Hygiene in der Altenpflege & Behindertenhilfe

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ....................................................... 3 2. Ziel der Fortbildung .....................................
Author: Carsten Wetzel
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Inhaltsverzeichnis

1.

Vorwort ....................................................... 3

2.

Ziel der Fortbildung ................................... 4

3.

Teilnahmevoraussetzungen ..................... 6

4.

Fortbildungsablauf .................................... 7

5.

Kursbeschreibungen und Kosten ............ 8 5.1

Grundkurs ........................................... 8

5.2

Aufbaukurs 1 ...................................... 9

5.3

Aufbaukurs 2 .................................... 10

5.4

Aufbaukurs 3 .................................... 10

5.5

Aufbaukurs 4 .................................... 11

5.6

Aufbaukurs 5 .................................... 11

Hygiene in der Altenpflege & Behindertenhilfe

6.

Allgemeine Informationen....................... 12

7.

Prüfungsregelungen ............................... 13

8.

Prüfungstermine ...................................... 14

Fortbildung von Fachkräften zu staatlich geprüften Hygienebeauftragten

9.

Anmeldung ............................................... 15

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen ....... 16 11. Lageplan................................................... 17

Kursangebote 2016

2. Ziel der Fortbildung 1. Vorwort Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) führt seit dem Jahr 2001 Fortbildungen für Fachkräfte in Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe durch. Ziel der Lehrgänge ist es, Fachkräfte durch die Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen zu befähigen, in Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe an der Weiterentwicklung der Hygiene und Infektionsprävention intensiv mitzuwirken. Das Fortbildungsangebot des LGA orientiert sich an der im Jahr 2012 überarbeiteten Leitlinie „Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Nach erfolgreicher Teilnahme am Fortbildungsangebot wird die Erlaubnis zum Führen der zusätzlichen Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für Pflegeeinrichtungen“ oder „staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe“ erteilt.

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

(1) Die Fortbildung zu Hygienebeauftragten soll Pflegefachkräfte, die über einen Berufsabschluss, der Voraussetzung für einen Einsatz als Pflegefachkraft nach dem SGB XI ist und mindestens 1jährige Berufserfahrung verfügen, befähigen, in Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe, an der Umsetzung von Hygienestandards und bei der Infektionsprävention mitzuwirken. Fortgebildete Heilerziehungspfleger/innen sollen die Aufgaben von Hygienebeauftragten nur in ambulanten Pflegeeinrichtungen wahrnehmen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen. (2) Die/der staatlich geprüfte Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen oder die/der staatlich geprüfte Hygienebeauftragte/r für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe hat im Einvernehmen mit dem Träger bzw. der Leitung der Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung der Behindertenhilfe folgende Aufgaben wahrzunehmen: 1.

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Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention durch - regelmäßige Begehung aller Bereiche der Pflegeeinrichtung, insbesondere der Pflegestationen, - Überwachung der Pflegetechniken z. B. Körperpflege, Verbandwechsel, Umgang mit Urindrainagen und Gefäßkathetern, parenterale Ernährung und andere Arbeitsabläufe z. B. bei Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen, bei der Reinigung, bei der Speisen- und Wäscheversorgung sowie bei der sonstigen Ver- und Entsorgung, - Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG und von Arbeitsplänen nach hygienischen Gesichtspunkten, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

2.

Mitwirkung bei der Erkennung von nosokomialen Infektionen durch - Aufzeichnung der Daten bezüglich nosokomialer Infektionen (z. B. Häufigkeit, Art der Erkrankungen, Erreger, Antibiotikawirksamkeit, Lokalisierung auf bestimmte Bereiche). Dabei soll der Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen Einsicht in die klinischen Unterlagen nehmen bzw. Informationen von Ärzten und Pflegepersonal einholen, soweit sie für die Erkennung von Infektionen von Bedeutung sind. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sollen ihm zugänglich sein, - Erstellung von Infektionsstatistiken und deren Auswertung als Grundlage für epidemiologische Erkenntnisse, - Mitarbeit bei epidemiologischen Untersuchungen,

3.

Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle,

4.

Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokominalen Infektionen durch allgemeine und bereichsspezifische Beratung,

5.

Schulung und praktische Anleitung des Personals; hierzu gehören auch Hinweise auf einschlägige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik

6.

praktische Anleitung von in der Weiterbildung befindlichen Hygienebeauftragten für Pflegeeinrichtungen,

7.

Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalartikel, medizintechnische Geräte, Ver- und Entsorgungsverfahren),

8.

Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen.

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

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3. Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung zur Teilnahme an der Fortbildung ist: 1. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft nach dem SGB XI oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in. 2. der Nachweis über eine mindestens einjährige Berufsausübung in einer Pflegeeinrichtung oder einer ambulanten Einrichtung der Behindertenhilfe.

Teilnehmende, die an einer anderen vergleichbaren Weiterbildungsstätte entsprechende Kurse mit Erfolg besucht haben, können zugelassen werden, wenn die Lehrinhalte des Kurses mit denen der Leitlinie der DGKH vergleichbar sind.

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Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

4. Fortbildungsablauf

5. Kursbeschreibungen und Kosten

Die Fortbildung kann in einem Zeitraum von maximal drei Jahren absolviert werden.

5.1 Grundkurs

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 240 Unterrichtsstunden. Die Kurse haben eine Dauer von jeweils 40 Stunden/einer Woche und können nur als Komplettpaket gebucht werden.

Theoretischer Teil Grundkurs Aufbaukurs 1 Aufbaukurs 2 Aufbaukurs 3 Aufbaukurs 4 Aufbaukurs 5 Summe

Termin 18.01. - 22.01.2016 Planung 2017 16.01. - 20.01.2017 Lehrgangsinhalte

1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche 6 Wochen

1. Einführung in die Hygiene, gesetzliche Grundlagen 2. Grundlagen der Mikrobiologie 3. Hygienisches Verhalten bei therapeutischen Maßnahmen 4. Hygienemaßnahmen bei speziellen Infektionskrankheiten

Voraussetzung zur Teilnahme an den Aufbaukursen 2 bis 5 ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs und am Aufbaukurs 1. Die Aufbaukurse 2 bis 5 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.

5. Hygiene- und Desinfektionspläne für Pflegeeinrichtungen 6. Instrumentenaufbereitung und Sterilgutlagerung

Nach jedem Fortbildungsabschnitt findet eine schriftliche Leistungskontrolle/Klausur statt (mit Ausnahme Aufbaukurs 4).

7. Hygiene in Küchen 8. Personal- und Patient(inn)enhygiene 9. Hausreinigung, Reinigung und Desinfektion

Praktischer Teil / Praktikum

2 Wochen

Das zweiwöchige Praktikum kann in Abschnitten von jeweils einer Woche geleistet werden. Es muss unter Anleitung eines/einer Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen oder einer Hygienefachkraft durchgeführt werden. Die Praktikumsbetreuung bestätigt dies schriftlich.

10. Recyclingmöglichkeiten und Abfallentsorgung 11. Bettenaufbereitung 12. Einführung in die Schädlingskunde 13. Tierhaltung in Einrichtungen der Altenhilfe/Behindertenhilfe Teilnahmegebühr 410,- €

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

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Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

5.2 Aufbaukurs 1

5.3 Aufbaukurs 2

Termin 01.02. - 05.02.2016

Termin 04.04. - 08.04.2016

Planung 2017 20.02. - 24.02.2017

Planung 2017 20.03. – 24.03.2017

Voraussetzung Grundkurs

Lehrgangsinhalte 1. Einführung in die Mikrobiologie

Lehrgangsinhalte

2. Grundlagen der Bakteriologie, Virologie, Mykologie und Parasitologie

1. Hygiene bei pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen

3. Gewinnung und Versand von Untersuchungsmaterial

2. Inhalation, Atemtherapie

4. Infektionskrankheiten, nosokomiale Infektionen sowie deren Epidemiologie, Übertragung, Bekämpfung und Prävention

3. Pflege eines Beatmungspatienten 4. Hygienische Aspekte bei Blasenkatheterisierung

Teilnahmegebühr 410,- €

5. Aufbereitung von Pflegeutensilien 6. Hygiene- und Desinfektionspläne

5.4 Aufbaukurs 3

7. Desinfektionsmittellisten 8. Händehygiene

Es werden mehrere Kurse angeboten; die Einteilung erfolgt nach Anmeldung

9. Lebensmittelhygiene 10. Umgang mit Keimträgern (MRSA, Ausscheider usw.)

Lehrgangsinhalte 1. Grundlagen der Kommunikation

11. Verhalten bei Krätzeausbruch

2. Gesprächsführung, Vortragstechnik

12. Arbeitsschutz in der Altenpflege/Behindertenhilfe

3. Didaktik

13. Haftungsrechtliche Probleme (mit Falldiskussion)

Teilnahmegebühr 610,- €

14. Spezielle Problematik in der ambulanten Altenpflege Teilnahmegebühr 410,- € Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

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5.5 Aufbaukurs 4

6. Allgemeine Informationen

Es werden mehrere Kurse angeboten; die Einteilung erfolgt nach Anmeldung

1. Die Gesamtkurskosten von 2.980,- € werden in Teilen je nach bevorstehendem Kursteil in Rechnung gestellt.

Lehrgangsinhalte 1. Grundlagen Hardware, Software 2. PC-Anwendung 3. Textverarbeitung (z. B. Erstellung eines Hygieneplans) 4. Tabellenkalkulation (z. B. Berechnung von Dosiertabellen) 5. Power Point 6. Informationsbeschaffung aus dem Internet

2. Die Arbeitsunterlagen zum Seminar sind im Preis enthalten und werden vom LGA jeweils zu Beginn des jeweiligen Kursteils zur Verfügung gestellt. 3. Bitte beachten Sie, dass das LGA auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (LHO) keine Bewirtung anbieten darf. Zur Mittagszeit wird ein Brötchenservice zur Verfügung stehen, ein Kaffee-, Kaltgetränke- und Snackautomat zur Selbstversorgung ist ebenfalls vorhanden.

Teilnahmegebühr 730,- €

5.6 Aufbaukurs 5

4. Alle Kurse finden in Räumen des LGA in Stuttgart statt (siehe 9. Lageplan).

Termin 14.11. - 18.11.2016

5. Kursteilnehmenden können preisgünstige Unterkünfte in Personalwohngebäuden von Krankenhäusern genannt werden. Weitere Hilfestellung bei der Beschaffung von Unterkünften kann seitens des LGA leider nicht gegeben werden.

Planung 2017 06.11. - 10.11.2017 Lehrgangsinhalte 1. Hygienische Aspekte bei Umbau 2. Sondenernährung 3. Arbeits-, Berufs-, Bereichs- und Schutzkleidung in Pflegeeinrichtungen 4. Begehung durch das Gesundheitsamt 5. Infektionen und Infektionserfassung 6. Einführung in die Statistik 7. Umgang mit dementen Bewohnern 8. Dekubitusprophylaxe 9. Wäschehygiene 10. Arbeitsmedizinische Aspekte in der Altenpflege/Behindertenhilfe

6. Weitere Auskünfte bzgl. Unterkünfte: Stuttgart Marketing GmbH, Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart Tel. 0711 2228-100 Fax 0711 2228-251 http://www.stuttgart-tourist.de [email protected] 7. Der Unterricht beginnt montags um 900 Uhr und an allen anderen Tagen um 815 Uhr. Unterrichtsende ist Montag bis Donnerstag um 1630 Uhr, am Freitag in der Regel um 1215 Uhr.

Teilnahmegebühr 410,- € Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

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7. Prüfungsregelungen

In der mündlichen Abschlussprüfung hat der/die Prüfungsteilnehmer/in mit Beispielen aus der persönlichen Facharbeit grundlegende und spezifische Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene in Pflegeeinrichtungen nachzuweisen.

Gliederung der Prüfung Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer abschließenden mündlichen Prüfung.

Die mündliche Abschlussprüfung wird in Gruppen mit maximal fünf Prüfungsteilnehmenden durchgeführt. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer/in 20 Minuten nicht überschreiten.

Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus: 1. den Klausuren, die am Ende jedes Ausbildungsabschnittes stattfinden. Sie werden in der Regel im Antwort-AuswahlVerfahren durchgeführt. 2. der Facharbeit. Das Thema der Facharbeit wird von der Weiterbildungsstätte vorgegebenen oder zu einem aus den Lehrfächern frei gewählten Thema erstellt. Die Facharbeit muss schriftlich abgefasst sein und soll 10 bis 15 DIN-A 4-Seiten umfassen. Nach Absolvierung der sechs Kurse/Klausuren sowie der Praktika und der Erstellung der Facharbeit ist die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung möglich.

Zeugnis und Urkunde Über das Bestehen der Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmende vom Landesgesundheitsamt ein Zeugnis und eine Urkunde mit der Bezeichnung "Staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für Pflegeeinrichtungen" oder im Falle einer Ausbildung als Heilerziehungspfleger/in die Bezeichnung "Staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe".

8. Prüfungstermine Mündliche Abschlussprüfung Die mündliche Abschlussprüfung findet beim LGA statt. Die Weiterbildungsteilnehmenden haben beim Prüfungsausschuss des LGA spätestens einen Monat vor dem angekündigten Prüfungstermin einen Antrag auf Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung zu stellen und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. die Klausuren nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 8 2. die Facharbeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 10 in 3-facher Ausfertigung

Prüfungstermin 27.04.2016 Letzter Anmelde- und Abgabetermin 24.03.2016 Prüfungstermin 07.12.2016 Letzter Anmelde- und Abgabetermin 07.11.2016 Nach der Anmeldung zur mündlichen Prüfung und Einreichung aller dafür erforderlichen Unterlagen wird den Prüfungsteilnehmenden rechtzeitig die Angabe des genauen Prüfungstermins und - orts in der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.

3. den Nachweis über die Absolvierung der geforderten Praktika.

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9. Anmeldung

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte formlos schriftlich, gerne auch per E-Mail, an: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG 91.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart Tel. 0711 904-39104 0711 904-39132 Fax 0711 904-38003 [email protected] www.gesundheitsamt-bw.de

Bei allen Veranstaltungen handelt es sich um Seminare mit begrenzter Teilnehmer(innen)zahl. Die Teilnehmenden erhalten nach Anmeldung eine Rechnung über die Teilnahmegebühren, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Spätestens bei Rechnungserhalt wird die Anmeldung verbindlich.

Der schriftlichen Anmeldung sind die folgenden Unterlagen beizulegen: 1. Lebenslauf mit Lichtbild 2. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft nach dem SGB XI oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in (Kopie der Urkunde) 3. Nachweis über mindestens einjährige Berufstätigkeit (z.B. Zeugniskopien) 4. Ggf. Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers

Die Gebühren sind unter Angabe der Rechnungsanschrift, der Rechnungsnummer und des Teilnehmer(innen)namens spätestens bis zum Fälligkeitsdatum auf das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Werden die Gebühren nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, fallen vom Tage nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB an. Die Bezahlung der Teilnehmergebühren in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte kann nicht akzeptiert werden. Eine Absage als Teilnehmer/in ist kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt oder ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist ebenfalls kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen, vorzeitigem Abbruch oder Fernbleiben ohne Absage sind die Gebühren in voller Höhe fällig. Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung. In diesem Falle besteht für das LGA nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnahmegebühren, auf deren Höhe sich jede weitere Haftung des LGA beschränkt.

Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine verbindliche Anmeldebestätigung.

Die Benennung der Referierenden obliegt dem LGA. Verschiebungen oder Änderungen im Programmablauf sind nicht immer auszuschließen.

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11. Lageplan Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart ab Hauptbahnhof Stuttgart: S-Bahnlinien S4, S5, S6 Richtung Marbach, Bietigheim oder Weil der Stadt Haltestelle Nordbahnhof Stadtbahnlinie U12 Richtung Hallschlag Haltestelle Nordbahnhof

Impressum Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart Tel. 0711 904-35000 Fax 0711 904-35010 [email protected] www.rp-stuttgart.de www.gesundheitsamt-bw.de Ansprechperson: Claudia Wojczechowski Tel. 0711 904-39132 [email protected] August 2015

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