Konzeption. Betreutes Wohnen. SOS-Kinderdorf Zwickau

SOS-Kinderdorf Zwickau Konzeption Betreutes Wohnen SOS-Kinderdorf Zwickau Rottmannsdorfer Straße 43 08064 Zwickau Telefon 0375/788050-0 Fax: 0375/78...
Author: Edwina Fuhrmann
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SOS-Kinderdorf Zwickau

Konzeption Betreutes Wohnen

SOS-Kinderdorf Zwickau Rottmannsdorfer Straße 43 08064 Zwickau Telefon 0375/788050-0 Fax: 0375/788050-25 eMail: [email protected] www.sos-kd-zwickau.de

Inhaltsverzeichnis Unser Selbstverständnis.................................................................................................. 3 1.

Betreutes Wohnen......................................................................................................... 3 1.1. Innenbetreutes Wohnen im Apartmenthaus im SOS-Kinderdorf...............................3 1.2. Betreuung in der eigenen Wohnung......................................................................... 3

2.

Zielgruppe...................................................................................................................... 4

3.

Leben und Erziehen im SOS-Kinderdorf Zwickau...................................................... 4 3.1. Alltagsgestaltung...................................................................................................... 4 3.2. Stabile und stabilisierende Beziehungen.................................................................. 4 3.3. Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit.......................................................5 3.4. Schulische Förderung.............................................................................................. 5 3.5. Berufliche Orientierung............................................................................................ 5 3.6. Innenbetreutes Wohnen im Apartmenthaus im SOS-Kinderdorf...............................5 3.7. Einzelbetreutes Wohnen – Betreuung in der eigenen Wohnung..............................6

4.

Unterstützende und ergänzende Hilfen....................................................................... 6 4.1. Sozialpädagogischer Fachdienst:.............................................................................6 4.2. Externe Hilfen........................................................................................................... 6

5.

Aufnahmeverfahren...................................................................................................... 6

6.

Hilfeplanung und Erziehungsplanung......................................................................... 7 6.1. Hilfeplanung............................................................................................................. 7 6.2. Erziehungsplanung.................................................................................................. 7

7.

Reflexion des pädagogischen Handelns, Supervision und Fortbildung..................7

8.

Partizipation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen........................................7

9.

Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem............................................................... 8

10. Qualitätssicherung........................................................................................................ 9 10.1. Zusammenarbeit im SOS-Kinderdorf-verbund und anderen Institutionen.............9 Ansprechpartner im SOS-Kinderdorf Zwickau............................................................. 10

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Unser Selbstverständnis Das SOS-Kinderdorf Zwickau ist eine Einrichtung des SOS-Kinderdorf e.V., der 1955 gegründete wurde. Er ist politisch und konfessionell unabhängig und als gemeinnützig anerkannt. Der SOS-Kinderdorf e.V. engagiert sich für das Wohlergehen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Auf der Suche nach wirkungsvollen Lösungen für soziale Probleme und Notlagen stellt er sich immer wieder neuen Aufgaben. „Im Mittelpunkt unseres Tuns stehen die Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Für sie entwickeln wir qualitätsvolle Angebote, die sich am jeweiligen fachlichen Erkenntnisstand und an ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Dabei legen wir Wert auf Kontinuität und Verlässlichkeit der Beziehungen und deren emotionale Qualität als Voraussetzung für eine förderliche Entwicklung.“ (Leitbild des SOS-Kinderdorf e.V., S. 7) Die Idee des SOS-Kinderdorfes geht auf den Österreicher Hermann Gmeiner zurück, der nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1949 das erste SOS-Kinderdorf in Imst/Tirol gründete. Er gab mit der Verwirklichung seiner Idee eltern- und heimatlos gewordenen Kindern ein neues Zuhause in einer Kinderdorffamilie mit einer Kinderdorfmutter als fester Bezugsperson. Aufbauend auf dieser Grundidee entwickelte sich der SOS-Kinderdorf e.V. in Deutschland zu einem anerkannten Träger der freien Kinderund Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII mit einem differenzierten Leistungsangebot der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Familienhilfe. Der SOS-Kinderdorf e.V. ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) und eingebunden in die weltweite SOS-Kinderdorf-Gemeinschaft. Der Sitz des Vereins mit seiner Geschäftsstelle befindet sich in München:

Das SOS-Kinderdorf Zwickau wurde am Stadtrand von Zwickau 1991 in landschaftlich reizvoller Lage erbaut und versteht sich als ein Verbund von flexiblen Jugendhilfeangeboten mit ambulanten und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien. Zum SOS Kinderdorf Zwickau gehören folgende Einrichtungsteile.  SOS Kinderdorf (sieben Kinderdorffamilien, drei Wohngruppen, Betreutes Wohnen)  Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus  Kindergarten  Kinder- und Jugendtreff „Spinnwebe“.

1. Betreutes Wohnen Im Betreuten Wohnen im Apartmenthaus können bis zu vier Jugendliche oder junge Erwachsene aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Betreuung in der eigenen Wohnung der jungen Menschen in flexibler Anzahl. Rechtsgrundlage für die Arbeit im Betreuten Wohnen bilden der § 27 i.V. m. §§ 34, 35a und der § 41 i.V. m. § 34 SGB VIII. 1.1.

Innenbetreutes Wohnen im Apartmenthaus im SOS-Kinderdorf

Den jungen Menschen stehen im Apartmenthaus je eine vollständig eingerichtete kleine separate Wohneinheit zur Verfügung. Weitere Räume zur Freizeitgestaltung sowie alle Freiflächen zur Nutzung stehen offen. Die Freizeiträume sind in der Regel nur zu bestimmten Zeiten sowie unter Betreuung zugänglich. 1.2.

Betreuung in der eigenen Wohnung

Für ein Einzelbetreutes Wohnen mieten die jungen Menschen i.d.R. eine Einraumwohnung im Umfeld des SOS-Kinderdorfes an. Auch die einzelfallbezogene Anmietung einer Wohnung für einen Jugendlichen durch das SOS-Kinderdorf ist möglich. Nach Erreichen der Volljährigkeit soll der junge Erwachsene die Wohnung selbst anmieten und übernehmen können.

SOS-Kinderdorf e.V. Renatastraße 77 80639 München Tel.: 089 / 12606-0 Fax: 089 / 12606-404 Mail: [email protected] 3

2. Zielgruppe

 

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene aus den Kinderdorffamilien und Wohngruppen des SOS-Kinderdorfes Zwickau sowie aus dem näheren und regionalen Umfeld. Das Aufnahmealter liegt zwischen 16 und 18 Jahren, Abweichungen sind möglich. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben bis zu ihrem Umzug in eine eigene Wohnung bzw. bis zur Beendigung der Jugendhilfemaßnahme im Betreuten Wohnen. Die ganzheitliche, durch heilpädagogische Hilfen unterstützte pädagogische Arbeit, erlaubt u. U. auch die Aufnahme von jungen Menschen mit traumatischen Vorerfahrungen (z.B. physische, psychische oder sexuelle Gewalterfahrungen).



Zielsetzung / Auftrag Ziel der pädagogischen Arbeit ist die Hinführung zu einer weitestgehend eigenverantwortlichen selbständigen Lebensführung und die Vermittlung von Werten und Normen, die in unserer Gesellschaft Gültigkeit haben sowie die Befähigung zur konstruktiven Auseinandersetzung mit diesen. Im Rahmen des Betreuten Wohnens soll durch eine Verbindung von  Alltagserleben,  pädagogischer Arbeit und  therapeutischen Angeboten auf der Grundlage eines vereinbarten und fortgeschriebenen Hilfeplanes bis zur Verselbständigung des jungen Menschen dessen Entwicklung fördern. Dies schließt schulische, berufsbildende und berufsbegleitende Hilfen ein. Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der Maßnahme nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Diese münden, entsprechend der Konzeption, in Erziehungszielen und Aufträgen für die Umsetzung im Regelangebot sowie die im Rahmen des Hilfebedarfs vereinbarten Zusatzleistungen. Ziele sind:  Integration des jungen Menschen in ein tragfähiges und dichtes Beziehungsgeflecht,  Entwicklung, Förderung und Stabilisierung der Persönlichkeit, der eigenen Identität und des Selbstwertgefühls sowie kognitiver, sozialer, emotionaler und motorischer Kompetenzen (Ich-, Sach- und Sozialkompetenz),  Kompensation besonderer Entwicklungsdefizite, 4



   

 

Festigen alltagspraktischer Fertigkeiten, Stärken und Entfalten individueller Ressourcen und Fähigkeiten, Training sozialer Kompetenzen (Bedürfnisse angemessen äußern, Umgang mit Frustration), Integration in Institutionen (Schulen, Vereine) und die Gesellschaft, Verantwortung übernehmen, Begleitung zu einem eigenständigen und sinnerfüllten Leben, Unterstützung bei der Aufarbeitung der individuellen Biographie, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Herkunftssystems, Erfüllung der Schulpflicht und Erreichen eines den Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechenden Schulabschlusses und Beginn bzw. Abschluss einer Berufsausbildung, weitestgehende Eigenverantwortlichkeit, Verselbständigung in einer eigenen Wohnung.

3. Leben und Erziehen im SOS-Kinderdorf Zwickau 3.1.

Alltagsgestaltung

Die weitgehend selbständige Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung ist ein zentrales Leistungsmerkmal im Bereich Betreutes Wohnen. Der erzieherische Umgang sowie das Alltagsgeschehen werden gemeinsam mit den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen gestaltet und reflektiert. Die Alltagswelt (Regeln, Riten, Rhythmus) orientiert sich eng am gesellschaftlich Üblichen. Gestalteter Alltag wird zum Lernund Übungsfeld für die Gestaltung des eigenen eigenständigen Lebens und eigenverantwortlicher Lebensführung. 3.2.

Stabile und stabilisierende Beziehungen

Orientiert an den Bedürfnissen nach stabilen Beziehungsangeboten erhalten die jungen Menschen eine feste BezugsbetreuerIn, die zusammen mit anderen Fachkräften für den Bereich Betreutes Wohnen zuständig ist. Wechsel während der Betreuungszeit und Fluktuation sollen vermieden werden. Durch die Zusammenarbeit zwischen MitarbeiterInnen des Betreuten Wohnens und des Sozialpädagogischen Fachdienstes bei der Umsetzung der pädagogischen Ziele und Konzepte – abhängig vom konkreten pädagogischen Bedarf – bieten sich für die jungen Menschen

weitere Bezugs- und Identifikationspersonen an. 3.3.

Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit

U.a. zur Einleitung und Intensivierung der Beziehung eines jungen Menschen zu seinen Hauptbezugspersonen, zur Analyse und Bewältigung von Krisensituationen, zur Kompensation von Defiziten im Sozialverhalten wird sozialpädagogische Einzelarbeit angeboten. Diese findet zum einen im Apartment/Wohnung der/s Jungendlichen selbst statt, zum anderen werden separate Räume dafür genutzt. Als Arbeitsform dienen das Einzelgespräch, die gemeinsame Freizeitbeschäftigung, Lernund Übungsprogramme uvm. Neben der Einzelarbeit steht die Gruppe als fördernde Basis zur Verfügung. Die pädagogischen Fachkräfte ergreifen entsprechende Maßnahmen, damit sich die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen mit alters- bzw. geschlechtsspezifischen Themen auseinandersetzen können, altersadäquate Freizeitgestaltung innerhalb der "peer group" erlernen, Selbst- und Fremdbild wahrnehmen lernen, soziale Erfahrungen erleben und sich integrieren lernen. Gezielte Förderung Einzelner in verschiedenen Bereichen der Entwicklung wird in Förder- und Entwicklungsmaßnahmen realisiert, u.a.:  im Bereich Betreutes Wohnen (z.B. im Rahmen schulischer Betreuung)  in Kooperation mit regional ansässigen Beratungseinrichtungen, Fachärzten, Psychologen und Therapeuten. Pädagogische, heilpädagogische und therapeutische Angebote werden eng miteinander verzahnt und, soweit möglich, in den Lebensalltag der jungen Menschen eingebettet. Das SOS-Kinderdorf Zwickau bietet neben der Arbeit in den Kinderdorffamilien und den Wohngruppen übergeordnete Gruppenangebote an, welche die soziale Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sinnvoller Nutzung der freien Zeit verbinden. Entsprechend der Freizeitpädagogischen Konzeption des SOS-Kinderdorfes Zwickau stehen den Jugendlichen die MitarbeiterInnen des Betreuten Wohnens und des sozialpädagogischen Fachdienstes als Ansprechpartner, Berater und Betreuer zur Verfügung. Darüber hinaus werden bereichsübergreifend Freizeitaktivitäten durchgeführt, an denen alle

Kinder und Jugendlichen des Kinderdorfes teilnehmen können. Dazu gehören u.a.:  Sportangebote (z.B. Fußball- und Tischtennisturniere),  Kreativwerkstattgruppe,  Lern- und Spielcomputergruppe,  musikalische Frühförderung und Hinführung zum Erlernen eines Instruments,  Ferienprojekte und -aktionen, z.T. auch über mehrere Tage,  Dorffeste und –feiern. Bei allen Freizeitaktivitäten wird gezielt eingeplant, dass die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen  Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten und Erlebnisbereiche erhalten,  eine Stärkung des Selbstwertgefühls erfahren,  die Wahrnehmung eigener Ressourcen erleben können,  die Sozialkompetenz gestärkt wird und  attraktive Alternativen zu einem konsumorientierten und fremdbestimmten Freizeitverhalten erfahrbar werden. 3.4.

Schulische Förderung

In Bereich Betreutes Wohnen werden, soweit notwendig, schulische Hilfestellungen gegeben. Im Rahmen der schulischen Betreuung werden regelmäßige Lehrerkontakte durchgeführt und Fördermöglichkeiten abgesprochen. 3.5.

Berufliche Orientierung

Die MitarbeiterInnen unterstützen die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen bei der Orientierung auf einen Beruf und bei der Vermittlung in eine entsprechende Ausbildungsstelle. Darüber hinaus hält die Einrichtung dazu an, ggf. durch weitere zusätzliche Praktika oder Ferientätigkeiten eine Entscheidung über Eignung und Fähigkeiten zu erleichtern und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Sofern angezeigt wird dabei mit örtlichen Trägern der Jugendberufshilfe zusammengearbeitet. 3.6.

Innenbetreutes Wohnen im Apartmenthaus im SOS-Kinderdorf

Das Betreute Wohnen im Apartmenthaus beinhaltet ein pauschales Betreuungsangebot, i.d.R. am Nachmittag. Nachts und an den Wochenenden steht eine Rufbereitschaft zur Verfügung. Wird im Rahmen der Fortschreibung der Hilfeplanung ein höherer Bedarf an Betreuung festgestellt, kann eine intensivere Betreuung gesondert vereinbart werden.

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Die Versorgung erfolgt dezentral, d.h. die zur Ausstattung und Haushaltsführung notwendigen Besorgungen etc. erfolgen unter Anleitung und mit Hilfestellung i.d.R. durch die jungen Menschen selbst:  Besorgung und Zubereitung von Mahlzeiten,  die Versorgung mit Hygieneartikeln etc. für den täglichen Bedarf, mit notwendigem Lernmaterial für die Schul- und Berufsausbildung,  Anschaffung, Pflege und Reinigung der Bekleidung,  Versorgung mit Sport- Spiel- und Bastelmaterial und weiteren Mitteln für die Freizeitgestaltung,  Körperpflege und Körperhygiene. 3.7.

Einzelbetreutes Wohnen – Betreuung in der eigenen Wohnung

Die Betreuung junger Menschen in der eigenen Wohnung erfolgt i.d.R. über Fachleistungsstunden, deren Umfang im Rahmen des Hilfeplanes vereinbart wird. Die Kosten für Miete und Lebensunterhalt bestreitet der junge Mensch i.d.R. aus eigenem Einkommen, ggf. ergänzt durch Zuschüsse des Jugendamtes. In Ausnahmefällen ist die vorübergehende Anmietung einer Wohnung auch über das SOSKinderdorf Zwickau möglich (z.B. befristet bei Betreuungsbeginn in der eigenen Wohnung kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres).

4. Unterstützende und ergänzende Hilfen 4.1.

Sozialpädagogischer Fachdienst:

Die MitarbeiterInnen des Sozialpädagogischen Fachdienstes ergänzen und unterstützen die Teams der Kinderdorffamilien, der Wohngruppen, des Betreuten Wohnens und des Kindergartens bei der fachlich qualifizierten Umsetzung der festgelegten pädagogischen Ziele. Der Fachdienst bietet schwerpunktmäßig an: 1. Pädagogische Beratung und Anleitung  Einzel- und Teamberatung sowie Anleitung für MitarbeiterInnen,  Einzelberatungen für Kinder und Jugendliche,  Praxisberatung und Anleitung für PraktikantInnen,  Anleitung von MitarbeiterInnen zur Durchführung oder Begleitung förderpädagogischer Hilfen.

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2. Arbeit mit dem Herkunftssystem  Biographiearbeit,  Begleitung von Elternkontakten,  Beratung der Teams zur Arbeit mit dem Herkunftssystem,  Beratung der Mitglieder des Herkunftssystems. 3. Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit  geschlechtsspezifische Gruppen,  Antiaggressionstraining,  Gruppe „Independence Day“ für Jugendliche,  freizeitpädagogische Angebote. 4. Hilfen zur Verselbständigung  Unterstützung bei Berufsorientierung, Berufsfindung, Bewerbung und Aufnahme einer beruflichen Ausbildung,  Begleitung Jugendlicher bei deren Verselbständigung (Beratung und Kompetenztraining). 5. Individuelle Förderung und Diagnostik  Diagnostik für therapeutischen oder förderpädagogischen Hilfebedarf (LRS, Dyskalkulie, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Konzentration, Angst),  Schulleistungsdiagnostik,  Nachhilfe,  Durchführung therapeutischer und förderpädagogischer Hilfen (LRS, Dyskalkulie, Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining). 4.2.

Externe Hilfen

Den Jugendlichen im SOS-Kinderdorf werden bei Bedarf weitere Hilfen durch Honorarkräfte und externe Fachkräfte angeboten. Vorrangig handelt es sich dabei um:  Förderunterricht und Nachhilfe,  Logopädische Behandlung,  Physiotherapie,  Ergotherapie,  Werken,  Musikunterricht,  Heilpädagogisches Reiten.

5. Aufnahmeverfahren Zur Prüfung der Aufnahmemöglichkeit im Betreuten Wohnen sind uns eine ausführliche Darstellung der bisherigen Lebensgeschichte, der Ressourcen und individuellen Erziehungsziele sowie das persönliche kennen lernen der Jugendlichen / jungen Erwachsenen sowie ggf. der Personen der Herkunftssysteme und der

zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes sehr wichtig. 1. Nach erfolgter Anfrage im Kinderdorf prüft die Einrichtungsleitung gemeinsam mit der zuständigen Bereichsleitung die Anfrage und holt entsprechend der Erfordernisse weitere Informationen ein. Innerhalb von 24 Stunden erfolgt eine Rückinformation über die Platzkapazität, den weiteren Ablauf sowie die Anforderung von für den Entscheidungsprozess wichtigen Unterlagen. 2. Nach Eingang der Unterlagen prüfen die pädagogischen Fachkräfte des Betreuten Wohnens und die Bereichsleitung die Eingliederungsmöglichkeit des Jugendlichen / jungen Erwachsenen. 3. Im weiteren Prozess wird eine Einladung ins Kinderdorf ausgesprochen, so dass das der/ die Jugendliche / junge Erwachsene selbst einen Eindruck erhält und eine eigene Entscheidung treffen kann. Auch die Herkunftsfamilie wird im Prozess mit einbezogen. 4. Die Aufnahme soll in der Regel zeitnah nach Eingang der Unterlagen aus dem Jugendamt erfolgen. Am Tag der Aufnahme wird mit allen Beteiligten der Termin für die Erstellung des ersten Hilfeplans abgestimmt.

6. Hilfeplanung und Erziehungsplanung 6.1.

Hilfeplanung

Der Hilfeplan wird unter Mitwirkung und Beteiligung des jungen Menschen, ggf. der Eltern und Personensorgeberechtigten, der pädagogischen Fachkräfte des Bereiches Betreutes Wohnen sowie bei Bedarf auch weiterer Personen, z.B. AusbilderInnen und TherapeutInnen von den zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes vor der Aufnahme erstellt und regelmäßig sowie bei Bedarf fortgeschrieben. Im Hilfeplan werden die alters- und situationsbedingten Ziele und konkrete Aufgaben der Einrichtung konkret und messbar definiert sowie Aussagen über Beginn, voraussichtliche Dauer und Umfang der Hilfe formuliert. Die Beteiligten werden fortlaufend und zeitnah über wesentliche Entwicklungen, Vorfälle und zur unmittelbaren Klärung anstehende Entscheidungen informiert, insbesondere, wenn diese die Vereinbarungen des Hilfeplanes betreffen. Zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplanes können den Personensorgeberechtig-

ten, dem jungen Menschen sowie den beteiligten MitarbeiterInnen des Jugendamtes durch die Fachkräfte des Betreuten Wohnens Informationen über den Verlauf der Hilfe zugänglich gemacht werden. 6.2.

Erziehungsplanung

Die Erziehungsplanung dient der Konkretisierung des Hilfeplanes. Im Rahmen regelmäßiger Erziehungsplangespräche wird anhand des Entwicklungsstandes des jungen Menschen, der Auswertungen der Erfahrungen und Beobachtungen des Alltags und in Verbindung mit Kenntnissen aus der Vorgeschichte sowie ggf. der Kontakte zu den Mitgliedern des Herkunftssystems die Umsetzung der im Hilfeplan vereinbarten Ziele geplant. Die Erziehungsplanung unterstützt und gestaltet den Erziehungsprozess transparent, bewusst und zielgerichtet

7. Reflexion des pädagogischen Handelns, Supervision und Fortbildung Alle pädagogischen Fachkräfte haben die Möglichkeit zur Teamberatung, Einzelberatung, Reflexion und externen Fortbildung. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Fortbildungen des SOS-Kinderdorf e.V. und anderer Träger der Jugendhilfe möglich. Die Teilnahme an Teamsupervision und/oder Einzelsupervision als Bestandteil der Reflexion des pädagogischen Handelns wird von allen pädagogischen Fachkräften erwartet.

8. Partizipation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Die im SOS-Kinderdorf Zwickau lebenden jungen Menschen werden an den sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihres Entwicklungsstandes beteiligt. Die gesetzlichen Vorgaben sowie die UN-Kinderrechtskonvention finden im SOS-Kinderdorf Zwickau Beachtung und Anwendung. Partizipation ist ein fachlicher Standard im täglichen Handeln, bei dem die Kinder und Jugendlichen als ExpertInnen in eigener Sache verstanden werden. Die MitarbeiterInnen in den Kinder- und Jugendwohngruppen des SOS-Kinderdorf Zwickau setzen diese pädagogische Grundhaltung in allen pädagogischen Prozessen um.

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Sie motivieren die Kinder und Jugendlichen zur Beteiligung, indem sie  Entwicklungsräume und Gelegenheiten für Kinder und Jugendliche schaffen, sich in Beteiligung zu üben,  gezielte Unterstützung bieten, verschiedene Formen der Beteiligung zu erfahren und zu erlernen,  altersgemäße Verantwortung übertragen.

von Kommunikation und Interaktion zwischen den Kindern/ Jugendlichen, den MitarbeiterInnen des Kinderdorfes und Personen des Herkunftssystems im Rahmen der in der Hilfeplanung festgelegten Ziele aus.

Die Kinder und Jugendlichen im SOS-Kinderdorf Zwickau werden in entwicklungsgerechter Form umfangreich über ihre Rechte, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert und durch transparente Beteiligungsformen und -strukturen, in die Gestaltung ihres Lebensortes einbezogen, z. B. durch die wöchentlichen Hausrunden oder die Delegation in den Dorfrat (Kinder- u. Jugendparlament).

Die MitarbeiterInnen des SOS-Kinderdorfes Zwickau treten für ein ganzheitliches Verständnis der pädagogischen Arbeit ein und begreifen sie als gemeinsame Leistung aller Beteiligten und haben eine akzeptierende, von Achtung geprägte und ressourcenorientierte Grundhaltung gegenüber den Personen des Herkunftssystems.

In regelmäßigen Abständen werden Befragungen zur Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, welche eine Weiterentwicklung der Partizipation im SOS-Kinderdorf Zwickau ermöglichen. Neben diesen strukturell entwickelten Beteiligungsinstrumenten findet Beteiligung ganz selbstverständlich im Alltag statt, z.B. 

  

das Planen von eigener / gemeinsamer Freizeitgestaltung oder von Festen und Feiern Gestaltungsideen für das eigene Umfeld der verantwortungsbewusste Umgang mit Geld alle die Jugendlichen / jungen Erwachsenen betreffenden Alltagsaufgaben

Durch Beteiligung erleben Jugendliche / junge Erwachsene Selbstwirksamkeit und das Vertrauen in ihre eigenen Möglichkeiten und Kräfte. Neben der individuellen Entwicklungsförderung werden auch soziale Kompetenzen gestärkt und demokratisches Grundverständnis vermittelt.

9. Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem

Für ein Gelingen der Hilfemaßnahme ist die positive Zusammenarbeit von Kinderdorf und Herkunftssystem mitentscheidend.

Durch die Fusion des SOS-Kinderdorfes mit dem SOS Mütterzentrum Zwickau ergeben sich neue und erweiterte Wege der Zusammenarbeit mit den Angehörigen des Herkunftssystems sowie zusätzliche Möglichkeiten fachlicher Unterstützung der Teams. Das im Januar 2015 ins Leben gerufene „Elterncafé“ als Forum des Austauschs und der Beratung mit und zwischen den Eltern unserer Kinder und Jugendlichen ist ein erstes wichtiges und in der Praxis erprobtes Ergebnis dieser Entwicklung. Die Fachkräfte des Betreuten Wohnens können weiterhin durch die MitarbeiterInnen des sozialpädagogischen Fachdienstes im SOSKinderdorf Zwickau unterstützt werden. Diesbezüglich zentrale Aufgabe des sozialpädagogischen Fachdienstes ist die Beratung und Begleitung aller Beteiligten. Ziele in der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem sind: 



 

Die Beteiligung der Eltern und Personen des Herkunftssystems an der Erziehungsverantwortung ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit im SOS-Kinderdorf Zwickau. Dabei gehen wir von einer am Wohl der Kinder/Jugendlichen ausgerichteten Gestaltung 8



das gegenseitige Kennenlernen der beteiligen Personen und die Klärung von Erwartungen und Möglichkeiten zukünftiger Zusammenarbeit, die Beteiligung der Personen des Herkunftssystems sowie der Kinder und Jugendlichen an allen Schlüsselprozessen inklusive Erziehungsverantwortung empathische, respektvolle Kontaktgestaltung zwischen allen Beteiligten, Schaffung von Grundlagen der Zusammenarbeit wie Akzeptanz, gegenseitige Achtung im Sinne der Rollenverteilung, Reflexion und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, Entwicklung von Beteilig u n g s f o r m e n , Ve r e i n b a r u n g e n z u Kontakten, Beratungen.

10. Qualitätssicherung Der SOS-Kinderdorf e.V. wendet als Qualitätssicherungsverfahren das GAB-Verfahren an. Deshalb wird auch im SOS-Kinderdorf Zwickau ein Qualitätsmanagement-handbuch geführt und kontinuierlich fortgeschrieben. Dort sind sowohl alle Konzeptionen und organisatorischen Rahmenbedingungen beschrieben, als auch die Dokumentation von Praxisüberprüfungen und Handlungsleitlinien zu Schlüsselprozessen unserer sozialpädagogischen Arbeit dokumentiert. Die fachlich fundierte Umsetzung nach Gesetzesvorgaben, den Rahmenbedingungen des SOS-Kinderdorf e.V. sowie der in der Konzeption festgeschriebenen Standards erfordern von den MitarbeiterInnen des Kinderdorfes notwendiges Fachwissen und Reflexion. Hierzu werden folgende Möglichkeiten genutzt: - Regelmäßige fachliche Reflexion der Zusammenarbeit in den Teamsitzungen, gegebenenfalls durch Hinzuziehen eines nicht zum Team gehörenden Beraters - Beratung und praktische Unterstützung durch den sozialpädagogischen Fachdienst im Kinderdorf Zwickau, - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, - Fortlaufende Dokumentation in der Klientenakte, Hilfeplanung, Erziehungsplanung - Fortbildung und zusätzliche Qualifizierung, - Supervision.

Das Kinderdorf ist an der Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Ausbildungsstätten, Beratungsstellen, Behörden u.a. Institutionen interessiert und auf ein positives Miteinander angewiesen. Mit den zuständigen Sozial- und Jugendhilfebehörden wird einzelfallbezogen bzw. hinsichtlich der Bedarfsplanung eng zusammen gearbeitet und auf benannten Bedarf, wenn möglich – mit entsprechenden Angeboten reagiert. Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Zusammenarbeit in Gremien mit dem Spitzenverband Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen e.V. statt, ebenso durch Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss bzw. in Arbeitsgemeinschaften der örtlich zuständigen Jugendämter und Kostenträger. Darüber hinaus arbeitet das Kinderdorf eng mit den Fachkräften des Landesjugendamtes insbesondere der Heimaufsicht zusammen. Besonders die Entwicklung der Jugendhilfesituation im Bundesland Sachsen steht hierbei im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns und Interesse. Mit den benachbarten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Region wird regelmäßig zusammen gearbeitet und eine gute Kooperation angestrebt. Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit mit Beratungseinrichtungen, Berufsausbildungszentren und weiteren Kinderdörfern in Sachsen und in benachbarten Bundesländern auch anderer Träger von regelmäßigen Kontakten und Besuchen statt.

Die Überprüfung der Zufriedenheit von Personen des Herkunftssystems sowie der Kinder und Jugendlichen mit der Zusammenarbeit ist ein weiteres Kriterium der Qualitätssicherung und erfolgt in Hilfeplangesprächen sowie regelmäßig in Auswertungsgesprächen nach persönlichen Kontakten. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in Beratungen mit den verantwortlichen MitarbeiterInnen des Kinderdorfes einbezogen und für die weitere Gestaltung zur Zusammenarbeit genutzt. 10.1. Zusammenarbeit im SOS-Kinderdorfverbund und anderen Institutionen Der Bereich Betreutes Wohnen ergänzt die stationären und ambulanten Jugendhilfeangebotes des SOS-Kinderdorfes Zwickau. Die pädagogischen Fachkräfte sind ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in regelmäßigen Gesprächsrunden in das pädagogische Handeln des gesamten Kinderdorfes einbezogen und entwickeln somit übergreifend gemeinsame Hilfsangebote bzw. schreiben die bestehende Konzeption des Kinderdorfes fort. 9

Ansprechpartner im SOS-Kinderdorf Zwickau Einrichtungsleiter: Herr Heico Michael Engelhardt Tel.: 0375 / 788050-11 Bereichsleiter A (Kinderdorffamilien): Herr Christian Platzer Tel.: 0375 / 788050-12 Bereichsleiter B (Kinderdorffamilien, Wohngruppen, Betreutes Wohnen, flexible Hilfen): Herr Martin Pollmann Tel.: 0375 / 788050-16 Sozialpädagogischer Fachdienst: Frau Susanne Rascher Tel.: 0375 / 788050-17 Herr Berthold Grenz Tel.: 0375 / 788050-15 Verwaltung: Frau Solveig Löscher Frau Carmen Schumann Tel.: 0375 / 788050-10 Stand: März 2015

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