Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe

1 Grundwissen Wirtschaft und Recht – 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begre...
Author: Brit Lenz
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Grundwissen Wirtschaft und Recht – 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber. Diese Knappheitssituation verlangt von uns, Entscheidungen zu treffen. Damit diese wirtschaftlich zweckmäßig (rational) sind, ist es notwendig, sinnvolle Kriterien für die Entscheidung heranzuziehen. Wirtschaftliches Handeln nach dem ökonomischen Prinzip besteht darin, das Verhältnis von Input und Output zu optimieren, indem man entweder den Output bei gegebenem Input maximiert (Maximalprinzip) oder den Input bei gegebenem Output minimiert (Minimalprinzip). Nachhaltigkeitsprinzip: Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt werden. Kriterien einer nachhaltigen Konsumentscheidung: ökonomische

Nachhaltigkeit

ökologische

soziale

Wozu brauchen wir Geld? Da Menschen nicht alle Güter des täglichen Bedarfs selbst produzieren, müssen sie Güter und Dienstleistungen untereinander tauschen. Deshalb wurde Geld als allgemein anerkanntes Tauschmittel entwickelt. Inflation: Bei einer Zunahme der Geldmenge (oder einer Abnahme der Gütermenge) kommt es zu einem Kaufkraftverlust des Geldes, das Preisniveau steigt. Zahlungsarten: Barzahlung: Darunter versteht man die sofortige Übergabe von Bargeld, d.h. Münzen und Banknoten. Bargeldlose Zahlung: z.B. Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Electronic-Cash-Verfahren, Kreditkartenzahlung

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Auswahl geeigneter Zahlungsarten mit Hilfe folgender Kriterien: Sicherheit

Bequemlichkeit

Kosten

Kriterien einer rationalen Anlageentscheidung („magisches Dreieck“): Sicherheit

Rentabilität

Liquidität

Warum gibt es verschiedene Berufe? Durch Arbeitsteilung und Spezialisierung können Menschen ihre unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen so einsetzen, dass der gesellschaftliche Wohlstand maximiert wird ( Wirtschaftlichkeitsprinzip). Durch Berufsbildung und Berufsspaltung entwickeln sich ständig neue Berufe.

Phasen der Berufswahl: Informationsphase (Informationsbereiche, Informationsquellen)

Entscheidungsphase (Informationen auswerten, didaktischer Bleistift/Entscheidungsmatrix als Hilfe)

Verwirklichungsphase (Stellensuche, vollständige Bewerbung, evtl. Einstellungstests, Assessmentcenter und Vorstellungsgespräch)

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9.2 Rechtliches Handeln der privaten Haushalte Wozu brauchen wir rechtliche Regelungen? Indem der Mensch seine eigenen Interessen verfolgt, kommt er unvermeidbar mit den Interessen und Bedürfnissen anderer Menschen in Konflikt. Das Recht erfüllt hierbei folgende Funktionen: • Ordnungsfunktion: Rechte und Pflichten des Einzelnen werden möglichst klar geregelt und schaffen so Regeln für ein geordnetes Zusammenleben. • Schutzfunktion: Die Rechtsordnung schützt besonders die Rechte Schwächerer, z.B. der Minderjährigen. • Friedensfunktion: Das Gewaltmonopol des Staates schafft Frieden, da keine Selbstjustiz erlaubt ist. Rechtliche Regelungen erlauben dem Einzelnen, seine Umwelt in unterschiedlicher Weise zu gestalten, z.B. im Rahmen der Kaufhandlung:

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Eigentum und Besitz:

Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen

Pflichtverletzungen im Überblick

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Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels

Rechtliche Fähigkeiten: • Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; • Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu können; • Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für sich für unerlaubte Handlungen schadensersatzpflichtig zu machen; • Strafmündigkeit: Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung strafrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Rechtsfähigkeit (mit Vollendung der Geburt) § 1 BGB Geschäftsunfähigkeit beschränkte Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit (0-6 Jahre) (7-17 Jahre) (ab 18 Jahren) §§ 104, 105 BGB grundsätzlich Zustimmung des gesetzlichen WE wirksam WE nichtig Vertreters nötig: entweder Einwilligung vorab § 107 BGB oder Genehmigung nachträglich § 108 BGB Ausnahmen: - lediglich rechtlicher Vorteil durch das RG § 107 BGB - Taschengeldparagraph § 110 BGB

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Methode: Das Arbeiten mit Paragraphen (Die Subsumtion)

Um richtig subsumieren zu können, ist es zunächst wichtig, Textstellen in Paragraphen eindeutig benennen zu können. Dies ist die sogenannte Zitierweise. Der Aufbau von einer Rechtsnorm (dies kann ein Paragraph sein, z.B. im BGB, oder ein Artikel, z.B. Grundgesetz) ist immer ähnlich. Auch wenn nicht in jeder Rechtsnorm alle Elemente vorkommen, so ist die Hierarchie: -

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der Paragraph / der Artikel der Absatz (wenn es nur einen Absatz gibt, entfällt diese Kategorie) der Satz (hier werden die Sätze einfach durchnummeriert – s. z.B. § 312b, Abs. 4, Satz 2 (kursiv gedruckt!) – wenn es nur einen Satz in dem Absatz / dem Paragraphen gibt, wird nicht nummeriert) die Nummer (untergliedert die Sätze!)

Nehmen wir an, dass wir auf einer Kaffeefahrt ein deutlich überteuertes Topfset erworben haben und uns dies nun Leid tut. Wenn es sich bei der Kaffeefahrt um einen „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag“ handelt, haben wir möglicherweise ein Rücktrittsrecht. § 312b BGB Abs. 1 Nr. 4 legt fest, ob so ein Vertrag vorliegt. Um das zu überprüfen, müssen alle Kriterien am Fallbeispiel überprüft werden. Sie heißen „Tatbestandsmerkmale“. Im Text des Paragraphen sind sie unterstrichen: § 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge, 1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, 3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder 4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen. Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. (2) Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

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Es muss ein geschlossener Vertrag vorliegen. Der Vertrag muss auf einem Ausflug geschlossen worden sein. Der Ausflug muss von dem Unternehmer (oder mit seiner Hilfe) organisiert worden sein. Der Zweck des Ausflugs muss aus Sicht des Unternehmers die Werbung für den Verkauf von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung gewesen sein. Die Absicht des Unternehmers muss auch der Abschluss von Verträgen gewesen sein.

Wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt eine „Rechtsfolge“ ein, nämlich die Einstufung des Vertrags als „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen“. Wenn das der Fall ist (bei Kaffeefahrten ist das regelmäßig so), dürfen wir nach § 312g und § 355 BGB binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen, ganz ohne die Angabe von Gründen. Es kann also wichtig sein, festzustellen, ob ein solcher Vertrag vorliegt, weil Verträge sonst grundsätzlich bindend sind und man es sich nicht einfach anders überlegen kann. Häufiger Fehler: Beim Prüfen aller Tatbestandsmerkmale wird nicht jeweils anhand des Fallbeispiels erklärt, inwiefern ein Merkmal erfüllt ist. Also z.B.: „Außerdem muss der Ausflug von dem Unternehmer organisiert worden sein – das ist erfüllt“. Hier fehlt die Hälfte der Subsumtion, weil die Anwendung auf den spezifischen Beispielfall nicht gegeben ist. Besser wäre: Der Ausflug wurde von einem Unternehmer gemäß § 14 BGB, also von einer Person, die in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit organisiert, was dem Werbeprospekt, in dem zu der Fahrt eingeladen wurde, zu entnehmen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass das Fallbeispiel genügend Informationen hergibt.

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9.3 Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen Warum müssen Unternehmen wirtschaften? Unternehmen stehen vor einer ähnlichen Problematik wie private Personen. Es stehen ihnen nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Um diese optimal ausnutzen zu können, müssen rationale Entscheidungen getroffen werden. Diese zielen darauf ab, den Input (Aufwand) bei gegebenem Output zu minimieren oder den Output (Ertrag) bei gegebenem Input zu maximieren (Wirtschaftlichkeitsprinzip).

Entscheidungen bei der Gründung von Unternehmen: • •

Kriterien bei der Gründung eines Unternehmens: z.B. Marktchancen, Finanzierung, persönliche Voraussetzungen, Standortwahl Wahl der Rechtsform: Die Rechtsform ist u.a. ein Gestaltungsmittel, um die persönliche Haftung der Eigentümer zu begrenzen:

Entscheidungen bei der Produktion: •

Kombination der knappen Produnktionsfaktoren: Arbeit/Wissen, Boden, Kapital sollen so miteinander kombiniert werden, das dass optimale Produktionsergebnis entsteht (Wirtschaftlichkeitsprinzip).



Arbeitsteilung und Spezialisierung als Grundlage für die effiziente Nutzung von Ressourcen. Um die einzelnen Schritte, die sich aus der Arbeitsteilung ergeben, koordinieren zu können, muss man sie in der logisch und zeitlich richtigen Abfolge darstellen. Derartige Ereignisketten bezeichnet man als Geschäftsprozesse.

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Das Rechnungswesen als Grundlage wirtschaftlichen Handelns im Unternehmen: Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Aufbau einer Bilanz:

Die Erfolgsrechnung zeigt durch Gegenüberstellen von Aufwand und Ertrag den Erfolg eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum (z.B. einem Geschäftsjahr). Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital, ein Verlust verringert es. Aus der Erfolgsrechnung kann man erkennen, ob das Unternehmen wirtschaftlich gehandelt hat; sie ist damit Informationsbasis für weitere Entscheidungen. Die Kennzahl der Rentabilität überprüft, ob die unternehmerischen Entscheidungen nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip erfolgt sind. Dabei wird der Erfolg ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt.

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