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Berufsinformationen einfach finden Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen) Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um eine...
Author: Joachim Flater
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Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen) Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2010 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung abgelöst.

Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie ein grafisches Datenverarbeitungssystem aufgebaut ist • welche Vorschriften für die Herstellung und Fortführung von Karten, Plänen und Rissen es gibt und wie • • • • •

man diese anwendet wie einfache Kartierungen angefertigt werden wie man vermessungstechnische Berechnungen ausführt, zum Beispiel historische Maßeinheiten umrechnet oder ebene Geometrie, lineare Algebra und Arithmetik anwendet wie man Lagevermessungen nach verschiedenen Verfahren durchführt wie Karten mit Hilfe der Zeichenerklärung gelesen werden

Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: welche Bestimmungen über die Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters bestehen • was man bei der Berechnung von Schnittpunkten beachten muss • wie Kontrollberechnungen zu Richtungs- und Winkelmessungen durchgeführt werden • wie Höhenvermessungen nach verschiedenen Verfahren durchgeführt werden • wie man Punkte auf der Erdoberfläche lokalisiert • wie Risse angefertigt und ausgearbeitet werden • wie man Streckenmessgeräte und Winkelmessinstrumente prüft • Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: wie man Feldvergleiche nach Karten und Luftbildern durchführt • welche Grundsätze der Verkehrswertermittlung von Grundstücken es gibt • wie man Geländeprofile aus Höhenlinien entwickelt • wie man Flächenteilungen nach verschiedenen Bedingungen berechnet und Absteckungselemente sowie • • • •

Verschiebermaße ermittelt wie Vermessungsergebnisse dokumentiert werden wie man Luftbilder interpretiert wie man Daten nach verschiedenen Kriterien sucht, selektiert und weiterverarbeitet sowie vermessungstechnische Programme einsetzt

Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt: welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen • wie die Ausbildungsstätte aufgebaut ist und wie die einzelnen Funktionsbereiche funktionieren • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden • welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind • Vermessungstechniker/

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Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.B. auf folgenden Gebieten: Koordinatenberechnung • Liegenschaftskataster und Grundbuch • Bauleitplanung und Bodenordnung • Kartenwesen • datenverarbeitungstechnische und mathematische Grundlagen • berufskundliche und vermessungstechnische Grundlagen • Aufnahmeverfahren • Flächenermittlung • Absteckungen • Lagefestpunktfeld • Geländeaufnahme • Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin vom 17.12.1994 (BGBl. I S. 3889) Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermtechausbv_1994/gesamt.pdf Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.10.1994

Lernorte Vermessungstechniker/innen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Auszubildende absolvieren ihre Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in Kataster- und Vermessungsämtern. Meist sind sie in Büros tätig, häufig auch im Freien, wenn sie Vermessungen im Gelände durchführen. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt.

Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine duale Ausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule . Ausbildungsbetriebe sind Ingenieurbüros oder öffentliche Dienststellen wie Landesvermessungs- und Katasterämter. Für diese sind die Auszubildenden zusammen mit ihrem Bautrupp oder Vermessungsteam an wechselnden Arbeitsorten tätig. Sorgfältig arbeiten müssen sie von Anfang an: Sie wählen Messgeräte aus und stellen sie bereit, führen Lage- und Höhenmessungen aus und werten sie am Rechner aus. Oft arbeiten sie unter freiem Himmel. An Wechselbäder wie Regen, Kälte und sommerliche Hitze müssen sich die Auszubildenden dann ebenso gewöhnen wie an Zugluft. Beim Vermessen im Gelände oder auf Baustellen sind vielfältige Arbeiten zu erledigen, bei denen ein hohes Maß an Konzentration erforderlich ist. Nur so können Arbeitsaufträge zufriedenstellend ausgeführt und auch unter schwierigen Bedingungen wie im Straßenverkehr Unfälle vermieden werden. Auf Baustellen tragen die Auszubildenden Schutzhelm und Sicherheitsschuhe. Angeleitet werden die angehenden Vermessungstechniker/innen von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Vermessungspunkte ausreichend abgesichert und die erhobenen Daten korrekt erfasst Vermessungstechniker/

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und verwaltet werden, garantieren die ausgelernten Fachkräfte. Sie sind dafür zuständig, dass die zukünftigen Vermessungstechniker/innen aus ihren Fehlern lernen. Die Auszubildenden dokumentieren die einzelnen Abschnitte ihrer betrieblichen Ausbildung in einem Berichtsheft, das regelmäßig von ihrem Ausbilder kontrolliert wird. Es muss sorgfältig geführt werden und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht statt. Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Leistungsnachweise und Prüfungen Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen Vermessungstechniker/innen regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Prüfungsvorbereitung auf die Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen.

Ausbildungsvergütung Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich. Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten: 1. Ausbildungsjahr: € 651 bis € 690 • 2. Ausbildungsjahr: € 700 bis € 739 3. Ausbildungsjahr: € 745 bis € 785

Quelle: Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Oktober 2009

Ausbildungskosten Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Internet: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ Ein Service der Bundesagentur für Arbeit Vermessungstechniker/

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Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die •

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Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Ausbildungsform Beim Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im öffentlichen Dienst ausgebildet.

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

Ausbildung in der Berufsschule Erfassen, Verwalten und Weiterverarbeiten von Daten Anwenden berufsbezogener Rechtsund Verwaltungsvorschriften Anfertigen, Erneuern und Fortführen großmaßstäbiger Karten, Pläne und Risse Ausführen vermessungstechnischer Berechnungen Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen Karten und Luftbilder

in den Lerngebieten: berufskundliche Grundlagen vermessungstechnische Grundlagen datenverarbeitungstechnische Grundlagen mathematische Grundlagen Aufnahmeverfahren I und II Höhenvermessung Koordinatenberechnung Flächenermittlung Liegenschaftskataster und Grundbuch

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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr

Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Bauleitplanung und Bodenordnung und 2. Ausbildungsjahr Absteckungen Lagefestpunktfeld Geländeaufnahme Kartenwesen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin vom 17.12.1994 (BGBl. I S. 3889) Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermtechausbv_1994/gesamt.pdf

Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. • Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben • ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.

Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Der praktische Teil besteht aus drei komplexen Aufgaben. Sie sollen in höchstens zwölf Stunden bearbeitet werden. Für die Aufgaben kommen insbesondere in Betracht: das Anfertigen großmaßstäbiger Karten und Pläne sowie das Fortführen großmaßstäbiger Karten und • Pläne das Planen und Vorbereiten von Vermessungen • das Ausführen und Dokumentieren von Vermessungen • das Auswerten von Vermessungen • das Bearbeiten von Daten • Vermessungstechniker/

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Der schriftliche Teil umfasst die Prüfungsfächer Vermessungskunde, technische Mathematik, Kartenkunde sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt sechs Stunden. Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei Prüfungsausschüssen abgelegt, die von der jeweils zuständigen Stelle der Bundesländer errichtet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin •

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Vermessungstechniker/innen mit einem mittleren Bildungsabschluss ein.

Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2008 begannen 792 zukünftige Vermessungstechniker/innen ihre Ausbildung. 57 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 41 Prozent über die Hochschulreife . Den Hauptschulabschluss besaßen zwei Prozent. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Vor Ausbildungsbeginn ist die gesundheitliche Eignung in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Mitunter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Vermessungstechniker/

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Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Vermessungstechniker bzw. zur Vermessungstechnikerin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Mathematik Kenntnisse in Algebra und Geometrie sind für die Auszubildenden unabdingbar, um vermessungstechnische Berechnungen beispielsweise Flächen- und Höhenberechnungen durchzuführen. Geografie/Erdkunde Geografische Kenntnisse sind wichtig, damit angehende Vermessungstechniker/innen Karten und Luftbilder interpretieren und Koordinatensysteme verstehen können. Werken/Technik Künftige Vermessungstechniker/innen fertigen in der Ausbildung Bebauungs- und Grundstückspläne an und aktualisieren Karten mit ihren Messergebnissen. Dabei sind Kenntnisse im Bereich Technisches Zeichnen hilfreich. Physik Da der Technikunterricht auf physikalischen Grundlagen aufbaut, ist die Kenntnis physikalischer Gesetze und Zusammenhänge eine wichtige Voraussetzung, um z.B. elektrische Messungen im Gelände durchführen und auswerten zu können.

Sonstige Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Förderlich sind darüber hinaus: Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Datenverarbeitung

Begründung Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich kommen Vermessungstechnikern und -technikerinnen in der Ausbildung zugute, da ein wichtiger Teil ihrer Arbeit darin besteht, Daten zu erfassen, zu verwalten und auszuwerten.

Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Teile der Ausbildung im Ausland Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der dualen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Vermessungstechniker/

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Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/de/start.asp

Informationen zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.ba-auslandsvermittlung.de

Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerinnen vornehmlich in Architektur- und Ingenieurbüros sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes in Landesvermessungs- oder kommunalen Katasterund Vermessungsämtern. Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Vermessungstechniker/innen meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Ingenieurvermessung, z.B. für Energieversorgungs- oder Bahnnetze, und Liegenschaftsverwaltung bis hin zu Dokumentationsaufgaben im Innendienst.

Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Vermessungstechniker und Vermessungtechnikerinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit".

Auf der Karriereleiter nach oben? Den ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg kann man bereits während seiner Ausbildung tun, indem man ausbildungsbegleitend Zusatzqualifikationen erwirbt. Beispielsweise umfassen die Bildungsangebote von "Ausbildung Plus" mindestens 100 Stunden und vermitteln Inhalte, die über die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes hinausgehen. Umweltschutztechniken gehören ebenso dazu wie Management, Computerführerscheine oder internationale Qualifikationen. Bestimmte Zusatzqualifikationen können z.B. sogar auf Weiterbildungen angerechnet werden. Nähere Informationen zum Angebot an Zusatzqualifikationen enthält die Datenbank "Ausbildung Plus": AusbildungPlus Internet: http://www.ausbildung-plus.de Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung; Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Vermessungstechniker/

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Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit".

Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Ausbildungsalternativen in unterschiedlichen Bereichen. Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Ausbildungsalternative im Bereich Kartografie Kartograf/Kartografin • Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Geodaten erfassen, beschaffen, verwalten, verarbeiten und visualisieren; naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden. Ausbildungsalternative im Bereich Bergvermessungstechnik Bergvermessungstechniker/Bergvermessungstechnikerin • Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: vermessungstechnische Methoden und Erhebungsverfahren anwenden, Lage- und Höhenvermessungen durchführen, geodätische Berechnungen ausführen und Konstruktionsprogramme anwenden. Ausbildungsalternativen im Bereich Bautechnik Bauzeichner/Bauzeichnerin • Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik • Fachkraft für Wasserwirtschaft • Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin • Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Vermessungsarbeiten im Gelände und auf Baustellen ausführen, Zeichnungen und Pläne erstellen. Erwerb von Kenntnissen über Zeichen- und Vervielfältigungstechniken und in grundlegenden rechtlichen Vorschriften.

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