Mitteilungsblatt Dezember 2016 Ausgabe Nr. 12

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach Dezember 2016 Ausgabe Nr. 12 Die Ver�alt�ngsgemeinschaſt Ober�ichelbach-Tuch...
Author: Liese Kuntz
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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach Dezember 2016

Ausgabe Nr. 12

Die Ver�alt�ngsgemeinschaſt Ober�ichelbach-Tuchenbach und die Gemeinden Ober�ichelbach und Tuchenbach wünschen Ihnen ein geseg�etes Weihnachtsfest und einen g�ten Rutsch ins neue Jahr!

Keine Lust auf

Null- oder Minuszinsen?  Dann kommen Sie bei uns vorbei.

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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Rathaus Obermichelbach (Telefon-Nr. 99 755 - 0 ) Montag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Einwohnerstatistik

Rathaus Tuchenbach (Telefon-Nr. 78 74 100 ) Montag 08.00 – 11.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 19.00 Uhr (vormittags geschlossen) Donnerstag 08.00 – 11.00 Uhr Freitag 08.00 – 11.00 Uhr

Entsorgung von Haushaltsgeräten

In den zwei Mitgliedsgemeinden waren zum 11.11.2016 folgende Personen gemeldet. In der Klammer finden Sie zum Vergleich den Vorjahreswert. Obermichelbach: Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz

3261 104

(3239) (92)

insgesamt:

3365

(3331)

Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz

1334 28

(1339) (30)

insgesamt:

1362

(1369)

Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz

4595 132

(4578) (122)

insgesamt:

4727

(4700)

Tuchenbach:

VG gesamt:

Die nächsten Abholungen von Elektrogroßgeräten wie Kühlund Gefriergeräten, Geschirrspülern, Elektroherden, Waschmaschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrocknern finden am 06.12. und 20.12. statt. Wer entsprechende Geräte abholen lassen möchte, muss diese jeweils bis 3 Werktage, spätestens aber bis Donnerstag vor den genannten Terminen beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet Abfallwirtschaft, Tel. 0911/9773-1434, -1435, -1436 anmelden. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Verlegung der Abfuhrtermine bei der Biotonne Wegen der Feiertage verändern sich Abholtermine bei der Biotonne in beiden Gemeinden. Obermichelbach: Mittwoch, 28. Dezember (statt Dienstag, 27.12.) Tuchenbach: Donnerstag, 29. Dezember (statt Mittwoch, 28.12.)

Die Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach

Abfuhrtermine für den Gelben Wertstoffsack Im Dezember finden die Abholung des Gelben Wertstoffsackes in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt: 05.12. und 17.12. Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke bereits am Abend vor den betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Abfuhrtermine für die Papier-Wertstoff-Sammeltonne Im Dezember finden die Leerung der Papier-Wertstoff-Sammeltonne in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt: Obermichelbach: Freitag, 16.12. Tuchenbach: Montag, 12.12. Bitte stellen Sie die Behältnisse bereits am Abend vor den betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h. Für den Inhalt verantwortlich: VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger Dienstgebäude: Vacher Str. 25, 90587 Obermichelbach, Tel. 0911/99 7 55-0 Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar ist der 10. Dezember 2016 Für Fragen wenden Sie sich an Frau Ernst, Tel. 0911/99 7 55-55

besetzt ab sofort die Stelle einer/s Verwaltungsangestellten für die allgemeine innere Verwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden Gute PC-Kenntnisse mit Office-Programmen, Berufserfahrung im kaufmännischen oder Verwaltungsbereich, möglichst abgeschlossene Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten, sind Voraussetzung. Aufgabenbereich: Leistungen: Anforderungen:

Bürgerbüro mit Sitzungsdienst Bezahlung nach TVöD Flexibilität in der Arbeitszeit, auch nachmittags und abends nach Anordnung

Als Dienstorte sind Obermichelbach und Tuchenbach vorgesehen. Bewerbungen werden umgehend erbeten an Herrn Gemeinschaftsvorsitzenden Jäger, Verwaltungsgemeinschaft, Vacher Str. 25, 90587 Ober-michelbach, Tel. 99755-0.

Heft Nr. 12/2016 • Seite 3

Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 Die Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach setzen die Grundsteuer für ein weiteres Kalenderjahr fest. Mit dem Tag der Bekanntmachung gelten die in dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid getroffenen Festsetzungen gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz weiter für das Kalenderjahr 2017, d.h. es treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Beträge sind auch weiterhin zu den angegebenen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) zu entrichten. Die Hebesätze betragen in der Gemeinde Obermichelbach für die Grundsteuer A 300 v.H., für die Grundsteuer B 320 v.H. In der Gemeinde Tuchenbach betragen die Hebesätze für Grundsteuer A und B 320 v.H. Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach 90587 Obermichelbach, 17.11.2016 Jäger Gemeinschaftsvorsitzender

(BGS – WAS) vom 16. Oktober 2007 (MFrABl. 23/2007, S. 161), geändert durch Satzung vom 22. April 2009 (MFrABl 13/2009, S. 81) und Satzung vom 22. November 2012 (MFRaBl 1/2013, S. 6) wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Entstehen der Beitragsschuld Absatz 1 wird „2. § 2 Nr. 2“ geändert in „2. § 2 Nr. 2 und Nr. 3“ wird „3. § 2 Nr. 3 mit Abschluss der Sondervereinbarung“ gestrichen. 2. § 10 Grundgebühr wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: § 10 Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. (2) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) mit Nenndurchfluss (Qn)

Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe hat der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vorgelegt. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art 24 Abs. 1 KommZG und § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Satzung hiermit amtlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 11 am 15.11.2016 veröffentlicht. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe kann zu den allgemeinen Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 91052 Erlangen, Äußere Brucker Str. 33, Tel. 09131/823-4509, Ansprechpartnerin Frau Sommerschuh, und im Internet unter www.estw.de/zweckverband eingesehen werden. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe erlässt auf Grund der Art. 5, 8, und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung vom 21. Oktober 2016 §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe

bis 4 m³/h

bis

2,5 m³/h

4,019 €/Monat

bis 10 m³/h

bis

6,0 m³/h

7,103 €/Monat

bis 16 m³/h

bis 10,0 m³/h

14,486 €/Monat

über 16 m³/h

über 10,0 m³/h 24,860 €/Monat

Verbundzähler 59,533 €/Monat (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Zähler verwendet, so erhöhen sich die Gebühren nach Absatz 3 auf das Dreifache. 3. In § 11 Verbrauchsgebühr Absatz 1 wird „1,65 €“ durch „1,84 €“ ersetzt. 4. § 15 Berechnung, Fälligkeit und Einhebung der Gebühren wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: § 15 Berechnung, Fälligkeit und Einhebung der Gebühren (1) Der Wasserverbrauch wird für jedes Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 WAS getrennt abgerechnet. (2) Dem Wasserabnehmer wird jährlich ein Gebührenbescheid erteilt. Auf die Gebührenschuld sind monatliche Vorauszahlungen, in Höhe eines Elftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Vorauszahlungen sind zu den im Bescheid angegebenen Zeitpunkten fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.

Heft Nr. 12/2016 • Seite 4

Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft (3) Die dem Gebührenbescheid zu Grunde zu legenden Angaben des Wasserzählers werden von Beauftragten des Zweckverbandes, die mit einem Ausweis versehen sind, festgestellt. Der Wasserabnehmer ist verpflichtet, alle für die Feststellung des Wasserverbrauches und für die Errechnung der Wassergebühren erforderliche Auskünfte zu erteilen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler ohne Zeitverlust für den Ableser zugänglich sind. (4) Der Gebührenbescheid wird dem Grundstückseigentümer zugestellt. Wenn der Grundstückseigentümer nicht selbst in dem angeschlossenen Gebäude wohnt, muss er auf Verlangen des Zweckverbandes einen ortsansässigen Vertreter benennen, an den der Zweckverband alle das Versorgungsverhältnis betreffenden Erklärungen rechtswirksam abgeben und dem er insbesondere die Gebührenbescheide zustellen kann. Der Betrag ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Gebührenbescheides zu zahlen. Geschieht dies nicht, so werden - für eine schriftliche Mahnung 3,50 €, - für jeden Inkassogang, der zur Mahnung der Zahlung notwendig wird, 40,00 € Inkassogebühren erhoben. Dieser Pauschbetrag wird auch dann fällig, wenn ein solcher Auftrag erfolglos verläuft. Im Falle der Einstellung (Sperrung) der Wasserlieferung gemäß § 23 der Wasserabgabesatzung (WAS) wird bei der Wiederaufnahme der Versorgung ein Pauschbetrag von 67,23 € erhoben. Zur mehrmaligen Vorlegung eines Gebührenbescheides ist der Zweckverband nicht verpflichtet. Quittungen mit mechanisch, z. B. durch Stempel, hergestellten Unterschriften genügen. Bei Rücklastschrift durch ein Bankinstitut nach erteilten SEPA-Lastschriftmandat werden 3,00 € Banklastgebühren verrechnet. §2 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Erlangen, den 21. Oktober 2016 Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe Wolfgang Geus Verbandsvorsitzender –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Hinweise des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ZVE) an seine Kunden: Die Anpassung der Verbrauchsgebühr gemäß § 11 der BGS – WAS von 1,65 €/m³ auf 1,84 €/m³ ist durch allgemeine Kostensteigerungen und Kostensteigerungen aufgrund außerordentlicher Sanierungsmaßnahmen (Brunnen Kreppendorf, Wasserwerk Eltersdorf, Hochbehälter Burgstall) bedingt. Wir weisen darauf hin, dass bei Gebühren-, Mehrwertsteueroder sonstigen Änderungen während eines Abrechnungsjahres die zeitanteiligen Mengen rechnerisch ermittelt werden. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bestens bewährt. Selbstverständlich können unsere Kunden ihre Zählerstände auch selbst ablesen und der Erlanger Stadtwerke AG, diese ist mit der Be-

triebsführung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe beauftragt, telefonisch unter der Gratisnummer 0800 823-4100 mitteilen. Per E-Mail geht es natürlich auch: [email protected]. Unsere Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, in der Folgezeit aufgrund von Preisänderungen bzw. eines anderen Verbrauchsverhaltens die Höhe der Abschläge anzupassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Eine automatische und individuelle Anpassung der Abschläge erfolgt außerhalb der Endabrechnung wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht. Änderungen können Sie uns jederzeit schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail mitteilen. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Reinigung der Gehwege und Abflussrinnen, und Schneiden von Hecken Aus gegebenem Anlass möchten wir die Bürgerinnen und Bürger der zwei Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft jetzt im Herbst und Winter auf Bürgerpflichten hinweisen, die gerade in dieser Jahreszeit besonders beachtet werden müssen. In beiden Gemeinden gibt es keinen Straßenreinigungsdienst. Es ist stattdessen durch Verordnung festgelegt, dass jeder Grundstückseigentümer für die Reinhaltung des Gehwegs und der Straße samt Abflussrinne selbst zu sorgen hat. Diese Regelung hat nicht zuletzt zur Folge, dass auf die Grundstückseigner weniger Kosten zukommen, als dies beispielsweise in der Stadt der Fall ist, wo es eine öffentliche Straßenreinigung gibt. Darüber hinaus halten gut gepflegte Gehwege auch länger und sind sicherer, so dass die Gemeinden das verfügbare Geld für andere Maßnahmen einsetzen können und die Hebesätze nicht erhöht werden müssen. Leider nehmen viele Bürger diese Verpflichtung nicht immer wahr. Wir weisen deshalb nochmals darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer den Gehweg und die Fahrbahn im Bereich seines Grundstücks kehren und von Gras und Unkraut freihalten muss. Früher war eine wöchentliche Reinigung üblich, jedoch reicht es aus, dies nach Bedarf zu machen. Der Bedarf ist in der Regel für jedermann gut erkennbar. Im Herbst muss natürlich auch besonders das Laub beseitigt und Straßeneinläufe freigehalten werden. Bei Eckgrundstücken ist der gesamte umschließende Teil der öffentlichen Straße zu reinigen. Bei manchen Grundstücken auch die Straße auf zwei entgegengesetzten Grundstücksseiten, nämlich dann, wenn es auf beiden Seiten des Grundstücks Zugänge gibt. Auch das wird oft übersehen. Bitte werfen Sie jetzt im Herbst und Winter auch einmal einen Blick darauf, ob Ihre Hecke einen Rückschnitt benötigt. Es ist für viele Leute sehr ärgerlich und auch gefährlich, wenn man wegen eingeschränkter Breite oder Durchgangshöhe den Gehweg nicht mehr sicher benutzen kann. Für einen Rückschnitt ist jetzt die beste Zeit. Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat (Obermichelbach) aufgefordert, künftig solchen Nachlässigkeiten konsequenter nachzugehen und Maßnahmen durchzusetzen. Bitte helfen Sie mit, dass dies nicht erforderlich ist, unsere Ortschaften einen sauberen, ordentlichen Eindruck machen und die

Heft Nr. 12/2016 • Seite 5

Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Lebensdauer der Straßen und Gehwege durch die regelmäßige Pflege verlängert wird. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bei Nichterfüllung und nach wiederholter Aufforderung kann die Gemeinde auch Ersatzvornahme einleiten und die entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Soweit sollte es nicht kommen. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Räum- und Streupflichten

An bestimmten Stellen, z. B. in Kurven, deutlich mehr. Wir versichern Ihnen, dass die Mitarbeiter der Bauhöfe auch dieses Jahr wieder ihr Bestes tun, um den Winterdienst so gut wie möglich durchzuführen. Individuelle Wünsche können dabei in der Regel nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis und helfen Sie uns dabei. Nur wenn beide Seiten Ihren Verpflichtungen nachkommen, lassen sich die Behinderungen und Belästigungen für alle Seiten gering halten.

Der Winter bringt Schnee und Eis: Darüber freuen wir uns, aber diese Tatsache bringt natürlich auch manchmal Probleme mit sich – und Pflichten. Die Gemeinden bemühen sich im Rahmen ihres Winterdienstes, die Straßen und Wege freizuhalten – im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten. Der Räum- und Streudienst erfolgt nach Vorschrift und Plan. Der vom Gemeinderat beschlossene Räum- und Streuplan ist auf der Internetseite nachzulesen und kann bei Bedarf auch in der Verwaltung eingesehen werden. Grundsätzlich besteht für die Gemeinden eine Räum- und Streupflicht auf Hauptverbindungsstraßen. Zusätzlich werden folgende Flächen geräumt: • Stark abschüssige Nebenstraßen, auch in den Wohngebieten • Verbindungsstraßen, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Ganztagesschule Veitsbronn in neuen Räumen

Selbstverständlich bemühen wir uns im Rahmen der Leistungsfähigkeit auch die Straßen innerhalb der Wohngebiete zu räumen. Dies kann und wird aber nur dann geschehen, wenn die wichtigsten Verbindungsstraßen sicher sind und unsere Mitarbeiter innerhalb der zulässigen Stundenzeiten noch Kapazitäten frei haben. Anlieger müssen dafür sorgen, die Gehwege von Schnee zu räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu streuen, oder das Eis beseitigen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1 m Breite, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus, für den Fußgängerverkehr entsprechend von Schnee und Eis zu befreien und freizuhalten. Der Einsatz von Tausalz sollte grundsätzlich vermieden werden und ist nur an Stellen mit besonderer Glättegefahr zulässig. Gemäß der geltenden Satzung gilt die Räumpflicht zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. Der geräumte Schnee kann auf der Straße nur gelagert werden, wenn der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Grundsätzlich sollte vermieden werden, Schnee auf die Fahrbahn zu räumen. Bevorzugt sollte die Lagerung auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind ebenfalls freizuhalten. Dies dient der eigenen Sicherheit. Wir bitten auch um Rücksichtnahme bei der Abstellung von Fahrzeugen. Immer wieder kommt es zu Behinderungen, da die gemeindlichen Räum- und Streufahrzeuge durch unüberlegt geparkte Fahrzeuge nicht passieren können. Unsere gemeindlichen Räumfahrzeuge und die Räumfahrzeuge des Landkreises Fürth benötigen eine Durchfahrbreite von mindestens 2,75 m.

Nachdem die Ganztagesschule in der Grundschule Veitsbronn schon seit September mit der ersten Klasse in Betrieb ist, wurden nun auch die neuen Räume im Anbau und die umgebauten Räume im Altbau offiziell eingeweiht. Der Anbau beinhaltet neben einer Mensa zwei Klassen- und Projekträume. Im Bestandsgebäude wurde u. a. der ehemalige Öltankraum in ein Klassenzimmer umgebaut. Nun wurden die neuen Räume mit Gästen aus Politik und Wirtschaft feierlich eingeweiht. Die anwesenden Schülerinnen und Schüler boten ein tolles Rahmenprogramm.

Ihre Gemeinden mit den Mitarbeitern der Bauhöfe

Die Kosten der Grundschulerweiterung für den Ganztagsbetrieb – inklusive eines neuen Aufzugs und einer Rampe für einen barrierefreien Zugang, sowie diverser anderer Anpassungsmaßnahmen - betrugen knapp zwei Millionen Euro. Mit rund 700 000 Euro fördert die Regierung von Mittelfranken das Projekt. Den Rest teilen sich die vier Schulverbandskommunen.

Heft Nr. 12/2016 • Seite 6

Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Erich Kästner Grundschule Veitsbronn, Retzelfembacher Str. 54, 90587 Veitsbronn, 0911/751176

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2017/18 Der vorbereitende Elternabend für die Regelklassen und die Ganztagesklasse in der Grundschule ist für Donnerstag, den 23. Februar 2017 um 19.30 Uhr vorgesehen. Die Schuleinschreibung findet am Donnerstag, den 30. März 2017 von 13.00 – 17.00 Uhr statt. Für das neue Schuljahr werden die Kinder mit folgenden Geburtsdaten eingeschult: vom 01.10.2010 bis 30.9.2011 und die im Vorjahr zurückgestellten Kinder. Des Weiteren können Kinder auf Antrag angemeldet werden mit den Geburtsdaten: 01.10.2011 bis 31.12.2011. Für Kinder ab Geburtsdatum 01.01.2012 ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Bitte beachten Sie obige Termine bei Ihrer Urlaubsplanung. Geben Sie uns bitte im Vorfeld rechtzeitig bekannt, falls Sie Ihr Kind nicht an unserer Schule anmelden werden. gez. K. Lämmermann-Meier, Rektorin Anzeigen

Heft Nr. 12/2016 • Seite 7

Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Veranstaltungen und Feste in der DEZEMBER 01.12.2016

Figurentheater Marie Bretschneider „Die Mumins – eine schöne Bescherung“, Obermichelbach, Bürgerhalle, 10 Uhr

03.12.2016

Spielzeugtrödel Tuchenbach, Bürgerhaus, 9 Uhr

03.12.2016

Adventsmarkt Puschendorf, Dorfplatz, 14 Uhr – 20 Uhr

03.12.2016

Bauernmarkt Langenzenn, Prinzregentenplatz

03.12.2016

Vorweihnachtliches Chorkonzert, Sport- und Sängerfreunde Laubendorf, St. Georgskirche Laubendorf, 19 Uhr

03.12.2016

Christbaumverkauf Tuchenbach, Parkplatz Bürgerhaus, 9 Uhr

03.12.2016

Die Rohrer und der Matuschik, Fränkischer Kulturrausch, Wilhermsdorf Bürgersaal, Hauptstraße 46, 20 Uhr

04.12.2016

Weihnachtskonzert, Sängerkranz Langenzenn, Stadtkirche Langenzenn, 17 Uhr

04.12.2016

Kultur in der Kirche: Veronika Zunhammer Quartett, Heilig-Geist-Kirche Obermichelbach, 17 Uhr

04.12.2016

Seukendorfer Adventsmarkt, an der Kirche St. Katharina

04.12.2016

Gesangsverein Seukendorf, Adventssingen Singing Kids in St.Katharina, 15.30 Uhr – ca. 16.00 Uhr

04.12.2016

Veitsbronner Adventsmarkt, 11 Uhr – 18 Uhr

04.12.2016

Kath. Pfarramt Veitsbronn, Konzert „Weihnachtsmusik für die Seele“, 18 Uhr

07.12.2016

Seniorenzentrum Phönix, Nürnberger Straße 7, Veitsbronn, „Als Weihnachten noch Weihnachten war!“ Lesung mit musikalischer Begleitung, 9.30 Uhr – 11 Uhr

09.12.2016

Gesangsverein Seukendorf, Weihnachtskonzert in der alten Scheune im Konradshof, Langenzenner Straße, 20 Uhr

09.12.2016

Kath. Pfarramt, Waldweihnacht an der Kapelle Retzelfembach, 19.45 Uhr

11.12.2016

Weihnachtsmarkt Langenzenn, 11 Uhr

17.12.2016

Bauernmarkt Langenzenn, Prinzregentenplatz

17.12.2016

Konzert, Jugendzentrum „Alte Post“ Langenzenn, 20 Uhr

18.12.2016

Weihnachtsoratorium mit Markus Simon, Stadtkirche Langenzenn, 17 Uhr

18.12.2016

Gesangsverein Seukendorf, Weihnachtskonzert des Pop- und Gospelchores „Rhythm and More“ und den „Young Voices“ in St. Katharina, 18 Uhr

18.12.2016

Weihnachtsmarkt Wilhermsdorf

30.12.2016

„Wie angelt FRAU sich einen Goldfisch“ –Klosterhofspiele Langenzenn, Saalbau „Grauer Wolf“, Schreiberstorberg 4, Langenzenn, 20 Uhr (weitere Termine im Januar)

31.12.2016

Silvesterball Obermichelbach, Bürgerhalle, 20 Uhr

31.12.2016

775 Jahre Hiltmannsdorf, Silvesterfeier, Scheune Hans Sippel

01.01.2017

Evang.Luth.Pfarrgemeinde, 19.Langenzenner Neujahrskonzert mit Markus Simon, Stadtkirche Langenzenn, 19 Uhr

Heft Nr. 12/2016 • Seite 8

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarramt Heilig Geist Veitsbronn Heilig Geist Kirche und Gemeinde Obermichelbach Ev.-Luth. Pfarramt Veitsbronn-Obermichelbach Obermichelbacher Str. 5, 90587 Veitsbronn Pfarramt Veitsbronn und Pfr. Johannes Meisinger Tel.: 97794030 E-Mail: [email protected] Obermichelbach/Tuchenbach: Pfrin. Ulrike Weeger Tel.: 762849, E-Mail: [email protected]

Die Werktagsgottesdienste entnehmen Sie bitte der Gottesdienstordnung

In der Regel findet jeden Sonntag um 10.15 Uhr ein Gottesdienst statt. Die Veranstaltungen im Dezember 01.12., 14:30 h Seniorengeburtstagsfeier im Gemeindehaus 04.12., 10:15 h Familiengottesdienst zum 2. Advent 04.12., 17:00 h „Kultur in der Kirche Weihnachtssterne am Jazzhimmel mit dem Veronika Zunhammer Quartett“ 05.12., 14:00 h Altenkreis im Dorfgemeinschaftshaus 05.12., 19:30 h Bibeltreff für Frauen 07.12., 19:00 h Mitarbeiterdankgottesdienst 08.12., 17:00 h Hortgottesdienst 11.12., 10:15 h Kindergottesdienst im Gemeindehaus 13.12., 17:30 h Kindergarten-Weihnachtsgottesdienst I 15.12., 17:30 h Kindergarten-Weihnachtsgottesdienst II 15.12., 20:00 h Hauskreis After Eight 18.12., 10:15 h Gottesdienst mit der Stubenmusik und Verteilung des Friedenslichtes 21.12., 14:00 h Spielenachmittag im Dorfgemeinschaftshaus 24.12., 13:30 h Familiengottesdienst mit Krippenspiel 24.12., 15:00 h Familiengottesdienst mit Krippenspiel 24.12., 16:30 h Mini-Gottesdienst 24.12., 19:00 h Christ-Vesper Wie Sie sich noch mehr Informationen besorgen können Auf unserer homepage http://www.obermichelbach.net steht „alles“. Sie können sich einen „newsletter“ (über die homepage) bestellen, dann werden Sie über jeden neuen Eintrag auf der homepage informiert. Der Gemeindebrief: Alle zwei Monate – landet in Ihrem Briefkasten, wenn Sie evangelisch und angemeldet sind. Wenn nicht – ein Anruf im Pfarramt genügt.

Gottesdienste und Veranstaltungen So 04.12.16 2. Advent 09:30 Eucharistiefeier mit dem Posaunenchor 11:00 Eröffnung des Adventsmarktes mit dem Posaunenchor. 18:00 „Weihnachtsmusik für die Seele“ am Sonntag, 6. Dezember um 18 Uhr in der Heilig Geist Kirche Veitsbronn Wir laden Sie herzlich ein zu einer besinnlichen Stunde mit Adventsliedern aus aller Welt. Sie hören Lieder u. a. aus Italien und Deutschland. Katrin Sturm (Mezzosopran) und Ulrich Engel (Tenor) werden von Ursula Bondyr am Klavier begleitet Der Eintritt ist frei, über Spenden freuen wir uns. Heilig Abend Kindermette Christmette So 25.12.16 Erster Weihnachtsfeiertag 09:30 Eucharistiefeier mit dem Posaunenchor Mo 26.12.16 Zweiter Weihnachtsfeiertag 09:30 Eucharistiefeier mit Kindersegnung 15:30 Ökumen. Weihnachtsgottesdienst im AH Veitsbronn Dabei ist es schon eine gute Tradition, die Bewohner zu beschenken. Sie sind bereit mitzuhelfen? Im Pfarramt liegen Infos mit Geschenkvorschlägen und Namen der HeimbewohnerInnen zum Mitnehmen bereit. Bitte bringen Sie die Päckchen bis Donnerstag, 15. Dezember ins Pfarramt. Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung! Sa

24.12.16

15:00 23:00

Sa

31.12.16 16:30

Hl. Messe mit Eucharistischem Segen, mit Posaunenchor

Einen besinnlichen Advent, den Frieden der Heiligen Nacht und für das Neue Jahr 2017 viel Gesundheit und Gottes reichen Segen wünscht Ihnen Allen Ihre katholische Kirchengemeinde Heilig Geist Arpad Bernath, Pfarrvikar und Team Für unser Krippenspiel am Heiligen Abend um 15.00 Uhr in der Kindermette suchen wir Mitspieler/innen! Proben sind am Samstag 03.12./10.12. und 17.12. jeweils 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr in der Heilig Geist Kirche. Wir würden uns sehr freuen wenn du mit machst! Bei Interesse melde dich bei: Frau Frank (72303619) oder im Pfarrbüro Heilig Geist (751446) Wir freuen uns auf dich! Fortsetzung auf Seite 10

Heft Nr. 12/2016 • Seite 9

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Sternsingeraktion 2017 Die als Könige verkleideten Kinder und Jugendlichen werden, mit ihren erwachsenen BegleiterInnen, am 06.1.(Obermichelbach), 07.1.(Puschendorf, Tuchenbach) und 08.1.2016 (Veitsbronn) in unserem Pfarrgebiet unterwegs sein. Sie bringen den Segen in die Familien und bitten um Spenden für das Kindermissionswerk und das Caritas-Babyhospital in Bethlehem. Wir können nur viele Menschen besuchen, wenn Viele bereit sind mit zu machen. Evangelische Familien, die den Besuch der Sternsinger wünschen und bisher noch nicht besucht wurden, bitten wir, bis zum 20.12. im Pfarrbüro Bescheid zu geben. Wir suchen „Könige“ und „Königinnen“, ebenso wie Begleitpersonen. Falls Du/Sie Interesse haben, die Listen liegen im Dezember in der Kirche/Sakristei zum Eintragen auf. Am Mittwoch, 14. Dezember um 17 Uhr ist das Infotreffen für die Kinder in den Jugendräumen, Friedrichstr 8. Auch 2016 können Sie auf dem Veitsbronner Adventsmarkt Olivenholz-, Filzartikel und Diverses erwerben. Alles wurde in Bethlehem und Umgebung gefertigt. Der Verkaufserlös geht zu 100 % an die Menschen im Heiligen Land. Unsere Solidarität mit ihnen ist wichtiger denn je. Wir freuen uns auf Sie! Monika Pechtl und Team Herzliche Einladung zu einer besinnlichen halben Stunde mit adventlichen Liedern und Texten an der Kapelle Retzelfembach am Freitag, 09.12., jetzt neu, bereits um 19:00 Uhr! Bitte bringen Sie Laternen und Lichter mit, um diese kurze Zeit des Innehaltens im Adventstrubel zu unterstreichen. Gestaltung: Familienkreis II Heilig Geist Veitsbronn und Mitglieder des Posaunenchors Heilig Geist Veitsbronn.

Anzeige Gemeinde Puschendorf, Landkreis Fürth sucht baldmöglichst eine/n Mitarbeiter/in am Bauhof in Vollzeit (39 Wochenstunden) mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gärtner oder Landschaftsgärtner Wir erwarten: - Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich Gärtner/GaLa-Bau - Fahrerlaubnis Klassen CE oder C1E, mindestens jedoch Klasse BE - Soziale Kompetenz (Freundlichkeit, Teamfähigkeit), Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie körperliche und psychische Belastbarkeit). - Technisches Verständnis, Geschick und Allrounderfähigkeiten. - Durchschnittliche Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, insbesondere auch zur vertretungsweisen Führung unserer Kläranlage. - Ein hohes Maß an Flexibilität, wie sie in einer kleinen Gemeindeverwaltung nötig ist. - Bereitschaft zur Arbeit im Freien, bei jedem Wetter und auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (insbesondere für Winterdienst oder sonstige Notfälle). - Die Stelle sollte baldmöglichst angetreten werden können. - Einige Jahre Erfahrung im erlernten Beruf Wir bieten: - Eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer kleinen, überschaubaren Gemeinde und mit einem kleinen Kollegenkreis. - Einen unbefristeten, sicheren Arbeitsplatz. - Bezahlung und Sozialleistungen nach den Vorschriften des Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre künftigen Aufgaben: - Vorrangig Unterhalt der Grünflächen und Spielplätze, Winterdienst, Waldarbeiten, vertretungsweise Führung der Kläranlage. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Nachweisen Ihrer Qualifikation und ggf. bisheriger Tätigkeit baldmöglichst, jedoch bis spätestens 22. Dezember 2016, an die Gemeinde Puschendorf, Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf. Für Fragen steht Ihnen der 1. Bürgermeister Herr Wolfgang Kistner, Tel. 09101/9095-11, gerne zur Verfügung. www.puschendorf.de

Heft Nr. 12/2016 • Seite 10

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Diakonieverein VeitsbronnTuchenbach-Obermichelbach e.V.

Haben Sie Silvester schon was vor? …Wie wäre es mit einer gemeinsamen Silvesterreise:

Vorstand: Diakon Reinhold Netz, Heidi Matz, Wolfgang Siebert; Büro: Frau Elena Kulik Tel.: 0911/80199-235 Email: [email protected] Homepage: www.diakonieverein-veitsbronn.de Montag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr + Mittwoch: 14:30 - 17:00 Uhr Unser Büro ist vom 27.12.2016 bis 5.1.2017 geschlossen. Ab Montag,9.1.2017 sind wir wieder für Sie da. Regelmäßige Termine 2016 Tanztee mit Livemusik Termine: Dezember kein Termin, am 25. Januar wieder im Haus der Diakonie Wann? jeden 2. Mittwoch Termine:14. Dezember im Seniorenzentrum Phönix Meditatives Tanzen Wann? jeden 2. Montag im Monat, 19:30 – 21:00 Uhr Überkonfessioneller, offener Gesprächskreis für Trauernde Auf Anfrage, bitte kontaktieren: Leitung: Ursel Müdsam, Tel.: 755918 MS - Selbsthilfegruppe Wann? jeden 3. Montag im Monat, 15:00 – 17:00 Uhr Schachtreff Wann? jeden Mittwoch, 09:00 Uhr Spielenachmittage Wann? jeden 2. und 4. Freitag, 14:00 – 16:00 Uhr

Eine gemeinsame Silvesterreise „Silvester am Plattensee“ Fr. 30.12.- Mo. 2. Januar 2017 4-tägige Luxus Busreise über Silvester an den Plattensee in Ungarn inklusive Unterbringung im 3***Sterne-Hotel, Halbpension, Silvesterfeier mit Silvester-Menü, Live-Musik & Tanz im Hotel; Tagesausflüge nach Pecs „Auf den Spuren der Türkenzeit“ und Tihany malerische Halbinsel im Plattensee- mit Reiseleitung, Besuch von Baden bei Wien und Stadt Wien bei der An- und Abreise. 268,- € p. P. ; EZ + 30,-€; Kinder bis 10 Jahre minus 20%. Ihr Diakon R. Netz Auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk? Verschenken Sie doch einen Tagesausflug nach Pilsen: Tagesfahrt am Donnerstag 30. März 2017 - Stadtführung in Pilsen - Besichtigung der„Pilsner Urquell“ Preis 39,-€ p. P. Der Diakonieverein Veitsbronn/Obermichelbach/Tuchenbach bedankt sich herzlich bei allen Mitarbeitern für die Unterstützung im Jahr 2016. Die Vorstandschaft und das Team des Diakonievereins wünscht allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, Frohes Fest, Gesundheit und Gottes Segen für das nächste Jahr. Vorstandschaft Diakonieverein Anzeige

Weight Watchers: Dienstags Andrea Korn, Email: [email protected]

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Heft Nr. 12/2016 • Seite 11

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2016 Bürgerfragestunde Es lag die schriftliche Anfrage eines Bürgers vor, wie es mit der Dichtigkeitsprüfung der privaten und öffentlichen Abwasserleitungen weitergeht. Er wollte wissen, ob bereits Angebote von entsprechenden Firmen vorliegen. Antwort: Da das Bauamt dieses Jahr nur teilweise besetzt war, musste das Projekt auf 2017 verschoben werden. Die Gemeinde wird für ihre Bereiche eine Ausschreibung erstellen und ein Unternehmen beauftragen. Privatanlieger können sich anschließen. Sobald es hierzu nähere Informationen und einen Zeitplan gibt, wird es öffentlich bekannt gemacht. Anfragen Zu Anfragen aus der letzten Sitzung teilt Bgm. Jäger mit: Anpflanzung Kreisverkehr Es wurde nach der Anpflanzung im Bereich Kreisverkehr des Landkreises gefragt. Laut Auskunft der Straßenmeisterei soll sie noch 2016 erfolgen. Sauberkeit und Sicherheit der Gehwege Eine Reihe von Grundstückseigentümern wurde schriftlich aufgefordert, Gehwege zu säubern bzw. Hecken zu schneiden. Die Kontrolle und Mahnungen erfolgen nächste Woche. Regenrückhaltebecken Mit Herrn Lessmann von der Unteren Naturschutzbehörde war eine Säuberung der RRB im September vereinbart. Seine Vertretung hat mitgeteilt, dass vor Oktober nur eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Bürgermeister Jäger schlägt vor, zu warten, bis Herr Lessmann aus dem Urlaub zurück ist. Jugendparlament Für die Wahl des Jugendparlaments stehen im Moment vier Bewerber zur Verfügung. Sieben werden aber benötigt. Weitere Bewerber werden noch gesucht. Bericht des Bürgermeisters Hortausbau Herr Dotterweich-Bort ist anwesend, da er zum Thema Hortausbau neue Informationen gibt. Mit dem Landratsamt und der Regierung v. Mfr. haben positive Gespräche stattgefunden. Der Fördersatz soll erhöht werden. Eine Mitteilung der Regierung über die Erhöhung der Fördersätze ist bisher aber noch nicht eingegangen. Herr Dotterweich-Bort präsentiert die mitgebrachten Entwurfspläne: Vom Windfangbereich geht es rechts in den Werkraum, der als Treppenaufgang in das Dachgeschoss umgebaut wird. Der Aufgang endet im DG in einen Vorbereich. Davon rechterhand befindet sich der Garderobenraum. Weiterhin sind ein Gruppenraum (50 qm)- und ein neuer Werkraum (10 qm) geplant. Auch ein Personalraum (20 qm) und ein weiterer Hausaufgabenraum (30 qm) sind notwendig. Die sanitären Anlagen wer-

den über den sanitären Anlagen im EG positioniert. Die verbleibende große Fläche im Süden des Gebäudes, ist laut der Regierung von Mfr. förderfähig, wenn man einen Therapieraum für integrative Plätze vorsieht. Herr Dotterweich-Bort zeigt dem Gemeinderat auch seine Entwurfspläne zur Belichtung des Gebäudes. Die Fassade und die Belichtung müssen noch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht überprüft werden. Da im DG teilweise nur eine begrenzte Kopfhöhe vorhanden ist, muss geklärt werden, wo die Zwischendecke eingezogen werden soll. Herr Aechtner möchte wissen, ob der Therapieraum auch für Rollstuhlfahrer geeignet ist. Antwort: Der Therapieraum kann im EG untergebracht werden. Es ist barrierefrei. Herr Jäger ergänzt, dass sich die Förderung auf das Summen-Raum-Programm für das gesamte Projekt bezieht. Nach der Anzahl der Kinder wird die förderfähige Fläche errechnet. Durch den integrativen Platz steigt die förderfähige Fläche um 70 qm. Der Tausch der Räumlichkeiten (Therapieraum EG und Mehrzweckraum DG) wäre allerdings von der Bezeichnung her mit der Förderstelle abzuklären. Herr Zimmermann bittet um Alternativen zum vorgestellten Belichtungsentwurf. Aus Kostengründen sollten andere Varianten geprüft werden. Herr Jäger merkt an, dass man mit erheblichem Aufwand und Erfolg den Scheunencharakter bewahrt hat. Der Kreisbaumeister hat bereits darauf hingewiesen, dass aus denkmalschutzrechtlicher Sicht der Charakter erhalten bleiben muss. Schrägverglasungen und Dachflächenfenster werden abgelehnt. Herr Dotterweich-Bort hat Vergabevorschläge für die Beauftragung weiterer Sonderfachleute dabei. Da sie nicht auf der Tagesordnung stehen, können sie nicht behandelt werden. Herr Jäger schlägt einen Vorratsbeschluss vor, den günstigsten Bieter beauftragen zu können. Der Gemeinderat lehnt dies ab. Herr Zimmermann möchte nicht, dass die Vorplanungen zum Hortausbau veröffentlicht werden, solange der Gemeinderat noch keine Entscheidung getroffen hat. Herrn Deininger betont, dass es ihm wichtig ist, dass das Thema Kosten gleichrangig mit anderen Punkten, wie z.B. dem Erscheinungsbild, behandelt wird. Friedhof Im nördlichen Teil des alten Friedhofsteils ist nun die Gabionenwand fertig. Die Arbeiten zum Bau der Urnenwand haben heute begonnen und werden diese Woche fertiggestellt. Auch mit den Arbeiten an der Sandsteinmauer wird diese Woche begonnen. Bike-Park Heute hat ein Gespräch mit Herrn Tschugg (Bike-Park-Planer), Frau Inhof, Frau Wendler-Aufrecht und den Jugendlichen des Jugendparlaments stattgefunden. Voraussichtlich kann nächste Woche mit dem Bau des Bike-Parks begonnen werden. Die Jugendlichen haben angeboten mitzuhelfen. Umbau/Neubau Feuerwehr und Bauhof Diese Woche hatte er ein Gespräch mit dem Architekten, Herrn Pasemann. Es gibt jetzt einen Entwurf, allerdings fehlen noch die Kostenberechnungen zur Sanierung des Bestand und eine

Heft Nr. 12/2016 • Seite 12

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Gegenüberstellung der Kosten Neubau FFW +Bauhof/Sanierung Bestand. Vergabe Gehwegreparatur 2016 Der Gemeinderat Obermichelbach vergibt den Auftrag für die Gehwegreparatur 2016 in Obermichelbach an die Firma K+R Pflasterbau GdbR, 91187 Röttenbach. Vergabe Kanalbauarbeiten/-sanierung 2016 Der Gemeinderat Obermichelbach vergibt den Auftrag über die Kanalbauarbeiten/-sanierung 2016 in Obermichelbach an die Firma Mühlherr-Bau GmbH, in 96328 Küps. Planung Horterweiterung, Vergabe Tragwerksplanung Der Gemeinderat Obermichelbach vergibt den Auftrag Tragwerksplanung für den Dachgeschossausbau des Hortes in Obermichelbach an die Firma IB für Bauwesen GmbH, Dipl. Ing.(FH) H. Tiefel, 90587 Veitsbronn. Planung Horterweiterung, Vergabe Brandschutzplanung Der Gemeinderat Obermichelbach vergibt den Auftrag Brandschutzplanung für den Dachgeschossausbau des Hortes in Obermichelbach an die Firma Oehmke+Herbert Planungsgesellschaft, 90419 Nürnberg. Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt das Angebot der Firma wavetec anzunehmen.

gerückt werden sollte. Antwort: Der Bauhof wird sich das ansehen. Herr Aechtner fragt nach dem Sachstand Nahwärme Lindenweg. Antwort: Leider gibt es im Moment nichts Neues zu berichten. Frau Wendler-Aufrecht fragt nach, ob der geschotterte Triebweg in Untermichelbach im Bereich der Wohnbebauung nicht hergerichtet werden kann. Antwort: Das wäre eine erstmalige Erschließung und damit voll umlagepflichtig. Die Anwohner wissen das und haben deshalb darauf verzichtet. Herrn Höcherl ist aufgefallen, dass auf der Straße im Wald Richtung Burgstall einige Löcher im Belag vorhanden sind. Antwort: Zuständig ist die Stadt Herzogenaurach und man wird sie darüber informieren. Herr Schumann berichtet, dass nach wie vor das Spülwasser der ESTW im Lindenweg in den Schmutzwasserkanal läuft. Antwort: Man hat das bereits mehrmals gemeldet und wird nochmals nachfragen. Herr Zimmermann bittet darum, die Anwohner darauf hinzuweisen, dass bei vollen Wertstoffcontainern am Standort Rathaus andere mögliche Standorte, wie Kirchenweg und Rewe, genutzt werden sollten. Ein Schild sollte am Standort Rathaus aufgestellt und im Mitteilungsblatt ein kurzer Artikel veröffentlicht werden. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bikepark Obermichelbach

Anschaffung eines Messgerätes zur Verkehrszählung Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Feuerwehr, Vergabe Einbau Digitalfunk Der Gemeinderat Obermichelbach vergibt den Auftrag über die Montage der Digitalfunkgeräte für die Fahrzeuge der FFW Obermichelbach an die Firma abel & käufl, 84034 Landshut. Anträge auf isolierte Befreiungen, Bauvoranfrage Es wurden drei Anträge auf isolierte Befreiungen zur Errichtung von Carports gestellt. Der Gemeinderat Obermichelbach genehmigt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenzen. Es wurde eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes gestellt. Ein Rinderstall soll zu Garagen umgebaut werden. Der Gemeinderat stellt im Fall einer Genehmigungsfähigkeit sein Einvernehmen in Aussicht. Das Anwesen liegt nach § 35 BauGB im Außenbereich. Ob hier eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, liegt nicht im Entscheidungsbereich des Gemeinderates. Die Unterlagen werden zuständigkeitshalber an das LRA Fürth zur Prüfung weitergegeben. Anfragen Herr Zimmermann ist der Ansicht, dass die Bodenmarkierung „Zone 30“ im Kirchenweg näher an den Kreuzungsbereich

Was lange währte wurde endlich gut: Der Bikepark wurde im Oktober tatsächlich noch fertiggestellt. Nach der langen Vorgeschichte und den erneuten Schwierigkeiten mit dem eigentlich vorgesehenen Planer war damit fast nicht mehr zu rechnen. Erfreulicher Weise machte sich aber dessen Vertreter und Nachfolger, Guido Tschugg, nach den ersten Kontakten relativ schnell ans Werk. Dank des großen Einsatzes einiger Jugendlicher und auch der Feuerwehr (Bewässerung) war dann nach 14 Tagen fast alles erledigt. Jetzt fehlt noch die Beschilderungen und einige Arbeiten im Umfeld, aber der Parcours ist fertig. Zum Glück und zur Begeisterung gab es dann im Oktober auch noch einige Sonnentage, so dass an manchen Tagen richtig Be-

Heft Nr. 12/2016 • Seite 13

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach trieb war. Da es unter den Antragstellern, Mitgliedern des Jugendparlamentes, schon einige Könner gibt, konnte man auch schon richtige Sprünge und Kunststücke bewundern. Die Anlage ist aber in Teilbereichen auch für Anfänger geeignet, so dass sich die Biker-Szene in Obermichelbach sicher schnell vergrößern wird. Nun, im Spätherbst, ist es natürlich schwierig. Meist ist es zu nass, zu kalt, oder beides. Sollte es aber einmal Schnee geben, dann gibt es auch die Möglichkeit, mit dem Schlitten den Nord-Ost-Hang hinunter zu rutschen. Der höchste Punkt auf der Westseite ist nicht nur Startrampe der Biker, sondern auch geplante „Bergstation“ der Rodler. Durch die Verarbeitung der gesamten gelagerten Erde konnte man sich die Abfuhr überschüssigen Materials sparen. Damit wurde der lang gehegte Wunsch nach einem Schlittenberg ebenfalls Wirklichkeit. Bleibt nur zu hoffen, dass es wieder einmal einen Winter mit richtig Schnee gibt. Die endgültige Fertigstellung des Bikeparks ist für Frühjahr 2017 geplant. Der Vorplatz muss noch geschottert werden, ein Unterstand wird aufgebaut, und für Werkzeug wird noch eine absperrbare Hütte benötigt. Die Einweihung soll als BikeEvent gefeiert werden. Spenden hierfür werden gerne angenommen. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Seniorenrat Obermichelbach Termine Dezember 2016 Datum

Uhrzeit Veranstaltung

Ort

01.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

01.12.

15.00

Spielenachmittag Herren

DGH

01.12.

18.00

Eröffnung Adventsfenster

DGH

03.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

05.12.

12.00

Altenkreis Ev. Kirchengemeinde

DGH

06.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

07.12.

11.30

Suppenessen

DGH

07.12.

13.00

Infokreis-Sitzung

DGH

08.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

14.30 15.00

Spielenachmittag Damen Herren

DGH

13.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

14.12.

09.30

Weihnachts-Frühstück mit Hausmusik

DGH

15.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

15.12.

15.00

Spielenachmittag Herren

DGH

20.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

21.12.

Wandern: Die Dezemberwanderung entfällt

21.12.

14.00

Spielenachmittag Kirchengem.

DGH

22.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

22.12.

15.00

Spielenachmittag Herren

DGH

27.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

29.12.

09.00

Nordic-Walking

BH

14.30 15.00

Spielenachmittag Damen Herren

DGH

08.12.

Neues vom SeniorenRat Eröffnung des 1. Adventsfensters Es ist mittlerweile schon zur Tradition geworden, dass das erste Michelbacher Adventsfenster im Dorfgemeinschaftshaus eröffnet wird. Es wird von unserer Ruth Illauer wieder liebevoll dekoriert und der Seniorenrat wird sich auch wieder um Speis und Trank kümmern. Neben Glühwein und Plätzchen gibt es auch was Deftiges und zwar auch schon traditionell eine Soljanka. Seien Sie also herzlich eingeladen, sich am 1. Dezember auf den Weg zum Dorfgemeinschaftshaus zu machen, um mit uns um 18 Uhr den Michelbacher Adventskalender‘ zu eröffnen. Einladung zum Weihnachtsfrühstück Das Seniorenfrühstück im Dezember ist nicht nur der gewohnte monatliche Frühstückstreff sondern auch unsere Weihnachtsfeier, zu der neben unseren ‚Stammgästen‘ auch unsere Kegler, Kartler und Wanderer und auch jeder, der uns mal kennenlernen will, herzlich eingeladen sind. Unser kulinarisches Angebot wird auch dementsprechend erweitert werden – lasst euch überraschen und bringt viel Hunger mit! Für die musikalische Umrahmung wird Helga Wolkersdorfer mit ihren Musikerkollegen sorgen und uns mit stimmungsvoller Weihnachtsmusik erfreuen.

29.12.

Abkürzungen: BH = Bürgerhalle; DGH = Dorfgemeinschaftshaus Burgstallstr. 6

Heft Nr. 12/2016 • Seite 14

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Mitteilungen der Nachbarschaftshilfe Nachbarschaftshilfe auf Ehrenamtsmesse vertreten: Am 23.10.2016 fand die erste Ehrenamtsmesse des Landkreises Fürth in Zirndorf statt. Eingebettet in den wunderschönen Herbstmarkt Zirndorfs und eröffnet von Landrat Matthias Dießl fand sie viel Beachtung. Ziel für mich war es, die Nachbarschafshilfe im Landkreis weiter bekannt zu machen und auf die Angebote und Veranstaltungen hin zu weisen. Es ergaben sich gute Gespräche und ich konnte am Abend mit vielen Infos und Anregungen nach Hause fahren.

Die Adventsfenster öffnen sich jeden Abend um 18.00 Uhr. Achtung: das Fenster der Gemeinde können Sie schon ab 17.00 Uhr bewundern!

Wunderschöne Adventsfenster warten auf Sie! Alle Jahre wieder – kommt die Weihnachtszeit. Und mit ihr leider oft noch mehr Hektik und Stress. In Obermichelbach haben Sie auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, sich kleine Auszeiten aus dem turbulenten Treiben vor Weihnachten zu nehmen. Denn auch dieses Jahr haben sich 24 Teilnehmer für die Adventsfenster gefunden! Spazieren Sie doch einfach am Abend an den wunderschön geschmückten Fenstern und Türen vorbei. Oder kommen Sie zu dem einen oder anderen Adventsfenster mit Bewirtung und genießen Sie bei einem Glas Glühwein nette Gespräche. Übrigens: Gerade Kindern können Sie mit den Adventsfenstern das Warten aufs Christkind verkürzen.

Die Adressen der teilnehmenden Haushalte sehen Sie auf der farbigen Seite der Nachbarschaftshilfe. Start ist am 1. Dezember im Dorfgemeinschaftshaus um 18.00 Uhr. Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit, ein frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr! Cornelia Eyßelein Nachbarschaftshilfe Sprechstunde: Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, Dorfgemeinschaftshaus, Burgstallstr. 6, 90587 Obermichelbach Tel.: 0911-97796128 Mobil: 0171-1670199 (Mo-Fr. 9.00-18.00 Uhr) Mail: [email protected]

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Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar 2017 ist der 10. Dezember 2016 Heft Nr. 12/2016 • Seite 15

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 12/2016 • Seite 16

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 12/2016 • Seite 17

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Heft Nr. 12/2016 • Seite 18

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Ausgabe 14/2016

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

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Heft Nr. 12/2016 • Seite 23

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

Heft Nr. 12/2016 • Seite 24

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

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19.30-21.00

08.12.2016

9,00 €

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Schaumwein-Seminar

Rainer Betz

14.00-17.00

10.12.2016

34,00 €

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Rainer Sulzer

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07.01.2017

20,00 €

51

Die 8 Brokatübungen mit Entspannung Marg. M. Mayr (5x)

18.30-20.00

10.01.2017

30,00 €

35

Vegetarische Leckerbissen (Kochkurs)

Rainer Betz

18.30-21.30

12.01.2017

32,00 €

2

"Das Lavendelzimmer", Lesung

M. Raab-Eicke

19.30-21.00

18.01.2017

9,00 €

39

Kulinarische Kreuzfahrt (Kochkurs)

Renate Büttner

18.30-21.30

19.01.2017

32,00 €

46

Erste Hilfe am Baby/Kind Intensiv (2x)

Svenja Höse

09.15-13.15

21.01.2017

45,00 €

7

Wein-Seminar: Grundlagen

Rainer Betz

14.00-18.00

28.01.2017

37,00 €

36

Basisch Kochen (Kochkurs)

I.Pöhlmann

18.30-21.30

02.02.2017

25,00 €

16

Mann malt Acryl

F. Delatron

18.30-21.30

09.02.2017

25,00 €

40

Kochen mit "Pep" - Gerichte aus Mexiko Renate Büttner (Kochkurs)

18.30.21.30

09.02.2017

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18

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10.00-14.00

18.02.2017

24,00 €

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Weitere Informationen zum Inhalt und zum Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung im Programmheft bzw. der Website www.vhs.obermichelbach.de. Die Anmeldung ist über das Kontaktformular auf der Website oder mit dem im Programmheft enthaltenen Anmeldeschein möglich.

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Heft Nr. 12/2016 • Seite 26

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach Herr Leonhard Eder, 1. Bürgermeister Tuchenbach, hat am 31.10.2016 die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze erhalten.

passen. Außerdem erfolgen eine Berechnung der Stapelbarkeit und eine Prüfung der Handhabung und Transportierbarkeit. Die Gebietsverkaufsleiterin präsentiert verschiedene Varianten für die Polsterung: Mikrofaser und Kunstleder und die entsprechenden Farbmuster hierzu. Die Bemusterung endet um 19:30 Uhr. Bericht des Bürgermeisters • Kanalsanierung Die Arbeiten der Firma Geiger sind abgeschlossen. • Gehwegsanierung Die Pflasterarbeiten sind fertig. Die Teerarbeiten werden in den nächsten zwei Wochen noch ausgeführt (witterungsabhängig).

Leonhard Eder hat diese Auszeichnung als Anerkennung für sein langjähriges kommunalpolitisches Wirken erhalten. Diese Auszeichnung ist eine große Ehre. Er ist Gründungsmitglied der Interessengemeinschaft Tuchenbach im Jahre 1989 und seit 1990 Mitglied im Gemeinderat. Erster Bürgermeister der Gemeinde Tuchenbach ist er seit 2002. Im Landkreis Fürth, mit seinen 14 Gemeinden, ist er der einzige Bürgermeister, der dieses Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister ausübt. Mit großer Sorgfalt, äußerster Gewissenhaftigkeit, Weitblick und sehr viel persönlichem Engagement setzt er sich stets zum Wohle seiner Heimatgemeinde Tuchenbach und für die Belange der Bürgerinnen und Bürger ein. Seit 2008 ist er Mitglied des Kreistages im Landkreis Fürth. In einer Feierstunde wurde ihm, die vom Bayerischen Staatsminister des Innern für Bau und Verkehr Joachim Herrmann, verliehene Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung in Bronze vom Regierungspräsidenten Dr. Thomas Bauer in Ansbach überreicht. Die Gemeinde Tuchenbach schließt sich den Glückwünschen an und bedankt sich sehr für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle seiner Heimatgemeinde. Für die Zukunft wünschen wir Herrn Leonhard Eder alles Gute, Gesundheit und weiterhin stete Freude und Ausdauer in der Kommunalpolitik. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2016 19:00 Uhr Ortstermin Bürgerhaus: Bemusterung Stühle Bürgermeister Eder begrüßt den Gemeinderat und die Gebietsverkaufsleiterin eines Stuhlherstellers. Diese Firma präsentiert zwei gleiche Stuhlmuster wie in der Sitzung vom 19.09.2016 vorgestellt nun im Bürgerhaus. Hier wird an einem vorhandenen Tisch geprüft, wie die Stühle dazu

Baupläne Antrag auf einen Umbau eines Einfamilienhauses Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4. Das Vorhaben entspricht nicht im vollen Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wird eine Befreiung im Bereich der Fensterhöhen und der Dachneigung benötigt. Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses. Aufhebung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14 mit integriertem Grünordnungsplan „An der Herzogenauracher Straße“ vom 25.07.2016 Bürgermeister Eder begrüßt Herrn Ing. Wagner, Roßtal, und erteilt ihm das Wort. Herr Wagner erläutert den Sachverhalt. Der Gemeinderat Tuchenbach hat in der Sitzung vom 25.07.2016 den Bebauungsplan Nr. 14 mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 30.05.2016 als Satzung beschlossen. Die vorgebrachten Änderungen und Bedenken der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange, wurden in der Sitzung vom 25.07.2016 vom Gemeinderat geprüft und abgewogen. Die hieraus resultierenden Änderungen der Festsetzungen zum Schallschutz waren in der vorliegenden Fassung des beschlossenen Bebauungsplanes noch nicht eingearbeitet. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 30.05.2016 war somit noch nicht beschlussreif. Der Beschluss des Gemeinderates vom 25.07.2016 über die Satzung des Bebauungsplan Nr. 14 in der Fassung vom 30.05.2016 wird aufgehoben. Bebauungsplan Nr. 14 mit GOP Herr Wagner erklärt den Sachverhalt und verliest die vorgebrachten Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange. LRA Fürth, Abteilung 1SG 42(Untere Naturschutzbehörde) Stellungnahme: Die Fertigstellung der externen Ausgleichsmaßnahmen ist der UNB mitzuteilen. Die Meldung an das Bayerische Ökoflächenkataster ist der UNB mitzuteilen (Kopie des Meldebogens). Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Es wird angestrebt, die

Heft Nr. 12/2016 • Seite 27

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach Ausgleichsmaßnahmen wie in Kapitel 5.4 der Begründung beschrieben auszuführen. Ein Meldebogen für das Bayerische Ökoflächenkataster ist vorzubereiten und zur Anerkennung der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. LRA Fürth, Abteilung 4SG 41(SB 412 – Wasserrecht, Naturschutzrecht/ Bodenschutz/Altlasten) Stellungnahme: Gegen die Aufstellung des BPL Nr. 14 „An der Herzogenauracher Straße“ bestehen keine Einwände. Auf die Stellungnahme vom 18.02.2016 und 04.07.2016 wird mit der Bitte, dieses zu beachten, verwiesen. Das Wasserwirtschaft Nürnberg ist zu hören und dessen Stellungnahme ist zu beachten. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die beiden Stellungnahmen wurden bereits in der Sitzung vom 25.07.2016 abgewogen. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg liegt vor und wurde bereits in der Sitzung vom 25.07.2016 abgewogen. Es ergeben sich keine weiteren Änderungen. LRA Fürth, Abteilung 1SG 13 (Abfallwirtschaft) Stellungnahme: Es wird auf die Ausführungen vom 04.07.2016 verwiesen. –– Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die genannte Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung vom 25.07.2016 abgewogen. Es ergeben sich keine weiteren Änderungen. Main-Donau Netzgesellschaft mbH Stellungnahme: Wir haben Kenntnis genommen, unsere Stellungnahme vom 29.01.2016 mit dem Aktenzeichen ANR02201600570 behält weiterhin Gültigkeit. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die genannte Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung vom 25.07.2016 abgewogen. Es ergeben sich keine weiteren Änderungen. Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe Erlangen Stellungnahme: Es gelten die Stellungnahmen vom 17.02.2016 sowie 07.07.2016 und sind zu berücksichtigen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die genannten Stellungnahmen wurden bereits in der Sitzung vom 25.07.2016 abgewogen. Es ergeben sich keine weiteren Änderungen. Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14 mit integriertem Grünordnungsplan „An der Herzogenauracher Straße“ Die vorgebrachten Stellungnahmen zu den Änderungen der Festsetzungen zum Schallschutz wurden geprüft und abgewogen. Es ergeben sich keine weiteren Änderungen für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 mit integriertem Grünordnungsplan. Der Gemeinderat beschließt den ausliegenden Bebauungsplan Nr. 14 „An der Herzogenauracher Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Planblatt mit den textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Fassung vom 29.08.2016 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung dem Landratsamt Fürth anzuzeigen und den Bebauungsplan zur Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 zur Genehmigung vorzulegen. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 Bürgermeister Eder stellt dem Gemeinderat die Planungen zur Betriebserweiterung einer ortsansässigen Firma vor. Geplant sind eine neue Produktionshalle und ein Anbau eines Bürogebäudes. Die Aufhebung des gesamten Bebauungsplans „Tuchenbach Nr. 7“ ist notwendig, da die Firma keine weitere Möglichkeiten mehr hat um anzubauen. Deshalb möchte die Gemeinde Tuchenbach den bestehenden Bebauungsplan „Tuchenbach Nr. 7“ aufheben um dann das Gebiet zukunftsorientierter überplanen zu können Geplant ist eine Umwandlung vom Mischgebiet zum Gewerbegebiet. Hierzu sollen alle gewerbetreibenden Nachbarn befragt werden ob von ihrer Seite ein Interesse besteht, in die Planungsänderungen mit aufgenommen zu werden. erklärt Bürgermeister Eder. Gemeinderat Fleischmann fragt nach den Auswirkungen der Umstellung auf ein Gewerbegebiet. Antwort Bürgermeister Eder: Die Firmen haben mehr Rechte. Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt, die Aufhebung des gesamten Bebauungsplans „Tuchenbach Nr. 7“ mit allen dazugehörigen Anlagen nach § 9 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die von der Planung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Bebauungsplan Nr. 40 „Heide II“ der Gemeinde Veitsbronn; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. BauGB Die Gemeinde Veitsbronn bittet mit Schreiben vom 13. Oktober 2016, um Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange. Ziel der 8. Bebauungsplanänderung der Gemeinde Veitsbronn ist es, für den Änderungsbereich nördlich der Kreppendorfer Straße momentan ein ausgewiesenes WA (reines Wohngebiet) in eine landwirtschaftliche Fläche herunter zu stufen. Als nächsten Schritt plant die Gemeinde Veitsbronn, nördlich der Puschendorfer Straße, ein neues WA (reines Wohngebiet) mit einem M (Mischgebiet) auszuweisen. Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt die vorgelegten Entwürfe zustimmend zur Kenntnis und beschließt keine Äußerungen/Einwendungen zu erheben. Änderung im Umsatzsteuerrecht Mit Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde die Besteuerung der öffentlichen Hand im Bereich der Umsatzsteuer zum 01.01.2016 neu geregelt. Das neue UStG besagt im Groben, dass künftig alle privatrechtlichen Tätigkeiten einer Kommune umsatzsteuerpflichtig sind, insofern keine Steuerbefreiungsvorschrift greift. Bisher sind privatrechtliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer ausgenommen, wenn kein Betrieb gewerblicher Art gem. KStG vorliegt. Diese Neuregelung hat umfangreiche und noch nicht überschaubare Auswirkungen auf diverse privatrechtliche Tätigkeiten aller Kommunen. Ebenso sind öffentlich-rechtliche Tätigkeiten betroffen, insofern eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

Heft Nr. 12/2016 • Seite 28

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach Genaue Regelungen und Informationen hierzu liegen allerdings noch nicht vor. Trotzdem gilt die Regelung bereits für das Steuerjahr 2016. Auf Grund der Unklarheiten wird vom Gesetzgeber eine Optionsmöglichkeit vorgehalten, nach deren Erklärung die bisherige USt-Regelung bis 31.12.2020 beibehalten werden kann und somit weiterhin verbindlich gilt. Die Steuerberatungsgesellschaft rät eindringlich dazu, von der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Antrag auf Fortführung der alten Rechtslage) Gebrauch zu machen, um damit eine rechtssichere Handhabung der USt-Jahreserklärung für das Jahr 2016 und Folgejahre zunächst zu gewährleisten. Gemeinderat Hümmer erkundigt sich nach der Herkunft des Beschlussbuchvorschlages. Antwort Bürgermeister Eder: Bayerischer Gemeindebund und Steuerberatungsgesellschaft. Der Gemeinderat beschließt: Bürgermeister Eder wird ermächtigt, über die Steuerberatungsgesellschaft eine Optionserklärung beim zuständigen Finanzamt Fürth abzugeben, nach der die Gemeinde Tuchenbach das Recht in Anspruch nimmt, alle privatrechtlichen Tätigkeiten sowie öffentlichrechtliche Tätigkeiten bei denen Wettbewerbsverzerrung vorliegt, weiterhin nach der alten USt-Regelung abzuwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt im 2. Schritt abzuklären, welche Bereiche künftig von der neuen Regelung betroffen sein werden und ob sich, bei einem vorzeitigen Übergang zum neuen Recht, Handlungsbedarf ergibt. Mitteilungen und Anfragen Gemeinderat Zollfrank zeigt an, dass durch die Arbeiten der Firma Telekom an der Kreuzung Hauptstraße/Bergstraße die Fußgängerwege zu lange blockiert werden. Für die Schul- und Kindergartenkinder ist dies eine erhebliche Behinderung. Die Sicherheit ist gefährdet. Er fordert dass die Arbeiten schnell beendet werden. Antwort Bürgermeister Eder: Die Telekom arbeitet zügig daran. Änderungen zum Terminplan liegen nicht vor. Gemeinderat Zollfrank moniert, dass es bei den Planungen zur Sanierung der Gehwege in der Wiesengrundstraße versäumt wurde, genügend Platz für eine Seniorenbank zu schaffen. Außerdem lässt die Gehwegbreite kein Nebeneinanderfahren von Rollatoren zu. Er fordert, dass dies bei künftigen Projekten mit eingeplant werden soll. Antwort Bürgermeister Eder: Dies kostet enorm viel Geld, weil es eine komplette Neugestaltung der Straßen erfordert, früher wurden Gehsteige mit 1,00 m Breite gebaut, heutzutage sind sie 1,40 m breit. Es ist alles machbar, aber solche Wünsche können nur finanziert werden, wenn dies auf jeden Bürger umgelegt wird. Als Jugendbeauftragter der Gemeinde berichtet Gemeinderat Zollfrank von der letzten Sitzung der Jungendbeauftragen im Landkreis. Hauptthemen waren der öffentliche Nahverkehr (Nightliner) und der Kostenfaktor wurde kritisiert z.B. ein 14 Jähriger, der in die Lehre geht zahlt Erwachsenen-Beträge, und Studenten nicht mal die Hälfte. Hierfür soll in den folgenden Sitzungen der Jugendbeauftragten nach einer gerechten Lösung gesucht werden. Herr Zollfrank teilt mit, dass die nächste Familienkonferenz am 22.11.2016 in Stein stattfindet.

Gemeinderat Zollfrank ist der Meinung, dass über eine Regelung in der Satzung der Bürgerhausvermietung nachgedacht werden soll, für den Fall, dass Bürger das Bürgerhaus reservieren und nicht rechtzeitig absagen, wenn die Belegung nicht stattfindet. Gemeinderat Zollfrank stellt die Frage: Wie oft kann man als Gemeinderat bei Gemeinderatssitzungen fehlen. Antwort Bürgermeister Eder: Bei einem Fehlen von mehr als der Hälfte der Sitzungen ist es nahezulegen das Amt niederzulegen. Bürgermeister Eder informiert, dass die nächste Bürgerversammlung am Donnerstag, 17. November im Gasthaus Kalb 20:00 Uhr stattfindet. Gemeinderat Ziegler spricht an, den Geschwindigkeitsmesser vor dem Hort zu installieren. Antwort Bürgermeister Eder: Durch die Mobilität dieses Messgerätes ist die Möglichkeit gegeben es überall einzusetzen. Eine Messung vor dem Hort wird auch erfolgen. Gemeinderat Hümmer merkt an, dass das Messgerät an der jetzigen Stelle nicht sinnvoll eingesetzt ist und wünscht eine Versetzung weiter Richtung Kreisverkehr, auf Höhe des Übergangs. Gemeinderat Spielvogel möchte wissen, warum die Auswertung der Bürgerbefragung mit Stand vom 13.7. erst am 11.9. der Wählergemeinschaft zugegangen ist, d.h. die Fraktion der IGT hat daraus einen Vorteil von zwei Monaten. Er fragt auch nach warum die Auswertung nicht vorgestellt wird wenn diese seit 13.7. vorliegt. Antwort Bürgermeister Eder: Die Auswertung ist allen Fraktionen zeitgleich zugegangen. Der 3. Bürgermeister Goebel hat erst in der letzten Sitzung darüber gesprochen, dass er die Auswertung an jede Fraktion versendet. Gemeinderat Hümmer antwortet, dass es sich um ein Dateidatum handelt. Bürgermeister Eder teilt mit, dass eine Vorstellung der Auswertung bisher noch nicht möglich war, weil andere wichtige Themen auf der Tagesordnung dringlicher waren. Gemeinderat Hümmer weist noch einmal auf die schwierigen und zeitaufwendigen Freitextauswertungen hin, vorauf hin Gemeinderat Spielvogel antwortet, dass dies durch den Einsatz einer professionellen Agentur hätte vermeiden werden können. Bürgermeister Eder erwidert, dass auf den Einsatz einer professionellen Agentur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tuchenbach bewusst verzichtet wurde. Mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger wurde und wird sparsam gehaushaltet. Bürgermeister Eder informiert, dass von der FFW Tuchenbach ein Antrag auf Einrichtung eines Telefon- und Internetanschlusses für das Feuerwehrhaus gestellt wurde. Er teilt mit, dass dies mit der allgemeinen Umstellung selbstverständlich mit erfolgen wird. Gemeinderat Hänisch berichtet, dass er sich bei der Telekom über die Vertragsumstellungen informiert hat. Dort hieß es, dass der Breitbandausbau erst Ende Dezember oder im Januar abgeschlossen wird. Antwort Bürgermeister Eder: Bis jetzt liegt noch keine Mitteilung über eine Änderung vor, es ist vom Termin Ende November auszugehen. Ende der Sitzung

Heft Nr. 12/2016 • Seite 29

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach Weihnachtsgruß der Freiwilligen Feuerwehr Tuchenbach

Bücherei Tuchenbach aktuell

Die Freiwillige Feuerwehr Tuchenbach wünscht allen Mitbürgern, den Aktiven, Passiven und allen fördernden Mitgliedern der Wehr schöne und besinnliche Adventstage und ein gesegnetes Weihnachtsfest 2016. Der Stammtisch im Dezember entfällt wie schon angekündigt. Wir freuen uns bereits auf das Jahr 2017 und wünschen allen Mitgliedern bereits heute ein guten Rutsch, viel Erfolg und Gottes Segen fürs nächste Jahr.

Rückblick herbstlicher Leseabend Bei unserem diesjährigen unterhaltsamen und interaktiven herbstlichen Lesabend war der Autor Leonhard F. Seidl zu Gast. Er las aus seinen Krimis „ Genagelt“ und „ Viecher „ aber auch fränkische unterhaltsame Kurzgeschichten. Dabei wurde auch das Publikum als Laiendarsteller mit eingebunden, was das Publikum natürlich zum Lachen brachte. Unsere traditionellen Snacks wurden, wie immer, sehr gelobt, so dass der Abend ein voller Erfolg war. Die Bücher des Autors können selbstverständlich bei uns ausgeliehen werden.

Die Kommandanten und der Vorstand der FF- Tuchenbach. „Lesen begeistert!“ Termine im Dezember 2016: Termine Senioren Tuchenbach Dezember 2016

Freitag, Freitag, Freitag,

02.12.16, 16.15 Uhr 09.12.16, 16.15 Uhr 16.12.16, 16.15 Uhr

05.12.

MO Yoga

09:45-11:15 Bürgerhaus

Wir freuen uns auf alle Kinder ab 5 Jahren.

06.12.

DI

Filmvorführung

15:00-17:00 Bürgerhaus

07.12.

MI

Altenkreis

14:00

Bürgerhaus

Seniorengymnastik 18:15

Bürgerhaus

Aus den Bestsellerlisten zu uns ins Regal: – Weißwurstconnection ( Rita Falk ) – Gregs Tagebuch 11 Alles Käse – Nachts an der Seine ( Jojo Moyes ) – Und nebenan warten die Sterne ( Lori Nelson Spielman ) – Die Bücher der After – und Royal Serie

09.12.

FR

Seniorenkegeln

18:00

Kegelbahn

10.12.

SA

AWO Weihnachts- 14:00 feier

Bürgerhaus

12.12.

MO Yoga

09:45-11:15 Bürgerhaus

13.12.

DI

Seniorensprechstunde

10:00-11:30 Container

14.12.

MI

Damenspieletreff

14:00

Seniorengymnastik 18:15

Der Advent ist da und wir haben natürlich eine große Auswahl zum Thema Advent & Weihnachten. Auch für die „Großen„ ist evtl. eine Weihnachtsgeschichte dabei. Schaut doch einfach rein: Bücherei Tuchenbach Schulplatz 2 90587 Tuchenbach Öffnungszeiten: Dienstag, 16.00 -18.00 Uhr Freitag 17.00 – 19.00 Uhr

Container Bürgerhaus

19.12.

MO Yoga

09:45-11:15 Bürgerhaus

20.12.

DI

Senioren-Literatur- 14:30 Cafe

Container

21.12.

MI

Seniorengymnastik 18:15

Bürgerhaus

Die Bücherei ist während der Weihnachtsferien von 26.12.16 – 06.01.17 geschlossen.

Wir wünschen unseren Lesern ein fröhliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Heft Nr. 12/2016 • Seite 30

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Sonntag, 4. Dezember 2016 um 17.00 Uhr Veronika Zunhammer Quartett Weihnachtssterne am Jazzhimmel

So führten sie ihre Konzertreisen bis nach China (Shanghai) oder in den Kongo (Kinshasa), sowie zum „Young Artists Festival“ auf die griechische Insel Samos. Im Dezember 2016 präsentiert sie Weihnachts-Flair in Obermichelbach. Unser Kulturteam möchte Sie wie immer ab 16.00 Uhr verwöhnen mit einem kreativen Kultur-Teller, einer einmaligen Kultursuppe und anderen Leckereien und den zur Musik passenden Getränken. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Eintrittspreise: €15,00 Vorverkauf: Bei der Post im REWE Obermichelbach oder E-Mail: [email protected] Informationen: www.kultur-in-der-kirche.de www.veronikazunhamer.com

2014 erschien die CD „Weihnachtssterne am Jazzhimmel“, die Grundlage des Konzertes ist. Die Stimme von Veronika Zunhammer ist dabei der akustische Höhepunkt. Von ihr wird behauptet: „Eine Stimme, deren Weite einen mitzieht, einsaugt und gefangen nimmt.“ Und die Künstlerin selbst „...hat eine filigrane Strahlkraft, technisch brillant und leidenschaftlich feurig.“ In ihrem künstlerischen Schaffen als Vokalistin, Komponistin und Texterin greift Veronika Zunhammer auf einen reichen musikalischen Erfahrungsschatz zurück, der von bayerischer Volksmusik über Klassik, Pop bis hin zu künstlerischer JazzVokalise reicht. Und der Bayerische Rundfunk bescheinigt ihr: „Egal ob sie einen Henry-Mancini-Klassiker singt oder auf bayerisch vom „Rückenwind“ erzählt. Diese unbedingte Klarheit, diese von Herzen kommende Ehrlichkeit, das sind Dinge, die Musik großartig sein lassen.“ Bei ihrem Auftritt wird sie in ihrem Quartett unterstützt von hochkarätigen Musikern, den beiden ECHO-Preisträgern Christian Elsässer am Piano und Henning Sieverts am Bass sowie dem gefeierten Berliner Schlagzeuger Fabian Rösch. Im Konzert gibt es deutsche und bayerische Weihnachtslieder zu hören, traditionell und gleichzeitig jazzig, weit entfernt von jeglichem Kitsch und doch nah am wärmenden Weihnachtsbaum. Präsentiert werden vergessene und bekannte Melodien so, dass sich Gänsehaut und leises Prickeln einstellen. Die Jazz-Vokalistin, Komponistin und Pianistin Veronika Zunhammer wuchs in einer Musikerfamilie im bayerischen Chiemgau auf. Sie ist Dozentin für Jazz- und Pop-Gesang an der Hochschule für Musik und Theater München und lebt auch in München. Sie steht mit renommierten internationalen JazzEnsembles wie der NDR Big Band, dem Sunday Night Orchestra, dem Christian Elsässer Jazz Orchestra und mit ihren eigenen Bands auf Bühnen im In- und Ausland.

Vier Karten für Vier Konzerte „Kultur in der Kirche“ – Programm 2017 Auch im Jahr 2017 können Sie wieder vier wunderbare Konzerte bei uns hören. Mit einem Abo sind Sie immer dabei. • Freitag, 10. März 2017 – 20:00 Uhr Hildegard Pohl-Trio SWING IT – Von Luther zu BACH • Samstag, 15. Juli 2017 – 20:00 Uhr „Kultur unter Sternen“ im Hof neben der Kirche (bei Regen in der Kirche) Kim Barth Quartett Luther international • Freitag, 13. Oktober 2017 – 20:00 Uhr Mareike Wiening-Quartett Jazz IT - Von Luther zu Martin Luther King • Sonntag, 10. Dezember 2017 - 17:00 Uhr Jazzchor Nürnberg - Susanne Schönwiese Trio Mambo bis Afro Samba

Vier Karten für Vier Konzerte kosten €50,00 anstatt €60,00 für 4 einzelne Karten. Sie können dieses Abo kaufen und vielleicht auch einzelne Karten verschenken. Das ideale Geschenk für Eltern, Großeltern oder Freunde. Abonnenten haben reservierte Plätze - bis eine halbe Stunde vor Konzertbeginn. Verkauf • Beim Adventsmarkt am 1. Advent im Gemeindehaus • Bei unserem Konzert am 2. Advent an der Abendkasse • Bei Susanne Schwanfelder • E-Mail: [email protected] Mehr Informationen: http://kultur-in-der-kirche.de

Heft Nr. 12/2016 • Seite 31

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Bürger- und Förderverein Obermichelbach e.V. Das „Brot backen“ macht Winterpause bis einschließlich Februar 2017.

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Am 20. Oktober fand unser erster Elternabend mit den jetzigen Eltern statt. Ganz zu unserer Freude war er auch sehr gut besucht. Zuerst haben wir uns mit Hilfe eines Spieles ein wenig besser kennen gelernt. Als nächstes haben sich die Eltern das Lieblingsspielzeug ihres Kindes ausgesucht und durften ihre Wünsche an das Krippenteam äußern. Vielen Dank an alle Eltern, für eure Offenheit uns gegenüber! Danach sind wir noch kurz auf das Laternenbasteln und den darauffolgenden Laternenumzug eingegangen. Zum Schluss kam der wichtigste Teil des Elternabends. Wir haben einen neuen Elternbeirat gewählt. So dürfen wir vorstellen: 1. Vorstand : Jeanette Schilo, 2. Vorstand: Susan Kießig und Mike Oberhoff, Schriftführer: Sebastian Heubaum, Beisitzer: Michelle Rico, Simone Herrmann, Verena Khan und Melanie Engelmann. Wir freuen uns auf eine gute und harmonische Zusammenarbeit mit Euch!

l ette andz ilH | Sch der alen nen und ochK | K Am 03. November war unser jährliches Laternenbasteln. Auch ngen ner, Fah shefte | er | u t i e n in diesem Jahr hatten sowohl die anwesenden Eltern als auch ein tsz Ba end hzei ücher | ng | Ver en | Kal , Fahnen c o Erzieherinnen einen spaßigen und kurzweiligen Abend. Es sind er fte ng n|H n, B estaltu Bann reinshe arte schüre …hasenschnell zeituund | G s k professionell t r n i d wunderschöne Laternen entstanden, z.B. Drachen, Bienen, e e e e o n Visit ate | Br | Satz u | Hochz en, Büch tung | V en | Kal l k r l g Schmetterlinge, Käfer, Füchse und Eulen. Zur Stärkung gab es n a a e ü t n l e t s p h n P u r | it a m sc Ba Ge | Ste Visitenk te | Bro tz und hzeitsze cher | g| Glühwein, Kinderpunsch, Spekulatius und Lebkuchen. Vielen ü der a a ltun c B | k S a o , t r a | l H s n e l P e e i | h e r Dank an alle Eltern für diesen schönen Abend. büc zettel | Stemp karten roschü z und G zeitsze | h t n d B c a e r n |S Ho Am 14. November ist es dann in der Krippe soweit: wir haben n, Ha te | isit lde Schi her | V | Plaka tempel arten | oschüre und d n S k l c u r e n t | Laternenumzug! Alle Eltern, Kinder, Großeltern und das Kripü B a z tt te l | S ten ilder r | Visi35a ochb Handze brandstätterstraße ate | cadolzburg e h K k | 90556 p c | a S l m e P penteam treffen sich um 17 Uhr mit den Laternen an der Krip| d te kar ch03) el || www.haasdruck.de bü91 23 n un tel.:h(0 r|S tt58 nder iten e| pe. Wir werden eine kleine Runde drehen, Lieder singen unde r, Fahne te | Koc Handze Schilde er | Vis | Plakat m h e d f | c e n n el r Ste vielleicht kommt uns ja sogar der Pelzermärtel besuchen. Da- ereinsh alende ahnen u Kochbü andzett ilder | V |K ,F e| Sch her | Vis | H -nd2358 nach gehen wir wieder in den Krippengarten zurück. Dort gibt tungen Banner inInfos: heft le09103 der en u c e s n t ü t ochb er | | Ka ahn ndze Vere es vielerlei Leckereien und Glühwein sowie Kinderpunsch. Büch ltung | tungen anner, F hefte | K der | Ha d Sch i a B un ins len Gest hzeitsze ücher | Vere en | Ka , Fahnen | oc 32 ren, B g Heft Nr. 12/2016|•H Seite g n er un zeitu stalt Bann chü Bros und Ge chzeits cher |

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Einladung zum nachweihnachtlichen Winterspaziergang Die Freien Wähler Obermichelbach laden alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde herzlich zum nachweihnachtlichen Winterspaziergang rund um Obermichelbach ein. Dauer ca. 2 Stunden. Treffpunkt ist am Donnerstag, 29.12.2016, um 14.00 Uhr, am Dorfplatz vor der Kirche. Unterwegs gibt es Tee, Glühwein, Kinderpunsch, sowie Stollen und Plätzchen. Wer möchte, ist herzlich eingeladen, den Nachmittag im Gasthaus am Michelbach mit uns ausklingen zu lassen. Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihren Kindern, Verwandten und Bekannten, an dieser leichten Winterwanderung teilnehmen.

Ihre Freien Wähler Obermichelbach

Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar 2017 ist der 10. Dezember 2016 Anzeigen

Heft Nr. 12/2016 • Seite 33

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Jahresende Liebe Mitglieder, liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte auf diesem Weg auf die Terminänderung zur Weihnachtsfeier hinweisen (siehe Anzeige). Weiterhin möchte ich bereits auf die Mitgliederhauptversammlung am 27.01.2017 mit Vorstandswahlen hinweisen. Ich wünsche allen ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Kontakt: Obst- und Gartenbauverein Obermichelbach e.V. 1. Vorstand, Jens-Jörg Kröger, Tel: 0911/767900 [email protected], www.ogv-obermichelbach.de Vereinsheim: Altes Feuerwehrhaus

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Heft Nr. 12/2016 • Seite 34

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach

Kürbisschnitzen zu Halloween am Samstag, 22.10.2016, ab 10:00 Uhr Veranstalter: KuLiBo der Kinderspielgruppe Tuchenbach e.V. Am 22. Oktober war wieder das Kürbisschnitzen im Götzenstadl. Viele Kinder kamen und brachten wunderschöne Kürbisse mit. Zuerst wuschen wir die Kürbisse ab, damit sie nicht mehr so dreckig waren. Anschließend schnitzten wir einen schönen Deckel, um den Kürbis aufmachen zu können. Dann haben wir im Inneren die Kerne entfernt. Als wir diese Arbeit fertig gestellt hatten, fingen wir an gruselige Motive in den Kürbis zu schnitzen. Als Belohnung für unsere Anstrengungen bekamen wir dann am Ende noch Kürbissuppe und Kuchen. An Halloween konnte man unsere Kunstwerke vor vielen Tuchenbacher Haustüren bewundern. Pauline Haschke & Evelyn Moor „Kamera läuft - Ton ab“ Kulibo wagt sich an ein Filmprojekt heran in den Herbstferien am Mittwoch, 02.11.2016 Veranstalter: KuLiBo der Kinderspielgruppe Tuchenbach e.V. In den Herbstferien fuhren wir mit dem Bus in die Bavaria Filmstudios nach München zum „Filmenden Klassenzimmer“. Mit einem Regisseur entwickelten wir folgende Geschichte: ein toter Polizist wird von zwei Putzfrauen gefunden. Jetzt musste ermittelt werden, wer der Täter ist. Nachdem die Story stand, erklärte man uns, wie es am Set, also dort wo der Film gedreht wird, so abgeht. Wir mussten uns die Kommandos wie „Ruhe bitte“, „Kamera läuft“ und „Bitte“ und zum Schluss „Danke“ gut einprägen, damit es einen guten Dreh gibt. Jetzt durften wir den Fundus nach geeigneten Kostümen durchsuchen. Unsere Drehorte befanden sich innen und außen. Nach gut zwei Stunden war der Film abgedreht und wir hatten Pause. Dann ging es zur Filmtour durch die Bavaria Filmstudios. Dort sahen wir die Filmkulissen z.B. von den „Wilden Kerlen“, „Vampirschwestern 2“ und „Das Boot“. Dann endlich die große Premiere unseres Films „Zugriff“. Obwohl unser Film ein Krimi war, mussten wir herzhaft lachen. Katrin Haschke

Weihnachtsgruß des Tennis Club Tuchenbach das Jahr 2016 neigt sich dem Ende entgegen. Zeit (hoffentlich) zum Innehalten, zur Rückschau und Resümee zu ziehen, was das vergangene Jahr für jeden einzelnen von uns gebracht hat. Mit Blick auf unseren Tennisverein kann man sagen, dass sich einiges sehr positiv entwickelt hat. Insbesondere der Kinder- und Jugendbereich hat Fahrt aufgenommen. Außerdem haben fast alle Mannschaften gute Platzierungen erreicht und können sehr zufrieden sein. Höhepunkt des Jahres war sicherlich unser Abschlussturnier mit Kids Meisterschaft, das großen Zuspruch in der Bevölkerung fand. Nochmals Dank an alle, die hier mitgewirkt und teilgenommen haben. Im neuen Jahr wollen wir uns bereits am Freitag, 06. Januar 2017 um 10 Uhr am Rathaus zur 5. Dreikönigswanderung rund um Tuchenbach treffen. Auch wenn Sie kein Mitglied sind Sie herzlich zum Wandern eingeladen! Im Namen des gesamten Vorstandschaft und der Trainer des TC Tuchenbach wünschen wir allen Mitbürgern und Mitgliedern schöne besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Jahr 2017. Mit sportlichen Grüßen die Trainer und die Vorstandschaft des TC - Tuchenbach

Heft Nr. 12/2016 • Seite 35

Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach GENIESSEN SIE DIE WEIHNACHTSZEIT MIT IHREN FAMILIEN UND KOMMEN SIE ERHOLT INS NEUE JAHR 2017! Die Vorstandschaft der Sportfreunde Tuchenbach wünscht allen Vereinsmitgliedern, Förderern und Sponsoren samt Familien BESONDERE WEIHNACHTEN sowie Zufriedenheit, Glück und Gesundheit im NEUEN JAHR!

INFORMATIVES … Der Verein – Das Team Termine im Überblick Alle Termine zu unseren Veranstaltungen, Kursangeboten, Sitzungen und mehr findest Du auf unserer Homepage www.sportfreunde-tuchenbach.de. Schau mal vorbei, wir freuen uns auf Deinen Besuch … Terminplanung für das kommende Jahr 2017 In unserer Rubrik NEWS|Termine sind bereits jetzt sämtliche festen Termine für das kommende Jahr 2017 eingestellt. Die Jahresplanung steht, also gleich in Eurem Kalender vormerken …

Andreas Götz, Sportfreunde Tuchenbach

KINDERTURNEN. Hey, Hallooo ihr wilden Kids, wer hat Lust zu klettern, zu balancieren, zu hüpfen, zu rennen, sich mit uns zu Ball-, Sport- und Staffelspielen auszutoben? Wollt ihr euch bei tollen Bewegungsgeschichten wie ein Feuerwehrmann oder -frau, ein Pirat oder ein Drache fühlen? Ja, genau DU! Dann sag doch mal deiner Mama oder deinem Papa, dass du uns gerne mal besuchen möchtest! Wir, die Kinderturngruppe der Sportfreunde Tuchenbach, sind 4-6 jährige sport- und bewegungsbegeisterte Kinder. Wir treffen uns einmal pro Woche eine gute Stunde lang. Zusammen mit gleichaltrigen, ohne Mama und Papa, teilen wir gemeinsam die Freude an Sport, Spiel und Bewegung. Das macht nicht nur Spaß, sondern ist nebenbei auch noch gesund und treibt eure motorischen Fähigkeiten so richtig auf die Spitze. Vielleicht lernst du dabei auch eine neue Freundin oder einen neuen Freund kennen. Schau doch einfach mal vorbei und turne mit oder ruf uns an und verabrede dich zum Schnuppern. Wann: Mittwochs, von 16.15 – 17.15 Uhr Wo: Erich-Kästner-Grundschule in Veitsbronn Kontaktdaten der Trainerinnen Nicole und Pilar findest Du auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf dich! Bis bald. Einladung zum Kindergottesdienst in Tuchenbach

FUSSBALL. 10.12.16 Weihnachtsfeier der 1.+2. Mannschaft

ab 18:00 Uhr

17.12.16 Weihnachtsfeier der AH-Mannschaft

ab 17:30 Uhr

Die SG-Weihnachtsfeier (1.+2. Mannschaft) findet am Samstag, den 10.12.2016 ab 18:00 Uhr im Gasthaus Lerd statt. Die Weihnachtsfeier der AH-Mannschaft findet am Samstag, den 17.12.2016 ab 17:30 Uhr im Vereinsheim statt. Bitte meldet Euch rechtzeitig an!

Im Dezember findet kein Kindergottesdienst statt! Wir sehen uns wieder am Sonntag, 29.01.2017, um 10.15 Uhr im KuLiBo-Raum. Eine schöne Adventszeit und frohe Weihnachten wünscht euch euer Kigo-Team Eva, Marion, Nicole und Steffi

Heft Nr. 12/2016 • Seite 36

Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender Gemeinde Obermichelbach Tag

Zeit

Veranstalter

Bezeichnung

Adresse

30.11.

19.30

BUND Naturschutz Ortsgruppe

monatliches Treffen

Gasthaus am Michelbach

Figurentheater Marie Bretschneider:

01.12.

10.00

Offene Kinder-/Jugendarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises

„Die Mumins – eine schöne Bescherung"

Bürgerhalle

01.12.

19.30

Nachbarschaftshilfe

„Feier-Abend"

Dorfgemeinschaftshaus

03.12.

11.00 bis CSU Ortsverein 17.00

Tag der guten Tat

REWE-Markt

04.12.

17.00

Kultur in der Kirche

Veronika Zunhammer Quartett

Heilig-Geist-Kirche

05.12.

19.00

Gemeinde Obermichelbach

Gemeinderatssitzung

Rathaus

08.12.

17.00

Hort Sonnenschein

Weihnachtsgottesdienst

Heilig Geist Kirche

09.12.

18.00

SPD Ortsverein

Weihnachtsfeier

wird erst festgelegt

11.12.

12.15

CSU Ortsverein

Adventsmarktfahrt

Abfahrt am Feuerwehrhaus

13.12.

17.30

Kita Sonnenschein

Weihnachtsgottesdienst

Heilig Geist Kirche

13.12.

19.00

CSU Ortsverein

Treffen

Gasthaus am Michelbach

15.12.

17.30

Kita Sonnenschein

Weihnachtsgottesdienst

Heilig Geist Kirche

29.12.

14.00

Freie Wähler Ortsverein

31.12.

20.00

Bürger- und Förderverein

Silvesterball

Bürgerhalle

05.01.

19.30

Nachbarschaftshilfe

„Feier-Abend“

Dorfgemeinschaftshaus

Nachweihnachtlicher Winterspaziergang

Dorfplatz Burgstallstraße

Termine der Senioren siehe Seite 14

Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar ist der 10. Dezember Heft Nr. 12/2016 • Seite 37

Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender Gemeinde Tuchenbach Tag

Zeit

Veranstalter

Bezeichnung

Adresse

02.12.

16.15 Evangelische Bücherei

Lesen-begeistert

Bücherei

03.12.

09.00 KiTa/Hort

Christbaumverkauf

Parkplatz Bürgerhaus

03.12.

09.00 KiTa/Hort

Spielzeugtrödel

Bürgerhaus

06.12.

19.00 Freiwillige Feuerwehr

Jahreshauptversammlung der Jugendfeuerwehr

Feuerwehrhaus

07.12.

14.00 Evang. Kirche

Altenkreis

Bürgerhaus

07.12.

18.15 Sportfreunde

Seniorengymnastik

Bürgerhaus

07.12.

19.00 Bauernverband

Landfrauentreff

Das Gasthaus

09.12.

16.15 Evangelische Bücherei

Lesen-begeistert

Bücherei

10.12.

14.00 AWO Tuchenbach

Weihnachtsfeier

Gashaus Schmotzer, Puschendorf

11.12.

10.15 Evang. Kirche

Gottesdienst zum 3. Advent; mit Chor

Friedenskirche

14.12.

18.15 Sportfreunde Tuchenbach

Seniorengymnastik

Bürgerhaus

16.12.

16.15 Evangelische Bücherei

Lesen-begeistert

Bücherei

17.12.

19.00 Gesangverein Liederkranz

Weihnachtsfeier

Gasthaus Weißes Lamm

21.12.

18.15 Sportfreunde Tuchenbach

Seniorengymnastik

Bürgerhaus

24.12.

15.30 Evang. Kirche

Familiengottesdienst mit Krippenspiel

Friedenskirche

24.12.

20.30 Evang. Kirche

Christvesper

Friedenskirche

26.12.

10.15 Evang. Kirche

Weihnachtsgottesdienst mit Gesangverein Liederkranz

Friedenskirche

31.12.

16.00 Evang. Kirche

Altjahresgottesdienst

Friedenskirche

6.1.2017

10.00 Tennisclub

Dreikönigswanderung

Rathaus

7.1.2017

18.00 Kulibo

Fackelwanderung

Kuliboraum

8.1.2017

14.00 Wählergemeinschaft Tuchenbach

Neujahrsempfang

Bürgerhaus

Termine der Senioren siehe Seite 30

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Aktionszeitraum 01.12.2016 – 31.01.2017, nur in teilnehmenden Apotheken. Nur solange der Vorrat reicht. € und chronischen Aktionszeitraum 01.12.2016 – 31.01.2017,und der Lunge mit zähem Schleim. Ambroxol AL Saft darf von Kindern unter 2 Jahren nur auf ärztliche Anweisung hin eingenommen n Behandlung bei akuten Erkrankungen der Bronchien PZN 11556485 Sie sparen über 29 % ® nur in teilnehmenden Apotheken. 100 ml : Wirkstoffe: 4-hydroxybenzoat. BoxaGrippal Ibuprofen, Pseudoephedrinhydrochlorid. Zur symptomatischen Behandlung der Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen verbunden mit KopfNur solange der Vorrat reicht. ® : Wirkstoff: Diclofenac-Natrium. hen ab 15 Jahren undPZN Erwachsenen. Hinweis: Enthält Lactose. Diclo-ratiopharm Für Erwachsene zur äußerlichen symptomatischen Behandlung Entzün11556485 AMBROXOL AL: Wirkstoff: Ambroxolhydrochlorid. Zur schleimlösenden Behandlung bei akuten und chronischen Erkrankungen der Bronchien und der Lungevon mitSchmerzen, zähem Schleim. Ambroxol AL Saft darf von Kindern unter 2 Jahren nur auf ärztliche Anweisung hin eingenommen ® und Kapselbereich), degenerativen Erkrankungen der Extremitätengelenke hteile (Sehnen- und Sehnenscheidenentzündung, Schleimbeutelentzündung, Schulter-Arm-Syndrom, Entzündung im MuskelBoxaGrippal : Wirkstoffe: Ibuprofen, Pseudoephedrinhydrochlorid. Zur symptomatischen Behandlung der Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen verbunden mit Kopfwerden. Hinweis: Enthält Sorbitol, Methyl-4-hydroxybenzoat, Propyl-4-hydroxybenzoat. AMBROXOL AL: Wirkstoff: Ambroxolhydrochlorid. Zur schleimlösenden Behandlung bei akuten und chronischen Erkrankungen der Bronchien und der Lunge mit zähem Schleim. Ambroxol AL Saft darf von Kindern unter 2 Jahren nur auf®ärztliche Anweisung hin eingenommen chungen, Prellungen, Zerrungen). Bei Jugendlichen über 14 Jahren zur Kurzzeitbehandlung, zur lokalen, symptomatischen Behandlung vonEnthält Schmerzen bei akuten Prellungen, Zerrungen VerstauchunDiclo-ratiopharm : Wirkstoff: BoxaGrippal : Wirkstoffe: werden. Hinweis: Enthält Sorbitol, Methyl-4-hydroxybenzoat, Propyl-4-hydroxybenzoat. Ibuprofen, Pseudoephedrinhydrochlorid. Zur symptomatischen Behandlung der Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlenoder verbunden mit Kopfschmerzen, Fieber und erkältungsbedingten Schmerzen bei Jugendlichen ab 15 Jahren und Erwachsenen. Hinweis: Lactose. Diclofenac-Natrium. Für Erwachsene zur äußerlichen symptomatischen Behandlung von Schmerzen, Entzün® Diclo-ratiopharm : schmerzen, Fieber und erkältungsbedingten Schmerzen bei Jugendlichen ab 15 Jahren und Erwachsenen. Hinweis: Enthält Lactose. Wirkstoff: Diclofenac-Natrium. Für Erwachsene zur äußerlichen symptomatischen Behandlung von Schmerzen, Entzüntidyl)cholin (Soja), Sojaöl. Dolormin Extra: Wirkstoff:rheumatischen Ibuprofen als Ibuprofen, DL-Lysinsalz. Symptomatische Kurzzeitbehandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen – wie Kopfschmerzen,Entzündung Zahndungen und Schwellungen der Weichteile (Sehnen- und Sehnenscheidenentzündung, Schulter-Arm-Syndrom, im Muskel- und Kapselbereich), degenerativen Erkrankungen der Extremitätengelenke dungen und Schwellungen bei: rheumatischenbei: Erkrankungen der Weichteile Erkrankungen (Sehnen- und Sehnenscheidenentzündung, Schleimbeutelentzündung, Schulter-Arm-Syndrom, Entzündung imSchleimbeutelentzündung, Muskel- und Kapselbereich), degenerativen Erkrankungen der Extremitätengelenke ® ter), Jugendliche und Dolo-Dobendan : Wirkstoffe: Benzocain. Zur14 temporären, unterstützenden Behandlung bei14 schmerzhaften der zur Mundschleimhaut undErwachsene. im Bereich Wirbelsäule, und Unfallverletzungen Prellungen, Zerrungen). Bei Jugendlichen über Jahren zur Kurzzeitbehandlung, zurBei lokalen, symptomatischen Behandlung von Schmerzen beiEntzündungen akuten Prellungen, Zerrungen oder Verstauchunund im der Bereich derSportWirbelsäule, Sport-(Verstauchungen, und Cetylpyridiniumchlorid, Unfallverletzungen (Verstauchungen, Prellungen, Zerrungen). Jugendlichen über Jahren zur Kurzzeitbehandlung, lokalen, symptomatischen Behandlung von Schmerzen bei akuten Prellungen, Zerrungen oder Verstauchun® gen infolgeSucrose eines stumpfen Traumas. Hinweise: Enthält (3-sn-Phosphatidyl)cholin (Soja), Sojaöl. Extra: Wirkstoff: Ibuprofen als Ibuprofen, DL-Lysinsalz. Symptomatische von leichten bis mäßig starken Schmerzen – wieErnährung Kopfschmerzen,und Zahn-eine ®Ersatz fürKurzzeitbehandlung Hinweise: Enthält Sorbitol, (Zucker) und Glucose. ell-cranell Haarfülle+ fürDolormin Frauen: Nahrungsergänzungsmittel sind kein eine ausgewogene und abwechslungsreiche gen infolge eines stumpfen Hinweise: Enthält (3-sn-Phosphatidyl)cholin (Soja), Sojaöl. Dolormin Extra: Wirkstoff: Ibuprofen als Ibuprofen, DL-Lysinsalz. Symptomatische Kurzzeitbehandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen – wie Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Regelschmerzen; Fieber. Für KinderTraumas. ab 20 kg (6 Jahre und älter), Jugendliche und Erwachsene. Dolo-Dobendan : Wirkstoffe: Cetylpyridiniumchlorid, Benzocain. Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mundschleimhaut ® Zur temporären, unterstützenden ®sind kein Ersatz für eine smittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und6 Jahren abwechslungsreiche undund eine gesunde Lebensweise. FeniHydrocort : Wirkstoff: Hydrocortison. Zur Linderung von mäßig ausgeprägten entund der Rachenschleimhaut. Für Kinder unter nicht geeignet. Hinweise: Enthält Sucrose (Zucker) und Glucose. ell-cranell und Haarfülle+ für Frauen: Nahrungsergänzungsmittel ausgewogene und abwechslungsreiche ErnährungZur und eine schmerzen, Regelschmerzen; Fieber. Für Kinder abErnährung 20 kgSorbitol, (6 Jahre älter), Jugendliche Erwachsene. Dolo-Dobendan : Wirkstoffe: Cetylpyridiniumchlorid, Benzocain. temporären, unterstützenden Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mundschleimhaut ® gesundeHinweise: EUNOVA B12 KOMPLEX: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. FeniHydrocort : Wirkstoff: Hydrocortison. Zur Behandlung Linderung von mäßig ausgeprägten ent® endeten 6. Lebensjahr. Enthält Kaliumsorbat und Cetylstearylalkohol. Gingium intens: Wirkstoff: Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt. symptomatischen von hirnorganisch undLebensweise. der Rachenschleimhaut. FürKinder Kinder unter 6 Jahren nichtHinweise: geeignet. Hinweise: Sorbitol, Sucrose (Zucker) und Glucose.Zur ell-cranell Haarfülle+ für Frauen: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine zündlichen Hauterkrankungen für Erwachsene und ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Enthält KaliumsorbatEnthält und Cetylstearylalkohol. Gingium intens: Wirkstoff: Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt. Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch ® Im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei fortschreitender Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger miteine denausgewogene Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Niederbedingten geistigen Leistungseinbußen bei Erwachsenen. eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei fortschreitender Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger Fähigkeiten den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Niedergesunde Lebensweise. EUNOVA B12 KOMPLEX: Nahrungsergänzungsmittel sind Fähigkeiten kein Ersatz für undmitabwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. FeniHydrocort®: Wirkstoff: Hydrocortison. Zur Linderung von mäßig ausgeprägten entgeschlagenheit, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen. Hinweis: Enthält Lactose. H&S Hustenund Bronchialtee N: Symptome der Bronchitisder sowieoberen zur Reizlinderung von Katarrhen der oberen Luftwege mit trockenem Husten. unter Für Kinder unter 12 Jahren nicht empfohlen. empfohlen. ® nicht thält Lactose. H&S®Laryngomedin Hustenund Bronchialtee N: Symptome der Bronchitis sowie zur Reizlinderung von Katarrhen Luftwege mit trockenem Husten. Für Kinder 12 Jahren zündlichen Hauterkrankungen für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Hinweise: Enthält Kaliumsorbat und Cetylstearylalkohol. Gingium intens: Wirkstoff: Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt. Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch N: Wirkstoff: Hexamidindiisetionat. Zur unterstützenden Behandlung von bakteriellen Entzündungen der Schleimhaut von Mund und Rachen. Bei Säuglingen und Kindern unter 3 Jahren nur nach ärztlicher Rücksprache. Hinweise: Enthält 1,0 Vol.-% Alkohol, den Behandlung vonPfefferminzöl bakteriellen Entzündungen der Schleimhaut von Mund und Im Rachen. Beieines Säuglingen und Kindern untervon 3 Jahren nach ärztlicher Rücksprache. Hinweise: 1,0 Vol.-% Alkohol, und Sucrose (Zucker).Leistungseinbußen WICK MediNait : Wirkstoffe: bei Paracetamol, Dextromethorphan, Doxylamin, Ephedrin. Zur symptomatischen Behandlung gemeinsamnur auftretenden Beschwerden wie Kopf-, Glieder-bzw. oder Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen und Reizhusbedingten geistigen Erwachsenen. Rahmen therapeutischen Gesamtkonzeptes bei fortschreitender Abnahme Verlust Enthält erworbener geistiger Fähigkeiten mit den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Niederten infolge einer Doxylamin, Erkältung oder einem grippalen Infekt. Nicht für Kinder unter 16 Jahren geeignet. Hinweise: Enthält 18 Vol.-% Sucrose (Zucker) und Natriumverbindungen. cetamol, Dextromethorphan, Ephedrin. Zur symptomatischen Behandlung vonEnthält gemein samAlkohol, auftretenden Beschwerden wie Kopf-, oderder Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen undvon Reizhusgeschlagenheit, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen. Hinweis: Lactose. H&S® Hustenund Bronchialtee N:GliederSymptome Bronchitis sowie zur Reizlinderung Katarrhen der oberen Luftwege mit trockenem Husten. Für Kinder unter 12 Jahren nicht empfohlen. er unter 16 Jahren geeignet. Hinweise:® Enthält 18 Vol.-% Alkohol, Sucrose (Zucker) und Natriumverbindungen. Laryngomedin N: Wirkstoff: Hexamidindiisetionat. Zur unterstützenden Behandlung von bakteriellen Entzündungen der Schleimhaut von Mund und Rachen. Bei Säuglingen und Kindern unter 3 Jahren nur nach ärztlicher Rücksprache. Hinweise: Enthält 1,0 Vol.-% Alkohol, Pfefferminzöl und Sucrose (Zucker). WICK MediNait®: Wirkstoffe: Paracetamol, Dextromethorphan, Doxylamin, Ephedrin. Zur symptomatischen Behandlung von gemeinsam auftretenden Beschwerden wie Kopf-, Glieder- oder Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen und Reizhusten infolge einer Erkältung oder einem grippalen Infekt. Nicht für Kinder unter 16 Jahren geeignet. Hinweise: Enthält 18 Vol.-% Alkohol, Sucrose (Zucker) und Natriumverbindungen. Sie sparen über 29 % UVP € 2,55 100 ml

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