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Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Produktionsleiter/-in IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern b...
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Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Produktionsleiter/-in IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Produktionsleiter/-in IHK. Grundlage dieses Merkblattes ist die Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Weiterbildungsprüfung „Produktionsleiter/Produktionsleiterin IHK in der Film- oder Fernsehproduktion“ vom 20.10.2004. Herausgeber des Merkblattes ist die IHK Köln. Die Fortbildungsprüfung besteht aus zwei Teilen: • Fachtheoretischer Teil • Fachpraktischer Teil. Fachtheoretischer Prüfungsteil In den nachfolgenden Prüfungsfächern ist eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht anzufertigen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel jeweils 90 Minuten: • Produktion • Kaufmännische und rechtliche Inhalte • Vorbereitung der Aufnahme • Drehzeit Der Prüfungsausschuss entscheidet, in welchem der schriftlich geprüften Prüfungsfächer der einzelne Teilnehmer zusätzlich mündlich geprüft wird. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einem Prüfungsfach keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden. Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen sind jeweils als arithmetisches Mittel zu einer Note zusammenzufassen. Fachpraktischer Prüfungsteil Der fachpraktische Prüfungsteil besteht aus • einer Projektarbeit und • einem Fachgespräch. Im fachpraktischen Teil ist eine Projektarbeit anzufertigen und in Form eines Fachgesprächs zu präsentieren. Im Rahmen der Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, nach der Vorgabe eines Drehbuchs eine Komplettkalkulation zu erstellen und damit die für die Umsetzung notwendigen Aufgaben eines Produktionsleiters/einer Produktionsleiterin zu erfassen, zu planen, darzustellen und zu präsentieren. Als Bearbeitungszeit stehen dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin 20 Kalendertage zur Verfügung. Bei der Projektarbeit handelt es sich nicht um eine Diplomarbeit, an die wissenschaftliche Ansprüche gestellt werden. Der Prüfungsteilnehmer soll seine persönlichen betrieblichen Erfahrungen einbringen. Die Projektarbeit kann ein in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem Seite 1 von 4

größeren Zusammenhang sein. Gemeinschaftsarbeiten von mehreren Prüfungsteilnehmern sind auf Beschluss des Prüfungsausschusses nicht zulässig. Das Thema sowie das Drehbuch für die Projektarbeit erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin im Anschluss an die schriftliche Prüfung. Aufbau einer Projektarbeit Auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Themas wird die Projektarbeit erstellt. Durch die Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben des vom Prüfungsausschuss gestellten Themas zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, organisatorischer, rechtlicher und zeitlicher Vorgaben selbständig planen kann. Die Projektarbeit soll mindestens folgende Bestandteile aufweisen: • Beschreibung Drehbuches (Aufgabenstellung) und dessen Umsetzung • Übersicht über die zu kalkulierenden Bestandteile • Drehplan • Ausführliche Kalkulation mit Erläuterung der jeweiligen Positionen • Cash-Flow-Plan • Gesetzliche Vorschriften und Aufgaben, die bei der Produktionsleitung zu beachten sind Eine Projektarbeit besteht aus: • Deckblatt • Verbindliche Erklärung (erhalten die Prüfungsteilnehmer mit Mitteilung des Themas) • Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis • Text, mit Anlagen bzw. mit Anhang • ggf. Literaturverzeichnis • Kalkulation in Papierform sowie auf CD-ROM Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Informationen: • Thema der Arbeit • Name, Vorname und Prüfungsnummer • Datum der Abgabe bei der IHK • Gesamtzahl der Seiten Verbindlilche Erklärung Mit der verbindlichen Erklärung (erhalten die Prüfungsteilnehmer mit Mitteilung des Themas) versichert der Prüfungsteilnehmer, dass er die Projektarbeit selbständig angefertigt hat. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1 stets ein Gliederungspunkt 2 folgen. Textteil Der Textteil (ohne Kalkulation) ist auf maximal 10 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen. Werden im Text nicht allgemein Seite 2 von 4

bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen. Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis .... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite(n) hingewiesen, wo das Zitat steht. CD-ROM Die Kalkulation wird beiden Exemplaren zusätzlich auf CD-ROM beigefügt. Bitte kleben oder heften Sie die CD-ROM in Ihre Arbeit ein, damit sie nicht verloren gehen kann und Ihrer Arbeit eindeutig zuzuordnen ist. Format, Umfang und Heftung Zu schreiben mit: PC Zeilenabstand: 1 ½-zeilig Schriftgröße: 12 Ränder: 2 cm links, 5 cm rechts Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend Kalkulation: Erstellt mit "SESAM" (Formatierungen vom Programm vorgegeben) Heftung: Schnellhefter Auflage: 2-fach Seitenumfang: Textteil max. 10 Seiten + Kalkulation und Anhang Deckblatt, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis werden nicht gezählt. Bewertung der Projektarbeit Der Prüfungsausschuss kann die Projektarbeit u. a. nach folgenden Gesichtspunkten bewerten: • Richtige und vollständige Beschreibung der Aufgabenstellung/Problemstellung • Inhaltliche Erfassung des Themas • Fachlich richtige Darstellung • Schlüssigkeit der Argumente • Eigenständige gedankliche Leistung (Originalität) • Struktur und Aufbau • Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung Präsentation und Fachgespräch Die Projektarbeit ist Ausgangspunkt des anschließenden Fachgesprächs. Das Fachgespräch ist nicht zu führen, wenn in der Projektarbeit nicht wenigstens ausreichende Leistungen erzielt wurden. In diesem Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Ergebnisse seiner/ihrer Kalkulation darstellen und begründen. Der Prüfungsausschuss kann auf dieser Grundlage vertiefende oder erweiternde Fragestellungen zur Kalkulation formulieren. Das Fachgespräch soll in Seite 3 von 4

der Regel 30 Minuten dauern. Die IHK Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor und Flip-Chart zur Verfügung. Falls andere bzw. weitere Hilfsmittel gewünscht werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. Im Fachgespräch müssen wenigstens ausreichende Leistungen erzielt werden, um die Prüfung zu bestehen. Krankheit des Prüfungsteilnehmers Falls ein Prüfling wegen Krankheit seine Projektarbeit nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit während der schriftlichen Prüfungen des fachtheoretischen Prüfungsteils. Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern (Produktion, Kaufmännische und rechtliche Inhalte, Vorbereitung der Aufnahme, Drehzeit) sowie der Projektarbeit und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Nach der geltenden Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zwei Mal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Notenschlüssel Punkte: 100-92 unter 92-81 unter 81-67 unter 67-50 unter 50-30 unter 30 Note : 1 2 3 4 5 6 Stand 26.02.2015

Ihre Ansprechpartnerin: Magdalene Pollmann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Tel. +49 221 1640-616 Fax +49 221 1640-609 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10 – 26 50667 Köln www.ihk-koeln.de

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