Globale QHSE Politik. Global. Geltungsbereich: Global QHSE Team. Autor:

Globale QHSE Politik Geltungsbereich: Global Autor: Global QHSE Team Freigegeben durch: Executive Board Gültig ab: 01.08.2017 Speicherort: I...
Author: Irma Buchholz
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Globale QHSE Politik

Geltungsbereich:

Global

Autor:

Global QHSE Team

Freigegeben durch:

Executive Board

Gültig ab:

01.08.2017

Speicherort:

Intranet

Vertraulichkeit:

Public



Gültig bis:

Before printing think about your responsibility for the ENVIRONMENT

31.07.2018

Global QHSE Policy

Version 2.0

21.07.2017

Historie Datum

Version

Autor (Name)

Änderungen

29.02.2016

1.0

P.Stein, D.Huelemeyer, T.Juechter

Erste Ausgabe

28.02.2017

1.1

T.Juechter

21.07.2017

2.0

D.Huelemeyer, T.Juechter, S.Mathur

„Energie“ als Begriff hinzugefügt; Verweise auf UNGC entfernt Ausgabe in neuem Layout; Hinzunahme von Energie-bezogenen Hinweisen, die für die ISO 50001 erforderlich sind; Richtlinie Fahr- und Steuertätigkeiten erweitert um Aspekte der Straßenverkehrssicherheit

Inhaltsverzeichnis 1.

Zweck der Richtlinie / Grundsätzliches ............................................................................................................................................. 3

2.

Weitere Richtlinien ................................................................................................................................................................................. 4 2.1.

Mindeststandard ........................................................................................................................................................................... 4

2.2.

Verantwortlichkeiten ..................................................................................................................................................................... 4

2.3.

Arbeitsumgebungs-Politik ........................................................................................................................................................... 5

2.4.

Erste Hilfe Richtlinie ...................................................................................................................................................................... 7

2.5.

Missbrauch von Drogen Richtlinie ............................................................................................................................................. 8

2.6.

Richtlinie Fahr- und Steuertätigkeiten ....................................................................................................................................... 9

2.7.

Abfallrichtlinie .............................................................................................................................................................................. 10

2.8.

Gefahrstoff Richtlinie .................................................................................................................................................................. 10

2.9.

Richtlinie Unternehmensverantwortung (CSR) ..................................................................................................................... 11

Definitionen Eine verpflichtende Vorgabe / Aktivität. Ein Vorschlag zur Umsetzung von Best Practice.

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1.

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Zweck der Richtlinie / Grundsätzliches

Geltungsbereich: Diese Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz-, Umwelt- und Energiepolitik gilt für alle eigenen Hellmann Häuser, Partnerunternehmen, Lieferanten und Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter und alle weiteren Interessengruppen verpflichten sich den QHSE Richtlinien zu folgen und danach zu handeln, um ein sicheres und geschütztes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung unserer Managementsysteme und Prozesse und diese zu einem Gesamtkonzept zu kombinieren, so dass wir als Organisation in der Lage sind, als eigenständige Einheit mit vereinheitlichten Zielen zu arbeiten (Integriertes Management System). Wir, in der Hellmann Familie, verpflichten uns: 









Zur ständigen Verbesserung unseres Integrierten Management Systems und … o

Qualität: der Kundenzufriedenheit und Prozessstandardisierung, Dokumentation und Service-Leistung

o

Arbeits- und Gesundheitsschutz: der Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz

o

Umwelt: den Folgen für die Umwelt, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

o

CSR (Corporate Social Responsibility): dem Beitrag für alle interessierten Kreise

Zum Schutz der… o

Qualität: Waren unserer Kunden, Informationen und Infrastruktur

o

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Sicherheit aller Personen, die am, im oder auf Hellmann Betriebsgeländen arbeiten (einschließlich Angestellte, Besucher, Unternehmer etc.)

o

Umwelt: Umwelt, in der wir leben und arbeiten

o

CSR (Corporate Social Responsibility): (z. B. Internationale Arbeitsorganisation)

Menschenrechte

und

internationale

Arbeitsnormen

Zum Vermeiden von… o

Qualität: fehlerhaften (Dienst-)Leistungen

o

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitsunfällen und Krankheiten

o

CSR (Corporate Social Responsibility): Korruption und Bestechung

Zum Reduzieren von … o

Umwelt: Verschmutzung und Energieverschwendung

o

Energie: dem allgemeinen Energieverbrauch

zur Einhaltung aller national und international gültigen gesetzlichen Regelungen sowie der Hellmann Richtlinien und Stakeholder Anforderungen in Bezug auf QHSE-bezogenen Fragestellungen

Um diese Richtlinie aktuell und gültig zu halten, wird sie regelmäßig überprüft. Änderungen werden ausschließlich im Ermessen von Hellmann vorgenommen. Zur Information unserer Mitarbeiter und anderer Stakeholder zu den Inhalten dieser Politik wird diese im Hellmann Intranet und auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht. Das Unternehmen verpflichtet sich alle notwendigen Informationen und Ressourcen bereitzustellen, die notwendig sind um die strategischen und operativen Ziele des Managementsystems zu erreichen.

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Weitere Richtlinien

QHSE und Corporate Social Responsibility (CSR) mögen nicht elementarer Bestandteil unseres täglichen Lebens sein, sie sind aber tief verwurzelt in unserer F.A.M.I.L.Y – DNA und daher ein elementarer Bestandteil für ein familiengeführtes Unternehmen. First, People First All About The Customer, Always Making It Work Better, Everyday Innovation and Entrepreneurship

System für Gesundheit & Arbeitssicherheit (OHSAS 18001) Qualitätsmanagement (ISO 9001) Durch ein integriertes Management System überprüfen und verbessern wir ständig unsere QHSE-verbundenen Abläufe und Prozesse. Dies schafft Raum für neue und innovative Ideen

Live Sustainability

Umweltschutz (ISO 14001), Energiemanagement (ISO 50001) und CSR

You And Me

Diese Richtlinie dient nicht nur als Leitfaden, wie man die Sicherheit eines jeden Einzelnen gewährleistet, sondern zeigt die Auswirkungen jeder Handlung auf die gesamte Hellmann Familie

2.1. Mindeststandard Die in diesem Kapitel aufgeführten Richtlinien beschreiben den Mindeststandard des QHSE Systems, den wir von all unseren Mitarbeitern erwarten. Alle nationalen Gesetze und Vorschriften, die den Inhalt dieser Richtlinie überschreiten, müssen zwingend eingehalten werden. Der Mindeststandard aus dieser QHSE Politik definiert zudem einen Rahmen für das Bilden von strategischen und operativen Zielen. Eigene Zielsetzungen müssen an den Inhalten der Politik ausgerichtet sein und definieren den lokalen Standard anhand von standortspezifischen Gegebenheiten.

2.2. Verantwortlichkeiten Die Ländermanager sind verantwortlich dafür, dass diese Standards und Verpflichtungen eingeführt, kommuniziert und in ihrem Land umgesetzt werden.

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2.3. Richtlinie Arbeitsumgebung Zweck: Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass jede Arbeitsumgebung sicher ist und regelmäßig geprüft wird, um Mitarbeiter und das Firmeneigentum zu schützen. Mindestanforderungen an alle Gebäude: Qualität Als Logistikunternehmen tragen wir für einen bestimmten Zeitraum Sorge für die Waren unserer Kunden. Es muss sichergestellt sein, dass Kundeneigentum unter Einhaltung von Vorgaben zu      

Temperatur Feuchtigkeit Licht Stapelbarkeit Sicherheit und allen anderen Vorgaben (insbesondere Kunden-spezifische)

in unseren Lägern (und denen externer Dienstleister) angemessen gelagert und behandelt wird. Arbeits- und Gesundheitsschutz Notfälle wie Unfälle mit Chemikalien, Feuer etc. sind zu jeder Zeit zu verhindern. Um im Notfall entsprechend zu handeln, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:    

Ausreichend vorhandene Notausgänge, die deutlich markiert und sichtbar sein müssen Ausreichend vorhandene Feuerlöscher, die gewartet und leicht zugänglich sein müssen Ein deutlich erkennbarer Sammelplatz Durchführung von Evakuierungsübungen (min. 1 x pro Jahr)

Sollte vor Ort kein Brandschutzbeauftragter ausgebildet sein, müssen die Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden. Es müssen angemessene Pausen-Räume für die Mitarbeiter vorhanden sein. Diese müssen sauber, vom Arbeitsbereich getrennt und hinreichend mit Tischen, Stühlen etc. ausgestattet sein. Darüber hinaus muss eine ausreichende Anzahl von funktionstüchtigen Sanitäranlagen mit Zugang zu sauberem Trinkwasser in allen Lager- und Bürogebäuden vorhanden sein. Feuer stellt eine erhebliche Gefahr für Gebäude dar und die Folgen des Rauchens auf die Gesundheit sind erwiesenermaßen negativ. Daher muss das Rauchverbot in jeder Niederlassung eingehalten werden. Das Rauchen innerhalb unserer Bürogebäude und Lagerhäuser ist ausdrücklich verboten. Rauchen ist lediglich in den dafür vorgesehenen Raucher-Zonen erlaubt, solange diese sich nicht innerhalb unserer Bürogebäude oder Lagerhäuser befinden. Sämtliche Arbeitsplätze müssen gut belüftet sein, um die Gesundheit der Mitarbeiter, Maschinen und Ausstattung zu schützen. Sauberkeit und Ordnung sind der erste Schritt zur Vermeidung von Unfällen. Um Stolperfallen zu verhindern, ist es wichtig die Fußböden jederzeit frei zu halten. Es ist umso wichtiger, dass sich alle Gebäude stets in einem sauberen und sicheren Zustand befinden.

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Um die Gefahren bei der Arbeit zu minimieren, müssen alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich hinsichtlich der relevanten Gefahren und QHSE Verfahren unterwiesen werden. Der Nachweis der jährlichen Unterweisung muss für jeden Mitarbeiter in schriftlicher Form erfolgen und dokumentiert werden (gilt auch für e-Learning). Für alle Mitarbeiter und Besucher, die Zugang zu potenziell gefährlichen Arbeitsbereichen haben, muss eine entsprechende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stehen. Diese muss ordnungsgemäß gewartet werden und zur kostenlosen Nutzung zur bereitgestellt werden. In allen Lagerhäusern sind jederzeit Sicherheitsschuhe und Warnwesten zu tragen, es sei denn es gibt eine schriftliche Vereinbarung, die eine Ausnahme definiert. Sollte in manchen Fällen eine zusätzliche Ausrüstung gem. nationalem Gesetz oder spezifischen Standardanweisungen erforderlich sein, muss diese von den Mitarbeitern getragen werden. Auch diese wird von Hellmann zur Verfügung gestellt. Zur zusätzlichen PSA gehören zum Beispiel Gehörschutz, Handschuhe, Schutzhelme, Schutzbrillen etc. Um bleibende Verletzungen durch gefährliche Flüssigkeiten zu vermeiden, muss eine Augenspülstation vorhanden sein. In der Logistik Branche stellt eine Verletzung durch ein Fahrzeug ein bedeutendes Risiko dar. Daher ist es unerlässlich Geh- und Verkehrswege einzurichten. Sämtliche Niederlassungen müssen Gehwege für Fußgänger schaffen und diese deutlich kennzeichnen.

Umwelt und Energie Wenn technisches Equipment, wie Drucker und Gabelstapler nicht regelmäßig einer Wartung unterzogen werden, kann dies unsere Umwelt und Ökobilanz gefährden. Alle Niederlassungen sind daher verpflichtet ihr technisches Equipment fortlaufend zu warten. Sollten Geräte fehlerhaft laufen, sind diese zu reparieren oder zu ersetzen. Um Papier zu sparen, sollte grundsätzlich beidseitig (Duplex) gedruckt werden. Unnötige Ausdrucke sollten vermieden werden. Zusätzlich sollte nur recyceltes Papier verwendet werden (mindestens FSC-Standard). Unzureichende Lichtverhältnisse können dazu führen, dass Menschen mögliche Gefahren auf der Arbeit nicht rechtzeitig erkennen und darauf reagieren können. Lichtquellen in Arbeitsbereichen müssen daher einen Wert von mindestens  

250 lux in Lagerumgebungen 500 lux in Büroumgebungen

erreichen. Der Einbau von LED Beleuchtung in allen Hellmann eigenen Lagerhäusern wird strengstens empfohlen.

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2.4. Erste Hilfe Richtlinie Zweck: Zweck dieser Richtlinie ist Leben zu retten, Infektionen nach Verletzungen zu vermeiden und Verletzten zu helfen, um sich nach einem Unfall schnell zu erholen. Anforderungen: Arbeits- und Gesundheitsschutz Jede Niederlassung muss sowohl über entsprechendes Erste Hilfe Material als auch qualifiziertes Personal verfügen. Daher muss eine angemessene Anzahl Mitarbeiter zum Ersthelfer benannt und regelmäßig geschult werden. Die Ersthelfer-Ausrüstung muss mindestens enthalten:

Kompresse Heft-/Wundpflaster Desinfektionsmittel Kältekompresse Bandagen Handschuhe Sterile Verbände

Sofern nationale Vorgaben zusätzliche Ausrüstung fordert, ist dies vor Ort zu befolgen. Es ist zwingend erforderlich, dass der Erste Hilfe Kasten nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß aufgefüllt wird. Darüber hinaus müssen die Erste Hilfe Kästen im Halbjahres-Rhythmus überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese angemessen befüllt sind und das Material nicht abgelaufen ist.

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2.5. Missbrauch von Drogen Richtlinie Zweck: Substanzen wie Alkohol oder Drogen können die Aufmerksamkeit und Produktivität eines Mitarbeiters beeinflussen. Ferner stellt der Mitarbeiter durch die Folgen des Konsums von Betäubungsmitteln, Chemikalien oder Alkohol ein erhöhtes Sicherheitsrisiko sowohl für seinen Arbeitsplatz als auch für seine Arbeitskollegen dar. Anforderungen: Arbeits- und Gesundheitsschutz Durch den Missbrauch von Drogen und Alkohol entstehen ernsthafte Probleme im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, weshalb Hellmann diesbezüglich eine „Null-Toleranz-Politik“ hat. Während der Arbeitszeit oder während arbeitsbezogener Veranstaltungen (innerhalb der Arbeitszeit), ist es den Mitarbeitern daher strikt untersagt, Drogen und Alkohol mit auf das Hellmann Gelände zu bringen oder zu konsumieren. Es ist ebenso jedem Mitarbeiter verboten, unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu arbeiten. Dies schließt folgende Situationen mit ein:

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Das Führen eines Privat- oder Firmenfahrzeugs zu Arbeitszwecken



Bereitschaftsdienst oder Dienst auf Abruf



Repräsentieren von Hellmann auf Geschäftsebene

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2.6. Richtlinie Fahr- und Steuertätigkeiten Zweck: Diese Richtlinie hat den Zweck einen sicheren Fahrzeugbetrieb sowie geregelte Prozesse beim Laden und Entladen von Fahrzeugen zu sichern. Dies beinhaltet das Führen von LKW, Dienstwagen, Staplern und anderen Flurförderfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Hellmann Einrichtungen. Zusätzlich regelt diese Richtlinie Maßnahmen zum Minderung von Risiken bei der Nutzung von Fahrzeugen bei der Arbeit. Anforderungen: Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Fahrer eines Fahrzeugs (Gabelstapler, Lkw, Firmen-Pkw, etc.) ist verpflichtet bei allen Fahrten im, am oder auf dem Firmengelände, einen Sicherheitsgurt und angemessenes, festes Schuhwerk zu tragen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nach einem Führerscheinentzug ist streng verboten. Ein Führerscheinentzug ist unverzüglich dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden. Der Fahrer muss ggf. nachgeschult/unterwiesen werden. Beim Einlegen von Pausen sind nach Möglichkeit bewachte Parkplätze aufzusuchen. Fahrstrecken, Pausenzeiten und insbesondere Übernacht-Stopps sind im Vorwege zu planen. Im Fall von außerplanmäßigen Stopps sollten Türen und Ladevorrichtungen verschlossen bleiben. Es ist wichtig, dass im Hinblick auf Sicherheit im Straßengüterverkehr klare Anweisungen gegeben werden. Nationale und internationale Vorschriften (sofern anwendbar) müssen allen im Transport beteiligten Personen bekannt sein und von diesen verstanden werden. Instruieren Sie das Fahrpersonal und geben Sie transportbedingte Instruktionen weiter (Checklisten, Sicherheitsrichtlinien, Unfallmerkblätter etc.) Umwelt und Energie Jedes Fahrzeug muss regelmäßig überprüft und gewartet werden. Auch der Reifendruck muss überprüft werden, denn dieser hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Bei falsch eingestelltem Reifendruck verbraucht das Fahrzeug unnötig mehr Kraftstoff und die Reifen verschleißen schneller, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Vor Schichtbeginn müssen Mitarbeiter die zugewiesenen Fahrzeuge prüfen und ggf. einen Blick in das Wartungs-Buch werfen, um etwaige Mängel des jeweiligen Fahrzeugs festzustellen. Sämtliche Hellmann-eigenen Fahrzeuge sind kraftstoffsparend und vorausschauend zu fahren. Dies reduziert nicht nur den Verbrauch von fossilen Brennstoffen, sondern trägt auch zur Verkehrssicherheit bei. Kraftstoffsparende Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (z.B. Hybrid- oder Elektroantrieb) sind Fahrzeugen mit konventionellen Motoren vorzuziehen.

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2.7. Abfallrichtlinie Zweck: Diese Richtlinie regelt den sicheren Umgang mit Abfall (Transport, Handling und Entsorgung), um Mensch und Umwelt vor dem negativen Einfluss zu schützen. Anforderungen: Umwelt und Energie Abfall muss so gelagert werden, dass von ihm kein zusätzliches Risiko für die Umwelt und / oder den Menschen ausgeht. Es ist zu gewährleisten, dass recycelbarer Abfall von nicht-recycelbarem Abfall getrennt werden muss.

2.8. Gefahrstoff Richtlinie Zweck: Diese Richtlinie dient dem sicheren Umgang mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen (Lagern, Verpacken und Transport), um zu gewährleisten, dass keine Personenschäden, Sachschäden oder Umweltschäden daraus resultieren. Anforderungen: Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefahrstoffe müssen gekennzeichnet sein und deutlich anhand der international anerkannten Symbole zu erkennen sein. Sicherheitsdatenblätter (Material Safety Data Sheets - MSDS) müssen jedem Mitarbeiter in der jeweiligen Sprache zur Verfügung stehen. Jeder Mitarbeiter, der am Umgang mit Gefahrgut/Gefahrstoff beteiligt ist, muss jährlich unterwiesen werden.

Umwelt und Energie Gefahrstoffe müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelagert werden, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden. Für den Notfall müssen in jedem Gebäude Auffangvorrichtungen vorhanden sein.

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2.9. Richtlinie Unternehmensverantwortung (CSR) Zweck: Unternehmensverantwortung ist wesentlicher Kern unserer Unternehmenswerte und unserer Unter-nehmens-DNA. Hellmann Worldwide Logistics orientiert sich an dem United Nations Global Compact (UNGC). Die zehn universell anerkannten Prinzipien sind ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und eingebunden auf allen Ebenen unseres Unternehmens Anforderungen: Menschenrechte Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte muss von jeder Niederlassung unterstützt und respektiert werden. Die Länder in denen Hellmann tätig ist, zeigen Ihr Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die örtlichen Gemeinschaften durch gemeinsame Aktionen (z. B. Umwelt-Projekte, Freiwilligen-Programme für Mitarbeiter, Unterstützung der örtlichen Schulen / Obdachlosenunterkünfte etc.)

Arbeitsnormen

Einhaltung der nationalen Gesetze und Arbeitsschutzaspekte dieser QHSE Richtlinie. Hellmann verbietet jegliche Form der Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit (nicht nur in unseren eigenen Häusern, sondern auch in denen unserer Dienstleister). Das Mindestalter für den Eintritt ins Arbeitsleben beträgt für alle Mitarbeiter 16 Jahre, wenn sie nicht explizit zu Lehrzwecken wie Ausbildung, Praktikum, interne Lehrzwecke eingestellt wurden. Hellmann lehnt jede Form von Benachteiligungen oder Diskriminierungen (oder jegliche Form unfairen Behandelns) in Beschäftigungsbedingungen aus Gründen der Rasse, Abstammung, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienstand, nationale Herkunft, Alter, Behinderung, Staatsangehörigkeit, Veteranenstatus, Wehrpflicht oder irgendeiner anderen Eigenschaft (die alle als verbotene Diskriminierungsformen bezeichnet werden) ab, da diese eine Menschenrechtsverletzung darstellen. Umwelt und Energie

Einhaltung aller nationalen Standards und aller umweltbezogenen Aspekte dieser QHSE Richtlinie. Um den Energieverbrauch und Umwelteinfluss gering zu halten sollten im Rahmen von Beschaffungsvorgängen energieeffiziente Produkte bevorzugt werden. Alle Beschaffungsmaßnahmen sollten dabei aber die lokalen Vorgaben und Policies berücksichtigen.

Anti-Korruption

Einhaltung der Vorgaben unseres Anti-Korruptions- und Antitrust Compliance Handbuchs.

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Anhang Begriffe und Definitionen Term

Definition

Krankheit*

Erkennbarer schlechter körperlicher oder geistiger Zustand, der durch die Aufnahme von Arbeit oder arbeitsbezogenen Tätigkeiten entsteht oder sich dadurch verschlechtert.

Unfall*

Arbeitsbedingtes / arbeitsbedingte Ereignis(se), das (die) eine Verletzung, Krankheit (ungeachtet des Schweregrades) oder Todesfall zur Folge hat (haben) oder zur Folge haben könnte.

Integriertes System

Management-

Ein Integriertes Management-System (IMS) kombiniert sämtliche Systeme und Prozesse zu einem Gesamtkonzept, so dass eine Organisation in der Lage ist, als eigenständige Einheit mit vereinheitlichten Zielen zur Vereinfachung von Abläufen zu arbeiten.

Menschen am Arbeitsplatz

Menschen, die sich auf dem Hellmann Gelände befinden, einschließlich Arbeitnehmer, Vertragspartner, Kunden, Besucher, etc.

Interessengruppen*

Als Interessengruppen bezeichnet man diejenigen, die ein persönliches Interesse an den Zielen einer Organisation haben.

Fahrzeuge

Dienstfahrzeuge, einschließlich Firmen-Pkw, Gabelstapler, Lkw, während der Arbeitszeit gemietete Pkw, etc.

Arbeitsplatz*

Als Arbeitsplatz bezeichnet man einen Ort, an dem arbeitsbezogene Tätigkeiten unter der Leitung der Organisation durchgeführt werden.

*BSI British Standards - BS 18004: 2008 Guide to achieving effective occupational health and safety performance, London