Mai 2012

C ampus aktuell Ausgabe 12/ Mai 2012 Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen M i n i s te r ium d er F in a n ze n Pr ess e inf or mat io...
Author: Matilde Lehmann
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C

ampus aktuell

Ausgabe 12/ Mai 2012

Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen

M i n i s te r ium d er F in a n ze n Pr ess e inf or mat io n Brandenburger Schülerinnen und Schüler beweisen Durchblick beim Thema Steuern Teilnehmer aus allen Regionen des Landes beteiligten sich am Wissenstest 27. Februar 2012 – Auszug* -

Potsdam – Während so mancher Erwachsener seine jährliche Einkommensteuererklärung ja mit einigem Kopfzerbrechen erstellen soll, haben Brandenburger Schülerinnen und Schüler Durchblick beim Thema Steuern bewiesen. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, hat es unter allen richtigen Einsendern des landesweiten Wissenstests für Sieben- bis 18-Jährige zur Broschüre „Steuern? Was ist das denn?“ 32 Preise ausgelost. An dem Quiz hatten sich Schülerinnen und Schüler aus allen Regionen Brandenburgs beteiligt, oft nahmen ganze Schulklassen teil. … …Einen besonderen Preis gewannen die 11-jährige Vanessa aus Schwielowsee (Potsdam-Mittelmark), der gleichaltrige Tom aus Brieskow Finkenheerd (Oder-Spree) und der 10-jährige Jonas aus Lychen (Uckermark). Sie werden jeweils mit ihrer gesamten Schulklasse einen Tag an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen verbringen und noch tiefer ins das Thema Steuern eintauchen. Die Studierenden dort werden den Schülerinnen und Schülern anschaulich zeigen, wie eigentlich ein Finanzamt Steuern erhebt. … *Gesamte Presseinformation unter Hausverfuegungen auf "bzkwfile01"  Presseinfo-Schüler beweisen Durchblick

Projekttag „Studierende für Schülerinnen und Schüler“ Am 19.03.2012 fand der Projekttag „Studierende für Schülerinnen und Schüler“ auf dem Gelände des AFZ in Königs Wusterhausen statt, zu dem 66 elf- und zwölfjährige Schüler aus drei Schulen des Landes Brandenburg anreisten. Was war diesem Tag voran gegangen? Das Ministerium der Finanzen hatte für Schülerinnen und Schüler eine Broschüre zum Thema „Steuern? Was ist das denn?“ entwickelt, in der das komplexe Thema Steuern anschaulich und kindgerecht im Comic-Stil erklärt wurde. Am Ende der Broschüre stand ein Wissenstest, in dem die Schülerinnen und Schüler Fragen beantworteten wie: Was sind überhaupt Steuern? Welche Arten von Steuern gibt es? u.ä.. Aus den richtigen Einsendungen wurden 32 Gewinner ausgelost, die sich über schöne Preise für sich und teilweise ihre ganze Schulklasse freuen konnten. Zu den Preisen gehörten beispielsweise ein iPod touch, ein Tag im Filmpark Babelsberg… und eben ein Tag an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen. …

Schnell war im Dozentenkollegium eine Grundidee für diesen Tag entwickelt: Wir zeigen und erklären den Kindern den Weg einer Steuererklärung vom Steuerpflichtigen über das Finanzamt bis hin zum finanzgerichtlichen Verfahren! Und das spannend und kindgemäß, eben als richtigen Preis für ein gewonnenes Quiz. Wie das allerdings im konkreten aussehen sollte, das wussten wir Dozenten anfangs auch noch nicht. Und so wurde die Idee des Studentenprojektes geboren. Im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Fach „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ bereiteten 41 Studierende des E 2010 in der Zeit vom 6.3. – 9.3. in 5 Einzelprojekten das Gesamtprojekt vor. Die erste Gruppe beschäftigte sich nochmals mit der Problematik „ Steuern allgemein“. Mit viel Kreativität und technischem Verständnis entwickelten sie ein Quiz nach dem Vorbild von „Eins, zwei, drei…Ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht“. Den Kindern machte diese Art von Wissenstest sichtbar Spaß. Mit Engagement und Bewegungsfreude fanden sie meist die richtigen Antworten.

Im 2.Teil des Projektes drehte sich alles um das Thema „ESt-Erklärung“. Die beteiligten Studentinnen und Studenten hatten eine Bildergeschichte entwickelt, in der steuerlich relevante Tatbestände gezeigt wurden, sei es - das „Arbeitszimmer“ des Familienvaters (eines Lehrers), in dem Plüschtiere und andere Spielsachen Anlass zum Zweifel gaben; - der Arbeitsweg der Mutter, die von Mann und Kind verabschiedet wurde; - eine Fortbildungsveranstaltung oder - gar ein schwerer Fahrradunfall des Vaters, der die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten verdeutlichte. Auch diese Idee fesselte die Schülerinnen und Schüler. Sie lauschten sehr interessiert und als am Ende Fragen zu den behandelten Themen gestellt wurden, gingen so viele Finger in die Höhe, dass gar nicht alle Kinder zum Zuge kamen. Die 3. Projektgruppe führte die Schüler in die Tätigkeit eines Beamten im Finanzamt ein. Die Studenten zeigten, wie eine Steuererklärung geprüft wird. Ganz selbstverständlich erkannten die Kinder, dass ein Lehrer nicht 365 Tage im Jahr in die Schule fährt und auch die angegebene Entfernung von 100 km zwischen Potsdam und Königs Wusterhausen empfanden sie als prüfwürdig. Mit Hilfe der Studenten und „Google“ korrigierten sie den Ansatz für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Danach durften die Schüler die Daten in den Computer eingeben und einen Steuerbescheid erstellen. Einigen gefiel das so gut, dass sie meinten, sich eine solche Tätigkeit später durchaus als Beruf vorstellen zu können. …

In der 4. Projektgruppe ging es um das Thema Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsbarkeit. Empfangen wurden die Kinder mit einem Rollenspiel, in dem u.a. gezeigt wurde, - wie im Finanzamt ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wird, - dass im Ergebnis des Einspruchs eine Einspruchsentscheidung ergeht, die wiederum die Grundlage für das Einreichen einer Klage beim Finanzgericht bildet. Am Ende stand das Urteil des Finanzgerichts. Und auch zu dieser komplizierten Materie hatten sich die Studierenden ein abschließendes Jeopardy-Quiz einfallen lassen. Die Fragen waren teilweise wirklich kompliziert, z.B. „Wann kann Klage beim Gericht eingelegt werden?“ Als Antworten waren u.a. möglich: „Vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung“ und „Nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung“. Dass die Kinder sehr gut zugehört hatten zeigte sich, als selbst solche Fragen richtig beantwortet wurden. Es versteht sich, dass in allen Stationen für richtige Antworten Gewinne verteilt wurden. So hatten die Kinder am Ende nicht nur viel über Steuern erfahren, sondern auch prall gefüllte Taschen voller Süßigkeiten, Kugelschreiber usw. Die Arbeit der 5. Projektgruppe sei an dieser Stelle besonders gewürdigt. Die Studierenden hatten die Aufgabe, die Kinder zu empfangen, sie von Station zu Station zu führen, sie während der Mittagspause zu betreuen und für alle großen und kleinen Probleme als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Dass diese vielen Aufgaben mit viel Umsicht, Fröhlichkeit und Freundlichkeit gelöst wurden, hat sehr zum Gelingen dieses Tages beigetragen.

Wie wichtig dem Ministerium der Finanzen dieser Tag war, verdeutlicht, dass sich Frau Staatssekretärin Trochowski die Zeit zu einem Kurzbesuch genommen hatte. Sie begrüßte die Kinder im AudiMax und gratulierte persönlich den Gewinnern. Am Ende sah man überall zufriedene und glückliche Gesichter. Die Kinder strahlten und hatten es gar nicht eilig nach Hause zu kommen, so gut hatte es ihnen gefallen. Auch die Lehrer und mitgereisten Eltern bedankten sich ausdrücklich bei den Studierenden, für diesen informativen, sehr gelungenen Gewinn. Immer wieder wurde betont, dass sich niemand vorstellen konnte, ein kompliziertes Thema wie Steuern so locker, interessant und kindgemäß zu vermitteln. Und auch die beteiligten Studierenden und die als Projektbetreuer eingesetzten Dozenten freuten sich über das Ergebnis dieses anstrengenden aber sehr erfolgreichen Tages. Allerdings wecken solche gelungenen Projekte auch Erwartungen. So heißt es in einem Schreiben von Frau Staatsekretärin Trochowski und Herrn Minister Dr. Markov an die Direktorin der FHF Frau Oppermann: „Wir hoffen, bei künftigen Veranstaltungen dieser Art wieder auf ihre Unterstützung bauen zu können“.

Die neue Leiterin der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Ruth Barthels Seit dem 24.Januar hat die Landesakademie für öffentliche Verwaltung eine neue Leiterin. Ruth Barthels war zuvor Vizepräsidentin des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und hat sich zum Jahreswechsel 2012 entschieden, wieder mehr im Bereich ihrer Kernkompetenzen tätig sein zu wollen -der Arbeit mit und für Personal- weswegen sie die Leitung der LAköV übernommen hat. Hier einige Informationen zu ihrer Person und Werdegang: o geboren 25.03.1960 in Hamburg, o Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkte Arbeits- und Verwaltungsrecht, Studium der Volkswirtschaft, Rechtsreferendariat in Hamburg, 1985 – 1990 Vorsitzende des Personalrates für ReferendarIn nen am Hanseatischen Oberlandesgericht. o Ab 1990 Einstellung in den höheren Dienst der Deutschen Bundespost in Münster, Tätigkeiten als Abteilungsleiterin für Personal, Organisation, Bildung, Controlling, kaufmännische Verwaltung, IT Entwicklung und Anwendung in Hamburger Ämtern, sowie als Referatsleiterin Bauherrenangelegenheiten der Direktion. o Ab 1995 Versetzung und Umzug nach Berlin als Abteilungsleiterin Personal und Recht der Direktion Berlin, Zu sammenlegung der Direktionen Ost und West, Durchführung der Privatisierung der DBP zur DP-AG, Aufbau der Rechtsabteilung, Studium BWL für Führungskräfte, danach Niederlassungsleiterin eines Frachtzentrums und eines Logistikzentrums. o 2009 Wechsel zum Land Brandenburg ins Amt für Statistik, 2012 Wechsel zur Landesakademie für öffentliche Verwaltung. „Mein Ziel ist es, für die Beschäftigten in den Verwaltungen des Landes Brandenburg mit der Landesakademie eine zuverlässige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung zu gewährleisten. Da der demographische Wandel auch vor den Ministerien nicht halt macht, werden zukünftig zunehmend mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ständig wechselnden Aufgaben und Anforderungen umgehen müssen, wofür wir sie fit machen wollen. Pensionierungen, Umorganisationen, Einstellungsstopps und fehlende verwaltungsspezifische Ausbildung tragen dazu bei, dass die Fort- und Weiterbildung der vorhandenen Mitarbeiter und Führungskräfte zunehmend an Bedeutung gewinnt, damit gewährleistet ist, dass die Verwaltung ihre Aufgaben im Interesse der Bürger im Lande Brandenburg auch in Zukunft sachgerecht wahrnehmen kann. Dazu möchte ich meinen Beitrag leisten.“ Ruth Barthels

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) Das Bundesjustizministerium hat am 21.11.2011 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Reformierung und Vereinheitlichung der Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Gerichte und Notare). Der Deutsche Anwaltverein erklärt auf seiner Homepage, dass es Ziel der Interessenvertretung ist, dass das Gesetz “Mitte 2013“ in Kraft tritt: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/arbeit-dav-details/items/rvg-anpassung-muss-2013-kommen.html Bei Interesse können Sie sich über Details in dem anliegenden Referentenentwurf (Quelle BMJ) informieren. Auf die Justiz des Landes Brandenburg würden mit Inkrafttreten 2013 erhebliche Veränderungen zukommen. Die Justizakademie erwartet in diesem Zusammenhang einen erheblichen Fortbildungsbedarf und ist bemüht bereits auf der Programmkonferenz für 2013 (Mai 2012) notwendige Ressourcen zu reservieren.

Informationen zur Liegenschaft

Die vorbereitenden Maßnahmen zur Gestaltung der Außenanlagen sind abgeschlossen. Die Firma Verdie hat ab 21.04.2012 mit dem Rückbau der Berankung des Fassadenbegrünungssystems der Häuser 7 und 8 begonnen. Gleichzeitig werden die Kellerböschungen erneuert. Zum 07./08.05.2012 ist die Fertigstellung des Abbruchs der alten Mensa terminiert. Gleichzeitig wird damit begonnen, die Außengestaltung in diesem Bereich vorzunehmen. Das bedeutet, es werden weitere 51 (provisorische) Parkplätze geschaffen, die Einfahrt zur neuen Mensa hergestellt, die übergangsweise erstellte Zufahrt zurückgebaut sowie Fußwege und Kommunikationspunkte (Grillplätze und Sitzgelegenheiten) geschaffen. Zur Durchsetzung des Tempolimits werden Bodenwellen errichtet. Des Weiteren wird am Ende unserer Liegenschaftsstraße eine Toranlage eingebaut. Diese besteht aus einem 2 m hohen und ca. 7 m langen mechanischen Metallschiebetor sowie einem Fußgängertor. In der Zeit vom 30.04.2012 bis 13.07.2012 wird das Unterkunftsgebäude Haus 7 renoviert (Maler- und Fußbodenarbeiten) und neu möbliert. Insofern stehen in diesem Zeitraum geringere Unterkunftskapazitäten zur Verfügung. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass Haus 8 voraussichtlich von Juni bis August 2013 renoviert und modernisiert wird. K. Lummert

Stress, Anspannung und Verspannung???? Das sind die meisten Probleme im Studium, beim Lernen und in jeden normalen Alltag. Um Ihnen zu helfen, werden neue Sportkurse angeboten. Die Kurse sind gut für Ihren Rücken, für die allgemeine Ausgeglichenheit und für Stressabbau. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Körper in sein eigenes Gleichgewicht zurück zu bringen. Ich habe bereits sehr gute Erfahrungen sammeln können in einem kombinierten Kurs, wo verschiedene Bereiche durch mich miteinander verkoppelt wurden. Ich habe durch mein Sportwissenschaftsstudium die rehabilitativen und präventiven Grundlagen erworben und nebenbei unterschiedlichste Weiterbildungen durchlaufen, so dass ich vielseitige Kurskombinationen anbieten kann. Ich habe Zertifikate im Bereich Pilates, Yoga, Qi Gong, Beckenbodengymnastik, Rückenschule und allgemeine Wirbelsäulengymnastik. Ich biete auch das Tanz-Fitness Programm Zumba an. Kurse finden erst ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen statt und kosten für eine Stunde pro Person zwischen 5 € u. 8 €. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Teilnehmerzahl und Kursdauer. Als Kurstermine haben wir montags ab 16 Uhr und mittwochs ab 16 Uhr angesetzt. Bitte teilen Sie uns ihre Wunschtermine und Vorstellungen mit, damit wir ausgewogene Kurse erstellen und anbieten können. Weitere Kursinformationen und Kursanmeldungen laufen über Herrn Stefan Andreas, Tel.: 03375/672-122 oder [email protected]. Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen! Mit sportlichen Grüßen Wiebke Brezinski Sporttherapie Tiede Rehabilitation und Prävention

Zweiter bundesweiter IDEA-Erfahrungsaustausch der Staatsanwaltschaften in der Justizakademie „A-cappella-Gesang für die Justiz“ Die Justizakademie des Landes Brandenburg war am 19. April 2012 zum zweiten Mal nach 2011 Gastgeber für 45 Wirtschaftsreferenten und Buchhalter der Staatsanwaltschaften aus 15 Bundesländern. Sie trafen sich im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen zum „Zweiten bundesweiten IDEA-Erfahrungsaustausch der Staatsanwaltschaften“ unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Mit der Software IDEA können sichergestellte, oftmals umfangreiche Buchhaltungs- und Wirtschaftsdaten ausgewertet werden, um den strafrechtlichen Vorwurf zu prüfen und zu belegen. Der Erfahrungsaustausch begann wiederum am Vorabend. Neben aus dem letzten Jahr bekannten Gesichtern waren viele neue Spezialisten aus den Staatsanwaltschaften angereist. Nach dem gemeinsamen Abendessen in der Mensa ging es in die Cafeteria. Hier erlebten die Teilnehmer eine Überraschung: Die Acappella-Band „Stimm-Bänd“ sorgte für beste Stimmung (Bild). In der Aula fand am nächsten Tag der fachliche Teil statt. In fünf Vorträgen wurden die Möglichkeiten und Neuerungen von IDEA gezeigt und praktische Erfahrungen präsentiert. Auf großes Interesse stieß bspw. das IDEA-Makro zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Besonders wichtig war den Teilnehmern auch der persönliche Erfahrungsaustausch in den Pausen und beim Essen. Mein Dank gilt ausdrücklich dem Direktor und den Mitarbeitern der Justizakademie für ihre individuelle Unterstützung, ohne die der Erfahrungsaustausch organisatorisch nicht zu bewältigen gewesen wäre. Am Ende waren sich alle Teilnehmer einig; die Veranstaltungsreihe sollte dauerhaft fortgeführt werden. Mit Fug und Recht kann man sagen, es war nicht nur eine gelungene Veranstaltung, sondern für die Justizakademie bereits im April ein großer Höhepunkt im Jahresprogramm 2012. Kegel Oberstaatsanwalt Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg - Tagungsleiter -

Verpflegungsausschuss Der mit der Firma Klüh Catering GmbH geschlossene Pachtvertrag sieht u.a. einen Verpflegungsausschuss vor. Auf Grund dessen hat sich im November 2011 ein Verpflegungsausschuss gebildet. Zur Teilnahme und damit als Mitglieder des Verpflegungsausschusses haben sich bereit erklärt: - Frau Reinsdorf (FHF) - Frau Sbresny (E 2011 FHF) - Herr Pakulla (E 2009 FHF) - Herr Ulke (E 2010 LFS) - Herr Kunze (E 2011 LFS) - Frau Friedrich (LAköV) - Herr Wollmann (JAK) - Frau Lummert (Zentrale Verwaltung) - Frau Schäfer (Zentrale Verwaltung) Der Verpflegungsausschuss tagte am 01.12.2011, 23.01.2012 und 16.04.2012. Sofern Sie Wünsche, Anregungen, Kritik und/oder Sonstiges haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an eines unserer Mitglieder. K. Lummert

Experten schulen in der Justizakademie weitere Bewährungshelfer/innen im Umgang mit Sexualstraftätern Am 26. März 2012 war es soweit: Herr Dr. Harald Kruse, Direktor der Justizakademie, und Herr Dr. Hendrik Buck, Dezernent beim Brandenburgischen Oberlandesgericht, begrüßten die Dozenten und Teilnehmer/innen des zweiten modularen Lehrgangs „Umgang mit Sexualstraftätern“ in der Justizakademie. Mit Herrn Prof. Dr. Arnfried Bintig und Frau Astrid Kiel aus Köln konnten erneut Experten auf dem Gebiet der Betreuungsarbeit mit Sexualstraftätern gewonnen werden. Weitere 22 Bewährungshelfer/innen der Sozialen Dienste der Justiz des Landes Brandenburg erhalten die Möglichkeit, sich in der sehr anspruchsvollen beruflichen Materie komplex und tiefgründig weiterzubilden. Die Bewährungshelfer/innen kommen aus den insgesamt 21 Dienstsitzen der Sozialen Dienste, die sich in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam befinden. Sie bringen unterschiedlich lange Berufserfahrung in der Arbeit mit Straftätern mit. Allen ist jedoch gemein, dass sie sich auf Basis ihrer fachlichen Ausbildung und beruflichen Erfahrungen in der Justiz in Bezug auf die spezielle Gruppe der Sexualstraftäter weiter qualifizieren wollen. Hierzu erhalten sie nun über einen Zeitraum von insgesamt 2 Jahren mit zahlreichen Blockseminaren Gelegenheit.

Astrid Kiel und Arnfried Bintig

Worum geht es konkret in dieser modularen Fortbildung: 1.

Die Experten vermitteln Kenntnisse über spezifische Besonderheiten bei der Arbeit mit Sexualstraftätern, gegliedert nach dem Ablauf der Betreuung in Anfangsphase, Hauptteil der Arbeit und Abschluss der Betreuung.

2.

Die Teilnehmer/innen lernen Techniken zur Einschätzung der Gefährlichkeit verschiedener Tätertypen und Konstellationen.

3.

Vermittelt wird die spezifische Dynamik verschiedener sexueller Übergriffe.

4.

Die beiden Dozenten stellen verschiedene behandlerische und psychotherapeutische Interventionsformen einschließlich entsprechender Modellprojekte vor (psychodynamische, lernpsychologische, kognitivbehaviorale und systemische Ansätze).

5.

Die Teilnehmer/innen bestimmen ihren eigenen persönlichen Standort zu wichtigen, häufig wiederkehrenden „Besonderheiten“ und bauen ihre erkannten persönlichen Stärken aus.

6.

Sie erweitern ihre persönlichen professionellen Handlungsspielräume, wobei die jeweiligen individuellen Stärken der Teilnehmer/innen Berücksichtigung finden.

Begleitend zur Fortbildung kommt es zu Supervisionen und Fallbearbeitungen. Am Ende des Lehrgangs müssen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine schriftliche Fallarbeit einreichen. Die Leitung der Justizakademie sowie der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wünschen den beiden erfahrenen Dozenten und den Bewährungshelfer/innen viel Ausdauer und Erfolg! Heike Kraume-Nast Brandenburgisches Oberlandesgericht

29. – 30. März 2012 Richterrätetagung in der Justizakademie in Königs Wusterhausen Nach dem Inkrafttreten des neuen Richtergesetzes und den Neuwahlen der Richtervertretungen im Dezember 2011 fand in der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen am 29. und 30. März 2012 wieder die Jahrestagung der Mitglieder von Richterräten statt. Auch in diesem Jahr war die Tagung wieder die Plattform zum gegenseitigen Austausch von Informationen und Meinungen. Die Veranstaltung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Gesamtrichterrat bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und dem GJPA Berlin-Brandenburg organisiert. Am 1. Tagungstag erfolgte am Vormittag zunächst die Vorstellung der Mitglieder der Gremien. Daran schloss sich ein Erfahrungsaustausch zu den nachfolgenden Themen an: Tätigkeiten der örtlichen Richterräte, Regelbeurteilung, richterlicher Bereitschaftsdienst und Supervisionen für Richterinnen und Richter. Am Nachmittag gab zunächst der Direktor der Justizakademie, Dr. Harald Kruse, einen Überblick über die aktuelle Debatte zum Thema „Fortbestand einer eigenständigen JAK?“. Die Richterräte betonten die Bedeutung einer eigenständigen, mit der Justiz auf das Engste vernetzten Fortbildungseinrichtung. Der Vorsitzende des Gesamtrichterrates, Wolfram Grepel, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Gesamtrichterrat bereits mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 gegenüber dem Minister der Justiz für den Fortbestand einer eigenständigen Justizakademie ausgesprochen hat. Weiter standen die Themen „Die personelle Situation im mittleren und einfachen Dienst in den Gerichten“ und „Sicherheit in den Gerichten“ auf der Tagesordnung. An der Veranstaltung am Abend des 29. März 2012 in der neuen Cafeteria auf dem Campus in KW nahmen auch Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg, der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Wolf Kahl, sowie der Präsident des Landgerichts Dirk Ehlert teil. In einer angeregten Diskussion kam es zu einem intensiven Austausch über die Themenbereiche personelle Situation im mittleren und einfachen Dienst, Sicherheit in den Gerichten, Perspektiven einer eigenständigen Justizfortbildung sowie Personalentwicklung im richterlichen Bereich. Gesprächsrunde mit dem Justizminister der Landes Brandenburg Dr. Volkmar Schöneburg und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Wolf Kahl

Am zweiten Tag der Veranstaltung, nach einer Reflexion des Vortages, fand eine Diskussion zum Themenbereich „Justiz im Lande und StasiVerdacht“ mit Ulrike Poppe, der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, statt.

Im Podium: Frau Ulrike Poppe, Diktaturbeauftragte des Landes Brandenburg, gemeinsam mit dem Gesamtrichterrat (beim Brandenburgischen OLG)

Wolfram Grepel Vorsitzender des Gesamtrichterrates beim OLG

Internationale Konferenz anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Justizhochschule Georgiens unter Beteiligung der Justizakademie Der Rechtsstaatsdialog und die gegenwärtigen Reformen auf allen Rechtsgebieten in früheren Sowjetrepubliken werden durch die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union, den Europarat und deren Institutionen gefördert – durch Bereitstellung von Expertisen, durch Beratung vor Ort, aber auch durch den intensiven Gedankenaustausch. U. a. ist auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Rahmen des Projekts „Advice on Legal and Judical Reform in the South Caucasus“ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) engagiert. In diesem Kontext weilte bereits im Sommer 2011 – wie berichtet – eine Delegation hochrangiger Juristen aus Aserbaidschan in der Justizakademie in Königs Wusterhausen zu einem einwöchigen Erfahrungsaustausch. Die Einbindung der Justizakademie des Landes Brandenburg in den internationalen justiziellen Austausch mündete zuletzt in der Einladung ihres Direktors, Dr. Harald Kruse, zu einer internationalen Konferenz nach Tiflis, der Hauptstadt Georgiens. Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Justizhochschule Georgiens (JHS) fand dort im November 2011 eine internationale Konferenz speziell zu Fragen der richterlichen und justiziellen Fortbildung statt. Im laufenden Prozess der Angleichung des georgischen Rechts an europäische Standards spielt die JHS als zentrale richterliche Ausund Fortbildungseinrichtung Georgiens eine entscheidende Rolle. Ausrichter und Träger der Tagung waren neben der JHS und den obersten Justizgremien Georgiens auch der Europarat und die GIZ. Die Konferenz wurde vom Vorsitzenden des Höchsten Justizrates Georgiens, Dr. Konstantin Kublashvili, zugleich Präsident des Obersten Gerichts Georgiens, geleitet. Der Höchste Justizrat wurde 1998 – zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive – gegründet und setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Regierung, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit zusammen. Die dem Höchsten Justizrat Georgiens zugeordnete Justizhochschule ist in den nicht einfachen Prozess des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Justiz unmittelbar eingebunden. Wegen der Bedeutung des Treffens wurde in allen nationalen Medien umfangreich über den Verlauf und die Ergebnisse der Konferenz berichtet. Der Präsident des Obersten Gerichts begrüßte Repräsentanten aus über 10 Ländern und zahlreicher internationaler Institutionen. Er und Vertreterinnen und Vertreter des Europarates und der GIZ hoben die Bedeutung des Treffens für weitere Fortschritte im Justizwesen Georgiens, aber auch anderer, auf der Konferenz vertretener Länder des Südkaukasus hervor und berichteten über den Stand der Umstrukturierungen und Neuausrichtung in der Justiz. Dabei wurde die Schlüsselrolle hoch qualifizierter, in der Rechtsprechung unabhängiger Richterinnen und Richter immer wieder unterstrichen. In einem ersten größeren Fachteil befasste sich die Konferenz ausführlich mit Fragen des sich an das universitäre Studium anschließenden richterlichen Vorbereitungsdienstes in Form von langfristig angelegter, an der Berufspraxis orientierter Qualifizierung einschließlich abschließender Befähigungsnachweise für künftige Richterinnen und Richter. Diese werden gegenwärtig in Georgien im Übrigen nicht auf Lebenszeit, sondern nur auf 10 Jahre befristet ernannt – mit der Möglichkeit, wiederholter Ernennung. Neben den Berichten aus Georgien und früheren GUS-Staaten wurden Beiträge aus Frankreich und Polen aufmerksam verfolgt und besprochen. In einem zweiten Tagungsordnungskomplex informierte sich die Konferenz über Aspekte der berufsbegleitenden richterlichen und justiziellen Fortbildung. Im Mittelpunkt standen dabei die Beiträge aus Estland und die deutschen Erfahrungen. …

Dem Direktor der Justizakademie des Landes Brandenburg, Dr. Harald Kruse, wurde die Gelegenheit eingeräumt, als deutscher Experte für justizielle Fortbildung zu verschiedenen Gesichtspunkten zu referieren und zahlreiche Anfragen zu beantworten. Das Interesse der georgischen Gastgeber war wohl auch deshalb besonders groß, weil der Zuständigkeitsbereich der Justizakademie (für das Land Brandenburg, aber auch für Berlin) bezogen auf die Einwohnerzahlen als auch auf die Größe der georgischen Justiz vergleichbar ist. Die Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer stimmten darin überein, dass es neben juristisch-fachlichen Angeboten auch darum gehen muss, kommunikative und weitere verhaltensorientierte Themen justizspezifisch aufzuarbeiten und anzubieten, um eine angemessene Qualität in der Rechtsprechung gewährleisten zu können. Diskutiert wurden verschiedene Möglichkeiten, wie die Verflechtung und Vernetzung von Justizfortbildung und Justizpraxis gesichert werden kann. Besonders gefragt waren die Erfahrungen der Justizakademie bei der Bedarfsermittlung und Aufstellung von Jahresprogrammen. Von Interesse war auch die Anregung von deutscher Seite, Justizfortbildung nicht auf die Richterschaft zu beschränken, sondern allen Justizbediensteten anzubieten. Letztlich wollte die Konferenz darüber unterrichtet werden, wie in dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in der Justizfortbildung Maßstäbe der Einheitlichkeit der Rechtsprechung vermittelt werden können, ohne dabei die Spezifik für einzelne Bundesländer zu vernachlässigen. In einem gesonderten Tagungsordnungspunkt informierten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz über den Stand der Diskussionen zur Einführung einer gesetzlichen Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin/Brandenburg. Am letzten Seminartag konnte das imposante historische Gebäude des Obersten Gerichts Georgiens besichtigt und bei dieser Gelegenheit georgische Geschichte unmittelbar und justizbezogen erfahren werden. Es bestand die Möglichkeit, sich mit Richterkolleginnen und -kollegen am Arbeitsplatz über Schwerpunkte und Rahmenbedingungen in der rechtsprechenden Tätigkeit auszutauschen. Abschließend stellten die Gastgeber Tiflis und einige seiner historischen Sehenswürdigkeiten und die nähere Umgebung der Hauptstadt vor.

Dr. Harald Kruse, Dez. 2011

Mediation in der Landesverwaltung Das Konzept zur „Mediation in der Landesverwaltung“ ist 2011 auf neue Füße gestellt worden. Zusammen mit den Mediatoren/-innen überarbeitete die LAköV die Konzeption, die den Einsatz von Mediatoren/-innen nunmehr verbindlich regelt. Auf der Homepage der LAköV informieren die Mediatoren/-innen zum Verfahren der Mediation und zur eigenen Person. Der Mediatorenpool umfasst derzeit 15 Mitarbeiter/-innen aus den unterschiedlichsten Behörden der Landesverwaltung, die eine Ausbildung in Mediation und Konfliktmanagement im Umfang von mindestens 200 Stunden an einer bundesweit anerkannten Ausbildungseinrichtung absolviert haben. Um die Mediation als Verfahren zur Konfliktlösung noch mehr in der Landesverwaltung bekannt zu machen, sollen in diesem Beitrag noch einmal kurz wichtige Informationen zur Mediation zusammengefasst werden.

 Welche Rolle hat der Mediator/-in? Der Mediator oder die Mediatorin nimmt eine neutrale Position ein und führt die Konfliktparteien durch das Gespräch. Dabei bestimmen die Konfliktparteien die zu klärenden Themen selbst und der Mediator/-in strukturiert das Gespräch, so dass durch die Konfliktparteien eigenverantwortlich eine Lösung erarbeitet werden kann. In der Regel arbeiten die Mediatoren/-innen aus dem Mediatorenpool in Zweierteams. Die Inhalte der Mediation behandeln die Mediatoren/innen vertraulich, denn sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mediatoren/-innen sind weder weisungsgebunden noch ihren Vorgesetzten gegenüber berichtspflichtig. Gegenüber der Auftrag gebenden Dienststelle bestehen Berichtspflichten nur, soweit dies zuvor mit den Konfliktparteien festgelegt worden ist.  Welchen Nutzen hat die Mediation für die Landesverwaltung?

 Was ist Mediation? Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Unterstützung von Mediatoren/-innen selbstbestimmt eine interessenorientierte Lösung finden können. Ziel der Mediation ist eine verbindliche Vereinbarung der Konfliktparteien über künftiges Verhalten.  Welche Konflikte können in der Mediation gelöst werden? Konflikte entstehen immer dann, wenn unterschiedliche Bedürfnisse von Menschen bei der Durchsetzung ihrer Interessen aufeinander treffen und ein Ausgleich zwischen ihnen nicht gelingt. Hinter einem Sachkonflikt können verschiedene Interessen oder auch gestörte Beziehungen stehen. Häufig liegen einem Streit auch nur Missverständnisse, also Kommunikationsprobleme, zugrunde oder es fehlen einfach wesentliche Informationen, die wiederum Einfluss nehmen auf die Sichtweise des Konfliktes. Im Arbeitsumfeld gibt es häufig Konflikte unter Mitarbeitern/-innen, die im persönlichen Bereich liegen. Ebenso können Konflikte zwischen Mitarbeitern/-innen und ihren Vorgesetzten auftreten, sowie zwischen verschiedenen Arbeitsteams innerhalb einer Behörde Konflikte können durch Mediation nur gelöst werden, wenn bei den Konfliktparteien prinzipieller Wille zur Einigung und Kompromissbereitschaft besteht. Die Lösung des Konflikts bleibt dabei in der Verantwortung der Konfliktparteien. Mediation ist kein Allheilmittel für jeden Konflikt. Sollte eine Lösung des Konfliktes durch die Parteien nicht möglich sein, ist das Mindestziel eine Vereinbarung über den Umgang mit dem ungelösten Konflikt, eine Vereinbarung darüber, wie der Konflikt auf anderem Wege gelöst werden kann. …

Durch Konflikte zwischen Mitarbeitern entstehen zum Teil erhebliche Störungen zwischen den Betroffenen im zwischenmenschlichen Bereich. Für die Behörde sind damit hohe Arbeitsverluste verbunden. Durch den Einsatz von Mediation können Konflikte zeitnah und vergleichsweise kostengünstig bearbeitet werden. Für die Mitarbeiter entsteht damit (wieder) eine höhere Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Zugleich werden die – durch den Konflikt verursachten - Arbeitsverluste wieder beseitigt. Die LAKöV bietet schon seit langer Zeit Fortbildungen zu Themen der sozialen Kompetenz an, um die Möglichkeiten der Mitarbeiter, mit einem Konflikt konstruktiv umzugehen, zu verbessern. Dennoch wird es immer Situationen geben, in denen Konflikte verhärtet und festgefahren sind und ohne „Zutun“ von Dritten nicht gelöst werden können. Die Mediation in der Landesverwaltung weiter zu etablieren, ist somit eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Angebot. 

Welchen Nutzen hat Mediation für den Einzelnen?

Die Lösung wird nicht von außen vorgegeben, sondern selbst erarbeitet und kann somit als etwas Eigenes leichter akzeptiert und umgesetzt werden. Die in einem Mediationsverfahren erzielten Lösungen sind daher meist sehr stabil und belastbar. Ein erfolgreicher Mediationsprozess kann auch das Vertrauen in die eigenen Konfliktlösungskompetenzen wieder stärken. Zudem kann durch eine in der Mediation herbeigeführte nachhaltige Lösung auch zukünftig eine konstruktive Zusammenarbeit mit der anderen beteiligten Partei gewährleistet werden. …

 Wie gelange ich an einen Mediator oder eine Mediatorin? Die LAKöV ist der Anlaufpunkt für Anfragen bei Mediationsbedarf. Sie hilft bei der Vermittlung von für den jeweiligen Bereich geeigneten Mediatoren/-innen aus dem Mediatorenpool der Landesverwaltung. Vor Beginn des Verfahrens treffen sich die Mediatoren/-innen mit den Konfliktparteien, um die näheren Einzelheiten zu besprechen und zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit stattfinden soll. Dann wird eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Mediatoren/-innen verpflichten, die Parteien bei einer aktiven eigenverantwortlichen Lösungsfindung zu unterstützen. Mediation ist für die Parteien Dienstzeit und wird in der Regel dienstortnah durchgeführt. Ein Mediationsverfahren wird in der Regel mehrere Sitzungen von ca. 90 Minuten Dauer erfordern. Die bisher vorliegenden Erfahrungen lassen einen Umfang von 3 bis 5 … Sitzungen erwarten.

 Was kostet eine Mediation? Die LAKöV hat pro Jahr einen Betrag für die Organisation und Durchführung von Mediationen zur Verfügung. Wenn die Mediation für beide Seiten Dienstzeit ist, erhält der Mediator seine Reisekosten von der Dienststelle erstattet. Sollte der Mediator nebenberuflich tätig werden, entstehen Kosten von 70,- € pro 90 Minuten und Mediator, welche aus dem Fortbildungsetat des Ministeriums der Konfliktparteien zu nehmen ist. In ganz dringenden Fällen hat die LAköV auch hierfür Mittel.  Wie endet eine Mediation? Am Ende des Mediationsverfahrens schließen die Parteien eine Vereinbarung zu den Inhalten ihrer Konfliktlösung. Bei Bedarf vereinbaren die Mediatoren/-innen mit den Konfliktparteien einen Nachfolgetermin, um die Einhaltung der Ergebnisse zu überprüfen. Ruth Barthels

Der dritte QUIT Fast schon routinemäßig startete am Dienstag nach Ostern nunmehr der dritte Kurs der Qualifizierungsmaßnahme „QUIT“ an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung. Für die 14 Frauen und drei Männer allerdings war es alles andere als Routine. Denn für sie beginnt eine aufregende Zeit von 18 Monaten, in denen sie den Arbeitsplatz mit der Studienbank tauschen und in denen die meisten auch ihren (wöchentlichen) Lebensmittelpunkt für die Zeit nach Königs Wusterhausen verlagert haben. Auch die QUIT-3-Teilnehmer erhielten zum Start einen Laptop und Monitor als Arbeitsinstrumente zur Verfügung gestellt. Damit gewappnet begann unmittelbar am nächsten Tag der reguläre Lehrbetrieb der Qualifizierungsmaßnahme. Tipps und Tricks, gut vom Startblock wegzukommen, erhalten die „Neuen“ von Ihren Kolleginnen und Kollegen der Kurse 1 und 2. Genau ein Jahr zuvor begann der erste QUIT-Kurs. Diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer blicken inzwischen auf ein arbeits- und erfolgreiches Jahr zurück. Sie haben einen Großteil Ihres Studiums hinter sich, diverse Projektarbeiten erfolgreich abgeschlossen, zwei Prüfungsklausuren geschrieben und ihre erste von zwei Fallstudien erstellt. Bei der selbständigen Erarbeitung der Fallstudie haben sie Prozesse und Handlungsproblematiken in ihren zukünftigen Dienststellen analysiert und dabei auch konkrete Handlungsstrategien und Problemlösungen entwickelt.

Mit einer dicken Materialsammlung und vielen aufmunternden und heiteren Worten begann für die 17 neuen Teilnehmer am 10. April die Qualifizierung für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Abteilungsleiter Hans Jochen Knöll aus dem Finanzministerium wünschte persönlich allen viel Erfolg

Eine Herausforderung, die die Studierenden alle mit Erfolg genommen haben. In den letzten Wochen bis zum Ende ihrer Qualifizierung sind noch einige Hürden zu nehmen: insgesamt drei Prüfungen und die Fallstudie 2. Wir wünschen allen drei Kursen weiterhin viel Erfolg! Janny Armbruster