Als Betreuungskraft in der Altenpflege

Jürgen Link Als Betreuungskraft in der Altenpflege Individuell betreuen – prüfungssicher dokumentieren – teamorientiert arbeiten pflege kolleg Jü...
Author: Samuel Lenz
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Jürgen Link

Als Betreuungskraft in der Altenpflege Individuell betreuen – prüfungssicher dokumentieren – teamorientiert arbeiten

pflege

kolleg

Jürgen Link

Als Betreuungskraft in der Altenhilfe

pflege

Individuell betreuen – prüfungssicher dokumentieren – teamorientiert arbeiten

kolleg

Jürgen Link ist Diplom-Verwaltungswirt/Betriebswirt und arbeitete viele Jahre in leitenden Positionen in der Altenpflege. Er ist Inhaber der Firma JuLi-Beratung.

»Das schönste Geschenk, das man einem anderen Menschen machen kann, ist aufrichtige Zuwendung.« Arabische Weisheit

Widmung Dieses Praxishandbuch ist den vielen Betreuungskräften gewidmet, die ich in meiner langjährigen Tätigkeit in der Altenhilfe kennengelernt habe. Von ihnen durfte ich lernen, wie vielfältig die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen gestaltet werden kann. Diesen Kolleginnen und Kollegen danke ich im Namen der betreuten Menschen für die schönen Augenblicke, die sie beschert haben und für die liebevolle Zuwendung, mit der sie den oft schwierigen Alltag bereichern.

Der Autor: Jürgen Link JuLi-Beratung Im Rosenpark 22 74366 Kirchheim a.N.

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. ISBN 978-3-89993-360-4 (Print) ISBN 978-3-8426-8741-7 (PDF) ISBN 978-3-8426-8742-4 (EPUB)

© 2016 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages. Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig aus-zuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde. Reihengestaltung: Groothuis, Lohfert, Consorten, Hamburg Umschlaggestaltung: Kerker + Baum, Büro für Gestaltung GbR, Hannover Titelfoto: Ingo Bartussek – fotolia.com Satz: PER MEDIEN & MARKETING GmbH, Braunschweig Druck: PHOENIX PRINT GmbH, Würzburg

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Inhalt

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1

Betreuung in der Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.1 Betreuung ist nicht nur ein Wort … . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.2 Betreuungskraft werden – Aus Freude am Menschen . . . . . 12 1.2.1 Am Anfang steht die Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.2.2 Betreuung hat gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . 15

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Die Pflegestärkungsgesetze I und II – Betreuung für alle . . . . 19 2.1 Aus Pflegestufen werden Pflegegrade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.2 Das neue Begutachtungsassessment (NBA) . . . . . . . . . . . . . . 22 2.3 Die Pflegereform – Konsequenzen für Betreuungskräfte . . 24

3 Pflegekraft-Deutsch/Deutsch-Pflegekraft – Was ­Betreuungskräfte wissen sollten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.1 Was ist eigentlich … . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.1.1 eine Pflegeanamnese? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.1.2 eine Informationssammlung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 3.1.3 die Biografiearbeit? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3.1.4 eine Ressource, oder ein Problem? . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.1.5 ein Pflegeziel? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.1.6 eine Maßnahmenplanung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 3.1.7 eine Evaluation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.1.8 eine Risikoeinschätzung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 3.1.9 ein Expertenstandard? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 3.1.10 eine Pflegevisite? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 3.1.11 ein Pflege- bzw. Vergütungssatz? . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.1.12 ein Pflegestufencontrolling? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 3.1.13 eine Fallbesprechung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 3.1.14 ein Qualitätsmanagement? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 3.2 Institutionen in der Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 3.2.1 Der MDK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 3.2.2 Die Heimaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

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Inhalt

3.3 Betreuungskräfte als Teil des Teams . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 3.3.1 Betreuungskräfte und die Pflegeanamnese . . . . . . . . 71 3.3.2 Betreuungskräfte und die Informationssammlung . 72 3.3.3 Betreuungskräfte und die Biografiearbeit . . . . . . . . . 72 3.3.4 Betreuungskräfte und Probleme oder Ressourcen . . 72 3.3.5 Betreuungskräfte und Pflegeziele, ­Maßnahmenplanung & Pflegeevaluation . . . . . . . . . 73 3.3.6 Betreuungskräfte und die Pflegevisite . . . . . . . . . . . . 73 3.3.7 Betreuungskräfte und das Pflegestufencontrolling . 74 3.3.8 Betreuungskräfte und die Fallbesprechungen . . . . . 74 3.3.9 Betreuungskräfte und das Qualitätsmanagement . . 74 3.3.10 Betreuungskräfte und die Wirtschaftlichkeit . . . . . . 75 4

Die Praxis der Betreuungsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 4.1 Grundlagen einer gelungenen sozialen Betreuung und ­Alltagsgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 4.1.1 Die Interessen der anderen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 4.1.2 Flexibel oder geplant? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 4.2 Gruppenbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 4.3 Einzelbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 4.4 Die Betreuung bettlägeriger Bewohner als besondere ­Herausforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 4.5 Spezifische Männerangebote sind machbar . . . . . . . . . . . . . . 88 4.6 Attraktive Veranstaltungen abseits von jahreszeitlichen Festen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 4.7 Tierische Besuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 4.8 Einbindung von Ehrenamtlichen in die Betreuung . . . . . . . . 97 4.9 Der Ideen-Pool als Quelle für die Betreuungsangebote . . . . 101

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Die Betreuung von Menschen mit Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 5.1 Formen der Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 5.2 Demenz – von Bedürfnissen und Herausforderungen . . . . . 104 5.3 Menschen mit Demenz betreuen – einander in Würde begegnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 5.4 Kommunizieren, aber richtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 5.5 Schmerzen erkennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

Inhalt

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Betreuungsleistungen – so werden sie dokumentiert . . . . . . . 113 6.1 Eine gute Struktur ist die Grundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 6.2 Dokumentieren – die Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 6.3 Die neue, entbürokratisierte Pflegedokumentation . . . . . . . 118 6.3.1 Die SIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 6.4 Dokumentieren – aber richtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 6.4.1 Wie Sie schnell und konkret schreiben, was Sie getan und erlebt haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 6.4.2 Wie Sie kurz und präzise formulieren . . . . . . . . . . . . 124 6.5 Betreuungsleistungen und der Pflegebericht . . . . . . . . . . . . . 125

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Wenn Pflege und Betreuung eine gemeinsame Sprache ­sprechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 7.1 Wir sind Teil des Ganzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 7.2 Sinnvolle Ausgestaltung der Nahtstelle zwischen Pflege und Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

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Qualitätsmanagement in der sozialen Betreuung und ­Alltagsbegleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

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Betreuung und Alltagsbegleitung: Personal, Arbeitszeiten & Budget . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 9.1 Vor- und Nachbereitungszeiten – wie viel darf es denn sein? 142 9.2 Sinnvolle Dienstzeiten der sozialen Betreuung . . . . . . . . . . . 143 9.3 Ein Budget spart Zeit und Nerven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

Schlusswort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

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Vorwort Die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altenpflege mit zufriedenen Bewohnerinnen und Bewohnern. Nichts ist  – auch im hohen Alter  – schlimmer als Nichtstun und Stunde um Stunde »die Zeit absitzen« zu müssen. Die Qualität einer Altenpflegeeinrichtung misst sich in erheblichem Maß an ihren Angeboten rund um die Betreuung. Leistungen der Betreuung sind Bestandteil einer Pflege, die sich nicht in »satt und sauber« erschöpft. Dies zeigt sich auch an der Tatsache, dass die zeitlichen und personellen Ressourcen für die Betreuung bereits Teil des Personalschlüssels der Pflege sind. Doch im Alltag ist das oft nicht spürbar. Pflege und Betreuung gehen getrennte Wege. Wichtige Aufgaben wie Anamnese, Pflegeplanung und Biografiearbeit sind oft allein den Pflegefachkräften vorbehalten. Das sollte nicht sein. Mit meinem Buch gebe ich Ihnen deshalb Anregungen und Vorschläge, wie Sie sich als Betreuungskraft auch in die Pflege einbringen können. Die Angebote der sozialen Betreuung haben sich in sehr vielen Einrichtungen entsprechend der veränderten Klientel verändert und erweitert. Das »klassische« Singen und Basteln nimmt nur noch einen kleinen Teil ein. An vielen Orten sind die Angebote attraktiver und vielfältiger geworden, die Anteile der Einzelbetreuung wurden stärker. Dies erfordert von Betreuungskräften mehr Flexibilität und Kreativität. Das ist das Erste. Zum Zweiten: Die Pflegestärkungsgesetze I und II erweitern die Möglichkeiten der Betreuung noch mehr. Nutzen Sie diese Chance! Auch dazu gebe ich Ihnen Anregungen eben. Und zum Dritten: »Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht geleistet«, diese Haltung (auch) der Aufsichtsbehörden erfordert von Ihnen, den Betreuungskräften, eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Leistungen. Auch dazu gebe ich Ihnen wichtige Hinweise und Hilfen.

Vorwort

Außerdem möchte ich Ihnen die Möglichkeiten und Chancen der Betreuung in der ambulanten Pflege zeigen, die noch viel zu wenig genutzt werden, aber notwendig und wünschenswert sind. Als Betreuungskräfte sollten Sie auch die »Sprache der Pflege« verstehen. Daher erläutere ich Ihnen einige Schlüsselbegriffe aus dem Bereich der Pflege. Ich wünsche Ihnen, dass Sie durch dieses Fachbuch wichtige Impulse für ihre tägliche, wichtige Arbeit gewinnen können. Bringen Sie sich ein  – es lohnt sich! Kirchheim, im März 2016

Jürgen Link

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Betreuung in der Altenpflege

1.1

Betreuung ist nicht nur ein Wort …

… sondern gesetzlich verankert und eine bezahlte Leistung. Am 1. Juli 2008 trat das »Pflege-Weiterentwicklungsgesetz« in Kraft. Der damals schon vorhandene Betreuungsbetrag stieg von 460 Euro auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) jährlich bzw. 2.400 Euro (erhöhter Betrag) pro Person. Wer nur eine »vergleichsweise geringen allgemeinen Betreuungsbedarf«1 hatte, erhielt den Grundbetrag; wer einen »höheren allgemeinen Betreuungsbedarf« aufwies, bekam den höheren. Ebenfalls seit dem 1. Juli 2008 gibt es spezielle Angebote für demenziell Erkrankte in Heimen, um ihre Betreuung deutlich zu verbessern. Pflegeheime können seither Betreuungskräfte einstellen – und bezahlen. Seit 2013 gilt das übrigens auch für Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Und seit 2015 – mit dem Pflegestärkungsgesetz I – gilt der Anspruch grundsätzlich für »alle Bewohner bzw. Tagesgäste der Pflegeeinrichtungen«2, ob nun demenziell erkrankt oder nicht. Betreuung für alle Angebote an Betreuung und Aktivierung stehen allen pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen offen*. So will es das Pflegestärkungsgesetz I. * Vgl. http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegekraefte/zusaetzliche-betreuungskraft. html [Zugriff am 17.11.2015]

Pflege- und Betreuungskräfte müssen zusammen arbeiten, zum Wohle des älteren pflegebedürftigen Menschen. Damit stehen beide Berufsgruppen vor derselben Herausforderung: Sie müssen den älteren Menschen gut kennenlernen, sich mit ihm und miteinander abstimmen. Kurzum: Es muss mit1

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=128324.html#fragment [Zugriff am 23.12.2015]

2 https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/betreuungs-

kraefte_nach_87_b_sgb_xi/betreuungskraefte_nach_87_b_sgb_xi.jsp [Zugriff am 23.12.2015]

Betreuung ist nicht nur ein Wort …

einander gesprochen werden. Vor allem Betreuungskräfte müssen wissen, wovon Pflegekräfte reden – Sie brauchen ein kleines Lexikon »PflegekraftDeutsch/Deutsch-Pflegekraft«. Dieses »Lexikon« finden Sie in Kapitel 3. Wenden wir uns aber zunächst der »Betreuung« zu. Warum brauchte man überhaupt zusätzliche Betreuungskräfte? Geschah vorher, vor dem 1. Juli 2008, gar nichts in Sachen »Betreuung«? Doch, natürlich  – auch Pflegekräfte pflegen nicht nur. Sie betreuen auch. Aber tatsächlich fehlt ihnen ein wichtiges Element, das für die Betreuung unabdingbar ist: Zeit. Das empfinden nicht nur die Pflegekräfte so, das sehen sogar Experten ein: »Eine der zentralen Voraussetzungen für eine gute Betreuung in Pflegeheimen ist die Vorhaltung ausreichenden und entsprechend qualifizierten Personals. Insbesondere im Zusammenhang mit der Versorgung Demenzkranker wird dabei zuweilen kritisiert, dass nicht genügend Zeit für die Betreuung bestünde, da sich die Pflege vor allem auf die Unterstützung bei den Alltagsverrichtungen konzentriere.«3 Zusätzliche Betreuungskräfte sind also nötig, entfalten »positive Wirkungen«4 und haben – wie die Pflegekräfte – dieselben Ziele: Soziale Betreuung orientiert sich an der Lebenswelt der Klienten: • Größtmögliche Selbstständigkeit ist der Indikator für Wohlbefinden. • Größtmögliche Entscheidungs-, Handlungs- und Gestaltungsspielräume. • Größtmögliche Selbstbestimmung bei den Aktivitäten der Betreuung. Spaß haben, sich selbst verwirklichen, mit anderen etwas erleben  – genau das wollen Heimbewohner und Tagespflegegäste. Doch die Art und Weise der Betreuung verändert sich zunehmend: Männer brauchen spezielle Angebote. Gruppenaktivitäten müssen auf die spezifischen Interessen der Teilnehmer abgestimmt werden. Individuelle Einzelbetreuungen werden zunehmen.

3 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_

betreuung/betreuungskraefte/GKV_Schriftenreihe_Band_9_Pflege_Betreuungskraefte.pdf [Zugriff am 23.12.2015] 4 Ebd.

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Betreuung in der Altenpflege

Daneben muss auch auf die individuelle Tagesstruktur der Klienten Rücksicht genommen werden. Einheitliche Zeiten für Frühstück, Mittagessen und Abendessen werden bald der Vergangenheit angehören. Ein Wochenplan für Aktivitäten, die immer nach dem gleichen Muster ablaufen, genügt schon heute nicht mehr. Er ist übrigens auch gar nicht notwendig: »Wenn Sie es schaffen, auch die Menschen mit Demenz in den Tagesablauf zu integrieren, benötigen Sie kaum Betreuungspläne. Sie sollten dabei jeweils an der Normalität des Menschen mit Demenz anknüpfen. Es ist für die meisten weiblichen Tagesgäste normal, beim Essen kochen, Tisch decken, Geschirr spülen und anderen Tätigkeiten mitzuwirken oder sogar selbst das Zepter in die Hand zu nehmen. Es ist für die männlichen Tagesgäste nicht ganz ungewöhnlich, dass sie Dinge im Haushalt mit übernehmen mussten, wie Einräumen, Wegräumen, Müllentsorgung etc.«5 Kurz notiert Jede Betreuung ist individuell, verlangt Aufmerksamkeit, Kooperationsbereitschaft und Flexibilität  – von der Betreuungskraft, nicht vom Betreuten!

1.2

Betreuungskraft werden – Aus Freude am Menschen

Wo man auch hinschaut: Betreuungskräfte werden gebraucht, als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte! Bis zu 45 000 Betreuungskräfte soll es geben, das wurde 2015 in Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz I bekannt. Wichtig ist und bleibt die Zusammenarbeit mit den Pflegekräften. Sogar finanziell sind die Berufsgruppen gleich gestellt: Seit dem 1. Oktober 2015 gilt auch für die zusätzliche Betreuungskraft der höhere Pflege-Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2016 bildet der Pflege-Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze für alle Pflege- und Betreuungskräfte: 9,75 Euro in den alten und 9,00 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern.

5

Vgl. König, J. (2016). Tagespflege und der MDK. Hannover: Schlütersche

Betreuungskraft werden – Aus Freude am Menschen

Aber wer wird eigentlich Betreuungskraft? Was machen Betreuungskräfte? Diese Fragen haben nicht nur Sie – diese Fragen hatte auch der GKV-Spitzenverband und er fand Antworten. 2012 erschien Band 9 der Schriftenreihe »Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung«6. Der Titel: »Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen«. 213 Einrichtungen beteiligten sich, 549 Betreuungskräfte nahmen teil. Das waren zu diesem Zeitpunkt lediglich drei Prozent der damals tätigen 16 300 Betreuungskräfte. Trotzdem sind die Antworten erhellend und ich werde im weiteren Verlauf öfter darauf eingehen. So können Sie sich und Ihr Aufgabenfeld mit 549 Berufskolleginnen vergleichen.

1.2.1

Am Anfang steht die Ausbildung

Ein 40-stündiges Orientierungspraktikum, eine mindestens 160-stündige Qualifizierungsmaßnahme und jedes Jahr eine Fortbildung. Mehr braucht es nicht, um Betreuungskraft zu werden  – aber auch nicht weniger. Die jährlichen Fortbildungen sollen übrigens mindestens 16 Unterrichtsstunden umfassen. Es gibt ja auch viel zu lernen, denn der Gesetzgeber stellt eine ganze Reihe von Anforderungen an die Betreuungskräfte: »Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere • eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, • soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit, • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit, • die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation, • Phantasie, Kreativität und Flexibilität,

6

GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2012). Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen. Schriftenreihe »Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Band 9. Berlin. Im Internet: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_ betreuung/betreuungskraefte/GKV_Schriftenreihe_Band_9_Pflege_Betreuungskraefte.pdf [Zugriff am 23.12.2015]

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Betreuung in der Altenpflege

• Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen, • psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen, • Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, • Teamfähigkeit, • Zuverlässigkeit.«7 Diese Anforderungen sind gesetzlich festgelegt, im § 3 der »Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RI) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014«. Aufgesetzt hat diese Richtlinien der GKV-Spitzenverband. Der wiederum ist der »Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen nach § 53 SGB XI wahrnimmt«. Kurz notiert An Betreuungskräfte werden gesetzliche Anforderungen gestellt. Auch ihre Ausbildung ist klar geregelt, ebenso wie ihre Tätigkeit: »Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.«* * GKV-Spitzenverband (2015). Zusätzliche Betreuungskraft. Im Internet: https://www.gkvspitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/betreuungskraefte_ nach_87_b_sgb_xi/betreuungskraefte_nach_87_b_sgb_xi.jsp

Wer wird eigentlich Betreuungskraft? Schauen wir in die Studie: Die Hälfte der Betreuungskräfte (fast alles Frauen, im Durchschnitt 47 Jahre alt), die bei der Untersuchung des GKV-Spitzenverbandes8 mitmachten, verfügten 7 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinba-

rungen__formulare/rahmenvertraege__richlinien_und_bundesempfehlungen/2014_12_29_Angepasste_Richtlinien__87b_SGB_XI_final.pdf 8 GKV-Spitzenverband 2012, S. 24

Betreuungskraft werden – Aus Freude am Menschen

über die Mittlere Reife, 20 Prozent besaßen sogar die Fachhochschulreife oder einen höheren Abschluss. Viele von ihnen hatten einen Berufsabschluss, wobei die Kaufleute im Einzelhandel mit 13,4 Prozent an der Spitze lagen. Aber auch Altenpflegefachkräfte oder -helfer fanden sich. Viele Betreuungskräfte (53 Prozent) verfügten bereits über Vorerfahrungen in der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder Nachbarn oder haben zuvor bereits ehrenamtlich in diesem Bereich gearbeitet. Welche Arbeitsbelastung haben Betreuungskräfte? Auch hier ein wenig Zahlenmaterial aus der Studie: Ein Drittel der befragten Betreuungskräfte arbeitete weniger als 20 Stunden pro Woche, 50 Prozent arbeiteten zwischen 20 und 35 Stunden pro Woche. Im Schnitt betreuten sie zwischen 10 und 30 Be­­wohner. Die Aktivitäten: • Zum Tagesangebot gehörten Gespräche, Vorlesen, Musik hören, Spaziergänge • Zum Wochenangebot zählten Malen und Basteln, Kochen und Backen, Fotoalben anschauen, Brett- und Kartenspiele, Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe, Spaziergänge, Ausflüge, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen. • Manche Betreuungskräfte erledigten auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, begleiteten beim Kinobesuch, bei Arztbesuchen oder bei Einkäufen.9

1.2.2

Betreuung hat gesetzliche Grundlagen

Was Betreuungskräfte tun sollen, steht in den Richtlinien10: »Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Anspruchsberechtigten zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten: • Malen und basteln, • handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, 9 10

GKV-Spitzenverband 2012, S. 29 GKV-Spitzenverband (2014). Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (BetreuungskräfteRI) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014. im Internet: https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/rahmenvertraege__richlinien_und_bundesempfehlungen/2014_12_29_Angepasste_ Richtlinien__87b_SGB_XI_final.pdf [Zugriff am 23.12.2015]

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Betreuung in der Altenpflege

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Haustiere füttern und pflegen, Kochen und backen, Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern, Musik hören, musizieren, singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen Gottesdiensten, und Friedhöfen, • Lesen und Vorlesen, • Fotoalben anschauen.« Aber da gibt es ja noch ein Ärgernis: »Betreuungskräfte werden für pflegerische Aufgaben herangezogen«. Auch in der Studie des GKV-Spitzenverbandes wurde das dokumentiert. »81 % der Betreuungskräfte geben an, täglich beim Trinken- und 67 % täglich beim Essenreichen zu unterstützen. Auch Hilfe bei Toilettengängen wird durch fast die Hälfte der Betreuungskräfte (47 %) mindestens einmal die Woche oder täglich übernommen. Jede fünfte Betreuungskraft (21 %) gibt zudem an, mindestens einmal die Woche oder täglich beim Waschen und Ankleiden der Bewohner zu helfen.«11 Darf das eigentlich sein? Pflegeheime argumentieren hier gern mit den Betreuungskräfte-Richtlinien: Dort heißt es in § 2 Absatz 4: »Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind, wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.« »Rechtzeitig« ist natürlich ein interpretierbarer Begriff und manche Betreuungskraft fühlt sich mit Aufgaben überlastet, die eigentlich zur Pflege gehören. Doch auch hier hilft § 87b Abs. 3 SGB XI, denn dort heißt es weiter: »Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen nicht regelmäßig in grundpflegerische sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden.«

11

GKV-Spitzenverband 2012, S. 33

Betreuungskraft werden – Aus Freude am Menschen

Kurz notiert Wenn allzu viele grundpflegerischen Aufgaben drohen, sollten Betreuungskräfte mit dem Gesetz argumentieren: § 87b Abs. 3 SGB XI hilft weiter!

Eine weitere Grundlage für die Betreuung findet sich z. B. in der »PflegeTransparenzvereinbarung stationär (PTVS) Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6«. Diese Transparenzvereinbarung ist ein Anhang zu Richtlinien12, auf deren Basis der MDK die Qualität einer Einrichtung prüft. In dieser Vereinbarung werden Fragen gestellt. Fragen, auf die die Einrichtungsleitungen Antworten haben müssen  – damit die Qualitätsnote auch gut ausfällt. Einige Beispiele: • »Werden im Rahmen der sozialen Betreuung Gruppenangebote gemacht? • Werden im Rahmen der sozialen Betreuung Angebote für Bewohner gemacht, die nicht an Gruppenangeboten teilnehmen können? • Gibt es Aktivitäten zur Kontaktaufnahme/Kontaktpflege mit dem örtlichen Gemeinwesen? • Sind die Angebote der sozialen Betreuung auf die Bewohnergruppen und deren Bedürfnisse ausgerichtet?« 13 Am Ende der Prüfung steht eine Note  – dieser sog. Pflege-TÜV ist allerdings mittlerweile in die Kritik geraten. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, veröffentlichte schon 2014 ein Positionspapier: »Die veröffentlichten Noten auf Basis der Qualitätsprüfungen sind für die Verbraucher nicht aussagekräftig. Der Notendurchschnitt für alle rund 12 500 stationären Pflegeeinrichtungen liegt bei 1,3. Ein solches Benotungssystem wird von den Verbrauchern nicht ernst genommen, es verschleiert die differenzierte Wirklichkeit.«

12

GKV-Spitzenverband & MDS e.V. (Hrsg.) (2014). Grundlagen der Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege. Essen 13 Ebd., S. 143

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Die Praxis der Betreuungsarbeit

In diesem Kapitel wenden wir uns Ihrer direkten Arbeit zu. Betreuungsangebote müssen nicht standardisiert sein. Die Aktivitäten können kunterbunt sein und sich vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen der Klienten ausrichten. Weil das Personal begrenzt ist, liegt der Schwerpunkt meist auf der Gruppenbetreuung, zumal das auch das Zusammenleben in der Gemeinschaft fördert. Andererseits haben Klienten individuelle Bedürfnisse, die in der Gruppe nicht immer befriedigt werden können. Hier sind Sie gefragt! Betreuung Soziale Betreuung heißt, die individuellen Bedürfnisse erkennen, die Persönlichkeit des Betreuten erhalten und fördern, sein Wohlbefinden zu erhöhen und den Alltag zu strukturieren und zu begleiten.

Werfen wir noch einmal einen Blick auf die Studie des GKV-Spitzenverbandes. Welche Aktivitäten haben diese Betreuungskräfte am häufigsten angeboten? Es sind Gespräch führen, Malen und Basteln, Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Kochen und Backen, Erinnerungsalben anfertigen und Fotoalben anschauen.26 ergab aber auch eine Reihe von Betreuungsangeboten, die viel Fachwissen und Einsatz verraten: Basale Stimulation®, Gedächtnistraining, Zehn-Minuten-Aktivierung, Wii-Konsole.27 »Jeder vierte Befragte gibt an, dass die Gruppenarbeit überwiegt und knapp jeder Fünfte, dass die Einzelbetreuung stärker vertreten ist … die Einzelbetreuung erfolgt bei bettlägerigen Bewohnern oder wenn die Pflegepersonen dies wünschen.«28

26

GKV-Spitzenverband 2012, S. 30 Ebd., S. 32 28 Ebd. 27

Grundlagen einer gelungenen sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung

4.1

Grundlagen einer gelungenen sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung

4.1.1

Die Interessen der anderen

Orientieren Sie Ihre Überlegungen und Planungen für Ihre Betreuung und Alltagsgestaltung an Ihrer Klientel! Es zählt nicht, was Sie selbst für interessant halten, sondern was Ihre Klienten in ihrem Alltag im Heim oder im häuslichen Umfeld wünschen. Leider habe ich schon oft erlebt, dass Betreuungskräfte ihre Angebote der Aktivierung und sozialen Betreuung an ihren eigenen Vorstellungen eines gelungenen »Programms« ausrichten und dabei fast automatisch unterstellen, dass ihre Interessen und auch die ihrer Klientel sind. So berichtete mir mal ein Bewohner höchst erfreut, dass die Betreuungskraft X. jetzt drei Wochen im Urlaub sei. Auf die Frage, warum ihn das denn so freue, antwortete er: »Wenn Frau X. da ist, ist Basteln angesagt, immer nur Basteln. Wir basteln schon ab Pfingsten für den Weihnachtsbasar, fast wie die Fließbandarbeiter in meiner alten Fabrik.« Tipps Beziehen Sie Ihre Klientel in die Planung der Betreuung und Alltagsgestaltung ein, erfragen Sie Vorlieben und Interessen und beteiligen Sie diese Menschen auch an der Planung. Nehmen Sie also den Begriff »Aktivierung« wörtlich.

Machen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme der Menschen, die Sie be­­ treuen: • Wer ist orientiert, wer ist desorientiert? • Wie verteilt sich die Altersstruktur und welche Konsequenzen hat das für Ihre Angebote? • Wie ist die Geschlechterverteilung? Ist für beide Geschlechter etwas dabei? • Sind die Betreuten mobil, eingeschränkt mobil oder nicht mobil? • Welche Einschränkungen hat Ihre Klientel (körperlich, psychisch)?

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Die Praxis der Betreuungsarbeit

Orientierung am Klientel

•• Wünsche •• Vorlieben •• Erwartungen

Ressourcen des Klientels

•• •• •• ••

Einbeziehung des Klientels

•• in die „Programmplanung“ •• in die Vorbereitung •• in die Durchführung

Flexibilität

Am Tagesgeschehen beteiligen

Abstimmung

•• •• •• ••

Orientiert/nicht orientiert Altersstruktur Geschlechterverteilung Mobilität

an der Tagesform der Klienten orientieren Geplantes notfalls zurückstellen Spontan sein den Köcher mit Ideen parat haben

•• Aktuelle Themen aufgreifen •• das Programm entsprechend gestalten

•• Was machen die Kolleginnen? •• Gibt es Überschneidungen und Doppelungen?

Abb. 13: Aspekte der sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung.

Kurz gesagt: Haben Sie bei der Planung und Durchführung von Betreuungsaktivitäten immer Ihre Zielgruppe im Blick! Bleiben Sie flexibel und seien Sie bereit, Ihre Planungen über den Haufen zu werfen! Nicht jeder Tag ist wie der andere und nicht immer sind Ihre Klienten gleich gut drauf. Planung ist gut, setzen Sie Ihre Planungen zur Betreuung und Alltagsgestaltung aber nur dann um, wenn es passt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie spontan sein können. Vergleichen Sie sich mit einem Indianer, der einen

113

6

Betreuungsleistungen – so werden sie dokumentiert

6.1

Eine gute Struktur ist die Grundlage

»Der PDCA-Zyklus bildet die Struktur der auf die Bewohner bezogenen Angebote und deren Umsetzung in Form von Maßnahmen ab. Damit fungiert er als hilfreicher Wegweiser für die Logik der Dokumentation der Betreuungsleistungen. Die Tätigkeiten der Sozialen Betreuung, auch unter Betreuungsdienst oder Soziale Betreuung zusammengefallt, müssen überprüfbar und messbar sein, genau wie auch die Aufgaben der Pflege. Das ist nicht nur für die externen Prüfungen relevant, sondern ebenso für das interne Controlling, weiß Annette Vorberg, Leitung Soziale Betreuung der AWO in Markt Schwaben bei München, ein Seniorenzentrum der AWO Oberbayern. Das interne Controlling gleicht laufend den Wirkungszusammenhang der pflegerischen und betreuerischen Maßnahmen ab, überprüft Steuerungsmechanismen und maximiert die Informationsweitergabe.«40 Mit dem PDCA-Zyklus von Plan, Do, Check, Act können Betreuungsleistungen strukturiert und dokumentiert werden: 1. Plan: Was haben wir geplant? 2. Do: Was wurde davon umgesetzt? 3. Check: haben wir die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft? 4. Act: Haben wir die geplanten Maßnahmen angepasst oder verändert? Mit diesen vier Schritten können Sie jedes Ihrer Angebote überprüfen, seine Wirkung messen und ggf. Veränderungen vornehmen.

40 http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Betreuung/Wegweiser-fuer-die-

Betreuungsdokumentation?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=/ NL_2015_12_23_so_gelingt_die_dokumentation_der_betr…&utm_content=NL_http://www. altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Betreuung/Wegweiser-fuer-die-Betreuungsdokumentation [Zugriff am 6.1.2016]

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Betreuungsleistungen – so werden sie dokumentiert

6.2

Dokumentieren – die Grundlagen

Der Grundsatz Alle pflegerischen Handlungen und Betreuungsaktivitäten sind zu dokumentieren. Die Notwendigkeit einer aussagekräftigen Pflegedokumentation ergibt sich: •• aus rechtlichen Vorgaben •• aus Gründen der »Beweissicherung« gegenüber den Aufsichtsbehörden •• aus Gründen der Transparenz für alle professionellen Kräfte, •• die Leistungen am Klienten erbringen •• aus Gründen der fachlichen Aufsicht der Pflegedienstleitung •• aus der Notwendigkeit der Datensicherung als Grundlage der Pflegeevaluation.

In der fachpolitischen Diskussion wird der zeitliche Aufwand für die Pflegedokumentation zu Lasten der Zeit für den Klienten ständig beklagt. Andererseits ist eine fachliche, zielgerichtete Arbeit nur mit einer Pflegedokumentation zu realisieren, die den Verlauf des Pflegeprozesses für alle transparent widerspiegelt. »Jede Dokumentation folgt bestimmten Grundsätzen. Neben der Wahrheit muss das Dokument auch Klarheit schaffen. Das bedeutet zum einen, die Eintragung muss eindeutig und nachvollziehbar sein, wobei sich »nachvollziehbar« mit »logisch« übersetzen lässt. Zum anderen muss das Handzeichen eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen zu sein. Echtheit heißt, dass jeder für sich selbst einträgt und man nichts für andere abzeichnet. Dabei bedeutet Echtheit auch, dass Eintragungen weder mit Bleistift noch mit Füller vorgenommen werden dürfen. Auch die Benutzung von Tipp-Ex ist verboten. Keine Streichung heißt zum einen keine Striche, z. B. für erbrachte Leistungen. Diese Strichlisten sind sehr verbreitet, aber unzulässig. Auch wenn die Kassen beispielsweise im ambulanten Dienst eine Strichliste zur Abrechnung zulassen, dient diese lediglich der Abrechnung, nicht aber als Nachweis.

Dokumentieren – die Grundlagen

Auch in anderen Bereichen, z. B. auf Dienstplänen, in Pflegeberichten oder Protokollen, ist eine Streichung unzulässig. Wenn Sie einen Rechtschreibfehler korrigieren wollen, so können Sie das entsprechende Wort mit einem sauberen Strich als ungültig deklarieren. Sofern das darunter Geschriebene noch lesbar ist, ist diese Streichung zulässig. Lesbar bedeutet, dass das Geschriebene immer lesbar bleiben muss. Sie müssen Ihre Handschrift also soweit bessern, dass es stets sauber und lesbar ist.«41 Wichtig Pflegedokumentation ist mehr als das »Abhaken« erbrachter Leistungen in einer Maßnahmenplanung!!

Die Pflegedokumentation erfolgt in einem Berichteblatt, korrekt einem Pflegeverlaufsbericht. Dieses Berichteblatt enthält im Kopfteil: • Name, Vorname des Klienten • Geburtsdatum des Klienten • Datum des Beginns der Pflege und Betreuung • Beginn der Dokumentation auf diesem Berichteblatt • Ende der Dokumentation auf diesem Berichteblatt • die fortlaufende Nummerierung. Darunter sind Spalten und Zeilen zur laufenden Dokumentation: Datum

41

Uhrzeit Feststellungen

König 2014, S. 9

Handzeichen

115

145

Schlusswort Die soziale Betreuung und Alltagsbegleitung wird heute und in Zukunft vielfältigen Veränderungen unterworfen sein. Gut gerüstet für die Zukunft ist, wer sich dieser Veränderungen bewusst ist und Bereitschaft zeigt, sich den neuen Herausforderungen zu stellen. Ich bin jetzt 58 Jahre alt und denke des Öfteren darüber nach, ob und wann ich Ihre Hilfe und Zuwendung benötigen werden. Ich baue auf Sie! Bitte bedenken Sie: Ich will nicht »Am Brunnen vor dem Tore« singen und auch nicht für einen Ostermarkt basteln. Ich will die Rolling Stones hören, an einem Auto basteln und nicht vor 22:00 Uhr ins Bett gehen. Ich will nicht Bingo spielen, sondern mit Ihnen über Politik und unsere Gesellschaft diskutieren. Ich will mit Ihnen und meinen »Leidensgenossen« Tore in Fußballspielen bejubeln und abends ein Glas guten Wein trinken. Ich will gute Filme anschauen und aufstehen, wenn ich nicht mehr müde bin. Ich will kochen und gut essen, die Aktivitäten mitgestalten und nicht zum Konsumenten reduziert werden. Stellen Sie sich diesen Herausforderungen? Dann freue ich mich auf ein Zusammentreffen in hoffentlich vielen Jahren! Bleiben Sie flexibel und richten Sie Ihre wertvolle Arbeit immer zuerst an den Wünschen Ihrer Klienten aus, Sie werden es Ihnen danken, mit Worten, Blicken und Gesten!

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Literatur Beikirch, E.; Breloer-Simon, G.; Rink, F. & Roes, M. (2014). Praktische Anwen-

dung des Strukturmodells  – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege«. Berlin/Witten Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2006). Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe. Berlin Bundesministerium für Gesundheit (2015). Handlungsanleitung (Verseion 1.1) zur praktischen Anwendung des Strukturmodells (ambulant/stationär) der integrierten Strukturierten Informationssammlung (SIS) mit der Matrix zur Risikoeinschätzung, der Maßnahmenplanung und der Evaluation sowie mit Hinweisen zum Handlungsbedarf auf betrieblicher Ebene, S. 8. Im Internet: https://www.ein-step.de/fileadmin/content/ documents/Handlungsanleitung_zum_neuen_Strukturmodell.pdf Friese, A. (2012). Bettlägerige aktivieren: 111 Ideen aus der Praxis. Hannover: Vincentz Gansweid, B. (2014). Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) macht vieles einfacher, gerechter und besser. Im Internet: http://www.mdk.de/ media/pdf/Veranstaltung_3_-_Gansweid.pdf GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2012). Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen. Schriftenreihe »Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Band 9. Berlin. Im Internet: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_ betreuung/betreuungskraefte/GKV_Schriftenreihe_Band_9_Pflege_ Betreuungskraefte.pdf GKV-Spitzenverband (2014). Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RI) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014. im Internet: https://www. gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/rahmenvertraege__richlinien_ und_bundesempfehlungen/2014_12_29_Angepasste_Richtlinien__87b_ SGB_XI_final.pdf GKV-Spitzenverband & MDS e.V. (Hrsg.) (2014). Grundlagen der Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege. Essen

Literatur

Graber-Dünow, M. (2008). »Das gibt’s nur einmal – Kulturarbeit im Alten-

pflegeheim. Hintergründe, Konzepte, Beispiele. Hannover: Schlütersche

Graber-Dünow, M. (2015). Lebensraum Bett. Zur Lebenssituation bettlägeri-

ger alter Menschen. Hannover: Schlütersche Grabner, D. & Schwenk, G. (2015). »Pflegende« Betreuungskräfte sind Einzelfälle. In: Carekonkret 39/2015, S. 7. Hannover: Vincentz Hametner, I. (2014). 100 Fragen zum Umgang mit Menschen mit Demenz. Hannover: Schlütersche Heering, C. (2012). Das Pflegevisiten-Buch. Huber: Bern Hegedusch, L. & Hegedusch, E. (2007). Tiergestützte Therapie bei Demenz. Hannover: Schlütersche Hellmann, S. & Rößlein, R. (2011). Pflegevisite in Theorie und Praxis. Hannover: Brigitte Kunz Hellmann, S. & Rößlein, R. (2015). Formulierungshilfen Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung. Hannover: Brigitte Kunz Höwler, E. (2012). Gerontopsychiatrische Pflege. Hannover: Schlütersche König, J. (2014). Dokumentationswahnsinn in der Pflege. Hannover: Schlütersche König, J. (2016). Tagespflege und der MDK. Hannover: Schlütersche Knon, D.; Groß, H. & Lobinger, W. (2013). Qualitätsmanagement in der Pflege. München: Hanser Löser, A. (2013). Pflegeberichte endlich professionell schreiben. Hannover: Schlütersche Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.

(MDS) & GKV-Spitzenverband (2014). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richt­ linien – QPR). Essen Mochink, T. (2013). Pflegedokumentation. Einsicht nur bei Einverständnis. In: CAREkonkret, 40/2013. Hannover: Vincentz Panka, C. (2014). Qualitätssicherung. Pflegebegleitung und Pflegevisite. Hannover: Schlütersche Radenbach, J. (2014). Aktiv trotz Demenz. Handbuch für die Aktivierung und Betreuung von Demenzerkrankten. Hannover: Schlütersche Schlürmann, B. (2015). Wachstumsmarkt Ambulante Pflege. Hannover: Schlütersche

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Literatur

Staack, S. & Gust, J. (2015). Leben statt therapeutischer Akrobatik. Hanno-

ver: Schlütersche

Vries, Bodo de (2015). Pflege wird männlicher, Verweildauer sinkt weiter ab.

In: Altenheim 12, 2015. Hannover: Vincentz Wingenfeld, K. & Gansweid, B. (2013). Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsgerechten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Bielefeld/Münster

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Register 10-Minuten-Aktivierung 84

Herausforderndes Verhalten 105

AEDL 27 Alltagsaktivitäten 15 Alltagskompetenz, eingeschränkte 21 Ausbildung 13

Ideen-Pool 101 Informationssammlung 33, 72

Begutachtung 23 Begutachtungsassessment 22 Begutachtungskriterien 23 Berichteblatt 115 Betreuung 10 –– bettlägeriger Bewohner 85 Betreuungsarbeit 76 Betreuungsleistungen 24 Biografiearbeit 34, 72 Budget 144 Demenz 103 Dienstzeiten 143 Ehrenamtliche 97 Einzelbetreuung 83 Ethikberatung 60 Evaluation 50 Expertenstandard 52 Fallbesprechung 59, 74 Grundlagen, gesetzliche 15 Gruppenbetreuung 80 Heimaufsicht 69

Kommunikationsstrategien 109 Männerangebote 88 Maßnahmenplanung 45, 73 MDK 65 NBA 22 PDCA-Zyklus 113 Personalanteil 141 Pflegeanamnese 26, 71 Pflegebericht 125 Pflegedokumentation 118 Pflegegrad 21, 20 Pflegeplanung 41 Pflegesatz 56 Pflegestufencontrolling 57, 74 Pflegevisite 53, 73 Pflegeziel 41 Problem 41, 72 Qualitätsmanagement 63, 74, 132 Ressource 41, 72 Risikoeinschätzung 51 Schmerzen 110 SIS 120 SMART-Regel 42

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Register

Tiere 96 Transparenzbericht 68 Veranstaltungen 93 Vergütungssatz 56 Vor- und Nachbereitungszeiten 142 Wirtschaftlichkeit 75

Gehirnjogging mit den Händen

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Birgit Henze

Aktivieren mit Handgymnastik Fingerspiele für Menschen mit und ohne Demenz Je 64 Seiten, Spiralbindung, € 19,95 Band 1: ISBN 978-3-89993-361-1 Band 2: ISBN 978-3-89993-362-8 Set: ISBN 978-3-89993-363-5, € 34,95

•• Einfache Gymnastikübungen (Band 1) sowie Aufgaben mit unterschiedlichen Materialien, wie z. B. Seil, Streichholzschachtel, Korken etc. (Band 2) •• Alle Übungen werden durch Zeichnungen anschaulich erklärt und eignen sich für die Einzel- oder Gruppenarbeit •• Praktisch in der täglichen Betreuung, jederzeit und fast überall ­durchführbar •• Handliches DIN A5-Format mit Spiralbindung und abwaschbarem Um­schlag www.buecher.schluetersche.de Änderungen vorbehalten.

Die praktischen Begleiter für die tägliche Betreuung Neue Impulse für Biografiearbeit und Erinnerungspflege

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Biografiearbeit – Ratespaß mit Senioren Aktivieren & Beschäftigen Je 48 Seiten, Spiralbindung, € 16,95 Band 1: Musik, Film & Fernsehen, ISBN 978-3-89993-349-9 Band 2: Haus & Garten, Tiere, ISBN 978-3-89993-352-9 Band 3: Essen & Trinken, Gesundheit, ISBN 978-3-89993-353-6 Set: ISBN 978-3-89993-354-3, € 44,99

•• Rätselfragen als Impulse für Biografiearbeit und Erinnerungspflege •• Praktische Begleiter für die tägliche Betreuung •• Kann für Einzel-, Gruppenaktivierungen und in geselligen Runden eingesetzt werden •• Auch für pflegende Angehörige •• Für Personen mit einer beginnenden, leichten oder fortgeschrittenen Demenz und für gemischte Gruppen geeignet www.buecher.schluetersche.de Änderungen vorbehalten.

Betreuung ist Teamarbeit Jede Betreuungskraft in der Altenpflege braucht nicht nur einen großen Fundus an Aktivierungen und Beschäftigungen. Sie ist auch Teil des Teams von „Pflege & Betreuung“. Nur so wird die Betreuungsarbeit individuell, prüfungssicher und teamorientiert. Dieses Buch erklärt die wichtigsten Begriffe aus der Pflege, die Betreuungskräfte kennen müssen: von A wie Anamnese bis Z wie Ziel. Es zeigt die organisatorischen Voraussetzungen der Betreuungsarbeit und beschreibt den Weg zu einer prüfungssicheren Dokumentation. Nur als Team erreichen Betreuungs- und Pflegekräfte das Ziel ihrer Arbeit: Das Wohlbefinden der Klienten – messbar, überprüfbar und sicher dokumentiert. Denn eine gute Betreuungsarbeit ist ein Qualitätsmerkmal!

Grundlagen  Basiswissen zum Pflegeprozess  Dokumentation

Der Autor Jürgen Link ist Diplom-Verwaltungswirt/Betriebswirt und arbeitete viele Jahre in leitenden Positionen in der Altenpflege. Er ist Inhaber der Firma JuLi-Beratung.

ISBN 978-3-89993-360-4