Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) der Bundesregierung

1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstr. 6 - 8 R 10117 Berlin-Mitte u2 Spittelmarkt b 147, 148, 240 Senatsverwaltung für Bildung,...
Author: Walther Holst
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Beuthstr. 6 - 8 R 10117 Berlin-Mitte u2 Spittelmarkt b 147, 148, 240

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Beuthstr. 6 - 8

D-10117 Berlin

www.senbjs.berlin.de eMail

briefkasten @senbjs.verwalt-berlin.de

Datum

Oktober 2003

Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 - 2007 (IZBB) der Bundesregierung

Ganztagsschulprogramm des Landes Berlin Grundsätzliches ...................................................................................................................................... 2 Antragsverfahren ................................................................................................................................... 2 Voraussetzungen.................................................................................................................................... 3 Organisatorische Hinweise..................................................................................................................... 5 Synergieeffekte ...................................................................................................................................... 5 Kooperationen/Öffnung der Schule ins Umfeld.................................................................................... 6 Sachstand und Ausblick ........................................................................................................................ 7

Bankverbindungen Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank

Landeshauptkasse Berlin Kontonummer BLZ 58-100 100 9 919 260 800 100 0 990 007 600 100 10 001 520 100

100 200 500 000

10 00 00 00

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1 Grundsätzliches Der Bund gewährt auf der Basis des Artikels 104 a Abs. 4 Grundgesetz Finanzhilfen für Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsgrundschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen oder zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze/-angebote an bestehenden Ganztagsschulen im Umfang von 4 Mrd. €; davon entfallen auf das Land Berlin ca. 147 Mio. €. Für das Jahr 2003 stehen bereits 11,0 Mio. €, in den Jahren 2004 - 2006 jeweils 36,7 Mio. € und im Jahr 2007 eine letzte Rate in Höhe von 25,7 Mio. € zur Verfügung. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 01.01.2003 begonnen wurden. Schulen in freier Trägerschaft sind ebenfalls förderfähig. Gegenstand der Förderung sind insbesondere für die Gestaltung der Ganztagsschulangebote notwendige Neubau-, Ausbau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen. Förderfähig sind aber auch Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen. Die Bundesmittel (90 %) sind als Zusatzfinanzierung zu den Eigenaufwendungen der Bezirke (10 %) anzusetzen. Die 10prozentige Ko-Finanzierung ist vom Grundsatz her auch aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm des Senats möglich. Durch das Bundesprogramm wird das Ganztagsschulprogramm des Landes Berlin unterstützt. Dies Programm sieht den Ausbau von offenen Ganztagsgrundschulen in der gesamten Stadt durch Verlagerung der Hortangebote an die Schule und die Einrichtung von 30 Ganztagsschulen in gebundener Form vorrangig in sozial schwierigen Gebieten vor. Hierfür werden insgesamt 270 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Ziel ist die Schaffung eines ausgewogenen und bedarfsorientierten Schulnetzes im Grundschulbereich, das sowohl die ganztägige Betreuung sichert als auch die intensive Förderung aller Kinder unterstützt.

Antragsverfahren Die bezirklichen Schulträger wurden Anfang Februar über das Antragsverfahren informiert und gebeten, Vorhaben zu benennen. Bedingung für die Meldung von Vorhaben war insbesondere -

Zu-/Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Beschreibung der pädagogischen Konzeption Zustimmung der Schulgremien Zustimmung der regionalen Schulaufsicht

In Anbetracht der Verschiedenheit der Maßnahmen und im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit ist für die ersten Maßnahmen im Förderzeitraum 2003 zunächst keine Quotelung nach Bezirken/Standorten etc. vorgenommen worden, sie wird aber für die Maßnahmen ab dem Förderzeitraum 2004 erfolgen. Die Aufteilung ist insbesondere abhängig von der Zahl der jeweils einzurichtenden Plätze und somit erst nach Maßnahmenmeldung aller Bezirke möglich. Bei der Zuordnung der Zahl der Standorte zu Regionen werden dann bereits vorhandene Angebote, die

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1 pädagogischen Konzeptionen und die Schwerpunktsetzung in sozial schwierigen Gebieten Berücksichtigung finden. Ein fester Förderbetrag pro Bezirk oder pro Schule wird bewusst nicht festgelegt. Die Grundschulsituation in der Stadt ist äußerst heterogen; der Standard reicht von vorhandenen qualifizierten Freizeitbereichen einschl. Essenausgaben über vorhandene, jedoch noch nicht hergerichtete Räume bis hin zu Standorten, bei denen erst Anbaumaßnahmen erfolgen müssen, um überhaupt Ganztagsbetrieb einrichten zu können.

Voraussetzungen Wesentliches Die Lehrer und Erzieher der Schule sind bereit, eine grundlegende inhaltliche und organisatorische Umgestaltung ihrer Schule, wie es die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule ist, verantwortungsbewusst zu gestalten. Mit der Entwicklung zur Ganztagsschule in gebundener Form wird die Chance gesehen, klar definierte pädagogische Ziele besser zu erreichen. Pädagogische Anforderungen für gebundenen Ganztagsbetrieb Alle Konzepte werden mit der zuständigen Schulaufsicht in Hinblick auf ihre Leitziele detailliert überarbeitet. Dabei wird insbesondere auf Fragen eingegangen: - zur individuellen Förderung/zum Umgang mit Heterogenität - zur Zusammenarbeit von Lehrern und Erziehern - zur Schulöffnung und Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie - zur veränderten Lernkultur (Projekte usw.) Ein Start ist grundsätzlich nur mit mindestens zwei Gruppen denkbar, da sonst weder die Frühund Spätbetreuung noch die Vertretung sichergestellt werden können. Alle Eltern der zukünftigen ersten Klassen müssen der Teilnahme am gebundenen Ganztagsbetrieb zustimmen. Auch bei Schulen, die nur in 50 % ihrer Züge gebundenen Ganztagsbetrieb anbieten, wird von einem „Durchwachsen“ ausgegangen, da es pädagogische nicht zu verantworten ist, die Klassen (nur auf Grund von Umstellung zum Ganztagsbetrieb) neu zusammenzusetzen. Vor einer Umwandlung vom offenen Ganztagsbetrieb in eine gebundene Ganztagsgrundschule muss geklärt sein, ob die gesamte Schule zu einem Zeitpunkt umgewandelt wird (alle Eltern müssen mit dem Konzept einverstanden sein) oder ob an ein „Durchwachsen“ ab Klasse 1 gedacht ist. Grundsätzlich ist auch bei der Einrichtung von gebundenen Ganztagsgrundschulen an die Ausstattung mit Erzieherstellen aus den unterschiedlichen Bereichen zu denken. Die Bezirke müssen weiterhin für alle Kinder, die sonst einen Bedarfsanspruch auf einen Hortplatz gehabt hätten, anteilig für den Vormittagsbereich der VHG Stellen zur Verfügung stellen. Die darüber hinaus erforderlichen Stellen werden aus dem Kontingent der 270 zusätzlich von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung gestellten Stellen erbracht. Da dieses Kontingent einer Deckelung gleich kommt, ist also zunächst der Bedarf, der nach Durchwachsen für die gesamte Maßnahme notwendig sein wird zu errechnen und festzulegen.

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1 Die Zustimmung der schulischen und bezirklichen Gremien für alle angemeldeten Maßnahmen ist zwingende Voraussetzung für eine Genehmigung. Räumliche Voraussetzungen und Planungsvorgaben zur Orientierung für Schulen und Schulträger Die Einrichtung von Ganztagsschulen ist zwangsläufig mit einem erhöhten Raumbedarf verbunden, dessen Umfang jedoch ganz erheblich abhängt von der pädagogischen Konzeption. Wie für jede andere Schulart auch, gibt es landesweit einheitliche Musterraumprogramme für Grundschulen, die auf Basis der Stundentafel sowie der curricularen Anforderungen erarbeitet wurden. Diese Muster kommen zur Anwendung beim Neubau von Schulen und sind auf vorhandene Standorte nur begrenzt übertragbar. Auf die Erarbeitung eines Musterraumprogramms für Ganztagsgrundschulen wurde zunächst verzichtet, um den vielfältigen Konzeptionen nicht zu enge Grenzen zu setzen. Eine Erweiterung der Stundentafel wird nicht vorgenommen - somit ist keine Ausweitung der Zahl der Unterrichtsräume über das Musterraumprogramm hinaus erforderlich. Die Nutzung vorhandener Fach- und Gruppenräume ist Bestandteil einer genehmigungsfähigen Raumkonzeption für den Ganztagsbetrieb (Bibliotheken, Medien- und Computerräume, Sporthallen etc.). Die Nutzung von Klassenräumen findet nicht bzw. nur eingeschränkt statt, z. B. für klassengebundene Freizeit. Ein Speiseraum sowie eine Ausgabeküche müssen vorhanden sein; die Vorgaben für gesunde Ernährung sollen Bestandteil der Vergabe der Essensverträge werden (Größe der Mensa 1,2 qm/Essensteilnehmer). Die Sporthallensituation muss gewährleisten, dass in erheblichem Umfang Sport- und Freizeitaktivitäten möglich sind. Sofern dies am Standort nicht zu leisten ist, müssen Konzepte zur Nutzung benachbarter Einrichtungen (auch Schwimmbäder und Parkanlagen) entwickelt werden. Unterricht und geräuschintensive Freizeitaktivitäten dürfen sich nicht gegenseitig behindern, was bei der Zuordnung von Bereichen (Raumkonzeption) Berücksichtigung finden muss, ebenso wie die Tatsache, dass jüngere Schüler mit größerem Freizeitanteil die älteren nicht stören. Vorhandene kleine Räume (lt. Musterraumprogramm „Gruppenräume“) müssen für kleinere Schülergruppen, für Differenzierung und Förderung in die Nutzung einbezogen werden. Es ist wünschenswert, dass das Ganztagsschulgebäude über einen größeren Mehrzweckraum bzw. eine Aula verfügt, da noch mehr als in „normalen“ Grundschulen der Schaffung eines Forums für zentrale Veranstaltungen ein hoher Stellenwert zugemessen wird. Eine Doppelnutzung mit der Mensa ist denkbar. Die Lehrerarbeitszeit wird auch an einer Ganztagsschule nicht erhöht. Bei der Schulorganisation sollte daher auf ein ausgewogenes Verhältnis von Unterrichts- und Freistunden hingewirkt werden. Dennoch wird es ggf. notwendig werden, in der gebundenen Ganztagsgrundschule eine begrenzte Zahl separater Lehrerarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

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1 Organisatorische Hinweise Die Teilnahme am gebundenen Ganztag ist freiwillig. Deshalb muss es möglich sein, dass Eltern, die für ihr Kind keinen Ganztagsplatz wünschen, wohnortnah eine Schule finden, die ein Halbtagsangebot macht. Dies ist von den Bezirken bei der Erstellung des gesamten Ganztagsschulnetzes unbedingt zu beachten. Vor Aufnahme von Schülern der jeweils neuen Jahrgänge ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich die verbindliche Teilnahme ihres Kindes am gebundenen Ganztagsbetrieb zu bestätigen. Lehrer an einer gebundenen Ganztagsschule haben die gleiche Unterrichtsverpflichtung wie Lehrer an anderen Schulen; auch die Erzieherausstattung entspricht der, die im Hortbereich an Kindertagesstätten sowie im offenen Ganztagsbetrieb vorhanden ist.

Synergieeffekte Den Schulträgern wurde im Rahmen der Beratungen dargestellt, dass Bestandteil einer Gesamtkonzeption auch eine Optimierung der Bedingungen durch Synergieeffekte ist. Diesbezüglich finden auf allen Ebenen Beratungen statt. Die Gesamtkonzeption muss zu allen Komponenten Aussagen enthalten. Computer in die Schulen (CidS! gGmbH, http://www.cids.de/) Die CidS! gGmbH (Computer in die Schulen) ist Zuwendungsempfänger des Landes Berlin. Sie gewährt Zuschüsse zur Ausstattung mit Computern sowie für Vernetzungen. Die Schulträger wurden gebeten, schwerpunktmäßig die Schulen auszustatten, die Ganztagsgrundschulen werden wollen. Für jede dieser Schulen muss ein IT- Konzept entwickelt werden, wobei eine stufenweise Vorgehensweise gewünscht ist, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen tatsächlichem Bedarf (Fortbildungsstatus des pädagogischen Personals) und gewünschter Ausstattung zu erreichen. Grün macht Schule (http://www.gruen-macht-schule.de/ggs.html) Die Freiflächengestaltung muss berücksichtigen, dass den Kindern genügend Flächen für bewegungsintensive Spiele und andere Aktivitäten zur Verfügung stehen. Die längere Verweildauer der Schülerinnen und Schüler an Ganztagsgrundschulen sowie die intensivere Nutzung stellen neue Anforderungen an die Qualität der jeweiligen Schulgelände. „Grün mach Schule“ berät und begleitet Ganztagsgrundschulen bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Schulfreiflächen. Ziel ist, den gesteigerten Bedürfnissen der Kinder nach Bewegung, anregenden Spielen, Kommunikation und Entspannung, unmittelbarer Naturerfahrung und der Entfaltung selbstbestimmter kreativer Gestaltung einen geeigneten Rahmen zu geben.

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1 Mittel aus dem Programm „Vom Schulhof zum Spielhof“ (http://www.gruen-machtschule.de/gms/jmz.html) werden unter Berücksichtigung der Vergabe-Kriterien (Einbeziehung von Kindern in Planung und Umsetzung) schwerpunktmäßig an Ganztagsgrundschulen eingesetzt. Gesunde Ernährung (http://www.senbjs.berlin.de/schule/schulische_angebote/schulverpflegung/thema_schulv erpflegung.asp) Ganztägig betreute Kinder und Jugendliche mit mehr als sechs Unterrichtsstunden am Tag brauchen ein ausgewogenes Mittagessen für eine ausreichende Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Das vollwertige und warme Mittagessen liefert Nährstoffe, die eine kalte Mittagsmahlzeit wie belegtes Brot nicht liefern kann. Defizite beim ersten Frühstück zu Hause oder durch mangelhafte Pausenverpflegung können durch ein warmes, vollwertiges Mittagessen ausgeglichen oder abgeschwächt werden. Nehmen Schülerinnen und Schüler kein Mittagessen zu sich, fallen sie in ein „Mittagsloch“ weil die Energiereserven vom Vormittag aufgebraucht sind. Schwache Leistungen und aggressives Verhalten sind dann vorprogrammiert! Darüber hinaus können gemeinsame Mahlzeiten in der Schule Kinder und Jugendliche zu gesundheitsbewusstem Handeln befähigen und das Essverhalten verbessern - ein wichtiger Beitrag zur Prävention ernährungsbedingter Krankheiten. Deshalb hat SenBJS Qualitätskriterien für gutes Schulessen erarbeiten lassen, die in einem Leistungsverzeichnis enthalten sind, das im Internet einsehbar ist. Diese Kriterien sollen Grundlage für die Vertragsgestaltung mit Anbietern von Schulverpflegung in Ganztagsschulen sein.

Kooperationen/Öffnung der Schule ins Umfeld Den Ideen für Kooperationen sind keine engen Grenzen gesetzt. Die Schulen sollen zu einem integrierten Bestandteil ihres Quartiers werden und die Nachbarn, Institutionen etc. in den Schulalltag so weit es geht integrieren. Denkbar ist: Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Zusammenarbeit mit Bibliotheken Zusammenarbeit mit Schriftstellern und Schriftstellerinnen Projekte mit vorhandenen freien Trägern der Region ( bes. im Kunst und Kulturbereich) etc. Einbeziehen engagierter Personen/Ehrenamt - z. B. Senioren für Junioren Anbieten von Arbeitsgemeinschaften durch nichtschulische Mitarbeitern auf Honorarbasis Angebote von staatlichen als auch privaten Musikschulen/Musiklehrern (Instrumentalunterricht für Kinder, deren Eltern einen entsprechenden Vertrag abschließen) Partnerschaften/pädagogische Kooperationen mit benachbarten Oberschulen und Unterstützung durch diese (z. B. Schülerpatenschaften, Praktika etc.)

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1 Sachstand und Ausblick Sachstand August 2003 Es liegen derzeit Anträge für 53 Maßnahmen vor, davon 33 für Ganztagsgrundschulen in gebundener Form und 20 Ganztagsschulen in offener Form. Darüber hinaus haben einige freie Schulträger Anträge gestellt bzw. ihr Interesse bekundet. Die bezirklichen Schulträger gehen davon aus, dass bei insgesamt 17 dieser Maßnahmen bereits zum kommenden Schuljahr der Ganztagsbetrieb aufgenommen bzw. erweitert werden kann; darüber hinaus wurde bei weiteren Maßnahmen dem Beginn von Baumaßnahmen noch im Jahr 2003 bereits zugestimmt, damit der Ganztagsbetrieb zum Schuljahresbeginn 2004/2005 aufgenommen werden kann. Ausblick In den Jahren 2004 bis einschließlich 2007 wird das Maximum von Fördermitteln zur Verfügung stehen, d.h., in diesen Jahren können notwendige Investitionen der Schulträger in entsprechend hoher Anzahl gefördert werden. Die Schulträger werden hierzu weitere Informationen erhalten. Es ist beabsichtigt, die Bezirke aufzufordern, bis zum Herbst 2003 alle geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung schulentwicklungsplanerischer Aspekte zu benennen und sodann eine Prioritätenliste unter Berücksichtigung fachlicher Vorgaben zu erarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2007 eine große Zahl von Ganztagsschulen, sowohl in offener als auch in gebundener Form realisiert werden kann.

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