Master of Advanced Studies in Human Resource Management (MAS HRM)

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Author: Claudia Walter
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Anmeldeformular

Master of Advanced Studies in Human Resource Management (MAS HRM)

Startdatum:

21. März 2018 12. September 2018

Wir bitten Sie, diesen Fragebogen vollständig auszufüllen und zurückzusenden. Wir benötigen diese Angaben ausschliesslich, um während des Lehrganggeschehens und im Aufnahmegespräch persönliche Zusammenhänge besser zu verstehen und uns besser auf Ihre Bedürfnisse einstellen zu können.

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Besten Dank.

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Privatadresse ✔ Frau

Herr

Name:

Vorname:

Strasse/Nr.:

PLZ/Ort:

Geburtsdatum:

Telefon:

Mobile:

E-Mail:

Heimatort/Kanton:

Nationalität:

(bitte nur 1 Heimatort angeben)

SozialversicherungsNummer (AHV-Nr.)

7

5

6

.

.

.

Geschäftsadresse Firma: Abteilung: Tätig als: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon:

E-Mail:

Stellenprozent:

Bevorzugte E-Mailadresse für die Korrespondenz:

Privat



Geschäft

Waren Sie schon einmal an einer Schweizerischen Fachhochschule oder Universität eingeschrieben? Ja

Nein

Wenn ja, wie lautet Ihre Matrikel-Nr.?

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Bitte beantworten Sie alle Punkte und Fragen von 1. – 10.

1. Schulen/Grundausbildung Von Monat/Jahr

Bis Monat/Jahr

Art der Berufsausbildung / des Studiums, Lehrfirma / Ausbildungsstätte

Ort

2. Weiter- und Fortbildung, chronologisch Von Monat/Jahr

Bis Monat/Jahr

Art der Berufsausbildung / des Studiums, Lehrfirma / Ausbildungsstätte

Ort

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3. Formelle Bildungsabschlüsse Geben Sie hier Ihre formellen in- und ausländischen Bildungsabschlüsse an (z.B. Eidg. Fähigkeitsausweis EFZ, Gymnasiales Maturitätszeugnis, Berufsmaturitätszeugnis, Lehrerpatent):

Abschluss mit Typ

Schule, an welcher der Abschluss erfolgte

Abschlussjahr

Gesetzlicher Wohnort (Gemeinde/Kanton) zum Zeitpunkt des Abschlusses

Beispiele

Beispiele

Beispiel

Beispiel

• • •

1997

Küsnacht ZH

• • • •

Maturität Typ XY Kaufmännisches EFZ Berufsmaturität 2) Primarlehrerpatent

1) 2)

mit Angabe, ob eidg. anerkannte kantonale, SMK oder eidg. nicht anerkannte kantonale Maturität mit Angabe, ob nach Lehrabschluss oder lehrbegleitend

1)

Kantonsschule XY in Zürich Kaufmännische Berufsschule XY in Zürich Primarlehrerseminar XY

4. Berufliche und andere Tätigkeiten Von Monat/Jahr

Bis Monat/Jahr

Beschreibung der Tätigkeit Ort

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5. Gegenwärtige Tätigkeit Bezeichnung bzw. Umschreibung der aktuellen beruflichen Stellung und der Hauptaufgabe.  Bitte Organigramm beilegen

6. Nicht berufsbezogene Tätigkeit Von Monat/Jahr

Bis Monat/Jahr

Führungsfunktion? (ja/nein)

Beschreibung der Tätigkeit

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Anzahl direkt unterstellter Mitarbeiter?

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7. Motivation für den Besuch dieser Weiterbildung?

8. Länderwahl für die internationale Studienreise Modul IK 2017 Zur Wahl stehen folgende Länder in Europa: Frankreich (Aix-en-Provence / Marseille / Avignon), Österreich / Slowakei (Wien / Bratislava), Deutschland (Mannheim/Berlin), Finnland (Helsinki) und folgende Übersee-Destination: Singapur, Boston (USA)*. Eine kurze Programmübersicht zu den jeweiligen Studienreisen finden Sie unter den Downloads bei den Studiengängen. Bitte geben Sie uns Ihre 1. und 2. Priorität an. Die Anzahl Plätze pro Land ist beschränkt. Die Zuteilung der Teilnehmenden für die fünf Länderschwerpunkte erfolgt Mitte November 2016. Wir versuchen die Zuteilung gemäss Ihrer 1. Prioritätenangabe zu organisieren. Wir bitten jedoch um Verständnis, falls Ihre 1. Priorität aufgrund der beschränkten Platzvergabe nicht ermöglicht werden kann. Hinsichtlich Ihrer Sprachkompetenz (Französisch, Englisch) werden folgende Fähigkeiten vorausgesetzt: Ein gutes Niveau im Hör- und Leseverständnis sowie mündliche Kommunikationsfähigkeiten, die Diskussionen zu Fachthemen mehrheitlich möglich machen (dies entspricht ungefähr dem Niveau B2). * unter Vorbehalt von Änderungen 1. Priorität  2. Priorität 

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9. Wie wurden Sie auf das IAP aufmerksam? Arbeitsstelle

Persönliche Empfehlung

Zeitung

Internet

Sonstiges:

10. Rechnung

Rechnung ausstellen:

Teilnehmer/-in



Arbeitgeber

Korrekte Rechnungsanschrift:

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Die Studienleitung entscheidet nach dem obligatorischen Aufnahmeprozedere über die definitive Aufnahme. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmer/-in von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Diese sind dem Detailprogramm zum Lehrgang zu entnehmen. Ort / Datum: .................................................................................................... Unterschrift: .................................................................................................... Beilagen - Kopie aller Zeugnisse/Urkunden/Diplome der formellen Bildungsabschlüsse - aktuelles Organigramm

Bitten senden Sie das unterschriebene Anmeldeformular inkl. Beilagen an: [email protected] Ursula Stumpp (Telefon 058 934 83 61) 7 Zürcher Fachhochschule

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Anhang Allgemeine Zulassungs- und Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen am IAP Institut für Angewandte Psychologie der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (IAP) In Kraft seit 01.05.2016 1

Allgemeines

Die nachfolgenden Zulassungs- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Weiter-bildungsveranstaltungen des IAP Institut für Angewandte Psychologie der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (IAP). Sie ergänzen die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen sowie die Studienordnungen der einzelnen MASStudiengänge. 2

ECTS

Weiterbildungsveranstaltungen am IAP sind in der Regel modularisiert und richten sich nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zur Bestätigung erbrachter Studienleistungen. Für erfolgreich absolvierte Module vergibt das IAP die entsprechenden ECTS-Punkte. 1 ECTS-Punkt (Credit) entspricht einer Studienleistung von 25–30 Stunden. 3

Arten von Weiterbildungsveranstaltungen

Am IAP werden folgende Weiterbildungsveranstaltungen angeboten: • Weiterbildungskurse (WBK) Diese werden u.a. in der Form von wöchentlichen Lektionen, Blockkursen oder Kompaktkursen (ganzer Tag) angeboten. Für den Besuch wird eine Kursbestätigung ausgestellt. Bei entsprechendem Leistungsnachweis können Credits gutgeschrieben werden. • Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies, CAS) Sie umfassen eine Studienleistung von 10–15 Credits. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das IAP mit einem Zertifikat. • Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies, DAS) Diplomlehrgänge umfassen eine Studienleistung von 30–40 Credits. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das IAP mit einem Diplom. • Weiterbildungs-Masterstudiengänge (Master of Advanced Studies, MAS) Weiterbildungs-Masterstudiengänge umfassen eine Studienleistung von mindestens 60 Credits, inklusive einer schriftlichen Arbeit und evtl. eines Praktikums. Der Abschluss berechtigt zur Führung des Titels „Master of Advanced Studies (MAS) ZFH in (Richtung). 4

Zulassung

Zertifikatslehrgänge, Diplomlehrgänge sowie Weiterbildungsmasterstudiengänge richten sich grundsätzlich an Personen, die über den Abschluss einer staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) verfügen. Praktikerinnen und Praktiker mit vergleichbarer beruflicher Kompetenz können zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen gemäss Studienordnung erfüllen. Weiterbildungskurse stehen interessierten Personen gemäss der jeweiligen Kursbeschreibung offen. In den einzelnen Angeboten können abweichende Zulassungsvoraussetzungen vorgesehen werden, die den Detailprogrammen zur jeweiligen Weiterbildung zu entnehmen sind. Über die finale Zulassung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ent-

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scheidet die Studienleitung. Teilnahmevoraussetzung für alle Weiterbildungsveranstaltungen des IAP ist, dass das Kursgeld, bzw. der erste in Rechnung gestellte Teilbetrag, bezahlt ist. 5

Anmeldung

Sowohl schriftliche als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Die definitive Aufnahme in ein Programm unterliegt den spezifischen Zulassungsbedingungen. Diese sind den jeweiligen Detailprogrammen zu entnehmen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen sowie von den Kursbedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Die Teilnehmendenzahl einer Weiterbildungsveranstaltung ist beschränkt. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die Studienleitung behält sich vor, zugunsten einer sinnvollen Durchmischung der Teilnehmenden davon abzuweichen. Die Teilnehmenden erhalten nach Anmeldung eine Eingangsbestätigung (für WBKs gilt diese gleichzeitig als Aufnahmebestätigung). Die Anmeldung ist verbindlich. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die Studienleitung. Das IAP bestätigt den Teilnehmenden die definitive Aufnahme schriftlich. Hinweis für Teilnehmende „sur Dossier“ ohne Hochschulabschluss (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Universität): Die Aufnahme in den MAS Weiterbildungs-Masterstudiengang bzw. bei modularen MAS in das Mastermodul ist erst nach Absolvierung des Kurses „Wissenschaftsbasiertes Arbeiten“ möglich. Der Weiterbildungskurs „Wissenschaftsbasiertes Arbeiten“ wird mehrmals jährlich durchgeführt. Weitere Informationen (Durchführungstermine, Kosten, Inhalte, etc.) werden im Rahmen des Anmeldeverfahrens bekannt gegeben. Die Aufnahme in den MAS Weiterbildungs-Masterstudiengang bzw. bei modularen MAS in das Mastermodul ist mit dem Besuch dieses Kurses noch nicht definitiv. Die Studienleitung entscheidet über die finale Aufnahme. 6

Preisangaben

Die für eine Weiterbildungsveranstaltung anfallenden Kosten und die darin enthaltenen Leistungen sind in der Kursbeschreibung enthalten. 7

Durchführung

Wird eine minimale Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht, behält sich das IAP das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung unterrichtet. 8

Änderungen und Anpassungen

Programmänderungen sowie personelle Änderungen in einer Weiterbildungsveranstaltung (Dozierende, Kursverantwortliche etc.) bleiben vorbehalten. 9

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung von Weiterbildungskursen (WBK) mit einer Dauer bis zu 5 Kurstagen ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu leisten. Bei umfangreicheren WBK, CAS-, DAS- und MAS-Lehrgängen ist das Kursgeld nach Erhalt der Aufnahme-Bestätigung in der Regel vor Kursbeginn zu bezahlen. Spezielle Zahlungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungsangebote, insbesondere bei modularen Programmen, bleiben vorbehalten. Wird das Kursgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch des Unterrichts verweigert werden. Die Pflicht zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt davon unberührt.

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Abmeldung, Nichterscheinen, Abbruch oder Ausschluss wegen ausstehendem Kursgeld

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Fristen sind im Detail wie folgt geregelt: Abmeldung

WBK mit bis zu 5 Kurstagen

Bis 14 Tage vor Kursbeginn

Bearbeitungsgebühr von CHF 100.−

Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn

Gesamte Teilnahmegebühr

WBK > 5 Kurstage CAS / DAS / MAS

Bis 8 Wochen vor Kursbeginn

Bearbeitungsgebühr von CHF 350.−

Bis 4 Wochen vor Kursbeginn

20 % der gesamten Teilnahmegebühr

Weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn

40 % der gesamten Teilnahmegebühr

Nach Kursbeginn, Nichterscheinen, Abbruch der Teilnahme oder Ausschuss wegen ausstehendem Kursgeld

65 % der gesamten Teilnahmegebühr Nach Besuch von mindestens der Hälfte der Weiterbildung wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet.

*Bei modularen MAS werden die Studierenden mit den Teilnehmenden der DAS, CAS oder WBK gleichgestellt, d.h. es ist die Gebühr der eingeschriebenen DAS, CAS oder WBK zu bezahlen. 11

Versicherung

Versicherungen sind Sache der Kursteilnehmenden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für umfangreichere Weiterbildungsveranstaltungen der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen. 12

Abtreten von Rechten

Die Teilnehmenden treten die im Rahmen der Ausbildung am IAP entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich und entschädigungslos an das IAP ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Teilnehmenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös vom IAP ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt und sämtliche Geheimhaltungspflichten des IAP werden eingehalten. In besonderen Fällen können die Rechte teilweise oder vollständig an die Teilnehmenden übertragen werden. Die/der Teilnehmende kann ein entsprechendes Gesuch an die Studienleitung stellen und die Rückübertragung der Rechte wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. 13

Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Weiterbildung am IAP der ZHAW gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

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