Martin-Luther-King-Schule

Martin-Luther-King-Schule Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Sekundarstufe I) _____________________...
Author: Käthe Kraus
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Martin-Luther-King-Schule Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Sekundarstufe I) ______________________________________________________________________________________________

Martin-Luther-King-Schule - Talbotstr. 20 – 52068 Aachen

§10 A0-SF- Konzeption I. Definition „Als schwerstbehindert gelten Schülerinnen und Schüler, a) deren [...] Erziehungsschwierigkeit erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht oder b) bei denen zwei oder mehr der Behinderungen Blindheit, Gehörlosigkeit, anhaltend hochgradige Erziehungsschwierigkeit, geistige Behinderung und hochgradige Körperbehinderung vorliegen“ (§ 10 AO-SF). Eine Schwerstbehinderung gemäß § 10 AO-SF bedingt einen erheblich erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf hinsichtlich eines oder mehrerer Förderbereiche. Der erheblich erhöhte sonderpädagogische Förderbedarf realisiert sich... • in einer umfassenden, meist anhaltenden Krise und/oder • in einer massiven Förderbedürftigkeit in den meisten Förderbereichen (Stagnation und Retardierung der Emotionalität u. Soziabilität, des Lern- und Arbeitsverhaltens, der Kognition, Sensorik oder Sprache...), • stagnierend in der wahrnehmbaren Entwicklung, • in massiver psychiatrischer Auffälligkeit, • in der Unberechenbarkeit in Aktionen und Reaktionen, • in Selbst- bzw. Fremdgefährdung • in einem deutlich erhöhtem Maß von eingeforderter und notwendiger Einzelaufmerksamkeit und kann mit den basalen Fördermaßnahmen der MLK-S nicht abgedeckt werden. Ein Familien- und Helfersystem liegt oftmals vor, in denen die Ressourcen der Handlungs- und Veränderungsmöglichkeiten erschöpft sind. In der Regel sind die Ressourcen im Familien- und Helfersystem bzgl. der Handlungs- und Veränderungsmöglichkeiten erschöpft. Diese SchülerInnen benötigen ein erheblich erhöhtes Maß an • sonderpädagogischer Förderung, • individueller Zuwendung, • Handlungsplanung und Betreuung, um den Schüler in der Gruppe zu halten, • zeitnaher Vernetzung mit Kooperationspartnern und Eltern, • verlässlichem Rahmen, was Gruppengröße, Regeln, Lernangebot, Personal etc. anbelangt, • sozialarbeiterischen u./o. sozialpädagogischem Angebot, • erziehungs- und psychotherapeutischer Zusatzangebote. • Interventionen, die deutlich über das von Halbtagsschule zu leistende hinaus gehen.

II Diagnose Im Vorfeld einer Beantragung einer Beschulung nach § 10 AO-SF wird an der MLK-S ein Kurzgutachten orientiert an den aktuellen Handanweisungen der Schulaufsicht erstellt. Mögliche Abläufe, abhängig von den Ressourcen, können sein:

1 MLK-Schule: Schulsozialarbeit der MLK-Schule: Ausgelagerte Jungenklasse Maria im Tann Ausgelagerte Mädchenklasse Maria im Tann e-mail: [email protected]

Talbotstr. 20 Talbotstr. 20 Unterer Backertsweg 7 Unterer Backertsweg 7 www.mlks-aachen.de

52068 Aachen 52068 Aachen 52074 Aachen 52074 Aachen

0241/ 96 20 78 0241/ 96 24 90 0241/ 9 43 68 57 0241/ 7 50 89 79

Fax: Fax: Fax: Fax:

0241/ 9 0241/ 9 0241/ 9 0241/ 9

16 16 27 16 16 27 43 68 63 43 60 56

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• Einzelgespräche • gezielte Unterrichts- und Pausenbeobachtung (hinsichtlich der Problemstellung) • Datenerfassung (z.B. auch standardisierte diagnostische Verfahren) • Beobachtung über einen bestimmten Zeitraum (z.B. auch Nutzung von Doppelbesetzung) • Beratung im Team (Beobachtungen, unterschiedliche Sichtweisen), • Absprache der Vorgehensweise hinsichtlich Begutachtung)

Ein Überblick über standardisierte, diagnostische Verfahren an der MLK-S sowie anderen Förderschulen der Städteregion Aachen steht im Sekretariat allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. III Auswahlverfahren und Antragstellung Vorgaben zur Antragstellungen sind der jeweils aktuellen Handreichung des Schulamtes zu entnehmen. Beobachtungen und Tests werden hinsichtlich einer Antragstellung im Team ausgewertet. Fallbezogen erfolgt eine Vorstellung der Ergebnisse bzw. Sachlage in der Gesamtkonferenz durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer, um sich kollegial beraten zu lassen. Im Vorfeld der Antragstellung erfolgen beratende Elterngespräche, in denen die Eltern u. a. über die Antragstellung informiert und angehört werden. Es sind die aktuellen Formblätter des Schulamtes der Städteregion Aachen zu verwenden. Einem Erstantrag ist immer der aktuelle Förderplan sowie eine detaillierte Begründung (sog. Dossier) beizufügen. Ablauf zum Antrag auf Feststellung einer Schwerstbehinderung gemäß § 10 AO-SF Bis wann Frühjahr

Frühsommer

Was Wer Feststellung der 1:4 Schüler der jeweiligen Lerngruppe wird Team/Sozialarbeit im Team besprochen (Erstanträge/ Diskussion Folgeanträge/ „Auslaufen“ lassen vom 1:4-Status Liste aller neu zu beantragenden 1:4 Schüler liegt der Klassenlehrer Schulleitung vor

Bis Mitte Mai

Die antragstellende Schule informiert die Erziehungs-/ Klassenlehrer Sorgeberechtigten über den Antrag, holt Elternunterschriften ein, führt Beratungsgespräche.

Mitte Juni

Abgabe der vollständigen Unterlagen als gebündelt bei der Schulleitung (siehe unten)

Ende Juni

Neuanträge und fortlaufende Anträge liegen der Schulaufsicht Schulleitung vor. Die antragstellende Schule informiert die Erziehungs-/ Klassenlehrer

Folgendes Schuljahr Schuljahresbeginn

Sorgeberechtigten Schulaufsicht.

über

die

Klassensatz Klassenlehrer

Entscheidung

der

Elternbrief an die Erziehungsberechtigten mit der dringenden Bitte und dem Angebot von Beratung/Begleitung von Inanspruchnahme von Hilfeleistungen zur Erziehung durch die Kinder- und Jugendhilfe

Schulleitung

2 MLK-Schule: Schulsozialarbeit der MLK-Schule: Ausgelagerte Jungenklasse Maria im Tann Ausgelagerte Mädchenklasse Maria im Tann e-mail: [email protected]

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Für neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler kann ein Antrag frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme und somit einer qualitativ und quantitativ ausreichenden Diagnostik gestellt werden. Bleibt der Antrag aus, wird die Schülerin / der Schüler seitens der Schulaufsicht nicht mehr als schwerstbehindert im Sinne der AO-SF betrachtet. Eine vorzeitige Beendigung der 1:4Maßnahme wird den Eltern mitgeteilt. Spezielle Regelung an der MLK-S: Alle Unterlagen werden chronologisch in die Schülerakte geheftet. Die verabredete Ordnung der • Förderpläne (in separatem klasseninternem Ordner) und • Akten (Stammblatt, AOSF, Berichte, schulische Unterlagen wie die Aktivitätenliste chronologisch und ohne Dopplungen) muss gegeben sein. Die Verantwortlichkeit liegt beim Klassenlehrer. IV Ressourcenverteilung zu Beginn des Schuljahres Jede Schule erhält auf der Grundlage der Schülerzahlen die Summe x an Lehrerstunden pro Woche. Die Zusammensetzung der Lerngruppen und die Verteilung der Lehrerstunden auf die einzelnen Lerngruppen liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Problematisch stellt sich die Versorgung von Schülerinnen und Schülern dar, die weit vor dem Antragstermin einen erheblichen Förderbedarf zeigen bzw. die sich in akuten Krisen befinden. Das Team entscheidet in diesem Fall im Sinne der ‚Inklusion’ über die aktuell notwendige Betreuung des Schülers/der Schülerin. Die 1:4-Schülerinnen und -Schüler sollen möglichst nicht separiert werden, sondern mit den der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen in ihrem gewohnten Lernumfeld gefördert werden. Bei Unterbesetzung von Lehrerstellen versucht die Schulleitung, die volle Wochenstundenzahl an Unterricht für die Lerngruppe zu gewährleisten. Eine personelle Unterbesetzung wirkt sich somit auch auf die 1:4-Förderung aus. Zwangsläufig fehlende Ressourcen werden im Förderplan dokumentiert. V Förderplanung Die Förderplanung erfolgt im Team. Dem Team gehören alle mit dem Schüler arbeitenden Berufsgruppen an (SoL, SSA, Werksmeister). Wie bei allen Schülerinnen und Schülern erfolgt eine Förderplanung mindestens halbjährlich im Planungszyklus: Zielvereinbarung, Maßnahmenplanung, Evaluation, Zielvereinbarung. Die Förderpläne werden zum Schulhalbjahr und Schuljahresende der Schulleitung evaluiert vorgelegt. Die Erstellung der Förderpläne orientiert sich aktuell an dem ELDiB (Entwicklungspädagogischer Lern-/ZielDiagnosebogen). Alle zur Erstellung der Förderpläne notwendigen Materialien stehen 3 MLK-Schule: Schulsozialarbeit der MLK-Schule: Ausgelagerte Jungenklasse Maria im Tann Ausgelagerte Mädchenklasse Maria im Tann e-mail: [email protected]

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jeder Kollegin/jedem Kollegen auf der Schulhomepage in einem gesicherten DownloadBereich zur Verfügung. Die individuelle Förderplanung für §10 AO-SF Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage der zugewiesenen Ressourcen zu Beginn des Schuljahres. ‚Besondere sonderpädagogische Förderung’ meint nicht automatisch Einzelförderung für den §10-Schüler, besonders auf dem Hintergrund des an der MLK-S favorisierten ‚Inklusions-Gedankens’. Jedoch muss deutlich werden und sichergestellt sein, dass erhöhte Ressourcen auch für die intensive Förderung genutzt werden. Es ist nicht Ziel unserer Förderschule, §10-SchülerInnen zu separieren und getrennt zu fördern. Hierfür spricht unsere Vorstellung vom gemeinsamen Lernen in der Schule als auch die praktische Erfahrung, dass SchülerInnen in einer homogenen „1zu4- Gruppe“ nicht erfolgreich gefördert werden können. Die Zuschreibung „§10 AO-SF“ beinhaltet nicht automatisch eine einheitliche Fördermaßnahme, bzw. Kleinstgruppe oder Einzelunterricht. Diese Rückmeldung erhalten auch die Eltern. Dennoch müssen die zusätzlichen individuellen Fördermaßnahmen für Eltern transparent gemacht werden können. Im Förderplan werden ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 sämtliche „installierte Hilfen“ dokumentiert: VI Angebote der MLK-S: • Mediale Angebote • Personelle Angebote • Strukturelle Angebote • Beratung (z.B. kollegiale Fallberatung,...)

VII Maßnahmen im Rahmen der „1:4-Förderung“ (Beispielliste): Unterricht: • hohe Individualisierung und methodisch/mediale Differenzierung • Auszeiten wie Leseecke, Mandala, Entspannungs-CD • Kopfhörer, Stellwände, Sitzordnung, PC-Arbeit, Einzeltische, Tagesplan, Timetimer • individuelle Bewegungsangebote z.B. Bewegungspausen, Braingym • Verstärkter Kleinstgruppen- oder Einzelunterricht • Time-out in akuten Krisenzeiten • individuelle Hilfestellung und persönliche Zuwendung • Hausaufgaben-Sonderregelungen • Lernhelfer für jüngere Schüler; Lehrerfunktionen für ausgesuchte Schüler • kleinschrittige Ziele • Reduktion des Leistungsdrucks durch freiwillige Teilnahme an Tests/Klassenarbeiten • Klare Regeln und Verträge 4 MLK-Schule: Schulsozialarbeit der MLK-Schule: Ausgelagerte Jungenklasse Maria im Tann Ausgelagerte Mädchenklasse Maria im Tann e-mail: [email protected]

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• Computerarbeit, PC-Recherche • Schülerbeteiligung bei Unterrichtsinhalten • Einzelzuwendung durch Teampartner • Temporär begrenzte Reduktion der lehrplanorientierten, kognitiven Lernziele und Unterrichtsinhalte • SBP mit sozial-emotionaler Ausrichtung/ Unterstützung • Verstärkte WU-Angebote • Abschluss von Verhaltensverträgen mit klaren Zielen, Angeboten, Konsequenzen • viele individualpädagogische Maßnahmen, die auch über das normale Maß an Schulangeboten hinaus gehen

Elternarbeit: • Rückmeldungen über ein vereinbartes Rückmeldesystem (z. B. Mitteilungsheft, regelmäßige Telefonate) • Klassenkonferenzen mit verpflichtender Teilnahme der Eltern • Hausbesuche • engere Zusammenarbeit, häufigere persönliche Gespräche • Vernetzung (Tagesgruppen, Betreuer, Eltern -> Round Table-Gespräche) • ständige, individuelle Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Ärzten, Anwälten, Tagesgruppen, Therapeuten, Ärzten, KK 14, KK 45, etc. • Aufgabenteilung bzw. Belohnung und Anforderung zwischen Schule und Elternhaus • Qualifizierung über Elterncafé

Außerunterrichtliche Maßnahmen: • Einzelgespräche und Nachmittagsbetreuung • Trainings-Raum • kollegiale Fallberatung (Standard bei allen „1:4-Schülern“) • Fallbesprechung in der großen Teamkonferenz • regelmäßiges Thema in Teamsitzungen • Kooperation mit außerschulischen Partnern und Lernorten (Tierheim, Ludwigforum, etc.) • veränderte Unterrichtszeiten oder differenzierte Beschulung in begründeten Einzelfällen

Schulsozialarbeit: • Konfliktlösungstraining • verstärkte Begleitung • Einzelbetreuung • Gesprächsangebote ohne dem bei Lehrern vermeintlich entstehenden Leistungsdruck • Sozialtraining 5 MLK-Schule: Schulsozialarbeit der MLK-Schule: Ausgelagerte Jungenklasse Maria im Tann Ausgelagerte Mädchenklasse Maria im Tann e-mail: [email protected]

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• entlastende Spielangebote • Elterntraining und systemische Beratungsangebote durch eine Sonderpädagogin und der SSA • Elterncafé (Kontaktaufnahme) • Krisenintervention • Kunsttherapie Diagnostik: • FEPAA-Durchführung und Interpretation zur detaillierten Diagnostik der Empathie, Prosozialität, Aggressionshäufigkeit und Aggressionslegitimation. Die FEPAAInterpretationen fliessen in die Förderplanarbeit mit ein • LSL bei Bedarf • weitere Diagnostiktests bei vermuteten Bedarfen (z. B. Angstfragebogen, FEEL-KJ) • Kunsttherapeutische Diagnostik bei vermutetem Bedarf • Beratung der Eltern hinsichtlich eine psychologischen/kinder- und jugendpsychotherapeutischen Diagnostik, Kooperation in der ärztlichen Diagnostik • obligatorische Teilnahme an HPGs zur Erweiterung der diagnostischen Grundlage

Als Arbeitsstandard bei allen „1:4-Schülerinnen und Schülern“ ist an der MLK-S festgelegt, dass Eltern zunächst über Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung nach dem SGBX (HzE, SPFH, Soziales Gruppenangebot) aufgeklärt und hinsichtlich der Inanspruchnahme beraten werden. Die Lehrerinnen und Lehrer der MLK-S raten im Zuge dessen den Eltern an, diese Hilfen anzunehmen, um ihre Kinder umfassend zu fördern („Elternbrief“). Des Weiteren versuchen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in Kooperation mit dem Jugendamt Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zu installieren, die das Kind in seiner Entwicklung positiv stärken. Zudem wird das Aufsuchen der nachmittäglichen Sozialen Gruppe in der MLKS angeraten und der Kontakt zur leitenden Sozialarbeiterin dieses Nachmittagsangebots empfohlen. Eine Verkürzung der Beschulung, bzw. die längerfristige Unterrichtung nach einem individuellen Stundenplan bedarf der engen Absprache und Genehmigung durch die Schulaufsicht. Zudem sind die o. g. Maßnahmen in den Aktennotizen zu dokumentieren und im Idealfall vor der Beantragung der Verkürzung als letztes Mittel der Aufrechterhaltung von Beschulung auszuschöpfen. Stand: April 2012 Als Ursprungsquelle ist dieses Konzept auch im schulinternen Curriculum der MLKS hinterlegt.

6 MLK-Schule: Schulsozialarbeit der MLK-Schule: Ausgelagerte Jungenklasse Maria im Tann Ausgelagerte Mädchenklasse Maria im Tann e-mail: [email protected]

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