Kommission Polizei Brandenburg Bericht

Kommission Polizei Brandenburg 2020 Bericht Juli 2010 Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Inhaltsverzeichnis I. 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2...
Author: Dorothea Fried
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Kommission Polizei Brandenburg 2020 Bericht Juli 2010

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

Inhaltsverzeichnis I. 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 II. 1. 1.1 1.2 1.3 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 5.3 6. III. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. IV. 1. 2. 2.1 2.2 2.3

Einleitung................................................................................................................................... 4 Anlass und Rahmenbedingungen..................................................................................... 4 Kommission........................................................................................................................ 4 Auftrag................................................................................................................................. 4 Besetzung ........................................................................................................................... 4 Arbeitsweise ....................................................................................................................... 5 Arbeitsgegenstand............................................................................................................. 6 Mitarbeiterbeteiligung ........................................................................................................ 6 Ausgangslage..................................................................................................................... 7 Bisherige Entwicklung der Polizei Brandenburg............................................................. 7 Organisation ....................................................................................................................... 7 Personal .............................................................................................................................. 9 Technik/Ausstattung .......................................................................................................... 9 Aus- und Fortbildung ....................................................................................................... 10 Leistungsfähigkeit............................................................................................................ 10 Zukunftsannahmen .......................................................................................................... 12 Allgemein .......................................................................................................................... 12 Kriminalität........................................................................................................................ 13 Straßenverkehr ................................................................................................................. 14 Einsatz............................................................................................................................... 14 Aufgabenkritik......................................................................................................................... 16 Gefahrenabwehr ............................................................................................................... 16 Allgemein .......................................................................................................................... 16 Verkehrsunfallaufnahme.................................................................................................. 16 Begleitung von Groß- und Schwertransporten.............................................................. 18 Kriminalitätsbekämpfung ................................................................................................ 18 Polizeiliche Prävention .................................................................................................... 19 Unterstützung der Justiz ................................................................................................. 20 Verwaltungsaufgaben und Vollzugsunterstützung ....................................................... 20 Verwaltung ........................................................................................................................ 21 Vollzugsunterstützung..................................................................................................... 21 Sonstige Aufgaben........................................................................................................... 22 Fazit ................................................................................................................................... 23 Optimierungspotenzial der Organisation.............................................................................. 24 Polizeipräsidien und Schutzbereiche ............................................................................. 24 Wach- und Wechseldienst (WWD) .................................................................................. 25 Revierdienst...................................................................................................................... 26 Kriminalpolizei.................................................................................................................. 27 Verkehrsdienst und Autobahnpolizei ............................................................................. 29 Polizeihubschrauberstaffel.............................................................................................. 29 Bereitschaftspolizei.......................................................................................................... 30 Diensthundwesen............................................................................................................. 30 Wasserschutzpolizei ........................................................................................................ 30 Organisationsentwicklung ..................................................................................................... 32 Grundsätze/Ausgangsüberlegungen.............................................................................. 32 Obere Integrationsebene ................................................................................................. 32 Polizeipräsidium............................................................................................................... 32 Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (FHPol)................................... 34 Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) ........................................ 34 Seite 2 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 3. 3.1 3.2

Untere Integrationsebene ................................................................................................ 35 Direktionen........................................................................................................................ 35 Polizeiwachen................................................................................................................... 37 V. Technik .................................................................................................................................... 39 VI. Einsparpotenziale ................................................................................................................... 40 VII. Personalentwicklung .............................................................................................................. 42 1. Grundsatz.......................................................................................................................... 42 2. Vorschlag .......................................................................................................................... 42 3. Perspektive ....................................................................................................................... 44 VIII. Aus- und Fortbildung.............................................................................................................. 45 IX. Führung ................................................................................................................................... 47 1. Allgemein .......................................................................................................................... 47 2. Handlungsfelder ............................................................................................................... 47 2.1 Grundlagen ....................................................................................................................... 47 2.2 Führungssystem/-techniken............................................................................................ 48 2.3 praktische Gesichtspunkte des Führungshandelns und interne Abläufe ................... 48 X. Zusammenfassung und Empfehlungen ................................................................................ 49 XI. Rechtssetzungsbedarf............................................................................................................ 51 XII. Anlagen.................................................................................................................................... 53

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 I.

Einleitung 1.

Anlass und Rahmenbedingungen

Die Regierungsparteien beschlossen für die 5. Legislaturperiode einen Abbau des Personals in der Landesverwaltung. Im Koalitionsvertrag legten sie als Zielgrößen 45.500 Stellen im Jahr 2014 und 40.000 Stellen im Jahr 2019 fest.

Daraus resultierend gab Herr Minister Speer am 12. Februar 2010 die Personalzielzahl für die Polizei Brandenburg bekannt und bezifferte diese mit 7.000 Personalstellen im Jahre 2020. Damit umfasst das Einsparvolumen 1.873 Personalstellen im Vergleich zum Bestand im Haushaltsjahr 2010. In diesem Zusammenhang ist ab 2010 ein durchschnittliches Volumen von 150 Einstellungen im Jahr vorgesehen.

In der Plenarsitzung des Brandenburgischen Landtages am 20. Januar 2010 wurde unter TOP 12 der Antrag der Regierungsfraktion vom 12. Januar 2010 „Öffentliche Sicherheit durch eine bedarfsgerechte Personal- und Strukturplanung der Polizei gewährleisten“ (Ds 5/291) erörtert. Im Ergebnis nahm der Landtag diesen Antrag an und beauftragte den Minister des Innern, bis September 2010 ein Konzept für die mittelfristige Stellen- und Personalentwicklung einschließlich notwendiger Strukturänderungen bei der Polizei des Landes Brandenburg vorzulegen.

2.

Kommission

2.1

Auftrag

Zur Vorbereitung des vom Landtag geforderten Konzeptes setzte Herr Minister Speer am 15. Januar 2010 die „Kommission Polizei Brandenburg 2020“ ein. Er beauftragte sie, bis Mitte Juli 2010 einen Bericht mit Vorschlägen für eine zukunftsfähige Struktur sowie zur Stellen- und Personalentwicklung der Brandenburger Polizei vorzulegen.

2.2

Besetzung

Die Leitung der Kommission oblag Herrn Staatssekretär a. D. Hartmut Bosch. Die weiteren Mitglieder waren: 1. Herr Ministerialdirigent Jürgen Storbeck, Leiter Abteilung IV im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI BB) 2. Herr Inspekteur der Polizei Brandenburg Jürgen Jakobs 3. Herr Polizeipräsident Arne Feuring, Frankfurt (Oder) 4. Herr Direktor des Landeskriminalamtes Brandenburg Dieter Büddefeld 5. Herr Direktor des Zentraldienstes der Polizei Ralph Leidenheimer Seite 4 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 6. Herr Ministerialrat Klaus Küppers, Leiter des Referates IV/3 im MI BB 7. Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg 8. Herr Leitender Polizeidirektor Sven Bogacz, Leiter des Schutzbereiches Brandenburg 9. Herr Kriminaloberrat Andreas Kaiser, Leiter der Kriminalpolizei im Schutzbereich Cottbus/SpreeNeiße 10. Herr Polizeirat Steven Bahl, Leiter der Polizeiwache Falkensee 11. Frau Polizeirätin Solweig Bohn, Leiterin der Polizeiwache Beelitz (Mitglied ab 29. März 2010) 12. Herr Erster Kriminalhauptkommissar Andreas Schuster, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Land Brandenburg.

In der Abteilung IV des Ministeriums des Innern wurde eine Geschäftsstelle unter Leitung von Herrn Polizeioberrat Jan Müller eingerichtet.

2.3

Arbeitsweise

Die konstituierende Sitzung der Kommission fand am 1. Februar 2010 in Anwesenheit von Herrn Minister Speer und Herrn Staatssekretär Zeeb statt. Anschließend trat die Kommission in wöchentlichem Rhythmus zu insgesamt 17 weiteren Sitzungen zusammen.

Anlassbezogen wurden Experten hinzugezogen. Im Wesentlichen ergingen hierbei fachliche Zuarbeiten und Beiträge durch die Fachreferate des Ministeriums des Innern, die in der Kommission vertretenen Leiter der Polizeibehörden und -einrichtungen sowie den Leiter der Projektgruppe Evaluierung der Kriminalpolizei, Herrn Landeskriminaldirektor Roger Höppner. Des Weiteren wurde der Präsident der Fachhochschule der Polizei, Herr Rainer Grieger, themenbezogen konsultiert. Ergänzend trugen − zur Kriminaltechnik Herr Dr. Benno Schultz, Leiter des Kriminalwissenschaftlichen Zentrums im Landeskriminalamt Brandenburg − zu Belangen der polizeilichen Informationstechnologie (IT) Herr Leitender Polizeidirektor Wilfried Pohlmann, Bereichsleiter IT des Zentraldienstes der Polizei − zum Projekt Interaktiver Funkstreifenwagen Herr Polizeidirektor Udo Antonicek, Projektleiter beim Zentraldienst der Polizei − zum Projekt Zentrale Anzeigenbearbeitung (ZENTRAB) Herr Kriminalrat Andreas Dingelstadt, Leiter der Kriminalpolizei im Schutzbereich Barnim

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 − zur Strategischen Expertengruppe automatisierte Geschwindigkeitsüberwachung der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) (Stratex) Herr Polizeidirektor Andreas Backhoff, Leiter der Führungsstelle im Schutzbereich Brandenburg vor.

2.4

Arbeitsgegenstand

Die Kommission erörterte in ihren Sitzungen die Themenfelder: − polizeiliche Aufgaben − Verwaltungs- und sonstige Aufgaben − Technik − Organisation der Polizei und Zusammenarbeit − Personal/Führung. Hierzu wurde der jeweilige Stand erhoben und bewertet, um Anpassungs- beziehungsweise Entwicklungsbedarf abzuleiten sowie Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.

2.5

Mitarbeiterbeteiligung

Für Hinweise von Mitarbeitern wurde eine zentrale elektronische Postadresse eingerichtet. ([email protected]). Insgesamt gingen 34 Beiträge1 ein. Diese wurden nach Eingang durch die Geschäftsstelle jeweils gesichtet, bewertet und themenbezogen in die Beratung der Kommission eingebracht. Im Ergebnis beinhalten die Hinweise ganz überwiegend Gesichtspunkte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strukturänderungen von Bedeutung sind, da sie Einzelheiten der Ausgestaltung der Organisation betreffen.

Die eingegangenen Hinweise werden anonymisiert und systematisiert den Verantwortlichen für die Umsetzung der anstehenden Strukturänderungen zur Verfügung gestellt.

1

Stand: 30. Juni 2010. Seite 6 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 3.

Ausgangslage

3.1

Bisherige Entwicklung der Polizei Brandenburg2

Die Entwicklung der Polizei Brandenburg war in der Anfangsphase stark vom Übergang von der Deutschen Volkspolizei zu einer Polizei im demokratischen Rechtsstaat geprägt. Der Personalbestand umfasste nach der Wende im Wesentlichen Bedienstete der ehemaligen Deutschen Volkspolizei.

Zunächst lag der Schwerpunkt im zügigen Aufbau einer funktionsfähigen Polizei, um auf der Grundlage des neuen Rechts die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und zum Teil anderen Kriminalitätsformen erfolgreich begegnen zu können.

Die damals gewählte Struktur mit fünf Polizeipräsidien und einem Polizeipräsidium der Wasserschutzpolizei, einem eigenen Landeskriminalamt, einer Bereitschaftspolizei, der Landespolizeischule und dem Zentraldienst der Polizei für Technik und Beschaffung bildete eine zeitgemäße und situationsgerechte Polizeiorganisation, die einen hohen Führungsanteil aufwies.

Die durch Aus- und Fortbildung sowie die erfolgreiche Arbeit gestiegene Kompetenz der Polizei ermöglichte vor dem Hintergrund von Personaleinsparungen 2002 eine Neuorganisation.

3.2

Organisation

Derzeit gliedert sich die Polizei Brandenburg in der Fläche in die Polizeipräsidien Frankfurt (Oder) und Potsdam. Als untere Landesbehörden sind sie für alle polizeilichen Belange zuständig und nehmen auch die Aufgaben als Versammlungs- und Waffenbehörde wahr und vollziehen Teile des Vereinsrechts. Den Polizeipräsidenten sind insgesamt 15 Schutzbereiche zugeordnet. Diese gliedern sich in der Fläche in 50 (Land)-Polizeiwachen, neun Wachen der Wasserschutzpolizei und fünf Autobahnpolizeiwachen. Alle Schutzbereiche verfügen jeweils über eine Führungsstelle, Wach- und Wechseldienst, Revierdienst, Diensthundführer, Kriminalpolizei, einen Verkehrsdienst sowie ein Sachgebiet Prävention.

2

Siehe auch: Dokumentation der Reform der Polizei, Ziff.1, S. 7 ff., MI BB, 5. August 2003. Seite 7 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Aktuelle Organisation der Polizei Brandenburg (siehe auch Anlage 1) Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Abteilung IV

PP Frankfurt (Oder)

LKA

ZDPol

FHPol

LESE

PP Potsdam

Schutzbereiche

Abteilungen

Bereiche

Bereiche

Organisationseinheiten

Schutzbereiche

Zentralstellenaufgaben

Zentralstelle für Beschaffung, Technik u. Logistik

1. Einsatzhundertschaft

Prignitz

2. Einsatzhundertschaft

OstprignitzRuppin

3. Einsatzhundertschaft

Havelland

4. Einsatzhundertschaft

Oberhavel

Technische Einsatzeinheit

Potsdam

Uckermark

Barnim

Märkisch Oderland

Lehre/Forschung (Studiengänge, Ausbildung und Zentrale Fortbildung)

IT (u. a. Digitalfunk) Ermittlungen

Kampfmittelbeseitigungsdienst Polizeiärztlicher Dienst

Oder-Spree/ Frankfurt (O.)

Staatsschutz

Internationales Zentrum

Heilfürsorge Zentrale Bußgeldstelle

DahmeSpreewald

Immobilien-ServiceCenter

Kriminalwissenschaftliches Zentrum

OberspreewaldLausitz

Zentrum für Zeitgeschichte der Polizei

Versorgungsstelle

Cottbus/ Spree-Neiße

PolizeiHubschrauberstaffel

Landeswebredaktion Spezialeinheiten Einsatz- und Ermittlungsunterstützung

Brandenburg

Teltow-Fläming

Zentrale Zulassungsstelle

Personenschutz

Dienststellenberatung

Elbe-Elster

Disziplinarermittlung

Polizeiwachen

Autobahnpolizei

Wasserschutzpolizei

Kriminalpolizei

Verkehrsdienste

Prävention

Einsatztraining

Das Landeskriminalamt mit Sitz in Eberswalde hat als Landesoberbehörde neben der Zentralstellenfunktion auch landesweite Zuständigkeiten in der Ermittlungsführung. Hierzu verfügt es über drei Außenstellen. Darüber hinaus sind beim Landeskriminalamt die Spezialeinheiten und das kriminalwissenschaftliche Zentrum angesiedelt.

Die Landeseinsatzeinheit der Polizei (LESE) mit Hauptsitz in Potsdam umfasst die Bereitschaftspolizei, die Hubschrauberstaffel und das Personenschutzkommando.

Die Fachhochschule der Polizei ist eine eigenständige Bildungseinrichtung der Polizei Brandenburg und hat ihren Sitz in Oranienburg. Zu ihr gehören auch das Internationale Zentrum, die Dienststellenberatung sowie das Zentrum für Zeitgeschichte der Polizei.

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) mit Hauptsitz in Zossen ist die zentrale Dienstleistungseinrichtung der Polizei und insbesondere zuständig für die Beschaffung der polizeilichen Technik und die IuK-Struktur der Polizei und des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Seite 8 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Darüber hinaus umfasst der ZDPol die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, den Polizeiärztlichen Dienst, das Immobilien Service Center und die Landeswebredaktion. Er ist zuständig für die Bearbeitung von Versorgungsleistungen und Anwartschaften, die Ermittlung in Disziplinarverfahren und die Zulassung der Fahrzeuge der Polizei. Zudem obliegen dem ZDPol mit der Zentralstelle für Beschaffung und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst auch nichtpolizeiliche, übergreifende Aufgaben mit landesweiter, zum Teil länderübergreifender Zuständigkeit.

3.3

Personal

Die Funktionen der Polizei gliedern sich zu 78,7 Prozent in die des Vollzugsdienstes und zu 21,3 Prozent in die der Verwaltung. Letztere umfassen neben der internen Verwaltung den vollzugsunterstützenden Bereich, einschließlich der Kriminaltechnik. Darüber hinaus erledigt die Polizei übertragene Aufgaben, zum Beispiel die Ausführung des Waffenrechts. Der Anteil der „klassischen“ Verwaltung beträgt insgesamt lediglich zirka fünf Prozent.

Ein Bundesvergleich zeigt, dass die Personalausstattung relativ hoch liegt (vgl. Anlage 2).

3.4

Technik/Ausstattung

Die technische Ausstattung, insbesondere mit Informationstechnik und -infrastruktur sowie Fahrzeugen ist gut. Beleg hierfür ist unter anderem: − Die Polizei Brandenburg verfügt über rund 1.550 Dienstkraftfahrzeuge. Der gesamte Fuhrpark hat ein Durchschnittsalter von knapp dreieinhalb Jahren, die Funkstreifenwagen von unter zwei Jahren. − Die gesamte Bootstechnik der Wasserschutzpolizei, 36 Boote, wurde mit einem innovativen Bootsneubauprogramm in den Jahren 2003 bis 2008 kontinuierlich modernisiert. Damit verfügt sie über eine den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechende Ausstattung. − Den Bediensteten stehen rund 7.100 Arbeitsplatzrechner und 2.360 mobile Rechner zur Verfügung, die die zahlreichen IT-Fachverfahren unterstützen. − Jeder Polizeivollzugsbeamte ist individuell mit einer ballistischen Unterziehschutzweste der Schutzklasse 1 ausgestattet. − Bis Ende 2010 wird die landesweite Einführung der neuen funktionalen blauen Dienstbekleidung in der Polizei des Landes Brandenburg abgeschlossen sein.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 3.5

Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes, die Aufstiegsausbildung zum gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst sowie die zentrale Fortbildung der Polizei obliegen der Fachhochschule der Polizei (FHPol). Der Studiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wird seit dem 1. Oktober 2007 als akkreditierter Bachelor-Studiengang "B.A. - Polizeivollzugsdienst/Police Service" geführt. In diesem Zusammenhang wurde die FHPol auf Grundlage des am 24. Oktober 2007 novellierten Brandenburgischen Polizei-Fachhochschulgesetzes (BbgPolFHG) zum 1. Januar 2008 neu organisiert.

Die Fortbildung gliedert sich seit 2002 in zentrale und dezentrale Bereiche. Die dezentrale Fortbildung liegt nicht in der Zuständigkeit der FHPol, sondern ist Aufgabe der übrigen Polizeibehörden und -einrichtungen und umfasst unter anderem das Einsatztraining und das Führungskräftetraining.

3.6

Leistungsfähigkeit

Die Arbeit der Polizei Brandenburg ist erfolgreich. Mit ihren Leistungen trug die Polizei wesentlich dazu bei, die Kriminalität deutlich zurückzudrängen und die Zahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren signifikant zu senken. Einsätze des täglichen Dienstes und aus besonderem Anlass werden in der Regel routiniert und professionell bewältigt.

Die insgesamt registrierte Kriminalität ist im Land Brandenburg zwischen 1996 und 2009 nahezu kontinuierlich gesunken (vgl. Anlagen 3 und 4). Wurden 1996 noch fast 300.000 Straftaten registriert, lag diese Zahl im Jahr 2009 bei nur 200.474 – das entspricht einem Rückgang um fast 33 Prozent. Die Kriminalitätshäufigkeitszahl hat von 11.697 registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner auf 7.947 abgenommen. Dennoch gehört Brandenburg, nach Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu den stark mit Kriminalität belasteten Flächenländern. Deutlich höhere Werte erreichen nur die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin.

Die Struktur der Kriminalität hat sich deutlich verändert. Einen starken Rückgang gab es bei der Diebstahlskriminalität. Machten Diebstähle 1996 noch fast 60 Prozent sämtlicher registrierter Straftaten aus, ist ihr Anteil dreizehn Jahre später auf 40 Prozent gesunken. Der Rückgang der Gesamtkriminalität ist weitgehend auf die Abnahme der Diebstahlsdelikte zurückzuführen. Dagegen hat sich der Anteil der Vermögens- und Fälschungsdelikte auf 16 Prozent beinahe verdoppelt. Innerhalb der Vermögens- und Seite 10 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Fälschungsdelikte haben besonders Betrugsstraftaten deutlich zugenommen. Hier ist ein grundsätzlicher Wandel bei Eigentums- und Vermögensdelikten zu beobachten, weg vom unmittelbaren Diebstahl zu anderen Arten der Bereicherung, bei denen immer häufiger auch elektronische Medien eine Rolle spielen. Im Zuge des Beitritts Polens zum Schengenraum entfielen am 21. Dezember 2007 die Grenzkontrollen. Der zuvor prognostizierte Anstieg der Kriminalität in den Grenzregionen zu Brandenburg ist weitgehend ausgeblieben. In den Grenzgemeinden ist seit dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze eine rückläufige Entwicklung der Kriminalität – mit Ausnahme der Entwicklung von Diebstahlsdelikten – ersichtlich. In der Grenzregion wurden im Jahr 2009 insgesamt 23.241 Straftaten registriert. Damit hat sich die Anzahl der Straftaten in den Grenzgemeinden innerhalb der letzten fünf Jahre um 4.945 beziehungsweise 17,5 Prozent reduziert (2005 = 28.186 Straftaten).

Die Zahl der Verkehrsunfälle ist seit 1991 kontinuierlich zurückgegangen. Insbesondere die Zahl der Verletzten und Toten hat sich seit den Höchstständen Mitte der 1990´er Jahre zwischenzeitlich nahezu halbiert (vgl. Anlage 5). Im Jahr 2009 verzeichnete Brandenburg mit einer Verringerung um neun Prozent gegenüber dem Vorjahr, von 222 auf 202 einen höheren Rückgang der Zahl der Verkehrstoten als der Bundestrend (-7,1 Prozent). Trotz des Rückgangs der Häufigkeitszahl von 363 Verkehrstoten je eine Million Einwohner im Jahr 1991 auf 80 im Jahr 2009 hat sich die Position Brandenburgs im Ländervergleich nicht verändert. Nach wie vor hat Brandenburg mit einer Häufigkeitszahl von 80 Verkehrstoten je eine Million Einwohner im Ländervergleich hier eine der höchsten Belastungen. Die durchschnittliche Häufigkeitszahl liegt in Deutschland 2009 bei 51 Verkehrstoten.

Bei der Anzahl der Personenschadensunfälle je 100.000 Einwohner liegt Brandenburg seit dem Jahr 2004 unter dem Bundesdurchschnitt und war hier im Jahr 2008 mit 343 Unfällen je 100.000 Einwohner gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 390 Unfällen das Bundesland mit der geringsten Häufigkeitszahl. Dieser Trend zeigt sich auch bei der Entwicklung der Zahl der Verletzten bei Verkehrsunfällen je 100.000 Einwohner. Hier liegt Brandenburg seit 2002 unter dem Bundesdurchschnitt und war in den Jahren 2007 (Brandenburg: 469, Bund: 524) und 2008 (Brandenburg: 421, Bund: 498) das Bundesland mit der geringsten Häufigkeitszahl in diesem Bereich.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Die Zahl der Einsätze im täglichen Dienst ist mit zirka jährlich 370.000 bis 380.000 in den vergangenen fünf Jahren im Wesentlichen konstant geblieben beziehungsweise hat sich nur geringfügig erhöht. Die Schwerpunkte ergeben sich aus den Anlagen 6 und 7. Diese Einsätze werden fast ausschließlich durch den Wach- und Wechseldienst bewältigt.

Für geschlossene Einsätze wird hauptsächlich die Bereitschaftspolizei herangezogen. Im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung der Bundesländer kommt die Bereitschaftspolizei auch außerhalb Brandenburgs zum Einsatz. Ebenso wird im Bedarfsfall ergänzend auf Einsatzeinheiten anderer Länder beziehungsweise des Bundes zurückgegriffen. Darüber hinaus unterstützt die Bereitschaftspolizei die Polizeibehörden auch im täglichen Dienst.

4.

Zukunftsannahmen

4.1

Allgemein

In den nächsten zehn Jahren ist ein Rückgang der Bevölkerung in Brandenburg um 5,4 Prozent3 von heute zirka 2,5 Millionen auf 2,37 Millionen Einwohner zu erwarten. Damit einher geht eine überproportionale Alterung der Gesellschaft, die auf den Geburtenrückgang und die Abwanderung, insbesondere jüngerer Frauen zurückzuführen ist (vgl. Anlage 8). Der Anteil der über 65-Jährigen wird von heute bereits 22,6 Prozent auf 28 Prozent und künftig noch weiter steigen.4 Allerdings wirkt sich die demographische Entwicklung regional unterschiedlich aus. Die Unterschiede zwischen dem Berliner Umland und den als weiterer Metropolenraum5 bezeichneten äußeren Landesteilen werden sich weiter vertiefen. Zu erwarten ist, dass im Jahr 2020 rund 40 Prozent der Bevölkerung im Berliner Umland leben und sich damit auf zirka zehn Prozent der Fläche Brandenburgs konzentrieren werden.6

Mit der Bevölkerungsentwicklung einhergehend sind strukturelle Veränderungen im Bereich der Kriminalität, der Verkehrsunfälle und der Einsatzlage zu erwarten.

3

4 5

6

Einwohnerzahl am 30.11.2009 (letzte verfügbare amtliche Meldung): 2.512.312 Einwohner. Prognose für 2020: 2.376.490 Einwohner; gemäß: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Landesamt für Bauen und Verkehr, Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009-2030 2010, S. 26. Ebenda, Ziff. 2.1, S. 12 und Ziff. 5.1.3, S. 39. Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009; veröffentlicht als Rechtsverordnung im GVBl. für das Land Brandenburg Teil II, Nr. 13 vom 14. Mai 2009; aus: ebenda. Gemäß: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Landesamt für Bauen und Verkehr, Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009-2030, Ziff. 2.1, S. 12 und Ziff. 4.2, S. 27. Seite 12 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Entwicklung von Straftaten und Verkehrsunfällen bedürfen differenzierter Betrachtung. Infolge der Alterung ist jedoch durchaus ein Rückgang von Kriminalität wahrscheinlich.

4.2

Kriminalität

Auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik auf der Ebene der Gemeinden für den Zeitraum 1996 bis 2007 und der Analyse der Entwicklung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht wurden Szenarien zu den Deliktsbereichen Jugend-, Gewalt- und Diebstahlskriminalität entwickelt. Eine Verwendung demographischer Projektionen zur Szenarioentwicklung ist, wenn auch nicht frei von Kritik, durchaus sinnvoll, da ausschließlich Kriminalitätsbereiche betrachtet wurden, die stark altersbedingte Straftaten umfassen.

Der Geburtenknick der Nachwendezeit, der bis 1994 zu einer Halbierung der Zahl der jährlichen Geburten führte, erreicht in den kommenden Jahren die von Kriminalität am stärksten belasteten Altersgruppen abrupt.

Diese demografiegestützten Szenarien zur künftigen Kriminalitätsentwicklung deuten auf einen Rückgang der Jugend- und Gewaltkriminalität durch die demographische Alterung hin. Lediglich im unmittelbaren Umland von Berlin - hier im Wesentlichen im westlichen Umland von Potsdam - ist mit einem Zuwachs zu rechnen. Hingegen kann in Gemeinden - bereits ab einer Entfernung von zehn bis zwanzig Kilometern außerhalb des Stadtgebietes von Berlin - aus demographischer Sicht mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden.

Wie oben bereits erwähnt, ist der Rückgang der Gesamtkriminalität weitgehend auf die Abnahme der Diebstahlsdelikte zurückzuführen (vgl. Anlage 9). Der Umfang der übrigen Kriminalitätsfelder hat hingegen insgesamt leicht zugenommen, so dass mit einem tendenziell unveränderten Sockel an Kriminalität zu rechnen ist, bei dem der Anteil der ermittlungsintensiveren Vermögensdelikte, insbesondere auch solcher mit Internetbezug, ansteigen wird. Hinzu kommen eine steigende Internationalität und eine anwachsende Verflechtung von Täterstrukturen.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 4.3

Straßenverkehr7

Die Entwicklung des Straßenverkehrs verläuft in den verschiedenen Verkehrsbereichen sehr unterschiedlich.

Bis zum Jahr 2025 werden gegenüber 2006 die Fahrleistungen im motorisierten Individualverkehr (MIV) um zirka 20 Prozent zurückgehen, obwohl sich der Motorisierungsgrad (PKW je 1000 Einwohner) in Brandenburg bis 2025 um zirka zehn Prozent erhöhen wird. Besonders betroffen ist hier der Binnenverkehr innerhalb Brandenburgs infolge der demographischen Veränderungen.

An Bedeutung gewinnen das Fahrrad sowie der öffentliche Personennahverkehr. Der Quell-/ Zielverkehr, also der Verkehr dessen Start oder Ziel der Fahrt in Brandenburg liegt, und der Durchgangverkehr des MIV werden leicht ansteigen. Die Unterschiede in der Entwicklung liegen in den unterschiedlichen Zwecken des jeweiligen Verkehrs begründet.8

Im Schwerverkehr (LKW über 3,5t) ist ein gegensätzlicher Trend prognostizierbar. Hier ist ein Anstieg von zirka 25 Prozent zu erwarten. Im Binnenverkehr ist zwar in diesem Bereich von einem Rückgang von zirka 20 Prozent und im Quell-/ Zielverkehr nur von einer leichten Steigerung von zirka zehn Prozent auszugehen, jedoch ist im Durchgangsverkehr eine Verdreifachung der Fahrleistungen prognostiziert. Werden heute noch die meisten Kilometer des Schwerverkehrs im Binnenhandel Brandenburgs gefahren, so wird 2025 der Durchgangsverkehr den Schwerpunkt bilden. Für Brandenburg bedeutet dies, dass sich auf den Bundesautobahnen bis 2025 bis zu dreimal mehr LKW bewegen werden als heute. Auswirkungen sind auf die Unfalllage, insbesondere die Schwere der Unfälle, und die Verkehrsbehinderungen zu erwarten.

4.4

Einsatz

Im Hinblick auf die Zahl der Einsätze bestehen regional große Unterschiede. Einsatzschwerpunkte bilden die Dienstellen im Berliner Umland und in den kreisfreien Städten.

7

8

Quelle: Gesamtverkehrsprognose 2025 für die Länder Berlin und Brandenburg, Berlin, 21.12.2009; PTV Planung Transport Verkehr AG und TCI Röhling Transport Consulting International im Auftrag der Länder Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, und Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Wege zur Arbeit, Ausbildung oder zum Einkauf mit ihren kurzen Wegen dominieren im Binnenverkehr. Hier wirken die Veränderungen der Raumstruktur und die daraus resultierenden Wahlmöglichkeiten besonders deutlich. Demgegenüber spielen im Quell- und Zielverkehr Wegezwecke wie „Freizeit“ und „Dienstlich“ eine größere Rolle. Hier sind Verlagerungseffekte zu anderen Verkehrsmitteln und der Einfluss der erhöhten Kosten weniger ausgeprägt. Der Durchgangsverkehr hat den geringsten Anteil an der Verkehrsleistung des Pkw-Verkehrs bezogen auf das Planungsgebiet. Mit 2,3 Mio. Fahrzeugkilometern pro Tag bleibt diese vom Bezugsjahr 2006 zur Prognose 2025 nahezu konstant“. aus: ebenda, Ziff. 6.2.2, S. 69. Seite 14 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung im Zuge des demographischen Wandels weiter verstärken wird. Mit einem Rückgang der Zahl der Einsätze insgesamt ist allenfalls im Zuge der demographischen Entwicklung zu rechnen. Für eine Verringerung darüber hinaus liegen keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr dürfte sich die Einsatzbelastung, abgesehen von den demographischen Einflüssen, im Wesentlichen auf dem bisherigen Niveau bewegen. Die demographische Entwicklung wird jedoch nicht zu Einsparungen führen, da in der Fläche die polizeiliche Mindestversorgung aufrechtzuerhalten ist.

Darüber hinaus ist künftig eine höhere Belastung des Wach- und Wechseldienstes aber auch der Bereitschaftspolizei durch Einsatzmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Staatsbesuchen, absehbar. Diese ergeben sich vor allem aus der Nähe zur Bundeshauptstadt und dem Flughafen BBI.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 II.

Aufgabenkritik

Der Polizei sind repressive und präventive Aufgaben per Gesetz übertragen. Zusätzlich nimmt sie verschiedene Verwaltungsaufgaben wahr. Die Kommission hat die einzelnen polizeilichen Aufgabenfelder untersucht.

1.

Gefahrenabwehr

1.1

Allgemein

Die Polizei nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr. Mit dem Brandenburgischen Polizeigesetz (BbgPolG) sind ihr die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr) und in diesem Rahmen auch die Aufgabe, Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) sowie die Überwachung des Straßenverkehrs und des Verkehrs auf schiffbaren Wasserstraßen, einschließlich Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen, in originärer Zuständigkeit übertragen. Darüber hinaus sind ihr spezialgesetzlich Aufgaben zugewiesen, zum Beispiel im Rahmen des Versammlungsrechts.

Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr liegt zwar zunächst grundsätzlich bei den Ordnungsbehörden9, der Polizei obliegt es jedoch, in subsidiärer Zuständigkeit im Sinne einer Eilzuständigkeit, die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen sowie den Schutz privater Rechte zu sichern.

Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr wird beklagt, dass die originär zuständigen Ordnungsund Sonderordnungsbehörden ihre Aufgaben außerhalb der Bürodienstzeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Ruhestörungen und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, nicht immer in ausreichendem Maße wahrnehmen. Sofern sich örtlich oder regional Schwerpunkte abzeichnen, wird angeregt, vor Ort eine Lösung zu finden, indem sich Polizei und originär zuständige Behörde abstimmen.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist zentrale Aufgabe der Polizei und nicht verzichtbar.

1.2

Verkehrsunfallaufnahme

Im Zusammenhang mit der Verkehrsunfallaufnahme ergibt sich für die Polizei zunächst die Verpflichtung, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere im fließenden Verkehr durch entsprechende Maßnahmen abzuwehren. Gleichzeitig sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. 9

§ 1Abs. 1 i. V. m. §§ 4 und 5 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG). Seite 16 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Die Verkehrsunfallaufnahme ist eine polizeiliche Aufgabe, deren Wahrnehmung im pflichtgemäßen Ermessen liegt. Die wesentlichen Ziele der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme sind:10 − Beseitigung unfallbedingter Gefahren − Erforschung von Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten − Gewinnung von Erkenntnissen hinsichtlich sonstiger Straftaten − Erkennung von Unfallbrennpunkten durch statistisch auswertbare Daten zum Unfallgeschehen beziehungsweise zu Unfallörtlichkeiten − Hilfe bei der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche. Polizeiliche Maßnahmen richten sich in Art und Umfang vornehmlich nach der Schwere der Unfallfolgen und lassen insofern grundsätzlich eine Entscheidung zur Priorisierung im Verhältnis zur anderen polizeilichen Einsatzanlässen zu. Je geringer die Folge des jeweiligen Verkehrsunfalls, desto eher unterliegt dessen Aufnahme der Priorisierung und kann gegebenenfalls hinter anderen Einsatzanlässen zurückstehen.

Für eine generelle Regelung, künftig bestimmte Verkehrsunfälle nicht mehr durch die Polizei aufnehmen zu lassen, kämen allenfalls die sogenannten Bagatellunfälle11 infrage. Diese Unfälle umfassen knapp die Hälfte12 der Sachschadensunfälle insgesamt.

Allerdings lässt sich die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme nicht ohne weiteres von den übrigen Aufgaben der Polizei trennen. Insbesondere lässt sich kein spezifisches Einsparpotenzial ableiten, da die Verkehrsunfallaufnahme fast ausschließlich durch Mitarbeiter des Wach- und Wechseldienstes erfolgt. Diese sind jedoch ohnehin erforderlich, um auch künftig eine angemessene Flächenpräsenz und damit angemessene Interventionszeiten zu gewährleisten.

Eine wirksame Ersparnis wird eher gesehen, wenn das gesamte Verfahren der Unfallaufnahme und -bearbeitung weiter beschleunigt beziehungsweise vereinfacht, insbesondere auch weiter technisch unterstützt würde.

Erlass MI BB vom 13. November 2006, GeschZ.: IV/4.3.2 – 45-4. Gemäß der bundeseinheitlich gültigen Kategorisierung sind diese Verkehrsunfälle der Kategorie 5 (sonstige Unfälle mit Sachschaden), 1. Alternative (ohne Alkoholeinwirkung und geringfügiger Verkehrsordnungswidrigkeit) zuzuordnen. 12 Nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Daten können im Land Brandenburg für das Jahr 2009 in etwa 35.000 der insgesamt zirka 74.000 Verkehrsunfälle mit Sachschaden, dieser Kategorie zugeordnet werden. 10 11

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 1.3

Begleitung von Groß- und Schwertransporten

Großraum- und Schwertransporte auf der Straße sind erlaubnis- beziehungsweise genehmigungspflichtig, da sie die allgemein rechtlich vorgegebenen Maße und Gewichte überschreiten. Werden zudem bestimmte Fahrzeugbreiten und -gewichte in Abhängigkeit zur Streckenführung und Straßenart überschritten, ist derzeit grundsätzlich eine polizeiliche Begleitung13 von Großraum- und Schwertransporten erforderlich. Die Anordnung der Begleitung trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Im Rahmen der Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) werden derzeit Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei geprüft. Grundsätzlich sehen die Innenminister und -senatoren der Länder dringenden Handlungsbedarf zur Entlastung der Polizei bei der Durchführung technischer Abfahrtskontrollen und erforderlicher Begleitmaßnahmen, insbesondere auch, da diese keine originären polizeilichen Aufgaben sind. Hintergrund ist der in den vergangenen Jahren signifikante Anstieg der Anzahl von Transporten mit angeordneter Polizeibegleitung.

Ein einheitliches Vorgehen ist hier sinnvoll, da Groß- und Schwertransporte regelmäßig die Ländergrenzen überschreiten.

Die Erörterung ist noch nicht abgeschlossen, so dass der IMK bislang keine beschlussfähige Vorlage zuging. Grundsätzlich sollten Möglichkeiten zur Entlastung der Polizei konsequent genutzt und die hierzu erforderliche Entwicklung tragfähiger Lösungen unterstützt werden. Angesichts der derzeitigen, umfänglichen Befassung auf Bundesebene sieht die Kommission keinen Raum für eigene Empfehlungen sondern vielmehr ein Vorgehen im Rahmen des laufenden Prozesses.

2.

Kriminalitätsbekämpfung

Die Polizei unterliegt dem Legalitätsprinzip und ist damit zur Verfolgung sämtlicher bekannt gewordener Straftaten von Amts wegen verpflichtet. Bei Ermittlungshandlungen unterliegt die Polizei zudem den Weisungen der Staatsanwaltschaft.

13

Wesentliche Bestimmungen zur polizeilichen Tätigkeit im Rahmen der Transportdurchführung ergeben sich aus der VwVStVO zu § 29 Abs. 3. Seite 18 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Die Aufgabenwahrnehmung selbst steht nicht zur Disposition. Optimierungspotenzial ergibt sich im Hinblick auf die Organisation. Insbesondere die bisherige Praxis der Bearbeitung der Massen- und Häufigkeitskriminalität bietet hier Ansätze. Das hohe Vorgangsaufkommen bindet erhebliche Ressourcen innerhalb der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Hier bedarf es kontinuierlich klarer Prioritätenentscheidungen, die durch entsprechende Regelungen und organisatorische Maßnahmen gestützt werden sollten.

Wesentlich für erfolgreiche kriminalpolizeiliche Arbeit ist die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Justiz. Grundlegend hierbei sind einheitliche Abgrenzungen, feste Ansprechpartner und kompatible Zuständigkeitsregelungen. Die Zusammenarbeit lässt sich weiter verbessern, wenn bestehende Brüche in der Kriminalitätsbekämpfung vermieden werden, die auf unterschiedliche örtliche Zuständigkeiten zurückzuführen sind. Künftig sollte deshalb die Deckungsgleichheit im Bereich der Zuständigkeiten hergestellt werden.

Des Weiteren besteht in der Zusammenarbeit mit der Justiz Optimierungspotenzial im Bereich der Technik, insbesondere im Zusammenhang mit der Übersendung von Papierakten. Perspektivisch sollten grundsätzlich eine Erweiterung des elektronischen Datenaustausches sowie der elektronischen Aktenführung erfolgen.

3.

Polizeiliche Prävention

Die Polizei unternimmt vielfältige Aktivitäten zur Verkehrsunfall- und zur Kriminalprävention. Der Auftrag ergibt sich aus der gesetzlichen Pflicht zur Gefahrenabwehr einschließlich der Verhütung von Straftaten sowie dem polizeilichen Aufgabenverständnis.

Polizeiliche Prävention ist zunächst grundsätzlich Aufgabe eines jeden Polizeivollzugsbeamten. Spezielle Präventionsmaßnahmen die sich an Zielgruppen und Phänomenen orientieren, werden im Wesentlichen vor Ort durch die Sachgebiete Prävention, einschließlich der Puppenbühnen, sowie die Sicherheits- und Präventionsberater gewährleistet. Zentrale Aufgaben sowie Gremienarbeit obliegen dem Landeskriminalamt sowie dem Ministerium des Innern, koordinierende und übergreifende Aufgaben den zuständigen Stabsbereichen der Polizeipräsidien.

Die Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Beitrag der Polizei muss sich an ihren speziellen Fähigkeiten und Möglichkeiten ausrichten und sollte sich deshalb stärker an konkreten Seite 19 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Problemen, zum Beispiel täterorientierte Maßnahmen und polizeiliche Brennpunkte, orientieren. Im Übrigen sollte sich die Polizei bemühen, andere Träger in eine gemeinsame Arbeit einzubeziehen.

Die vorhandenen Ressourcen für zielgruppen- und phänomenorientierte Prävention sind sachgerecht zu bündeln. Hierzu sind insbesondere Kriminal- und Verkehrsprävention zusammenzuführen. Für besonders spezialisierte Belange der Prävention, die fachlich nicht durch Polizeibeamte im Rahmen des allgemeinen Dienstes geleistet werden können, sollen auch künftig eigene Organisationseinheiten vorgesehen werden.

4.

Unterstützung der Justiz

Die Polizei leistet anderen Behörden Vollzugshilfe. Schwerpunkte bei der Unterstützung der Justiz durch die Polizei liegen in der Zu- und Vorführung von Verhafteten zum Gericht sowie im Transport von Verhafteten.

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Polizei und Justiz ist seit Oktober 2007 auf Grundlage von Fallgruppen durch Abstimmung der Ressorts auf Abteilungsleiterebene vorläufig festgelegt.

Problematisch ist, dass diese Belastung der Polizei mit Transportaufgaben für die Justiz zusätzlich durch Restriktionen des - innerhalb der Justiz gültigen - sogenannten Vollstreckungsplanes weiter erhöht wird. Diese führen dazu, dass auf Grund einer Sortierung der Häftlinge nach bestimmten Kriterien nicht mehr die dem Haftgericht nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zuständig ist sondern eine zum Teil weit entfernte. An die Polizei ergeht dann die Anforderung, den Transport demgemäß zur zuständigen Justizvollzugsanstalt durchzuführen.

Kritisch für die Polizei ist insbesondere, dass Transporte in der Regel nicht planbar sind und die Polizeiorganisation durch die Bindung von Personal über einen längeren Zeitraum belastet.

Die Unterstützung der Justiz durch die Polizei bedarf kritischer Prüfung und sollte deutlich reduziert werden. Dies betrifft insbesondere Transportaufgaben.

5.

Verwaltungsaufgaben und Vollzugsunterstützung

Die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben und Aufgaben der Vollzugsunterstützung sind für die Arbeit der Polizei unverzichtbar. Sie binden derzeit etwa ein Fünftel der Polizeibediensteten.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 5.1

Verwaltung

Der Bereich der „klassischen“ Verwaltung beinhaltet die für das Funktionieren der Organisation und den Dienstbetrieb notwendigen Querschnittsaufgaben, zum Beispiel Haushalt, Organisation, Rechtsangelegenheiten, Technik und Liegenschaften sowie Personal.

Bereits in der heutigen Organisation sind die betreffenden Strukturen vergleichsweise schlank. Der Anteil der Mitarbeiter in der Verwaltung im engeren Sinne am Gesamtpersonalbestand beträgt zirka fünf Prozent. Ungeachtet dessen ergeben sich Möglichkeiten der weiteren Optimierung, unter anderem durch Zusammenlegung von Organisationseinheiten und Technik sowie infolge der Personalreduzierung.

Kritisch zu sehen ist eine Verwendung von Polizeivollzugsbeamten im Bereich der Verwaltung. Die Aufgabenwahrnehmung sollte in der Regel qualifizierten Verwaltungsmitarbeitern vorbehalten sein. Einzelheiten und weiteres Vorgehen sind im Rahmen der Fortschreibung der Stellen- und Personalentwicklungsplanung Aufgabe der Funktionsbewertung.

5.2

Vollzugsunterstützung

Die Aufgaben der Vollzugsunterstützung umfassen - in den Polizeipräsidien und im Landeskriminalamt 

die Geschäftsdienste



die Einsatz-/Führungskräftetrainer



die kriminalpolizeiliche Unterstützung durch Tatortdienste (Kriminaltechnik/Erkennungsdienst), die Datenhaltung und das kriminalwissenschaftliche Zentrum.

- die Fachhochschule der Polizei - den Zentraldienst der Polizei. Diese Aufgaben sind im Hinblick auf ihre, die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung stützende Funktion unabweisbar. Inwiefern diese künftig auf dem gegenwärtigen Niveau Bestand haben, sollte kritisch untersucht werden. Ansätze zur Optimierung ergeben sich grundsätzlich im Zuge der Straffung und Verschlankung der Organisation.

Für den Bereich der Kriminaltechnik/Forensik wird auf Grund der hohen quantitativen und qualitativen Anforderungen und der dynamischen Entwicklung zunächst kein Potenzial für Personaleinsparungen Seite 21 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 gesehen. Jedoch sollten die Möglichkeiten von Kooperationen und der Nutzung von Fremdleistungen im Einzelfall, zum Beispiel durch Laborleistungen Dritter, geprüft werden. Eine durchgehende Auslagerung von Untersuchungen erscheint jedoch nicht angezeigt, insbesondere um die Zusammenarbeit zwischen dem Spurensichernden und der auswertenden Stelle sowie eine einheitliche Spurenuntersuchung zu gewährleisten.

Die Bündelung der Aus- und Fortbildung an der Fachhochschule der Polizei als eigenständige Bildungseinrichtung der Polizei hat sich bewährt. Ebenso wird kein grundsätzlicher Bedarf für Änderungen im Hinblick auf die zentralen polizeilichen Dienstleistungsfunktionen des Zentraldienstes der Polizei gesehen.

5.3

Sonstige Aufgaben

a)

Recht

Den Polizeipräsidien sind die Aufgaben als - Waffenbehörde und - Versammlungsbehörde sowie im Zusammenhang mit dem Vereinsrecht − der Vollzug von Vereinsverboten − die Funktion als zuständige Behörde für die Anmeldung von Ausländervereinen und − die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übertragen.

Diese Aufgaben berühren zwar polizeiliche Tätigkeitsfelder sind jedoch keine eigentlichen polizeilichen Aufgaben. Für eine eventuelle Verlagerung dieser Aufgaben kämen nur die Kommunen in Betracht. Allerdings wäre die entsprechende Ausrichtung der einzelnen Verwaltungen auf diese Aufgabe deutlich aufwändiger, weil sie durch eine größere Anzahl von Aufgabenträgern erfüllt werden müssten. Zudem unterläge die Übertragung dem Konnexitätsprinzip gemäß Art. 97 Absatz 3 Verfassung des Landes Brandenburg, d. h. das Land müsste die den Kommunen entstehenden Kosten erstatten. Im Ergebnis ist die bestehende Lösung die effizientere und kostengünstigere. Insofern wird eine Verlagerung auf die bestehenden kommunalen Strukturen nicht empfohlen.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 b)

Öffentlichkeitsarbeit/Landespolizeiorchester

Die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit umfasst insbesondere die Medien-/Pressearbeit und die Darstellung der Polizei nach innen und außen. Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig, um Transparenz polizeilicher Arbeit und von Entscheidungen zu vermitteln. Sie ist wesentlicher Bestandteil bürgernaher Arbeit sowie Grundlage interner und externer Kommunikation.

Die Strukturen sollten jedoch gestrafft werden. Mit einer weiteren Vereinheitlichung der Darstellung nach innen und außen lassen sich zudem die Effizienz steigern und die Wahrnehmbarkeit verbessern.

Das Landespolizeiorchester wird im Rahmen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Es trägt nicht unmittelbar zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung bei. Der Erhalt eines Landespolizeiorchesters für Zwecke der Außendarstellung der Polizei und als Beitrag zum kulturellen Angebot des Landes bedarf einer politischen Entscheidung. Jedoch sollte das Orchester von Kürzungen des Personals nicht ausgenommen werden.

6.

Fazit

Im Ergebnis der Prüfung wurden keine Aufgaben der Polizei erkannt, die künftig zu verlagern oder grundsätzlich nicht mehr wahrzunehmen wären.

Im Bereich der Aufnahme von Verkehrsunfällen ist ein genereller Rückzug der Polizei nicht möglich, allerdings bietet sich hier nach pflichtgemäßem Ermessen Spielraum für Priorisierungen, besonders bei Bagatellunfällen.

Grundsätzlich ergibt sich in allen Aufgabenbereichen Optimierungspotenzial durch Straffung der Organisation und den zielgerichteten, angemessenen Einsatz von Technik.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 III. 1.

Optimierungspotenzial der Organisation Polizeipräsidien und Schutzbereiche

Derzeit bilden die beiden Polizeipräsidien und die ihnen zugeordneten 15 Schutzbereiche die Flächengliederung der Polizei. Die landesweite Integration erfolgt auf Ebene des Ministeriums des Innern, das aus diesem Grunde auch mit operativen Belangen befasst ist.

Die Polizeipräsidien und die Schutzbereiche verfügen jeweils über eine eigene, einheitlich gestaltete Führungs- und Verwaltungsstruktur mit Stäben beziehungsweise Führungsstellen. Die Stäbe der Polizeipräsidien umfassen über die Struktur der Führungsstellen hinaus jeweils ein Lagezentrum mit Leitstelle sowie einen Führungsstab zur Bewältigung außergewöhnlicher Lagen.

Diese Struktur gewährleistet zwar die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung, erweist sich jedoch als aufwändig, da in jeder Dienststelle die gleichen Grundfunktionen vorhanden sind und daher hohe Ressourcen binden.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Durch Zusammenlegung von Organisationseinheiten sollte die Organisation erheblich gestrafft werden. Eine Zentralisierung von polizeilichen Stabsaufgaben und von Verwaltungsaufgaben bietet erhebliches Rationalisierungspotenzial und bewirkt Synergieeffekte. Insbesondere ließe sich die Wahrnehmung gleichgelagerter Aufgaben zusammenführen, Abstimmungsbedarfe und Berichtspflichten würden deutlich minimiert und die Effektivität der Tätigkeit erhöht.

Zudem ergibt sich die Möglichkeit, bislang im Ministerium des Innern wahrgenommene Aufgaben mit operativem Bezug auf den nachgeordneten Bereich zu verlagern. Allerdings sollte die ungeteilte Dienstund Fachaufsicht im Ministerium des Innern verbleiben.

Die bestehende weitgehende Übereinstimmung der Grenzen der Landkreise14 mit denen der Schutzbereiche hat sich als positiv für die polizeiliche Arbeit und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Verantwortungsträgern erwiesen. Aus polizeilicher Sicht hat die Deckungsgleichheit der polizeilichen Bereiche mit den Landkreisen hohe Bedeutung und sollte auch künftig hergestellt sein. Anzustreben ist daneben auch eine Übereinstimmung mit den Landgerichtsbezirken und damit den Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften.

2.

Wach- und Wechseldienst (WWD)

Der Wach- und Wechseldienst trägt die Hauptlast der operativen polizeilichen Tätigkeit. Er leistet mit seiner wahrnehmbaren Präsenz in der Fläche einen wichtigen Beitrag zur bürgernahen Polizeiarbeit und ist grundlegend für die subjektive Sicherheit. Die Zahl der Beamten soll auch künftig den Streifendienst im bisherigen Umfang ermöglichen.15

Optimierungspotenzial bietet das gegenwärtig ungünstige Verhältnis von Führung und operativen Kräften. Dieses ist strukturell bedingt, da die Vielzahl der Standorte mit einer Rund-um-die-Uhr-Besetzung (24/7) erhebliche Ressourcen bindet, indem unabhängig von der tatsächlichen Lage und der Führungsspanne einheitlich Grundfunktionen erfüllt werden müssen.

Die derzeit 50 Polizeiwachen erfordern insgesamt 602 Bedienstete als Führungs-/Funktionspersonal, da jede Polizeiwache mit - je einem Leiter und in der Regel einem Geschäftsdienst sowie

Ausnahme bilden derzeit lediglich die Schutzbereiche Potsdam und Brandenburg, da der Schutzbereich Potsdam neben der kreisfreien Stadt Potsdam östliche Teile des Landkreises Potsdam-Mittelmark umfasst. Diese Zuordnung hat polizeitaktische Gründe. 15 Das Stellensoll (ohne Führungskräfte) beträgt derzeit 1869 Stellen. Stand: 1. April 2010. 14

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 - je einem Dienstgruppenleiter und einem Wachdienstführer für jede der fünf Dienstschichten besetzt ist. Hinzu treten noch Einsatzbearbeiter, die in der Regel durchgehend in den Polizeiwachen am Sitz des Schutzbereiches und in den übrigen Polizeiwachen belastungs- beziehungsweise anlassbezogen eingesetzt werden, und ebenfalls nicht für die Streifen- und Einsatztätigkeit zur Verfügung stehen.

Insofern bietet eine Verringerung der 24/7-Standorte je Polizeiwache Einsparmöglichkeiten von zwölf Bediensteten zuzüglich der regelmäßig eingesetzten Einsatzbearbeiter, ohne die Präsenz des Streifendienstes in der Fläche zu berühren.

3.

Revierdienst

Mit gegenwärtig 549 Revierpolizisten und einem Betreuungsverhältnis von einem Revierpolizisten je 4.578 Einwohner ist der Revierdienst im Vergleich zu anderen Ländern gut personell ausgestattet. Bundesweit beträgt der Betreuungsschlüssel für vergleichbare Aufgaben durchschnittlich rund 1 zu 7.900 (vgl. Anlage 10).

Der Revierdienst ist eine unverzichtbare Aufgabe für eine bürgernahe Gestaltung der Polizeiarbeit. Dieser hält den nötigen intensiven Kontakt zu den Ansprechpartnern in den jeweiligen Bereichen. Der wechselseitige Informationsfluss zwischen den verschiedensten öffentlichen Institutionen, dem Bürger und der Polizei erlaubt es, Kriminalitätstendenzen und Verkehrsunfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Die Bedeutung des Revierdienstes wird sich künftig weiter erhöhen. Vor dem Hintergrund notwendiger Reduzierung von polizeilichen Standorten mit durchgehender Besetzung kommt dem Revierdienst insbesondere in den ländlichen Bereichen als Ansprechpartner und zur Gewährleistung der polizeilichen Präsenz steigende Bedeutung zu.

In ländlichen beziehungsweise strukturschwachen Regionen ist deshalb eine Betreuung mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau erforderlich. In urbanen Bereichen ist ein deutlich niedrigerer Betreuungsschlüssel von 1:10.000 möglich, ohne dass unvertretbare Einbußen in der Betreuung zu erwarten sind.

Seite 26 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 4.

Kriminalpolizei

Optimierungen lassen sich durch eine Straffung der Organisation erzielen.

Die Organisation der Kriminalitätsbekämpfung bedarf einer Neugestaltung. Auch durch die Zusammenlegung der Polizeipräsidien und des Landeskriminalamtes besteht die Möglichkeit, die Fachaufsicht zu optimieren und eine einheitliche operative Integrationsebene zu schaffen.

Die Ergebnisse der Evaluierung der Kriminalpolizei zeigen, dass ein zweiteiliger Aufbau der Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich zu präferieren ist, da hierdurch eine sachgerechte und effiziente Aufgabenbündelung, auch in qualitativer Hinsicht, verknüpft mit einer wirksamen Fachaufsicht gewährleistet werden kann. Insofern sollten Zentralstellenaufgaben16, kriminalpolizeiliche Ermittlungen die zentral im Land wahrzunehmen sind, zum Beispiel Organisierte Kriminalität und Terrorismusbekämpfung, sowie Aufgaben und Leistungen die zentraler Bearbeitung bedürfen oder deren Voraussetzungen nur einmal zentral im Land zu schaffen sind, zum Beispiel im Bereich der kriminaltechnischen Analyse, an zentraler Stelle zusammengeführt werden. Bei den Ermittlungsaufgaben bietet sich eine Orientierung an den landesweit zuständigen Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaften an. Die weiteren kriminalpolizeilichen Aufgaben sind dann auf einer tieferen Organisationsebene zusammenzufassen.

Zur Steigerung der Effizienz und der Qualität der Sachbearbeitung im Bereich der Massen- und Häufigkeitskriminalität ist die Zentrale Anzeigenbearbeitung (ZENTRAB) künftig landesweit vorzusehen, um die Arbeit der Fachkommissariate zu ergänzen und diese zu entlasten. Wesentliche Kennzeichen der ZENTRAB sind − die Konzentration der Bearbeitung solcher Verfahren der Massen- und Häufigkeitskriminalität in einer zentralen Organisationseinheit, bei denen sich die Beweislage klar und der Sachverhalt einfach darstellen − die Bearbeitung in standardisierten Verfahrensabläufen − die Durchführung notwendiger Verfahrensschritte innerhalb eines Tages − die strikte Umsetzung des vereinfachten Verfahrens und − die organisationsbezogene Vorgangszuschreibung.

16

Gem. §1 Abs. 2 Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG). Seite 27 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Grundlage für dieses Modell sind eine zentrale Separation und Zuweisung der Verfahrenseingänge zur weiteren Bearbeitung innerhalb der Kriminalpolizei.

Erfolgreiche Ergebnisse zu ZENTRAB liegen aus dem entsprechenden Projekt im Schutzbereich Barnim vor. Demnach wird eine effiziente und ressourcenschonende sowie fachlich und rechtlich angemessene Sachbearbeitung für den Großteil der angezeigten Delikte, insbesondere der Massen- und Häufigkeitskriminalität ermöglicht. Zudem erscheint das Modell grundsätzlich geeignet, eine deutliche Steigerung der Qualität der Vorgangsbearbeitung in den entsprechenden Deliktsfeldern zu bewirken und positive Wirkungen auf Leistung und Motivation von Mitarbeitern zu entfalten. Die Teamorganisation hat sich in der Umsetzung als wichtige Voraussetzung erwiesen, die durch Unterbringung der Mitarbeiter in einem Mehrpersonenbüro gefördert wird.

Weiteres Potenzial bietet die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Grundlegende Bedeutung kommt der bereits oben genannten17 Deckungsgleichheit der örtlichen Zuständigkeit unter Orientierung an den Standorten der Staatsanwaltschaften zu. Die derzeitige Übereinstimmung der Standorte mit überregionaler Zuständigkeit für schwere Kriminalität mit den Sitzen der Landgerichte und Staatsanwaltschaften ist hierfür beispielgebend.

Des Weiteren sind die technischen Grundlagen des elektronischen Datenaustausches weiterzuentwickeln. Hierzu sind die technischen Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu nutzen. Neben der bereits praktizierten, elektronischen Übertragung von Personen- und Verfahrensdaten sollte der Ansatz der elektronischen Hilfsakte (eHilfsakte) in Umfangsverfahren und bei Ermittlungsersuchen der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden. Für Verfahren gegen Unbekannt sollten künftig ausschließlich elektronische Akten erstellt werden. Anzustreben ist, die Datenübernahme aus dem beziehungsweise in das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssytem ComVor zu ermöglichen.

Ordnungswidrigkeitenverfahren werden in der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei bereits heute elektronisch bearbeitet. Künftig soll deshalb die Verfahrensbearbeitung vollständig elektronisch erfolgen.

17

Vgl. Ziff. II.2, S. 19. Seite 28 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 5.

Verkehrsdienst und Autobahnpolizei

Technik und Aufgaben der Verkehrsdienste erfordern eine spezialisierte Aufgabenwahrnehmung. Die Tätigkeit der Verkehrsüberwachung ist künftig noch stärker auf unfallträchtige Bereiche und Verhaltensweisen (Hauptunfallursachen) auszurichten. Die Effizienz kann durch Straffung der Organisation und Zuweisung größerer Einsatzgebiete beziehungsweise Zuständigkeitsbereiche erhöht werden. Zur Stärkung der Leistungsfähigkeit ist der Einsatz moderner Technik, insbesondere die digitale Überwachungstechnik konsequent auszubauen.

Auf Bundesautobahnen bedarf es wegen der Spezifik der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Gefährdung der Beamten, besonderer Qualifikation und Ausrüstung. Auch wegen des steigenden Verkehrsaufkommens in diesem Bereich sollte eine spezialisierte Autobahnpolizei erhalten bleiben.

Darüber hinaus sind enge Berührungspunkte und Überschneidungen mit Aufgaben des Verkehrsdienstes, zum Beispiel bei der spezialisierten Überwachung des Schwerverkehrs, erkennbar. Insofern sollte geprüft werden, ob durch eine einheitliche Führung von Verkehrsdienst und Autobahnpolizei Synergieeffekte erzielt werden können.

6.

Polizeihubschrauberstaffel

Die Polizei Brandenburg verfügt über eine eigene Polizeihubschrauberstaffel mit zwei Hubschraubern.

Hubschrauber sind ein unverzichtbares polizeiliches Einsatzmittel. Sie bieten zudem eine Möglichkeit, der Einsatz personeller Ressourcen wirksam durch Technik zu kompensieren. Grundsätzlich lassen Art und Umfang der aktuellen Aufgaben derzeit den Einsatz von zwei Hubschraubern angezeigt erscheinen.

Einsparmöglichkeiten sind auf Grund luftverkehrsrechtlicher Vorschriften begrenzt. Allerdings ist zu prüfen, ob Kooperationen mit dem Bund beziehungsweise anderen Bundesländern oder der Einsatz von Fremdleistungen möglich sind. Die zentrale Lage der Polizeihubschrauberstaffel der Bundespolizei in Brandenburg bietet sich hierfür an.

Seite 29 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 7.

Bereitschaftspolizei

Die Bereitschaftspolizei ist taktisch in eine Abteilung mit vier Einsatzhundertschaften und eine Technische Einsatzeinheit gegliedert. Ihr Umfang ist einem Verwaltungsabkommen mit dem Bund festgelegt, der Teile der Ausrüstung stellt.

Die Tätigkeit der Bereitschaftspolizei innerhalb des Landes ist neben dem Einsatz als Einsatzeinheit zu wesentlichen Teilen von der Unterstützung des täglichen Dienstes in den Polizeiwachen gekennzeichnet (vgl. Anlage 11). Geschlossene Einsätze leistet sie zudem in großen Teilen zur Unterstützung anderer Bundesländer. In den letzten Jahren war sie in stärkerem Maße in anderen Bundesländern im Einsatz als die Polizei Brandenburg durch Einheiten anderer Länder unterstützt wurde (vgl. Anlage 12).

Ansätze für strukturelle Einsparungen ergeben sich kaum, da die Gliederung bundeseinheitlichen taktischen Festlegungen folgt. Vielmehr sollte die Stärke bedarfsgerecht angepasst und um eine Einsatzhundertschaft reduziert werden. Damit wäre weiterhin der hohe taktische Einsatzwert durch die Abteilungsführung gewährleistet und mit diesem Kräfteansatz der weit überwiegende Teil der Landeslagen zu bewältigen.

8.

Diensthundwesen

Unverändert besteht ein weitgehend hoher Bedarf insbesondere an Spezialhunden. Optimierungsmöglichkeiten bestehen in der Konzentration der bestehenden Organisationseinheiten.

9.

Wasserschutzpolizei

Die Aufgaben der Wasserschutzpolizei und ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus der „Bund-LänderVereinbarung

über

Verkehrsvorschriften

die sowie

Ausübung

der

schifffahrtspolizeilichen

landesgesetzlichen

Regelungen,

Vollzugsaufgaben“,

insbesondere

§

79

aus des

Brandenburgischen Polizeigesetzes.

Schwerpunkt der Aufgaben bildet die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Neben der Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs gewinnt die des Wassertourismus in Brandenburg zunehmend an Bedeutung.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei Brandenburg umfasst rund 2.600 km schiffbare Binnenwasserstraßen. Im Zuge der Renaturierung der ehemaligen Tagebaugebiete in der Lausitz ist in den kommenden Jahren eine deutliche Vergrößerung absehbar.

Die spezialisierte Aufgabenwahrnehmung ist auch weiterhin notwendig. Schnittstellen oder Überschneidungen mit anderen polizeilichen Aufgabenfeldern ergeben sich kaum. Mit einer Straffung der Führungsstruktur lassen sich Synergien für die Aufgaben der Wasserschutzpolizei und in Zusammenarbeit mit anderen Bereichen erzielen. Des Weiteren ist eine Priorisierung in der Aufgabenwahrnehmung und der Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenträgern erforderlich.

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 IV. 1.

Organisationsentwicklung Grundsätze/Ausgangsüberlegungen

Ziel der Kommission war es, einen Vorschlag für eine zukunftsfähige Struktur sowie zur Stellen- und Personalentwicklung der Brandenburger Polizei bis zum Jahr 2020 vorzulegen. Die Kommission ließ sich in ihrer Arbeit von folgenden Grundsätzen leiten: - Die Sicherheit der Bürger ist in allen Regionen des Landes zu gewährleisten. Das setzt eine handlungsfähige Polizei voraus. - Eine wahrnehmbare Polizeipräsenz muss erhalten und kurze Interventionszeiten müssen das Ziel bleiben. - Allen Formen von Kriminalität muss wirksam durch Strafverfolgung und Prävention begegnet werden. - Die Verkehrssicherheit auf Brandenburger Straßen und Autobahnen muss gewährleistet werden.

Die gestiegene Leistungsfähigkeit der Polizei Brandenburg, ihre verbesserte Technikausstattung und Qualifikation der Bediensteten ermöglichen eine weitere Straffung der Polizeiorganisation.

Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Straffung der Struktur zugunsten der Basisorganisationseinheiten. Der Umfang der Bediensteten mit unmittelbar operativen polizeilichen Aufgaben ist weitgehend auf dem bisherigen Niveau zu erhalten.

Die Kommission sah sich nicht in der Lage, Standorte und die Binnenorganisation zu empfehlen. Wegen des erheblichen Erhebungs- und Beratungsbedarfs muss dieses der Umsetzungsplanung überlassen bleiben.

2.

Obere Integrationsebene

2.1

Polizeipräsidium

a)

Organisation

Die bestehenden Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit werden zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt.

b)

Aufgaben

Das künftige Landespolizeipräsidium bildet als obere Landesbehörde die obere polizeiliche Integrationsebene im Land. Es ist als Exekutivbehörde mit operativen Aufgaben zu gestalten. Seite 32 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Künftig obliegen dem Präsidium die Aufgaben der bestehenden Polizeipräsidien sowie die des Landeskriminalamtes und die der Landeseinsatzeinheit. Darüber hinaus wird es Teile der gegenwärtigen Aufgaben der Abteilung IV im MI BB übernehmen, die nach der Erarbeitung der Feinstruktur verlagert werden können.

An die Stelle der heutigen Leitstellen und Lagezentren der Polizeibehörden und -einrichtungen sowie des Ministeriums des Innern tritt künftig eine zentrale, landesweit zuständige Organisation. Des Weiteren sollte in Zukunft ein zentraler Führungsstab zur Bewältigung außergewöhnlicher Lagen (FüSAL) im Polizeipräsidium eingerichtet werden.

Die zentralen kriminalpolizeilichen Aufgaben - Zentralstellenaufgaben, zentrale kriminalpolizeiliche Ermittlungen im Land sowie Aufgaben und Leistungen die zentraler Bearbeitung bedürfen oder deren Voraussetzungen nur einmal zentral im Land vorliegen müssen - sind auf Ebene des Polizeipräsidiums zu erfüllen. Dagegen können Teile der derzeitigen Ermittlungsaufgaben des Landeskriminalamtes auch dezentral erledigt werden.

Polizeibeiräte sollten auch künftig vorgesehen, jedoch wieder stärker als regionales Beratungsgremium wirksam werden. Insofern sind sie künftig nicht mehr auf Ebene des Präsidiums sondern an eine regionale Gliederung anzubinden.

c)

Synergieeffekte

Im Ergebnis können die Strukturen auf der oberen Hierarchieebene, insbesondere im Bereich der Stabsarbeit und der Verwaltung, deutlich gestrafft und Aufgaben gebündelt werden. Bei der räumlichen Dislozierung sollen personalwirtschaftliche und logistische Belange Berücksichtigung finden. Insbesondere lassen sich folgende Synergieeffekte ableiten: − Bildung einer oberen Integrationsebene für alle polizeilichen Aufgaben unter einheitlicher Verantwortung des Polizeipräsidenten − Verminderung des administrativen Aufwandes − Personaleinsparung infolge der Verringerung strukturell bedingter Ressourcenbindung, zum Beispiel durch die Reduzierung von Führungsfunktionen und Geschäftsdiensten, und von Rationalisierungseffekten auf Grund der Zusammenlegung von Organisationseinheiten − Einsparungen auf Grund der Verringerung der Standorte beziehungsweise des Nutzungsumfanges an einzelnen Standorten − Verringerung der Schnittstellen und des Abstimmungsbedarfes Seite 33 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 − Verkürzung von Dienstwegen infolge der Verschlankung von Entscheidungsprozessen − Reduzierung des Melde- und Berichtsumfanges − Optimierung der Fachaufsicht − einheitliche Steuerung des Personaleinsatzes − verbesserte Einbindung aller Aufgabenbereiche in Einsätze einschließlich Großlagen − erleichterte Zuordnung von Groß- und Komplexverfahren für die Kriminalpolizei − Optimierung der Unterstützung durch Bereitschaftspolizei, Polizeihubschrauberstaffel und Spezialeinheiten durch umfassenden Zugriff auf die polizeilichen Ressourcen in einheitlicher Verantwortung − Verbesserung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der verschiedenen Bereiche durch die Bildung größerer Einheiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Abwesenheitsvertretungen und die Konzentration qualifizierter Kräfte − Möglichkeit, Teile des Landeskriminalamtes mittelfristig mit dem Polizeipräsidium örtlich zusammenzuführen.

2.2

Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (FHPol)

Die FHPol bleibt als eigenständige Polizeieinrichtung neben dem Polizeipräsidium erhalten. Die Stellung der FHPol der Polizei als eigenständige Fachhochschule im Zuständigkeitsbereich der Polizei ist unter anderem zur Wahrung der Qualität und Praxisnähe von Aus- und Fortbildung auch weiterhin notwendig. Eine Einbeziehung in die Struktur des Landespolizeipräsidiums ließe keine Synergieeffekte erwarten. Die Verantwortung für die Durchführung der Aus- und Fortbildung ist künftig zentral an der FHPol zu bündeln.

2.3

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol)

Der ZDPol sollte mit seinen derzeitigen Aufgaben als eigenständige Polizeieinrichtung neben dem Polizeipräsidium erhalten werden. Für eine Eingliederung in das Polizeipräsidium sind keine hinreichenden Synergieeffekte erkennbar. Zudem obliegen dem ZDPol zum Beispiel mit der Zentralstelle für Beschaffung und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst auch nichtpolizeiliche Aufgaben. Die Führungsspanne des künftigen Polizeipräsidenten würde überdehnt, wenn er Verantwortung für nichtpolizeiliche Aufgaben übernehmen müsste.

Polizeispezifische IT-Aufgaben sollten auch weiterhin innerhalb der Polizei wahrgenommen werden. Derzeit bietet sich hierfür kein anderer Aufgabenträger an. Seite 34 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Es ist zweckmäßig, die fachliche Administration und die konzeptionelle Weiterentwicklung aller IT-Anwendungen und der entsprechenden Schnittstellen zu Zielsystemen, die polizeiliche Fachverfahren mit erhöhten Sicherheitsanforderungen bedienen sowie die fachliche Projektkompetenz im IT-Bereich des ZDPol zu belassen.

3.

Untere Integrationsebene

3.1

Direktionen

a)

Organisation

Die Kommission schlägt die Zusammenfassung der 15 Schutzbereiche zu vier Direktionen vor. Die Direktionen sind (vgl. Anlage 13): − Direktion I (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark) − Direktion II (Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)) − Direktion III (Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und kreisfreie Stadt Cottbus) − Direktion IV (Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Havelland, kreisfreie Städte Potsdam und Brandenburg/Havel).

Die Grenzen sollten denen der Landgerichtsbezirke angeglichen, diese wiederum müssten jedoch an die Grenzen der Landkreise angepasst werden.18 Die Direktionen wären in sich homogen und würden auf Grund ihres Zuschnittes die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verbessern.

Des Weiteren sollten die Polizeibeiräte den Direktionen angegliedert werden.

b)

Aufgaben

Die Direktionen nehmen künftig die bisherigen Aufgaben der fünfzehn Schutzbereiche sowie teilweise der Außenstellen des Landeskriminalamtes wahr.

Aufgaben der Wasserschutzpolizei, der Verkehrsdienste und der Autobahnpolizei sowie das Diensthundwesen sind auf Ebene der Direktionen zu bündeln. Die konkrete Ausgestaltung ist im Rahmen des Aufbaus der künftigen Struktur zu bestimmen. 18

Die Amtsgerichtsbezirke in den Landkreisen Uckermark und Dahme-Spreewald sind jeweils nicht einheitlich einem Landgerichtsbezirk zugeordnet. Infolgedessen umfassen die Zuständigkeiten der Landgerichtsbezirke Cottbus und Potsdam je einen Teil des Territoriums des Landkreises Dahme-Spreewald, und die Zuständigkeiten der Landgerichtsbezirke Frankfurt (Oder) und Neuruppin je einen Teil des Gebietes des Landkreises Uckermark. Seite 35 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Die kriminalpolizeiliche Bearbeitung aller Delikte der schweren Kriminalität die bisher in die Zuständigkeit der Schutzbereiche fielen, und weiterer, die einer Spezialisierung bedürfen sowie von Teilen der Aufgaben des gegenwärtigen Landeskriminalamtes, sollte künftig auf Ebene der Direktionen durch Einrichtung von Fachkommissariaten erfolgen. Zur Gewährleistung kriminalpolizeilicher Kompetenz in der Fläche und der Verhinderung übermäßigen Reiseaufwandes sowie zur effektiven Bekämpfung der Jugendkriminalität sind in Abhängigkeit von der örtlichen Kriminalitätsbelastung ergänzend Regionalkommissariate einzurichten (vgl. Anlage 14).

Die Organisationsform ZENTRAB ist analog einem Fachkommissariat künftig in jeder Direktion zur Bearbeitung von Delikten der Massen- und Häufigkeitskriminalität zu nutzen. Die zusätzliche allgemeine kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung von Delikten der leichten und mittleren Kriminalität ist in der Regel durch Regionalkommissariate zur örtlichen Kriminalitätsbekämpfung sowie ergänzend durch Fachkommissariate zu gewährleisten.

c)

Synergieeffekte

Die Gliederung der Flächenorganisation in vier Direktionen durch die Zusammenführung von jeweils drei beziehungsweise vier Schutzbereichen zu je einer Direktion strafft die Strukturen, insbesondere im Bereich der Führung und Verwaltung. Daraus ergeben sich weitere, folgende Vorteile und Synergieeffekte: - Bildung einer unteren Integrationsebene für alle polizeilichen Aufgaben unter einheitlicher Verantwortung des Direktionsleiters - die Anzahl der Direktionen bietet dem künftigen Polizeipräsidenten eine angemessene Führungsspanne - die Verteilung der Aufgaben auf vier Direktionen gewährleistet auch künftig die notwendige örtliche Nähe, insbesondere zu den kommunalen Aufgabenträgern - Personaleinsparungen im administrativen Bereich durch die Reduzierung der Zahl der Führungsstellen sowie Rationalisierungseffekte und die Verringerung strukturell bedingter Ressourcenbindung, zum Beispiel Führungsfunktionen und Geschäftsdienste - Einsparungen auf Grund der Verringerung der Standorte beziehungsweise des Nutzungsumfanges an einzelnen Standorten - Beseitigung von Brüchen in der Kriminalitätsbekämpfung infolge der Deckungsgleichheit mit den justiziellen Strukturen

Seite 36 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 - Personaleinsparungen und verbesserte Aufgabenwahrnehmung durch strukturelle und örtliche Bündelung der Aufgaben der Verkehrsdienste, der Wasserschutzpolizei, der Autobahnpolizei und der Diensthundführer - Rationalisierung und Qualitätssteigerung durch landesweite Einführung

der Zentralen

Anzeigenbearbeitung (ZENTRAB).

3.2

Polizeiwachen

a)

Organisation

Die Zahl der Polizeiwachen als Standorte des Wach- und Wechseldienstes mit einer Rund-umdie-Uhr-Besetzung muss deutlich verringert werden. Die Kommission schlägt vor, in jedem der heutigen fünfzehn Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten. Damit werden bestehende kommunale Bezüge aufrechterhalten und eine grundsätzliche Dislozierung in der Fläche gewährleistet.

Darüber hinaus können entsprechende Standorte ausnahmsweise in Bereichen vorgesehen werden, in denen polizeitaktische Gegebenheiten oder besondere Aufgaben eine entsprechende Dienststelle erfordern. Jede zusätzliche Polizeiwache erfordert Mehraufwand, der durch andere Aufgabenbereiche zu kompensieren ist.

Der Sitz der Polizeiwachen ist in der Umsetzungsplanung zu bestimmen, wobei Liegenschaftsfragen und die Flächenversorgung im Kontext polizeilicher Infrastruktur angemessen zu berücksichtigen sind.

In der Fläche sind dezentrale nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorzuhalten. Als Standorte bieten sich die heutigen Polizeiwachen an. Andernfalls würden durch überlange Anfahrtswege die Effektivität des Streifendienstes vermindert und die Präsenz in der Fläche sowie die Interventionszeiten beeinträchtigt. Allerdings werden die Posten nicht mit eigenem Führungspersonal besetzt.

Vorbehaltlich einer näheren Prüfung sollten die bisherigen Standorte der Autobahnpolizei beibehalten werden. Die Wachen erhalten eigenes Führungspersonal.

Die Zahl der Standorte der Wasserschutzpolizeiwachen kann auf vier reduziert werden.

Seite 37 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 b)

Aufgabe

Die Polizeiwachen führen den Wach- und Wechseldienst und den Revierdienst, jedoch mit vergrößerten Zuständigkeitsbereichen und Führungsspannen. Sie sind zentrale Orte polizeilicher Führung und Infrastruktur sowie Kontaktstelle für Bürger und Kommunen. Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte wird allerdings über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet.

c)

Synergieeffekte

Die Reduzierung der Anzahl der Standorte der Polizeiwachen mit durchgehender Besetzung erlaubt es, erhebliche Einsparungen im Bereich der Führung zu realisieren ohne die Präsenz des Streifendienstes zu vermindern. Des Weiteren bewirken größere Organisationseinheiten wieder angemessene Führungsspannen und ermöglichen zusammen mit größeren Zuständigkeitsbereichen einen effizienteren Personaleinsatz und eine rationellere Einsatzbewältigung.

Seite 38 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 V.

Technik

Die technische Ausstattung der Polizei ist insbesondere zur Unterstützung der künftigen Organisation der Polizei zielgerichtet und schwerpunktorientiert weiter zu verbessern. Hierbei sollten angesichts der guten Ausstattung der Polizei vorrangig die Techniken eingeführt werden, die für das Funktionieren der Organisation vordringlich erforderlich sind.

Hierzu zählen insbesondere - der Digitalfunk, da die Polizei von moderner Kommunikation abhängig ist - die Weiterentwicklung des Vorgangsbearbeitungssystems ComVor, um Rationalisierungseffekte umfassend nutzen zu können, die aus der elektronischen Vorgangsbearbeitung resultieren, ergänzt um ein Dokumentenmanagementsystem - die Einführung des Interaktiven Funkstreifenwagens, des verstärkten Einsatzes von mobilen Rechnern inklusive mobilen Druckern und die Einführung eines Videokonferenzsystems zur Unterstützung einer effizienten Polizeiarbeit außerhalb von Polizeiwachen unter Erhöhung der Präsenzzeiten in der Fläche - der elektronische Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft unter Nutzung der polizeilichen Fachverfahren mit der perspektivischen Einführung einer elektronischen Kriminalakte bei der Polizei, insbesondere der Ausbau der elektronischen Übertragung von Verfahrensdaten, die weitere Entwicklung der eHilfsakte, die Einführung elektronischer Akten in Verfahren gegen Unbekannt sowie die vollständige elektronische Verfahrensbearbeitung bei Ordnungswidrigkeiten - die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr, um sich von administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit Bargeld zu befreien.

Seite 39 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 VI.

Einsparpotenziale

Die nachfolgende Übersicht zeigt - gegliedert nach Aufgabenblöcken - die aktuelle und die 2020 mögliche Stellenausstattung sowie die sich daraus ergebenden absoluten und prozentualen Veränderungen und gibt Auskunft über die der Stellenreduzierung zugrundeliegenden Annahmen.

Aufgabenbereiche

Stabsbereiche/ Führungsstellen*

Stellenausstattung 2010

1.004

2020

565

Einsparung absolut

-439

anteilig

Begründung der Stellenreduzierung

44%

Einsparung Führungsfunktionen Synergieeffekte Reduzierung des Personalbestandes

3.146

2.531

-615

20%

Reduzierung der Polizeiwachen Einsparung Führungsfunktionen Einsatz moderner Technik Synergieeffekte

820

700

-120

15%

Synergieeffekte

2.179

1.724

-45519

21%

Demographiefaktor, Kriminalitätsentwicklung, Straffung der Organisation - insbesondere ZENTRAB

Bereitschaftspolizei

609

476

-133

22%

Reduzierung um eine Einsatzhundertschaft

Prävention

113

71

-42

37%

Synergieeffekte

Einsatztrainer

104

86

-18

17%

Reduzierung des Personalbestandes

45

40

-5

11%

Beteiligung an Einsparungen unter Berücksichtigung der Spielfähigkeit

Fachhochschule der Polizei

199

199

0

0%

keine Einsparung aufgrund gestiegener Anforderungen an die Fortbildung

Zentraldienst der Polizei

654

608

-46

7%

Synergieeffekte Reduzierung des Personalbestandes

8.873

7.000

-1.873

21%

Polizeiwachen/ Revierdienst/ Diensthundführer

Autobahnwachen/ Verkehrsdienste/ Wasserschutzpolizei

Kriminalpolizei

Landespolizeiorchester

gesamt

* Stabsbereiche der Polizeipräsidien, des Landeskriminalamtes und der Landeseinsatzeinheit sowie der Führungsstellen der Schutzbereiche mit den Aufgabenbereichen Einsatz, Lagezentrum, FüSAL, Haushalt, Personal, Öffentlichkeitsarbeit und Recht 19

Kalkulation durch die Projektgruppe „Evaluierung der Kriminalpolizei“ unter Berücksichtigung notwendiger Reinvestitionen. Seite 40 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Zur Bestimmung der Einsparpotenziale wurden alle Organisationseinheiten einer kritischen Betrachtung unterzogen und geprüft, inwieweit aufgrund nachfolgender Faktoren Einsparungen möglich sind ohne die Aufgabenerfüllung an sich zu gefährden: - Bevölkerungsrückgang in Brandenburg um rd. 5,4 Prozent bis 2020 (Demographiefaktor) - Straffung der Organisation/Reduzierung der Führungsstruktur - Synergieeffekte durch die Zusammenführung von Organisationseinheiten - Einsatz moderner Technik - Verringerung des Betreuungs- und Verwaltungsaufwandes infolge der Reduzierung des Personalbestandes.

Im Zuge der Umsetzung der Strukturänderungen können sich Verschiebungen der Einsparvolumina in den einzelnen Aufgabenbereichen ergeben.

Seite 41 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 VII. 1.

Personalentwicklung Grundsatz

Die Polizei Brandenburg steht vor großen Aufgaben. Sie muss trotz einer Personaleinsparung von zirka 21 Prozent weiterhin eine qualifizierte polizeiliche Aufgabenerfüllung flächendeckend gewährleisten. Darüber hinaus sind steigende Anforderungen an die Polizeivollzugsbeamten zu verzeichnen, insbesondere erhöhte Arbeitsdichte, steigende Verantwortung, zunehmend komplexer werdende Rechtsmaterie und technische Qualifikation.

Sollen die Einsparungen nicht zu Lasten des operativen Bereichs und damit der Flächenpräsenz gehen, sondern primär im administrativen Bereich, also bei der Struktur der Organisation erfolgen, dann sind die Bereiche, die die operative Polizeiarbeit taktisch tragen, vorrangig zu stärken. Dies umfasst vornehmlich den Wach- und Wechseldienst, den Revierdienst und die Sachbearbeitung der Kriminalpolizei. Die Vorschläge der Kommission zur Organisation der Polizei müssen ihre Entsprechung bei der Personalentwicklung finden.

2.

Vorschlag

Von den durchschnittlich 150 Einstellungen jährlich sollen 125 für den Polizeivollzugsdienst und 25 für sonstige Aufgaben vorgesehen werden.

In der Konsolidierungsphase sollten durch den verstärkten Einsatz von qualifizierten Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes die Prioritäten zugunsten der Träger der unmittelbaren Aufgabenwahrnehmung, also des Wach- und Wechseldienstes, des Revierdienstes und der Sachbearbeitung in der Kriminalpolizei, gesetzt werden.

Deshalb wird vorgeschlagen, den Nachwuchs für den Polizeivollzugsdienst zu 100 Prozent im gehobenen Dienst einzustellen und den Bediensteten des mittleren Dienstes, die geeignet sind, den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen.

Die qualitativen Anforderungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bleiben unverändert. Zur Gewährleistung dieses Anspruches sind die Bewerber über ein Auswahlverfahren zu bestimmen und angemessen zu qualifizieren. Für die Aufstiegsausbildung sollten jährlich mindestens 100 Plätze zur Verfügung stehen.

Seite 42 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen können die vorhandenen Möglichkeiten zur Qualifizierung des Personals genutzt und die Kernbereiche gestärkt werden. Gleichzeitig wirken die verbesserten Möglichkeiten für Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst als Beitrag zur Erhöhung der Berufszufriedenheit.

Das Verhältnis der Laufbahngruppen würde sich unter Annahme von jährlich 100 Laufbahnaufstiegen und von Einstellungen ausschließlich im gehobenen Polizeivollzugsdienst voraussichtlich wie folgt ändern:

Laufbahnanteile im Polizeivollzugsdienst

Grundsätzlich sollten Polizeivollzugsbeamte regelmäßig - und sofern keine individuellen Gründe entgegenstehen - bis zu ihrer Pensionierung das Endamt im mittleren und mindestens die Besoldungsstufe A 11 im gehobenen Dienst erreichen können.

Seite 43 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 3.

Perspektive

Mittelfristig sollte, gegebenenfalls unter Beteiligung externen Sachverstandes, eine Funktionsanalyse und -bewertung vorgenommen werden. Dies ist erforderlich, um nach Ablauf der Konsolidierungsphase weitergehende Entscheidungen zur Personalentwicklung und insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs treffen zu können.

Die dann angezeigte Personalentwicklung der Polizei lässt sich in den Folgejahren gut umsetzen, weil durch die prognostizierten Abgänge ab 2020 von mehr als 300 pro Jahr ein deutlicher Personalbedarf besteht. Das derzeit zugestandene jährliche Einstellungsvolumen von durchschnittlich 150 Einstellungen wird nicht ausreichen, um die Personalabgänge ab 2020 vollumfänglich ersetzen zu können.

Seite 44 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 VIII.

Aus- und Fortbildung

Eine umfassende, kontinuierliche Qualifizierung der Bediensteten ist wesentliche Grundlage für das Gelingen der vorgesehenen Strukturreform. Der Veränderungsprozess der Reform ist mit einer Fortbildungsinitiative zu begleiten und zu unterstützen.

Die Trennung in zentrale und dezentrale Fortbildung hat sich in der bestehenden Form nicht bewährt. Insbesondere fehlende Standards und unzureichende Koordinierung bewirken Defizite. Prinzipiell sollten die Verantwortung für Aus- und Fortbildung künftig gebündelt und einheitliche Standards und Richtlinien festgelegt werden. Diese Aufgabe sollte der Fachhochschule der Polizei unter Maßgabe der Abstimmung mit dem Polizeipräsidium und dem Zentraldienst der Polizei übertragen werden.

Dazu soll diese neben der zentralen Fortbildung stärker in die dezentrale Fortbildung eingebunden werden und hierbei insbesondere die Leitung sowie koordinierende Aufgaben übernehmen. Die Polizeibehörden und -einrichtungen könnten insbesondere das notwendige Fachpersonal stellen. Inhaltliches Abgrenzungskriterium wäre in erster Linie die spezielle fachliche Expertise in den Polizeibehörden und -einrichtungen.

Zur Erhöhung der Handlungssicherheit der Polizeivollzugsbeamten werden eine Basisfortbildung für alle Regelverwendungen sowie eine funktionsbezogene Fortbildung für alle Bereiche empfohlen. Im Zuge der Technisierung kommt der Handlungssicherheit bei der Technikanwendung, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie erhöhte Bedeutung zu, um die Technik sicher bedienen und ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend nutzen zu können. Dies ist nur durch hinreichend qualifizierte Nutzer möglich. Aus diesem Grund ist Technikeinführung und -anwendung stets durch entsprechende Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter zu begleiten.

Zeitgemäße Methoden wie elektronische Lernplattformen (E-Lernen) und Virtualisierung von Trainings sollten künftig stärker genutzt werden.

Des Weiteren wird angeregt, den Erfolg der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig mit einer Leistungsüberprüfung zu kontrollieren.

Seite 45 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Zur konkreten Gestaltung sowie weiteren Einzelheiten sollte eine Fortbildungskonzeption erarbeitet werden.

In Anbetracht der zweieinhalbjährigen Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst und der Berufserfahrung der Bewerber zum Aufstieg in den gehobenen Dienst erscheint die Dauer der Aufstiegsausbildung mit einem Jahr zu lang. Zudem stehen die betreffenden Beamten in der Zeit der Ausbildung nicht für ihre Aufgaben im täglichen Dienst zur Verfügung. Mit Blick auf die dreijährige Fachhochschulausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wird deshalb eine halbjährige Dauer der Aufstiegsausbildung als angemessen betrachtet. Damit würden die Betreffenden letztlich ebenfalls eine Ausbildung von insgesamt drei Jahren durchlaufen.

Seite 46 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 IX.

Führung

1.

Allgemein

Angesichts der bevorstehenden, tiefgreifenden Strukturänderungen ergeben sich erhöhte Anforderungen an Führung und Steuerung. Funktion und Erfolg der Organisation sind nur über sachgerechte Steuerung und qualifizierte Führungsleistung zu gewährleisten.

Einerseits ist der Veränderungsprozess durch angemessenes Führungsverhalten, insbesondere vor Ort (mit-)zugestalten und zu unterstützen. Andererseits bewirkt die vorgesehene Straffung der Hierarchie eine Konzentration der Führungsverantwortung auf einen deutlich verringerten Personenkreis. Die Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters steigt.

Diesen Anforderungen ist rechtzeitig zu entsprechen, indem die Fähigkeiten der einzelnen Führungskräfte gezielt gestärkt werden. In der Praxis wird im Bereich der Führung Entwicklungsbedarf gesehen.

2.

Handlungsfelder

Es bestehen im Wesentlichen drei Handlungsfelder: a) Grundlagen b) Führungssystem/-technik c) praktische Gesichtspunkte des Führungshandelns und interne Abläufe.

2.1

Grundlagen

Voraussetzung für wirksames Führungshandeln sind funktionierende innerdienstliche Abläufe, sachgerechte Regelungen und angemessene Rahmenbedingungen.

Diese müssen insbesondere über Dienstorganisation, Karriere- und Entwicklungschancen für den einzelnen Mitarbeiter, zum Beispiel persönliche Entwicklungsmöglichkeiten durch die Laufbahngestaltung, sowie den Anforderungen entsprechende Ausrüstung und Arbeitsbedingungen gewährleistet sein.

Zu beachten ist die besondere Situation, die sich aus der bevorstehenden Straffung der Organisation ergibt. In diesem Zusammenhang bedürfen auch diejenigen Führungskräfte, die künftig keine entsprechende Funktion mehr wahrnehmen werden, entsprechender der Berücksichtigung durch Eröffnung angemessener Perspektiven. Die Kommission geht davon aus, dass die Bestimmungen des TV Umbau auf die Beamten analog angewandt werden. Seite 47 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 2.2

Führungssystem/-techniken

Maßgeblich für Führung und Steuerung in der Polizei Brandenburg ist das im August 2002 eingeführte Steuerungs-, Führungs- und Arbeitssystem.20 Zudem ist in der Polizei verbindlich das Kooperative Führungssystem eingeführt, dessen Grundsätze sich aus der Polizeidienstvorschrift 100 „Führung und Einsatz der Polizei“, Ziffer 1.5.3.1 ergeben und im vorgenannten System berücksichtigt sind.

Wichtige Instrumente sind derzeit das Arbeiten mit Zielen, Rahmenvorgaben, Standards, Berichtswesen, Controlling, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessoptimierung und Ressourcenverbrauchsrechnung zur Abbildung des ergebnisbezogenen Ressourceneinsatzes

An diesem System wird Kritik geübt, weil insbesondere − der Umfang des Berichtswesens und der Kennzahlen sowie der damit verbundene Erfassungsaufwand zu hoch seien − Zielvereinbarungen in der Praxis kaum Raum für tatsächliche Vereinbarungen bieten würden und zum Teil nicht sachgerecht ausgestaltet seien − Steuerungsmethoden der Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst nur bedingt übertragbar seien, dies gelte zum Beispiel die Ressourcenverbrauchsrechnung − insgesamt ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen bei der Anwendung einzelner Instrumente der Führung und Steuerung erkennbar sei.

Die Kommission konnte sich wegen des beengten Zeitrahmens nicht mit Einzelheiten befassen. Deshalb beschränkt sie sich auf die Empfehlung, das Steuerungs-, Führungs- und Arbeitssystem einer kritischen Prüfung zu unterziehen und im Kontext der Organisationsentwicklung zu überarbeiten oder neu zu fassen.

2.3

praktische Gesichtspunkte des Führungshandelns und interne Abläufe

Zu internen Abläufen, insbesondere in der institutionalisierten Kommunikation durch Mitarbeitergespräche und Beurteilungen sowie zu sozialer Handlungskompetenz bedarf es entsprechender Aus- und Fortbildung. Das eingeführte Führungskräftetraining ist eine positive und wichtige Maßnahme zur Qualifizierung der Führungskräfte. Es soll fortgeführt werden.

20

Erlass MI BB vom 14. August 2002, GeschZ.: IV/Projektbüro. Seite 48 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 X.

Zusammenfassung und Empfehlungen

Die Kommission empfiehlt: (1)

die Struktur der Polizei zu straffen und hierzu 

die bestehenden Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammenzuführen



die fünfzehn Schutzbereiche zu vier Direktionen zusammenzuführen und die Deckungsgleichheit der Grenzen der Direktionen mit den Landkreisen sowie denen der Landgerichtsbezirke, die wiederum an die Grenzen der Landkreise angeglichen werden müssten, herzustellen



die Zahl der durchgehend besetzten Polizeiwachen deutlich zu reduzieren



die Kriminalitätsbekämpfung zweiteilig, auf oberer und unterer Integrationsebene zu organisieren



ein Kommissariat Zentrale Anzeigenbearbeitung (ZENTRAB) in allen Direktionen einzuführen



die bestehenden polizeilichen Lagezentren/Leitstellen/Lagedienste zu einer zentralen Einheit im Polizeipräsidium zusammenzufassen



einen zentralen Führungsstab zur Bewältigung außergewöhnlicher Lagen (FüSAL) im Polizeipräsidium einzurichten

 (2)

die Bereitschaftspolizei um eine Einsatzhundertschaft zu reduzieren

auch künftig die einheitliche Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium des Innern zu gewährleisten

(3)

die Polizeibeiräte den Direktionen anzugliedern

(4)

die Zahl der Beamten im Wach- und Wechseldienst so zu bemessen, das auch künftig der Streifendienst im bisherigen Umfang ermöglicht wird

(5)

in ländlichen beziehungsweise strukturschwachen Regionen die Betreuung durch den Revierdienst mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau beizubehalten und in urbanen Bereichen anzupassen

(6)

den Technikeinsatz schwerpunktorientiert zu verstärken, insbesondere durch 

Einführung des Digitalfunks



Weiterentwicklung des Vorgangsbearbeitungssystems, ergänzt um die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems



Einführung des Interaktiven Funkstreifenwagens, des verstärkten Einsatzes vom mobilen Rechnern inklusive mobilen Druckern



Einführung eines Videokonferenzsystems



Verbesserung des elektronischen Datenaustausches zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, perspektivische Einführung einer elektronischen Kriminalakte bei der Polizei, IntensivieSeite 49 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 rung der Verfahrensdatenübertragung, Entwicklung der eHilfsakte sowie vollständig elektronischer Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Verfahren gegen Unbekannt die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr

 (7)

in der Konsolidierungsphase 

125 der durchschnittlich 150 Einstellungsmöglichkeiten jährlich für den Polizeivollzugsdienst und 25 für sonstige Aufgaben zu nutzen



im Bereich des Polizeivollzugsdienstes nur im gehobenen Dienst auszubilden und einzustellen

(8)

Aufstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Polizeivollzugsdienst für jährlich mindestens 100 Beamte des mittleren Dienstes zu schaffen

(9)

die Dauer der Aufstiegsausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf ein halbes Jahr zu verkürzen

(10) eine Funktionsanalyse und -bewertung der Polizei als Grundlage für die Personalentwicklung durchzuführen (11) die Verantwortung für Aus- und Fortbildung an der FHPol zu bündeln (12) den Veränderungsprozess mit einer Fortbildungsinitiative zu unterstützen, insbesondere durch funktionsbezogene Fortbildung für alle Regelverwendungen (13) das bestehende Steuerungs-/Führungs- und Arbeitssystem im Zuge der Neuorganisation zu prüfen und zu überarbeiten (14) das Führungskräftetraining fortzuführen.

Seite 50 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 XI.

Rechtssetzungsbedarf

Eine Neuorganisation der Polizei erfordert eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Der konkrete Rechtsetzungsbedarf lässt sich erst nach Entscheidung über die Veränderungen im Einzelnen bestimmen. Aus den Empfehlungen der Kommission lässt sich vor allem folgender Bedarf an Rechtsänderungen ableiten:

(1) gesetzliche Regelungen − Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes und des Landesorganisationsgesetzes infolge der geänderten Struktur der Polizeibehörden und -einrichtungen sowie der daraus folgenden geänderten Zuständigkeiten und Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der 

Errichtung des Landespolizeipräsidiums als Landesoberbehörde



Auflösung des Landeskriminalamtes als Landesoberbehörde



Auflösung der Polizeipräsidien als untere Landesbehörden

− Änderung

des

Brandenburgischen

Polizeigesetzes

zur

Einführung

einer

Ermächtigungsnorm für Ministerverordnung über Aufgaben und Anbindung der Beiräte − Änderung des Gerichtsneuordnungsgesetzes zur Angleichung der Landgerichtsbezirke an die Landkreisgrenzen und damit an die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Direktionen

(2) weiterer Regelungsbedarf − Beschluss der Landesregierung oder ihre Ermächtigung des Ministers des Innern zur 

Auflösung der Landeseinsatzeinheit als Polizeieinrichtung und



zur Bestimmung des Sitzes des künftigen Landespolizeipräsidiums

− Organisationserlass des Ministers des Innern zur Festlegung der Binnenstruktur des Landespolizeipräsidiums − Personalüberleitungsvorschrift zur Regelung der Übernahme des bisherigen Personals und der vorhandenen Materialien bei der Zusammenlegung bestehender Polizeibehörden

(3) Des Weiteren ergibt sich die Notwendigkeit nichtmaterieller, redaktioneller Anpassungen aus der geänderten Behördenstruktur und den daraus folgenden Bezeichnungen in folgenden Vorschriften − Brandenburgisches Polizeigesetz Seite 51 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 − Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch − Gefahrgutzuständigkeitsverordnung − Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung − Landesschifffahrtsverordnung − Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung − Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung − Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten nach dem Versammlungsgesetz − Verordnung zur Durchführung der Waffenrechts Sobald die innere Struktur der künftigen Polizeiorganisation entschieden ist, bedarf es zudem der Änderung der Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung Polizei sowie der Prüfung, inwiefern besoldungsrechtliche Regelungen anzupassen sind.

Seite 52 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 XII.

Anlagen

1.

Karte zu den Standorten der Polizeidienststellen

2.

Polizeidichte im Ländervergleich

3.

Entwicklung der Gesamtkriminalität in Brandenburg

4.

Entwicklung der Kriminalitätsbelastung

5.

Entwicklung der Personenschadensunfälle

6.

Einsätze im täglichen Dienst nach Aufgaben

7.

Einsätze 2008 – Verteilung nach Einsatzkategorien

8.

Demographische Entwicklung

9.

Anteil der Diebstahlskriminalität am Rückgang der Gesamtkriminalität

10.

Ländervergleich der Betreuungsschlüssel für den Revierdienst

11.

Unterstützung der Polizeipräsidien durch die LESE

12.

Umfang des Einsatzes der Bereitschaftspolizei in Brandenburg und in anderen Bundesländern

13.

Modell der vier Direktionen – örtliche Gliederung

14.

Kriminalitätsverteilung nach Gemeinden

Seite 53 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 1

Seite 54 von 67

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 2 Polizeidichte im Ländervergleich

Bundesland

Berlin

3.431.675

892

3.849

157

Anzahl Polizeibedienstete je 100.000 Einwohner 635

Hamburg

1.772.100

755

2.347

191

525

661.866

404

1.637

201

499

Sachsen-Anhalt

2.381.872

20.448

116

246

407

Brandenburg*

2.522.493

29.481

86

266

376

Mecklenburg-

1.664.356

23.186

72

266

375

Thüringen

2.267.763

16.172

140

293

341

Sachsen

4.192.801

18.419

228

300

333

Saarland

1.030.324

2.569

401

317

315

Bayern

12.519.728

70.552

177

343

291

Hessen

6.064.953

21.115

287

361

277

Rheinland-Pfalz

4.028.351

19.854

203

364

275

Niedersachsen

7.947.244

47.627

167

367

272

10.749.506

35.751

301

368

272

2.834.260

15.799

179

373

268

17.933.064

34.088

526

389

257

Bremen

Bevölkerung

Fläche in km²

Einwohner je km²

1 Polizeibediensteter je ... Einwohner 2008

Vorpommern

BadenWürttemberg Schleswig-Holstein NordrheinWestfalen

*Für Brandenburg ergibt sich unter Berücksichtigung der Personaleinsparungen und der Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2020 eine Polizeidichte von 295 Polizeibediensteten je 100.000 Einwohner beziehungsweise einem Polizeibediensteten je 339 Einwohner. Quellen: 1. Bevölkerung, Fläche (in ganzen Zahlen) und Einwohner jeweils zum 31.12.2008, gemäß: Gemeinsames Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, www.statistik-portal.de. 2. Angaben zur Polizeidichte gemäß Länderumfrage des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Planstellen, Stellen und Schlüsselverhältnissen der Polizeien der Länder und des Bundes für das Haushaltsjahr 2008 vom 28.1.2009; Einwohnerzahl zum 31.12.2007, Stand Haushalt 2008.

Seite 55 von 67

Aufklärungsquote und Gesamtkriminalität im Land Brandenburg (Zeitraum 1994 bis 2009)

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

die Jahre 2007 und 2008 nicht vollständig auszuschließen

Anlage 3

Seite 56 von 67

*Durch die Einführung von ComVor zum Jahresende 2007 und POLAS am Jahresanfang 2008 sind Verwerfungen in der statistischen Zählung von Fallabschlüssen für

Kriminalitätshäufigkeit - Straftaten gesamt – im Land Brandenburg und im Bund

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

Kriminalitätshäufigkeit

(Zeitraum 1996 bis 2009)

14.000

12.000

10.000

8.000

6.000

4.000

2.000

0

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

HZ Land BB 12.945 12.061 11.697 11.257 10.809 9.720

9.849

9.475

9.422

9.515

9.303

8.868

8.704

8.889

8.246

7.947

7.625

7.736

7.893

7.963

8.037

7.747

7.647

7.635

7.436

HZ Bund

1994

8.038

1995

8.179

1996

8.125

1997

8.031

1998

7.576

7.682

Kriminalitätshäufigkeitszahl: Straftaten je 100.000 Einwohner

Anlage 4

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Entwicklung der Personenschadensunfälle, Verletzte und Tote seit 1991

931

1000

21.714

800

20.000 15.000 10.000

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

25.000

16.499

10.731

12.230

600 400

425

8.655 200

5.000 202

0 20 09

20 07

20 05

Verletzte

Verkehrstote Anlage 5

Seite 58 von 67

Personenschadensunfälle

20 03

20 01

19 99

19 97

19 95

19 93

19 91

0

Einsätze im täglichen Dienst nach Aufgaben*

4% 22%

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

51% 23%

Gefahrenabwehr Verkehrsunfälle

Strafverfolgung ziv. Rechtsanspruch

ausgewählte Einsätze in subsidiärer Zuständigkeit

Anlage 6

Seite 59 von 67

Quelle: Einsatzleitsystem ELBOS

Anzahl Anteil in % an der Gesamtlage Ruhestörungen 15.228 4,50 Begleitung GST 6.141 1,62 Behinderung/ 9.148 2,41 Gefahr Straßenverkehr

Einsätze 2008 – Verteilung nach Einsatzkategorien

Verkehrsunfälle mit Sachschaden 24%

sonstige Einsätze zur Gefahrenabwehr 8%

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

Schutz privater Rechte 6%

Verkehrsunfälle mit Personenschaden 4% Wildunfälle 6% Diebstahlsdelikte 12%

nicht bestätigte Einsätze 21% Ruhestörung 7%

Sachbeschädigung 7%

Anlage 7

Seite 60 von 67

Personen- und Objektschutz 5%

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 8 Jährliche Bevölkerungsveränderung im Land Brandenburg bis 2030 Tausend Personen 10 5 0 - 5 - 10 - 15 - 20 natürlicher Saldo Wanderungssaldo Bevölkerungsentwicklung

- 25 - 30 2009 2010

2015

2020

2025

2030

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Landesamt für Bauen und Verkehr, Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009-2030, Ziff. 2.1, S. 11 Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg 2009 bis 2030 2008

Gebiet

2010

2020

2030

Entwicklung 2030 gegenüber 2008

1 000 Personen Berliner Umland weiterer Metropolenraum Land Brandenburg

Prozent

natürlicher Saldo

Wanderungssaldo

1 000 Personen

892,2

905,6

949,7

955,9

+ 63,7

+ 7,1

- 85,5

1 630,3

1 590,1

1 426,8

1 271,4

- 358,9

- 22,0

- 289,7

+ 149,2 - 69,2

2 522,5

2 495,8

2 376,5

2 227,3

- 295,2

- 11,7

- 375,2

+ 80,0

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Landesamt für Bauen und Verkehr, Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009-2030, 2010, Ziff. 2.1, S. 12 Anteile der Bevölkerung nach ausgewählten Altersgruppen

Jahre

unter 15 Jahre

15 bis unter 65 Jahre

65 Jahre und älter

% Basisjahr 2008.............

11,1

66,9

22,0

Prognosejahre 2010 ............

11,6

65,8

22,6

2015 ............

11,8

64,0

24,2

2020 ............

11,3

60,7

28,0

2025 ............

10,2

57,4

32,4

2030 ............

9,0

53,0

37,9

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Landesamt für Bauen und Verkehr, Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009-2030, 2010, Ziff. 5.1.3, S. 39

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Gesamtkriminalität (Eigentumskriminalität/sonstige Kriminalität) im Land Brandenburg (Zeitraum 1994 bis 2007) Erfasste Fälle

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

350.000

300.000

250.000

200.000

Mittelwert sonst. ST

150.000

100.000

50.000

0

1994

1995

1996

1997

1998

1999

Abw. v. Mittelwert sonstige ST -6.678 -7.330 -2.296 -5.070 -1.994 -9.481

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

910

-743

-1.843

6.065

5.898

3.046

7.544 11.969

2008 -3

Diebstahl gesamt

210.356 188.456174.809 167.800155.309 136.450130.471 122.461121.350 114.827108.789 99.847 90.418 89.676 84.269

sonstige Straftaten

118.143 117.491122.525 119.751122.827 115.340125.731 124.078122.978 130.886130.719 127.867132.365 136.790124.818

Häufigkeitszahl: Straftaten je 100.000 Einwohner

Anlage 9

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 10

Revierpolizei – Vergleich der Betreuungsverhältnisse

Berlin Bremerhaven Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg – Vorpommern Niedersachsen Nordrhein - Westfalen Rheinlandpfalz Saarland Sachsen – Anhalt Sachsen Schleswig Holstein Thüringen Bayern Baden Württemberg

1 : 3.290 1 : 8.200 1: 4.578 1 : 6.000 1 : 7.000 keine Angaben21 1 : 8.000 keine Angaben 1 : 10.000 1 : 10.000 keine Angaben 1 : 10.000 1 : 10.000 1 : 7.500 1 : 7.000 keine Angaben keine Angaben

Bundesdurchschnitt22

1 : 7908

Quelle: Bund- Länderabfrage MI BB vom 30.10.2009 zum Betreuungsverhältnis der Revierpolizei oder einer vergleichbaren Organisationseinheit

21 22

Keine Angaben verfügbar oder keine vergleichbare Organisationseinheit. Ohne Polizei des Landes Brandenburg. Seite 63 von 67

Unterstützung der Polizeipräsidien durch die LESE (Anzahl der Dienststunden Januar -Dezember 2008)

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020

Verkehrsmaßnahmen Kriminalitätsbekämpfung Schutz von Veranstaltungen 91.577 100.000

81.680

90.000

75.195

80.000

Stunden

70.000

58.768

60.744

55.904

60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 PP Frankfurt (Oder)

Anlage 11

Seite 64 von 67

PP Potsdam

Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 12

Einsätze der Bereitschaftspolizei

„Geben“

„Nehmen“

Der Einsatz der LESE in BAO - Lagen in ande-

Dagegen kamen Fremdeinheiten der Bereit-

ren Bundesländern gestaltet sich für den Ver-

schaftspolizei anderer Bundesländer bei Lagen

gleichszeitraum wie folgt:

in Brandenburg wie folgt zum Einsatz:

Einsatzstunden

Einsätze

Einsatzstunden

Einsätze

2004

104.316

15

2004

50.199

7

2005

148.634

23

2005

168.606

9

2006

147.728

20

2006

15.007

10

2007

176.904

16

2007

53.580

13

2008

73.723

24

2008

62.264

12

2009

91.865

24

2009

18.509

10

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 13

Modell der vier Direktionen – örtliche Gliederung

Uckermark Prignitz

OstprignitzRuppin

I

Barnim Oberhavel

II

Havelland

Märkisch-Oderland

Brandenburg a. d. H.

Potsdam Frankfurt (O.) Potsdam-Mittelmark

IV

Oder-Spree

Teltow-Fläming Dahme-Spreewald

III Elbe-Elster

Cottbus Spree-Neiße

OberspreewaldLausitz

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Bericht der Kommission Polizei Brandenburg 2020 Anlage 14

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