Luftreinhalteplan Stadt Aachen Stellungnahme zum Entwurf der 1. Fortschreibung 2015

Deutschland FRSUHOIDERERDE clo VCD ABchen An der Sohanz 1 - 52064 Aachen BezirksregierungKöln Herr Heinzkill Zeughausstraße 2 - 10 50667 Köln Welt...
Author: Georg Richter
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Deutschland

FRSUHOIDERERDE

clo VCD ABchen An der Sohanz 1 - 52064 Aachen

BezirksregierungKöln Herr Heinzkill Zeughausstraße 2 - 10 50667 Köln

Welthaus Aachen An der Schanz 1 52064 Aachen

Email: vcdaachena vcd-aachen.de Bushaltestelle Schanz: Linien 3, 4,5, 12, 13,24, 25, 35, 45, 50, 55

Datum:

Unser Zeichen: -

Bahnhaltepunkt Aachen-Schanz: Linien RB 20, RB 33, RE 4

Luftreinhalteplan Stadt Aachen Stellungnahme zum Entwurf der 1. Fortschreibung 2015 in der Anlage erhalten Sie fristgerecht die Stellungnahme der Umwelt- und Verkehrsverbände ADFC, BUND und VCD mit der Bitte um Beachtung im laufenden Verfahren zur 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Aachen. Aus Sicht der Aachener Umwelt- und Verkehrsverbände erscheint die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen nicht geeignet um die Belastung der Aachener Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid schnellstmöglich auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu reduzieren. Dies wird von Ihnen als Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit der Stadt Aachen genauso gesehen (Siehe Luftreinhalteplan Seite 155). „Wenn alle in diesem Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, kann von der Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid um das Jahr 2025 ausgegangen werden." Aus der langjährigen Erfahrung der Aachener Umwelt- und Verkehrsverbände mit der Aachener Lokalpolitik bei verkehrspolitischen Themen ist nicht zu erwarten, dass die Maßnahmen des Luftreinhalteplans konsequent umgesetzt werden. Dies war beim Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 nicht so und wird daher auch zukünftig, insbesondere bei der derzeitigen angespannten Haushaltslage, nicht passieren. Von daher ist mit einer Grenzwerteinhaltung deutlich später als im Jahr 2025 zu rechnen. Dies kann man im Allgemeinen nicht als eine schnellstmögliche Reduzierung von Luftschadstoffen entsprechend der gültigen EU-Richtlinien bzw. nationalen Gesetze ansehen. Wir halten daher den durch EU-Regelwerke vorgeschriebenen Gesundheitsschutz der Aachener Bevölkerung durch die Stadt Aachen sträflich vernachlässigt. Wir fordern für die jetzige Fortschreibung des Luftreinhalteplans daher ambitioniertere Maßnahmen sowie deren konsequente Umsetzung. Im ganzen Prozess rund um die Luftreinhalteplanung in Aachen fehlt der roten Faden, das Gesamtkonzept mit Maßnahmen, um das Ziel - Einhaltung der Grenzwerte. Änderung Modal-Split- zu erreichen, besonders in Richtung Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs als dem Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen für die Stickoxide.

Dazu muss im Luftreinhalteplan aufgenommen werden, dass die derzeit parallel verlaufenden Planungsprozesse zum Verkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan, Nahversorgungsplan, wirksam koordiniert, inhaltlich untereinander abgestimmt und zeitnah umgesetzt werden. Alle dort festgelegten Maßnahmen müssen an der Wirksamkeit im Sinne des Luftreinhalteplans gemessen werden. Es ist eine Qualitätskontrolle einzuführen, so wie sie auch von Herrn Umweltminister Remmel gefordert wird. Weiterhin deckt sich der LRP 2015 nicht mit den Aussagen aus der Antwort der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf die EUPilotanfrage Nr. 6685/14/ENVI für das Land NRW in einzelnen Punkten: Zielvorstellung Modal-Split für das Jahr 2030: 25% Rad-, 35% Fußverkehr. 15% Öffentlicher Verkehr, 25% motorisierter Individualverkehr Vereinbarung mit den NRW-Verkehrsunternehmen im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Modernisierungder ÖPNV-Busflotten bis zum Jahr 2015 Aachen hat noch immer keine grüne Umweltzone, obwohl dies bei den „Ergriffenen bzw. dauerhaft fortzuführenden Maßnahmen" des Landes aufgeführt wird, wir sind gespannt ob die Umsetzung im Jahr 2015 trotz massivem Widerstand der Stadt Aachen gelingt Eine ausführliche Begründung zur Stellungnahme zur 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Aachen entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Eine Bewertung der bisher bekannten Maßnahmenvonchläge für den neuen Luftreinhalteplan finden Sie in Anlage 2. Ergänzende Maßnahmenvorschläge der Verbände finden Sie in der Anlage 3. Weiterhin verweisen wir auf diverse Schreiben aus dem Jahr 2014 bzw. eine aktuelle Pressemitteilung, welche Ihnen bereits vorliegen. Insbesondere in den Schreiben vom 03.03. und 29.10.2014 sind sinnvolle Maßnahmenvorschläge enthalten, welche bisher leider nicht ausreichend berücksichtigt wurden: Maßnahmenvorschläge für den Luftreinhalteplan 2014 - Stadt Aachen (03.03.2014) Luftreinhalteplan 2014 -Stellungnahme der Verbände zur Umweltzone (15.04.2014) Luftreinhaltung in Aachen - Abwendung einer möglichen Klage, Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Aachen (29.10.2014) Pressemitteilung des ADFC: „Faktencheck Luftreinhaltung/Umweltzone" (13.04.2015)

zur

städtischen

Vorlage

Mit f eundl'chen Grüßen

L-

I

Helga Weyers (A FC)

gez. Dieter Formen (BUND)

Ralf Oswald (VCD)

Anlagen: Nr. 1 Ausführliche Begründung zur Stellungnahme zur 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Aachen Nr. 2

Bewertung der Maßnahmenvorschläge

Nr. 3

Ergänzende Maßnahmenvorschläge

Anlage 1

Ausführliche Begründung zur Stellungnahme zur 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Aachen

1. Umweltzone Die von der Bezirksregierung Köln geplante „grüne“ Umweltzone entlang des Aachener Außenringes deckt nicht das Überschreitungsgebiet für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid und sehr wahrscheinlich auch nicht für Feinstaub ab. Begründung: •

Im Aachener Stadtgebiet kommt es nicht zu punktuellen Grenzwertüberschreitungen bei einzelnen Messstellen, sondern es ist von einer flächigen Belastungssituation auszugehen (siehe S. 64 - 1. Fortschreibung LRP Aachen 2015).



Untersuchungen der Stadt Aachen bestätigen das Bild einer flächenhaften Luftbelastung in den Talkesselbereichen der Stadt (LRP 2015 S. 26)Der Hot-Spot im Aachener Stadtgebiet beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid befindet sich nicht an den vorhandenen Messstationen an der Wilhelmstraße (50 µg/m³) bzw. am Adalbertsteinweg (42 bis 46 µg/m³), sondern an der Alt Haarener Straße (52 µg/m³), der Stadtteil Haaren liegt außerhalb der geplanten Umweltzone



Deutliche Grenzwertüberschreitungen treten auch an der Von-Coels-Straße im Stadtteil Eilendorf auf (45 µg/m³), welcher ebenfalls außerhalb der geplanten Umweltzone liegt



Der Aachener Talkessel wirkt sich auf Grund seiner Topographie je nach Ausprägung der allgemeinen Witterungsverhältnisse z.T. deutlich Wind abschwächend aus (LRP 2015 S. 29). Dies führt bei entsprechender Witterung zu deutlich erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen, im Umfeld von stark befahrenen Straßen auch oberhalb des zulässigen Grenzwerts, im gesamten Talkesselbereich.



Der Talkessel hat eine Fläche von 65 km² und innerhalb des Gebietes leben 197.000 Menschen (gesamtes Stadtgebiet 160 km², 250.000 Einwohner). Die geplante UWZ deckt aber nur eine Fläche von 25 km² ab. Auf 40 km² soll es innerhalb des Talkessels keine Umweltzone geben, trotz erhöhter Luftschadstoffbelastungen.



Im Talkessel - außerhalb der geplanten Umweltzone - wohnen viele Menschen, für die der Schutz der Gesundheit auf Basis der gültigen gesetzlichen Grenzwerte durch den Luftreinhalteplan nicht realisiert werden kann.



In den Stadtteilen außerhalb der geplanten Umweltzone sind derzeit (31.12.2013 1 ) folgende Einwohnerzahlen zu verzeichnen:



1 2

Eilendorf

15.376

Haaren

12.216

Laurensberg

19.380

Da die Einwohnerzahlen der Stadtbezirke sich nicht mit der Abgrenzung der Umweltzone bzw. des Talkessels exakt verschneiden lassen, wären hier genauere Angaben der Stadt Aachen zu der Anzahl der Bewohner im Talkessel außerhalb der Umweltzone hilfreich.Neben dem Außenring befinden sich noch zahlreiche weitere Straßen außerhalb der geplanten Umweltzone, welche aufgrund ihrer hohen Verkehrsbelastung in Kombination mit einem teilweise leicht erhöhtem Schwerlastanteil zu einer Anreicherung von Luftschadstoffen im Talkessel führen (Zahlen aus Verkehrszählung 20102):

http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/aachen_profil/statistische_daten/bevoelkerungsstand/index.html http://www.nwsib-online.nrw.de Seite 1

Anlage 1

Straße

DTV (Kfz/Tag)

Schwerverkehr (Kfz/Tag)

Schwerverkehrsanteil (%)

Trierer Straße

19.501

961

5

Von-Coels-Straße

14.390

612

4

Krefelder Straße

26.823

1.278

5

Kohlscheider Straße

37.333

998

3

Roermonder Straße

11.943

571

5

Vaalser Straße

13.981

249

2

Lütticher Straße

9.679

156

2

Eupener Straße

8.420

168

2

Monschauer Straße

15.136

430

3



Auf den vorgenannten Straßen können zukünftig auch weiterhin Kraftfahrzeuge ohne die entsprechenden Schadstoffklassen einer Umweltzone fahren. Dies führt zu einer unvertretbaren Schadstoffanreicherung innerhalb des gesamten Aachener Talkessels.



Im Vergleich zu anderen Umweltzonen in Deutschland - bei ähnlich großen Städten - ist die Aachener Umweltzone verhältnismäßig klein.



In Tübingen wurde die seit dem Jahr 2008 existierende „kleine“ Umweltzone im Januar 2015 auf das komplette Stadtgebiet, inklusive aller Bundes- und Landesstraßen, ausgedehnt. Die ursprüngliche Umweltzone hatte aufgrund der geringen Ausdehnung und der Aussparung von vielen stark befahrenen Straßen nicht den gewünschten Effekt zur Verbesserung der Luftqualität sowie der Modernisierung der Fahrzeugflotte erzielt.



Nach den öffentlich zugänglichen Daten des Kraftfahrtbundesamtes sind zum 1. Januar 2015 in der Städteregion Aachen noch 10 % der zugelassenen Pkw von den Zufahrtsbeschränkungen einer Umweltzone betroffen (siehe: Kfz-grünePlakette-StädteregionAachen.pdf). Bei Pkw mit Dieselantrieb liegt dieser Anteil bei 27 %. Für Busse, Lastkraftwagen und Zugmaschinen wird dieser Anteil, aufgrund des in diesem Fahrzeugsegment ausschließlich vorkommenden Dieselantriebes, noch wesentlich höher sein. Die Wirkung einer Umweltzone ist daher weiterhin gegeben, insbesondere durch die Ende 2015 auslaufenden Ausnahmetatbestände des landeseinheitlichen Ausnahmekataloges des Landes NRW für Umweltzonen.

Die geplante Umweltzone wird aufgrund der unzureichenden Größe und der geringen Abdeckung des Talkesselbereiches auf einer Fläche von ca. einem Drittel nicht die notwendige Wirkung entfalten, um im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen zu einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung zu kommen. Bei der letzten Projektgruppensitzung zum Luftreinhalteplan Aachen wurde vom LANUV die Aussage gemacht: „Die Wirkung einer Umweltzone ist größer, wenn die abgedeckte Fläche größtmöglich gewählt wird.“ Von daher sollte die von den Aachener Umweltverbänden vorgeschlagene Abgrenzung der UWZ aus dem Schreiben vom 15.04.2014 an die Bezirksregierung Köln angeordnet werden: Der Vorschlag sieht eine Abgrenzung entlang der Autobahnen im Norden (A 4) und im Osten (A 44) vor. Im Süden folgt die Abgrenzung dem Außenring und im Westen soll die Abgrenzung entlang der Grenze des bebauten Bereiches von Seffent und Laurensberg verlaufen. Insbesondere in den Gebieten nördlich und östlich des Außenringes befindet sich eine Vielzahl von stark befahrenen Straßen und Gewerbeansiedlungen mit starkem LKW-Zielverkehr, welche nur von einer ausgeweiteten Umweltzone über den gesamten Talkessel erfasst werden können. Zur logischen Vereinfachung der Abgrenzung wäre auch eine Ausdehnung der Umweltzone im Süden und Westen bis zur Belgischen und Niederländischen Staatsgrenze denkbar. Hierdurch ließe sich auch der Aufwand für die Beschilderung der Umweltzone deutlich minimieren (nur noch ca. 27 Straßen). Die Stadt Aachen geht derzeit aufgrund der zahlreichen kleinen Straßenkreuzungen entlang des Außenringes von hohen Kosten für die Beschilderung der Umweltzone aus (ca. 100.000 €€).

Seite 2

Anlage 1

2. Modal-Split Gemäß dem Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015, Entwurf Stand 01.2015 (S. 5) war: “Anspruch und Ziel des Luftreinhalteplanes 2009, die Luftqualität in Aachen auch ohne Einrichtung einer Umweltzone nachhaltig zu verbessern und die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen. Im Vordergrund stand die Veränderung des Modal Splits, d.h. die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten alternativer Verkehrsmittel (z.B. ÖPNV, Radverkehr).“ Dieses Ziel ist leider in keinster Weise erfüllt worden. Die seit dem Jahr 2005 gültigen Grenzwerte für Feinstaub wurden – je nach Witterungsverlauf – immer noch überschritten. Die seit dem Jahr 2010 gültigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind im gesamten Talkesselbereich an vielen Straßenabschnitten noch nie eingehalten worden. Eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ist nicht erreicht worden. Im Gegenteil die Verkehrsbelastungen haben an vielen Straßen in den letzten Jahren weiter zugenommen und die Kfz-Zulassungszahlen steigen im Stadtgebiet und auch in der StädteRegion stärker als im Bundesdurchschnitt an (siehe: Kfz-Zulassung-2009-2015-Aachen.pdf). Seit dem Jahr 2009 sind in der Stadt Aachen 11.250 zusätzliche Kraftfahrzeuge zugelassen worden. Würde man alleine diese zusätzlichen Fahrzeuge dicht an dicht hintereinander aufreihen, würde man zwei Fahrspuren des Alleenringes und des Außenringes auf kompletter Länge beanspruchen (49 km Fahrbahnlänge). Steigerungsraten beim ÖPNV sind vorhanden, liegen aber leider unter den durchschnittlichen bundesweiten Steigerungsraten (siehe: Beförderungsleistung-ÖPNV.pdf). Eine Steigerung beim Radverkehr ist subjektiv wahrnehmbar. Ob es sich hierbei tatsächlich um eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum Radverkehr handelt oder um zusätzliche Fahrten bei schönem Wetter, ist nicht belegt. Wenn man die Verkehrszahlen aus dem LRP 2009 mit den aktuellen Daten des LRP 2015 vergleicht, ergeben sich deutliche Zuwächse beim Kraftfahrzeugverkehr. In der Tabelle 3.2/2 am Hot-Spot Wilhelmstraße sind die DTV Zahlen bei leichten Nutzfahrzeugen und schweren Nutzfahrzeugen (trotz teilweise bestehenden Fahrverbotes) sehr stark angestiegen. Die Zahlen bei PKW sind nahezu konstant geblieben. Bei den stark mit Luftschadstoffen belasteten Straßen in Haaren (Alt Haarener Straße) und Eilendorf (Von-Coels-Straße) hat sich die Verkehrsbelastung ebenfalls stark erhöht. In Haaren ist eine Zunahme der durchschnittlichen täglichen Verkehre um 3.000 Fahrzeuge zu verzeichnen (LRP 2015 S. 61). In Eilendorf beträgt die Steigerung sogar 5.000 Fahrzeuge. Dementsprechend haben sich an den beiden Straßen die Belastungen mit Stickstoffdioxid in den letzten fünf Jahren sogar um 2 bis 3 µg/m³ verschlechtert. Bei den neuen Maßnahmenvorschlägen zum LRP 2015 ist kein einziger Vorschlag, welcher restriktiv gegen den motorisierten Individualverkehr vorgeht. Von daher ist auch nicht davon auszugehen, dass mit dem Instrument des Luftreinhalteplanes in Aachen eine Verkehrswende hin zum Umweltverbund eingeleitet wird. Insbesondere die politischen Entscheidungen in letzter Zeit sprechen eine eindeutige Sprache. Nicht einmal punktuelle Beschränkungen des Autoverkehrs zur Förderung des Radverkehrs sind in Aachen gewollt. Beispiele: Nach Kanalbaumaßnahmen an zwei Straßenabschnitten im Stadtgebiet (Alt Haarener Straße und Krugenofen) sollte der Verkehrsraum entsprechend der aktuellen Richtlinien neu aufgeteilt werden. Bei beiden Straßen handelte es sich um wichtige Lückenschlüsse im städtischen Radverkehrsnetz. Die Planung der Verwaltung sah daher eine Verbesserung für den Radverkehr durch die beidseitige Markierung von Schutzstreifen vor. Hierdurch wäre es zu geringen Verlusten an öffentlichen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gekommen. Dies war aber politisch nicht gewollt, und von daher wird an der Alt Haarener Straße jetzt nur ein einseitiger Schutzstreifen markiert. Am Krugenofen wird es aller Voraussicht nach in Zukunft gar keine Anlagen für den Radverkehr geben. Im Gegensatz zu den behaupteten Zielen (Verlagerung des Verkehrs vom KFZ auf den Umweltverbund) werden weiterhin Neubauten von Parkhäusern innerhalb des Alleenringes vorgeschlagen (z.B. „Pfeiffer“-Grundstück am Seilgraben; dieses Grundstück befindet sich sogar innerhalb des Grabenrings) bzw. realisiert (z.B. HotelNeubau an der Sandkaulstraße).

Seite 3

Anlage 1

3. Feinstaub Auf Seite 14 werden die hohen Feinstaubbelastungen im Jahr 2013 an der Wilhelmstraße mit den staubintensiven Arbeiten an der Baustelle Kaiserplatzgalerie begründet. Nach Aussage der Bezirksregierung sind: "Mit Ende der staubintensiven Tiefbauarbeiten Ende April 2014 ... auch die Feinstaubbelastung an der Messstelle Wilhelmstraße zurückgegangen." Dieser Aussage widersprechen wir deutlich. Von den Aachener Umweltverbänden (ADFC, BUND, VCD) wurde im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 10.03.2014 der Sachverhalt bereits richtig gestellt: "Die Stadt Aachen führt die hohen Feinstaub-Belastungen 2013 auf die Großbaustelle am Kaiserplatz zurück. Von den Verbänden ist schon im November nachgewiesen worden, dass allein im Zeitraum Januar bis April 2013 - vor Baubeginn - 28 Überschreitungstage zu verzeichnen waren. Von der örtlichen Bauleitung wurde den Umweltverbänden bestätigt, dass die staubintensiven Abbrucharbeiten erst ab Mai durchgeführt wurden und vorher nur archäologische Grabungen stattgefunden haben." Ursächlich für die hohen Feinstaubbelastungen Anfang 2013 war der lange und kalte Winter mit Schnee bis Mitte März. Hierdurch sind insbesondere die Feinstaubbelastungen aus Kleinfeuerungsanlagen und dem erhöhten KFZ-Verkehr (weniger Radfahrer) in Kombination mit vielen Tagen mit Inversionswetterlage bzw. windschwachen Tagen stark angestiegen. Die oben stehenden Aussagen müssen demnach korrigiert werden, da ansonsten falsche Schlüsse gezogen werden. Zwischenzeitlich sind die Rohbauarbeiten an der Großbaustelle Kaiserplatz fertig gestellt und dennoch kommt es auch im Frühjahr 2015 wieder zu extrem hohen Grenzwertüberschreitungen bei bestimmten Wetterlagen (siehe: Artikel Aachener Zeitung vom 20.03.2015).

4. Kaiserplatzgalerie („Aquis Plaza“) Die zu erwartende Zunahme der Verkehrsmengen im Umfeld der Kaiserplatzgalerie durch das Parkhaus (mind. plus 5.000 Kfz/Tag) ist bisher nicht berücksichtigt worden (LRP 2015 S. 26). Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gilt für die Zusatzbelastung im Regelfall eine Irrelevanzschwelle von 3 %. Innerhalb von bestehenden Umweltzonen wird diese auf weniger als 1 % reduziert (LRP 2015 S. 131). Gelten ähnliche Voraussetzungen nicht auch für zusätzliche Verkehrsbelastungen bei Bebauungsplanverfahren im Umfeld von stark mit Luftschadstoffen belasteten Straßen?

5. Erfolgskontrolle Gemäß Vorgaben der EU-Richtlinie ist eine Erfolgskontrolle in Form einer Umsetzungs- und Wirkungskontrolle der Maßnahmen zur Luftreinhaltung (LRP 2015 S. 139) durchzuführen. Der nicht vorhandene Erfolg der Maßnahmen aus dem LRP 2009 ist unbestritten. Unverständlich ist daher, dass die neuen Maßnahmenvorschläge nicht einen deutlich anderen und restriktiveren Charakter haben. Im Seite 4

Anlage 1 Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Bonn schlägt die Bezirksregierung Köln deutlich schärfere Maßnahmen vor (z.B. Verringerung der Verkehrsmengen, City-Maut,...), um die Grenzwerteinhaltung schnellstmöglich zu erlangen (siehe: Luftreinhalteplan-Bonn-EinladungArbeitsgruppe.pdf). Wieso nicht in Aachen?

6. Partikelfilter Derzeit ist von der städtischen Verwaltung sowie von der ASEAG geplant alle Busse, welche nicht über eine grüne Plakette verfügen, mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) auszurüsten. Bei einem DPF werden jedoch nicht die Stickstoffdioxid-Emissionen reduziert. Bei gewissen Fahrzyklen sollen sich durch den DPF sogar die Stickstoffdioxid-Emissionen erhöhen. Von daher ist es unerlässlich, moderne Filtersysteme in die Busse einzubauen, welche nicht nur den Ausstoß der Dieselpartikel minimieren, sondern auch die Stickstoffdioxid-Emissionen. Diese Filtersysteme sind schon seit vielen Jahren auf dem Markt, laufen unter dem Begriff SCRT-Abgasreinigungssystem und haben sich in der Praxis bewährt. Durch die Nachrüstung der SCRT-Reinigung kann das Abgasniveau eines EURO-3 Busses auf das eines EURO-5 Busses (oder gar besser) abgesenkt werden. Daher schlagen wir vor, alle Busse, die dafür die technischen Voraussetzungen erfüllen, mit SCRTAbgasreinigungssystemen auszustatten. Der Einbau soll bei allen EURO-3 Bussen der ASEAG sowie allen Bussen der Subunternehmen erfolgen. Bei Bussen die bereits mit einem DPF ausgerüstet sind, ist die SCRStufe nachzurüsten. Die Umrüstung könnte für den städtischen Haushalt kostenneutral erfolgen, wenn zum Beispiel die grüne Umweltzone wirksam kontrolliert wird und/oder wenn bei der turnusmäßigen Neuanschaffung von Bussen die Anzahl für 2015 um wenige Stück (2-3) reduziert wird. Hierdurch würde man innerhalb weniger Monate alle in Aachen verkehrenden Busse auf EURO-5 Niveau heben, und eine sprunghafte Verbesserung der Luftqualität würde sich damit im Aachener Talkessel einstellen. Kostenschätzung: •

für die Anschaffung eines neuen Busses können ca. 20 alte Busse umgerüstet werden



die Nachrüstung eines SCRT-Abgasreinigungssystems kostet ca. 15.000 €€ pro Bus



bei vorhandenem DPF kostet die Nachrüstung der SCR-Stufe ca. 10.000 €€ pro Bus

Gegenfinanzierung: •

Da alleine in der StädteRegion Aachen derzeit noch ca. 27.500 PKW keine grüne Plakette besitzen, sind bei einer mindestens mäßigen Kontrolle der Umweltzone erhebliche Einnahmen zu erwarten, bei intensiver Kontrolle deutlich höhere.



Bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Bussen sind ebenfalls noch viele Fahrzeuge nicht mit einer grünen Plakette ausgerüstet.



Die Erfahrungen aus anderen Städten in NRW lassen Einnahmen von bis zu 500.000 €€ im ersten Jahr realistisch erscheinen. Hierfür wären die Bußgelder von 6.250 Einfahr-Verstößen à 80 €€ einzutreiben. In den Folgejahren würden die Einnahmen langsam zurückgehen.

Seite 5

Anlage 2

Stellungnahme zur 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Aachen Bewertung der Maßnahmenvorschläge Maßnahme Übergeordnete planerische Ansätze ( 4 Maßnahmen ) MÜ1 Übernahme der Luftreinhalteplan-Maßnahmen in den Verkehrsentwicklungsplan (VEP)

MÜ2 Beteiligung der Stadt Aachen an der regionalen Verkehrsentwicklung MÜ3 Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept

MÜ4 Bau / Vorhaltung von Umwelt-Trassen (Rad, ÖPNV) einschließlich Brücke Campus West bei Campusentwicklung

Stellungnahme/Begründung Auch wenn der Vorschlag nicht zu einer kurzfristigen Lösung führt, ist ein Abgleich zwischen den Maßnahmen des Luftreinhalteplans und des VEP sinnvoll. Es ist weitergehend zu fordern, auch die kurzfristigen Maßnahmen des VEP generell als Bestandteil des LRP festzusetzen (ggf. als Nachtrag), um somit die Verbindlichkeit zu steigern. Weiter ist eine Übernahme der Maßnahmen in den Nahverkehrsplan in den LRP aufzunehmen. Der kurzfristige Beitrag zur Luftreinhaltung wird als gering eingeschätzt. Der strategische Ansatz wird für die längerfristige Entwicklung begrüßt, jedoch als selbstverständliche Aufgabe eines Oberzentrums gewertet. Die städtebaulichen Vorschläge des Innenstadtkonzepts zielen primär nicht auf eine Veränderung der Mobilität ab, sondern verfolgen eher stadtplanerische Ansätze. Es fehlen die konkreten zeitlichen Vorgaben zur Umsetzung. Kurzfristig wird keine Verbesserung der Luftqualität erwartet. Der Vorschlag wird grundsätzlich befürwortet, weil damit der Zusammenhang zwischen den städtebaulichen Planungen und der Verkehrsplanung hergestellt wird. Der Vorschlag wird begrüßt, allerdings ist er dahin gehend zu ergänzen, dass die freigehaltenen Trassen auch für eine spätere Einführung eines schienengebunden Verkehrsmittels geeignet sind bzw. entsprechende Trassen freigehalten werden. Gemäß den Presseberichten in den Aachener Nachrichten vom 15.01.15 (http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/15-kilometer-gleiseabgebaut-und-200000-tonnen-schotter-entsorgt-1.1001726) soll jedoch zunächst der Campus Melaten entwickelt werden, bevor der Campus West mit der Brücke entwickelt werden soll. Kurzfristig ist keine Verbesserung der Luftqualität durch Maßnahmenvorschlag zu erwarten.

Seite 1

Anlage 2

Maßnahme Mobilitätsmanagement ( 7 Maßnahmen ) MM1 Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-Ticket/FirmenTicket oder luftreinhaltungsorientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.

MM2 Mobilitätskonzept für die Fachhochschule Aachen (FH Aachen)

MM3 Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHo Aachen) MM4 Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen

MM5 Umsteigerkampagne „Aachen clever mobil“ MM6 Attraktivierung Pendlerportal

Stellungnahme/Begründung Die Maßnahme wird grundsätzlich begrüßt. Hier kann tatsächlich die Landesregierung, vertreten durch die zuständigen Ministerien, zeigen, dass auch sie Verantwortung übernimmt beim Thema Luftreinhaltung. Zudem würde die Geldeinahme durch die Parkraumbewirtschaftung zur Finanzierung des Jobtickets beitragen. Allerdings kann diese Maßnahme erst tatsächlich dann volle Wirksamkeit entfalten, wenn sich auch das Angebot verbessert, das heißt mehr Beförderungskapazität zur Verfügung gestellt wird. Bereits im LRP 2009 war mit der Maßnahme M3 versucht worden, die Landesbehörden in die Jobticket-Kampagne einzubinden. Es fehlt die Evaluation, ob Projekt relevante Beiträge zur Luftreinhaltung leistet. Damals war man davon ausgegangen, dass man 5 Mio. KfzKilometern/Jahr einsparen könnte. Für den LRP 2015 wird nur noch von einem Umsteigerpotential von 400 Arbeitnehmern und 1-2 Mio. Kfz-Kilometern/Jahr ausgegangen. Da sowohl die Stadt Aachen als auch die Landesregierung selbst keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung haben (Zustimmung durch Personalrat notwendig), ist jedoch eine kurzfristige Verbesserung der Luftqualität unsicher. Diese Maßnahme wird aufgrund der relativ geringen Beschäftigtenzahl sicherlich keinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität bringen. Aber ein erfolgreiches Umsetzen – gestützt durch die Intervention der zuständigen Ministerien – hätte Vorbildfunktion. siehe oben Grundsätzlich wird der Ansatz, durch Mobilitätsberatung in Unternehmen einen Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel begrüßt. Der Effekt der seit 2009 durchgeführten Beratung kann unsererseits nicht eingeschätzt werden, da uns eine Evaluation nicht vorliegt. In Ergänzung zum Teilprojekt LKW-Navigation sollte ein Konzept entwickelt werden, dass die Belieferung der Innenstadt nach und nach auf Elektrofahrzeuge, z.B. mit Elektrofahrrädern verlagert. Wir verweisen hierzu auf das Modellprojekt des VCD Bundesverbands (siehe lastenrad.vcd.org). Bei einer Investitionssumme von 10.000 € für Kampagnenmittel ist ein nachhaltiger Effekt auf das Mobilitätsverhalten der Aachener nicht zu erwarten. Bei 60.000 Einpendlern und 30.000 Auspendlern aus der Stadt Aachen erscheint der Zuspruch zum Pendlerportal sehr gering. Gemäß einem Artikel in den Aachener Nachrichten vom 20.02.2014 (http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/landesweiter-start-mit-dem-pendlerportal-umweltund-geldboerse-schonen-1.765223) wird das Portal im Jahr 2014 nur von einer dreistelligen Zahl von Nutzern angewendet. Eine neue App wird hier nur geringe Veränderungen bringen, wenn man weiterhin problemlos mit dem Auto in die Stadt kommt und einen Parkplatz findet.

Seite 2

Anlage 2

Maßnahme MM7 Pilotprojekt „Einführung Multimodales Jobticket“ (eMoVe)

Fahrzeuge / Fuhrpark ( 4 Maßnahmen ) MF1 Elektromobile Leitflotte bei der STAWAG

MF2 Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro)

MF3 Optimierung städtischer Fuhrpark (Fahrzeugtechnik)

MF4 Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte (und Subunternehmen)

Radverkehr ( 5 Maßnahmen ) MR1 Unterstützung des Fahrradverleihsystems veloCITY MR2 Erhalt / Neubau Radstation HBF

MR3 Ausbau Radwegenetz MR4 Stellplatzkonzept Radverkehr

Stellungnahme/Begründung Eine Vernetzung der unterschiedlichen Anbieter von nachhaltiger Mobilität im Rahmen des Jobtickets erscheint sinnvoll. Der Zuspruch für das Jobticket wird nur dann deutlich anwachsen, wenn sich das Angebot und der Service im ÖPNV deutlich verbessert und somit ein Umstieg attraktiv ist. Flankierend sollten Beschränkungen bei der Nutzung des eigenen PKW eingeführt werden (Parkraumbewirtschaftung, Fahrverbote außer Anlieger,...). Das Projekt wird begrüßt. Angesichts des sehr kleinen Anteils an den in Aachen fahrenden Autos wird kurzfristig jedoch kein nennenswerter Effekt erwartet. Elektroautos vermeiden zwar den Schadstoffausstoß vor Ort, bringen aber keinen Beitrag zur Lösung des Flächenkonflikts für den Parkraum in den Innenstädten und zur Verkehrssicherheit. Der Schwerpunkt der Maßnahmen muss daher auf der weiteren Verlagerung des Autoverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel liegen. Das Projekt wird begrüßt. Es sollte ergänzt werden um einen bevorzugten Einsatz von Diensträdern, u.a. Pedelecs. Weiterhin könnten Dienstreisebestimmungen erlassen werden, die Mitarbeitern einen (finanziellen) Vorteil einräumen, wenn sie für Dienstfahrten nicht das Auto benutzen. Die Regelungen des Reisekostengesetzes bevorzugen durch die großzügigen Vergütungssätze z.B. für Fahrten mit dem Privat-Pkw weiterhin die Nutzung des Autos. Seit Januar 2014 ist der Abgasstandard EURO 6 bei allen neuen Zulassungen von Lastkraftwagen und Bussen verpflichtend. Ab September 2015 wird der Abgasstandard EURO 6 für alle neu zugelassenen PKW verpflichtend. Im Rahmen der turnusmäßigen Erneuerung der städtischen Flotte wird daher jedes Neufahrzeug zu einer Verbesserung führen und stellt somit keine besondere Maßnahme im Sinne der Luftreinhaltung dar. Sowohl die "Erweiterungsoption vorgezogener Austausch" als auch das "Anreizprogramm für Subunternehmen" sind unverzichtbare Bausteine zur schnellen Verbesserung der Luftqualität. Sie sind zusätzlich zur Umweltzone und nicht nur als Ersatz dazu dringend notwendig. M29 Fahrradverleihsystem velocity: ist in der Umsetzung und wurde von der Stadt Aachen bereits mit 300.000 € bezuschusst => keine neue Maßnahme Die bestehende Radstation wird durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Zollamtsstraße" Nr. 598 überplant. Hierzu hat der ADFC Aachen im November 2014 eine Stellungnahme eingereicht (siehe: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-aachen/aktuelles/aktuelles/article/planung-derneuen-radstation-am-aachener-hauptbahn.html). Die dargestellten Maßnahmen werden begrüßt, sind jedoch noch nicht ausreichend und sollen gemäß den Vorschlägen in Anlage 3 ergänzt werden. Auch diese Maßnahmen werden begrüßt und sollen um die in Anlage 3 aufgeführten Punkte ergänzt werden.

Seite 3

Anlage 2

Maßnahme MR5 Mit dem Fahrrad zum Einkaufen

Bus & Bahn ( 10 Maßnahmen ) MB1 Umsetzung Busnetzkonzept 2015+

MB2 Konzept „Mobilitätsverbund Aachen“ MB3 Optimierung Kommunikation / Information im Bereich ÖPNV MB4 Umsteigergewinnung an der neuen Direktverbindung Heinsberg – Aachen MB5 Ausbau Euregiobahn

Stellungnahme/Begründung Die Maßnahme wird ausdrücklich begrüßt. Um die Bereitschaft der Einzelhändler und Supermarktbesitzer zu erhöhen, sollte angeboten werden, diese öffentlich als vorbildliche Betriebe zu nennen und z.B. mit einem Logo „Fahrradfreundlicher Einzelhandelsbetrieb“ auszuzeichnen. Weiterhin sollte darauf hingewiesen werden, dass Fahrradkunden in der Summe oft mehr Geld pro Kunde in Aachen ausgeben als mit dem Auto anreisende Kunden. Ziel muss sein, hochwertige Radabstellanlagen zu schaffen, die ein standsicheres Abstellen des Fahrrads ermöglichen (Fahrradbügel statt „Felgenknicker“). Hierfür sollte bei der Ansprache der Unternehmen geworben werden. Eine gute und preiswerte Möglichkeit wäre des Angebot einer Sammelbeschaffung z.B. über die Stadt oder den Einzelhandelsverband. Zusätzlich soll ein verkaufsoffener und autofreier Sonntag innerhalb des Alleenringes eingeführt werden. Dann könnte die Bevölkerung die Vorteile einer Mobilität ohne Kraftfahrzeug hautnah erleben. Die aufgeführten Maßnahmen werden begrüßt. Beim Ausbau der genannten Bustrassen ist zu berücksichtigen, dass die Qualität für den Radverkehr erhalten bleibt. Eine Abstimmung mit dem unter MR3 genannten „Rad-Vorrang-Routen-Netz“ ist erforderlich. Die Maßnahmenbeschreibung ist in Teilen zu unkonkret und muss detaillierter erfolgen. Siehe Stellungnahme/Anschreiben In diesem Baustein soll die geplante Schaffung des Südausgangs am Hauptbahnhof zusätzlich aufgenommen werden. Diese ist für das Handlungsprogramm 2020 des VEP vorgesehen.

MB6 Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und ACWest MB7 Citizens Rail MB8 Grenzen abbauen in der Euregio Maas-Rhein MB9 Tarifkooperation AVV / VRS MB10 Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge Optimierung PKW-Verkehr ( 2 Maßnahmen ) MP1 Mobilitätsmaßnahmen in den Kurgebieten (gemäß Anforderungen der Bezirksregierung)

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Anlage 2

Maßnahme MP2 Minimierung der Parksuchverkehre

Stellungnahme/Begründung Es wird daran erinnert, dass die „Modernisierung“ des Parkleitsystems mit der Anzeige freier Parkhauskapazitäten in den 90er Jahren zum Zusammenbruch des damals funktionierenden P&RSystems führte. Die Maßnahme ist also so umzuformulieren und umzugestalten, dass tatsächlich eine Minimierung des Parksuchverkehrs ohne Anziehung zusätzlicher Pkw-Verkehre in die Innenstadt erzielt wird. Ziel muss die Stärkung des P&R-Systems sein. Anderenfalls wird in der Harmonisierung der Parkgebühren eine geeignetere Methode zur Minimierung der Parksuchverkehre gesehen.

Sonstige Maßnahmen ( 4 Maßnahmen ) S1 Mehr Grün (Bäume) in der Stadt

Unter stadtklimatischen Aspekten wird die Maßnahme begrüßt, wenn auch die Wirkung im Bereich der Luftreinhaltung eher als gering eingeschätzt wird. Bisher zeigt die Praxis jedoch, dass in den politischen Gremien nach wie vor die Mehrheit die Priorität bei der Erhaltung von Parkplätzen sieht. Die bei dieser Maßnahme formulierten Ziele lassen sich nur verwirklichen, wenn sich an dieser Prioritätensetzung grundsätzlich etwas ändert. Mit einem Baumkataster sollte regelmäßig überprüft werden, dass die Anzahl der Bäume auch tatsächlich zunimmt. S2 Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei städt. Vorhaben (incl. siehe auch Maßnahmenvorschlag der Verbände aus dem Schreiben an den Oberbürgermeister der Vorhaben städtischer Tochterunternehmen) Stadt Aachen vom 29.10.2014 S3 Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei allen landesbezogenen siehe auch Maßnahmenvorschlag der Verbände aus dem Schreiben an den Oberbürgermeister der Bauvorhaben (BLB, StraßenNRW ….) Stadt Aachen vom 29.10.2014 S4 P&R-Kampagne für Tage mit hoher Luftverschmutzung Umweltzone Einrichtung einer Umweltzone Es wird auf die Ausführungen in Anlage 1 verwiesen ergänzende Vorschläge bessere Abstimmung Busfahrpläne auf DB/Euregiobahn (z.B. Hp Eilendorf: Ankunft Euregiobahn 0.09 und 0.39 Abfahrt Bus 2 Ri Endhaltestelle 0.08 und 0.38, das passt nicht!) Einrichtung Euregiobahnhaltepunkt Berliner Brücke (Anbindung Gewerbegebiete um Hüls und Ring sowie dicht besiedelte Wohngebiete Rothe Erde und Eilendorf)

Diese Maßnahme wird begrüßt. Angesichts des langen zeitlichen Vorlaufs hierfür (u.a. ist die komplette Elektrifizierung aller Strecken der Euregiobahn Voraussetzung) ist jedoch keine kurzfristige Wirkung zu erwarten.

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Anlage 3

Stellungnahme zur 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Aachen Ergänzende Maßnahmenvorschläge In den bisherigen Stellungnahmen der Aachener Umwelt- und Verkehrsverbände wurden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Auf diese Vorschläge wird erneut verwiesen, da sie nicht bzw. nicht vollständig in den Entwurf der 1. Fortschreibung des LRP übernommen wurden. Nachfolgend werden weitere ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen. Als grundsätzliche Zielvorgabe für die Gesamtheit aller Maßnahmen soll zunächst die Zielvorstelle aus der Stellungnahme der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 21. November 2014 für den Modal-Split im Jahr 2030 aufgenommen werden: 25% Radverkehr, 35% Fußverkehr, 15% Öffentlicher Verkehr, 25% motorisierter Individualverkehr. Weiterhin sind generell eine Qualitätskontrolle und eine Zielerreichungskontrolle in regelmäßigen Abständen (z.B. 2 Jahre) durchzuführen.

Handlungsfeld

Mobilität

Kurztitel

Maßnahmen Nr:

Umsetzung Buskonzept 2015+

MB3

Projektbeschreibung Die Maßnahmenbeschreibung ist in Teilen zu unkonkret, um daraus die für den genannten Zeitraum verfolgten Ziele zu beschreiben. Nachfolgend werden daher die erforderlichen Konkretisierungen benannt sowie weitere ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen: o

Busbeschleunigungsmaßnahmen Diese sollen so durchgeführt werden, dass eine Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Hauptachsen um 10 % bis 2020 erreicht wird.

o

Erhöhung der Pünktlichkeit Auf den Cityachsen und für diejenigen Buslinien, die entweder zur Sicherstellung eines Anschlusses an andere Buslinien oder an Zugverbindungen sehr pünktlich sein müssen und/oder auf denen besonders starke Verspätungen die Regel sind (z.B. Linie 57), ist die Pünktlichkeit zu erhöhen mit dem Ziel, dass die Fahrgäste bei 95 % ihrer Fahrten pünktlich ans Ziel kommen.

o

Das Y-Konzept wird umgesetzt (Direktverbindungen auf den Cityachsen aus einem in zwei andere Stadtteile).

o

City-Takt: Die dafür vorgesehenen Achsen sollen benannt werden.

o

Ausweitung der Beförderungskapazität Das Buskonzept 2015+ beantwortet nicht die Frage, mit welchen Kapazitäten die gewünschten und für die Luftreinhaltung erforderlichen Fahrgaststeigerungen möglich sind. Da die Busauslastung z.B. auf den Hauptachsen nach Brand, Haaren und zu den Campusgeländen eine für die Fahrgäste zumutbare Grenze bereits heute überschritten hat, stellen diese eine Bremse für weitere Fahrgastzunahmen dar. Daher sind die Beförderungskapazitäten bis 2020 auf den entsprechenden Achsen so auszubauen, dass die zusätzlichen Fahrgäste zu zumutbaren und attraktiven Bedingungen befördert werden und die gewünschte Zunahme der Fahrgäste tatsächlich auch erreicht werden kann. Diese Zielsetzung soll konkretisiert und im Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

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Anlage 3

o

Fahrgastunterstände Viele Haltestellen sind heute immer noch nicht mit Fahrgastunterständen ausgestattet. Um vielen Fahrgästen den notwendigen Komfort auch bei schlechter Witterung zu bieten, sollen bis 2020 zusätzlich 150 Fahrgastunterstände aufgebaut werden. Weiterhin ist bei der anstehenden Ausschreibung der Verträge für die bestehenden Fahrgastunterstände sicherzustellen, dass diese einen effektiven Witterungsschutz darstellen. Die heute verwendeten Konstruktionen stellen das nicht sicher (z.B. Spalt zwischen Dach und Seitenwänden sowie an den Ecken der Seitenwände).

Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte Siehe Maßnahmenbeschreibung im Entwurf des LRP 2015 Zielgruppe Siehe oben Akteure Siehe oben Projektträger Siehe oben Investitionskosten Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Kosten) Förderung (Zuschuss d. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Dritte) Ab sofort Realisierungszeitraum Stand der Umsetzung -

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Anlage 3

Handlungsfeld Kurztitel

Mobilität

Maßnahmen Nr:

MR3

Ausbau Radwegenetz

Projektbeschreibung Die dargestellten Maßnahmen werden begrüßt, sind jedoch noch nicht ausreichend und sollen wie folgt ergänzt werden: o

Sanierung und Ausbau bestehender Radwege Die bisher formulierten Maßnahmen beziehen sich weitgehend auf die Schaffung zusätzlicher Radverkehrsanlagen bzw. –verbindungen. Auf wichtigen Achsen sind jedoch auch die bestehenden Radverkehrsanlagen in einem schlechten Zustand bzw. entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Auch ihr Ausbau ist erforderlich, um den Radverkehrsanteil auf 20 % steigern zu können. Gemäß unseren früheren Vorschlägen soll bis 2020 ein Sanierungs-/Ausbauprogramm für folgende Verbindungen als Sofortprogramm aufgenommen werden: • Trierer Straße • Außenring von Trierer Straße über Lütticher Straße bis Vaalser Straße • Vaalser Straße von Amsterdamer Ring bis Pariser Ring • Breslauer Straße von Berliner Ring bis Peliserkerstraße

o

Nachjustierung der bisher durchgeführten Maßnahmen des Maßnahmenplans Radverkehr Mittlerweile liegen erste Erfahrungen mit diesen Maßnahmen vor, die zeigen, dass in einigen Bereichen noch keine optimalen Angebotsbedingungen für den Radverkehr erreicht werden konnten. Dies betrifft überwiegend Schutzstreifenlösungen in engen Straßenräumen mit vergleichsweise hoher Verkehrsbelastung. Hier sollen zusätzliche Maßnahmen wie die Einführung von Tempo 30 und die nachträgliche Schaffung von Sicherheitsstreifen zu den Parkständen durchgeführt werden. Dies betrifft vor allem folgende Streckenabschnitte: • Alexianergraben (Einführung Tempo 30), • Templergraben (Einführung Tempo 30), • Zollernstraße (Markierung von Schutzstreifen bergab), • Boxgraben (Markierung eines Sicherheitsstreifens bergab zu den Parkständen)

Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte Siehe Maßnahmenbeschreibung im Entwurf des LRP 2015 Zielgruppe Siehe oben Akteure Siehe oben Projektträger Siehe oben Investitionskosten Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Kosten) Förderung (Zuschuss d. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Dritte) Ab sofort Realisierungszeitraum Stand der Umsetzung -

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Anlage 3

Handlungsfeld Kurztitel

Mobilität

Maßnahmen Nr:

MR4 Stellplatzkonzept Radverkehr (Fahrradparken)

Projektbeschreibung Auch diese Maßnahmen werden begrüßt und sollen um folgende Punkte ergänzt werden: o

zu 1. Fahrradbügel im öffentlichen Straßenraum Zusätzlich zur Prioritätenliste nach Bürgerwünschen soll ein Zielkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, dass auf die flächendeckende Ausstattung mit Radverkehrsanlagen in Abhängigkeit von der Gebietscharakteristik abzielt. Dies Haushaltsansätze sollen so erhöht werden, dass bis 2020 statt jährlich 100 – 120 ab 2016 jährlich 250 Fahrradbügel installiert werden.

o

zu 2. Fahrradboxen an Bahnhöfen Die Erfahrungen mit der Auslastung der Fahrradboxen an den Haltepunkten im Stadtgebiet Herzogenrath zeigen, dass insgesamt 30 Fahrradboxen den Bedarf nicht abdecken können. Die Planung ist auf 60 Fahrradboxen zu erhöhen.

Schaffung von Fahrradhäuschen/-boxen im öffentlichen Straßenraum Vor allem in den Innenstadtgebieten mit Altbaubestand haben die meisten Bewohner keinen Zugang zu ebenerdig erreichbaren sicheren Fahrradabstellanlagen in ihrem Haus. Hierfür werden überdachte und abschließbare Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum als Ersatz benötigt. Bis 2020 sollen an zehn Modellstandorten solche Anlagen eingerichtet werden. Vorbild können die Fahrradhäuschen in Dortmund bzw. Hamburg sein. Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte Siehe Maßnahmenbeschreibung im Entwurf des LRP 2015 Zielgruppe Siehe oben Akteure Siehe oben Projektträger Siehe oben Investitionskosten Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Kosten) Förderung (Zuschuss d. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Dritte) Ab sofort Realisierungszeitraum Stand der Umsetzung o

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Anlage 3

Handlungsfeld Kurztitel

Mobilität

Maßnahmen Nr:

MP2

Minimierung des Parksuchverkehrs

Projektbeschreibung Folgende Maßnahme sollte zusätzlich durchgeführt werden: o

Schleifenerschließung der Innenstadt Der Pkw-Zielverkehr für die Innenstadt soll auf möglichst direkten Wegen zu den Parkhäusern geleitet werden. Die Innenstadt soll dabei nur vom Zielverkehr und nicht mehr vom Durchgangsverkehr durchfahren werden. Dafür wird die Durchfahrtmöglichkeit für Pkw an folgenden Stellen unterbrochen: • Peterstraße im Bereich Bushof (gleichzeitig Verbesserung der Verkehrsabwicklung für den ÖPNV an der dort geplanten Zentralhaltestelle) • Templergraben im Bereich Hauptgebäude RWTH Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte Siehe Maßnahmenbeschreibung im Entwurf des LRP 2015 Zielgruppe Siehe oben Akteure Siehe oben Projektträger Siehe oben Investitionskosten Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Kosten) Förderung (Zuschuss d. Müssen noch durch Fachleute kalkuliert werden Dritte) Ab sofort Realisierungszeitraum Stand der Umsetzung -

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Arbeitsgemeinschaft Aachener Umwelt- und Verkehrsverbände

12.04.2015

Bestand an Personenkraftwagen am 1. Januar 2015 nach Zulassungsbezirken, Kraftstoffarten und Emissionsgruppen (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt) Quelle: http://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Statistik/Fahrzeuge/FZ/2015/fz1_2015_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

PKW in der Städteregion Aachen Pkw nach Kraftstoffart Gesamt 273.960

Benzin 178.133

Diesel 89.214

Gas insgesamt 5.847

dar. Erdgas 247

sonstige 766

Pkw nach Emissionsgruppen

EURO 1 6.922

EURO 2 35.749

EURO 3 37.940

EURO 4 100.518

EURO 5 82.357

EURO 6 5.846

sonstige 962

schadstoff reduzierte insgesamt 270.294

ohne Emissionsgruppe 3.666

sonstige 378

schadstoff reduzierte insgesamt 88.693

ohne Emissionsgruppe 521

Pkw nur Dieselfahrzeuge

EURO 1 772

EURO 2 6.376

EURO 3 16.169

EURO 4 25.278

EURO 5 36.938

Zufahrtsbeschränkungen für Pkw in "grüner" Umweltzone Dieselfahrzeuge ohne Emissionsgruppe bzw. schlechter als EURO 4 Otto-Fahrzeuge ohne Emissionsgruppe Pkw Gesamt

EURO 6 2.782

Stück

Anteil

23.838

26,7%

3.666

2,1%

27.504

10,0%

Hinweis: Die aktuellen Zulassungszahlen von Zugmaschinen, Bussen und Lastkraftwagen nach Emissionsgruppen sind im Internet nicht öffentlich zugängig. Aufgrund des nahezu ausschließlichen Dieselantriebes in diesen Fahrzeugklassen ist von einem ähnlichen bzw. höheren Anteil an Fahrzeugen ohne Emissionsgruppe bzw. schlechter als EURO 4 auszugehen.

Arbeitsgemeinschaft Aachener Umwelt- und Verkehrsverbände

12.04.2015

Statistik der im Bestand befindlichen Fahrzeuge jeweils zum 01.01. Quellen: StädteRegion Aachen, A 36 Straßenverkehrsamt - EDV https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/TransportVerkehr/UnternehmenInfrastrukturFahrzeugbestand/Tabellen/Fahrzeugbestand.html#Fussnote1 http://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/PM/2015/pm_05_15_Bestand_01_2015_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Stadt Aachen Bezeichnung Zugelassene Kraftfahrzeuge insgesamt davon: Krafträder PKW LKW Zugkraftwagen Busse

Bilanz 2010 - 2015

2010 122.019

2011 126.852

2012 128.899

2013 130.208

2014 131.029

2015 133.269

insgesamt 11.250

Steigerung 9,2%

5.466 100.391 5.143 1.071 358

8.339 102.153 5.156 1.080 358

8.480 103.825 5.280 1.089 364

8.587 104.931 5.281 1.110 368

8.647 105.514 5.341 1.116 376

8.867 108.039 5.489 1.162 382

3.401 7.648 346 91 24

62,2% 7,6% 6,7% 8,5% 6,7%

52,0% 1,2% -6,5% 0,8% 5,3%

Bilanz 2010 - 2015

Abweichung Region zu BRD 3,2%

StädteRegion Aachen Bezeichnung Zugelassene Kraftfahrzeuge insgesamt davon: Krafträder PKW LKW Zugkraftwagen Busse

2010 318.580

2011 331.891

2012 337.661

2013 342.404

2014 346.859

2015 351.204

insgesamt 32.624

Steigerung 10,2%

14.283 255.106 13.008 4.376 634

22.052 259.626 13.189 4.602 636

22.376 263.829 13.574 4.810 633

22.574 267.857 13.691 4.853 620

22.867 270.989 13.952 4.992 616

23.327 275.767 14.202 5.017 617

9.044 20.661 1.194 641 -17

63,3% 8,1% 9,2% 14,6% -2,7%

53,1% 1,7% -4,1% 6,9% -4,1%

Bilanz 2010 - 2015

* in 1.000

Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung Zugelassene Kraftfahrzeuge insgesamt * davon: Krafträder PKW LKW Zugkraftwagen Busse

Abweichung Stadt zu BRD 2,2%

2010 50.184

2011 50.902

2012 51.735

2013 52.391

2014 52.967

2015 53.716

insgesamt 3.531

Steigerung 7,0%

3.763 41.738 2.385 1.960 76

3.828 42.302 2.441 1.991 77

3.908 42.928 2.529 2.028 76

3.983 43.431 2.579 2.053 76

4.055 43.851 2.629 2.082 77

4.145 44.403 2.701 2.111 78

383 2.666 316 151 1

10,2% 6,4% 13,3% 7,7% 1,4%

Arbeitsgemeinschaft von fünf Aachener Umwelt- und Verkehrsverbänden

19.04.2015

Beförderungsleistung im ÖPNV im Zeitraum 2009 - 2013 Liniennahverkehr (ohne Fernverkehr) ÖPNV Busverkehr ÖPNV Straßenbahnen ÖPNV Eisenbahnen ÖPNV insgesamt

zusätzlich beförderte Pers. (ASEAG) in Tausend + 1.094 + 1.094

prozentuale Veränderung Stadt Aachen + 1,7% + 1,7%

prozentuale Abweichung vom Veränderung in Bundestrend Deutschland + 1,9% -0,2% + 3,1% + 12,2% + 4,3% -2,6%

Quellen: ASEAG Geschäftsbericht 2013, DESTATIS Personenverkehr mit Bussen und Bahnen Fachserie 8 Reihe 3.1

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

An die Mitglieder der Projektgruppe Luftreinhalteplan Bonn - nur per E-Mail -

Datum: 19.01.2015 Seite 1 von 2 Aktenzeichen:

Auskunft erteilt: Achim Halmschlag

Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie in NRW hier: Luftreinhalteplan Bonn

[email protected] Zimmer: R 3002 Telefon: (0221) 147 - 4058 , Fax: (0221) 147 - 4168,

Sehr geehrte Damen und Herren der Projektgruppe,

Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen

der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird in Bonn nach wie vor nicht eingehalten. Damit wird eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn erforderlich, in der weitergehende Maßnahmen zur Einhaltung des NO2Immissionsgrenzwertes erarbeitet werden. Hiermit lade ich Sie daher zur – in der Gesamtzählung mittlerweile zwölften - Projektgruppensitzung am Donnerstag, dem 26. Februar 2015 um 10:00 Uhr ein.

DB bis Aachen Hbf, Linien 11, 21, 46, SB63 Richtung Burtscheid bis Siegel

Die Besprechung findet wie in der Vergangenheit üblich statt bei der Stadt Bonn im Stadthaus, Sitzungsraum I Berliner Platz 2 53111 Bonn. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Aktueller Stand der Luftbelastung (LANUV) und rechtliche Vorgaben (BezReg), insbesondere Pilotverfahren sowie Mahnschreiben der EU-Kommission und aktuelle Rechtsprechung 2. Umsetzungsstand zum Luftreinhalteplan Bonn (Bericht der verschiedenen Akteure, insb. Stadt Bonn) 3. Neue Maßnahmen bzw. Verschärfung von bereits im LRP enthaltenen Maßnahmen (s. dazu auch die nachstehenden Ausführungen) 4. Terminplanung für die Fortschreibung des LRP Bonn 5. Sonstiges

Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX

Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 [email protected] www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Wie die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) im Herbst letzten Jahres festgestellt hat, wird durch die neueren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bis hin zum BVerwG eine neue Qualität an Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen erforderlich. Der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen wird von den Gerichten angesichts der Schutzwürdigkeit der menschlichen Gesundheit nur eine untergeordnete Rolle beigemessen. Auch die EU-Kommission hatte bereits in ihrer Begründung zur Ablehnung der Fristverlängerungsanträge bei den deutschen Gebieten, die die Voraussetzung dafür nicht vorweisen konnten, das Erfordernis gesehen, strengere Minderungsmaßnahmen in die Luftqualitätsplanung aufzunehmen. Wegen des deutlich zunehmenden Handlungsdrucks muss zukünftig verstärkt über die Verringerung der Verkehrsmengen insgesamt sowie des Anteils an Fahrzeugen mit hohen NOx-Emissionen durch intelligente Verkehrssteuerung und -beschränkungen als wirksame lokale Maßnahme für die Luftreinhaltepläne nachgedacht werden. Hier sind vorrangig die für verkehrliche Anordnungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden gefordert. Weiter sind neue Maßnahmen im Verkehrsbereich, wie z.B. die Verminderung der Fahrzeugflotte durch Förderung emissionsärmerer Fahrzeuge bzw. von Verkehrsbeschränkungen wie City Maut zu prüfen und zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Verpflichtung zur schnellstmöglichen (vollständigen) Einhaltung der Grenzwerte gehören dazu nach Ansicht der LAI ausdrücklich auch innovative integrierte stadt- und verkehrsentwicklungspolitische Konzepte und Ideen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Halmschlag

Datum: 19.01.2015 Seite 2 von 2

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