Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

Vorhabensträger Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Tiefbau Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabu...
Author: Erwin Förstner
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Vorhabensträger

Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Tiefbau Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme Teil IV: Landschaftspflegerischer Begleitplan

. Ausfertigung Dezember 2009

Verfasser

2

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Projekt:

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

Teil IV: Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bearbeitung:

RALF BACHMANN, Dipl.-Ing. (Umweltplanung) Prof. Dr. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt (Umweltplanung, Flora, Biotoptypen) FLORIAN KOBBE, Dipl.-Ing. (Umweltplanung) MATHIAS FISCHER, Diplom-Biologe (Biodata) (Brutvögel) ELKE MÜHLBACH, Diplom-Biologin (Fledermäuse)

Kartendarstellungen:

GERRIT SCHEFFLER, technischer Angestellter ELFIE KAISER, Bauzeichnerin

Umfang:

90 Seiten, 2 Karten

Aufgestellt durch:

Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Tiefbau Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover

Planverfasser:

Beedenbostel, den 18.12.2009

Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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3

Inhalt Seite _______________________________________________________________

1.

Einleitung

7

2.

Beschreibung des Vorhabens

9

3. 3.1 3.2 3.3

Untersuchungsrahmen Inhaltliche und räumliche Abgrenzung Methodisches Vorgehen Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG

Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft in dem vom Vorhaben betroffenen Raum 4.1 Arten und Lebensgemeinschaften 4.1.1 Bestand 4.1.1.1 Biotopausstattung 4.1.1.2 Flora und Fauna 4.1.2 Schutzgutspezifische Bewertung 4.2 Boden 4.2.1 Bestand 4.2.2 Schutzgutspezifische Bewertung 4.3 Landschaftsbild 4.3.1 Bestandssituation 4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung

10 10 11 11

4.

12 12 12 12 13 17 19 19 19 20 20 21

5.

Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen 22

6.

Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch das geplante Vorhaben 24

7.

Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen

34

8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7

Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen Baumpflanzungen im neuen Ihmepark Sonstige Gehölzpflanzungen im neuen Ihmepark Baumpflanzungen außerhalb des neuen Ihmeparks Anlage von Gehölzflächen außerhalb des neuen Ihmeparks Entwicklung auentypischer Gehölzbestände in der Leineaue Aufwertung von Bodenflächen Sonstige Maßnahmen

38 38 39 40 41 42 43 43

9.

Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG

44

4

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Seite

10.

Kompensationsbilanzierung –Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen 47

11.

Quellenverzeichnis

53

12.

Maßnahmenkartei

55

13.

Abbildung zu den Maßnahmen außerhalb des Lageplanes der landschaftspflegerischen Maßnahmen

80

Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG

87

14.

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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5

Verzeichnis der Tabellen ______________________________________________________________________________________________

Tab. 4-1:

Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste und der Vorwarnliste. 14

Tab. 4-2:

Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten.

14

Tab. 4-3:

Fledermausfauna im Kernuntersuchungsgebiet - Vorkommen und Nutzung.

15

Tab. 4-4:

Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten.

15

Tab. 4-5:

Flächenbezogene Biotopbewertung.

17

Tab. 4-6:

Naturschutzfachliche Bedeutung der Böden.

20

Tab. 5-1:

Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen. 22

Tab. 6-1:

Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Ersatzpflichtigkeit von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover.

25

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen.

48

Tab. 10-1:

Verzeichnis der Abbildungen ______________________________________________________________________________________________

Abb. 6-1:

Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer Biotope - Bereich Umfeld der Döhrener Leineinsel.

31

Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer Biotope - Bereich östlich des Hemminger Büntesees.

32

Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer Biotope - Bereich Ricklinger Holz.

33

Abb. 13-1:

Übersicht über die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen.

80

Abb. 13-2:

Lage der Maßnahmen E 12, und E 20.

81

Abb. 13-3:

Biotopbestand auf dem ehemaligen Werkshofgelände an der Culemannstraße.

82

Abb. 13-4:

Lage der Maßnahmen E 13, E 16, A 24.

83

Abb. 13-5:

Lage der Maßnahmen E 14, E 15, E 17, E 21, A 22, A 23.

84

Abb. 13-6:

Lage der Maßnahme E 18.

85

Abb. 13-7:

Lage der Maßnahme E 19.

86

Abb. 6-2: Abb. 6-3:

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Verzeichnis der Karten in der Beilage ______________________________________________________________________________________________

Karte 1:

Bestands- und Konfliktplan (Blatt 1 und Blatt 2, Maßstab 1 : 1 000).

Karte 2:

Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Maßstab 1 : 2 000).

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1. Einleitung Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist es, der Bevölkerung Schutz vor einem so genannten 100-jährlichen Hochwasser entlang von Leine und Ihme bieten zu können und die dazu erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Innerhalb des Gesamtvorhabens zum Hochwasserschutz in Hannover (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 2008) liegen Handlungsschwerpunkte in der Aufhebung einer Abflussengstelle an der Ihme zwischen Legions- und Leinertbrücke sowie einem Deichneubau in Ricklingen. Zur Beseitigung der Abflussengstelle an der Ihme gehören die mit den vorliegenden Unterlagen beantragten Vorlandabgrabungen und der Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke. Der Brückenneubau befindet sich bereits in der Durchführung, für den Deichneubau in Ricklingen wird ein eigenständiges Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt. Das Vorhaben ist gemäß § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes planfeststellungsbedürftig. Als weiterer Bestandteil der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren wurde unter anderem eine Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III) erarbeitet. Die Umweltverträglichkeitsstudie zeigt auf, dass das Vorhaben mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 7 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) v e r bu nd e ni s t .Da sGe s e t zd e f i n i e r tEi n g r i f f ea l s„ Ve r ä n de r ung e nde rGe s t a l tod e r Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das La n ds c ha f t s b i l de r h e b l i c hbe e i nt r ä c h t i g e nk ö nne n “( §7 Abs. 1 NNatG). Das NNatG sieht in der so genannten Eingriffsregelung vor, dass Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen dürfen (Vermeidungsgrundsatz des § 8 NNatG). Bei Vorliegen des Eingriffstatbestandes ist die vom Eingriff betroffene Grundfläche vom Verursacher so herzurichten, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zurückbleiben (Ausgleichsmaßnahmen, § 10 NNatG). Nicht vermeidbare oder ausgleichbare Beeinträchtigungen sind unzulässig, wenn bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft untereinander die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen (§ 11 NNatG). Anderenfalls hat der Verursacher die durch den Eingriff beeinträchtigten Funktionen oder Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes an anderer Stelle des von dem Eingriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise wiederherzustellen (Ersatzmaßnahmen, § 12 NNatG). Der Verursacher hat die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft, Möglichkeiten der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Natur-

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haushalts und des Landschaftsbildes sowie von ihm vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen, was in der Regel in Form eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erfolgt (§ 14 NNatG). Der als Teil IV der Antragsunterlagen vorliegende landschaftspflegerische Begleitplan übernimmt die beschriebene Aufgabe und ermittelt außerdem die Grundlagen für Ersatzpflanzungen, die gemäß der städtischen Baumschutzsatzung (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995) als Kompensation für verloren gehende, durch die Satzung geschützte Gehölze erforderlich werden. Außerdem stellt er die für das Genehmigungsverfahren aus artenschutzrechtlicher Sicht relevanten Sachverhalte dar.

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2. Beschreibung des Vorhabens Teil II und Teil V der Antragsunterlagen enthalten ausführliche Beschreibungen des Vorhabens. Deshalb beschränkt sich die folgende Darstellung auf kurze, übersichtsartige Erläuterungen. Im Vorland östlich der Ihme etwa zwischen Leinertbrücke/ÜSTRA-Gelände und nördlich der Legionsbrücke sind als wesentliche Maßnahmen vorgesehen:  Abgrabungen rechts der Ihme in einem Geländestreifen mit Breiten von etwa 40 bis 90 m bis auf das niedrigste Niveau von rund 1 m über dem mittleren Wasserstand der Ihme - Absenkung der Geländeoberfläche um bereichsweise mehr als 3 m, Böschungen mit Neigungen zwischen 1 : 3 und 1 : 5 zur Anpassung an das östlich angrenzende Geländeniveau.  Anlage einer niedrigen Hochwasserschutzmauer von etwa 0,6 m Höhe in Grenzbereichen zur Glockseestraße, bis zu 0,8 m Höhe nördlich der Leinertbrücke (Rand des ÜSTRA-Geländes), mobile Mauerelemente (Dammbalkenverschlüsse) im Bereich von kreuzenden Wegen.  Neugestaltung des Ihme-Grünzuges: Neuanlage des Wegenetzes in Anknüpfung an vorhandene Wege, Gestaltung intensiver zu nutzender Freiraumbereiche im Umfeld von Glockseestraße und unabhängigem Jugendzentrum, Errichtung von Aussichtspodesten am Ihmeufer, Neupflanzung von Laubbäumen im Grünzug, Rasenansaat.  Bodensanierung: Abdeckung des Geländes nach Abgrabung durch eine etwa 30 cm mächtige Auelehmschicht sowie bindigen Oberboden, im Bereich von BaumNeupflanzungen Herrichtung eines pflanzungsgeeigneten Standortes. Die anfallenden Boden- und Baustoffgemische werden größtenteils per Schiff über die Ihme nach Sehnde zur Kali + Salz Recycling GmbH gebracht werden, die unmittelbar am Mittellandkanal liegt. Der restliche Baustellenverkehr wird über das örtliche Straßennetz abgewickelt. Das Parkkonzept für die Neugestaltung des Ihme-Grünzuges wurde vom Landschaftsarchitekturbüro foundation 5+ (Kassel) in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover entwickelt. Es bestimmt im Wesentlichen das künftige Nutzungskonzept und Erscheinungsbild des Grünzuges nach der Bodensanierung und den hochwasserschutzgerechten Geländeveränderungen.

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3. Untersuchungsrahmen 3.1 Inhaltliche und räumliche Abgrenzung Entsprechend der Zielsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes (vergleiche Kap. 1) sind grundsätzlich die folgenden Schutzgüter Untersuchungs- und Planungsgegenstand:  Arten und Lebensgemeinschaften,  Boden,  Wasser,  Luft und Klima,  Landschaftsbild. Die Prognose und fachliche Bewertung der vorhabensbedingt zu erwartenden Auswirkungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie haben gezeigt, dass unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen und gravierende Veränderungen nur für die Schutzgüter  Arten und Lebensgemeinschaften,  Boden und  Landschaftsbild auftreten werden. Mögliche weitere Beeinträchtigungen zum Beispiel des Schutzgutes Wasser sind durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung auf ein unerhebliches Maß zu reduzieren. Da zentrale Aufgabe des landschaftspflegerischen Begleitplanes die Ermittlung und Darstellung notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen ist, beschränkt sich die Bearbeitung im Wesentlichen auf die zuletzt genannten drei Schutzgüter. Erforderliche Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung werden auch im Hinblick auf die anderen Schutzgüter aufgeführt (Kap. 5). Das Plangebiet des vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplanes entspricht dem Kernuntersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsstudie. Darüber hinausreichende Beeinträchtigungen beziehen sich auf die großräumiger auftretenden Folgen der grundsätzlich mit dem Vorhaben beabsichtigten Reduzierung der Überschwemmungsintensität für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften. Diese auch außerhalb des Kerngebietes des landschaftspflegerischen Begleitplanes liegenden und in der Umweltverträglichkeitsstudie ermittelten Bereiche werden berücksichtigt.

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3.2 Methodisches Vorgehen Die Bearbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes baut auf den Arbeitsschritten und Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie auf. Der dort ausführlich dargestellte Untersuchungsrahmen wurde von vornherein so angelegt, dass eine auch für die Bearbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes ausreichende Datenerhebung erfolgte. Die Bestandserfassung und -bewertung der Schutzgüter des Naturschutzgesetzes, die als Teil der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter nach dem UVPG für die Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt wurde, ist auch Ausgangsbasis für den landschaftspflegerischen Begleitplan. Die Ableitung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffstatbeständen erfolgt in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover in Anlehnung an die naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (BREUER 1994, 2006). Abweichend davon erfolgen Ermittlung und Darstellung des Umfanges von Ersatzpflanzungen für Gehölzverluste im Sinne der städtischen Baumschutzsatzung (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995) gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün).

3.3 Gutachterliche Stellungnahmen gemäß § 14 NNatG Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat auf der Grundlage eines Entwurfes des landschaftspflegerischen Begleitplanes am 22.10.2009 zum Vorhaben eine gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG abgegeben (siehe Kap. 14), deren Aussagen mit einer Ausnahme in der vorliegenden Fassung berücksichtigt sind. Die Ausnahme betrifft die geforderte detailliertere Darstellung der im Vorhabensgebiet vorkommenden Fledermausquartiere. Der Bestand an geeigneten Quartierbäumen ist in der Umweltverträglichkeitsstudie (Kap. 3.3.2) bereits lagegenau dargestellt. Da die Quartiernutzung von Jahr zu Jahr wechseln kann, wird im landschaftspflegerischen Begleitplan (Kap. 5) als Vermeidungsmaßnahme vorgesehen, vor der Fällung potenzieller Quartierbäume eine nochmalige Nachsuche vorzunehmen und bei Bedarf Tiere durch eine fachkundige Person zu bergen. Vor diesem Hintergrund ist eine noch detailliertere Darstellung weder möglich noch im Rahmen der Genehmigungsplanung zielführend.

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4. Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft in dem vom Vorhaben betroffenen Raum Die folgenden Aussagen umfassen eine Auswahl und Zusammenfassung der auf das Eingriffsgebiet bezogenen Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie zu den eingriffsrelevanten Schutzgütern. Auf eine Wiederholung der in der Umweltverträglichkeitsstudie ausführlich dargestellten Methoden zur Erfassung und Bewertung der Schutzgüter wird verzichtet. Die Bewertungsdarstellung folgt der Klassifizierung innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie mit einer fünfstufigen Skala. Soweit erforderlich werden Schutzgutausprägungen den folgenden Wertstufen zugeordnet:   V - von besonderer Bedeutung,   IV - von allgemeiner bis besonderer Bedeutung,   III - von allgemeiner Bedeutung,   II - von geringer bis allgemeiner Bedeutung,   I - von geringer Bedeutung.

4.1 Arten und Lebensgemeinschaften 4.1.1 Bestand 4.1.1.1 Biotopausstattung Im Kerngebiet des landschaftspflegerischen Begleitplanes erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Gehölzstrukturen. Die grafische Darstellung der Einzelgehölze sowie der entsprechend dem Kartierschlüssel nach V. DRACHENFELS (2004) erfassten Biotoptypen erfolgt in Karte 1. Bei den Einzelgehölzen sind Art und Stammumfang der Bäume in Zentimetern angegeben. Im Bereich von flächig erfassten Gehölzbeständen trifft dies auch auf solche Bäume zu, die innerhalb von Gebüschbiotopen (überwiegend Ziergebüsche - BZE, BZN) stehen und solche größeren Exemplare, die von dem sonstigen, jüngeren Bestand in der jeweiligen Fläche abweichen. Die flächenhaften Baumbestände in der Nähe der Ihme sind in der Regel dem Typ des Ahorn- und Eschen-Pionierwaldes (WPE) zuzuordnen1 und von geringer Ausdehnung (meist weniger als 10 m, nur südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke etwas über 10 m Breite). Ansonsten dominieren Scherrasenbestände unterschiedlicher Ausprägung 1

Nach Angaben der unteren Waldbehörde bei der Region Hannover handelt es sich jedoch nicht um Wald im Sinne des NWaldLG.

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(GRR, GRR/GMZ, GRA) das Plangebiet. Ruderalfluren, vor allem solche frischer bis feuchter Standorte (URF), finden sich vor allem südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke in größerem Umfang. Die nur randlich vom Plangebiet erfasste Ihme ist dem Typ eines stark, kleinflächig auch mäßig ausgebauten Flusses (FZS, FZM) zuzuordnen. Die sonstigen Biotopausprägungen und Flächennutzungen im Kerngebiet des landschaftspflegerischen Begleitplanes sind Karte 1 zu entnehmen.

Flächen außerhalb des Kerngebietes Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben wurde die Biotopausstattung in den möglicherweise vom Vorhaben beeinflussten Bereichen des Überschwemmungsgebietes der Leine und Ihme (vom zehn-jährlichen Hochwasser erfasste Bereiche) ebenfalls, aber in generalisierter Form erfasst. Auf die Wiederholung der ausführlicheren grafischen und textlichen Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie wird an dieser Stelle verzichtet. Planungsrelevante auentypische Biotope nehmen nur einen geringen Teil der Gesamtfläche ein und konzentrieren sich auf Bereiche der Ricklinger Aue und die Leineaue östlich von Hemmingen. Es sind sehr kleinflächige Bestände von Weidengebüsch (BA) und Röhricht- und Sumpfvegetation (NR, NS), Feuchtgrünland (GF) sowie kleinere Weiden-Auwaldbestände (WW). Sie stellen zugleich gemäß § 28a oder 28b besonders geschützte Biotope dar, sofern sie die Anforderungen an die Mindestgröße gemäß V. DRACHENFELS (2004) erfüllen. Im Gebiet des Ricklinger Holzes sind Laubwaldbestände mit teilweise ausgeprägten Merkmalen der Hartholzaue zu finden.

4.1.1.2 Flora und Fauna Flora Im Kernuntersuchungsgebiet des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde nur eine Sippe der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste und drei Sippen der Vorwarnliste (GARVE 2004) festgestellt (siehe Tab. 4-1). Die Wuchsorte der Sippen sind in Karte 1 dargestellt.

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Tab. 4-1:

Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste und der Vorwarnliste.

Gefährdung: RL Nds. Tiefland = Rote Liste niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Vorwarnliste. Schutz im Sinne von § 10 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, - = nicht besonders geschützt. Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001): a1 = 1 Individuum, a2 = 2 –5, a3 = 6 –25, a4 = 26 –50, a5 = 51 –100, a6 = 101 –1.000, a7 = 1.001 –10.000, a8 = >10.000 Individuen. Sippe Rotfrüchtige Zaunrübe (Bryonia dioica) Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) Echtes Labkraut (Galium verum) Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica)

RL Nds. Tiefland V V

Schutz

V 3

-

-

Wuchsorte mit Häufigkeit (siehe Karte 1) a2 a3 a3 a2 a1

Fauna Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde eine Erfassung der Artengruppen Fledermäuse und Vögel vorgenommen.2 Die Darstellungen der erfassten Arten und der Raumnutzung in Tab. 4-2 bis 4-4 bezieht sich auf das gesamte Umgestaltungsgebiet zwischen Leinertbrücke im Norden und etwa der Legionsbrücke im Süden.

Tab. 4-2:

Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten.

Gefährdungskategorien der Roten Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1991) 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, I = Vermehrungsgäste, II = Gäste. Gefährdungskategorien der Roten Liste Deutschland (BOYE et al. 1998): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär, - = nicht gefährdet. FFH-Richtlinie: = im Anhang II beziehungsweise IV der Richtlinie aufgeführte Art. deutscher Name

Abendsegler Zwergfledermaus Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Teichfledermaus

2

wissenschaftlicher Name Nyctalus noctula Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus nathusii Myotis daubentonii Myotis dasycneme

Rote Liste Niedersachsen

Rote Liste Deutschland

2 3 2 3 II

3 G G

FFH-Richtlinie (Anhang II / Anhang IV) -/ -/ -/ -/ / 

Auf die Erfassung weiterer Artengruppen - im Hinblick auf artenschutzrechtlich streng geschützte Arten wurde verzichtet, da angesichts fehlender Habitatvoraussetzungen nicht mit entsprechenden Vorkommen zu rechnen war (siehe auch Kap. 1.4.3 der Umweltverträglichkeitsstudie).

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deutscher Name

Fransenfledermaus Bartfledermaus Myotis-Arten

Tab. 4-3:

wissenschaftlicher Name

Rote Liste Niedersachsen

Rote Liste Deutschland

Myotis nattereri Myotis brandtii/mystacinus Myotis spec.

2 2 2 bzw. 3

3 2 bzw. 3 2-3 bzw. G

15

FFH-Richtlinie (Anhang II / Anhang IV) -/ -/ -/

Fledermausfauna im Kernuntersuchungsgebiet - Vorkommen und Nutzung.

Nördlicher Teil: zwischen Spinnereistraße Leinertbrücke und Schwarzer Bär/Benno-Ohnesorg-Brücke. Südlicher Teil: zwischen Schwarzer Bär und Legionsbrücke. Art

beobachtete Anzahl im nördlichen Teil über 30

beobachtete Anzahl im südlichen Teil 1 bis 10

Rauhautfledermaus Wasserfledermaus

bis 3 5 bis 10

1 5 bis 10

Teichfledermaus

5 bis 10

-

Fransenfledermaus Bartfledermaus

5 bis 10

1 5 bis 10

weitere Myotis-Arten

bis 10

bis 10

Abendsegler Zwergfledermaus

Tab. 4-4:

Nutzung des Gebietes

Überflug Jagdgebiet, Wochenstuben-Quartiere außerhalb des Planungsgebietes, eventuell einzelne Tagesschlafplätze in Bäumen Jagdgebiet, potenzielles Quartiergebiet Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet; Zwischenquartier in der Brücke am Schwarzen Bär Jagdgebiet, eventuell Zwischenquartiere in Bäumen Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet Jagdgebiet, Wochenstuben-Quartiere außerhalb des Planungsgebietes, eventuell einzelne Tagesschlafplätze in Bäumen Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet

Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten.

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland; RL Nds = Niedersachsen; RL BB = Region Bergland mit Börden. Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben); 1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = Art mit geografischer Restriktion; V = Vorwarnliste. EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit einem § gekennzeichnet. Arten der Roten Listen sowie des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt. Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = im Sinne von 3 10 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte Arten (#). Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP. Rast- und Gastvögel: NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler. Gefährdung lfd. Nr. Art 1 2 3

Stockente Anas platyrhynchos Ringeltaube Columba palumbus Buntspecht

RL BB

RL Nds

RL D

Schutz EU- BNat VSR SchG +

C

+

C

+

NG

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Gefährdung lfd. Nr. Art

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Σ

Picoides major Bachstelze Motacilla alba Zaunkönig Troglodytes troglodytes Heckenbraunelle Prunella modularis Rotkehlchen Erithacus rubecula Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Amsel Turdus merula Singdrossel Turdus philomelos Gelbspötter Hippolais icterina Klappergrasmücke Sylvia curruca Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Zilpzalp Phylloscopus collybita Fitis Phylloscopus trochilus Trauerschnäpper Ficedula hipoleuca Blaumeise Parus caeruleus Kohlmeise Parus major Kleiber Sitta europaea Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla Eichelhäher Garrulus glandarius Elster Pica pica Aaskrähe Corvus corone Star Sturnus vulgaris Buchfink Fringilla coelebs Girlitz Serinus serinus Grünling Carduelis chloris Gimpel Pyrrhula pyrrhula Brutvogelarten gesamt

RL BB

V

V

V

RL Nds

V

V

V

RL D

Schutz EU- BNat VSR SchG +

B

+

C

+

C

+

C

+

NG

+

C

+

B

+

B

+

A

+

C

+

D

+

D

+

B

+

C

+

D

+

A

+

A

+

NG

+

NG

+

NG

+

C

+

D

+

NG

+

C

+

NG 21

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4.1.2 Schutzgutspezifische Bewertung Die im Folgenden dargestellten Bewertungen der Biotope und Artvorkommen entsprechen dem Vorgehen und Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie. Die flächenbezogene Bewertung von Biotoptypen bezieht sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Biotopflächen und -strukturen als Lebensräume für Pflanzengemeinschaften und darüber hinaus auch für Tiere. Zusätzliche im Rahmen der Eingriffsbetrachtung zu berücksichtigende Aspekte der Betroffenheit gefährdeter Arten erweitern diese Biotopbewertung analog zur Umweltverträglichkeitsstudie.

Biotopbewertung Die Tab. 4-5 stellt die Ergebnisse der flächenbezogenen Bewertung (entsprechend BIERHALS et al. 2004) für die in Karte 1 dargestellten Biotope im Kernuntersuchungsgebiet des landschaftspflegerischen Begleitplanes dar. Weiterhin werden die im Hinblick auf Veränderungen der Hochwasserdynamik relevanten auentypischen Biotope außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (siehe Umweltverträglichkeitsstudie) in die Bewertung einbezogen, um Anhaltspunkte für die Auswirkungsprognose und -bewertung sowie die Kompensation möglicher Beeinträchtigungen zu erhalten.

Tab. 4-5:

Flächenbezogene Biotopbewertung.

Hinweis: Kursiv gesetzte Biotopangaben beziehen sich auf die auentypischen Biotope im Einflussbereich des zehn-jährlichen Hochwassers außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes. Einzelbäume werden bei BIERHALS et al. (2004) nicht den Wertstufen der Flächenbewertung zugeordnet. Die Kompensation im Fall von Verlusten erfolgt auch bei dem in der Landeshauptstadt Hannover üblichen Vorgehen nicht wertstufenbezogen, sondern nach Art und Größe der Gehölze. Die Zuordnung zu Wertstufen erfolgt nachrichtlich analog zur Umweltverträglichkeitsstudie. Wertstufe V von besonderer Bedeutung

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Flächen / Strukturen   Im Kernuntersuchungsgebiet kommen entsprechende Biotopbereiche nicht vor.   Weiden-Auwald (WW, WWA)   Seggen-, Binsen- und Staudensumpf (NS)   ältere, von der Eiche dominierte Laubwaldbestände mit Eschenanteilen im 3 randlichen Auenbereich

Hinweis: Diese Waldtypen konzentrieren sich auf den Bereich des Ricklinger Holzes. In Karte 4 der Umweltverträglichkeitsstudie wurden diese in der Stadtbiotopkartierung großflächig abgegrenzten Biotopbereiche in der Gesamtausdehnung dargestellt, auch wenn der durch die hydraulischen Modellberechnungen ermittelte Einfluss des zehn-jährlichen Hochwassers nur Teilbereiche dieser Flächen betrifft und dies auch nur in schwachem Maß, wie aus den Biotopausprägungen zu erkennen ist.

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Wertstufe

Flächen / Strukturen

IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung

  Mischtyp aus mesophilem Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch (BMT/BAT)   ältere Ahorn- und Eschen-Pionierwald-Bestände (WPE 95-190) zwischen Ihme und Straßenbahngelände   heimische Einzelbäume ab 155 cm Stammumfang   Weidengebüsche sowie Weiden- und Erlenbestände der Auen und Ufer (WA, HB [We, Er])   Mischtyp aus Weiden-Auwald (WW) und sonstigem Laubforst (WX)   naturnahes Feldgehölz (HN) in einem Feuchtbiotopkomplex   sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, häufig verbuscht sowie brachgefallen (GF, GF v, b)   Landröhricht, zum Teil verbuscht (NR, NR v)   sonstige, jüngere und mittelalte, schmal ausgeprägte Ahorn- und EschenPionierwald-Bestände (WPE)   sehr kleines naturnahes Feldgehölz (HN)   ruderale und sonstige Gebüsche (BRS, BRR/BMC, BRU/BRX/BAT)   heimische Einzelbäume ab 60 cm Stammumfang sowie nicht heimische Einzelbäume ab 155 cm Stammumfang   halbruderale Gras- und Staudenfluren (UHM, UHF)   Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (URF)   mäßig ausgebauter Ihmeabschnitt (FZM)   sonstige Laubforste mit Weidenanteilen (WX [We]) sowie jüngere von der Esche dominierte Pionierwaldbestände, häufig mit Nadelholzanteilen   Komplex aus mesophilem Gebüsch, Gartenflächen, Weidenauwald und Erlenpflanzung (BM, PHZ, WWA, WXH [Er]) - am Büntesee   Ziergebüsche aus überwiegend einheimischen Gehölzarten (BZE)   heimische Einzelbäume mit weniger als 60 cm Stammumfang sowie nicht heimische Einzelbäume mit 60 bis 155 cm Stammumfang   artenreiche Scherrasen und Mischtypen (GRR, GRR/GMZ)   stark ausgebauter Ihmeabschnitt (FZS)

III von allgemeiner Bedeutung

II von allgemeiner bis geringer Bedeutung

Bewertung der Artenvorkommen Farn- und Blütenpflanzen Das Einzelvorkommen des gefährdeten Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) (Gefährdungskategorie 3) und die übrigen Vorkommen der nur in geringer Individuenzahl festgestellten Sippen der Vorwarnliste (Bryonia dioica, Galium verum, Gagea pratensis) werden als von allgemeiner Bedeutung eingestuft (größere Vorkommen gefährdeter Sippen und Vorkommen stärker gefährdeter Sippen wären von höherer Bedeutung). Fledermäuse Für alle im Gebiet jagenden Arten sind die vorhandenen Gehölzbestände entweder als essenzielle Strukturen für den Beutefang sowie als Flugleitlinien oder als potenzielle

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Sommerquartiere (ältere Gehölze beziehungsweise solche mit Spalten, Rissen, Höhlen) von zentraler Bedeutung. Die grasig-krautige Vegetation ist wesentliche Lebensraumvoraussetzung für die Insekten als Nahrungsgrundlage für die Fledermausfauna. Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der durchweg streng geschützten und gefährdeten Fledermausarten und der beschriebenen Habitatbedeutung kommt den genannten Biotopbereichen beziehungsweise -strukturen eine besondere Bedeutung zu. Wegen des potenziellen Quartierangebotes sind dabei die älteren Bäume (insbesondere Höhlenbäume) besonders hervorzuheben. Brutvögel Vor dem Hintergrund des Fehlens gefährdeter Arten und der deutlichen Vorbelastungen im Kernuntersuchungsgebiet sind die parkartigen Grünanlagen von untergeordneter Bedeutung für die Avifauna.

4.2 Boden 4.2.1 Bestand Die Bodenverhältnisse im Kernuntersuchungsgebiet sind auch außerhalb bereits versiegelter Flächen durch starke künstliche Überformungen gekennzeichnet. Die natürlicherweise anstehenden Auesedimente (sandige und tonige Schluffe) entlang der Ihme sind im größten Teil des Gebietes von bis zu mehrere Meter mächtigen Aufschüttungen (meist Boden-Bauschuttgemischen) überlagert. Bodenuntersuchungen erbrachten verbreitet Schadstoffbelastungen durch organische Schadstoffe sowie Schwermetalle. Die stärksten Belastungen betreffen das Gebiet des ehemaligen Gaswerkes. Als geogene Hintergrundbelastung sind die Schwermetallgehalte in den Überflutungssedimenten der Ihmeaue zu nennen.

4.2.2 Schutzgutspezifische Bewertung Die Tab. 4-5 stellt analog zur Umweltverträglichkeitsstudie die Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Bodenbereiche dar. Der Bereich des separaten Sanierungsgebietes (ehemaliges Gaswerk) wird hier nicht aufgeführt.

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Tab. 4-6:

Naturschutzfachliche Bedeutung der Böden.

Bewertungsstufe

Bereiche / Flächen

Erläuterungen

- Bodenbereiche dieser Ausprägung Naturböden mit sehr geringen kommen im Kernuntersuchungsgebiet Überformungen und NutzungsV einflüssen - Flächen, die nach von besonderer Bedeutung nicht vor. den historischen Kartenwerken seit über 100 Jahren bewaldet oder seit langem praktisch sehr wenig verändert worden sind - Bodenbereiche dieser Ausprägung Bereiche mit relativ geringen kommen im Kernuntersuchungsgebiet bodenüberprägenden NutzungsIV einflüssen und Standortverändenicht vor. von besonderer bis rungen, zugleich überdurchallgemeiner Bedeutung schnittlich hohe Standortfeuchte - offene Böden im Ihme-nahen Teil Böden mit mäßiger anthropogedes Grünzuges südlich der Benno- ner Standortüberformung und III von allgemeiner Bedeutung Ohnesorg-Brücke sowie nördlich der nur punktuellen stofflichen BeLeinertbrücke lastungen, südlich der BennoOhnesorg-Brücke allerdings mit starker geogener Bleibelastung unversiegelte, durch Aufschüttungen, starke anthropogene StandortAltablagerungen (Boden-Bauschutt- veränderung; II Gemische) geprägte Grünflächen verbreitet überdurchschnittliche von allgemeiner bis (außerhalb der unter Wertstufe I stoffliche Belastung der Böden geringer Bedeutung aufgeführten Flächen) - überbaute, versiegelte Flächen Verlust der natürlichen Boden- Flächen des ehemaligen Gaswerkes funktionen durch Versiegelung, I zwischen Ihme und heutigem Ge- sehr starke Beeinträchtigung navon geringer Bedeutung lände der Stadtwerke türlicher Bodenfunktionen durch hohe Schadstoffbelastung, sehr starke anthropogene Standortveränderung

4.3 Landschaftsbild 4.3.1 Bestandssituation Der Ihme-Grünzug stellt einen bandartigen innerstädtischen Freiraum dar. Die Ihme weist außer im Bereich der Straßenquerungen fast durchgehend einen einseitigen (Nordabschnitt) oder beidseitigen (Südabschnitt) Gehölzsaum auf und tritt nur an wenigen Stellen in Erscheinung. Die Grünflächen haben Parkcharakter. Es herrschen relativ extensiv gepflegte Rasenflächen mit einem ausgeprägten Baumbestand vor. Das Geländerelief ist aufgrund der großflächigen Aufschüttungen weitestgehend künstlich. Massive und hohe Bebauung im direkten Umfeld (vor allem das Ihme-Zentrum) beeinflussen den Raumeindruck im Gebiet.

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4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung Insgesamt handelt es sich bei dem das Kernuntersuchungsgebiet im Wesentlichen ausmachenden Grünzug um einen Bereich von Stadtnatur in einem dicht bebauten großstädtischen Umfeld, also ein Gebiet, in dem Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft stark städtisch überprägt sind. Im Hinblick auf mögliche vorhabensbedingte Beeinträchtigungen sind in diesem Raum die das Naturerleben bestimmenden und fördernden Elemente positive Wertträger für die Eigenart des Gebietes. In diesem Zusammenhang sind folgende Landschaftsbildelemente von allgemeiner Bedeutung:  Der Gehölzbestand in seiner Gesamtheit und -wirkung als naturbetontes, prägendes Element des Grünzuges, das neben der inneren Raumgliederung des Gebietes an den Rändern auch die Funktion der Abschirmung gegenüber den stark funktional geprägten Siedlungsstrukturen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (vor allem Ihme-Zentrum im Westen und Versorgungs- und Bürogebäude im Osten) hat,  die relativ extensiv gepflegten, ausgedehnten Rasenflächen sowie kleinflächigeren Bereiche mit ruderaler Vegetation als vergleichsweise natürliche Landschaftselemente,  die zwar stark ausgebaute, aber den Landschaftsraum wesentlich kennzeichnende Ihme. Vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt wurde ein Teil des Einzelbaumbestandes (etwa 15 Stück) aufgrund von Wuchs und Größe als überdurchschnittlich bedeutsam für das Landschaftsbild bewertet. An dieser Stelle wird auf eine Wiederholung der Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie verzichtet und auf diese verwiesen.

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5. Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen Auf die sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer Anpassung beziehungsweise umweltschonenderen Trassierung der Geländeabgrabungen als Maßnahme zur Minderung von Beeinträchtigungen durch die Hochwasserschutzmaßnahme wurde bereits in der Umweltverträglichkeitsstudie hingewiesen. Sonstige und im Rahmen der Baudurchführung zu realisierende Vorkehrungen zur Minderung von Umweltbelastungen sind in Tab. 5-1 aufgeführt.

Tab. 5-1:

Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen.

Art der Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen

betroffene Schutzgüter

positive Effekte auf die Schutzgüter

Transport großer Mengen von Aushubmaterial auf dem Wasserweg

Luft

zeitliche versetzte Bauabwicklung in den verschiedenen Bauabschnitten Baufeldräumung im Folgeabschnitt erst nach Fertigstellung der Erdarbeiten und der zentralen Wegeverbindungen sowie möglichst umfangreicher Ansaaten und Neupflanzungen im vorlaufenden Abschnitt Nachsuche nach Fledermausquartieren vor der Fällung bei potenziellen Quartierbäumen (ab etwa 30 cm Stammdurchmesser / 95 cm Stammumfang beziehungsweise Bäumen mit Spalten oder Höhlen) und bei Bedarf Bergen der Tiere durch eine fachkundige Person, Verschluss leerer Höhlen

Tiere

Steuerung und Minderung des gleichzeitig verlorengehenden Umfangs an Habitatstrukturen für Tiere

Tiere

Vermeidung direkter Tierverluste bei Fledermäusen

Verminderung des Baustellenverkehrs und der damit verbundenen Schadstoffemissionen Linienführung der Schutzmauer nördlich Pflanzen, Tiere, Land- Erhalt wertvollen Gehölzbestandes am Ihder Leinertbrücke östlich des Fuß- und schaft, Boden, Luft meufer westlich des Weges und Minderung Radweges und in Teilen auf einer vorzusätzlicher Bodenüberformungen handenen Spundwandtrasse - Nutzung von aus Umweltsicht weniger Pflanzen, Tiere, Land- Erhalt wertvoller Lebensräume und Landempfindlichen Bereichen als Baustellenschaft, Boden, Luft schaftsstrukturen einrichtungsfläche und für Zuwegungen (vor allem Parkplatz- und sonstige befestigte Flächen) - Schutz verbleibender Gehölzbestände und sonstiger Vegetationsbestände vor Beschädigungen in der Bauphase gemäß DIN 18 920

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Art der Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen

betroffene Schutzgüter

positive Effekte auf die Schutzgüter

Zu beseitigende Gehölze außerhalb der Vegetationsperiode roden oder fällen (nicht zwischen dem 1. März und dem 4 31. Oktober)

Tiere

Vorkehrungen zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung von Bodeneintrag in die Ihme bei Bodenbewegungen einschließlich Sanierungs- und Ladearbeiten (Schiffstransport) ordnungsgemäße Durchführung von Bodensanierungsmaßnahmen (gemäß Teil V der Antragsunterlagen) ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung und Entsorgung boden- und wassergefährdender Betriebsstoffe während der Bau- und Unterhaltungsarbeiten, unverzügliche Beseitigung von Schadstoffen bei Unfällen oder Leckagen, Sicherung der Baustellenbereiche im Hinblick auf Hochwasserereignisse umfangreichere Tiefensanierung des Bodens an vorgesehenen Pflanzstandorten von Bäumen im neuen Ihmepark Rekultivierung der Böden beziehungsweise Herstellung für Ansaat und Pflanzung geeigneter Bodentragschichten

Wasser, Tiere

- Vermeiden unnötiger Belastungen von Tierlebensräumen in den Hauptaktivitätszeiten, - zeitlich möglichst lange Nutzbarkeit der Ihmeaue als Jagd- und Durchzugsgebiet für Fledermäuse Vermeiden und Minimieren der Beeinträchtigung der Wasserqualität des Flusses beziehungsweise von Gewässerlebensräumen

Wasser, Boden

Reduzierung und Vermeidung der Belastungen und Gefährdungen der Schutzgüter

Boden, Wasser

Minimierung der Belastung von Boden und Wasser

Pflanzen

Schaffung geeigneter Wuchsbedingungen für neue Gehölze und sonstige Vegetation aus Gräsern und Kräutern

Die vorstehend aufgeführten Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind entsprechend im Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen. In der Kartendarstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) und in der Maßnahmenkartei (Kap. 12) sind die räumlich konkret zuzuordnenden Schutzmaßnahmen (gemäß DIN 18 920) enthalten, die vor allem auf die Vermeidung von Schädigungen verbleibender Gehölz- und sonstiger Biotopbestände in der Bauphase zielen.

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Die für die freie Natur und Landschaft geltenden Verbote des § 37 NNatG sind im vorliegenden Fall insbesondere mit Rücksicht auf die Nutzung des Gebietes durch die Fledermausfauna (Durchzügler) auf den Monat Oktober auszudehnen.

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6. Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch das geplante Vorhaben Durch die in der Umweltverträglichkeitsstudie ausführlich beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen können Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes hervorgerufen werden. Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen reduzieren deren Ausmaß (siehe dazu Kap. 5). Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen der Schutzgüter erfüllen den Eingriffstatbestand gemäß § 7 NNatG, wenn sie erheblich sind. Im Rahmen der fachlichen Bewertung der Umweltauswirkungen innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie sind für die Schutzgüter des Naturschutzgesetzes auch die zu erwartenden und als Eingriff zu bewertenden erheblichen Beeinträchtigungen ermittelt worden und Hinweise zu ihrer Ausgleichbarkeit erfolgt. Die Verluste von Gehölzbestand, für die gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, sind größtenteils identisch mit dem naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand. Da die Satzung auch aus naturschutzfachlicher Sicht weniger bedeutsame Bestände in den Schutz einbezieht, geht die Ersatzpflichtigkeit aber zum Teil über den naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand beziehungsweise entsprechende Kompensationserfordernisse hinaus. Die Tab. 6-1 fasst unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen die entsprechende Bewertung der Beeinträchtigungen für die eingriffsrelevanten Schutzgüter sowie hinsichtlich der Regelungen der Baumschutzsatzung zusammen. Von einer Ausgleichbarkeit im naturschutzrechtlichen Sinne kann ausgegangen werden, wenn die vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte in dem vom Eingriff betroffenen Raum wiederhergestellt werden können (standörtliche Wiederherstellbarkeit) und die Wiederherstellung mittelfristig, das heißt in einem Zeitraum von höchstens 25 Jahren, erreicht werden kann (zeitliche Wiederherstellbarkeit oder Regenerierbarkeit) (vergleiche BREUER 1994, BREUER et al. 2006). In der Tabelle sind die erheblichen Beeinträchtigungen mit Kürzeln versehen (zum Beispiel K 1 = Konflikt Nr. 1). Diese Angaben beziehen sich auf die entsprechende Konfliktbezeichnung und -nummerierung in Karte 1 (Bestands- und Konfliktplan). Die kleineren Flächen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes betreffende mögliche ne-

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gative Auswirkung durch eine Veränderung des Überflutungsregimes im Bereich aue n t y pi s c h e rBi ot o p e( i nde rTa be l l emi t„ KA“be z e i c h ne t )we r de na na l o gz um Vo r g e hen in der Umweltverträglichkeitsstudie in Form einer Abbildung im Text dargestellt (Abb. 6-1 bis 6-3). Die quantitative und qualitative Gegenüberstellung von erheblichen Beeinträchtigungen und Kompensationsmaßnahmen beziehungsweise Ersatzpflanzungen erfolgt in der tabellarischen Darstellung in Kap. 10.

Tab. 6-1:

Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Ersatzpflichtigkeit von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover.

Beeinträchtigung

Bewertung der Erheblichkeit im Sinne von § 7 NNatG sowie der Ersatzpflichtigkeit von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover

(Konflikt-Nr.)

Bewertung der Ausgleichbarkeit im Sinne von § 10 NNatG

Arten und Lebensgemeinschaften Verlust von   256 älteren, zum Teil sehr alten heimischen und nicht heimischen Laubbäumen (Stammumfänge ab 60 / 155 cm bei heimischen/nicht heimischen Baumarten, bei Weißdorn ab 30 cm) sowie heimischen Großsträuchern - K 1

Wert- und Funktionsverlust von Gehölzbeständen mit mindestens allgemeiner Bedeutung, Verlust von geschützten Gehölzen  erhebliche Beeinträchtigung und ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung

Bei den alten Bäumen ist wegen der fehlenden zeitlichen Regenierbarkeit kein Ausgleich möglich. Ansonsten ist angesichts des Umfangs an Verlusten und der begrenzten Anzahl möglicher Neupflanzungen im neuen Ihmepark nur ein Teilausgleich vor Ort möglich. Verlust von Verlust von geschützten Gehöl- --  11 nicht heimischen Laubbäumen zen ersatzpflichtige ab 60 cm bis < 155 cm Stamm-  Gehölzbeseitigung, umfang - K 1   1.044 m² Ziergebüschen (BZE, aufgrund der geringen Schutzgutbedeutung keine erhebliche BZN) - K 4 Beeinträchtigung

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Beeinträchtigung (Konflikt-Nr.)

Verlust von   344 m² mesophiles Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch (BMT/BAT) - K 3   3.160 m² mittelalter Ahorn- und Eschen-Pionierwald (WPE 60, 30160) - K 2   Verlust von einem Exemplar einer Pflanzenart der Roten Liste: Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) (Teil des WPE 60)   1.159 m² Ruderalgebüsch (BRS, BRU/BRX/BAT, BRR/BMC) - K 3 Verlust von   1.660 m² junger Ahorn- und Eschen-Pionierwald (WPE 30) K5

Bewertung der Erheblichkeit im Sinne von § 7 NNatG sowie der Ersatzpflichtigkeit von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover Wert- und Funktionsverlust von Gehölzbeständen mit mindestens allgemeiner Bedeutung, Verlust von geschützten Gehölzen  erhebliche Beeinträchtigung und ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung

Wert- und Funktionsverlust von Gehölzbeständen mit mindestens allgemeiner Bedeutung  erhebliche Beeinträchtigung, keine ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung Verlust von Wert- und Funktionsverlust von   1.094 m² halbruderale Gras- und Biotopbeständen mit mindesStaudenfluren sowie tens allgemeiner Bedeutung  erhebliche Beeinträchtigung Ruderalfluren (UHM, URF) - K 6

Bewertung der Ausgleichbarkeit im Sinne von § 10 NNatG

Nicht ausgleichbar; da am betroffenen Vorhabenstandort (im neuen Ihmepark) keine gleichartigen Biotopbestände entwickelt werden können.

Nicht ausgleichbar; da am betroffenen Vorhabenstandort (im neuen Ihmepark) keine gleichartigen Biotopbestände entwickelt werden können. Ausgleichbar, da vergleichbare Biotopbestände vor Ort relativ zeitnah wiederhergestellt werden können. Verlust von Aufgrund der nachrangigen --- sonstigen jüngeren heimischen Schutzgutbedeutung liegt keine und nicht heimischen Bäumen erhebliche Beeinträchtigung - 33.470 m² artenreichen Scher- vor. rasen ([PSZ/]GRR, GRR/GMZ) Die aufgeführten Gehölzbe- 110 m² Zierhecke (BZH) stände unterliegen nicht dem - 2.691 m² artenarme Scher- und Schutz der BaumschutzsatTrittrasen ([PSZ/]GRA, GRT) zung. - 499 m² artenarme Neophytenfluren (UNK, UNS) - 1.599 m² unbefestigte Offenbodenbereiche ([PSZ/]DOS, DOL) - 9.189 m² überbaute Flächen

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Beeinträchtigung (Konflikt-Nr.)

mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen, die vom zehn-jährlichen Leine-Hochwasser (HQ10) nur noch maximal 10 cm überstaut werden: - 90 m² Weiden-Auwald (WW) - 40 m² Weiden-Auengebüsch (BA) - 940 m² Weiden-Auwald mit Anteilen sonstigen Laubforstes (WW [WX]) - 145 m² Hybridpappelforst mit Weidenanteilen (WX - Ph [We]) - 43.050 m² von der Eiche, teilweise auch Esche bestimmte Laubwaldflächen, (W - Ei, Bu [Es,Hb,Ah] 2-3), (W - Es, Hb 2-3)

Bewertung der Erheblichkeit im Sinne von § 7 NNatG sowie der Ersatzpflichtigkeit von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover Wert- und Funktionsverluste von Biotopbeständen mit mindestens allgemeiner Bedeutung sind möglich  erhebliche Beeinträchtigung

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Bewertung der Ausgleichbarkeit im Sinne von § 10 NNatG

Ausgleichbar, da die mögliche Abnahme auentypischer Arten in den Biotopbeständen der Leineaue nur schleichend erfolgen würde, so dass in diesem Zeitraum die Funktion durch neu zu entwickelnde gleichartige Bestände übernommen werden kann.

alle KA Sehr geringfügige Absenkung (0 bis 1 cm) des zehn-jährlichen Hochwassers (HQ10), welches dadurch nur ansatzweise auentypische Biotope nicht mehr erreicht: - 18.500 m² von Eiche, Hainbuche, Esche dominierte ältere und jüngere Laubwaldbestände, zum Teil mit Lärchenanteilen - W (Ei, Bu [Es, Hb, Ah] 2-3), W (Es,Hb) 2-3, W (Es, [Lä])

Aufgrund der sehr geringen --Auswirkungsintensität ist keine erhebliche Beeinträchtigung gegeben.

mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen, die vom zehn-jährlichen Leine-Hochwasser (HQ10) nur noch maximal 10 cm überstaut werden: - 12.000 m² von der Esche bestimmte Pionierwaldbestände mit Nadelholzanteilen (W - Es,Ah,Kv [Fi] 1), (W - Es, Kv [Lä] 1)

Keine erhebliche Beeinträchti- --gung, da die Ausprägung der Biotoptypen erkennen lässt, dass trotz des berechneten Überflutungseinflusses nur eine äußerst geringe Auentypik der Bestände vorliegt und erhebliche Artenverschiebungen oder negative Veränderungen der Biotoptypen nicht zu erwarten sind.

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Beeinträchtigung

Bewertung der Erheblichkeit Bewertung der im Sinne von § 7 NNatG Ausgleichbarkeit im Sinne (Konflikt-Nr.) sowie der Ersatzpflichtigkeit von § 10 NNatG von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover Mögliche baubedingte Substrat- Unter Berücksichtigung der --und Schadstoffeinträge in Schutz- und Vermeidungsmaßempfindliche Vegetationsbestände nahmen und der zeitlichen Beund Tierhabitate fristung der Baumaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Verluste von älteren Gehölzen als potenzielle Quartiere (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere) streng geschützter Fledermausarten - K 1, K2

Verlust essenzieller Teilhabitate der Arten. Trotz Maßnahmen zur Vermeidung von Individuenverlusten (siehe Tab. 5-1) ergibt sich eine  erhebliche Beeinträchtigung

Nicht ausgleichbar, da im betroffenen Lebensraum (umgestalteter Ihme-Grünzug) kurz- und mittelfristig kein vergleichbares Quartierangebot neu geschaffen werden kann.

Die Beeinträchtigung betrifft Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10 BNatSchG (gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten des § 42 BNatSchG nach § 43 BNatSchG erforderlich wird (siehe Kap. 9). Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten streng geschützter und gefährdeter Fledermausarten durch Gehölz- und sonstige Vegetationsverluste (K 1, K 2, K 5 bis K 7)

Die umfangreichen Strukturverluste in den Nahrungshabitaten bedeuten für die Tiere eine  erhebliche Beeinträchtigung Artenschutzrechtliche Verbote des § 42 BNatSchG greifen für die Beeinträchtigung von Jagdhabitaten nicht, da diese nicht zu den geschützten Lebensstätten gehören.

Nur teilweise ausgleichbar. Grasig-krautige Vegetation (unter anderem als Insektenlebensraum) entsteht im Zuge der Wiederbegrünung relativ zeitnah. Vorgesehene neue Gehölze können mittelfristig zumindest ähnliche Funktionen als Habitatelemente in den Jagdrevieren übernehmen. Insbesondere im Mittelteil des Umgestaltungsgebietes bleiben jedoch auch längerfristig Defizite angesichts des deutlich reduzierten Gehölzbestandes, vor allem am Ihmeufer.

möglicherweise Zerstörung von Lebensstätten sonstiger besonders geschützter Säugetier-, Tagfalter-, Nachtfalter-, Käfer-, Hautflügler-, Spinnen- und Weichtierarten durch Verluste von Gehölz-, Ruderal- und sonstigen Biotopen (siehe oben)

Die Vegetationsverluste können für die betroffenen Arten eine  erhebliche Beeinträchtigung darstellen.

Ausgleichbar, da im Zuge der sonstigen erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und der Gestaltungsmaßnahmen neue vergleichbare Lebensstätten mittelfristig geschaffen werden.

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Beeinträchtigung (Konflikt-Nr.)

Beeinträchtigung von Niststätten sowie baubedingte Störungen von ungefährdeten europäischen Vogelarten mit wechselnden Fortpflanzungsstätten

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Bewertung der Erheblichkeit Bewertung der im Sinne von § 7 NNatG Ausgleichbarkeit im Sinne sowie der Ersatzpflichtigkeit von § 10 NNatG von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover Über die allgemeinen Biotop- --verluste hinausgehende Beeinträchtigungen gefährdeter Arten sind nicht gegeben keine erhebliche Beeinträchtigung.

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen (siehe Kap. 5), der fehlenden Lebensraumvoraussetzungen für das Vorkommen störempfindlicher Arten und möglicher Lebensraumverlagerungen ergeben sich auch keine Beeinträchtigungen, welche die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG erfüllen. Beeinträchtigung sonstiger nicht europarechtlich geschützter Tierarten im Zuge des Baubetriebes durch Flächeninanspruchnahme, Störung, stoffliche Einträge

Über die allgemeinen Biotop- --verluste hinausgehende Beeinträchtigungen sind nicht gegeben keine erhebliche Beeinträchtigung Leichte Verringerung der von Wegen der Geringfügigkeit der --einem zehn-jährlichen Hochwasser Auswirkung keine erhebliche erfassten Tierhabitate außerhalb Beeinträchtigung. des Umgestaltungsgebietes Boden Zunahme der Versiegelung/Überbauung von stark überformten Böden im Zuge der Neugestaltung des Ihmeparks und der Anlage von Hochwasserschutzmauern - 0,41 ha –KV Mögliche Beeinträchtigung von Bodenbereichen mit höchstens allgemeiner Bedeutung (Wertstufen I bis III) durch Umlagerungen - Bereiche mit anschließender Oberboden(wieder)andeckung

Vollständiger und dauerhafter Wert- und Funktionsverlust der natürlichen Oberbodenfunktionen  erhebliche Beeinträchtigung

Ausgleichbar aufgrund der beschränkten Bedeutung der betroffenen Schutzgutausprägung.

In den von der Überformung --betroffenen Bodenbereichen der Wertstufe III sind Funktionen und Werte für das Schutzgut im Zuge der Rekultivierung zeitnah wiederherstellbar keine erhebliche Beeinträchtigung. Bei den Bodenbereichen geringerer Wertigkeit ergibt sich keine Beeinträchtigung. Mögliche Schadstoffbelastung des Durch Vorkehrungen zur Ver- --Bodens während der Bauarbeiten meidung und Verminderung von Beeinträchtigungen wird sicher gestellt, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommt.

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Beeinträchtigung

Bewertung der Erheblichkeit Bewertung der im Sinne von § 7 NNatG Ausgleichbarkeit im Sinne (Konflikt-Nr.) sowie der Ersatzpflichtigkeit von § 10 NNatG von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover Mögliche Bodenveränderungen Die Auswirkungen erreichen --außerhalb der Abgrabungsflächen nicht das Maß relevanter negadurch Veränderung des Überflu- tiver Veränderungen für das tungsregimes Schutzgut keine erhebliche Beeinträchtigung Landschaftsbild Vorhabensbedingter Verlust von 13 alten, besonders landschaftsbildwirksamen Bäumen im Ihme-Grünzug - K 1

Umfangreicher vorhabensbedingter Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen flächigen Gehölzund Einzelgehölzbeständen im Ihme-Grünzug - K 1 bis K 3, K 5

Verlust an natürlich wirkender ruderaler und artenreicher Rasen-Vegetation im Ihme-Grünzug - K 6, K7 Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Reliefumgestaltungen und Anlage von kleineren baulichen Anlagen im Grünzug

Aufgund des Verlustes besonders wertgebender Elemente ergibt sich für das Landschaftsbild eine  erhebliche Beeinträchtigung zugleich ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung (siehe oben) Aus den umfangreichen Verlusten wertgebender Elemente ergibt sich für das Landschaftsbild eine  erhebliche Beeinträchtigung zugleich überwiegend ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung (siehe oben) Da gleichzeitig und großflächig wertgebende Landschaftselemente verloren gehen, ergibt sich eine  erhebliche Beeinträchtigung Aufgrund der vorhandenen Überprägungen im betroffenen Raum ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung.

Nicht ausgleichbar, da für das Schutzgut besonders bedeutsame und auch mittelfristig vor Ort nicht wieder herstellbare Landschaftselemente betroffen sind. Angesichts des Umfangs an Verlusten und der begrenzten Anzahl möglicher Neupflanzungen im neuen Ihmepark ist durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung nur ein Teilausgleich vor Ort möglich. Ausgleichbar durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung der Grünflächen des IhmeParks. ---

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Hinweise: Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen). Die vollflächig gelb markierten, kleinen Flächen, die zur besseren Auffindbarkeit mit einem blauen Kreis umgeben sind, stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten oder grünen, größeren Biotopfläche dar. Biotopkürzel: WW = Weiden-Auwald, BA = Weidengebüsch der Auen und Ufer, WP = Pionier- und Sukzessionswald, W = sonstiger Waldtyp, Gehölzarten: PH = Hybridpappel, Ah = Ahorn, We = Weide, Alterstruktur: 2: schwaches bis mittleres Baumholz, 3: starkes Baumholz.

Abb. 6-1:

Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer Biotope - Bereich Umfeld der Döhrener Leineinsel (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).

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Hinweise: Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen). Die gelb markierten, kleinen Flächen, die zur besseren Auffindbarkeit mit einem blauen Kreis umgeben sind, stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten oder grünen, größeren Biotopfläche dar. Biotopkürzel: WW = Weiden-Auwald, WX = sonstiger Laubforst.

Abb. 6-2:

Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer Biotope - Bereich östlich des Hemminger Büntesees (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).

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Hinweise: Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen). Die waagerecht gelb schraffierten Flächen stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten, größeren Biotopfläche dar. Biotopkürzel der betroffenen Flächen: W = Wald mit folgenden Gehölzarten und Altersstrukturen: Gehölzarten: Ei = Eiche, Bu = Buche, Es = Esche, Hb = Hainbuche, Ah = Ahorn, We = Weide, Alterstruktur: 2: schwaches bis mittleres Baumholz, 3: starkes Baumholz.

Abb. 6-3:

Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer Biotope - Bereich Ricklinger Holz (Maßstab 1 : 7 500, eingenordet).

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7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen Zielsetzungen Die Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die erheblich beeinträchtigten Funktionen und Werte der Schutzgüter mittelfristig - das heißt innerhalb von etwa 25 Jahren - im betroffenen Raum wiederherzustellen (KIEMSTEDT et al. 1996, BREUER et al. 2006, siehe auch Kap. 6). Wie in Kap. 6 dargelegt, lassen sich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen ausgleichen. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen bedarf es der Durchführung von Ersatzmaßnahmen. In diesem Fall sind die gestörten Werte und Funktionen möglichst innerhalb des betroffenen Raumes weitgehend ähnlich und insgesamt ökologisch gleichwertig zu ersetzen. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover außerdem das Erfordernis, die Verluste der durch die Satzung geschützten Gehölzbestände durch standortgerechte angemessene Ersatzpflanzungen entsprechend den Vorgaben der Stadt zu kompensieren (§ 7 der Satzung). Die Möglichkeiten zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des umgestalteten Gebietes werden bestimmt und begrenzt durch hydraulische Anforderungen (zum Beispiel Verzicht auf Strauchpflanzungen auf den künftigen Überschwemmungsflächen) und die vorlaufend und parallel zum Hochwasserschutzvorhaben entwickelten Planungen für die Nutzung und Gestaltung des Ihmeparks (siehe Kap. 2), der sich auch zukünftig als Gebiet intensiver innerstädtischer Freiraumnutzung darstellen wird. Unter Beachtung der durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte, der Erfordernisse der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover und der naturschutzfachlichen Ziele sind vorrangig folgende Kompensationsziele zu verfolgen:  Möglichst umfangreiche Kompensation von Gehölzverlusten durch Neupflanzungen von standortgerechten heimischen Laubbäumen im neuen Ihmepark sowie Anlage sonstiger Vegetationsflächen,  damit verbunden die zumindest mittel- bis längerfristige Neuentwicklung von Gehölzbestand und sonstiger Vegetation mit Habitatfunktionen für Tiere, insbesondere für die gefährdete Fledermausfauna sowie als das Landschaftsbild positiv prägende Elemente,  Anlage weiterer Gehölzpflanzungen außerhalb des Umgestaltungsgebietes zur Kompensation nicht vor Ort ausgeglichener Verluste beziehungsweise Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild - in Hinblick auf die betroffenen lokalen Fledermauspopulationen soll zumindest ein Teil davon

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in möglichst dichter Nachbarschaft zum Umgestaltungsgebiet auf geeigneten Flächen erfolgen, um diese Populationen zu stützen,  Maßnahmen zum Ausgleich der möglichen Beeinträchtigung von auentypischen Biotopen infolge Änderungen des Überflutungsregimes - Neuentwicklung entsprechender auentypischer Biotope beziehungsweise funktionsgerechte Aufwertung vorhandener Biotopbestände,  Ausgleich von durch zusätzliche Flächenversiegelung beeinträchtigten Werten und Funktionen des Schutzgutes Boden durch die naturnahe Entwicklung intensiv genutzter oder versiegelter Flächen außerhalb des Umgestaltungsgebietes.

Kompensationsgrundsätze zum Umfang der Maßnahmen Der Umfang erforderlicher Maßnahmen wird zum einen anhand der Kompensationsgrundsätze ermittelt, die BREUER (1994, 2006) beziehungsweise NMELF (2002) für naturschutzrechtlich erhebliche Beeinträchtigungen aufführen. Fürd a sSc h ut z g u t„ Ar t e nu n dLe be ns g e me i ns c ha f t e n“g e l t e nn a c hNMELF( 200 2 :9 0 ) di ef ol g e n de nGr un d s ä t z e :„ FürBi o t opt y pe nde rWe r tstufen V und IV, die zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen Biotoptypen in gleicher Ausprägung (Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II z uv e r we nde n . “So f e r nBi o toptypen der Wertstufen V und IV im vom Eingriff betroffenen Raum nicht wiederherstellbar sind und es sich um schwer regenerierbare (25 bis 150 Jahre Regenerationszeit) oder nicht regenerierbare (mehr als 150 Jahre Regenerationszeit) Biotope handelt, erhöht sich der Kompensationsflächenbedarf im Verhältnis 1 : 2 beziehungsweise 1:3 .„ We r de n Bi ot o pt y p e nd e r We r t s t u f eI I Iz e r s t ö r to de rs on s te r h e b l i c h beeinträchtigt, genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine naturnähere Auspräg un g e nt wi c k e l t we r de n. “ We i t e r g e he n de Kompensationsanforderungen können sich ergeben, wenn gefährdete Pflanzen- und Tierarten vom Eingriff betroffen sind. Be i m Sc hu t z g u t„ Bo de n “s o l lg e mä ßBREUER (2006) das Verhältnis zwischen versiegelter Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 bei Böden mit besonderer Bedeutung und 1 : 0,5 bei den übrigen Böden unabhängig von der Art der Versiegelung betragen. Ein großer Teil der Beseitigung von Gehölzbeständen löst zugleich die Ersatzpflichtigkeit gemäß der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995). Den Umfang der erforderlichen Ersatzpflanzungen legt die Stadt einzelfallbezogen fest, bei Bäumen in Abhängigkeit von Art,

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Stammumfang und Vitalität der Gehölze. Bei einigen der naturschutzfachlich nicht als Eingriff zu wertenden Gehölzverluste geht die Ersatzpflichtigkeit gemäß der Satzung über die naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse hinaus (siehe Tab. 6-1 und Teil III der Antragsunterlagen). Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende landschaftspflegerische Begleitplan die nach beiden rechtlichen Normen erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zu bestimmen hat, wird für das vorliegende Verfahren das folgende Vorgehen gewählt:  In Hinblick auf die Gehölzverluste werden mindestens die nach den satzungsbezogenen Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover erforderlichen Ersatzpflanzungen festgelegt. Da NMELF (2002) sowie BREUER (2006) keine konkreten Angaben zur Kompensationsumfang von Einzelbaumverlusten erhalten, kann dies somit zugleich die naturschutzrechtlichen Erfordernisse hierfür abdecken.  Ansonsten gelten als weiteres Erfordernis für den Umfang an Kompensationsmaßnahmenf ürd i eSc h ut z g ü t e r„ Ar t e nundLe be n s g e me i ns c h a f t e n“un d„ Bod e n“di e oben genannten Kompensationsverhältnisse von NMELF (2002) sowie BREUER (2006).  Die Herleitung des Kompensationsumfanges für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfolgt verbal-argumentativ. Eine Ergänzung der genannten Kompensationsgrundsätze bei NMELF (2002) und BREUER (2006) und Erweiterung um darin nicht abgedeckte Eingriffstatbestände wird wie folgt vorgenommen:  Der Ausgleichsumfang für die mögliche Minderung des Auencharakters der auentypischen Biotope, die von einem zehn-jährlichen Leine-Hochwasser nur noch maximal 10 cm überstaut werden (also insgesamt vergleichsweise seltener), ist deutlich niedriger anzusetzen als bei einer Kompensation wegen einer Biotopbeseitigung. Die Biotope bleiben in einer vermutlich leicht veränderten Artenzusammensetzung grundsätzlich erhalten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Funktionsbewertung bleibt häufig auch ihre Wertstufenzuordnung unverändert. Daher wird diese leichte Minderung der auentypischen Verhältnisse mit einem Kompensationsbedarf von 25 % berechnet.  Bei der Kompensation der Ahorn- und Eschen-Pionierbestände, die nördlich von Benno-Ohnesorg- und Leinertbrücke von Verlusten betroffen sind, wird nur 80 % der berechneten Gesamtfläche als Kompensationsbedarf angesetzt. Innerhalb der Fläche dieser Bestände befinden sich eine Reihe von vom Hauptbiotoptyp abweichenden Bäumen, die separat erfasst und bereits in entsprechende Kompensation für die Einzelbaumverluste einbezogen sind.

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Nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover ist für die verloren gehenden 267 Einzelbäume (einschließlich weniger Großsträucher), die dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen, eine Ersatzpflanzung von 505 Stück in Hannover heimischer Bäume vorzunehmen. Gebüschtypen können im Verhältnis 1 : 1 ersetzt werden (Frau DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilungen vom 4.12.2008 und 4.8.2009).

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8. Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen Nachfolgend werden grundsätzliche Hinweise zu den wesentlichen Ausgleichs- und Ersatz- sowie Gestaltungsmaßnahmen gegeben. Im Detail sind die Maßnahmen in den Maßnahmenblättern der Maßnahmenkartei (Kap. 12) beschrieben und im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) räumlich dargestellt.

8.1 Baumpflanzungen im neuen Ihmepark Die im Plangebiet vorgesehenen Pflanzungen von Bäumen kompensieren einen Teil der entstehenden Verluste. Um den ungestörten Hochwasserabfluss im Überschwemmungsgebiet nicht zu behindern sowie als Ergebnis des gestalterischen Konzeptes für die neue Grünanlage sind weniger Gehölze als die verloren gehenden vorgesehen. Die Artenauswahl zielt darauf, möglichst viele für die Kompensation geeignete heimische Gehölze zu pflanzen. Ansonsten orientiert sie sich an den gestalterischen Zielsetzungen für den neuen Ihmepark. In Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem Büro foundation 5+ und dem Planverfasser ergibt sich ein Umfang von 155 Stück heimischen Laubbäumen (Kompensationspflanzung, Maßnahmen A 4, A 6, A 7, A 11) sowie von 35 Stück nicht heimischer Bäume (Gestaltungs-, aber nicht Kompensationspflanzung im Sinne der Baumschutzsatzung oder des Naturschutzrechtes, Maßnahme G 5). Im landschaftspflegerischen Begleitplan (Karte 2 und Maßnahmenblätter) werden die Baumstandorte nicht punktgenau festgelegt, sondern großflächigeren Pflanzbereichen (Gehölz-Pflanzräume I bis IV, siehe Karte 2) zugeordnet. Der genaue Pflanzstandort wird der Ausführungsplanung überlassen. Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein. Es sind die folgenden Arten vorgesehen:   Im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß Landeshauptstadt Hannover5 für die Kompensation geeignete Arten: Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa, Gold-Erle - Al n usg l ut i n o s a‚ Au r e a‘ , 5

Frau DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilung vom 4.12.2008.

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Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘ t r i s t i s ‘ , Ulme - Ul mush o l l an di c a‚ Gr oe ne v e l d‘ .   Sonstige im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß Landeshauptstadt Hannover6 für die Kompensation nicht geeignet: Tulpenbaum - Liriodendron tulipifera, Flügelnuss - Pterocaria fraxinifolia. Die Neupflanzungen erfolgen größtenteils auf Bodenstandorten mit Restbelastungen unterhalb der vorgesehenen Abdeckschicht aus Auelehmen und bindigem Oberboden (siehe Kap. 2 sowie Teil II und V der Antragsunterlagen). Im Bereich vorgesehener Baum-Pflanzstandorte ist die Lehmabdeckung auf einer Fläche von mindestens 1 m² zu unterbrechen sowie ein Volumen pflanzengeeigneten Substrates von mindestens 12 m³ pro Baum zu schaffen. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert.

8.2 Sonstige Gehölzpflanzungen im neuen Ihmepark Die auch als Ausgleich für den Verlust von Ziergebüschen erforderliche Anlage flächenhafter Gehölzbestände ist im neu gestalteten Ihmepark aus hydraulischen Gründen nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes (100-jährliches Hochwasser) möglich. Sie sind daher überwiegend nur im Gehölz-Pflanzraum I vorgesehen, nämlich östlich der Hochwasserschutzmauer im Bereich der neu zu gestaltenden Spielplatz- und sonstigen Grünflächen südlich des Jugendzentrums (Maßnahme A 8). Die genaue Lage und Ausgestaltung bleibt der Ausführungsplanung im Rahmen der Parkneugestaltung überlassen. Durch die Baustellenzufahrt von der Baustelleneinrichtungsfläche südöstlich der Benno-Ohnesorg-Brücke ergibt sich eine Lücke in dem heckenartigen Strauch- und

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Siehe vorstehende Fußnote.

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Baumbewuchs, welcher den dahinter gelegenen Parkplatz abschirmt. Diese wird durch eine Wiederbepflanzung an dieser Stelle geschlossen (Maßnahme A 10).

8.3 Baumpflanzungen außerhalb des neuen Ihmeparks Zur Kompensation der vorhabensbedingten Verluste von Einzelbäumen, die nicht innerhalb des neuen Ihmeparkes kompensiert werden können, sind externe Gehölzpflanzungen erforderlich (siehe Abb. 13-2, 13-3 und 13-4). Als Maßnahmen E 12, E 13 und E 14 erfolgen die Anpflanzungen von 190 Einzelbäumen am Lindener Berg, auf dem ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße und entlang von Wegen in der Leineaue b e iMa r i e nwe r d e r .Da be is i n da uc hBa ump f l a nz u ng e na u sde m Ök o k on t oi m„ St a dt be z i r k1 0 “ ,„ Pf l a nz u n gBo r n u me rSt r a ß e “u nd„ I mRe h ha g e n/ Ha i nh ol z “e i n be z og e n. Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein. Für die Ersatzpflanzungen sind standortheimische Gehölze zu verwenden. In Betracht kommen (Auswahlliste) Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba. Im innerstädtischen Bereich (Lindener Berg, Werkhof Culemannstraße) ist zudem die Pflanzung folgender Arten möglich: Trauer-Weide - Salix alba ‘ t r i s t i s ‘ , Ulme - Ul mush ol l a nd i c a‚ Gr o e n e v e l d ‘ . Weitere 160 zu pflanzende Einzelbäume werden in Absprache mit Frau DAHMS, (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) über eine flächenhafte Gehölzpflanzung von 1,6 ha Größe südlich des Klosterforstes Marienwerder abgedeckt (Maßnahme E 15,

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Abb. 13-4). Die anzupflanzenden Gehölzarten entsprechen denjenigen in Kap. 8.5 unter Laubwald. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert.

8.4 Anlage von Gehölzflächen außerhalb des neuen Ihmeparks Zur Kompensation der vorhabensbedingten Verluste von Ziergebüschen, mesophilen Gebüschen, Ruderalgebüschen und jüngerem Ahorn- und Eschen-Pionierwald, die nicht innerhalb des neuen Ihmeparkes kompensiert werden können, sind externe Gehölzpflanzungen erforderlich. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert. Es werden Strauchpflanzungen auf dem ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße, a u fd e rGr ün f l ä c h e„ Wa c hs b l e i c he “na hede sDe i s t e r k r e i s e l sun di nde rLe i n e a u esüdlich des Klosterforstes Marienwerder vorgenommen (Maßnahmen E 16, E 20 und E 21, Abb. 13-3, 13-2 und 13-4). An standortgerechten Sträuchern sind folgende Gehölzarten zu verwenden (Auswahlliste): Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hunds-Rose –Rosa canina, Hasel - Corylus avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra. Ein mesophiles Gebüsch entsteht in der Nähe der Leine bei Marienwerder auf Acker (Maßnahme E 17, Abb. 13-4). An standortgerechten Sträuchern sind Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Hunds-Rose (Rosa canina) zu pflanzen. Naturnahe Feldgehölze werden in der Leineaue in Stöcken auf dem Gelände einer ehemaligen Kleingartensiedlung sowie in Herrenhausen auf Intensivgrünland, beide an der Bundesstraße 6, angepflanzt (Maßnahmen E 18 und E 19, Abb. 13-5 und 13-6). Geeignete Gehölzarten sind nachstehend aufgelistet (Auswahlliste): Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium,

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Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.

8.5 Entwicklung auentypischer Gehölzbestände in der Leineaue Zur Kompensation möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen von Auengehölzbeständen, die zukünftig vom Leinehochwasser nicht mehr beziehungsweise vermindert erreicht werden, sind entsprechende Gehölzanpflanzungen innerhalb der Leineaue erforderlich. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert. Zum einen wird die Anpflanzung eines Weiden-Auwaldes in der Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland vorgenommen (Maßnahme A 22, Abb. 13-4). An standortgerechten Gehölzarten sind folgende zu verwenden (Auswahlliste): Silber-Weide - Salix alba, Bruch-Weide - Salix fragilis, Purpur-Weide - Salix purpurea, Korb-Weide - Salix viminalis, Mandel-Weide - Salix triandra und Esche –Fraxinus excelsior. Zudem wird südlich des Klosterforstes Marienwerder ein standorttypischer Laubwald in der Leineaue angepflanzt (Maßnahme A 23, Abb. 13-4). Dabei sind folgende Gehölzarten zu verwenden (Auswahlliste): Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Vogel-Kirsche - Prunus avium,

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Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Hainbuche - Carpinus betulus.

8.6 Aufwertung von Bodenflächen Zur Kompensation der Bodenversiegelungen wird zur Aufwertung von Boden auf dem ehemaligen Werkhofgelände an der Culemannstraße eine Fläche von 2 050 m² entsiegelt (Maßnahme A 24, Abb. 13-3). Es folgt eine Andeckung mit Oberboden sowie die Einsaat von Rasen.

8.7 Sonstige Maßnahmen Im Großteil der neu gestalteten Parkanlage ist die Anlage von Rasenflächen vorgesehen, die auch vor der Umgestaltung den größten Umfang an Fläche einnahmen. Die Wiederbegrünung großer Flächen unmittelbar nach Abschluss der Erdarbeiten im betreffenden Bauabschnitt dient abgesehen vom erforderlichen Erosionsschutz der offenen Bodenflächen zum einen einer zügigen visuellen Aufwertung des Raumes, zum anderen werden damit zeitnah auch neue Habitatelemente für die Tierwelt geschaffen, zum Beispiel Lebensräume für Insekten im Bereich von Fledermausjagdrevieren. Auf den vorgesehenen Parkrasenflächen (Maßnahme A 9) können handelsübliche Rasenmischungen zur Anwendung kommen, solche regionaler Herkunft sind wünschenswert. Teilbereiche sollten einer extensiveren Pflege mit weniger häufiger Mahd als auf den intensiv genutzten Rasenflächen unterzogen werden. Auf einem Teil der Flächen sind die Verluste von halbruderalen Gras- und Staudensowie Ruderalfluren auszugleichen. Dafür sind primär die Ihme-nahen Randzonen zwischen dem Fluss und dem ersten begleitenden Fuß- und Radweg vorgesehen, wo mindestens im erforderlichen Kompensationsumfang Bestände halbruderaler und feuchter Gras- und Staudenvegetation zu entwickeln sind (Maßnahme A 3). Hierfür ist die Ansaat einer standortgerechten Landschaftsrasenmischung ohne Kräuter in einer relativ geringen Ausbringungsmenge von 5 bis 10 g/m² (möglichst regionaler Herkunft) vorzunehmen. Kräuter und weitere Gräser werden sich eigenständig auf den Flächen einfinden. Auf den genannten Flächen sind Mähintervalle auf maximal zweimal im Jahr zu beschränken.

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9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG Wie in Kap. 6 und Teil III der Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie) ausgeführt, betreffen die Verluste von potenziellen Fledermausquartieren (ältere Bäume) im Umgestaltungsgebiet Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10 BNatSchG (gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten nach § 43 BNatSchG erforderlich wird. Zugelassen werden kann eine solche Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.

Überwiegendes öffentliches Interesse Im vorliegenden Fall ergeben sich die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses aus der Erfordernis, Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung sowie Wohn- und Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Hannover vor den Schäden eines 100-jährlichen Hochwassers zu schützen.

Alternativen Die Beseitigung der Abflussengstelle an der Ihme ist als bedeutendes Element zur Absenkung der Hochwasserstände im Stadtgebiet anzusehen, und die Dimensionierung aller übrigen Hochwasserschutzmaßnahmen steht in Abhängigkeit zu diesem Vorhaben. So kann etwa ein neu zu bauender Deich in Ricklingen flacher ausgeführt werden, wenn das Hochwasser in diesem Bereich durch die Beseitigung der Abflussengstelle an der Ihme niedriger aufläuft. Andere, ansonsten erforderliche Schutzmaßnahmen können bei geringeren Hochwasserständen gegebenenfalls ganz entfallen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Ihme im Vorhabensgebiet den Hauptteil des aus der Leine stammenden Hochwassers abführt (zu Details siehe die Ausführungen in Teil II der Antragsunterlagen). Alternative Trassen zur Aufweitung der vorhandenen Abflussengstelle bestehen wegen der unmittelbar benachbarten Bebauungen nicht. So ist eine Aufweitung des Abflussprofils am linken Ufer durch die dort vorhandenen und zum Teil bis unmittelbar ans Ufer der Ihme reichenden Gebäude nicht realisierbar.

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Maßnahmen oberhalb des Stadtgebietes von Hannover, die zu einer maßgeblichen Abminderung des Hochwasserzustroms und des anzusetzenden Bemessungsabflusses führen könnten, sind nicht absehbar und stellen somit keine Alternative für die Hochwasserschutzplanung der Stadt Hannover dar. Zur Einbeziehung der in diesem Zusammenhang erforderlichen landesweiten Betrachtung der Abflussbildung im Einzugsgebiet der Leine wurde eine Abstimmung des für Hannover anzusetzenden Bemessungsabflusses mit dem gewässerkundlichen Landesdienst durchgeführt. Im Ergebnis ist für das Stadtgebiet ein Bemessungsabfluss (BHQ=HQ100) von 913 m³/s anzusetzen, der über die Leine und die Ihme im Stadtgebiet abzuführen ist. Die bekannten Rückhaltepotentiale (zum Beispiel Harztalsperren und das Rückhaltebecken Salzderhelden) sind hierbei berücksichtigt. Eine maßgebliche Abflusssteigerung der Mühlenleine würde einen Ausbau dieses Gewässers erfordern. Entlang der Mühlenleine liegen jedoch durch das urbane Umfeld sehr beengte Verhältnisse vor, die schon heute zu einem teilweise sehr hohen Verbauungsgrad (etwa im Bereich des Landtages) führen. Zudem sind die zahlreichen vorhandenen Brücken auf die bestehenden Hochwasserabflüsse dimensioniert, so dass auch hier umfangreiche Arbeiten erforderlich wären. Der Ausbau der Mühlenleine stellt vor diesem Hintergrund keine ernsthafte Alternative zu den geplanten Vorlandabgrabungen an der Ihme dar.

Populationserhalt Die lokalen Fledermauspopulationen sind zwar durch die zu erwartenden Verluste potenzieller Quartiere im Umgestaltungsgebiet (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere in älteren Bäumen) betroffen. Es sind jedoch vom Vorhaben keine essenziell wichtigen Vermehrungs- oder Aufzuchtstätten wie Fledermaus-Wochenstuben betroffen. Es verbleiben in der direkten Umgebung der Umgestaltungsflächen (in geringem Umfang auch auf diesen) ältere Gehölzbestände, welche als vergleichbare Quartiersstandorte geeignet sind, auch wenn natürlich das Gesamtangebot geringer wird. Von einem vorübergehenden Ausweichen von Tieren in Lebensräume der Umgebung ist auch wegen der zeitweisen Entwertung des Jagdrevieres infolge der Vegetationsverluste in der Bauphase auszugehen. Die unmittelbar nach den Erdarbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten vorgesehene Wiederbegrünung einschließlich Baumpflanzungen sorgt dafür, dass das Vorhabensgebiet relativ zeitnah zumindest wieder als Nahrungsrevier für lokale Fledermauspopulationen nutzbar ist, wenn auch in geringerer Qualität als zuvor. Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen in der Umgebung (siehe Kap. 8.3– 8.5) schaffen günstigere Habitatbedingungen für die Fledermäuse und erweitern damit das Angebot an Nahrungsrevieren. Hiervon profitieren die lokalen Populationen.

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Unter den genannten Gesichtspunkten kann davon ausgegangen werden, dass keine relevante Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen eintritt.

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10. Kompensationsbilanzierung - Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen Die Kompensationsbilanzierung dient dazu, den Umfang der erforderlichen und vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammenfassend darzustellen und damit in Ergänzung zu den Aussagen in Kap. 7 und 8 den Nachweis einer hinreichenden Kompensation zu führen. Dies betrifft sowohl die nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (gemäß §§ 10 und 12 NNatG) wie auch die gemäß den Anforderungen der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover durchzuführenden Ersatzpflanzungen.

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Tab. 10-1

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen.

Biotoptypenkürzel, Wertstufen und Bezeichnungen der Konflikt- und Kompensationsmaßnahmen gemäß Text und Karten des landschaftspflegerischen Begleitplanes.

Eingriff

Kompensationsmaßnahmen

Eingriffssituation und betroffene Schutzgutausprägungen

Wertstufe

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschützten Einzelbäumen und Großsträuchern -K1

II - IV

Umfang betroffener Werte und Funktionen BeeinVerlust trächtigung

Ausgleichsmaßnahme

Umfang der Maßnahme in ha

Ersatzmaßnahme

Umfang der Maßnahme in ha

Hinweise zum notwendigen Umfang der Maßnahme entsprechend des Kompensationsrahmens

Arten und Lebensgemeinschaften 267 Stk.

A 4, A 6, A 7, A 11: Pflanzung von Einzelbäumen als Hochstämme im Gebiet des neugestalteten Ihmeparks

Verlust von Ziergebüschen (BZE, BZN) -K4

II

1.044 m²

A 8, A 10: Anlage von Gehölzpflanzungen mit überwiegend in Hannover heimischen Arten im Gebiet des neugestalteten Ihmeparks

Verlust von mittelaltem Ahorn- und Eschen-Pionierwald (WPE 30-160) - überwiegend gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschützten Gehölzen -K2

III

2.690 m²

-

155 Stk. E 12, E 13, E 14: Pflanzung von Einzelbäumen als Hochstämme, Baumpflanzungen aus den Ökokonten: „ I m Rehhagen“( Hai nhol z ) „ St adt bez i r k10“und „ Pf l anz ungBor numer Str aße“ E 15: flächenhafte Gehölzpflanzung an Stelle von Einzelbäumen

67 Stk. Neupflanzung von 505 Stk. in Hannover heimischen Bäumen (durchschnittliches Kompensationsverhältnis etwa 1:1,9) 36 Stk. 39 Stk. 48 Stk.

465 m²

579 m² 1:1 = 1.044 m²

E 16: Strauchpflanzung auf dem ehemaligen Werkhof Culemannstraße

E 18: Neuanlage eines Feldgehölzes in der Leineaue in Stöcken

1,6 ha für 160 Stk.

2.690 1:1 = 2.690 m² m²

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Eingriff Eingriffssituation und betroffene Schutzgutausprägungen

49

Kompensationsmaßnahmen Wertstufe

Umfang betroffener Werte und Funktionen BeeinVerlust trächtigung

Ausgleichsmaßnahme

Umfang der Maßnahme in ha

Ersatzmaßnahme

Umfang Hinweise zum notwendigen der Umfang der Maßnahme Maßentsprechend des nahme Kompensationsrahmens in ha

Arten und Lebensgemeinschaften Verlust von mesophilem Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch (BMT/BAT) –K 3

IV

344 m²

-

Verlust von mittelaltem Ahorn- und Eschen-Pionierwald (WPE 60) gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschützte Gehölzbestände -K2 Verlust von jüngerem Ahorn- und Eschen-Pionierwald (WPE 30) -K5

III

470 m²

-

III

1.660 m²

-

Verlust von Ruderalgebüschen (BRS, BRU/BRX/BAT, BRR/BMC) -K3

III

1.159 m²

-

Verlust von halbruderalen Grasund Staudenfluren sowie Ruderalfluren (UHM, URF) -K6

III

1.094 m²

A 3: Entwicklung von Vegetationsbeständen aus Gräsern, Kräutern, Stauden auf den Abgrabungsflächen nahe der Ihme - Ansaat / extensive Pflege

mind. 1.094 m²

E 17: Pflanzung von me344 m² 1:1 = 344 m² sophilem Gebüsch in der Nähe der Leine bei Marienwerder E 18: Neuanlage eines 310 m² 1:0,8 (siehe Hinweise in Kap. Feldehölzes in der Leineaue 7) = 370 m² in Stöcken E 19: Neuanlage eines 60 m² Feldgehölzes in der Leineaue in Herrenhausen E 19: Neuanlage eines 940 m² 1:0,8 (siehe Hinweise in Kap. Feldgehölzes in der 7) = 1.330 m² Leineaue in Herrenhausen 390 m² E 20: Neuanlage einer Strauchpflanzung auf der Grünfläche Wachsbleiche E 21: Neuanlage einer 1.159 1:1 = 1.159 m² Strauchpflanzung in der m² Leineaue bei Marienwerder südlich Klosterforst Marienwerder 1:1 = 1.094 m²

50

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Eingriff Eingriffssituation und betroffene Schutzgutausprägungen

Kompensationsmaßnahmen Wertstufe

Umfang betroffener Werte und Funktionen BeeinVerlust trächtigung

Ausgleichsmaßnahme

Umfang der Maßnahme in ha

Ersatzmaßnahme

Umfang Hinweise zum notwendigen der Umfang der Maßnahme Maßentsprechend des nahme Kompensationsrahmens in ha

Arten und Lebensgemeinschaften mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen: Weiden-Auwald (WW), Weiden-Auengebüsch (BA), WeidenAuwald mit Anteilen sonstigen Laubforstes (WW [WX]), Hybridpappelforst mit Weidenanteilen (WX - Ph [We]) - KA mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen (Hartholzaue): von der Eiche, teilweise auch Esche bestimmte Laubwaldflächen, (W - Ei, Bu [Es,Hb,Ah] 2-3), (W - Es, Hb 2-3) - KA

III - V

V

1.210 A 22: Anpflanzung eines m² Weiden-Auwalds in der Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland

300 m²

-

1:0,25 = 300 m²

43.050 A 23: Anpflanzung eines m² standorttypischen Laubwaldes in der Leineaue bei Marienwerder südlich Klosterforst Marienwerder

10.800 m²

-

1:0,25 = 10.800 m²

Gesamtumfang der Kompensation: 19 131 m² + 505 Einzelbäume, notwendiger Umfang: 19 131 m² + 505 Einzelbäume vollständige Kompensation erreicht

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Eingriff Eingriffssituation und betroffene Schutzgutausprägungen

51

Kompensationsmaßnahmen Wertstufe

Umfang betroffener Werte und Funktionen BeeinVerlust trächtigung

Ausgleichsmaßnahme

Umfang der Maßnahme in ha

Ersatzmaßnahme

Umfang Hinweise zum notwendigen der Umfang der Maßnahme Maßentsprechend des nahme Kompensationsrahmens in ha

Arten und Lebensgemeinschaften Verluste von älteren Gehölzen als potenzielle Fledermausquartiere (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere) - K 1, K 2

V

X

-

A 4, A 6, A 7, A 11 (siehe oben): Neupflanzung von Bäumen im umgestalteten Gebiet längerfristig neue potenzielle Quartiere

durchschnittliches Kompensationsverhältnis etwa 1:1,9, da gleiche Werte und Funktionen innerhalb von weniger als 25 Jahren nicht wiederherstellbar sind.

E 12, 13, 14, 15, 18, 19, A 22, 23 (siehe oben): Neupflanzung von Bäumen außerhalb des umgestalteten Gebiets längerfristig neue potenzielle Quartiere Beeinträchtigungen der Jagdhabitate von Fledermäusen durch Gehölzund sonstige Vegetationsverluste - K 1, K 2, K 5 bis K 7

V

X

Teilausgleich: A 4, A 6, A 7, A 8, A 10, A 11, G 5 Neupflanzung von Gehölzen sowie A 3, A 9 - Anlage von sonstigen Vegetationsflächen im umgestalteten Gebiet (Wieder-) Aufwertung der Habitatbedingungen in Jagdrevieren von Fledermäusen

Qualitative Bilanzierung ohne Mengenbezug  vollständige Kompensation erreicht

E 12-21, A 22, 23 (siehe oben): Anpflanzung von Einzelbäumen und flächigen Gehölzbeständen außerhalb des umgestalteten Gebiets

Durch die Entwicklung neuer Jagdhabitate im Ihmepark und auf zusätzlichen externen Flächen innerhalb der Leineaue ist die Kompensation vollständig gegeben. Gleiche Werte und Funktionen sind innerhalb von weniger als 25 Jahren wiederherstellbar.

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Eingriff Eingriffssituation und betroffene Schutzgutausprägungen

Kompensationsmaßnahmen Wertstufe

Umfang betroffener Werte und Funktionen BeeinVerlust trächtigung

Ausgleichsmaßnahme

Umfang der Maßnahme in ha

Ersatzmaßnahme

Umfang Hinweise zum notwendigen der Umfang der Maßnahme Maßentsprechend des nahme Kompensationsrahmens in ha

Boden zusätzliche Versiegelung / Überbauung von Böden - KV

II

4.100 m²

A 24: Entsiegelung und Aufwertung von Böden auf dem ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße

2.050 m²

-

1:0,5 = 2.050 m²

Hinweis: Die Ersatzfläche für Bodenversiegelung und -befestigung ist gemäß Kompensationsrahmen nicht anrechenbar auf die Kompensation von Biotopverlusten. Gesamtumfang der anrechenbaren Kompensation: 2.050 m², notwendiger Umfang: 2.050 m²  vollständige Kompensation erreicht

Landschaftsbild Vorhabensbedingter Verlust von acht alten, besonders landschaftsbildwirksamen Bäumen im IhmeGrünzug -K1 Umfangreicher vorhabensbedingter Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen flächigen Gehölzund Einzelgehölzbeständen im Ihme-Grünzug - K 1 bis K 3, K 5

IV

-

III

Verlust an natürlich wirkender ruderaler und artenreicher Rasen-Vegetation im Ihme-Grünzug - K 6, K 7

III

Teilausgleich: A 4, A 6, A 7, A 8, A 10, A 11 (siehe oben): Landschaftsgerechte Neugestaltung durch Anlage von Gehölzbeständen im Gebiet des neugestalteten Ihmeparks A 3, A 9 (siehe oben): Anlage / Entwicklung von teilweise extensiv gepflegten Grünflächen (Rasen, Grasund Staudenfluren)

Qualitative Bilanzierung ohne Mengenbezug  vollständige Kompensation erreicht

E 12, 13, 14, 15 (siehe oben): Neupflanzung von Bäumen außerhalb des umgestalteten Gebiets E 12-21, A 22, 23 (siehe oben): Anpflanzung von Einzelbäumen und flächigen Gehölzbeständen außerhalb des umgestalteten Gebiets -

Durch die landschaftsgerechte Neugestaltung des Ihmeparkes und durch die Anlage von naturraumtypischen Landschaftsbildelementen auf externen Flächen, werden die Eingriffe in das Landschaftsbild kompensiert.

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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53

11. Quellenverzeichnis BIERHALS, E., DRACHENFELS, O. V., RASPER, M. (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24 (4): 231-240; Hildesheim. BNatSchG –Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 25. März 2002 (BGBl. I. S. 1193), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2986).1 BOYE, P., HUTTERER, R., BENKE, H. (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 33-39; Bonn - Bad Godesberg. BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (1): 1-60; Hannover. BREUER, W. (2006): Aktua l i s i e r u n g„ Na t ur s c h ut z f a c h l i c h eHi n we i s ez urAn we n dun g de r Ei n gr i f f s r e ge l un gi nde rBa ul e i t pl a n un g“ .- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26 (1): 53; Hannover. BREUER, W., DIECKSCHÄFER, H., DUBE, C., GROS, R., HILKE, L., HULLEN, M., HÜBNER, K., SOBOTTKA, M., SPEIER, N., WEYER, M. (2006): Zeitliche Aspekte von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26 (1): 54-58; Hannover. DIN 18 920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, August 2002. DRACHENFELS, O. V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. –Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen A/4: 240 S.; Hildesheim. FFH-Richtlinie –Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368). GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen, 5. Fassung, Stand 1.3.2004. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24 (1): 1-76; Hannover. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten - Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991). - Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 26: 161-164; Hannover. KIEMSTEDT, H., OTT, S., MÖNNECKE, M. (1996): Methodik der Eingriffsregelung. Teil III. Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz. - Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung, Schriftenreihe 6: 146 S.; Stuttgart. LANDESHAUPTSTADT HANNOVER (1995): Baumschutzsatzung vom 6. Juli 1995. - Fachbereich Umwelt und Stadtgrün; Hannover. LANDESHAUPTSTADT HANNOVER (2008): Hochwasserschutz in Hannover. - 23 S.; Hannover. 1

Das Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29.07.2009 tritt erst am 1.03.2010 in Kraft.

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

____________________________________________________________________________________________________

NMELF –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2002): Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim. NNatG –Niedersächsisches Naturschutzgesetz vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 161). SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 21 (5 –Supplement Pflanzen): 20 S.; Hildesheim.

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

______________________________________________________________________________________________

55

12. Maßnahmenkartei

Hinweis zur Darstellung auf den Maßnahmenblättern in der Maßnahmenkartei

Die Maßnahmennummer besteht aus der fortlaufenden Nummer und dem Kürzel für die Art der Maßnahme. Folgende Kürzel finden Verwendung: S = Schutzmaßnahme (zur Vermeidung von Beeinträchtigungen) A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme (nicht Gegenstand der Eingriffsregelung) Bei den verwendeten Kürzeln für Zieltypen der Maßnahmenentwicklung handelt es sich um die Biotoptypenkürzel nach V. DRACHENFELS (2004). Die räumliche Lage der Maßnahmen zeigen Karte 2„ Lagepl anderl andschaf t spf l eger i schen Maßnahmen“ sowi e di e Text abbi l dungen zu außer hal b des Umgest al t ungsgebi et es gelegenen Maßnahmen.

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

Maßnahmenblatt

S1 ( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Baufeld einschließlich Baustelleneinrichtungsflächen und unmittelbar angrenzende Flächen sowie Baustellenzufahrten.

Konflikt

Nr.: ...... im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: ........

Beschreibung: Gefährdung von Gehölzbeständen und sonstigen bedeutsamen Biotopflächen durch den Baubetrieb.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziel: Erhalt verbleibender Gehölz- und sonstiger Biotopbestände. Maßnahme: Schutz von Einzelbäumen, flächigen Gehölzbeständen und sonstigen bedeutsamen Biotopbereichen (Gehölze und Flächen siehe Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen). Durchführung: Die Einzelbäume und Gehölzbestände sind entsprechend der örtlichen Gegebenheiten durch Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 während der Bauphase zu sichern (Schutzzäune, Einzelbaumschutz, Schutz des Wurzelbereiches). Die Schutzvorkehrungen sind auch im Bereich von Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungs- und ähnlichen Flächen vorzunehmen. Die naturschutzfachlichen Ausschlussflächen sind - soweit eine Abgrenzung durch Schutzzäune nicht sinnvoll durchführbar ist - durch eindeutige Kennzeichnung im Gelände und in den technischen Ausführungsplänen kenntlich zu machen. Dort, wo baubedingt Teile von flächigen Gehölzbeständen entfernt werden müssen, sind Fäll-, Schnitt- und Rodungsarbeiten mit größt möglicher Rücksichtnahme auf die verbleibenden Bestandsbereiche durchzuführen. Die auf der Baustelle arbeitenden Personen sind über die Beschränkung aufzuklären.

Flächengröße: .................. ha Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):

Durchführung der Maßnahme: X X 

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: ..........................

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

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Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

Maßnahmenblatt

G2 ( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

kleinflächige Randbereiche entlang der neuen Hochwasserschutzmauer nördlich der Leinertbrücke / Randbereich des ÜSTRA-Geländes

Konflikt

Nr.: ...... im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: ........

Beschreibung:

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziel: Gärtnerische beziehungsweise landschaftsgerechte Gestaltung der genannten Flächen nach Bauende. Maßnahme/Durchführung: Die in der Bauphase beiderseits der neuen Hochwasserschutzmauer beanspruchten Grünflächen sollen nach Herstellung der Mauer gärtnerisch gestaltet werden. Die Herrichtung kann gegebenenfalls gemäß den Unterhaltungserfordernissen für das Hochwasserschutzbauwerk erfolgen.

Flächengröße: etwa 700 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: ..........................

58

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A3

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Grünflächen zwischen Ihme und begleitendem Fuß- und Radweg

Konflikt

Nr.: K 6, K 7

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren sowie Ruderalfluren und von artenreichen Scherrasen. Zugleich Verlust von Habitatelementen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten und von bedeutsamen Landschaftsbildelementen.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziel: Ausgleich für die Verluste der genannten Biotope, Habitatelemente von Tieren sowie Landschaftsbildelemente, landschaftsgerechte Gestaltung. Maßnahme: Entwicklung von Vegetationsbeständen aus Gräsern, Kräutern und Stauden auf Ihme-nahen Grünflächen im Zuge der Herrichtung der Abgrabungsflächen. (Zieltypen gemäß Bezeichnung V. DRACHENFELS 2004: UH, UR, GR, gegebenenfalls auch NR, NU). Durchführung: Ansaat einer standortgerechten Landschaftsrasen-Mischung ohne Kräuter möglichst regionaler Herkunft; Ausbringungsmenge etwa 5 bis 10 g/m². Flächengröße gesamt: 7.679 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Teilflächen (mindestens 1.094 m²) der im Plan dargestellten Bereiche sind extensiv zu pflegen (Mahd maximal zweimal pro Jahr), so dass sich dort halbruderale Gras- und Staudenvegetation und gegebenenfalls feuchte Uferstaudenfluren entwickeln können. Dies ist in einen Pflegeplan für die Grünflächen aufzunehmen. Auf den übrigen Teilflächen kann eine häufigere Mahd erfolgen. Hier werden voraussichtlich Scherrasenbestände außerhalb der Gehölzstandorte entstehen.

Durchführung der Maßnahme:  X X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten geeigneter Aussaatzeitpunkt unter Berücksichtigung nach Abschluss der Bauarbeiten möglicher Überschwemmung, ggf. Wiederholung Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 9

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

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Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A4

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Gehölz-Pflanzraum I - östliche Randbereiche des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum und Benno-Ohnesorg-Brücke

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1).

Umfang: 9 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

G5

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Gehölz-Pflanzraum I - östliche Randbereiche des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum und Benno-Ohnesorg-Brücke

Konflikt

Nr.:

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung:

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Gestaltung des neuen Ihmeparks. Positiver Begleiteffekt: Schaffung zusätzlicher Strukturen in Jagdrevieren von Fledermäusen. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen entsprechend dem Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation nicht geeignete Arten: Tulpenbaum - Liriodendron tulipifera, Flügelnuss - Pterocaria fraxinifolia. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1.

Umfang: 35 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.:

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

61

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A6

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Gehölz-Pflanzraum II - Bereich des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum und Benno-Ohnesorg-Brücke sowie Ihme

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer platanoides, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1. Mindestens 15 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden, zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht. Gesamtumfang: 40 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A7

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Gehölz-Pflanzraum III - Bereich des neuen Ihmeparks südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche Quercus robur, Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Gold-Erle - Alnus glutinosa 'Aurea', Ulme - Ulmus hollandica 'Groeneveld', Trauer-Weide - Salix alba ‘ t r i st i s‘ . Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1. Mindestens 12 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden, zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht. Gesamtumfang: 64 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

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Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A8

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Spielplatz und sonstige Freiflächen südlich des Unabhängigem Jugendzentrums (Gehölz-Pflanzraum I)

Konflikt

Nr.: K 4

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand Ziergebüsche.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Ziergebüschverluste. Maßnahme: Anlage von Strauchpflanzungen im Bereich der umgestalteten Freiflächen. Durchführung: Pflanzung von Strauchgehölzen gemäß Liste der in Hannover heimischen Gehölzarten (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, September 2007). Menge, Arten und Pflanzqualitäten gemäß Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Ihmeparks. Umfang: 445 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 10, E 16

64

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A9

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Grünflächen des neuen Ihmeparks (außerhalb von Gehölzflächen)

Konflikt

Nr.: K 7

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von artenreichen Scherrasen als Habitatelemente in Tierlebensräumen (vor allem in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten) und als bedeutsame Landschaftsbildelemente.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziel: Ausgleich für die genannten Verluste, landschaftsgerechte Gestaltung. Maßnahme: Entwicklung von Rasenvegetation (untergeordnet auch sonstiger Vegetation) im Zuge der Herrichtung der Abgrabungs- beziehungsweise Umgestaltungsflächen. Durchführung: Ansaat standortgerechter Landschaftsrasen-Mischungen (möglichst regionaler Herkunft); Zusammensetzung und Ausbringungsmenge je nach vorgesehener Nutzung. Flächengröße gesamt: etwa 3,32 ha Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Außerhalb intensiv genutzter beziehungsweise bespielter Flächen sollten Teilflächen der Parkrasen tendenziell extensiver gepflegt werden (Mahdhäufigkeit maximal drei- bis viermal pro Jahr), um die Ausbildung auch artenreicherer Bestände zu fördern. Die kleinflächige Anlage anderer Vegetationsflächen als Rasenbestände in den Grünflächen (zum Beispiel Kleinsträucher, Staudenbeete) wird durch die Maßnahme nicht ausgeschlossen. Durchführung der Maßnahme:  X X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 3

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

65

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A 10

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Zufahrtsbereich von der Baustelleneinrichtungsfläche (Parkplatz südöstlich der Benno-Ohnesorg-Brücke) ins Baufeld

Konflikt

Nr.: K 4

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand Ziergebüsche.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Ziergebüschverluste, Gestaltung - Abschirmung des Parkplatzareals. Maßnahme: Anlage einer kleinflächigen Gehölzpflanzung in der durch die Baustellenzufahrt entstandenen Unterbrechung eines heckenartigen Gehölzbestandes zwischen Parkplatz und Ihmepark. Durchführung: Pflanzung von Strauch- und gegebenenfalls Baumgehölzen gemäß Liste der in Hannover heimischen Gehölzarten (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, September 2007). Menge, Arten und Pflanzqualitäten gemäß Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Ihmeparks.

Umfang: 20 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 8, E 16

66

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A 11

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Gehölz-Pflanzraum IV - Bereich des neuen Ihmeparks zwischen Stadtwerken / Unabhängigem Jugendzentrum und Ihme

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung MAßNAHME

zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Blatt Nr.: 1

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer platanoides, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1. Mindestens 15 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden, zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht. Gesamtumfang: 42 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, E 12, E 13, E 14, E 15

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

67

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

Maßnahmenblatt

E 12 ( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

anderSt r aße„ Am Li ndenerBer ge“ (Gemarkung Linden, Flur 22 - 17/15)

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-2

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: Scherrasen. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘ t r i st i s‘ , Ulme - Ul mushol l andi ca‚ Gr oenevel d‘ . Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.

Umfang: 6 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:  X 

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 13, E 14, E 15

68

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 13

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße (Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-3

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen. Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘ t r i st i s‘ , Ulme - Ulmus hollandi ca‚ Gr oenevel d‘ . Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.

Umfang: 34 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:  X 

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 14, E 15

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

69

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 14

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

entlang von Wegen in der Leineaue bei Marienwerder (Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/26, 2 - 22/4 und 1 - 59/16)

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-4

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: Acker. Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen. Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.

Umfang: 27 Stück Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 15

70

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

Maßnahmenblatt

E 15 ( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

südlich des Klosterforstes Marienwerder (Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)

Konflikt

Nr.: K 1

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-4

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: Acker. Maßnahme: Pflanzung eines flächigen Gehölzbestands mit gestuftem Waldrand (in Anlehnung an Maßnahme A 23 Laubwald). Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Frühe Traubenkirsche (Prunus padus), VogelKirsche (Prunus avium). Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.

Umfang: 1,6 ha Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

71

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 16

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße (Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)

Konflikt

Nr.: K 4

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand Ziergebüsch. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-3

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten. Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter. Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung. Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.

Umfang: 579 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 8, A 10

72

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 17

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland (Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/1)

Konflikt

Nr.: K 3

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand mesophiles Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-4

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: Acker. Maßnahme: Pflanzung eines mesophilen Gebüschs. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna und Hunds-Rose –Rosa canina. Weitere Gehölzarten sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.

Umfang: 344 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

73

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 18

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

ehemalige Kleingartensiedlung an der B 6 in der Leineaue in Stöcken (Gemarkung Stöcken, Flur 005 - 131/5)

Konflikt

Nr.: K 2

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - mittelalter Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-5

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: gehölzarme Kleingartensiedlung. Maßnahme: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.

Umfang: 3.000 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 19

74

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 19

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

an der B 6 in der Leineaue in Herrenhausen (Gemarkung Herrenhausen, Flur 006 - 15/89)

Konflikt

Nr.: K 2

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - mittelalter Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-6

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen. Ausgangszustand: Intensivgrünland. Maßnahme: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.

Umfang: 1.000 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 18

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

75

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 20

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

aufGr ünf l äche„ Wachs bl ei che“naheDei s t er k l ei s el (Gemarkung Linden, Flur 22 - 39/10)

Konflikt

Nr.: K 5

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust eines Gehölzbestands –jüngerer Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-2

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten. Ausgangszustand: Scherrasen. Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder Sambucus nigra.

Umfang: 400 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.

Durchführung der Maßnahme:  X 

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 19

76

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

E 21

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

südlich des Klosterforstes Marienwerder (Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)

Konflikt

Nr.: K 3

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von Ruderalgebüschen. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-4

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten. Ausgangszustand: Acker. Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Hunds-Rose –Rosa canina, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder Sambucus nigra.

Umfang: 1.159 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

___________________________________________________________________________________________________

Bezeichnung der Baumaßnahme

77

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A 22

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland (Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/1)

Konflikt

Nr.: K A

Abb. Nr.: 6-1, 6-2, 6-3

Beschreibung: mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen –Gehölzbestände des Weidenauwalds.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-4

Ziele: Ausgleichspflanzung - Kompensation der Gehölzbeeinträchtigungen. Ausgangszustand: Acker. Maßnahme: Pflanzung eines Weiden-Auwalds. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Silber-Weide - Salix alba, Bruch-Weide - Salix fragilis, Purpur-Weide - Salix purpurea, Korb-Weide - Salix viminalis und Mandel-Weide - Salix triandra, Esche – Fraxinus excelsior. Für die Weidenpflanzungen sind Steckhölzer aus benachbarten Beständen zu verwenden. Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.

Umfang: 300 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A 23

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

südlich des Klosterforstes Marienwerder (Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)

Konflikt

Nr.: K A

Abb. Nr.: 6-1, 6-2, 6-3

Beschreibung: mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen –Gehölzbestände des Hartholzauwalds.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-4

Ziele: Ausgleichspflanzung - Kompensation der Gehölzbeeinträchtigungen. Ausgangszustand: Acker. Maßnahme: Pflanzung eines standorttypischen Laubwaldes mit gestuftem Waldrand. Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Hainbuche - Carpinus betulus, Frühe Traubenkirsche (Prunus padus), Vogel-Kirsche (Prunus avium). Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern. Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.

Umfang: 10.800 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

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Maßnahmennummer

Hochwasserschutz in Hannover Vorlandabgrabungen an der Ihme

A 24

Maßnahmenblatt

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )

Lage der Maßnahme:

ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße (Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)

Konflikt

Nr.: K V

im Bestands- und Konfliktplan

Blatt Nr.: 1, 2

Beschreibung: Verlust von Böden durch Versiegelung/ Überbauung.

 nicht ausgleichbare Beeinträchtigung

MAßNAHME

zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Beschreibung/Zielsetzung:

Abb. Nr.: 13-3

Ziele: Entwicklung ungestörter Böden durch Entsiegelung. Kompensation der Versiegelung von Böden. Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter. Maßnahme: Bodenaufwertung durch Abriss von Gebäuden und versiegelnden Deckschichten. Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken, Andeckung der Fläche mit Oberboden und Ansaat standortgerechter Landschaftsrasen-Mischungen (möglichst regionaler Herkunft).

Umfang: 2.050 m² Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept): Extensivpflege (Mahdhäufigkeit maximal drei- bis viermal pro Jahr), um die Ausbildung auch artenreicherer Bestände zu fördern. Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel.

Durchführung der Maßnahme:   X

Zeitpunkt:

vor Beginn der Bauarbeiten .......................................................................................... im Zuge der Bauarbeiten .......................................................................................... nach Abschluss der Bauarbeiten .......................................................................................... Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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13. Abbildung zu den Maßnahmen außerhalb des Lageplanes der landschaftspflegerischen Maßnahmen In Ergänzung zu den Darstellungen in Karte 2 (Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) stellen die nachfolgenden Abbildungen die Lage der Maßnahmen dar, die außerhalb der in Karte 2 dargestellten Flächen liegen. Die Abb. 13-3 stellt zudem den Biotopbestand des ehemaligen Werkhofes an der Culemannstraße dar, auf dessen Grundlage die Planung für eine Grünflächengestaltung erfolgen soll.

Umgebungskarte 1: 100 000 © Landeshauptstadt Hannover, Geoinformation, 2005

Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen

Abb. 13-1:

Übersicht über die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen (Maßstab 1 : 50 000, eingenordet).

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bestand: Scherrasen Maßnahme E 12: Pflanzung von Laubbäumen Maßnahme E 20: Anlage einer Strauchpflanzung (rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke, grüne Schraffur: für die Maßnahmen vorgesehene Fläche)

Abb. 13-2:

Flächen für die Maßnahmen E 12, und E 20 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Grundlage: Biotoptypenkartierung des Verfassers vom Sommer 2009.

Abb. 13-3:

Biotopbestand auf dem ehemaligen Werkshofgelände an der Culemannstraße (Maßstab 1 : 2 500, eingenordet).

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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83

Bestand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter Maßnahme E 13: Pflanzung von Laubbäumen Maßnahme E 16: Anlage einer Strauchpflanzung Maßnahme A 24: Bodenaufwertung durch Abriss von Gebäuden und versiegelnden Deckschichten (rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke, grüne Schraffur: für die Maßnahmen vorgesehene Fläche)

Abb. 13-4:

Flächen für die Maßnahmen E 13, E 16, A 24 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bestand: Acker Maßnahme E 14: Pflanzung von Laubbäumen Maßnahme E 15: Pflanzung eines flächigen Gehölzbestands Maßnahme E 17: Pflanzung eines mesophilen Gebüschs Maßnahme E 21: Anlage einer Strauchpflanzung Maßnahme A 22: Pflanzung eines Weiden-Auwalds Maßnahme A 23: Pflanzung eines standorttypischen Laubwaldes (rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke)

Abb. 13-5:

Lage der Maßnahmen E 14, E 15, E 17, E 21, A 22, A 23 (Maßstab 1 : 10 000, eingenordet).

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bestand: gehölzarme Kleingartensiedlung Maßnahme E 18: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes (rote Linie: Umgrenzung des Flurstücks)

Abb. 13-6:

Lage der Maßnahme E 18 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bestand: Intensivgrünland Maßnahme E 19: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes (rote Linie: Umgrenzung des Flurstücks)

Abb. 13-7:

Lage der Maßnahme E 19 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).

Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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14. Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat auf der Grundlage eines Entwurfes des landschaftspflegerischen Begleitplanes am 22.10.2009 zum Vorhaben eine gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG abgegeben. Diese Stellungnahme wird nachfolgend wiedergegeben. Hinweise zu dieser Stellungnahme finden sich in Kap. 3.3.

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - Landschaftspflegerischer Begleitplan

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