-in (IHK)

Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur Logistikmeister/-in (IHK) Start: 11. November 2017 Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gemeinnützige...
Author: Bärbel Ritter
7 downloads 2 Views 975KB Size
Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur

Logistikmeister/-in (IHK) Start: 11. November 2017

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gemeinnützige GmbH Fürther Straße 212 90429 Nürnberg Irene Mielke-Zehe Telefon 0911 93197-272 E-Mail [email protected] Internet www.bbwbfz-seminare.de

1

Inhaltsverzeichnis Seite 3

Ihr Lehrgangs- und Fortbildungsziel ist unsere Kompetenz Zusammenarbeit Seite 4

Zielsetzung der Fortbildung Durchführung Unsere Qualität – Ihre Vorteile Seite 5

Die Wertigkeit des Industriemeisters und die Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen Seite 6

Konzeption/Stundenverteilung Seite 8

Lehrgangsbetreuung Abschlussprüfung und Zertifizierung Fachreferentinnen und -referenten Seite 9

Zulassungsvoraussetzungen Anmeldeverfahren Seite 10

Organisation der Weiterbildung Seite 11

Fördermöglichkeiten (Aufstiegs-BAföG) Seite 12

Fördermöglichkeiten (Meisterbonus) Seite 13

Noch einfacher zum richtigen Angebot

2

Ihr Lehrgangs- und Fortbildungsziel ist unsere Kompetenz 

25 Jahre erfolgreiche Lehrgangsdurchführung



Praxis- und prüfungserfahrene Fachreferentinnen und -referenten



Moderne Formen der Wissensvermittlung



Fachspezifisch entwickelte Lehrmaterialien



Regelmäßige Kontrolle Ihrer Lernerfolge



Gezielte Prüfungsvorbereitung



95% Bestehensquote unserer Teilnehmer



Bestnoten in Absolventenumfragen



Attraktive Zahlungsmodelle



Qualifizierte Beratung durch bbw-Mitarbeiter/-innen

Seit über 40 Jahren ist das bbw erfolgreich an der Gestaltung des Arbeitsmarktes beteiligt. Zeitgemäße Konzeptionen, enge Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ein bewährtes Beratungs- und Bildungsangebot sind wesentliche Bestandteile unserer Tätigkeit, sei es in gewerblich, kaufmännisch oder sozial orientierten Fort- und Weiterbildungslehrgängen. Wir bieten an inzwischen 23 Standorten in Bayern berufsbegleitende Fortbildungen auf die IHKPrüfung erfolgreich an. Jährlich freuen sich über 2000 Absolventen auf neue berufliche Perspektiven.

3

Zielsetzung der Fortbildung Die berufsbegleitende Fortbildung zum/zur Industriemeister/-in Logistik (IHK) vermittelt kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie fachspezifisches Know-how im Bereich der Logistik. Der Lehrgang bereitet Sie optimal auf die IHK-Prüfung vor. Nach bestandener Prüfung eröffnen sich Ihnen gute berufliche Entwicklungsperspektiven.

Durchführung Bei einer Teilnahme an dieser berufsbegleitenden Fortbildung erwartet Sie ein modernes Durchführungsmodell, welches bereits in vielen bbw-Fortbildungen mit großem Erfolg angewandt wird. Neben erfahrenen Praktikern und durchführungserfahrenen Trainern, die Sie vor Ort gezielt und effizient auf den geforderten Prüfungsinhalt vorbereiten, bieten wir auch moderne und eigens für den Lehrgang entwickelte eLearning-Bausteine an.

4

Die Wertigkeit des Industriemeisters und die Einordnung in den DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) Niveau

Qualifikation 

Promotion



Master



Staatlich anerkannte Fortbildungsgänge z. B. Betriebswirte, Strategische Professionals





Bachelor Staatlich anerkannte Fortbildungsgänge z. B. Meister, Fachwirte, Operative Professionals Fachschule

5



Staatlich anerkannte Fortbildungsgänge z. B. Fachberater

4



Drei- und dreieinhalbjährige staatlich anerkannte Ausbildungsordnungen (Berufsbilder)



Zweijährige staatlich anerkannte Ausbildungsordnungen (Berufsbilder)



Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)



Berufsausbildungsvorbereitung  Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB)  Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)  Einstiegsqualifizierung (EQ)



Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)

8

7

6



3

2

1



Basisqualifikationen



Berufsausbildungsvorbereitung  Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB)  Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)  Einstiegsqualifizierung (EQ) 5

Konzeption/Stundenverteilung Lehrgangseinführung 1. Lern- und Arbeitsmethodik

A

B I

II

III

Fachübergreifende Basisqualifikationen

270 UE

1. Rechtsbewusstes Handeln

48 UE

2. Betriebswirtschaftliches Handeln

76 UE

3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

40 UE

4. Zusammenarbeit im Betrieb 5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

32 UE

Handlungsspezifische Qualifikation Logistikprozesse

74 UE

330 UE 170 UE

1. Logistikkonzepte

40 UE

2. Leistungserstellung

80 UE

3.Prozessteuerung und –optimierung

50 UE

Betriebliche Organisation und Kostenwesen

96 UE

1. Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling

56 UE

2. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

16 UE

3. Qualitätsmanagement

24 UE

Führung und Personal

64 UE

1. Personalführung

32 UE

2. Personalentwicklung

32 UE

Gesamtstunden

600 UE 6

Lehrgangsbetreuung Während der gesamten Lehrgangsdauer steht Ihnen ein persönlicher Lehrgangsleiter im bbw zur Verfügung, der Sie sowohl in fachlicher wie auch organisatorischer Hinsicht gerne unterstützt.

Abschlussprüfung und Zertifizierung Die Abschlussprüfung zum/zur Industriemeister/-in Logistik (IHK) legen Sie vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung und der Meisterbrief der IHK sind bundesweit anerkannt.

Fachreferentinnen und -referenten Jeder Bildungsträger ist nur so gut wie seine Mitarbeiter/-innen und Referent/-innen. Sowohl auf aktuelles Fachwissen als auch auf die methodisch-didaktischen Fähigkeiten unserer Referenten und Lehrkräfte legen wir seit jeher größten Wert. Daher arbeiten wir nur mit erfahrenen und fachkompetenten Lehrkräften zusammen und überprüfen regelmäßig die Qualität der von uns eingesetzten Referent/-innen. Viele davon sind auch in Prüfungsausschüssen vertreten.

7

Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, welches nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. über die in Absatz (1) Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin aufweisen. Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Anmeldeverfahren Anmelden für die Fortbildung können Sie sich mit dem beiliegenden Anmeldeformular. Bitte legen Sie noch folgende Unterlagen zur Anmeldung bei:   

aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Gesellenbrief (Kopie) Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers

Es gelten die Geschäftsbedingungen (AGB) der bbw gGmbH. Sie finden diese im Internet: www.bbwbfz-seminare.de/agb/

8

Organisation der Weiterbildung Lehrgangsdauer:

11. November 2017 bis 02. November 2019 24 Monate

Unterrichtsstunden:

600 UE Präsenzunterricht + eLearning-Bausteine

Unterrichtszeiten:

Freitag: 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr (4 UE) Samstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr (8 UE) ca. 2 Wochenendblöcke im Monat 15 Tage Vollzeitunterricht:

Prüfungstermine:

05. und 06. November 2018 (Grundlegende Qualifikationen) 14. und 15. November 2019 (Handlungsspez. Qualifikation)

Lehrgangsgebühren:

EUR 4.760,00 (inkl. Lehrmittel) (1 Rate à 206,00 EUR und 22 Raten à 207,00 EUR) zzgl. 270,00 EUR „Ausbildung der Ausbilder“

zzgl. IHK-Prüfungsgebühren:

EUR 205,00 (GQ) EUR 315,00 (HQ)

Lehrgangsorte:

bbw gGmbH Fürther Str. 212 90429 Nürnberg

Prüfungsort:

IHK Nürnberg

Lehrgangsdauer:

24 Monate

Ausbildung der Ausbilder IHK:

Der Prüfungstermin wird durch die bbw gGmbH eingeplant. Die Gebühren der IHK liegen bei ca. EUR 150,00.

9

Fördermöglichkeiten Aufstiegs-BAföG Als Teilnehmer/-in erhalten Sie über das so genannte Aufstiegs-BAföG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von 40 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie nicht bereits über eine gleichwertige oder höhere Qualifikation verfügen. Die Antragsformulare für diese Ausbildungsförderung finden Sie in unseren Anlagen. Bitte achten Sie bei der Beantragung auf die Aktualität der Formblätter.

Weitere Information sowie die aktuellen Formblätter erhalten Sie im Internet unter der Adresse: www.aufstiegs-bafoeg.de

10

Fördermöglichkeiten Meisterbonus Weiterbildung wird nun noch attraktiver: Seit dem 1. September 2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus in Höhe von

1.000 Euro. Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen. Die Richtlinien, Ansprechpartner sowie weitere Informationen zum Meisterbonus finden Sie im Internet unter der Adresse: www.stmwivt.bayern.de

11

Noch einfacher zum richtigen Angebot Fortschritt und Innovation in Verbindung mit Praxisrelevanz – was für unser breites Leistungsspektrum gilt, spiegelt sich auch auf unserer Website www.bbwbfz-seminare.de wider. Viele Komfortfunktionen erleichtern Ihnen die Suche nach dem passenden Angebot und der Anmeldung: Ab sofort können Sie noch einfacher, schneller und exakter suchen und sich mit wenigen Klicks für Ihr Wunsch-Seminar oder eine Veranstaltung anmelden. Die meisten Angebote können Sie auch als Inhouse-Lösung buchen. Dabei werden die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen direkt bei Ihnen vor Ort abgehalten – maßgeschneidert auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Die buchbaren Angebote sind mit dem entsprechenden Hinweis auf Inhouse-Lösungen gekennzeichnet.

12

Anmeldeformular Lehrgang | bitte ankreuzen  Ausbildung der Ausbilder IHK  Ausbildung der Ausbilder IHK für abgeschlossene Fachwirte  Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin IHK  Berufspädagoge/-in IHK  Fachlagerist/-in IHK  Fachkraft für Lagerlogistik IHK  Fachkraft für Metalltechnik IHK  Maschinen- und Anlagenführer/-in IHK  Verfahrensmechaniker/-in Kunststoff-/Kautschuktechnik IHK  Industriemeister/-in für Papier-/Kunststoffverarbeitung IHK  Industriemeister/-in Metall IHK  Logistikmeister/-in

 nlp-Resonanz®-Practitioner (Institut Kutschera)  nlp-Resonanz®-Coach (Institut Kutschera)  Personalfachkaufmann/-frau IHK  Wirtschaftsfachwirt/-in IHK  Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik IHK - 18 Monate  Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK  Sozialwirt/-in (bfz/Hochschule)  Qualitätsbeauftragte/-r (TAW CERT) Qualitätsmanager/-in (TAW CERT)  Interne/-r Qualitätsauditor/-in (TAW CERT)

Bei den nlp-Resonanz®-Ausbildungen handelt es sich um eine kombinierte Ausbildung, wobei hier beide Module einzeln gebucht werden können.

Starttermin | bitte angeben

Voraussetzung für die IHK-Prüfungen Personalfachkaufmann/-frau (IHK) und Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (IHK) ist die abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Bitte kreuzen Sie hier bei Bedarf den Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (IHK) zusätzlich an.

Teilnehmerdaten m w Name, Vorname

Geburtsdatum

Straße

Telefon (privat)

Telefon (geschäftlich)

Beschäftigt bei Firma

PLZ

Ort

Mobil (wichtig bei Terminänderungen)

E-Mail (wichtig bei Unterlagenversand)

Funktion

Beschäftigt seit

Rechnungsdaten | falls abweichend von Teilnehmerdaten Firma (mit Angabe der Unternehmensform z. B. GmbH, AG, etc.)

Höhe der zu erstattenden Gebühren in € durch die Firma (auch Teilbeträge)

Straße

PLZ

Ort

Rechnungsempfänger/-in

Telefon

E-Mail

Werden die Lehrgangsgebühren von der Agentur für Arbeit übernommen? Newsletter | Versand eines Newsletters per E-Mail (ca. 4-5 pro Jahr)  Ja, ich stimme dem Versand eines E-Mail-Newsletters zu. E-Mail-Adresse:

 siehe oben

 Nein, ich stimme dem Versand eines E-Mail-Newsletters nicht zu. Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Suchmaschine (Internet) Seminarportal (Internet)  Google  www.bbwbfz-seminare.de  Bing  WIS der IHK  Yahoo  KURSNET der Arbeitsagentur  T-Online  www.fachwirt-forum.de  Andere:  Andere:

Ort, Datum bfz/ bbw Nürnberg M 602– 03

Die von Ihnen zu diesem Zweck genannte E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des E-Mail-Newsletters verwendet und wird in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Die Speicherung erfolgt innerhalb der bbw Gruppe.

Empfehlung durch  Vorgesetzte/-r  Referent/Trainer  Absolvent/-in  Arbeitskollege/-kollegin  Andere:

Printmedien  Nürnberger Nachrichten  Regionales Monatsblatt  Doppelpunkt  WIM der IHK  Andere:

Unterschrift bzw. Stempel bei Kostenübernahme durch die Firma 01 / 2016-07-15

Seite 1 von 2 Seiten

Einfach per Fax oder in einem Fensterumschlag zusenden

bbw gGmbH Team Privat- und Firmenkunden Fürther Straße 212 90429 Nürnberg

Telefax: 0911 93197-150

bfz/ bbw Nürnberg M 602– 03

E-Mail: [email protected]

01 / 2016-07-15

Seite 2 von 2 Seiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wege zu einem starken Profil § 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gemeinnützige GmbH. Die Seminarteilnehmer und sonstigen Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Leistungsnehmer ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform Der Leistungsnehmer wird über das Seminarangebot des Leistungsgebers durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt bei Weiterbildungen und Seminaren über die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Seminarmodalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

© 2012 PFK / F-804-0101 / 22.08.2012 / Seite 1 von 2

§ 3 Leistungen Der Leistungsgeber wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Leistungsgeber eine fällige Leistung nicht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er dem Leistungsgeber zuvor schriftlich, per Telefax oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Leistungsnehmer die Leistung nicht mehr verlangen. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Leistungsnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein dem Leistungsnehmer wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 % des NettoRechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen,

es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Leistungsgebers. Ein vom Leistungsnehmer etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis.

§ 4 Mitwirkungspflichten der Leistungsnehmer Der Leistungsnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Leistungsgeber geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Leistungsgeber die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ferner ist der Leistungsnehmer verpflichtet, solche Nachfragen des Leistungsgebers umgehend und zutreffend zu beantworten, die den Zweck haben, die umsatzsteuerliche Relevanz des vertragsgegenständlichen Vorgangs zu klären und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu können.

§ 5 Teilnehmerskripten und Zusatzleistungen Teilnehmerskripten, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (incl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen. Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden entweder mit Beginn des Seminars oder abschnittsweise, oder nach dessen Beendigung erstellt. In Einzelfällen ist die schriftliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlungen möglich, Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Leistungsnehmer. Der Leistungsnehmer ist auch Schuldner einer etwaigen Selbstbeteiligung der einzelnen Teilnehmer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Teilnehmer ihre Selbstbeteiligung vor bzw. bei Veranstaltungsbeginn direkt an den Leistungsgeber entrichten. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Leistungsgeber ausdrücklich

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wege zu einem starken Profil schriftlich anerkannt ist. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Leistungsnehmer gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Gerät der Leistungsnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Leistungsgebers mit 5 % (8 %, sofern der Leistungsnehmer kein Verbraucher ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Leistungsgebers, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 7 Rücktritt/Widerruf

© 2012 PFK / F-804-0101 / 22.08.2012 / Seite 2 von 2

Der Leistungsgeber kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Falle ausgeschlossen. Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen. Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Leistungsnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart – von dem Leistungsgeber Stornogebühren i. H. v. 20 % des Rechnungsbetrages berechnet, sofern die Absage bis zu fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 40 % der Teilnahmegebühren an, bei Absagen bis zu einer Woche davor 80 %. Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Leistungsnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Leistungsgebers nachzuweisen. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.

§ 8 Haftung Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Ansprüche auf Schadensersatz des Leistungsnehmers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,

der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Leistungsgeber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Leistungsgebers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§ 9 Teilnahmebescheinigung Nach Beendigung des Seminars erhält der Leistungsnehmer bzw. die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.

§ 10 Datenerfassung Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers zum Zweck der Auftragsabwicklung unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Darüber hinaus dürfen die Daten zum Zweck der Information über weitere Angebote zu Produkten und Dienstleistungen des Leistungsgebers gespeichert und genutzt werden, sofern hierzu der Leistungsnehmer zuvor ausdrücklich seine Zustimmung gegeben hat. Dieser Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten kann der Leistungsnehmer jederzeit widersprechen.

§ 11 Gerichtsstand Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Stand: April 2012

Stand: 2016

Förderungsnummer

Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung Zeile 1

Bitte jedes Feld sorgfältig in Druckschrift ausfüllen bzw. ankreuzen.

Beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 5 und die allgemeinen Hinweise im Merkblatt.

nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Haben Sie bereits früher einen Antrag auf Leistungen nach dem AFBG gestellt? Wenn ja, bei welchem Amt?

ja

nein

bisherige Förderungsnummer

2

1. Antragstellerin/ Antragsteller Familienname

Geburtsname – wenn abweichend

3

Vorname(n) 4

männlich Straße (Anschrift am ständigen Wohnsitz)

weiblich

Hausnummer

5

6

ggf. Auslandskennzeichen

Postleitzahl

Wohnort

Bundesland

Identifikationsnummer Steuerliche



(nur bei Vollzeitmaßnahmen mit Kranken- und Pflegeversicherung erforderlich)

7

E-Mail - Angabe freiwillig, aber empfohlen

Telefon (tagsüber erreichbar) 8

Geburtsdatum

Geburtsort

9

Staatsangehörigkeit ② 10

deutsch Bitte Nachweise beifügen

11

andere, und zwar

Staatsangehörigkeit der/des Ehegattin/Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartnerin/Lebenspartners, und zwar

Familienstand 12

ledig

Datum

verheiratet

seit

Staatsangehörigkeit der Eltern, und zwar

in eingetragener Lebenspartnerschaft

dauernd getrennt lebend

geschieden/ aufgehoben

verwitwet

Anschrift während der Fortbildung (nur auszufüllen, wenn abweichend vom ständigen Wohnsitz) Hausnummer

Anschrift (Straße) 13

14

15

ggf. Auslandskennzeichen

Postleitzahl

Wohnort

Telefon

E-Mail - Angabe freiwillig, aber empfohlen:

2. Der Bescheid soll nicht an mich, sondern übersandt werden an 16

17

18

Familienname 150 151 160 (Straße) Anschrift 161 Auslands ggf. kennzeichen

Postleitzahl

Vorname(n)

Hausnummer

Wohnort

3. Bankverbindung Name und Sitz des Geldinstituts 19

Name und Vorname der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers (falls abweichend von Zeile 3 und 4) 20

IBAN 21

BIC

FORMBLATT A

Formblatt A

Eingangsstempel

Zeile

4. Ich beantrage die Förderung für folgende Fortbildungsmaßnahme /folgenden Maßnahmeabschnitt: ③ Bezeichnung des angestrebten beruflichen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschlusses

22

Stand: 2016

23

24

Name des Veranstalters

ggf. Auslandskennzeichen

Straße

Postleitzahl 

Hausnummer

Ort

Telefon

25

Beginn der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

Ende der Maßnahme/des Maßnahmeabschnitts

26

voraussichtliche Prüfungsstelle

27

Bereitet der Lehrgang – abgesehen von dem angestrebten Abschluss in Ziff. 4 – auf einen weiteren Abschluss (z.B. Zertifikat oder öffentlich-rechtliche Prüfung) vor?

ja

nein

Wenn ja, welcher Abschluss/ welche Abschlüsse 28

5a. Für die Maßnahme habe ich beantragt oder erhalte zusätzlich zum AFBG 29 30

31

Bitte Nachweise beifügen

32 33

34 35

– Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler- oder Studierenden-BAföG) – Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (z.B. von der Agentur für Arbeit) oder nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

ja

nein

ja

nein

– Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch

ja

nein

– Gründungs- oder Existenzgründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Leistungen auf Grund einer vorhergehenden Krankheit oder eines Unfalls (Leistungen zur Rehabilitation nach den für einen Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geltenden Vorschriften)

ja

nein

ja

nein

– Begabtenförderung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 5b. Andere Kostenerstattung für diese Maßnahme aus öffentlichen Mitteln oder vom Arbeitgeber oder von Fördereinrichtungen

ja

nein

ja

nein

Wichtiger Hinweis: Auch eine zu einem späteren Zeitpunkt zugesagte oder erfolgte nachträgliche Kostenerstattung ist anzugeben und zu belegen. Bitte Nachweise beifügen

36

beantragt bei / zahlende Stelle

Euro

6. K  osten der Maßnahme/des Maßnahmeabschnitts Bitte Nachweise beifügen

37 38

39 40

Die Maßnahme /der Maßnahmeabschnitt findet statt in Ich beantrage die Förderung

Vollzeitform

Teilzeitform

Fernlehrgang

der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag - bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen - bitte Rechnungskopien beifügen)  des Lebensunterhaltes (monatlicher Unterhaltsbeitrag - nur bei Vollzeitmaßnahmen) zusätzlich die Förderung der Kosten für das Meisterprüfungsprojekt/die fachpraktische Arbeit – Für die Abrechnung bitte zu gegebener Zeit Formblatt M ausfüllen. Wichtiger Hinweis: Liegt der Prüfungstermin nach dem Maßnahmeende, können Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen ggf. den Unterhaltsbetrag für bis zu weitere drei Monate auf Darlehensbasis erhalten (Bitte hierzu gesondertes Formblatt G ausfüllen).

7. Fortbildungsplan Ich beabsichtige, folgende Maßnahme/Maßnahmeabschnitte zu absolvieren bzw. ich habe bereits absolviert: (Bitte alle Maßnahmeabschnitte aufführen)

von/ bis

Bezeichnung der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

B 4/16 E I S- 11 P /16 IEL

B E I S P I E Teil L I und Teil II Meistervorbereitungslehrgang

Vollzeit

Teilzeit

Unterrichtsstunden

BEISPIEL BEIS PIEL 800

X

41 42 43 44

Gesamtzahl der Unterrichtsstunden:

45

Wichtiger Hinweis: Insbesondere bei selten angebotenen Fortbildungsteilen sollten Sie sich vor Antragstellung durch den Fortbildungsträger eine Absolvierung innerhalb des maximalen Zeitrahmens nach § 2 Absatz 3 AFBG zusichern lassen. Wird die Maßnahme von Ihnen nicht innerhalb des maximalen Zeitrahmens abgeschlossen, so wird die Förderung regelmäßig für die gesamte Maßnahme zurückgefordert und ist von Ihnen zu erstatten. Das betrifft auch zunächst geförderte Maßnahmeabschnitte, die noch innerhalb des maximalen Zeitrahmens absolviert wurden. –2–

Zeile

46

ja

nein, weil

9. Lückenloser tabellarischer schulischer und beruflicher Werdegang, Lebenslauf (inklusive evtl. Hochschul­abschlüsse und vorheriger auch abgebrochener Fort- und Weiterbildungen):

Stand: 2016 Bitte Nachweise beifügen

8. Nur bei Folgeanträgen auszufüllen: Der oder die beantragten Maßnahmeabschnitte stimmen mit dem im ersten Antrag unter Ziff. 7 aufgestellten Fortbildungsplan überein:

(Bitte die jeweiligen Prüfungszeugnisse beifügen – außer Zeugnisse allgemeinbildender Schulen):

von – bis Monat /Jahr

besuchte Maßnahme / Bezeichnung / Tätigkeit

Abschluss

47

ja

nein

48

ja

nein

49

ja

nein

ja

nein

50

51

Falls der Platz nicht ausreicht, verwenden Sie bitte ein Beiblatt. Das Beiblatt muss unterschrieben werden. Haben Sie für eine oder mehrere dieser Maßnahmen bzw. für eine sonstige Maßnahme eine ja Förderung nach dem AFBG erhalten, unabhängig davon, ob die Förderung zurückgezahlt wurde?

nein

Datum 52

wenn ja, wann

für welche

Förderungsnummer

Zuständiges Amt

53

Nur bei Vollzeitmaßnahmen oder wenn ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt wird 10. Kinder, soweit für sie ein Kindergeldanspruch besteht: (weitere Kinder bitte auf zusätzlichem Blatt angeben) ④ 1. Kind

3. Kind

54 55

Geburtsdatum

56

Behinderung

ja

nein

ja

nein

ja

nein

57

Wohnung

bei den Eltern/ einem Elternteil

nicht im Haushalt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers

bei den Eltern/ einem Elternteil

nicht im Haushalt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers

bei den Eltern/ einem Elternteil

nicht im Haushalt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers

58

Gemeinsames Kind

ja

nein

ja

nein

ja

nein

59 60

Tag

62

63

Monat Jahr

Tag

Monat Jahr

Tag

Monat Jahr

wenn nein, Kind nur im Verhältnis zum Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zur / zum Teilnehmerin/ Teilnehmer

wenn nein, Kind nur im Verhältnis zum Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zur / zum Teilnehmerin / Teilnehmer

wenn nein, Kind nur im Verhältnis zum Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zur / zum Teilnehmerin / Teilnehmer

Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit im Haushalt aufgenommen

Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit im Haushalt aufgenommen

Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit im Haushalt aufgenommen

61

Bitte Nachweise beifügen

2. Kind

Familienname, Vorname(n)

Bei Schülern und Studierenden: derzeitige Klasse/Semester Bei Auszubildenden: Name und Art der Ausbildungsstätte/ Ausbildungsverhältnis Tag

Monat Jahr

Tag

Monat Jahr

Tag

Monat Jahr

voraussichtliches Ausbildungsende

Tag

Monat Jahr

Tag

Monat Jahr

Tag

Monat Jahr

voraussichtlicher Abschluss als

Art

66

67

Ausbildungsmaßnahmen zur beruflichen Förderung als behinderter Mensch

64

Ausbildungsbeginn

65

68

69

Art

ja

nein

Art

ja

nein

ja

nein

Art der Einnahme/n ⑤ (Belege bitte beifügen)

Einnahmen monatlich

Euro

Euro

Euro

11. Nur für alleinerziehende Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme: Während der Maßnahme /der Maßnahmeabschnitte betreue ich das Kind/die Kinder Bitte Nachweise beifügen

Familienname, Vorname(n)

Familienname, Vorname(n)

Familienname, Vorname(n)

70

in meinem Haushalt. Das Kind /Die Kinder ist /sind unter 10 Jahre/n und ich wohne nicht in einer Hausgemeinschaft mit anderen volljährigen Personen, die nicht Kinder im Sinne von Nummer 10 sind. –3–

Zeile

Nur bei Vollzeitmaßnahmen:

Stand: 2016

12. Angaben zum Einkommen / Vermögen 71

Ich erziele während der Fortbildung voraussichtlich Einkommen gem. Anlage 1 zum Formblatt A

ja

nein

72

Ich verfüge zum Zeitpunkt der Antragstellung über Vermögen gem. Anlage 1 zum Formblatt A

ja

nein

73

Ich habe noch nicht bewilligte Sozialleistungen (z.B. Waisenrente) beantragt

ja

nein

Wichtiger Hinweis: Nachträgliche Einnahmen/bewilligte Sozialleistungen werde ich unverzüglich und unaufgefordert mit der Anlage 1 zum Formblatt A als Änderungsmitteilung nachweisen.

13. Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme 74

Angaben zur Krankenversicherung Ich bin gesetzlich familienversichert.

ja

nein

75

Ich bin selbst gesetzlich versichert. (Bitte Krankenversicherungsbescheinigung bzw. Versicherungsvertrag in Kopie beifügen.)

ja

nein

76

Ich bin privat versichert. (Bitte Bescheinigung des Versicherungsunternehmens beifügen, mit Angaben zu Ihrem Monatsbeitrag zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zu der Frage, ob Ihre Vertragsleistungen auch gesondert berechenbare Unterkunft und wahlärztliche Leistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung umfassen.)

ja

nein

bitte Nachweise beifügen

Angaben zur Pflegeversicherung 77

(Bitte Nachweis vorlegen)

Ich bin selbst beitragspflichtig pflegeversichert

nein

ja, bei

Wichtige Hinweise

Mir ist bekannt, –  dass eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme verpflichtend ist und zum Nachweis der regelmäßigen Teil­ nahme sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch der Maßnahme bzw. bei bis zum 31.07.2016 begonnenen Maßnahmen spätestens nach der Hälfte der Laufzeit der Maßnahme ein Teilnahme­ nachweis (Formblatt F) vorgelegt werden muss. – dass eine regelmäßige Teilnahme nur dann vorliegt, wenn die Teilnahme an 70 Prozent der Präsenzstunden und bei Fernunterricht oder bei mediengestütztem Unterricht an 70 Prozent der Leistungskontrollen nachgewiesen wird (§ 9a). – dass ich bei einer Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme verpflichtet bin, jede Änderung meiner Fortbildung (z.B. Nichtantritt, Abbruch, Unterbrechung, auch wegen Krankheit oder Schwangerschaft, Änderung, Kündigung, nicht regelmäßige Teilnahme etc.) unverzüglich der zuständigen AFBG-Stelle mitzuteilen. – dass ich verpflichtet bin, jede sonstige förderrelevante Änderung, wie z.B. Anschrift, Bankverbindung, anderweitige Kostenerstattung bei Vollzeitmaßnahmen, zusätzlich jede Änderung – meiner wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. des von mir erzielten Einkommens) sowie – meiner Familiensituation (z.B. Scheidung, Wohnortwechsel) über  die in diesem Antrag Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen AFBG-Stelle schriftlich anzuzeigen. – dass  unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden. – dass  meine Angaben in dieser Erklärung überprüft werden können. – dass  im Falle der Bewilligung von Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die für die Dar­ le­ hens­­ rück­­ erstat­ tung erforderlichen Daten zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der AFBG-Behörde ausgetauscht werden.

Einverständniserklärung 78

Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Adresse, meine Telefonnummer sowie ggf. meine E-Mail-Adresse zur Kontakt­­ aufnahme für eine Evaluierung des AFBG verwendet und an ein zu diesem Zweck vom Bundes­Ja Nein ministerium für Bildung und Forschung beauftragtes Forschungsinstitut weiter geleitet werden können.

Ich bestätige, dass ich die Hinweise zum Antrag auf Förderung nach dem AFBG zur Kenntnis genommen habe und versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Unterschrift nicht vergessen

Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers

Ort, Datum

7

79

Hinweise zum Ausfüllen des Formblattes A Die Beantwortung der Fragen ist, soweit nichts anderes angegeben ist, zur Durchführung des AFBG erforderlich (§ 67a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 19 Abs. 2, 21 Abs. 2 AFBG, § 4 Abs. 3 Bundes­datenschutzg­­­­esetz sowie die entsprechenden Re­ge­ lungen der Datenschutzgesetze der Länder). Die Daten werden maschinell verarbeitet und gespeichert. Über Art und Umfang der über Sie gespei­cherten Daten können Sie Auskunft verlangen. ① Die Steuer-ID ist erforderlich für eine jährliche Meldung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, in welchem Umfang eine Förderung zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung geleistet worden ist. ② Ausländerinnen und Ausländer bitte Pass oder Passersatz sowie Nachweis über Aufenthaltstitel (z.B. Niederlassungs­ erlaubnis) vorlegen, ggf. ist zusätzlich Anlage 3 zu Formblatt A auszufüllen. ③ Eine Förderung nach dem AFBG wird für eine, in Ausnahmefällen auch eine weitere Fortbildung geleistet. Eine Fortbildungsmaßnahme kann aus mehreren Maßnahme­abschnitten (z.B. Teil I bis IV des Meisterlehrgangs) bestehen. ④ Kinder der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind eheliche, für ehelich erklärte, an Kindes statt angenommene und nichteheliche Kinder sowie andere Personen im Sinne des § 2 Bundeskindergeldgesetz, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. e Einnahmen sind zum Beispiel Ausbildungsvergütungen, Ein­nah­men aus einem Arbeitsverhältnis, Ferien- oder Gelegen­heits­ arbeit und Unter­halts­leistungen, soweit nicht vom erklärenden Elternteil. –4–

Stand: 2016

Hinweis für die Antragstellerin/den Antragsteller: Bitte trennen Sie das Merkblatt vor dem Ausfüllen von Formblatt A ab. Es ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG” –

Merkblatt Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller! Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegs­ fortbildung finanziell zu unterstützen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Teilzeit/ Vollzeit, schulisch / außerschulisch, Fernunterricht). Füllen Sie die Antragsformulare bitte sorgfältig und gut lesbar aus. Beachten Sie die Hinweise und fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann die Bewilligungsstelle Ihren Antrag zügig bearbeiten und Zahlungen rechtzeitig leisten. Alle Fragen sind zu beantworten, ggf. „auszunullen“ bzw. zu entwerten. Nichtzutreffendes bitte streichen. Sie vermeiden dadurch unnötige Rückfragen, die die Antragsentscheidung verzögern! Für Maßnahmen, die vor dem 01.08.2016 begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sind, gelten die Regelungen des Gesetzes in der bis zum Ablauf des 31.07.2016 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a. Umfassende Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sog. „Aufstiegs-BAföG“, können Sie auch dem Flyer „Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG – Das neue AFBG" entnehmen. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie auch unter www.aufstiegs-bafög.de.

1. Welche Maßnahmen werden gefördert? Gefördert wird eine, in Ausnahmefällen auch eine weitere berufliche Fortbildungsmaßnahme, die gezielt vorbereitet auf • Fortbildungsabschlüsse  zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder • gleichwertige  Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen. • mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Mindestdauer), • in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate dauert (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen) und in der Regel in jeder Woche an 4 Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Vollzeit-Fortbildungsdichte), • in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate dauert (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen) und im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden (Teilzeit-Fortbildungsdichte). iegen keine bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vor, ist auch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen L förderfähig, die auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorbereiten.  Unterrichtsstunden: Jeweils 45 Minuten einer Lehrveranstaltung gelten als Unterrichtsstunde. Förderfähige Unterrichtsstunden sind  Präsenzlehrveranstaltungen, deren Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorgegeben sind. In förderfähigen Unterrichtsstunden müssen die nach den Fortbildungsregelungen und Lehrplänen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch hierzu qualifizierte Lehrkräfte des Trägers planmäßig geordnet vermittelt werden. Förderfähig ist nur die für das Erreichen des jeweiligen Fortbildungsziels angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden. Erreicht der Lehrgang die für eine Förderung erforderliche Mindeststundenzahl, werden zusätzlich die im Lehrplan des Bildungsträgers verbindlich vorgesehenen Klausurenkurse und Prüfungs­simulationen mit bis zu 10 Prozent der nach diesem Gesetz förderfähigen Gesamtstunden der Unterrichtsstunden, höchstens aber 50 Stunden, als förderfähig anerkannt. Reine, vom Träger als solche ausgewiesene Wiederholungsstunden, Repetitorien, dem Präsenzunterricht nicht vergleichbare Chatroomstunden, Selbstlernphasen, Praktika und fakultative Zusatzmodule, die häusliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichts­stoffes usw. sind keine Unterrichtsstunden im Sinne des AFBG. • Fernunterrichtslehrgänge  können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichts­schutz­gesetzes entsprechen. • Mediengestützte Lehrgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.

2. Welche Leistungen werden gewährt? Maßnahmebeitrag:

Bei  Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungs­gebühren sowie die Kosten des Meister­prüfungsprojektes (Zuschussund Darlehensanteil).

Unterhaltsbeitrag:  Bei Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung zusätzlich zu den Maßnahme­ beiträgen auch einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt (Zuschuss- und Darlehensanteil). Kinderbetreuungszuschlag: Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende für die Betreuung des Kindes/der Kinder einen Zuschuss. Leistungen während der Prüfungsphase:  Bei Vollzeitmaßnahmen kann während der Prüfungsphase ein Darlehen maximal in Höhe des Unterhaltsbeitrages zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags gewährt werden (Formblatt G).

3. Welche Stellen sind zuständig?

Stand: 2016

Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förder­ anträgen und für die Betreuung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig.  jeweiligen Adressen finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de oder können Sie unter der gebührenfreien AFBG-Hotline Die 0800/ 62236 34 telefonisch erfragen.

4. Welche Antragsfristen sind zu beachten? Anträge  sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Maßnahmebeiträge  (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten des Meisterprüfungsprojektes): Anträge müssen spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme, bei mehreren Maßnahmeabschnitten bis zum Ende eines jeden Maßnahmeabschnitts beim zuständigen Amt eingegangen sein. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten für das Meisterprüfungsprojekt muss gesondert beantragt werden (Formblatt M). Unterhaltsbeiträge,  Kinderbetreuungszuschlag und Leistungen während der Prüfungsvorbereitungsphase:  nträge müssen frühzeitig vor Beginn der Maßnahme/der Prüfungsvorbereitungsphase gestellt werden. Diese Leistungen werden A ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt. Sie werden frühestens jedoch vom Beginn des Antrags­monats an gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistungen ist nicht möglich. Die Leistungen für die Prüfungs­ vorbereitungs­­phase müssen gesondert beantragt werden.

5. Bewilligungsverfahren und Bescheid: Die zuständige Behörde entscheidet auf Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Aufstiegsfortbildung über die Höhe, Art, Dauer und Zusammensetzung der Förderung (Bescheid). Bei Vollzeitmaßnahmen werden auf den Unterhaltsbeitrag Einkommen und Vermögen der Teilnehmerin und des Teilnehmers sowie Einkommen ihrer Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner abzüglich von Freibeträgen angerechnet. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die aktuellen, für den Bewilligungszeitraum glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse entscheidend. Bei der Anrechnung des Einkommens der Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern wird von den Einkommensverhältnissen im vorletzten Kalenderjahr ausgegangen. Auf der Grundlage des Bescheides erhalten Sie ein Darlehensangebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners ein weiterer Teil anrechnungsfrei gestellt werden.

6. Wo und wie sind die Darlehen zu beantragen? Der Förderbescheid ist Grundlage für einen Darlehensvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn. Der Darlehensvertrag kann nur innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Diese Frist ergibt sich aus dem Bescheid. Die im Bescheid ausgedruckten Beträge sind Maximalbeträge. Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer kann auch ein geringeres Darlehen als im Bescheid ausgewiesen ist, beantragen. Die Rückzahlungspflicht beginnt zwei Jahre nach Ablauf der Fortbildungsmaßnahme, spätestens jedoch sechs Jahre nach dem Beginn des ersten Maßnahmeabschnitts dieser Fortbildungsmaßnahme. Das Darlehen ist ab Beginn der Rückzahlung zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel, es kann aber auch mit der KfW ein Festzins vereinbart werden. Das Darlehen ist innerhalb von längstens zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückzuzahlen.

7. Welche einkommensunabhängigen Erlassmöglichkeiten gibt es? (Hinweis: Erlasse sind bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.) Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung: Wird die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, können auf Antrag ab dem 1.8.2016 40 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden. Der Antrag ist bei der KfW zu stellen. Auf Anträge, die bis zum 31.7.2016 bei der KfW eingehen, beträgt die Höhe des möglichen Erlasses 25 Prozent. Erlass bei Existenzgründung: Existenzgründern wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag 33 Prozent bzw. 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) entfallenden Restdarlehens erlassen. Der Antrag ist ebenfalls bei der KfW zu stellen.

8. Welche Formblätter und Nachweise sind für die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG erforderlich? Bei Teilzeitmaßnahmen: Formblatt A (Antrag) Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte) Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert) Formblatt M (Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes/ der fachpraktischen Arbeit) Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungs voraussetzungen)

Bei Vollzeitmaßnahmen: Formblatt A (Antrag) Anlage 1 zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen) Anlage 2 zu Formblatt A (Einkommenserklärung der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners) Anlage 3 zu Formblatt A (Zusatzblatt für Ausländerinnen/Ausländer) Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte) Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert) Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase) Formblatt M (Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes/der fachpraktischen Arbeit) Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners: Formblatt D

Stand: 2016

Förderungsnummer

Bitte jedes Feld sorgfältig in Druckschrift ausfüllen bzw. ankreuzen.

Von der Antragstellerin/ Vom Antragsteller auszufüllen: Zeile

Familienname

Geburtsname – wenn abweichend –

Vorname(n)

Geburtsdatum

1 Straße (Anschrift am ständigen Wohnsitz)

Hausnummer

2 ggf. Auslandskennzeichen

Postleitzahl

Wohnort

3 Behörde, bei der der Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG gestellt wird 4

Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang Durch die Fortbildungsstätte auszufüllen! Name der Fortbildungsstätte / des Fernlehrinstituts

5

Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.), Telefon, E-Mail

6

Name, Vorname

Die Teilnahme von Frau/Herrn an dem Lehrgang / Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang / der Besuch der Fach­­­­­schule / staatlich anerkannten Ergänzungsschule Bezeichnung des Lehrgangs 7

dient zur gezielten Vorbereitung auf den öffentlich-rechtlich geregelten beruflichen Fortbildungsabschluss zur/zum 8

Wichtiger Hinweis: Die konkrete rechtliche Grundlage der Fortbildungsprüfung ist anzugeben (Gesetz oder Verordnung bzw. Richtlinie der Deutschen Krankenhaus­gesell­schaft (DKG), der staatl. anerkannten Ergänzungsschule). Die alleinige allgemeine Angabe BBiG oder HwO ist nicht ausreichend. 9 10

Bereitet der Lehrgang – abgesehen von dem angestrebten Abschluss – auf einen weiteren Abschluss (Zertifikat oder öffentlich-rechtliche Prüfung) vor bzw. wird im Rahmen des Lehrgangs ein weiterer Abschluss vermittelt?

nein

ja

Wenn ja, welcher Abschluss/ welche Abschlüsse

11 Datum 12

Datum

Beginn der Maßnahme

Ende der Maßnahme Datum

13

Letzter Unterrichtstag vor der letzten Prüfung

Erster Unterrichtstag Findet die Maßnahme in Abschnitten statt? Falls ja Beginn/

Ende/

Datum

nein

Bezeichnung des jeweiligen Maßnahmeabschnittes/Schuljahres

14

Datum

Datum

Bezeichnung

Stunden

Kosten

15

Datum

Datum

Bezeichnung

Stunden

Kosten

16

Datum

Datum

Bezeichnung

Stunden

Kosten

Datum

Datum

Bezeichnung

Stunden

Kosten

17

–1–

ja

FORMBLATT B

Formblatt B

Eingangsstempel

Zeile

Wiederholt die Teilnehmerin /der Teilnehmer den Lehrgang/das Semester/das Schuljahr?

18

welcher / welches

nein

ja Anzahl der Gesamtstunden

.

Die Zahl der Unterrichtsstunden für die Gesamtmaßnahme beträgt

19

Stand: 2016

Unterrichtsstunden

Die Rahmenbedingungen der Dachverbände wie z.B. DIHK, Fachverbände sehen

20

vor.

Definition Unterrichtsstunden: Jeweils 45 Minuten einer Lehrveranstaltung gelten als Unterrichtsstunde. Förderfähige Unterrichtsstunden sind  Präsenzlehrveranstaltungen, deren Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorgegeben sind. In förderfähigen Unterrichtsstunden müssen die nach den Fortbildungsregelungen und Lehrplänen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch hierzu qualifizierte Lehrkräfte des Trägers planmäßig geordnet vermittelt werden. Förderfähig ist nur die für das Erreichen des jeweiligen Fortbildungsziels angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden. Erreicht der Lehrgang die für eine Förderung erforderliche Mindeststundenzahl, werden zusätzlich die im Lehrplan des Bildungs­trägers verbindlich vorgesehenen Klausurenkurse und Prüfungs­simulationen mit bis zu 10 Prozent der nach diesem Gesetz förderfähigen Gesamtstunden der Unterrichtsstunden, höchstens aber 50 Stunden, als förderfähig anerkannt. Reine vom Träger als solche ausgewiesene Wiederholungsstunden, Repetitorien, dem Präsenzunterricht nicht vergleichbare Chatroomstunden, Selbstlernphasen, Praktika, fakultative Zusatzmodule sowie die häusliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichts­stoffes usw. sind keine Unterrichtsstunden im Sinne des AFBG. 21

A)

Präsenzlehrgang (§ 2 Abs. 3 AFBG) Vollzeitunterricht: Es finden in der Regel an vier Werktagen in der Woche Lehrveranstaltungen von mindestens 25 Unterrichtsstunden à 45 Minuten statt.

22

23

Teilzeitunterricht: Es werden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten je Monat erteilt. Von den Gesamtstunden entfallen auf:

Stunden

24

– Präsenzunterricht

25

– verbindlich im Lehrgang vorgesehene Klausurenkurse/Prüfungssimulationen

Stunden

Fälligkeitstermin (Datum)

Euro

26

– Kosten pro Stunde der Klausurenkurse

27

Finden während des Lehrgangs externe Praktika statt? (Erwerb von Berufserfahrung) Datum

nein

ja

von Datum

von von B)

Stunden

Datum

Stunden

Datum

Stunden

bis Datum

28

Datum

bis

bis

Mediengestützter Lehrgang

29

Vollzeitunterricht: Es finden in der Regel an vier Werktagen in der Woche Lehrveranstaltungen von mindestens 25 Unterrichtsstunden à 45 Minuten statt.

30

Teilzeitunterricht: Es werden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten je Monat erteilt.

31

Von den Gesamtstunden entfallen auf:

32

– Präsenzunterricht

Stunden

33

– von einer Lehrkraft aktiv gesteuerte dem Präsenzunterricht vergleichbare Stunden in der mediengestützen Lernphase

34

– verbindlich im Lehrgang vorgesehene Klausurenkurse/Prüfungssimulationen

Stunden

Stunden

Fälligkeitstermin (Datum)

Euro

35

– Kosten pro Stunde der Klausurenkurse

36

Finden während des Lehrgangs externe Praktika statt? (Erwerb von Berufserfahrung) Datum

37

Bitte Nachweise beifügen

38

nein

ja

von

Datum

Stunden

bis

Finden regelmäßige Erfolgskontrollen statt? (Bitte Nachweise beifügen) –2–

ja

nein

Zeile 39

Gesamtstunden

C)

Fernunterrichtslehrgang

ZFU-Nummer

Stand: 2016

Von den Gesamtstunden entfallen lt. ZFU auf:

Stunden

40

– Präsenzunterricht (Unterrichtsstunden à 45 Minuten)

41

–d  ie durchschnittliche Gesamtstundenzahl für die Bearbeitung der einzusendenden Fernlehrbriefe (Zeitstunden)

Stunden

Stunden 42

– verbindlich vorgesehene Klausurenkurse/Prüfungssimulationen

43

– Kosten pro Stunde der Klausurenkurse

Fälligkeitstermin (Datum)

Euro

In folgenden Monaten finden Veranstaltungen statt, die in der Regel in jeder Woche werktags mindestens 25 Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen: 44

Bitte Nachweise beifügen

ja

Finden regelmäßige Erfolgskontrollen statt? (Bitte Nachweise beifügen)

45

nein

Rechtliche Stellung des Fernlehrinstituts Öffentlich-rechtlicher Träger

Privater Träger staatlich zugelassen nach § 12 Abs. 1 FernUSchG

46

Von allen Fortbildungsträgern auszufüllen: 47

Rechnungsempfänger:

andere, und zwar

Teilnehmer/in

Die Lehrgangsgebühren (ohne Prüfungsgebühren, Materialkosten und Literatur) betragen: Fälligkeiten in folgenden Teilbeträgen 48

Lehrgangsgebühren

am

Gesamt

am

am

EUR am

EUR

EUR

49 am

EUR am

EUR

50 am

EUR am

EUR

51

EUR

am

EUR

Eignung des Trägers Der Träger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (§ 2a AFBG).

Bitte Nachweise beifügen

52

öffentlicher Träger

53

Einrichtung, die unter staatlicher Aufsicht steht oder staatlich anerkannt ist

54

privater Träger Qualitätssicherungssystem (z.B. AZAV, ISO 9000, EFQM, LQW2 – Bitte durch Vorlage des Zertifikates nachweisen –)

55 Datum 56

Datum

Gültigkeit des Qualitätssicherungssystems von

bis

.

Es ist bekannt, dass die Verpflichtung besteht, für die Förderung relevante Veränderungen des Geschäftsbetriebs und der Maßnahme, das Einstellen eines Lehrgangs, den Nichtantritt, die vorzeitige Beendigung, die nicht regelmäßige Teilnahme, den Abbruch der Maßnahme durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer oder eine Kündigung der Maßnahme vor Ablauf der vertraglichen Dauer nach § 7 Abs. 1 AFBG den zuständigen AFBG-Stellen unverzüglich mitzuteilen, sobald diese Umstände bekannt werden. Verstöße des Fortbildungsträgers gegen die Mitteilungspflicht können mit Bußgeld geahndet werden. Es ist bekannt, dass den AFBG-Stellen auf Verlangen eine Auskunft über sämtliche förderrelevante Umstände, insbesondere die Teilnahme an den Maßnahmen gegeben werden muss sowie der Teilnahmenachweis auszustellen ist.

Ort, Datum

Stempel, Unterschrift der Fortbildungsstätte

57

–3–

FORMBLATT F

Formblatt F

Eingangsstempel

Förderungsnummer

Stand: 2016

Bitte jedes Feld sorgfältig in Druckschrift ausfüllen bzw. ankreuzen.

TEILNAHMENACHWEIS

Zeile

(Auszug aus den §§ 9a, 7, 21 und 29 AFBG siehe Rückseite) Familienname

Geburtsname – wenn abweichend –

Vorname(n)

Geburtsdatum

1 Straße (Anschrift am ständigen Wohnsitz)

Hausnummer

2 ggf. Auslands Postleitzahl kennzeichen

Wohnort

3 Bezeichnung, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail 4

Fortbildungsstätte /Fernlehrinstitut: Fortbildungslehrgang:

Nur von der Fortbildungsstätte auszufüllen! Datum

Datum 5

Die o.a. Teilnehmerin /Der o.a. Teilnehmer hat in der Zeit vom

bis

Bezeichnung der Maßnahme 6

an folgender Maßnahme teilgenommen Anzahl

7

Anzahl

Von den in diesem Zeitraum angefallenen

Stunden hatte sie/er

Fehlstunden Datum

Datum Nachdruck, Nachahmung, kopieren und elektronische Speicherung verboten!

8

Die o.a. Teilnehmerin /Der o.a. Teilnehmer hat in der Zeit vom

bis

in folgenden Maßnahmeabschnitten teilgenommen und an den im jeweiligen Zeitraum angefallenen Präsenzstunden in folgendem Umfang teilgenommen: Bezeichnung des Maßnahmeabschnitts

von (Datum)

Bezeichnung des Maßnahmeabschnitts

von (Datum)

Anzahl

bis (Datum)

Präsenzstunden Bezeichnung des Maßnahmeabschnitts

von (Datum)

Präsenzstunden Bezeichnung des Maßnahmeabschnitts

von (Datum)

Anzahl

teilgenommen Anzahl

teilgenommen

davon Anzahl

bis (Datum)

Präsenzstunden

12

teilgenommen

davon Anzahl

bis (Datum)

11

Anzahl

davon

Präsenzstunden

10

13

Anzahl

bis (Datum)

9

Anzahl

davon

teilgenommen

Die o.a. Teilnehmerin /Der o.a. Teilnehmer hat die Maßnahme nicht angetreten Datum

abgebrochen am

Letzter Unterrichtstag, an dem die o.a. Teil. nehmerin/der o.a. Teilnehmer anwesend war:

Datum

Letzter Unterrichtstag, an dem die o.a. Teilnehmerin/der o.a. Teilnehmer anwesend war:

Datum

Datum

gekündigt am Sonstiges

.

Erläuterung:

Bei Fernunterricht/mediengestütztem Unterricht: 14

Datum

Datum

Die o.a. Teilnehmerin /Der o.a. Teilnehmer hat in der Zeit vom

bis

an

Bezeichnung des Fernlehrgangs/mediengestütztem Unterrichts

folgendem Fernlehrgang/mediengestütztem Unterricht teilgenommen Anzahl

Anzahl 15

Sie/Er hat von den in diesem Zeitraum angefallenen

Präsenzstunden an Anzahl

und hat von den in diesem Zeitraum zu bearbeitenden

Stunden teilgenommen Anzahl

Leistungskontrollen

absolviert.

Es wird bestätigt, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Es ist bekannt, dass die Verpflichtung besteht, für die Förderung relevante Veränderungen des Geschäftsbetriebs und der Maßnahme, das Einstellen eines Lehrgangs, den Nichtantritt, die vorzeitige Beendigung, die nicht regelmäßige Teilnahme, den Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin oder eine Kündigung der Maßnahme vor Ablauf der vertraglichen Dauer nach § 7 Abs. 1 AFBG den zuständigen AFBG-Stellen unverzüglich mitzuteilen, sobald diese Umstände bekannt werden. Verstöße des Fortbildungsträgers gegen die Mitteilungspflicht können mit Bußgeld geahndet werden. Ort, Datum

16

Stempel, Unterschrift der Fortbildungsstätte

Auszug aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Stand: 2016

§ 9a Regelmäßige Teilnahme; Teilnahmenachweis (1) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat regelmäßig an der geförderten Maßnahme teilzunehmen. Die Leistungen des Teilnehmers oder der Teilnehmerin müssen erwarten lassen, dass er oder sie die Maßnahme erfolgreich abschließt. Dies wird in der Regel angenommen, solange er oder sie die Maßnahme zügig und ohne Unterbrechung absolviert und er oder sie sich um einen erfolgreichen Abschluss bemüht. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn die Teilnahme an 70 Prozent der Präsenzstunden und bei Fernunterricht (§ 4) oder bei mediengestütztem Unterricht (§ 4a) an 70 Prozent der Leistungskontrollen nachgewiesen wird. Die Förderung wird hinsichtlich der regelmäßigen Teilnahme an der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet. (2) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch der Maßnahme einen Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Teilnahme vorzulegen. Bei längeren Maßnahmen, bei Maßnahmen mit mehreren Maßnahmeabschnitten oder in besonderen Fällen können darüber hinaus weitere Teilnahmenachweise gefordert werden. (3) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat bei Fernunterricht (§ 4) oder bei mediengestütztem Unterricht (§ 4a) die regelmäßige Teilnahme am Präsenzunterricht oder an einer diesem vergleichbaren und verbindlichen mediengestützten Kommunikation und die regelmäßige Bearbeitung der bei solchen Maßnahmen regelmäßig durchzuführenden Leistungskontrollen nachzuweisen.

§ 7 Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung (1) Abweichend von § 11 Absatz 2 Satz 2 endet die Förderung, wenn die Maßnahme vor dem Ablauf der vertraglichen Dauer vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin abgebrochen oder vom Träger gekündigt wurde. (2) Wird nach einem Abbruch aus wichtigem Grund oder nach einer Kündigung des Trägers, die der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat, eine Maßnahme mit demselben Fortbildungsziel unverzüglich nach Wegfall des wichtigen Grundes oder der Beendigung der Maßnahme infolge der Kündigung wieder aufgenommen, wird der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hierfür erneut gefördert.

Nachdruck, Nachahmung, kopieren und elektronische Speicherung verboten!

(3) Förderung für eine Maßnahme, die auf ein anderes Fortbildungsziel vorbereitet, wird geleistet, wenn für die Aufgabe des früheren Fortbildungsziels ein wichtiger Grund maßgebend war. (3a) Nach Unterbrechung einer Maßnahme wegen Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderem wichtigen Grund wird die Förderung bei Wiederaufnahme fortgesetzt. Während der Unterbrechungsphase besteht vorbehaltlich Absatz 4 Satz 1 kein Anspruch auf Förderung. (4) Solange die Teilnahme an der Maßnahme wegen Krankheit oder Schwangerschaft unterbrochen wird, wird die Förderung bei Krankheit bis zu drei Monate und bei Schwangerschaft bis zu vier Monate weitergeleistet. Solange die Fortsetzung einer Maßnahme durch von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin nicht zu vertretende Wartezeiten, die acht Wochen überschreiten, nicht möglich ist, gilt die Maßnahme als unterbrochen. (4a) Der Abbruch oder die Unterbrechung einer Maßnahme aus wichtigem Grund bedürfen der ausdrücklichen Erklärung. Die Erklärung wirkt nur insoweit auf einen vor dem Eingang bei der zuständigen Behörde liegenden Zeitpunkt zurück, wie sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist. (5) Die Wiederholung einer gesamten Maßnahme wird nur einmal gefördert, wenn 1. die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen und 2. eine zumutbare Möglichkeit nicht besteht, Fortbildungsstoff im Rahmen einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 1 Satz 2 nachzuholen. (6) In den Fällen der Absätze 2 und 5 sollen bereits absolvierte Maßnahmeabschnitte berücksichtigt werden. (7) Die Absätze 1, 2, 4, 4a und 5 gelten für Maßnahmeabschnitte entsprechend. (8) Wechselt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin unter Beibehaltung des früheren Fortbildungsziels die Fortbildungsstätte, so gelten die Absätze 5 bis 7 entsprechend.

§ 21 Auskunftspflichten (1) Die Träger der Maßnahmen sind verpflichtet, den zuständigen Behörden auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Urkunden vorzulegen sowie die Besichtigung der Fortbildungsstätte zu gestatten, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert. Sie sind verpflichtet, für die Förderung relevante Veränderungen ihres Geschäftsbetriebs und der Maßnahme, das Einstellen eines Lehrgangs, den Nichtantritt, die vorzeitige Beendigung, die nicht regelmäßige Teilnahme, den Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin oder eine Kündigung der Maßnahme vor Ablauf der vertraglichen Dauer nach § 7 Absatz 1 den zuständigen Behörden unverzüglich mitzuteilen, sobald ihnen diese Umstände bekannt werden. (5) Die zuständige Behörde kann den in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Institutionen und Personen eine angemessene Frist zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Urkunden setzen.

§ 29 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. e  ntgegen § 21 Absatz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, eine Urkunde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder 2. e  ntgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, auch in Verbindung mit § 21 Absatz 2, eine Angabe oder eine Änderungsmitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder eine Beweisurkunde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

Formblatt Z - Bestätigung der Zulassungs­voraussetzungen -

FORMBLATT Z

Eingangsstempel

Stand: 2016

H Anschrift der zuständigen AFBG bewilligenden Stelle

Förderungsnummer

Bitte jedes Feld sorgfältig in Druckschrift ausfüllen bzw. ankreuzen. Zeile

Durch den/die Teilnehmer/in auszufüllen! Familienname

Geburtsname – wenn abweichend –

Vorname(n)

Geburtsdatum

1 Straße (Anschrift am ständigen Wohnsitz)

Hausnummer

2 ggf. Auslandskennzeichen

Postleitzahl

Wohnort

3 Behörde, bei der der Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG gestellt wird 4

Ich beabsichtige, die Fortbildungsmaßnahme zum/zur 5

Nachdruck, Nachahmung, kopieren und elektronische Speicherung verboten!

bei folgendem Fortbildungsträger 6 Datum (erster Unterrichtstag) 7

in der Zeit von

Datum (letzter Unterrichtstag)

bis

zu absolvieren. Bitte Nachweis (z.B. Anmeldung) beifügen.

Durch die Prüfungsstelle auszufüllen! Nach § 9 AFBG müssen bis zum letzten Unterrichtstag der Fortbildungsmaßnahme die Vor­aus­setzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung erfüllt werden. Als zuständige Stelle für die Abnahme der o. g. Fortbildungsprüfung bestätigen wir, dass die o.a. Teilnehmerin/der o.a. Teilnehmer Name, Vorname 8

9

die Voraussetzungen für die Zulassung zur angestrebten Fortbildungsprüfung gem. §

der

anerkannter Abschluss 10

Fortbildungsordnung zur/zum

11

bereits erfüllt.

12

nicht erfüllt, aber die noch fehlende Vorqualifikation (z.B. Ausbildungsabschluss) wird im Rahmen eines strukturierten anerkannten Programmes bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme

13

nicht erfüllt.

Datum

erworben.

Wichtiger Hinweis: Besteht die Maßnahme aus mehreren Maßnahmeabschnitten muss der Abschluss bis zum letzten Unterrichtstag des ersten Maßnahmeabschnitts erworben werden. Es genügt bei mehreren Maßnahmeabschnitten der Erwerb vor Beginn des zweiten Maßnahmeabschnitts, wenn der erforderliche Abschluss durch die Prüfung des ersten Maßnahmeabschnitts erworben wird. 14

nicht erfüllt, aber die für die Prüfungszulassung erforderliche fehlende Berufspraxis kann noch bis zum letzten Datum

15

Unterrichtstag der Maßnahme Die konkrete Möglichkeit hierzu wurde nachgewiesen (z.B. Arbeitsvertrag).

erworben werden.

Es wird versichert, dass die in Zeile 8 bis 14 gemachten Angaben richtig und vollständig sind. 16

Telefonnummer für evtl. Rückfragen

Stempel der für die Prüfung zuständigen Stelle

Datum, Unterschrift(en)

17

–1–

Stand: 2016

§ 9 AFBG Vorqualifikation der Teilnehmer und Teilnehmerinnen (1) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin muss vor Beginn der Maßnahme über die nach der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erforderliche berufliche Vorqualifikation verfügen. (2) Förderung wird auch geleistet, wenn ein Abschluss, der für die Zulassung zur Prüfung nach der jeweiligen Fortbildungsordnung erforderlich ist, im Rahmen eines strukturierten, von der zuständigen Prüfstelle anerkannten Programmes bis zum letzten Unterrichtstag einer im Übrigen förderfähigen Maßnahme erworben werden soll. Besteht die Maßnahme aus mehreren Maßnahmeabschnitten, muss der Abschluss bis zum letzten Unterrichtstag des ersten Maßnahmeabschnitts erworben werden. Es genügt bei mehreren Maßnahmeabschnitten der Erwerb vor Beginn des zweiten Maßnahmeabschnitts, wenn der erforderliche Abschluss durch die Prüfung über den ersten Maßnahmeabschnitt erworben wird. Ein Abschluss im Sinne des Satzes 1 ist: 1. ein Abschluss in einem nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 25 der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf oder 2. ein Fortbildungsabschluss im Sinne des § 2 Absatz 1. Die Förderung wird hinsichtlich des nach Satz 1 zu erwerbenden Abschlusses unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet. Vor dem Erwerb eines für die Prüfungszulassung erforderlichen Abschlusses nach Satz 4 Nummer 1 ist eine Förderung mit einem Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 ausgeschlossen.

1611

Bestell-Nr. 400 264 1111 402

(4) Förderung wird auch geleistet, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin bei Antragstellung als höchsten Hochschulabschluss bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt. Förderung wird nicht geleistet, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin bereits einen staatlichen oder staatlich anerkannten höheren Hochschulabschluss als die in Satz 1 genannten oder einen nach dem Hochschulrecht der Länder als gleichwertig anerkannten sonstigen Abschluss erworben hat. Die Förderung endet mit Ablauf des Monats des Erwerbs eines höheren Hochschulabschlusses, wenn dieser vor dem letzten Unterrichtstag der Fortbildungsmaßnahme erworben wird. (5) Bereits erworbene privatrechtlich zertifizierte Fortbildungsabschlüsse stehen einer Förderung nicht entgegen.

Tel. 0 89/3 74 36 - 0 · Fax 0 89/3 74 36 - 3 44 · [email protected]

Nachdruck, Nachahmung, kopieren und elektronische Speicherung verboten!

(3) Förderung wird auch geleistet, wenn die Berufspraxis, die für die Prüfungszulassung zusätzlich zu einem Abschluss erforderlich ist, noch bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme erworben werden kann und die konkrete Möglichkeit hierzu nachgewiesen wird.

–2–

Interner Vermerk  ZoZ 1. Prüfung am: ______________  AdA vorhanden  ZmZ - Berufspraxis erforderlich bis ____________  Unterlagen angefordert Datum:

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für Meister, IT- und Medienweiterbildung  Gepr. Meister/-in für Veranstaltungstechnik

 Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Industriemeister/-in Mechatronik

 Gepr. Industriemeister/-in Printmedien

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Industriemeister/-in Naturwerkstein

 Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff-Kautschuk

(Verordnung 20.07.11)

(Verordnung 13.05.14)

 Gepr. Netzmeister/in

 Gepr. Meister/-in für Schutz und Sicherheit

(Verordnung 23.03.07)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Technische/-r Fachwirt/-in

 Gepr. Industriemeister/-in Chemie

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Medienfachwirt/-in Digital

 Certified IT Systems Manager IHK

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Medienfachwirt/-in Print

 Certified IT Business Manager IHK

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Industriemeister/-in Metall

 Certified IT Business Consultant IHK

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Logistikmeister/in

 Certified IT Business Engineer IHK

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Polier/-in

 Gepr. Floristmeister/-in

(Verordnung 26.03.14)

(Verordnung 26.03.14)

 Gepr. Meister/-in für Kraftverkehr (Verordnung 26.03.14)

Name:

Vorname:

tagsüber telefonisch erreichbar: Straße:

PLZ, Wohnort:

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Firma: Anschrift: Tätigkeitsbereich:

seit: Ja 

Wurde eine Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt? Im Ausbildungsberuf:

Nein  am:

Bisherige berufliche Tätigkeiten: von

bis

Firma

bis

Firma

Tätigkeitsbereich: von Tätigkeitsbereich: Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nicht in Mittelfranken wohnen oder arbeiten: Bitte geben Sie an wo Sie den Vorbereitungslehrgang besuchen wollen. Sonstige bestandene Prüfungen (z.B. Hochschuldiplom, Meisterprüfungen usw.) Art der Prüfung: abgelegt vor:

am:

Eine Zulassung aufgrund gefälschter Unterlagen oder gefälschter Angaben kann von der IHK bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden. Die Hinweise zum Datenschutz auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen. Ort/Datum:

Unterschrift:

Wichtiger Hinweis: Lassen Sie vor Beginn eines Lehrgangs prüfen, ob Sie zu dem zum Lehrgang vorgesehenen Prüfungstermin die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nicht in Mittelfranken wohnen oder arbeiten: Bitte geben Sie an wo Sie den Vorbereitungslehrgang besuchen wollen.

Die gültige Rechtsverordnung/ Rechtsvorschrift finden Sie unter Fortbildungsprüfungen im Geschäftsbereich Berufsbildung auf unserer Internetseite www.ihk-nuernberg.de. Fügen Sie bitte folgende, für die Bearbeitung erforderliche Unterlagen vollständig bei: 1. Kopie des Prüfungszeugnisses über den Berufsabschluss (oder Kopie des Abschlusses einer Fachhochschule oder Prüfungszeugnisse einer Universität) 2. Bestätigung des derzeitigen Arbeitgebers, aus der hervorgeht, seit wann und in welchem Bereich Sie dort beschäftigt sind und welche Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabengebiet gehören und/oder 3. Kopien von Zeugnissen früherer Arbeitgeber, mit denen Sie die einschlägige Berufspraxis nachweisen können. Certified Business Engineer IHK 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Operative Professional oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann, sowie Qualifikationen im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement entsprechend §7 der Rechtsverordnung sowie danach eine zweijährige Berufspraxis und englische Sprachkennnisse nachweist. Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandaufenthalts. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung, bei Teilprüfungen zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung, vorliegen. Datenschutz: Zum Zwecke der Prüfungsabwicklung dürfen die personenbezogenen Daten der Teilnehmer bei der IHK, unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen, verarbeitet und gespeichert werden. Mit dem Antrag bin ich einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten gespeichert und statistisch ausgewertet werden. Die Speicherung der Daten dient auch dazu, Zweitschriften für verloren gegangene Zeugnisse auszustellen. Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an: IHK Nürnberg Für Mittelfranken Christian Grupe Walter-Braun-Str. 15 90425 Nürnberg Tel. 0911/1335-124 Fax 0911/1335-131