Konzeption. Notaufnahmen

Konzeption Notaufnahmen Stand Juli 2006 pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Tel.: 07121 924...
Author: Birgit Abel
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Konzeption Notaufnahmen

Stand Juli 2006

pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Tel.: 07121 9249-0, Fax: 07121 9249-39 [email protected], www.pro-juventa.de

pro juventa gGmbH Konzeption Notaufnahmen

Konzeption Notaufnahmen

0. Vorbemerkungen

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1. Entwicklung von Notaufnahmestellen bei pro juventa

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2. Die Notaufnahmestellen

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3. Aufgaben der Notaufnahmestellen

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4. Pädagogische Begleitung und Beratung von pro juventa

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5. Zielgruppe Kinder und Jugendliche

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6. Aufnahmesituation

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7. Pädagogische Aufgaben von pro juventa im Bereich der Notaufnahmestellen

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8. Vereinbarungen mit dem Jugendamt

6

9. Finanzierung der Notaufnahme

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pro juventa gGmbH Konzeption Notaufnahmen

0.

Vorbemerkungen Immer häufiger kommen Anfragen, Kinder oder Jugendliche sehr kurzfristig aus aktuellen Notlagen heraus, aufzunehmen. Wir wollen uns nun dieser Aufgabe verstärkt stellen und ein pädagogisches Konzept vorlegen, das den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen einerseits und den Erwartungen des Jugendamts andererseits gerecht wird. Bisher haben wir so gut es ging auf diese Notsituationen reagiert und begrenzt Aufnahmekapazitäten geschaffen.

1.

Entwicklung von Notaufnahmestellen bei pro juventa Seit mehreren Jahren arbeitet pro juventa mit Familien zusammen, die bereit sind, kurzfristig ein Kind/-Jugendlichen bei sich aufzunehmen. pro juventa hat die Unterbringung von "Kindern in Not" in Familien bevorzugt, da die Unterbringung in einer Heimgruppe der Krisensituation kaum gerecht werden kann. Sowohl das Notaufnahmekind/Jugendliche als auch die Heimgruppe sind mit einer solchen Krisensituation überfordert. Außerdem bedeutet die Notaufnahme für eine Heimgruppe viel Unruhe und würde durch ständig neue Notaufnahme-Belegungen überstrapaziert. Deshalb werden wir Notaufnahmen immer außerhalb von Gruppen vornehmen, bis weitere Maßnahmen (Rückführung, Unterbringung etc.) abgeklärt sind.

2.

Die Notaufnahmestellen Notaufnahmen machen Einzelpersonen, Paare, Lebensgemeinschaften und Familien, die kurzfristig ein Kind/Jugendlichen bei sich aufnehmen, bis weitere Maßnahmen (Rückführung, Fremdunterbringung) abgeklärt sind. Wir sprechen im Folgenden immer von Notaufnahmestellen. Darunter verstehen wir jedoch alle Formen von Notaufnahmen.

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3.

Aufgaben der Notaufnahmestellen Die Notaufnahmestelle nimmt das Kind/Jugendliche als Gast auf, bezieht es in ihren Alltag ein und gewährt ihm ausreichend Platz und Raum. Die Notaufnahmestelle gewährleistet eine angemessene psychische und physische Versorgung des Kindes. In Zusammenarbeit mit der Beraterin von pro juventa regelt sie die vorläufige Unterbringung des Kindes/ Jugendlichen im Kindergarten, Schule, Ausbildung etc., sowie wenn nötig entsprechende medizinische Versorgung. Die Notaufnahmestelle arbeitet eng mit der Beraterin von pro juventa zusammen, um auf die speziellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten des Kindes in seiner Krisensituation eingehen zu können.

4.

Pädagogische Begleitung und Beratung von pro juventa Pro juventa ist für die kontinuierliche Begleitung und Beratung der Notaufnahmestellen verantwortlich. Wir gehen dabei von einem ganzheitlichen und systemorientierten Beratungskonzept aus. Im Mittelpunkt der Beratung steht das Kind/Jugendliche in seiner "Notsituation". In regelmäßigen wöchentlichen Abständen erfolgt die Beratung der Notaufnahmestellen durch die Beraterin. In diesen Gesprächen soll die Alltagssituation des Kindes/Jugendlichen reflektiert werden und besondere Hilfestellungen erarbeitet werden. In Krisensituationen kann die Beratung intensiviert werden, d.h. die Beraterin ist dann jederzeit ansprechbar für die Notaufnahmestelle. Die Notaufnahmestelle informiert die Beraterin umgehend bei plötzlich auftretenden Problemen, die das Kind/Jugendlichen betreffen (z.B. Unfall, Krise in der Schule, Schulschwänzen, Probleme mit Angehörigen usw.). Weiterhin organisiert die Beraterin regelmäßige monatliche Gruppentreffen aller Notaufnahmestellen und Fortbildungsveranstaltungen. Während der Dauer einer Notaufnahme arbeiten der zuständige Jugendamtsmitarbeiter und die Beraterin zusammen, um eine Rückführung bzw. anderweitige Unterbringung möglichst umgehend zu veranlassen. -4-

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5.

Zielgruppe Kinder und Jugendliche Notaufnahmekinder/Jugendliche sind: Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer außergewöhnlichen aktuellen Notlage für eine bestimmte Zeit außerhalb ihrer Familie untergebracht werden müssen. Aufgegriffene Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Reutlingen, deren sofortige Rückführung nicht möglich ist.

6.

Aufnahmesituation

6.1.

Anfrage Die Notaufnahme erfolgt in Absprache mit dem Reutlinger Jugendamt. Pro juventa wählt für das Kind/Jugendlichen eine geeignete Notaufnahmestelle aus.

6.2.

Information und Unterlagen für die Notaufnahme Bevor es zu einer Notunterbringung kommt, ist ein gemeinsames Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, der Notaufnahmestelle und der Beraterin von pro juventa (wenn möglich, sollten die Eltern einbezogen sein.) wünschenswert. Beim Aufnahmegespräch ist zu klären:       

Grund der Notaufnahme besondere Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen z.B. Ernährung medizinische Fragen Kindergarten, Schule, Ausbildung Bekleidungsausstattung des Kindes/Jugendlichen Kontakte mit Eltern, Verwandten, Freunde Auftrag an pro juventa (§ 36 Hilfeplan)

Das Jugendamt ist bei einer Notaufnahme zuständig für die Beibringung wichtiger Unterlagen wie z.B.:      

Pass Krankenscheine Impfbuch, Vorsorgeheft eventuelle Zeugnisse eventuelle sonstige Unterlagen (Einverständniserklärungen)

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pro juventa trifft eine Vorauswahl von Notaufnahmestellen, die für das/den unterzubringende Kind/Jugendlichen in Frage kommen. Nach einem gemeinsamen Gespräche aller Beteiligten liegt die Zusage über die Notaufnahme bei pro juventa.

7.

Pädagogische Aufgaben von pro juventa im Bereich der Notaufnahmestellen

a)

pro juventa hält Notaufnahmestellen bereit.

b)

Schutz der Notaufnahmestellen Die Herausgabe der Anschrift der Notaufnahmestellen behält sich pro juventa vor. Die Kontakte zwischen Kind/Jugendlichen und der Herkunftsfamilie müssen mit der Beraterin abgesprochen und geregelt werden. Die Beraterin und die Notaufnahmestelle treffen eine gemeinsame Entscheidung darüber, wo und in welchem Umfang Kontakte mit den Eltern stattfinden können.

8.

Vereinbarungen mit dem Jugendamt

8.1.

Information der Personensorgeberechtigten Die Information des Personensorgeberechtigten nach einer Notaufnahme übernimmt der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes.

8.2.

Rahmen Für die Unterbringung einer Notaufnahme ist ein zeitlicher Rahmen von maximal 3 Monaten vorgesehen.

8.3.

Rückführung und Weitervermittlung Für die Organisation und Koordination der Rückführung bzw. Weitervermittlung ist das Jugendamt verantwortlich. -6-

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9.

Finanzierung der Notaufnahme

a)

Leistungen an die Notaufnahmestelle (Stand 01.05.2006):

b)

Für das Kind/Jugendlichen    

c)

Taschengeld analog der Heimrichtlinien Kleidergeld Erstausstattung: wenn notwendig, dann in geringem Umfang. Fahrtkosten zur Schule etc.

Einrichtung Pflegesatz gemäß Vereinbarung mit dem Jugendamt Reutlingen. Reutlingen, Juli 2006

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