ab € mme d Nachprogra n u ro V e v ti k Attra lich . „Baden“ mög zw b “ a n n a v a „H

2.349,–











Havanna – Punta Francés (Isla de la Juventud) – Cayo Largo (Canarreos Archipel) – Cienfuegos – Montego Bay (Jamaika) – Santiago de Cuba – Antilla – Havanna



„Havanna“ als Vorprogramm vom 01.03.-05.03. (dann Hinlug ab München) als Nachprogramm vom 15.03.-19.03. (dann Rücklug nach Frankfurt/M. mit Ankunt Frankfurt am 20.03.) 5 Tage / 4 Nächte im 4**** Stadthotel Habana Libre (o.ä.) inkl. Frühstück • alle nötigen Transfers • Ganztägige Stadtbesichtigung Havanna (inkl. Mittagessen) • Ganztages Rundfahrt „Zu den Sehenswürdigkeiten um Havanna“ inkl. Mittagessen • Ganztägiger Auslug nach Viñales inkl. Mittagessen p.P. € 886,- im DZ / 1.332,- im EZ Hinweis: „Havanna“ als Nachprogramm ist erweiterbar mit „Baden-kurz“ bis 22.03. (dann Rücklug Varadero-Frankfurt/M. mit Ankunt in Frankfurt am 23.03.)



Noch mehr Urlaub:

Havanna Cienfuegos

Isla de la Juventud



Punta Francés

Playa Girón

Santa Clara Trinidad

KU

Cayo Largo Canarreos Archipel

BA

Antilla



und natürlich auch ein guter Rum und eine starke Zigarre… 10 Jahre lang haben sie täglich damit gerechnet – und es trotzdem nicht für möglich gehalten. Am 25. November 2016, im Alter von 90 Jahren ist Fidel Castro gestorben. Jetzt mag er vielleicht tatsächlich mit Che Guevara und Ernest Hemingway gemütlich in der Sonne sitzen und auf ewig für den Mythos Kuba werben.

Varadero Viñales



Sonne, Sand und Socialismo



Santiago de Cuba



Montego Bay JAM AIKA

Das politische Geschät hatte der Comandante schon vor Jahren seinem Bruder Raúl übergeben. Seitdem ist einiges geschehen: Der Papst, die Rolling Stones und Barak Obama waren Besucher, die unterschiedlicher kaum sein konnten. Alle wurden begeistert begrüßt und waren ihrerseits überwältigt von der herrlichen Insel und ihrer liebenswerten Bevölkerung. Das Ende der diplomatischen Eiszeit hat zu einem touristischen Ansturm geführt, der die Infrastruktur aus Hotels, Bussen, Reiseleitern etc. zeitweilig total überfordert und die Preise erheblich in die Höhe getrieben hat. Aber das soll uns die Vorfreude auf Kuba nicht schmälern: Über eine Länge von 1.250 km zieht sich die größte Insel der Karibik wie eine schmale Sichel von Osten nach Westen und ist dabei gerade mal zwischen 32 und 145 km breit. Darauf verteilen sich Städte mit kolonialem Charme, weiße Sandstrände, dichte Regenwälder, eindrucksvolle Berglandschaten und weite Zuckerrohr- und Tabakfelder. Gastfreundschat, Stolz und pure Lebensfreude – all das ist auf Kuba so fesselnd und mitreißend wie die Rhythmen der Musik und so erfrischend wie der berühmte Mojito-Cocktail. Während sich andere Kuba-Kreuzfahrten damit begnügen, lediglich Havanna anzulaufen, werden wir rund um die gesamte Insel kreuzen. Wo es am schönsten ist, gehen wir an Land um abends nach tollen Erlebnissen an Bord zurückzukehren und uns von der Besatzung verwöhnen zu lassen. Und wo gäbe es eine bessere Gelegenheit, die vielen neuen Eindrücke von Fidels „socialismo tropical“ miteinander auszutauschen?

„Baden-Lang“ als Vorprogramm vom 26.02.-05.03. (dann Hinlug Frankfurt-Varadero)

als Nachprogramm vom 15.03.-22.03. (dann Rücklug Varadero-Frankfurt/M. mit Ankunt in Frankfurt am 23.03.) 8 Tage / 7 Nächte im 4**** Strandhotel Iberostar Laguna Azul oder Iberostar Vista Azul in Varadero • All Inclusive • alle nötigen Transfers p.P. € 720,- im DZ / 1.079,- im EZ

„Baden-Kurz“ als Vorprogramm vom 02.03.-05.03. (dann Hinlug Frankfurt-Havanna)

als Nachprogramm vom 15.03.-18.03. (dann Rücklug Havanna-München mit Ankunt in München am 19.03.) 4 Tage / 3 Nächte im 4**** Strandhotel Iberostar Laguna Azul oder Iberostar Vista Azul in Varadero • All Inclusive • alle nötigen Transfers p.P. € 335,- im DZ / 489,- im EZ Hinweis: als Nachprogramm in Kombination „Havanna“ dann 19.03.-22.03. (dann Rücklug Varadero-Frankfurt/M. mit Ankunt in Frankfurt am 23.03.)

Wichtige Hinweise: Für alle Programme bedarf es einer Mindestteilnehmerzahl von 14 Personen. Teilweise unterliegen die Programme auch eine Maximalteilnehmerzahl. Eine SPD-Reiseleitung ist bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl immer dabei! Änderungen der Flugstrecken (Auskünte Stand 12/16) bleiben vorbehalten. Andere Ablugs- oder Ankunftslughäfen sind auf Anfrage möglich – s.h. hierzu bitte unter „An- und Abreise“

05. März Frankfurt/M.-Havanna Wer noch nicht mit einem unserer Vorprogramme auf der Insel weilt, liegt heute von Frankfurt am späten Mittag nach Havanna, dass wir am frühen Abend Ortszeit erreichen werden. Dort werden wir von unserer Reiseleitung empfangen und nach der Gepäckausgabe zum Hafen gebracht, wo MS HAMBURG zur Einschifung bereitliegt. Wer Lust hat, kann anschließend noch etwas die Inselmetropole erkunden. 06. März Havanna Heute erwartet uns La Habana. Die karibische Metropole begrüßt ihre Besucher mit einer überwältigenden Fülle an akusti-

schen und optischen Reizen. Die charmante Hauptstadt mit so vielen unterschiedlichen Facetten ist geprägt von Prachtbauten der Kolonialarchitektur. US-amerikanische Oldtimer aus den Fünfzigern schenken sogar dem Straßenverkehr kleine Attraktionen. Ob auf eigene Faust oder bei unseren fakultativen Auslügen kann man sich unmöglich sattsehen und die kubanische Lebensfreude ist ab dem ersten Tag garantiert ansteckend. 07. März Punta Francés / Isla de la Juventud Die Isla de la Juventud (dt. „Insel der Jugend“) ist mit einer Fläche von 2204 km² die größte Nebeninsel Kubas und die sechstgrößte Insel in der Karibik. Sie ist auch als „die Schatzinsel“ bekannt (ein Besuch inspirierte R.L.

Stevenson zum gleichnamigen Buch). Ihre Tauchgründe sind weltberühmt. Gewiss aus anderen Gründen war sie als Rückzugsgebiet bei den berüchtigten Piraten vom 16. – 18. Jh. sehr beliebt. Eine paradiesische Insel mit einer wunderschönen Natur zum Genießen und Entspannen. 08. März Cayo Largo / Canarreos-Archipel Der Canarreos-Archipel ist eine aus etwa 350 Inseln bestehende Inselgruppe am südlichen Festlandsockel Kubas, am Südende des Golfs von Batabanó, entstanden aus Korallenriffen. Cayo Largo, als zweitgrößte Insel, ist ein wichtiges Zentrum des Tauchtourismus auf Kuba. Auch diese Insel ist paradiesisch, 25 km lang und teilweise nur 2-3 km breit, mit endlosen, schneeweißen Puderzuckerstränden an türkisfarbigen Lagunen und einem kristallklaren Meer. Der perfekte Rahmen für Sonne, Strand und fantastische Schnorchel-Auslüge. 09. & 10. März Cienfuegos Cienfuegos, die “Stadt der 100 Feuer“ ist heute einer der großen industriellen Drehpunkte des Landes mit dem vielleicht größten Zuckerexport-Hafen der Welt. Wegen der Schönheit ihres historischen Zentrums, das zum UNESCO Weltkulturerbe ernannt wurde, gilt sie als die “Perle des Südens“. Für fast ganze zwei Tage ist Cienfuegos der ideale Ausgangspunkt für unsere Auslüge. Trinidad mit seinen pastellfarbenen kleinen Palästen rund um die Plaza Mayor zählt ebenfalls zum UNESCO-Weltkulturerbe und will besucht werden. Als „Debakel in der Schweinebucht“ ist der gescheiterte Versuch einer Konterrevolution von US-unterstütz-

Andere Ablugs- oder Ankunftslughäfen sind auf Anfrage möglich – s.h. hierzu bitte unter „An- und Abreise“

ten Exil-Kubanern bei Playa Girón im April 1961 in die Geschichtsbücher eingegangen. Knapp 80 km im Inselinneren liegt Santa Clara am Fuße des Escambray-Gebirges. Die bedeutende Provinzstadt erinnert mit einem Denkmal und dem Mausoleum von Che Guevara an seinen entscheidenden Sieg über die Regierungstruppen des Diktators Batista. 11. März Montego Bay / Jamaika Heute führt uns ein Abstecher auf die Nachbarinsel Jamaika, die wie keine andere Insel über lange Jahre das Bild von der Karibik in Europa geprägt hat. Maßgeblich war es die Gruppe der Rastafari, mit ihren exotischen Dreadlocks-Frisuren, farbenfrohen Kleidern und Reggae-Musik, die uns als Sinnbild für die Karibik galten. Von Montego Bay, ganz in der Nähe, wo Kolumbus als erster Europäer die Insel betrat, erreichen wir die schönsten Strände und landschatlichen Sehenswürdigkeiten. 12. März Santiago de Cuba Heute erreichen wir die wohl „karibischste“ Stadt Kubas. Hoch über der Bucht wacht seit Jahrhunderten die Festung El Morro. Im Zentrum der Altstadt, auf dem mit Bäumen bestandenen Parque Céspedes, erheben sich die mächtige Kathedrale, das Casa de Diego Velázques - das älteste Haus Kubas - und das Ayuntamiento. So heißt das Rathaus, von dessen Balkon Fidel Castro am 1. Januar 1959 den Sieg der Revolution verkündete. Auf dem Friedhof Santa Iigenia hat der „Comandante en Jefe“ nun seine letzte Ruhestätte gefunden. Aber selbst im Zentrum wirkt die Stadt unverstellt, authentisch und man hat überall das Gefühl, das echte kubanische Leben zu sehen und darin einzutauchen.

13. März Antilla Die kleine Hafenstadt Antilla liegt an der nordöstlichen Küste von Kuba, auf einer Halbinsel zwischen dem Golf von Nipe und Banes Bay und ist für uns Ausgangspunkt zu Auslügen nach Bíran, der Geburtsstadt Fidel Castros, in die Provinzhauptstadt Holguin mit ihren herrlichen Parks oder in die beliebte Ferienregion von Guardalavaca. Deren Kombination aus weißen, feinsandigen Stränden mit zahlreichen vorgelagerten Korallenrifen, türkisblauem Wasser und prächtiger grüner Vegetation macht aus Guardalavaca ein echtes Urlaubsparadies. 14. März Erholung auf See Willkommene Muße, die bisherigen Reiseeindrücke schon einmal Revue passieren zu lassen während MS HAMBURG uns an der Nordküste entlang über die azurblaue See und bei strahlendem Sonnenschein nach Havanna trägt. Langweilig wird es bestimmt nicht, dafür sorgt ein interessantes und unterhaltsames Bordprogramm. 15. März Havanna-München Morgens laufen wir wieder in Havanna ein und nachdem wir uns von der freundlichen Besatzung verabschiedet haben, bleibt noch etwas Zeit, bevor wir den Rücklug nach Deutschland antreten, das wir am Morgen des Folgetages erreichen werden. Oder habt Ihr Euch entschieden, bei einem unserer attraktiven Nachprogramme noch ein paar Tage Sonne, Sand und kubanische Lebensfreude zu genießen?

05. März - 16. März 2018

12 Tage / 11 Nächte

Auf Wunsch: diverse Vorprogramme: „Havanna” (ab 01.03.), „Baden-Lang” (ab 26.02.) oder „Baden-Kurz” (ab 02.03.)

Tag Datum

Hafen

1.

Mo. 05.03.18

Flug Frankfurt - Havanna/Kuba Havanna/Kuba

2.

Di. 06.03.18

Havanna/Kuba

3.

Mi. 07.03.18

Punta Francés/Isla de la Juventud/Kuba

4.

Do. 08.03.18

5.

Ankunft

Abfahrt geplante Auslüge Einschifung AV Tropicana Show 13.00

HT Stadtrundfahrt Kuba HT Auf den Spuren Hemingways

13.00

19.00

HT Besuch des Inselnationalparks HT Baden

Cayo Largo/CanarreosArchipel/Kuba

08.00

19.00

HT Per Katamaran durch das CanarreosArchipel • HT Schnorchelauslug

Fr. 09.03.18

Cienfuegos/Kuba

07.00

6.

Sa. 10.03.18

Cienfuegos/Kuba

7.

So. 11.03.18

Montego Bay/Jamaika

8.

Mo. 12.03.18

9.

Di. 13.03.18

HT Stadtrundfahrt Cienfuegos HT Playa Girón („Schweinebucht”) HT El Nicho Wanderung 17.00

GT Santa Clara & Trinidat GT Trinidat & Nationalpark Topes de Collantes

13.30

18.30

HT Montego Bay • HT Schnorchelauslug HT Per Bambusloß auf dem Martha Brae

Santiago de Cuba/Kuba

08.00

18.00

GT Santiago & El Cobre HT Santiago & Festung El Morro HT La Gran Piedra

Antilla/Kuba

13.00

18.00

HT Holguin • HT Biran HT Playa Guardalavaca

10. Mi. 14.03.18

Erholung auf See

11. Do. 15.03.18

Havanna/Kuba 07.00 Flug Havanna/Kuba - München

12. Fr. 16.03.18

Ankunft in München

Ausschifung

Auf Wunsch: diverse Nachprogramme: „Havanna” (bis 20.03.), „Baden-Lang” (bis 23.03.), „Baden-Kurz” (bis 19.03.) oder „Havanna & Baden-Kurz” (bis 23.03.) HT - Halbtagesauslug; GT - Ganztagesauslug; AV - Abendveranstaltung; HINWEIS: Änderungen im Reiseverlauf vorbehalten. Alle Auslüge und Besichtigungen sind fakultative Angebote. Ausführliche Beschreibungen und Preise folgen in einem separaten Angebot ca. 2 Monate vor Reisebeginn.

Gut zu wissen:

Andere Ablugs- oder Ankunftslughäfen sind auf Anfrage möglich – s.h. hierzu bitte unter „An- und Abreise“

Reisedokumente: Zur Einreise nach Kuba werden ein noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass und ein Visum in Form einer sog. „Touristenkarte“, die Sie mit den Reiseunterlagen erhalten, benötigt. Diese Hinweise zur Einreise gelten für deutsche Staatsangehörige. Staatsbürger anderer Länder wenden sich bitte an ihre zuständige Botschaft. Jeder Kubareisende ist verplichtet, einen Nachweis über einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz – wenn möglich in spanischer oder englischer Sprache – zu erbringen. Es gelten zurzeit keine besonderen Impfvorschriften oder sonstige Gesundheitshinweise für die Einreise und den Aufenthalt in Kuba. Das Gesundheitssystem und die medizinische Versorgung auf Kuba gelten als vorbildlich für den gesamten mittelamerikanischen und karibischen Raum. Auslüge: Ein separates Auslugsprogramm erscheint ca. 8 Wochen vor Abreise. Ihr habt die Möglichkeit Euch ein individuelles Besichtigungsprogramm zusammenstellen. Da die Teilnehmerzahl bei einigen Auslügen begrenzt ist, bzw. eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt ist, empfehlen wir eine rechtzeitige Buchung der Auslüge vor Abreise. Trinkgelder: Der zufriedene Gast zeigt sich am Ende einer Kreuzfahrt gerne erkenntlich. Trinkgelder sind eine absolut freiwillige Leistung, die Hohe ist in Euer Belieben gestellt. Als Richtwert wird ein Betrag von € 5,– pro Person und Reisetag als angemessen gesehen. Politische Programme: Zum heutigen Zeitpunkt können wir noch keine Auskünfte über ein politisches Programm zu dieser Reise geben. Ihr könnt Euch aber selbstverständlich darauf verlassen, dass wir uns für diese Reise um kompetente Gesprächspartner bemühen.

Reisen im Freundeskreis

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ohne Ballkleid und Smoking – mit guter Laune statt vornehmem Getue

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Unser Schif MS HAMBURG auf einen Blick

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Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren, geht der SPD-ReiseService erneut mit MS HAMBURG auf „Große Fahrt“. Vielen Kreuzfahrtfreunden ist das Schif bereits bekannt, seit es unter dem Namen MS COLUMBUS für Hapag-Lloyd Kreuzfahrten weltweit unterwegs war. Mit (bei uns) maximal 374 Gästen an Bord unterscheidet es sich wohltuend von den modernen „Fun-Schifen“ und „Megalinern“. Goldene Wasserhähne gibt es nicht, auch keine Eislaubahn, Wasserrutsche oder sonstiges „Disneyland“. Dafür aber jeden Komfort, der das Leben auf See so angenehm macht, und das in einer sehr persönlichen, freundschatlich-familiären Atmosphäre. Hoch geschätzt wird das Nichtraucher-Restaurant, das allen Passagieren das Speisen in einer Tischzeit ermöglicht. Alternativ kann bei schönem Wetter auch immer das Bufet-Restaurant

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auf dem Pooldeck genutzt werden. Die weiträumigen Sonnendecks sind ein idealer Ort für Muße und Entspannung und um fröhlich karibische Nächte zu feiern. Die Kabinen sind großzügig geschnitten, ob mit oder ohne Fenster gleichermaßen gemütlich und ansprechend in Design und Ausstattung. Geräumige Kleiderschränke gehören so selbstverständlich dazu wie das Duschbad mit WC und Föhn, der Bademantel, die Klimaanlage, die Sitzecke, Telefon, Safe und Minibar. Das Kabinen-TV bietet auf bordeigenen Kanälen ein täglich wechselndes Programm und die Vorauskamera von der Kommando-Brücke, zeigt - ergänzt durch elektronische Seekarten - rund um die Uhr, wo die HAMBURG gerade kreuzt. Die exzellente persönliche Betreuung sorgt dafür, dass man sich zum Ende der Reise nur schweren Herzens verabschieden kann.

Technische Daten ■ Baujahr: 1997 ■ BRZ: 15.000 ■ Wert: MTW Wismar/Deutschland ■ Länge: 144 m ■ Breite:21,5 m ■ Tiefgang: ca. 5 m ■ Gesamtleistung: 10.560 KW ■ Stromspannung: 220 Volt ■ Stabilisatoren: ja ■ Passagierdecks: 6 ■ Passagiere: 400 ■ Anzahl Kabinen/Suiten: 197/8 ■ Borwährung: Euro ■ Crew: 170 ■ Bordsprache: Deutsch ■ Hospital: ja ■ Umwelt: Müllverbrennungs-, Bioklär- und Osmoseanlage

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Kabinenbeispiel 2-Bett-Außenkabine

Restaurant

Poolbereich





Buchung und Beratung: SPD-ReiseService – eine Marke der FFR GmbH Wilhelmstr. 140, 10963 Berlin ■ Tel. 030/25594600 ■ Fax 030/25594699 [email protected] ■ www.spd-reiseservice.de

Unsere Leistungen:

Reisepreise p.P. in Euro ab Frankfurt/M. / bis München mit MS HAMBURG

■„„Hinlug Frankfurt-Havanna & Rücklug Havanna„„München mit Condor* in der Economy-Class (weitere Informationen hierzu und etwaige Alternativ-Verbin „„dungen siehe unter „An- und Abreise“) ■„„Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie ■ Sämtliche Hafengebühren, sowie Ein- und Ausschifungsgebühr ■ Begrüßungs- und Abschiedscocktail an Bord ■ Volle Verplegung auf dem Schif, bestehend aus: Frühstück, Vormittagsbouillon (an Seetagen), Mittag„„essen, Nachmittagstee/-Kafee mit Gebäck, Abendessen und Mitternachts-Imbiss (auf Wunsch Schonkost und vegetarische Kost) „„ ■ Frühstück, Mittag- und Abendessen ergänzend auch „„als Bufet auf dem Pool Deck möglich ■„„Kapitäns-Dinner mit festlichem Menü ■ Musikalischer Frühschoppen auf dem Pool Deck ■ Kostenlose Nutzung der allgemeinen Bordeinrich„„tungen (Friseur, Sauna und ähnliche Dienstleistungen gegen Gebühr) „„ ■ Thematische Lektorate über die Reiseziele ■„„Unterhaltungsprogramm und Veranstaltungen an „„Bord ■ Informationsmaterial über die Reise ■ Bordreiseleitung des SPD-ReiseService „„

Nicht im Reisepreis eingeschlossen:

■„„An- und Abreise zum jeweils ausgeschriebenen Ablugs- und Ankunftslughafen (siehe „An- und Abreise“) ■ Fakultativ angebotene Landauslüge (Ein ausführ„„liches Auslugsprogramm wird vorbereitet und „„geht rechtzeitig vor Reisebeginn zu.) ■„„Trinkgelder ■ Sonstige persönliche Ausgaben ■ Reiseversicherungen (ausführliche Hinweise liegen „„ diesem Prospekt bei) ■ Evtl. Preiserhöhung durch Treibstofzuschlag möglich.

Kategorie

Kabine

Deck

€uro

GI +

Glückskabine*, 2-Bett Innen

div.

2.349,-

Glückskabine*, 2-Bett Außen

div.

2.849

1

4-Bett Innen

2

2.049,-

2

2-Bett Innen

2

2.449,-

2a

1-Bett Innen

2

3.049,-

3

2-Bett Innen

3

2.649,-

4

2-Bett Innen

4 und 5

2.749,-

5

2-Bett Außen

1

3.149,-

6

2-Bett Außen

2 und 4

3.349,-

6a

1-Bett Außen

2 und 4

4.149,-

7

2-Bett Außen

2

3.449,-

8

2-Bett Außen

3 und 4

3.649,-

9

2-Bett Außen

4

3.749,-

10

2-Bett Außen

5

3.849,-

11

2-Bett-Suite Außen

2

4.249,-

12

2-Bett-Suite Außen

4 und 5

4.549,-

13

2-Bett Suite mit Veranda

4

4.949,-

Zuschlag Oberbett € 1.850,- (Kat. 6 für Erwachsene); Kinder 2 bis 11 Jahre € 825,-**; Kinder 12 bis 17 Jahre € 1.150,-** *= begrenztes Kontingent; der SPD-ReiseService übernimmt die Wahl der Kabine je nach Verfügbarkeit **= Dieses Angebot gilt für Kinder und Jugendliche in Begleitung von zwei Erwachsenen bei Unterbringung in derselben Kabine in Kategorie 6 (weitere auf Anfrage) Kinder/Jugendliche in Begleitung von nur einem Erwachsenen erhalten eine Ermäßigung von 60% 2-Bett-Kabine zur Alleinbenutzung 50% Aufschlag

Decks- und Kabinenplan MS HAMBURG

An- und Abreise:

Biblio- 522 520 518 516 514 512 510 508 506 504 thek

Fotogalerie

ohne Bahn Card

mit Bahn Card

Lift

524 525

Boutique

Brücke

WC

HAMBURG-Arkaden

523 521 519 517 515 511 509 507 505 503

501

E-Mail-Center/Kartenspielraum

Deck 5

*5

*4 426 424

WC

420 418 416 414 412 410 408 406

422

*3

HAMBURG-Lounge Lift Tanz Bar

442 440 438 436 434 432 430 428

Bühne

Bahnfahrt/ einfache Strecke innerdeutsch

Weinstube

■ *Die Festlegung von Flugrouten, Verkehrstagen und Flugzeiten erfolgt in der Regel frühestens ein Jahr vor dem Reisetermin – und kann auch unterjährig noch Änderungen erfahren. Wir haben vorgesehen, die Hinund Rücklüge (solang Plätze verfügbar sind) jeweils als Direktlüge mit der deutschen Fluggesellschaft Condor durchzuführen und auch die Termine der angebotenen Vor- und Nachprogramme an dem Flugplan von Condor ausgerichtet. Wir müssen uns aber vorbehalten, gegebenenfalls auch Flüge mit anderen renommierten Fluggesellschaften (KLM, IBERIA usw.) durchzuführen. Hierbei kann es sich auch um Umsteigeverbindungen handeln. ■ Innerdeutsche Anschlusslüge sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit buchbar und werden mit € 100,- pro Person und Strecke berechnet, ggf. Umsteigeverbindungen mit anderen renommierten Fluggesellschaften (KLM, IBERIA usw.). ■ Sofern die Flüge mit Condor durchgeführt werden, bietet die Fluggesellschaft ein „Rail&Fly-Ticket“ für die Anschlussfahrten mit dem Zug zum Preis von € 29,00 pro Person und Strecke in der 2. Kl. an. Falls die Flüge mit anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, können wir folgende Bahntarife für die Hin- und Rückfahrt zum/vom Flughafen anbieten:

*1) 3 Bullaugen *2) 5 Bullaugen *3) 2 Bullaugen *4) 5 Bullaugen, 1 Fenster *5) Sichtbehinderung, Größe und Ausstattung wie Innenkabine

502

Lift

404

Lift

454

452 450 448

446 444

402

459

457 455 453 451 449 447 445

401

443 441 439 437 435 433 431 429

*3 *3

403

*3 WC

427 425

423

421 419 417 415 411 409 407 405

*4

Deck 4

*5 *3 *2

324 322 320 318 316 314 312 310 308 306 Restaurant Alsterblick

304

Lift

*1

Lift

WC

Rezeption

302

336 334 332 330 328 326 341 339 337 335 333 331 329 327

301

WC

*1

303 325 323 321 319 317 315 311 309 307 305 Bordreisebüro

Deck 3

Concierge

*2 *3

*3 Behindertengerechte Kabine

244 242 240 238 236 234 232 230 228 226

224

Lift

222 220 218 216 214 212 210 208 206

272 270 268 266 264 262 260 258

256 254 252 250 248 246 267 265 263 261 259 257 255 253 251 249 247

283 281 279 277 275 273 271 269

245 243 241 239 237 235 233 231 229 227

Deck 2

204 202

Lift

223 221 219 217 215 211 209 207 205

225

203

201

Behindertengerechte Kabine

*3 *3 110 108 106 104 102

Lift

2. Kl. 1. Kl.

32,50 47,50

27,50 42,50

Stufe 2 (ab 351 km)

2. Kl 1. Kl

54,50 82,50

49,50 77,50

Friseur

Stufe 1 (bis 350 km)

Sauna Fotoshop

109 107 105 103 101







Die Mindestteilnehmerzahl für diese Reise liegt bei 300 Pers. Veranstalter: SPD-ReiseService – eine Marke der FFR GmbH

Deck 1

*3

Einbettkabinen 3./4. Bett: Pullmanbett (wegklappbar) 3. Bett:

Pullmanbett (wegklappbar)

Reisebedingungen des SPD-ReiseService Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 1. Abschluss des Reisevertrags Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt. 2. Bezahlung Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Leistungsänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.2 Preisänderungen Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt des Reisenden 5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Standardgebühren bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Umbuchungen nach dem 29. Tag vor Reisebeginn sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapitäns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. 7. Obliegenheiten des Kunden 7.1. Mängelanzeige Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der Regel ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. 7.2. Kündigung Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 8. Beschränkung der Haftung 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist. 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat wenden. 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten. 9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. 11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. 11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren. 11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. 12. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Stand: 01.10.2014

SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · [email protected] · www.spd-reiseservice.de

sPD-Reiseservice – Angebot – Informationen zu Ihrer Reiseversicherung Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind. Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Leistungsbeschreibung

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie ReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG

URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG)

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: ❍ Unfall ❍ unerwartete schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Arbeitsplatzwechsel ❍ Kurzarbeit

erstattung der Kosten für: ❍ Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird. ❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise. ❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Ab bruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage ❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag ❍ Bei Reiseunterbrechung: ❍ die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen

Kein selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

❍ Bei verspäteter Rückreise:

– Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR – die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden Selbstbehalt siehe links.

PRäMIe Reisepreis pro Person bis EUR

250,– 500,– 750,– 1.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– ab 6.001,–

einzelperson

Code

EUR 14,– 21,– 27,– 36,– 49,– 84,– 124,– 179,– Auf Anfrage

36740 36741 36742 36743 36744 36745 36746 36747 –

sPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage) ReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG

NOTFALL-VeRsICHeRUNG

URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG)

Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oben.

Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Kostenübernahme für einen Krankentransport an den Wohnort bis max. 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen. ❍ Fahrradschutz: – Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR – Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,– EUR ❍ Soforthilfe rund um die Uhr: Weltweiter Notruf-service auf Reisen Tel. (0180) 5 256 256

❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor-

ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG erstattung der Kosten für: ❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland ❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel ❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland ❍ Kein selbstbehalt

ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG Versicherungssumme: ❍ für Einzelpersonen ❍ Kein selbstbehalt

2.000,– eUR

(Auslandsgebühren + 0,14 EUR/Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen) Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256

zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reise abbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Leistungsbeschreibung siehe oben.

PRäMIe Reisepreis pro Person bis EUR

250,– 500,– 750,– 1.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– ab 6.001,–

bis 31 Tage einzelperson

Code

EUR 16,– 29,– 37,– 51,– 64,– 99,– 149,– 215,– Auf Anfrage

94638 94639 94640 94641 94642 94643 94644 94645 –

sPD-Last-Minute-schutz (für Reisen bis 31 Tage) ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG NOTFALL-VeRsICHeRUNG ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG

Rückantwort an:

FFR GmbH/sPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin



PRäMIe Leistungsbeschreibung siehe oben.

Reisedauer bis

5 Tage 10 Tage 17 Tage 31.Tage

bis 31 Tage einzelperson EUR 11,– 18,– 25,– 29,–

Ausgezeichnete Leistungen

Code 94647 94648 94649 94650

Buchungsauftrag Anmelder/ in:

SPD-ReiseService Eine Marke der FFR GmbH Lars Lezinsky Wilhelmstr. 140 10963 Berlin

oder per Fax: 030/ 255 94 699 SPD-Exklusiv-Kreuzfahrt mit MS HAMBURG:

Name:

.....................................................

Vorname:

.....................................................

Straße:

.....................................................

PLZ Ort:

.....................................................

Telefon:

.....................................................

Mobil:

.....................................................

E-Mail/ Fax:

.....................................................

Termin:

05.03.- 16.03.2018

„Mythos Kuba – Legende oder Wirklichkeit?“

Teilnehmer: Nachname und Vorname(n) laut

Schreibweise im Reisepass/ Ausweis

1. ......................................................................................................... 2. ............................................................................................................. 3. ......................................................................................................... 4. ............................................................................................................ Kabinenart: 2-Bett-Kabine innen außen 3 o. 4-Bett-Kabine innen außen Einzelkabine

innen

Kabinenkategorie:

außen

Glückskabine

innen

außen

Wunschkabine: (unverbindlicher Kundenwunsch)

Gewünschtes Vor- und/oder Nachprogramm: Vorprogramm-Variante: _________________________ Nachprogramm-Variante: _________________________ Datum: _______________________________________ Datum:_________________________________________ Doppelzimmer Einzelzimmer

Doppelzimmer Einzelzimmer

Abweichender Wunschflughafen: _______________________________________________________________ (Preise € 100,- pro Person & Strecke)

Wir prüfen zunächst die Verfügbarkeit und melden uns dann schnellst möglich bei Ihnen.

Für die Fahrt zum/vom Flughafen buchen Sie mir/uns bitte entsprechende Bahnfahrkarten: ab/bis Heimatbahnhof: ________________________________________________________ Wir buchen dabei die für Sie jeweils günstigsten Tarife, wie im Prospekt ausgeschrieben.

Abschluss einer Reiseversicherung (Hanse Merkur Reiseversicherung AG): Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie SPD-Rundumschutz Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) keine Versicherung gewünscht Rechnung Zahlung: Ich möchte per Bankeinzug (SEPA) bzw. per Kreditkarte (zzgl. 2% Gebühr) zahlen. Weiterführende Unterlagen hierzu übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ -rechnung. Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................………………… Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Datum: ...............................2. Unterschrift ...............................................……………...........………........................................……………………… Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Seite 2 zu Kuba-Reise mit MS HAMBURG in 2018

Anmelder/in:………………………………………………………………………………

Bordmanifest (bitte deutlich in Blockschrift ausfüllen) Für die Erstellung des Bordmanifestes teile ich folgende persönliche Personaldaten mit: (Für diese Reise wird ein bis 6 Monate nach Reiseende gültiger Reisepass benötigt – ebenso wie eine Auslandskrankenversicherung) 1. Person

2. Person

3. Person

4. Person

Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort (ehemaliger) Beruf Passnummer

Ausstellungsort Ausgestellt am Gültig bis Nationalität

Sonderwünsche: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. (z.B. Diabetiker, Vegetarier o.ä.)

Sitzplatzwünsche im Restaurant: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. (z.B. Zusammen mit o.ä.)