Kunst und Bau – Erweiterung Volksschule Bethlehemacker, Bern Kunst und Bau, Studienauftrag Kunstschaffende Programm zum Auswahlverfahren, Oktober 2017
Version g (07.11.2017)
Meier Leder Architekten AG
Projekt Adresse
Gesamtsanierung und Ersatzneubau Volksschule Bethlehemacker Kornweg 101-113, 3027 Bern
Auftraggeber / Wettbewerbsveranstalterin
Hochbau Stadt Bern Bundesgasse 33, 3011 Bern T 031 321 76 35
Projektverfasser
Meier Leder Architekten AG Stadtturmstrasse 19 5400 Baden T 056 204 96 96
Erweiterung Volksschule Bethlehemacker
Kunst und Bau
Oktober 2017
Inhaltsverzeichnis 01
Projektinformation
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Übersicht / Situation
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Organisatorisches
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Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
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Projektbeschrieb
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Genehmigung
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Planunterlagen und Anhang
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Kunst und Bau
Erweiterung Volksschule Bethlehemacker
Oktober 2017
01 Projektinformation
Ausgangslage
Standort Neubau
Termine
Flächen nach SIA 416
Kosten in CHF
Die Schulanlage Bethlehemacker besteht aus fünf ähnlichen Pavillons, die zwischen 1952 und 1959 in drei Etappen errichtet wurden. In einer ersten Etappe entstanden zwei identische Klassentrakte (Nr. 105 und 107), ein Ne‐ bentrakt mit Spezialräumen und Hauswartwohnung (Nr. 109) sowie eine Turnhalle (Nr. 111). Die zweite und dritte Etappe (1955 und 1959) erweiter‐ ten die Anlage um je einen gleichartigen Klassentrakt (Gebäude 101 und 103). Ende der 1960er Jahre wurde durch das gleiche Architektenpaar, Oskar und Claire Rufer, das Gebäude Nr. 113 erstellt und der Turnhallentrakt erwei‐ tert. Die Schulanlage ist bis auf das Gebäude Kornweg 113 sowie die Erweite‐ rung Nr. 111 als erhaltenswert eingestuft, der Aussenraum ist von denkmal‐ pflegerischem Interesse. Nach der derzeit laufenden Gesamtüberarbeitung des kantonalen Bauinventars sollen die Bauten zu «schützenswert» aufge‐ stuft werden. Das Schulhaus Kornweg 113 hat wesentliche strukturelle und bautechnische Mängel und ist zudem schadstoffbelastet, (PCB und Asbest). Durchgeführte Studien haben gezeigt, dass eine Sanierung nicht sinnvoll ist. Aufgrund der stetig steigenden Schülerinnen‐ und Schülerzahlen führte Hochbau Stadt Bern 2016 einen offenen Architekturwettbewerb für einen Er‐ satzneubau auf dem Areal der Schulanlage der Volksschule Bethlehemacker durch. Das Preisgericht empfahl der Wettbewerbsveranstalterin einstimmig, die Verfassenden des Projekts „MON ONCLE“, Team Meier Leder Architekten AG, mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen. Im März 2017 haben Bauherrschaft und Eigentümerin beschlossen, statt ei‐ ner späteren zweiten Sanierungsetappe die Gesamtsanierung der Anlage vor‐ zuziehen und in das laufende Projekt aufzunehmen. Kornweg 113, 3027 Bern Parzelle Nr. 1636 4. Quartal 2019 Baukredit 3. Quartal 2020 Etappe 1 Baubeginn Etappe 2 3. Quartal 2022 Etappe 1 3. Quartal 2022 Bauende Etappe 2 3. Quartal 2023 Geschossflächen GF Neubau 4‘453 m² Bestand insgesamt 7’285 m² Gebäudevolumen GV Neubau 17‘512 m³ Bestand insgesamt 26‘288 m³ Total Anlagekosten Neubau CHF ca. 25‘000‘000
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02 Übersicht / Situation
Abbildung 1: Situationsplan Bern‐West mit Standort Volksschule Bethlehemacker Abbildung 2: Orthophoto Umgebung der Volksschule Bethlehemacker
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Abbildung 3: Situationsplan der Parzelle mit den Perimeter A, B und C (siehe Kapitel 4: Rahmenbedingungen)
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03 Allgemeine Bestimmungen
Grundsätze Kunst und Bau
Veranstalterin
Hochbau Stadt Bern nimmt bei allen Bauvorhaben einen Betrag von 1% der wertvermehrenden Gebäudekosten im Kostenvoranschlag auf und realisiert damit wo geeignet und Sinnvoll ein Kunst‐und‐Bau‐Projekt im Sinne der Kultur‐ politik der Stadt Bern. In diesem Budgetbetrag sind alle Aufwendungen für den künstlerischen Beitrag enthalten: ‐ Auswahlverfahren ‐ Aufwand Preisgericht ‐ Honorare der Kunstschaffenden ‐ Nebenkosten ‐ Ausführungskosten des Werks, inkl. allfälliger Nebenleistungen Dritter. ‐ Ausstellung und Vermittlung der Kunst Hochbau Stadt Bern (HSB) führt ein zweistufiges Auswahlverfahren für Kunst‐ schaffenden durch. Veranstalterin / Wettbewerbssekretariat: Hochbau Stadt Bern, Douwe Wieers Bundesgasse 33, 3011 Bern
[email protected] Tel 031 321 76 35
Beurteilungsgremium
Sachbeurteilung Douwe Wieers Sebastian Teuscher Andreas Wyss
Projektleiter, Hochbau Stadt Bern (Vorsitz) Schulleiter, Vertreter VS Bethlehemacker Portfoliomanager Immobilien Stadt Bern
Fachbeurteilung Ronny Hardliz Petra Köhle Sabina Lang Martin Leder
Vertretung Kunstkommission Bern Künstlerin Künstlerin / Gastjurorin Endpräsentation Generalplaner, Architekt
Experten (beratend ohne Stimmrecht) Markus Waber Denkmalpflege der Stadt Bern Laurent Erard Stadtgrün Bern Thomas Maitz SKK Landschaftsarchitekten Noch zu bestimmen Lehrperson, Vertreterin Schule
Art des Verfahrens
Ersatz Sachbeurteilung (S) / Fachbeurteilung (F) Patrick Remund Architekt Hochbau Stadt Bern (S) Daniel Köhli Co‐Schulleiter, VS Bethlehemacker (S) Rolf Meier Generalplaner, Architekt (F) Alain Jenzer Künstler, Kunstkommission Bern (F) Der Studienauftrag Kunst und Bau wird in einem zweistufigen Auswahlverfah‐ ren durchgeführt: 1. Stufe: Präqualifikation aus offener Ausschreibung (Bewerbung) 2. Stufe: Studienauftrag mit 4‐5 Teilnehmenden aus der Präqualifikation
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Kunst und Bau
Teilnahmeberechtigung
Auswahlverfahren
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Alle eingeladenen Teilnehmer für die 2. Stufe des Studienauftrags erhalten eine Entschädigung. Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler, Künstler‐ gruppen oder Arbeitsgemeinschaften mit Künstler. Die Bildung von interdiszip‐ linären Arbeitsgemeinschaften ist zugelassen. Die Teilnehmer und Teilnehme‐ rinnen dürfen sich nur einmal bewerben. Künstlergruppen müssen ein Mitglied bestimmen, das als Ansprechperson für das Beurteilungsgremium und die Bau‐ herrschaft auftritt. Die Mitglieder des Beurteilungsgremiums, sowie Personen, die an der Vorbe‐ reitung des Studienauftrags beteiligt gewesen sind von der Teilnahme ausge‐ schlossen. Ausländische Künstler sowie im Ausland lebende Schweizer Kunstschaffende sind zugelassen. Für eine allfällige Weiterbearbeitung nach Abschluss des Ver‐ fahrens muss den Teilnehmenden die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stehen und die örtlichen Gegebenheiten bzw. die baugesetzlichen Randbedin‐ gungen bekannt sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das 2‐stufige Auswahlverfahren mit Präqualifikation umfasst die folgenden Schritte: Präqualifikation (1. Stufe) ‐ Publikation mit Einladung zur Teilnahme an Kunstschaffenden (Publikation auf der Website Visarte Schweiz und Kultur Stadt Bern) ‐ Bewerbung (siehe Inhalt der Bewerbung auf der Seite 8) ‐ Bekanntgabe ausgewählte Teilnehmer Kick‐off Meeting mit ausgewählten Kunstschaffenden (2. Stufe) ‐ Information an ausgewählte Teilnehmer ‐ Bereinigung Programm / Festlegung Termin Zwischen– und Schlussprä‐ sentation ‐ Gemeinsame Besichtigung der Schule Bethlehemacker ‐ Kennenlernen + Tischgespräche (Mittagessen) Zwischenpräsentation ‐ Präsentation und Diskussion der ersten Entwürfe, Skizzen, Ideen, Modelle, Referenzen, Angefangenes, Unfertiges, etc. im Plenum mit Jury und allen eingeladenen Kunstschaffenden. ‐ Tischgespräche (Mittagessen) ‐ Anschließende Diskussion im Plenum zu den Entwürfen ‐ Beratend werden für die Zwischenpräsentation Vertreter der Denkmal‐ pflege der Stadt Bern und der Gartendenkmalpflege (Stadt Grün Bern) ein‐ geladen. Ausstellung und Schlusspräsentation ‐ Ausstellung der Kunstprojekte in geeigneter Form ‐ Etwa eine Woche vor der Ausstellung Abgabe der Dokumentation des Ge‐ samtkonzepts in geeigneter Form (z.B. Abstract) sowie einer nachvollzieh‐ baren Kostenschätzung und Angaben zum Ausstellungsaufbau ‐ Präsentation und Diskussion mit dem Beurteilungsgremium 7
Kunst und Bau
Auswahl Kunstschaffende
Bewerbung
Unterlagen
Zutritt zum Areal
Atelierbesuch Architekt
Fragestellung
Beurteilung / Empfehlung
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Die Entwürfe sind mit dem Namen der Kunstschaffenden zu kennzeichnen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Allfällige Übersetzungen der Dokumente sind Sache der Teilnehmenden. Die eingereichten Dossiers werden von Hochbau Stadt Bern, von 2 durch die der Kunstkommission vorgeschlagenen Kunstschaffenden, sowie von den Ar‐ chitekten gesichtet. Vier bis fünf Künstler werden ausgewählt und zur Teil‐ nahme am Kunst und Bau Studienauftrag eingeladen. Mit der Teilnahme anerkennen die Kunstschaffenden die vorliegende Aus‐ schreibung sowie die Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfra‐ gen. Bewerbungen gehen per Mail oder per Post an: Douwe Wieers bis spätestens Montag 8. Januar 2018, 16.00 Uhr Inhalt der Bewerbung (Max. 8 Seiten A4 einseitig bedruckt): ‐ Angaben zur Person (Lebenslauf) ‐ Angaben zur künstlerischen Tätigkeit ‐ Motivation für die Aufgabenstellung ‐ Schriftsprache Deutsch Die Kunstschaffenden erhalten die Unterlagen gemäss Punkt 7 zur Bearbeitung des Studienauftrags. Die Unterlagen werden als pdf‐Dokumente per E‐Mail zu‐ gestellt. Während der Bearbeitungsphase des Studienauftrags ist der Zutritt zum Areal nach Rücksprache mit Hochbau Stadt Bern oder Schulleitung möglich. Die Kunstschaffenden haben die Möglichkeit, das Büro des Architekten zu be‐ suchen. Der Termin ist fakultativ und kann auf Wunsch der Kunstschaffenden anlässlich der Startsitzung vereinbart werden. Im Anschluss der Kick‐Off Meeting sind innerhalb einer Frist (siehe Termine) die Möglichkeit, Fragen bezüglich des Wettbewerbsprogramms und des Wettbe‐ werbsprozesses schriftlich an das Sekretariat zu stellen. Die Beantwortung er‐ folgt schriftlich an alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen (siehe Termine). Die Antworten sind Teil des Verfahrens. Inhaltliche Fragen (Architekt, Schule) können an der Startsitzung oder an der Zwischenpräsentation gestellt werden. Inhaltliche Fragen die nach der Fragen‐ beantwortung sollen das Wettbewerbssekretariat gestellt werden, die diese weiterleitet oder beantwortet. Anschliessend an die Ausstellung und Schlusspräsentation berät sich das Beur‐ teilungsgremium zur Auswahl eines oder mehrerer Kunstprojekte. Das Gre‐ mium gibt der Veranstalterin eine Empfehlung zur Weiterbearbeitung ab. Stich‐ entscheid bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende der Jury. Die Kunstschaffenden werden schriftlich benachrichtigt und erhalten einen Be‐ richt des Beurteilungsgremiums. Die Empfehlungen für die Weiterbearbeitung sind für den Veranstalter und für die Kunstschaffenden verbindlich. Es steht 8
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dem Beurteilungsgremium Jury auch frei, kein Projekt zur Weiterbearbeitung zu empfehlen. Es werden keine Entschädigungen für die Bewerbungen zur Präqualifikation ausgerichtet. Die eingeladenen Kunstschaffenden für die zweite Stufe werden jeweils mit ei‐ ner Zahlung in der Höhe von CHF 5'000.‐ für Aufwand, Spesen und Nebenkos‐ ten entschädigt. Das Anrecht auf die Entschädigung besteht nach der Ausstellung und Schluss‐ präsentation. Hierzu ist nach dem Termin der Schlusspräsentation eine ent‐ sprechende Rechnung mit Adresse des Wettbewerbsveranstalters vorzulegen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Entschädigung
Termine
Versand der Einladung zum Auswahlverfahren Kunst und Bau (1. Stufe) Publikation im November 2017 auf der Website Visarte, Kulturstadt Bern sowie diverse Newsletter. Die Ausschreibungsunterlagen für die 1. Stufe sind ab dem 9. November 2017 auf der Website von Visarte Schweiz zu finden. Abgabe Bewerbung Kunstschaffenden Bis Montag 8. Januar 2018, 16.00 Uhr per Mail oder per Post Per mail an:
[email protected] Per Post an: Hochbau Stadt Bern Herr Douwe Frank Wieers Bundesgasse 33 3011 Bern Bekanntgabe eingeladene Kunstschaffenden für die 2. Stufe Januar 2018, an allen Bewerberinnen und Bewerber. Versand des definitiven Programms zum Auswahlverfahren (2. Stufe) bis Montag 29. Januar 2018 per E‐Mail an alle eingeladene Kunstschaffenden Kick‐Off Meeting Montag, 19. Februar 2018, 10.00 Uhr – max. 16.00 Uhr Treffpunkt: Bern, Ort zu bestimmen Eine Einladung mit Rahmenprogramm folgt frühzeitig im Februar 2018.
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Schriftliche Fragenstellung bezüglich Wettbewerbsprogramm und Wettbewerbsprozess bis Freitag, 27. April 2018 per E‐Mail an:
[email protected] Zwischenpräsentation Mai 2018 (Termin noch zu vereinbaren) Treffpunkt: zu vereinbaren Eine Einladung mit Rahmenprogramm folgt frühzeitig im Mai 2018. Beantwortung der Fragen bezüglich Wettbewerbsprogramm und Wettbewerbsprozess ca. 1 Woche nach der Zwischenpräsentation per E‐Mail an alle Kunstschaffenden Abgabe der Dokumentation des Gesamtkonzepts Bis Freitag, 31. August 2018 bis 16.00 Uhr an das Wettbewerbssekretariat Ausstellung und Schlusspräsentation / Jurierung / Bekanntgabe des Juryent‐ scheids Anfang September 2018 (Die genauen Daten werden noch bekannt gegeben)
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4 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Aufgabenstellung
Themenwahl
Interventionsperimeter (siehe Lageplan, Bild 2)
Denkmalpflege und Gartendenk‐ malpflege
Projektbudget
Sicherheit und Vorschriften
Kunst und Bau fördert Kunst von gesellschaftlicher Relevanz, die sich auf ein de‐ finiertes Bauvorhaben bezieht und zugleich eine eigenständige Wirkung entfal‐ tet. Die Kunst oder das Kunstwerk soll die Architektur oder die Umgebung im Umfeld des betreffenden Bauwerks sinnbildend und attraktiv ergänzen. Eine in‐ tegrative Umsetzung in Bezug auf die Architektur wird vom Architekten be‐ grüsst. Die Wahl der Ausdrucksmittel ist offen, was auch Vorschläge für nicht dauerhafte oder prozessorientierte Interventionen zulässt. Die Vielfalt der Themenfelder, welche zur Ideenfindung herangezogen werden können, ist weder thematisch noch formal eingeschränkt. Auf die Nutzung als Schulanlage ist aber Rücksicht zu nehmen. Siehe auch Plan mit Perimeter A, B und C auf Seite 6 Für die Kunstschaffenden steht der Interventionsperimeter A zur Verfügung. Der Perimeter B steht für feste / dauerhafte Kunstprojekte zur Verfügung. Die Zulassung dieser Kunstprojekte im Interventionsperimeter B erfolgt nur nach Einverständnis der Denkmalpflege resp. Gartendenkmalpflege. Die Kunst‐ werke von Walter Linck befinden sich ebenfalls im Perimeter B. Der Perimeter C ist für feste / dauerhafte Kunstprojekte nicht geeignet. (Peri‐ meter C ist eine Landreserve für eine mögliche zukünftige Erweiterung der Volksschule Bethlehemacker) Die bestehenden Bauten am Kornweg 101 bis 111, sowie die komplette Umge‐ bung werden zukünftig als schützenswert im kantonalen Bauinventar aufgelis‐ tet. Für die Umsetzung des künstlerischen Projektes inklusive Honorare stehen ge‐ samthaft max. CHF 95’000 inkl. MwSt. zur Verfügung. Dieser Betrag ist als Kos‐ tendach zu verstehen und kann von den Projektverfassern für die Umsetzung ihrer Idee eingesetzt werden, unabhängig davon, ob die Arbeits‐ und Material‐ kosten ihnen selbst anfallen oder Aufträge an Dritte weitergegeben werden. Die Kunstschaffenden sollen eine Kostenschätzung des Kunstprojekts abgege‐ ben. Sollten sich Kosten des Kunstprojekts mit bauseitig vorgesehenen Ausga‐ ben überschneiden (z.B. Fundamente, Bodenbeläge, Anschlüsse für Elektrizität oder Wasser), so ist es möglich, dass ein Teil der Kosten aus dessen vorgesehe‐ nem Budget beglichen wird. Dies erfolgt jedoch nur nach Absprache im Einzelfall mit der Projektleitung Falls die Kosten es zulassen, kann das Beurteilungsgremium innerhalb vom Pro‐ jektbudget auch mehrere Kunstwerke zur Realisierung empfehlen. Die Interventionen, welche im Rahmen des Kunstprojekts durchgeführt werden, dürfen die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden. Gesetzliche Auflagen und Vorschriften hinsichtlich Brandschutz, Fluchtwegen, Absturzsiche‐ rungen und Hindernisfreiheit sind zu erfüllen. 11
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Stand Auswahlprozess zum Pro‐ jektfortschritt
Beurteilungskriterien
Eigentumsverhältnisse / Urheber‐ recht
Weiterbearbeitung / Realisierung
Würdigung / Dokumentierung
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Das Auswahlverfahren für das Kunst‐und‐Bau‐Projekt findet in derselben Zeit‐ spanne wie die Bauprojektphase statt. Es besteht dadurch auch die Möglichkeit mit dem Generalplaner bzw. mit dem Architekten in Dialog zu treten. (Siehe auch Terminprogramm in den Beilagen). Die Eingaben werden von der Jury nach den folgenden Qualitätskriterien beur‐ teilt: ‐ Künstlerische Qualität (Authentizität, gesellschaftliche Relevanz, Einzigar‐ tigkeit, Sinngehalt, Erkenntnisgewinn) ‐ Professionalität / Gesamteindruck ‐ Bezug zum Kontext, integrative Umsetzung (Architektur, Landschaft, sozia‐ les Umfeld, Geschichte) ‐ Potential ‐ Diskursrelevanz ‐ Realisierbarkeit (Kohärenz von Idee und Umsetzung) Dauerhafte Kunstprojekte oder temporäre Interventionen werden zusätzlich nach spezifischen sachlichen Kriterien (z.B. Realisierbarkeit, Beständigkeit, Un‐ terhalt) beurteilt. Die eingereichten Projekte müssen die Rahmenbedingungen (Perimeter, Kosten, Sicherheit und Vorschriften) erfüllen. Die Reihenfolge der Kriterien gilt nicht als Gewichtung. Die Entwürfe bleiben Eigentum der Kunstschaffenden und müssen nach der Aus‐ stellung bei Hochbau Stadt Bern abgeholt werden. Das realisierte Projekt geht in das Eigentum der Stadt Bern über. Das Urheberrecht liegt bei den Teilneh‐ menden. Der Veranstalter hat das Recht, alle Entwürfe und das Siegerprojekt bzw. die Siegerprojekte unter Nennung der Verfassenden zu veröffentlichen o‐ der auszustellen. Das Beurteilungsgremium gibt der Veranstalterin eine Empfehlung zur Weiter‐ bearbeitung ab. Die Veranstalterin beabsichtigt den Kunstschaffenden des zur Ausführung empfohlenen Kunstprojekts mit der Weiterbearbeitung zu beauftra‐ gen. Es kann jedoch darauf verzichtet werden, wenn die Detailprojektierung eine Kunst‐und‐Bau‐Arbeit als fraglich erscheinen lässt oder wenn mit der Bau‐ herrschaft keine Einigung über das Vorgehen erreicht werden kann. Bei einer nicht Realisierung des Bauvorhabens wird das Kunstprojekt ebenfalls nicht rea‐ lisiert. Die Mitglieder der Kunstkommission können auf Verlangen der Kunst‐ schaffenden und im Auftrag des Auftraggebers bei der Umsetzung des Projektes punktuell vermittelnd oder beratend hinzugezogen werden. Die Weiterbearbei‐ tung und Ausführung wird in einem separaten Vertrag mit Hochbau Stadt Bern geregelt. Das Kunstprojekt wird im Rahmen der Einweihung / Übergabe des Gesamtbaus öffentlich gewürdigt und übergeben. Nach der Fertigstellung des Projekts wird der Gesamtbau sowie das Kunstprojekt vom Veranstalter durch einen Fotogra‐ fen dokumentiert. Eine Prozess‐ und Realisierungsdokumentation in geeigneter Form ist Sache der Kunstschaffenden. Das Dokumentationsmaterial wird gegen‐ seitig zur Verfügung gestellt.
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05 Beschrieb Architektur / Kunst am Bau / Schulgliederung
Projektbeschrieb Neubau Verfasser : M. Leder
Städtebau und Umgebung Bern Bethlehem wird geprägt durch grosse Wohnblöcke, die in den 60er‐jahren entstanden sind und für die damalige Zeit wegweisend waren. In den Zwischen‐ räumen dazu finden sich kleingliedrige, wenig verdichtete Wohnquartiere mit grossen Gärten aus den Zwischenkriegsjahren. Eingebettet in dieses heterogene Gefüge von Gross und Klein befindet sich die Schulanlage von Oskar und Claire Rufer. Sie besticht durch eine ausgewogene Komposition aus Gebäuden, Pau‐ senplatz, grosszügigen Wiesenflächen und raumbildenden Gehölzen. Pavillons, die stirnseitig an den gegliederten Pausenplatz anschliessen, stehen fächerartig auf der grossen Rasenfläche. Etwas weniger konsequent erscheint die Stellung der beiden Turnhallen im Norden, die den Abschluss zum Wald bilden. Insge‐ samt wird eine Körnung definiert, die das Areal charakterisiert und in Wechsel‐ wirkung zur Landschaftsgestaltung verstanden wird. Der Ersatzneubau sucht weniger den Kontrast als die Kontinuität. Eine ergän‐ zende zweigeschossige Schule, die sich in das Regelwerk der bestehenden Ge‐ bäudegruppe auf dem Areal einordnet, den ostseitigen Abschluss bildet und diese zu einem neuen Ganzen vervollständigt. Analog zur behutsamen Einord‐ nung des Neubaus in das bestehende Ensemble versteht sich der Umgang mit der Landschaft als konsequente Weiterführung des fliessenden Landschaftsrau‐ mes. Der gefächerte Pausenplatz des Primarschulbereichs wird bis zum neuen Lehrgebäude fortgesetzt und übernimmt eine vermittelnde Funktion zwischen Alt und Neu. Architektur So wie bei den bestehenden Schulpavillons die vorgelagerten Eingangsüber‐ dachungen den Zugang auszeichnen, bildet die eingezogene Zugangshalle die neu interpretierte Adresse. Die eingangsseitige Überhöhung des Erdgeschosses macht die allgemeinen Räume wie Bibliothek und Tagesschule als der gesamten Schulanlage zugeordnete Räume erkennbar. Im Innern wird der Schwerpunkt auf die räumlichen und atmosphärischen Qualitäten sowie einen zweckdienli‐ chen Ausbau gelegt. Zwei markante Treppenanlagen verbinden die Geschosse untereinander und dienen gleichzeitig der zentralen Belichtung des Erdgeschos‐ ses. Sie gliedern den Eingangsraum und bieten den Schülern Orientierung. In‐ nere Verglasungen ermöglichen spannende Ein‐ und Durchblicke sowie optische Raumerweiterungen. Die Zenitalfenster belichten alle innen liegenden Räume im Obergeschoss und schaffen für die Lernzonen eine spezifische Atmosphäre. Sämtliche Klassenzimmer sind ost – oder westorientiert und unter der Dachland‐ schaft angeordnet, welche als stilbildendes Element der gesamten Anlage auf‐ gefasst wird. Vorhandene Themen werden aufgegriffen, weiterentwickelt und schlussendlich aus Alt und Neu ein übergeordnetes Ganzes geformt.
Bau‐ und Konstruktionsbeschrieb Die statische Gebäudestruktur basiert auf einer Kombination von Ortbeton, Beton‐ und Holzelementen in Vorfabrikation. Die jeweiligen Anforderungen an Neubau Spannweite, Schallschutz und Speichermasse können hiermit spezifisch und Verfasser : M. Leder wirtschaftlich erfüllt werden. Die Gebäudestabilität für die Lastfälle Erdbeben und Wind wird durch die diversen Wandscheiben gewährleistet. Die Ausbil‐ dung der Gebäudehülle mittels vorfabrizierter Betonelemente erfüllt die heuti‐ gen Anforderungen an Robustheit und Dauerhaftigkeit. Sie orientiert sich mit 13
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Wirtschaftlichkeit, Haustechnik und Nachhaltigkeit
Bestandsbauten Verfasser : M. Leder
Bestehende Kunstwerken von Walter Linck
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der Vertikalgliederung und der feinen Tiefenstaffelung an den Proportionen und Details der bestehenden Pavillonbauten. Die vorgelagerten Fluchtbalkone staffeln die Fassaden zusätzlich. Fenster und nicht tragende Raumunterteilun‐ gen im Inneren werden in Holz errichtet, so dass mit dem Bausystem einfach auf unterschiedliche Lebenszyklen reagiert werden kann. Insgesamt verstärken Konstruktion und Materialisierung durch differenzierten Einsatz und Oberflä‐ chenqualitäten die pavillonartige Erscheinung. Eine einfache und über alle Geschosse durchlaufende Gebäudestruktur be‐ günstigt mit deren Vorfabrikation eine Reduktion der Bauzeit sowie eine kos‐ tenbewusste Bauweise. Aussenliegende Fluchtbalkone erlauben, die baulichen Massnahmen für den Brandschutz auf ein Minimum zu reduzieren. Die erweiterten Erschliessungszonen können so ohne Einschränkung als ge‐ meinsamer Lern – und Aufenthaltsbereich genutzt werden. Das statische‐ und das Haustechnikkonzept werden miteinander verwoben. Die gesamte Haus‐ technik wird vertikal in Doppelstützen und horizontal in Doppelträgern in alle Räume verteilt. Kurze Wege für die Luft‐ und Medienverteilung sowie die Sys‐ temtrennung erlauben mit einfachem Zugriff Anpassungen an veränderte An‐ forderungen. Zudem kann durch Überströmung der Luft aus den Haupträumen der Anteil an flächenintensiven Kanälen reduziert werden. Aktuell ist für die neue Schule eine eigenständige Wärmeerzeugung mittels Erdsonden‐Wärme‐ pumpe geplant. Die Wärmeverteilung erfolgt über eine Bodenheizung, welche in begrenztem Rahmen ein Free‐Cooling ermöglicht. Eine vollflächig angeord‐ nete Photovoltaikanlage auf dem Dach deckt einen gewissen Eigenbedarf und ermöglicht den ökologischen Betrieb der Wärmepumpe. Im Wettbewerb für den Ersatzneubau sind die bestehenden Schulbauten mit Aussicht auf eine geplante Sanierung im Zeitraum der nächsten zehn Jahren mit möglichst wenigen Eingriffen projektiert worden. Im März 2017 hat Immobilien Stadt Bern aufgrund des Zustands des Gebäudes am Kornweg 111 und der zu‐ künftigen Nutzung des Lernschwimmbeckens entschieden, deren Sanierung dennoch in das laufende Projekt aufzunehmen. Mit den denkmalgeschützten Pavillonbauten am Kornweg 101 bis 109 soll somit eine Gesamtsanierung ge‐ plant werden. Nach Abschluss der Zustandsanalyse ist im August 2017 mit den Projektierungsarbeiten unmittelbar gestartet worden. Vorausgeschickt werden kann, dass die in den 1950er‐Jahren erstellten Pavillon‐ bauten inklusive umgebende Grünräume sowie die ursprüngliche Turnhalle als Einheit betrachtet und in ihrem Bestand ungeschmälert erhalten werden. Die Qualitäten der vier reinen Klassentrakte (101, 103, 105,107) bezüglich Entwurf, Materialisierung, Detailgestaltung und der ausgewogen proportionierten Fassa‐ dengliederung sind charakteristisch und bilden Ausgangspunkt der denkmalpfle‐ gerischen Sanierung. Strukturell werden einzelne Klassenräume in Gruppen‐ räume umgewandelt und Spezialräume in den bestehenden Sockelgeschossen neu verteilt. Der für die fächerartige Struktur der Anlage nicht zwingende Spezi‐ altrakt 109 mit seiner zentralen Lage und der Heizzentrale im Untergeschoss wird neu die Lehrerräume sowie die gesamte Administration beherbergen. All‐ fällige Neu und Ergänzungsbauten werden prioritär im Bereich der Turnhallen‐ erweiterung entstehen. An zentraler Stelle auf dem Areal, im Perimeter B, befindet sich das als kineti‐ sche Plastik gestaltete Wasserspiel ‘Jeu d’eau’ vom Berner Künstler und Bild‐ hauer Walter Linck aus dem Jahr 1954. Walter Linck war für die künstlerische 14
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Ausgestaltung der Schulanlage zuständig, der die Eingänge der Schultrakte Korn‐ weg 101‐107 mit abstrahierten Darstellungen der vier Elemente Erde, Luft, Was‐ ser und Feuer versah. Zusätzlich schuf er für den Schulhof einen verspielten Brunnen, der an die Kunstwerke von Jean Tinguely erinnert. Walter Linck besuchte von 1920 bis 1921 die Kunstgewerbeschule Zürich und dann bis die 1925 die Hochschule für bildende Künste in Berlin, wo er sich im plastischen Gestalten weiterbildete. Ab den 1940er‐Jahren fand er zu einer per‐ sönlichen Formensprache, die der grundsätzlichen Forderung nach Überwin‐ dung von Volumen und Schwergewicht der Massen und nach Bewegung in der Plastik nachkam. Sein Werk nahm einen musikalischen, tänzerischen Charakter an, der sich später in der Komposition von Mobiles äusserte. Der Brunnen sollte seiner ursprünglichen Intention nach durch die Energiequelle Wasser angetrie‐ ben werden und in der direkten Nutzung mit dem Betrachter stehen. Seine Frau Margrit Linck‐Daepp war ursprünglich Keramikerin und erarbeitete ihr künstle‐ risches Werk auf der Basis von Engobemaltechnik. Es ist stark davon auszuge‐ hen, dass die Darstellungen der vier Elemente bei den Schulhauseingängen von ihr geprägt, wenn nicht gar initiiert worden waren. Da der Brunnen von Walter Linck sich in einem schlechten Zustand befindet, wird der Brunnen abmontiert und während der Bauarbeiten restauriert. In der Ausstellung ‘Basis Kunst und Bau – Gegenwärtige Praktiken in der Stadt Bern’ (vom 9.11.17 ‐9.12.17, Stadtgalerie Bern) wird der Brunnen im jetzigen Zustand mit einem Sanierungskonzept gezeigt. Der Brunnen wird nach der Ausstellung im Atelier des Restaurators verlegt und soll nach Fertigstellung der Bauarbeiten (voraussichtlich 2023) wieder an seinem ursprünglichen Ort auf dem Areal Beth‐ lehemacker aufgestellt werden. Die Schule Bethlehemacker ist eine Quartierschule, in der rund 450 Kinder und Jugendliche von der 1. Bis zur 9. Klasse unterrichtet werden. Im Schulhaus be‐ gegnen sich täglich Menschen aus den verschiedensten Kulturen und Nationen. Unterschiedlichkeit ist Alltag und normal, Heterogenität wird als Chance wahr‐ genommen. Das Kollegium pflegt eine integrative Schulkultur mit gegenseitiger Achtung und Toleranz. Die Schule befindet sich mitten im Umstellungsprozess auf altersdurchmischtes Lernen: Auf der Primarstufe werden jeweils zwei, auf der Sekundarstufe die drei Jahrgänge (7.‐9. Schuljahr) in einer Mehrjahrgangs‐ klasse zusammengelegt. Es ist gewollt, dass sich auf der Schulanlage täglich Kin‐ der und Jugendliche aller Altersstufen begegnen und einen respektvollen Um‐ gang miteinander üben. Und es ist auch im Sinn der Schule, wenn Kinder, Ju‐ gendliche und die Quartierbevölkerung das Schulareal ausserhalb der Unter‐ richtszeit als Treffpunkt nutzen, wenn Menschen jeden Alters das Areal auf ihren Spaziergängen und Joggingrunden durchqueren oder wenn unterschiedlichste Gruppen die dafür geeigneten Räumlichkeiten mieten. Genutzt wird die Schulanlage vorwiegend durch folgende Altersgruppen: - Neubau Klassenräume, 13 bis 16 Jahre - Neubau allgemeine Räume und Fachräume, 13 bis 16 Jahre - Neubau Tagesschule, 4 bis 12 Jahre 4 bis 16 Jahre - Bestandsbauten Pavillons, 4 bis 8 Jahre 4 bis 12 Jahre
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06 Genehmigung
Die Veranstalterin und das Beurteilungsgremium hat das vorliegende Wettbewerbsprogramm genehmigt. Bern, Oktober 2017
Douwe Wieers Sebastian Teuscher
Andreas Wyss
Martin Leder
Ronny Hardliz
Petra Köhle
Sabina Lang
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