HAUSHALTSVORLAGE. Bau- und Finanzierungsbeschluss. Bauvorhaben: Umbau und Modernisierung

HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechnische Ertüchtigung Schulgebäude Erfur...
Author: Marcus Abel
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HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss

Bauvorhaben:

Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechnische Ertüchtigung Schulgebäude Erfurter Straße 14, 04155 Leipzig (ehem. Erich-Kästner-GS) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) der Sächs. GemO in Höhe von 596.300 €

Umbau und Modernisierung

Bauherrenamt:

Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig

Baufachamt:

Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig

Stand:

01.06.2015

Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage - Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechn. Ertüchtigg. Schulgeb. Erfurter Str. 14, 04155 Leipzig (ehem. Erich-Kästner-GS), Bestätigg. apl. Auszahlung nach § 79 (1) der Sächs. GemO Stand vom: 01.06.2015

Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung

3

1 Grundlagen

3

1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption

3

1.2 Beschlüsse

3

2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme

3

2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes

3

2.2 Ableitung des Bedarfes

3

2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme

3

2.4 Alternativlösungen

3

2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung

3

3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme

3

3.1 Städtebauliche Einordnung

3

3.2 Erläuterung der Planung

3

3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme

4

3.4 Eigentumsverhältnisse

4

3.5 Energiekonzept

4

3.6 Barrierefreies Bauen

6

3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

6

4 Finanzieller Aufwand

6

5 Finanzierungsplan

7

6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)

7

7 Fristenplan

7

8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte

8

9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit

8

9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960

8

9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan

9

9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276

9

Anlagen Anlage 1 Anlage 2

Brandschutzkonzept Lageplan Brandschutzkonzept exemplarischer Grundriss 1.OG

Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031

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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage - Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechn. Ertüchtigg. Schulgeb. Erfurter Str. 14, 04155 Leipzig (ehem. Erich-Kästner-GS), Bestätigg. apl. Auszahlung nach § 79 (1) der Sächs. GemO Stand vom: 01.06.2015

Kurzerläuterung Die Erich-Kästner-Grundschule, Erfurter Straße 14 wurde mit Eröffnung des Neubaus am Standort Erfurter Straße 9 im Jahr 2013 vom Schulnetz genommen. Ursprünglich war der Abbruch des Gebäudes vorgesehen. Mit steigenden Schülerzahlen und aufgrund notwendig werdender Sanierungen anderer Schulgebäude bzw. Neubauten sind sowohl vorübergehend als auch dauerhaft Räumlichkeiten zur schulischen Nutzung zu stellen. Dies betrifft auch die alte Erich-Kästner-Schule. Ab dem Schuljahr 2015/16 zieht die Außenstelle Schillergymnasium (zukünftiges Gymnasium am Standort Telemannstraße) für eine zweijährige Interimsnutzung in das Gebäude ein. Die Belegung erfolgt zuerst einzügig mit vier Klassen, in einem etwaigen dritten Jahr maximal dreizügig mit insgesamt 12 Klassen. Ab dem darauffolgenden Schuljahr 2016/17 soll das Gebäude mit acht Klassen (zweizügig) als Grundschule genutzt werden. Eine langfristige Weiternutzung des Gebäudes ist geplant.

1

Grundlagen

1.1

Ziel und Entwicklungskonzeption

Die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes ist zwingend erforderlich, um die Schule weiterbetreiben zu können.Gemäß Schulnetzplanung des AfJFB ist der Schulstandort dauerhaft zu sichern, um den jetzigen und zu erwartenden Bedarfen gerecht zu werden. Unter Beachtung des baulichen Brandschutzes und bauordnungsrechtlicher Vorschriften sind folgende Leistungen erforderlich: - Einbau von Brand- und Rauchschutzabtrennungen - Einbau einer Brandmeldeanlage - Einbau einer Einbruchmeldeanlage - Einau einer Hausalarmanlage - Installation einer Sicherheitsbeleuchtung - Montage von Rettungswegzeichen - Maßnahmen zur Sicherung des Rauch- und Wärmeabzugs in den Treppenräumen - Verbesserung der Rettungswege: Ertüchtigung Geländer und Handläufe (nach SächsBO, SächsSchulBauR, Unfallkasse Sachsen) Die Maßnahmen der brandschutztechnische Ertüchtigung stellen einen Vorgriff auf die Komplexsanierung des Schulgebäudes dar. Sie sind für einen dauerhaften Einsatz geplant und integrieren sich in die Maßnahmen einer späteren Komplexsanierung, d.h. sie sind nicht zurückzubauen.

1.2

Beschlüsse

Keine

2

Begründete Zielstellung der Baumaßnahme

2.1

Beschreibung des Ist-Zustandes

Das Schulgebäude wird seit zwei Jahren nicht mehr als Grundschule genutzt. Zwischenzeitlich erfolgte eine Interimsnutzung durch eine Kindertagesstätte. Die vom Amt für Gebäudemanagement durchgeführten Revisionsprüfungen der Elektroinstallation (2012 und 2014) ergaben, dass die elektrotechnische Anlage im Bestand incl. Feststellanlagen der bestehenden Rauchschutztüren zum Treppenhaus voll funktionstüchtig ist.

Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031

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Das Gebäude verfügt weder über eine Brandmelde-, Einbruchmelde- noch eine Hausalarmanlage. Eine vorhandene einfache Alarmanlage wurde nur provisorisch nach Einbrüchen in der Zeit des Leerstands montiert. Sicherheitsbeleuchtungen und Rettungswegbeschilderungen fehlen vollständig. Die Rauchschutztüren vom Kellergeschoss ins Treppenhaus genügen den aktuellen Anforderungen nicht. Die Flucht- und Rettungswegepläne sind veraltet. In den Treppenhäusern ist der Rauchabzug nicht gewährleistet. Notwendige Absturzhöhen und sichere Abstände (Klemmschutz) sind an den Geländern/Handläufen nicht gegeben. Mit den vorhandenen begrenzten Mitteln muss die brandschutztechnische Ertüchtigung des Schulgebäudes erfolgen – als Voraussetzung für die Baugenehmigung und Betriebserlaubnis. Weitere Sanierungsmaßnahmen im Gebäude an der äußeren Hülle müssen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

2.2

Ableitung des Bedarfes

Der Gebäudebestand erfüllt die Anforderungen im Brandfall oder anderen Notfallsituationen hinsichtlich des Personenschutzes nicht. Für den langfristig angestrebten Schul- und Hortbetrieb (Grundschule) im Gebäude sind die Flucht- und Rettungswege gemäß den bauordnungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie denen des bauliches Brandschutzes für eine dauerhafte Betriebserlaubnis zu ertüchtigen.

2.3

Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme

Mit Wiedernutzung der Schule ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 ist die Planung zur Ertüchtigung des Bestandes gemäß den geltenden Vorschriften zu forcieren desgleichen die Ausführung derselben, eine Pflichtaufgabe der Stadt.

2.4

Alternativlösungen

Es gibt keine Alternativlösungen, der Schulstandort muss aufgrund des gewachsenen und zu erwartenden Bedarfs erhalten bleiben.

2.5

Folgen bei Nichtbeschlussfassung

Wird die Baumaßnahme nicht durchgeführt, kann die Schule nicht in die dauerhaft geplante Nutzung gehen. Die Aufwendungen der baulichen Unterhaltung zur Gefahrenabwehr werden weiter steigen.

3

Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme

3.1

Städtebauliche Einordnung

Das Schulgebäude befindet sich im Stadtgebiet Leipzig-Gohlis im Norden von Leipzig an der Süd-OstEcke der Kreuzung Georg-Schumann-Straße Ecke Lützowstraße. In fußläufiger Entfernung befinden sich auf der Georg-Schumann-Straße die Haltestellen der Straßenbahnlinien 10 und 11, die S-Bahn-Haltestelle Leipzig-Gohlis ist ebenfalls günstig zu erreichen.

3.2

Erläuterung der Planung

KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) Nicht relevant.

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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage - Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechn. Ertüchtigg. Schulgeb. Erfurter Str. 14, 04155 Leipzig (ehem. Erich-Kästner-GS), Bestätigg. apl. Auszahlung nach § 79 (1) der Sächs. GemO Stand vom: 01.06.2015

KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) - Ausbildung von durchgehenden Fluren im 1. und 2. OG, Verlängerung des Flures im KG, Verkleinerung des Werkraumes - Entkernung der ehemaligen Hausmeisterwohnung für neuen Unterrichts-/Hortraum - Herstellen von Türöffnungen zum Flur im EG (Raum ehem. Hausmeisterwohnung und zukünftiger Klassenraum R. 17, ehem. Lehrerzimmer) - Rückbau der Querlüftung von Klassenräumen über Flure und damit der Unterhangdecken aus Holzwerkstoffen, Schließen der entsprechenden Wandöffnungen in den Klassenraumwänden - Montage von notwendige Panikbeschlägen an den Ausgangstüren im EG, Feststellanlagen, Freilauftürschließern etc. - Teilung des Gebäudes in zwei Brandabschnitte, Einbau von Rauchschutztüren in Achse 14 in allen Etagen - Vergrößerung der Türöffnungen vom Kellergeschoss zu den Treppenhäusern, Einbau neuer Rauchschutztüren mit Feststellanlagen/Freilauftürschließern - Ertüchtigung der Geländer, Herstellen der Absturzsicherung mit 1,10 m Höhe, Verbinden des Handlaufs im Treppenauge des Podests, Heruntersetzen des Geländers zur Verringerung des Abstandes zwischen Untergurt und Stufe - Instandsetzung der Treppenhausfenster, Ertüchtigung der Schwingfenster zur Gewährleistung des Rauchabzugs je Podest 0,50 m² - Ertüchtigung der Treppengeländer an den Außentreppen (Absturzsicherung Höhe 1,10 m, neuer Handlauf am Treppenlauf) KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) • Elektroinstallation - Erneuerung der Elektroinstallation für Einbau der Alarmierungsanlagen (Brand, Alarm, Einbruch) und Flur-, Treppenhaus- und Sicherheitsbeleuchtung sowie elektrischer Anschluss der Türen mit Feststellanlagen - Montage von Klassenraum-/Tafelbeleuchtungen in neu entstehenden/umgenutzten Räumen - Kappung der Anbindepunkte zur Blitzableitung in den Bestand auf die Heizungsinstallation Der Blitzschutz ist über weitere bestehende Ableitungen an der Fassade außen gewährleistet und ist im Rahmen einer energetischen Sanierung zu erneuern. • Sanitärinstallation - Installation eines neuen Steigstrangs für Ausstattung der verkleinerten Klassenräume im 1. und 2. OG mit Waschtischen (Räume 111, 215) - Erneuerung defekter oder demontierter Waschtische bestehender Installationen - Brandschutzschottung der bestehenden Leitungsführung (Heizung, Sanitär, Dachentwässerung) im Bereich der Rettungswege - Demontage der nicht mehr genutzten Trinkwassertanks im UG sowie der still gelegten Gasleitung - Demontage der PVC-Ummantelung an der Rohrleitungsführung an der Kellerdecke, Erneuerung mit AluGrobkornkaschierung gemäß Brandschutzanforderung KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Einbau von Tandemschließungen an den drei Toren des Schulgrundstückes für Zugang Feuerwehr. Fahrradstellplätze sind an der Süd-Ost-Ecke des Grundstückes vor dem Eingangstor vorhanden und bleiben bestehen. Auf dem Grundstück sind keine PKW-Stellplätze vorhanden.

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KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) Nicht relevant.

3.3

Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme

- Absicherung des Personenschutzes - Verbesserung der Funktionalität des Schulgebäudes - Erhaltung der Bausubstanz

3.4

Eigentumsverhältnisse

Gemarkung

Leipzig Gohlis

Flurstücksnummern

1714/2, 165, 165/2, 164/2, 167, 168, 169, 170

Flurstücksgröße ges. in m²

6.292 m²

Eigentum

Stadt Leipzig

3.5

Energiekonzept

Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Es werden nur Brandschutzmaßnahmen umgesetzt.

KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: nicht relevant Warmwassererzeugung: nicht relevant Lufttechnische Anlagen: nicht relevant Wasser/Abwasser: Im Rahmen der Baumaßnahme muss teilweise die Dachentwässerung (Fallrohre) erneuert werden, da das Altmaterial nicht den aktuellen Brandschutzanforderungen entspricht.

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Stark- und Schwachstrom: Die Beleuchtung der Flure und Treppenhäuser wird erneuert, eine akkugepufferte Sicherheitsbeleuchtung wird installiert und die Beleuchtung der Rettungswegbeschilderung darin integriert. Die Blitzschutzanlage wird so abgeändert, dass die Ableitung ausschließlich außerhalb des Gebäudes erfolgt.

3.6

Barrierefreies Bauen

Alle innerhalb der Maßnahme zu erneuernden Türen werden barrierefrei ausgebildet. Das bedeutet entsprechende Durchgangsbreiten (li. B. > 90 cm), stufenlose Übergänge sowie ggf. die Ausstattung mit Feststellanlagen oder Freilauftürschließern.

3.7

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen dieser Baumaßnahme ist nicht vorgesehen.

4

Finanzieller Aufwand

Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 21.05.2015 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe

5

2015 0 0 258.000 224.000 2.150 0 112.150 596.300

Gesamt 0 0 258.000 224.000 2.150 0 112.150 596.300

Finanzierungsplan

Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht relevant.

6

Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)

Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt

2015 112.150 484.150 596.300

Gesamt 112.150 484.150 596.300 0 0 0

Die Mittel werden außerplanmäßig in den FinHH 2015 eingestellt. PSP-E. 7.0001471.700 Reaktivierung des Schulgebäudes Erfurter Str. 14. Der Deckung liegen Einsparungen (nicht verbrauchte Mittel) aus dem PSP-Element 7.0000320.700 Erich-Kästner-Grundschule aus 2014 zugrunde, da diese Maßnahme beendet ist und kostengünstiger umgesetzt werden konnte. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031

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7

Fristenplan

Baubeginn 01.2016 Fertigstellung geplant 07.2016

8

VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte

Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013

Planungsbeteiligte

Objektplanung nach § 33

Ingenieurbüro J. Zimmermann, Täschners Garten 7, 04288 Leipzig

Technische Ausrüstung nach § 53 Elektroinstallation

B-Plan GmbH & Co. KG Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung, Karl-Liebknecht-Straße 19, 04107 Leipzig

9

Effektivität und Wirtschaftlichkeit

9.1

Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960

Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt

Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)

Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2017 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten

37.406 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten

98.070 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten

8.390 EUR

Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031

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Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 08.08.2016 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten

15.586 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten

40.863 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten

3.496 EUR Die Kosten der KG 200-400 geben anfallende Betriebskosten bei voller Nutzung des Gebäudes an. Es ist zu berücksichtigen, dass bereits mit Schuljahresbeginn 2015/16 Folgekosten durch die Interimsnutzung Gymnasium anfallen. Ab dem Haushaltsjahr 2016 müssen die Folgekosten anteilig zusätzlich im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden. Für die Gebäudedienstleistungen wurden in der Klausurtagung im September 2014 Mittel in Höhe von 56.250 Euro bestätigt – jedoch ohne Personalkosten. Ab 2017 ff. sind die zusätzlich benötigten Mittel für die zu erwartenden Folgekosten im Haushalt einzuplanen.

9.2

Auswirkungen auf den Stellenplan

Für den Beginn der Interimsnutzung Gymnasium im Schulgebäude wurde Stellenmehrbedarf für die Hausmeisterstelle durch das AGM/Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement zum 01.01.2015 beantragt. Bisher liegt hierzu keine Bestätigung vor. Eine abschließende Entscheidung über die notwendigen Stellenkapazitäten am Objekt wird im Rahmen der Vorlage des Hauptamtes „Stellenbemessung Schulhausmeister“ durch die DB OBM getroffen. Es ist zwingend erforderlich die Hausmeisterstelle zum Schuljahresbeginn 2015/16 zu besetzen, da die Absicherung des Unterrichtsbetriebes sonst nicht gewährleistet ist. Der Hausmeister der Erich-KästnerSchule Neubau kann die Betreuung des Altbaus nicht übernehmen.

9.3

Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276

Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.

Kennwerte des Vorhabens:

NF BGF BRI KG 300 + 400

Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031

2.881 4.308 14.160 481.818

m² m² m³ €

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Kennwertvergleich mit Komplettsanierung von einem Grundschulgebäude: Ist-Wert (KF) KG 300 + 400/NF KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI

Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens 1.459 €/m² > 167 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 873 €/m² > 112 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 199 €/m³ > 34 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert.

Die Planung wurde objektkonkret entsprechend der Aufgabenstellung vorbereitet, sämtliche Maßnahmen sind unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit gewählt. Es können nur Kosten für einzelne Kostengruppen/Bauteile verglichen werden, die bei einer Baumaßnahme weitestgehend komplett instandgesetzt, modernisiert oder erneuert werden. Deshalb wird unten stehend der Vergleich mit bereits vom AGM realisierten Bauvorhaben gleicher Aufgabenstellung in gleichen Schulbautypen hinzugefügt.

Kennwertvergleich mit Brandschutztechnischer Ertüchtigung von acht Schulgebäuden gleichen Bautyps mit Bruttobaukosten KG 300 und 400 im Durchschnitt von 480 T Euro: Kennwerte VerKennwerte des Bemerkungen/Begründung gleichsvorhaben Vorhabens KG 300 + 400/NF 166 €/m² < 167 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert geringfügig. KG 300 + 400/BGF 111 €/m² < 112 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert geringfügig. KG 300 + 400/BRI 34 €/m³ = 34 €/m³ Das Bauvorhaben stimmt mit dem Kennwert überein.

Die aufgrund der Planung ermittelte Kostenberechnung und die daraus resultierenden Kennwerte liegen im Kostenrahmen bereits abgeschlossener Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulen.

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Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031

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