Jahrgang Nachgehakt. In dieser Ausgabe lesen Sie:

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar ■ 05/16 ■ 25. Jahrgang ■ 21.05.2016 Nachgehakt UNESCOSachverständigenbeirat Die nächste Sitzung d...
Author: Melanie Blau
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar ■ 05/16 ■ 25. Jahrgang ■ 21.05.2016 Nachgehakt UNESCOSachverständigenbeirat Die nächste Sitzung des UNESCO-Sachverständigenbeirates für das Welterbe Altstadt Wismar findet am Montag, den 23.05.2016 im Zeughaus, Ulmenstraße 15 mit folgenden Fachthemen statt: • Wiedervorlage Neubau Theaterplatz in der Altstadt • Wiedervorlage Antrag der Hansestadt Wismar zum Aufruf „Städtebau von nationaler Bedeutung“ St. Marien Forum • Orgel St. Georgen • Inaugenscheinnahme aus gewählter Vorhaben, welche vom bestehenden Sachver ständigenbeirat in seiner Amtszeit behandelt worden sind Die öffentliche Präsentation der Ergebnisse der Beiratssitzung erfolgt am Montag, den 23.05.2016 um 16.00 Uhr im Zeughaussaal. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur öffentlichen Präsentation herzlich eingeladen.

Apropos... Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Frau Sylvia Bretschneider. Bürgermeister Thomas Beyer und die Landtagspräsidentin werden die Veranstaltung eröffnen. Eine Vielzahl von Akteuren aus sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen stellen ihre Projekte vor und laden zum Mitmachen ein. Reden, und diskutieren Sie miteinander. Testen Sie Ihr Wissen bzw. Ihre Koordination bei verschiedenen Spielen. Auf der Bühne werden das Kinderorchester der Musikschule Wismar und der Evangelischen Musikschule sowie "Roush & Keyella" ihr Können zeigen. "Roush & Keyella" sind die Musiker Ronald Lonkowsky und Duncan O`Ceallaigh, die seit über

zehn Jahren Musik in der Hansestadt Wismar und anderswo machen. Ab 11.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, an einem Workshop zum Thema „Meinungskompetenz“, „Wer bildet eigentlich deine Meing? Du?“ teilzunehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ab 16.00 Uhr lädt "Spielwiese 7" zu Open Air & After Show ein. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

In dieser Ausgabe lesen Sie: Bürgerschaft Freizeit / Dit & Dat / Soziales Ausschreibungen / Baustellenrapport / Bekanntmachungen

Der Präsident der Bürgerschaft und Schirmherr der Bürgerinitiative "Wendorfer Strandbelebung", Tilo Gundlack, lädt am 4. Juni 2016 von 9 - 12 Uhr zum 3. SUBBOTNIK ein. Treffpunkt: Wendorf, Minigolfanlage Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Arbeitsmaterialien, wie Handschuhe etc., sind bitte mitzubringen. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.

Die nächste Ausgabe des Seite 2 Seite 3 bis 6 Seite 7 bis 11

Stadtanzeigers erscheint am 25. Juni 2016

BÜRGERSCHAFT

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Termin: Donnerstag, 26.05.2016, 17.00 Uhr | Ort: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar

Tagesordnung: Öffentlicher Teil

11.5

Ausstellung der Papagojenkette Fraktion FDP/GRÜNE

VO/2016/1813

1

Einwohnerfragestunde

12

Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

2

Eröffnung der Sitzung

12.1

3

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.052016 Bestattungswälder "Friedwald-Konzept" BA/2016/1803

4

Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

12.2

5

Personelle Veränderungen in den Ausschüssen

Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Straßenbeleuchtung BA/2016/1804

6

Änderungsanträge zur Tagesordnung

12.3

Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Städtepartnerschaften BA/2016/1805

7

Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.04.2016

12.4

8

Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft

Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Gesundheitsmanagement und Personalführungsinstrumente BA/2016/1814

9

Mitteilungen des Bürgermeisters

12.5

10

Vorlagen des Bürgermeisters

Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Offenlegung der Geschäftsführervergütung in kommunalen Unternehmen BA/2016/1815

10.1

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB VO/2016/1668

12.6

Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Projekt Multifunktionsarena in Wismar BA/2016/1816

12.7

Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes BA/2016/1817

10.2

Einführung einer kostenpflichtigen Prospektauslage und kostenpflichtiger digitaler Plakatwerbung in den Räumlichkeiten der Tourist-Information VO/2016/1711-01

10.3

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land MecklenburgVorpommern und der Hansestadt Wismar über den Einsatz der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Wismar zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistungen auf den Seewasserstraßen VO/2016/1752

10.4

Neubesetzung des Sitzes im Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH

VO/2016/1753

10.5

Benennung von Straßennamen

VO/2016/1781

10.6

Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar VO/2016/1807

11

Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

11.1

Preisnachlass für junge Familien beim Erwerb städtischer, unbebauter Wohnbaugrundstücke CDU-Fraktion VO/2016/1801

11.2

135-jähriges Jubiläum Karstadt Warenhaus GmbH CDU-Fraktion VO/2016/1802

11.3

Graffitis in der Hansestadt Wismar CDU-Fraktion

11.4

Erstellung eines Organisationsgutachtens und Analyse des Personaleinsatzes Fraktion FDP/GRÜNE VO/2016/1812

VO/2016/1811

Nicht öffentlicher Teil 13

Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung

13.1

Verkauf von zwei Teilflächen aus dem Flurstück 4340/57, nach Fortschreibung jetzt Flurstück 4340/105, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohngebiet Schwanzenbusch Nord" 1. Änderung VO/2014/0940-01

13.2

Verkauf der Flurstücke 59/1, 59/2 und 59/3 der Flur 1, Mecklenburger Straße / ehem. Theaterplatz VO/2016/1709

13.3

Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" VO/2016/1770

13.4

Vergabe von Leistungen über 125.000,00 € gemäß § 10 (5) der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Postzustellung für die Hansestadt Wismar VO/2016/1771

Öffentlicher Teil 14

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

15

Schließen der Sitzung

Die Tagesordnung finden Sie auch unter: http://www.wismar.de/Rathaus_Politik/Bürgerschaft/Sitzungskalender/

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STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

THEATERNACHRICHTEN / FREIZEIT »Sehstücke« im Baumhaus Wismar Noch bis zum 5. Juni 2016 ist die Ausstellung mit Bildern des Münsteraner Malers Klaus Möllers im Baumhaus am Alten Hafen zu sehen. Gezeigt werden Arbeiten auf Leinwand und Papier, die hauptsächlich in den vergangenen zehn Jahren entstanden sind und Meer, Strand und Schiffe in einen manchmal ungewöhnlichen Kontext bringen. Klaus Möllers zieht es im (Familien-) Urlaub fast immer ans Meer. So sind in dieser Ausstellung im Alten Hafen Bilder von verschiedenen Küsten zusammengetragen: z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern, Südchina, Schonen, Helgoland, Dänemark und Holland. Segeltörns auf der „Alexander von Humboldt“ haben seine Anschauung bereichert und die Begeisterung für maritime Motive beflügelt. Und doch geht es ihm nicht um Urlaubsbilder und Schiffsportraits sondern um „Sehreisen“, die für die Freie Malerei Neuland entdecken und vermitteln wollen. Geöffnet ist die Ausstellung bei freiem Eintritt täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr.

Festspiele M-V suchen musikbegeisterte Partnerschule Allgemeinbildende Schulen können sich ab sofort bewerben Nach dem großen Erfolg des Kinder- und Familienfestes, das die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 mit Unterstützung der Nordmetall-Stiftung im Schlosspark Hasenwinkel veranstalten, wird das Klassikfestival sein Angebot für Kinder und Familien ab 2017 deutlich ausweiten. Ein wichtiger Baustein dieser Planungen ist die Zusammenarbeit mit den Schulen im Land. Inhalt der Partnerschaft ist die Durchführung von unterschiedlichen musikalischen Projekten, wie z. B. Workshops, Kurzkonzerte und Gespräche mit Festspielkünstlern in der Schule, in enger Zusammenarbeit mit den Festspielen MV. Höhepunkt ist ein unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler organisiertes Festspielkonzert in der Partnerschule.

Kartenverkauf: Kasse im Theater, Bürgermeister-Haupt-Straße 14, 23966 Wismar Telefon: 03841 326040 Tourist-Information, Lübsche Straße 23a, 23966 Wismar Telefon: 03841 19433

Weitere Vorstellungen unter www.theater-wismar.de

Bewerben können sich alle allgemeinbildenden Schulen bis zum 17. Juni 2016 bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern. Eine bisherige künstlerische oder musikalische Profilierung der Schule ist keine Voraussetzung für die Auswahl. Kriterien sind vielmehr Interesse und Engagement für die Zusammenarbeit. Neben der „Partnerschule“ werden zwei Schulen für kleinere gemeinsame Projekte ausgewählt. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Die Ausschreibung, das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver unter www.bildung-mv.de und unter www.festspiele-mv.de. Bei Fragen oder zur Anmeldung nehmen Sie bitte Kontakt auf zu: Manuela Domke, Telefon 0385 5918533, [email protected]

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

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FREIZEIT

Welterbetag am 4. und 5. Juni 2016

Stralsund und Wismar veröffentlichen neue Welterbe-Internetseite

Am 5. Juni 2005 wurde zum ersten Mal in Deutschland ein UNESCO-Welterbetag ausgerufen, seitdem findet dieser jedes Jahr am ersten Sonntag im Juni statt. Der Welterbetag dient vor allem der Kommunikation und der Begegnung mit den Menschen vor Ort. Die „Welterbestätte“ stellt für die Bewohner einen wichtigen kulturellen und historischen Bezugspunkt dar. Die Hansestadt Wismar möchte mit ihren Gästen gemeinsam „Welterbe erlebbar“ machen.

Seit 2004 präsentieren die beiden Hansestädte Stralsund und Wismar im Internet auf www.stralsund-wismar.de ihr gemeinsames Welterbe.

In diesem Jahr haben sich die Akteure etwas Besonderes ausgedacht. Der Vorabend des Welterbetages am 4. Juni 2016 beginnt ab 18.00 Uhr mit einer Welterbe-Nacht im Welt-Erbe-Haus und auf dem Hof. Der Präsident der Bürgerschaft, Tilo Gundlack, wird um 18.45 Uhr eine Ausstellung zum Welterbe in Mecklenburg-Vorpommern eröffnen. Die Ausstellung kann nur am Welterbetag und am Abend zuvor besichtigt werden. Highlight an diesem Welterbe-Abend ist die Vorpremiere des Theaterstückes „Aufdeckungen“ um 19.30 Uhr, die nur für den Welterbetag inszeniert wurde. Der in Wismar, durch seine Arbeit mit Jugendlichen, bereits bekannte Lars Mauè, hat bereits durch Inszenierungen von „Antigone“ und „Die Räuber“ oder die aktuelle Vorstellung „CRASH/Rockschrott“ viele Wismarer begeistern können. Die Umsetzung des Stückes „Aufdeckung“ wurde mit vier ausgewählten Darstellern entwickelt und wird unter professioneller Regie ein kurzes Szenario im Welt-Erbe-Haus erlebbar machen. Aus drei Epochen werden thematische Szenen des Hauses behandelt. Zur Zeit der Entstehung des Hauses im Jahre 1360 geht es um die Hoch-Blüte der Hanse und der Finanzmacht des Hanse-Imperiums. Die Zeit um den ersten großen Umbau um 1680 soll das Thema Türkenkrieg, Militär, Waffen und die Aufrüstung der Stadt Wismar zur stärksten Seefeste Deutschlands behandeln. In der Gründungsphase des Kulturbunds der DDR nach 1945 geht es um den kulturellen Wiederaufbau, Exil & Rückkehr sowie internationale Kontakte. Die Künstlerfiguren gewähren persönliche Einblicke aus dem Alltagsleben der jeweiligen Zeit. Sie begleiten das Publikum durch die Räume und werden Teil der vergangenen Geschehnisse. Laut Aussage von Lars Mauè ist jeder Sachverhalt darstellbar, davon können sich die Gäste am Abend des 4. Juni 2016 überzeugen. Am Welterbetag, dem 5. Juni 2016 wird es zwei weitere Vorstellungen geben, um 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr können die Besucher sich mit den Künstlern auf Zeitreise begeben.

Willkommenstafel Am Samstag, 21. Mai 2016, wird von 11.00 bis 14.00 Uhr zu einem Brunch an einer Willkommenstafel unter den Linden an der Frischen Grube gegenüber von St. Nikolai geladen. Eingeladen sind Menschen jeder Nationalität, die in diesem Jahr nach Wismar kamen. Alle Wismarer Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die die Neubürgerinnen und Neubürger in unserer Stadt willkommen heißen wollen, haben an diesem Tag dazu die Gelegenheit. Wir wollen gemeinsam brunchen. Dazu tragen alle Teilnehmenden bei: Sei es ein Beitrag für das Büfett oder ein Lied, das gesungen werden kann. Das Büfett soll aus mitgebrachten Speisen gestaltet werden. Bitte notieren Sie auf einem Schild die Zutaten, damit die religiös oder medizinisch begründeten Essensregeln eingehalten werden können. Getränke sind vorhanden. Ein buntes Programm umrahmt die Veranstaltung.

WILLKOMMENSTAFEL

Ein weiteres Highlight an diesem Welterbe-Abend wird die musikalische Begleitung sein. Zu Gast ist das Trio „The Marching Saints“; die gutgelaunte und mobile Jazzband aus Rostock spielt Dixieland, Swingmusik und schöne Lieder zur Unterhaltung und Verzauberung unserer Gäste. Sie sind herzlich eingeladen, den Abend im Welt-Erbe-Haus und im Hof bei sommerlichen Temperaturen zu genießen. Welt-Erbe-Haus, Lübsche Straße 23 Tourist-Information, Lübsche Straße 23a Telefon: 03841 19433 E-Mail: [email protected]

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St. Nikolai-Kirche | Samstag, 21. Mai 2016 | 11.00 bis 14.00 Uhr

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

Unter den Linden - St. Nikolai

Wie in jedem geraden Jahr, wird auch in diesem Jahr eine Busfahrt nach Stralsund angeboten. Die Tagestour kostet 15,00 € und kann in der Tourist-Information gebucht werden (Anmeldung erforderlich). Die Tourist-Information ist an diesem Tag auch der Treffpunkt für die kostenlosen Stadtführungen: 10.00 Uhr, 10.30 Uhr und 14.00 Uhr.

Nun haben die beiden Städte die Internetseite überarbeitet und sind jetzt mit informativen Inhalten und neuem Design online. Das Welterbe kennenzulernen, es zu bewahren, zu erleben und zu fördern– das sind Aspekte, denen sich die Internetseite widmet. Im Blickpunkt der neuen Präsentation stehen deshalb neben den Gründen für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe auch Informationen zu den Aufgaben wie Schutz, Vermittlung, Bildung, Förderung und Zusammenarbeit. Neben aktuellen Meldungen, Veranstaltungshinweisen und drei Imagefilmen bietet die Seite des Weiteren Informationen über die beiden Welterbe-Besucherzentren und die Deutsche Stiftung Welterbe. „Mit der neu gestalteten Seite zeigen wir, warum Stralsund und Wismar Welterbe sind, und was wir tun, um es zu schützen. Gleichzeitig wollen wir Neugier wecken, sich unsere Altstädte anzusehen und deren Faszination selbst zu erleben“, sagen die beiden Welterbe-Manager Steffi Behrendt (Stralsund) und Norbert Huschner (Wismar). In Kürze werden die Inhalte auch auf Englisch verfügbar sein.

Samstag, 21. Mai 2016 11.00 - 14.00 Uhr

Welterbe-Vorabend mit verschiedenen Highlights

FREIZEIT

Wismar Konzerte des NDR in St. Georgen NDR Radiophilharmonie unterwegs am 04. Juni 2016 in Wismar

Informationen des Altstadtbeirates Das diesjährige Altstadtforum ist für den 20. Juli 2016 geplant. Hier haben alle Bürger die Möglichkeit, sich über die Arbeit des Altstadtbeirats und die geförderten Projekte und Initiativen zu informieren. Während des Forums werden alle relevanten Themen rund um das Leben in der Altstadt besprochen. Da es sich um ein Bürgerforum handelt, sind natürlich auch Ihre Ideen zu Inhalten, Workshops und Gesprächsrunden gefragt. Welche Themen interessieren Sie? Was für Veränderungen/Verbesserungen zum Leben in der Altstadt, insbesondere unter sozialen Aspekten, würden Sie sich wünschen oder sogar mitgestalten? Schreiben Sie uns eine Nachricht ([email protected]). Seit Anfang des Jahres finden Sie uns auch bei Facebook www.facebook.com/AltstadtbeiratWismar.

Kinderhandwerkermarkt auf dem Zeughaushof

Foto: NDR Radiophilharmonie, NDR / Klaus Möller

Mit Georg Friedrich Händels Coronation Anthems sowie Arien aus seinen Opern und Oratorien sind die NDR Radiophilharmonie und der Knabenchor Hannover bei der Konzertreihe des NDR am Sonnabend, dem 04. Juni 2016 um 16.00 Uhr in St. Georgen in Wismar zu Gast. Solist des Abends ist der englische Countertenor Lestyn Davies. Es dirigiert Jan Willem de Vriend. Vielfalt, Qualität und Tradition - das sind die Markenzeichen der NDR Radiophilharmonie aus Hannover. Mit 86 hochqualifizierten Musikern erreicht das Rundfunksinfonieorchester Niedersachsens eine beeindruckende programmatische Vielfalt: So stehen neben dem großen klassisch-romantischen Repertoire auch die Alte Musik, CrossoverProjekte, Filmmusik und ein weitgefächertes Konzertangebot für Kinder und Jugendliche im Zentrum der musikalischen Arbeit des Orchesters. Mit dem Dirigenten Jan Willem de Vriend und dem Knabenchor Hannover hat die NDR Radiophilharmonie eine langjährige musikalische Freundschaft. Als Spezialist für Barock leitete Jan Willem de Vriend bereits verschiedene Konzerte des Ring Barock. Der international gefeierte Knabenchor Hannover gehört seit Jahrzehnten zu den festen musikalischen Partnern des Orchesters. Der Solist und Countertenor Lestyn Davies studierte Archäologie und Anthropologie in Cambridge, bevor er sein Gesangsstudium an der Royal Academy of Music in London aufnahm. Seinen Erfolg konnte der späte Weg zur Musik nicht aufhalten. Die Liste seiner Gastengagements liest sich wie das Who is Who der internationalen Opern- und Konzerthäuser. Zahlreiche Preise und ausgezeichnete CD-Aufnahmen runden die Karriere des gefeierten Countertenors ab. Die NDR Radiophilharmonie spielt die Krönungshymnen. Neben den vier Teilen „Zadok the priest“, „Let thy hand be strengthened“, „The king shall rejoice“ und „My heart is inditing“ erklingen verschiedene Arien aus Händels Opern und Oratorien. Karten erhalten Sie in der Tourist-Information Wismar, Telefon: 03841 19433, [email protected] sowie bei allen CTS-Vorverkaufsstellen und unter www.eventim.de.

Es ist wieder so weit, der Bibliotheksverein und die Stadtbibliothek laden alle Kinder zum großen Hoffest ein. Am 4. Juni von 15.00 bis 18.00 Uhr dreht sich alles um traditionelles Handwerk: Beim Schmied werden die Funken fliegen und selbstgemachter Schmuck entstehen, Specksteine werden neue Formen annehmen, Kerzen können gezogen werden und Medaillons aus Holz unter flinken Kinderfingern entstehen. Alles das bereitet der bewährte Partner Bauspielplatz Schwerin e.V. für die Kinder vor. Und wer vom fleißigen Handwerkeln Abwechslung braucht, der kann sich auf der Rollenrutsche und dem handbetriebenen Karussell entspannen. Sollte der Wettergott kein Handwerker sein, dann gibt es wie immer eine spannende Regenalternative in der Bibliothek. Stockbrot und selbst gebackene Kuchen sorgen für das leibliche Wohl aller Besucher. Der Eintritt ist frei. Stadtbibliothek im Zeughaus, Ulmenstraße 15, Telefon: 03841 251-4020

Bilderbuchkino in der Stadtbibliothek Montag, 06.06.2016, "Alles vermurkst!" (Rabe Socke) - Moost, N. Montag, 20.06.2016, "Pia Plappermaul" - Grimm, S. Die Veranstaltungen beginnen um 15.00, 15.30, 16.00, 16.30 und zusätzlich 17.00 Uhr und dauern jeweils eine Viertelstunde.

Führung zur Rhododendronblüte mit Frau Karin Engelmann Friedhof Wismar Mittwoch, 08.06.2016 um 18.00 Uhr Treff: Leichenwärterhaus (Alter Friedhof) Veranstalter: Friedhofsförderverein e. V. Es wird um eine Spende von 5,00 € gebeten.

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

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DIT & DAT / SOZIALES Beratungstelle in Wismar Hilfen für Menschen mit Migrationshintergrund Das neue Angebot für soziale Migrationsberatung in Nordwestmecklenburg richtet sich vor allem an Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch, aber auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die weniger als drei Jahre in Deutschland sind. Diese finden in der neuen Beratungsstelle unter anderem Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten und Hilfe bei der persönlichen Existenzsicherung. Themen in der Beratung können Spracherwerb sein, Vermeidung von Verschuldungssituationen, Vermittlung in Arbeit und auch Unterstützung bei der Realisierung therapeutischer Hilfen sein. Eine sehr wichtige Aufgabe der Beratungsstelle ist auch, sich mit den bereits bestehenden vielfältigen Initiativen und weiteren Beratungsstellen im Landkreis zu vernetzen. Ihren Sitz hat die Beratungsstelle in der Mecklenburger Straße 36 a, 23966 Wismar. Hier ergänzt sie das bereits bestehende Beratungsangebot des Diakoniewerks, das in Wismar neben der Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, der Ehe- Familien- und Lebensberatung, der Schuldner- und Suchtberatung auch eine allgemeine soziale Beratung umfasst. Für Terminvereinbarungen und Fragen ist die Migrationsberatungsstelle unter Telefon 03841 22404-10 und per E-Mail [email protected] erreichbar.

Finanzielle Hilfen für Schwangere Die Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des DRK Kreisverbandes NWM e.V. informiert, dass auch 2016 die Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ in Mecklenburg Vorpommern schwangeren Frauen mit einem geringen Familieneinkommen oder in der Zeit der Arbeitslosigkeit finanziell unterstützt. Auch schwangere Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten über diese Stiftung auf Antrag einen ergänzenden Zuschuss zu den einmaligen Leistungen des Jobcenters.

Kurs "Konflikte im Helferkontext"

Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtsstiftung MV Zwischenmenschliche Konflikte entstehen dort, wo unterschiedliche Interessen, Vorstellungen, Ziele oder Werte aufeinander treffen. Konflikte können dann erfolgreich bearbeitet werden, wenn Verständnis für die Perspektive der jeweils anderen Partei(en) entsteht und die Kommunikation über mögliche Veränderungen der Situation gelingt. In der Arbeit, die Helferinnen und Helfer in großer Zahl in dieser Zeit für Geflüchtete leisten, spielen eine Vielzahl an Konflikten und Konfliktebenen eine Rolle: Die Strukturen sind schwierig, politische Positionen werden vertreten und zugeschrieben, das eigene soziale Umfeld positioniert sich "dafür" oder "dagegen" und nicht zuletzt haben Sprache, Interkulturalität und Diversität Auswirkungen auf die -mal mehr mal weniger - gelingende Kommunikation miteinander. Im Kurs "Konflikte im Helferkontext" wollen wir uns die Herausforderungen, mit denen sich Helferinnen und Helfer es auf den verschiedenen Ebenen zu tun haben, anschauen und uns darüber austauschen, wie sie betrachtet und bearbeitet werden können. Im Zentrum der Tagesveranstaltung stehen also Ihre Erfahrungen, die wir besprechen und reflektieren wollen. Impulse zum Thema Konflikt, Diversität und Interkulturalität helfen Ihnen die Perspektive zu wechseln, andere Sichtweisen zu verstehen und damit umzugehen. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet am 18.06.2016 von 10.00 - 16.00 Uhr im TiL (Treff im Lindengarten) statt. Anmeldungen unter E-Mail: [email protected] unter dem Stichwort "18.06.2016"

Den Antrag können Frauen nur vor der Geburt des Kindes in einer Schwangerschaftsberatungsstelle stellen. Darüber hinaus bietet das DRK Beratung zu vielen weiteren Fragen an, die in der Zeit vor und nach der Schwangerschaft auftreten können. Die Mitarbeiterinnen beraten auch im Schwangerschaftskonflikt und vermitteln zu weiterführenden Angeboten im Landkreis. Die Beratungsstelle des DRK Kreisverbandes NWM e.V. befindet sich in Grevesmühlen in der Pelzerstraße 15 und in der Außenstelle in Gadebusch, Erich –Weinert Str. 29, Telefon 03881 75950, www.drk-nwm.de.

In memoriam

In memoriam

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod des Landeskonservators i.R.

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod von Herrn Senator a.D.

Dr. Klaus Winands

Dieter Breyer

erfahren.

erfahren. Mit Herrn Dr. Klaus Winands verliert die Hansestadt Wismar eine Persönlichkeit, die sich in besonderer Weise als Landeskonservator im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern und als langjähriges Mitglied des UNESCO-Sachverständigenbeirates der Hansestadt Wismar für die bauhistorischen und denkmalpflegerischen Belange unserer Stadt eingebracht hat. Wir bedauern sehr, dass die gemeinsame Arbeit nun nicht mehr fortgesetzt werden kann. Sein Sachverstand und seine Freundlichkeit werden uns fehlen. Wir sind dankbar für sein Engagement und werden sein Ansehen in Ehren halten. Unser besonderes Mitgefühl gehört seinen Angehörigen und Freunden. Thomas Beyer Tilo Gundlack Bürgermeister Präsident der Bürgerschaft

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Von 1992 bis 2001 war Herr Dieter Breyer als Senator für Bauwesen und kommunale Betriebe für die Hansestadt Wismar tätig. In den nicht immer einfachen Jahren nach Wende und Wiedervereinigung hat sich Herr Breyer tatkräftig für die Entwicklung der Hansestadt Wismar eingesetzt. Wir sind dankbar für die Spuren, die sein Engagement und seine Schaffenskraft für uns alle hinterlassen hat. Unser besonderes Mitgefühl gehört seiner Frau und seiner Familie.

Thomas Beyer Bürgermeister

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

Tilo Gundlack Präsident der Bürgerschaft

AUSSCHREIBUNGEN

Ausbildungsplätze bei der Hansestadt Wismar Sie suchen einen Ausbildungsplatz mit abwechslungsreichen und anspruchsvollen Ausbildungsinhalten? Sie wollen die Verwaltung einer Weltkulturerbe- und Hansestadt mit Ihrer Arbeitskraft als Auszubildende bzw. Auszubildender unterstützen und die Möglichkeit erhalten, sich als Nachwuchskraft in einer Verwaltung mit gutem Arbeitsklima und vielfältigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu qualifizieren?

Wir suchen zum 01. Oktober 2017 motivierte Auszubildende mit kunden- und dienstleistungsorientiertem Auftreten, die das Team der Stadtverwaltung ergänzen. Wir schreiben folgende Ausbildungsstellen aus:

Dann bewerben Sie sich für einen Ausbildungsplatz bei der Hansestadt Wismar!

Voraussetzungen: • Höchstalter 34 Jahre • Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife • gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse • Interesse am Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften • kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten

Wir suchen zum 01. März 2017 motivierte Auszubildende mit kundenund dienstleistungsorientiertem Auftreten, die das Team der Stadtverwaltung ergänzen. Wir schreiben folgende Ausbildungsstelle aus: Brandmeisteranwärter / -anwärterin im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1 des Feuerwehrdienstes, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)

Bachelor of Laws (LL.B. – öffentliche Verwaltung)

Bewerbungsfrist: 03.10.2016

Bewerbungsfrist: 28.08.2016 Zum 01. September 2017 suchen wir motivierte Auszubildende mit kunden- und dienstleistungsorientiertem Auftreten, die das Team der Stadtverwaltung ergänzen. Wir schreiben folgende Ausbildungsstellen aus: Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Voraussetzungen: • guter Realschulabschluss • gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse • gute Informatikkenntnisse • kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten • Interesse an Bürotätigkeit • Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften Bewerbungsfrist: 03.10.2016

Die ausführlichen Ausschreibungstexte der Ausbildungsstellen finden Sie auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de/Ausbildungsplätze. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen (u.a. die letzten beiden schulischen Zeugnisse; Abiturienten reichen bitte zusätzlich ihr Abschlusszeugnis der 10. Klasse ein) sind bis zur o.g. Bewerbungsfrist zu richten an: Hansestadt Wismar Der Bürgermeister Amt für Zentrale Dienste PF 12 45 23952 Wismar

Auszubildende/r für den Beruf Kauffrau/-mann für Freizeit und Tourismus Voraussetzungen: • guter Realschulabschluss • gute Deutschkenntnisse • gute Englischkenntnisse • gute Regionalkenntnisse • Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Kreativität • Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit • Flexibilität bzgl. des Einsatzes an Wochenenden und Feiertagen • kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten

Das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten erteilt eine Dienstleistungskonzession zur Mittagsversorgung an zwei Grundschulen und einer Regionalen Schule in Trägerschaft der Hansestadt Wismar für die Dauer von zwei Schuljahren (05.09.2016 bis 17.08.2018). Bewerben können sich Firmen, die die Bestellabwicklung, die Herstellung, den Transport und die Ausgabe der Portionen in der jeweiligen Schule in Eigenregie und mit eigenem Personal ausführen.

Bewerbungsfrist: 03.10.2016 Auszubildende/r für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik Voraussetzungen: • Realschulabschluss • mindestens befriedigende Mathematikkenntnisse • mindestens befriedigende Physikkenntnisse

Erteilung einer Dienstleistungskonzession

Die Unterlagen können ab dem 22.05.2016 von der Homepage der Hansestadt Wismar unter dem Link www.wismar.de/Aktuelles/Ausschreibungen heruntergeladen werden. Die Angebote sind bis zum 17.06.216 an die in den Unterlagen genannte Adresse einzureichen.

Bewerbungsfrist: 03.10.2016

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

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BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Hier:

Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum, Teilbereich Nord“, 1. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 wird wie folgt begrenzt: im Nordosten: von der Störtebekerstraße im Südosten: von der Wohnbebauung Kapitänspromenade 32-36 und dem Parkplatz am Promenadencenter (Kapitänspromenade 29-31) im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 28.04.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum, Teilbereich Nord“, 1. Änderung sowie die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 30.05.2016 bis einschließlich 01.07.2016 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 unberücksichtigt bleiben können, wenn die Hansestadt Wismar deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

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Es wird des weiteren darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar sind: 1. Umweltbericht als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern • Mensch • Pflanzen und Tiere • Boden • Luft und Klima • Wasser, • Kultur und sonstige Sachgüter • Landschaft einschließlich deren Wechselwirkungen 2. Biotoptypbestandsdarstellung und naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung einschließlich der Aussagen zu externen Kompensationsmaßnahmen im Bereich Köppernitztal 3. Schalltechnische Untersuchung vom 23.10.2014 zu Straßenverkehrsgeräuschen im Bereich Dammhusener Chaussee / PhilippMüller-Straße 4. Schalltechnische Untersuchung vom 22.01.2015 zu Immissionen durch Nutzung des benachbarten Hubschraubersonderlandeplatzes am SANA Hanseklinikum Wismar GmbH 5. Schalltechnische Untersuchung, 1. Ergänzung vom 22.06.2015 zu Immissionen durch Nutzung des benachbarten Hubschraubersonderlandeplatzes am SANA Hanseklinikum Wismar GmbH 6. Stellungnahmen relevanter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange: • Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde • Untere Naturschutzbehörde • Untere Wasserbehörde • Untere Immissionsschutzbehörde • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen burg zu den Belangen Naturschutz, Wasser und Boden, Immis sions- und Klimaschutz sowie Abfall- und Kreislaufwirtschaft • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V zum Belang Lärmschutz – Fluglärmimmissionen • Untere Denkmalschutzbehörde und Untere Behörde für Boden denkmalschutz • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften, insbesondere die DIN-Norm 4109 (Schallschutz im Hochbau) werden ebenfalls zur Einsicht bereit gehalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse, Bürgerschaft) beraten und entschieden werden, sofern dies nicht vom jeweiligen Einwender ausdrücklich eingeschränkt wird. Zusätzlich zur o.g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese im Zeitraum der Auslegung auch auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/ Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Es besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, einen Gesprächstermin mit der zuständigen Mitarbeiterin (Frau Prante, Telefon: 03841 251-6024) zu vereinbaren. Am Donnerstag, dem 07.07.2016 findet um 15.00 Uhr im Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Erörterungsgespräch zu den Planunterlagen statt. Hansestadt Wismar Der Bürgermeister Bauamt, Abt. Planung

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“ Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetz buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der am Tag der Geneh migung gültigen Fassung Der Bereich 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: von der Straße Zum Festplatz im Nordosten: von der Lübschen Straße im Südosten: von der Parkanlage Köppernitztal im Südwesten: vom Festplatz Lübsche Burg Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Ebenso wird auf die Geltendmachung der Verstöße gegen Verfahrensund Formvorschriften gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hingewiesen. Danach darf nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend zu machen. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften kann hingegen stets geltend gemacht werden. Hansestadt Wismar Der Bürgermeister Bauamt, Abteilung Planung

Aktuelle amtliche / öffentliche Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar • • • Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 25. Februar 2016 gefasste Abschließende Beschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“ bestehend aus der Planzeichnung wurde mit Bescheid der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 14. April 2016, Aktenzeichen 13074087-51.Ä-F-2016 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf des Tages dieser Veröffentlichung wirksam. Jedermann kann die genehmigte 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ab diesem Tage im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

(20.04.2016) Öffentliche Bekanntmachung zur Landtagswahl am 04.09.2016 - Wahl der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin (20.04.2016) Bekanntmachung an die Parteien zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände zur Landtagswahl am 04.09.2016 (18.04.2016) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben Erteilung und Entziehung der Fahrerkarte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 FPersGZust- und -KostLVO M-V

Alle öffentlichen Bekanntmachungen sind nachzulesen unter: www.wismar.de/Öffentliche Bekanntmachungen

Geplanter Kurs zum Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit mit abschließender Prüfung Anbieter: Team Bodden-Angeln / Jens Feißel Lehrgangszeiten: Samstag: 25.06.2016, 08.30 bis 16.00 Uhr Sonntag: 26.06.2016, 09.00 bis 16.00 Uhr Lehrgangsort: Jugendherberge Wismar, J.-Gagarin-Ring 30 Anmeldungen über: Angelshop Staack, ABC-Straße 7, Telefon: 03841 212078 oder: [email protected] PRÜFUNGSTERMIN: Mittwoch, 06. Juli 2016 / 15:00 Uhr im Rathaus Der benannte Prüfungstermin ist vorbehaltlich und abhängig von der Teilnehmerzahl. Prüfungsbehörde für die Abnahme der Fischereischeinprüfung ist das BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar. Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular für die Prüfung. Bewerber für die Fischereischeinprüfung können sich bis spätestens 29. Juni 2016 im BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar anmelden (Telefon: 03841 251-2345 , E-Mail: [email protected] ).

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

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BEKANNTMACHUNGEN Sperrung des öffentlichen Verbindungsweges Auf Grund des beständigen Anstieges des Fahrzeugverkehrs im Bereich des nicht öffentlichen Verbindungsweges zwischen der Rudolf–Breitscheid–Straße und der Erwin–Fischer–Straße entlang des „Wäldchens“ erfolgt durch die Hansestadt Wismar ab dem 02. Juni 2016 die dauerhafte Sperrung des Weges für den Fahrzeugverkehr im Bereich des ehemaligen Grünflächenstützpunktes. Wegen nicht ausreichend vorhandener Wendemöglichkeiten wird um besondere Beachtung gebeten, da es sich dann künftig sowohl aus Richtung Rudolf–Breitscheid–Straße kommend als auch aus Richtung Erwin–Fischer–Straße kommend um eine Sackgasse handelt. Die sich in der Rudolf–Breitscheid–Straße 88 a befindliche Firma ISW ist ab diesem Zeipunkt nur noch über die Erwin–Fischer-Straße erreichbar.

Widmungsverfügung Auf der Grundlage des § 7 Straßen- und Wegegesetzes (StrWG - MV) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 ( GVOBL. M-V 1993, S 42 ) in der z.Z. gültigen Fassung, werden nachstehende Verkehrsflächen nach § 3 (StrWG- MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Gewidmet wird die nachfolgende, in der Straße Ortslage der Hansestadt Wismar gelegene Straße. „Am Ring“ Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen o.g. Straße im „Gewerbegebiet Dargetzow“, 2. Änderung B-Plan Nr. 10/91, Gemarkung Wismar, Flur 1auf folgende Flurstücke. Flurstücke: 4785/13, 4785/12, 4771/1, 4771/2 und 4772/1 Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße. Der Verwaltungsakt kann während der Sprechzeiten der Hansestadt Wismar, im Bauamt, Kopenhagenerstraße 1, Zimmer 210, eingesehen werden. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Hansestadt Wismar in 23966 Wismar, Am Markt 1 oder 23952 Wismar, PF 12 45 eingelegt werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an [email protected] erhoben werden. Es sind nachfolgende Dateiformate zugelassen: Portable Dokument Format (PDF) bis Version 1.7 ISO 32000, Bilddateien im File Interchange Format (JPEG) oder Portable Network Graphics (PNG). Es wird auf die Bekanntmachung der Hansestadt Wismar über die Eröffnung elektronischer Zugänge in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen. Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wismar, den 01.04.2016 Thomas Beyer Bürgermeister der Hansestadt Wismar

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Ersatzneubau der Brücke über die Frische Grube in der Scheuerstraße / Bohrstraße Am 22. 04. 2016 wurden die Betonarbeiten am Brückenbauwerk abgeschlossen. Im weiteren Bauablauf wird die Sohle der Frischen Grube betoniert und die Abdichtungsarbeiten an den Betonbauteilen der Brücke durchgeführt, bevor die Rückverlegung der Versorgungsleitungen in das Brückenbauwerk und die Hinterfüllung der Widerlagerwände der Brücke erfolgen kann. Um das Abdichten der Betonbauteile ausführen zu können, muss der Beton ständig auf seinen Restfeuchtegehalt geprüft werden. Erfahrungsgemäß braucht der Beton etwa zwei bis drei Wochen bis der Restfeuchtegehalt des Betons so gering ist, dass die Abdichtung der Fahrbahnplatte und der Widerlagerwände gegen das Eindringen von Feuchtigkeit aufgebracht werden kann. Das für die Sichtflächen vorgesehene Mauerwerk, mit den auch bei der alten Brücke gewesenen Gestaltungselementen - Rundblenden, Konsolfriese und geschnittene Läuferreihen des Bogens sowie die Farbgebung - wird wieder hergestellt. Zum Abschluss der Brückenbauarbeiten werden die Pflasterarbeiten der Verkehrsflächen durchgeführt. Die Gehwege werden in Bockhorner Klinker, die Randbereiche mit kleinformatigem Katzenkopfpflaster und die Straße mit geschnittenem Granitgroßpflaster gepflastert. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für Ende Juni vorgesehen.

Aufruf zum „Tag des offenen Denkmals“ am 11. September 2016 unter dem Motto „Gemeinsam Denkmale erhalten“ Der diesjährige Tag des offenen Denkmals am Sonntag, dem 11. September, steht bundesweit ganz im Zeichen des gemeinschaftlichen Handelns. Das Motto „Gemeinsam Denkmale erhalten“ soll zwischen Besuchern und den Akteuren diesen Prozess mit vielschichtigen Aktivitäten vermitteln. Der Tag darf gern auch genutzt werden, um Mitstreiter zu gewinnen, Partnern zu danken, Erreichtes zu feiern, neue Ideen auszutauschen und sich gegenseitig zu motivieren. In Wismar bewegt dieser Tag nicht nur viele Denkmaleigentümer, sondern auch viele Wismarer und auswärtige Besucher, die zuweilen nichtöffentlich zugänglichen Denkmale, aus einem bis dahin nicht bekannten und zuweilen sehr individuellen Blickwinkel zu erkunden. Im vergangenen Jahr nutzten diese Gelegenheit wieder mehrere tausend Besucher. Auch wer an diesem Tag (s)ein Denkmal vorstellen möchte, das nicht direkt auf das Motto Bezug nimmt, ist willkommen. Mehrere Teilnehmer der vergangenen Jahre haben ihre erneute Mitwirkung bereits zugesagt. Für Fragen und Anregungen zum Tag des offenen Denkmals am 11. September 2016 in der Hansestadt Wismar steht die Abteilung Sanierung und Denkmalschutz des Bauamtes, Kopenhagener Straße 1 in 23966 Wismar, gern zur Verfügung. Anmeldungen zur Teilnahme bitte bis zum 24. Juni 2016 schriftlich an diese Adresse oder per E-Mail an [email protected].

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung an die Parteien zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände zur Landtagswahl am 04.09.2016

Insoweit fordere ich die Parteien und Wählergruppen gemäß § 11 Absatz 1, § 12 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) i.V.m. § 12 Absatz 2 LKWG M-V auf, mir bis zum 15.07.2016 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Tätigkeit in den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen der Hansestadt Wismar vorzuschlagen.

              

 Die vorgeschlagenen Wahlberechtigten dürfen gemäß § 7 Absätze 3 und 4 LKWG M-V nur in einem Wahlorgan Mitglied sein und nicht als Wahlbewerberin oder Wahl bewerber oder als Vertrauensperson bzw. deren Stellvertretung für Wahlvorschläge auftreten. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Des Weiteren wird darauf hingewiesen,  dass jede wahlberechtigte Person zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet ist. Das Ehrenamt darf gemäß § 12 Absatz 2 LKWG M-V nur aus den dort aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Die Ableh nung dieses Ehrenamtes ohne wichtigen Grund stellt gemäß § 70 LKWG M-V eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Gemäß § 12 Absatz 1 LKWG M-V haben die Mitglieder von Wahlorganen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher und die Schriftführung 35,00 €, für deren Stellvertretungen 30,00 € und für Beisitzer 25,00 €. Die Vorschläge schicken oder faxen Sie bitte nach anliegendem Muster an: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister Gemeindewahlbehörde Postfach 12 45 23952 Wismar Fax-Nummer: 03841 251 777 3280. Online-Bewerbungen senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse: [email protected]. Oder kommen Sie doch einfach vorbei – Wahlamt, Scheuerstraße 2 (Sitz des Ordnungsamtes). Für weitere Nachfragen und Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar, Frau Rudolfs, unter der Telefonnummer 03841 251-3223 zur Verfügung. Wismar, 14.04.2016 gez. Thomas Beyer, Bürgermeister

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Am Sonntag, dem 04.09.2016, werden die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Für die 28 Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände benötigt die Hansestadt Wismar mehr als 180 wahlberechtigte Damen und Herren, denen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übertragen werden kann, wie es im § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorgesehen ist.

Impressum

Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar HERAUSGEBER: Hansestadt Wismar Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar V. I. S. D. P.: Marco Trunk, Redaktion: Daniela Holdt, Babett Alsleben Tel.: 03841 251-9002 oder 251-9039 Fax: 03841 251-9037, [email protected] Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. AUFLAGE: 27.000 ERSCHEINUNGSWEISE: 1x monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt. ANZEIGENVERWALTUNG: ODR GmbH, H. Meusel, Tel.: 0381 7765711 oder 0171 2354725, [email protected]

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

DRUCK: ODR GmbH, Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2, 18107 Rostock, Tel.: 0381 776570, www.odr-rostock.de VERTEILERAGENTUR: Ralf Dunker, Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch, Tel. / Fax: 03886 715742 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den genannten Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im BürgerServiceCenter im Stadthaus, Am Markt 11 und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die Vervielfältigungsund Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

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BEKANNTMACHUNGEN

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport MecklenburgVorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird 2016

2017

66.942.200 EUR 71.881.000 EUR -4.938.800 EUR

69.736.500 EUR 72.156.900 EUR -2.420.400 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-4.938.800 EUR 0 EUR 2.408.400 EUR -2.530.400 EUR

-2.420.400 EUR 0 EUR 2.420.400 EUR 0 EUR

2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

60.847.500 EUR 63.396.000 EUR -2.548.500 EUR

62.903.400 EUR 63.533.400 EUR -630.000 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.640.200 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 26.286.300 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.353.900 EUR § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0 EUR 0 EUR 0 EUR 33.669.200 EUR 33.964.200 EUR -295.000 EUR

1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.165.600 EUR 13.070.000 EUR Der Gesamtbetrag der vorgesehenen die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen 4.971.000 EUR 12.145.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf und 750.000 194.600EUR EUR (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.386.000 EUR (2016) (2017). 925.000 EUR festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird1.386.000 festgesetzt auf(2016) 12.567.600 EUR, davon für 2017 (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf EUR und 750.000 EUR (2017). 10.262.600 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wirdder festgesetzt auf 12.567.600 EUR, davon für 2017 10.262.600 EUR. § 4 Kredite zur Sicherung Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden 2016 i.H.v. für 2017 i.H.v. 25.000.000 § 4beansprucht Kredite zur für Sicherung der 23.000.000.EUR, Zahlungsfähigkeit EUR Kredite zur Liquiditätssicherung werden beansprucht für 2016 i.H.v. 23.000.000.EUR, für 2017 i.H.v. 25.000.000 EUR § 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2016

2017

310 v. H.

310 v.H.

560 v. H.

570 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

450 v. H.

450 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

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STADTANZEIGER | 21. Mai 2016 § 7 Eigenkapital 2016

2017

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

BEKANNTMACHUNGEN

§ 7 Eigenkapital 2016

2017

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

206.858.970 EUR

201.820.970 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

201.820.970 EUR

199.290.570 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

199.290.570 EUR

199.290.570 EUR

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2016 erteilt. Wismar, den 12.05.2016 Siegel

gez. Michael Berkhahn Senator/ 1. Stellvertreter des Bürgermeisters

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahres- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden. Hinweis Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016/2017 kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Am Markt 11, in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

A: Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 1.

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung für 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag von 1.386.000 EUR (in Worten: eine Million dreihundertsechsundachtzigtausend Euro) vollständig genehmigt.

2.

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung für 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag von 750.000 EUR (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro) vollständig genehmigt.

3.

Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit einem Betrag in Höhe von 12.567.600 EUR (in Worten: zwölf Millionen fünfhundertsiebenundsechzigtausendsechshundert EUR) vollständig genehmigt.

4.

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für 2016 in Höhe von 23.000.000 EUR genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 20.000.000 EUR (in Worten: zwanzig Millionen Euro).

5.

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für 2017 in Höhe von 25.000.000 EUR genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 24.000.000 EUR (in Worten: vierundzwanzig Millionen Euro)

6.

Der Stellenplan 2016/2017 wird gemäß § 55 KV M-V mit einem Planansatz von 373,625 VzÄ mit folgenden Auflagen genehmigt: 6.1. Die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile (einschließlich der mit Altersteilzeitbeschäftigten besetzten Stellen) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die im Ergebnis frei werdenden Stellen und Stellenanteile sind in den entsprechenden Umfang zu streichen. Ausnahmen werden zugelassen, sofern es sich um die Übernahme selbst ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt und die Nachbesetzung unbedingt erforderlich ist. 6.2. Sofern Nachbesetzungen freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich ist, ist meine Zustimmung zur Nachbesetzung vor Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens einzuholen. 6.3. Befristete Nachbesetzungen frei werdender Stellen und Stellenanteile auf Grund von Mutterschutz, Elternzeit und Langzeiterkrankungen, die nicht aus dem vorhandenen Personalbestand möglich sind, sind ohne meine Zustimmung zulässig.

B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen in den Wirtschaftspflänen der Eigenbetriebe 1. 2.

Der im Wirtschaftsplan 2016 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 9.500.000 EUR wird vollständig genehmigt. Der im Wirtschaftsplan 2016 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.050.000 EUR wird vollständig genehmigt.

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

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BEKANNTMACHUNGEN Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens –Altstadtfür das Haushaltsjahr 2016/2017

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens –AltstadtAufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der dasGenehmigung Haushaltsjahr 2016/2017 Bürgerschaft vom 17.12.2015für und mit des Ministeriums für Inneres und Sport MecklenburgVorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 / 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt

2016

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

c)

das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

2017

1.653.500 EUR 1.653.500 EUR 0 EUR

1.231.500 EUR 1.231.500 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

2. im Finanzhaushalt a)

die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

§ 5 Eigenkapital 6.550.499,25 EUR 6.550.499,25 EUR 6.550.499,25 EUR

§ 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für die Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus

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1.231.500 EUR 1.231.500 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

2.009.100 EUR 5.382.400 EUR -3.373.300 EUR

4.788.200 EUR 4.509.000 EUR 279.200 EUR

3.373.300 EUR 0 EUR 3.373.300 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2016 erteilt. Wismar, den 12.05.2016 Siegel

gez. Michael Berkhahn Senator/ 1. Stellvertreter des Bürgermeisters

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres

1.653.500 EUR 1.653.500 EUR 0 EUR

Ein Verstoß gegen Verfahres- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden. Hinweis: Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2016/2017 – Altstadt - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Am Markt 11, in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016