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Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow - 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über di...
Author: Hetty Engel
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Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow - 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld - Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeits beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld - Bekanntmachung Gesamthaushalt des Wasser- und Boden verbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2014

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Nicht Amtlicher Teil - O es riecht gut, o es riecht fein … 6 - Weihnachtszeit im „Kastanienstübchen“ 6 - Weihnachtliches Miteinander in der Kita „Gänseblümchen“ 7 - Ganz in Rot und doch nicht der Weihnachtsmann! 7 - Weihnachtsmärchen in Schwedt: Auf dem Weg zum Glück – Einmal Hölle und zurück 8 - Veranstaltungen in den Gemeinden; Kulturhaus Kino Brüssow 8 - Gratulationen 8 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 10 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 11

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 01/2015

Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 09.12.2014

Beschluss 62/2014 lt. Beschlussvorlage 0062/14 Kita-Schließzeiten Die Kita Sonnenschein beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten: - 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt - 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/Weihnachtsferien Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow stimmt dem Antrag der Kita Sonnenschein über die Schließzeiten 2015 zu. Dafürstimmen 12

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 63/2014 lt. Beschlussvorlage 0063/14 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Soziales am 26.11.2014 wurde auf Wunsch der Stadtverordneten eine Kalkulation der Kita-Gebühren auf der Grundlage der Satzung der Stadt Prenzlau vorgestellt. Dabei wurde herausgearbeitet, dass nicht alle Gegebenheiten der Prenzlauer Satzung umsetzbar sind. Gleichzeitig wurde eine Kalkulation in Anlehnung an das Prenzlauer Modell vorgestellt. Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung eine Änderungssatzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte in Anlehnung an die Prenzlauer Satzung. Da die Änderungssatzung erst im Amtsblatt Januar 2015 veröffentlicht werden kann, ist ihr Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2015. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte. Dafürstimmen 8

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 4

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte Auf der Grundlage der §§ 17 Abs. 3 Satz 2 und 18 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe- Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der jeweils aktuellen Fassung, der §§ 23 und 90 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe vom 26. Juni 1990 (I 1990, 1163) in der jeweils aktuellen Fassung sowie des § 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (Gemeindeordnung –GO) in der jeweils aktuellen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow gemäß § 35 Absatz 2 Ziffer 10 GO in ihrer Sitzung am 09.12.2014 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung 1. § 6 Entstehung der Gebührenpflicht erhält in Absatz 3 folgende Änderung: Für Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden pro weiterem Kind 10 v. H. vom Beitrag „Familie mit einem Kind“ abgezogen. Ein abzugsfähiger Betrag von 50 v. H. darf dabei nicht überschritten werden. 2. § 7 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Gebühren erhält in Absatz 4 folgende Neufassung: Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe aller Einkünfte. Dazu gehören insbesondere: • Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen), • Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (E-A-Ü) bei selbstständiger Arbeit (alternativ Betriebsabrechnungsbogen [BAB] oder Bescheinigung

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des Steuerberaters) aller Firmen und Firmenbeteiligungen, Unterhaltsleistungen, Kindergeld des zu betreuenden Kindes, Renten, Einkommen nach dem SGB III und SGB II wie: Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Insolvenzgeld, sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz, Leistungen nach dem BAföG (jedoch nicht die Leistungen nach dem BAföG für die Kinder der Personensorgeberechtigten/Eltern), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Das Elterngeld gehört zu den Einkommen, soweit es einen Freibetrag in Höhe von 300,00 € überschreitet. Eine Minderung des Einkommens durch nachgewiesene Unterhaltszahlungen ist möglich. Nicht zum Einkommen gehören: • Leistungen nach dem SGB XI (Pflegegeld)

Artikel 2 Inkraftsetzung Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Brüssow, den 06.01.2015 Neumann Amtsdirektor

Nr. 01/2015

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschlüsse vom 15.12.2014

Beschluss 59/2014 lt. Beschlussvorlage 0059/14 Schließzeiten der Kita für 2015 Die Kita Krümelburg beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten: - 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt - 20.07.–07.08.2015 3 Wochen/Sommerferien in Absprache mit Kita Carmzow - 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/Weihnachtsferien Die Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt dem Antrag der Kita Krümelburg über die Schließzeiten 2015 zu. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 61/2014 lt. Beschlussvorlage 0061/14 Zuschuss zur Planstelle Jugendhaus Klockow für 2015 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt einen Zuschuss in Höhe von 915,72 € für das Jahr 2015 für die Planstelle im Jugendhaus Klockow. Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 1

Beschluss 62/2014 lt. Beschlussvorlage 0062/14 Finanzielle Unterstützung von Festen des Pfarrsprengels Schönfeld im Jahr 2015 Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen eine finanzielle Unterstützung von 300,00 € für Feiern des ev. Pfarrsprengels Schönfeld im Jahr 2015. Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 1

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom 04.12.2014

Beschluss 58/2014 lt. Beschlussvorlage 0058/14 Schließzeiten der Kita für 2015 Die Kita Knirpsenburg beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten: - 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt - 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/Weihnachtsferien Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt dem Antrag der Kita Knirpsenburg über die Schließzeiten 2015 zu. Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 59/2014 lt. Beschlussvorlage 0059/14 Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld billigen den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) in der Fassung vom November 2014, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht. Sie beschließen die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden, Nach-

bargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Die erneute förmliche Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB ist parallel durchzuführen. Ja-Stimmen 5

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschluss 60/2014 lt. Beschlussvorlage 0060/14 Überplanmäßige Ausgaben – Dorfladen Schönfeld Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt entsprechend § 70 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die überplanmäßigen Ausgaben aus der Rücklage der Gemeinde bereitzustellen, und aus der Spendeneinnahme auszugleichen. Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertreter von Schönfeld haben am 04.12.2014 in öffentlicher Sitzung den Zweiten Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) in der Fassung vom November 2014 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) der Gemeinde Schönfeld wurde be-

reits die frühzeitige und formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltprüfung ist nach § 2 (4) BauGB erfolgt. Durch die Verwaltung wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Dabei ergab sich aus einem zwischenzeitlich eröffneten, länderübergreifenden Planfeststellungsverfahren die Notwendigkeit, den Entwurf des Bebauungsplans anzupassen.

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Ein am 25.09.2014 offiziell eröffnetes Suchraumverfahren der 50 Hertz Transmission GmbH für die Trassenplanung einer 380kV-Freileitung muss in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Verlauf des Suchkorridors innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird nachrichtlich übernommen. Dadurch wird eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Baufelder von vier auf zwei notwendig, was eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich macht. Im Zuge dieser Ergänzung erfolgt eine Verkleinerung der verbleibenden beiden Baufelder Nr. 1 und 2 durch Anwendung derselben Abstandskriterien. Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist nunmehr die Schaffung baurechtlicher Grundlagen für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen innerhalb der Grenzen des aktuell rechtskräftigen Windeignungsgebietes „Schenkenberg“ gemäß dem Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ (Satzung vom 3. März 2004, genehmigt am 22. Juli 2004). Der Zweite Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht (mit integrierter Eingriffs-AusgleichsBilanzierung) liegt in der Planfassung „November 2014“ öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin enthalten: • Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf - den Menschen – Information über mögliche stoffliche und Schallemissionen sowie visuelle Störungen; - die Pflanzen, Biotope – Information zu den Auswirkungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen; - die betroffenen Tierklassen: - Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brutvögel, unter besonderer Betrachtung der Arten Kra-

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nich und Rohrweihe sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten; Information zu den Auswirkungen auf Rastvögel; - Fledermäuse – Information zur Beeinflussung von Quartieren und Jagdgebieten; Information zur Beeinträchtigungen von Flugbahnen; - den Boden – Information zum Ausmaß der Versiegelungen; - das Landschaftsbild – Information zu den Auswirkungen im Nah- und Fernbereich; - Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Denkmale; sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen. • Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. • Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden und öffentlich eingesehen werden können: - Windfeld Tornow/Klockow – Brutvogelkartierung 2011. Teterow, Stand: 15. September 2011 - „Brutplätze 2010 – Kranich und Rohrweihe im Vorhabengebiet + 1-km-Puffer“. Teterow, Stand: 21. Dezember 2010. - „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung Februar bis April 2011“. Teterow, Stand: 24. August 2011 - „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung 2009/2010“. Endbericht. Teterow, Stand: 14. September 2011 - „Klockower See, Baumsee und Prenzlauer See – Brutvogelkartierung 2012 (Möwen und Seeschwalben)“. Teterow, Stand: 7. Mai 2013 - „Einschätzung von 20 Windenergieanlagenstandorten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Windfeldes Uckermark“. Travenhorst, August 2013 Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten darüber hinaus alle im Rahmen der formalen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform. Der Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umweltbericht, die Fachgutachten sowie weitere umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 30.01.2015 bis zum 03.03.2015 (jeweils einschließlich) in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamts zu den Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag

8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 8.30 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Übersichtslageplan

Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten

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Dienstag Donnerstag

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

08.30 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–17.30 Uhr 08.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–16.00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ordnungsamt erteilt. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

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Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Brüssow, den 05.01.2015

Neumann Amtsdirektor des Amtes Brüssow Anlage: Übersichtslageplan (s. S. 4)

Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2014 Auf der Grundlage des § 65 Wasserverbandsgesetz, des § 6 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, sowie des § 27 i. V. m. § 28 der Verbandssatzung in den zur Zeit gültigen Fassungen wird folgender Haushaltsplan für den Wasser- und Bodenverband „Welse“ für das Jahr 2014 von der Verbandsversammlung festgesetzt. 1. Alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes regelmäßig wiederkehrenden und laufenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe a der Verbandssatzung Einnahmen 4.523.200,00 Euro Ausgaben 4.590.900,00 Euro 2. Festsetzung des Jahresflächenbeitrages gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe b der Verbandssatzung 9,07 Euro pro Hektar Der Betrag ist in der Regel gemäß § 32 Abs. 3 der Verbandssatzung in vier gleichen Raten pro Jahr zu zahlen und wird zum 31.12.2014 fällig. 3. Kostenbeteiligungen von Vorteilhabenden, Zuwendungen und sonstige Erträge gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe c der Verbandssatzung Keine 4. Entnahme aus der finanziellen Rücklage und Zuführung von finanziellen Mitteln in die Rücklagen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe d der Verbandssatzung Entnahme aus der Finanziellen Rücklage 0,00 Euro Zuführung in die Rücklagen - Amortisationsrücklage aus Ausschreibungen Verwaltungsgebäude, Außen- und Sachlagen 33.500,00 Euro - Amortisationsrücklage aus Ausschreibungen Fahrzeuge Verwaltung 7.600,00 Euro - Amortisationsrücklage aus Ausschreibungen Fahrzeuge, Geräte und Ausstattungen Bauhof 66.900,00 Euro 5. Festsetzung der zulässigen Höhe über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Festsetzung einer Erheblichkeitsschwelle für über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe e



Die zulässige Höhe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.



Über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind erheblich, wenn sie den Betrag von 100.000,00 Euro überschreiten. Gemäß § 29 Abs. 3 der Verbandssatzung entscheidet bis zur Höhe von 100.000,00 Euro der Geschäftsführer darüber hinaus der Verbandsvorstand. Festsetzung der Höhe von Kassenkrediten und Darlehen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe f der Verbandsatzung Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden, dürfen einen Höchstbetrag von 1.200.000,00 Euro nicht übersteigen.

6.



Gesamtbetrag der Darlehen (01.01.2014) 13.309,31 Euro

Passow, den 16.12.2014 Krause Verbandsvorsteher

Bekanntmachung des Gesamthaushaltes des Wasserund Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2014: Der vorstehende Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2014 liegt ab dem 17.12.2014 zur Einsichtnahme im Verbandssitz des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“, Schwedter Straße 31 in 16306 Passow an Arbeitstagen in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr aus.

Stornowski Geschäftsführer

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected] Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

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Nr. 01/2015

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit O es riecht gut, o es riecht fein … Genau wie in dem alten Weihnachtslied beschrieben, zog in den Dezemberwochen ein Plätzchenduft durch das Schulhaus der Regenbogengrundschule Brüssow. Die Schülerinnen und Schüler rührten und kneteten tagelang Teig, um diesen letztendlich zu süßen und zu bunt verzierten Plätzchen zu formen. Das Gebäck war für die Weihnachtsfeiern in den Klassen bzw. für den Brüssower Weihnachtsmarkt bestimmt. Alle Kinder und Lehrer möchten sich bei den fleißigen Muttis, Omas und anderen Helfern für die tatkräftige Unterstützung bedanken. Regenbogengrundschule Brüssow

Weihnachtszeit im „Kastanienstübchen“ – Wo sind die Geschenke? Auch in unserer Kita „Kastanienstübchen“ in Carmzow war die Vorfreude auf Weihnachten groß. Die Kinder lernten fleißig Gedichte und wir sangen gemeinsam viele Weihnachtslieder. Voller Eifer wurden Plätzchen gebacken und Mengen an Fensterschmuck gebastelt. Am Freitag vor den Weihnachtsferien war es dann soweit. Zusammen mit den Eltern begonnen wir unsere Weihnachtsfeier mit gemeinsamen Singen, Kaffee und Kuchen. Auch die von den Kindern gebackenen Kekse wurden verspeist.

Später drängten sich die Kinder am Fenster, um Ausschau nach dem Weihnachtsmann zu halten. Als dieser dann mit seinem Rentier den Raum betrat, sah man deutlich das Leuchten in den Kinderaugen. Doch, wo waren die Geschenke? Einen Sack hatte der Weihnachtsmann nicht dabei! Aber Entwarnung, erst musste das Rentier wieder nach draußen gebracht werden, damit es dort in Ruhe grasen konnte. Nun wurde es endlich Zeit für die Bescherung. Ein Kind nach dem anderen trat vor den bärtigen Mann, trug einen Vers oder ein Lied vor und erhielt zur Belohnung ein Päckchen.

Nachdem der Weihnachtsmann mit seinem Rentier von dannen gezogen war, startete das große Auspacken. Am Ende verabschiedeten sich alle bis ins Neue Jahr und gingen zufrieden nach Hause. Wir möchten uns beim Weihnachtsmann, seiner Elfe und allen Helfern bedanken und wünschen alles Gute für das Jahr 2015! Kita Carmzow

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Weihnachtliches Miteinander in der Kita „Gänseblümchen“ Göritz… Die kalte Jahreszeit wurde mit dem Laternenumzug im November zum Martinsfest eingeläutet. Viele Göritzer versammelten sich alljährlich in der Kirche, um das Anspiel um den heiligen Martin zu verfolgen. Eine Inszenierung der Hortkinder bereitete allen Besuchern sichtlich Freude. Bei heißem Tee, Würstchen und Knüppelkuchen ließ es sich in gemeinsamer Runde am Feuer gut aushalten.

Der Nikolaus kam am 8. Dezember 2014 in die Kita und überraschte die Kinder mit gefüllten Schuhen. Ehemalige Angestellte der Kita „Gänseblümchen“ (Foto rechts) waren am 10.12.2014 zu einer Advent-Singerunde geladen. Bei Kaffee und Plätzchen erfreuten sie sich am weihnachtlichen Programm der Kinder. Auch der Bürgermeister folgte dankend der Einladung.

Anlässlich des Weihnachtsfestes fuhren die Kinder der Sonnengruppe am 16. Dezember 2014 nach Boitzenburg in die Weihnachtswerkstatt. Dort wurde gebacken und auch der Weihnachtsmann war vor Ort und überraschte die Kinder. Die Jüngsten der Kita, die „Käfer“, blieben in den heimischen Gefilden und ließen es sich bei einem gemeinsamen Eltern-Bastel-Weihnachtsnachmittag gut gehen. Das Weihnachtsfest im Hort fand am 17.12.2014 statt. Hier gilt besonderer Dank den Eltern, die für das leibliche Wohl der Kinder an diesem Nachmittag sorgten. Bevor sich nun alle Großen und Kleinen ganz offiziell in die Weihnachtsferien verabschiedeten, wurde auch den Senioren in den Wohngruppen des Ortes traditionell das Weihnachtsständchen von den Kindern gesungen. Das bereitet jedes Jahr besondere Freude in der Vorweihnachtszeit. Wir bedanken uns bei allen Unterstützern, die zum Gelingen einer schönen Weihnachtszeit in unserer Kita beigetragen haben. Ganz besonderer Dank geht an den Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ und an die Sponsoren Grundmann GmbH und Tischlerei Ninnemann, ohne deren finanzielle Unterstützung die Fahrt nach Boitzenburg nicht realisierbar wäre. Ein fröhliches, gesundes und spannendes 2015 wünscht das Erzieher-Team der Kita „Gänseblümchen“ in Göritz.

Ganz in ROT und doch nicht der Weihnachtsmann! Die Kinder der Kita „Sonnenschein‘‘ in Brüssow haben nicht schlecht gestaunt, als am Nikolausmorgen ein Mann ganz in ROT in der Tür stand. Schnell wurde klar, der Weihnachtsmann ist es nicht! Er wurde sofort erkannt! „Unser Bürgermeister Herr Rakow ist das“, riefen die Kinder. Er kam nicht mit leeren Händen! Vier neue Bobby Cars brachte er mit und unser Foyer wurde zur Straße und die Kleinsten rasten über die Piste. Vielen Dank sagen die Kinder und Erzieher der Firma Elektro Rakow für die gelungene Nikolausüberraschung! Dann möchten wir die Gelegenheit nutzen und uns auch bei dem Ehepaar Geyer bedanken. Seit vielen, vielen Jahren kommen sie immer in der Vorweihnachtszeit und bringen den Kindern still und heimlich leckere Sachen vorbei. Danke für diese treue Geste! Die Kinder und Erzieher der Kita ,,Sonnenschein‘‘ wünschen allen Brüssower Bürgern und besonders unseren Eltern ein gesundes, neues Jahr! Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Weihnachtsmärchen in Schwedt: Auf dem Weg zum Glück – Einmal Hölle und zurück Am 3. Dezember 2014 war es wieder so weit. Die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule in Brüssow machten sich auf den Weg nach Schwedt, um die Aufführung „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“ anzusehen. Schon vorher hatten wir im Unterricht das Märchen der Gebrüder Grimm gelesen und waren nun gespannt, welche Überraschungen die Theaterleute wohl für uns eingebaut hatten. Diese ließen auch nicht lange auf sich warten, denn gleich zu Beginn lieferte sich ein Propellermann einen handfesten Streit mit dem Teufel. Der Flugkünstler hatte aber noch sehr viel mehr zu bieten. So führte er die polnischen Zuschauer in ihrer Muttersprache durch das Märchen und war stets zur Stelle, wenn der Glücksjunge Hilfe brauchte. Tim hatte es wahrlich nicht leicht, denn der hartherzige und gierige König trachtete ihm mehrfach nach dem Leben. Er schickte ihn sogar in die Hölle, um die drei goldenen Haare des Teufels zu holen. Aber mit

Beharrlichkeit, Witz und Verstand meisterte der Knabe alle Aufgaben, entkam sogar unbeschadet aus der Hölle und kann zum Schluss sein Glück genießen. Der Propellermann schwebt am Bühnenhimmel und fragt: „Ist das Leben mit eins zwei drei vier Propellerflügeln nicht turboschön?“ Der Applaus aus dem Saal kann nur als uneingeschränkte Zustimmung gedeutet werden. Von der ersten Minute an wurden wir von der Geschichte in den Bann gezogen und die Spannung hielt sich bis zum Schluss. Dafür sorgten vor allem die Schauspieler in ihren wunderbaren Kostümen, aber auch das bunte Scheinwerferlicht, das Bühnenbild auf einer Drehscheibe, Qualm, Dampf und Trommelwirbel. Für uns steht fest: Es war wieder einmal ein tolles Theater­ erlebnis. Klasse 6 der Regenbogengrundschule

Veranstaltungen Kulturhaus Kino Brüssow

Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 31. Januar 2015 Weihnachtsbaumverbrennung in Bagemühl

Sonntag, 1. Februar 2015 20.00 Uhr

Samstag, 7. Februar 2015 Karneval in Brüssow im Hotel „Zum Schwan“

„Die langen hellen Tage“ (Deutschland/Frankreich 2013)

Sonntag, 15. Februar 2015 Karneval in Brüssow im Hotel „Zum Schwan“

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €)

Gratulationen Wir begrüßen die jüngsten Einwohner im Amtsbereich! Geburten im 2. Halbjahr 2014 Juli Malte Behm Nela Tarczynska Nike Karlotta Gehrmann

Bagemühl Brüssow Göritz

August Joel Ronny Kraatz Marie Luise Frieda Müllenhagen Georg Christian Bruch

Schönfeld Brüssow Brüssow

September Pia Dischlatis Fynn Elias Martin Stella Baumgarten

Baumgarten Brüssow Klockow

November Karl Pankow Johanna Schwarz Oskar Richard Bröer

Göritz Brüssow Brüssow

Oktober Amy Sophia Müller

Klockow

Dezember Lotta Elli Kraegenbrink

Brüssow

Es gratulieren der Amtsdirektor und die Bürgermeister der Gemeinden.

Goldene Hochzeit feiern am 20. Februar 2015

Diamantene Hochzeit feiern am 25. Februar 2015

Ilse & Gerhard Gombert aus Brüssow

Ilse & Bernfried Döring aus Wallmow

Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister; Neumann, Amtsdirektor

Es gratulieren recht herzlich Rymas, Ortsvorsteherin; Zimmermann, Bürgermeister; Neumann, Amtsdirektor

Wir gratulieren nachträglich den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Januar 2015 Schönfeld 23.01. Gert Siedler 25.01. Hannelore Leszinski

zum 62. zum 65.

Schönfeld OT Klockow 15.01. Maria Schön 15.01. Werner Thomas

zum 73. zum 71.

16.01. 17.01. 23.01. 25.01. 25.01. 25.01. 25.01.

Reinhard Richter Marlies Iwert Renate Kretschmer Helga Krohn Edeltraut Neumann Ulrich Seiler Jan Wrzesinski

zum 69. zum 62. zum 61. zum 62. zum 71. zum 67. zum 69.

26.01. Anton Wurzberger 28.01. Lothar Blank 29.01. Inge Feldhacke

zum 69. zum 72. zum 66.

Schönfeld OT Karlshof 14.01. Reinhard Kube

zum 62.

Nr. 01/2015

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Februar 2015 Brüssow 01.02. Erika Zander 02.02. Ingrid Göring 02.02. Marta Groß 02.02. Ingrid Haase 02.02. Ilse Siebert 04.02. Maria Cibis 04.02. Helga Ihlenfeldt 04.02. Günter Körtner 04.02. Hildegard Kurzyca 04.02. Wolfgang Schulz 05.02. Helene Matz 08.02. Anna Mitschard 09.02. Ilse Hecht 09.02. Eberhard Schulz 12.02. Sieglinde Gorkow 12.02. Heinz Völkel 13.02. Karl Hensel 15.02. Helene Zimmermann 17.02. Eva Beyer 18.02. Erwin Mertens 20.02. Heinz Fischer 20.02. Hannelore Schröder 21.02. Doris Neumann 24.02. Brigitte Groß 24.02. Rosemarie Kretschmer 24.02. Margot Quandt 25.02. Elisabeth Meier 25.02. Monika Räder 25.02. Walter Rakow 27.02. Elfriede Bleck

zum 69. zum 74. zum 87. zum 74. zum 76. zum 85. zum 75. zum 72. zum 79. zum 60. zum 84. zum 75. zum 86. zum 73. zum 73. zum 80. zum 80. zum 90. zum 77. zum 82. zum 65. zum 77. zum 68. zum 72. zum 74. zum 81. zum 91. zum 62. zum 92. zum 81.

Brüssow OT Bagemühl 02.02. Marianne Mewes 03.02. Wolfgang Vahle 07.02. Max Richter 12.02. Günter Küster

zum 70. zum 67. zum 82. zum 77.

Brüssow OT Grünberg 01.02. Manfred Buse 15.02. Lothar Zemmin 23.02. Franz Schmidt

zum 75. zum 65. zum 83.

Brüssow OT Woddow 07.02. Hanna Kluge

zum 78.

15.02. Marita Muschi 19.02. Willi Küster

zum 62. zum 76.

Brüssow OT Wollschow 06.02. Gisela Hoge 11.02. Isolde Schmäh 20.02. Christa Großmann

zum 86. zum 74. zum 92.

Brüssow OT Grimme 03.02. Gerda Hartmann 04.02. Fritz Ader 24.02. Helga Bartelt

zum 91. zum 76. zum 77.

Brüssow OT Menkin 04.02. Brigitte Böning zum 67. 16.02. Berbel Haß zum 65. 25.02. Dr. Kaspar von Oppen zum 81. Carmzow 09.02. Roland Noe 13.02. Wolfgang Teichner 19.02. Siegfried Jez 21.02. Norbert Diedrich 23.02. Manfred Eggersdorf

zum 62. zum 76. zum 74. zum 61. zum 68.

Wallmow 21.02. Eckhard Rauh

zum 60.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow 11.02. Rosemarie Gehrmann zum 62. 16.02. Ilona Lange zum 61. 20.02. Brigitte Trebbin zum 62. Carmzow-Wallmow OT Hedwigshof 11.02. Rolf-Dieter Klaus zum 61. Göritz 04.02. 06.02. 07.02. 09.02. 13.02. 15.02. 20.02. 21.02. 25.02. 26.02.

Heidemarie Lotzin Christa Sack Anneliese Genetzky Lieschen Genetzky Heinz Schmidt Gerhard Bettlewski Senta Reinke Gisela Boldt Herbert Bauermeister Rose Marie Postier Private Anzeigen

zum 70. zum 65. zum 88. zum 83. zum 81. zum 72. zum 75. zum 81. zum 74. zum 68.

26.02. 27.02. 28.02. 29.02.

Helga Priebe Ingrid Küther Willi Knoll Ursula Stier

zum 79. zum 80. zum 65. zum 63.

Göritz OT Malchow 03.02. Heidemarie Eisner 08.02. Heinz Raguß 09.02. Dorothee-Luise Stoldt 18.02. Christel Koch 18.02. Ursula Mayer 28.02. Manfred West 29.02. Wolfgang Naujokat

zum 63. zum 79. zum 65. zum 62. zum 72. zum 80. zum 67.

Göritz OT Tornow 27.02. Burkhard Hering

zum 64.

Schenkenberg 05.02. Günter Hubbert 14.02. Rosa Penkert 19.02. Gerda Briesemeister

zum 78. zum 93. zum 79.

Schenkenberg OT Ludwigsburg 26.02. Ingrid Berg zum 77. Schenkenberg OT Baumgarten 09.02. Gabriele Keskowski zum 60. 25.02. Ingrid Schäfer zum 71. Schenkenberg OT Kleptow 10.02. Hans Reich zum 87. 13.02. Gert Casparius zum 68. 13.02. Hans-Jürgen Walkhoff zum 63. Schenkenberg OT Wittenhof 14.02. Anneliese Roßa zum 76. 15.02. Hildegard Bönning zum 91. Schönfeld 11.02. Marianne Jenrich

zum 80.

Schönfeld OT Klockow 01.02. Rosemarie Dürschmidt 08.02. Ruth Schulz 17.02. Hildegard Draeger 18.02. Lothar Kretschmer 25.02. Ruth Karp

zum 77. zum 78. zum 97. zum 60. zum 69.

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 01/2015

Kirchliche Informationen Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Zweiter Advent – das war der Termin für das Krippenspiel in unserem Pfarrsprengel. Über vierzig aufgeregte Kinder und Jugendliche hatten sich darauf vorbereitet. Die Göritzer Kirche füllte sich bis auf den letzten Platz. Die Zuschauer erwartete ein einmaliges Schauspiel, denn Carlo Christiansen hat sich „Die Geschichte vom hellsten Licht“ ausgedacht.

In der ersten Szene konfrontierte er als Jugendleiter die Konfirmanden mit der Aufgabe, das diesjährige Krippenspiel selbst zu schreiben. Pünktlich zu Weihnachten hatte er einen Flug nach Mallorca gebucht und konnte deshalb nicht helfen. Sprach er und verabschiedete sich ins Fitnessstudio, um für die Strandfigur zu trainieren. Nach dem ersten Schock nahmen die Konfis die Herausforderung an. Als dann auch geklärt war, dass Weihnachten mehr ist als Besuch, Essen sowie Geschenke und auch nicht der Weihnachtsmann sondern Jesus Christus geboren wurde, ging die Geschichte auch schon los, mit dem Einzug von Maria und Josef in Bethlehem. Auf der Suche nach einer Unterkunft wurden sie vom Hausherrn des Wellnesshotels abgewiesen. Aber die kostenpflichtige Nutzung der Massage- und Saunaräume wäre trotzdem möglich. Im Stall einer uckermärkischen Landpension mit bäuerlichem Ambiente und regionaler Kost fanden sie doch noch ein Dach über dem Kopf und eine Hebamme, denn die Wirtin der Pension machte diesen Job nebenberuflich. Auch vor den Toren Bethlehems passierte Merkwürdiges. Die Hirten konnten nicht einschlafen, weil einer von ihnen sein Handy eingeschaltet hatte. Plötzlich ertönte der mystische Soundtrack aus dem Actionfilm „Transformers“ und die Engel erschienen auf der Weide. Kein Wunder, dass die Hirten glaubten, Aliens seien gekommen. Spätestens jetzt war mir klar, die Konfis übertrieben ganz schön und brachten damals und heute mächtig durcheinander. Ist ja auch verständlich, denn Konfirmationsunterricht findet immer nach einem langen Schultag am Mittwochabend statt. Da ist die Freude auf gemeinsame Aktionen natürlich größer, als die Lust auf Bibeltheorie. Aber schon erfuhren wir, die Jugendlichen hatten sich was dabei gedacht. Der Bezug zu heute sollte zeigen, „wie aktuell die Weihnachtsgeschichte immer noch ist“ und lustig ist es auch. Deshalb ging es genauso weiter. Die drei Weisen hatten sich mit dem Bau ihrer Sternwarte übernommen und kämpfen mit finanziellen Problemen. Aber die Entdeckung einer besonderen Konstellation der Gestirne mit einem sehr hellen Kometen in der Mitte spülte ja vielleicht Geld in die leeren Kassen. Also gingen sie dem hellsten aller Sterne nach, mit Brot, Wurst und Käse im Gepäck, statt mit wertvollem Gold, Myrrhe und Weih-

rauch. Das war wieder eine Idee der Konfis, denn die hatten vom vielen Schreiben und Nachdenken einen Mordshunger. Auch Joseph war hungrig und freute sich über das Essen. Die Hirten folgten ebenfalls dem Stern, wie die Engel es ihnen sagten. Außerdem suchten sie ihre Schafe und fanden diese am Stall. Hatten die Schafe die Botschaft der Engel besser verstanden als die trägen Hirten oder war die gute Weide vor dem Stall der Grund dafür, dass sie als Erste dort eintrafen? In der letzten Szene erleben die fleißigen Konfis eine Überraschung. Plötzlich standen die Engel in echt vor ihnen und zündeten mit Streichhölzern die Kerze auf dem Tisch an. Streichhölzer wurden von den Kindern auch an alle Zuschauer verteilt. So konnte sich jeder zu Hause seine eigene Kerze anzünden und mit ihrem Licht zeigen, Jesus der Retter der Welt ist geboren, wie der Stern vor über 2000 Jahren den Menschen den Weg zum Stall gewiesen hat. Selbstgebackener Kuchen von den Göritzer Frauen, Kaffee und Saft wurden verteilt und sorgten für einen gemütlichen Ausklang nach einem tollen Krippenspiel. Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 23.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 25.01. 09.00 Uhr Kleptow, 10.15 Uhr Göritz Fr.,30.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 01.02. 09.00 Uhr Schenkenberg, 10.15 Uhr Carmzow (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin für alle Gemeinden) Fr., 06.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 08.02. 09.00 Uhr Cremzow, 10.15 Uhr Baumgarten (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin für alle Gemeinden) Fr., 13.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 15.02. 09.00 Uhr Klockow, 10.15 Uhr Göritz, 14.00 Uhr Schönfeld Fr., 20.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss Vorankündigung - Osterfreizeit 2015 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Seebad Heringsdorf, vom 8. bis 11. April 2015 - 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2015, Kirche Göritz, Wettbewerbskonzerte Fr./Sa., den 01./02. Mai 2015 - 10. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, 13./14. Juni 2015, Festgottesdienst anlässlich der Fertigstellung der Sanierung der Glasfenster in der Schenkenberger Kirche mit Altbischof Prof. Dr. Axel Noack Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flötengruppen (G. Dietz/C. Christiansen) Carmzow Di. Kindergarten, 9.00–10.00 Uhr Baumgarten Di. 15.45–16.45 Uhr Kleptow Di. 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche) Göritz Do. Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Do. 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, 15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mi. 1.–6. Kl., Pfarrhaus Schönfeld, 14.30 Uhr Klockow Mi. 1.–6.Kl., Ev. Jgd.haus, 14.45–16.00 Uhr Klockow Mi. Flötengruppe 16.00–17.15 Uhr Carmzow Mo. 1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30 Uhr Gitarrenunterricht (Carlo Christiansen) Mo. (Schönfeld) und Mi. (Klockow) nach pers. Absprache.

Nr. 01/2015

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Gemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz) für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten: Mo.: 09.02. Schönfeld & 16.02. Schenkenberg/Ludwigsburg; Mi.: 11.02. Göritz; Do.: 05.02. Klockow & 19.02. Baumgarten Religionsunterricht (Th. Dietz) 5./6. Kl., Do. (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz) 7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“ Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen) Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz) Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz) 18.02. und 04.03., 19.30 Uhr, Pfarrhaus Schönfeld Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann) Mi. 18.02., 14.00 Uhr, Gemeindehaus Göritz Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling) 22.01. und 26.02., 14.00 Uhr, Bernhard Mätzke-Haus Klockow Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube) Dienstags (14-tägig), 13.30–16.00 Uhr, Göritzer Gemeindehaus Gemeindekirchenrat Mo. 19.01.2015, 19.30 Uhr, Bernhard Mätzke Haus Klockow Zu allen Veranstaltungen bieten wir Fahrgelegenheiten an.

Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste 18.01. 10.00 Uhr 14.00 Uhr 25.01. 10.00 Uhr 01.02. 10.00 Uhr 08.02. 10.00 Uhr 14.00 Uhr 15.02. 10.00 Uhr 14.00 Uhr 22.02. 10.00 Uhr

Brüssow (Gemeinderaum) Fahrenwalde Brüssow (Gemeinderaum) Brüssow (Gemeinderaum) mit Abendmahl Brüssow (Gemeinderaum) Menkin Brüssow (Gemeinderaum) Wollschow Brüssow (Gemeinderaum)

Der Gemeindekirchenrat von Brüssow wünscht Ihnen allen viel Glück und Segen im Neuen Jahr! Wir erinnern uns gerne an die vielen Höhepunkte und Begegnungen im Jahr 2014 und freuen uns auf das gemeinsame neue Jahr. Denn unsere Kirchengemeinde ist für alle da und versucht für die Menschen vor Ort da zu sein. Wir sind allen sehr dankbar, die uns immer wieder neu unterstützen, auf so vielfältige Weise. Wir erleben dies als ein Geschenk! In diesem Zusammenhang bedanken wir uns auch bei allen herzlich, die uns durch ihr Kirchgeld 2014 unterstützt haben. Denn dadurch kann die Arbeit vor Ort aufrechterhalten werden. Vielen Dank! Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen im Neuen Jahr und laden hiermit alle zu unseren Veranstaltungen im Jahr 2015 ein. Bibelwoche 2015 in Brüssow Die Texte aus der Bibel erzählen sich Menschen seit Jahrtausenden und sie eröffnen einen neuen Blickwinkel auf die Welt. In der diesjährigen Bibelwoche dreht sich alles um den Galatherbrief. Jeden Abend wollen wir über ausgewählte Ka-

pitel nachdenken. Wir treffen uns immer im Alten Pfarrhaus in Brüssow. 23.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 24.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 25.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 26.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 27.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 28.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow Herzliche Einladung an alle und wir freuen uns auf Ihr Kommen! Weitere Termine Seniorenkreis

26.01.2015, 14.00 Uhr, Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus 50plus am 28.01.2015 gemeinsam wollen wir einen Film im Kino schauen und Kaffee und Kuchen essen. Beginn ist um 14.00 Uhr im Brüssower Kino Kaum zu glauben!? 05.02.2015, 19.30 Uhr, Pfarrhaus Abenteuer AG Di., 14.00–15.30 Uhr im Alten Pfarrhaus für Kinder der 1 bis 6 Klasse. Nähkurs Do., (14-tägig) 18.00 Uhr, Altes Pfarrhaus, Informationen Fr. Bruch: 80237 Hauptkonfirmanden donnerstags,16.00 Uhr Vorkonfirmanden freitags, 16.00 Uhr Kirchenchor Mi., 19.30 Uhr im Alten Pfarrhaus Posaunenchor Mo., 18.30 Uhr, Pfarrhaus Wallmower Fußball Di., 16.30 Uhr, Sportplatz, Torsten Leu Krabbelgruppe Mi., (14-tägig), 10 Uhr, Altes Pfarrhaus

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Wir sind rund um die Uhr für Sie da! Sie möchten sicher in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung? Sie möchten, dass Ihre Angehörigen in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können? Sie haben keine Angehörigen in Ihrer Nähe? Mit unserem Hausnotrufsystem sind Sie nie allein. Unser Kreisverband bietet Ihnen mit diesem System in Ihren eigenen vier Wänden Sicherheit & Service, rund um die Uhr. Hilfe auf Knopfdruck sozusagen. Ganz egal, wo Sie wohnen – wenn Sie Hilfe brauchen, dann erhalten Sie diese innerhalb kürzester Zeit. Den kleinen Sender für das Hausnotrufgerät können Sie um den Hals immer bei sich tragen – und es vermittelt Ihnen ein gutes Gefühl von Sicherheit. Der Hausnotruf ist in kürzester Zeit installiert und äußerst leicht zu handhaben. Gönnen Sie sich und Ihren Angehörigen das gute Gefühl, nichts versäumt zu haben. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich! Sie können gern die Kosten bei unseren Pflegedienstleitern erfragen, nach dem Pflegegesetz über die Pflegeversicherung kann die Kostenübernahme für die technische Ausstattung als „Hilfsmittel für Pflegebedürftige“ beantragt werden. Ihr Pflegeteam Häusliche Krankenpflege Prenzlau Schwester Ursula Wagner Stettiner Straße 5, 17291 Prenzlau Telefon: 03984/8720-33

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

Donnerstag, dem 19.02.2015 Redaktionsschluss: 02.02.2015

Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 06.02.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eine E-Mail an [email protected] senden.

Nr. 01/2015