Ambulant Betreutes Wohnen

Jahresbericht 2008 Verein „Das Boot“ zur Förderung seelischer Gesundheit Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen und Mehrfachdi...
Author: Elke Heidrich
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Jahresbericht 2008

Verein „Das Boot“ zur Förderung seelischer Gesundheit

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen und Mehrfachdiagnosen

Geschäftsstelle: Dollartstraße 11 26723 Emden Tel.: 04921-964033 Fax: 04921-964035 eMail: [email protected]

www.das-boot-emden.de

1

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1.

2.

Beschreibung 1.1

Art und Ziel der Leistung

1.2

Inhalte der Betreuung

Die Klienten 2.1

Anzahl der Betreuten Ende 2008

2.2

Dauer des Ambulant Betreuten Wohnens

2.3

Altersstruktur

2.4

Erkrankungungsformen

2.4.1. Suchtmittel

3.

2.5

Wohn-und Lebenssituation

2.6

Einkommensverhältnisse

2.7

Tagesstruktur und Beschäftigung

2.8

Helfersystem

Organisation 3.1

Standort und Räumlichkeiten

3.2

Mitarbeiter

3.3

Betreuungsplanung und Dokumentation

3.4

Informations- und Kommunikationssystem

3.5

Kooperation und Außenkontakte

4.

Bewertung der Arbeit

5.

Ausblick

Die in diesem Bericht verwendeten männlichen Bezeichnungen gelten sämtlich für Frauen in entsprechender Form.

2

Vorwort

Liebe Leser und Leserinnen, auch wenn die Menschen schon seit Jahrtausenden psychoaktive Substanzen in unterschiedlichsten Formen und Zubereitungen einnehmen, um ihr Bewusstsein und ihre Wahrnehmung (der Wirklichkeit) zu verändern, gewinnt das Thema Sucht in unserer Gesellschaft zunehmend mehr an Aktualität und Brisanz. Nicht zuletzt deshalb, weil die Folgen der Sucht und der schweren Suchterkrankungen erhebliche Kosten für das Gesundheitswesen bzw. für die Gesellschaft verursachen. Sucht führt auf der subjektiven Seite bei den betroffenen (und mit betroffenen) Menschen zu Leid, Elend, sozialer Isolation, Verzweiflung am Leben. Sucht ist eine schwere Krankheit mit chronischen, aber in der Regel prozesshaften Verläufen, wobei sowohl die Entstehungsbedingungen als auch der Verlauf individuell zu sehen sind. Jede Suchtentwicklung ist anders, nicht jeder Fall gleich tief begründet, nicht jede Phase gleich problematisch. Die Erkrankung erfasst die ganze Person, einschließlich ihrer sozialen Bezüge. Neben der Prävention kommt der zielgerichteten Behandlung und der Rehabilitation sowie der nachgehenden Begleitung von suchtkranken Menschen eine große Bedeutung zu. Es ist wichtig, dass jeweilige Behandlung- und Betreuungsangebot möglichst genau auf den suchtkranken Menschen und seine besondere Lebenslage abzustimmen. Im neuesten Drogen und Suchtbericht der Bundesregierung heißt es: „Alkohol ist die am weitesten verbreitete psychoaktive Substanz. 9,5 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Etwa 1,3 Mio. Menschen gelten als alkoholabhängig. Jedes Jahr sterben in Deutschland nach neuen Berechnungen 70.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs. In der Gesellschaft herrscht eine weit verbreitete unkritisch positive Einstellung zum Alkohol vor. Zehn Liter reinen Alkohols werden pro Kopf in der Bevölkerung jährlich konsumiert… (und es) wird deutlich, dass Kinder und Jugendliche sehr früh mit Alkohol in Kontakt kommen.“ Die Versorgung suchtkranker Menschen, insbesondere auch der nicht abstinenzmotivierten Suchtkranken oder chronisch mehrfachbeeinträchtigten Abhängigkeitskranken ist eine Gemeinschafts- und Pflichtaufgabe einer Kommune. Da langfristig nicht mit einer suchtmittelfreien Gesellschaft zu rechnen ist, müssen den suchtkranken Menschen vielfältige Beratungs-, Hilfeund Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Trotz einiger Mängel haben wir hier in Emden ein gut ausgebautes Hilfesystem mit differenzierten Angeboten ambulanter Beratungs- und Begleitungseinrichtungen bis hin zur stationären Behandlung. Der Verein „Das Boot“ zur Förderung seelischer Gesundheit e.V. bietet nun schon seit sechs Jahren das Ambulant Betreute Wohnen (im folgenden ABW genannt) für Menschen mit Suchterkrankungen und Mehrfachdiagnosen an. Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht möchten wir über unsere Arbeit informieren

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und sie gleichzeitig zur Diskussion stellen. Deshalb würden wir uns über Rückmeldungen und Anregungen freuen. Wir wissen, dass ein breit gefächertes Hilfesystem nicht durch kommunale Anbieter realisiert werden kann, sondern dass verschiedene Träger, Institutionen und Einrichtungen an der Ausgestaltung einer kommunalen Suchtkrankenhilfe mitwirken müssen und Verantwortung tragen. Eine Vernetzung ist daher Voraussetzung, um die Angebote effektiv zum Tragen zu bringen und weiter zu entwickeln. Für die gute Zusammenarbeit im Berichtszeitraum möchten wir uns bei allen Netzwerkpartnern und Unterstützern herzlich bedanken. Wir hoffen, auch mit diesem Bericht einen kleinen Impuls für die Weiterentwicklung der Suchtkrankenhilfe in Emden geben zu können.

Emden, im April 2009 Andrea Hoffmann, Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin Teamleitung Rainer Hempel, Dipl. Sozialarbeiter/-pädagoge Geschäftsführung

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1.

Beschreibung "Krisen sind Weichenstellungen des Lebens.“ Andrea Tenzer „Man sollte dem anderen die Wahrheit wie einen Mantel hinhalten, dass er hineinschlüpfen kann und sie ihm nicht wie einen nassen Lappen um die Ohren schlagen.“ Max Frisch

1.1

Art und Ziel der Leistung

Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen und Mehrfachdiagnosen (ABW) ist ein aufsuchend-ambulantes Unterstützungsangebot in der Stadt Emden und den Gemeinden Hinte und Krummhörn. Es richtet sich an mehrfach geschädigte Menschen, die auf Grund von körperlichen Schädigungen und sozialen Beeinträchtigungen und/oder einer zusätzlichen Behinderung einer längerfristigen Unterstützung im Alltag, zur Sicherung des gesunden Überlebens und zur Ermöglichung längerer Abstinenzphasen bedürfen. Sozialrechtliche Grundlage dafür sind die die §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch XII. Ausgangspunkt und Zentrum der Hilfen ist das den Klienten vertraute Lebensumfeld beziehungsweise ihre Wohnung. Die eigene Wohnung ist der Inbegriff von “Normalität“. Diesen Lebensraum zu sichern ist grundlegend wichtig für die Stabilisierung der Lebensverhältnisse und Voraussetzung für einen erfolgreichen Hilfe- bzw. Begleitungsprozess. Das ABW richtet sich aber auch an wohnungslose Menschen, die aus allen sozialen Bezügen „herausgefallen“ sind. Ziel ist es, die Betroffenen in ihrem Lebensraum und -umfeld dabei zu unterstützen, ein eigenverantwortliches Leben in Würde und Selbstachtung zu führen oder (wieder) zu erlangen. Dabei geht es insbesondere darum, die Kompetenzen und Stärken der Betroffenen zu erhalten und zu fördern, um ihnen einen „gelingenden Alltag“ sowie die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und eine weitgehende Unabhängigkeit von einer regelmäßigen Betreuung zu erreichen. Grundlage für ein Gelingen der Betreuungs- und Begleitungsarbeit ist der Aufbau einer tragfähigen (dialogischen) Beziehung, die dann zustande kommen kann, wenn der Betroffene wertungsfrei angenommen und sein Lebensentwurf, seine bisherige Lebensbewältigung und seine Lebenswelt akzeptiert werden. Dazu gehört auch, die Betroffenen nicht von Abstinenz überzeugen zu wollen. Die Wertschätzung, das gemeinsame, partnerschaftliche Analysieren der Problemlagen und das gemeinsame Entwickeln von Lösungen - oder besser: Antworten - auf die Problemlagen stehen im Vordergrund. Dies schließt ausdrücklich den Respekt vor der eigenen Zeit und den eigenen Wegen der Klienten, vor einer noch so desolaten Lebensführung und der Verzicht auf enge Zeithorizonte und standardisierte Hilfepläne ein. Wichtig dabei ist auch, die sozialen Bezugspersonen (aus Familie, Arbeitswelt, Freundeskreisen etc.), sofern sie (noch) vorhanden sind, einzubeziehen.

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Teilhabe, Begleitung und unterstützende Intervention sollen zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Klienten führen. Das Überleben der vom ABW begleiteten Menschen zu sichern bzw. ihre Lebenserwartung zu verlängern ist hierbei das Minimalziel. Letzteres schließt die Minderung schwerer körperlicher Folgeschäden und die Verhinderung sozialer Desintegration ein. Die Maßnahme beinhaltet für die teilnehmenden Menschen keinen Zwang zur Abstinenz. Im Idealfall können Verhaltens- und Handlungsalternativen zum Suchtmittelkonsum gemeinsam erarbeitet werden. Vorhandene körperliche Schädigungen bei den Klienten und die Folgen der psychischen Behinderung korrelieren mit vielfältigen sozialen und Alltagsproblemen. Die individuelle Begleitung und Betreuung beinhaltet und steuert Hilfen und Unterstützungsleistungen zur besseren Selbstsorge, zur Bewältigung der alltagspraktischen Anforderungen, zum Umgang mit der Erkrankung/Behinderung, zur Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen, zur Tagesstrukturierung und zur Inanspruchnahme von medizinischen/psychiatrischen sowie sozialen Hilfen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist auch als Nachsorge-Maßnahme für ehemalige Klienten in stationären Einrichtungen wie z.B. aus Übergangs- und (Langzeit-) Entwöhnungseinrichtungen geeignet.

1.2

Inhalte der Betreuung

Ein wichtiger Bestandteil der Betreuungs- und Begleitungsarbeit im ABW sind regelmäßige Hausbesuche und Gespräche über die Sorgen und Nöte im Alltag, die möglicherweise zu verstärktem Alkohol- bzw. Suchtmittelkonsum führten, über die Bedürfnisse und Wünsche der Klienten. Je nach Bedarf werden die Hilfe und Unterstützungsleistungen in den Lebensfeldern „Wohnen“, „Tagesstruktur/Arbeit/Ausbildung“ und „Tagesgestaltung/Freizeit/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ erbracht. Das professionelle Tun lässt sich differenzieren in „Information und Beratung“, „begleitende und übende Unterstützung“, „Erschließung und Einbezug von Hilfen im Umfeld und aus dem professionellen Hilfesystem“ sowie „intensive und regelmäßige Angebote“. Grundsätzlich gilt, dass die Klienten, also die Adressaten unserer professionellen Unterstützungsleistungen nicht in dem was sie sind und tun in eine bestimmte, messbare Richtung verändert werden sollen, möglichst noch orientiert an vorab definierten Zielen, die wenig mit der Lebenslage, mit den Lebenssituation, mit den Kompetenzen, Bedürfnissen und Beeinträchtigungen zu tun haben, sondern es geht darum, ihren tatsächlichen Raum an Handlungsund Daseinsmöglichkeiten und damit ihre realen Freiheiten im Rahmen von Verwirklichungschancen zu erweitern. Hier sind nur kleine Schritte möglich, auch deshalb, weil CMA- Klienten durch verschiedene Beeinträchtigungen in ihrer Handlungsplanung beeinträchtigt sowie kognitiv eingeschränkt sind. Auch in trockenen Phasen steht der Suchtdruck oft so im Vordergrund, dass alle (durchaus notwendigen und sinnvollen) perspektivischen Planungen dem

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Trinkbedürfnis untergeordnet werden. Wir wollen den Klienten also nur so viel abfordern wie sie auch tatsächlich leisten können. Ein wichtiger Rahmen für unser professionelles Tun geben die nachfolgenden Punkte ab:

 Anleitung und Unterstützung bei alltagspraktischen Fragen wie Ernährung, Haushaltsführung  Erstellen eines Finanz- bzw. Haushaltsplans (ggf. auch Geldeinteilung durch ABW- Mitarbeiter)  Hilfen in Behörden- und Rechtsangelegenheiten  Hilfen bei Inanspruchnahme von allgemeinen Dienstleistungen  Hilfe und Unterstützung bei der Inanspruchnahme (fach)ärztlicher Versorgung  Hilfe und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von ergänzenden/weiterführenden psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen  Hilfen beim Umgang mit Krankheit und Gesundheit, insbesondere Rückfallprophylaxe sowie Vermittlung und Erlernen von Kompetenzen für eine gesunde Lebensführung  Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und bei der Ausgestaltung einer Tagesstruktur sowie einer Eingliederung in den Arbeitsprozess  Kompetenzstärkung zur angemessenen Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen  Aufbau und Aufrechterhaltung von sozialen Bezügen zu Angehörigen, Freunden und zu Gruppen  Förderung eines eigenverantwortlichen Freizeitverhaltens  Angehörigengespräche (auf Wunsch)  Vermittlung von Kontaktmöglichkeiten zu abstinent orientierten Gruppen (auf Wunsch) Bei allem verantwortlichen Versorgungsdenken, soll aber nicht außer Acht gelassen werden, dass wir auch an „unsere“ Klienten Ansprüche stellen wollen und dürfen. Es muss seitens der Klienten zumindest rudimentär eine Bereitschaft zur Mitwirkung am Prozess der Begleitung vorhanden sein. Und CMA- Klienten müssen die Grenzen des Hilfesystems und seiner Helfer respektieren. Unumstößlich ist vor allen Dingen der absolute Gewaltverzicht.

2. Die Klienten

2.1 Anzahl der Betreuten Am 31.12.2008 wurden 31 Klienten durch das ABW für Menschen mit Suchterkrankungen betreut; 74 % (23) davon sind männlich, 26 % (8) weiblich. Die Gesamtbetreuungsstundenzahl liegt bei 150, durchschnittlich also 4, 8 Betreuungsstunden pro Klient.

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12 Klienten sind in 2008 neu aufgenommen worden. Sie wurden durch das Klinikum Emden, dem sozialpsychiatrischen Dienst, von juristischen Betreuern, und anderen Netzwerk- und Kooperationspartnern an das ABW vermittelt. 2 Klienten konnten aus dem stationären Wohnbereich des Vereins entlassen werden und in eine eigene Wohnung einziehen. Beide werden nun durch das ABW betreut. Ein großer Teil der Klienten fand durch Mund-zu Mundpropaganda den Weg selbst zu uns. 13 Klienten haben in 2008 das ABW beendet. Ein Klient hat eine stationäre Langzeittherapie begonnen, ein Klient wurde inhaftiert. 5 Klienten haben zu einem anderen Anbieter gewechselt, ein Klient ist in ein stationäres Wohnen für Menschen mit chronifizierten Suchterkrankungen gewechselt. Ein weiterer Klient ist im Jahr 2008 verstorben. Für 4 Personen war das ABW nicht das passende Angebot, so dass die Hilfe nach kurzer Zeit wieder beendet wurde.

2.2 Dauer des Ambulant Betreuten Wohnens 36% (11) der Klienten werden erst kurz, d.h. zwölf Monate oder weniger, durch das ABW betreut. 48% (15) werden zwischen einem und drei Jahren betreut, 10% (3) werden seit drei bis fünf Jahren von uns begleitet, 6% (2) Klienten nehmen unsere Hilfe seit mehr als 5 Jahren in Anspruch. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 23 Monate. 6% 10% 36% < 1 J. 1-3 J. 3-5 J. > 5 J.

48%

8

2.3 Altersstruktur Der größte Teil unserer Klienten, 36 % (11 Personen) ist zwischen 50 und 59 Jahren alt, gefolgt von der Altersgruppe der 30-39jährigen, deren Anteil bei 26% (8 Personen) liegt.

12 10 8 Frauen 6

Männer

4

gesamt

2 0 18-30 J.

30-39 J.

40-49 J.

50-59.J

> 59

2.4 Erkrankungsformen Da bei einem Großteil der ABW- Klienten zusätzlich zu einer chronischen Abhängigkeitserkrankung auch eine psychische Behinderung und/oder eine schwere körperliche Erkrankung (als Folge eines langjährigen Suchtmittelmissbrauchs) vorliegen, sind hier Mehrfachnennungen möglich. Eine prozentuale Auswertung ist hier nicht möglich.

15 23

Abhängigkeit schädl.Gebrauch Abstinenz

20

psych.Erkrankung

8 7

grav. Körperl.Erkrankung

9

Die Unterscheidung zwischen „Abhängigkeit“ und „schädlichem Gebrauch“ richtet sich nach dem ICD-10, wobei der „schädliche Gebrauch“ oft eine Vorstufe zur Entwicklung der „Abhängigkeit“ darstellt.1 „nur schädlicher Gebrauch“: kein Vorliegen einer etwaigen Abhängigkeit von einem anderen Suchtstoff – also ausschließlich „schädlicher Gebrauch“ „zus. psych. Krankheit“: eine zusätzlich zur Suchterkrankung diagnostizierte psychische Erkrankung/Behinderung – häufig auch kausal mit dem Suchtmittelkonsum verbunden, wie im Fall der „Selbstmedikation“ zur Linderung von Angstzuständen und anderen Symptomen „grav. körperliche Erkrankung“: die gravierende körperliche Erkrankung ist häufig als Folgeerkrankung des Suchtmittelkonsums oder als konsumbegünstigender Faktor (etwa zur Schmerzunterdrückung) mit der Suchterkrankung verbunden 1

2.4.1 Suchtmittel 2

Alkohol 14 Medikamente illegale Drogen 27 nicht stoffgebundene Sucht 4

Da viele Klienten mehrere Suchtmittel konsumieren, sind Mehrfachnennungen möglich, d.h. sie können nicht prozentual ausgedrückt werden.

2.5 Wohn- und Lebenssituation Die meisten Klienten des ABW wohnen allein in einer eigenen Wohnung (22 Personen (71%).

1

vgl. KRUSE/KÖRKEL/SCHMALZ: Alkoholabhängigkeit erkennen und behandeln. 2. Aufl. Bonn 2001, S.41ff.

10

13 % (4) leben zusammen mit einem/r Partnerin, 7% (2) sind allein erziehend mit einem oder mehreren Kindern. 6% (2) sind am 31.12.2008 (Stichtag der Erhebung) wohnungslos, 3 % (1) Klientin lebt mit Kind und Ehemann. Es gibt deutlich Schwerpunkte, in welchen Stadtteilen die KlientInnen des ABW leben. Fast die Hälfte wohnt im Stadtteil Barenburg, in dem sich auch die Anlaufstelle des Ambulant Betreuten Wohnens befindet.

19%

Barenburg Innenstadt

6%

49%

Port Arthur/Transvaal Hinte/Krummhörn

13% sonstige 13%

2.6 Einkommensverhältnisse

ALG II ALG I Grundsicherung Rente EU-Rente Lohn Emlo

17 Personen 1 Person 3 Personen 7 Personen 2 Personen 1 Person

An der Aufzählung des Einkommens wird deutlich, dass die überwiegende Anzahl der Klienten von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind. Das Fehlen ausreichender finanzieller Mittel führt zu weiteren Problemen bei den Klienten (Überschuldung, Vernachlässigung der Ernährung, schlechte Wohnungseinrichtungen etc.). Lediglich ein Klient des ABW hat ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

2.7 Tagesstruktur und Beschäftigung An den o.g. Zahlen und den damit deutlich gemachten finanziellen

11

Problemen wird deutlich, dass den Klienten eine Beschäftigung (und damit einhergehend Tagesstruktur) fehlt bzw. die Tagesgestaltung oft durch Suchtmittelkonsum geprägt ist. Möglichkeiten zu Arbeit oder Beschäftigung

werden oft nicht wahrgenommen, die Teilnahme an tagesstrukturierenden Angeboten gelingt oft nur zeitweise.

3% 3% 3% 10%

keine Tagesstätte Emlo Tagesklinik Ausbildung

81%

Erhoben wurden hier nur Beschäftigungen oder Tagesstrukturierungen außerhalb des familiären Rahmens (also nicht Haus- und Erziehungsarbeit)

2.8 Helfersystem Wie bereits an anderer Stelle erwähnt ist die Vernetzung (und damit auch der Austausch und die Abstimmung) mit anderen Einrichtungen und Institutionen der Emder Suchtkrankenhilfe nicht nur sinnvoll, sondern von uns explizit gewünscht. Genannt werden im Folgenden unsere Netzwerk- und Kooperationspartner, die das Hilfesystem unserer Klienten ausmachen. Haus-und Fachärzte sind von dieser Nennung ausgenommen, da es grundsätzlich Ziel unserer Arbeit ist, KlientInnen hier anzubinden. Auch die Beratungsstellen sind in der Aufzählung nicht erwähnt, da die ABW- Klienten in der Regel diese Angebote nicht wahrnehmen. Hier sind Mehrfachnennungen möglich. Kooperationspartner Tagesaufenthalt Institutsambulanz HSK Bewährungshilfe Gesetzl. Betreuer Tandem

KlientInnen 2 2 2 9 4

12

Tagesklinik Emlo Sozialpädagogische Familienhilfe Selbsthilfe

1 1 1 2

3.

Organisation

3.1

Standort und Räumlichkeiten

Standort des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit Suchterkrankungen und Mehrfachdiagnosen sind die Räumlichkeiten in der Hermann-Allmers-Str. 3b in 26721 Emden. Der Arbeitsbereich ist büroorganisatorisch vom Bereich des Ambulant Bettreuten Wohnens für Menschen mit psychischen Behinderungen getrennt. Durch die steigenden Klientenzahlen im ABW Sucht und der damit auch wachsenden Mitarbeiterzahl ist in 2009/2010 ein Umzug in neue Räumlichkeiten geplant.

3.2

Mitarbeiter

Die direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen sowie indirekten Leistungen (zum Beispiel für Leitungs- und Regieaufgaben, Netzwerkarbeit) die Dokumentation der erbrachten Leistungen, die Vorbereitung von Hilfeplangesprächen, die Fortschreibung des Konzeptes etc. wurden und werden überwiegend von Diplom Sozialarbeitern/pädagogen erbracht. Ein Heilerziehungspfleger und eine Dipl.-Pädagogin, beide mit Erfahrungen in der ambulanten und stationären Behinderten- und Altenhilfe ergänzen das Team.

3.3 Betreuungsplanung und Dokumentation Das Ambulant Betreute Wohnen wird nach der Einzelfallregelung finanziert. Grundlage der Betreuungs- und Begleitungsarbeit ist der im Rahmen von Hilfeplangesprächen erstellte und regelmäßig aktualisierte Hilfeplan. Hier sollen Grobziele und Richtungen gewissermaßen als Geländer für den Prozess der Betreuung und Begleitung Erwähnung finden. Wie aber bereits an anderer Stelle erwähnt, ist eine konkrete Planung und eine lineare Umsetzung der Schritte mit CMA- Klienten auf Grund ihrer beeinträchtigten Handlungsplanung sowie zum Teil ihrer kognitiven Einschränkungen nicht möglich. Auch die nicht-professionellen Ressourcen, beispielsweise von Angehörigen und weiteren soziale Bezugspersonen (aus Arbeitswelt, Freundeskreisen etc.) werden nach Absprache in die Betreuung einbezogen.

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Im Prozess der Antragstellung und Problemdiagnose werden die aktuellen Lebensführungsprobleme und die Relevanzstruktur dieser Probleme erfasst. In der Hilfeplankonferenz werden der Hilfebedarf der Klienten grob beschrieben, die erforderlichen Hilfen –wenn möglich- benannt, sowie der zeitliche Rahmen der Betreuung festgelegt. Mit jedem Verlängerungs- oder Veränderungsantrag wird ein neuer Bericht über die erfolgte Betreuung und die Lebenssituation des Betreuten erstellt. Die einzelnen Hilfemaßnahmen werden von den MitarbeiterInnen in einer Verlaufs- und Leistungsdokumentation festgehalten. Hier werden u.a. die Betreuungsinhalte, die Gesprächsergebnisse, die Einschätzung der Problemlagen sowie kurzfristige Planungen dokumentiert.

3.4

Informations- und Kommunikationssystem

Das ABW-Team hält wöchentlich eine Teamsitzung ab, in der Fallbesprechungen, inhaltlich-konzeptionelle Fragen sowie organisatorische Angelegenheiten verhandelt werden. Die Teamleitung ist darüber hinaus in den monatlich stattfindenden Leitungstreffen des Vereins eingebunden. Zudem finden regelmäßige fallbezogene Supervisionssitzungen und in größeren Abständen eine Beratung in medizinischen Fragen durch eine Ärztin des Klinikums Emden statt. Einmal im Monat nimmt ein ABW- Mitarbeiter an der AG Nachsorge statt, an der der Sozialdienst der psychiatrischen Stationen des HSK, der sozialpsychiatrische Dienst, die Tagesstätte Tandem und das ABW beteiligt sind. Zwei Mal im Jahr nimmt die Teamleitung an der Vollversammlung des sozialpsychiatrischen Verbundes Emden teil. Die Teamleitung ist darüber hinaus noch Mitglied des Arbeitskreises „Resozialisierung“ und des Arbeitskreises „Sucht“ des Präventionsrates der Stadt Emden. Die Teamleitung ist auch für die Vorbereitung und Durchführung der ABW- Netzwerktreffen zuständig. Im Rahmen dieser Treffen geht es primär um Rückmeldungen bezüglich der Arbeit des ABWs und um die Verbesserung der Kooperation und Abstimmung zwischen den Einrichtungen. Die Mitarbeiter des ABW nahmen im Berichtszeitraum an diversen Fachtagungen und Fortbildungen teil, unter anderem zum Thema „Hilfeplanung“ sowie „Konfliktmanagement“.

3.5

Kooperation und Außenkontakte

Klientenbezogene Kooperationen und Kontakte gab es in 2008 mit Mitarbeitern aus folgenden Einrichtungen:     

Sozialpsychiatrischer Dienst Emden, Leer und Aurich (Psychiatrische) Klinik des Klinikums Emden Sozialer Dienst des Klinikums Emden Ambulante Psychotherapeuten Sozialstation/ambulante Pflegedienste

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                  

Niedergelassene (Nerven-)Ärzte Bewährungshilfe JVA Emden Tagesstätte „Tandem“ Beruflicher Integrationsdienst (BID) Tagesaufenthalt Wohnheime gerichtlich bestellte Betreuer Drogenberatungsstelle Suchtberatungsstelle Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkranken Arbeitsagentur und ARGE Bewährungshilfe Ostfriesische Gesellschaft für soziale und psychische Gesundheit gGmbH Stadt Emden, FD Sozialamt, FD Wohngeld, FD Grundsicherung etc. Schuldnerberatung Verein für Menschen in Wohnungsnot, Emden Vermieter Cafe „An`t Land“

Zur gegenseitigen Information über Konzepte und für die Entwicklung von Arbeitsgrundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit fanden nach Bedarf Gespräche mit den MitarbeiterInnen der unterschiedlichen Einrichtungen statt.

4. Bewertung der Arbeit

Sowohl Mitarbeiter als auch Klienten des ABW haben ein ereignisreiches Jahr 2008 erlebt. In der zweiten Hälfte des Jahres gab es einen Wechsel in der Teamleitung, weil sich der Verein von der bis dato tätigen Teamleitung trennen musste. Nach der Neubesetzung der Teamleitung und vorheriger Turbulenzen, u.a. Kündigung von Betreuungsvereinbarungen, musste sich das Team neu finden und reorganisieren. Trotz der zum Teil unerfreulichen Ereignisse ist es den Mitarbeitern gelungen, das ABW- System wieder zu beruhigen und die engagierte und qualifizierte Arbeit fortzusetzen bzw. weiter zu entwickeln. Auch wenn wir es in letzter Zeit nicht immer durchgehalten haben, die Betreuungskontinuität zu wahren, ist es weiterhin nicht nur unser Wunsch, sondern ein Teil unserer professionellen Haltung, alles dafür zu tun, dass Klienten verlässliche, vertrauensvolle Betreuungsbeziehungen erleben. Wir wissen, dass für Menschen, die auf Grund ihrer Erkrankung und Behinderung in ihrer Kontaktaufnahme und –pflege eingeschränkt sind, eine feste (und sie langfristig begleitende) Bezugsperson enorm wichtig ist. Ein Auftrag an uns, dies zunehmend mehr zu realisieren. Auffällig ist, dass im letzten Jahr viele Klienten von Wohnungslosigkeit bedroht waren oder auch tatsächlich ihre Wohnung verloren haben. Ursächlich hierfür waren oft finanzielle Schwierigkeiten, wie z.B. Mietrückstände, aber auch

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Streitigkeiten mit Nachbarn der Hausgemeinschaft oder dem Vermieter. In diesen Fällen ist fachlich gute Beratung und Begleitung besonders gefragt. Wie in Punkt 2.6 bereits erwähnt, sind die meisten unserer Klienten Empfänger von Sozialleistungen wie Grundsicherung, ALG II etc. Oft können sie finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllen, haben hohe Schulden. Hier war in vielen Fällen eine Kontaktaufnahme zur Schuldnerberatung unentbehrlich und sehr hilfreich. Auch die Versorgung mit Mitteln des täglichen Bedarfs ist bei vielen ABWKlienten schwierig. Hier bieten die Mitarbeiter vielfältige Hilfen an, indem beispielsweise den Klienten die Möglichkeit gegeben wird, ihr Geld zusammen mit Mitarbeitern bzw. der Bezugsperson zu verwalten und einzuteilen. Auch die Planung und Durchführung gemeinsamer Einkäufe zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln ist hier zu nennen. Wie schon aus unserer Statistik deutlich wird, leidet ein Großteil unserer Klienten an einer chronischen Abhängigkeitserkrankung (mit all seinen Folgen für die Selbstsorge, Selbstorganisation …). Hier beschränkt sich unsere Unterstützung oft auf basale Hilfen zur Sicherstellung des Überlebens, um eine Verfestigung oder Verschlimmerung von gesundheitlichen Schädigungen und sonstigen Problemen (Isolation, extreme Verwahrlosung) zu verhindern.

Fallbeispiel:

Bei Herrn G. liegt seit vielen Jahren eine chronifizierte Alkoholabhängigkeit vor. In den Jahren der Erkrankung ist es zu mehr als 150 Aufnahmen im Klinikum Emden gekommen. Im Laufe der Jahre hat Herr G. verschiedene Versuche unternommen, in unterschiedlich ausgerichteten sozialtherapeutischen Einrichtungen zu leben. Das gefährliche und unkontrollierte Trinkverhalten in Form von lebensbedrohlichen Exzessen setzte sich jedoch immer weiter fort, so dass all diese Versuche scheiterten. Während eines etwa anderthalbjährigen Aufenthaltes in einer geschlossenen Einrichtung hat Herr G. sich soweit stabilisieren können, dass er dort entlassen werden konnte. Im Winter 2007 zog Herr G. wieder nach Emden und wurde in das ABW für Suchtkranke aufgenommen. Zu dieser Zeit war Herr G. wohnungslos, lebte bei einem nahen Verwandten in Emden. Ziel der Maßnahme war es, Herrn G. bei der Wohnungssuche zu unterstützen und Herrn G. im Alltag zu stabilisieren. Trotz intensiven Bemühens war die Wohnungssuche für den Klienten erfolglos, so dass der Klient im Frühjahr 2008 beschloss, wieder in ein stationäres Wohnen zu ziehen. Die Unterstützung und Hinführung zu dem stationären Wohnangebot verlief kooperativ zwischen Klient, der ABW- Bezugsperson und dem juristischen Betreuer. Seit Juli 2008 wird Herr G. wieder im ABW betreut, mit 5 Wochenstunden und 2 Kontakten pro Woche. Er lebt mittlerweile in seiner eigenen Wohnung, kümmert sich weitgehend selbständig um Haushalt und Einkäufe. Unser Angebot nutzt er in Form von reflektierenden, unterstützenden Gesprächen. Auch die Einrichtung und der Erhalt der Wohnung ist Bestandteil unserer Betreuung. Er wird regelmäßig begleitet, seine medizinische Versorgung wahrzunehmen. Der Klient lebt seit August 2008 vom Alkohol abstinent, unterbrochen durch eine zweiwöchige Rückfallphase im September 2008.

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Er besucht regelmäßig die Suchtgruppe/Gruppenangebote der hiesigen psychiatrischen Klinik, sowie eine Selbsthilfegruppe in seinem Stadtteil. Herr G. hat mittlerweile wieder regelmäßigen Kontakt zur Mutter seines jüngsten Sohnes, sowie zu seinem erwachsenen Stiefsohn. Für das Jahr 2009 plant er, sich bei der EMLO zu bewerben, um wieder einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. Hier hat er in der Vergangenheit schon einmal gearbeitet. Die Arbeit in der Werkstatt hat ihm in der Vergangenheit viel bedeutet, so dass eine erneute Aufnahme sicherlich der weiteren Stabilisierung förderlich wäre.

Anmerkung: Das Beispiel von Herrn G. zeigt, dass Umwege möglich sein müssen, um zum Ziel zu kommen. Herr G. brauchte offensichtlich zeitweilig ein stationäres Setting und auch Zeit, um sich mit seiner Sucht und den Ursachen auseinandersetzen zu können, genauso wie er das ambulante Setting und die dortigen Unterstützungsleistungen benötigte, die Schritte außerhalb einer Sondereinrichtung gehen zu können und sich darüber mehr und mehr zu stabilisieren, Erfolge in der Alltagsbewältigung, im Umgang mit Konflikten, mit seinem sozialen Umfeld zu sehen und zu erfahren, die ihn dann sukzessive zu weiteren kleinen Schritten weg vom Suchtmittelmissbrauch gebracht haben, so dass jetzt sogar wieder eine regelmäßige Beschäftigung angestrebt wird, d.h. auch über Zukunftsgestaltung nachgedacht wird. Der Faktor Zeit, die Umwege und das Tempo waren für Herrn G. letztlich wirksam, sicherlich, alles wurde zurückhaltend bis konfrontativ professionell begleitet, aber keine evidenzbasierte Maßnahme und keine ausgefeilte Hilfeplanung ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse, der Wünsche, des Leidensdrucks, der Krisenkompetenz, der Ressourcen von Herrn G. hätte zu diesem Ergebnis geführt.

5. Ausblick

In den Jahren 2009ff. wünschen wir uns auch weiterhin ein reges Interesse an unserem Begleitungs- und Betreuungsangebot im Bereich der Stadt Emden und in den Gemeinden Hinte und Krummhörn. Wir möchten unsere Betreuungs- und Begleitungsarbeit noch besser machen, wir möchten unsere Erfahrungen in der direkten Klienten- und Beziehungsarbeit zum Anlass nehmen, das Angebot an die chronisch mehrfach beeinträchtigten Abhängigkeitskranken, zu optimieren, weiter zu entwickeln, um noch mehr Zufriedenheit und die Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen. Wir möchten aber auch gegenüber dem Kosten- und Leistungsträgern und unseren Netzwerkpartnern weiterhin deutlich machen, dass wir für fachlich gute und qualitätsvolle Arbeit stehen, für Zuverlässigkeit, Flexibilität, Entwicklung und stets offen sind für neue Ideen und Anregungen. Da ein Großteil unserer Klienten keiner regelmäßigen Beschäftigung nachgeht und oftmals ohne feste Struktur den Tag durchlebt, wollen wir uns in nächster Zeit inhaltlich-konzeptionell mehr um niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise als Zuverdienst oder als Arbeitsgelegenheit, kümmern. Wir können uns aber auch „Individuelle Arbeitsbegleitung“ (IAB) als

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Eingliederungshilfemaßnahme gemäß § 53f. SGB XII vorstellen. Hier sehen wir insgesamt noch einen großen Handlungsbedarf, den wir auch bereits in Planungsgremien des Vereins eingebracht haben. In Anlehnung an einen Satz von K. Dörner möchten wir sagen: Auch Suchtkranke wollen „eine Tagesdosis an Bedeutung für Andere haben“. Zudem möchten wir gerne CMA- Klienten mit komplexem Hilfebedarf in einem niedrigschwelligen Setting, wie bspw. „Hotelplus“ oder im Rahmen eines Intensiv Betreuten Wohnens (IBW) begleiten. Hierfür wären auch ergänzende Hilfen (psychiatrische Pflege, haushaltsnahes Dienstleistungsangebot etc.) zu organisieren bzw. zu entwickeln. Wir wollen uns in Zukunft noch mehr mit den Themen (Rückfall)-Prävention, suchtspezifische Diagnostik, Psychodynamik von Suchterkrankungen, psychoedukative Unterstützungsmöglichkeiten, besonderen Angeboten für Frauen, aufsuchende Hilfen in der „Szene“ und dem System der Suchtkrankenhilfe als eine Art „Verantwortungsgemeinschaft“ auseinandersetzen. Wir denken, dass es in Emden ein gut abgestimmtes Versorgungskonzept, ein Netzwerk der Leistungsanbieter, geben sollte, bei dem die einzelnen Leistungserbringer an definierten Stellen einen bestimmten Auftrag erfüllen. Die Schnittstellen sollten definiert, Aufgaben der jeweiligen Seiten sowie Qualitätsstandards festgelegt und die Zusammenarbeit geregelt werden. Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten!

„Wer vom Ziel nichts weiß, kann den Weg nicht haben, wird im selben Kreis all sein Leben traben.“ Christian Morgenstern

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Kontakt

DAS BOOT e.V. – Verein zur Förderung seelischer Gesundheit Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen und Mehrfachdiagnosen Teamleitung: Andrea Hoffmann Hermann-Allmers-Str. 3b 26721 Emden Telefon: 04921 – 395552 Fax: 04921 – 680 93 08 Mobil: 0160 – 421 65 98 e-mail: [email protected]

Sprechstunde: Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr

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