Martin Luther in Rom Auf den Spuren des Reformators vom 25.-29. März 2017 Vielen Menschen ist nicht geläufig, dass Martin Luther tatsächlich einmal nach Rom gepilgert ist. Knapp 30 Jahre alt kam er in die Hauptstadt des christlichen Glaubens, und fern waren ihm damals alle Gedanken an eine Reformation. Martin Luther war als Pilger und papsttreuer Christ unterwegs nach Rom. Betrachtet man die Reformationsgeschichte nur ab dem Moment des Thesenanschlags, scheint dies schwer vorstellbar. Gleichzeitig beginnt die Geschichte der Reformation eben genau bei dieser Reise Martin Luthers. Denn der Besuch Roms sollte ihn entscheidend prägen und das Fundament für seine Reformbestrebungen bilden. Ob es die Reaktion auf den angeblich mitgebrachten Beschwerdebrief oder etwas anderes war, was Martin Luther verärgerte, ist reine Spekulation. Sicher ist aber, dass er nach der Pilgerreise jegliches Vertrauen in den Heiligen Stuhl verloren hatte. Die während seiner Anwesenheit umfangreichen Baumaßnahmen in Rom wurden durch den Ablasshandel finanziert und dies verurteilte Martin Luther aufs Äußerste. Besonders deutlich zeigt sich dies an späteren Kommentaren, in denen Luther Rom als „Hölle“ bezeichnete. In Bezug auf die angeblich durch ein Wunder nach Rom gelangte heilige Treppe Scala Santa soll er gesagt haben „Aber als ich oben ankam, dachte ich: Wer weiß, ob es wahr ist.“ Ebenso bekannt ist sein Ausspruch im Konflikt mit der Kirchenspitze „Gibt es eine Hölle, so steht Rom darauf.“ Erleben Sie auf dieser außergewöhnlichen Rom-Reise Stationen, die Luther während seines Romaufenthaltes wiederholt besuchte und beschrieb.

 

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Welche Vorstellungen der Stadt Rom hatte Luther vor der Romreise? Beim ersten Anblick Roms soll sich Martin Luther mit folgenden Worten zu Boden geworfen haben: „Sei gegrüßt du heiliges Rom, wahrhaft heilig von den heiligen Märtyrern, von deren Blut es trieft.“ Anlass zu Martin Luthers Romreise war der Streit unter den Augustinern über die Zukunft der strengen Observanz, die dem päpstlichen Hof unter Julius II. nähergebracht werden sollte. Wie sah das Stadtbild zur seiner Zeit aus? Welche Kirchen besuchte er? Was beeindruckte den jungen deutschen Augustinermönch? Rom war zu Luthers Zeiten noch eine mittelalterliche Stadt, die sich vorwiegend auf die Tiber-Niederung konzentrierte. Der antike Mauerring war für die geschrumpfte Stadt viel zu groß. Weite Flächen bestanden aus Ruinenfeldern, in denen das Vieh weidete oder Gärten und Weinberge angelegt waren. Die Erzählungen der mittelalterlichen Pilger ergaben eine gewisse Verzerrung der Ewigen Stadt. Sie wurde mythisiert und verklärt, die topographische Wiedergabe entsprach oft dem subjektiven Erlebnis der frommen RomPilger. Während Luthers Rom-Aufenthalt regierte Papst Julius II., ursprünglich Giuliano della Rovere. Unter seinem Pontifikat (1503-13) erlebte Rom großangelegte städtebauliche Umwälzungen. 1510-1511 wurde der Vatikanhügel einer radikalen Baumaßnahme unterzogen. Julius II. ließ die alte Peterskirche vollkommen abreißen und beauftragte „Bramante“ mit einem Neubau. „Michelangelo“ arbeitete gerade in der Sixtinischen Kapelle und „Raffael“ stattete die Privatzimmer des Papstes mit opulenten Fresken aus.

Martin Luther kam 1510 nach Rom, wo er vier Wochen verweilte. Martin Luther traf im November/Dezember 1510 in Rom ein. Er hatte als junger Mönch des Erfurter Klosters eine juristische Ausbildung genossen und begleitete einen Ordensbruder über die Alpen. Sie marschierten über unbefestigte Pilgerwege über den Brenner, durch die Schweiz, über Mailand und Florenz. Papst Martin V. schrieb im 15.Jahrhundert, dass in der Tiber-Niederung "viele Einwohner Roms Eingeweide, Köpfe, Füße, Knochen, Blut und Haut sowie verdorbenes Fleisch und Fisch, Abfälle, Exkremente und sonstige stinkende und verwesende Kadaver auf die Straße geworfen haben. Und dreist und frevelhaft sowohl in kirchlicher als auch in weltlicher Hinsicht Straßen, Gassen, Plätze, öffentliche und private Gebäude an sich gerissen, verwüstet und ihrem eigenen Nutzen unterworfen haben." Prof. Norbert Greinacher in Tübingen fasst diese Zeit folgendermaßen zusammen: "Die Kirche des 15. Jahrhunderts war eine Institution, die sich von ihren theologischen Wurzeln um die Menschen so weit entfernt hatte, dass von der „Sache Jesu“ nur noch sehr wenig zu erkennen war. Es handelte sich vielmehr um eine Institution, die hauptsächlich von Intrigen und Macht geprägt war. Die erschreckenden Schilderungen über die Ära des Renaissance-Papsttums sind bekannt, und an fürstbischöflichen Höfen und in großen Abteien sah es nicht viel anders aus."

Das Interesse Martin Luthers während seines Aufenthalts galt freilich nicht der genauen Berichterstattung seiner Romreise. Die Barockzeit hat viel verändert, aber einige Stationen werden benannt und sind wie zu Martin Luthers Zeiten erhalten geblieben: Martin Luther reiste über die Piazza del Popolo nach Rom ein. Jeder von Norden her kommende Rom-Besucher – so z.B. auch Goethe im Jahre 1786 – gelangte über die Via Flaminia in die Stadt. Martin Luther wohnte während seiner vier Wochen in Rom im naheliegenden Augustinerkloster.

 

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   Das Pantheon, das seit dem 6. Jahrhundert eine Marienkirche war, beeindruckte ihn vor allem mit seinen dicken Säulen und den Bildern der antiken Götter, die er verachtete. Das Loch im Gewölbe des fensterlosen Baus hingegen bezeichnete er als „Auge des Teufels“, und die Raumwirkung entsprach ganz und gar nicht der ihm gewohnten Gotik mit dem nach oben strebenden, sich abhebenden Raumgefühl.  Sant'Agostino war der Sitz des Generals der reformierten Augustiner. 1511-12, also genau ein Jahr nach Martin Luthers Aufenthalt, freskierte „Raffael“ den Propheten Jesaias mit nackten Putten an das Langhaus der Ordenskirche.  Tempietto, San Pietro in Montorio: Martin Luther kam mit Sicherheit zu dieser entlegenen Stelle, da frühen Chroniken zufolge hier der Heilige Petrus mit dem Kopf nach unten gekreuzigt wurde.  San Sebastiano war eine frühchristliche Kirche außerhalb der Stadtmauern an der Via Appia Antica. Sie gehörte zu jedem Rombesuch der Pilger und Wallfahrer.  Die Laternasbasilika (San Giovanni in Laterano) gilt als älteste Kirche der Christenheit und ist die Papstkirche schlechthin. Rein formell ist sie die Domkirche Roms und die Kathedrale des Papstes in seiner Eigenschaft als Bischof von Rom. An der Fassade der Kirche steht der kirchenrechtlich immer noch gültige Spruch: "Der ganzen Stadt und des ganzen Erdkreises Kirchen Mutter und Haupt".  Am Lateran besuchte Martin Luther die Scala Sancta. Hier sind heute noch 28 holzverkleidete Marmorstufen, angeblich die Stiege des Hauses von Pilatus, die Jesus hinaufgestiegen sein soll. Hier rutsche auch Luther auf den Knien hinauf, wobei auf jeder Stufe ein Vaterunser gesprochen werden musste. Er wollte den Bußgang seinem Großvater Heine zukommen lassen. Seinen Zweifel konnte er angeblich dennoch nicht unterdrücken: "Wer weiß, ob das war ist?"

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Zur Finanzierung der neuen Renaissancebauten wurde in Roms Kirchen ordentlich für den Ablass geworben. Martin Luther sah weder die sogenannte konstantinische Basilika noch den Neubau von Sankt Peter. Julius II. hatte den kompletten Abbruch des alten Gebäudes durch seinen Architekten „Donato Bramante“ verordnet. Den Grundstein für die neue Peterskirche legte der Papst am 18.April 1506. Die Baustelle sollte 150 Jahre andauern. Jeder Bauleiter änderte das Vorgefundene nach seinen Plänen. Sankt Peter hat eine der komplexesten Baugeschichten der christlichen Architektur! Martin Luther notierte die hastigen Messen, die man gegen Bezahlung abhalten konnte. Er berichtete, wie zwei nur durch ein Gemälde getrennte Priester gleichzeitig an einem Altar zelebrierten. Binnen einer Stunde würden hier sieben Messen gefeiert! Martin Luther kam vor allem als ganz normaler Pilger nach Rom. Hier wollte er eine Generalbeichte ablegen. Aber er soll an ganz ungelehrte Leute geraten sein, die dieser Aufgabe keineswegs gewachsen waren Martin Luther soll auch die Katakomben des Hl.Kalixtus – an der antiken Konsularstraße Appia gelegen – besucht haben. Hier würden die Toten "schränkig" liegen, insgesamt 40 Päpste und 76.000 Märtyrer (in Wahrheit sind es eine halbe Million). Wer während einer Messe fünfmal andachtsvoll durch die Katakombe ging, konnte angeblich eine Seele erlösen. Im Laufe der Gegenreformation förderte die Kirche als Gegengewicht zur rationellen protestantischen Lehre die Lehre der Volksfrömmigkeit der Marienverehrung.

Dass der Name Luther heute in Rom allgegenwärtig ist, hat schon etwas

Ironisches. Sei es nun der Facchino-Brunnen, der angeblich Luther als Wasserträger zeigen soll oder der Luther-Platz auf dem Colle-Oppio-Hügel. In gewisser Weise hat Martin Luther mittlerweile Rom für sich eingenommen und sein Name ist Teil der Stadt geworden. Was er dazu wohl sagen würde? "So wir Diebe mit Strang, Mörder mit Schwert, Ketzer mit Feuer strafen, warum greifen wir nicht viel mehr an diese schädlichen Lehrer des Verderbens als Päpste, Kardinäle, Bischöfe und das ganze Geschwür der Römischen Sodoma mit allerlei Waffen und waschen unsere Hände in ihrem Blut ..." So lautet eine der am meisten verklärten Aussagen Luthers über den römischen Klerus (1518, Tomos 1, Punkt II, S. 24 und 24b). In Wahrheit soll er 1519 Rom einen besonderen Ehrenrang zugestanden haben, weil dort die Aposteln Petrus und Paulus, 46 Päpste und hunderttausende von Märtyrern ihr Blut vergossen sowie Hölle und Welt überwunden hatten.

 

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Vorgesehener Reiseverlauf: 1. Tag: Samstag, 25.03.2017– Anreise nach Rom Flug von Stuttgart bzw. München (gegen Aufpreis) nach Rom. Nach der Ankunft in Rom Begrüßung durch die örtliche Reiseleitung und Transfer im Bus zum 4-Sterne-Hotel in der Innenstadt. Nach dem Check-In besichtigen Sie zusammen mit Ihrer Reiseleitung die Papstbasilika Santa Maria Maggiore und die Basilika Santa Prassede mit wertvollen mittelalterlichen Mosaiken. Anschließend erstes gemeinsames Abendessen in einem Restaurant nahe am Hotel. Erste Hotelübernnachtung in Rom. 2. Tag: Sonntag, 26.03.2017 – Gottesdienst und „Luther in Rom“ Nach gemütlichem Frühstück Fahrt zur evangelischen Christuskirche und Teilnahme am deutschsprachigen Gottesdienst. Anschließende Besichtigung der Kirche. Geplant ist dann ein Treffen mit einem Vertreter der Gemeinde zum gegenseitigen Austausch. Am Nachmittag starten Sie zur thematischen Besichtigungstour „Luther in Rom“. Von der Christuskirche aus gehen Sie zu Fuß entlang einer Panoramastrecke oberhalb der Spanischen Treppe zur Piazza del Popolo zur Kirche Santa Maria del Popolo, in dessen angeschlossenem Kloster Martin Luther bei seinem Romaufenthalt logierte. Von dort geht die Stadtführung durch die Gassen der Altstadt mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten bis zum Pantheon. Heute nehmen Sie das Abendessen im Hotel ein. Denn nach dem Essen ist ein Treffen mit einem Vertreter der Waldenser-Gemeinde geplant. Zweite Hotelübernachtung in Rom.

3. Tag: Montag, 27.03.2017 – Antike christliche Stätten, Forum Romanum, Kolosseum Genießen Sie Ihr Frühstück und stärken Sie sich für den Tag. Sie fahren mit der Metro zur Station Cavour, wo Ihre heutige thematische Besichtigungstour „Antike christliche Stätten“ beginnt. Bestaunen Sie zunächst die Basilika San Pietro in Vincoli mit dem berühmten Moses von Michelangelo, die Kirche San Clemente mit der Ausgrabung einer frühchristlichen Kirche unter der heutigen aus dem 11. Jahrhundert und einem antiken Kultraum für den Gott Mithras.

 

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  Der weitere Weg passiert die aus dem 5. Jahrhundert stammende Kirche Santi Cosma e Damiano mit ihren Mosaiken, die zu den ältesten Roms gehören. Sie erreichen das Forum Romanum, das einstige Zentrum der antiken Welt, wo beim Übergang der Antike zum frühen Christentum die ersten christlichen Kirchen innerhalb Roms entstanden. Genießen Sie vom Hügel Palatin mit den Ruinen der antiken Kaiserpaläste den Blick über den Circus Maximus. Und natürlich bestaunen Sie auch das beeindruckende Kolosseum (Außenbesichtigung). Zum Ausklang fahren Sie mit der Metro zur antiken Pyramide und besuchen den malerischen protestantischen Friedhof Roms. Gemeinsames Abendessen im Hotel. Geplant ist ein Treffen mit einem Vertreter der Katholischen Kirche zur Frage „Deutung Luthers durch die Katholische Kirche heute“. Dritte Hotelübernachtung in Rom. 4. Tag: Dienstag, 28.03.2017 – Rund um den Vatikan Nach Ihrem Frühstück geht es wieder mit der Metro zur Station Ottaviano. Es sind nur wenige Schritte bis zum Vatikan. Sie besichtigen heute ausgiebig die größte Kirche der Christenheit. Der Petersdom wurde zwischen 1506 und 1626 erbaut und durch den Ablasshandel finanziert, was von Martin Luther besonders kritisiert wurde. Neben dem Petersdom besuchen Sie den kleinen deutschen katholischen Friedhof, der mitten im Staatsgebiet des Vatikans liegt. Vom Petersdom sind es nur wenige Schritte zur Engelsburg. Ihr Stadtspaziergang führt weiter vorbei an der deutschen katholischen Kirche bis zur Piazza Navona, dem barocken Herzen von Rom. Ganz in der Nähe auf dem Campo dei Fiori besuchen Sie das Denkmal von Girodano Bruno. Er war italienischer Priester, Dichter, Philosoph und Astronom, der am 17.02.1600 an dieser Stelle auf dem Scheiterhaufen den Tod fand. An diesem Abend können Sie die italienische Küche individuell genießen (nicht im Reisepreis inbegriffen) – der Reiseleiter gibt Ihnen gerne Restaurant-Tipps. Vierte und letzte Hotelübernachtung in Rom.

5. Tag: Mittwoch, 29.03.2017 – Letzte Eindrücke und Heimreise Gemütliches Frühstück im Hotel. Am Vormittag besuchen Sie noch die Kirche Santa Maria Maggiore, eine der vier Papstbasiliken Roms und eine der sieben Pilgerkirchen sowie die kleine Kirche San Carlo alle Quattro Fontane, die schönste Barockkirche Roms. Danach Fahrt zum Flughafen und Rückflug nach Stuttgart bzw. mit Aufpreis nach München. Programmänderungen vorbehalten! > Sämtliche Fotos von Tatjana Burmann/Heideker Reisen

 

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Reisepreis:

Pro Person im Doppelzimmer: Einzelzimmerzuschlag: Mindestteilnehmerzahl: Anmeldeschluss:

     

1.155,-€ 140,-€ 20 Personen 10.01.2017

Im Reisepreis enthaltene Leistungen:          

Flug von Stuttgart bzw. München (mit Aufpreis) nach Rom und zurück Transfers in Rom vom Flughafen zum Hotel und zurück mit örtlichem Bus Transfers zum Gottesdienst am Sonntag mit örtlichem Bus 4 x Übernachtung/Frühstück in einem Mittelklasse Hotel im Zentrum von Rom 1 x Abendessen im Restaurant, 2 x Abendessen im Hotel Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln lt. Programm alle Eintritte lt. Programm, Audio-Führungssystem sehr gute örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung Handlicher Reiseführer von Rom Christliche Reisebegleitung mit täglichen Andachten durch den Italien-Kenner Hartmut Diekmann

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:   

Weitere Mahlzeiten und Getränke sowie sonstige Ausgaben Reiseversicherung (aktuelle Preise und Bedingungen finden Sie anbei) Trinkgelder

Reiseversicherungen: Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (mit Selbstbehalt), gerne können wir diese für Sie buchen. Die aktuellen Kosten und Bedingungen anbei.

 

Reiseveranstalter:

Heideker Reisen Dottingerstr. 55 72525 Münsingen

Reisevermittler:

Evangelischer Presseverband für Bayern e.V. Sonntagsblatt Leserreisen Birkerstraße 22 80636 München

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Anmeldung:

Evangelischer Presseverband für Bayern e.V. Sonntagsblatt Leserreisen Birkerstraße 22 80636 München Fax: 08912172-338, E-Mail: [email protected]

Verbindliche A N M E L D U N G zur Leserreise „Martin Luther in Rom – Auf den Spuren des Reformators“ vom 25.-29. März 2017 Bitte zutreffendes ankreuzen: Ich bin einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Adresse und Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. □ Vegetarier, sonstige Besonderheiten: .………………………………………… □ Gesundheitliche Einschränkungen: .…………………………………………… □ Besondere Zimmerwünsche: .……………………………………………………. Anmeldender (wie im Reisedokument): Vorname ....................................................... Name ................................................ Straße .......................................................................................................................... PLZ/Ort ........................................................................................................................ Tel.-Nr. ........................................................... Handy-Nummer …………………….. Geb.-Datum ................................................. E-Mail-Adresse ......…………………. Begleitperson: Vorname ...................................... Name ...................................... Straße ......................................................................................................................... PLZ/Ort ....................................................................................................................... Tel.-Nr. ............................................................ Handy-Nummer …..……………….. Geb.-Datum ................................................. E-Mail-Adresse …..…………………. Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer □ ½ Doppelzimmer zusammen mit ............................................. Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird. Reise-Versicherungen (siehe Infoblatt): Bitte schreiben Sie Ihren Namen auf das beigelegte Infoblatt, kreuzen Sie Ihren Versicherungswunsch an und senden Sie uns das Blatt mit Ihrer Reiseanmeldung. Anmeldeschluss: Mindestteilnehmerzahl: Reiseveranstalter: Reisevermittler:

10.01.2017 20 Personen Heideker Reisen, Dottingerstr. 55 72525 Münsingen Evangelischer Presseverband für Bayern e.V. Sonntagsblatt Leserreisen Birkerstraße 22 80636 München

Grundlage dieser Anmeldung sind der Ausschreibungstext des Evangelischen Presseverbandes für Bayern e.V. sowie die AGBs des Reiseveranstalters.

Ort/Datum ........................................... Unterschrift ................................................

 

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Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor 5HLVHEHJLQQ QLFKW YHUSÁLFKWHW =LII JLOW DXFK IU HOHNWUR QLVFKH5HLVHDQPHOGXQJHQGHUHQ=XJDQJZLUDOV9HUDQVWDOWHU Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch GLH=XODVVXQJ]XU5HLVH]XP9HUWUDJVVFKOXVV 1.3. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung GHV %XWWRQV Å]DKOXQJVSÁLFKWLJ EXFKHQ´ YHUELQGOLFK DQ 'HP Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 1.4. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche ReservieUXQJHQ YRU 'DQDFK VROO GHU 5HLVHYHUWUDJ QDFK =LII  JH schlossen werden. 1.5. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 2. Vermittelte Leistungen Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder JUREH)DKUOlVVLJNHLWYRUOLHJHQ+DXSWSÁLFKWHQDXVGHP5HLVH vermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). )U GHQ 9HUWUDJVVFKOXVV JHOWHQ GLH %HVWLPPXQJHQ GHU =LIIHU 1. sinngemäß. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 1DFK(UIOOXQJGHU,QIRUPDWLRQVSÁLFKWJHPl‰=LIIKDW der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich ]XU%HVFKDIIXQJGHU9LVDRGHU%HVFKHLQLJXQJHQHWFYHUSÁLFK tet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges 9LVXPRGHUIHKOHQGH,PSIXQJ ,QVRIHUQJLOW=LII 5FNWULWW  entsprechend. 4. Zahlungen  6lPWOLFKH =DKOXQJHQ $Q]DKOXQJ E]Z 5HVW]DKOXQJ  GHV Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Sunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei WoFKHQ YRU 5HLVHEHJLQQ =XJ XP =XJ JHJHQ $XVKlQGLJXQJ GHU vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. 4.4. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor Reisebeginn verSÁLFKWHQGHQ5HLVHQGHQ]XUVRIRUWLJHQ=DKOXQJGHVJHVDPWHQ 5HLVHSUHLVHV=XJXP=XJJHJHQ$XVKlQGLJXQJGHUYROOVWlQGL gen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 5. Leistungen 5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von =LII  QDFK GHU EHL 9HUWUDJVVFKOXVV PD‰JHEOLFKHQ /HLV tungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 6. Preisänderungen 6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verHLQEDUWHQ$EUHLVHWHUPLQYHUODQJWZHUGHQ(LQHQDFK=LIIHU zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. 6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 'LH5HFKWHQDFK=LIIHUKDWGHU5HLVHQGHXQYHU]JOLFK nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 7. Leistungsänderungen 7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. 7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 8. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. 9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise 1DFKGHPMHGHU]HLWYRU5HLVHEHJLQQP|JOLFKHQ5FNWULWW LVWGHU5HLVHQGHYHUSÁLFKWHWJUXQGVlW]OLFKSDXVFKDOIROJHQGH Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: %LV]XP7DJYRU5HLVHEHJLQQGHV5HLVHSUHLVHV YRPELV7DJYRU5HLVHEHJLQQ YRPELV7DJYRU5HLVHEHJLQQ vom 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % ab dem 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen: 70 % des Reisepreises  0D‰JHEOLFK IU GHQ /DXI GHU )ULVWHQ LVW GHU =XJDQJ GHU Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 'HP5HLVHQGHQZLUGDXVGUFNOLFKGHU1DFKZHLVJHVWDWWHW dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. $XIGHQ1LFKWDQWULWWGHU5HLVHZHUGHQGLH=LII² entsprechend angewandt. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. KrankKHLW VRLVWGHU9HUDQVWDOWHUYHUSÁLFKWHWEHLGHQ/HLVWXQJVWUl gern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden 0LWZLUNXQJVSÁLFKWHQ 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Mindestteilnehmerzahl 13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn) hingewiesen und wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach =LIIHU  XQYHU]JOLFK QDFK .HQQWQLV GHU QLFKWHUUHLFKWHQ Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.

13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 'HU5HLVHQGHKDWVHLQ5HFKWQDFK=LIIHUXQYHU]JOLFK QDFK =XJDQJ GHU (UNOlUXQJ GHV 9HUDQVWDOWHUV GLHVHP JHJHQ über geltend zu machen. 0DFKWGHU5HLVHQGHQLFKWYRQVHLQHP5HFKWQDFK=LIIHU 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 14. Kündigung infolge höherer Gewalt 14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. 14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. 14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur RückbefördeUXQJ YHUSÁLFKWHW IDOOV GHU 9HUWUDJ GLH %HI|UGHUXQJ PLW XP fasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. ,QIRUPDWLRQVSÁLFKWHQGHV9HUDQVWDOWHUVLPhEULJHQEOHL ben unberührt. 15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden 15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. 15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der VeranstalWHUELV]XP$EODXIGLHVHU)ULVWQLFKWIU$EKLOIH YJO=LII  sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters. 15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (BerechQXQJQDFK†H $EV%*% %HLZHUWORVHQ ÅNHLQ,QWHUHVVH´ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. 15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. 15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 17. Ausschlussfrist und Verjährung 17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den ††  F ELV  I %*% ² DXVJHQRPPHQ .|USHUVFKlGHQ  KDW der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. $QVSUFKHGHV5HLVHQGHQLP6LQQHGHU=LIIHU²DXV genommen Körperschäden - verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem ÅHLJHQHP´9HUVFKXOGHQVRZLHEHL$UJOLVWYHUMlKUHQGLHLQ=LIIHU 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren. Diese Reisebedingungen gelten nicht für Reisen von Fremdveranstaltern, bei den wir nur Reisevermittler sind. Solche Reisen sind ausdrücklich bei der jeweiligen Ausschreibung als Fremd-Veranstalter-Reisen gekennzeichnet. Die Reisebedingungen des Fremd-Veranstalters werden dem Reisenden vor dessen Buchung vom Fremdveranstalter oder durch uns als Reisevermittler ausgehändigt. Verantwortlicher Veranstalter: Heideker Reisen GmbH Dottinger Str. 55, 72525 Münsingen 7HOHIRQ7HOHID[ www.heideker.de, [email protected] Stand November 2015

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