Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten 19.12.2014 Ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG (UVE) Der Auftragnehmer:...
Author: Eike Schmid
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Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

19.12.2014 Ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG (UVE)

Der Auftragnehmer:

Dr. Robert Meier

UVE- Einreichung

UVE- EINREICHUNG Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) besteht aus folgendem Bericht und den erwähnten Fachberichten und Fachgutachten zur Detaillierung (vgl. Kapitel 9.1) und basiert auf dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 (unter Berücksichtigung der Amtssachverständigen-Stellungnahmen).

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 2

Inhalt

1

INHALT

1

Inhalt ................................................................................................................................................. 3

2

Einleitung und Allgemeines zum Vorhaben ..................................................................................... 6

3

4

2.1

Vorhabensträger ...................................................................................................................... 6

2.2

Zweck des Vorhabens ............................................................................................................. 6

2.3

Standort ................................................................................................................................... 7

2.4

Untersuchungsraum ................................................................................................................ 8

2.4.1

Betroffene Gemeinden ........................................................................................................ 9

2.4.2

Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ...................................................................... 9

2.5

Untersuchungsrahmen ............................................................................................................ 9

2.6

Nicht betroffene Fachgebiete (no impact-statements) ............................................................ 9

Pläne und Konzepte ....................................................................................................................... 10 3.1

Alpenkonvention .................................................................................................................... 10

3.2

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen .................................................................................. 13

Beschreibung des Vorhabens ........................................................................................................ 14 4.1

Physische Merkmale ............................................................................................................. 14

4.1.1

Gesamtdarstellung des Vorhabens ................................................................................... 14

4.1.2

Multifunktionale Talstation ................................................................................................. 15

4.1.3

Bahnanlagen...................................................................................................................... 17

4.1.4

Skipisten ............................................................................................................................ 19

4.1.5

Schneeanlage .................................................................................................................... 23

4.1.6

Infrastrukturen.................................................................................................................... 25

4.1.7

Lawinenverbauungen / Sicherungsmassnahmen ............................................................. 27

4.1.8

Geologische Projektgrundlage .......................................................................................... 28

4.1.9

Oberflächenentwässerung/Retention ................................................................................ 30

4.2

Bauphasenplanung und Betriebskonzept .............................................................................. 32

4.2.1

Bauphasen......................................................................................................................... 32

4.2.2

Betriebskonzept ................................................................................................................. 33

4.3

Emissionen sowie Immissionszunahme ................................................................................ 34

4.3.1

Lärm ................................................................................................................................... 34

4.3.2

Erschütterungen ................................................................................................................ 39

4.3.3

Licht ................................................................................................................................... 44

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Seite 3

Inhalt

5

4.3.4

Luft ..................................................................................................................................... 48

4.3.5

Grundwasser (Hydrogeologie) ........................................................................................... 53

4.3.6

Boden ................................................................................................................................ 62

4.3.7

Abfälle und Reststoffe ....................................................................................................... 63

4.4

Klima- und Energiekonzept ................................................................................................... 67

4.5

Landschaftsökologische Begleitplanung ............................................................................... 70

4.5.1

Massnahmen ..................................................................................................................... 70

4.5.2

Bewertung nach Loos ........................................................................................................ 74

Alternative Lösungsmöglichkeiten .................................................................................................. 77 5.1

Null-Variante .......................................................................................................................... 77

5.2

Projektvarianten ..................................................................................................................... 77

5.2.2 6

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen ..................... 85 6.1

Mensch .................................................................................................................................. 85

6.1.1

Umweltmedizin .................................................................................................................. 85

6.1.2

Wohnen, Erholen ............................................................................................................... 91

6.2

7

Projektoptimierung zu Gunsten von Umweltanliegen........................................................ 84

Natur ...................................................................................................................................... 95

6.2.1

Fauna ................................................................................................................................. 95

6.2.2

Jagd und Wild .................................................................................................................. 103

6.2.3

Vegetation und Biotope ................................................................................................... 110

6.2.4

Forst, Wald ...................................................................................................................... 114

6.3

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft) ........................................................................................ 120

6.4

Wasser (inkl. Fischerei) ....................................................................................................... 127

6.5

Luft und Klima ...................................................................................................................... 133

6.6

Landschaft ........................................................................................................................... 134

6.7

Sach- und Kulturgüter .......................................................................................................... 138

6.8

Raumgefüge (inkl. Verkehr)................................................................................................. 141

6.8.1

Raumgefüge .................................................................................................................... 141

6.8.2

Verkehr ............................................................................................................................ 144

Zusammenfassung ....................................................................................................................... 149 7.1

Standort und Untersuchungsraum ...................................................................................... 149

7.2

Beschreibung des Vorhabens ............................................................................................. 150

7.3 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und schutzgutbezogene umweltrelevante Massnahmen ................................................................................................................................... 152 7.3.1

Auswirkungen des Vorhabens ......................................................................................... 152

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Inhalt

7.3.2

Minderungsmassnahmen ................................................................................................ 156

7.3.3

Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen .............................................................................. 162

7.3.4

Bewertung nach Loos ...................................................................................................... 163

7.4

Gesamtfazit.......................................................................................................................... 164

8

Angabe über allfällige Schwierigkeiten ........................................................................................ 165

9

Quellenverweis ............................................................................................................................. 166 9.1

UVE-Detaillierung ................................................................................................................ 166

9.1.1

Bauphasenplanung und Betriebskonzept ........................................................................ 166

9.1.2

Fachbereiche Emmissionen und Immissionen ................................................................ 166

9.1.3

Klima- und Energiekonzept ............................................................................................. 167

9.1.4

Gutachten ........................................................................................................................ 167

9.2

10

Quellenhinweise .................................................................................................................. 168

9.2.1

Projektübersicht ............................................................................................................... 168

9.2.2

Bauliche Einrichtungen und Eingriffe .............................................................................. 168

9.2.3

Landschaftsökologische Begleitplanung ......................................................................... 170

Anhang .................................................................................................................................... 171

Berichte der ARNAL AG werden nach der neuen deutschen Rechtschreibung der Schweiz geschrieben. Sie können somit „Helvetismen“ enthalten. So wird in der Schweiz ß nicht verwendet, stattdessen immer ss geschrieben.

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Einleitung und Allgemeines zum Vorhaben

2 2.1

Vorhabensträger / Zweck des Vorhabens

EINLEITUNG UND ALLGEMEINES ZUM VORHABEN VORHABENSTRÄGER

Vorhabensträger ist die Gasteiner Bergbahnen AG (im Folgenden mit GBB abgekürzt) Bundesstrasse 567 5630 Bad Hofgastein

2.2

ZWECK DES VORHABENS

Das Gasteinertal, ein rund 40 km langes Tauerntal im Süden von Salzburg, zählt zu den bedeutendsten Ganzjahres-Urlaubsdestinationen im Salzburger Land, mit einer leichten Dominanz der Wintersaison. Das Kernskigebiet in der Tourismusregion Gasteinertal ist die Skischaukel Schlossalm – Angertal – Stubnerkogel, welches sich über die beiden Gemeinden Bad Hofgastein und Bad Gastein erstreckt. Eine Schlüsselrolle in der Skischaukel Schlossalm – Angertal – Stubnerkogel nimmt das Schlossalmgebiet ein. Es ist das erste Eingangsportal der Kunden von Bad Hofgastein und stellt somit den unmittelbaren Anschluss des Ortes Bad Hofgastein an die Skischaukel dar. Skigebietsgrösse, Skipistenangebot, Schneeverhältnisse, Qualität der technischen Anlagen und Erreichbarkeit stellen die wesentlichsten Entscheidungskriterien der Gäste dar. Mittelfristig sichert nur eine unverwechselbare Profilierung des Skigebiets in Verbindung mit attraktiven Erlebnisangeboten und skitechnischen Anlagen, welche dem letzten Stand der Technik entsprechen, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Bei einem Ausbleiben der dafür nötigen Investitionsmassnahmen droht in Anbetracht der existierenden Schwachstellen und Engpässe sowie der aktiven Weiterentwicklung der Mitbewerber ein Attraktivitätsverlust des Skigebietes, verbunden mit Nachfrage- und Auslastungsrückgängen im gesamten Gasteinertal. Dies hätte unweigerlich einen Rückgang der Ertragskraft zur Folge, was wiederum zu einer erheblichen Einschränkung der Erneuerungsfähigkeit der Bergbahnen führt. Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen würde schwinden, der Motor des Wintertourismus zunehmend „stottern“. Aus diesen Gründen werden durch das Projekt folgende Zielsetzungen verfolgt:  Weiterentwicklung des bestehenden Skigebiets Schlossalm  Verbesserung der existierenden Schwachstellen und Engpässe des bestehenden Angebots in Hinblick auf Sicherheit und Angebotsattraktivität  Wirtschaftliche Absicherung des Unternehmens durch Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit  Impulswirkung für Investitionen in der Region  Schaffung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Kaufkraft im Tal  Steigerung der Einnahmen bei Gemeinden und Betrieben durch Umsatz- und Beschäftigungseffekte  Absicherung der naturnahen Landwirtschaft bzw. optimierter Flächenverbrauch. Verbesserung des Landschaftsbildes sowie der Parkraumsituation durch Entschärfung des Verkehrsaufkommens aufgrund der Attraktivierung des Schlossalm-Portals (Abfangen der Verkehrsströme) insbesondere für das Angertal  Steigerung der Lebens- und Wohnqualität durch attraktive Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten

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Einleitung und Allgemeines zum Vorhaben

Standort

Der grundlegende Leitgedanke hinter dem Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ stellt eine nachhaltige, attraktive, zukunftsorientierte und qualitativ ansprechende Gestaltung des Skigebiets dar. Die Vorhabensträger möchten mit der Projektrealisierung die Entwicklung optimaler Verteilungspunkte im bestehenden Skigebiet für die Skifahrerströme vorantreiben. Zu diesem Zweck werden nicht nur neue Anlagen (Aufstiegshilfen und Pisten) errichtet, sondern auch Pistenflächen zurückgebaut und bestehende Liftanlagen aufgelassen. Das Resultat dieses Vorhabens ist somit eine Komprimierung des beanspruchten Raumes für den Wintertourismus bei gleichzeitiger Optimierung der Skifahrerströme. Der räumlichen Konzentration der Nutzungen wird eine hohe Priorität beigemessen. Mit dieser Massnahme kann nicht nur wirtschaftlichen Aspekten sondern auch wildökologischen Grundsätzen Rechnung getragen werden.

2.3

STANDORT

Das Skigebiet Schlossalm liegt im Gasteinertal auf der orographisch linken Seite der Gasteiner Ache. Vom Talboden in Bad Hofgastein in einer Höhe von rund 840 m reicht das Skigebiet im Bereich der Hohen Scharte bis auf eine Höhe von rund 2.290 m. Neben der Höhenlage wirkt sich die Exposition günstig auf die Schneesicherheit aus; das gesamte Skigebiet sowie die geplante neue Talabfahrt sind nach Osten ausgerichtet. Das Skigebiet Schlossalm bildet mit dem Skigebiet Angertal sowie dem Skigebiet Stubnerkogel (Bad Gastein) eine Skischaukel. Das Projektvorhaben befindet sich östlich des Ortes Bad Hofgastein in den drei Katastralgemeinden Bad Hofgastein (KG Nr. 55002), Vorderschneeberg (KG Nr. 55009) und Wieden (KG Nr. 55010).

Abbildung 1: Projektübersichtsplan (Stand: 29.08.2014).

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Einleitung und Allgemeines zum Vorhaben

2.4

Untersuchungsraum

UNTERSUCHUNGSRAUM

Das Skigebiet Schlossalm im Gasteiner Tal, das zur Skischaukel „Schlossalm – Angertal – Stubnerkogel“ gehört, kann auf Basis der gegebenen bzw. der geplanten technischen Infrastruktur sowie der dazugehörigen Pistenflächen unter Berücksichtigung der morphologischen Gegebenheiten abgegrenzt werden. Die Abgrenzung erfolgte basierend auf den Parametern Wasserscheide, Wassereinzugsgebiete, digitales Geländemodell mit Darstellung der Hang-Expositionen sowie der geomorphologischen Gegebenheiten (vgl. Abbildung 2). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Skischaukel „Schlossalm – Angertal – Stubnerkogel“ unter Zugrundelegung morphologischer und hydrologischer Aspekte in drei Skigebiete unterteilen lässt. Auf Basis der Wassereinzugsgebiete wurden drei Relevanzräume festgelegt, denen wiederum die drei Skigebiete zugeordnet werden können. Detailangaben sind in dem folgenden Dokument zu finden:  Skigebietsabgrenzung zum Projekt „Schlossalm“ (Mag. Peter Weissenböck, dat. 30.04.2013)

Abbildung 2: Das Skigebiet Schlossalm (ohne Massstab; gem. Weissenböck, April 2013).

Der Untersuchungsraum (= Relevanzraum) ist je nach Fachgebiet unterschiedlich und in den Angaben dazu festgelegt (vgl. entsprechende Kapitel).

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Einleitung und Allgemeines zum Vorhaben

Untersuchungsrahmen / Nicht betroffene Fachgebiete

2.4.1 BETROFFENE GEMEINDEN Der Untersuchungsraum liegt vollständig in der Gemeinde Bad Hofgastein. An Bad Hofgastein grenzen die folgenden Gemeinden:  Dorfgastein: nicht betroffen  Bad Gastein: nicht betroffen  Grossarl: nicht betroffen  Rauris: nicht betroffen Von den wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ist nur die Gemeinde Bad Hofgastein betroffen und keine der angrenzenden Gemeinden.

2.4.2 GRENZÜBERSCHREITENDE UMWELTAUSWIRKUNGEN Das Vorhaben hat keine grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen.

2.5

UNTERSUCHUNGSRAHMEN

Der Untersuchungsrahmen ist je nach Fachgebiet unterschiedlich und in den Angaben dazu festgelegt (vgl. folgende Kapitel).

2.6

NICHT BETROFFENE FACHGEBIETE (NO IMPACT-STATEMENTS)

Von dem geplanten Vorhaben sind keine Emittenten von Ionisierender Strahlung, elektromagnetischer Felder oder Wärme zu erwarten. Alle anderen Schadstoffemittenten sind im UVE abgehandelt, da gewisse Auswirkungen zu erwarten sind. Es werden alle Fachgebiete im Bericht abgehandelt, da alle Schutzgüter auf irgendeine Weise vom Vorhaben betroffen sind und keine offensichtlichen „no impacts“ ausgemacht werden konnten.

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Pläne und Konzepte

3

PLÄNE UND KONZEPTE

Das Vorhaben ist mit den Entwicklungszielen der nachfolgend aufgeführten öffentlichen Pläne und Konzepte abgestimmt. Diese werden in den jeweiligen Fachbeiträgen, insbesondere im UVE Fachbeitrag Raumgefüge; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) berücksichtigt: 



 

3.1

Örtliche Planungsvorgaben o Raumordnungskonzept der Gemeinde Bad Hofgastein, 1992 o Räumliches Entwicklungskonzept 1996 o Flächenwidmungsplan Gemeinde Bad Hofgastein, 2012 o Bebauungspläne o Gefahrenzonenpläne Überörtliche Planungsvorgaben o Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 o Regionales Entwicklungskonzept Pongau 2010 o Sachprogramm Skianlagen 2008 o Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 o Vereinbarung gemäss Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Schutzes und der Förderung des Nationalparks Hohe Tauern Bundesrechtliche Vorgaben o Österreichisches Raumordnungskonzept 1991 Supra- und internationalen Gebietsschutz o EUREK – Europäisches Raumentwicklungskonzept 1999 o Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) o Protokolle der Alpenkonvention  Naturschutz und Landschaftspflege  Berglandwirtschaft  Raumplanung und nachhaltige Entwicklung  Bergwald  Tourismus  Energie  Bodenschutz  Verkehr o Vogelschutzrichtlinie o Flora-Fauna-Habitat Richtlinie

ALPENKONVENTION

Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag. Für das Vorhaben sind im Wesentlichen die untenstehend aufgeführten Protokolle der Alpenkonvention von besonderer Bedeutung. Diese Protokolle wurden entsprechend in den einzelnen Schutzgütern berücksichtigt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Vorhaben nicht in Konflikt mit den Protokollen der Alpenkonvention steht. NATURSCHUTZPROTOKOLL Hier ist insbesondere der Artikel 13 „Schutz von Biotoptypen“ zu erwähnen. In Zusammenschau mit Art. 9 des Protokolls Naturschutz und Landschaftspflege, der öffentliche und private Vorhaben mit

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Pläne und Konzepte

unvermeidbaren erheblichen oder nachteiligen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, wird deutlich, dass die an die Vertragsstaaten gerichteten Gebote des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 13 Abs. 1 des zitierten Protokolls, „alle geeigneten Massnahmen zur Erhaltung ... besonderer natürlicher und naturnaher Landschaftsstrukturelemente, Biotope“ zu ergreifen und „für natürliche und naturnahe Biotoptypen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um deren dauerhafte Erhaltung in ausreichendem Umfang und funktionsgerechter räumlicher Verteilung zu gewährleisten“, kein absolutes Gebot normieren, alle natürlichen und naturnahen Landschaftsstrukturelemente und Biotope ausnahmslos zu erhalten. Mit den Massnahmen (Minderungs- und Ausgleichsmassnahmen), wie sie in der Landschaftsökologischen Begleitplanung festgehalten sind, wird diesem Protokoll Rechnung getragen. BODENSCHUTZPROTOKOLL Es wird in Artikel 7 auf den notwendigen sparsamen und schonenden Umgang mit Böden hingewiesen. Ausserdem ist die Bestimmung des Art. 14 Abs. 1 3. Teilstrich des Bodenschutzprotokolls zur Alpenkonvention einschlägig. Danach wirken die Vertragsparteien in der geeignetsten Weise darauf hin, dass Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten in Wäldern mit Schutzfunktionen nur in Ausnahmefällen und bei Durchführung von Ausgleichsmassnahmen erteilt und in „labilen Gebieten“ nicht erteilt werden. Diese Bestimmung wurde vom VwGH (VwGH 8.6.2005, 2004/03/0116 – „Mutterer Alm“) als unmittelbar anwendbar qualifiziert. Die Baugrundverhältnisse wurden im Geologischen Bericht (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) detailliert beschrieben. Aus der Beurteilung geht hervor, dass sich keinerlei Anhaltspunkte auf anhaltende Instabilitäten ergeben haben, so dass mit keinen aktiven grossräumigen Hangbewegungen zu rechnen ist und dass das Bauvorhaben in der geplanten Form unter Einhaltung des Standes der Technik sowie der vorgeschlagenen Massnahmen aus geologischer Sicht als technisch ausführbar bewertet wird. Aus diesen Gründen kann gesichert davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben in keinem „labilen Gebiet“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 3. Teilstrich des Bodenschutzprotokolls zur Alpenkonvention umgesetzt werden soll. TOURISMUSPROTOKOLL In diesem Protokoll wird in Artikel 14 „besondere Erschliessungstechniken“ speziell auf „Skipisten“ (Z 1) eingegangen: 1) Die Vertragsparteien achten darauf, dass Bau, Unterhalt und Betrieb der Skipisten möglichst landschaftsschonend und unter Berücksichtuigung der natürlichen Kreisläufe sowie der Empfindlichkeit der Biotope erfolgen. 2) Geländekorrekturen sind soweit wie möglich zu begrenzen, und sofern es die naturräumlichen Gegebenheiten zulassen, sind die umgestalteten Flächen vorrangig mit heimischen Pflanzenarten zu begrünen. Weiters finden sich in Art. 14 Z 2 des Tourismusprotokolls Ausführungen zu Beschneiungsanlagen: Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben. Laut Umsetzungshandbuch zur Alpenkonvention des BMLFUW drückt Art. 14 Z. 2 des Tourismusprotokolls aus, dass Beschneiungsanlagen aus Konventionssicht grundsätzlich nicht verboten sind, allerdings die Genehmigungsfähigkeit an die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen gebunden ist: „Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Er-

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Pläne und Konzepte

zeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben.“ Wie bereits erwähnt sind nach Art. 14 Z 1 Abs 2 des Protokolls „Tourismus“ Geländekorrekturen im Zusammenhang mit der Errichtung von Skipisten soweit wie möglich zu begrenzen und – sofern es die naturräumlichen Gegebenheiten zulassen – die umgestalteten Flächen vorrangig mit heimischen Pflanzenarten zu begrünen. Wesentlich ist hier, dass sich das Ausmass der beantragten Geländekorrekturen gegenüber früheren Überlegungen bereits massiv reduziert hat und die verbleibenden Massnahmen aus Ski- und damit sicherheitstechnischer Sicht unbedingt erforderlich sind. Der Forderung, dass Geländekorrekturen soweit wie möglich zu begrenzen sind, wird daher entsprochen. BERGWALDPROTOKOLL Bergwald im Sinne des Bergwaldprotokolls (BWaldP) sind sämtliche Waldbestände innerhalb des Perimeters der Alpenkonvention. Der gegenständliche Waldbestand ist daher Bergwald im Sinne des BWaldP. Ziel dieses Protokolls ist es, den Bergwald als naturnahen Lebensraum zu erhalten, erforderlichenfalls zu entwickeln oder zu vermehren und seine Stabilität zu verbessern. Als Voraussetzung für die Erfüllung dieser Zielsetzungen ist eine pflegliche, naturnahe und nachhaltig betriebene Bergwaldwirtschaft erforderlich. Diese Bestimmungen gelten insbesondere für Bergwälder, die im hohen Masse den eigenen Standort oder vor allem Siedlungen, Verkehrsinfrastruktur, landwirtschaftliche Flächen und ähnliches schützen. Der Begriff Schutzwald entspricht hierbei dem forstgesetzlichen Begriff da dieser im Bergwaldprotokoll nicht näher definiert ist. Dies bedeutet, dass eine Fläche, welche nach den Kriterien des ForstG als Schutzwald anzusehen ist, unteranderem den Bestimmungen des Bergwaldprotokolls unterliegt. Auch das Bergwaldprotokoll schliesst Rodungen im Schutzwald nicht aus. Auch nach dem Bergwaldprotokoll ist der Bestand immer in seiner Gesamtheit einer Bewertung zu unterziehen. Auch nach dem Bergwaldprotokoll sind daher Fällungen bzw Rodungen räumlich abgegrenzter Art, aus denen sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Bestandes in seiner Schutzfunktion ergeben, zulässig. Nach der geltenden Rechtsauffassung der obersten Forstbehörde ergibt sich aus den derzeitigen Bestimmungen daher kein über die bestehenden österreichischen forstgesetzlichen Bestimmungen hinausgehendes Rodungsverbot. Die projektsbedingten Massnahmen im Untersuchungsraum stehen somit aus forstlicher Sicht nicht im Widerspruch zum Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention. RAUMPLANUNG Hier sind insbesondere die Punkte c) und g) in Artikel 3 „Berücksichtigung der Umweltschutzkriterien in den Politiken der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung“ anzuführen, welche derartige Projekte behandeln: c) der sparsamen und umweltverträglichen Nutzung der natürlichen Ressourcen, namentlich von Boden, Luft, Wasser, Flora und Fauna sowie der Energie und g) der umwelt- und landschaftsgerechten Erstellung der für die Entwicklung notwendigen Bauten und Anlagen. Die Planung des Projekts hat diesen Punkten Rechnung getragen (vgl. u.a. Klima- und Energiekonzept, Landschaftsökologische Begleitplanung).

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Pläne und Konzepte

3.2

NACHHALTIGE NUTZUNG VON RESSOURCEN

Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen ist gegeben und wird u.a. in den entsprechenden Fachberichten und –gutachten wie Boden, Luft, Wasser und Klima- und Energiekonzept im Detail abgehandelt und berücksichtigt.

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Beschreibung des Vorhabens

4

Gesamtdarstellung des Vorhabens

BESCHREIBUNG DES VORHABENS

Die Projektierung des Vorhabens erfolgte nach einem umfangreichen Variantenstudium unter besonderer Berücksichtigung der Topografie, um die Geländeveränderungen (Kubatur, Böschungshöhen, etc.) so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wurde die Projektierung den vorliegenden Natur- und Wasserschutzverhältnissen angepasst, um Rodungsflächen zu minimieren und das Landschaftsbild aufzuwerten. Nicht zuletzt wurde grosses Augenmerk auf die sicherheits- und skitechnischen Anforderungen an ein modernes Skigebiet gelegt und in der Planung beachtet. Die Angaben zu den geprüften Alternativen können dem Variantenstudium (vgl. Kapitel 5) entnommen werden. Für die Weiterentwicklung des gesamten Skigebietes Schlossalm werden im Zuge des Projektes folgende Massnahmen umgesetzt:  der Austausch älterer Beförderungsanlagen auf modernere, leistungsfähigere Seilbahnanlagen auf aktuellsten Stand der Technik zur Erreichung optimaler Verteilungspunkte ohne Umsteigen;  das Attraktiveren des Skiraums von der Haitzingalm zur Mittelstation bzw. ins Tal;  Ausschalten von Gefahrenstellen und Engpässen durch die Verbesserung bzw. Ergänzung von Skipisten;  Konzentration des Skiraums aufgrund von Auflassung bestehender Pisten und Liftanlagen;  der Ausbau der Schneeanlage und die Errichtung eines Speicherteiches zur Gewährleistung der Wasserversorgung sowie zur schlagkräftigen Beschneiung der Pistenflächen;  die Erhöhung des Schutzes vor Lawinengefahren durch Skipistenverlegungen, die Bergefreiheit der EUB, die Errichtung zusätzlicher Sprenganlagen sowie von Lawinendämmen sowie  die Errichtung begleitender permanenter und temporärer Infrastrukturen. Um die Verteilung der Skifahrerströme im Gebiet zu optimieren, wurde bei der Projektentwicklung ein besonderes Augenmerk auf optimale Verteilungspunkte gelegt (vgl. Vorhabensbeschreibung (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung)). Die Übersicht über das Vorhaben ist aus den folgenden aufgeführten Plänen und Dokumenten ersichtlich:  Vorhabensbeschreibung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung))  Projektübersichtsplan (M 1:5000) mit Katasterlageplan  Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser, dat. 29.08.2014) Die Detailpläne zu den einzelnen Anlagen und Bauwerken sind in den entsprechenden nachfolgenden Kapiteln aufgeführt. Die Bauphasenplanung sowie das Betriebskonzept sind dem Kapitel 4.2 zu entnehmen.

4.1

PHYSISCHE MERKMALE

4.1.1 GESAMTDARSTELLUNG DES VORHABENS Dieses Kapitel beinhaltet eine Übersicht über die geplanten baulichen Massnahmen im Projektgebiet. Ein ausführlicher Beschrieb und die Details sind in der Vorhabensbeschreibung (ÖBf, dat. 19.12.2014) sowie in den jeweiligen Berichten und Plänen (Verweise siehe unten) zu finden. Das Kapitel ist in folgende Teilbereiche untergliedert:  Multifunktionale Talstation (Kapitel 4.1.2)

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Seite 14

Beschreibung des Vorhabens

      

Multifunktionale Talstation

Bahnanlagen (Kapitel 4.1.3) Pisten (Kapitel 4.1.4) Schneeanlage (Kapitel 4.1.5) Infrastrukturen (Kapitel 4.1.6) Lawinenverbauungen/Sicherungsmassnahmen (Kapitel 4.1.7) Geologische Projektgrundlage (Kapitel 4.1.8) Oberflächenentwässerung/Retention (Kapitel 4.1.9)

4.1.2 MULTIFUNKTIONALE TALSTATION 4.1.2.1

ARCHITEKTUR

Die neue Talstation der 10 EUB Schlossalmbahn ist das Siegerprojekt eines geladenen Architektenwettbewerbes und soll ein modernes Eintrittsportal ins Skigebiet werden, welches wesentliche Verteilungs-, Verweil- und Versorgungsnotwendigkeiten abdecken muss. Aufgrund ihrer prominenten Lage an der Ortseinfahrt Mitte von Bad Hofgastein wurde ein besonderes Augenmerk auf eine attraktive Architektur und möglichst nachhaltige Gestaltung (dezentes Lichtkonzept, Nutzung erneuerbarer Energien usw.) gelegt. Nachfolgend sind die wichtigsten Angaben zur Talstation aufgeführt, ein ausführlicher Beschrieb und die Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Baubeschreibung (Innerhofer oder Innerhofer, dat. 29.08.2014)  Pläne und Visualisierungen (Innerhofer oder Innerhofer, dat. 29.08.2014): o Lageplan M. 1:500 o Grundrisse (3 Ebenen) M. 1: 200 o Schnitte M. 1: 200 o Info Erdsolespeicher u. Hochleistungskollektoren  Technische Beschreibung der Heizungs-, Sanitär- und E-Installationen (Büro Linzmaier, dat. 29.08.2014)  Beschreibung Aufzüge, Rolltreppen (Büro Schober; dat. 29.08.2014) Tabelle 1: Flächenbeanspruchung Talstation / Parkplatz.

Name

Fläche [m²] (*)

Auftrag/Abtrag [m³]

Gebäude Talstation – bebaute Fläche

7.300

-

Gebäude Talstation – Geländeveränderung

6.000

- / 15.000 (**)

Parkfläche – Parkdeck

8.540

-

Aussenparkplätze

18.971

-

(*)Die beanspruchten Flächen werden derzeit bereits als Parkplatz genutzt; es besteht somit kein zusätzlicher Flächenbedarf. (**) Der Aushubüberschuss wird für die Pistengestaltung im Talstationsbereich verwendet; die Projektierung erfolgt im Rahmen der Landschaftsökologischen Begleitplanung.

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Seite 15

Beschreibung des Vorhabens

Multifunktionale Talstation

Abbildung 3: 3D-Entwurf der neuen multifunktionalen Talstation östlich der bestehenden Talstation (Quelle: Abstrakte Darstellung aus Wettbewerbsbeitrag Innerhofer oder Innerhofer, Dezember 2013).

4.1.2.2

PARKPLATZ UND WEITERES UMFELD

Das Projekt der neuen Schlossalmbahn für die Talstation mit dem Umfeld gliedert sich in folgende Bereiche:  neues Talstationsgebäude inkl. mehrgeschossiges Parkdeck (260 Stellplätze)  Skiweg zur Station  Fussweg und Zwischenzone zur Station  Parkplatz in hochwertiger Ausführung  Parkplatz geschottert  Busparkplatz in asphaltierter Ausführung

Abbildung 4: Lageplan Multifunktionale Talstation, Parkplatz und weiteres Umfeld (Innerhofer oder Innerhofer, dat. 29.08.2014).

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Beschreibung des Vorhabens

Bahnanlagen

Die Beschreibung und Pläne zur Parkplatzgestaltung und dem weiteren Umfeld sind in folgenden Dokumenten zu finden:  Technischer Bericht Aussenanlagengestaltung Talstation Parkplätze (Dipl.-Ing. Dietmar Krammer, dat. 29.08.2014) mit den dazugehörigen Lageplänen und Profilen Angaben betreffend Oberflächenentwässerung und Retention vgl. Kapitel 4.1.9. Angaben betreffend der Parkplatzausgestaltung vgl. Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014).

4.1.3 BAHNANLAGEN Das Projekt umfasst den Rückbau von drei Bahnanlagen, den Umbau einer bestehenden und die Neuerrichtung einer Anlage mit zwei Teilstrecken. Nachfolgend wird dies zusammenfassend aufgeführt, ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Vorhabensbeschreibung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung))  Pläne und Visualisierungen zur Seilbahnplanung (Melzer und Hopfner, dat. 29.08.2014) 4.1.3.1

NEUBAU BAHNANLAGEN

10 EUB SCHLOSSALMBAHN (1. UND 2. TS) Die Gasteiner Bergbahnen AG plant die Neuerrichtung einer Einseilumlaufbahn mit zwei Teilstrecken vom Parkplatz Schlossalmbahn (840 m ü.M.) über die Mittelstation im Bereich Kitzsteinalm (1.310 m ü.M.) mit Durchfahrbetrieb zur Bergstation auf der Kleinen Scharte (ca. 2.070 m ü.M.). Die Einseilumlaufbahn soll dabei in der ersten Teilstrecke die Standseilbahn Schlossalmbahn I ersetzen bzw. in der zweiten Sektion leicht verschwenkt zur Pendelbahn (=Luftseilbahn) Schlossalmbahn II geführt werden. Im Streckenbereich kommt es an zwei Stellen zu geringfügigen Geländeveränderungen mit einer Gesamtfläche von 220 m² (vgl. Tabelle 2). Zu der neuen Bahn gehören drei Stationsgebäude: Talstation (vgl. Kapitel 4.1.2), Mittelstation und Bergstation. Die beanspruchte Flächen für die Geländeveränderung betragen bei der Mittelstation 6.614 m² und bei der Bergstation 3.728 m² (vgl. Tabelle 2). Eine Verbindung von der Bergstation 10 EUB Schlossalmbahn zur bestehenden Pendelbahn Schlossalmbahn II wird mittels eines ca. 55 Meter langen Verbindungsbauwerkes aus Glas und Stahl realisiert. Der in den sechziger Jahren (ca. 1963) errichtete Alpengasthof „Kitzsteinalm“ wird abgetragen, da die Fläche für die Errichtung der neuen Mittelstation benötigt wird. Der Beherbergungsbetrieb (ca. 30 Gästebetten) wurde mit der Sommersaison 2014 eingestellt. Tabelle 2: Flächenbeanspruchung 10 EUB Schlossalmbahn.

Name

Fläche [m²]

Auftrag/Abtrag [m³]

Mittelstation Grundriss

2.583 (*)

-

Bergstation Grundriss

948 (*)

-

Mittelstation Geländeveränderung

6.614

3.000 / 18.000

Bergstation Geländeveränderung

3.728

- / 7.150

Trasse Geländeveränderung

~220

-

Schutzbauwerk ÖBB Trasse

128

-

(*) Die Grundrissfläche ist in der Geländeveränderungsfläche enthalten.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 17

Beschreibung des Vorhabens

Bahnanlagen

Abbildung 5: 3D-Entwürfe des geplanten Mittelstationsgebäudes (links) und Bergstationsgebäude (rechts) der 10 EUB Schlossalmbahn (Quelle: Darstellung Innerhofer oder Innerhofer , Februar 2014).

4.1.3.2

UMBAU BAHNANLAGEN

8 SBK SENDLEITENBAHN Die 4 SB Sendleiten (Baujahr 1992) soll auf bestehender Trasse, vom derzeitigen Talstationsstandort (1.557 m.ü.M.) südlich der Haitzinger Alm bis zum bestehenden Bergstationsstandort auf einem Geländevorsprung unterhalb der Kleinen Scharte (2.020 m.ü.M.), durch eine systemgleiche 8er Sesselbahn ersetzt werden. Die beanspruchte Fläche für die Geländeveränderung beträgt bei den Stationsgebäuden 2.713 m² (Talstation) bzw. 1.032 m² (Bergstation). Bei der Bergstation entstehen ein Auftrag von 350 m³ und ein Abtrag von 200 m³. Im Streckenbereich kommt es an fünf Stellen ebenfalls zu geringfügigen Geländeveränderungen mit einer Gesamtfläche von 308 m² (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Flächenbeanspruchung 8 SBK Sendleitenbahn.

Name

Fläche [m²]

Talstation (Grundriss)

1.032 (*)

Bergstation (Grundriss)

396 (*)

Talstation Geländeveränderung

2.713

Bergstation Geländeveränderung

1.032

Trasse Geländeveränderung

308

(*) Die Grundrissfläche ist in der Geländeveränderungsfläche enthalten.

4.1.3.3

ABTRAG BAHNANLAGEN

Im Zuge des Projektes werden folgende drei bestehende Bahnanlagen abgetragen:  Standseilbahn Schlossalmbahn I (von Bad Hofgastein zur Kitzsteinalm)  DSL Haitzingalm (von der Kitzsteinalm zur Haitzingalm)  4 SL Kleine Scharte (von der Haitzingalm zur Kleinen Scharte) Die Detailausführungen sind im Fachbericht Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Abfallkonzept, Aushub und Abbruchmassen (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) zu finden. Die aufgelassenen Lifttrassen stehen zum Teil für Ersatzaufforstungen und/oder ökologische Projekte zur Verfügung (u.a. Waldrandgestaltung, vgl. Landschaftsökologische Begleitplanung, Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014). 4.1.3.4

SCHUTZBAUWERK ÖBB SEILBAHNTRASSE 10 EUB SCHLOSSALMBAHN

Die Trasse der neuen 10 EUB Schlossalmbahn kreuzt bei Bahn-km 22,920.740 die ÖBB-Tauernbahnstrecke. Aus diesem Grund muss zum Schutz der Bahnstrecke vor herabfallenden Gegenständen so-

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Seite 18

Beschreibung des Vorhabens

Skipisten

wie zur sicheren Bergung von Seilbahngästen ein Schutzbauwerk in Form einer Stahlkonstruktion mit einer lichten Weite von ca. 9,55 Metern errichtet werden. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Technischer Bericht Schutzbauwerk ÖBB-Trasse 10 EUB Schlossalmbahn (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014)  Übersichtsplan Schutzbauwerk ÖBB-Trasse 10 EUB Schlossalmbahn (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) 4.1.3.5

TEMPORÄRE MASSNAHMEN

Für die Zwischenlagerung von den Maschinen und Ausrüstungsgegenständen sowie des Aushubmaterials werden im Projektgebiet acht Lagerplätze eingerichtet (vgl. Kapitel 4.1.5). Diese Lagerplätze sind sowohl für den Bahnen- als auch für den Pisten- bzw. Schneeanlagenbau geeignet. Für die Lagerplätze bedarf es keiner baulichen Massnahmen, sodass nach Abschluss der Bauarbeiten kein Rückbau, sondern allenfalls geringfügige Begrünungsmassnahmen (Rekultivierung) notwendig sind. Für die Errichtung der 10 EUB Schlossalmbahn 2. TS. sowie der 8 SBK Sendleitenbahn werden Materialseilbahnen verwendet. Angaben zu den Bauphasen sind den folgenden Dokumenten und Plänen zu entnehmen (vgl. auch Kapitel 4.2):  Bauphasenablaufplanung (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014)

4.1.4 SKIPISTEN Nachfolgend ist eine Übersicht über die neu geplanten Pisten, die Komfort- und Sicherheitsverbesserungen, die rückzubauenden Pisten sowie die Bauwerke im Pistenbereich zu finden. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Vorhabensbeschreibung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung))  Projektübersichtsplan (M 1:5000) mit den dazugehörigen Lageplänen, Längs- und Querprofilen (für die einzelnen Pistenabschnitte) (ÖBf, 29.08.2014)  Technische Pistenplanung (ÖBf, 29.08.2014)  Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014)  Darstellung der Rodung (vgl. Kapitel 6.2.4) Zu Angaben betreffend Oberflächenentwässerung und Retention vgl. Kapitel 4.1.9.

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Seite 19

Beschreibung des Vorhabens

Skipisten

Abbildung 6: Übersicht Pistenmassnahmen: Neubau, Rückbau und Bestand.

In nachfolgender Tabelle 4 sind die Flächenbeanspruchung sowie die Massenbilanzen für alle Pisten bzw. deren Teilstücke, die von der Projektplanung betroffen sind, angegeben. Tabelle 4: Flächenbeanspruchung und Massenbilanzen Pistenplanung (Werte gerundet).

Teilsegment

Fläche [m²]

Materialabtrag [m³]

Piste Neue Talabfahrt 1. Brandbichl 51.200 156.500 2. Speicherteich 22.100 5.000 3. Einbindung H3 13.600 11.000 4. Skiüberführung H3 16.800 4.500 5. Bärsteinalm 38.600 22.500 5a. Zubringer Bärsteinalm 4.200 3.500 6. Waldbereich Viehauser 10.000 8.000 ÖBB-Talbereich 21.400 45.000 Summe 177.900 256.000 Piste H2 Kleine Scharte 1. Einbindung 8.800 5.000 2. Kurvenbereich 4.000 500 3. Maurachhang 15.200 1.500 4. Maurachkurve 7.000 24.000 5. Zwischenstück 6.500 500 6. Umfahrung Lahngang 11.900 7.500 Summe 53.400 39.000 Piste H2a Aeroplan 1. Trainingsstrecke Aeroplan 7.700 2. ÖBB-Viadukt 2.100 1.000 Summe 9.800 1.000 Piste H6 Trassabfahrt und H9 Familienabfahrt 18.600 5.000 Gesamte Piste SUMME PISTENPLANUNG 259.700 301.000

Materialauftrag [m³]

181.500 38.500 14.000 15.500 14.500 2.500 14.500 49.500 330.500 7.000 3.000 17.500 1.500 5.000 8.000 42.000 1.500 1.500 9.500 383.500

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Seite 20

Beschreibung des Vorhabens

4.1.4.1

Skipisten

NEUBAU PISTEN

Ein wesentliches Ziel der Pistenplanung ist die optimale Verteilung der Skifahrerströme im Skigebiet sowie die Entschärfung von Gefahrenstellen und Engpässen im Abfahrtsbereich. Die damit einhergehende deutliche Attraktivierung des Skigebiets ab der Haitzingalm führt zu folgenden Adaptierungen:  Adaptierung der H4 Sendleiten ab Bereich Brandbichl (1.750 m ü.M.) bis zur Mittelstation 10 EUB Schlossalmbahn.  Errichtung einer zweiten Talabfahrt in Verlängerung der H4 Sendleiten zur Entlastung der stark frequentierten bestehenden Abfahrt H2a Aeroplan.  Veränderung der Linienführung der H2 Kleine Scharte aus Lawinenschutzgründen im Bereich Lahngang (Teilstück: Umfahrung Lahngang).  Erweiterung eines Bereiches der H2a Aeroplan zu einer Trainingsstrecke.  Optimierung der Einbindung der H9 Familienabfahrt in die bestehende Talabfahrt H2a Aeroplan (Teilstück: Neue Einbindung H2a). 4.1.4.2

KOMFORTVERBESSERUNGEN

Einige der Pisten im Skigebiet Schlossalm entsprechen nicht mehr den heutigen skitechnischen Anforderungen. Vor allem enge Stellen und Pisten mit grösserer Querneigung sollen daher im Zuge des Projektes an die heutigen Anforderungen der Skigäste in Hinblick auf Material und Technik angepasst werden. Neben den Komfortverbesserungen spielt aber auch der sicherheitstechnische Aspekt eine wesentliche Rolle, da es gerade an jenen Stellen (u.a. Kompressionen und Flaschenhälsen) vermehrt zu Skiunfällen kommt, und diese Bereiche damit „entschärft“ werden können. Konkret sind adaptierende Massnahmen auf folgenden Pisten geplant:  Piste H2 Kleine Scharte (Teilstücke: Einbindung, Kurvenbereich, Rastplatz, Maurachhang, Maurachkurve, Verbindungsstück)  Piste H3 Hamburger (Teilstück: Zubringer Aeroplanstadl)  Adaptierung der Piste H6 zu einer Slalom-Trainingsstrecke  Piste H9 Familienabfahrt 4.1.4.3

RÜCKBAU PISTEN

Durch die neuen Pisten können einige der bestehenden Pisten aufgelassen bzw. rückgebaut werden und es kommt somit zu einer Konzentration des Skigebietes. Diese Pisten sollen wieder aufgeforstet bzw. für ökologische Projekte verwendet werden (vgl. Landschaftsökologische Begleitplanung, Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014). Folgende Abfahrten sind betroffen:  Piste H2 Kleine Scharte (Teilstück Lahngang und Notumfahrung)  Piste H4 Sendleiten (Teilstück Hamburger (Verbindungsarm)  Piste H8 Bärstein-Kaminabfahrt  Piste H9 Familienabfahrt (Teilstück: Alte Einbindung H2a) 4.1.4.4

BAUWERKE IM PISTENBEREICH

Die Piste Neue Talabfahrt quert in ihrem Verlauf die Piste H3 Hamburger, die ÖBB Trasse der Tauernbahn und die Gasteiner Bundesstrasse (B 167). In diesen Kreuzungsbereichen sind daher folgende Bauwerke für die Überführung der Piste nötig:

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Seite 21

Beschreibung des Vorhabens

Skipisten

Tabelle 5: Pistenbauwerke: Beanspruchte Flächen.

Name

Fläche [m²]

Skiüberführung H3 (Stahlrohr)

1.050

Skiüberführung ÖBB Tauernbahn

1.043

Skiüberführung B167 Bundesstrasse

922

Skizufahrt Talstation

2.571

2 Schutzbauwerke ÖBB-Viadukt

47

SKIÜBERFÜHRUNG H3 Auf einer Seehöhe von 1.430 m ü.M. quert die Piste Neue Talabfahrt die Piste H3 Hamburger. Um kreuzende Skifahrerströme zu vermeiden, ist an dieser Stelle eine Skiüberführung mit ca. 50 m Breite geplant. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Pistenplanung Überführung H3 mit Lageplan, Längsschnitten, Querprofilen (ÖBf, dat. 29.08.2014) SKIÜBERFÜHRUNG ÖBB Die neue Skiabfahrt quert die ÖBB-Tauernbahn bei etwa Bahn-km 23,100. In diesem Bereich wird ein ca. 49,40 m langes Schutzbauwerk in Form einer Einhausung projektiert. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Technischer Bericht Skiüberführung ÖBB (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014)  Übersichtsplan Grundriss Skiüberführung ÖBB (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014)  Übersichtsplan Schnitte Skiüberführung ÖBB (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) SKIÜBERFÜHRUNG B167 Beide Talabfahrten werden künftig über die Gasteiner Bundesstrasse (B167) zum neuen Talstationsgebäude geführt. Zu diesem Zweck wird die bestehende Bundesstrassenüberführung aus Sicherheitsgründen verbreitert. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Technischer Bericht (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014)  Planunterlagen mit Übersichtskarte, Detailsübersicht, Grundriss/ Quer- und Längsschnitt, Lageplan/Ansicht Portale, Ansicht/Profile/Übersicht (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) ÖBB VIADUKT Im Bereich des ÖBB Viaduktes auf der Pyrkerhöhe wird bei Bahn-km 22,859 die Standseilbahn Schlossalmbahn I abgetragen und die dadurch freiwerdende grosse Viaduktöffnung zum Durchführen der bestehenden Talabfahrt H2a Aeroplan verwendet. Zum Schutz der Pfeiler des Viadukts werden diese mit Stahlbeton ummantelt. Der Pfeiler II wird zusätzlich zu der Betonummantelung mittels zweier ca. 25 m langer Totmannanker konstruktiv zurückgehängt. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Technischer Bericht Schutzbauwerk Viadukt (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014)  Übersichtsplan Schutzbauwerk Viadukt (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014)

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Seite 22

Beschreibung des Vorhabens

4.1.4.5

Schneeanlage

TEMPORÄRE MASSNAHMEN

Die Böschungen an den beiden Flanken der neu projektierten und adaptierten Pisten werden temporär gerodet und nach Ende des Pistenbaus (bei Möglichkeit) wieder aufgeforstet (vgl. Kapitel 6.2.4). Für die Zwischenlagerung von den Maschinen und Ausrüstungsgegenständen sowie des Aushubmaterials werden im Projektgebiet acht Lagerplätze (vgl. Kapitel 4.1.6) eingerichtet. Diese Lagerplätze sind sowohl für den Bahnen- als auch für den Pistenbau geeignet. Für die Lagerplätze bedarf es keiner baulichen Massnahmen, sodass nach Abschluss der Bauarbeiten kein Rückbau, sondern allenfalls Begrünungsmassnahmen (Rekultivierung) notwendig sind. Die Detailangaben betreffend harmonischer Einbindung ins Gelände und Erhaltung des Humus sind der Landschaftsökologischen Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) zu entnehmen.

4.1.5 SCHNEEANLAGE Nachfolgend ist eine Übersicht über die geplante Schneeanlage (u.a. Speicherteich, Leitungen, Pumpstationen) zu finden. Ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Vorhabensbeschreibung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung))  Projektübersichtsplan (M 1:5000; ÖBf, dat. 29.08.2014)  Übersichtsplan (ILF, dat. 29.08.2014) mit den dazugehörigen Plänen, Profilen, Schnitten und Schemas  Technischer Bericht für Schneeanlage Schlossalm (ILF, dat. 29.08.2014) Teil 1 und 2  Technische Pistenplanung (ÖBf, 29.08.2014)  Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) Tabelle 6: Flächenbeanspruchung Schneeanlage.

Name

Fläche [m²]

Auftrag/Abtrag [m³]

Speicherteich Haitzingalm

38.514

94.000 / 157.000

Pumpstation Aeroplan II (Gebäude)

460

600 / 2.800

Beschneiungsleitungen

-

-

4.1.5.1

SPEICHERTEICH HAITZINGALM

Es ist geplant südlich der neuen Seilbahntrasse 10 EUB Schlossalmbahn 2. TS einen Speicherteich mit einem Stauziel auf 1.520,50 m ü.M. und einem Nutzinhalt von 146.800 m³ zu errichten. 4.1.5.2

BESCHNEIUNGSFLÄCHEN

Im Zuge des Projektes Schlossalm kommt es zu einer Erweiterung der beschneiten Pistenflächen: Bestehende Schneiflächen aus Ausbaustufen I bis XI aus Bewilligungen 1995 und 2003

58,63 ha

Zusätzliche Schneiflächen aus Ausbaustufen XIII bis XVII, XIX und XX aus UVP-Projekt 2014

39,11 ha

Summe Bestand und Projekt

97,74 ha

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Seite 23

Beschreibung des Vorhabens

Schneeanlage

Eine detaillierte Auflistung der Beschneiungsflächen im Projektgebiet kann dem Detailprojekt der Firma ILF Beratende Ingenieure entnommen werden. 4.1.5.3

PUMPSTATION AEROPLAN II

Um eine ausreichende Anspeisung aller Feldleitungen, Lanzen und Propeller-Schnee-Erzeuger zu gewährleisten, ist des Weiteren die Errichtung einer neuen Pumpstation Aeroplan II auf 1.366 m. ü.M. unmittelbar östlich der bestehenden Pumpstation Aeroplan I mit Tagesspeicher, Wasserbehälter, Kühlsystem, neuem Unterem Pumpwerk mit 2 Pumpensätzen und Trafostation vorgesehen. 4.1.5.4

SONSTIGE ELEMENTE SCHNEEANLAGE

Das Erweiterungsprojekt der Schneeanlage Schlossalm 2014 mit dem Projektstitel UVP Projekt 2014 als Teil des übergeordneten Projektes „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ umfasst zahlreiche Baugruppen, die in den einzelnen Kapiteln des Technischen Berichtes Schneeanlage (ILF, dat. 29.08.2014) beschrieben und in den dort beiliegenden Plänen detailliert dargestellt sind. Diese Baugruppen werden zur Übersicht wie folgt in Kurzform aufgelistet: Speicherteich Haitzingalm von 146.800 m³ auf 1.520,50 m Mh Stauziel Winter als Vollstau, mit Asphaltdichtung, Hilfsbauwerken und Ablagerungsfläche für Überschussmaterial auf Pisten  Schieberstation Haitzingalm auf 1.480,00 m Mh am talseitigen / östlichen Böschungsfuss des Speicherteiches für die Betriebseinrichtungen des Teiches  Verbindungsleitung Haitzingalm – Aeroplan II zwischen Schieberstation Haitzingalm und Pumpstation Aeroplan II  Ablassleitung Süd von Speicherteich Haitzingalm zum Hundsdorfergraben mit Mündungsbauwerk Hundsdorfergraben auf 1.440 m Mh Anspeisung Nord zum Speicherteich Haitzingalm mit Überschusswasser aus den LahngangQuellen unter Verwendung der projektierten Pumpstation Aeroplan II  Anspeisung Süd zum Speicherteich Haitzingalm aus proj. unterer Wasserfassung Schlossbach auf 1.605 m Mh unterhalb der bestehenden Wasserfassung Schlossbach der EWBHG für die WKA Kaltenbrunn mit der zugehörigen Anspeiseleitung Süd  Umbauten in bestehender Pumpstation Aeroplan I auf 1.366 m Mh aus 1995 mit Demontage des alten Unteren Pumpwerkes und Neuinstallation des oberen Pumpwerkes mit 3 parallelen Pumpensätzen für Förderung nach oben zur Mittelzone und Hochzone  Neubau Pumpstation Aeroplan II auf 1.366 m Mh mit Tagesspeicher II von 1.746 m³, Wasserbehälter von 396 m³ und 2 neue Untere Pumpwerke A + B für Förderung nach unten zur Tiefzone und nach oben zum Speicherteich Haitzingalm  Neue Schneiflächen XIII bis XVII, XIX und XX im Ausmass von ca. 39,1 ha mit neuen Feldleitungen, Zapfstellen und Armaturenschächten  Schnee-Erzeuger im Niederdruck-System mit elektrischer Versorgung 4.1.5.5

TEMPORÄRE MASSNAHMEN

Für die Zwischenlagerung von den Maschinen und Ausrüstungsgegenständen sowie des Aushubmaterials werden im Projektgebiet acht Lagerplätze (vgl. Kapitel 4.1.6) eingerichtet. Diese Lagerplätze sind sowohl für den Bahnen- als auch für den Pisten- bzw. Schneeanlagenbau geeignet. Für die Lagerplätze bedarf es keiner baulichen Massnahmen, sodass nach Abschluss der Bauarbeiten kein Rückbau, sondern allenfalls Begrünungsmassnahmen (Rekultivierung) notwendig sind.

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Seite 24

Beschreibung des Vorhabens

Infrastrukturen

4.1.6 INFRASTRUKTUREN 4.1.6.1

TRINKWASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG

TALSTATION SCHLOSSALMBAHN Die Wasserversorgung erfolgt aus dem Versorgungsnetz der Marktgemeinde Bad Hofgastein. Der nächste Anschluss liegt im Bereich der bestehenden Skischule (Entfernung ca. 70 m) und wird im Rahmen des Projekts entsprechend erweitert. An den im Bereich der bestehenden Skischule vorhandenen Entsorgungskanal kann angeschlossen werden. MITTELSTATION SCHLOSSALMBAHN Es ist keine Änderung gegenüber dem Bestand nötig. Die Wasserversorgung kann aus dem Netz der Wasserversorgungsanlage Kitzstein der Gasteiner Bergbahnen AG erfolgen und die Entsorgung über das bestehende Kanalnetz bis zum Talboden. BERGSTATION SCHLOSSALMBAHN Die Wasserversorgung erfolgt aus der Wasserversorgungsanlage Schlossalm der Gasteiner Bergbahnen AG. Es besteht ein Anschluss bei der bestehenden Bergstation der 4SB Kleine Scharte (ca. 25 m entfernt), welcher im Rahmen des Projekts entsprechend erweitert wird. Auch der Entsorgungskanal wird bei der bestehenden Bergstation der 4SB Kleine Scharte angeschlossen und führt von dort bis zum Talboden. SENDLEITENBAHN Beide Stationen werden an der gleichen Stelle wie bisher neu errichtet, daher kann die bestehende Wasserversorgung aus dem Netz der Wasserversorgungsanlage Schlossalm der Gasteiner Bergbahnen AG sowie die Entsorgung über das bestehende Kanalnetz bis zum Talboden genutzt werden. PUMPSTATION AEROPLAN Der Brauchwasseranschluss wird aus der bestehenden Anspeiseleitung für die Schneeanlage abgedeckt. Die Entsorgung erfolgt über das bestehende Kanalnetz bis zum Talboden, wobei ein Anschluss über die Entfernung von ca. 90 m neu zu errichten ist. 4.1.6.2

BAUZUFAHRTEN

Ein Grossteil der bereits bestehenden Zufahrten ist LKW tauglich. Ca. 2.705 Lfm müssen in folgenden Bereichen erweitert werden:  300 Lfm vom Hof der Familie Koller vulgo Viehauser Richtung Süden zur Piste Neue Talabfahrt  Zufahrt zum Speicherteich Haitzingalm aus zwei Richtungen (ca. 1.470 Lfm)  Zufahrt zur Piste Neue Talabfahrt im Bereich Brandbichl (ca. 240 Lfm)  Ertüchtigung der bestehenden Zufahrt zum geplanten Lawinenauffangdamm Hirschkar für den Speicherteich Haitzingalm (ca. 235 Lfm)  Ertüchtigung der bestehenden Zufahrt von der Bergstation 10 EUB Schlossalmbahn nördlich zur Einbindung Piste H2 Kleine Scharte (ca. 330 Lfm)  Zufahrt zur Maurachalm (ca. 130 Lfm) Bei einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von ca. 4,5 m ergibt sich eine Flächeninanspruchnahme von insgesamt ca. 12.170 m². Zusätzlich zu den oben aufgeführten Bauzufahrten wird eine Zuwegung von der Talstation 10 EUB Schlossalmbahn zum Einhausungsbauwerk der Tauernbahn (Bereich ÖBB Querung Piste Neue Tal-

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 25

Beschreibung des Vorhabens

Infrastrukturen

abfahrt) mit ca. 766 Lfm neu errichtet. In der Längen- und Flächenaufstellung ist diese Zufahrt nicht angeführt, da diese teilweise (v.a. im Pistenbereich) wieder rückgebaut wird (vgl. Kapitel Temporäre Massnahmen). Der bereits errichtete Begleitweg oberhalb der Tauernstrecke bleibt bestehen und ist kein Projektbestandteil. Durch die geplanten Pistenbaumassnahmen werden im Bereich Brandbichl (ca. 800 Lfm) und Bärsteinalm (ca. 50 Lfm) Wegverlegungen notwendig. Dafür können Wege im Ausmass von ca. 950 Lfm aufgelassen werden. 4.1.6.3

TEMPORÄRE MASSNAHMEN

BAUZUFAHRTEN Eine Strasse von der Talstation 10 EUB Schlossalmbahn zum Einhausungsbauwerk der Tauernbahn (Bereich ÖBB Querung Piste Neue Talabfahrt) wird neu errichtet. Nach Ende der Bauarbeiten wird diese Bauzufahrt teilweise (v.a. im Pistenbereich) wieder rückgebaut (vgl. Kapitel 4.1.6.2). HUBSCHRAUBERLANDEPLÄTZE Für Transporte mittels Helikopter (Stützen etc.) werden während der Bauphase im Projektgebiet folgende vier Hubschrauberlandeplätze eingerichtet (ohne bauliche Massnahmen):  Im Bereich des Wiesbauer-Hofes (1.150 m ü.M.)  Im Bereich der Skihütte Aeroplanstadl (1.370 m ü.M.)  Rd. 400 m südwestlich der Talstation 8 SBK Sendleiten (1.610 m ü.M.)  Im Bereich zwischen Hamburger Skihütte (1.940 m ü.M.) und Hofgasteiner Haus Tabelle 7: Flächenbedarf Hubschrauberlandeplätze.

Name

Fläche [m²]

4 Landeplätze á 20x20 m

1.600

ZWISCHENLAGER FÜR MASCHINEN UND AUSRÜSTUNG Für die Lagerung von Maschinen und Ausrüstungsgegenständen (u.a. für den Bau von Bahnanlagen, Skipisten und Schneeanlage, vgl. auch entsprechende Kapitel) sind vier Stellen vorgesehen:  Am Parkplatz neben der Talstation der Schlossalmbahn (840 m ü.M.)  Im Bereich der Skihütte Aeroplanstadl (1.370 m ü.M.)  Im Bereich der Piste H3 Hamburger, im Bereich der Einbindung der aufzulassenden Piste H8 Bärstein-Kaminabfahrt (1.445 m ü.M.)  Im Bereich zwischen Hamburger Skihütte (1.940 m ü.M.) und Hofgasteiner Haus Tabelle 8: Flächenbedarf Zwischenlager (Maschinen und Ausrüstung; abgekürzt: ALP).

Name

Fläche [m²]

ALP TS Schlossalmbahn

(*)

ALP Aeroplan

949

ALP H3-Überführung

2.680

ALP Weitmoser

6.250

(*) Der Flächenbedarf auf dem Parkplatz der 10 EUB Schlossalmbahn ist nicht näher definiert und ergibt sich im Zuge des Bauablaufes.

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Seite 26

Beschreibung des Vorhabens

Lawinenverbauungen / Sicherungsmassnahmen

MATERIALZWISCHENLAGER Für die Lagerung von Baumaterial und Erdaushubmaterial (zwischen den einzelnen Bauphasen; max. 3 Jahre) sind vier Stellen vorgesehen:  Im Bereich der Skihütte Aeroplanstadl (1.370 m ü.M.)  Unterhalb des Speicherteiches Haitzingalm (1.500 m ü.M.)  Auf der Piste Neue Talabfahrt 250 m nord-östlich der Talstation 4SL Kleine Scharte (1.620 m ü.M.)  Im Bereich der Maurachalm (1.640 m ü.M.) Tabelle 9: Flächenbedarf Materialzwischenlager (abgekürzt: MLP).

Name

Fläche [m²]

MLP Aeroplan

1.810

MLP SPT Haitzingalm

15.591

MLP Brandbichl

2.705

MLP Maurachalm

11.000

Detailangaben betreffend harmonischer Einbindung ins Gelände und Erhaltung des Humus sind im folgenden Dokument zu finden:  Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014)

4.1.7 LAWINENVERBAUUNGEN / SICHERUNGSMASSNAHMEN Die Gefahrenzonenplanung gemäss Forstgesetz 1975 existiert derzeit nur im raumrelevanten Bereich, und es ist daher notwendig die Lawinengefährdung im Projektgebiet festzustellen und Sicherungsmassnahmen abzuleiten. Als Untersuchungsraum werden die lawinengefährdeten Bereiche des Skigebietes Schlossalm mit einer direkten anlagenspezifischen Auswirkung angenommen. Beurteilt wird die Gefährdung der 10 EUB Schlossalmbahn 1. und 2. TS, der 8 SBK Sendleitenbahn, den zugehörigen Skipisten sowie der Speicherstandort Haitzingalm. Der Untersuchungsrahmen kann den Lawinenschutzkonzepten (NST Loidl, dat. 29.08.2014) entnommen werden. Er richtet sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigt die Stellungnahme des Amtssachverständigen DI Franz Brenner vom 14.10.2013. Nachfolgend ist eine Übersicht über die geplanten Sicherungsmassnahmen bezüglich Lawinengefährdungen aufgeführt, ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:  Lawinenschutzkonzept (Plan) (NST Loidl, dat. 29.08.2014)  Lawinenschutzkonzepte (Berichte) 10 EUB Schlossalmbahn, 8 SBK Sendleitenbahn, Hirschkarlawine (NST Loidl, dat. 29.08.2014)  Plan Lawinenauffangdamm Speicherteich Haitzingalm (NST Loidl, dat. 29.08.2014)  Technischer Bericht für Schneeanlage Schlossalm Teil 2 mit Lageplan und Profilen Lawinenauffangdamm Hirschkar (ILF, dat. 29.08.2014) Zur Lawinensicherung des Speicherteiches Haitzingalm ist eine Massnahmenkombination aus temporären sowie permanenten Schutzmassnahmen vorgesehen.

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Beschreibung des Vorhabens

Geologische Projektgrundlage

Tabelle 10: Flächen und Kubaturen Lawinenschutz.

Name

Fläche [m²]

Auftrag/Abtrag [m³]

Lawinenauffangdamm Hirschkar

2.515

12.300 / -

Lawinenauffangdamm / Schneedepot H2

335

860 (*) / -

Sprenganlage Hirschkarspitze

25 (**)

-

(*) Bei einer Länge von ca. 72 m und einem durchschnittlichen Querschnitt von 12 m². (**) Die Sprenganlage beinhaltet 3 Sprengmasten (à 5 m²; Fundament 1 x 1 m) und eine Steuereinheit (Container mit ca. 10 m²).

LAWINENAUFFANGDAMM HIRSCHKAR Im Bereich der Haitzingalm auf einer Seehöhe von ca. 1.760 m ü.M. (ca. 240 m oberhalb des Speicherteiches Haitzingalm) wird ein Lawinenauffangdamm projektiert. Die Gesamtlänge der Krone bzw. des Dammes liegt bei 112 m. Das errechnete Auffangvolumen beträgt ca. 25.000 m³. Grundsätzlich ist geplant, den Lawinenauffangdamm mit Aushubmaterial aus dem Speicherteich Haitzingalm oder der Pistenkorrektur zu errichten. SPRENGANLAGE HIRSCHKARSPITZE Zusätzlich kommt es zu der Errichtung einer ferngesteuerten Sprenganlage mit drei Sprengpunkten im Bereich der Anbruchgebiete süd-östlich der Hirschkarspitze in einer Seehöhe von ca. 2.020 m ü.M. LAWINENAUFFANGDAMM / SCHNEEDEPOT Im Kurvenbereich der Piste H2 Kleine Scharte auf einer Seehöhe von 1.840 bis 1.770 m ü.M. ist ein weiterer kleiner Damm mit einer Höhe von ca. 1 bis 3 m geplant. Neben seiner Schutzfunktion vor Lawinen kann der Damm auch als „Schneelager“ benutzt werden. Der hängengebliebene Schnee im Damm kann mit Pistenraupen auf der anliegenden Piste verteilt werden und ist somit eine kostengünstige Alternative/Erweiterung zur künstlichen Beschneiung.

4.1.8 GEOLOGISCHE PROJEKTGRUNDLAGE Der Fachbereich Geologie / Geotechnik wird als Planungsgrundlage abgehandelt (Projektbestandteil). Dies zum Zwecke von den aus den Baugrundverhältnissen abzuleitenden notwendigen technischen Vorkehrungen. Die Detailausführungen sind im Fachbericht  Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Geologischer Bericht (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) zu finden. 4.1.8.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Der Untersuchungsraum umfasst das Skigebiet Schlossalm westlich von Bad Hofgastein einschliesslich seiner Randgebiete. Die Grenzen werden im Norden vom Leidalmbach, im Osten von der Gasteiner Ache und im Süden vom Schlossbach gebildet. Nach Südwesten bzw. Westen stellt die Kammlinie Lungkogel - Türchlwand - Siebenspitz – Kirchenleitkogel – Schusterkopf die Begrenzung dar (vgl. Abbildung 7).

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Seite 28

Beschreibung des Vorhabens

Geologische Projektgrundlage

Abbildung 7: Untersuchungsraum Geologie.

4.1.8.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Fachbericht Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Geologischer Bericht (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.14) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahmen des Landes Salzburg (Amtssachverständiger Mag. Gerald Valentin) vom 01.10.2013 sowie die erfolgte Besprechung vom 26.05.2014. 4.1.8.3

BAUGEOLOGISCHE BEURTEILUNG UND EMPFEHLUNG ZUR BAUAUSFÜHRUNG

Der Felsuntergrund im Projektraum ist aus grosstektonischer Sicht dem „penninischen Tauernfenster“ zuzuordnen. Es handelt sich dabei um eine für den westalpinen Raum typische Gesteinseinheit, die innerhalb der Ostalpen mehrfach grossräumig aufgeschlossen ist und aufgrund der allseitigen Umrahmung durch andere tektonische Einheiten als Fenster bezeichnet wird. Im Tauernfenster, das vom Brenner bis zum Katschberg reicht, sind die tiefsten tektonischen Elemente des Penninikums und der Ostalpen aufgeschlossen, die in drei Haupteinheiten untergliedert werden können:  überwiegend variszische Gneise („Zentralgneise“) und deren Altes Dach („Untere Schieferhülle“)  die tektonisch überschobene „Obere Schieferhülle“  der „Unterostalpine Rahmen“ Im Bereich der Schlossalm bilden Kalkglimmerschiefer und Grünschiefer der penninischen Schieferhülle den anstehenden Untergrund. Diese zeigen z.T. engständige Wechsellagerung im dm Bereich, teilweise gekennzeichnet durch fliessende Übergänge zu phyllitisch geprägten Zonen. Auch sind meist steil stehende, Ost-West, Nord Süd und Nordost-Südwest streichende Störungen und Zerrüttungszonen vorhanden, die teilweise zur Ausbildung von Kataklasiten führten. In geologisch jüngerer Zeit wurden die Alpen durch die intensive eiszeitliche Vergletscherung überprägt. Die Täler wurden durch die Schurfwirkung übertieft, ältere Talfüllungen wurden abgetragen und Schwächezonen entlang von Störungen ausgeräumt. Nach dem Rückzug der Vergletscherung blieben diverse Gletschersedimente wie Moränen und Ablagerungen von Eisrandterrassen zurück, die im Projektgebiet insbesondere an den Bergflanken grossflächig auftreten. Im Untersuchungsraum zeigt sich die glaziale Überprägung unter anderem auch an dem deutlich ausgebildeten Trogtal der Gasteiner Ache. Durch die glaziale Übertiefung des Gasteiner Tales kam es mit

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Seite 29

Beschreibung des Vorhabens

Oberflächenentwässerung/Retention

dem Abschmelzen der Gletscher zu einer Destabilisierung der Hangflanken, die auch in den Felsuntergrund reichte. Nicht zuletzt die bestehenden Infrastruktureinrichtungen der Gasteiner Bergbahnen, aber auch der Österreichischen Bundesbahnen, die regelmässigen Messkontrollen unterliegen, dokumentieren, dass diese tiefreichenden Massenbewegungen abgeschlossen sind. Der Geologische Bericht (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) gibt eine detaillierte Beurteilung sowie Empfehlungen zur Bauausführung für folgende Projektbestandteile ab:  Speicher Haitzingalm  Lawinendamm Hirschkar  Pistenausbau  Neue Talabfahrt  Pyrkerhöhe Viadukt der Tauernbahn  Geländeveränderung Mittelstation  Abfahrt H6/H9  Pistenverbreiterung und –verlegung Abfahrt Kleine Scharte (H2)  Retentionsbecken  Baustrassen  Materiallagerflächen  10 EUB Schlossalmbahn  Neuerrichtung 8 SBK Sendleitenbahn Da mit der Realisierung vielfach in den Untergrund eingegriffen wird und Bauwerke teilweise in Erdbauweisen errichtet werden, ergeben sich aus diesen Baumassnahmen auch geotechnische Risiken. Diesen wurden durch entsprechende Massnahmen in der technischen Planung des Projekts begegnet und es ist davon auszugehen, dass bei projektgemässer Ausführung die Erdbauwerke standsicher ausgeführt werden können bzw. die Anlagen ohne Beeinträchtigung fremder Rechte betrieben werden können. 4.1.8.4

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Bauvorhaben in der geplanten Form unter Einhaltung des Standes der Technik sowie der vorgeschlagenen Massnahmen aus geologischer Sicht als technisch ausführbar bewertet wird.

4.1.9 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG/RETENTION In diesem Kapitel ist eine Übersicht über die Massnahmen betreffend Oberflächenentwässerung/ Retention aufgeführt, ein ausführlicher Beschrieb und Details sind in den folgenden Dokumenten zu finden:   

Technischer Bericht Oberflächenentwässerung und Retention (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) Planunterlagen mit Übersichtskarte, Detailübersicht, Übersichtsplan Flächenermittlung, Lageplan/Schnitte, Regelpläne (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Pistenentwässerungsmassnahmen Technischer Bericht mit dazugehörigem Lage- und Bauplan (dlp Ziviltechniker GmbH, dat. 29.08.2014)

Das Projektgebiet berührt die 3 Wildbacheinzugsgebiete Hundsdorferbach (Zubringer zum Schlossbach), Kitzsteingraben und Kaltenbrunnbach (von Süd nach Nord); der Hundsdorferbach ist mit Sperren verbaut. Die Oberflächenwässer von Pisten werden für den 100-jährlichen Bemessungsniederschlag retentiert.

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Beschreibung des Vorhabens

Oberflächenentwässerung/Retention

Es sind folgende Massnahmen zur Retention im Projektgebiet geplant:  Retentionsausgleich durch Kiesrigole und Retentionsdrainagen  Retentionsausgleich über Einleitung in den Speicherteich mit vorgelagertem Dämpfungsbecken (Nutzinhalt: Ca. 45 m³)  Retentionsausgleich durch Rückhaltebecken (RHB) Talstation (Betonbecken)  Retentionseffekt durch geplante Aufforstung ehemaliger Pisten  Retentionseffekt durch Schutzwaldprojekt  Oberflächenwasserrückhalt durch RHB (Erdbecken) im Pistenbereich Tabelle 11: Flächenbeanspruchung Retentionsmassnahmen.

Name

Fläche [m²]

Auftrag/Abtrag [m³]

10 Retentionsbecken

5.300

3.800 / 4.700

Ableitung aus RHB zu Vorfluter

4.680*

-

(*) Der Wert ergibt sich aus einer projektierten Länge von 1.560 m und 3 m Breite.

Tabelle 12: Retentionsbecken im Pistenbereich.

Übersicht Retention durch Rückhaltebecken (RHB; Erdbecken) im Pistenbereich RHB

Seehöhe [m ü.M.]

Nutzinhalt [m³]

Vorfluter

RHB 1

1.560

245

Hundsdorfergraben

RHB 2

1.460

300

Hundsdorfergraben

RHB 3

1.315

270

Hundsdorfergraben

RHB 4

1.195

300

Hundsdorfergraben

RHB 5 (Teich)

1.572

350

Leidalmbach Quellbach

RHB 6

1.390

270

Vogeltennbach Quellgraben

RHB 7

1.370

75

Kaltenbrunnbach

RHB 8

1.243

130

Kitzsteingraben

RHB 9

1.165

60

Kitzsteingraben

RHB 10

1.118

120

Kaltenbrunnbach

Gesamt

2.120

In mehreren Bereichen im Projektgebiet kommt es zu Gewässerquerungen, die durch neugeplante oder umgebaute Pisten berührt werden. Diese Pisten werden mittels folgenden baulichen Massnahmen gequert:  Verrohrung mit Betonrohren (Querung 1 (Länge: 13 m) und 3 (Länge: 40 m))  Offene Querung mit einer temporären Abdeckung während der Skisaison  (Querung 2 (Länge: 35 m) und 4 (Länge: 55 m)))  Verrohrung mittels sohloffenen, bogenförmigen Wellstahlprofil (Querung 5 (Länge: 118 m))

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4.2

Bauphasen

BAUPHASENPLANUNG UND BETRIEBSKONZEPT

4.2.1 BAUPHASEN Die Realisierung des Projektes Schlossalm soll in vier Baujahren von 2015 bis 2018 erfolgen (vgl. Abbildung 8). Weitere Details zu den einzelnen Teilprojekten und Baulosen sind den folgenden Dokumenten und Plänen zu entnehmen:  Bauphasenablaufplanung (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014)  Bauphasenablaufpläne 2015 bis 2018 (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014)

Abbildung 8: Die Bauphasenablaufpläne 2015 bis 2018 können der Bauphasenablaufplanung (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014) entnommen werden.

ARBEITNEHMER/INNEN-SCHUTZ Für die Baumassnahmen werden die geltenden ArbeiternehmerInnen-Schutzbestimmungen eingehalten.

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Betriebskonzept

4.2.2 BETRIEBSKONZEPT Das Schlossalmgebiet wird von den Gasteiner Bergbahnen im Winter sowie im Sommerbetrieb geführt. Hinsichtlich der Tätigkeitsfelder und der Betriebszeiten sind aufgrund des Vorhabens keine Änderungen geplant. Die erwartete Erhöhung der Erstgasteintritte liegt bei 10 %. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl wird sich aufgrund der Veränderungen bei Bahnanlagen und Pisten um voraussichtlich 2‐3 Mitarbeiter erhöhen. Im künftigen Talstationsgebäude werden Parkplätze (260 Stellplätze) geschaffen, welche auch bewirtschaftet werden. Die Details zur künftigen Parkplatznutzung bzw. ‐gestaltung sind dem Kapitel 4.1.2.2 sowie dem Technischen Bericht Aussenanlagengestaltung Talstation Parkplätze (Dipl.-Ing. Dietmar Krammer, dat. 29.08.2014) zu entnehmen. Alle Detailangaben zu dem Winter- und Sommerbetrieb (Förderleistung, Betriebliche Abläufe) sowie den daraus ergebenden Emissionen (Schadstoff- und Lichtquellen) sind im  Betriebskonzept (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014) zu finden. ARBEITNEHMER/INNEN-SCHUTZ Die geltenden ArbeiternehmerInnen-Schutzbestimmungen werden während dem Betrieb des Skigebiets Schlossalm eingehalten.

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4.3

Lärm

EMISSIONEN SOWIE IMMISSIONSZUNAHME

In diesem Kapitel der Umweltverträglichkeitserklärung werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Emissionen sowie die mögliche Immissionszunahme während der Bau- und Betriebsphase beschrieben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die massgeblichen Schadstoffemittenten einzeln aufbereitet. Neben Art und Quantität der zu erwartenden Rückstände und Emissionen die sich aus der Verwirklichung und dem Betrieb des Vorhabens ergeben, werden auch potenzielle Massnahmen zur Verminderung deren Auswirkungen auf die Umwelt präsentiert. In diesem Kapitel werden die technischen und gesetzlichen Grenzwerte behandelt, die Einschätzung der Umweltverträglichkeit erfolgt in den entsprechenden Gutachten (vgl. Kapitel 5, Umweltmedizin, Natur, etc.).

4.3.1 LÄRM Dieses Kapitel stellt eine Zusammenfassung zum Thema Lärm dar. Die Detailausführungen sind im  Fachbeitrag Schalltechnik zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) zu finden. 4.3.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Das primäre Schutzgut aus schalltechnischer Sicht ist der Mensch. Die zu schützenden Bereiche sind jene, welche dem regelmässigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen dienen. Dieses sind zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche in denen Menschen durch Lärm belastet werden. Zum Ortszentrum von Bad Hofgastein liegt zudem eine Verordnung des Bürgermeisters als „Kur- und Erholungsort“ vor. Der Untersuchungsraum für die schalltechnische Bearbeitung wurde so festgelegt, dass in allen Richtungen die nächstgelegenen Siedlungs- bzw. Wohnbereiche erfasst und fachlich behandelt werden. Wesentlichste Grundlage für die Schallausbreitungsberechnungen bildet die umfassende und detaillierte Emissionserfassung sowie die Erstellung von Rechenmodellen, in welchen alle schalltechnisch relevanten Einflüsse, bedingt durch Bebauung, Topografie, Hindernisse, Reflexionen, Mitwindsituationen u. dgl. berücksichtigt werden. 4.3.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Fachbeitrag Schalltechnik zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahmen des Landes Salzburg:  Amtssachverständiger Ing. DI Wolfgang Ziegler vom 14.10.2013 und vom 20.10.2014  Amtssachverständiger Mag. Wolfgang Trattler vom 05.11.2013 und vom 25.11.2014  Amtssachverständige Dr. Eleonore Stierle vom 15.10.2013 4.3.1.3

IST-ZUSTAND

Zur Erfassung der Schall-Ist-Situation im Untersuchungsbereich wurden von der akkreditierten Prüfstelle TAS SV-GmbH im Dezember 2013 und im Jänner 2014 messtechnische Bestandserhebungen an sechs anrainernahen Positionen durchgeführt.

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Beschreibung des Vorhabens

Lärm

Weiter liegen für den Betrachtungsfall „Bestand“ gerechnete Ausbreitungskarten und amtliche Lärmkatasterunterlagen vor. Das Untersuchungsgebiet ist talseitig als „belastetes Gebiet“ (Immissionen grösser den facheinschlägigen Planungsrichtwerten) und im alpinen Bereich überwiegend als „nicht belastetes Gebiet“ (Immissionen kleiner gleich den facheinschlägigen Planungsrichtwerten) einzustufen. 4.3.1.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Die durchgeführte schalltechnische Untersuchung der einzelnen (nach derzeitigem Planungsstand vorgesehenen) Bauphasen erfolgte unter Berücksichtigung der relevanten Baumaschineneinsatzzeiten und -manipulationen. Auch sei festgehalten, dass die Berechnungen "worst-case-Szenarien" berücksichtigen. So wird auch die Gleichzeitigkeit von Arbeiten zur Berechnung herangezogen, um denkbar ungünstige Bauszenarien zu bewerten. Es gilt im gegenständlichen Fall die Grössenordnungen an möglichen bau-bedingten Immissionen als auch die Beherrschbarkeit der Baulärmthematik darzulegen bzw. allenfalls geeignete Massnahmen gegen übermässige Belastungen auszuarbeiten. Einstufung Die durch die Errichtung des Vorhabens zu erwartenden Bauschallimmissionen sind im Sinne der RVS 04.01.11 - vorbehaltlich der humanmedizinischen Beurteilung - als vertretbare Auswirkungen einzustufen, da diese durch die Setzung von Massnahmen soweit eingeschränkt, d.h. vermindert oder ausgeglichen werden können, um eine nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch hintanzuhalten. BETRIEBSPHASE Der geplante Betrieb wird aufgrund der unterschiedlichen Betriebszeiten bzw. -phasen auch unterschiedliche Immissionen aufweisen. So wird im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr (bis zur Benutzung der Wintersportanlage durch Kunden) mit Arbeiten zur Beschneiung und Pistenpflege zu rechnen sein. Zwischen 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr wird der anlagentypische Kunden- und Betriebsverkehr erfolgen. Im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr sind regulär wieder Arbeiten zur Beschneiung und Pistenpflege zu erwarten. Zudem wird zur Bedienung der bestehenden Rodelbahn wie bisher an zwei Tagen der Woche auch ein Seilbahnbetrieb im Abendzeitraum bis 20 Uhr stattfinden. Diese Betriebsweise wurde in den Auswertungen zum Abendzeitraum auch berücksichtigt. Die Berechnungen zum Tageszeitraum beinhalten selbstverständlich auch Immissionsanteile von betrieblichen Anlagen (z. B. Seilbahnbetrieb, Gastronomie, haustechnische Anlagen etc.) und Immissionen ausgehend von Personen, Sport- und Ladetätigkeiten. Gleichwohl werden bei den betrieblichen Anlagen/Geschehnissen bereits Anpassungswerte für mögliche Lästigkeiten im Geräusch (Ton-, Impuls- oder Informationshaltigkeit) berücksichtigt. Sonderbetriebsweisen wie ein tageweiser Nachtbetrieb der Seilbahnanlagen oder die bedarfsweise Beschneiung zur Nacht wurden gesondert ausgewertet und diskutiert. Diesbezüglich wird auf die detaillierteren Ausführungen des Fachbeitrages verwiesen. Pegelanhebungen in der Grössenordnung von rd. 1 dB (vergleichbare Geräusche vorausgesetzt) sind nach einschlägiger Fachliteratur vom normal empfindenden menschlichen Ohr subjektiv in der Regel nicht bzw. kaum wahrnehmbar. Bei geringen Vorbelastungen sind Pegelhebungen (bevorzugt nicht mehr als 3 dB) tolerierbar. Höhere Hebungen bedürfen der individuellen Beurteilung und der Interessensabwägung.

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Lärm

Da die Berechnungen zur Wintersaison einen Vollbetrieb der geplanten Anlagen darstellen, werden ausserhalb der Wintersaison bei einem reduzierten Betrieb und einem geringeren betrieblichen Aufkommen keine höheren betrieblichen Emissionen bzw. Immissionen erwartet. Einstufung Die durch den Betrieb der geplanten Anlagen zu erwartenden Veränderungen der Schall-Ist-Situation in den nächsten Siedlungsbereichen sind als vertretbare Auswirkungen einzustufen, da diese durch die Setzung von Massnahmen soweit eingeschränkt, d.h. vermindert oder ausgeglichen werden können, um eine nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch hintanzuhalten. STÖRFÄLLE Störfälle werden in der Regel zur gänzlichen oder teilweisen Einstellung der Betriebsanlagen führen. In diesem Fall wirken störfallbedingt lediglich geringere bis keine betrieblichen Immissionen auf die Nachbarschaft ein. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Die immissionstechnisch zu erwartenden Auswirkungen im Zuge des Rückbaus und der folgenden Rekultivierungen sind im Allgemeinen den Arbeiten zu den Bau- und Errichtungsphasen vergleichbar. Aus diesem Grund wird vereinfacht auf die vorstehenden schalltechnischen Kenngrössen zu baubedingten Emissionen und Immissionen verwiesen. WECHSELWIRKUNGEN UND –BEZIEHUNGEN In der einschlägigen RVS 04.01.11 ist eine Grundstruktur für Umweltuntersuchungen geregelt. Entsprechend der Relevanzmatrix werden u. a. durch den „Lärm“ die Auswirkungen eines Vorhabens beschrieben, welche für unterschiedliche Schutzgüter zu beurteilen sind. „Lärm“ stellt für eine Reihe von Schutzgütern eine Beurteilungsgrundlage dar und ist laut RVS als schutzgutübergreifende Auswirkung definiert. Aufgrund der Vielfalt und den unterschiedlichsten Aspekten der durch „Lärm“ betroffenen Schutzgüter ist die Abhandlung bzw. Beurteilung der Auswirkungen davon in den jeweiligen Schutzgütern bzw. Fachbereichen vorzunehmen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung liefert dazu Basisdaten. 4.3.1.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes dieser Nachbarn werden folgende Massnahmen in die Bauplanung mit aufgenommen:  Im Baubüro wird eine Ansprechstelle für die Nachbarschaft eingerichtet, die Beschwerden entgegennimmt, Anweisungen zur Abänderung der Baudurchführung erteilen kann bzw. Prüfungen und Kontrollen veranlassen kann.  In den Bereichen der VO des Bürgermeisters wird eine zweistündige Mittagspause von 13:00 bis 15:00 Uhr (bezogen auf lärmende Arbeiten) in Einklang mit den Ruhebestimmungen eingehalten. In sonstigen Baubereichen wird eine einstündige Mittagspause (bezogen auf lärmende Arbeiten) gehalten.  Wenn im Rahmen von Stichprobenmessungen zum Baulärm in benachbarten Gartenbereichen bzw. Erholungsflächen Pegel über Lr,Bau = 70 dB festgestellt werden, werden im Bereich der Baufeldgrenzen „mobile Lärmschutzwände“ (Leichtbauweise) mit einer Höhe bis zu 4,5 m über Gelände (endgültige Längen und Höhen sind auf den schützenswerten Bereich abzustimmen) installiert.

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Seite 36

Beschreibung des Vorhabens





  



Lärm

Sind keine solchen baulichen Massnahmen möglich und im Nachbarschaftsbereich temporär Baulärmpegel grösser Lr,Bau = 75 dB zu erwarten, ist den Betroffenen für die Dauer dieser lärmintensiven Arbeiten eine Ersatzwohnmöglichkeit anzubieten. Im Nahbereich der geplanten Aufbereitungsanlagen (Brecher- und Siebanlage) werden in Richtung der Nachbarn „mobile Lärmschutzwände“ (Leichtbauweise) oder Erdschüttungen mit einer Höhe von 3,0 m über Gelände (Längen in Abstimmung zum schützenswerten Bereich) installiert. Keine Durchführung von Flugverkehrstransporten, lärmintensiven Erdarbeiten und Massentransporten nach 19:00 Uhr, keine Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Baubedingte Hubschrauberüberflüge werden in einem Abstand von wenigstens 250 m von Kurort-Einrichtungen/Parkanlagen erfolgen. Sollte sich aus dem Bauablauf der zwingende Bedarf an Nachtarbeiten (wie z.B. Errichtung ÖBB-Objekte) ergeben, erfolgt vorab eine Information an die - dem Baufeld nächstgelegenen Nachbarschaften mittels Postwurfsendung und/oder hinterlegter Nachricht. ArbeitnehmerInnen, die im Baustellenbereich eingesetzt werden, unterliegen der Fürsorgepflicht der ausführenden Firmen, welche u.a. an die Vorgaben des ASchG und des BGBl. Nr. 22/2006 "Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV" gebunden sind. Zur Bekräftigung wird die Projektwerberin (d.h. die GBB AG) Hinweise zur Einhaltung und Kontrolle der ArbeitnehmerInnenschutz-Bestimmungen in die Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.

Betriebsphase  Der durchschnittliche Betriebsinnenpegel innerhalb der Ein- und Ausstiegshalle zur Talstation 10 EUB bzw. an der Frontöffnung wird mit Li,A = 11 dB) ausgestattet.  Im Bereich der neu angelegten Pisten nahe den Objekten „Bärsteinalm“ und „Parzelle 401/2“ werden Arbeiten zur Pistenpflege bis spätestens 22:00 Uhr abgeschlossen.  Eine Aufstellung von neu installierten Schneeerzeugern, die bis 22:00 Uhr betrieben werden, erfolgt in wenigstens 100 m Entfernung von den nächsten Nachbarn. Eine Aufstellung von neuen Schneeerzeugern zum nächtlichen Betrieb (ab 22:00 Uhr) erfolgt in wenigstens 200 m Entfernung von den nächsten Nachbarn. Wird vom Betreiber eine Aufstellung in geringerer Entfernung zum Nachbarn beabsichtigt, ist alternativ ein messtechnischer Nachweis (Testbetriebsprüfung vor Ort) zur Zielwerteinhaltung von LA,eq 80 dB werden als „Lärmzone“ gekennzeichnet.  ArbeitnehmerInnen, welche sich näher als 300 m an den Sprengstellen der mechanischen Lawinenauslösungsanlagen im Freien befinden, sind per Dienstanweisung und einer Einweisung durch den Arbeitgeber nach §§ 12 und 14 ASchG zum Tragen einer geeigneten persönlichen Gehörschutzausrüstung zu verpflichten.  Der Testbetrieb der Notstromanlagen erfolgt werktags zu Zeiten mit allgemein höherem Verkehrsaufkommens (z.B. späte Vormittagsstunden) und nicht zu Ruhezeiten.

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Seite 37

Beschreibung des Vorhabens

Lärm

AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. 4.3.1.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Das gegenständliche Projekt ist aus Sicht des Fachbereiches Schalltechnik als umweltverträglich zu bezeichnen (vgl. Kapitel 6.1.1 Umweltmedizin). Die projektspezifisch verursachten Veränderungen der zu beurteilenden Schallsituation in den interessierenden Anrainerbereichen bleiben aus technischer Sicht sowohl zur Betriebsphase als auch zur Errichtungsphase im Sinne der RVS 04.01.11 auf vertretbare Auswirkungen beschränkt. 4.3.1.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 4.3.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Sollten wiederholt konkrete Beschwerden bei der einzurichtenden Anlaufstelle hinsichtlich übermässiger Lärmimmissionen ausgehend von den vorhabenbedingten Bau- und Errichtungsarbeiten einlangen, wird projektwerberseitig geprüft ob eine Abweichung zu den eingereichten Planungen bzw. Berechnungen vorliegt und bedarfsweise werden mögliche Massnahmen zur Vermeidung der Beanstandungen eingeleitet. Sollten darüber hinaus noch Beschwerden folgen, werden schalltechnische Messungen des Baulärms zur Beweissicherung durchgeführt und die Ergebnisse der UVP-Behörde zwecks Beurteilung vorgelegt. Auf Basis der behördlichen Vorgaben (Massnahmenvorschläge) wird seitens der Projektwerberin kurzfristig ein lösungsorientiertes Konzept ausgearbeitet und zur Genehmigung vorgelegt.

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Seite 38

Beschreibung des Vorhabens

Erschütterungen

4.3.2 ERSCHÜTTERUNGEN Dieses Kapitel stellt eine Zusammenfassung zum Thema Erschütterungen dar. Die Detailausführungen sind im Fachbericht  Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Fachbereich Erschütterungen (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) zu finden. 4.3.2.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Die Betriebsphase spielt für Erschütterungen und sekundären Körperschall keine Rolle; entsprechend bezieht sich die Definition der Untersuchungsräume auf die Bauphase. Der Einflussraum wurde unter Berücksichtigung der üblichen Ausstrahlweiten von Erschütterungseinwirkungen aus den Bautätigkeiten festgelegt. Im Vergleich dazu sind die Erschütterungseinwirkungen aus dem Betrieb der Anlage selbst vernachlässigbar gering. Die Abgrenzung des Einflussraumes geht von den Umhüllenden der einzelnen Baufelder und der Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) aus, um die ein Puffer gelegt wird, der je nach Art der Bautätigkeit und der damit verbundenen Erschütterungsintensität unterschiedliche Breite aufweist. So werden z.B. Baufelder, in denen Sprengtätigkeit stattfindet, mit einem grösseren Puffer versehen. Die Fernwirkungen des Vorhabens während der Bauphase ergeben sich im Fachbereich Erschütterungen durch den baubedingten Verkehr auf den Zufahrtsstrassen zu den einzelnen Baufeldern bzw. aus der Errichtung der geplanten Anlagen. Als Zufahrtsstrasse gelten dabei alle Strassen im Verlauf des Weges zur Baustelle bzw. zur geplanten Anlage abzweigend vom höherrangigen Strassennetz. Entlang der Zufahrtsstrassen wird entsprechend ÖNORM S 9012 (Ausgabe 2010-02) ein Puffer von 50 m angenommen. 4.3.2.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Fachbericht Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Fachbereich Erschütterungen (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) beschrieben. Die Daten dienen unter anderem dem Fachbereich Sach- und Kulturgüter (vgl. Kapitel 6.7) als Grundlage. 4.3.2.3

IST-ZUSTAND

Der östliche Teil des Projektraumes wird von der B167 sowie der Tauernbahn in Nord-Südrichtung gequert. Im Nahbereich der beiden Verkehrswege ist durch die vom laufenden Verkehr verursachten regelmässigen Erschütterungen bereits eine Vorbelastung gegeben. Die Tabelle 13 listet Objekte im Nahbereich des Projekts auf. Lediglich die Anwesen Viehauser und Waldhof sind dauerhaft bewohnt. Tabelle 13: Objekte im Nahbereich geplanter Bauvorhaben.

Objekt

Bauteil

Haitzingalm Anwesen Viehauser und Waldhof ÖBB Tauernbahn B167 Druckleitung Kraftwerk Bad Hofgastein

Neue Talabfahrt Neue Talabfahrt Neue Talabfahrt Neue Talabfahrt Neue Talabfahrt

Anmerkung

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 39

Beschreibung des Vorhabens

Erschütterungen

Objekt

Bauteil

Talstation 4 SL Kleine Scharte Talstation Sendleiten Wiesbauergut ÖBB tauernbahn Anwesen Weinetsberg Haitzingalm bestehende Mittelstation bestehende Bergstation Speicherteich Schlossalm Maurachalm Aeroplanstadl

Neue Talabfahrt wird abgebaut Neue Talabfahrt wird umgebaut Neue Talabfahrt 10 EUB Schlossalmbahn 10 EUB Schlossalmbahn 10 EUB Schlossalmbahn 10 EUB Schlossalmbahn wird umgebaut 10 EUB Schlossalmbahn 10 EUB Schlossalmbahn Piste H2 Piste H2, Pumpst. Aeroplan 2

Pumpstation Aeroplan

Piste H2, Pumpst. Aeroplan 2

Druckleitung Kraftwerk Bad Hofgastein

Piste H3

Jagdschlössl Weinetsberg Haltestelle Bad Hofgastein Haitzingalm

Bauzufahrt Bauzufahrt Lawinendamm

4.3.2.4

Anmerkung

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Die Baufelder liegen überwiegend weitab von bebauten Flächen, es sind mit Ausnahme der Gehöfte Viehauser und Waldhof nur einzelne, nicht dauerhaft bewohnte/genutzte Objekte im Nahbereich der Baufelder betroffen. Baufelder, in deren Nähe sich Gebäude bzw. Objekte befinden, werden im Folgenden bezüglich ihrer Lage zu den angrenzenden Gebäuden sowie möglicher erschütterungsrelevanter Bautätigkeiten beschrieben (vgl. Tabelle 14).

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 40

Beschreibung des Vorhabens

Erschütterungen

Tabelle 14: Objekte im Nahbereich von Baufeldern.

Bauteil

betroffene Objekte

Abstand d. Objekte in m

Neue Talabfahrt Brandbichl

Skihütte Haitzingalm

150

Abschnitt Bärsteinalm

Bärsteinalm

50

Abschnitt Viehauser

Anwesen Viehauser, Waldhof

150

Skibrücke ÖBB

ÖBB Tauernbahn

EUB 5

6

zusätzliche Bahn zu errichten, zusätzliche Bahn abzutragen, grösseres Bauwerk Kitzstein

Verbrauch

zusätzliche Bahn zu errichten, zusätzliche Bahn abzutragen

Verbrauch

5.2.1.2

Kombibahn > Luftseilbahn, Verbrauch von

zusätzliche Bahn mit Stützen und Stationsbauwerken

gegeben durch barrierefreies Umsteigen

3S-Bahn > EUB

Kombibahn > Luftseilbahn

zusätzliche Bahn mit Stützen und Stationsbauwerken

PISTENPLANUNG

Die untersuchten Varianten bei der Pistenplanung sind nachfolgend in Tabelle 28 bzw. Abbildung 18 vermerkt. Als Hauptgründe für die Verwerfung gelten vor allem zu hoher Aufwand bzw. Überschneidungen mit Schutzgebieten (Quellschutz, Lawinenschutz) und andere negative Umweltauswirkungen. In Bezug auf die Umweltauswirkungen wurden v.a. folgende Gesichtspunkte untersucht:  Beachtung der Naturschutzverhältnisse (Biotope, geschützte Flächen usw.)  Meidung von Quellschutz- und –Schongebieten  Weitestgehende Vermeidung von Grabenquerungen  Berücksichtigung der Geländeverhältnisse (u.a. Hangneigungen) zur Minimierung von Hanganschnitten und Massenbewegungen; Ziel: Pistenführung möglichst in Falllinien  Berücksichtigung der Exposition (u.a. Optimierung Beschneiung und Energieeinsatz)  Minimierung des Geländeverbrauches (u.a. Böschungsgestaltung und gemeinsame Benützung der Pistenflächen durch Aufstiegshilfen)  Minimierung von Oberflächenwasserabflüssen  Minimierung von Rodungsflächen (v.a. im Schutzwald) Neben den Umweltauswirkungen wurden weitere Aspekte berücksichtigt, u.a.:  Beachtung sicherheits- und skitechnischer Anforderungen (Vermeidung von Kompressionen, Flaschenhälsen und schiwegartigen Querfahrten sowie beispielsweise die Vermeidung von sich kreuzenden Schifahrerströmen)  Beurteilung der Renn- bzw. Wettkampftauglichkeit

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 81

Alternative Lösungsmöglichkeiten

Projektvarianten

Tabelle 28: Varianten Pistenplanung.

Varianten Pistenplanung: Var. Nr.

Bezeichnung

Verwerfungsgrund

Auswahlgründe hinsichtlich Umweltauswirkungen

1

Hundsdorfergraben

Von WLV nicht genehmigt

Die Position der Grabenquerung wurde durch die WLV vorgegeben; der Hundsdorfergraben wird jetzt an der geeignetsten Stelle gequert.

2

Einbindung Sendleiten

Zu hoher Aufwand

Auf diesen Pistenabschnitt wurde ersatzlos verzichtet. Neben projektökonomischen Gründen (relativ hoher Aufwand durch Erdbewegungen und Böschungssicherungen) ergeben sich durch den Entfall von Rodungsflächen und der Lage im Nahbereich zum Schutzgebiet der Bärsteinquelle positive Umweltauswirkungen durch den Verzicht.

3

Variante Viehauser

Quellschutzgebiet

Auf die Verbindung zur bestehenden Talabfahrt wurde verzichtet. Dies ist v.a. durch die Schutzgebiete der Pfefferquellen begründet und bedingt den Entfall von Rodungen und Geländeverbrauch.

4

Direkte Talabfahrt

Zu hoher Aufwand, Renntauglichkeit nicht gegeben

Diese Variante wurde als Alternative zum unteren Bereich der neuen Talabfahrt detailliert untersucht. Die wichtigsten Verwerfungsgründe waren umfangreiche Abtragungen und Schüttungen, gravierende Nachteile bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die teilweise Überschneidung mit dem Schutzgebiet der Pfefferquellen und die fehlende Renntauglichkeit.

5

H9 Endstück

Zu flach

Verwerfung aus skitechnischer Sicht (zu flach).

6

H2 Kurvenbereich

Zu hoher Aufwand, zu steil

Die Variante wurde auf Anregung der WLV untersucht. Sie bringt jedoch Nachteile durch die Steilheit des Geländes und der damit notwendigen Geländeveränderungen mit sich. Die gewählte Variante (Verbreiterung der bestehenden Piste) hat aus ökologischer Sicht Vorteile durch eine geringere Rodungsfläche bzw. Flächeninanspruchnahme.

7

H2 Kurve bis Rastplatz

Lawinenschutz

Ursprünglich war eine ausgeprägte Verbreiterung der bestehenden Piste im Bereich des Maurachhanges Richtung Westen geplant. Aus Lawinenschutzgründen wurde diese Planung stark reduziert. Der Schwerpunkt der Massnahmen liegt jetzt auf der bestehenden Abfahrt; dadurch wurde die Rodungsfläche bzw. Flächeninanspruchnahme geringer.

8

H2 Maurachhang

Zu hoher Aufwand, zu steil

Die Umfahrung der Steilstufe am Maurachhang wurde geprüft und aufgrund der Steilheit des Geländes nicht weiter verfolgt.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 82

Alternative Lösungsmöglichkeiten

Projektvarianten

Abbildung 18: Varianten Pistenplanung (schematisch).

5.2.1.3

SPEICHERTEICH

Ursprünglich waren 2 getrennte Speicherteiche geplant:  Speicherteich Haitzingalm mit Foliendichtung von ca. 102.000 m³ Nutzinhalt am selben Standort wie der jetzt eingereichte Speicherteich  Speicherteich Aeroplan nördlich des Gasthauses Aeroplanstadl mit Foliendichtung von ca. 46.000 m³ Nutzinhalt Durch die im Frühsommer 2013 vorgenommene Änderung der Abdichtung des Speicherteiches Haitzingalm von Foliendichtung auf Asphaltdichtung und der dadurch möglichen grösseren Speichertiefe konnte der Nutzinhalt des Speicherteiches Haitzingalm auf ca. 147.000 m³ vergrössert werden. Damit konnte der 2. Speicherteich Aeroplan wieder aus dem Projekt genommen werden. Durch den Verzicht auf den Speicherteich Aeroplan wird ein Eingriff im Auerhahn-Gebiet vermieden. Für das grössere Volumen beim Speicherteich Haitzing ergibt sich aufgrund der Asphaltdichtung kein zusätzlicher Flächenbedarf, da die Wassertiefe erhöht werden kann. Somit beansprucht die gewählte Variante geringere Flächen. Durch die Auswahl der Lage des Speicherteichs Haitzing ergeben sich weniger umfangreiche Bauarbeiten, da das Gelände besser geeignet ist als anderswo. Darüber hinaus handelt es sich bei der Lage um den Nahbereich zum Skiraum, wodurch dieser kompakt bleibt. Dies wirkt sich im Vergleich zu etwaiger anderer Varianten positiv auf das Landschaftsbild aus.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

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Alternative Lösungsmöglichkeiten

Projektvarianten

Der Speicherteich Haitzing wird in einem „Windwurf“ gebaut. Rechtlich gesehen ist zwar eine Rodung durchzuführen, diese ist jedoch relativ schonend durchzuführen, da kein bestockter Wald vorherrscht. Ausserdem ist die Lage durch das bereits vorhandene Strassen- und Wegenetz gut erschlossen, sodass auch dahingehend weniger umfangreiche Bauarbeiten notwendig sind. Die Lage des Speicherteichs Haitzing macht keine eigene Pumpstation beim Speicherteich selbst notwendig, da das Wasser mit Schwerkraft zur darunter liegenden Pumpstation Aeroplan fliesst. Das spart Arbeiten im Bau sowie Energie im späteren Betrieb. Durch das grosse Volumen des Speicherteichs erfolgt pro Jahr eine Füllung ohne jegliche Nachfüllung im Winter. Somit wird während Niederwasserzeiten kein Wasser für den Speicherteich Haitzing benötigt. Die Füllung kann hauptsächlich mit dem Schmelzwasser erfolgen.

5.2.2 PROJEKTOPTIMIERUNG ZU GUNSTEN VON UMWELTANLIEGEN Die verschiedenen Varianten wurden mit der „Arbeitsgruppe Skianlagen“ und in Teilbereichen auch mit den Amtssachverständigen abgesprochen und optimiert. Zudem wurden die Vermeidungsmassnahmen aus den Fachberichten und Gutachten (u.a. Verzicht auf Abtrag des Geländekopfs Maurachhang oder Verzicht auf Geländeveränderungen im Bereich von Biotopen; vgl. Kapitel 6.2.3) berücksichtigt und die Minderungsmassnahmen soweit möglich mit der Landschaftsökologischen Begleitplanung ins Projekt eingebunden.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6

Mensch: Umweltmedizin

AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT UND MASSNAHMEN GEGEN NACHTEILIGE AUSWIRKUNGEN

Die gemäss UVP-Gesetz § 6 sowie dem Leitfaden UVP für Skigebiete zu beschreibenden Themenbereiche  voraussichtlich erheblich beeinträchtige Umwelt,  voraussichtlich erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt,  Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sowie  weitere Massnahmen zur Nutzung, Kontrolle und Wartung werden aufgrund des systematischen Zusammenhanges gemäss UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 in jedem Schutzgut abgehandelt.

6.1

MENSCH

6.1.1 UMWELTMEDIZIN Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Wohlbefinden (Umweltmedizin) dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Fachbeitrag Umweltmedizin zur Umweltverträglichkeitserklärung „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (Mag. Dr. Margit Winterleitner, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.1.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

In der einschlägigen RVS 04.01.11 ist eine Grundstruktur für Umweltuntersuchungen geregelt. Entsprechend der Relevanzmatrix werden die Auswirkungen von Immissionen auf das Schutzgut Mensch beurteilt. Dies sind vor allem Lärm, Licht, Luft und Klima. Dieser Fachbeitrag baut daher neben einem Lokalaugenschein auf die Immissionsgutachten Lärm, Licht, Luft und Klima auf (vgl. Kapitel 4.3.1, 4.3.3, 4.3.4, 4.4). Die zu schützenden Bereiche sind in erster Linie jene, welche dem regelmässigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen dienen. Dieses sind zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche in denen Menschen durch Lärm belastet werden. Besonders schützenswerte Widmungen, Objekte bzw. Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Erholungsund Kurflächen, Schulen u. dgl.) würden entsprechend den Regeln der ÖNORM S 5021 einer höheren Schutzkategorie zugeordnet werden. Den rechtskräftigen Flächenwidmungsplänen der Gemeinde Bad Hofgastein nach, liegen im Einflussbereich der Betriebsanlage übliche Widmungen wie „Kerngebiete“ und „erweiterte Wohngebiete“ bzw. „Gemischte Baugebiete“ vor. Besonders sensible Widmungen wie z.B. Kurgebiete sind nicht gegeben. Allerdings ist Bad Hofgastein als „Erholungsort“ geführt und im Bereich der Betriebsanlage liegen auch Parkanlagen vor. Anhand der Onlineplattform „Google“ wurde überprüft und festgestellt, dass sensible Nutzungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Arztpraxen oder Krankenhäuser zumindest 180 m und weiter entfernt von der Betriebsanlage „Schlossalmbahn“ liegen.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.1.1.2

Mensch: Umweltmedizin

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Fachbeitrag Umweltmedizin (Mag. Dr. Margit Winterleitner, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständige Dr. Eleanore Stierle) vom 15.10.2013. 6.1.1.3

IST-ZUSTAND

In der abschliessenden Beurteilung des Projektgebietes kann aus umweltmedizinischer Sicht davon ausgegangen werden, dass sowohl die Richtwerte für Belastungen aus Luftschadstoffen als auch Lichtimmissionen eingehalten werden. In Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und der individuellen Lage zu diesen Verkehrsadern werden auch die Richtwerte der Lärmbelastung tags-abends-nachts im Projektgebiet eingehalten. 6.1.1.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

Die Abschätzung folgt nur bedingt dem Raster der RVS, da in der Medizin diese Abstufungen nicht üblich sind. BAUPHASE Zusammenfassend kann aus umweltmedizinischer Sicht davon ausgegangen werden, dass im Projektgebiet während der Bauphase die Grenzwerte der Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 eingehalten werden. An einzelnen Rechenpunkten wird die Irrelevanzschwelle überschritten werden und damit sind aus umweltmedizinischer Sicht allgemein mindernde Massnahmen zu setzen. Bei Umsetzen der Massnahmen ist eine Gesundheitsgefährdung der Wohnanrainer auszuschliessen, eine fallweise kurzfristige Mehrbelastung kann punktuell vorkommen, ist aber aus umweltmedizinischer Sicht nicht von Bedeutung. Aus dem Bereich der Lärmbelastung ist ein umfassendes Massnahmenpaket zur Minderung der einzelnen Lärmbelastungen integrativer Bestandteil des Projektes (vgl. Massnahmen). Aus dem Bereich der Lichtimmissionen ist in der Bauphase keinerlei Belastung zu erwarten, da die Bauarbeiten (mit Ausnahmen) untertags stattfinden. BETRIEBSPHASE In der Betriebsphase kommt es vor allem aus dem Bereich der Lärmbelastung zu Veränderungen, insbesondere in Bereichen, die eine neue Piste bekommen. Ebenso sind die Zeiten für die Instandhaltungen der Pisten zeitlich zu begrenzen. Bezüglich Lichtimmissionen sind die Einsatzzeiten der mit Beleuchtungsanlagen ausgestatteten Beschneiungsanlagen im Nachtbetrieb zu beschränken (vgl. Massnahmen). Im Bereich der Luftschadstoffe kommt es durch die Umsetzung des Projektes zu keinerlei relevanten zusätzlichen Belastungen, die Änderungen liegen in der Messungenauigkeit der technischen Geräte. STÖRFÄLLE Störfälle sind kurzfristige Ereignisse, die von umweltmedizinischer ungeordneter Relevanz aufgrund ihrer kurzen Einwirkzeit sind. Daher werden sie nicht einzeln dargestellt. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Da die Stilllegungs- bzw. Nachsorgephase der Bauphase ähnlich ist, gilt dasselbe wie in dieser Periode.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Mensch: Umweltmedizin

WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der Eingriffsabschätzung und den entsprechenden Massnahmen ist von keiner relevanten Wechselbeziehung oder Wechselwirkung mit einem anderen Schutzgut auszugehen. 6.1.1.5

MASSNAHMEN

Dieses Gutachten und die entsprechenden Massnahmen bauen auf die Fachbeiträge Lärm, Licht, Luft und Klima auf (vgl. Kapitel 4.3.1, 4.3.3, 4.3.4, 4.4). MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  In der Baustellenleitung wird eine Ansprechstelle eingerichtet, die Anregungen und Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet auch Massnahmen nach Bedarf veranlassen kann.  Massnahmen gegen Baulärm: o In den Bereichen der VO des Bürgermeisters wird eine zweistündige Mittagspause von 13:00 bis 15:00 Uhr (bezogen auf lärmende Arbeiten) in Einklang mit den Ruhebestimmungen des Kurorts eingehalten. In sonstigen Baubereichen wird eine einstündige Mittagspause (bezogen auf lärmende Arbeiten) gehalten. o Wenn im Rahmen von Stichprobenmessungen zum Baulärm in benachbarten Gartenbereichen bzw. Erholungsflächen Pegel über Lr,Bau = 70 dB festgestellt werden, werden im Bereich der Baufeldgrenzen „mobile Lärmschutzwände“ (Leichtbauweise) mit einer Höhe bis zu 4,5 m über Gelände (endgültige Längen und Höhen sind auf den schützenswerten Bereich abzustimmen) installiert. o Sind keine solchen baulichen Massnahmen möglich und im Nachbarschaftsbereich temporär Baulärmpegel grösser Lr,Bau = 75 dB zu erwarten, ist den Betroffenen für die Dauer dieser lärmintensiven Arbeiten eine Ersatzwohnmöglichkeit anzubieten. o Im Nahbereich der geplanten Aufbereitungsanlagen (Brecher- und Siebanlage) werden in Richtung der Nachbarn „mobile Lärmschutzwände“ (Leichtbauweise) oder Erdschüttungen mit einer Höhe von 3,0 über Gelände (Längen in Abstimmung zum schützenswerten Bereich) installiert. o Keine Durchführung von Flugverkehrstransporten, lärmintensiven Erdarbeiten und Massentransporten nach 19:00 Uhr, keine Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. o Baubedingte Hubschrauberüberflüge werden in einem Abstand von wenigstens 250 m von Kurort-Einrichtungen/Parkanlagen erfolgen. o Sollte sich aus dem Bauablauf der zwingende Bedarf an Nachtarbeiten (wie z.B. Errichtung ÖBB-Objekte) ergeben, erfolgt vorab eine Information an die - dem Baufeld nächstgelegenen – Nachbarschaften mittels Postwurfsendung und/oder hinterlegter Nachricht. o ArbeitnehmerInnen, die im Baustellenbereich eingesetzt werden unterliegen der Fürsorgepflicht der ausführenden Firmen, welche u.a. an die Vorgaben des ASchG und des BGBl. Nr. 22/2006 "Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV" gebunden sind. Zur Bekräftigung wird die Projektwerberin (d.h. die GBB AG) Hinweise zur Einhaltung und Kontrolle der ArbeitnehmerInnenschutz-Bestimmungen in die Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.  Massnahmen aus dem Bereich der Lichtimmissionen in der Bauphase o Es werden keine Bauarbeiten zur Nachtzeit durchgeführt. Im Ausnahmefall von nächtlichen Bauarbeiten im Bereich der Eisenbahntrasse „Tauernbahn“ sind baustelleneigene Beleuchtungsanlagen nur im Rahmen einer Gleissperre in Betrieb zu nehmen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen



Mensch: Umweltmedizin

Eisenbahnrechtliche Sicherheitsbestimmungen sind in jedem Fall verbindlich einzuhalten. Massnahmen aus dem Bereich der Luftimmissionen in der Bauphase o An niederschlagsfreien, trockenen Bautagen an denen auf dem jeweiligen Streckenabschnitt mehr als 50 Fahrbewegungen zu erwarten sind, sind die nicht staubfrei befestigten Baustrassen zumindest in einem Umkreis von 100 m um bewohnte Gebäude, entsprechend dem Stand der Technik, mehrmals täglich zu befeuchten. o Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Baustelle wird auf nicht staubfrei befestigten Strassen mit 30 km/h begrenzt. o Eventuelle Verschmutzungen im Nahbereich der Baustelle (Ausfahrtsbereich) auf die staubfrei befestigte Strasse werden ehestens beseitigt. o Es werden emissionsarme Lkw und Baumaschinen eingesetzt.

Betriebsphase  Massnahmen aus dem Bereich der Lärmimmissionen in der Betriebsphase o Der durchschnittliche Betriebsinnenpegel innerhalb der Ein- und Ausstiegshalle zur Talstation „Schlossalmbahn I“ wird mit Li,A = 11dB) ausgestattet. o Im Bereich der neu angelegten Pisten nahe den Objekten „Bärsteinalm“ und „Parzelle 401/2“ werden Arbeiten zur Pistenpflege bis spätestens 22:00 Uhr abgeschlossen. o Eine Aufstellung von neuen Beschneiungsanlagen zum abendlichen Betrieb (bis 22:00 Uhr) erfolgt in wenigstens 100 m Entfernung von den nächsten Nachbarn. Eine Aufstellung von neuen Beschneiungsanlagen zum nächtlichen Betrieb (ab 22:00 Uhr) erfolgt in wenigstens 200 m Entfernung von den nächsten Nachbarn. Wird vom Betreiber eine Aufstellung in geringerer Entfernung zum Nachbarn beabsichtigt, ist alternativ ein messtechnischer Nachweis (Testbetriebsprüfung vor Ort) zur Zielwerteinhaltung von LA,eq 80 dB werden als „Lärmzone“ gekennzeichnet. o ArbeitnehmerInnen, welche sich näher als 300 m an den Sprengstellen der mechanischen Lawinenauslösungsanlagen im Freien befinden, sind per Dienstanweisung und einer Einweisung durch den Arbeitgeber nach §§ 12 und 14 ASchG zum Tragen einer geeigneten persönlichen Gehörschutzausrüstung zu verpflichten. o Der Testbetrieb der Notstromanlagen erfolgt werktags zu Zeiten mit allgemein höherem Verkehrsaufkommen (zB. späte Vormittagsstunden) und nicht zu Ruhezeiten.  Massnahmen aus dem Bereich der Lichtimmissionen in den Betriebsphasen: o Die Hauptbeleuchtung zur 10 EUB Talstation Schlossalm (Innen- und Vorhofbeleuchtungen) wird an längstens 10 Tagen im Jahr ab 02:30 Uhr und regulär im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausser Betrieb genommen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

o

o

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Mensch: Umweltmedizin

Sicherheitsrelevante Beleuchtungen (z.B. bewegungsgesteuerte Leuchten, Fluchtwegebeleuchten u. dgl.), die gebäudeeigene Effektbeleuchtung und der fassadenseitige Schriftzug „Schlossalmbahn“ sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Wirkung der Beleuchtungseinrichtungen an der Seilbahnstütze Nr. 3 auf den Betrieb der Eisenbahnstrecke „Tauernbahn“ sind vor der Inbetriebnahme entsprechend den geltenden eisenbahnrechtlichen Sicherheitsbestimmungen zu prüfen und zu genehmigen. Mit Beleuchtungsanlagen ausgestattete Beschneiungsanlagen (jene die vorhabenbedingt angeschafft und in Betrieb genommen werden) dürfen maximal mit zwei Flutlichtleuchten von je einem Lichtstrom kleiner gleich 5.900 lm bestückt werden. Ein Nachtbetrieb dieser Anlagen ist an längstens 25 Tagen in einer Saison zulässig.

AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. 6.1.1.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Die umweltmedizinische Untersuchung wurde auf Grundlage von facheinschlägigen österreichischen Richtlinien, Normen und Gesetzen sowie medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen und aufbauend auf den Ergebnissen der Fachberichte Lärm, Licht, Luft und Klima durchgeführt und die wesentlichen Belastungen auf die wohnanrainende Bevölkerung dargestellt und beurteilt. BAUPHASE Aufgrund der durch die Errichtung des Vorhabens zu erwartenden Immissionen sind die Auswirkungen aus umweltmedizinischer Sicht zwar als wahrnehmbar zu beurteilen, durch die Umsetzung des Massnahmenkataloges kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung jedoch ausgeschlossen werden. Gelegentliche Belästigungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese können aber in Zusammenarbeit mit dem Bauombudsmann minimiert werden und sind daher nur von kurzer Dauer. BETRIEBSPHASE Nach Umsetzung des Projektes kommt es zu einer Restbelastung der Wohnanrainer, die durch Umsetzung des Massnahmenpaketes so weit minimiert werden konnten, dass keinerlei nachteilige Folgen für die Gesundheit auftreten können. 6.1.1.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.1.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Mit Beginn der Baudurchführung der folgenden Bauteilphasen werden akustische Kontrollmessungen im Bereich der nächsten Nachbarschaft von einer sachkundigen Person (zertifizierter Sachverständiger, Ziviltechniker oder Prüfstelle) mittels einer geeichten Messausrüstung an zumindest zwei Messpositionen durchgeführt. o Nr. 305 „Gründung der Talstation inkl. Parkdeck“ o Nr. 209 „Errichtung Parkdeck Schlossalm“ o Nr. 308 „Errichtung Infrastrukturen zur Talstation EUB“ o Nr. 413 „Errichtung Talabfahrt H8 neu im Tal“  Die Messungen werden unter Einhaltung einschlägiger technischer Richtlinien und Normen, insbesondere der ÖNORM S 5004 mittels einer normgerechten, geeichten und kalibrierten Messausrüstung im Freiraum oder vor geöffnetem Fenster am Gebäude durchgeführt.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen





Mensch: Umweltmedizin

Die Aufzeichnung und Dokumentation des Baugeschehens erfolgt an jedem Messpunkt über zumindest 60 Minuten bei repräsentativem Baubetrieb und es wird ein Messbericht (Standard nach ÖNORM S 5004) inklusive einer Immissionsanalyse zum Anteil des Baustellenlärms bzw. sonstigen Umgebungslärms erstellt. Gegebenenfalls wird die Einhaltung des erforderlichen Baulärmschutzes durch weitere geeignete Lärmschutzmassnahmen (z.B. lärmärmere Arbeitsdurchführung, Anordnung von lokalen Schirmungen, etc.) gewährleistet.

Sollten wiederholt konkrete Beschwerden bei der einzurichtenden Anlaufstelle hinsichtlich übermässiger Lärmimmissionen ausgehend von den vorhabenbedingten Bau- und Errichtungsarbeiten einlangen, wird projektwerberseitig geprüft ob eine Abweichung zu den eingereichten Planungen bzw. Berechnungen vorliegt und bedarfsweise mögliche Massnahmen zur Vermeidung der Beanstandungen eingeleitet. Sollten darüber hinaus noch Beschwerden folgen, werden schalltechnische Messungen des Baulärms zur Beweissicherung durchgeführt und die Ergebnisse der UVP-Behörde zwecks Beurteilung vorgelegt. Auf Basis der behördlichen Vorgaben (Massnahmenvorschläge) wird seitens der Projektwerberin kurzfristig ein lösungsorientiertes Konzept ausgearbeitet und zur Genehmigung vorgelegt.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Mensch: Wohnen, Erholen

6.1.2 WOHNEN, ERHOLEN Im UVE Fachbeitrag Wohnen und Erholen werden folgende Aspekte beurteilt:  Wohnen: mögliche Wirkungen des Vorhabens auf bestehende / geplante Wohnobjekte und das Ortsbild  Erholen: mögliche Wirkungen des Vorhabens auf erholungsrelevante Einrichtungen Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung dieser Aspekte dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  UVE Fachbeitrag Wohnen und Erholen; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.1.2.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Als Untersuchungsraum des Aspekts Wohnen werden alle durch das Vorhaben indirekt (optische Störung, Lärm, Luft) oder direkt (Flächeninanspruchnahme) beeinflussten Siedlungsgebiete und Wohnobjekte festgehalten. Als indirekt beeinflusste Flächen gelten Siedlungs- und Gewerbegebiete innerhalb eines 300 m Puffers um bauliche Veränderungen. Diese Angabe basiert auf der Definition des UVP-Gesetzes 2000, nach welcher der Nahbereich zum Siedlungsgebiet als der 300 m Kreis um das Bauland gefasst ist. Eine Erweiterung dieses Untersuchungsraums erfolgt dort, wo es aufgrund der Fachbeiträge Lärm oder Luft zu Grenzwertüberschreitungen ausserhalb dieses 300 m Puffers kommt. Als Untersuchungsraum des Aspekts Erholen werden alle durch das Vorhaben indirekt (Lärm, Luft) oder direkt (Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungseffekte) beeinflussten punkthaft, linienhaft und flächenhaft erlebbaren Freizeit- und Erholungseinrichtungen festgehalten. Die Ausweisung der indirekt beeinflussten Freizeit- und Erholungseinrichtungen basiert aus der Vereinigung folgender Aspekte:  Untersuchungsraum Fachbeitrag Lärm (alle Bereiche, in denen die durch das Vorhaben verursachte Lärmbelastung 55 dB [=Grenzwert des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der WHO] übersteigt)  Punkthaft, linienhaft oder flächenhaft erlebbare Freizeit- und Erholungseinrichtungen die im funktionalen Zusammenhang mit den direkt betroffenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen stehen 6.1.2.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im UVE Fachbeitrag Wohnen und Erholen (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständiger Dr. Horst Scheibl) vom 09.10.2013 sowie die erfolgte Besprechung vom 24.09.2013. 6.1.2.3

IST-ZUSTAND

Im Bereich der Talstation der Schlossalmbahn befinden sich mehrere Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausserdem sind dort touristische Dienstleistungsbetriebe wie Skischule, Radverleih oder dergleichen angesiedelt.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Mensch: Wohnen, Erholen

Im Bereich der Skipisten sind viele Wanderwege, die auf dem bestehenden Forstwegenetz verlaufen vorhanden, ausserdem werden diese Wege für Abfahrten mit Rollern genutzt. Die Nutzung des Skigebietes findet in der Winter- als auch in der Sommersaison statt. Ausserhalb des eigentlichen Projektgebiets wurde für das Zentrum von Bad Hofgastein eine Verordnung des Bürgermeisters zum Schutz des Kurortes Bad Hofgastein und Abwehr von störenden Missständen erlassen. Diese Verordnung beinhaltet u.a. Angaben zu Ruhezeiten und Lärmschutz. 6.1.2.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Während der Bauphase sind im Bereich der Talstation der Schlossalmbahn sowie im Bereich des Skigebietes Konflikte mit bestehenden Freizeit- und Erholungseinrichtungen zu erwarten. Durch die Nähe der Bauflächen im Talboden sind die Einrichtungen durch Lärm beeinträchtigt. Die auf den Baustrassen verlaufenden Wanderwege und Rollerstrecke sind ebenfalls durch den Lärm sowie durch den Baustellenverkehr beeinträchtigt. BETRIEBSPHASE Für die Betriebsphase ergeben sich sowohl auf Freizeit- und Erholungseinrichtungen als auch auf das Ortsbild keine negativen Auswirkungen. STÖRFÄLLE Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der möglichen technischen Massnahmen keine Störfälle zu erwarten sind, die Auswirkungen auf Wohnobjekte, das Ortsbild oder erholungsrelevante Einrichtungen hätten. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Die Nachsorgephase beginnt mit der Einstellung des Betriebes der Bahnanlagen. Werden die Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt die Sicherung, Verwertung bzw. Entsorgung der Komponenten entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen. Durch den vollständigen Rückbau, also den Verlust der Bahnanlagen als Freizeit- und Erholungseinrichtung, sind für die Nachsorgephase sehr hohe Auswirkungen (Verlust erholungsfunktionell wertvoller Einrichtungen) im Fachbereich Wohnen und Erholen zu erwarten. Es werden nachfolgend jedoch keine Kompensationsmassnahmen gesetzt, da diese vom Bedarf an Freizeit- und Erholungseinrichtungen zum Zeitpunkt der Einstellung des Betriebes abhängig sind und aktuell noch nicht beurteilt werden können. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der Eingriffsabschätzung und den entsprechenden Massnahmen ist von keiner relevanten Wechselbeziehung oder Wechselwirkung mit einem anderen Schutzgut auszugehen. 6.1.2.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Durchgängigkeit der Erholungseinrichtung aufrechterhalten  Besucherinformation Bauphase  Besucherlenkung Bauphase  Emissionsminderung von Luftschadstoffen (generelle Vorgaben für die Bauphase; vgl. Kapitel 4.3.4)

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Mensch: Wohnen, Erholen

Betriebsphase Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind in der Betriebsphase keine Massnahmen erforderlich. AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. VERBLEIBENDE AUSWIRKUNGEN Zusammenfassend können die Auswirkungen Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf die zwei Bereiche rund um die Talstation sowie auf den Bereich des Skigebietes reduziert werden (vgl. Tabelle 29). Durch das Setzen von geeigneten Vermeidungs- und Verminderungsmassnahmen können die verbleibenden Auswirkungen mit gering beurteilt werden. Für das Ortsbild ergeben sich in der Bauphase keine negativen Auswirkungen. Tabelle 29: Verbleibende Auswirkungen Bauphase.

Bezeichnung

Sporteinrichtungen im Bereich der Talstation EUB

Erheblichkeit hoch

Massnahmenbezeichnung Durchgängigkeit der Erholungseinrichtung aufrechterhalten

Massnahmenwirkung

Verbleibende Auswirkungen

hoch

gering

Alle Freizeit- und Erholungseinrichtungen bleiben erreichbar und in ihrer Funktion erhalten. Mit den gesetzten Massnahmen können geringe verbleibende Auswirkungen erreicht werden.

hoch

mittel

Die Rollerstrecke geht während der Bauphase als Freizeitangebot verloren, die Wanderwege und Erholungseinrichtungen bleiben erreichbar und in ihrer Funktion erhalten. Mit den gesetzten Massnahmen können mittlere verbleibende Auswirkungen erreicht werden.

Besucherinformation Bauphase

Beschreibung verbleibende Auswirkungen

Besucherlenkung Bauphase Wanderwege und Rollerstrecke im Bereich der Baustrassen

sehr hoch

Durchgängigkeit der Erholungseinrichtung aufrechterhalten

Für die Betriebsphase ergeben sich sowohl auf Freizeit- und Erholungseinrichtungen als auch auf das Ortsbild keine negativen Auswirkungen. GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Vorhabens (Null-Variante), dass diese in Bezug auf die Erheblichkeit der voraussichtlichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind.

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Seite 93

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.1.2.6

Mensch: Wohnen, Erholen

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.1.2.7

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht beizuziehen.

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Seite 94

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.2

Natur: Fauna

NATUR

Unter dem Kapitel Natur werden die folgenden Themen abgehandelt: 

  

Fauna o Ornithologie o Herpetofauna o Säugetiere o Insekten Jagd und Wild Vegetation und Biotope Forst, Wald

Basierend auf diesen fachgutachterlichen Erhebungen erfolgte die Biotopbewertung nach Loos als Grundlage für die Landschaftsökologische Begleitplanung.

6.2.1 FAUNA Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Fauna dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten UVE Fachgutachten Natur – Teil Fauna: Ornithologie . Herpetofauna . Insekten . Säugetiere (ORCHIS, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.2.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Die Abbildung 19 zeigt den mittelbaren Projektraum, welcher für das Schutzgut Fauna untersucht wurde. Der unmittelbare Projektraum entspricht dem Verlauf der Pisten und Lifte.

Abbildung 19: Übersicht Untersuchungsraum mit unmittelbarem (direktem Eingriff) und mittelbaren Untersuchungsgebiet (gelber Kreis).

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.2.1.1.1

Natur: Fauna

ORNITHOLOGIE

Der Untersuchungsraum der Vogelfauna erstreckt sich sowohl auf das unmittelbare (direkte Eingriffe) als auch das mittelbare Projektgebiet. Als Methodik zur Erfassung der Vogelfauna wurde eine Punkttaxierung gewählt, wobei die Punkte schwerpunktmässig im Bereich der voraussichtlichen Eingriffe wie Rodungen oder Geländeveränderungen lagen. Die Punkte wurden so dicht gewählt, dass eine Revierabgrenzung für gefährdete Arten möglich war. Als Basis wurden drei Begehungen im Frühjahr 2013 durchgeführt. Weitere Begehungen zur Erfassung der Spechte und Eulen erfolgten im Herbst 2013 sowie im Frühjahr 2014. Die Eulen wurden zusätzlich mit Tonträgern „gelockt“. Eine Erhebung der Greifvögel erfolgte auch in den Sommermonaten 2013. Ergänzt wurden die Erhebungen durch Transektbegehungen der geplanten Trassen 2013. Zudem wurden die Daten der Biodiversitätsdatenbank in die Bewertung mit aufgenommen. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag im Bereich der gefährdeten und geschützten Arten (EUVogelschutzrichtlinie, Rote Listen Österreich und Salzburg). Zur Bewertung der Vogelgemeinschaft wurde zusätzlich eine qualitative Gesamtartenliste erstellt. 6.2.1.1.2

HERPETOFAUNA

2013 wurde eine Begehung des unmittelbaren und mittelbaren Projektraums zur Feststellung von potentiellen Amphibien-Laichbiotopen durchgeführt. Auch Laichbiotope im mittelbaren Projektraum sind für die Abschätzung des Lebensraum von Bedeutung, da Amphibien Wanderungen zwischen Laichgewässern und Landlebensraum vornehmen. Eine Erhebung der Amphibienarten wurde 2013 und 2014 vor allem in den Laichgewässern, aber auch im Landlebensraum (Kontrolle besonders geeigneter Habitate) durchgeführt. Die Erhebung der Reptilienarten erfolgte mittels Kontrolle geeigneter Lebensräume sowie Befragung von Gebietskennern. Zudem wurden vor allem im Bereich der geplanten Geländeeingriffe künstliche Versteckmöglichkeiten für Reptilien („Bitumen Felt Tiles“, 50x50 cm) ausgelegt. In der Biodiversitätsdatenbank liegen ebenfalls einige herpetologische Daten vor, welche im Gelände auf Aktualität geprüft und einbezogen wurden. Bei dieser Tiergruppe wurden alle Arten erhoben. 6.2.1.1.3

SÄUGETIERE

Im Fachgutachten Natur wurden schwerpunktmässig FFH-relevante Säugetierarten untersucht. Für die Kleinsäuger Baumschläfer, Haselmaus und Birkenmaus wurde eine grobe Lebensraumkartierung durchgeführt, da eine Arterfassung bei diesen Tieren schwierig ist. Um die Fledermausfauna im Gebiet zu erfassen, wurden im Projektgebiet an verschiedenen Stellen, in denen Eingriffe geplant sind, Batlogger der Fa. Elekon (Schweiz) jeweils für mehrere Tage aufgestellt. Zusätzlich wurden mehrere Transektbegehungen im Gebiet durchgeführt, bei denen Aufzeichnungen mit dem Batlogger durchgeführt wurden. Gebäude, die im Zuge des Projekts abgerissen werden, wurden auf potentielle Fledermausquartiere untersucht. Hier erfolgte zum einen eine Befragung von Gebietskennern/Liftpersonal. Zum anderen wurden die Gebäude auf mögliche Quartierhinweise (z.B. Kotspuren) untersucht, nach Tieren abgesucht sowie Ausflugbeobachtungen durchgeführt. Die Auswertung der Ultraschallrufe erfolgte zuerst mit der Software BatExplorer. Da pro Ort zumeist mehrere Rufe einer Art aufgezeichnet wurden, konnten anschliessend die Arten durch statistische Ermittlungen sehr gut differenziert werden. Bei Unklarheiten erfolgte die manuelle Bestimmung der Rufe va. nach SKIBA (2009). In das Gutachten wurden nur sicher bestimmte Arten (durch mehrere Rufreihen gesichert) aufgenommen. 6.2.1.1.4

INSEKTEN

Die Tiergruppen Heuschrecken, Libellen und Schmetterlinge wurden vor allem im unmittelbaren Projektraum (unmittelbar vom Vorhaben betroffen) untersucht, da sie zumeist eng begrenzte Lebens-

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Fauna

räume besitzen. Die Erhebung der Libellen korrelierte mit der Erhebung von potentiellen Amphibienlaichgewässern. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag auf – aus botanischer Sicht - ökologisch hochwertigen Flächen (z.B. Trockenbereiche, Feuchtbiotope), da diese eine gefährdete Insektenfauna erwarten liessen. Die Erfassung der Insekten im Gelände erfolgte qualitativ mit dem Ziel, Artenlisten v.a. von gefährdeten sowie lebensraumtypischen Arten zu erstellen. 6.2.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Gutachten Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten UVE Fachgutachten Natur (ORCHIS, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständigenteam Dr. Gertrude Friese, Mag. Maria Jerabek, Mag. Gundi Habenicht, Dr. Susanne Stadler) vom 15.10.2013, die erfolgten Besprechungen vom 05.04.2014, 12.04.2014 und 19.04.2014 sowie die Begehung vom 23.06.2014 mit Vertreterinnen der Abteilung 13. 6.2.1.3

IST-ZUSTAND

Im Untersuchungsraum kommen diverse Arten aus den Tiergruppen Vögel, Herpetofauna, Säugetiere und Insekten vor. Nachfolgend wird insbesondere auf seltene und bedrohte Arten eingegangen, die vom Vorhaben betroffen sind. Das Gebiet stellt sich für die Fauna je nach Projektbestandteil als sehr unterschiedlich in der Sensibilität dar (vgl. Kapitel 6.2.1.4). Hohe Sensibilitäten bestehen vor allem in den folgenden Bereichen:  im Bereich geplanter Geländeveränderungen, insbesondere für Insekten, Baumpieper  für Insekten in Bezug auf nächtliche Beleuchtungen  für Amphibien in Bezug auf Speicherteichausführung  für Vogelschlag an neu zu errichtenden Glasflächen  für Brutvögel bez. Rodungsflächen (Rodungszeiten) Mittlere Sensibilität besteht im Bereich der Biotope 17 und 47 (Mischforst aus Laub- und Nadelbäumen, vgl. Abbildung 22), die von Rodungen für den Pistenneubau betroffen sind. Durch die Rodung wird der Lebensraum des Grauspechts eingeschränkt. Auch die genannten Kleinsäuger büssen durch die Rodung an Lebensraum ein bzw. es besteht die Gefahr einer Schneise in ihren Wanderwegen. Ihr zusammenhängender Lebensraum wird durch die Skipiste zerschnitten. Ähnliches gilt für den Grasfrosch. 6.2.1.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

6.2.1.4.1

ORNITHOLOGIE

Bauphase Im Bereich der neu zu errichtenden Skiüberführung ÖBB wird es zu Schlägerungen von laubholzreichen Waldflächen kommen, welche im Kerngebiet eines Grauspecht-Revieres liegen. Da Grauspechte durchschnittlich Reviergrössen von etwa 1-2 km² besitzen, ist der Wald-Flächenverlust (kleiner als 0,01 km²) für die neu geplante Piste im Vergleich zu seinem Gesamtrevier allerdings gering. In jedem Fall sollten aber Minderungsmassnahmen für diesen Eingriff definiert werden, welche dem Grauspecht zugutekommen (vgl. Kapitel 6.2.1.5). Der Schwarzspecht konnte trotz oftmaliger Begehung nur einmal am N-Rand des Projektgebiets verhört werden, sein Revierschwerpunkt dürfte nördlich des Projektgebiets liegen und so vom Vorhaben nicht direkt betroffen sein.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Fauna

Im Gebiet konnten verschiedene Greife festgestellt werden, welche die Offenflächen des Projektgebiet als Jagdgebiet nutzen. Für sie wird das Gebiet auch weiterhin als Jagdgebiet zur Verfügung stehen, zumal einige Pisten aufgelassen werden, andere neu entstehen. Der Mäusebussard, der im Gebiet brütet, wird von den Baumassnahmen nicht betroffen. Im Lebensraum des gefährdeten Baumpiepers kommt es im Bereich der vom Projekt betroffenen Biotopen 27/28/32 (vgl. Abbildung 22) zu Geländeveränderungen. Da Baumpieper Bodenbrüter sind, sollten die Geländeveränderungen in diesem Bereich nicht vor Mitte August begonnen werden (vgl. Minderungsmassnahmen). Der zu erwartende Baulärm im Allgemeinen (vgl. Gutachten Schalltechnik) lässt auf keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die hier näher diskutierten Vogelarten schliessen, zumal die Arten grössere Reviere besitzen und genügend gleichwertiger Lebensraum im Umfeld vorhanden ist. Hubschrauberflüge während der Bauphase können vor allem für die Raufusshühner Störungen bedeuten. Auf sie wird im Gutachten Jagd und Wild näher eingegangen. Im Zuge des Projekts notwendige Schlägerungen/Rodungen dürfen nur ausserhalb der Brutzeit der Vögel durchgeführt werden (zwischen Ende Juli bis Mitte März; vgl. Minderungsmassnahmen), um die waldbrütenden Vogelarten nicht zu gefährden. Ausserhalb der Brutzeit sind die Tiere in der Lage, kleinräumige Ausweichbewegungen durchzuführen. Unter Einhaltung der genannten Massnahmen kann von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Vögel während der Bauphase ausgegangen werden. Betriebsphase Der Sperlingskauz besitzt sein Revierzentrum im Plenterwald (Biotop 57; vgl. Abbildung 22) zwischen Haitzingalm, Maurachalm und Aeroplanstadl. Während der Betriebsphase kann es für diese dämmerungs- und nachtaktive Art zu Beeinträchtigungen durch Lärm kommen. Auf Basis der vorhandenen Lärmprognosen kann davon ausgegangen werden, dass die Beeinträchtigungen des Sperlingskauzes durch Lärm zwar vorhanden sind, dass die Art aber Ausweichbewegungen in das Revierzentrum durchführen wird können. Als Minderung für die Lärmbeeinträchtigung des Sperlingskauzes durch Schneekanonen werden artfördernde Massnahmen angeboten (vgl. Ersatz Raufusshühner). Die neu zu bauenden Gebäude werden teilweise mit grossen Glasflächen ausgestattet. Die Glasflächen müssen mit geeigneten Massnahmen gegen Vogelschlag geschützt werden (vgl. Minderungsmassnahmen). 6.2.1.4.2

HERPETOFAUNA

Bauphase Generell kann gesagt werden, dass durch die Bauarbeiten keine Gewässer und so auch keine Amphibien-Laichgewässer beeinträchtigt/vernichtet werden. Auch die Geländeveränderungen in den Landlebensräumen während der Bauphase können als unerheblich für die Amphibien bewertet werden, zumal die Eingriffe nur von kurzer Dauer sind und während der Betriebsphase die Lebensräume wieder zur Verfügung stehen werden. Zumal ist im Umfeld genug Ausweichmöglichkeit während der Bauphase vorhanden. Die Rodungen in den Landlebensräumen (Feuchtwälder Biotope 17 und 47; vgl. Abbildung 22) sind – auf den Gesamtlebensraum bezogen – zwar kleinflächig, trotzdem sollte hier, zumal Feuchtwälder im Projektgebiet selten sind, eine Minderungsmassnahme angeboten werden, welche für diese Tiergruppe förderlich ist (vgl. Minderungsmassnahmen). Der Bau des neuen Speicherteichs ist ebenfalls von Bedeutung für die Amphibien. Die Lage des geplanten Speicherteiches deckt sich mit dem Landlebensraum von Erdkröte und Grasfrosch. Amphibien

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Fauna

nutzen neue Gewässer relativ rasch als Laichgewässer, was die Notwendigkeit einer entsprechend amphibiengerechten Gestaltung des neuen Speicherteichs mit sich zieht. So ist es wichtig, entsprechende Flachuferbereiche im Gewässer zu gestalten, um den Amphibien ein leichtes Ein- und vor allem auch Auswandern aus dem Teich zu ermöglichen (vgl. Minderungsmassnahmen). Wie in Gesprächen mit den Planern geklärt und in den Plänen ersichtlich, wurde dies bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Insgesamt kann die Projektwirkung während der Bauphase auf die Amphibien als unerheblich betrachtet werden, sofern die oben genannten Massnahmen eingehalten werden. Reptilien sind nach den vorliegenden Untersuchungen im Projektgebiet selten, konkrete Nachweise auf den vom Projekt unmittelbar betroffenen Flächen fehlen. Die Auswirkungen des Projekts auf die Reptilien während der Bauphase sind deshalb als unerheblich zu betrachten. Betriebsphase Wie beim bereits bestehenden Speicherteich auf der Schlossalm ist zu erwarten, dass der neu angelegte Speicherteich sowie der genannte Tümpel von den Amphibien als Laichgewässer genutzt werden. Durch den Bau des Speicherteichs kommt es zwar zu einem Verlust von Amphibien-Landlebensraum, dafür entstehen zwei neue Laichgewässer für diese Tiergruppe. Aus Sicht der Amphibien kann der Bau des Speicherteichs also zumindest als eingriffsneutral, wenn nicht positiv bewertet werden, zumal – wie bereits erwähnt – Amphibienlaichgewässer im Projektgebiet selten oder aufgrund intensiven Fischbesatzes ungeeignet sind. Während der Betriebsphase kann also von einer eher positiven Auswirkung (Verbesserung) auf die Amphibien ausgegangen werden, sofern der Speicherteich und der zugehörige Tümpel nach den obigen Ausführungen amphibiengerecht gestaltet werden. Wichtig ist, dass es in den neu angelegten Gewässern zu keinem Fischbesatz kommt und dass diese auch ständig fischfrei gehalten werden. Die Auswirkungen auf die Reptilien während der Betriebsphase kann in jedem Fall als unerheblich betrachtet werden. 6.2.1.4.3

SÄUGETIERE

Bauphase Die Birkenmaus konnte 1982 im Gebiet der Schlossalm nachgewiesen werden, sie besiedelt v.a. die Flächen oberhalb der Baumgrenze/Grünerlenbestände. In diesen grossflächig zur Verfügung stehenden Almflächen werden im Verhältnis nur sehr kleine Geländeveränderungen durchgeführt. Der Eingriff auf den Lebensraum der Birkenmaus kann deshalb als unerheblich betrachtet werden, zumal auch jener Bereich, in dem sie nachgewiesen wurde (nahe Hofgasteiner Haus), nicht projektrelevant ist. Haselmaus und Baumschläfer sind Waldbewohner, wobei sie v.a. unterwuchsreiche, teils feuchte Waldflächen bevorzugen. Auch Dickungen sind für sie von Bedeutung. Ob sie tatsächlich im Gebiet heimisch sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Eingriffe auf den potentiellen Lebensraum könnten jedenfalls im Bereich der Biotope 17 und 47 erfolgen, der auch als Wanderkorridor dienen kann. Die Zerschneidung dieses potentiellen Lebensraumes/Wanderkorridors sollte mit einer artfördernden Massnahme ausgeglichen werden (vgl. Kapitel 6.2.1.5) Bei diesen untersuchten Kleinsäugern kann unter Einhaltung der beschriebenen Massnahmen davon ausgegangen werden, dass es durch das gegenständliche Projekt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird. Bei den Fledermäusen konnten 6 Arten im Gebiet nachgewiesen werden. Bei der im Gebiet nachgewiesenen Langohr-Art könnte es sich um das Braune Langohr handeln. Das Braune Langohr ist

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Fauna

eine typische Waldart, deren Quartiere in alten Spechthöhlen, aber auch z.B. in Spalten hinter abstehender Rinde zu finden sind. Die Art ist auch in Fichten-Wirtschaftswäldern anzutreffen, sofern sie hier entsprechende Spaltenquartiere finden kann. Auch die anderen nachgewiesen Fledermausarten können seltener aber doch in Spalten und Baumhöhlen Quartiere besitzen. Wichtig bei den Rodungsflächen war deshalb die Kontrolle der Baumbestände nach entsprechendem Lebensraumangebot. Einzig im Biotop 39 fand sich eine Altholzgruppe, welche am Rand einer Rodungsfläche liegt. Bei der Kontrolle der Gebäude, welcher im Zuge des Projekts abgetragen werden sollen, konnten keine Fledermausquartiere nachgewiesen werden. Ob einzelne Tiere trotzdem Spalten in den Gebäuden nutzen, kann allerdings nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Beim Abtrag der Gebäude können ggf. vorhandene Tiere aber in jedem Fall abfliegen und anderweitig Spalten nutzen. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass es bei den Fledermäusen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird. Betriebsphase Auch in der Betriebsphase ist bei den vorliegend untersuchten Säugetieren mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. 6.2.1.4.4

INSEKTEN

Bauphase Entsprechend den Auswirkungen auf die Vegetation (vgl. Kapitel 6.2.3) sind v.a. die an die ökologisch hochwertigen Lebensräume gebundenen Heuschrecken und Schmetterlinge von den Geländeveränderungen im Zuge des Pistenbaus betroffen, von denen einige auf den Roten Listen zu finden sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass es bei den Heuschrecken im Zuge der Bauphase zu Individuenverlusten kommen wird. Da die Magerwiesenbereiche als Verminderungsmassnahme nach den Geländeveränderungen wieder hergestellt werden sollen, ist allerdings davon auszugehen, dass es zu einer Wiederbesiedelung der Flächen kommen wird. Auch bei den Schmetterlingen wird es im Zuge der Geländeveränderungen zu Individuenverlusten, v.a. von Entwicklungsstadien, kommen (z.B. magerwiesentypische Arten wie Widderchen, Bläulinge). Um die Individuenverluste während der Bauphase bei den Heuschrecken und Schmetterlingen auszugleichen, sollen Minderungsmassnahmen durchgeführt werden. Diese sollten eine Förderung der genannten Magerwiesenarten darstellen. Nächtliche Beleuchtungen während der Bauarbeiten sind nicht vorgesehen. Bei Einhaltung der im Kapitel 6.2.1.5 aufgeführten Massnahmen kann davon ausgegangen werden, dass es für die spezielle Magerwiesenfauna zu keinen erheblichen Auswirkungen kommen wird. Da durch das gegenständliche Projekt keine bestehenden Gewässer verändert/vernichtet werden, kann bei den Libellen von unerheblichen Auswirkungen gesprochen werden. Durch den neu zu errichtenden Speicherteich samt danebenliegendem Tümpel kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass zusätzlicher Lebensraum für diese Insektengruppe geschaffen wird. Betriebsphase Generell werden Insekten von Licht angezogen. Bei nächtlichen Beleuchtungen, wie sie etwa bei Schneekanonen zu finden sein werden, sollten in jedem Fall nur warmweisse LEDs verwendet werden, da sie nachweislich die geringste Attraktivität auf Insekten haben. Auch andere Beleuchtungen - wie etwa die neu zu errichtenden Seilbahnstützen - sollten, wenn möglich, mit warmweissen LEDs ausgestattet werden.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Fauna

Unter Voraussetzung der richtigen Beleuchtungskörper kann während der Betriebsphase von einer unerheblichen Wirkung auf die Insekten ausgegangen werden. 6.2.1.4.5

STÖRFÄLLE

Durch die Realisierung des Projekts ist nicht mit Störfällen zu rechnen, die für das Schutzgut Fauna relevant sind. Als Störfall kann der Stillstand oder Ausfall der Anlagen angesehen werden, was grundsätzlich keine bzw. positive Auswirkungen (bei Gleichkommen einer Betriebseinstellung) auf die Fauna hat. 6.2.1.4.6

STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE

Im Falle einer Auflassung sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, die ökologische Qualität der einzelnen Flächen in Bezug auf die Schutzgüter zu erhalten. 6.2.1.4.7

WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN

Allfällige Wechselwirkungen wie z.B. Rodungszeiten oder Erhalt von Altholz (vgl. Schutzgut Jagd/Wild und Wald/Forst) sind im Rahmen der Landschaftsökologischen Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) abgehandelt. 6.2.1.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN 

  

   

 

Der Speicherteich wird mit genügend Anteil an Flachufern gestaltet (vgl. auch bereits bestehender Speicherteich im weiteren Umkreis der Bergstation, der ein Amphibienlaichgewässer darstellt). Die Flachuferbereiche sollten dabei nicht im Bereich des Zuflusses liegen, da dieser Bereich erfahrungsgemäss aus Temperaturgründen oft nicht angenommen wird. Alle neu angelegten Gewässer werden auf Dauer fischfrei gehalten. Schlägerungen/Rodungen dürfen nur ausserhalb der Brutzeit der Vögel durchgeführt werden (zwischen Ende Juli bis Mitte März). Sicherung der Glasflächen an den neu zu errichtenden Gebäuden gegen Vogelschlag nach dem Stand des Wissens und der Technik (gemäss Nachreichung vom 19.12.14 im Projekt vorgesehen). Beleuchtungen, welche auch in der Nacht betrieben werden sollen (z.B. Schneekanonen), werden zum Schutz der Insekten mit warmweissen (UV-freien) LEDs bestückt. Etablierung einer hochstaudenreichen Krautschicht im Bereich der neu anzulegenden Piste im Bereich der Biotope 17 und 47 als Wanderkorridor für Kleintiere. Rodungszeiten und Hubschrauberflüge in Bereichen mit Raufusshuhn-Vorkommen werden im Kapitel Jagd und Wild (vgl. Kapitel 6.2.2) diskutiert. Geländeveränderungen im Lebensraum des Baumpiepers (Biotope 27/28/32) werden nicht vor Mitte August begonnen. Sollten die Bauarbeiten früher durchgeführt werden, so müsste das Gelände auf mögliche Nester abgesucht werden. Dem Erhalt der ökologisch wertvollen Altholzgruppe im Biotop 39 wird Rechnung getragen. Um die fachgerechte Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen, werden die Bauarbeiten von einer ökologischen Bauaufsicht begleitet.

AUSGLEICHSMASSNAHMEN Die folgenden Ausgleichsmassnahmen sind weitestgehend im Landschaftsökologischen Begleitplan (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) definiert und betreffend Beurteilung und Wertsteigerung abgehandelt:

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen





   

6.2.1.6

Natur: Fauna

Quell- und Feuchtbereiche der Biotope 34 und 36 (vgl. Abbildung 22) werden als Piste aufgelassen und mit Querpflanzungen in ökologisch weniger hochwertigen Pistenbereichen beruhigt („Variantenfahrer“). Dadurch wird auch eine Lebensraumvernetzung hergestellt (vgl. auch Kapitel 6.2.3). Um den Individuenverlust bei den Insekten in den Magerwiesenbereichen (Geländeveränderungen) auszugleichen, werden Massnahmen zur Förderung von Magerwiesen-Insekten angeboten. Anlage eines zusätzlichen Tümpels im Bereich des Speicherteichs, der sich ebenfalls als Laichgewässer etablieren könnte. Minderung des Lebensraumverlustes von Amphibien durch die Rodung von Feuchtwäldern (Bereich der Biotope17 und 47) durch Massnahmen, welche Amphibien zugutekommen. Als Minderung für die Lärmbeeinträchtigung des Sperlingskauzes durch Schneekanonen werden artfördernde Massnahmen angeboten (vgl. Ersatz Raufusshühner). Als Massnahmen zu Gunsten des Grauspechtes werden Laub(Misch)waldflächen in der Umgebung des Projektgebiets ausser Nutzung genommen, damit sich hier optimale Habitatelemente entwickeln können. GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Insgesamt kann gesagt werden, dass bei Einhaltung der beschriebenen Massnahmen von keiner erheblichen Beeinträchtigung der untersuchten Schutzgüter ausgegangen werden kann (Beurteilungsraster: gering). 6.2.1.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.2.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Um die fachgerechte Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen, sollten die Bauarbeiten von einer Umweltbauaufsicht (ökologischen Bauaufsicht) begleitet werden.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Jagd und Wild

6.2.2 JAGD UND WILD Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Thema Jagd und Wild dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ Fachgutachten für das Schutzgut Jagd und Wild (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.2.2.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Wild und Jagd reicht teilweise zehn Kilometer und mehr über das eigentliche Projektgebiet hinaus. Entsprechend der unterschiedlichen Mobilität und den unterschiedlichen Ansprüchen auf Konnektivität der vorkommenden Tierarten sind die relevanten Bereiche zu untersuchen. Ebenso ist der Untersuchungsraum entsprechend den jagdwirtschaftlichen Grenzziehungen zu betrachten. Im vorliegenden Fall sind sieben Jagdgebiete mit einem Gesamtflächenausmass von 2.891 Hektar vom Vorhaben (teilweise) betroffen (siehe Tabelle 30). Tabelle 30: Jagdgebiete im Untersuchungsraum.

WEITERER UNTERSUCHUNGSRAUM Abgesehen von den grossräumigen jagdwirtschaftlich und wildökologisch notwendigen Untersuchungen liegt der weitere Untersuchungsraum zwischen Leidalpsbach, Hohe Scharte, Schlossbach und Talstation/Badhofgastein (vgl. Abbildung 20). ENGERER UNTERSUCHUNGSRAUM Als engerer Untersuchungsraum für Nachweiskartierungen von relevanten Schirmarten wird eine Pufferzone von 300 Metern um die Eingriffsflächen untersucht (vgl. Abbildung 20).

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Jagd und Wild

Abbildung 20: Weiterer und engerer Untersuchungsraum.

6.2.2.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Fachgutachten für das Schutzgut Jagd und Wild (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständige Dr. Anton Pacher – Theinburg und Ing. Mag. Dr. Andreas Falkensteiner) vom 10.10.2013 sowie die erfolgten Besprechungen vom:  24.09.2013: Spiegelgutachterbesprechung/Salzburg  Geländebegehung vom 31.10.2013 sowie Besprechung Amtssachverständiger Dr. Pacher– Theinburg (Wildökologie – Raufusshühner)  Begehung vom 23.06.2014 mit der Abteilung 13  Geländebegehung vom 07.07.2014 sowie Besprechung Amtssachverständiger Dr. Pacher– Theinburg (Wildökologie – Raufusshühner) 6.2.2.3

IST-ZUSTAND

Im Bereich Wild zeigte sich durch die flächige Begehung und Kartierung des Untersuchungsgebietes, dass die Ganzjahres-Lebensraumqualität für die Leitarten Auer- und Birkwild auf Grund des vorhandenen Erschliessungs- und Zerschneidungsgrades durch Lifttrassen, Pisten, Fahr- und Wanderwegen von vornherein relativ gesehen gering ist, wenngleich vor allem die Bestände beim Birkwild aufgrund der ausreichend vorhandenen Lebensraumrequisiten im Umfeld der Skigebietseinrichtungen noch als gut zu bezeichnen sind. Kleinflächig sind jedoch für beide Weiserarten noch sehr gute Lebensraumstrukturen vorhanden. Eine Sonderrolle hat das Auerwildvorkommen im Bereich der Haitzingalm, welches als Sink- oder als Trittstein-Vorkommen bezeichnet werden kann. In einem Worst-Case-Szenario, also im Falle des Erlöschens des Auerwildvorkommens im Bereich Schlossalm würde zwar die wichtige Trittsteinfunktion dieses Bereichs für Auerwild verschlechtert, es bliebe jedoch die Vernetzung der umliegenden

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Jagd und Wild

Vorkommen im Bereich Wieden-Breitenberg im Norden und dem Vorkommen Kaserebenwald im Süden unterhalb der für Vernetzung kritischen Marke von fünf Kilometer Entfernung intakt. Sink-Lebensräume können auch immer wieder einmal auf natürliche Weise für einige Jahre von Auerwild frei bleiben, insbesondere in Phasen mit grossräumig niedrigen Auerwilddichten. Die Eingriffserheblichkeit des Projekts übersteigt bei Auer- und Birkwild den verträglichen Rahmen, solange keine Schutz- und Ausgleichsmassnahmen gesetzt werden. In allen anderen Fällen der betrachteten wildökologischen und jagdlichen Schutzgüter verbleibt das Eingriffsausmass unerheblich. 6.2.2.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

Um die Auswirkungen des Vorhabens auf Auer- und Birkhuhn abzuschätzen, wird nach Vorgabe der RVS 04.03.13 Vogelschutz an Verkehrswegen das Eingriffsausmass des Projekts bewertet. Auerhuhn Das Auerhuhn wird in Bau- und Betriebsphase des Projekts zwar stellenweise zusätzlichen Beunruhigungen ausgesetzt und verliert einzelne geeignete Habitatflächen als Lebensraum. Insgesamt gesehen verschlechtert sich die Habitateignung des Gebiets aber nur geringfügig und der lokale Bestand bleibt erhalten. Der Verlust höchstens einer Reproduktionseinheit ist möglich. Die Gesamteingriffsintensität in Bezug auf das Auerhuhn wird nach Abwägung aller Einflussfaktoren mit mittel beurteilt. Unter Berücksichtigung der bestehenden mittleren Beeinflussungssensibilität (der Sensibilität des Ist-Zustands) leitet sich eine ebenso mittlere Eingriffserheblichkeit ab. Der Eingriff ist für das Auerhuhn als erheblich zu bewerten, sofern keine Massnahmen gesetzt werden. Um Störungen des Auerhuhns zu verhindern und den lokalen Verlust potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Bereich Speicherteich Haitzingalm / Neue Talabfahrt auszugleichen, muss die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich bewahrt werden. Dazu sind geeignete vorgezogene Ausgleichsmassnahmen vorgesehen, die den negativen Projekteinfluss kompensieren und die Resterheblichkeit herabsetzen (vgl. Umsetzungskonzept „Vorgezogene Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen“ für Auer- und Birkwild im Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft, dat. 29.08.2014). Birkhuhn Die Gesamteingriffsintensität auf das Birkhuhn wird mit gering beurteilt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Projekt in seiner Endausführung den Verlust von Birkhühnern im UG bewirken kann. Lokal wird sich auf kleinen Habitatanteilen die Raumnutzung der Vögel ändern. Aus mittlerer Beeinflussungssensibilität des Birkhuhnlebensraums und geringer Eingriffsintensität des Projekts geht eine geringe Eingriffserheblichkeit hervor. Der Eingriff ist für das Birkhuhn nicht erheblich. Andere Wildarten Die Eingriffserheblichkeit für Schalenwild sowie für Murmeltier, Schnee- und Feldhase ist gering. Während der Bauzeit können lokal Verdrängungseffekte auftreten, die nicht erheblich sind. Im Betrieb ist nicht mit zusätzlichen Belastungen für die Wildarten und für den Wald zu rechnen. Der Eingriff ist für andere Wildarten nicht erheblich. BAUPHASE Während der Bauphase des Projekts ist mit diversen wildökologisch und jagdlich bedeutsamen Auswirkungen zu rechnen:  Störungen von Wild durch Lärm und optische Reize

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

  

Natur: Jagd und Wild

Habitatverlust oder Habitatqualitätsveränderung aufgrund temporärer angelegter Baustelleneinrichtungen Lebensraum zerschneidende Effekte Beeinträchtigung der jagdlichen Attraktivität

Alle direkt im engeren UG geplanten Baumassnahmen haben Relevanz. Neben der Bautätigkeit selbst sind die Baustelleneinrichtungsflächen und Lager, die Zufahrtswege und Materialtransporte zu berücksichtigen. BETRIEBSPHASE Auch im laufenden Betrieb nach Projektumsetzung sind wildökologisch und jagdlich relevante Effekte verschiedener Art zu beachten:  Flächeninanspruchnahme  Veränderung der Habitatqualität  Optische und akustische Störreize  Barriereeffekte/Lebensraumzerschneidung/Kollisionsgefahr an Seilen  Erhöhter Prädationsdruck  Beeinträchtigung der jagdlichen Attraktivität  Änderungen im Abschussplan STÖRFÄLLE Durch die Realisierung des Projekts ist nicht mit Störfällen zu rechnen, die für die Schutzgüter Jagd und Wild relevant sind. Als Störfall kann der Stillstand oder Ausfall der Anlagen angesehen werden, was grundsätzlich keine bzw. positive Auswirkungen (bei Gleichkommen einer Betriebseinstellung) auf Jagd und Wildtiere hat. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Die Nachsorgephase beginnt mit der Einstellung des Betriebes der Bahnanlagen. Werden die Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, wird davon ausgegangen, dass die Sicherung, Verwertung bzw. Entsorgung der Komponenten entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen erfolgt. Durch den vollständigen Rückbau sind für die Nachsorgephase keine Auswirkungen im Fachbereich Jagd und Wild zu erwarten. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Es bestehen Wechselwirkungen zum Fachbereich Forst und Wald bezüglich Ausgleichsflächen Auerhuhn und Ersatz Forst. 6.2.2.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Nachteilige Auswirkungen auf die Raufusshühner während der Bauphase werden vermieden, indem in sensiblen Gebieten Hubschraubereinsätze mit der ökologischen Bauaufsicht abgestimmt und Rodungen oder Schlägerungen nicht während der Brut- und Aufzuchtszeit (Anfang April bis Ende Juni) durchgeführt werden. Die Bautätigkeit hat sich streng an die vorgegebenen Örtlichkeiten zu halten. Betriebsphase  Um Kollisionen von Vögeln mit künstlichen Hindernissen zu verhindern, soll die Zäunung des Speicherteichs Haitzingalm mittels eines Holzlattenzaun für Raufusshühner sichtbar gestaltet

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Jagd und Wild

werden (vgl. Wechselwirkungen Landschaft), die Glasflächen des Verbindungsganges bei der Bergstation werden für kollisionsgefährdete Vogelarten sichtbar ausgeführt. MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Befristeten Rodungen werden wieder aufgeforstet.  Die Lagerplätze werden nach Abschluss der Bauphase rekultiviert. Betriebsphase  Winter- und Sommergäste werden durch entsprechende Informationstafeln zum Thema Wildtiere aufgeklärt und sensibilisiert (Bsp. „Respektiere deine Grenzen“, „Wildruhezone“).  Als Lenkungsmassnahmen zur Reduktion von Störungen abseits der Pisten werden natürliche Barrieren an den Pistenrändern durch aktive Waldrandgestaltung errichtet (z.B. Aufbau/ Belassung von Saum am Waldrand). Des Weiteren werden die Einfahrtsmöglichkeiten zu den alten Pisten abgezäunt.  Neue Einrichtungen der Mülllagerung und –Entsorgung werden für Rabenvögel, Fuchs und Marder unzugänglich gemacht.  Die aufgelassene Piste H8 (Bärstein-Kaminabfahrt) wird partiell aufgeforstet, um die Lebensraumvernetzung (besonders der Auerhuhnhabitate) in diesem Bereich zu verbessern und um das zukünftige weitere Befahren der ehemaligen Piste zu erschweren. AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Im Flächenausmass der verloren gehenden geeigneten Habitatflächen für Auerhuhn und Birkhuhn werden in angrenzenden Gebieten Massnahmen zur Habitatverbesserung durchgeführt, um als Ausgleich bisher nicht oder wenig geeignete Flächen (Klasse 4 und 5) in geeignete Habitate (Klasse 1 bis 3) umzuwandeln. 



Der erwartete Verlust von 7 ha geeignetem Auerhuhnlebensraum ist durch Aufwertung von bislang ungeeignetem Habitat derselben Grösse in dafür geeigneten Waldgebieten auszugleichen. Der erwartete Verlust von 4 ha geeignetem Birkhuhnlebensraum ist durch Aufwertung von bislang ungeeignetem Habitat derselben Grösse in dafür geeigneten Bereichen auszugleichen.

Die Habitatverbesserungen auf Ausgleichsflächen, wie oben beschrieben, werden als vorgezogene Ausgleichsmassnahmen durchgeführt, alle Detailangaben dazu sind in dem folgenden Dokument zu finden: 

Umsetzungskonzept „Vorgezogene Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen“ für Auer- und Birkwild im Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft, dat. 29.08.2014)

Dadurch wird die Funktionsfähigkeit der betroffenen Auerhuhn- und Birkhuhnhabitate bereits vor dem Eingriff so erhöht, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Reduzierung oder einem Verlust der ökologischen Funktion der Lebensstätte kommt, wodurch der günstige Erhaltungszustand der Teilpopulationen gesichert wird. VERBLEIBENDE AUSWIRKUNGEN Insgesamt gesehen bleibt der Ist-Zustand des Gebiets im Bereich Wild und Jagd sowohl in Bau- als auch in Betriebsphase erhalten bzw. wird dort, wo er beeinflusst ist, bereits vor Realisierung des Projekts funktional wiederhergestellt.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Jagd und Wild

Bei gegebener geringer bis mittlerer Eingriffserheblichkeit des Vorhabens auf die diversen Schutzgüter und hohem Kompensationswert der vorgesehenen Massnahmen verbleibt keine oder eine höchstens geringe Resterheblichkeit des Eingriffs (vgl. Tabelle 31 und Tabelle 32). Es wird keine nachhaltige Beeinträchtigung der Schutzgüter Wild und Jagd durch die Umsetzung des Projekts erwartet. Die Auswirkungen auf Wildtiere, deren Lebensraum und auf die jagdliche Nutzung des Gebiets sind nicht erheblich. Der günstige Erhaltungszustand bleibt bestehen. Langfristig und unter Einbeziehung der vorgesehenen Massnahmen kann durch die Konzentration des Skibetriebes von einer leichten Verbesserung für Schutzgüter Wild und Jagd ausgegangen werden. Tabelle 31: Übersicht Schutzgüter, Bauphase.

Beeinfluss.sensibilität

Wirkungsintensität

Eingriffserheblichkeit

Kompensationswert

Resterheblichkeit

Auerhuhn

mittel

mittel

mittel

hoch

gering

Birkhuhn

mittel

mittel

mittel

hoch

gering

Schneehuhn

mittel

gering

gering

mittel

gering

Jagd

Wild

Schutzgut

Taggreifvögel

siehe Ornithologie

Eulen

siehe Ornithologie

Übriges Federwild

mittel

gering

gering

mittel

gering

Rotwild

gering

mittel

gering

mittel

gering

Gamswild

gering

gering

gering

mittel

gering

Rehwild

gering

gering

gering

mittel

gering

Feldhase / Schneehase

gering

gering

gering

mittel

gering

Murmeltier

gering

gering

gering

mittel

gering

Raubwild

gering

gering

gering

mittel

gering

Übriges Haarwild

gering

gering

gering

mittel

gering

Jagdliche Attraktivität

gering

hoch

gering

mittel

gering

Wildeinfluss / Wildschaden

gering

hoch

gering

mittel

gering

Beeinfluss.sensibilität

Wirkungsintensität

Eingriffserheblichkeit

Kompensationswert

Resterheblichkeit

Auerhuhn

mittel

mittel

mittel

hoch

gering

Birkhuhn

mittel

gering

gering

hoch

keine

Schneehuhn

mittel

gering

gering

hoch

keine

Tabelle 32: Übersicht Schutzgüter, Betriebsphase.

Wild

Schutzgut

Taggreifvögel

siehe Ornithologie

Eulen

siehe Ornithologie

Übriges Federwild

mittel

gering

gering

hoch

keine

Rotwild

gering

gering

gering

mittel

gering

Gamswild

gering

gering

gering

mittel

gering

Rehwild

gering

gering

gering

mittel

gering

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Beeinfluss.sensibilität

Wirkungsintensität

Eingriffserheblichkeit

Kompensationswert

Resterheblichkeit

Feldhase / Schneehase

gering

gering

gering

mittel

gering

Murmeltier

gering

gering

gering

mittel

gering

Raubwild

gering

keine

keine

mittel

keine

Übriges Haarwild

gering

keine

keine

mittel

keine

Jagdliche Attraktivität

gering

keine

keine

mittel

keine

Wildeinfluss / Wildschaden

gering

keine

keine

mittel

keine

Schutzgut

Jagd

Natur: Jagd und Wild

6.2.2.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Die Eingriffserheblichkeit in Bau- und Betriebsphase des Projekts „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ auf die einzelnen Schutzgüter im Bereich Jagd und Wild reicht von keiner bis mittlerer Erheblichkeit. Unter Berücksichtigung der genannten Massnahmen kann die Restbelastung der erwarteten Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Massnahmen, sofern sie vollständig und wie beschrieben umgesetzt werden, haben mittleren bis hohen Kompensationswert. Das Projekt hat für das Auerhuhn unter Berücksichtigung der Massnahmen keine erhebliche negative Wirkung. Der Eingriff ist für das Birkhuhn nicht erheblich. Der Eingriff durch das Projekt ist für keine der anderen Wildtierarten erheblich. Positive Wirkung hat die Störungskanalisierung, die durch das Gesamtprojekt entsteht. Den Mehrbelastungen im Zentrum stehen Rückführung von randlichen Gebieten gegenüber. Darüber hinaus schafft die neue Skiüberführung ÖBB eine wichtige Querungsmöglichkeit für Wildtiere über die Eisenbahnstrecke. Die Massnahmen, die empfohlen werden, zielen einerseits auf eine Reduktion der Belastung in der Bauphase ab, in der z.T. erhebliche Beeinträchtigungen für Auerwild und Birkwild entstehen würden, wenn sensible Brutzeiten und –gebiete beeinflusst werden sollten. Andererseits wird durch die Massnahmen die ökologische Funktionalität der Habitate auch in der Betriebsphase kontinuierliche erhalten, indem beispielsweise Flächenverluste durch vorgezogene Ausgleichsmassnahmen kompensiert werden. Das vollständig umgesetzte Massnahmenset kann wirkungsvoll die prognostizierten negativen Einflüsse verhindern oder ausgleichen und somit eine verträgliche Umsetzung des Projekts garantieren. 6.2.2.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.2.2.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Um die Bauphase kontrollierend zu begleiten und die Rodezeitbeschränkung in sensiblen Bereichen zu kontrollieren sowie um die nötigen Hubschrauberflüge abzustimmen, wird eine Umweltbauaufsicht (wildökologische Bauaufsicht) bestellt. Die wildökologische Bauaufsicht begleitet des Weiteren die Lebensraum verbessernden Massnahmen für Auer- und Birkwild und die Wiederaufforstung der temporären Rodungen sowie das Absperren der zur Auflassung vorgesehenen Pisten und die Umsetzung des Rückbaus der nicht mehr benötigten Liftanlagen. Ebenso wird sie die partielle Aufforstung der aufzulassenden Pisten begleiten.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Vegetation und Biotope

6.2.3 VEGETATION UND BIOTOPE Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Vegetation und Biotope dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten UVE Fachgutachten Natur – Teil Vegetation und Biotope (ORCHIS, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. Die Bewertung der Biotope (Loos-Berechnung) ist der Landschaftsökologischen Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) zu entnehmen. 6.2.3.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Vegetation, Biotope und Pflanzenarten wurden im Gelände im unmittelbaren Projektbereich der geplanten Pisten/Trassen (unmittelbar vom Vorhaben beeinflusst) untersucht, im mittelbaren Projektbereich wurde, wo relevant, eine Biotoptypenerhebung durchgeführt. Die Einteilung der Biotope richtet sich nach dem Biotoptypenkatalog der Salzburger Biotopkartierung. Die Zuteilung zu den Biotopen erfolgte bei mosaikartigen Verzahnungen nach dem vorherrschenden Biotoptyp. Die bestehenden Skipisten wurden nicht als BT Skipiste kartiert, sondern einem passenden anderen Biotoptyp zugeordnet, um klare gutachterliche Aussagen treffen zu können. Eine genauere Beschreibung erfolgte schwerpunktmässig für gefährdete Pflanzenarten, Vegetationsgesellschaften und Biotoptypen. Bei regionaler Gefährdung von Rote Liste Arten wurden nur jene aufgelistet, welche tatsächlich auch in der Region gefährdet sind. Auch im Bundesland Salzburg geschützte Arten sowie FFH-Arten wurden berücksichtigt. Die im Gelände erhobenen Biotope wurden im ArcGIS dargestellt. Die im Gelände erhobenen Fliessgewässer und Quellen wurden mit den Erhebungen anderer Fachgruppen korreliert (vgl. Kapitel 6.4). Die Daten der Salzburger Biotopkartierung wurden im Gutachten Natur berücksichtigt. 6.2.3.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Gutachten Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten UVE Fachgutachten Natur (ORCHIS, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständigenteam Dr. Gertrude Friese, Mag. Maria Jerabek, Mag. Gundi Habenicht, Dr. Susanne Stadler)) vom 15.10.2013, die erfolgten Besprechungen vom 05.04.2014, 12.04.2014 und 19.04.2014 sowie die Begehung vom 23.06.2014 mit der Abteilung 13. 6.2.3.3

IST-ZUSTAND

Die Vegetation im Gebiet stellt sich als für das Gasteinertal typisch dar. Der Schwerpunkt der Untersuchungen wurde auf seltene/gefährdete Arten und Lebensräume gelegt, welche unmittelbar vom Projekt betroffen sind.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Vegetation und Biotope

Abbildung 21: Übersichtsplan Biotope.

Abbildung 22: Übersicht über Biotope, bei denen wesentliche Projektauswirkungen zu erwarten sind bzw. Bereiche, auf die besonderes Augenmerk bei der Projektausführung gelegt wird.

Das Gebiet stellt sich als sehr unterschiedlich in der Sensibilität dar. Hohe Sensibilität von FFHLebensraumtypen besteht v.a. im Bereich geplanter Geländeveränderungen.

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Seite 111

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.2.3.4

Natur: Vegetation und Biotope

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

Durch das Vorhaben werden FFH-Lebensraumtypen unmittelbar und erheblich beeinträchtigt. Durch entsprechende Massnahmen können die Eingriffe aber vermindert und insgesamt als unerheblich betrachtet werden. BAUPHASE Im Bereich der Grünlandflächen kommt es in der Bauphase im Bereich mehrerer hochwertiger Biotope (Magerwiesenbereiche mit entsprechender Insektenfauna) zu geländeverändernden Massnahmen, welche als erheblich eingestuft werden müssen. Durch Abtrag der Vegetation und Wiederaufbringung der zwischengelagerten Rasenziegel soll der Eingriff gemindert werden (vgl. Minderungsmassnahmen). Wie an mehreren Stellen im Projektgebiet ersichtlich, ist eine (Wieder)Anlage von Magerwiesen bei verschiedenen Bauarbeiten von den Gasteiner Bergbahnen schon mehrfach erfolgreich und vorbildlich durchgeführt worden. So etwa im Bereich der Schlossalmbahn-Mittelstation oder im Bereich der Bergstation 4SL Kleine Scharte, wo magere, arten- und orchideenreiche Sekundärstandorte mit Datylorhiza maculata, Gymnadenia conopsea und Listera ovata auf Böschungen angelegt wurden. Auch links und rechts von Forststrassen, die als Skipiste verwendet werden, findet man im Pistenbereich immer wieder Orchideenstandorte. Es kann also davon ausgegangen werden, dass diese Beeinträchtigung während der Bauphase nur von vorübergehender Dauer sind. Unter Einhaltung der genannten Massnahmen können diese Eingriffe als unerheblich betrachtet werden. Auch im Bereich aufzulassender Skipisten finden sich teils ökologisch hochwertige Quellbereiche und Kleinseggenriede (Biotope 34, 36), welche auch weiterhin offengehalten werden sollen. Durch streifenweise Aufforstungen werden diese Flächen zudem touristisch beruhigt und so aufgewertet, was insgesamt als Verbesserungsmassnahme zu sehen ist. Bei den Waldflächen im Projektgebiet, welche für das Projekt gerodet werden müssen, handelt es sich grossteils um fichtendominierten Wirtschaftswald. Mischwaldbestände mit einem hohen Grauerlenanteil finden sich v.a. im unteren Projektbereich (Biotope 17, 47). Da es sich aber auch hier um keine gefährdeten Biotoptypen handelt und die Artengarnitur durchwegs ungefährdete Arten aufweist, können die Rodungen dieser Waldbereiche aus botanischer Sicht als unerheblich betrachtet werden. Unter Einhaltung der im Kapitel 6.2.3.5 genannten Massnahmen kann von keiner erheblichen Beeinträchtigung von Vegetation und Biotope während der Bauphase ausgegangen werden. BETRIEBSPHASE Im Bereich der bereits derzeit bestehenden Skipisten konnten mehrfach ökologisch hochwertige FFHLebensraumtypen erfasst werden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass es während der Betriebsphase zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Natur kommen wird. 6.2.3.4.1

STÖRFÄLLE

Durch die Realisierung des Projekts ist nicht mit Störfällen zu rechnen, die für das Schutzgut Vegetation und Biotope relevant sind. Als Störfall kann der Stillstand oder Ausfall der Anlagen angesehen werden, was grundsätzlich keine bzw. positive Auswirkungen (bei Gleichkommen einer Betriebseinstellung) auf die Vegetation/Biotope hat. 6.2.3.4.2

STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE

Im Falle einer Auflassung sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, die ökologische Qualität der einzelnen Flächen in Bezug auf die Schutzgüter zu erhalten.

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Seite 112

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Vegetation und Biotope

WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Allfällige Wechselwirkungen wie z.B. Erhalt von Altholz oder Aufforstungen (vgl. Schutzgut Jagd/Wild und Wald/Forst) sind im Rahmen der Landschaftsökologischen Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) abgehandelt. 6.2.3.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN 

 



Ursprünglich wurde überlegt, die in Biotop 10 geplante Geländeveränderung auch in Teilen von Biotop 9 durchzuführen. Aufgrund der ökologischen Wertigkeit des Biotops wurde bei der weiteren Planung aber davon abgegangen, was als Vermeidungsmassnahme gesehen werden kann. Der Verzicht auf diese Geländeveränderung ist aus ökologischer Sicht hervorzuheben. Auf den Abtrag des Geländekopfs im Maurachhang und die damit einhergehende Beeinträchtigung des Biotops 24 wird verzichtet. Im Bereich von Geländeveränderungen in den ökologisch hochwertigen Grünlandbereichen (u.a. Bergstationsanlage 10 EUB Schlossalmbahn und Bereiche der neuen Talabfahrt) wird der Oberboden abgetragen, fachgerecht zwischengelagert und wieder aufgebracht. Dabei soll der Boden mager und flachgründig gestaltet werden (vgl. Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014). Dem Erhalt der ökologisch wertvollen Altholzgruppe im Biotop 39 wird Rechnung getragen.

AUSGLEICHSMASSNAHMEN Die folgenden Ausgleichsmassnahmen sind weitestgehend im Landschaftsökologischen Begleitplan (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) definiert und betreffend Beurteilung und Wertsteigerung abgehandelt:  Quell- und Feuchtbereiche Biotope 34 und 36 werden als Piste aufgelassen (H8 BärsteinKarminabfahrt) und mit Querpflanzungen in ökologisch weniger hochwertigen Pistenbereichen beruhigt („Variantenfahrer“). Dadurch wird auch eine Lebensraumvernetzung hergestellt (vgl. auch Kapitel 6.2.1).  Auch im Bereich der ökologisch hochwertigen Biotope 3, 4, 5 wird die Pistennutzung aufgelassen (H8 Bärstein-Karminabfahrt). 6.2.3.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Im Schutzgut Vegetation/Biotope werden FFH-Lebensraumtypen unmittelbar durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt. Durch entsprechende Massnahmen können die Eingriffe aber vermindert und insgesamt als unerheblich betrachtet werden. Insgesamt kann gesagt werden, dass bei Einhaltung der beschriebenen Massnahmen von keiner erheblichen Beeinträchtigung des untersuchten Schutzguts ausgegangen werden kann. 6.2.3.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.2.3.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Um die fachgerechte Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen, sollten die Bauarbeiten von einer Umweltbauaufsicht (ökologischen Bauaufsicht) begleitet werden.

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Seite 113

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Forst, Wald

6.2.4 FORST, WALD Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Thema Forst und Wald dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Teilgutachten Wald & Forst (Österreichische Bundesforste AG, dat. 29.08.2014) mit Rodungskarte Schlossalm  Forstliche Einreichplanung – Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (Österreichische Bundesforste AG, dat. 29.08.2014): Bericht und Rodungskarte.  Nachreichung gemäss Vollständigkeitsprüfung - Teilgutachten Wald & Forst (ÖBf, dat 19.12.2014) mit Rodungskarten, Hangneigungskarten und forstlichen Ersatzleistungsprojekten zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.2.4.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Den Untersuchungsraum stellt jener Raum dar, der in die Flächen des Bearbeitungsgebietes (Projektvorhabens) hinein fällt. Im Untersuchungsraum wurden alle diesem Gutachten zu Grunde liegenden Erhebungen durchgeführt. Dieser wird aus den durch das Vorhaben zur dauerhaften und befristeten Rodung anstehenden Flächen gebildet. Waldbestände in einem Umkreis von 50 Metern dieser Flächen sind ebenfalls Teil des Untersuchungsraums. Die sich möglicherweise ergebenden Auswirkungen resultierend aus einer Umsetzung der im Projekt geplanten Rodungen (befristet und unbefristet) wurden im weiteren Sinne auch für den grösseren „naturräumlichen Bereich Schlossalm“ im Zuge der Gutachtenerstellung berücksichtigt. Somit wird die Beeinflussung durch eine Veränderung der naturräumlichen Gegebenheiten auf den verbleibenden Waldbestand im Gutachten bestmöglich abgebildet. 6.2.4.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Teilgutachten Wald & Forst (Österreichische Bundesforste AG, dat. 29.08.2014) beschrieben (u.a. gestützt auf RVS 04.01.11). Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständiger DI Gernot Kaltenleitner) vom 24.09.13 sowie die erfolgte Besprechung vom 25.03.2014 und die Begehung vom 23.06.2014 mit der Abteilung 13. 6.2.4.3

IST-ZUSTAND

Das Gebiet der Ortsgemeinde Bad Hofgastein umfasst laut Kataster 10.372 ha. Davon sind 41 Prozent, also 4.303 ha, als Wald gewidmet. Laut Auswertung des Landes Salzburg, basierend auf einem Orthofoto (Stand 2003), beträgt die bewaldete Fläche in der Ortsgemeinde Bad Hofgastein 5.173 ha Wald und 341 ha Krummholz. Somit liegt der Waldanteil bei 53 Prozent. Die untersuchten Waldbestände können durchwegs als Nutzungstypen (Biotoptypen) mittlerer Artenvielfalt und Wertigkeit angesprochen werden. Sie sind gekennzeichnet durch eine allenfalls mässig herabgesetzte strukturelle Funktionalität und zählen in der Regel zu den weitgehend naturnah bewirtschafteten mässig intensiv bis extensiv genutzten Flächen der Forstwirtschaft. Einzelne Bestände können jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht als mässig wertvolle aber durchaus weit verbreitete extensiv genutzte Nutzungstypen (Biotoptypen) angesehen werden. Bestandesbildende Baumart ist häufig die Fichte vereinzelt sind Lärche, Zirbe und Laubhölzer beigemischt bzw. kleinräumig bestandesbildend.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Forst, Wald

Die Gesamt-Ist-Sensibilität der Waldflächen im Untersuchungsraum wird wegen der ex-lege-Schutzwaldeigenschaft der Wälder im Oberhangbereich, des meist geringen bis mittleren waldökologischen Wertes, der hohen Wohlfahrtswirkung laut Waldentwicklungsplan (WEP) der talwärts liegenden Waldgebiete sowie der bestehenden Prägung des Untersuchungsraumes durch die intensive wintertouristische Nutzung als mässig eingestuft. 6.2.4.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

Von wesentlichen Auswirkungen auf den Waldbestand im Untersuchungsgebiet muss auf Grund der relativen Kleinflächigkeit und Linearität der Rodungen nicht ausgegangen werden. Zudem folgen die Rodungen grossteils bestehenden Pistenflächen. Auftretende Zerschneidungseffekte von Waldbeständen können durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Minderungsmassnahmen kompensiert werden. BAUPHASE Waldflächenbeanspruchung Insgesamt sind für das Vorhaben Skigebietsmodernisierung Schlossalm Rodungen in einem Ausmass von 213.793 m² erforderlich, wofür die urkundlich begründeten Nutzungsrechte der Einforstungsberechtigten sichergestellt sind (vgl. Verzeichnis Grundeigentümer und fremde Rechte, ÖBf, dat. 19.12.2014). Davon sind 173.563 m² dauerhafte Rodungen für die Errichtung von Skipisten, Liftanlagen und einem Speicherteich und 40.230 m² befristete Rodungen für Böschungsflächen, die Bauzufahrt zum Speicherteich und Materiallagerflächen. Auf Formalrodungen für die Nutzung bestehender Forststrassen, sowie Kleinstflächen für die Verlegung von Leitungen wird im Gutachten Wald und Forst nicht eingegangen, da sie keine Beeinträchtigung des Waldökosystems darstellen. Für diese Art von befristeter Inanspruchnahme von Waldboden kann ein „No-Impact-Statement“ gegeben werden. Die Fläche für die Errichtung einer dauerhaften Bauzufahrt im Bereich zwischen Talstation und ÖBBQuerung wurde als dauerhafte Rodung miteinberechnet. Die Bauzufahrt zum Speicherteich wurde als befristete Rodung miteinberechnet, da diese nach Fertigstellung des Teiches entweder zurückgebaut wird oder als Forstweg genutzt werden kann. Alle anderen Zuwegungen nutzen die vorhandene forstliche Erschliessung. Angesichts der sehr hohen Waldausstattung ist die Beanspruchung von Wald geringfügig, wobei sich die tatsächliche Neurodung grossteils auf lineare Verbreiterung von bestehenden Pisten beschränkt. Es sind keine grossräumigen Auswirkungen auf die an die Rodungsfläche angrenzenden Waldbestände durch Veränderung des Mikroklimas zu erwarten. Im Bereich des zukünftigen Speicherteiches und der neuen Talabfahrt, wo die Rodungen grossflächiger ausfallen, soll ein Grossteil des Projektes auf bestehenden Windwurfflächen errichtet werden, sodass auch hier von keiner wesentlichen Änderung der angrenzenden Waldökosysteme zur derzeitigen Situation auszugehen ist. Die Eingriffsintensität kann wegen der geringen Einfüsse auf angrenzende Waldbestände daher als mässig bis gering bewertet werden, was bedeutet, dass durch kleinflächige Verluste der Waldfläche die Waldausstattung annähernd erhalten bleibt und unwesentliche Auswirkungen auf angrenzende Waldbestände durch Veränderung des Mikroklimas oder Erhöhung des Kalamitätsrisikos zu erwarten sind. Waldfunktionen Den betroffenen Flächen sind laut Waldentwicklungsplan (WEP) die Kennzahlen 133, sowie 323 zugeordnet. 31 der abgegrenzten Bestände ist die WEP Kennzahl 133 zugeordnet. Somit ist die Leitfunktion Grossteils die Wohlfahrtsfunktion. Ebenso besteht an diesen Beständen ein besonderes öffentliches Interesse in ihrer Funktion als Erholungsraum.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Forst, Wald

Sieben der ausgeschiedenen Bestände ist die WEP Kennzahl 323 zugeordnet. Die Leitfunktion übernimmt hier die Schutzfunktion. Jedoch besteht auch bei diesen Beständen ein besonderes öffentliches Interesse an der Erholungsfunktion. Die projektbedingten negativen Auswirkungen auf die Schutzfunktion sind als gering zu bewerten. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Schutzfunktion ist nicht zu erwarten. Im Bereich der Wohlfahrtsfunktion sind die negativen projektbedingten Auswirkungen aufgrund der nahezu gleichbleibenden Waldausstattung in der Ortsgemeinde Bad Hofgastein ebenfalls als gering zu bewerten. Von einer erheblichen negativen Auswirkung auf Klima, Wasserhaushalt, Reinigung bzw. Erneuerung der Luft und Wasser ist nicht auszugehen. Die Erholungsfunktion ist durch die Bautätigkeiten im geringen Ausmass beeinträchtigt. Eine nachhaltige Verschlechterung ist jedoch auszuschliessen. Auswirkungen durch Veränderungen der Waldflächenstruktur und Erreichbarkeit forstwirtschaftlicher Grundstücke Die Waldflächenstruktur, die im Bereich des geschlossenen Waldes von zusammenhängenden Waldflächen mit guter forstlicher Erschliessung (ausreichende Wegedichte) gekennzeichnet ist, wird nicht wesentlich verändert. Die Erreichbarkeit forstlicher Liegenschaften wird durch das Vorhaben nicht verändert, allenfalls kann es temporär zu Behinderungen der Zufahrtsmöglichkeiten im Bereich der Forststrassen kommen, da diese als Bauzufahrten genutzt werden. Demnach gibt es keine bis geringe negative Veränderungen der Erreichbarkeit der forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Alpenkonvention Die Festlegungen im Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bergwald wurden im Zuge der Beurteilung ebenfalls beachtet (vgl. Kapitel 3.1). Die projektbedingten Massnahmen im Untersuchungsraum stehen aus forstlicher Sicht nicht im Widerspruch zum Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention. BETRIEBSPHASE Waldflächenbeanspruchung Im Bereich des geschlossenen Waldes (d.h. der Bereich mit Wald nach den forstrechtlichen Bestimmungen ausserhalb der Kampfzone) muss für die Skigebietsmodernisierung Schlossalm eine Gesamtfläche von 173.563 m² Wald dauernd in Anspruch genommen werden. Auf Grund der überdurchschnittlich hohen Waldausstattung und der Ersatzmassnahmen ist die Beanspruchung der Gesamtwaldfläche in der Ortsgemeinde Bad Hofgastein als geringfügig einzustufen. Zudem ist ein Grossteil der Rodungsmassnahmen lediglich eine Verbreiterung bestehender Pisten und hat somit keine Zerschneidungswirkung auf geschlossene Waldbestände. Derartige Zerschneidungseffekte könnten lediglich im Mittelstück der neuen Talabfahrt und bei der Umfahrung Lahngang auftreten, wobei sich im Bereich des Mittelstückes der neuen Talabfahrt ohnehin grossflächige Windwurfflächen befinden und die Zerschneidungswirkung im Bereich der Umfahrung Lahngang durch die geplante Aufforstung der alten Skipiste Lahngang kompensiert werden kann. Von nachhaltig negativen Zerschneidungseffekten auf das Waldökosystem durch die Errichtung der 10 EUB Schlossalmbahn wird auf Grund der maximalen Trassenbreite von 16 Metern und der auf der Trasse vorhandenen Waldvegetation nicht ausgegangen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Forst, Wald

Die Gesamteingriffsintensität während der Betriebsphase wird als gering eingestuft, was bedeutet, dass es kleinflächige Verluste von Waldflächen gibt und daraus eine unwesentliche, nachteilige Änderung der Waldausstattung im Untersuchungsraum resultiert. Die Waldfläche bleibt nahezu komplett erhalten. Es ist von keinen wesentlichen Auswirkungen auf angrenzende Waldbestände auszugehen. Bezüglich Auswirkungen auf Waldfunktionen, Übereinstimmung mit der Alpenkonvention, sowie Auswirkungen auf Veränderung der Erreichbarkeit, hydrologische Verhältnisse und sonstige Auswirkungen gelten die Aussagen der Bauphase. STÖRFÄLLE Ein für das Schutzgut Wald und Forst relevantes Störfallszenario wäre ein Waldbrand ausgehend von einer der geplanten elektrischen Anlagen. Da sich das gesamte Skigebiet jedoch nicht in waldbrandgefährdeten Trockenwäldern befindet, sondern in frischen Waldgebieten mit ausgeglichenem Wasserhaushalt, kann die Gefahr grossflächiger Waldbrände als gering eingeschätzt werden. Aufgrund der einzelnen Anlagenteile kann von einer raschen und effizienten Brandbekämpfung ausgegangen werden, sodass die Auswirkungen von störfallbedingten Waldbränden als geringfügig eingestuft werden können. Andere mögliche Störfälle wie Treibstoffaustritt aus Pistengeräten oder Rohrbrüche sind für eine grossflächige Betrachtung des Schutzgutes Wald und Forst irrelevant. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine genaue Aussage zur konkreten Nutzungsdauer der im Zuge des Projekts verwirklichten Massnahmen getätigt werden. Eine nachhaltige Beeinflussung des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes ist bei einem Erreichen der Nutzungsdauer auszuschliessen. Die Flächen würden im Falle einer skitouristischen Aussernutzungsstellung entweder der natürlichen Sukzession unterliegen oder zu einem Teil aufgeforstet werden, zum anderen Teil einer landwirtschaftlichen Nutzung zufallen. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten treten Wechselwirkungen zwischen Waldbeständen und der darin vorkommenden Flora und Fauna auf. Es erfolgte insbesondere eine Abstimmung mit den Fachbereichen Wild und Jagd sowie Vegetation und Biotope bzgl. der Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger projektbedingter Auswirkungen. Von Wechselbeziehungen oder weiteren erheblichen Wechselwirkungen mit anderen Fachbereichen ist bezugnehmend auf zahlreiche Besprechungen mit im Projekt beteiligten Fachgutachtern nicht auszugehen. 6.2.4.5

MASSNAHMEN

Um die aus der Umsetzung des geplanten Projekts nachteiligen Auswirkungen zu vermindern ist es erforderlich zahlreiche Massnahmenpakete umzusetzen. Als Minderungsmassnahmen zum Ausgleich für befristete Rodungen sollen nebenstehende flache Böschungsbereiche im Flächenverhältnis von 1:1 mit einer naturnahen Baumartenzusammensetzung wieder aufgeforstet werden. Weitere Ausgleichsmassnahmen bzw. Ersatzleistungen, wie das Schutzwaldprojekt Lahngang und das Schutzwaldprojekt Lawinenauffangdamm, sollen eine weitgehende Kompensation der negativen Auswirkungen des Projektes ermöglichen. Teilweise stark anthropogen beeinflusste Waldbestände, welche zur Rodung anstehen, werden mit einem Flächenverhältnis von 1:1,5 durch Schutzwaldverbessernde bzw. –begründende Massnahmen mit einer naturnahen Baumartenzusammensetzung und hoher Schutzwirkung ersetzt.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Natur: Forst, Wald

Die Hochlagenaufforstung im Bereich des Naturfreundehauses sowie die Aufforstung von Pistenrückgabeflächen ermöglichen eine (nahezu) vollständige Vermeidung / Kompensation der negativen Auswirkungen des Projektes bzw. führen zu einer Verbesserung des Ist- Zustandes. Teilweise stark anthropogen beeinflusste Fichtenreinbestände, welche zur Rodung anstehen, werden mit einem Flächenverhältnis von 1:1 durch eine Aufforstung mit einer naturnahen Baumartenzusammensetzung und teilw. hoher Schutzwirkung ersetzt. MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Das Abstellen von Maschinen und Geräten, die Lagerung von Bau- und Aushubmaterial und das Lagern von Baustoffen etc. auf Waldboden wird auf die bewilligte Rodungsfläche beschränkt. Es wird durch geeignete Massnahmen (in der Natur klar erkennbare Abgrenzung) sichergestellt, dass die an die Baustelle angrenzenden Bestände entsprechend geschützt werden.  Kommt es durch den Bau des Vorhabens zu Schäden in Waldbeständen, werden die Schadensflächen mit standortgerechten Baumarten rekultiviert. Die Rekultivierungsflächen werden nach denselben Standards wie die Aufforstungsflächen der befristeten Rodungen behandelt.  Die Funktionalität des bestehenden Forstwegenetzes wird während der gesamten Bauzeit so gut wie möglich aufrechterhalten, sodass alle Waldflächen im Projektgebiet ordnungsgemäss bewirtschaftet werden können.  Eventuelle Bodenverdichtungen im Bereich von Wiederaufforstungsflächen werden durch Bodenlockerung wieder instandgesetzt. Betriebsphase  Aufforstung von befristeten Rodungsflächen  Massnahmen zur Waldrandgestaltung AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Die folgenden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sind der der forstlichen Einreichplanung (ÖBf, dat. 29.08.2014) sowie in den Nachreichungsunterlagen (ÖBf, dat 19.12.2014) detailliert umschrieben:  Schutzwaldprojekt Lahngang  Schutzwaldprojekt Lawinenauffangdamm neu  Hochlagenaufforstung Naturfreundehaus  Ersatzaufforstung Pistenrückgabeflächen 6.2.4.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Die unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der projektierten Massnahmen verbleibenden Auswirkungen, sowohl in der Bau- als auch der Betriebsphase werden für das Schutzgut Wald und Forst als geringfügig eingestuft. Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Projekts (Null-Variante), dass diese in Bezug auf die Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind. Gesamt können die verbleibenden Auswirkungen daher mit geringfügig beurteilt werden. Aus Sicht des Schutzgutes Wald und Forst kann das Vorhaben somit unter Zugrundelegung der beschriebenen Massnahmen als umweltverträglich beurteilt werden. 6.2.4.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.2.4.8

Natur: Forst, Wald

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Begleitend zur Umsetzung der geplanten Massnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung nachteiliger Auswirkungen auf den Waldbestand im Untersuchungsraum wird eine forstfachliche Bauaufsicht (Umweltbauaufsicht) empfohlen. Aufgabe dieser Fachperson ist die Kontrolle und fachliche Beratung insbesondere bei den in Kapitel 6.2.4.5 beschriebenen Punkten.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.3

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

BODEN (INKL. LAND-/ALMWIRTSCHAFT)

Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Boden (inkl. Alm- und Landwirtschaft) dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  UVE Fachbeitrag Boden / Land- und Almwirtschaft; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.3.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Für den Fachbereich Boden wurden die unmittelbar betroffenen Manipulationsflächen betrachtet. Hierzu zählen temporär beanspruchte Flächen wie bspw. Lagerflächen, sowie Flächen mit dauerhafter Beanspruchung wie bspw. Bodenauftrag bzw. -abtrag. Es folgte eine Sichtung und Auswertung verfügbarer Datengrundlagen. Im Zuge einer Geländebegehung wurden zusätzlich eigene Daten für die geplanten Eingriffsbereiche erhoben. Die Ergebnisse werden in der Beurteilung des Ist-Zustandes dargelegt. Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Land- und Almwirtschaft umfasst das gesamte Projektgebiet gemäss Abbildung 23. Es wurden bestehende land- bzw. almwirtschaftlich genutzte Flächen sowie das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz erfasst und in der Beurteilung des Ist-Zustandes beschrieben.

Abbildung 23: Untersuchungsgebiet Fachbereich Landwirtschaft.

6.3.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Gutachten „UVE Fachbeitrag Boden / Land- und Almwirtschaft“ beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berück-

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

sichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständiger DI(FH) Martin Leist) vom 03.10.2013 sowie die erfolgte Besprechung vom 29.09.2013. 6.3.1.3

IST-ZUSTAND

BODEN Gemäss den vorhandenen Bodendaten sowie eigenen Erhebungen sind im Vorhabensgebiet vorwiegend Lockersediment-Braunerden vorzufinden. Daneben sind häufig vergleyte oder pseudovergleyte Standorte anzutreffen. Überwiegend handelt es sich um kalkfreien Hanggley. Pseudovergleyte Lockersediment-Braunerden, kalkfreier Hanggley, Extremer Gley und entwässerter Gley nehmen einen untergeordneten Teil der bodenkartierten Fläche ein. Selten sind Ranker, Pararendzinen oder anthropogen gestörte Standorte anzutreffen. Anmoorige Standorte und Graue Auböden sind im Untersuchungsgebiet nur randlich im Talboden vorzufinden. Der natürliche Bodenwert wird in die Kategorie des gering- bis mittelwertigen Grünlandes eingestuft. Die Böden sind in der Regel gut zu bewirtschaften. Als erosionsgefährdet können nur die stärker geneigten Lagen angesehen werden. Eine im Zuge der Ist-Zustandserhebung durchgeführte Bodenfunktionsbewertung zeigt, dass mit Ausnahme der Standortfunktion, die durchschnittlich mit sehr hoch bewertet wird, sonst überwiegende mässige bis geringe Funktionserfüllungsgrade vorherrschen. Dies spiegelt sich in der Vegetation sowie in der Bewirtschaftung der Flächen wider. ALM- UND LANDWIRTSCHAFT Die durchschnittliche Grösse der insgesamt 134 landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde Bad Hofgastein beträgt rund 56,98 ha (inkl. Almflächen). Kleine Betriebe mit einer Bewirtschaftungsfläche unter 20 ha überwiegen dabei deutlich. Das Grünland stellt die Hauptnutzungsform dar. Ackerflächen liegen hingegen innerhalb des Untersuchungsraumes nicht vor. Im Gemeindegebiet von Hofgastein liegen darüber hinaus 47 Almen, zwei davon werden als Melkalmen bewirtschaftet. Die insgesamt 47 Almen nehmen eine Gesamtfläche von 3.813 ha ein. Die alm- und landwirtschaftlichen Flächen sind durch ein gut ausgebautes Wegenetz erschlossen. 6.3.1.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Boden Für die Bauphase werden folgende Eingriffsarten berücksichtigt:  Geländeveränderungen  temporäre Baustrassen und BE-Flächen/Lagerflächen In der Bauphase wirken sich die erheblichen Geländeveränderungen auf der Fläche sowie im Volumen auf das Schutzgut Boden aus. Dies bedingt den Verlust der Bodenfunktionen und bringt ein erhöhtes Risiko von Erosion und Schadverdichtungen mit sich. Aufgrund der Lage (teils sehr steiles Gelände) und der vorgesehenen Eingriffe (Abtrag Vegetationsdecke, Entfernen von stabilisierenden Wurzelstöcken, etc.) sind einzelne Bereiche in Bezug auf Erosionsgefährdung von sehr hoher Eingriffsintensität betroffen. Auch der Maschineneinsatz zur Bewältigung der geplanten Geländeveränderungen sowie für die Bewerkstelligung des Massentransports erhöht das Risiko der Verdichtung der Böden. Die teilweise grossflächigen Erdbewegungen (Geländeveränderungen) führen zu mässigen bis hohen Eingriffsintensitäten in Bezug auf den Flächenbedarf.

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Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

Bezüglich Schadstoffeintrag wird hingegen davon ausgegangen, dass im gesamten Baustellenbereich entsprechende Vorrichtungen zum Einsatz kommen, die eine Kontamination mit umweltgefährdenden Stoffen verhindert. Die Bereiche werden nach Abschluss der Arbeiten rekultiviert und weitestgehend ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt. Unter Berücksichtigung der Massnahmen zum Bodenschutz können die ursprünglichen Bodenfunktionen weitestgehend wiederhergestellt werden. Für die Bauphase sind trotz Berücksichtigung der Massnahmen zum Bodenschutz wesentliche Auswirkungen zu erwarten. Alm- und Landwirtschaft Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die Alm- und Landwirtschaft wurden folgende Punkte berücksichtigt:  Flächeninanspruchnahme  Bewirtschaftungserschwernisse (Erschliessung, Schlagform, etc.)  Schadstoffeintrag Die Zusammenführung der Auswirkungen der Bauphase ergeben für den Fachbereich Alm- und Landwirtschaft geringfügige Auswirkungen. BETRIEBSPHASE Boden In der Betriebsphase werden für den Fachbereich Boden folgende Eingriffsarten berücksichtigt:  Auflassung  Entsiegelung inklusive Rekultivierung  Geländeveränderung inklusive Rekultivierung  Rekultivierung der temporären Baustrassen  Umbau  Versiegelung Wie bereits zuvor in der Bauphase beschrieben, werden die grossflächigen Geländeveränderungsflächen rekultiviert. Die Funktionsfähigkeit der Bodenfunktionen wird weitestgehend wiederhergestellt werden. In der Betriebsphase wirken daher vorrangig die negativen Auswirkungen aufgrund von Versiegelung (Speicherteich, Bahnanlagen, Gebäude), denn hier gehen die Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Der Verlust dieser Standorte wirkt sich über das Projektgebiet verteilt aus, und stellt quantitativ keine Gefährdung des Schutzgutes Boden bzw. der Bodenfunktionen im Gebiet dar. Als positive Auswirkungen (Aufwertung) zu nennen sind hingegen die Auflassungen von Pisten bzw. die Entsiegelung und Rekultivierung einzelner Flächen. Für die Betriebsphase sind daher vertretbare Auswirkungen zu erwarten. Land- und Almwirtschaft Durch die Umsetzung des Projektes sind für den Fachbereich Land- und Almwirtschaft folgende Auswirkungen zu berücksichtigen:  Flächeninanspruchnahme  Bewirtschaftungserschwernisse  Schadstoffeintrag Die Zusammenführung der Auswirkungen der Betriebsphase ergeben für den Fachbereich Land- und Almwirtschaft geringfügige Auswirkungen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

STÖRFÄLLE Es wird nicht davon ausgegangen, dass in diesem UVE Fachbeitrag die Behandlung von Auswirkungen durch Störfälle erforderlich ist, sondern dass diese durch technische Massnahmen derart gelöst werden, dass durch Störfälle keine Auswirkungen auf das Raumgefüge zu erwarten sind. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Die Nachsorgephase beginnt mit der Einstellung des Betriebes der Bahnanlagen. Werden die Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt die Sicherung, Verwertung bzw. Entsorgung der Komponenten entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen. Durch den vollständigen Rückbau sind für die Nachsorgephase keine Auswirkungen im Fachbereich Boden / Land- und Almwirtschaft zu erwarten. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der Eingriffsabschätzung und den entsprechenden Massnahmen ist von keiner relevanten Wechselbeziehung oder Wechselwirkung mit einem anderen Schutzgut auszugehen. 6.3.1.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Vermeidung von Schadstoffeintrag  Unmittelbare Begrünung offener Böden (vgl. planliche Darstellung in der Landschaftsökologischen Begleitplanung)  Beschränkung des Baufeldes auf ein Mindestmass und Kenntlichmachung der Aussengrenzen  Durchgängigkeit des Wegenetzes aufrechterhalten MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Sachgerechter Umgang mit Boden  Befestigung Baustrassen und BE-Flächen  Bodenkundliche Baubegleitung  Optimierung der Retentionsbecken (vgl. planliche Darstellung in der Landschaftsökologischen Begleitplanung)  Wiederherstellung landwirtschaftlicher Einrichtungen (Unterstände, Zäune, etc.)  Zum Schutz der Weidetiere werden die Baustellenbereiche sowie Zufahrten entsprechend gesichert AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

VERBLEIBENDE AUSWIRKUNGEN Tabelle 33: Verbleibende Auswirkungen Bauphase.

Massnahmenwirkung

Verbleibende Auswirkungen

Sachgerechter Umgang mit Boden; Befestigung der Baustrassen und BE-Flächen; Vermeidung von Schadstoffeintrag; Unmittelbare Begrünung offener Böden; bodenkundliche Baubegleitung; Beschränkung des Baufeldes auf ein Mindestmass

gering

hoch

Die hohe Flächenbeanspruchung sowie der temporäre Verlust von Bodenfunktionen kann nicht direkt kompensiert werden. Bei Umsetzung aller Massnahmen lässt sich der sachgerechte Umgang mit dem Schutzgut Boden sicherstellen. Der irreversible Verlust an Bodenfunktionen wird vermieden, so dass nach Rekultivierung der Flächen die Funktionsfähigkeit weitestgehend wiederhergestellt werden kann.

Sachgerechter Umgang mit Boden; Befestigung der Baustrassen und BE-Flächen; Vermeidung von Schadstoffeintrag; Bodenkundliche Baubegleitung; Beschränkung des Baufeldes auf ein Mindestmass

mässig

mittel

Bei Umsetzung der Massnahmen wird sichergestellt, dass die Gefahr von Schadverdichtungen minimiert wird, sowie im Rahmen der bodenkundlichen Baubegleitung die Baufelder auf ein Mindestmass reduziert werden.

Erheblichkeit

Massnahmenbezeichnung

Verlust der Bodenfunktionen, Erosion und Verdichtung

hoch

Verdichtung und tw. mittelhohe Flächeninanspruchnahme

mittel hoch

Konflikt

Beschreibung verbleibende Auswirkungen

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

Tabelle 34: Verbleibende Auswirkungen Betriebsphase.

Konflikt

Erheblichkeit

Massnahmenbezeichnung

Massnahmenwirkung

Verbleibende Auswirkungen

Beschreibung verbleibende Auswirkungen

teilweiser Verlust von Bodenfunktionen, Verdichtung

mittel

Sachgerechter Umgang mit Boden; Vermeidung von Schadstoffeintrag; Unmittelbare Begrünung offener Böden; Bodenkundliche Baubegleitung; Beschränkung des Baufeldes auf ein Mindestmass Optimierung der Retentionsbecken

mittel

gering

Die Bodenfunktionen bleiben bei Umsetzung der Massnahme in verminderter Wirkweise erhalten.

sehr hohe Flächeninanspruchnahme

mittel

Sachgerechter Umgang mit Boden; Befestigung der Baustrassen und BE-Flächen; Vermeidung von Schadstoffeintrag; Unmittelbare Begrünung offener Böden; Bodenkundliche Baubegleitung; Beschränkung des Baufeldes auf ein Mindestmass

mässig

mittel

Die hohe Flächenbeanspruchung kann nicht direkt kompensiert werden. Bei Umsetzung der Massnahmen werden die Bodenfunktionen weitestgehend wiederhergestellt sowie die Grundlage für eine erfolgreiche Rekultivierung geschaffen.

Verlust von Bodenfunktionen

hoch

-

-

hoch

Der Versiegelung von Massnahmen steht die Entsiegelung des Standortes Talstation gegenüber. Flächenteilig in verhältnismässig sehr geringem Ausmass. Ausgleichsmassnahmen, die eine Kompensation der Neuversieglung ermöglichen würden, sind nicht vorgesehen. Es kommt zum Verlust der Bodenfunktionen im Bereich der neu versiegelten Standorte.

6.3.1.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

FACHBEREICH BODEN Die Auswirkungen des Vorhabens stellen bezüglich ihres Ausmasses, ihrer Art, ihrer Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilige Veränderung dar, ohne das Schutzgut jedoch in seinem Bestand (quantitativ) zu gefährden. FACHBEREICH ALM- UND LANDWIRTSCHAFT Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Vorhabens (Null-Variante), dass diese in Bezug auf die Erheblichkeit der voraussichtlichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.3.1.7

Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft)

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.3.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht beizuziehen.

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6.4

Wasser (inkl. Fischerei)

WASSER (INKL. FISCHEREI)

Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Wasser dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Modernisierung Schlossalmbahn und Pisten UVE Gutachten Schutzgut Wasser – Teilbereich Oberflächenwasser (MJP ZT-GmbH, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.4.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Der Untersuchungsraum befindet sich in der Talschaft des Gasteiner Tales auf der orographisch linken Talseite. Der Bereich ist der politischen Gemeinde Bad Hofgastein zugeordnet und umfasst das erschlossene Skigebiet der Gasteiner Bergbahnen AG. WEITERER UNTERSUCHUNGSRAUM Der weitere Untersuchungsraum ist einerseits durch das hydrologische Einzugsgebiet des Leidalmbaches und andererseits durch das Einzugsgebiet des Schlossbaches charakterisiert. Die hydrologische Begrenzung erstreckt sich im Norden durch den natürlichen Geländeriedel des benachbarten Wiedneralmbachs. Die Wasserscheide zum westlichen Vorsterbach im Gemeindegebiet von Rauris bildet die kesselförmig ausgebildete Kammlinie mit den Hochpunkten Guggenstein (979 mSH), Hundskopf (2.104 mSH), Gamskogel (2.490 mSH), Schusterkopf (2.260 mSH), Kirchleitenkogel (2.260 mSH) und dem Lungkogel (2.327 mSH). Im Süden wird der Untersuchungsraum zum Angertal durch den Geländerücken im Bereich Ochsenriedel begrenzt. ENGERER UNTERSUCHUNGSRAUM Der engere Untersuchungsraum wird durch die projektberührenden Massnahmen definiert, insbesondere relevant sind dabei nachstehende Punkte:  die geplanten Lifttrassen inkl. Berg- und Talstationsbereiche einschliesslich der möglicherweise im Zuge der Projektverwirklichung aufzulassenden Korridore der Aufstiegshilfen  die Pistenflächen samt Pistenrückbaubereiche und möglicherweise vorgesehenen Standorte der Retentionsbecken und Ausleitungsbereiche  der vorgesehene Speicherteichstandort samt Wasserfassung, den Zuleitungs- und Ablaufbauwerken sowie Schneileitungen und sonstige Infrastruktureinrichtungen Der engere Untersuchungsraum umfasst somit die unmittelbar durch die vorgesehenen Massnahmen betroffenen Bereiche unter Beachtung der hydrologischen Situation der Zu- und Ablaufgerinne und der möglicherweise beeinflussten Vorfluter im weiteren Umfeld. Im ggst. Untersuchungsraum werden mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser hinsichtlich der direkten Eingriffsbeurteilung auf die potenziell betroffenen, oberflächlichen Fliessgewässer näher untersucht. Der Untersuchungsraum entspricht der Abgrenzung des Skigebiets Schlossalm gemäss Weissenböck (vgl. Abbildung 2). 6.4.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im UVE Gutachten Schutzgut Wasser – Teilbereich Oberflächenwasser (MJP ZT-GmbH, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVEKonzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahmen des Landes Salzburg:  Amtssachverständiger Dr. Andreas Unterweger (Gewässerschutz) vom 24.02.2014  Amtssachverständiger DI Thomas Eistert (Wasserbautechnik) vom 30.09.2013  Amtssachverständige DI Dr. Barbara Staudinger (Hydrologie) vom 11.10.2013  Amtssachverständiger DI Franz Brenner (Wildbach- & Lawinenverbauung) vom 14.10.2013

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Wasser (inkl. Fischerei)

sowie die erfolgten Besprechungen vom:  01.10.2013 mit DI Dr. Barbara Staudinger  17.09.2013 mit Dr. Andreas Unterweger  17.10.2013 mit DI Thomas Eistert  20.02.2014 mit Dr. Andreas Unterweger  08.04.2014 mit Dr. Andreas Unterweger  29.04.2014 mit DI Dr. Barbara Staudinger & Dr. Andreas Unterweger  21.01.2014 mit DI Franz Brenner durch DLP ZT-GmbH  03.03.2014 mit DI Franz Brenner durch DLP ZT-GmbH  14.05.2014 mit DI Thomas Eistert und Dr. Andreas Unterweger 6.4.1.3

IST-ZUSTAND

Die Bearbeitung gliedert sich einerseits auf die potenziellen Belastungen der Gewässer durch die vorgesehenen Massnahmen und andererseits auf die möglichen Änderungen der Oberflächenabflusssowie der Hochwasserabflussverhältnisse der Gerinne. a) Beurteilung der Vorflutgerinne für den Notüberlauf und den Grundablass inkl. Lawinendamm Die Beurteilung des IST-Zustandes erfolgte in Bezug auf die möglichen Vorbelastungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes unter Beachtung der Abfuhrkapazitäten, der potenziell betroffenen Schutzgüter und der massgebenden Prozesse. Kitzsteingraben: Sensibilität = hoch Hundsdorferbach: Sensibilität = gering b) Beurteilung der Wasserentnahmen aus den Gerinnen Die Beurteilung des gewässerökologischen Zustandes erfolgte durch eine hydromorphologische Zustandserhebung der betroffenen Wasserkörper. Schlossbach: Sensibilität = hoch (gesamtes Gewässer) Sensibilität = gering im 500 m Abschnitt des Eingriffsbereichs Kaltenbrunnbach: Sensibilität = mässig (gesamtes Gewässer) Sensibilität = gering im 500 m Abschnitt des Eingriffsbereichs c) Beurteilung der Oberflächenabflussverhältnisse Die Beurteilung der Sensibilität richtet sich nach dem flächengewichteten Mittelwert der Abflussklasse als Mass für den effektiven Abfluss der Beurteilungsfläche. Skipisten: Sensibilität = mässig Stationsbauwerke inkl. Parkplatz: Sensibilität = mässig bis hoch d) Beurteilung der Querungsstellen Die Beurteilung der Auswirkung des Vorhabens erfolgt einerseits in Hinblick auf die mögliche Änderung des Hochwasserabflussgeschehens und andererseits in Bezug auf die hydromorphologische Ausprägung der Gewässer. Kitzsteingraben: Sensibilität = mässig Kaltenbrunnbach: Sensibilität = mässig Vogeltennbach: Sensibilität = künstliches Gerinne Vogeltennbach Oberlauf: Sensibilität = gering Hundsdorferbach: Sensibilität = kein Fliessgewässer

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.4.1.4

Wasser (inkl. Fischerei)

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

Nachfolgend ist die Beurteilung bezüglich Auswirkungen auf die einzelnen Oberflächengewässer und die entsprechende Eingriffserheblichkeit aufgeführt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei Berücksichtigung der im Kapitel 6.4.1.5 aufgeführten Massnahmen während der Bauphase aus heutiger Sicht keine wesentlichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser – Teilbereich Oberflächenwasser zu erkennen sind. Auch während der Betriebsphase sind unter Berücksichtigung der entsprechenden Massnahmen und Sicherheitsvorkehrungen keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. a) Beurteilung der Vorflutgerinne für den Notüberlauf und den Grundablass Kitzsteingraben: Eingriffserheblichkeit = keine/gering Sowohl beim Speicherteich als auch beim Lawinendamm wurden in den Projektunterlagen bereits Vermeidungs- bzw. Verminderungsmassnahmen in Form einer Bereitstellung eines ausreichenden Retentionsraums berücksichtigt. Hundsdorferbach: Eingriffserheblichkeit = keine/gering Aufgrund des ausreichenden Abflussprofils des Vorfluters und der vorgesehenen Energieumwandlung und erosionssicheren Einleitung in das Bachbett des Hundsdorfergrabens kann die Wassermenge schadlos abgeführt werden. b) Beurteilung der Wasserentnahmen aus den Gerinnen Schlossbach: Eingriffserheblichkeit = keine/gering Durch die vorgesehene Entnahme und der vorgeschlagenen Pflichtwasserabgaben unter Beachtung der zeitlichen Befristung innerhalb der abflussstarken Periode ist mit keiner Verschlechterung des gewässerökologischen Zustandes bzw. Beeinflussung des Zielzustandes eines guten ökologischen Zustandes im betreffenden Abschnitt zu rechnen. Kaltenbrunnbach: Eingriffserheblichkeit = keine/gering Durch die vorgesehene Entnahme und der vorgeschlagenen Pflichtwasserabgaben unter Beachtung der zeitlichen Befristung innerhalb der abflussstarken Periode ist mit keiner Verschlechterung des gewässerökologischen Zustandes bzw. Beeinflussung des Zielzustandes eines guten ökologischen Zustandes im betreffenden Abschnitt zu rechnen. Eine negative Auswirkung hingegen auf das KWK Thurner GmbH und die WVA Bad Hofgastein durch Reduzierung des nutzbaren Abflusses kann nicht ausgeschlossen werden. c) Fischerei Durch die zeitlich befristeten Wasserentnahmen in der abflussstarken Periode und somit keiner Nutzung innerhalb der Niederwasserzeit sind für die möglichen Fischlebensräume am Talboden keine negativen Auswirkungen zu erwarten. d) Beurteilung der Oberflächenabflussverhältnisse Skipisten: Eingriffserheblichkeit = gering Durch die im Projekt vorgesehenen Massnahmen aus einem Bündel von Einzelmassnahmen kann ein Ausgleich der Verschlechterung der Oberflächenabflussverhältnisse hergestellt werden. Stationsbauwerke inkl. Parkplatz: Eingriffserheblichkeit = keine/gering Durch die im Projekt vorgesehenen Massnahmen bei den Stationsgebäuden und beim Parkplatz kann ein Ausgleich der Verschlechterung der Oberflächenabflussverhältnisse hergestellt werden. e) Beurteilung der Querungsstellen Kitzsteingraben: Eingriffserheblichkeit = gering

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Wasser (inkl. Fischerei)

Kaltenbrunnbach: Eingriffserheblichkeit = keine/gering Durch die vorgesehene Verbesserung der Hochwasserabflusssituation und Beseitigung der Verklausungsstelle ist die Eingriffserheblichkeit bei der Querungsstelle des Kaltenbrunngrabens insgesamt als gering einzuordnen. Vogeltennbach: Eingriffserheblichkeit = keine (künstliches Gerinne) Da es sich um ein künstlich angelegtes Ausleitungsgerinne handelt, ist die Massnahme mit keiner/geringer Eingriffserheblichkeit beurteilt. Vogeltennbach Oberlauf: Eingriffserheblichkeit = gering Die vorgesehene Vermeidungs- bzw. Verminderungsmassnahme besteht aus einer sohloffenen Gerinneausbildung mit seitlichen Sicherungen durch Wasserbausteine in Form einer naturnahen Verbauung. Eine Überdeckung findet hier nur während der Skisaison statt. Die Dimensionierung des Abflussprofils ist auf den Hochwasserabfluss ausgelegt. Hundsdorferbach: Eingriffserheblichkeit = keine (kein Fliessgewässer) Der Charakter eines ständig wasserführenden Fliessgewässers beim Hundsdorferbach liegt nicht vor. STÖRFÄLLE Eine Störfallvorsorge ist in der vorliegenden Planung für den Speicherteich Haitzingalm entsprechend der geltenden Richtlinien berücksichtigt und wird im Zug des Verfahrens von der Staubeckenkommission des BMLFUW im Detail behandelt. Die Bauwerke der Regenwasser- bzw. Oberflächenwasserretention berücksichtigen unter Zugrundelegung der jeweiligen Planung eine ausreichende Störfallvorsorge, durch Errichtung von ausreichend dimensionierten Notüberläufen und gesicherten Ableitungen in geeignete Vorflutgerinne. Weitere Massnahmen zur Störfallvorsorge erscheinen nach derzeitigem Stand nicht notwendig zu sein. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Im Fall einer Auflassung des umgesetzten Vorhabens bei keiner geplanten Weiternutzung von Teilen der Anlage kann ein ordnungsgemässer Rückbau von Teilen der Eingriffsmassnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Zustände notwendig sein. Insbesondere sind die Pistenflächen und die versiegelten Bereiche entsprechend standortsgerecht aufzuforsten bzw. wieder zu begrünen. Die Einrichtungen zur Ausleitung der Abflüsse sind zu entfernen bzw. ausser Funktion zu setzen, sodass die Abflussverhältnisse wieder dem ursprünglichen Zustand entsprechen. Da im Fall der Auflassung keine laufende Kontrolle und Überwachung des Speicherteiches gem. den einschlägigen Richtlinien (Stauanlagenverantwortlicher) mehr gewährleistet werden kann, sind auch hier ein Rückbau und die Herstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlich bzw. ist ein alternatives Konzept für einen gefahrlosen und wartungsfreien Betrieb auszuarbeiten WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der Eingriffsabschätzung und den entsprechenden Massnahmen ist von keiner relevanten Wechselbeziehung oder Wechselwirkung mit einem anderen Schutzgut auszugehen. 6.4.1.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Die allgemeinen Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer sind zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine gewässergefährdeten Stoffe in die Gewässersysteme gelangen und es sind daher ausreichende Vorkehrungsmassnahmen zu treffen. Dabei sind geeignete

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen



Wasser (inkl. Fischerei)

Oberflächenentwässerungssysteme (Gewässerschutzanlagen) sowie Ölbindemittel bzw. Ölauffangwannen im Bereich der Baumassnahmen dem Stand der Technik entsprechend sicher zu stellen. Weiters sind möglichst biologisch abbaubare Schmiermittel und Öle zu verwenden. Querungsstelle 1 Kitzsteingraben: Vergrösserung des Verrohrungsquerschnittes auf beispielsweise ein DN 1000 Rohr (inkl. Austausch des Bestandsrohres) und Errichtung eines oberwasserseitig situierten kleinen Ausschotterungsraumes.

Betriebsphase  In der Betriebsphase ist die Funktionssicherheit der Retentionsanlagen durch jährliche Inspektionen sicher zu stellen. Mögliche Missstände in Form von Verlegungen der Leitungen (Einlass- und Auslassöffnungen), Auskolkungen im Bereich der Einleitungsstellen sind umgehend zu beheben, um geordnete Betriebsverhältnisse der Anlagen dauerhaft zu ermöglichen.  Die Absenkung des Speicherteiches Haitzingalm zwischen Sommer- und Winterstauziel ist tunlichst schrittweise bzw. stufenweise über einen längeren Zeitraum in den Hundsdorfergraben durchzuführen, sodass eine Überlastung des Vorfluters Kitzsteingraben weitestgehend vermieden werden kann. MINDERUNGSMASSNAHMEN Aus derzeitiger Sicht sind keine weiteren Minderungsmassnahmen abzuleiten. AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. VERBLEIBENDEN AUSWIRKUNGEN Eingriffe in den Konsens des Trinkwasserkraftwerkes der WVA Bad Hofgastein sind nicht zu erwarten, da in schüttungsschwachen Zeiten keine geregelte Wasserentnahme für die Beschneiungszwecke eine gleichzeitige Verminderung der möglichen Entnahmeleistung für das Trinkwasserkraftwerk sofern kein Trinkwasserbedarf vorliegt - eintreten kann. Aus der Verknüpfung der Eingriffserheblichkeit mit der Wirksamkeit von Massnahmen, die zur Verringerung von Projektauswirkungen vorgesehen sind, ergibt sich die verbleibende Auswirkung des Projekts. Die Umwelterheblichkeit des Vorhabens ist mit geringen Auswirkungen in Bezug auf die möglicherweise negative Veränderung der Oberflächenabflussverhältnisse im Bereich der Pistenanlagen sowie der Stationsbauwerke (inkl. Parkplatz) wie auch in Bezug auf Massnahmen an Gewässerläufen zu beurteilen. 6.4.1.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass insgesamt durch die bereits berücksichtigten Massnahmen sowie der vorgeschlagenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmassnahmen das beantragte Vorhaben hinsichtlich der Beurteilung des Schutzgutes Wasser – Teilbereich Oberflächenwasser – als umweltverträglich eingestuft werden kann. Auf Basis von Befund und Gutachten sind aus derzeitiger Sicht keine erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser abzuleiten.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.4.1.7

Wasser (inkl. Fischerei)

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.4.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht beizuziehen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.5

Luft und Klima

LUFT UND KLIMA

Die detaillierten Angaben zum Fachbereich Luft und Klima sind dem Kapitel 4.3.4 bzw. dem Gutachten  Fachbeitrag Luftgüte und Klima zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH , dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) zu entnehmen. Ebenso wurde auf die Schneesicherheit im gegenständlichen Projektgebiet eingegangen (vgl. Klimatologisches Gutachten für das Projekt „Modernisierung Schlossalm“ Bad Hofgastein (ZAMG, dat. 15.10.2012). Die durch die Errichtung des Vorhabens zu erwartenden Schadstoffimmissionen können im Sinne der RVS 04.01.11 als vertretbare Auswirkungen eingestuft werden, da diese durch die Setzung von Massnahmen soweit eingeschränkt, d.h. vermindert oder ausgeglichen werden können, um eine nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch hintanzuhalten (vgl. auch Umweltmedizin, Kapitel 6.1.1). Die durch den Betrieb der geplanten Anlagen zu erwartenden Veränderungen der Schadstoffbelastungen in den nächsten Siedlungsbereichen bzw. der Klimasituation können im Sinne der RVS 04.01.11 als geringfügige Auswirkungen eingestuft werden (vgl. auch Umweltmedizin, Kapitel 6.1.1). Damit ist das gegenständliche Projekt aus Sicht des Fachbereiches Luft als umweltverträglich zu bezeichnen.

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Seite 133

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.6

Landschaft

LANDSCHAFT

Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Landschaft dar. Die Detailausführungen sind im  Gutachten zum Schutzgut Landschaft (Büro für Landschaftsplanung, DI Karin Erlmoser, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.6.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Der Untersuchungsraum hinsichtlich des Schutzguts Landschaft orientiert sich im Wesentlichen auf den Bereich, der bei der Skigebietsabgrenzung definiert wurde (gemäss Weissenböck; vgl. Abbildung 2). Diese Skigebietsabgrenzung basiert im Wesentlichen auf morphologische und hydrologische Parameter, also jenen Parameter, welche optisch wahrnehmbar einen zusammenhängenden Bereich bilden können. 6.6.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Gutachten zum Schutzgut Landschaft (Büro für Landschaftsplanung, DI Karin Erlmoser, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständige Dr. Gertrude Friese) vom 18.10.2013 sowie die erfolgten Besprechungen vom 07.04.2014 und 12.04.2014. 6.6.1.3

IST-ZUSTAND

Das Landschaftsbild setzt sich zusammen aus Grobstrukturen, Feinstrukturen und Landmarken. Die Grobstrukturen werden vor allem von den Infrastrukturbauten dominiert und die Feinstrukturen stellen das sich über Jahrhunderte geprägte und auch anthropogen beeinflusste Vegetationsgefüge dar (vgl. Abbildung 24). Zusammen mit der Landmarke der Berggipfel bilden sie eine Landschaft (ab), welche sowohl ihre primären Nutzungen durch den Menschen wie Tourismus, Skisport und Forstwirtschaft deutlich zeigt, aber auch gewachsene Landschaftselemente und Landschaftsstrukturen beinhaltet.

Abbildung 24: Blick vom Gegenhang auf das Skigebiet (Grobstruktur) sowie Feinstruktur einer Skipiste.

Nach Betrachtung der Sichtbeziehungen und der vorkommenden Strukturen wirkt das Landschaftsbild ident mit den Nutzungen und vermittelt dadurch eine Landschaftswirkung, die im Wesentlichen schlüssig und stimmig erscheint. Die Sensibilität wird als „gering“ beurteilt.

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6.6.1.4

Landschaft

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Bei ordnungsgemässem Bauablauf und Einhaltung der unten angeführten Verminderungsmassnahmen sowie einer landschaftspflegerischen Begleitplanung, ist die Eingriffserheblichkeit für die Bauphase auf das Schutzgut Landschaft soweit reduzierbar, dass auch unter dem Aspekt der zeitlichen Begrenzung der Baumassnahmen diese als mässig eingestuft werden kann. BETRIEBSPHASE Das Landschaftsbild enthält somit neue Elemente, welcher aber der derzeitigen Nutzung weiterhin entsprechen. Es finden Modernisierungen und Adaptierungen bestehender Strukturen statt. Teilweise werden auch alte Strukturen ersatzlos aufgelassen, die neuerrichteten Objekte und Strukturen werden sowohl nach dem Stand der Technik, der Architektur und auch gemäss aktueller Vorgaben der Vegetationstechnik und Ingenieurbiologie errichtet. Im Zuge des Betriebs aller das Projekt umfassender Einrichtungen sind bei Einhaltung der Verminderungsmassnahmen der Errichtungs- und in der Betriebsphase die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft als gering zu bewerten. STÖRFÄLLE Als für das Schutzgut relevante Störfälle können hier Begrünungsprobleme durch Erosion nach Hochwettern bzw. Probleme bei der Speicherteichbefüllung angeführt werden. Die Störfälle sind aber erfahrungsgemäss umgehend zu beheben, ohne sich langfristig auf das Schutzgut auszuwirken. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Sollte das Skigebiet Schlossalm aus welchen Gründen auch immer aufgelassen werden, ist in Hinblick auf das Schutzgut Landschaft notwendig, die Liftanlagen samt Tal- und Bergstationen zu entfernen. Die Skipisten unterlagen als Grünland einer natürlichen Sukzession bzw. einer Bewirtschaftungsform, welche dem Landschaftsbild nicht abträglich erscheint. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Allfällige Wechselwirkungen wie z.B. Umzäunung Speicherteich (vgl. Schutzgut Jagd und Wild) sind im Rahmen der Landschaftsökologischen Begleitplanung abgehandelt. 6.6.1.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN Die Beschreibung und planliche Darstellung der Massnahmen (u.a. genaue und harmonische Darstellung der Übergänge in die Umgebungsflächen, Begrünungsmethoden, Umgang mit Vegetationsstrukturen) sind der Landschaftsökologischen Begleitplanung zu entnehmen (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014). Bauphase  Baumassnahmen sowie Baustelleneinrichtungen und Rangierflächen finden ausschliesslich innerhalb der angegebenen Flächen statt.  Der Bauablauf hat koordiniert und strukturiert zu erfolgen, sodass die jeweiligen Bauphasen geschlossen und einheitlich abgearbeitet werden können.  Modellierung und Begrünung müssen Zug um Zug erfolgen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen



  

Landschaft

Dort wo Vegetationssoden wiederverwendet werden können, sind diese fachgerecht abzutragen, ordnungsgemäss, lagerichtig und möglichst kurzfristig seitlich zu lagern und umgehend, gemäss dem Stand der Technik in der Ingenieurbiologie und Vegetationstechnik, wieder aufzubringen. Die Begrünungsmassnahmen sind umgehend nach Fertigstellung der Humusplanie umzusetzen. Die ÖNORM L 1121 „Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumassnahmen“ muss eingehalten werden. Nicht mehr benötigte Baugeräte, Materialien oder Abbruchanlagen sind umgehend aus dem Baufeld zu entfernen, Baumaterial und Abbruchanlagen sind fachgerecht zu entsorgen.

Betriebsphase Im Rahmen der Landschaftsökologischen Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) werden die folgenden Massnahmen weitestgehend berücksichtigt:  standortgerechte Begrünung  unregelmässige Ausgestaltung der Trassenränder  harmonische Übergänge  auch weiterhin eine entsprechende Strukturierung in der Ausgestaltung der Skipistenfläche AUSGLEICHSMASSNAHMEN Die Ausgleichsmassnahmen sind in der Landschaftsökologischen Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) definiert und betreffend Beurteilung und Wertsteigerung abgehandelt. 6.6.1.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

In Hinblick, dass das Skigebiet Schlossalm durch seine Infrastrukturbauten als „Ski-Berg“ zu erkennen ist und genutzt wird, was sich durch Neubauten nicht wesentlich ändern wird, ist die Zusammenfassende Bewertung der Eingriffserheblichkeit als „mässig“ anzuführen. Aktuell wird von keinen hohen Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch gegenständliches Vorhaben ausgegangen. Eine entsprechende Prägung ist gegeben und wird (vorbehaltlich) auch weiterhin nicht erheblich verschlechtert. Allerdings wird im Zuge der Bauphase doch eine gewisse Erheblichkeit der Eingriffe und Massnahmen erreicht, welche in der Gesamtbewertung schlagend wird. In der Gesamtschau ist das Projekt hinsichtlich Schutzgut als umweltverträglich einzustufen. Tabelle 35: Auswirkungen tabellarisch dargestellt (nicht relevant, gering, mässig, hoch, sehr hoch).

Sichtbeziehungen Nahbereich

Errichtungsphase x

Nahbereich Mittelbereich

Fernbereich

Bewertung hoch

x x

Mittelbereich Fernbereich

Betriebsphase

mässig hoch

x x

gering mässig

x

gering

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Landschaft

Tabelle 36: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen.

Landschaftsbild/ Charakter der Landschaft/Erholungswert Landschaftsbild/ Charakter der Landschaft/ Erholungswert Zusammenfassende Bewertung

6.6.1.7

Errichtungsphase

mässig

Betriebsphase

gering

mässig

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.6.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht (ökologische Baubegleitung) beizuziehen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.7

Sach- und Kulturgüter

SACH- UND KULTURGÜTER

Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Schutzgut Sach- und Kulturgüter dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  UVE Fachbeitrag Sach- und Kulturgüter; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) inkl. Archäologische Prospektion (im Anhang: Teil I und Teil II) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.7.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Als Untersuchungsraum werden alle durch das Vorhaben indirekt (Erschütterungen oder Staubbelastung) oder direkt (Flächenverlust, Veränderung der Funktionszusammenhänge) beeinflussten Flächen festgehalten. Die Ausweisung der indirekt beeinflussten Flächen basiert auf den vom Fachbeitrag Erschütterungen (vgl. Kapitel 4.3.2) bzw. vom Fachbeitrag Luftschadstoffe (vgl. Kapitel 4.3.4) ausgewiesenem Untersuchungsraum. Es werden alle Bereiche übernommen, in denen die durch das Vorhaben verursachte Erschütterung die anzuwendenden Grenzwerte der geltenden Normen (derzeit DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3 Einwirkungen auf bauliche Anlagen) überschreitet. 6.7.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im UVE Fachbeitrag Sach- und Kulturgüter; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen die u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständiger Dr. Peter Höglinger) vom 04.10.2013 und die BDA vom 08.10.2013 sowie die erfolgten Besprechungen vom 24.09.2013. 6.7.1.3

IST-ZUSTAND

Sachgüter beschreiben gesellschaftliche Werte mit hoher funktionaler Bedeutung, wie z.B. Brücken, Gebäude etc. Hierzu gehören auch Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben gegebenenfalls baulich verändert werden. Dazu zählen die Gasteiner Strasse B167 sowie die anschliessenden Gemeindestrassen und Wirtschaftswege, die je nach Siedlungsdichte und Funktion unterschiedlich ausgeprägt sind. Bei den Sachgütern wird keine Differenzierung der Sensibilität vorgenommen, da diese bereits per Definition eine hohe funktionale Bedeutung aufweisen. Zu den Kulturgütern zählen Objekte kultureller, historischer oder künstlerischer Bedeutung aus allen Epochen menschlicher Zivilisation (Ur- und Frühgeschichte, Antike, Mittelalter, Neuzeit). Diese sind in Bau- und Kleindenkmäler und Archäologische Fundzonen untergliedert. Bei den denkmalgeschützten Kulturgütern wird unterschieden in per Bescheid geschützte Objekte und in Objekte mit vorläufiger Unterschutzstellung durch Verordnung (§2a, Denkmalschutzgesetz). Es sind auch Kulturgüter ohne formalen Denkmalschutz in die Untersuchung einbezogen. Im Untersuchungsraum sind keine archäologischen Fundzonen bekannt.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.7.1.4

Sach- und Kulturgüter

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Die Auswirkungen des Vorhabens können für die Bauphase auf zwei Konflikte beschränkt werden. Bei Geländeveränderungen der Pisten H2 Kleine Scharte / Maurachkurve und H2a Aeroplan werden während der Bauphase eine Wasserleitung und eine Schneileitung beeinträchtigt (vgl. Tabelle 37). Tabelle 37: Zusammenfassende Darstellung der Konflikte für die Sachgüter in der Bauphase.

Verortung

Verlust

Sensibilität

Eingriffserheblichkeit

Wasserleitung im Bereich der Piste H2a

Ja

-

hoch

-

Im Bereich der Skipiste H2a (Aeroplan) werden Teile der Piste neu gebaut. Die dafür beanspruchten Flächen werden von einer bestehenden Wasserleitung gequert

Schneileitung im Bereich der Piste H2

Ja

-

hoch

-

Die im Skigebiet verlegten Schneileitungen verlaufen meist im Bereich von bereits bestehenden Pisten. Durch die Geländeveränderung ist im Bereich der Piste H2 (Kleine Scharte/Maurachkurve) eine Schneileitung betroffen.

Konflikt Bezeichnung

Beschreibung des Konflikts

Zusätzlich zu diesen beiden in der Tabelle 37 gelisteten Konflikten wurde im Rahmen der archäologischen Prospektion eine mesolithische Verdachtsfläche (möglicher Rastplatz oder Wildbeobachtungsposten) nördlich der bestehenden Bergstation der Schlossalmbahn ausgewiesen. Diese Fläche wird im Rahmen des Neubaus der Bergstation 10 EUB Schlossalmbahn beansprucht. Um mögliche Funde zu schützen bzw. zu bergen, ist zur Klärung eine Prospektion mit Bohrstock (vor Baubeginn) vorgesehen. Bei Umsetzung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmassnahmen sind nur geringe Auswirkungen zu erwarten. Alle weiteren derzeit bekannten Sach- und Kulturgüter sind durch das Vorhaben nicht betroffen. BETRIEBSPHASE Für die Betriebsphase ergeben sich durch das Vorhaben keine Auswirkungen. STÖRFÄLLE Das technische Projekt wurde durch technische Massnahmen derart geplant, dass durch Störfälle keine Auswirkungen auf das Schutzgut Sach- und Kulturgüter zu erwarten sind. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Die Nachsorgephase beginnt mit der Einstellung des Betriebes der Bahnanlagen. Werden die Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt die Sicherung, Verwertung bzw. Entsorgung der Komponenten entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen. Durch den vollständigen Rückbau sind für die Nachsorgephase keine Auswirkungen im Fachbereich Sach- und Kulturgüter zu erwarten. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der Eingriffsabschätzung und den entsprechenden Massnahmen ist von keiner relevanten Wechselbeziehung oder Wechselwirkung mit einem anderen Schutzgut auszugehen.

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Seite 139

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.7.1.5

Sach- und Kulturgüter

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Schutz bestehender Einbauten bzw. Infrastruktureinrichtungen MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Durchgängigkeit des Wegenetzes aufrechterhalten  Schutz bzw. Bergung möglicher Funde im Bereich der Prospektionsfläche 2 (Bergstation der Schlossalmbahn) AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. VERBLEIBENDEN AUSWIRKUNGEN Tabelle 38: Verbleibende Auswirkungen Bauphase.

Konflikt Bezeichnung

Erheblichkeit

Wasserleitung im Bereich der Piste H2a

Keine Wertung bei Sachgütern

Schneileitung im Bereich der Piste H2

Keine Wertung bei Sachgütern

6.7.1.6

Massnahmenwirkung

Verbleibende Auswirkungen

Schutz bestehender Einbauten bzw. Infrastrukturei nrichtungen

hoch

gering

Bei Umsetzung der Massnahme können dieser Konflikt und ähnlich gelagerte Konflikte (mit derzeit nicht bekannten Sachgütern) entsprechend berücksichtigt und ausgeglichen werden.

Schutz bestehender Einbauten bzw. Infrastrukturei nrichtungen

hoch

gering

Bei Umsetzung der Massnahme können dieser Konflikt und ähnlich gelagerte Konflikte (mit derzeit nicht bekannten Sachgütern) entsprechend berücksichtigt und ausgeglichen werden.

Massnahmenbezeichnung

Beschreibung verbleibende Auswirkungen

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Vorhabens (Null-Variante), dass diese in Bezug auf die Erheblichkeit der voraussichtlichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind. 6.7.1.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.7.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht beizuziehen.

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Seite 140

Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

6.8

Raumgefüge

RAUMGEFÜGE (INKL. VERKEHR)

6.8.1 RAUMGEFÜGE Dieses Kapitel stellt eine fachliche Zusammenfassung zum Thema Raumgefüge dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  UVE Fachbeitrag Raumgefüge; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.8.1.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Der Untersuchungsraum umfasst alle durch das Vorhaben direkt (Flächenbeanspruchung) oder indirekt (Zerschneidungseffekte, Licht) beeinflusste Flächen. Als indirekt beeinflusste Flächen gelten Siedlungs- und Gewerbegebiete innerhalb eines 300 m Puffers um bauliche Veränderungen. Diese Angabe basiert auf der Definition des UVP-Gesetzes 2000, nach welcher der Nahbereich zum Siedlungsgebiet als der 300 m Kreis um das Bauland gefasst ist. Eine Erweiterung dieses Untersuchungsraums erfolgt dort:  wo es aufgrund des UVE Fachbeitrags Licht zu Grenzwertüberschreitungen ausserhalb dieses 300 m Puffers kommt und dort,  wo (bestehende oder potentielle) Siedlungs-, Gewerbe- und Erholungsgebiete in ihrer Funktion und / oder Entwicklung durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. 6.8.1.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im UVE Fachbeitrag Raumgefüge (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVEKonzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständiger Dr. Horst Scheibl) vom 09.10.2013 sowie die erfolgten Besprechungen vom 24.09.2013. 6.8.1.3

IST-ZUSTAND

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein liegt auf ca. 840 m ü.A. und hat eine Gesamtfläche von 103,75 km². Bad Hofgastein liegt an der sonnigsten und breitesten Stelle des von Norden nach Süden verlaufenden Gasteinertales. Im Süden grenzt Bad Gastein und im Norden Dorfgastein an die als Kurort und Wintersportzentrum bekannte Gemeinde an. Bad Hofgastein wurde 1371 zum Markt erhoben. Bad Hofgastein kann von Süden aus über die Tauernschleuse der ÖBB oder von Norden aus über die Pinzgauer Strasse und die Gasteiner Bundesstrasse erreicht werden. 2001 zählte die Marktgemeinde laut Statistik Austria 6.727 Einwohner, 2012 weist die Statistik 6.750 Einwohner auf, das ist ein leichtes Plus von 23 Einwohnern. Im Bereich der Skipisten dominieren im Flächenwidmungsplan die Widmungskategorien "Ländliche Gebiete". Gebäude der Liftanlagen sind als „Sonderflächen“ und die Pisten als "Bestehende und rechtlich gesicherte Skipisten" ausgewiesen. Die Hofstellen und Gebäude entlang der Pisten H8 und H2a sind mit keiner eigenen Widmung versehen, sie liegen auf Flächen der Widmungskategorie "Ländliche Gebiete".

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Raumgefüge

Das Gebiet zwischen Bundesstrasse und Gasteiner Ache ist hauptsächlich als "Verkehrsfläche – Parkplatz", "Erholungsgebiet" oder "Gebiet für Sportanlagen, Spielplätze, Freibäder" gewidmet. Nördlich des bestehenden Parkplatzes der Schlossalmbahn sind Flächen mit der Widmung "Erweiterte Wohngebiete" ausgewiesen, diese sind auch westlich der Bundesstrasse B167 zu finden. Nördlich der Abfahrt H2a ist eine kleinere Fläche als "Zweitwohnsitzgebiet /L" (lärmbelastet) und eine Sonderfläche "gastronomischer Betrieb" gewidmet. Im Bereich des Skigebietes Schlossalm sind keine funktionalen Zusammenhänge erkennbar. 6.8.1.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Die Vorgaben der überregionalen Planungsvorgaben Alpenkonvention, EUREK und das Regionale Entwicklungskonzept Pongau werden durch das Vorhaben erfüllt. Während der Bauphase werden temporäre Lagerflächen auf als Verkehrsfläche oder Grünland gewidmeten Flächen errichtet. Der Flächenverlust der Verkehrsfläche/Parkplatz durch die Lagerfläche ist im Vergleich zur Gesamtfläche vernachlässigbar. Auch die Flächen, die auf Skipisten, nicht genutzten Flächen oder ländliche Gebiete temporär verloren gehen, sind im Vergleich zur Gesamtfläche und deren Lage nicht von Relevanz. BETRIEBSPHASE In der Betriebsphase sind keine Konflikte zu erwarten. STÖRFÄLLE Es wird nicht davon ausgegangen, dass in diesem UVE Fachbeitrag die Behandlung von Auswirkungen durch Störfälle erforderlich ist, sondern dass diese durch technische Massnahmen derart gelöst werden, dass durch Störfälle keine Auswirkungen auf das Raumgefüge zu erwarten sind. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Die Nachsorgephase beginnt mit der Einstellung des Betriebes der Bahnanlagen. Werden die Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt die Sicherung, Verwertung bzw. Entsorgung der Komponenten entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen. Durch den vollständigen Rückbau sind für die Nachsorgephase keine Auswirkungen im Fachbereich Raumgefüge zu erwarten. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aufgrund der Eingriffsabschätzung und den entsprechenden Massnahmen ist von keiner relevanten Wechselbeziehung oder Wechselwirkung mit einem anderen Schutzgut auszugehen. 6.8.1.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Durchgängigkeit des Wegenetzes aufrechterhalten MINDERUNGSMASSNAHMEN Bauphase  Massnahmenpaket zur Emissionsminderung von Luftschadstoffen (vgl. Kapitel 6.5 Luft und Klima)

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Raumgefüge

AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. 6.8.1.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Vorhabens (Null-Variante), dass diese, in Bezug auf die Erheblichkeit der voraussichtlichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht, vernachlässigbar sind. 6.8.1.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.8.1.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht beizuziehen.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Verkehr

6.8.2 VERKEHR Dieses Kapitel stellt in Ergänzung zum Kapitel Infrastrukturen (Kapitel 4.1.6) eine fachliche Zusammenfassung zum Thema Verkehr dar. Die Detailausführungen sind im Gutachten  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten Marktgemeinde Bad Hofgastein Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) Verkehr (Dipl.-Ing. Dietmar Krammer, dat. 29.08.2014) zu finden. Basierend darauf sind die projektbezogenen Massnahmen (vgl. entsprechendes Kapitel) gemäss UVP-Gesetz § 6 festgelegt. 6.8.2.1

UNTERSUCHUNGSRAUM

Das Planungsgebiet liegt im Gasteiner Tal in Bad Hofgastein.

Abbildung 25: Übersicht Verkehrserschliessung Gasteiner Tal.

Das Gasteiner Tal hat einen linienförmig Nord - Süd Verlauf. Im Norden liegt Dorfgastein. Zentral liegt Bad Hofgastein und im Süden im Talschluss liegt Bad Gastein. Durch das Tal verläuft die Landesstrasse B167 Gasteiner Strasse und die Bahnstrecke Salzburg – Villach, auf der Fernverkehr abgewickelt wird. Die Landesstrasse B167 beginnt im Norden, in Lend. Hier treffen sich die B311 Pinzgauer Landesstrasse und die L270 Lender Landesstrasse (Parallelverlauf zur B311 im Talboden zur Erschliessung von Lend). Über die B311 wird der Verkehr Richtung A10 Tauernautobahn abgewickelt und es wird der Pinzgau erschlossen. In Wörgl kann die Autobahn A12 Richtung Innsbruck erreicht werden. Vom Süden kann das Tal über die Tauernschleuse von Mallnitz aus via Autoverladung erreicht werden. Der erweiterte Untersuchungsraum umfasst die B167 Gasteiner Strasse, das Gemeindestrassennetz Bad Hofgastein, Bahnhöfe und Haltestellen des ÖV (Öffentlicher Verkehr), die Anschlüsse und Netzelemente im Fuss- und Radverkehr sowie die Anlageverhältnisse im direkten Umfeld der neuen Talstation. Je nachdem welcher Verkehrsmodus [NMIV: nicht motorisierter Individualverkehr (Fussgänger); ÖV: Öffentlicher Verkehr (Bahn, Bus und Ski Bus); MIV: motorisierter Individualverkehr (PKW, Privatbus)] in den Änderungen betrachtet wird, kommt es zu einer Eingrenzung des Untersuchungsraums. Als Untersuchungsraum für den Strassenbau, die Verkehrstechnik und Organisation gilt das direkte Umfeld der neuen Talstation Schlossalmbahn. Das Projekt zum Umbau der B167 (Planung durch das

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Verkehr

Ingenieurbüro Wimmer & Partner im Auftrag des Amtes der Salzburger Landesregierung und der Marktgemeinde Bad Hofgastein) wird berücksichtigt. 6.8.2.2

UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK

Der Untersuchungsrahmen und die Methodik sind im Gutachten Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten Marktgemeinde Bad Hofgastein Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) Verkehr (Dipl.-Ing. Dietmar Krammer, dat. 29.08.2014) beschrieben. Sie richten sich nach dem UVE-Konzept vom 15. Juli 2013 und berücksichtigen u.a. die Stellungnahme des Landes Salzburg (Amtssachverständiger Hofrat Dipl.-Ing. Kurt Heimer) vom 23.09.2013 sowie die erfolgten Besprechungen vom 29.04.2014. 6.8.2.3

IST-ZUSTAND

Die bestehende Talstation der Schlossalmbahn liegt direkt an der B167 Gasteiner Strasse. Vom Haupteinzugsgebiet des Ortes Bad Hofgastein und vom Parkplatz der Schlossalmbahn ist durch die westseitige Lage der Station die hohe Trennwirkung der B167 vorhanden. Die Fussgänger erreichen das Stationsumfeld über eine Unterführung (ostseitig über einen Rampenzugang bzw. eine Stiege). Die KFZ-Erschliessung der Station erfolgt mit Direktzufahrten an der B167. Sowohl bezüglich des Komforts und der Attraktivität der Erreichbarkeit als auch in der Verkehrssicherheit sind die Bestandsgegebenheiten nach heutigem Standard hinsichtlich der verkehrlichen Rahmenbedingungen als ungünstig zu bewerten. Die Anbindung des Parkplatzes an die B167 Gasteiner Strasse ist mit einem kreuzungsfreien Knoten schon gut gelöst. Als Parkplatzfläche stehen derzeit ca. 20.000 m² zur Verfügung. Die insgesamt 11 Skibuslinien decken den Bedarf im gesamten Gasteinertal im Winterbetrieb zufriedenstellend ab. Folgende Bestandskennzahlen geben einen kurzen Überblick:  Gästebetten in allen drei Gasteiner Gemeinden: ca. 16.500 Betten  Einsteiger Schlossalmbahn Wintersaison 2012/13: ca. 250.000 Personen  Verhältnis Tagesgast / Urlaubsgast: 5 % zu 95 %  Verkehrsmittelwahl: o 8% Fussgänger o 32 % Skibus o 22,5 % PKW-Fahrer o 36,1 % PKW-Mitfahrer o 1,4 % Privatbus  DTVU – B167 im Bereich Schlossalmbahn: 8.800 KFZ/24h Zusammengefasst können die Anlageverhältnisse der Erschliessung der Schlossalmbahn im Bestand für das verkehrliche Umfeld als mässige bis hohe Beeinträchtigung und die verkehrlichen Wirkungen saisonabhängig als geringe bis mässige Beeinflussung bewertet werden. In den weiteren Beurteilungen der Massnahmen des Einreichprojektes gelten die Bestandsverhältnisse (Ist-Zustand) als Bezug der Bewertung von Veränderungen. 6.8.2.4

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS

BAUPHASE Der Grossteil der Baumassnahmen sind Geländeumgestaltungen, die das Landes- und Gemeindestrassennetz nicht oder nur gering belasten. Beim Errichten der neuen Talstation und der Seilbahn kommt es über kurze Zeiträume zu einer erhöhten Belastung im Landes- und Gemeindestrassennetz.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Verkehr

Grundsätzlich werden die Verkehrswirkungen der Bauphase als vertretbare Beeinflussung der öffentlichen Strassen bewertet, die nur lokale Relevanz haben. Die Leistungsfähigkeit des Bestandsnetzes ist mit deutlichen Reserven ausreichend. Die Summe der baustellenbezogenen Fahrten erhöht den bestehenden LKW-Verkehr nicht übermässig und stellt keine aussergewöhnlichen Zusatzbelastungen dar. Zusammengefasst können die Wirkungen als geringe Beeinträchtigung bewertet werden. BETRIEBSPHASE Durch die Steigerung der Attraktivität der neuen Schlossalmbahn und eine Verlagerung von Skifahrerströmen aus dem Angertal zur neuen Bahn kommt es zu einer Steigerung der Erstgasteintritte auf gesamt 275.000 Personen in der Wintersaison. Mit den positiv wirkenden Massnahmen der  Verlegung der neuen Talstation auf die Ostseite der B167  Errichtung von Skidepots an der Talstation  optimierte Anbindung der Fussgängerverbindungen  günstige Situierung der Skibushaltestellen bei weiterhin guter Bedienungsqualität der Linien wird eine Veränderung in der Verkehrsmittelwahl wie folgt erwartet: Tabelle 39: Erwartete Veränderung in der Verkehrsmittelwahl.

Bestand Min Max Fussgänger 8,00% 9,85% 13,72% Skibus 32,00% 33,17% 31,34% Pkw Fahrer 22,50% 21,02% 20,24% Pkw Mitfahrer 36,10% 33,73% 32,48% Reisebusse 1,40% 2,20% 2,20% ÖV überregional (ÖBB) vernachlässigbar vernachlässigbar vernachlässigbar Bei der gegebenen Verkehrsverteilung wird sich auf der B167 die relativ geringfügige Erhöhung der Verkehrsmenge auf o

DTVU – B167 im Bereich Schlossalmbahn: 8.872 KFZ/24h ergeben (72 zusätzliche Fahrten),

die im Bestandsnetz problemlos abgewickelt werden kann. Änderungen des Bahn- und Regionalbusbetriebs sind aufgrund der Modernisierung der Schlossalmbahnen und Pisten nicht erforderlich. Änderungen des Skibusbetriebs sind aufgrund der Modernisierung der Schlossalmbahnen und Pisten nicht erforderlich. Das bestehende Angebot ist in der schon jetzt guten Bedienungsqualität zu erhalten und ist in der gegebenen Form auch für die künftige Nutzung ausreichend. Die 815 Stellplätze im Regelbetrieb (mit 14 Busstellplätze) bzw. 864 Stellplätze bei Maximalbelegung (bei 6 Busstellplätze) sind ausreichend. Die Maximalkapazität wird nur an wenigen Spitzentagen überschritten und führt zu Verdrängungseffekten ins Umfeld bzw. zur Weiterleitung ins Angertal. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich in der Betriebsphase in den Bereichen Verkehrssicherheit, Verkehrsorganisation und Fussgängerverkehr Verbesserungen ergeben und nur geringe Mehrbelastungen im KFZ-Verkehr entstehen.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Verkehr

STÖRFÄLLE Bei einem Störfall der Anlage (z.B. Schlechtwetter) ist mit Ausweichverkehr zu rechnen. In diesem Fall ist bedarfsorientiert der Skibusverkehr zu erhöhen. Störfälle, von denen ein erhebliches Gefahrenpotential ausgeht, sind im Bereich der verkehrsrelevanten Kriterien nicht gegeben. Zusammengefasst können die Wirkungen als geringe Beeinträchtigung bewertet werden. STILLLEGUNGS- BZW. NACHSORGEPHASE Bei einem Auflassen der Bahn kommt es zu einer Verkehrsentlastung des Netzes. Aus verkehrlicher Sicht kommt es zu keinen negativen Wirkungen. Ein allenfalls beabsichtigter Rückbau von Verkehrsflächen ist unter Beachtung der bestmöglichen Wiederverwendung der Baurestmassen (Asphaltrecycling) grundsätzlich problemlos abwickelbar. Zusammengefasst können die Wirkungen als Verbesserung bewertet werden. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Wechselwirkungen ergeben sich aus den Änderungen der Anlageverhältnisse und den Änderungen der verkehrlichen Wirkungen. Folgende Fachbereiche haben Wechselwirkungen:  Verkehrslärm (vgl. Kapitel 6.8.2)  Luftreinhaltung inkl. Verkehrsimmissionen (vgl. Kapitel 4.3.4) 6.8.2.5

MASSNAHMEN

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN  

Die wesentlichen Verbesserungen der Anlageverhältnisse und der verkehrlichen Wirkungen werden im Projekt realisiert. Darüber hinausgehende Massnahmen sind nicht erforderlich. Der Skibusbetrieb ist in bestehender Qualität fortzuführen und ist auch künftig im System und Takt auf die bestehende Nachfrage sinnvoll anzupassen.

AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Aufgrund der oben aufgeführten Auswirkungen und Beurteilung des Vorhabens sind keine Ersatzmassnahmen für diesen Fachbereich erforderlich. 6.8.2.6

GESAMTBELASTUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

In den verkehrlichen Wirkungen ist nach der Realisierung des Einreichprojektes nur im direkten Umfeld mit einer geringfügigen Erhöhung der KFZ-Verkehrsbelastungen zu rechnen, die in den bestehenden Netzen ohne Probleme mit ausreichenden Leistungsfähigkeitsreserven bewältigt werden kann. Bei einer Umsetzung der Massnahmen, die in der Betriebsphase beschrieben sind, ergeben sich in den Bereichen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsorganisation und der Bedingungen zur Abwicklung des Fussgängerverkehres deutliche Verbesserungen. Die mit der geringfügigen Verkehrsmengensteigerung verknüpften grundsätzlich negativen Wirkungen sind als unerheblich zu bewerten. Mit den geführten Nachweisen ist im Bereich der Verkehrsplanung / Strassenbautechnik die Umweltverträglichkeit des Projektes aufgezeigt. Durch die Modernisierung der Schlossalmbahnen und Pisten ist eine Verlagerung des Verkehrs aus dem Angertal hin zur Schlossalmbahn zu erwarten, was auf die B167 und das Gemeindestrassennetz und deren Anrainer eine entlastende Wirkung sowohl im MIV und im Skibusbetrieb hat.

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Auswirkungen auf die Umwelt und Massnahmen gegen nachteilige Auswirkungen

Verkehr

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild: Dargestellt und bewertet werden die Veränderungen bei der Umsetzung des Einreichprojektes bezogen auf die gegebenen Bedingungen des Bestandes der Schlossalmbahn einerseits in den Anlageverhältnissen und andererseits in den Gesamtverkehrswirkungen: Tabelle 40: Darstellung und Bewertung der Veränderungen im Bereich Verkehr.

Raumgefüge Verkehr

Ist-Zustand

Bauphase

Betriebsphase

Störfälle

Stilllegung

Anlageverhältnisse

Bezug

---

Verbesserung

---

---

verkehrliche Wirkungen

Bezug

gering

gering

gering

Verbesserung

6.8.2.7

UMWELTRELEVANTE VOR- UND NACHTEILE BEI UNTERBLEIBEN DES VORHABENS

Die Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) sind im Kapitel 5.1 aufgeführt. 6.8.2.8

MASSNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG UND ZUR BEGLEITENDEN KONTROLLE

Für die fachgerechte Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist während der Bauarbeiten eine Umweltbauaufsicht beizuziehen.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 148

Zusammenfassung

7

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gasteiner Bergbahnen AG planen das bestehende Skigebiet Schlossalm bei Bad Hofgastein zu modernisieren und zu erweitern, mit dem Ziel eine Komfortverbesserung und Attraktivitätssteigerung sowie Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und die neusten Sicherheitsstandards des Skigebiets zu erreichen. Zudem kann durch das Vorhaben auch eine räumliche Konzentration der Nutzung und eine Kanalisierung der Wildtierstörungen erreicht werden.

7.1

STANDORT UND UNTERSUCHUNGSRAUM

Das Skigebiet Schlossalm liegt im Gasteinertal auf der orographisch linken Seite der Gasteiner Ache. Vom Talboden in Bad Hofgastein in einer Höhe von rund 840 m reicht das Skigebiet im Bereich der Hohen Scharte bis auf eine Höhe von rund 2.290 m. Das Skigebiet Schlossalm bildet mit dem Skigebiet Angertal sowie dem Skigebiet Stubnerkogel (Bad Gastein) eine Skischaukel (vgl. Abbildung 26).

Abbildung 26: Projektübersichtsplan (Stand: 29.08.2014).

Das Skigebiet Schlossalm kann auf Basis der gegebenen bzw. der geplanten technischen Infrastruktur sowie der dazugehörigen Pistenflächen unter Berücksichtigung der morphologischen Gegebenheiten abgegrenzt werden. Der Untersuchungsraum liegt vollständig in der Gemeinde Bad Hofgastein (vgl. Abbildung 27).

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 149

Zusammenfassung

Abbildung 27: Das Skigebiet Schlossalm (ohne Massstab; gem. Weissenböck, April 2013).

Um festzustellen, welche Auswirkungen vom geplanten Vorhaben auf die Umwelt möglicherweise ausgehen, wurde je nach Themenbereich der entsprechende Relevanzraum untersucht, im dem während der Errichtungs-, Nutzungs- bzw. Nachnutzungsphase mögliche Projektauswirkungen auftreten können und entsprechende Minderungs- oder Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.

7.2

BESCHREIBUNG DES VORHABENS

Die Erweiterung des Skigebiets Schlossalm sieht eine neue Talabfahrt, Adaptierungen an bestehenden Pisten sowie modernisierte Aufstiegshilfen (neue Gondelumlaufbahn) vor. Weiter ist die Ausweitung der Schneiflächen vorgesehen. Im Gegenzug werden teilweise Pistenflächen aufgelassen und renaturiert wie auch Liftanlagen rückgebaut. Die geplanten baulichen Massnahmen umfassen:  Multifunktionale Talstation mit Umfeld (Talstationsgebäude mit mehrgeschossigem Parkdeck, Skiweg sowie Fussweg zur Station, Aussenparkplätze, Busparkplatz) (vgl. Abbildung 28)  Bahnanlagen: o Rückbau von drei Bahnanlagen: Standseilbahn Schlossalmbahn I (von Bad Hofgastein zur Kitzsteinalm), DSL Haitzingalm (von der Kitzsteinalm zur Haitzingalm), 4 SL Kleine Scharte (von der Haitzingalm zur Kleinen Scharte) o Umbau der bestehenden Bahnanlage 8 SBK Sendleitenbahn o Neuerrichtung einer Anlage mit zwei Teilstrecken: 10 EUB Schlossalmbahn (1. und 2. TS)  Pisten (vgl. Abbildung 29): o Adaptierung der H4 Sendleiten ab Bereich Brandbichl (1.750 m ü.M.) bis zur Mittelstation 10 EUB Schlossalmbahn.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

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Zusammenfassung

o

 

Errichtung einer zweiten Talabfahrt in Verlängerung der H4 Sendleiten zur Entlastung der stark frequentierten bestehenden Abfahrt H2a Aeroplan, o Veränderung der Linienführung der H2 Kleine Scharte aus Lawinenschutzgründen im Bereich Lahngang (Teilstück: Umfahrung Lahngang), o Adaptierung der Piste H2a Aeroplan zu einer Trainingsstrecke sowie o Optimierung der Einbindung der H9 Familienabfahrt in die bestehende Talabfahrt H2a Aeroplan (Teilstück: Neue Einbindung H2a). Schneeanlage (Speicherteich Haitzingalm (Nutzinhalt 146.800 m³), Pumpstation Aeroplan II (Gebäude)) Begleitende Infrastrukturen (u.a. Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Bauzufahrten, temporäre Massnahmen)

Abbildung 28: 3D-Entwurf der neuen multifunktionalen Talstation östlich der bestehenden Talstation (Quelle: Abstrakte Darstellung aus Wettbewerbsbeitrag Innerhofer oder Innerhofer , Dezember 2013).

Abbildung 29: Übersicht Pistenmassnahmen: Neubau, Rückbau und Bestand.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 151

Zusammenfassung

Tabelle 41: Flächenbilanz aller relevanten Massnahmen.

Für das Vorhaben wurden verschiedene Varianten geprüft und gegeneinander abgewogen. Durch die festgelegte Variante erfolgt eine Konzentration der Pistenflächen hin zur neuen Schlossalmbahn (Rückbau H8/Bärstein - Kaminabfahrt), inkl. Rückbau von nicht mehr benötigten Anlagen und gleichzeitig die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik.

7.3

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT UND SCHUTZGUTBEZOGENE UMWELTRELEVANTE MASSNAHMEN

Das Vorhaben wurde bezüglich allfälliger betroffener Schutzgüter untersucht, die Auswirkungen des Vorhabens auf die vorhandenen Schutzgüter abgeschätzt sowie bei Bedarf Massnahmen zur Vermeidung- und Verminderung bzw. Ausgleich und Ersatz formuliert.

7.3.1 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, welche die Schutzgüter Mensch, Natur (Fauna, Jagd/Wild, Vegetation/Biotope, Forst/Wald), Boden (inkl. Land-/Almwirtschaft), Wasser (inkl. Fischerei), Luft und Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter sowie Raumgefüge (inkl. Verkehr) sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander umfasst, zu beurteilen, erfolgt die Beschreibung und Bewertung der betroffenen Schutzgüter mittels eines abgestuften Bewertungsschemas auf insgesamt fünf Differenzierungen (keine, gering, mässig, hoch, sehr hoch). Die Tabelle 42 zeigt eine Übersicht über die untersuchten Schutzgüter und deren Bewertung.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 152

Zusammenfassung

MENSCH UMWELTMEDIZIN Aufgrund der durch die Errichtung des Vorhabens zu erwartenden Immissionen (Lärm, Licht, Luft) sind die Auswirkungen aus umweltmedizinischer Sicht zwar als wahrnehmbar zu beurteilen, durch die Umsetzung des Massnahmenkataloges kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung jedoch ausgeschlossen werden. Gelegentliche Belästigungen können nicht gänzlich ausgeschlossen, aber in Zusammenarbeit mit dem Bauombudsmann minimiert werden und sind daher nur von kurzer Dauer. Nach Umsetzung des Projektes kommt es zu einer Restbelastung der Wohnanrainer, die durch Umsetzung des Massnahmenpaketes jedoch so weit minimiert werden konnten, dass keinerlei nachteilige Folgen für die Gesundheit auftreten können. WOHNEN UND ERHOLEN Zusammenfassend können die Auswirkungen auf Freizeit- und Erholungseinrichtungen während der Bauphase auf die zwei Bereiche rund um die Talstation (geringe Auswirkungen) sowie auf den Bereich des Skigebietes (mässige Auswirkungen) reduziert werden. Für die Betriebsphase ergeben sich sowohl auf Freizeit- und Erholungseinrichtungen als auch auf das Ortsbild keine negativen Auswirkungen. NATUR FAUNA Insgesamt kann gesagt werden, dass bei Einhaltung der Massnahmen von keiner erheblichen Beeinträchtigung der Fauna (Ornithologie, Herpetofauna, Säugetiere, Insekten) ausgegangen werden kann. JAGD UND WILD Insgesamt gesehen bleibt der Ist-Zustand des Gebiets im Bereich Wild und Jagd sowohl in Bau- als auch in Betriebsphase erhalten bzw. wird dort, wo er beeinflusst ist (Auerhuhn- und Birkhuhnhabitate), bereits vor Realisierung des Projekts funktional wiederhergestellt. Langfristig und unter Einbeziehung der vorgesehenen Massnahmen kann durch die Konzentration des Skibetriebes von einer leichten Verbesserung für Schutzgüter Wild und Jagd ausgegangen werden. VEGETATION UND BIOTOPE Im Schutzgut Vegetation/Biotope werden FFH-Lebensraumtypen unmittelbar durch das Vorhaben beeinträchtigt. Durch entsprechende Massnahmen können die Eingriffe aber vermindert und insgesamt als unerheblich betrachtet werden. FORST, WALD Von wesentlichen Auswirkungen auf den Waldbestand im Untersuchungsgebiet muss auf Grund der relativen Kleinflächigkeit und Linearität der Rodungen nicht ausgegangen werden, zudem folgen die Rodungen grossteils bestehenden Pistenflächen. Auftretende Zerschneidungseffekte von Waldbeständen können durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Minderungsmassnahmen kompensiert werden. BODEN (INKL. LANDWIRTSCHAFT) In der Bauphase wirken sich die erheblichen Geländeveränderungen auf der Fläche sowie im Volumen auf das Schutzgut Boden aus. Durch die geplante Rekultivierung und Berücksichtigung der Massnahmen zum Bodenschutz können die ursprünglichen Bodenfunktionen aber weitestgehend wiederhergestellt werden. In den Bereichen des Speicherteichs, der Bahnanlagen und Gebäude

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 153

Zusammenfassung

gehen die Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Der Verlust dieser Standorte wirkt sich über das Projektgebiet verteilt aus, und stellt quantitativ keine Gefährdung des Schutzgutes Boden bzw. der Bodenfunktionen im Gebiet dar. WASSER (INKL. FISCHEREI) Die Umwelterheblichkeit des Vorhabens wird mit geringen Auswirkungen in Bezug auf die möglicherweise negative Veränderung der Oberflächenabflussverhältnisse im Bereich der Pistenanlagen sowie der Stationsbauwerke (inkl. Parkplatz) wie auch in Bezug auf Massnahmen an Gewässerläufen beurteilt. LUFT UND KLIMA Die durch die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens zu erwartenden Schadstoffimmissionen können im Sinne der RVS 04.01.11 als vertretbare Auswirkungen eingestuft werden, da diese durch die Setzung von Massnahmen soweit eingeschränkt, d.h. vermindert oder ausgeglichen werden können, um eine nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch hintanzuhalten. LANDSCHAFT Das Skigebiet Schlossalm ist durch seine Infrastrukturbauten als „Ski-Berg“ zu erkennen und genutzt, was sich durch Neubauten nicht wesentlich ändern wird (geringe Auswirkungen in der Betriebsphase). Allerdings wird im Zuge der Bauphase doch eine gewisse Erheblichkeit der Eingriffe und Massnahmen erreicht (mässige Auswirkungen). SACH- UND KULTURGÜTER Die Auswirkungen des Vorhabens können für den Fachbereich Sach- und Kulturgüter auf die Bauphase und zwei Konflikte beschränkt werden (Wasser- und Schneileitung im Bereich der Pisten H2/ H2a) und als geringe Auswirkungen bezeichnet werden. RAUMGEFÜGE (INKL. VERKEHR) Während der Bauphase werden temporäre Lagerflächen auf als Verkehrsfläche oder Grünland gewidmeten Flächen errichtet. Der Flächenverlust der Verkehrsfläche/Parkplatz durch die Lagerfläche ist im Vergleich zur Gesamtfläche jedoch vernachlässigbar, wie auch die Flächen, die auf Skipisten, nicht genutzten Flächen oder ländlichen Gebieten temporär verloren gehen. In den verkehrlichen Wirkungen ist während und nach der Realisierung des Einreichprojektes nur im direkten Umfeld mit einer geringfügigen Erhöhung der KFZ-Verkehrsbelastungen zu rechnen, die in den bestehenden Netzen ohne Probleme mit ausreichenden Leistungsfähigkeitsreserven bewältigt werden kann. Bei einer Umsetzung der Massnahmen, die in der Betriebsphase beschrieben sind, ergeben sich in den Bereichen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsorganisation und der Bedingungen zur Abwicklung des Fussgängerverkehres sogar deutliche Verbesserungen.

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

Seite 154

Zusammenfassung

Tabelle 42: Übersicht über die Auswirkungen und die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Die Auswirkungen wurden unter der Voraussetzung beurteilt, dass die in den entsprechenden Kapiteln aufgeführten Massnahmen umgesetzt werden (Resterheblichkeit).

Schutzgut

Mensch

Ist-Zustand/Relevanz

Auswirkungen des Vorhabens

Massnahmen erforderlich

Bauphase

Bauphase

Betriebsphase

Vermeidungs- und Minderungsmassnahmen

Betriebsphase

Gesamtbelastung / Beurteilung Umweltverträglichkeit

Ersatz- bzw. Ausgleichsmassnahmen

Umweltmedizin

x

x

Gering

gering

x

keine

Gering / umweltverträglich

Wohnen und Erholen

x

-

Gering bis mässig

keine

x

keine

Gering / umweltverträglich

Fauna

x

x

Gering

Gering

x

x

Gering / umweltverträglich

Jagd und Wild

x

x

Gering

Gering

x

x

Gering / umweltverträglich

Vegetation und Biotope

x

x

gering

gering

x

x

Gering / umweltverträglich

Forst, Wald

x

x

Gering

gering

x

x

Gering / umweltverträglich

Boden (inkl. Landwirtschaft)

x

x

Mässig bis hoch

Gering bis hoch

x

keine

Mässig / umweltverträglich

Wasser (inkl. Fischerei)

x

x

gering

gering

x

keine

Gering / umweltverträglich

Luft und Klima

x

x

mässig

gering

x

keine

Mässig / umweltverträglich

Landschaft

x

x

mässig

gering

x

x

Mässig / umweltverträglich

Sach- und Kulturgüter

x

-

Gering

keine

x

keine

Gering / umweltverträglich

Raumgefüge

Raumgefüge

x

-

Gering

keine

x

keine

Gering / umweltverträglich

Verkehr

x

x

gering

gering

x

keine

Gering / umweltverträglich

Natur

Beurteilungsabstufung:

keine

gering

mässig

Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten

hoch

sehr hoch

Seite 155

Zusammenfassung

Bei keinem der untersuchten Schutzgüter ist bezüglich Gesamtbelastung mit hohen Auswirkungen zu rechnen. Mässige Auswirkungen sind für die Schutzgüter  Boden,  Luft und Klima  Landschaft zu erwarten (vgl. Tabelle 42).

7.3.2 MINDERUNGSMASSNAHMEN Um die Auswirkungen zu mindern sind bei allen Schutzgütern (mit Ausnahme des Schutzguts Verkehr) diverse Minderungs- und Ausgleichs- bzw. Ersatzmassnahmen vorgesehen. MENSCH Bauphase  Durchgängigkeit der Erholungseinrichtung aufrechterhalten  Besucherinformation Bauphase  Besucherlenkung Bauphase  In der Baustellenleitung wird eine Ansprechstelle eingerichtet, die Anregungen und Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet auch Massnahmen nach Bedarf veranlassen kann.  Massnahmen gegen Baulärm in der Bauphase: o In den Baubereichen wird generell eine einstündige Mittagspause (bezogen auf lärmende Arbeiten) gehalten. In den Bereichen der VO des Bürgermeisters wird eine zweistündige Mittagspause von 13:00 bis 15:00 Uhr (bezogen auf lärmende Arbeiten) in Einklang mit den Ruhebestimmungen eingehalten. o Wenn im Rahmen von Stichprobenmessungen zum Baulärm in benachbarten Gartenbereichen bzw. Erholungsflächen Pegel über Lr,Bau = 70 dB festgestellt werden, werden im Bereich der Baufeldgrenzen „mobile Lärmschutzwände“ (Leichtbauweise) mit einer Höhe bis zu 4,5 m über Gelände (endgültige Längen und Höhen sind auf den schützenswerten Bereich abzustimmen) installiert. o Sind keine solchen baulichen Massnahmen möglich und im Nachbarschaftsbereich temporär Baulärmpegel grösser Lr,Bau = 75 dB zu erwarten, ist den Betroffenen für die Dauer dieser lärmintensiven Arbeiten eine Ersatzwohnmöglichkeit anzubieten. o Im Nahbereich der geplanten Aufbereitungsanlagen (Brecher- und Siebanlage) werden in Richtung der Nachbarn „mobile Lärmschutzwände“ (Leichtbauweise) oder Erdschüttungen mit einer Höhe von 3,0 über Gelände (Längen in Abstimmung zum schützenswerten Bereich) installiert. o Keine Durchführung von Flugverkehrstransporten, lärmintensiven Erdarbeiten und Massentransporten nach 19:00 Uhr, keine Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. o Baubedingte Hubschrauberüberflüge werden in einem Abstand von wenigstens 250 m von Kurort-Einrichtungen/Parkanlagen erfolgen. o Sollte sich aus dem Bauablauf der zwingende Bedarf an Nachtarbeiten (wie z.B. Errichtung ÖBB-Objekte) ergeben, erfolgt vorab eine Information an die - dem Baufeld nächstgelegenen – Nachbarschaften mittels Postwurfsendung und/oder hinterlegter Nachricht. o ArbeitnehmerInnen, die im Baustellenbereich eingesetzt werden unterliegen der Fürsorgepflicht der ausführenden Firmen, welche u.a. an die Vorgaben des ASchG und des BGBl. Nr. 22/2006 "Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV" gebunden sind. Zur Bekräftigung wird die Projektwerberin (d.h. die GBB AG) Hinweise zur Ein-

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haltung und Kontrolle der ArbeitnehmerInnenschutz-Bestimmungen in die Ausschreibungsunterlagen aufnehmen. Massnahmen aus dem Bereich der Lichtimmissionen in der Bauphase o Es werden keine Bauarbeiten zur Nachtzeit durchgeführt. Im Ausnahmefall von nächtlichen Bauarbeiten im Bereich der Eisenbahntrasse „Tauernbahn“ sind baustelleneigene Beleuchtungsanlagen nur im Rahmen einer Gleissperre in Betrieb zu nehmen. Eisenbahnrechtliche Sicherheitsbestimmungen sind in jedem Fall verbindlich einzuhalten. Massnahmen aus dem Bereich der Luftimmissionen in der Bauphase o An niederschlagsfreien, trockenen Bautagen an denen auf dem jeweiligen Streckenabschnitt mehr als 50 Fahrbewegungen zu erwarten sind, sind die nicht staubfrei befestigten Baustrassen zumindest in einem Umkreis von 100 m um bewohnte Gebäude, entsprechend dem Stand der Technik, mehrmals täglich zu befeuchten. o Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Baustelle wird auf nicht staubfrei befestigten Strassen mit 30 km/h begrenzt. o Eventuelle Verschmutzungen im Nahbereich der Baustelle (Ausfahrtsbereich) auf die staubfrei befestigte Strasse werden ehestens beseitigt. o Es werden emissionsarme Lkw und Baumaschinen eingesetzt.

Betriebsphase  Massnahmen aus dem Bereich der Lärmimmissionen in der Betriebsphase o Der durchschnittliche Betriebsinnenpegel innerhalb der Ein- und Ausstiegshalle zur Talstation „Schlossalmbahn I“ wird mit Li,A = 11dB) ausgestattet. o Im Bereich der neu angelegten Pisten nahe den Objekten „Bärsteinalm“ und „Parzelle 401/2“ werden Arbeiten zur Pistenpflege bis spätestens 22:00 Uhr abgeschlossen. o Eine Aufstellung von neuen Beschneiungsanlagen zum abendlichen Betrieb (bis 22:00 Uhr) erfolgt in wenigstens 100 m Entfernung von den nächsten Nachbarn. Eine Aufstellung von neuen Beschneiungsanlagen zum nächtlichen Betrieb (ab 22:00 Uhr) erfolgt in wenigstens 200 m Entfernung von den nächsten Nachbarn. Wird vom Betreiber eine Aufstellung in geringerer Entfernung zum Nachbarn beabsichtigt, ist alternativ ein messtechnischer Nachweis (Testbetriebsprüfung vor Ort) zur Zielwerteinhaltung von LA,eq 80 dB werden als „Lärmzone“ gekennzeichnet. o ArbeitnehmerInnen, welche sich näher als 300 m an den Sprengstellen der mechanischen Lawinenauslösungsanlagen im Freien befinden, sind per Dienstanweisung und einer Einweisung durch den Arbeitgeber nach §§ 12 und 14 ASchG zum Tragen einer geeigneten persönlichen Gehörschutzausrüstung zu verpflichten.

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o



Der Testbetrieb der Notstromanlagen erfolgt werktags zu Zeiten mit allgemein höherem Verkehrsaufkommen (z.B. späte Vormittagsstunden) und nicht zu Ruhezeiten. Massnahmen aus dem Bereich der Lichtimmissionen in den Betriebsphasen: o Die Hauptbeleuchtung zur 10 EUB Talstation Schlossalm (Innen- und Vorhofbeleuchtungen) wird an längstens 10 Tagen im Jahr ab 02:30 Uhr und regulär im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausser Betrieb genommen. o Sicherheitsrelevante Beleuchtungen (z.B. bewegungsgesteuerte Leuchten, Fluchtwegebeleuchten u. dgl.), die gebäudeeigene Effektbeleuchtung und der fassadenseitige Schriftzug „Schlossalmbahn“ sind von dieser Regelung ausgenommen. o Die Wirkung der Beleuchtungseinrichtungen an der Seilbahnstütze Nr. 3 auf den Betrieb der Eisenbahnstrecke „Tauernbahn“ sind vor der Inbetriebnahme entsprechend den geltenden eisenbahnrechtlichen Sicherheitsbestimmungen zu prüfen und zu genehmigen. o Mit Beleuchtungsanlagen ausgestattete Beschneiungsanlagen (jene die vorhabenbedingt angeschafft und in Betrieb genommen werden) dürfen maximal mit zwei Flutlichtleuchten von je einem Lichtstrom kleiner gleich 5.900 lm bestückt werden. Ein Nachtbetrieb dieser Anlagen ist an längstens 25 Tagen in einer Saison zulässig.

BODEN Bauphase  Vermeidung von Schadstoffeintrag  Unmittelbare Begrünung offener Böden (vgl. planliche Darstellung in der Landschaftsökologischen Begleitplanung)  Beschränkung des Baufeldes auf ein Mindestmass und Kenntlichmachung der Aussengrenzen  Durchgängigkeit des Wegenetzes aufrechterhalten  Sachgerechter Umgang mit Boden  Befestigung Baustrassen und BE-Flächen  Bodenkundliche Baubegleitung  Optimierung der Retentionsbecken (vgl. planliche Darstellung in der Landschaftsökologischen Begleitplanung)  Wiederherstellung landwirtschaftlicher Einrichtungen (Unterstände, Zäune, etc.)  Zum Schutz der Weidetiere werden die Baustellenbereiche sowie Zufahrten entsprechend gesichert WASSER (INKL. FISCHEREI) Bauphase  Die allgemeinen Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer sind zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine gewässergefährdeten Stoffe in die Gewässersysteme gelangen und es sind daher ausreichende Vorkehrungsmassnahmen zu treffen. Dabei sind geeignete Oberflächenentwässerungssysteme (Gewässerschutzanlagen) sowie Ölbindemittel bzw. Ölauffangwannen im Bereich der Baumassnahmen dem Stand der Technik entsprechend sicher zu stellen. Weiters sind möglichst biologisch abbaubare Schmiermittel und Öle zu verwenden.  Querungsstelle 1 Kitzsteingraben: Vergrösserung des Verrohrungsquerschnittes auf beispielsweise ein DN 1000 Rohr (inkl. Austausch des Bestandsrohres) und Errichtung eines oberwasserseitig situierten kleinen Ausschotterungsraumes.

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Betriebsphase  In der Betriebsphase ist die Funktionssicherheit der Retentionsanlagen durch jährliche Inspektionen sicher zu stellen. Mögliche Missstände in Form von Verlegungen der Leitungen (Einlass- und Auslassöffnungen), Auskolkungen im Bereich der Einleitungsstellen sind umgehend zu beheben, um geordnete Betriebsverhältnisse der Anlagen dauerhaft zu ermöglichen.  Die Absenkung des Speicherteiches Haitzingalm zwischen Sommer- und Winterstauziel ist tunlichst schrittweise bzw. stufenweise über einen längeren Zeitraum in den Hundsdorfergraben durchzuführen, sodass eine Überlastung des Vorfluters Kitzsteingraben weitestgehend vermieden werden kann. SACH- UND KULTURGÜTER SOWIE RAUMGEFÜGE Bauphase  Schutz bestehender Einbauten bzw. Infrastruktureinrichtungen  Durchgängigkeit des Wegenetzes aufrechterhalten  Schutz bzw. Bergung möglicher Funde im Bereich der Prospektionsfläche 2 (Bergstation der Schlossalmbahn NATUR (FAUNA, JAGD/ WILD, VEGETATION/ BIOTOPE, FORST/WALD) UND LANDSCHAFT Die flächenrelevanten Massnahmen aus den Schutzgütern Fauna, Jagd/Wild, Vegetation/Biotope, Forst/Wald sowie Landschaft sind über die Landschaftsökologische Begleitplanung in das Projekt eingeflossen. Sie sind in der Landschaftsökologischen Begleitplanung beschrieben, lokalisiert und miteinander abgestimmt (vgl. Abbildung 30).

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Abbildung 30: Im Landschaftsökologischen Begleitplan werden die landschaftsökologischen Massnahmen formuliert und lokalisiert.

Zusätzlich zu den planlich festgelegten Massnahmen sind in der landschaftsökologischen Begleitplanung die folgenden Minderungsmassnahmen vorgesehen: VEGETATION/BIOTOPE UND FAUNA (NICHT PLANLICH FESTGELEGTE MASSNAHMEN) Zusätzlich zu den in der Landschaftsökologischen Begleitplanung planlich dargestellten Massnahmen sind folgende Minderungsmassnahmen projektrelevant:  Alle neu angelegten Gewässer sollen auf Dauer fischfrei gehalten werden.  Beleuchtungen, welche auch in der Nacht betrieben werden sollen (z.B. Schneekanonen), sollen zum Schutz der Insekten mit warmweissen (UV-freien) LEDs bestückt werden.  Schlägerungen/Rodungen dürfen nur ausserhalb der Brutzeit der Vögel durchgeführt werden (zwischen Ende Juli bis Mitte März).  Sicherung der Glasflächen an den neu zu errichtenden Gebäuden gegen Vogelschlag nach dem Stand des Wissens und der Technik (gemäss Nachreichung vom 19.12.14 im Projekt vorgesehen).  Als Minderung für die Lärmbeeinträchtigung des Sperlingskauzes durch Schneekanonen werden artfördernde Massnahmen angeboten (vgl. Ersatz Raufusshühner).  Geländeveränderungen im Lebensraum des Baumpiepers (Biotope 27/28/32) werden nicht vor Mitte August begonnen. Falls doch, ist sicherzustellen, dass keine Nester beeinträchtigt werden (Nestersuche durch Biologen).

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LANDSCHAFT (NICHT PLANLICH FESTGELEGTE MASSNAHMEN) Zusätzlich zu den in der Landschaftsökologischen Begleitplanung planlich dargestellten Massnahmen sind folgende Minderungsmassnahmen projektrelevant:  Baumassnahmen sowie Baustelleneinrichtungen und Rangierflächen finden ausschliesslich innerhalb der angegebenen Flächen statt.  Der Bauablauf hat koordiniert und strukturiert zu erfolgen, sodass die jeweiligen Bauphasen geschlossen und einheitlich abgearbeitet werden können.  Die ÖNORM L 1121 „Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumassnahmen“ muss eingehalten werden.  Nicht mehr benötigte Baugeräte, Materialien oder Abbruchanlagen sind umgehend aus dem Baufeld zu entfernen, Baumaterial und Abbruchanlagen sind fachgerecht zu entsorgen. WALD (NICHT PLANLICH FESTGELEGTE MASSNAHMEN) Zusätzlich zu den in der Landschaftsökologischen Begleitplanung planlich dargestellten Massnahmen sind folgende Minderungsmassnahmen projektrelevant:  Aufforstung von befristeten Rodungsflächen (Teilmassnahme)  Massnahmen zur Waldrandgestaltung (Teilmassnahme) WILD (NICHT PLANLICH FESTGELEGTE MASSNAHMEN) Zusätzlich zu den in der Landschaftsökologischen Begleitplanung planlich dargestellten Massnahmen sind folgende Minderungsmassnahmen projektrelevant:  Nachteilige Auswirkungen auf die Raufusshühner während der Bauphase werden vermieden, indem in sensiblen Gebieten Hubschraubereinsätze mit der wildökologischen Bauaufsicht abgestimmt und Rodungen oder Schlägerungen nicht während der Brut- und Aufzuchtszeit (Anfang April bis Ende Juni) durchgeführt werden. Die Bautätigkeit hat sich streng an die vorgegebenen Örtlichkeiten zu halten.  Um Kollisionen von Vögeln mit künstlichen Hindernissen zu verhindern, werden die Glasflächen des Verbindungsganges bei der Bergstation für kollisionsgefährdete Vogelarten sichtbar ausgeführt.  Winter- und Sommergäste werden durch entsprechende Informationstafeln zum Thema Wildtiere aufgeklärt und sensibilisiert (Bsp. „Respektiere deine Grenzen“, „Wildruhezone“). Als Lenkungsmassnahmen zur Reduktion von Störungen abseits der Pisten werden natürliche Barrieren an den Pistenrändern durch aktive Waldrandgestaltung errichtet (z.B. Aufbau/ Belassung von Saum am Waldrand). Des Weiteren werden die Einfahrtsmöglichkeiten zu den alten Pisten abgezäunt.  Die aufgelassene Piste H8 (Bärstein-Kaminabfahrt) wird partiell aufgeforstet, um die Lebensraumvernetzung (besonders der Auerhuhnhabitate) in diesem Bereich zu verbessern und um das zukünftige weitere Befahren der ehemaligen Piste zu erschweren.  Befristeten Rodungen werden wieder aufgeforstet.  Die Lagerplätze werden nach Abschluss der Bauphase rekultiviert.  Neue Einrichtungen der Mülllagerung und –Entsorgung werden für Rabenvögel, Fuchs und Marder unzugänglich gemacht. WECHSELWIRKUNGEN UND -BEZIEHUNGEN Aus den in der Landschaftsökologischen Begleitplanung abgehandelten Massnahmen wird ersichtlich, dass es Minderungsmassnahmen gibt, welche für mehrere Fachbereiche relevant sind. Diese umfassen im Wesentlichen die Baustellenkoordination, den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden und eine umgehende fachgerechte Rekultivierung und Begrünung. Die Begrünung und Rekultivierung sind ein wesentlicher Punkt in der Landschaftsökologischen Begleitplanung.

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Weiters gibt es Minderungsmassnahmen, welche sich auf andere Fachgebiete und Schutzgüter negativ auswirken, wie zum Beispiel die Umzäunung des Speicherteiches Haitzingalm (Wildökologie Landschaft) oder Aufforstungen (Forst Vegetation und Fauna). Hinsichtlich der Vorgabe Umzäunung Speicherteich soll auf die im Land Salzburg üblichen Standards für vergleichbare Standorte zurückgegriffen werden. Hinsichtlich des Umgangs mit den zukünftig aufgelassenen Pistenflächen wurde der Konsens gefunden, der beiden Ansprüchen genüge tut, sprich, es werden Teilbereiche aufgeforstet, die übrigen Flächen bleiben im Bestand. JAHRESZEITLICHE BAUVORGABEN Rodungen sind grundsätzlich nur ausserhalb der Brutzeit der Vögel von Ende Juli bis Anfang März durchzuführen, und in sensiblen Gebieten für Raufusshühner dürfen im Zeitraum zwischen Anfang April und Ende Juni keine Rodungen stattfinden. Das heisst zusammenfassend, dass die Rodungsarbeiten uneingeschränkt von Ende Juli bis Anfang März möglich sind (vgl. Tabelle 43). Tabelle 43: Zeitliche Vorgaben für die Baumassnahmen. Grün: Rodung möglich / Orange: Rodung nicht möglich. Jänner

Feber

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

UMWELTBAUAUFSICHT Die oben angeführten Massnahmen werden im Zuge einer Umweltbauaufsicht laufend begleitet. Diese Umweltbauaufsicht ist dafür verantwortlich, die Minderungsmassnahmen fachlich und zeitlich zu koordinieren.

7.3.3 AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN  

Weidefreistellung im Bergstationsbereich Schlossalm samt bestehender Tümpel auf einer 2 Fläche von 64.000m . Entfernung der Lawinensprengseilbahnen LSB I, LSB II und LSB II im Umfeld der Hohen Scharte.

Als Ersatz für die geplanten Rodungen sind folgende Massnahmen vorgesehen:  Schutzwaldprojekt Lahngang  Schutzwaldprojekt Lawinenauffangdamm neu  Hochlagenaufforstung Naturfreundehaus  Ersatzaufforstung Pistenrückgabeflächen Als Ersatz für die Auswirkungen auf die Raufusshühner (verloren gehende Habitatsflächenqualität für Auer- und Birkwild) werden vorgezogenen Ersatzmassnahmen realisiert. In angrenzenden Gebieten werden Massnahmen zur Habitatsverbesserung durchgeführt. Dafür wurden für Birkwild rund 4 Hektar und für Auerwild rund 7 Hektar zur Lebensraumverbesserung geeignete Flächen ausgewählt und durch Massnahmen wie Entstrauchen bzw. Waldbestandsauflichtung (Durchforstung und Läuterung) qualitativ aufgewertet. Diese Ausgleichsmassnahmen werden vorgezogen (vor Baubeginn), damit es zu keinem Zeitpunkt zu einer Reduzierung oder einem Verlust der ökologischen Funktion der Lebensstätte kommt, wodurch der günstige Erhaltungszustand der Teilpopulationen gesichert wird.

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Seite 162

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7.3.4 BEWERTUNG NACH LOOS Die Eingriffs- und Ausgleichsmassnahmen gemäss Naturschutzgesetz sind nach Loos wie folgt berechnet. Tabelle 44: Bewertung nach Loos: Eingriffsmassnahmen.

Kurzfristige Wirkungsdauer Wertpunkte Eingriff Naturhaushalt

-

19.562

Eingriffsbewertung Landschaft

-

14.016

SUMME

-

33.579

Langfristige Wirkungsdauer Wertpunkte Eingriff Naturhaushalt

-

25.085

Eingriffsbewertung Landschaft

-

124.117

SUMME

-

149.201

Wertpunkte Eingriff Naturhaushalt

-

10.693

Eingriffsbewertung Landschaft

-

22.899

SUMME

-

33.492

Infrastruktur

Eingriffsmindernde Massnahmen Entfernung bestehender Seilbahnanlagen Wertpunkte Eingriff Naturhaushalt

16.687

Eingriffsbewertung Landschaft

30.474

SUMME

46.844

SUMME EINGRIFF Kurzfristige Wirkungsdauer

-

33.579

Langfristige Wirkungsdauer

-

149.201

Infrastruktur

-

33.492

Eingriffsmindernde Massnahmen

46.844

SUMME

-

169.428

Bewertung für Ausgleich x 1,3

-

220.256

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Zusammenfassung

Tabelle 45: Bewertung nach Loos: Ausgleichsmassnahmen.

Weidefreistellung Bereich Bergstation Schlossalm auf einer Fläche von 64.000m2 Wertpunkte Naturhaushalt

48.532

Ausgleichsbewertung Landschaft

19.200

SUMME

67.732

Entfernung von Lawinensprengseilbahnen LSB I, LSB II, LSB III Wertpunkte Naturhaushalt

52.389

Ausgleichsbewertung Landschaft

156.735

SUMME

209.124

SUMME AUSGLEICH Weidefreistellung

67.732

Entfernung Lawinensprengbahnen

209.124

SUMME

276.856

Durch die Massnahmen zur Weidefreistellung und die Demontierung von 3 Lawinensprengbahnen LSB I, LSB II und LSB II im Umfeld der Hohen Scharte kann ein entsprechender Ausgleich, welcher sowohl den Naturhaushalt wie auch die Landschaft berücksichtigt, geschaffen werden. Tabelle 46: Bewertung nach Loos: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich.

Eingriff zu Ausgleich -

7.4

220.256

276.856

GESAMTFAZIT

Unter Berücksichtigung der in diesem Bericht angeführten, einen Projektbestandteil bildenden Minderungs- und Ausgleichsmasnahmen wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzguter gemäss UVP-G hat, sodass das von der Gasteiner Bergbahnen AG beantragte Projekt gesamtheitlich als UMWELTVERTRÄGLICH eingestuft wird.

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Angabe über allfällige Schwierigkeiten

8

ANGABE ÜBER ALLFÄLLIGE SCHWIERIGKEITEN

Während der Erarbeitung der einzelnen Gutachten und Fachberichte sowie der Umweltverträglichkeitserklärung sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Planung nur ein begrenztes Mass an Detailliertheit und Genauigkeit möglich ist und z.B. nicht alle Aspekte der Bauausführung durch die Bauplanung vollständig abgebildet werden können. Aus diesem Grund wurden für die Fachbereiche Licht und Lärm bezüglich der (noch) nicht vorhandenen Projektdaten repräsentative Projekt-Annahmen und beispielhafte Aufstellungskonzepte der Beurteilung zu Grunde gelegt (vgl. Fachbeitrag Schalltechnik zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) und Fachbeitrag Lichtimmissionen zur Umweltverträglichkeitserklärung, Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (TAS SV-GmbH, dat. 29.08.2014)), um eine vollständige Beurteilung der Auswirkungen zu ermöglichen.

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Quellenverweis

9

QUELLENVERWEIS

9.1

UVE-DETAILLIERUNG

9.1.1 BAUPHASENPLANUNG UND BETRIEBSKONZEPT BAUPHASENPLANUNG  Bauphasenablaufplanung (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.1.2; Einlageblatt Typ II zu 2.1.2)  Bauphasenablaufpläne 2015 bis 2018 (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ II zu 2.1.2) BETRIEBSKONZEPT  Betriebskonzept (Gasteiner Bergbahnen, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.1.3)

9.1.2 FACHBEREICHE EMMISSIONEN UND IMMISSIONEN LÄRM  Fachbeitrag Schalltechnik zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) (Einlageblatt Typ I: 2.2.1) ERSCHÜTTERUNGEN  Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Fachbereich Erschütterungen (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.2.2) LICHT  Fachbeitrag Lichtimmissionen zur Umweltverträglichkeitserklärung, Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (TAS SV-GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.2.3) LUFT 



Fachbeitrag Luftgüte und Klima zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) (Einlageblatt Typ I: 2.2.4) Klimatologisches Gutachten für das Projekt „Modernisierung Schlossalm“ Bad Hofgastein (ZAMG, dat. 15.10.2012) (Einlageblatt Typ I: 2.2.7)

GRUNDWASSER (HYDROGEOLOGIE)  Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Fachbereich Hydrogeologie (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) mit Anlagen 1 und 2 sowie den dazugehörigen Plänen (Einlageblatt Typ I: 2.2.5) ABFÄLLE  Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Abfallkonzept, Aushub und Abbruchmassen (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) (Einlageblatt Typ I: 2.2.6)

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Quellenverweis

9.1.3 KLIMA- UND ENERGIEKONZEPT 

Fachbeitrag Energie- und Klimakonzept zur Umweltverträglichkeitserklärung Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (TAS SV-GmbH, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) (Einlageblatt Typ I: 2.3)

9.1.4 GUTACHTEN MENSCH  Fachbeitrag Umweltmedizin zur Umweltverträglichkeitserklärung „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (Mag. Dr. Margit Winterleitner, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.4.1)  UVE Fachbeitrag Wohnen und Erholen; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.4.2) NATUR  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten UVE Fachgutachten Natur – Teil Fauna: Ornithologie . Herpetofauna . Insekten . Säugetiere (ORCHIS, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.5.1)  Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ Fachgutachten für das Schutzgut Jagd und Wild (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.5.2)  Umsetzungskonzept „Vorgezogene Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen“ für Auer- und Birkwild im Projekt „Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten“ (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.5.3)  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten UVE Fachgutachten Natur – Teil Vegetation und Biotope (ORCHIS, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.5.1)  Teilgutachten Wald & Forst (Österreichische Bundesforste AG, dat. 29.08.2014) mit Rodungskarte Schlossalm (Einlageblatt Typ I: 2.5.4)  Forstliche Einreichplanung – Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (ÖBf, dat. 29.08.2014): Bericht und Rodungskarte (Einlageblatt Typ I: 1.2.13; Einlageblatt Typ II zu 1.2.13)  Nachreichung gemäss Vollständigkeitsprüfung - Teilgutachten Wald & Forst (ÖBf, dat 19.12.2014) mit Rodungskarten, Hangneigungskarten und forstlichen Ersatzleistungsprojekten (Einlageblatt Typ II: 2.5.4)  Verzeichnis Grundeigentümer und fremde Rechte – Nachreichung gem. Vollständigkeitsprüfung (ÖBf, dat. 19.12.2014) (Einlageblatt Typ II: 3.1) BODEN  UVE Fachbeitrag Boden / Land- und Almwirtschaft; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.6) WASSER  Modernisierung Schlossalmbahn und Pisten UVE Gutachten Schutzgut Wasser – Teilbereich Oberflächenwasser (MJP ZT-GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.7) LANDSCHAFT  Gutachten zum Schutzgut Landschaft (Büro für Landschaftsplanung, DI Karin Erlmoser, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.8)

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Quellenverweis

SACH- UND KULTURGÜTER  UVE Fachbeitrag Sach- und Kulturgüter; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) inkl. Archäologische Prospektion (Einlageblatt Typ I: 2.9) RAUMGEFÜGE  UVE Fachbeitrag Raumgefüge; Projekt: Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten (REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.10.1)  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten Marktgemeinde Bad Hofgastein Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) Verkehr (Dipl.-Ing. Dietmar Krammer, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 2.10.2)

9.2

QUELLENHINWEISE

9.2.1 PROJEKTÜBERSICHT   

Skigebietsabgrenzung zum Projekt „Schlossalm“ (Mag. Peter Weissenböck, dat. 30.04.2013) (vgl. Anhang) Vorhabensbeschreibung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gem. Vollständigkeitsprüfung)) (Einlageblatt Typ I: 1.1.1) Projektübersichtsplan (M 1:5000) mit Katasterlageplan (ÖBf, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.1.2)

9.2.2 BAULICHE EINRICHTUNGEN UND EINGRIFFE Die untenstehenden Dokumente wurden gegebenenfalls gemäss Vollständigkeitsprüfung vom 19.12.2014 ergänzt (vgl. Vorhabensbeschreibung (ÖBf, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung)). MULTIFUNKTIONALE TALSTATION (INKL. PARKPLATZ)  Baubeschreibung (Innerhofer oder Innerhofer, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ II zu 1.2.1, IS1, Nr. 2)  Pläne und Visualisierungen (Innerhofer oder Innerhofer, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ II zu 1.2.1, IS3, Nr. 17-23) o Lageplan M. 1:500 o Grundrisse (3 Ebenen) M. 1: 200 o Schnitte M. 1: 200 o Info Erdsolespeicher u. Hochleistungskollektoren  Technische Beschreibung der Heizungs-, Sanitär- und E-Installationen (Büro Linzmaier, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ II zu 1.2.1, IS3, Nr. 35)  Beschreibung Aufzüge, Rolltreppen (Büro Schober; dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ II zu 1.2.1, IS3, Nr. 36)  Technischer Bericht Aussenanlagengestaltung Talstation Parkplätze (Dipl.-Ing. Dietmar Krammer, dat. 29.08.2014) mit den dazugehörigen Lageplänen und Profilen (Einlageblatt Typ I: 1.2.6, Einlageblatt Typ II zu 1.2.6) BAHNANLAGEN  Pläne und Visualisierungen (Melzer und Hopfner, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.1, 1.2.2)

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Quellenverweis





Technischer Bericht Schutzbauwerk ÖBB-Trasse 10 EUB Schlossalmbahn (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Schutzbauwerk ÖBB Trasse 10 EUB Schlossalmbahn) Übersichtsplan Schutzbauwerk ÖBB-Trasse 10 EUB Schlossalmbahn (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Schutzbauwerk ÖBB Trasse 10 EUB Schlossalmbahn)

SKIPISTEN  Technische Pistenplanung (ÖBf, 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.3; Einlageblatt Typ II zu 1.2.3)  Pistenplanung Überführung H3 mit Lageplan, Längsschnitten, Querprofilen (ÖBf, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.3; Einlageblatt Typ II zu 1.2.3, Pistenplanung neue Talabfahrt)  Technischer Bericht Skiüberführung ÖBB (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Skiüberführung ÖBB)  Übersichtsplan Grundriss Skiüberführung ÖBB (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Skiüberführung ÖBB)  Übersichtsplan Schnitte Skiüberführung ÖBB (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Skiüberführung ÖBB)  Technischer Bericht (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.7; Einlageblatt Typ II zu 1.2.7)  Planunterlagen mit Übersichtskarte, Detailübersicht, Grundriss/ Quer- und Längsschnitt, Lageplan/Ansicht Portale, Ansicht/Profile/Übersicht (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.7; Einlageblatt Typ II zu 1.2.7)  Technischer Bericht Schutzbauwerk Viadukt (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Schutzbauwerk Viadukt)  Übersichtsplan Schutzbauwerk Viadukt (Schimetta Ziviltechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.4; Einlageblatt Typ II zu 1.2.4, Schutzbauwerk Viadukt) SCHNEEANLAGE  Übersichtsplan (ILF, dat. 29.08.2014) mit den dazugehörigen Plänen, Profilen, Schnitten und Schemas (Einlageblatt Typ I: 1.2.5; Einlageblatt Typ II zu 1.2.5)  Technischer Bericht für Schneeanlage Schlossalm (ILF, dat. 29.08.2014) Teil 1 und 2 (Einlageblatt Typ I: 1.2.5; Einlageblatt Typ II zu 1.2.5) LAWINENVERBAUUNGEN  Lawinenschutzkonzept (Plan) (NST Loidl, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.8; Einlageblatt Typ II zu 1.2.8)  Lawinenschutzkonzepte (Berichte) 10 EUB Schlossalmbahn, 8 SBK Sendleitenbahn, Hirschkarlawine (NST Loidl, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.8; Einlageblatt Typ II zu 1.2.8)  Plan Lawinenauffangdamm Speicherteich Haitzingalm (NST Loidl, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.8; Einlageblatt Typ II zu 1.2.8) GEOLOGISCHE PROJEKTGRUNDLAGE  Skigebiet Schlossalm Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Geologischer Bericht (Büro für Geologie und Hydrogeologie ZT GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.9; Einlageblatt Typ II zu 1.2.9)

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OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG/RETENTION  Technischer Bericht Oberflächenentwässerung und Retention (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.10; Einlageblatt Typ II zu 1.2.10)  Planunterlagen mit Übersichtskarte, Detailübersicht, Übersichtsplan Flächenermittlung, Lageplan/Schnitte, Regelpläne (Ingenieurbüro Wimmer + Partner, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I: 1.2.10; Einlageblatt Typ II zu 1.2.10)  Modernisierung Schlossalmbahnen und Pisten – Pistenentwässerungsmassnahmen Technischer Berichtmit dazugehörigem Lage- und Bauplan (dlp Ziviltechniker GmbH, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ II zu 1.2.3, Pistenretention (dlp))

9.2.3 LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHE BEGLEITPLANUNG  



Bericht zur Landschaftsökologische Begleitplanung (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) (Einlageblatt Typ I, 1.1.3; Einlageblatt Typ II zu 1.1.3) Übersichtsplan Massnahmen (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 29.08.2014) mit den dazugehörigen Detailplänen (Querprofile Pisten, Detailplan Retentionsbecken, Detailplan Parkplatzgestaltung) (Einlageblatt Typ I, 1.1.3; Einlageblatt Typ II zu 1.1.3) Tabellarische Darstellung von Flächenbilanzen und Tabellarische Darstellung Bauzeitplan (Erlmoser Landschaftsplanung Kulturtechnik, dat. 19.12.2014 (ergänzt gemäss Vollständigkeitsprüfung)) (Einlageblatt Typ II: 1.1.3)

M:\Arnal AG\Projekte\63.02 GasteinerBb_UVPSchlossalm\Berichte\UVE\UVE_141219_Nachreichung.docx

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