mann (IHK)

Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK) Inhaltsverzeichnis Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK) Herzlich willkommen 5 Strategische Kompe...
Author: Heidi Koch
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Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)

Inhaltsverzeichnis Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK) Herzlich willkommen

5

Strategische Kompetenz fürs Personalwesen aufbauen

6

So einfach starten Sie

10

So erreichen Sie uns

12

Das Online-Studienzentrum

14

Lehrgangskonzeption 1 Allgemeines

16

2

16

Aufbau des Fernlehrgangs

2.1 Ziel

16

2.2 Inhalte

16

2.3 Lernplan

17

3 Seminar

19

3.1 Allgemeines

19

3.2 Inhalte

19

3.3

Termine, Gebühren und Anmeldung

19

4

Abschluss des Lehrgangs

20

4.1 Vorbemerkung

20

4.2

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

20

4.3

Anmeldung zur Prüfung

21

4.4

Gliederung und Durchführung der Prüfung

21

4.5

Bestehen der Prüfung

22

Anhang Prüfungsordnung 23

0416 K12

Formularvordrucke für Ihre Wünsche & Fragen

26

Herzlich willkommen Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, über Ihr Interesse an unserem Fernlehrgang Geprüfte/r Personal­ fachkauffrau/mann (IHK) freue ich mich sehr. Sie haben sich für eine flexible und zeitgemäße Variante der beruflichen Weiterbildung entschieden. Dieses Fernstudium bietet Ihnen die Chance, Ihr Wissen zu erweitern und sich optimal auf die Prüfung zum/zur „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)“ vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorzubereiten. Dieses praxisnahe Wissen können Sie bereits von Anfang an in die tägliche Praxis umsetzen. Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Fernunterricht sowie die regelmäßigen Kontrollen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geben Ihnen die Sicherheit, die richtige Bildungsentscheidung getroffen zu haben. Mit diesem Heft wollen wir Ihnen eine Einführung in die Inhalte und den Ablauf Ihres Fernlehrgangs geben. Sie bekommen eine Übersicht zu den behandelten Themen, erfahren, wie Fernlernen funktioniert, und erhalten wichtige Tipps zum effizienten Lernen. Der Lehrgang besteht aus kleinen Lerneinheiten mit vielen anschaulichen Beispielen und Übungen. Deshalb können Sie ihn flexibel in Ihr berufliches und privates Leben integrieren. Durch selbstständiges und selbstbestimmtes Lernen erweitern Sie Ihre Fähigkeiten im eigenverantwortlichen Umgang mit Ihrer Zeit und Ihrer Arbeit. Die gesamte Lehrgangsdauer hindurch steht Ihnen ein persönlicher Studienberater für alle organisatorischen Belange zur Seite. Für Fragen rund um die Studieninhalte können Sie jederzeit Ihre Fernlehrer kontaktieren. So haben Sie immer einen passenden Ansprechpartner. Ich wünsche Ihnen viel Freude am Fernlehrgang und schon jetzt viel Erfolg! Ihr

Jörg Dieckmann Leiter Kaufmännisches Lehrinstitut -5-

Strategische Kompetenz fürs Personalwesen aufbauen Qualifizieren Sie sich für ­Führungspositionen

Dieser Lehrgang ist für Sie richtig

Das Personalwesen ist einer der wichtigsten Bereiche

nah die Fachkenntnisse vermitteln, die Sie für den

jedes Unternehmens. Denn nur mit den richtigen Mit-

Berufsalltag als Gepr. Personalfachkauffrau/mann (IHK)

arbeitern am richtigen Platz können Unternehmen

benötigen. Um Ihnen ein modernes Fernunterrichts-

langfristig Erfolge erzielen. Die Rekrutierung, Führung,

konzept für eine individuell berufsbegleitende Fortbil-

Motivation und Entwicklung guter Mitarbeiter stellt

dung zu bieten, entwickelten wir die Inhalte in enger

damit eine Aufgabe hoher Priorität dar, für die qualifi-

Abstimmung mit Spezialisten aus dem Berufsfeld.

zierte Personalspezialisten gesucht werden. Der Lehr-

So erhalten Sie optimale Voraussetzungen, um erfolg-

gang vermittelt Ihnen – aufbauend auf Ihrer Berufser-

reich zum Abschluss zu kommen, und sind bestens

fahrung und belegt durch das anerkannte

auf Ihren beruflichen Alltag vorbereitet.

Der Lehrgang wird Ihnen gezielt und besonders praxis-

IHK-Zertifikat – das umfassende Know-how, das Sie für die erfolgreiche Tätigkeit in verantwortlichen

Der Lehrgang ist ideal für Sie, wenn

Fach- und Führungspositionen der Personalwirtschaft

–– Sie in der Personalsachbearbeitung oder einem

qualifiziert. Mit zertifiziertem Fachwissen machen Sie

kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf

sich fit dafür, Personalarbeit strategisch zu betreiben

tätig sind und sich für den beruflichen Aufstieg im

und so den Erfolg von Unternehmen mitzugestalten.

Personalwesen weiterqualifizieren wollen, –– Sie sich auf die Übernahme von Positionen wie

So erschließen Sie sich herausfordernde Aufgaben­ felder und vielfältige Karriereoptionen bis hinauf in die

Personalreferent/in, Abteilungsleiter/in, Teamleiter/in

Geschäftsführung.

oder Personalleiter/in vorbereiten möchten, –– Sie als Sekretär/in, Assistent/in oder Sachbearbeiter/in Positionen im Personalbereich anstreben, –– Sie eine umfassende Vorbereitung auf die IHK-Prüfung wünschen –– und wenn Sie Wert auf starke Praxisorientierung und hohe Aktualität von Lehrinhalten legen.

Bereiten Sie jetzt Ihre Zukunft vor

So werden Sie als Gepr. Personalfach­ kauffrau/mann (IHK) überzeugen Dank Ihrer umfassenden Ausbildung sind Sie sowohl in administrativer als auch in strategischer Hinsicht bestens darauf vorbereitet, Fach- und Führungsaufgaben kompetent zu erledigen und Personalarbeit zielgerichtet zu gestalten. Die entsprechenden organisatorischen sowie rechtlichen Bedingungen sind Ihnen -6-

vertraut, Mitarbeiter und Führungskräfte werden

Ihre neuen Kenntnisse sind gesucht

durch Sie in Personalfragen kompetent beraten.

Ihre Qualifikation als Geprüfte/r Personalfachkauf-

Personalplanung betrachten Sie strategisch. Auf Basis

frau/mann (IHK) steigert Ihre Karrierechancen:

von Unternehmenszielen ermitteln Sie den künftigen Bedarf an Mitarbeitern und setzen dann alles daran,

–– Effiziente Personalarbeit ist von hoher Bedeutung

die richtigen Individuen zu finden und zu rekrutieren.

für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Ent-

Den Personalstamm fördern und entwickeln Sie mit-

sprechend qualifizierte Profis sind rar und gesucht.

hilfe individueller oder zielgruppenspezifischer Förder-

–– Mit Ihrem fundierten Fachwissen – nachgewiesen

programme. Auch die verschiedenen Formen der

durch den angesehenen IHK-Abschluss – gehören

Mitarbeitermotivation sind Ihnen geläufig. Mit Ihrem

Sie zu den gefragten Spezialisten. –– Ihre strategischen Fähigkeiten heben Sie gegenüber

fundierten, praxisnahen Fachwissen und dem anerkannten IHK-Abschluss überzeugen Sie so nicht nur in

jenen Mitbewerbern heraus, die lediglich die admi-

der Alltagsarbeit, sondern empfehlen sich auch für

nistrativen Aspekte der Personalarbeit beherrschen. –– Dank Ihrer praxisnahen Ausbildung können Sie

weitere Karriereschritte.

sofort in allen Bereichen des Personalwesens Verantwortung übernehmen. Sie werden fit für die Praxis sein

-7-

So ist Ihr Fernlehrgang aufgebaut

Oft reichen schon zwei Stunden täglich

Der zuverlässige Weg zu Ihrem Studienerfolg ist vom

Sie werden schnell Fortschritte beim Lernen spüren.

ersten Schritt an klar vorgezeichnet. Das konzentrierte

Entscheiden Sie einfach selbst, wann Sie lernen wollen

Fachwissen haben wir dazu in 32 Studienheften leicht

und wie lange. Am besten dann, wenn Sie den Kopf

verständlich zusammengestellt:

frei haben und es Ihnen am meisten Spaß macht.

–– Organisation von Personalarbeit

Egal, ob gleich morgens oder eher abends. Manche

–– Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

bevorzugen auch die ruhige Mittagszeit oder nutzen

–– Vergütungssysteme

ein paar Stunden am arbeitsfreien Wochenende.

–– Motivationstechniken

Schnell entwickelt sich bei Ihnen eine entspannte

–– Strategische Personalplanung

Lernroutine, mit der Sie planmäßig nach 18 Monaten

–– Wege der Personalbeschaffung

Ihren Lehrgang erfolgreich abschließen können.

–– Beurteilung und Entwicklung von Mitarbeitern –– Beratung von Führungskräften

Systematisch fit für die Prüfung

–– Und vieles mehr

Der Lehrgang präpariert Sie Schritt für Schritt für die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Dazu gehört auch ein zweiwöchiges Prüfungsvorbereitungs-

Klar strukturiert, einfach verständlich

seminar, das Ihnen die Möglichkeit gibt, den Lernstoff unter prüfungsähnlichen Bedingungen zu vertiefen.

-8-

So gehen Sie optimal vorbereitet und selbstbewusst in

Von Praktikern entwickelt und betreut

die Prüfung – auch aufgrund der sehr hohen Erfolgs-

Dieser Fernlehrgang wurde von anerkannten Prakti-

quoten der Teilnehmer dieses Lehrgangs.

kern entwickelt, die selbst im Personalwesen tätig sind. Auch Ihre Fernlehrer sind erfahrene Spezialisten

Ihr neues Wissen ist sofort nutzbar

auf diesem Gebiet. Sie sind Ihre Ansprechpartner für

Sie erarbeiten sich in überschaubaren Lerneinheiten

alle auftretenden Fragen und begleiten Sie durch den

die wichtigen Grundlagen und Details Ihrer Zusatz-

gesamten Fernlehrgang.

qualifikation. Aufbauend auf diesem großen Gesamtzusammenhang werden Sie in der Lage sein, weiteres

Wie wär’s: Legen Sie doch jetzt gleich los! Starten

Wissen problemlos aufzunehmen und einzuordnen.

Sie mit Ihrem ersten Studienheft oder loggen Sie sich

Logische abgeschlossene Einheiten des Lernstoffs und

im Online-Studienzentrum (OSZ) ein und treffen Sie

anschauliche Praxisbeispiele helfen Ihnen dabei, das

Studienkollegen.

Erlernte schnell umzusetzen. Erfahrene Spezialisten sind für Sie da Kleine Lerneinheiten – große Erfolge

www.onlinestudienzentrum.de -9-

So einfach starten Sie Schritt für Schritt möchten wir Sie nun auf dem Weg

Bei der Lektüre eines Studienheftes gelangen Sie nach

in ein erfolgreiches Fernstudium begleiten. Die Fer­

einigen Abschnitten zu Übungsaufgaben oder

tigstellung der ersten Einsendeaufgabe bestätigt

Aufgaben zur Selbstüberprüfung. Nutzen Sie diese

Ihren gelungenen Lehrgangsstart und ist daher von

als Möglichkeit, Ihr Wissen zu testen und Gelerntes

ganz besonderer Bedeutung. Auf den kommenden

zu festigen. Vergleichen Sie dafür Ihre eigenen Lösun-

Seiten werden wir Sie systematisch zu diesem ersten

gen mit den entsprechenden Lösungshinweisen im

entscheidenden Meilenstein führen.

Studienheft.

Ihr erstes Studienheft

Ihr persönlicher Lernstil

Im Abschnitt „Lehrgangskonzeption“ finden Sie eine

Das Lernen im Fernunterricht unterscheidet sich

Liste Ihrer Studienhefte in der empfohlenen Reihen-

deutlich von dem, das Sie aus dem Präsenzunterricht

folge der Bearbeitung. Blättern Sie Ihr erstes Studien-

– zum Beispiel Ihrer Schulzeit – kennen; so lassen sich

heft in Ruhe durch und verschaffen Sie sich zunächst

beispielsweise Lernzeiten und Lernpensum flexibel

einen allgemeinen Überblick. In der Einleitung bekom-

Ihrem Lebensalltag anpassen.

men Sie wichtige Hinweise zur Bearbeitung. Am Ende

Mit der Zeit entwickeln Sie so Ihren eigenen Lernstil –

finden Sie in der Regel die Einsendeaufgabe, die Sie,

individuell und genau zu Ihnen passend.

nachdem Sie das Heft vollständig durchgearbeitet haben, zur Korrektur einsenden.

TIPP:

TIPP:

Ihre Studienhefte gibt es auch zum Download im Online-Studienzentrum, z. B. als Lektüre für unterwegs.

Die interaktiven Lernhilfen im ­Online-Studienzentrum unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu Zeitmanagement und Lerntechniken.

- 10 -

Das Online-Studienzentrum Interaktive Lernhilfen – multimedial und live Wir stehen Ihnen beim Fernlernen mit Rat und Tat zur Seite. Vom Online-Lernstiltest über Webinare und Seminare bis hin zu einer persönlichen telefo­ nischen Lernberatung – zu jedem Zeitpunkt im Lehrgang können Sie vielfältige Lernhilfen in Anspruch nehmen. Mit ihnen erhalten Sie viele Tipps zum Zeit­ management im Fernstudium sowie Anregungen zu erprobten Lerntechniken.

TIPP: Den Lerntipp der Woche finden Sie unter ­Interaktive Lernhilfen.

Neben dem Kontakt zu den Fernlehrern, Ihrem Stu­ dienbetreuer und der Seminarorganisation bietet plattform viele weitere Möglichkeiten, Ihr Fernstu­

Das Online-Studienzentrum gibt es auch mobil

dium zu organisieren und sich mit anderen Fernstudie-

Mit Ihrem Smartphone können Sie direkt auf die

renden auszutauschen.

mobile Version des Online-Studienzentrums zugreifen.

Ihnen das Online-Studienzentrum als moderne Lern-

Die Darstellung ist speziell auf die kleinen Screens

Der Noten- und Studienmanager

angepasst, sodass Sie das Wichtigste ganz bequem

Unter dem Menüpunkt Mein Studium/Noten/

auf einen Blick erfassen können – die ideale Lösung

Studienmanager sehen Sie auf einen Blick Ihren

für unterwegs!

aktuellen Lernfortschritt, gemessen an Ihren insgesamt zu bearbeitenden Einsendeaufgaben. Hier können Sie Ihre nächsten Schritte im Fernstudium planen und sich per E-Mail an Termine für die Lösung weiterer Ein­ sendeaufgaben erinnern lassen. Sobald ein Fernlehrer Ihre Einsendeaufgabe korrigiert hat, erscheint in der Übersicht beim jeweiligen Heftkürzel die erreichte Note.

TIPP: Tragen Sie unter Mein Studium ein, an welchem Studienheft Sie aktuell arbeiten. So finden Sie über die Kontaktsuche andere F­ ernstudierende, die das gleiche Heft bearbeiten. - 14 -

Ihre Lern-Community freut sich auf Sie!

TIPP:

Zahlreiche Gruppen und Chats, lehrgangsübergrei-

Um selbst von anderen gefunden zu werden, ­sollten Sie Ihr Profil vervollständigen und zur Ansicht für alle freigeben!

fende Webinare und eine komfortable Kontaktsuche laden Sie ein, sich einer großen Gemeinschaft anzuschließen, in der alle das gleiche Ziel verfolgen wie Sie: den erfolgreichen Abschluss ihres Fernstudiums! Sowohl zu Ihrem belegten Lehrgang als auch lehrgangsübergreifend für jedes einzelne Studienheft besteht eine eigene Gruppe, in der Sie sich mit Mitstudierenden zu Lehrgangs- und Heftinhalten austauschen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eigene Gruppen zu gründen, sich bereits bestehenden anzuschließen oder von Fernlehrern moderierte Gruppen und Chats zu besuchen. Wenn Sie gezielt Kontakte zu Mitstudierenden knüpfen wollen, steht Ihnen eine Detailsuche unter Meine Kontakte/Neue Kontakte finden zur Verfügung.

Ihre Lernplattform im Internet www.onlinestudienzentrum.de

Sie bewerten unseren Service Im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems stellen wir im Online-Studienzentrum einen Fragebogen für Sie bereit, den Sie nach jeder bearbeiteten und benoteten Einsendeaufgabe ausfüllen können. Zielsetzung ist, die Qualität der Lernmaterialien und unserer pädagogischen Dienstleistungen weiter zu verbessern. Und so geht’s: Nach Eingang Ihrer Note im Studienmanager erscheint unter Mein Studium beim jeweiligen Heftkürzel der Link Bewertung abgeben. Mit dem Klick darauf öffnet sich der Fragebogen, den Sie beantworten und mit dem dafür vorgesehenen Link anonym an uns zurücksenden können. - 15 -

Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)

1

Allgemeines

Ihr Fernlehrgang ist auf eine Dauer von 18 Monaten angelegt. Sollte diese Dauer, egal aus welchen Gründen, für Sie zu knapp bemessen sein, können Sie Ihren Fernlehrgang um weitere 12 auf insgesamt 30 Monate verlängern. Pro Woche sollten Sie ca. 8–10 Stunden Zeit zum Lernen aufbringen, damit Sie Ihren Fernlehrgang in der von uns vorgesehenen Dauer abschließen können.

2 Aufbau des Fernlehrgangs 2.1 Ziel Ihr Fernlehrgang bereitet Sie gezielt auf die Prüfung zur/zum Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Die inhaltlichen Anforderungen der Prüfung sind in einer bundesweit einheit­lichen Prüfungsordnung festgelegt, die durch den Rahmenplan konkretisiert wird. Darauf bereiten wir Sie mit unseren Studienheften und unserem Seminarangebot optimal vor. Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise im Kapitel Abschluss des Lehrgangs! In einführenden Studienheften geben wir Ihnen darüber hinaus wichtige Hinweise zum effektiven Lernen, zur Selbstorganisation und zur Organisation Ihres Fernlehrgangs.

2.2 Inhalte Ihr Fernlehrgang bereitet Sie optimal auf die beruflichen Tätigkeiten und die Anforderungen der Prüfung vor. Als Personalfachkauffrau bzw. Personalfachkaufmann bedeutet dies, dass Sie in folgenden Handlungsbereichen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern werden, die wir Ihnen mit unseren Studienmaterialien in leicht verständlicher Form präsentieren: Personalarbeit organisieren und durchführen Lernbereiche

Arbeitstechniken und Zeitmanagement – Einbindung des Personalbereichs in die Gesamtorganisation des Unternehmens – Gestaltung des personalwirtschaftlichen Dienstleistungs­ angebots – Prozesse im Personalwesen – Projektplanung und -durchführung – Informations­ technologie im Personalbereich – Beratungs- und Fachgespräche – Moderation und Präsentation – Kommunikation und Konfliktmanagement

Studienhefte

POD 1–5; GMA 5, 5B, 14; POD 7, 10

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen Lernbereiche

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht – Rechtswege und Einschätzung des Prozessrisikos – Einkommens- und Vergütungssysteme – Sozialversicherungsrecht – Betriebliche Sozialleistungen – Personalbeschaffung – Administrative Aufgaben inkl. Entgeltabrechnung

Studienhefte

PGR 3–9B; Recht 3, 4

- 16 -

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen Lernbereiche

Einfluss von Konjunktur- und Beschäftigungspolitik auf Personalplanung und Personalmarketing – Ableitung personalwirtschaftlicher Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung – Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf in Produktions- und Dienstleistungsprozessen – Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung – Personalcontrolling

Studienhefte

PMC 1–5

Personal- und Organisationsentwicklung steuern Lernbereiche

Mitarbeiterbeurteilung – Kompetenzentwicklung, Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme – Zielgruppenspezifische Förderprogramme – Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung – Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfteberatung – Gestaltung betrieblicher Arbeitsformen, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation

Studienhefte

POE 1–5

2.3 Lernplan Wir empfehlen Ihnen die Studienhefte in der folgenden Reihenfolge zu bearbeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie den optimalen Lernfortschritt erreichen. Lernmonat

Studienheft

Kurz­bezeichnung

Arbeitstechniken und Zeitmanagement

POD 1 oE

Moderation und Präsentation

POD 7

Aktuelle Rechtsänderungen

Recht 0 oE

2

Zeitmanagement und Selbstorganisation

GMA 14

3

Unternehmensorganisation und Personalorganisation

POD 2

Personalwirtschaft als Dienstleistungsangebot

POD 3

Geschäftsprozessgestaltung im Personalwesen

POD 4

Projektmanagement

GMA 5

Fallbeispiele zum Projektmanagement

GMA 5B

Kommunikation und Konfliktmanagement

MAN 10

Informationstechnologie im Personalbereich

POD 5

Individualarbeitsrecht

Recht 3

Kollektives Arbeitsrecht

Recht 4

1

4

5

6

7

- 17 -

Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)

Lernmonat 8 9 10

11

12 13 14

15 16 17

18

Studienheft

Kurz­bezeichnung

Sozialrecht I – Allgemeines Sozialrecht

PGR 3A

Sozialrecht II – Rentenversicherung

PGR 3B

Aufbau der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit

PGR 4

Wirtschaftliche Grundlagen der Entgeltsysteme

PGR 5

Einkommens- und Vergütungssystem

PGR 6

Grundlagen und Ziele der betrieblichen Sozialpolitik

PGR 7

Personalbeschaffung

PGR 8

Personalverwaltung

PGR 9A

Lohn- und Gehaltsabrechnung

PGR 9B

Konjunktur- und Beschäftigungspolitik im Kontext von Personalplanung und -marketing

PMC 1

Personalplanung und Personalmarketing

PMC 2

Personalbedarfsermittlung und -planung

PMC 3

Personalbedarfs- und -entwicklungsplanung

PMC 4

Personalcontrolling

PMC 5

Mitarbeiterbeurteilung und -förderung

POE 1

Qualifizierungs- und Förderprogramme

POE 2

Qualitätsmanagement im Personalbereich

POE 3

Führungsmodelle und Führungsinstrumente

POE 4

Arbeits- und Lernorganisation

POE 5

Am Ende der Studienhefte finden Sie in der Regel Einsendeaufgaben, die Sie bearbeiten und deren Lösungen Sie zur Korrektur einsenden. Die Fernlehrer schicken Ihnen Ihre Lösungen kommentiert und benotet zurück. Sie erhalten so wertvolle Hinweise zu Ihrem Lernfortschritt. Bitte beachten Sie: Studienhefte mit dem Kennzeichen oE beinhalten keine Einsendeaufgabe.

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3 Seminar 3.1 Allgemeines Unser Seminarangebot im Rahmen Ihres Fernlehrgangs beinhaltet insgesamt ca. 80 Unterrichtstunden. Veranstaltungsort ist Nürnberg. Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an unserem Seminarangebot, denn so erhalten Sie wertvolle Rückmeldungen über Ihren Wissensstand und gehen selbstbewusst in die Prüfung. Im Rahmen unseres Seminarangebotes werden Sie Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und vertiefen. Gleichzeitig werden Sie intensiv auf die bevorstehende Prüfung vorbereitet. Unser Seminarangebot baut auf Ihrem Wissensstand auf. Wir empfehlen Ihnen daher, die Inhalte aus dem Lernplan vorher durchzuarbeiten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie den höchsten Nutzen aus jedem Seminar ziehen, und können sich somit optimal auf die Prüfung vorbereiten.

3.2 Inhalte Die Inhalte unseres Seminarangebotes entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Seminarbezeichnung

PV PFK

Gesamtdauer des Seminars

80 Stunden

Empfohlen nach Lernmonat

18

Inhalte

• Personalarbeit organisieren und durchführen • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, Personal- und Organisationsentwicklung steuern • Präsentation und Moderation • Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (situationsbezogenes Fach­ gespräch)

3.3 Termine, Gebühren und Anmeldung Die Termine finden Sie in unserem separaten Seminarheft. Dieses Seminarheft werden wir Ihnen zu Beginn des Fernlehrgangs zuschicken. Informationen finden Sie auch im Online-Studienzentrum. Da unser Seminarangebot Pflicht ist, um an der Prüfung vor der IHK Nürnberg teilzunehmen, sind die Gebühren in den Studiengebühren enthalten. Für Seminare melden Sie sich bitte schriftlich an. Ein Anmeldeformular finden Sie ebenfalls im Seminarheft. Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ein Verzeichnis möglicher Unterkünfte vor Ort und eine Anfahrtsskizze mit der Adresse des Veranstaltungsortes. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seminarorganisation gern weiter. Namen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel So erreichen Sie uns. - 19 -

Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)

4 Abschluss des Lehrgangs 4.1 Vorbemerkung Für Ihren Abschluss wurde eine bundesweit einheitliche Prüfungsordnung festgelegt, in der die Anforderungen der Prüfung festgelegt sind (siehe Anhang). Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf diese Prüfungsordnung. Sie können sich also grundsätzlich von einer IHK Ihrer Wahl (d. h. an Ihrem Wohn-, Arbeits- oder Seminarort) prüfen lassen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei der IHK, bei der Sie sich prüfen lassen möchten, über die Prüfungsordnung vor Ort zu informieren. Wir können nicht ausschließen, dass es ggf. doch regional abweichende Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gibt. Beachten Sie bitte auch, dass die regionalen Industrie- und Handelskammern individuelle Prüfungsgebühren erheben. Erkundigen Sie sich bitte ebenfalls vor Ort.

4.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung vor der IHK werden Sie zugelassen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswitschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Funktionen in der Personalwirtschaft haben. Zusätzlich können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen (sog. Ausbild ung der Ausbilder – AdA). Alternativ können Sie diesen Nachweis aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung erbringen, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind. Auch Ihre Fernschule bietet eine Vorbereitung auf die Prüfung gem. Ausbilder-Eignungsverordnung an. Fragen Sie bitte beim Studienservice nach (Kontaktdaten siehe Servicekarte und Kapitel So erreichen Sie uns).

- 20 -

4.3 Anmeldung zur Prüfung Bitte erkundigen Sie sich immer vor Ort bei der IHK nach den jeweiligen Prüfungsterminen sowie nach den Unterlagen, die zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig sind. Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie mit der Anmeldung zu unserem Prüfungsvorbereitungsseminar. Falls Sie planen, die Prüfung vor der IHK Nürnberg für Mittelfranken abzulegen, wenden Sie sich bitte bzgl. der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen – falls bei Ihnen noch erforderlich – an unseren Studienservice.

Wichtiger Hinweis zu den Hilfsmitteln für die IHK-Prüfung Die IHK gibt für Ihre Prüfung eine Richtlinie vor, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Eine Liste der Hilfsmittel, die zu den Prüfungen zugelassen sind, finden Sie im allgemeinen Downloadbereich des Online-Studienzentrums. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Liste zeitnah zur Prüfung auszudrucken.

4.4 Gliederung und Durchführung der Prüfung Ihre Prüfung gliedert sich wie folgt: Prüfungsfach

Prüfungsart

Prüfungsdauer

Personalarbeit organisieren und durchführen

schriftliche Situationsaufgabe unter Aufsicht

ca. 100–120 Min.

Personalarbeit auf Grundlage recht­ licher Bestimmungen durchführen

schriftliche Situationsaufgabe unter Aufsicht

max. 160 Min.

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

schriftliche Situationsaufgabe unter Aufsicht

max. 160 Min.

Personal- und Organisationsent­ wicklung steuern

schriftliche Situationsaufgabe unter Aufsicht

max. 160 Min.

Situationsbezogenes Fachgespräch (Details siehe unten)

mündlich

ca. 30 Min. (davon 10 Min. ­Präsentation und 20 Min. Prüfungsgespräch)

Diese Tabelle dient der Übersicht. Allein maßgeblich ist jedoch die Prüfungsordnung, die im Anhang abgedruckt ist. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern haben aufgrund der o. a. Mindest- bzw. Maximalzeiten Ermessensspielräume in der konkreten zeitlichen Gestaltung der Prüfungsdauer. Erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer IHK!

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Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)

Hinweise zum situationsbezogenen Fachgespräch Für das situationsbezogene Fachgespräch erstellen Sie im Vorfeld der Prüfung zwei Themenvorschläge mit Grobgliederung für Vorlagen für die Geschäftsleitung zu einer personalpolitischen Entscheidung. Der Prüfungsausschuss beurteilt diese Vorlagen und berücksichtigt diese bei der Auswahl des Prüfungsstandes. Die IHK nutzen i. d. R. Formblätter für diese Themenvorschläge. Themen könnten Sie u. a. in folgenden Bereichen finden: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Einkommensund Vergütungssysteme, Sozialleistungen des Betriebes, Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln oder auch Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern. Die Themenvorschläge können durchaus dem beruflichen Tätigkeitsfeld entnommen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sich Ihre Themenvorschläge nicht auf Betriebsgeheimnisse beziehen oder Regelungen des Datenschutzes verletzen. Der genaue zeitliche Ablauf wird Ihnen i. d. R. mit der Anmeldung bzw. Einladung zur Prüfung bekanntgegeben. Das situationsbezogene Fachgespräch wird nach folgenden Kriterien beurteilt: • Art der Präsentation (Zeitplanung, Medieneinsatz, Gestik, Mimik, Sprache) • Qualität des Lösungsvorschlages (wurde die Problemstellung erfasst, schlüssig und praxisnah gelöst, gegenüber Randgebieten abgegrenzt) • Qualität des Prüfungsgespräches (wurden die Inhalte überzeugend mit einer klaren Argumentationslinie dargestellt, wurden Einwände angenommen und Fragen richtig, vollständig und überzeugend beantwortet)

4.5 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch ­mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen anschließend zweimal wiederholt werden. Bitte beachten Sie zusätzlich auch die im Anhang abgedruckte Prüfungsordnung. Den erfolgreichen Abschluss des Fernlehrgangs nach Bearbeitung aller Studienhefte bestätigen wir Ihnen unabhängig von der Prüfung mit unserem Abschlusszeugnis.

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Anhang Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau Zuletzt geändert durch Artikel 7 der dritten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 23.07.2010 (BGBl. Teil 1 Nr. 39, S. 1010 ff.) Auf Grund des § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 212 Nr. 4 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: §1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau. §2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kennt-

nisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. (4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. §3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: 1. Personalarbeit organisieren und durchführen, 2. Personalarbeit auf Grundlage stimmungen durchführen,

rechtlicher

Be-

3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, 4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern. (2) Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen. (3) In einer schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Die Dauer der schriftlichen Prüfung des Handlungsbereichs gemäß Absatz 1 Nr. 1 soll mindestens 100 Minuten und höchsten 120 Minuten betragen. Die Gesamtbearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung der Handlungsbereiche gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 4 soll mindestens 420 Minuten betragen. Je Handlungsbereich gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 4 beträgt die Dauer der schriftlichen Prüfung höchstens 160 Minuten. (4) Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung gemäß Absatz 3 eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm/ihr in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. (5) Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen

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personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seine/ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.

7. Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten. (3) Im Handlungsbereich „Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie zusammen mit Führungskräften, Unternehmensleitung und in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen eine strategieorientierte Personalplanung betreiben und durch geeignete Marketingverfahren und Controllinginstrumente deren zielgerichtete Umsetzung sicherstellen kann. Er/sie muss die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflüsse auf die Personalwirtschaft einschätzen können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen,

§4 Anforderungen und Inhalte der Prüfung (1) Im Handlungsbereich „Personalarbeit organisieren und durchführen“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Personalarbeit eines Unternehmens unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit, Qualität und Kundenorientierung organisatorisch gestalten und in diesem Rahmen mit seinen/ihren Partnern innerhalb und außerhalb der Organisation zielgerecht kommunizieren und kooperieren kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden, 2. Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten, 3. Prozesse im Personalwesen gestalten, 4. Projekte planen und durchführen, 5. Informationstechnologie im Personalbereich nutzen, 6. Beraten und Fachgespräche führen,

2. Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten, 3. Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln, 4. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen, 5. Personalcontrolling gestalten und umsetzen. (4) Im Handlungsbereich „Personal- und Organisationsentwicklung steuern“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, an entsprechenden Personalentwicklungsprojekten mitarbeiten, Zusammenarbeit und Führungsqualität fördern und betriebliche Veränderungsprozesse mitgestalten kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern,

7. Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen, 8. Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden. (2) Im Handlungsbereich „Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmensleitung in allen Phasen der Personalbeschaffung, der Vertragsgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent und verantwortlich beraten und damit eine effiziente Personalbewirtschaftung gewährleisten kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

2. Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen, 3. Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen, 4. Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen, 5. Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten, 6. Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen.

1. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden, 2. Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen, 3. Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen, 4. Sozialversicherungsrecht anwenden, 5. Sozialleistungen des Betriebes gestalten, 6. Personalbeschaffung durchführen,

(5) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er/sie nachweisen, dass er/sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentations-

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technische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht. §5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

§7 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. §6 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsleistungen in den Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch sind einzeln zu bewerten. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß § 5 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.

(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie mit seinen/ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und er/sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. §8 Übergangsvorschriften Die bis zum Ablauf des 31. Juli 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. §9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01. Juni 2002 in Kraft. Die Änderungsverordnung vom 23. Juli 2010 tritt am 01. August 2010 in Kraft.

Bonn, den 11. Februar 2002 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung E. B u l m a h n

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