Freiwilliger Schulsport

Leitfaden Freiw illiger S chuls port im Kanton S olothurn Stand: 13. Juni 2016 / phe Inhalts v erzeichnis 1 2 Grunds ätzliches zum freiw illigen...
Author: Joachim Becker
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Leitfaden

Freiw illiger S chuls port im Kanton S olothurn

Stand: 13. Juni 2016 / phe

Inhalts v erzeichnis 1

2

Grunds ätzliches zum freiw illigen S chuls port ........................................................................................... 4 1.1

Definition............................................................................................................................................. 4

1.2

Ausprägung von Angeboten an der Volksschule (Kindergarten bis 9. Klasse) ................................ 4 1.2.1

Kindergarten und Unterstufe ............................................................................................ 4

1.2.2

Mittelstufe .......................................................................................................................... 4

1.2.3

Sekundarstufe I................................................................................................................... 5

Faktoren für den Aufbau eines Angebotes ............................................................................................... 6 2.1

2.2

2.3

Organisation ........................................................................................................................................ 6 2.1.1

Leitung / Trägerschaft ........................................................................................................ 6

2.1.2

Koordination und Administration ..................................................................................... 6

Angebote definieren .......................................................................................................................... 7 2.2.1

Angebotswahl .................................................................................................................... 7

2.2.2

Periodenwahl für Semesterkurse ....................................................................................... 7

Angebotsleitende ................................................................................................................................ 8 2.3.1

2.4

2.5

3

Sportleitende ...................................................................................................................... 8 2.3.1.1

Einbezug von Lehrkräften ........................................................................ 8

2.3.1.2

Jugendurlaub ............................................................................................ 8

2.3.2

Leitersuche .......................................................................................................................... 8

2.3.3

Entschädigung von J+S-Leitenden ..................................................................................... 9

2.3.4

Sicherheit/Versicherung ....................................................................................................10

Kommunikation .................................................................................................................................10 2.4.1

Ausschreibung Angebote..................................................................................................10

2.4.2

Kommunikation intern (Leitende, Hallenwarte) .............................................................11

2.4.3

Kommunikation extern / Zusammenarbeit mit Vereinen ...............................................11

Finanzierung und Ressourcen ............................................................................................................11 2.5.1

Subventionen.....................................................................................................................11

2.5.2

Budgetplanung und Teilnehmerbeiträge ........................................................................12

2.5.3

Finanzierungsbeispiel für Budgetplanung .......................................................................13

s o.fit - Labels chulen .......................................................................................................................................14 3.1

J+S-Angebot bei kleinen Schulen ......................................................................................................14

3.2

J+S-Angebot bei grösseren Schulen ..................................................................................................14

3.3

Ausnahmen.........................................................................................................................................14

4

S OS -plus ............................................................................................................................................................15

5

Prozes s ablauf ...................................................................................................................................................16

6

Kontakt .............................................................................................................................................................17 Seite 2 von 17

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1

Grunds ätzliches zum freiw illigen S chuls port

1.1

Definition

Der freiwillige Schulsport versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem Vereinssport. Er zeichnet sich speziell als niederschwelliges Angebot aus, welches allen Schülerinnen und Schülern (nachfolgend: SuS) einer Schule oder Gemeinde unabhängig von einem Vereinsbeitritt zugänglich ist. Der freiwillige Schulsport hat zum Ziel, den SuS im schulischen Umfeld eine weitere Sportstunde zu ermöglichen, sie verschiedene Sportarten entdecken zu lassen und sie zum Übertritt in einen Sportverein zu motivieren. Unter freiwilligem Schulsport werden Aktivitäten verstanden, welche durch die Schule bzw. Gemeinde aus s erhalb der obligatoris chen Unterrichts zeit für die SuS angeboten werden können. Die Teilnahme an einem Angebot erfolgt auf freiwilliger Basis, eine Anmeldung soll jedoch verbindlich sein. Für die Teilnahme kann ein angemessener finanzieller Beitrag verlangt werden.

1.2 1.2.1

Aus prägung v on Angeboten an der Volks s chule (Kindergarten bis 9. Klas s e) Kindergarten und Unters tufe

Hier machen polysportive Angebote am meisten Sinn. Die Kinder sollen möglichst viele Sportarten entdecken und verschiedene Bewegungsformen kennenlernen. Auf dieser Stufe sind als SicherheitsPräventionsmassnahme insbesondere Sportkurse im Wasser zu fördern. Semester- oder Jahreskurse sollen zeitlich möglichst nah am Unterricht und auf den Anlagen der Schule stattfinden. Die Leiterinnen und Leiter können den Übertritt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von freiwilligen Schulsportkursen in den Vereinssport fördern, indem Vereine zu einer Lektion eingeladen werden. Lager finden auf dieser Stufe meist noch lokal und ohne Übernachtung in der Form einer freiwilligen Sportwoche statt. Diverse Anbieter organisieren im Kanton Solothurn lokal oder regional spezielle Kindercamps, welche während den Ferien stattfinden. Weitere Informationen dazu findet man unter www.sport.so.ch. Als Anlässe können freiwillige Sportnachmittage mit Schnupperangeboten stattfinden. Insbesondere Schneesport-Aktivitäten sind im Winter zu begrüssen, um die Kinder auf spätere Schneesportlager vorzubereiten. 1.2.2

Mittels tufe

Auf dieser Stufe machen polysportive sowie auch sportartenspezifische Angebote Sinn. Die freiwilligen Kurse bieten ein nichtleistungsorientiertes, regelmässiges Training und ermöglichen den Teilnehmenden, neue Sportarten besser kennen zu lernen. Um Kinder auf den WSC (Water-SafetyCheck) vorzubereiten, sind unterstützend freiwillige Schwimmkurse zu fördern. Semester- oder Jahreskurse finden wenn möglich zeitlich nah an den Unterricht und auf den Anlagen der Schule statt. Die Leiterinnen und Leiter fördern den Übertritt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von freiwilligen Schulsportkursen in den Vereinssport, indem sie beratend wirken und nach Möglichkeit Probetrainings in Zusammenarbeit mit den Vereinen organisieren.

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Zusätzlich können freiwillige Schulsportlager angeboten werden, welche von Bundessubventionen profitieren. Dies gilt auch für Sportlager, welche während der obligatorischen Schulzeit stattfinden. Für Sportwochen ohne Übernachtung eignen sich Angebote während den Ferien, welche von der Gemeinde organisiert werden (NG4). Für Kinder bis 12 Jahre gibt es diverse lokale oder regionale Kindersportwochen von Drittanbietern (siehe www.sport.so.ch) Anlässe können in Form von Schnupperangeboten an freien Nachmittagen stattfinden. Zudem gibt es auf dieser Stufe bereits Möglichkeiten, um an kantonalen Schulsportanlässen teilzunehmen (siehe www.kssts.ch) 1.2.3

S ekundars tufe I

Freiwillige Schulsportkurse ab der Sekundarstufe I sollten sportartenspezifisch und auf den Breitensport ausgerichtet sein. Semester- oder Jahreskurse ergänzen die lokalen Vereinsangebote und finden nach Möglichkeit zeitlich im Anschluss an die Unterrichtszeiten auf den Sportanlagen der Schule oder auf externen Sportanlagen statt. Die Leiterinnen und Leiter fördern den Übertritt der Jugendlichen in Angebote des organisierten Breitensports sowie in Lifetime-Sportarten. Auf dieser Stufe sollen Lager mit Übernachtung auswärts stattfinden, welche das Erleben einer Lagergemeinschaft ermöglichen. Dies kann während der obligatorischen Schulzeit geschehen. Bei der Gestaltung des Programms ist darauf zu achten, dass beide Geschlechter gleichermassen angesprochen werden. Freiwillige Schulsportanlässe auf dieser Stufe sollen eher spezifisch geprägt sein. Die Teilnahme an Schulsportmeisterschaften (bspw. Solothurner Schulsporttag / CS-Cup, etc.) soll gefördert werden, damit sich Jugendliche untereinander messen und sich vernetzen können. Zudem eignen sich Schnupperangebote in Outdoor-Sportarten (Unter J+S sogenannte B-Sportarten, SicherheitsSportarten), welche auch an Wochenenden stattfinden können.

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2

Faktoren für den Aufbau eines Angebotes

2.1 2.1.1

Organis ation Leitung / Trägers chaft

Die Trägerschaft von freiwilligen Schulsportangeboten im Rahmen von J+S muss immer von einer Schule oder Gemeinde übernommen werden. Für die Umsetzung bedeutet dies …für S chulen: Schulen gehören bei J+S der Nutzergruppe 5 (NG5) an, und haben als solche besondere Bedingungen betreffend Richtlinien und Subventionen. Der Kanton Solothurn unterstützt Angebote im freiwilligen Schulsport zusätzlich mit einer Subvention. …für Gem einden: Eine politische Gemeinde gehört grundsätzlich der Nutzergruppe 4 (NG4) an und muss für Angebotsanmeldungen einem anderen Leitfaden folgen als die Schule. Eine Gemeinde kann aber ebenfalls in der NG5 erfasst werden, um freiwillige Schulsportangebote durchzuführen, damit sie zusätzlich von den kantonalen Beiträgen profitiert. Dies macht dort Sinn, wo eine grössere Gemeinde die Organisation für verschiedene gemeindeinterne Schulen koordiniert und organisiert. Hierzu muss sie einen Organisationsantrag für die Gemeinde bei J+S machen (Bezeichnung: Gemeinde XY (freiwilliger Schulsport)) und diesen der Kantonalen Sportfachstelle zustellen. Link Organisationsantrag: http://www.jugendundsport.ch/internet/js/de/home/informationen/neue_organisationen.parsys.7710 2.downloadList.88399.DownloadFile.tmp/20150223formularregistrierungorgd.pdf

2.1.2

Koordination und Adm inis tration

Für die Koordination der freiwilligen Schulsportangebote wird vorzugsweise eine verantwortliche Person innerhalb der Schule (auch Schulsportverantwortliche/r) oder Gemeinde bestimmt. Diese Person übernimmt in der Regel auch die Funktion des J+S-Coaches. Folgende Aufgaben können in den Zuständigkeitsbereich der verantwortlichen Person gehören: 

   

Sie stellt ein bedarfsgerechtes Programm an freiwilligen Schulsportangeboten, insbesondere freiwilligen Schulsportkursen und Schulsportlagern zusammen und stellt sicher, dass die SuS über die Angebote informiert werden. Sie sucht und betreut die Leitenden von freiwilligen Schulsportangeboten. Sie überprüft regelmässig die Qualität der freiwilligen Schulsportangebote und sorgt für eine regelmässige Weiterbildung der Leitenden von freiwilligen Schulsportangeboten. Sie berät die Schulleitung in Sportbelangen. Sie pflegt den Kontakt zur Gemeindeverwaltung, der Schulleitung, den Lehrpersonen sowie zu lokalen Sportvereinen.

Sie unterstützt Leitende von freiwilligen Schulsportkursen bei der Organisation von Schnuppertrainings mit lokalen Sportvereinen oder privaten Sportanbietern. Die verantwortliche Person sollte die Möglichkeit haben, die besonderen Aufgaben innerhalb ihres Anstellungsverhältnisses zu bewältigen. Gemeinden können aber auch auf Mandatsbasis Entschädigungen entrichten für entsprechende Aufgaben. Seite 6 von 17

Lehrpersonen können in Absprache mit der Schulleitung mit Entlastungslektionen aus dem Lektionen-Pool ihrer Schule entschädigt werden oder die Arbeit als Ämtli verbuchen lassen. 2.2 2.2.1

Angebote definieren Angebots w ahl

Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Schulsport mit Kindern und Jugendlichen (NG 5) http://www.jugendundsport.ch/internet/js/de/home/schulsport/downloads.parsys.11924.downloadLis t.5294.DownloadFile.tmp/20151112lfngschulsportd.pdf Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten der Kantone, Gemeinden und der nationalen Sportverbände mit Kindern und Jugendlichen (NG 4) http://www.jugendundsport.ch/internet/js/de/home/informationen/organisatoren_von.parsys.13831. downloadList.26081.DownloadFile.tmp/20150908lfng4d.pdf

J+S-Semester- /Jahreskurse:

Die Kurse sollten wenn möglich an die Unterrichtszeit anknüpfen oder können auch über Mittag stattfinden. Die Inhalte so wählen, dass sie lokal Sinn machen, d.h. die Angebote sollten ergänzend sein und den SuS die Möglichkeit geben, die Sportart in einem Verein weiter auszuüben. Es wird auch empfohlen, lokales Potential wie z.B. Gruppen ohne Vereinsanschluss, öffentliche Infrastruktur (z.B. Vitaparcours, Skateparks) zu nutzen.

J+S-Lager:

Freiwillige Schulsportlager können entweder als Wahlpflichtlager während der Schulzeit stattfinden (z.B. Schneesportlager) oder in den Ferien. Die Gemeinde kann in der NG4 Lager ohne Übernachtung anbieten für 5-20jährige. Die Schule kann Lager ohne Übernachtung nur für Kinder von 5-10 Jahren anbieten! Es gelten die Bestimmungen der Leitfäden NG5 oder NG4.

Anlässe:

Der Kanton unterstützt freiwillige sportliche Anlässe im schulischen Umfeld. Diese müssen ausserhalb der Unterrichtszeiten stattfinden, die Teilnahme ist freiwillig und für alle SuS der jeweiligen Stufe zugänglich.

2.2.2

Periodenw ahl für S em es terkurs e

Semesterkurse können entweder wie Schulsemester stattfinden, oder aber als Winter- und Sommersemester jeweils zwischen Herbst- und Frühlingsferien. Wichtig ist bei der Wahl, dass pro Semester mindestens 15 Trainingswochen stattfinden. Winter- und Sommerkurse sind für die Programmgestaltung praktischer, da man saisonalen Sportarten von der Infrastruktur her besser gerecht werden kann.

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2.3

Angebots leitende

2.3.1

S portleitende

Um die Angebote bei J+S anmelden zu können, müssen die Angebote von anerkannten J+SLeitenden geführt werden. Eine Leiteranerkennung muss alle 2 Jahre mit einem entsprechenden Weiterbildungsmodul erneuert werden. Folgende Leiteranerkennungen spielen im freiwilligen Schulsport eine Rolle: Kindersportleiter:

Können für alle Nicht-Risiko-Sportarten für 5-10jährige eingesetzt werden.

Schulsportleiter:

Diese Anerkennung besitzen in der Regel nur Lehrpersonen. Sie können damit für alle Nicht-Risiko-Sportarten für 10-20jährige als Leiterperson eingesetzt werden.

Sportartenleiter:

Leiterpersonen aus Vereinen verfügen in der Regel über eine Leiteranerkennung in ihrer jeweiligen Sportart. Diese ist manchmal direkt mit einem Kindersportleiter ergänzt.

2.3.1.1

Einbezug von Lehrkräften

Lehrpersonen können manchmal in Absprache mit der Schulleitung Freifachlektionen für J+SAngebote nutzen. 2.3.1.2

Jugendurlaub

Gemäss Obligationenrecht (OR Art 329e) können Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, bis zum vollendeten 30. Altersjahr Jugendurlaub beziehen. Link:http://www.jugendundsport.ch/internet/js/de/home/informationen/js_leiter/information_zum_j ugendurlaub.html

2.3.2

Leiters uche

Nachfolgend ein paar Tipps, wo man eine passende Leiterperson für sein Angebot finden kann: Lokal

Im Verein, Inserate Dorfladen, Gemeindeblatt, Regionale Zeitung, Aushängeschilder Schule, Bibliothek, Badi, etc.

Sportfachstelle

Die Kantonale Sportfachstelle führt eine Leiterbörse, bei der man sich als Leiterperson eintragen lassen oder als Schule ein „Stellenangebot“ platzieren kann. Zudem besteht eine Liste mit Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW Solothurn, welche die J+S-Leiterausbildung absolviert haben. Eine weitere Möglichkeit besteht mit dem Formular „Gesuch um Abgabe von Daten“ (http://bit.ly/1ZKDaKa). Damit kann man Leiterpersonendaten aus der Sport-Datenbank erfragen. Dieses Gesuch ist an die Sportfachstelle einzureichen.

Facebook

Auf www.facebook.com/sportfachstellesolothurn kann man auch einen „Leiter-Such-Post“ platzieren. Seite 8 von 17

Online

Auf www.sportnetzwerk.ch und www.sport-net.ch kann man Leiterprofile und Inserate durchsuchen. Das Inserieren ist zum Teil mit Kosten verbunden.

Hochschulen

Das Inserieren an pädagogischen Hochschulen und Universitäten funktioniert gut. Dies kann per Mailverteiler an die Studierenden oder als Inserat am Anschlagbrett geschehen. Sportstudierende bringen in der Regel die nötige Ausbildung mit und sind froh um einen Verdienst.

2.3.3

Ents chädigung v on J+S -Leitenden

J+S-Kurse:

Als Empfehlung gilt ein Richtwert von Fr. 70.- pro 60 Min. oder Fr. 90.- für 90 Min. Die Festlegung der Entschädigung ist Aufgabe der tragenden Organisation und wird meist mit ortsüblichen Bedingungen abgeglichen.

J+S-Lager:

Eine Lagerleiterentschädigung kann von Kost+Logis bis hin zu mehreren Hundert Franken reichen. Die Festlegung der Entschädigung ist Aufgabe der tragenden Organisation und hängt von folgenden Faktoren ab: - Angebot an Leitenden - Verlangte Ausbildung - Aufgaben/Verantwortung der Leitenden

Anlässe:

An Anlässen wird in der Regel eine Pauschale ausbezahlt, welche für verschiedene Posten unterschiedlich sein kann: - Helfereinsatz am Tag - Bereichs-/Postenverantwortung - Planung/Vorbereitung/Abbau

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2.3.4

S icherheit/Vers icherung

In Sportkursen gilt: Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Grundsätzlich müssen J+S-Leitende folgende Verpflichtungen erfüllen, um Sicherheit vorzubeugen:

Sportförderungsgesetz, 6. Abschnitt Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20111833/index.html Merkblatt Unfallprävention: http://bit.ly/234zapE Merkblatt für Schulen SLRG: http://bit.ly/1PosPO1

2.4 2.4.1

Kom m unikation Aus s chreibung Angebote

Die Informationen der Ausschreibung sollten via SuS bis nach Hause in die Familien gelangen, damit auch die Eltern direkt informiert sind. Mögliche Kanäle: - Email - Flyer für jeden SuS - In Quartals- oder Semestermitteilung der Schule einfügen (Mindestens den Termin für Anmeldeschluss) - Angebote auf Website der Schule aktuell publizieren - Gemeindeblatt Anmeldung

Wenn die Schule über eine aktuelle Website verfügt, kann man die Anmeldung mithilfe eines Online-Tools wie zum Beispiel Google Docs (https://www.google.ch/intl/de/docs/about/) erfassen. Dies erspart viel adSeite 10 von 17

ministrative Arbeit im Gegensatz zum Arbeiten mit Handzetteln.

2.4.2

Kom m unikation intern (Leitende, Hallenw arte)

Es ist sehr wichtig, dass alle Personen, welche mit freiwilligen Schulsportangeboten in Berührung kommen, genügend informiert werden. Insbesondere Hallenwarte müssen für einen gut funktionierenden Betrieb unbedingt „mit ins Boot geholt werden“.

Hallenmaterial

Leitende von freiwilligen Schulsportangeboten sollten Zugriff auf das gesamte unpersönliche Material der Schule erhalten. Dies erfordert zuweilen etwas Fingerspitzengefühl und gut funktionierende Abmachungen zwischen Hallenwart, Organisator und leitenden Personen.

Leitende

Die Ansprechsperson für Leitende ist in der Regel die schulsportverantwortliche Person oder die Schulleitung.

2.4.3

Kom m unikation ex tern / Zus am m enarbeit m it Vereinen

Lokale Sportanbieter wie Vereine und Kommerzielle sollen über die Angebote des freiwilligen Schulsports informiert und nach Möglichkeit und Bedürfnis ebenfalls „mit ins Boot geholt werden“. Argumente für eine Zusammenarbeit sind die Nachwuchsgewinnung, die Leitertätigkeit für engagierte Personen, die Abdeckung von fehlenden Altersklassen bei diversen Sportarten und die kostenlose Benützung der schuleigenen Infrastruktur. Es gibt auch Beispiele, wo Gemeinden und Vereine eine finanzielle Unterstützung ausgemacht haben. Beispiel: Tennisplatzmiete oder Pauschalbeitrag an Verein für Leiterorganisation. Es ist wichtig, die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen gut abzusprechen, damit für den freiwilligen Schulsport und die Vereine eine Win-Win-Situation entsteht. Wichtig zu beachten ist, dass im freiwilligen Schulsport tätige Vereine die entsprechenden Angebote nicht zusätzlich über den Verein bei J+S anmelden dürfen. Dieser Punkt sollte in eine gegenseitige Vereinbarung einfliessen. 2.5 2.5.1

Finanzierung und Res s ourcen S ubv entionen

Der freiwillige Schulsport wird vom Bund (J+S) und Kanton (Sportförderung) mit Subventionsbeiträgen unterstützt. Die Beitragshöhe ist nicht gesetzlich verankert und kann deshalb variieren. Aktuell gelten folgende Beiträge, Stand Juni 2016: J+S

Fr. 1.30 pro Teilnehmerstunde Jugendsport (10-20jährige) Fr. 2.60 pro Teilnehmerstunde Kindersport (5-10jährige) Fr. 100.- Grundbeitrag pro Kurs Fr. 7.60 pro Lagertag/Teilnehmer 10% Zuschlag auf den J+S-Beitrag als Coachentschädigung

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Kanton

2.5.2

Ergänzt die Stundenpauschale auf Fr. 70.- (bei 90 Min. auf Fr. 90.-), sofern der Elternbeitrag bei Fr. 30.- liegt (siehe Infoblatt „Entschädigungsregelung im freiwilligen Schulsport“  www.sport.so.ch)

Budgetplanung und Teilnehm erbeiträge

Für freiwillige Schulsportangebote kann von den Teilnehmenden ein Kostenbeitrag verlangt werden. Ob ein Beitrag erhoben wird und wie hoch dieser ist, hängt von der Organisationsform des freiwilligen Schulsports ab. Der Aufwand für die Organisation ist je nach Umfang des Angebots entsprechend und ist bei der Budgetplanung nicht zu vernachlässigen. Aus der Praxis sind folgende Organisationsbeispiele (z.T. auch Mischformen) bekannt: Beis piel 1: Gemeinde/S chule s tellt ein fix es Budget für den freiw illigen S chuls port zur Verfügung Der Koordinator bestimmt - Anzahl Kurse - Mindestanzahl Teilnehmer - Teilnehmergebühren unter Berücksichtigung der eigenen Entschädigung für seinen Aufwand, falls dieser nicht separat abgegolten wird.

Beis piel 2: Gemeinde/S chule s tellt den Koordinator zu einem fes ten Pens um oder Mandat (meis t Paus chal bezahlt) an Anfallende Kosten der Organisation (Kommunikation, Reservation Infrastruktur, etc.) wird von der Gemeinde oder Schule übernommen. Der Koordinator muss die Angebote mit Einnahmen und Ausgaben für Leiterentschädigungen selbsttragend gestalten.

Beis piel 3: Ex terner Organis ator Ein J+S-Coach der Gemeinde/Schule übernimmt die Organisation ohne Anstellung. Die Gemeinde oder Schule tritt lediglich formell als Organisation auf und stellt das Konto für die Subventionsgelder zur Verfügung. Der J+S-Coach erhält als Entschädigung den Coachbeitrag des ausgelösten J+S-Beitrages pro Angebot sowie allenfalls einen Anteil aus der gesamten Angebotsabrechnung. Der Organisationsaufwand ist in diesem Falle beträchtlich höher und kann zu höheren Teilnehmerbeiträgen führen. In der Praxis bewegen sich die erhobenen Teilnehmerbeiträge zwischen Fr. 20.- und Fr. 50.- pro Semester. Es gibt aber auch Gemeinden, welche den freiwilligen Schulsport kostenlos anbieten und dementsprechend ein festes Budget zur Verfügung stellen (in diesem Fall reduziert sich die Kantonssubvention um Anzahl Teilnehmende x Fr. 30.-).

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2.5.3

Finanzierungs beis piel für Budgetplanung

Für das Budget entstehen folgende Posten, welche nachfolgend in einem Berechnungsbeispiel aufgelistet werden: Einnahmen - Bundesgelder (J+S) - Beitrag Kanton Solothurn (Subvention Differenz) - Teilnehmerbeitrag Ausgaben - Leiterentschädigung/Coachentschädigung - Ev. Infrastruktur (inkl. Material) - Ev. Kommunikation (z.B. Druck eines Flyers) - Ev. Administration (Zusammenstellen von Anmeldungen, etc.) Freiwilliges Schulsportangebot mit folgenden Eckdaten - 10 Schülerinnen und Schüler im Alter von 8 Jahren (Kindersport) - 15 Trainings à 60 Min. (das entspricht einem Semesterkurs) - Ein Elternbeitrag von Fr. 30.Einnahmen: - 10 x 30.- Elternbeitrag = Fr. 300.- 10 SuS x Fr. 2.60 (=Teilnehmerstunde) x 15 Trainings = Fr. 390.- Ein Grundbeitrag pro Kurs = Fr. 100.Dieser Kurs löst insgesamt Fr. 490.- an Bundesgeldern (J+S-Beitrag) aus (plus Fr. 49.- Coachentschädigung = 10%). Der Kanton Solothurn ergänzt nun auf 70.- pro Stunde und Training, in diesem Beispiel entspricht das Fr. 260.Somit erhält die Schule insgesamt Fr. 1‘050.- plus Fr. 49.- Coachentschädigung: Elternbeitrag: Bundesbeitrag: Subvention Kanton Solothurn:

Fr. 300.Fr. 490.- plus Fr. 49.Fr. 260.-

Insgesamt:

Fr. 1‘050.- plus 49.-

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3

s o.fit - Labels chulen

Besonders bewegungsfreundliche Schulen im Kanton können mit dem Label „so.fit“ ausgezeichnet werden. Dazu muss die Schule verschiedene Bedingungen einhalten. Unter anderem muss sie auch Kurse im freiwilligen Schulsport anbieten. Weitere Informationen zum so.fit-Label findet man unter folgendem Link: http://bit.ly/1rlA7vY 3.1

J+S -Angebot bei kleinen S chulen

Das Angebot bei kleineren Schulen (