Endlich startet der Schlosspark wieder in die Saison

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z MichaelBOTE 3. Jahrgang | 24. März 2012 MichaelBOTE Amtsbl at t der Stadt Zeitz Endlich startet der S...
Author: Kai Kappel
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MichaelBOTE 3. Jahrgang | 24. März 2012



MichaelBOTE

Amtsbl at t der Stadt Zeitz

Endlich startet der Schlosspark wieder in die Saison – Großer Klausi Stelzenmann – modelliert aus Ballons Blumen und Figuren – Angebot „Mit-Mach-Töpfern“ der Volkshochschule Burgenlandkreis – Oster- und Frühlingsbasteln mit dem Kreativitätszentrum Zeitz – Kinderschminken und Frühlingsbasteln mit dem Mehrgenerationenhaus Zeitz – Strohburg zum Toben und Klettern – Sport und Bewegung mit dem Sport- und Kinderspaßmobil

Traditionell beginnt die Saison im Schlosspark Moritzburg Zeitz mit einem Frühlingsmarkt, so auch in diesem Jahr. Am 1. April öffnet der Park seine Tore und bittet zur ersten Veranstaltung nach der Winterpause. Das Konzept des Marktes hat sich in den vergangenen 7 Jahren bewährt, tausende Besucher kommen jährlich zum Schauen, Kosten, Kaufen, Staunen und genießen das lebhafte Treiben rings um die Moritzburg. Die Zeitzer freuen sich, wenn sie wieder durch ihren Park schlendern können, der an diesem Tag zudem eine so große Auswahl an Waren bietet. Und auch Gäste von außerhalb kommen gern. Zum einen lockt die Natur, die sich nun in ein so erfrischendes Gewand hüllt, zum anderen ist es das ausgewählte Angebot, das 50 Händler bieten. Viele von ihnen sind bereits seit 2005 Jahr für Jahr immer wieder dabei.

Bühnenprogramm: – 10.00 –12.00 Uhr Musikverein Zeitzer Blasmusikanten e .V. – 13.30 –14.00 Uhr Gemischter Chor Schönburg unter der Leitung von Hubert Reimann – 14.15 –15.45 Uhr Thüringer Jodelkönigin Petra Hoffmann – 16.00 –16.30 Uhr Zeitzer Tanzgirls – Tanzprogramm – 16.45 –17.45 Uhr Waldschratband – Stimmungsmusik (auch im Gelände)

Das reichhaltige Sortiment bietet unter anderem: – Pflanzen, Baumschulerzeugnisse, Kräuter – handgefertigte Keramik, Schmuck, Stoffe, Pantoffeln, Seife – antiquarische Bücher, Dekorationsartikel – Holz- und Korbwaren, Produkte aus Kork – Marmeladen, Käse, Feinkost, Tee

Programm im Gelände: – Der gelehrte Bauer – Geschichten von Bauernschläue und eitlem Gelehrtendünkel für Zuschauer jeden Alters – Heinz Krappatsch an der Drehorgel und Hannes Kurz auf der Säge – Jolanda Querbeet – Spielaktionen für Kinder und Erwachsene am Roten Zelt – Cuci mata – Aktionsstand mit „kleiner Jonglierschule“

Das Imkerhaus des Imkervereins von Zeitz und Umgegend von 1895 e.V. wartet ebenfalls auf Interessierte. Ein erfahrener Imker bietet von 10.00 bis 18.00 Uhr Honig und Produkte aus Bienenwachs an. Jeder Neugierige erfährt dort Bemerkenswertes aus der Bienenkunde. Zeitgleich findet, nur ein paar Schritte entfernt, im Schlosshof der Moritzburg ein Antik- und Trödelmarkt statt. In den Dauerausstellungen des Museums Schloss Moritzburg werden folgende Themen gezeigt: „Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum Biedermeier“, „Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz“ und „Kinderwagen – Kinderjahre“ (Deutsches Kinderwagenmuseum, rund 600 Quadratmeter Ausstellungsfläche). Die Ausstellung „Das Kirchenjahr“ über der Fürstenloge im Dom St. Peter und Paul kann nach Voranmeldung besichtigt werden, Tel. Museum: 03441 / 21 25 46. Zum Frühlingsmarkt am 1. April gelten in der Moritzburg Sonderpreise, Erwachsene zahlen nur 3,00 Euro, Kinder haben freien Eintritt.



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Ostereiersuche und Schalmeienfest am Ostersonntag im Gartentraum Zeitz Der Osterhase kommt in den Zeitzer Gartentraum und bringt Schalmeienkapellen zur Unterhaltung mit. Am Ostersonntag, dem 8. April 2012 versteckt der Osterhase reichlich bunte Eier und allerlei Süßes im Schlosspark Moritzburg Zeitz. Die Suche nach den Osterüberraschungen findet um 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr im Rossner-Park und zu den gleichen Zeiten für Kinder bis 5 Jahre im Grünen Klassenzimmer statt. Um bis dahin die Zeit nicht lang werden zu lassen, gibt es ein Rahmenprogramm mit Tombola, Kinderschminken, Bastelstraße und dem Sport- und Kinderspaßmobil. Die Junge Union Zeitz veranstaltet bereits zum 7. Mal zusammen mit dem Schlosspark-Team diese Ostereiersuche. Auf der großen Bühne am Johannisteich spielen ab 14.00 Uhr das Schalmeienorchester Taucha, das Schalmeienorchester Lindau-Rudelsdorf und der Spielmannszug Klengel/Serba 09 auf. Zum Entspannen und Sonnetanken laden die Schlossparkwiesen ein. Für den Gaumen gibt es unter anderem Waffeln und Grillspezialitäten. Eintrittsregelung: Personen ab 15 Jahre: Inhaber Sozialpass B der Stadt Zeitz: Inhaber der Schlossparkdauerkarte: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten tung eines Erwachsenen freien Eintritt. Hunde haben keinen Zugang zum Park.

3,00 Euro 2,00 Euro 1,00 Euro in Beglei-

Ostermarkt auf dem Neumarkt Eine schöne Tradition ist der musikalische Ostermarkt auf dem Neumarkt. Dieser wird in diesem Jahr am Mittwoch, dem 4. April, von 9.00 bis 17.00 Uhr stattfinden. Gemeinsam mit der Firma Hex Event plant die Stadt Zeitz diese Veranstaltung. Viele Händler rund um und auf dem Markt laden zum österlichen Bummel in die Zeitzer Innenstadt ein. Für die Jüngsten wird es ein kleines Tiergehege des Reit- und Fahrvereins geben, die KIKO bietet Mitmachaktionen zum Basteln und Toben an. Clown Theo und Willy laden um 10.00 Uhr und 14.30 Uhr unsere Jüngsten zur Spiel- und Spaßshow und Kinderlieder-Mitmachshow ein. Am Nachmittag, um 14.00 Uhr und 15.15 Uhr, sorgt zu Kaffee und Kuchen der Chor der Volkssolidariät für die musikalische Umrahmung. 2

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Osterfeuer in Geußnitz Zum Osterfeuer in Geußnitz, am Donnerstag, dem 5. April 2012, 19.00 Uhr startet der Fackelumzug mit den Droyßiger Schalmeienplayers e.V. vom Parkplatz an der Kirche zum Sportplatz (eine „Runde“ durchs Dorf), wo nach dem Eintreffen des Umzuges das diesjährige Osterfeuer entfacht wird. Gegen 20.00 Uhr Platzkonzert der Schalmeienplayers. Für Getränke und Roster wird gesorgt! Und unsere kleinen Gäste können Knüppelkuchen am (kleinen) Lagerfeuer backen. Die Veranstaltung wird durch die FFw Geußnitz abgesichert.

1.Theißener Osterfeuer Am Samstag, dem 7. April 2012 erhellt ein gigantisches Osterfeuer mit anschließendem Feuerwerk den Himmel am ehemaligen Sportplatz „An der Küche“ in der Nordstraße in Theißen. Die „Aktuelle Stunde Theißen“ und der Feuerwehrverein Theißen 1888 e.V. laden ab 16.00 Uhr alle Einwohner aus Theißen und Umgebung sowie deren Ostergäste recht herzlich dazu ein. Auf dem Programm stehen neben einer Vorführung der Theißener Jugendfeuerwehr auch Auftritte der Blue-White-Sisters, mit passenden Tänzen zum Osterfeuer. DJ Heiko aus Kretzschau wird die Veranstaltung musikalisch bis in die Nacht begleiten. Natürlich ist auch fürs leibliche Wohl gesorgt. Es werden Bratwurst, Steaks und Pferderoster sowie Getränke am Köstritzer Bierwagen angeboten. Die Organisatoren wünschen allen Gästen viel Spaß beim 1. Theißener Osterfeuer sowie schöne Osterfeiertage.

Osterfeuer in Zangenberg und Kayna In Zangenberg wird am Donnerstag, dem 5. April, um 18.00 Uhr an der Mehrzweckhalle das Osterfeuer entzündet. In Kayna brennt am Samstag, dem 7. April das Osterfeuer auf dem Sportplatz im Kieferngraben.

Info



Frühjahrsputz am Samstag, dem 21. April

Bereits im letzten Jahr konnten wir gemeinsam mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft und der Unterstützung der Stadtratsfraktionen und Verwaltungsmitarbeitern einen Frühjahrsputz in Zeitz organisieren. Diese schöne Aktion, die auch nachhaltend gewirkt hat und an der über 50 Menschen teilnahmen, soll in diesem Jahr fortgesetzt werden. Am 21. April wollen wir uns um 9.00 Uhr wieder gemeinsam auf dem Parkplatz Messerschmiedestraße/ Brüderstraße treffen und von hier aus die Einsatzgebiete abarbeiten. Die Arbeitsmaterialien werden wieder vor Ort ausgegeben.

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Das Hüpfburg-Festival Zeitz 2012

des Zeitzer Stadtbildes durch die industrielle Entwicklung des VEB Zekiwa. Er war der bedeutendste Betrieb der Leichtindustrie in Zeitz, dem nach 1989 die Absatzmärkte wegbrachen. Petrik Wittwika referiert über die Entstehungsphase des BRABAG-Industriekomplexes Tröglitz bei Zeitz in den Jahren 1937/38. Aufgezeigt wird, wie mit staatlicher Förderung ein kriegswichtiges Unternehmen entstand, an dem sich auch hochrangige Führungsgrößen des NS-Staates beteiligten. Ferner wird dargelegt, wie die „Gefolgschaftsmitglieder“ mit gezielten Maßnahmen in die „Volksgemeinschaft“ eingebunden wurden.

am Sonntag, dem 6. Mai 2012 im Schlosspark Zeitz

Grundschule Nonnewitz feierte zünftig Rosenmontag Jubel, Trubel und Faschingsspaß herrschten am Rosenmontag in der bunt geschmückten Narrenhalle. Traditionell feierten die Schüler und Lehrkräfte der Grundschule zum Höhepunkt der Narrenzeit ihren Schulfasching. Bei uns Schülern war die Freude groß, denn der Unterricht musste dem närrischen Treiben weichen. Stattdessen wurde zünftig mit Tanzeinlagen, lustigen Spielen und zahlreichen Polonaisen Karneval gefeiert. Natürlich gab es die beliebten Faschingsnaschereien, wie Dickmänner, Pfannkuchen und jede Menge Bonbons. Die Erst- bis Viertklässler erkannte man oft gar nicht. Sie hatten beim Verkleiden als Hexen, Prinzessinnen, Piraten, Teufel, NinjaKämpfer, Clowns, Pippis, Pumuckels, Zauberer und als viele andere Figuren unheimlich viel Spaß und zeigten Einfallsreichtum und Fantasie bei der Wahl ihrer Kostüme.

Auf Hüpfburgen zu tollen macht ganz besonders viel Freude Quelle: Cultur Buero Herden Der Schlosspark Zeitz bietet am Sonntag, dem 6. Mai 2012, ab 10 Uhr die Kulisse für ein einzigartiges Familien-Event. Es gibt Spaß, Sport, einen kleinen Markt und viel Unterhaltung bei dem ersten Hüpfburg-Festival im südlichen Sachsen-Anhalt. Da ist „Mitmachen“ angesagt beim aufsehenerregenden Hüpfburg-Festival mit vielen großen und kleinen Hüpfburgen sowie attraktiven Eventmodulen und Spielen für die Kinder. Präsentiert von RADIO BROCKEN stehen mehr als 10 „Hüpfburgen“ in unterschiedlicher Form- und Farbgebung für die Fans der aufblasbaren Spiel- und Eventmodule zur Verfügung. Ganz bestimmt nicht zu übersehen und damit der Mittelpunkt des Festivals, die wohl längste aufblasbare Hindernisbahn, die Zeitz je erlebt hat. Sie hat eine Länge von über 100 Metern. Um diese zu bezwingen, muss schon etwas Kondition und Fitness mitgebracht werden. Ein herrlicher Spaß, der schon zu einem kleinen Wettstreit im familiären oder auch Freundeskreis herausfordert.

Der Nonnewitzer Karnevalsverein sorgte mit seinen Programmeinlagen zusätzlich für eine weitere Steigerung der großartigen Stimmung, so dass die ganze Narrenhalle tobte. Wir Schüler und Lehrer möchten uns bei den Nonnewitzer Karnevalisten mit einem kräftigen „Nonnewitz Allema“ herzlich für die Unterstützung bei unserem Schulfasching und überhaupt für die nun schon langjährige ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken.

Zeitz – ein Beispiel ostdeutschen Industriewandels Zeitz war vom Beginn der Industriealisierung bis ins späte 20. Jahrhundert ein wichtiger Industriestandort. Dies änderte sich nach 1990 drastisch. Die Vorträge des 10. Tages der HeiTag der Heimatgeschichte, Quelle: Laugisch matgeschichte zeigen, welchen Wandel ostdeutsche Industriestädte mittlerer Größe durchlebt haben. Die Vortragsreihe wird fortgesetzt am 17. April 2012, 18.00 Uhr im Lebek-Zentrum, dem Torhaus der Moritzburg. Der Zugang über den Fahrstuhl ist barrierefrei. Zwei Vorträge befassen sich mit weiteren Aspekten der Industriegeschichte unserer Region. Ruth Plötz spricht über die Prägung

Selina Polzer und Dominik Hopp Klasse 4a im Namen aller Schüler

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p PaketshoGeraer Str. 13, 06712 Zeitz Telefon

gegenüber Netto

03441 218488

Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 21. April 2012 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 10. Aprl 2012

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mati r o f n I r u Z

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20 Jahre Gesangverein Theißen

Arbeitsagentur Zeitz ist weiterhin am bisherigen Standort zu erreichen Die Agentur für Arbeit Zeitz ist weiterhin am bisherigen Standort in der von-Harnack-Straße 27–28 zu den bekannten Öffnungszeiten zu erreichen. Der Eingang erfolgt nicht wie bisher von der Straße aus, sondern über die Tür im Bereich des Parkplatzes, der sich im Hof befindet.

Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik • SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung „Opferrente“ • Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung • Informationen für ehemalige ostdeutsche Heimkinder • Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich) Mittwoch, 25. 04. 2012, 9.00 –17.00 Uhr, Stadt Zeitz, Zi. 119, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in SachsenAnhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Telefon: 03 91 / 5 67-50 51, Fax: 03 91 / 5 67-50 60.

Es ist 20 Jahre her, dass sich 13 Frauen und 2 Männer im Seniorenclub Theißen trafen, um einen Chor zu gründen. Herr Eißner erklärte sich auf Anfrage bereit, die Leitung zu übernehmen. Von da an trafen wir uns jeden Montag 19.00 Uhr zu Chorproben. Bald konnten wir noch andere Sänger und Sängerinnen gewinnen. Inzwischen sind wir ein eingetragener Gesang­verein, mit 15 Sopranen, 12 Altstimmen und 6 Männern. Nun singen wir schon etwa 10 Jahre unter der Leitung von Herrn Peter Czok, der Herrn Eißner ablöste. Einige Höhepunkte unserer Chorarbeit möchte ich benennen: Beim „Lied von der Glocke“ sangen wir mit, unsere Partnerstadt Rodenbach erfreuten wir mit einem Konzert. Bei Frühlingskonzerten, Weihnachtskonzerten in Heimen und Kirchen, Familienfesten, Einweihungen, Stadtfesten usw. konnten wir uns präsentieren. Unser Jubiläumsfestkonzert am Sonntag, dem 22. April 2012, 14.30 Uhr findet in den Klinkerhallen in Zeitz statt. Dort werden Sie auch andere Gastchöre erleben, die wir dazu eingeladen haben, den Männergesangverein „Harmonie“ Kayna e.V., den Männergesangverein Schladebach, den Gemischten Chor Wintersdorf, den Gemischten Chor „Elstertal“ Zeitz e.V., natürlich auch uns, den gastgebenden Gesangverein Theißen e.V. Wir möchten Sie recht herzlich dazu einladen und freuen uns auf Sie. Für das Leibliche Wohl ist gesorgt. Christine Fandrich

Am Samstag, dem

28. April

laden wir herzlich zu unserem

Frühlingsfest ein.

ab 15 Uhr Kaffee und Kuchen (Bäckerei Melzer) für Unterhaltung sorgen u. a. die Zeitzer Blasmusikanten Kfz-Meisterbetrieb

Pirkau 2 · 06711 Zeitz OT Pirkau Tel. 03441 - 68 07 02 Funk 0172 - 7 94 71 49

für Jubel, Trubel, Heiterkeit sorgt Marktfrau „Regine“ Hüpfburg für Kinder Eis · Deftiges vom Grill ab 19 Uhr Tanz und Erotikshow

Allen frohe Ostern und einen guten Start in den Frühling. 4

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Botswana in der Rasberger Kirche

Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz des „Triton“ e.V.

Musical „Footloose“

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Auf führu

Klinkerhallen Zeitz, Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz Samstag, 31. März 2012, 19.30 Uhr Sonntag, 01. April 2012, 15.00 Uhr Musik: Tom Snow, Text: Dean Pitchford Familienplausch statt Partyrausch. Im amerikanischen ProvinzKaff Bomont verbieten sittenstrenge Eltern ihren Sprösslingen all das, was Neu-Bürger Ren wie die Luft zum Atmen braucht: Feiern, Tanzen, Knutschen. Wie im gleichnamigen HollywoodFilm von 1984 verliebt er sich, auch in der Musical-Adaption in Ariel, die Tochter des größten Moral-Apostels und überzeugt schließlich den ganzen Ort, dass auch Spaß zum Leben dazugehört. Der Film mit Kevin Bacon und Lee McCain in den Hauptrollen erwies sich als Kassenmagnet. Auch das Soundtrack-Album zu „Footloose“ mit Songs von Bonnie Tyler, Kenny Loggins und Shalamar stand zehn Wochen lang in den amerikanischen Top Ten und der Titelsong „Footloose“ war mehrere Wochen die Nummer Eins der Single-Charts. Tom Snow und andere schrieben die zündende Musik mit vielen Popsongs, darunter „I Can’t Stand Still“, „Dancing Is Not a Crime“ und „Still Rockin’“ und den Hit „Holding out for a Hero“.

Quelle: Roland Seidelt Die Zentral-Kalahari in Botswana war das letzte Hauptreiseziel des Zeitzers Roland Seidelt. Seine Route führte aber nicht nur durch diese riesige Savannenlandschaft im Süden Afrikas und zu den dort lebenden Buschleuten. Er zeigt auch Bilder von Abstechern in die tierreichen Sümpfe des Okavango-Deltas, zu den gewaltigen Victoria-Wasserfällen im Grenzgebiet von Sambia und Zimbabwe, zu Naturparks im namibischen Caprivi-Streifen und zur Etosha-Pfanne. Die Veranstaltung findet am Samstag, dem 31. 03. 2012, um 18.30 Uhr in der Rasberger Kirche statt. Der Eintritt ist wie immer frei.

Eintritt Erwachsene: 8,– Euro, Schüler: 4,– Euro Vorverkauf in der Tourist-Information Zeitz und KulturVilla Kolorit, Geußnitzer Straße 10,Tel: 0 34 41-21 75 12

Einladung

Schultheatertag

Am 27. März ist Welttheatertag

Das Theater-Pädagogische Zentrum Zeitz des Triton e.V. lädt zur Veranstaltung „Schultheatergruppen stellen sich vor“ ein. Eintritt frei.

Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz des „Triton“ e.V.

Die Veranstaltung findet in diesem Jahr am Samstag, dem 21. April 2012 in der Zeit von 9.30 bis 15.00 Uhr im „Neuen Theater Zeitz Kürbiskern“ Steinsgraben 16 statt.

lädt an diesem Tag zu einer offenen Probe ein In der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr begrüßen wir Sie gerne als Gäste in unserem Probenraum in der Altenburger Straße 40 in Zeitz, zu einer Probe des Musicals „Footloose“, das neue Projekt der Jugendtheatergruppe „Karambolage“.

An diesem Tag zeigen die Schultheatergruppen Ausschnitte aus ihren aktuellen Projekten, die in Kooperation mit dem Musiktheater Kolorit/Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz entstehen. Es werden aber auch weitere Theater- und Schultheatergruppen zu Gast sein. Die Gruppen können an diesem Tag Erfahrungen austauschen und interessante Gespräche führen. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband „KulanZ“ durchgeführt. Dieser Tag bietet interessierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Gelegenheit, einen Einblick in die Schultheaterarbeit zu bekommen. Die Theatergruppen würden sich über ein großes Zuschauerinteresse freuen.

Schauen Sie bei uns rein, schauen Sie zu, stellen Sie Fragen und, und, und. Wir freuen uns auf viele interessierte Besucher. Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz des „Triton“ e.V. KulturVilla KOLORIT, Geußnitzer Straße 10, 06712 Zeitz Tel. 0 34 41 / 21 75 12, Fax 21 68 24, E-Mail [email protected]



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Veranstaltungsvorschau 2012 Theater Zeitz im Capitol März 29. 03. 2012 April 22. 04. 2012 Mai 01. 05. 2012 09. 05. 2012 Juni 02. 06. 2012

Das Rainald-Grebe-Konzert Rainald Grebe „Radioballett“ – Kabarett „Die Herkuleskeule“ The New Folk Sensation – Madisen Violet „Nathan der Weise“ – Neues Theater Zeitz Kürbiskern

Veranstaltung im Rahmen der Schwarzbiernacht

Spielpause – Juni, Juli und August Oktober 07. 10. 2012 12. 10. 2012 13. 10. 2012 23. 10. 2012 25. 10. 2012

„Das humoristische Manifest“ – Kabarett Sanftwut, Leipzig Multivisionsshow „Island“ THE BIG CHRIS BARBER Band „Mio, mein Mio“ Theaterstück für Kinder – Landesbühne Sachsen-Anhalt „Emilia Galotti“ Trauerspiel von Gotthold Ephraim Lessing – Landesbühne Sachsen-Anhalt

November 02. 11. 2012 David Knopfler & Harry Bogdanovs – Live And Acoustic Tour 04. 11. 2012 Die Rudy-Giovannini-Gala „CAVEWOMEN“ „Zauber der Operette“ – Chursächsische Philharmonie „Zauber der Travestie“ Dezember 07. 12. 2012 „König Drosselbart“ – Neues Theater Zeitz Kürbiskern 08. 12. 2012 „Die Jungen Tenöre“ 13. 12. 2012 „Aschenputtel“ Märchen – Landesbühne Sachsen-Anhalt 13. 12. 2012 „CASH und ewig rauschen die Gelder“ – Landesbühne Sachsen-Anhalt 15. 12. 2012 „Lasst mich froh und munter sein!“ – Ein höchst weihnachtliches Rendevouz mit Heinz Rennhack 16. 12. 2012 Weihnachtsballett „Der Nussknacker“ – Zeitzer Ballettschule

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Kabarett „Die Herkuleskeule“ Dresden –

„RADIOBALLETT“ Sonntag, 22. April 2012, 18.00 Uhr, Theater im Capitol Zeitz Die berühmte Kabarettgruppe „Die Herkuleskeule“ garantiert scharf-bissiges, politisches, aktuelles Kabarett der Spitzenklasse, das kein Blatt vor den Mund nimmt. Mit ihrem Programm „Radioballett“ kommt sie am Sonntag, dem 22. April wieder nach Zeitz, weil die Zuschauer bei den letzten Gastspielen immer begeistert waren. Im Bühnenbild, das an einen altertümlichen Radioapparat erinnert, toben die Keule-Stars Rainer Bursche, Brigitte Heinrich und Michael Rümmler unter der Regie von Gisela Oechelhaeuser und spielen Volks-, Staubsauger- und Beerdigungsinstitutsvertreter. Während Opa Neugebauer seine Lieblingssendung „Radioballett“ hört, ist die Welt aus den Fugen: Das Staatstheater spielt Nachrichten und in der Semperoper singen Pekingenten Pekingopern. Hätten sie alle nicht noch ein paar kleine Zukunftsträume, bliebe ihnen nur der Irrsinn dieser Welt. Die drei Kabarettisten begeistern durch spritzigen Wortwitz und Brigitte Heinrich erinnert mit ihren Chansons an die legendäre Lore Lorenz. Mit den drei Kabarettisten bereitet der Pianist Thomas Wand ein Wechselbad aus skurriler Komik und lauter Nachdenklichkeit. Die erstaunlich aktuellen Texte der „Herkuleskeule“ stammen von Philipp Schaller, Wolfgang Schaller und Peter Ensikat. Karten erhalten Sie an allen bekannten Vorverkaufsstellen und unter www.CineEvent.de sowie telefonisch unter 03441-839040.

Zeitzer können zur Jugendbegegnung nach Detmold fahren

Änderungen vorbehalten!

Fünf Jugendliche aus Zeitz können in diesem Jahr an der Jugendbegegnung in Detmold teilnehmen. Unter dem Motto “Get active! Generations hand in hand“ treffen sich vom 3. bis 12. August Jugendliche aus Deutschland, Norwegen, Polen, Griechenland, Litauen und Italien in der Zeitzer Partnerstadt. Bis Ende April können sich nun die Zeitzer Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren auf insgesamt fünf Plätze bewerben. Die Bewerbungsunterlagen können unter Aktuelles unter www.zeitz.de heruntergeladen werden. Wer Spaß daran hat, junge Menschen aus anderen EU-Ländern kennenzulernen und mit ihnen die “Jugendbegegnung 2012 in Detmold“ erleben und seine englischen Sprachkenntnisse erweitern möchte, bewirbt sich mit dem von den Eltern unterschriebenen Bewerbungsbogen. Wer schon 18 Jahre ist meldet sich bei: Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales Zeitz, Städtepartnerschaft Altmarkt 1, 06712 Zeitz.

Kontakt: Stadt Zeitz, Sachgebiet Kultur und Tourismus E-Mail [email protected], Tel. 03441/68800

Noch Fragen? Telefon: Katrin Gröschel 03441/ 212006 E-Mail: [email protected]

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Charlotte Petersohn Zeichnungen und Aquarelle

lädt alle Milbenkäsefreunde aus nah und fern recht herzlich ein. Dieses Jahr steht das Aprilspektakel unter dem Motto „Gut betucht!“. Jeder, der mit Schal oder Betttuch erscheint, hat freien Eintritt. Der gut Betuchteste wird sogar ausgezeichnet – er darf natürlich auch reich sein! Gut Betuchte können auch den ersten Würchwitzer Sekt käuflich erwerben. Bei der traditionellen Käseauktion wird dieses Jahr der beste Holunderblütenkäse der Würchwitzer Milbenkäsekönigin meistbietend versteigert. Speisen und Getränke kosten an diesem Tag pro Portion nur einen Euro, außer Tiernahrung! Die Stehparty findet bei jedem Wetter statt, auch bei Sonnenschein!

Dorfmuseum „Kaynastube“ stellt sich vor

Am Donnerstag, dem 29. März eröffnet Charlotte Petersohn ihre Ausstellung „Zeichnungen und Aquarelle“ um 17 Uhr im Museum Schloss Moritzburg Zeitz. Das Anliegen der Schau im zweiten Obergeschoss des Museums ist, zu zeigen, welche Möglichkeiten künstlerisches Schaffen bietet, um den Blick für Wesentliches, Harmonisches, Großartiges, Bescheidenes oder Verborgenes in der Natur zu öffnen. Malerei bedeutet für Frau Petersohn Entspannung und zugleich Anspannung – eben Arbeit. Dazu hilft ihr Gelerntes aus Studium und Beruf, Schaffen gemeinsam mit Gleichgesinnten oder Reisen an Stätten großer Kunst. An Techniken pflegt sie besonders das Aquarell, welches schnelle Entscheidungen erfordert, locker und spontan wirkt. Ebenfalls liebt sie das Pastell wegen seiner duftigen, klaren Art. Besonders wichtig ist ihr das Zeichnen, denn für Frau Petersohn spricht die Zeichnung die Wahrheit über das Können des Künstlers.

Gebrauchs- und Kulturgegenstände aus Kayna und Umgebung werden in der Bohlenstube des ältesten Fachwerkhauses in Kayna, das nach einem Brand 1763 wieder errichtet wurde, seit dem 19. 5. 2001 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Kücheneinrichtung stammt zum großen Teil aus der Zeit um 1900. Ein Eschebachküchenschrank, die Firma produziert heute noch Küchen, enthält viele Küchengeräte, Backutensilien, Vorratsdosen und Geschirr. In den 50er Jahren wurden die Kinder in Kayna und Geußnitz zum Kindertag vielfach mit einem Erinnerungsteller aus Reichenbacher Porzellan beschenkt, davon sind einige ausgestellt. An den Küchenherd mit „Wasserschiff“ zur Warmwasserbereitung erinnern sich nur noch die Älteren. Ein Etagenofen vom 19. Jahrhundert zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Die Praxisausrüstung von Dr. Reinhold, der von 1922 bis 1960 hier praktizierte, ist im Zeitalter des Computers sicher auch das Anschauen wert. Neben Blutdruckmessgerät und Hörrohr sind auch Geburtszangen und viele andere kuriose (historische) Arztgeräte im Fundus. Drei Bauernschränke, der älteste von 1796, sind mit Wäsche- und Kleidungsstücken aus vorigen Jahrhunderten gefüllt. Schuhmacherwerkzeuge erinnern an die Zeit, als in der Bohlenstube ein Schuhmacher werkelte. Unsere Wäschestrecke stellt Wannen, Maschinen (z. B. Rolle von 1880), Körbe, ein gläsernes Waschbrett u. a. Hilfsmittel vor und lässt die Zeiten lebendig werden, als es noch keinen Waschautomaten und Trockner gab. Siedlungsfunde, teilweise aus der Zeit der Bandkeramik (vor 8000 bis 6000 Jahren) sind in Vitrinen ausgestellt. Ebenso kann man die Findigkeit der Einwohner bewundern, die nach 1945 aus Stahlhelmen Jaucheschöpfkellen, Kochtöpfe und aus anderem Kriegsgerät Siebe und Milchkannen („Lasen)“ hergestellt haben, um in der großen Not die wenigen auf Lebensmittelkarten erworbenen Nahrungsmittel zu verwerten.

Aprilspektakel im Milbenkäsemuseum

Am Sonntag, dem 1. April 2012 findet das 7. Aprilspektakel im Würchwitzer Milbenkäsemuseum statt. Pünktlich 15.00 Uhr mit 5 Minuten Verspätung beginnt die satirische Geburtstagsparty mit Obermilbe „Humus“, Clown Lulu, einem Sex-Sterne-Koch sowie dem allerletzten Barkeeper vom Genossen Erich Honecker. Einen optischen Schmaus der besonderen Art bieten die leicht betuchten Tanzmädels. Auch der singende Hausarzt von „Humus“ ist anwesend. Auf dem Würchwitzer Airport startet ein gut betuchtes Sportflugzeug und bringt Geburtstagsgrüße aus luftiger Höhe. Es haben sich aber auch noch weitere nationale sowie internationale Überraschungsgäste angemeldet. Das Museum

Für den Heimatverein Barbara Ehrlich, Hermann Heiner



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Zeitzer Philatelisten stellen aus Am 31. März und am 1. April 2012 laden die Zeitzer Philatelisten zu ihrer jährlichen Großveranstaltung in die 8. Grundschule Zeitz (Auf dem Schlagstück 11) ein. 23 Ansichtskarten-Exponate mit circa 600 Blatt aus Zeitz und Detmold werden zu sehen sein. Die Landesverbände Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich an der Ausstellung. Natürlich sind auch Vertreter des Partnervereins der Detmolder Briefmarkenfreunde auch in diesem Jahr wieder vor Ort. Aus Anlass der Veranstaltungen gibt es natürlich auch einen Sonderstempel der Deutschen Post AG. Außerdem können die Gäste zwei Sonderganzsachen mit industrie- und heimatgeschichtlichen Zudrucken unter dem Motto „Mehr als nur Kohle“ erwerben. Veranstaltungsplan: – 23. Landesverbandstag Thüringer Philatelisten am 31. März, 10.00 –13.00 Uhr (Teilnahme der Delegierten aller Thüringer Philatelistenvereine) – 2. Zeitzer Ansichtskarten-Ausstellung am 31. März u. 1. April, jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr – 16. Partnerschafts-Ausstellung Zeitz-Detmold am 31. März und 1. April, jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr – 29. Zeitzer Großtauschtag am 31. März, 9.00 –13.00 Uhr – Tagung des Thüringer Leistungszentrums Philatelie am 31. März, von 13.00 bis 16.00 Uhr

Wettkampf Sportlichster Kindergarten Am Samstag, dem 21. April 2012, um 9.00 Uhr startet zum achten Mal der Wettkampf „Sportlichster Kindergarten“ in der Turnhalle Berufsbildende Schule in Zeitz. Der Männerturnverein „Vater Jahn“ Zeitz e. V. veranstaltet den Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Stadt Zeitz. Die Ausschreibungsunterlagen wurden in diesem Jahr an 19 Kindereinrichtungen versandt. Die Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis sechs Jahren werden in Mannschaften mit maximal fünf Startern antreten. Dabei müssen sie Übungen wie Sprint, Seilspringen, Einzelhindernislauf, Klimmzüge, Schlussweitsprung, Ballzielwurf und andere sportliche Aufgaben im Stationsdurchlauf absolvieren. Pokalverteidiger ist die Kita Völkerfreundschaft. Zuschauer, die ihre Kinder anfeuern, sind gern willkommen. 8

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TAG DER INDUSTRIEKULTUR in Sachsen-Anhalt auch auf dem Zeitzer Herrmannschacht

Quelle: Hartung Die ÄLTESTE BRIKETTFABRIK DER WELT, der Zeitzer Herrmannschacht, startet im April in die Saison. Mit dem Tag der Industriekultur wartet am 15. April dann auch schon das erste Highlight. Hier lädt der Verein die Gäste ein, den Schacht und seine Geschichte sowie die zahlreichen Ausstellungen von Ofenmuseum über die Ausstellung zum Thema „150 Jahre Brikettierung“, eine Installation mit unterschiedlichsten Gesteinsarten am Eingang des Braunkohlewaldes, die Werkstatt, die historische Schmiede und eine Ausstellung über die ZEMAG Zeitz kennenzulernen. Dafür werden um 10.00, 12.00, 14.00 und 16.00 Uhr Führungen angeboten. Natürlich werden auch historische Maschinen und Standantriebe sowie Fahrzeuge des Kohlehandels und der Energiewirtschaft präsentiert. Das Frühlingsfest für jedermann soll am 5. Mai 2012, wie bereits in den vergangenen zwei Jahren, wieder zahlreiche Besucher in den Herrmannschacht locken. Interessenten können sich bei Anke Luksch unter: 01742467379 melden. Hier finden Vereine, gemeinnützige Institutionen aber auch Betriebe die Möglichkeit, ihre Angebotspalette zu präsentieren. Öffnungszeiten ab 1. April bis 31. Oktober 2012 Dienstag 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte Führung Freitag 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte Führung Sonnabend 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte Führung Sonntag 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte Führung Feiertage 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte Führung Außerhalb der Öffnungszeiten und der Saison auf Voranmeldung. Bitte 5 Tage vor der geplanten Führung bzw. Veranstaltung!!! Eintritt: Erwachsene 4,00 Euro, Kinder 1,50 Euro / 2,00 Euro Behinderte/Studenten 2,00 Euro, Gruppenpreis ab 10 Personen 3,00 Euro

Immobilienangebot

Schönes Zweifamilienhaus in Zeitz zu verkaufen. Wohnfläche 120 qm, Grundstück 1.032 qm, unsaniert. Kaufpreis: 35.000,– Euro, Kontakt: Tel. 01 62 - 5 28 64 20

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Ostern auf dem Trebnitzer Beeren- Nehm Se’n Alten“ und Straußenhof Otto-Reutter-Liederabend Ostersamstag, den 7. April, von 11.00 bis 17.00 Uhr setzen sich Kinder im Trebnitzer Beeren- und Straußenhof auf die Fährte des Osterhasen und begeben sich auf die Suche nach den begehrten Ostereiern. Bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein machen große und kleine Schlemmermäulchen auf drei Parcouren Beute. Die Kleinsten singen mit dem Osterhasen und lauschen seinen Geschichten aus dem Osterhasenland. Dazu können sich alle beim Eierrollen, Eierlaufen, Stiefelweitwurf und vielen anderen Aktivitäten messen. Vom Wachtel- bis zum Straußenei sind kunstvolle Ostereier in einer Ausstellung zu bestaunen. Leckereien vom Grill und hausgemachter Kuchen locken zum Schlemmen und Verweilen. Die Feinschmeckersaison beginnt.

Mittwoch, 25. April 2012, 19 Uhr, Rathaus Zeitz, Friedenssaal Die Berliner Musiker Peter Siche (Gesang und Moderation) und Klaus Schäfer (Klavier) präsentieren einen Abend mit heiteren Couplets und Liedern über MenschlichAllzumenschliches. Ein vergnüglicher Bilderbogen der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts im letzten Jahrtausend. Der „Berufs“berliner Klaus Schäfer aus Mönchengladbach II, das ist Rheydt, ist seit mehr als 25 Jahren der Mâitre de Piano des Chansonniers Peter Siche. Sie haben auch zur selben Zeit an der damaligen HdK Berlin studiert. Mehr als 30 Bühnenprogramme haben sie im Lauf der Jahre erarbeitet. Mit ihrem großen Repertoire treten sie aber auch immer wieder in der sogenannten Erlebnisgastronomie auf. Otto Reutter bildet den Schwerpunkt dieses Programms. Die seine Couplets ergänzenden Lieder sind teilweise Schlager des musikalisch-literarischen Kabaretts. Dabei ist vom Lehmschmeißen die Rede, vom folgenreichen Abendspaziergang des Ferdinand mit seiner Luise, von Sex und Crime etwa beim „Mord in der Villa Marcuse“. Auch hier sind viele Berufsberliner vertreten. Berlin lebt seit eh und je davon, dass sich Menschen aus aller Herren Länder dort niederlassen. So ist es zu dem herangewachsen, was es heute ist. Berufsberliner in diesem Sinne sind Heinrich Zille aus Radebeul bei Dresden, über den von Claire Waldoff aus Gelsenkirchen gesungen wird. Auch Otto Reutter hieß eigentlich Otto Pfützenreuther und kam aus Gardelegen in der Altmark. Unter den Reutter-Couplets sind so bekannte wie „Nehm Se ’n Alten“ oder „In 50 Jahren ist alles vorbei“, aber auch weniger bekannte wie „Phantasie ist jederzeit schöner als die Wirklichkeit“. Doch wollen wir nicht alles verraten. Freuen Sie sich auf einen lustvollen Abend mit Tiefgang und Sie werden sehen, dass recht vieles auch heute noch ganz genau so abläuft. Denn die Vergangenheit ist nicht tot, sie ist noch einmal vergangen, wie es ein Historiker recht zutreffend formulierte. Karten gibt es zum Preis von 10,00 Euro bzw. 8,00 Euro (Ermäßigungsberechtigte) im Vorverkauf in der Tourist-Information Zeitz und an der Abendkasse.

Der besondere Ostersamstag Am 7. April von 11 bis 17 Uhr besucht der Osterhase den Trebnitzer Beeren- und Straußenhof. Er hat viele Überraschungen dabei:

Birkenweg 6 · OT Trebnitz 06722 Wetterzeube Tel. 036693 - 2 27 09 Fax 036693 - 3 55 69 Funk 0177 - 7 47 53 29 Ab 21. März halten wir auch ein umfangreiches Sortiment an Erdbeerpflanzen bereit.

– Ostereierausstellung – Osterquiz – Basteln – Malen Für Hungrige: Leckeres vom Strauß, Osterpunsch, Kaffee und Selbstgebackenes

Jeder Eiersucher zahlt 2,– E.

www.straussenhof-fischer.de · [email protected]

Telekom beabsichtigt Rückbau von öffentlichen Telefonstellen: Die Telekom Deutschland GmbH betreibt seit Jahren öffentliche Telefonstellen in der Stadt Zeitz und in den Ortsteilen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen folgende Standort abgebaut werden: Nr.

Standortanschrift

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Zeitz Zeitz Zeitz Theißen

Vo rm e rk e n Am Freitag, dem 13. April 2012, 19.00 Uhr

Jungweinprobe mit Musik und Tanz

Herta-Lindner-Straße 1 Platz der Deutschen Einheit 1 Neumarkt 26 Zeitzer Straße 8

Ein beschwingter Abend für Jung und Junggebliebene mit „The Hornets“ aus Leipzig, gutem Essen und leckeren Jungweinen (25,00 E pro Person, Getränke zusätzlich) Am Samstag, dem 14. April 2012, von 14.00 bis 18.00 Uhr

Die Telekom Deutschland GmbH hat die Stadt Zeitz um eine Stellungnahme zu den genannten Orten gebeten. Falls Bürger Probleme oder Hinweise zu den aufgeführten Stellen haben, bitten wir diese bis zum 5. April 2012 im Bürgerbüro zu melden.

Jungweinprobe mit leckeren Jungweinen des Jahrganges 2011 - dazu reichen wir Ihnen

Käsewürfel, Weißbrot, Belegtes und Wasser (10,00 E pro Person)



Inh. Grit Triebe

Mittelweg 18 06712 Zeitz OT Würchwitz Tel. 03 44 26 / 2 14 20 www.weingut-triebe.de

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10. Oldtimertreffen mit Teilemarkt Die Oldtimerfreunde Zeitz e.V. veranstalten vom 20. bis 22. April 2012 wieder auf dem Landgut in der Stephanstraße 30 das 10. Oldtimertreffen mit Teilemarkt. Am Samstag und Sonntag werden auf dem Vereinsgelände von 9.00 bis 18.00 Uhr die historischen Fahrzeuge ausgestellt, mit einem abwechslungsreichen Unterhaltungsprogramm. Ausfahrt am Sonntag, dem 22. April 2012, von 14.00 bis 16.30 Uhr Streckenverlauf: Stephanstr. Landgut Zeitz – Zekiwa-Kreuzung – Wendischer Berg – Weberstr. – Altenburger Str. – Kreuzung Wasserturm – Käthe-Niederkirchner-Str. – Röntgenstraße – Rasberger Str. – C.-Zetkin-Str. – Kreuzung Kaufland – Bergisdorf – Großosida – Raba – Bahnhof Haynsburg – Wetterzeube – Mückenschänke – Droyßig (CJD) – Hassel – Weißenborn – Stolzenhain – Bahnhof Weickelsdorf – Roda – Kleinhelmsdorf – Haardorf – Osterfeld – Gewerbegebiet – Kreuzung Osterfeld/ L 190 – Schleinitz – Oberkaka – B180 bis Meineweh – rechts ab bis Bahnhof Weickelsdorf – Romsdorf – Hassel – Droyßig (CJD) – Grana – Naumburger Str. – Kreuzung Grüne Aue – Donaliesstraße – Wasservorstadt – Geschwister-Scholl-Str. – Albrechtstr. – Stephanstr. Landgut www.oldtimerfreunde-zeitz.de

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Ältere Frauen in einer alternden Gesellschaft Unter diesem, etwas sperrigen Titel wollen wir am 17. April 2012, um 16.30 Uhr im offenen Treff der Volkssolidarität, Anna-Magdalena-Bach-Str. 22 in Zeitz mit Frau Dr. Viola Schubert-Lehnhardt von der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen-Anhalt ins Gespräch kommen. Der Frauenarbeitskreis lädt dazu recht herzlich ein. Nach einer kurzen Darstellung der weltweiten demografischen Entwicklung, wird besonders auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Frauen eingegangen. Sind sie es doch, die sich meist um die Pflege älterer Menschen kümmern. Was bedeutet es für Frauen, wenn sie als Pflegekräfte im In- und Ausland arbeiten? Welche Überlegungen gibt es in Deutschland zur weiteren Entwicklung der Pflegeversicherung?

Tag der älteren Generation Am 2. April lädt der Landrat von 14.30 bis 16.30 Uhr zu einer Podiumsdiskussion in den Zeitzer Friedenssaal. Das Thema anlässlich des Tages der älteren Generation ist: „Senioren im BLK – Lust oder Last“! Unter der Moderation von Birger Zentner sollen auch weitere Inhalte wie: notwendige kommunale Rahmenbedingungen in Städten und Gemeinden für die ältere Generation, um der demographischen Entwicklung zukünftig gerecht zu werden oder generationsübergreifende Zusammenarbeit – Patenschaften in Schulen, Alt hilft Jung sowie Mehrgenerationshäuser thematisiert werden. Um 17 Uhr wird die Wanderausstellung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „Altersgerechter Umbau“ im Rathaus eröffnet. Gemeinsam mit der Wohnungsgenossenschaft 1. Mai geht es um das Modellprojekt zum altersgerechten Umbau in der Völkerfreundschaft.

IM P RESS U M

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Herausgeber: Stadt Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister Redaktion: Sebastian Nicolai, Tel. 03441 - 8 32 17, E-Mail: [email protected] Andrea Kipping, Tel. 03441 - 8 33 58, E-Mail: [email protected] Layout und Druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 - 61 62-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.druckhaus-zeitz.de Verantwortlich für Anzeigen/Beilagen: Druckhaus Zeitz Erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 21. April 2012 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 10. April 2012

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Jahreshauptversammlungen

Ehrungen Beförderung zum Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Löschmeister Hauptlöschmeister

Der Beginn des Jahres ist bekanntlich auch die Zeit für die Feuerwehren, ihre Jahreshauptversammlungen zu feiern und ein Resümee des vergangenen Jahres zu ziehen.

Zeitzer Jugendfeuerwehr

Martin Stalive Ludwig Späte und Mario Müller Jörg Mengel und Christian Schaller Christian Habel und Maik Sauppe

Ortswehr Theißen

In der Zeitzer Jugendfeuerwehr waren 2011 18 Mitglieder, davon auch 6 Mädchen, im Alter von 10 bis 17 Jahren organisiert. Die Jungen und Mädchen absolvierten im vergangenen Jahr insgesamt 50 Stunden in der feuerwehrtechnischen Ausbildung und 245 Stunden Jugendarbeit. Dabei unterstützten sie auch viele Veranstaltungen im Zeitzer Stadtgebiet. So wurde das letzte Lichterfest von der Zeitzer Jugendfeuerwehr abgesichert.

Zur Feuerwehrhauptversammlung der Theißener Ortswehr zog Wehrleiter Kay Kollenbach ein kurzes Fazit. Seine Wehr wurde im letzten Jahr zu insgesamt 40 Ereignissen alarmiert. Dabei rückte sie zu 6 Brandereignissen und 30 Mal zur technischen Hilfeleistung aus. Als größten Einsatz strich er den Dachstuhlbrand im November in Luckenau heraus. Die Theißener Ortswehr hat aktuell 56 Mitglieder, davon arbeiten 29 in der Einsatzabteilung. In diesem Jahr hofft die Ortswehr noch auf einen neuen Vorausrüstwagen, da der alte T4 keinen neuen TÜV mehr erhält. Im Anschluss wurden die Ehrungen und Auszeichnungen an die Kameraden und Kameradinnen ausgereicht. Hier durfte der Zeitzer Bürgermeister Henrik Otto den Theißener Ortswehrleiter zum Oberbrandmeister befördern.

Ehrungen 5 Jahre Mitgliedschaft Tobias Kühn 3 Jahre Mitgliedschaft Sebastian Gellert, Resat Alaiy

Ortswehr Kayna

Ehrungen 10 Jahre Mitgliedschaft Daniel Schneider und Melanie Mühlnickel Beförderung zum Feuerwehrmann Löschmeister Oberlöschmeister Oberbrandmeister

Daniel Schneider Ingo Schulze und Stefan Jasansky Christoph Jahr Kay Kollenbach

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Am 13. März begannen die Vorbereitungsarbeiten für die Sanierung des Denkmals Opfer des Faschismus auf dem Zeitzer Altmarkt. Die Figurengruppe wurde abgebaut, um in der Kunstgießerei Lauchhammer saniert zu werden. Für die Restaurierung wurde die Plastik vom Sockel genommen. In Lauchhammer werden die stark korrodierter Teile erneuert und der Rostfraß beseitigt sowie die Konservierung der Plastik vorgenommen. Abschließend erfolgt eine Neulackierung anhand des alten Farbbefundes. Die Plastik wird nach Abschluss der Umgestaltung des Platzes wieder auf dem Altmarkt aufgestellt. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 stattfinden. Bis zur Wiederaufstellung verbleibt die Figurengruppe in der Kunstgießerei Lauchhammer.

Im letzten Jahr hatte die Kaynaer Ortswehr 18 Einsätze abzuarbeiten. Davon waren 14 technische Hilfeleistungseinsätze und 4 Brandeinsätze. 1 Einsatz war dabei nachbarschaftliche Löschhilfe. Alle Einsätze wurden ordnungsgemäß und fachlich korrekt erledigt. Auch die Zusammenarbeit mit den anderen Wehren an den Einsatzstellen klappte meist hervorragend. Erfreulicherweise gab es keine verletzten Kameradinnen und Kameraden. Die OW Kayna hat zurzeit 58 Mitglieder sowie 12 Mitglieder in der Kinder- und Jugendfeuerwehr. Davon sind 33 Kameradinnen und Kameraden in der Einsatzabteilung, 18 in der Altersabteilung sowie 7 Kameradinnen in der Frauenabteilung. Weiterhin gibt es ein Ehrenmitglied. Hier gilt es noch zu erwähnen, dass eine Kameradin aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung übernommen wurde.



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Ein Stück Geschichte der Stadt soll wiederbelebt werden Eine Frau und acht Männer haben sich im neu gegründeten Verein „Historische Drahtseilbahn Zeitz“ zusammengefunden, um ein Stück Zeitzer Geschichte – die Drahtseilbahn am Wendischen Berg – nicht in Vergessenheit Die Gründungsmitglieder Manfred Kriegeraten zu lassen. Eines gel, Uwe Gewiese und Eckardt Bies (v.l.) der Gründungsmitglieam Wendischen Berg; der, Manfred Kriegel, Quelle: Florin Kautz erinnert sich noch genau, wie er als Kind mit der Drahtseilbahn gefahren ist. „Und nur zu gerne würde ich das noch einmal erleben.“ – so Kriegel. Uwe Gewiese, der den Anstoß zur Vereinsgründung in der Zeitzer Facebook-Gruppe gab, mahnt vor zu großen Erwartungen, gerade im Hinblick auf die Zeitabläufe. „Wer meint, dass in fünf Jahren die Jungfernfahrt nach dem Wiederaufbau stattfindet, liegt weit daneben“ und weiter: „Wenn wir zur 1050-Jahr-Feier eine sehenswerte Dauerausstellung präsentieren können, haben wir viel erreicht.“ – so Gewiese. Eckardt Bies, der Finanzchef des Vereines, fügt hinzu „Und vergesst nicht, die Kosten für den Bau werden sich in schwindelerregenden Dimensionen bewegen. Mit 3300,– Reichsmark, was die Bahn beim Bau 1877 gesamt gekostet hat, kommt man heute mit Euros nicht weit!“ Deshalb wurde dieses Ziel auch als Spitze der Pyramide festgelegt. Wenn alles nach den Vorstellungen der Anwesenden läuft, fügt sich der Verein perfekt in ein Tourismuskonzept der Stadt ein, zusammen mit den anderen Schätzen wie Museum „Schloss Moritzburg“, dem „Herrmannschacht“ und natürlich dem unterirdischen Gangsystem – um nur einige zu nennen.

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Information für alle Handwerker,

Gewerbetreibende, Unternehmen und Existenzgründer zur Grundstücksbörse der Stadt Zeitz

Die Stadt Zeitz bietet über ihre Grundstücksbörse eigene städtische Liegenschaften und Gewerbeflächen sowie Grundstücke, Büro-, Laden- und Hallenflächen von anderen Eigentümern zum Erwerb und / oder zur Anmietung an. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Immobilien vermittelt und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Wenn Sie eine geeignete Liegenschaft suchen oder selbst anbieten möchten, können Sie unter Tel.: 03441/83 290 oder per E-Mail: [email protected] Kontakt zum Referat Wirtschaftliche Entwicklung aufnehmen und / oder einen Gesprächstermin vereinbaren. Wir sind für Sie da!

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17. April – 19. April 2012 Seminarräume – Am Hermannschacht, Naumburger Straße 99d in Zeitz an allen Tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr 40,00 Euro Referat Wirtschaftliche Entwicklung/ Tel.: 03441/83-290 Agentur für Existenzgründungen/ Tel.: 034671/64290

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Beratertag für Existenzgründer und Unternehmen in Zeitz

Gemeinsame Erklärung des Landtagsabgeordneten Arnd Czapek und des Zeitzer Oberbürgermeisters zur Ortsumfahrung Theißen:

Die Wirtschaftssenioren vom Verein „ALT HILFT JUNG“ und der Ego-Pilot bieten am Dienstag, dem 3. April 2012 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, Vorzimmer Friedenssaal, erneut einen Beratertag an.

Die Ortsumfahrung der B91 Theißen ist in den Investitionsrahmenplan 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in der Kategorie C aufgenommen wurden. Dafür setzten sich in dieser Woche der Zeitzer Oberbürgermeister und der Landtagsabgeordnete Arnd Czapek ein. Der Zeitzer Oberbürgermeister wurde heute vom parlamentarischen Staatssekretär Jan Mücke über die Aufnahme der für die Stadt Zeitz sehr wichtigen Ortsumfahrung informiert. Dr. Kunze sagte dazu: „Das ist ein wichtiger Schritt zur letzten Lückenschließung der Ortsumfahrung und eine gute Nachricht für unsere Theißener Einwohner. Ich hoffe, dass damit nun spätestens 2014 mit dem Bau begonnen werden kann.“ Im gestrigen Gespräch von Arnd Czapek und Harry Lienau mit dem Verkehrsminister Thomas Webel wurde die Vordringlichkeit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens besprochen. Arnd Czapek sagte dazu: „Wir sind auf einem guten Weg, auch wenn es für alle Seiten noch viel Arbeit sein wird. Wir möchten diesen Weg aber weiter gemeinsam beschreiten und dann auch so schnell wie möglich an die Ausführungsplanung gehen. Dabei werden wir natürlich die Hinweise der Bürger zum Planfeststellungsverfahren beachten.“ Für einen baldigen Abschluss des Verfahrens und eine zügige Realisierung der Ortsumfahrung Theißen sprach sich später Minister Webel auf einer Veranstaltung des CDU OV Weißenfels über die Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt insbesondere im Burgenlandkreis aus. Die 3,9 Kilometer lange Ortsumfahrung Theißen ist seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für Zeitz. Es würde viel Entlastung nicht nur für Theißen sondern auch für die Zeitzer Innenstadt bringen. Das letzte Teilstück der Ortsumfahrung B91 wäre damit geschlossen.

Voranmeldungen nimmt das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Tel. 03441/83-290 entgegen. Darüber hinaus stehen vom Verein „ALT HILFT JUNG“, Herr Arnold, Tel.: 03441/213966 und der ego-Pilot des Burgenlandkreises, Herr Warnicke, Tel.: 034422/12959 Existenzgründern und Jungunternehmern mit Beratungsbedarf zur Verfügung. Handwerkskammer Halle und ego-Pilotennetzwerk SachsenAnhalt beraten gemeinsam Existenzgründer und Unternehmen Ab sofort werden jeden 2. Dienstag im Monat, im Rathaus, Vorzimmer Friedenssaal, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gemeinsame Beratungen durchgeführt. Ansprechpartner werden Herr Warnicke und Herr Hirsch sein. Herr Warnicke führt als ego.Pilot in der Region Zeitz / Weißenfels Gründungsberatungen durch. Herr Hirsch ist als betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerkskammer Halle innerhalb der Abteilung Unternehmensberatung für die Beratung und Betreuung der Handwerksbetriebe zuständig. Dabei werden sowohl bestehende Unternehmen als auch Existenzgründer in der Gründungsphase beraten.  Schwerpunkte der Beratungen und Informationen – Existenzgründungen – KfW-Gründercoaching – Betriebsübergabe/-übernahme – Management, Betriebsorganisation (Personalfragen) – Kostenrechnung/Kalkulation – Kapitalbedarf/Finanzierung/Fördermittel – Unternehmenssicherung – Außenwirtschaft – Marketing

S U H C S P P A N H C S

Unterstützung – Erstellen von Schwachstellenanalysen – KfW-Programm „Runder Tisch“ – KfW-Programm „Turn Around Beratung“ – Fördermittelbeantragung

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Beratungstermine: 13. 03. 2012, 10. 04. 2012, 08. 05. 2012, 12. 06. 2012, 10. 07. 2012, 14. 08. 2012, 11. 09. 2012, 09. 10. 2012, 13. 11. 2012,  11. 12. 2012 Ihre Anmeldungen nehmen entgegen: – Herr Warnicke, Tel.-Nr. 034422/12959, Fax 034422/61722, Funk 0162/4107288, E-Mail [email protected] – Herr Hirsch, Tel.-Nr. 0345/2999256, Fax 0345/2999200, E-Mail [email protected] – Frau Polzer, Referat Wirtschaftliche Entwicklung, Tel.-Nr. 03441/83381, E-Mail [email protected]

Am 18. Febuar fand der Kreisentscheid zum 53. Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels in diesem Jahr in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ statt. Vor 60 Zuhörern haben 16 Schüler/innen der Sekundar- und Gymnasialstufen ihren eigenen und einen zweiten fremden Text vorgelesen. Als Sieger erreichten Sophie Damaschk von der Sekundarschule Droyßig und Fanny Schneider von der Jugenddorf-Christophorusschule Droyßig den Landesausscheid.



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Veranstaltungstipps Stadt Zeitz MÄRZ und APRIL 2012 MÄRZ Samstag, 24. März 2012 17.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz Georg Friedrich Händel: „Brockes Passion“ Donnerstag, 29. März 2012 17.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz Ausstellungseröffnung: „Zeichnungen und Aquarelle“ – Charlotte Petersohn 20.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol Rainald Grebe – Das neue Soloprogramm Freitag, 30. März 2012

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 100. Todestages von Karl May

19.00 Uhr

Zeitz, OT Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus Plaudertreff März

19.00 Uhr

Zeitz, OT Nonnewitz, Gaststätte zur Klause Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Nonnewitz für das Jagdjahr 2011/12



15.00 Uhr

Klinkerhallen Zeitz „Footloose“ Kult-Musical der 80er mit der Jugendtheatergruppe Karambolage

16.00 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Dreams of Musical 17.00 Uhr Dom „St. Peter und Paul“ Zeitz „Die Kreuzigung“ Aufführung der Passion von John Stainer Domchor Zeitz, Chöre St. Elisabeth und Hl. Maximilian Kolbe, Gera sowie Solisten und Organist Mittwoch, 4. April 2012 09.00 Uhr – Stadt Zeitz, Neumarkt 17.00 Uhr Ostermarkt Donnerstag, 5. April 2012 19.00 Uhr

Zeitz, OT Geußnitz Osterfeuer mit Fackelumzug Start: Parkplatz an der Kirche Ziel: Sportplatz

20.00 Uhr

Platzkonzert Droyßiger Schalmeienplayer e.V.

Samstag, 31. März 2012

Samstag, 7. April und Sonntag, 8. April 2012

09.00 Uhr – 8. Grundschule Zeitz 13.00 Uhr 29. Zeitzer Großtauschbörse des Vereins für Briefmarkenkunde Zeitz von 1880 e.V.



14.00 Uhr

Weingut Hubertus Triebe, Würchwitz 6. Kurkonzert des Männergesangverein „Harmonie“ Kayna e.V. mit den Gastchören Gesangverein Theißen e.V., Landchor Geußnitz, Gemischter Chor Wintersdorf und Gemischter Chor Aga-Lusan

Sonntag, 8. April 2012

19.30 Uhr

Klinkerhallen Zeitz „Footloose“ – Musical Aufführung der Jugendtheatergruppe Karambolage

Samstag, 31. März 2012 und Sonntag, 1. April 2012 09.00 Uhr – 16.00 Uhr

8. Grundschule Zeitz 2. Zeitzer Ansichtskarten-Ausstellung und 16. Partnerschaftsausstellung Zeitz-Detmold Veranstaltung des Vereins für Briefmarkenkunde Zeitz von 1880 e.V.

April Sonntag, 1. April 2012 10.00 Uhr – Schlosspark Moritzburg Zeitz 18.00 Uhr Frühlingsmarkt Markttreiben mit Waren für Haus, Hof und Garten Bühnenprogramm und Unterhaltung für Jung & Alt sowie Trödelmarkt 14

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Weinhof Kloster Posa Zeitz Tag des offenen Weinbergs – Frühlingserwachen zum Osterfest

Schlosspark Moritzburg Zeitz Ostereiersuche im Gartentraum und Schalmeienfest

Donnerstag, 12. April 2012 15.30 Uhr Medienleihe der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Treff über 50 „Die Franzosen in Zeitz – ab 1814“ – mit Matthias Sander Freitag, 13. April 2012 17.00 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Ausstellungseröffnung in der Literaturgalerie Bilder vom Talentetag „Jekami“ des KuK e.V. 19.00 Uhr

Weingut Hubertus Triebe Würchwitz Jungweinprobe mit Musik & Tanz Ein beschwingter Abend mit „The Hornets“ aus Leipzig

19.00 Uhr

Zeitz, OT Luckenau, Gaststätte „Zur Gurke“ Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Luckenau/Theißen

19.30 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Adonia-Teens-Musical „Das Urteil – Pilatus und Jesus“

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Samstag, 14. April 2012

14.30 Uhr

14.00 Uhr – Weingut Hubertus Triebe Würchwitz 18.00 Uhr Jungweinprobe mit leckeren Jungweinen

Klinkerhallen Zeitz Chorkonzert anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Gesangverein Theißen e.V.

20.00 Uhr Stephanskirche Zeitz Irish-Folk-Music mit dem Ensemble „Leprechauns“

18.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Radioballett“ Kabarett „Die Herkuleskeule“

Sonntag, 15. April 2012

Dienstag, 24. April 2012

09.00 Uhr Brikettfabrik Hermannschacht Tag der Industriekultur

18.00 Uhr

Dienstag, 17. April 2012 18.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz Vorträge zum 10. Tag der Heimatgeschichte

Petrik Wittwika NS-Zwangswirtschaft und NS-Volksgemeinschaft: Die Entstehung des BRABAG-Industriekomplexes Tröglitz. 1937/38



Ruth Plötz Die Prägung des Zeitzer Stadtbildes durch die industrielle Entwicklung des VEB ZEKIWA Zeitz

Mittwoch, 25. April 2012 19.00 Uhr Rathaus Zeitz, Friedenssaal „Nehm‘ Se ‘n Alten“ Otto-Reutter-Liederabend Donnerstag, 26. April 2012

Mittwoch, 18. April 2012 18.00 Uhr

Schloss Moritzburg Zeitz Ausstellungseröffnung „WeltSpielZeug“ Spielzeug-Kreationen von Kindern aus Asien, Afrika und Lateinamerika

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation zum 85. Geburtstag von Alberto Uderzo am 25. April

Samstag, 28. April 2012

Gaststätte „Goldener Stern“ Zeitz, Vereinszimmer Vereinssitzung des Geschichts- und Altertumsvereins für Zeitz und Umgebung e.V. mit Vortrag: „Zum 25. Todestag des Zeitzer Malers und Grafikers Hubert Heger“ Referent: Detlef Deye



Weinhof Kloster Posa Zeitz „Der Reiter ohne Kopf zu Gast“ mit einem zünftigen Maifeuer

09.00 Uhr

Zeitz, OT Geußnitz Frühjahrsputz

Freitag, 20. April 2012

19.30 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Operetten-Gala

18.30 Uhr

Gaststätte „Wilde Taube“ Zeitz Philatelistischer Stammtisch

Sonntag, 29. April 2012

19.00 Uhr

Zeitz, OT Geußnitz – Dorfgemeinschaftshaus Verkehrsteilnehmerschulung mit Falk Klein

16.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz „Wasser ist Leben“ – UNICEF-Gala Montag, 30. April 2012

Freitag, 20. April – Sonntag, 22. April 2012

17.00 Uhr

Zeitz, Gut Stephanstraße 10. Oldtimertreffen

Samstag, 21. April 2012

Sport

17.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz Antrittskonzert von Clemens Bosselmann Mit Werken von Bach, Brahms, Albright und Reger

Ostermontag, 9. April 2012 14.00 Uhr Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz Burgenlandpokal – Viertelfinale 1. FC Zeitz – 1. FC Weißenfels

19.00 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Guggenfete 21.00 Uhr

Zeitz, OT Geußnitz – Dorfgemeinschaftshaus Rockkonzert mit DINa4

Samstag, 14. April 2012 15.00 Uhr Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz 22. Spieltag der Saison 2011/2012 1. FC Zeitz – Naumburger BC 1920

Samstag, 21. April und Sonntag, 22. April 2012

Zeitz, OT Geußnitz, Platz an der Kirche Maibaumsetzen

Weinhof Kloster Posa Zeitz Jungweinprobe

13.00 Uhr

Sonntag, 22. April 2012

Vorspiel 1. FC Zeitz II – VfB Zeitz

Samstag, 21. April 2012

14.00 Uhr Blumenmühle Würchwitz „Mörderische Wanderung“ Exkursion mit dem Ortschronisten Volker Thurm zu den historischen Tatorten im Schnaudertal

09.00 Uhr Turnhalle der Berufsbildenden Schulen Zeitz 8. Wettkampf sportlichster Kindergarten



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MichaelBOTE A usstellungen

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

Museen & Heimatstuben

• Dorfmuseum „Kaynastube“ und Dorfmuseum „Alte Schule“

Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Kinderwagen – Kinderjahre. Kulturgeschichte des Kinderwagens • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Druckkunst (Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus) • Das Kirchenjahr (Dom St. Peter und Paul, Ausstellungsraum über der Fürstenloge, Besichtigung nach Voranmeldung möglich) Sonderausstellungen • Johannes Lebek – Illustrationen zu Märchen und eigenen Geschichten • Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus bis 19. 08. 2012 • Charlotte Petersohn – Zeichnungen und Aquarelle vom 29. 03. bis 01. 07. 2012 • WeltSpielZeug Spielzeug-Kreationen von Kindern aus Asien, Afrika und Lateinamerika vom 24. 04. bis 09. 09. 2012 • Das Schaumagazin Kinderwagen kann während der Osterfeiertage besichtigt werden. Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 10. April 2012 „Die Ergotherapeuten der MBA stellen sich vor“ • ab 14. April 2012 Bilder vom Talenttag „Jekami“ des KuK e.V.

• Dorfmuseum „Kaynastube“ Ortsteil Kayna, Bahnhofstraße 4, 06712 Zeitz Geöffnet dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr • Dorfmuseum „Alte Schule“, „Lapidarium“ im „Barbarossa-Keller“, Kleines Feuerwehrmuseum Ortsteil Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz Kontakt und Anmeldung: Für die Dorfmuseen: Hermann Heiner, Tel. 03 44 26 / 5 08 79 Führungen sind nach Anmeldung möglich. • Heimatzimmer Theißen Schulstraße 9, Theißen, nach telefonischer Absprache Tel: 0 34 41 / 68 05 06

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MichaelBOTE

SCHNAPPSCHÜSSE

Von April bis August wird der Rathausturm saniert. Der 53 Meter hohe en. Turm muss dazu eingerüstet werd mit ist g hrun usfü Baua der In der Zeit Behinderungen am Durchgang zum Rathausgarten zu rechnen.

Mut zur Lücke bewiesen die Zeitzer Karnevalisten bei der Schlüsselrückgabe am Aschermittwoch. Aus den Händen des ZCV-Präsidenten Matthias Pfützner erhielt der Zeitzer Bürgermeister Henrik Otto in diesem Jahr aber auch Gartenkresse. Damit sollen einige Flächen nach Abrissen begrünt werden können.

Bei den archäologischen Bau untersuchungen am Zeitzer Altmarkt wur de 60 Zentimeter tief gegraben, an der Nordwestecke tiefer. Untersucht wurde eine Fläche von 270 Quadratmetern. Dabei untersuchten Grabungsleiter Peter Hiptma ir und sein Team 230 Kubikmeter Erdr eich von Hand. Neben den Erkenntnissen, die gewonnen wurden, kam es auch zu einer ganzen Reihe von Fundstücken. Ein kleiner Münzschatz wurde entdeckt, verm utlich einmal mit oder ohne Beutel verloren gegangene Geldstücke aus der Zeit um 1600. 9.300 Scherben wurden geborgen und 6.700 Knochen – alle tierischen Ursprungs. Typisch für einen Marktplatz ist der Fund von Hufeisen.

Am achten Fotowettstreit der Gewandhausgalerie nahmen 39 Einsender mit insgesamt fast 200 Fotografien teil. Für 2012 war das Motto „Meine Heimat, mein Zuhause“ gestellt. Zur Ausstellungseröffnung am 23. Februar wurden insgesamt acht Anerkennungen ausgezeichnet. Die Preisträger des Wettbewerbs erhielten als kleines Dankeschön eine Flasche Saale-Unstrut-Wein. Als Thema für das nächste Jahr gab Galerist Rainer Krause „Alles was kreucht und fleucht“ plus ein Bild „schaffende Hände“ bekannt. Anerkennungen: Doreen Ulbrich: „Das ist aber ein komischer Fisch“ Frank Ellmerich: „Flaute – Windenergie für die Welt“ Lutz Lück: „Morgennebel“ Hendrik Allert: „Morgennebel“ Mattias Brauner: „Orangerie im Glas“ Günter Laugisch: „Zeitzer Weihnachtsmarkt“ Anreas Möhrke: „Zeitz ist Heimat“ Rainer Langstroff „Wasserspiegel“

Das Juge Sachsen-A ndjazzorchester nh mit sein alt swingte sich er Big-B and-Gala 2012 in die Herze n der Be sucher de s Theaters im Capitol Zeitz. Die Band setzt sich aus einer Auswahl der beste Jazztalen n te des La nd Schülern und Stud es aus enten zu sammen. Das Zeitz er Klarine ten- und tSaxophon -Ensemble e.V. stimm te die Besu cher auf den Aben d ein.

Der Zeitzer Restaurat or Mirko Negwer üb ergab um 1500 entstandene Holzskulpturen, gescha ffen von einem unbekannte n Künstler, an die Museu msmitarbeiterin Ursula Rit tig. Die Leuchter-Engel hatten einst die Aufgabe, auf einem Altar die Mo nstranz zu flankieren un d gehören zur Sammlun g des Zeitzer Museums Sch loss Moritzburg. Sie sollen nun ihren Platz in der neu zu gestaltenden Ausstellung zur Zeitzer Sta dtgeschichte finden. Negwer hat die beiden Sku lpturen, die bereits ein mal bei einer früheren Res taurierung stark übera rbeitet wurden, behutsam res tauriert. Bereits mehrf ach war er für Schloss und Dom tätig.



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MichaelBOTE

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

A mtliche B ekanntmachungen der S tadt Z eitz Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz Aufgrund der §§ 6 Abs. 1, 44 Abs. 3 Nr. 1 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383) und aufgrund der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 15. 03. 2012 die folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand (1) Die Stadt Zeitz erhebt eine Steuer für die Benutzung von Spiel-, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an öffentlich zugänglichen Orten im Gebiet der Stadt Zeitz und ihren Ortschaften, soweit die Benutzung der Geräte von der Zahlung eines Entgeltes abhängig ist. Zu den Spielgeräten zählen auch elektronische multifunktionale Bildschirmgeräte, die das Spielen am Einzelgerät oder durch Vernetzung mit anderen örtlichen Geräten (LAN) oder im Internet ermöglichen. (2) Öffentlich zugängliche Orte im Sinne des Abs. 1 sind Räume oder Plätze unter freiem Himmel. Zu den öffentlich zugänglichen Räumen zählen insbesondere: 1. Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i GewO, 2. Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Wettannahmestellen oder ähnliche Räume, 3. auch solche Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen (z. B. Vereinsgaststätten, Kantinen) oder 4. auch solche Orte, die nur während bestimmter Stunden oder auch nur an wenigen Tagen geöffnet sind. §2 Steuerbefreiung Steuerfrei sind: 1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart ausschließlich zur Benutzung durch Kinder vorgesehen und geeignet sind (z. B. Kinderreitautomaten), 2. Geräte, die ausschließlich der Musikwiedergabe dienen. §3 Steuerschuldner, Haftungsschuldner (1) Steuerschuldner ist der Aufsteller der Geräte. (2) Aufsteller ist derjenige, der das finanzielle Unternehmerrisiko für die aufgestellten Geräte trägt. (3) Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner. (4) Haftungsschuldner ist: 1. wer in einer hinreichend deutlichen Beziehung zum Steuergegenstand nach § 1 dieser Satzung steht. Eine hinreichend deutliche Beziehung zum Steuergegenstand ist insbesondere gegeben bei Personen, für die eine Umsatzbeteiligung aus dem Betreib der Geräte vorgesehen ist. 18

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2. sofern eine juristische Person Steuerschuldner ist, deren Mitglieder oder Gesellschafter.

§4 Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Gerät in Betrieb genommen wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Betrieb des Gerätes dauerhaft eingestellt wird. §5 Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld (1) Erhebungszeitraum ist der Kalendermonat. (2) Die Steuerschuld entsteht jeweils zum Ende des Erhebungszeitraumes. §6 Steueranmeldung und Steuerfestsetzung (1) Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit hat der Steuerschuldner innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Erhebungszeitraumes eine Steuererklärung auf einem von der Stadt Zeitz vorgeschriebenen Vordruck abzugeben. Der Steuerschuldner hat die Steuer für jedes Gerät gesondert und insgesamt selbst zu berechnen und durch gleichzeitige Vorlage der Zählwerkausdrucke zu belegen. Die Zählwerkausdrucke müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: Gerätename, Geräteart, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des aktuellen und des letzten Zählwerkausdruckes, eingesetzte Spielbeträge (Einwurf), ausgezahlte Gewinne (Auswurf), Veränderungen der Röhreninhalte, Fehlbetrag und die elektronische Kasse. Es handelt sich dabei um eine Steueranmeldung i. S. des § 150 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168, § 164 Abs. 1 AO). (2) Ein Festsetzungsbescheid ergeht nur dann, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuerschuldner die Steueranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Gibt der Steuerschuldner keine Steueranmeldung ab, kann bei der Festsetzung von den Möglichkeiten der Schätzung der Bemessungsgrundlage und der Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach den Vorschriften der Abgabenordnung Gebrauch gemacht werden. (3) Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit setzt die Stadt Zeitz die Steuer durch schriftlichen Bescheid fest. Im Bescheid kann bestimmt werden, dass dieser auch für die folgenden Erhebungszeiträume gilt, solange sich die Besteuerungsgrundlagen oder der Steuerbetrag nicht ändern (Fortgeltungsbescheid). §7 Fälligkeit der Steuer (1) Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ist die Steuer nach Abgabe der Steueranmeldung spätestens am 15. Tag des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats fällig. (2) Wird die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt (abweichende Festsetzung, Schätzung oder erstmalige Festsetzung für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit) ist sie 10 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

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MichaelBOTE

(3) Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, für die ein Fortgeltungsbescheid ergangen ist, ist die Steuer danach jeweils monatlich am 10. Tag des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats fällig.

jederzeit Zugang zu den Aufstellorten und den Geräten zu gewähren sowie auf Verlangen Auskünfte und Unterlagen, die für die Besteuerung maßgeblich sind, zu erteilen bzw. vorzulegen.

§8 Steuermaßstab (1) Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit ist das Einspielergebnis. (2) Als Einspielergebnis gilt die Nettokasse (entspricht Saldo 2 auf Zählwerkausdruck). Sie errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (inklusive der Veränderungen der Röhreninhalte), abzüglich Nachfüllungen, Falschgeld und Fehlgeld. (3) Sofern bei einem Gerät innerhalb des Erhebungszeitraumes ein negatives Einspielergebnis erzielt wird, wird dieses im Erhebungszeitraum nicht besteuert; eine Verrechnung mit den Einspielergebnissen der anderen Geräte findet nicht statt. (4) Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit ist die Stückzahl dieser Geräte. (5) Hat ein Spielgerät mehrere Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungseinrichtungen, die unabhängig voneinander und zeitgleich ganz oder teilweise nebeneinander entgeltpflichtig bespielt werden können, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Spielgerät.

§ 11 Sicherheitsleistung Die Stadt Zeitz kann die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen, wenn die Durchsetzung des Steueranspruches gefährdet erscheint. § 12 Billigkeitsmaßnahmen Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können unter den in § 13 a KAG-LSA genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden. § 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: 1. entgegen § 6 Abs. 1 dieser Satzung als Steuerschuldner die Steueranmeldung nicht, nicht rechtzeitig, unrichtig oder unvollständig abgibt, 2. entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung als Steuerschuldner nicht innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme eines Gerätes eine Steuererklärung abgibt oder die dauerhafte Außerbetriebnahme eines angemeldeten Gerätes nicht innerhalb einer Woche meldet, 3. entgegen § 10 Abs. 2 dieser Satzung als Steuerschuldner nicht alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrund lagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 AO aufbewahrt, 4. entgegen § 10 Abs. 3 dieser Satzung als Steuerschuldner oder von ihm beauftragte Person den Beauftragten der Stadt Zeitz zur Feststellung von Steuertatbeständen oder zur Nachprüfung der Besteuerung nicht jederzeit Zugang zu den Aufstellorten und den Geräten gewährt oder auf Verlangen Auskünfte und Unterlagen, die für die Besteuerung maßgeblich sind, nicht erteilt bzw. vorlegt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§9 Steuersätze (1) Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz 14 v. H. des Einspielergebnisses. (2) Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz pro Monat und Gerät: a) für elektronische multifunktionale Bildschirmgeräte 10,00 Euro b) für Geräte, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder die eine Verherrlichung des Krieges zum Gegenstand haben 500,00 Euro c) für alle übrigen Geräte (Regelsteuersatz) 35,00 Euro § 10 Mitwirkungspflichten (1) Der Steuerschuldner hat innerhalb von einer Woche nach der Inbetriebnahme der Geräte eine Steuererklärung abzugeben, in der Art, Anzahl und Aufstellungsort der Geräte angegeben sind. Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit ist darüber hinaus für jedes Gerät der Gerätename und die Zulassungsnummer anzugeben. Als Inbetriebnahme gilt die erste Aufstellung des Gerätes, wenn der Stadt Zeitz entgegenstehende Umstände nicht mitgeteilt worden sind. Die Erklärung gilt für die gesamte Betriebszeit des Gerätes. Sie gilt auch im Falle des Austausches eines Gerätes, sofern an dessen Stelle ein gleichartiges Gerät tritt. Die dauerhafte Außerbetriebnahme eines angemeldeten Gerätes im Sinne dieser Vorschrift ist der Stadt Zeitz innerhalb einer Woche zu melden. Anderenfalls gilt als Tag der Außerbetriebnahme frühestens der Tag der Erklärung. (2) Der Steuerschuldner hat alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 AO aufzubewahren. (3) Der Steuerschuldner oder von ihm beauftragte Personen haben den Beauftragten der Stadt Zeitz zur Feststellung von Steuertatbeständen oder zur Nachprüfung der Besteuerung

§ 14 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft die: 1. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Zeitz vom 09. 06. 2009. 2. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Theißen vom 30. 09. 1993 in der Fassung der 1. Änderung vom 11. 10. 2001.

Zeitz, den 16. 03. 2012

Dr. Kunze, Oberbürgermeister



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MichaelBOTE

Kommunale Friedhöfe Die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen der ehemaligen Ortsteile Geußnitz, Kayna, Mahlen und Luckenau sollen an die termingerechte Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühren erinnert werden.

3.

4. Kommunale Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Mahlen und Luckenau: Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16. 12. 2010 nach § 5 Nr. V wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr und Grabstätte von 19,00 Euro erhoben. Gemäß dem § 4 Nr. 4 dieser Satzung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr zum 31. 03. eines jeden Kalenderjahres fällig, wenn diese nicht zu Beginn des Nutzungsrechts im Voraus für die gesamte Ruhezeit entrichtet wurde. Rückständige Gebühren werden laut § 4 Nr. 5 im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

Planfeststellungsverfahren für die geplante Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage „Obermühle Zeitz“ am Mühlgraben in der Stadt Zeitz Für das o.g. Vorhaben wird auf Veranlassung der Realenergie GmbH & Co. KG das Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 45 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt. Der Plan für dieses Vorhaben liegt für einen Monat vom 02. 04. 2012 bis 02. 05. 2012 in der Stadt Zeitz, Gewandhaus, Zimmer 303 06712 Zeitz, Altmarkt 16 während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus: Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 18. 05. 2012 bei der Stadt Zeitz, Zimmer 207, Altmarkt 16, 06712 Zeitz oder beim Landratsamt Burgenlandkreis, Amt für Natur- und Gewässerschutz, Zimmer 129, Außenstelle Weißenfels, Am Stadtpark 6, in 06667 Weißenfels, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. 2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Nach dem Erörterungstermin eingehende Stellungnahmen werden nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, die vorgebrachten Belange 20

3. Jahrgang | 24. März 2012

5. 6.

7.

8.

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sind der Planfeststellungsbehörde bereits bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung von Bedeutung. In diesem Fall bestimmt die Anhörungsbehörde die Einwendungsfrist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch ortsübliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen, Erhebungen von Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach entschieden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Über die Einwendungen wird nach Abschluß des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Zeitz, den 24. 03. 2012

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Verpachtung des Grundstücks der STADT ZEITZ

Grundstück Wochenendgarten Bornpromenade in Zeitz Die Stadt Zeitz beabsichtigt die Verpachtung des Grundstücks Flur 6, Flurstück 22/4 anteilig mit 600 m² in Zeitz, welches sich südlich der Bornpromenade und nördlich des Schwanenteiches befindet. Das Grundstück wird zu einem jährlichen Pachtzins von 0,30 Euro/m² zur Verpachtung mit einem einfachen Wochenendhaus angeboten. Anmeldungen sind unter dem Kennwort „Verpachtung Wochenendgarten Bornpromenade“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 16. 04. 2012 an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, der Oberbürgermeister, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz. Weitere Anfragen zum Objekt sowie zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen können Sie an das Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz, Tel. 03441/ 83 455, richten. Zeitz, den 22. 02. 2012

Dr.Kunze, Oberbürgermeister

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MichaelBOTE

Bekanntmachungen Stadt Zeitz

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Leipziger Straße –

Der Bebauungsplan nebst Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann vom heutigen Tag an bei der Stadtverwaltung Zeitz, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung in 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung (Tel: 03441/83435) außerhalb dieser Uhrzeiten eingesehen werden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.30 Uhr Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 26. 01. 2012 auf Grund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ für das Gebiet Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flur 17 und Flur 18, begrenzt durch die Leipziger Straße, die Tiergartenstraße, den Bahndamm, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37, die Straße am Güterbahnhof und die Straße Auf den Gebinden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wurde in der vorliegenden Fassung gebilligt. Das Vorwort der Vorlage wurde beachtet. Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB, beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und



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MichaelBOTE 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder dem Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen (215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

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Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Flussbereich Merseburg Willi-Brundert-Straße 14, 06132 Halle (Saale)

Zeitz, den 20. 02. 2012

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Zeitz

Friedhof Geußnitz – Einebnung einer Grabstelle Auf dem kommunalen Friedhof in Geußnitz befindet sich eine Doppelgrabstelle nach dem Eingang linke Seite an der Friedhofsmauer. Der Grabstein hat folgende Inschrift: Ruth Weber, geb. Zabel geb. 5. 3. 1926, verst. 10. 3. 1952 Familie Otto Weber Der Nutzungsberechtigte dieser Grabstelle ist nicht bekannt. Das Nutzungs- und Ruherecht für diese Grabstelle ist abgelaufen. Diese Grabstelle wird zum 30. 04. 2012 durch die Stadt Zeitz eingeebnet. Zeitz, den 09. 03. 2012

Zahlungserinnerung Straßenreinigungsgebühren 2012 Die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2012 sind am 01. 04. 2012 fällig. Die Bescheide aus dem Jahr 2011 sind Folgebescheide, die bis zum Erhalt eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit behalten. Aus diesem Grund wurden in diesem Jahr keine neuen Bescheide versendet. Zahlen Sie auf das Konto der Stadt Zeitz bei der Sparkasse Burgenlandkreis Konto-Nr. 32 000 000 30, BLZ 800 530 00 Für Auslandsüberweisung nutzen Sie IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30, BIC: NOLADE21BLK Zahlungshinweise: Soweit Sie bereits am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zu den angegebenen Fälligkeitsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht. Falls Sie an diesem Verfahren noch nicht teilnehmen, ersparen Sie sich Zeit und Wege, und erteilen Sie der Stadt Zeitz eine Einzugsermächtigung (Vordrucke erhalten Sie bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 16, Gewandhaus Zimmer 210). Falls Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen Sie bitte bargeldlos auf das im letzten Bescheid angegebene Konto der Stadt Zeitz. Als Zahlungsgrund (Verwendungszweck) geben Sie bitte das Kassenzeichen an.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Bekanntmachung Stadt Zeitz

ACHTUNG

Durchführung der Frühjahrsdeichschau 2012

Verschiebung der Straßenreinigung an den Osterfeiertagen

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 Abs. 7 wird am 16. 04. und 23. 04 2012 der Deichabschnitt der Weißen Elster Gemeinde Stadt Zeitz geschaut. Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht: – Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren – Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen – eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Aufgrund der anstehenden Feiertage kann die Straßenreinigung nicht regulär laut Tourenplan erfolgen. Es ist notwendig die Touren an den einzelnen Feiertagen wie folgt zu verschieben; die dafür notwendige Beschilderung erfolgt rechtzeitig.

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Karfreitag wird am

06. 04. 2012 Tour 1 05. 04. 2012 vorgezogen

Ostermontag 09. 04. 2012 Tour 6 wird am 13. 04. 2012 nachgeholt

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MichaelBOTE

Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemalige Deponie Aue in Zeitz“

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt. Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ gefasst. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, umweltbezogener Stellungnahmen und Auszüge des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung in der Zeit vom 02. 04. 2012 bis 04. 05. 2012 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.30 Uhr

Zeitz, den 23. 02. 2012

Dr. Kunze Oberbürgermeister



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MichaelBOTE Bekanntmachung Stadt Zeitz Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz

„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg“ gefasst. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 02. 04. 2012 bis 04. 05. 2012 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden:

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Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.30 Uhr sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jeder und jede Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligt. Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 16. 03. 2012

Dr. Kunze Oberbürgermeister

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MichaelBOTE

Bekanntmachung Stadt Zeitz

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt. Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 22. 12. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ gefasst. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogener Stellungnahmen in der Zeit vom 02. 04. 2012 bis 04. 05. 2012 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.30 Uhr

Zeitz, den 05. 03. 2012

Dr. Kunze Oberbürgermeister



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MichaelBOTE

Mikrozensus 2012 hat begonnen Bereits seit Jahresbeginn 2012 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben, 2012 auch das Pendlerverhalten. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2012 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

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2. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen § 7 der Satzung wird wie folgt geändert: § 7 Nr. 3 – 7 werden gestrichen. § 7 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

In § 10 wird folgender Satz angefügt: Diese Satzung tritt am 31. 12. 2013 außer Kraft. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft. Zeitz, den 16. 03. 2012

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

2. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna zur Förderung und Betreuung von Kindern Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch

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MichaelBOTE In § 10 wird folgender Satz angefügt: Diese Satzung tritt am 30. 06. 2014 außer Kraft.

(VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in ihrer derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft. Zeitz, den 16. 03. 2012

Artikel 1 Änderungen § 8 der Satzung wird wie folgt geändert: § 8 Nr. 3 – 7 werden gestrichen. § 8 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

3. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau zur Förderung und Betreuung von Kindern Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

In § 13 wird folgender Satz angefügt: Diese Satzung tritt am 30. 06. 2014 außer Kraft. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft.

Artikel 1 Änderungen § 12 der Satzung wird wie folgt geändert: § 12 Nr. 3 – 7 werden gestrichen. § 12 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Zeitz, den 16. 03. 2012

Dr. Kunze Oberbürgermeister



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MichaelBOTE 3. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Theißen zur Förderung und Betreuung von Kindern Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen § 12 Nr. 4 wird wie folgt neu gefasst: Ganztagsplätze Halbtagsplätze Hortplätze

Kinderkrippe 0 – 2 Jahre

Kindergarten 3 – 6 Jahre

170,00 Euro 110,00 Euro 65,00 Euro

140,00 Euro 80,00 Euro

In § 13 wird folgender Satz angefügt: Diese Satzung tritt am 31. 12. 2014 außer Kraft. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft. Zeitz, den 16. 03. 2012

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in ihrer derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen: 28

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§1 Allgemeine Rechtsgrundlagen (1) Diese Satzung findet Anwendung für die Benutzung der nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Kunterbunt Robert-Schumann-Straße 1, 06712 Zeitz 2. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Montessori-Kinderhaus Martin-Planer-Straße 37, 06712 Zeitz 3. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Kinderträume Albrechtstraße 37, 06712 Zeitz 4. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Musikus Auf dem Schlagstück 11a, 06712 Zeitz 5. Städtische Kindertageseinrichtung Völkerfreundschaft Belgrader Straße 12a, 06712 Zeitz 6. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Regenbogen Gertrudstraße 2, 06712 Zeitz 7. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Kleine Strolche Geschwister-Scholl-Straße 8c, 06712 Zeitz 8. Kneipp-Kindertageseinrichtung Wasserflöhe Zeppelinstraße 4, 06712 Zeitz 9. Städtische Kindertageseinrichtung Bummi Freiligrathstraße 47, 06712 Zeitz 10. Städtischer Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3, 06712 Zeitz 11. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe mit Außenstelle Hort Nonnewitz Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen ab 01. 01. 2015 12. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau ab 01. 07. 2014 13. Städtische Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen mit Außenstelle Hort Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna ab 01. 07. 2014 14. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz ab 01. 01. 2014 (2) Die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird gemäß § 53 SGB X als öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Zeitz und den Sorgeberechtigten geregelt. (3) Die jeweilige Leitung der Kindertageseinrichtungen ist ermächtigt, den Betreuungsvertrag namens und in Vollmacht der Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister zu zeichnen. (4) Tageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen altersund entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Sie sollen die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht fördern und durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen sollen die Integration von behinderten Kindern fördern und auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengleichheit beitragen. Die Betreuungs- und Förderungsangebote sollen sich pädagogisch

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MichaelBOTE (5) Bei Auflösung der Kindertageseinrichtungen oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen der Kindertageseinrichtung an die Stadt Zeitz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwendet.

und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. (5) Sie sollen insbesondere den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie die Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, einschließlich der Gestaltung von Lernprozessen, fördern. Die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen unterstützt die natürliche Neugier der Kinder, fordert Bildungsprozesse heraus, greift Themen der Kinder auf und erweitert sie. Sie schließt die geeignete Vorbereitung des Übergangs in die Grundschule ein. Zu diesem Zweck sollen insbesondere sprachliche Kompetenzen, elementare Fähigkeiten im Umgang mit Mengen, räumliche Orientierungen, eine altersgerechte Grob- und Feinmotorik sowie die Wahrnehmung mit allen Sinnen und das Denken gefördert werden. Tageseinrichtungen fördern die emotionale und musische Entwicklung der Kinder. Der Übergang zur Schule soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden. (6) Tageseinrichtungen sind verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im vorletzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung durchzuführen. (7) Die Träger der Tageseinrichtungen gestalten die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in eigener Verantwortung. Für jede Tageseinrichtung ist eine Konzeption zu erarbeiten und ständig fortzuschreiben, in welcher Schwerpunkte und Ziele der Arbeit in der Tageseinrichtung und deren Umsetzung unter Berücksichtigung ihres Umfeldes und unter Beteiligung der Fachkräfte und des Kuratoriums festgelegt werden. Die Konzeption soll insbesondere Aussagen zu Fragen der Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Schulen des Einzugsbereiches enthalten. (8) Kindern, die die Schule besuchen, sollen auf Wunsch der Eltern sachkundige Hilfen zur Erledigung der Hausaufgaben angeboten werden. Dazu sollen Erzieherinnen und Erzieher mit der Schule zusammenarbeiten. (9) In den Kindertageseinrichtungen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. (10) Der Besuch einer Kindertageseinrichtung stellt einen ergänzenden Beitrag zur elterlichen Erziehung dar. (11) Die Kindertageseinrichtungen stehen allen Kindern unabhängig der religiösen oder weltanschaulichen Prägung ihres Elternhauses zur Verfügung.

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§3 Anspruch auf Kinderbetreuung (1) Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land SachsenAnhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch 1. auf einen ganztägigen Platz (10 Stunden) in einer Kindertageseinrichtung, a) bis zum Schuleintritt, wenn die Sorgeberechtigten aus Gründen – der Beschäftigung, – des Mutterschutzurlaubes, – einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung, – einer Maßnahme der Arbeitsförderung (AFG), – einer freiberuflichen / selbständigen Tätigkeit einen Bedarf an einem Betreuungsplatz haben, b) vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang und c) ausnahmsweise, wenn und solange das Jugendamt entscheidet, Leistungen nach § 3a Abs. 3 S. 1 (Notsituation) zu gewähren, 2. auf einen Halbtagsplatz von mindestens fünf Stunden täglich oder 25 Wochenstunden in allen anderen Fällen. (2) In der Zeit, in der Mütter Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes unterliegen, ist ebenfalls ein Bedarf auf einen ganztägigen Platz begründet, wenn der andere Sorgeberechtigte zur Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung steht (Arbeitsverhältnis). Gleiches gilt, wenn der Sorgeberechtigte, der die überwiegende Betreuung und Versorgung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen, ausfällt. (3) Der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung ist von den Sorgeberechtigten durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Eintretende Veränderungen sind umgehend anzuzeigen. Bei Missachtung dieser Anzeigepflicht behält sich die Stadt Zeitz die Forderung auf Schadensersatz vor. (4) Die Sorgeberechtigten haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort zu wählen. Insbesondere ist dem Wunsch nach Betreuung in einer Kindertageseinrichtung mit religiösem, weltanschaulichem oder pädagogischem Profil, mit besonderen Öffnungszeiten oder besonderer Lage zum Arbeitsplatz eines Sorgeberechtigten stattzugeben. Die Ausübung des Wahlrechtes ist der Stadt Zeitz unter Angabe der gewünschten Kindertageseinrichtung 6 Monate vor Aufnahme des Kindes in diese Kindertageseinrichtung mitzuteilen. Die Stadt Zeitz erstattet der aufnehmenden Gemeinde die Kosten für die Betreuung des Kindes entsprechend § 11 Abs. 5 KiFöG. (5) Die Aufnahme und Integration behinderter Kinder erfolgt nach Mitteilung des Sozialamtes des Burgenlandkreises über die Gewährung von teilstationären Hilfen nach §§ 53, 54 des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII).

§2 Gemeinnützigkeit Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die in dieser Ordnung benannten Zwecke verwendet werden. Die Stadt Zeitz erhält keine Zuwendung aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtungen fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



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MichaelBOTE §4 Öffnungszeiten (1) Die Kindertageseinrichtungen nach § 1 (1) dieser Satzung bieten montags bis freitags täglich bedarfsgerechte Öffnungszeiten in der Zeit von 05.30 Uhr bis 18.00 Uhr an. (2) Die Kindertageseinrichtung Kleine Strolche, GeschwisterScholl-Straße 8 c bietet darüber hinaus eine Betreuung montags bis freitags täglich von 05.30 Uhr bis längstens 20.00 Uhr und samstags von 06.30 Uhr bis 14.30 Uhr an. (3) Die jeweilige Kindertageseinrichtung legt in diesem Rahmen die Öffnungszeit nach dem bestehenden Bedarf der Sorgeberechtigten mit dem Kuratorium fest. (4) Im Rahmen der festgelegten Öffnungszeiten und des festgestellten Rechtsanspruchs auf Betreuung entsprechend § 3 (1) dieser Satzung können die Sorgeberechtigten zwischen folgenden Betreuungszeiten wählen: a) im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich (0 Jahre bis zur Einschulung) 1. Halbtagsplatz Betreuung bis 5 Stunden täglich, in der Regel in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bei dieser Platzart können im Bedarfsfall ab 12.00 Uhr in Abhängigkeit freier Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen 1 bis 3 Stunden Betreuungszeit dazugekauft werden. 2. Teilbetreuungsplatz Betreuung bis 8 Stunden täglich 3. Ganztagsplatz Betreuung bis 10 Stunden täglich b) im Hortbereich (Einschulung bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang) durchschnittlich 6 Stunden täglich. c) In den Schulferien des Landes Sachsen-Anhalts wird schulpflichtigen Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, die sonst keine Horteinrichtung besuchen, eine Ferienbetreuung bis zu 8 Stunden täglich angeboten. Hierfür werden in folgenden Städtischen Kindertageseinrichtungen jeweils 3 Hortplätze zur Verfügung gestellt: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Kunterbunt 2. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Montessori-Kinderhaus 3. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Musikus 4. Städtische Kindertageseinrichtung Bummi 5. Städtischer Hort Am Schwanenteich 6. Städtische Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen 7. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe Der Bedarf ist mindestens 2 Monate im Voraus anzumelden. Für den Zeitraum der Benutzung ist ein befristeter Betreuungsvertrag abzuschließen. (5) Die Kindertageseinrichtungen werden in den Sommerferien der Schulen des Landes Sachsen-Anhalts für zwei Wochen zur Durchführung von Betriebsferien geschlossen. Die Schließung erfolgt gestaffelt, so dass die Betreuung der Kinder im Bedarfsfall unter zeitweiser Nutzung einer anderen Kindertageseinrichtung möglich ist. Als Bedarfsfall zählt die Unabkömmlichkeit der Sorgeberechtigten. Diese ist schriftlich nachzuweisen. Die Schließungstermine werden im Monat Dezember des Vorjahres in den Kindertageseinrichtungen bekanntgegeben. 30

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(6) Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz sind grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

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§5 Aufsichtspflicht Die Pflicht der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz zur Aufsicht für die zu betreuenden minderjährigen Kinder beginnt mit der persönlichen Übergabe der Kinder an die zuständige pädagogische Fachkraft oder einer von dieser benannten Vertretung. Die Aufsichtspflicht der zuständigen pädagogischen Fachkräfte in den Horten der städtischen Kindertageseinrichtungen beginnt mit der Übergabe des/der Kindes/-er durch die zuständige Fachkraft der Grundschule. Die Sorgeberechtigten oder ein berechtigter Vertreter sind verpflichtet, das Kind bis spätestens zum Ablauf der täglichen Öffnungszeit der Einrichtung (siehe § 4 Abs. 1 und 2) – unter Beachtung der vereinbarten Betreuungszeit – persönlich bei der pädagogischen Fachkraft oder einer von dieser benannten Vertretung abzuholen. Sollte das Kind bis zur Schließzeit der Kindertageseinrichtung von den Sorgeberechtigten oder einer von ihnen benannten Vertretung nicht abgeholt werden, wird das Kind zur weiteren Betreuung (Inobhutnahme) in eine der folgenden Einrichtungen gebracht: 1. Kinderland, Semmelweißstraße 10 2. Sozial- und heilpädagogisches Hilfswerk Zeitz, Elsterstraße 4 3. Zeitzer Kinderdorf e.V., Clara-Zetkin-Straße 3 Entstehende Kosten sind von den Sorgeberechtigten zu tragen. Ist die, das Kind abholende Person, nach Einschätzung der für das Kind zuständigen pädagogischen Fachkraft oder deren benanntem Vertreter nicht in der Lage, die Aufsicht über das Kind auszuüben, sind die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz nicht verpflichtet, das Kind an diese Person zu übergeben. Halten sich Sorgeberechtigte oder deren benannte Vertreter in den Einrichtungen auf, ohne das Kind/die Kinder zu übergeben oder diese(s) abzuholen, gilt die Aufsicht über das Kind/die Kinder als allein durch die anwesende(n) Sorgeberechtigte(n) oder deren benannte Vertreter ausgeübt. Die für die Betreuungszeit getroffenen gebührenspezifischen Vereinbarungen bleiben unberührt. Kinder dürfen grundsätzlich vor Vollendung des achten Lebensjahres den Hinweg sowie den Rückweg von bzw. zur Einrichtung nicht ohne Begleitung einer zur Kindererziehung fähigen Person zurücklegen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Regelung. In einem jeden Ausnahmefall haftet die Stadt Zeitz nicht für Folgen eines Wegeunfalls oder eines sonstigen Ereignisses. Schulpflichtige Kinder der 5. und 6. Klassen, die einen Hort in einer städtischen Kindertageseinrichtung besuchen, werden nicht von der Schule abgeholt. Sie müssen allein in den Hort kommen.

§6 Anmeldung (1) Die Sorgeberechtigten haben ein Recht auf laufende Anmeldung ihrer Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Der Aufnahmetermin hängt von der freien Kapazität in der ge-

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MichaelBOTE (3) Soweit die Sorgeberechtigung eines oder beider Sorgeberechtigter ganz oder teilweise aufgehoben oder sonst eingeschränkt wird, ist der andere Sorgeberechtigte oder – soweit vorhanden – der als solcher in den Vertrag eintretende Dritte (neuer Sorgeberechtigter) verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich, insbesondere durch Beireichung entsprechender Belege zu informieren. (4) Vor Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ist der Impfschutz entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommision – STIKO durch die Vorlage des Impfausweises nachzuweisen. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, den Impfschutz ihres Kindes regelmäßig zu kontrollieren und zu vervollständigen. (5) Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend U-Heft durchführen zu lassen. (6) Kinder, die an einer Infektionskrankheit nach § 34 Abs. 4 S.1 und § 34 Abs. 5 S. 1 Infektionsschutzgesetz – IfSG – erkrankt oder dessen verdächtigt oder verlaust sind, dürfen die den Betrieb der Kindertagesstätte dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis (Durchfall) erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Diese Verbote gelten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. (7) Die Erkrankung des Kindes oder das Fehlen aus einem anderen Grund, ist der pädagogischen Fachkraft oder deren Vertretung bis spätestens 07.30 Uhr des ersten Fehltages anzuzeigen. (8) Die für das Kind zuständige pädagogische Fachkraft darf auf gesonderte schriftliche Ermächtigung durch die/den Sorgeberechtigten Medikamente entsprechend ärztlicher Verordnung verabreichen.

wünschten Einrichtung ab. Es werden auch Plätze in anderen Kindertageseinrichtungen angeboten. Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung sowie nach einer Erkrankung oder einem längeren Aufenthalt im Ausland (länger als 4 Wochen) ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes vorzulegen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein und ist am ersten Tag der Eingewöhnung der pädagogischen Fachkraft oder deren benannten Vertreter zu übergeben. Über die Aufnahme und Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung der Stadt Zeitz ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Stadt Zeitz abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit dem 1. Tag der Eingewöhnung und endet mit dem Tag vor der Einschulung. Einer Kündigung bedarf es nicht. Im Betreuungsvertrag kann jederzeit eine abweichende Laufzeit festgelegt werden. In den ersten 10 Werktagen der Vertragslaufzeit wird eine Eingewöhnungsphase angeboten. Diese ist individuell mit der pädagogischen Fachkraft oder deren Vertretung abzustimmen. Für die Eingewöhnungszeit wird kein Kostenbeitrag erhoben. Im Falle einer voraussichtlich längeren Erkrankung des Kindes (8 Wochen) kann nach ärztlicher Feststellung ein ruhendes Vertragsverhältnis vereinbart werden. Dies ist zweimal jährlich für jeweils maximal 3 Monate oder einmal jährlich für maximal 6 Monate möglich. Während der Schließzeiten der Einrichtung (§ 4 Abs. 5 und 6) ist grundsätzlich keine Aufnahme eines Kindes möglich. §7 Mitwirkungspflichten der Sorgeberechtigten Bei Abschluss des Betreuungsvertrages sind folgende Unterlagen das aufzunehmende Kind betreffend vorzulegen: • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde • Impfausweis • Untersuchungsheft • Sorgeerklärung, soweit vorhanden • Kindergeldbescheid Die Sorgeberechtigten bzw. der benannte Vertreter sind/ ist verpflichtet, die für ihr Kind zuständige pädagogische Fachkraft jeweils, insbesondere anlässlich der Übergabe des Kindes über alle Umstände zu informieren, die für das Betreuungsverhältnis von Bedeutung sein können.

§8 Kostenbeitrag (1) Für die Inanspruchnahme der Angebote in den städtischen Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 2 bis 24 SGB VIII und dem KiFöG werden ab dem 01. 08. 2012 gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII i.V.m. § 13 KiFöG monatlich folgende Kostenbeiträge erhoben:



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MichaelBOTE (2) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt gemäß § 53 SGB X im öffentlich-rechtlichen Betreuungsvertrag (§ 1 (2) dieser Satzung). (3) Der Kostenbeitrag wird ab dem 11. Werktag (nach der Eingewöhnungszeit) der Vertragslaufzeit erhoben. (4) Der Kostenbeitrag ist auch während Krankheit, Urlaub, Kur und Schließzeiten (§ 4 Abs. 5 und 6) zu entrichten. (5) Der Kostenbeitrag ist monatlich fällig. Er ist jeweils am 30. eines Monats (am 28. Februar) für den laufenden Monat zu zahlen. (6) Schuldner des Kostenbeitrages sind die Sorgeberechtigten. (7) Kommen die Sorgeberechtigten ihrer Verpflichtung zur Zahlung nicht nach, leitet die Stadt Zeitz das Mahn- und Vollstreckungsverfahren nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts ein. Die Mahnung an die Sorgeberechtigten erfolgt eine Woche nach Fälligkeit. Ist bis Ende des Monats kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird die Kündigung des Betreuungsplatzes zum 1. des darauffolgenden Monats wirksam. Erfolgt die Zahlung in der Zwischenzeit, ist die Kündigung unwirksam. Die Sorgeberechtigten haben die entstandenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu zahlen. Die Stadt Zeitz ist weiterhin berechtigt, die nicht oder zu wenig entrichteten Beiträge rückwirkend einzufordern. §9 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Schuldverhältnis können durch die Stadt Zeitz auf Antrag ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. § 10 Mitwirkungsgremium (1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Sorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräften notwendig. (2) Sofern in einer Kindertageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt. (3) Die Elternschaft der Kindertageseinrichtung wählt wenigstens zwei Vertreterinnen oder Vertreter für das Kuratorium der Kindertageseinrichtung. Diese Elternvertreterinnen oder Elternvertreter, die leitende Betreuungskraft und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Trägers bilden das Kuratorium der Kindertageseinrichtung. (4) Das Kuratorium erfüllt die ihm nach § 19 Abs. 4 KiFöG zugewiesenen Aufgaben. (5) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Kindertageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Stadtelternbeirat. Dieser ist von der Stadt bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen. (6) Die Kinder können aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher für die jeweilige Gruppe wählen, die im Kuratorium der Kindertageseinrichtung gehört werden müssen. 32

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§ 11 Haftungsausschluss (1) Die Stadt Zeitz haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der persönlichen Sachen der Nutzer der Kindertageseinrichtungen. (2) Geht von mitgebrachten Gegenständen eine Gefahr aus, ist die verantwortliche pädagogische Fachkraft berechtigt, diese Gegenstände in Verwahrung zu nehmen. § 12 Versicherung Die in den Kindertageseinrichtungen gemäß dieser Satzung betreuten Kinder sind bei der gesetzlichen Unfallkasse SachsenAnhalt, Käsperstraße 31, 39261 Zerbst versichert. Zusätzlich hat die Stadt Zeitz für alle Kinder für die Zeit des Aufenthalts einen Unfalldeckungsschutz beim Kommunalen Schadensausgleich abgeschlossen, der einen eingeschränkten und nachrangigen Unfallschutz gewährt. Der Versicherungsschutz umfasst den Aufenthalt in der Kindertageseinrichtung, Spaziergänge und Veranstaltungen sowie den direkten Weg von der Einrichtung zur Wohnung und umgekehrt. Gesetzlicher Unfallschutz besteht auch, wenn sich das Kind zur Eingewöhnung in der Einrichtung befindet. § 13 Essenversorgung (1) Die Stadt Zeitz sichert auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsmahlzeit zu. Die Kosten dafür sind nicht Bestandteil des Kostenbeitrages (siehe Abs. 2). (2) Die Teilnahme an der Essenversorgung wird durch privatrechtlichen Vertrag zwischen einem Essenanbieter und den Sorgeberechtigten des betreuten Kindes sichergestellt. (3) Im Hortbereich erfolgt die Essenversorgung während der Schulzeit in der Schule und nur in der Ferienzeit in der Kindertageseinrichtung.

(1)

(2)

(3)

(4)



(5)

§ 14 Kündigung Der Betreuungsvertrag kann von den Sorgeberechtigten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31. 01. und 31. 07. eines jeden Jahres gekündigt werden. Zum Wirksamwerden der Kündigung bedarf es der Schriftform. Im Falle des Wegzugs kann der Betreuungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag wird von der Stadt Zeitz einen Monat nach Fälligkeit der Beitragsschuld gekündigt, wenn die Sorgeberechtigten trotz Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nach § 8 Abs. 5 dieser Satzung nicht nachgekommen sind. Die Stadt Zeitz kann das Vertragsverhältnis nach einer schriftlichen Ermahnung kündigen, wenn gegen eine der Maßgaben aus dieser Satzung oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, verstoßen wurde. Diese Kündigung erfolgt nach Anhörung der Leiterin und des Kuratoriums der Einrichtung. Die Kündigung erfolgt zum Monatsende. Im Falle der Kündigung wegen Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung ist eine erneute Aufnahme in die Kindereinrichtung erst nach vollständiger Schuldentilgung

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(einschließlich Mahngebühren und Säumniszuschläge) oder eindeutiger Bekundung des Zahlungswillens durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, beschlossen durch den Stadtrat am 02. 06. 2005 mit der Beschluss-Nummer V/0191/0206/05, außer Kraft.

Verkauf/Verpachtung Agrarflächen in Bröckau, Geußnitz, Kayna und Zeitz (AH84-1800-853611) • • • •

Zeitz, den 16. 03. 2012

Streu- und Splitterflächen in 20 Fluren Pachtfläche ca. 14 ha, darunter ca. 8,4 ha Acker und 3,3 ha Grünland Ø Bonität 56 (Acker) bzw. 44 (Grünland) nur zur Verpachtung für fünf Jahre ab 1.10.2012

Endtermin Ausschreibung: 10.04.2012, 10 Uhr Agrarflächen in Bornitz, Draschwitz, Göbitz, Zangenberg (AH84-1800-853911) •

Dr. Kunze Oberbürgermeister

• •

Streulagen in acht Fluren Verkaufsfläche ca. 32 ha, darunter ca. 11 ha Acker und 18 ha Grünland Ø Bonität 76 (Acker) bzw. 55 (Grünland)

Landwirtschaftsflächen in Geußnitz, Kayna, Würchwitz (AH84-1800-798211) •

N achruf

• •

Wir trauern um unser langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz und nehmen Abschied von unserer Kameradin



relativ arrondierter Komplex bei Stockhausen, dazu Streu- und Splitterflächen in mehreren Gemarkungen Verkaufsfläche ca. 28 ha, darunter ca. 25 ha Acker und 1,2 ha Grünland Ø Bonität 70 (Acker) bzw. 55 (Grünland) alternativ zur Verpachtung für fünf Jahre ab 1.10.2012

Endtermin Ausschreibung: 17.04.2012, 10 Uhr Landwirtschaftliche Flächen in Rehmsdorf und Würchwitz (AH84-1800-853811)

Oberlöschmeisterin

Beate Kunze

• •

Sie war uns stets eine pflichtbewusste Kameradin.

• •

nördlich von Würchwitz nahe des Kippensees, relativ kompakt Verkaufsfläche ca. 34 ha, darunter ca. 28 ha Acker und 2,0 ha Grünland Ø Bonität 75 (Acker) bzw. 50 (Grünland) alternativ zur Verpachtung für fünf Jahre ab 1.10.2012

Endtermin Ausschreibung: 02.05.2012, 10 Uhr

Wir gedenken Ihrer in Achtung und Anerkennung.

Ansprechpartner: Dr. Dirk Haberland (NL Halle) Tel.: 0345/6917-120, E-Mail: [email protected]

Ortswehr Stadt Freiwillige Feuerwehr Zeitz Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

Weitere Informationen zu diesen und anderen Objekten und die Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter www.bvvg.de. Dort steht auch der Link: „Höchstgebote beendeter Ausschreibungen Acker- und Grünland“.

Gebote sind, gekennzeichnet mit der Objektnummer, zu richten an:

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Ausschreibungsbüro Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin Tel.: 030/4432-1099, Fax: 030/4432-1210

Stadtrat kann ausgeglichenen Haushalt beschließen

Ergebnis war die Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes. Sozialverträglich werden bei der Stadt Zeitz im Zeitraum 2009 bis 2017 circa 70 Vollbeschäftigten-Einheiten abgebaut und damit sind natürlich auch geringere Personalausgaben verbunden. Trotz dieser Einsparungen ist es gelungen regelmäßig Ausbildungsplätze anzubieten und die jungen Menschen bei erfolgreichem Abschluss in der Regel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Solche und ähnlich wichtigen und folgenschwere Entscheidungen gab es in der fünften Wahlperiode des Zeitzer Stadtrates schon einige. Vielleicht eine der Wichtigsten war die Fort-

Die Stadt Zeitz hat die Fehlbeträge der vergangenen Jahre abgebaut und für 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Der Stadtrat konnte in seiner März-Sitzung zum ersten Mal seit 2007 über einen Haushalt ohne Defizit beschließen. Dies ist ein Ergebnis vieler wichtiger Debatten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seit 2004. In der fünften Wahlperiode des Stadtrates gab es schon zahlreiche solcher schwerer Debatten aber die Haushaltskonsolidierung hatte immer Vorrang. Ein wichtiges



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MichaelBOTE schreibung des Stadtentwicklungskonzepts. Unter dem Motto „Hinein in die Mitte“ zeigt es konzeptionell die sich aus dem demografischen Wandel ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten auf. Im September 2010 wurde die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes unter neuer zusätzlicher Berücksichtigung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet, des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung und des Verkehrsentwicklungskonzeptes beschlossen. Mit der Hilfe von Städtebauförderprogrammen wie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) oder „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) werden die Entwicklungsziele nun Stück für Stück umgesetzt. Auch in diesem Jahr sind wieder viele Umbauarbeiten wie die Freiflächengestaltung Rothestraße/ Scharrenstraße oder auch am Brühl aber auch die Teilsanierung des Brühlcafes oder die Freiflächengestaltung Neumarkt geplant. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden aus den Programmen Städtebaufördermittel inklusive Eigenanteil der Stadt in Höhe von rund 6,025 Mio. Euro im Sanierungsgebiet abgerechnet und rund 2,824 Mio. Euro sind für 2012 durch Verträge mit Privaten/ Dritten und in Vorhaben der Stadt gebunden. In der schwierigen Haushaltslage wurde aber nicht nur an die bauliche Entwicklung gedacht. Auch im sozialen Bereich wurde die „Richtlinie zur Gewährung von Freitischen an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz“ oder auch die „Konzeption zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen der Zeitzer Sportvereine“ im Zeitzer Stadtrat beschlossen. In diesem Jahr hat sich, nach einer Idee aus dem Stadtrat, erstmals wieder ein Jugendbeirat gebildet, um Jugendliche mehr in die Entscheidungsprozesse der Gremien einzubeziehen. Das Konjunkturpaket und die Prioritätenliste des Stadtrates war wichtig um in den vergangenen zwei Jahren in den Einrichtungen: Sekundarschule III Schillerstraße in Höhe von 310,0 TEuro, Turnhalle Grund- und Sekundarschule „Am Schwanenteich“ in Höhe von 310,0 TEuro, Grundschule Nonnewitz in Höhe von insgesamt 83,0 TEuro, Grundschule Schnaudertal Kayna, in Höhe von insgesamt 270,0 TEuro, der Kita Kinderträume, der Kita Kunterbunt, der Kita Regenbogen, dem Fröbelhaus, der Kita Kleine Wald-Spatzen, der Kita Kleine Maulwürfe oder auch der Kita Kleine Entdecker zu investieren. Auch wirtschaftlich konnten durch überlegte Beschlüsse und Unterstützung der Stadt zum Beispiel die CT Biocarbonic GmbH mit dem Neubau einer CO2Verflüssigungsanlage am Standort Zeitz in der Baenschstraße angesiedelt werden. Auch ein McDonalds-Restaurants fand endlich den Weg nach Zeitz. Dass dieser Weg noch lange nicht beendet wurde, zeigt der immer noch sehr große Wohnungsleerstand im Stadtgebiet. Um dieses Problem noch intensiver zu behandeln wurde 2012 die Stabstelle Schrottimmobilien gegründet. Der Stadtrat hat also in seiner fünften Wahlperiode seit seiner konstituierenden Sitzung am 16. Juli 2009 sehr viele wichtige und richtungsweisende Entscheidungen in Zusammenarbeit mit dem Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze getroffen. Genauso viele Entscheidungen werden aber noch auf dem Weg anstehen. Genaue Informationen zu den Sitzungen von Ausschüssen und Stadtrat findet man auch online unter www.zeitz.de/ratsinfo 34

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