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STUDIO WALKTHROUGH & MANUALS

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Allgemeine Informationen

Eigentum der

lookzoom Filmproduktion Berlin Geschäftsführer Jan Gessler

Sonnenallee 90 12045 Berlin E-Mail [email protected] [email protected] Telefon +49 30 3302 77-26 Bürozeiten Montags bis Freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr

Wlan-Zugriff Name: lookzoom Gast Passwort: lOOkzOOm

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Wegbeschreibung

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Grundriss und Schnitt

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Maßstab 1:100

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Phasenplan

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Mietgeräte

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Film- und Lichttechnik

Ausleihmöglichkeiten

Kameras

Kunstlicht

1. SONY PMW F5 HD/4K Cinema-Digi-Kamera

1. ARRI 650W Stufenlinse

2. SONY PMW EX3 HD Broadcast-Kamera

2. 300W “Inky” Stufenlinse

3. CANON 5D Video-DSLR Kamera

3. DEDOLIGHT 125W

4. SONY HDW 900R EB/Kino-Kamera

4. ARRI 2000W Stufenlinse

5. SONY PMW Z1 Broadcast-Kamera

5. TECPRO LED-Panel BI-COLOR 1000LEDs

Objektive

Tageslicht

1. CANON EF 24-70mm f2.8

1. KOBOLD 575W OpenFace

2. CANON EF 70-200mm IS2 f2.8

2. KOBOLD 2500W Open Face

3. CANON EF 16-35mm f2.8

3. TECPRO LED-Panel BI-COLOR 1000LEDs

4. CANON EF 50mm f1.4

4. KINOFLO 2feet Flächenleuchte

5. TOKINA 11-16mm f2.8

5. MISTRAL DULUX 220W Flächenleuchte

6. SONY EX3 5.8- 81.2 mm f1.6 7. SONY EX3 Wide Angle lense adapter

Tonaufnahme 1. SQN3 3Kanal Monomixer

Kamerasupport

2. SOUNDDEVICE 2Kanal Stereomixer

1. SACHTLER FSB12

3. SENNHEISSER Ansteckmikrofon MK GOLD2

2. SACHTLER

4. SENNHEISER Funkstrecke

3. DOLLY mit Lufträdern (500kg max)

5. SENNHEISER MKH 60 6. NEUMANN Sprechermikrofon

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Wandbausysteme

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Variante 1 - Wohnzimmer

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Wandbausysteme

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Variante 2 - Talkshow

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Variante 3 - Korridor

AGB Mietstudio

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Überlassung

Zahlungsbedingungen

Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der darin genannten ­Räume mit der vereinbarten Ausstattung. Die Anmietung wird mit der ­beiderseitigen ­Unterzeichnung des Mietvertrags rechtswirksam; aus einem Angebot der Vermieter oder einer Termin­ ­ vormerkung kann kein Anspruch auf Abschluss eines­Miet­vertrags hergeleitet werden. Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die vom Mieter ­beabsichtigte Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ­durchführbar ist. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ­ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Vermieter nicht zulässig. Dem Mieter­ ist es nicht erlaubt­, mehr als fünfzehn ­Personen gleichzeitig den Aufenthalt in den Mieträumen zu ­gestatten. Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör ­bleiben ­uneingeschränkt ­Eigentum der Vermieter. Der Vermieter behält in ­allen ­überlassenen R ­ äumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, d ­ iese selbst zu betreten oder durch ­beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter­ hat die bestehende ­Hausordnung sowie alle behördlichen Anordnung und Vorschri­ ­ ften einzuhalten und für ­ deren ­Einhaltung durch alle an der ­Produktion Beteiligte ­Sorge zu tragen. Der ­Mieter ist verpflichtet, das Eigentum der ­Vermieter pfleglich zu behandeln. Die ­Räumlichkeiten und Geräte gelten als in­­einwandfreiem Zustand übernommen, ­soweit e­twaige ­Mängel nicht bei ­Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Der ­Mieter hat der V ­ ermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste ­unverzüglich anzuzeigen.

Der vereinbarte Mietzins ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter ­sofort und ohne Abzüge zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins oder T ­eile d ­ esselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen. Die Nichteinhaltung von Zahlungsterminen berechtigt den Vermieter zur sofortigen ­Kündigung des Mietvertrages. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der j­eweils gültigen ­ ­ gesetzlichen Mehrwertsteuer.Eine Aufrechnung gegen frühere oder k­ ünftige Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese u­nbestritten oder rechtskräftig ­festgestellt sind. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist ­ unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die ­Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden. Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Nebenkosten im Sinne der B­ etrie­ bs­ kostenverordnung (Energie, Heizung, Wasser). Soweit der Vermieter im Auftrag des Mieters Verträge mit Dritten abschließt, wie z.B. für Catering, Müllentsorgung oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Mieter bei Mietende in bar oder unbar im Voraus bei der Vermieter eingehend zu begleichen.

Mietzeit Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Die Räumlichkeiten sind ­vollständig geräumt­und in ihrem ursprünglichen Zustand zum Ende der Mietzeit h ­erauszugeben. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Vermieter. Kommt der Mieter mit der Räumung und Herausgabe in Verzug, so haftet er der Vermieter ­gegenüber auf Verzugsschaden, der z.B. in Schadenersatz wegen der nicht rechtzeitigen ­ Raumüberlassung an eine folgende Produktion bestehen kann.

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Stornokosten Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von einer ­Woche bis zum Zeitpunkt von exakt 48 Stunden vor Mietbeginn sind ­Stornokosten von 20 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als exakt 48 Stunden vor Mietbeginn aber mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn ist 50 % der vereinbarten Miete zuzahlen. Nach letztgenanntem ­Zeitpunkt ist die ­volle Miete abzüglich ersparter Aufwendungen der ­Vermieter zu zahlen. Soweit eine a ­ nderweitige Vermietung möglich ist, entfallen die ­Stornokosten entsprechend der Höhe des anderweitig vereinnahmten Mietzinses.

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AGB Mietstudio

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Wechselseitige Haftung

Parken von Fahrzeugen

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer ­gesetzlichen ­Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei leichter F ­ ahrlässigkeit nur bei der V ­ erletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für ­einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/ oder Bildaufzeichnungs­geräten und/oder Bildweiterverarbeitungsgeräten. Diese ­ Haftungsbeschränkungen ­ gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des ­Lebens oder der Gesundheit. Die ­ verschuldensunabhängige Haftung der Vermieter ist ausgeschlossen. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel bezieht, die schon bei Vertragsschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der ­Vermieter unbeschadet ­vorstehender Regelung­nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für ­eingebrachte Gegenstände des ­Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter haftet der ­Vermieter nicht. Der Vermieter sorgt für eine ordnungs­ gemäße Versorgung der Räume mit Strom, Wasser, Heizenergie. Er haftet aber nicht für Schäden, die in Zusammenhang ­ hiermit, insbesondere durch Stürme und Unterbrechung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der ­Vermieter zurück zu führen sind. Soweit Störungen oder Unterbrechungen vom Strom­versorger oder Wasserversorger oder Versorger mit Heizenergie verursacht werden, beschränken­sich die Ansprüche des Mieters auf Abtretung der Ansprüche der Vermieter gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderungen entstehen. Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen so wie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Produktion gehörenden Personen oder von Dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten.Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen der Vermieter nachzuweisen. Der Mieter stellt der Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber der Vermieter geltend gemacht werden, frei.

Dem Mieter des Studios steht ein Stellplatz im Hof bereit.

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Eigenwerbung Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, ­Broschüren, Showreel) gestattet der Mieter der Vermieter die Anfertigung und Nutzung­von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set. Jedoch werden auf diesen­Fotos keine Personen, die der Produktion des Mieters angehören, ­abgelichtet, es sei denn, dies wird vom Mieter ausdrücklich genehmigt. Der Mieter gestattet der Vermiete­r im Rahmen der Eigenwerbung, die Produktion, die Beteiligten und den Produktions­ termin (gegebenenfalls erst nach Abschluss der ­Produktion) zu b ­ enennen. Vor der Veröffentlichung legt der Vermieter dem Mieter die zur ­Veröffentlichung ­bestimmten Fotos bzw. Texte vor, wobei die elektronische Übertragung insoweit ausreicht. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund wider­sprechen. Die ­Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zu ­Veröffentlichung vorgesehenen Fotos beim Mieter. Nebenabreden / Gerichtsbarkeit / Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und der allgemeinen ­ Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung ­dieser ­Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig­, ­Berlin. Sollten einzelne­Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig­ sein oder werden, so wird hier durch die Wirksamkeit der übrigen Vertrags­bestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und ­ wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die gilt entsprechend für R ­ egelungs­lücken. lookzoom Mietstudio Berlin

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