Einladung zur Ideenwerkstatt Am Samstag, von Uhr in der ehemaligen Synagoge Sprendlingen

42. Jahrgang Mittwoch, den 5. November 2014 Sprendlingen-Gensingen Ausgabe 45/2014 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen mit den...
Author: Brit Bachmeier
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42. Jahrgang

Mittwoch, den 5. November 2014

Sprendlingen-Gensingen

Ausgabe 45/2014

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen mit den Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim

Einladung zur Ideenwerkstatt Am Samstag, 08.11.2014 von 11.00 - 14.00 Uhr in der ehemaligen Synagoge Sprendlingen rein

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Sprendlingen

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Bereitschaftsdienste Notfalldienst der Ärzte

Ärztliche Notfalldienstzentrale Bingen Kapuzinerstraße 19 (Schneider-Texier-Haus), Tel. 06721/19292.

Kinderärzte Notdienst im Diakonie Krankenhaus

Kreuznacher Diakonie (4. OG) Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach Sprechstunden: Mittwoch ..................................................................16.00 - 18.00 Uhr Wochenende/Feiertage........... 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr

Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Bingen/Ingelheim

01805/66 67 65 (14 Ct. aus dem dt. Festnetz)) Wochenendnotdienst von Freitag, 15.00 Uhr bis Montag, 08.00 Uhr. An Feiertagen von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages. Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: freitags ............................................................. 16.00 Uhr - 17.00 Uhr, samstags und sonntags ................................... 10.00 Uhr - 11.00 Uhr und .................................................................. 16.00 Uhr - 17.00 Uhr.

Notfalldienst der Tierärzte

Auskunft erteilt jeder niedergelassene Tierarzt.

Rufbereitschaft der Versorgungsträger

Telefon-Nr. RWE Energie, Regionalversorgung RNK (Gas).............................................................................. 0800 0793427 Stadtwerke Mainz Netze GmbH (Strom).................... 06131/12-7001 (betrifft die Ortsgemeinden Badenheim, St. Johann u. Sprendlingen) Elektrizitätswerke Rheinhessen (Strom)......................... 06241/848-0 VG-Werke Wasserversorgung................................... 06701/201-609 (nach Dienstschluß und am Wochenende).................. 0671/608-2815 VG-Werke Abwasserbeseitigung.............................. 06701/201-609 (nach Dienstschluß und am Wochenende................... 0671/608-2815

Kläranlagen

Kläranlage Grolsheim (AZV Unterer Wiesbach)...............06721/43252 Kläranlage Welgesheim (VG-Werke)..................................06701/2535

Landkreis Mainz-Bingen

Sozialpsychiatrischer Dienst..................................... 06132/787-4261 Hilfe bei Kindesmisshandlungen............................... 06132/787-3101 Kinder-Tagespflegebörse.......................................... 06132/787-3117 Seniorenbeirat, Herr Wolfgang Jung......................... 06132/787-3020 Glücksspielsuchtberatung...........................................06133/5789913

Amt für Gesundheitswesen

AIDS-Beratung und HIV-Antikörper-Test Montag 12.30 - 14.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr im Amt für Gesundheitswesen Mainz, Große Langgasse 29, 55116 Mainz AIDS-Beratungstelefon: 06131/69333-4258

Betreuungsverein Mainz-Bingen

Sabine Obitz..................................................................06131/337008

Kontakt- und Informationsstelle Mainz-Bingen Nord (KIS)

Betreuung von Menschen, die psychisch krank oder gefährdet sind. Öffnungszeiten: täglich, außer mittwochs, von 14.00 bis 17.00 Uhr Bingen, Fruchtmarkt 6, Telefon-Nr.: 06721-404682 ab 13.30 Uhr

Integrationsfachdienst Rheinhessen

Berufsbegleitender Dienst / PSD Berufsbegleitender Fachdienst für Schwerbehinderte und psychisch kranke Menschen, die Probleme im Arbeitsleben haben. Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr offene Sprechstunde für Hörgeschädigte des PSD (Bundesverband) Frankenthal Mannheimer Straße 203, 55545 Bad Kreuznach Terminvereinbarung für Hörgeschädigte in Frankenthal Tel. 06233/8892-0 Fax: 06233/8892-20

Selbsthilfegruppen

Angehörige psychisch Kranker Treffen der Selbsthilfegruppe immer am letzten Donnerstag im Monat in der Tagesstätte für gerontopsychiatrisch-/geriatrische Tagesstätte, Rheinstraße 6, Bingen, Tel.: 06132/7874261 oder 7874262. Kreuzbund e.V. Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke (Alkohol-/ Medikamente) und deren Angehörige, eine Fachorganisation des Caritasverbandes, jeweils montags, um 19.00 Uhr, im Rathaus in Gensingen. Kontakt: 0671/72390 M. Bubach. Aphasie (Sprachstörung)-Selbsthilfegruppe Jeden ersten Montag im Monat, 17.00 Uhr, Gesundheitsamt Bad Kreuznach, Ringstraße 4, Zimmer 11. Telefon-Nr. 0671/92899468 Netzwerk Demenz Mainz-Bingen Tel.-Nr. 06136/752201 E-Mail: [email protected] Malteser Hospizdienst St. Hildegard Mainzer Straße 4, 55411 Bingen Tel.-Nr. 06721/984377, E-Mail: [email protected] Borreliose Selbsthilfegruppe Kontakt: Maria Schäfer, Tel.-Nr. 06754/1710 Prostata Selbsthilfegruppe Sprendlingen und Umgebung Tel.-Nr. 06701 / 202148 Treffpunkt jeden 1. Donnerstag im Monat Kindertagespflegebörse Kreisverwaltung Mainz-Bingen Tel.-Nr. 06132 / 787-3117 E-Mail: [email protected] Deutscher Kinderschutzbund e.V. Tel.-Nr. 0671 / 36060 E-Mail: [email protected] Schwerpunkte: Begleiteter Umgang, Beratung, Kleiderladen, Elternkurse Selbsthilfegruppe Osteoporose Bad Kreuznach Sigrid Quack, Tel.-Nr. 0671 / 42893 Beatrice Viehmann, Tel.-Nr. 0671 / 41573

Notfalldienst der Apotheken Apotheken-Notdienstnummer Festnetz: 0180-5-25 88 25-PLZ (0,14 €/Min.) Mobilfunknetz 0180-5-25 88 25-PLZ (max. 0,42 €/Min.) Internet: www.lak-rlp.de Do., 6. Nov. Rochus-Apotheke, Handelshof, Gensingen (Tel. 06727/1322) Adler-Apotheke, Berliner Str. 42, Bad Münster (Tel. 06708/63880) Basilika-Apotheke, Basilikastraße 26, Bingen (Tel. 06721/13023) Fr., 7. Nov. Hirsch-Apotheke, Alzeyer Straße 5, Wöllstein (Tel. 06703/93340) Rosengarten-Apotheke, Nahestr. 81 a, Rüdesheim (Tel. 0671/36888) Nahe-Apotheke, Saarstraße 2, Münster-Sarmsheim (Tel. 06721/45341) Sa. 8. Nov. Adler-Apotheke, Mannheimer Str. 201, Bad Kreuznach (Tel. 0671/65285) Adler-Apotheke, Speisemarkt 7, Bingen (Tel. 06721/14037) So., 9. Nov. Flora-Apotheke, Naheweinstr. 76, Langenlonsheim (Tel. 06704/1345) Apotheke im Real, Schwabenheimer Weg 5, Bad Kreuznach (Tel. 671/9208270) St. Barbara-Apotheke, Hochstraße 2, Waldalgesheim (Tel. 06721/34982) Mo., 10. Nov. Apotheke am St. Marienwörth, Mühlenstr. 39, Bad Kreuznach (Tel. 671/29844560) Basilika-Apotheke, Basilikastraße 26, Bingen (Tel. 06721/13023) Di., 11. Nov. Apotheke am Bühl, Bühler Weg 4, Bad Kreuznach (Tel. 0671/69966) Blumenpark-Apotheke, Mainzer Straße 39, Bingen (Tel. 06721/16677) Mi., 12. Nov. Apotheke am Bahnhof, Bahnhofplatz 6, Bad Kreuznach (Tel. 0671/34566) Engel-Apotheke, Kapuzinerstraße 26, Bingen (Tel. 06721/14555) Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich über 24 Stunden, von 08.30 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.30 Uhr

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Interaktiver Stadtplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen In Zusammenarbeit mit der Firma Revilak® Kartografien hat die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ihren interaktiven Stadtplan aktualisiert. Bereits seit mehr als sechs Jahren stellt die Verbandsgemeinde Sprendlingen- Gensingen durch den Stadtplan auf der Homepage der Verbandsgemeinde den Bürgern eine Vielzahl von wichtigen Informationen zur Verfügung. Die neue Version des interaktiven Stadtplans, bietet nicht nur eine neue Benutzeroberfläche, es unterstützt auch die Bedienung durch Smartphones und Tablet Computer. Mit dem innovativen Informationssystem können sich die Bürger - vom Rathaus über die Kinderspielplätze bis hin zum Standort der Glascontainer - schnell und übersichtlich Informationen über alle öffentlichen Einrichtungen verschaffen. Zusätzlich ist der interaktive Stadtplan ein wichtiger Baustein für das Marketing und die bürgerfreundliche Darstellung des Wohn-, Handels- und Wirtschaftsstandortes der Verbandsgemeinde. Das Gewerbe kann sich dort mit seinen Leistungen präsentieren, auf Aktionen und Geschäftszeiten hinweisen und gleichzeitig mit einer genauen Wegbeschreibung in Form eines ausdruckbaren Ortsplanes dienen. Gewerbetreibende werden auf Wunsch von einem Mitarbeiter der Firma Revilak® Kartografien ausführlich beraten. Vereine haben ebenfalls die Möglichkeit, sich in diesem Informationssystem zu präsentieren. In diesem Fall steht Frau Anette Lißmann ([email protected]) von der Verbandsgemeindeverwaltung als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Der Zugang zum dem interaktiven Stadtplan erfolgt über die Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen (www.sprendlingen-gensingen.de) und kann über die Schaltfläche „Branchen, Freizeit, Leben - Wo finde ich was?“ aufgerufen werden.

Internetstadtplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

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amtlicher teil Bekanntmachungen und Mitteilungen der

VerBandsgemeinde Bürgermeister Manfred Scherer ist persönlich zu sprechen: Tel.-Nr.: 06701 / 201-123 E-Mail: [email protected] Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Öffentliche Bekanntmachung Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Am Montag, dem 10.11.2014, findet um 19:00 Uhr die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen in Sprendlingen, Elisabethenstr. 1, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Planung zur Erweiterung des Sanitärtraktes der Grundschule Gensingen 2. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende vom Globus Handelshof GmbH & Co. KG zu Gunsten des „Fest der Kulturen“ 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Sachspende der Firma Media Markt Bad Kreuznach für die Jugendpflege der Verbandsgemeinde 4. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende der Firma Food-Tex GmbH & Co. KG für die Jugendpflege der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen 5. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden für die Maßnahme“Integration vor Ort“: 5.1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden für die Maßnahme „Integration vor Ort“ der Fa. Provac GmbH sowie Bündnis 90/Die Grünen 5.2. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden für die Maßnahme „Integration vor Ort“ der Fa. Kientzler GmbH & Co. KG sowie Manfred und Jutta Bucher 6. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlich: 7. Satzungsangelegenheit 8. Vertragsangelegenheit 9. Schulangelegenheit 10. Vergabeangelegenheit 11. Beratung und Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2015 12. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, 31.10.2014 gez. Manfred Scherer, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach

Am Donnerstag, dem 06.11.2014 findet um 16:30 Uhr die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach in der Nahelandhalle in 55459 Grolsheim statt. Tagesordnung: Öffentlich 1. Verpflichtung der Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Wahl der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 3. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsteherinnen und/oder stellvertretenden Verbandsvorsteher- Festlegung der Zahl der Stellvertreter- Wahlen, Ernennungen, Vereidigungen und Einführungen in das Amt 4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach für die Wahlperiode 2014-2019 5. Zwischenbericht gem. § 21 EigAnVO 6. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 7. Weitergehende Beratung und Beschlussfassung über die Organisation des „provisorischen“ Anlagenbetriebs auf den Kläranlagen in der VG Sprendlingen-Gensingen in der Übergangsphase auf-

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grund von Kapazitätsengpässen auf den Kläranlagen Mittlerer und Unterer Wiesbach 8. Weitergehende Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau der Kläranlagen in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen unter Berücksichtigung der Zuflüsse aus der Stadt Bingen (ST Dromersheim und Sponsheim) und der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (OG Biebelsheim) 9. Mitteilungen und Anfragen 9.1. Vorstellung der Studie zum Ausbau der Kläranlagen in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hinsichtlich der Einbeziehung von Vorschlägen aus dem Projekt „Nachhaltiges Landmanagement“ in die Generalplanung durch die Firma areal im Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke SprendlingenGensingen AöR 9.2. Vorstellung der Studie zum Ausbau der Kläranlagen in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hinsichtlich der Optimierung der Sammlung und Behandlung der Weinbauabwässer in der Verbandsgemeinde durch die Firma areal im Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Nichtöffentlich 10. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach, 28.10.2014 gez. Manfred Scherer, Verbandsvorsteher

Für ein schnelleres Internet Verbesserung der Internet-Breitbandversorgung In naher Zukunft soll die Breitbandversorgung als eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge in den Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen und Zotzenheim verbessert werden. Die RWE FiberNet GmbH, eine Tochter der RWE Deutschland AG, hat in den Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Horrweiler, St. Johann und Zotzenheim begonnen Glasfaserkabel zu verlegen und die Gemeinden zur besseren Internetanbindung an dieses Glasfaserkabel anzuschließen. Eine Fertigstellung ist für Ende 2015 geplant. Durch diesen Ausbau Breitbandversorgung sollen in den Ortsgemeinden Übertragungsraten von ≥ 50 Mbit/s möglich sein. Derzeit ergeben sich nach dem Breitbandatlas des Ministeriums des Innern, für Sport und für Infrastruktur (http:// breitband.rlp.de/breitband-navigator/) für die flächenhafte Ganzortsbetrachtung folgende leitungsgebundenen Breitbandgeschwindigkeiten: Aspisheim: ≥ 1 bis 2 Mbit/sec Badenheim: ≥ 2 Mbit/sec, Gensingen: ≥ 6 Mbit/sec Grolsheim: ≥ 2 Mbit/sec, Horrweiler: ≥ 1 Mbit/sec St. Johann: ≥ 2 Mbit/sec, Sprendlingen: ≥ 6 Mbit/sec Welgesheim: ≥ 16 Mbit/sec, Wolfsheim: ≥ 16 Mbit/sec Zotzenheim: ≥ 2 Mbit/sec Zurzeit liegen lediglich die Ortsgemeinden Gensingen, Sprendlingen, Welgesheim und Wolfsheim deutlich über diesem Maß der Mindestversorgung. Bis Ende dieses Jahres soll auch die Ortsgemeinde Grolsheim von RWE mit schnellem Internet versorgt werden. Die Signalzuführung in der jeweiligen Ortsgemeinde ist über ein Glasfaserkabel vorgesehen. Hieran wird die aktive Übertragungstechnik - Multifunktionsgehäuse mit DSLAM - angeschlossen. Die Kabelverzweiger-Schränke (KVZ) der Deutschen Telekom in den Gemeinden werden an vorgenannte Übertragungstechnik angebunden. Informationen zum Produkt und Dienstangebot REW-Highspeed erhalten die Bürger im Internet unter www.rwe-highspeed.de.

Pflegestützpunkt für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinderung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von ambulanten Hilfen (trägerneutral). Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die Beratung ist kostenfrei. Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren. Sprechstunde in Sprendlingen: Jeden Mittwoch von 14:30 bis 16:00 Uhr im Tresor, St. Johanner Straße 19 in Sprendlingen. Weitere Beratungstermine und Hausbesuche gerne nach Vereinbarung. Ansprechpartner: Daniela Mies: E-Mail: [email protected] Sprechstunden in der VG Gau- Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108): Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, Tel. 06725 - 30 83 154 Alberto Wienert: E-Mail: [email protected] Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, Tel. 06725 - 30 83 156

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Bekanntmachungen und Mitteilungen der

VerBandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AÖR

Hallenbad Gensingen Das barrierefreie Schwimmbad!

Wir freuen uns, Sie in unserem frisch renovierten Hallenbad begrüßen zu dürfen. Lassen Sie sich überraschen!

Bilder: E.John

Neu! Seniorenschwimmen mit Wassergymnastik: Freitag

10:00 - 11:30 Uhr

Allgemeiner Badebetrieb: Montag, Mittwoch, Freitag Dienstag & Donnerstag Samstag Sonntag

16:00 - 21:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr 08:30 - 12:00 Uhr

Schwimmen in Bahnen (nicht für Vereine): Dienstag & Donnerstag

18:00 - 21:00 Uhr

Sauna: Montag - gemischt Freitag - gemischt

17:00 - 21:00 Uhr 17:00 - 23:00 Uhr

Sauna auf Ihren Wunsch: Dienstag bis Donnerstag Samstag Sonntag

17:00 - 21:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr

FKK-Schwimmen: Freitag 21:00 - 23:00 Uhr An gesetzlichen Feiertagen sowie Ostersamstag, Heiligabend und Silvester ruht der Bade- und Saunabetrieb.

Warmbadetage: Montag, Mittwoch und Freitag (30º C Wassertemperatur ohne erhöhte Eintrittspreise) Mehr Infos unter: www.vgwerke-sg.de e-mail: [email protected] Telefon: 06727-8625

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Nitrat- und Härtewerte des Trinkwassers in unseren Versorgungsgebieten !A4.3 9709/,04 (+,5/,04 ,5905.,5 8639/,04 688=,03,8 ":6/(55 "78,5+305.,5 68+B "78,5+305.,5"H+@ &,3.,9/,04 &63-9/,04 '6:>,5/,04



   

 

 

 

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(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen 

Beurteilung: Alle Nitratkonzentrationen lagen unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 50 mg/l. Bitte verwenden Sie nicht mehr Waschmittel oder Enthärter als notwendig. Dosieren Sie nach Härtegrad. Sie sparen Geld und tragen zum Umweltschutz bei. Nach § 9 der TVO sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben: - Härtebereich weich: < als 1,5 mmol (Millimol) Calciumcarbonat je Liter (= 8,4 ºd H) - Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 mmol (Millimol) Calciumcarbonat je Liter (= 8,4 – 14 ºd H) - Härtebereich hart: > als 2,5 mmol (Millimol) Calciumcarbonat je Liter (= > als 14 ºd H) Hinweis: Die Verbraucher in den Versorgungsgebieten Badenheim, St. Johann, Wolfsheim und auch Sprendlingen Süd2, deren Trinkwasser wir von den Stadtwerken Bad Kreuznach beziehen, möchten wir auf die im Jahre 2012 installierte Enthärtungsanlage hinweisen. 1 betrifft: Neubaugebiet „Nördlich des Wiesbaches“, Karlstraße, Schillerstraße, Goethe-Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Heinrich-HeineStraße 2 restliches Gebiet Sprendlingen Stand: 10/2014

Bekanntmachungen und Mitteilungen der

ortsgemeinden aspisheim

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Der Gemeinderat Aspisheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.

§3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.

§4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

§5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 25 %.

§6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Geschossfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der Geschossflächenzahl. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. (3)Für die Berechnung der Geschossfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten ist die zulässige Geschossfläche aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten.

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2. Ist statt einer Geschossflächenzahl nur eine Baumassenzahl festgesetzt, ist diese zur Ermittlung der Geschossflächenzahl durch 3,5 zu teilen. Bruchzahlen werden auf eine Stelle hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder die nach Nr.2 erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, gelten für die Berechnung der Geschossfläche folgende Geschossflächenzahlen: a) Wohn-, Misch-, Dorf- und Ferienhausgebiete bei einem zulässigen Vollgeschoss 0,5 zwei zulässigen Vollgeschossen 0,8 drei zulässigen Vollgeschossen 1,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen 1,1 sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen 1,2 b) Kern- und Gewerbegebiete bei einem zulässigen Vollgeschoss 1,0 zwei zulässigen Vollgeschossen 1,6 drei zulässigen Vollgeschossen 2,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen 2,2 sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen 2,4 Als zulässig im Sinne von a) und b) gilt die auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse oder, soweit Bebauungsplanfestsetzungen für diese Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten Vollgeschosse. c) Industrie- und sonstige Sondergebiete 2,4 d) Wochenendhaus- und Kleingartengebiete 0,2 e) Kleinsiedlungsgebiete 0,4 f) Campingplatzgebiete 0,4 g) Kann eine Zuordnung zu einem der in Buchstaben a) bis f) genannten Baugebietstypen nicht vorgenommen werden (diffuse Nutzung), wird bei bebauten Grundstücken auf die vorhandene Geschossfläche, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken darauf abgestellt, was nach § 34 BauGB bei Berücksichtigung des in der näheren Umgebung des Grundstücks vorhandenen Maßes der tatsächlichen Nutzung zulässig ist. 5. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan a) Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung einer Geschossflächenzahl oder anderer Werte, anhand derer die Geschossfläche nach den vorstehenden Regelungen festgestellt werden könnte, vorsieht, b) nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung oder eine im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung untergeordnete Bebauung zulässt, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. 6. Bei Grundstücken mit Friedhöfen, Freibädern, Sport-, Fest- und Campingplätzen sowie sonstigen Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden können, gilt 0,4 als Geschossflächenzahl. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die aus den Regelungen des Bebauungsplanes abgeleitete Garagen- oder Stellplatzfläche. Soweit keine Festsetzungen erfolgt sind, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Ist die tatsächliche Geschossfläche größer als die nach den vorstehenden Regelungen berechnete, so ist diese zugrunde zu legen. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche nach Absatz 2 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H.. Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.B. Wohnzwecken) Zwecken dient, „überwiegend“ im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen.

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§7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder eine Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde steht, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und der Beitragsveranlagung mit 50 v.H. angesetzt. (2) Für Grundstücke, die zu der Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder Verkehrsanlagen erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde stehen, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung, soweit die Zahl der Erschließungsanlagen insgesamt zwei übersteigt, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Anlagen geteilt. (3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zu zwei oder mehreren Verkehrsanlagen unterschiedlicher Abrechnungseinheiten angesetzt, gelten die Regelungen nach den Abs. 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. (4) Absatz 1 bis 3 gelten nicht für die von § 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2 erfassten Grundstücke.

§8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.

§ 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer bei Entstehung des Beitragsanspruches Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und in vier Teilbeträgen fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.

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§ 13 Übergangsregelung Gemäß § 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals in den ebenfalls genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden: 1. Am alten Sportplatz 2020 2. Im Angelgärtchen 2020 3. Johannesweg 2027 4. Frankenweg 2027

§ 14 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft. Aspisheim, 07.01.2011 Gez.: Jürgen Dettmann, Ortsbürgermeister

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Badenheim

Mit dem Bürgerbus nach Sprendlingen und zurück

Der Sprendlinger Bürgerbus fährt jeden Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr mobil eingeschränkte Menschen von Badenheim nach Sprendlingen und wieder zurück. Rufen Sie an. Der Bus holt Sie ab und bringt Sie auch wieder nach Hause zurück. Die Fahrt mit dem Mob´S ist kostenlos. Um eine Fahrt anzumelden, rufen Sie bitte immer montags zuvor jeder Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr die Telefonzentrale an (06701 / 2008 451). Manfred Lufft, Bürgermeister

Für den Weinbau gelebt - Anneliese Weinmann feiert Ihren hohen Geburtstag

Auf folgende Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Satz 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) wird besonders hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sport, Spiel, Kultur für Jedermann 10. Kreative Tage in Aspisheim Modellflug Am Samstag, dem 8. November veranstalten wir einen Nachmittag rund um den Modellflug. Geplant sind unter der Leitung von Herrn Gerd Rudolph das Basteln von flugfähigen „Mainzelmännchen“ aus Depron und Styropur, Simulator, Flugvorführungen sowie eine kleine Flugmodellausstellung. Treffpunkt: Gutenbornhalle Uhrzeit: 14.00 Uhr, Kosten: 2,00€ Alle Interessierten ab 8 bis 80 Jahre Kinder unter 8 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen Bitte melden Sie sich unter Tel.Nr.06727/8354 an. Karin Miofsky Initiativkreis Kreativtage der Ortsgemeinde Aspisheim

Gemeindebücherei Aspisheim Bücherflohmarkt und Plätzchenverkauf Im Rahmen des diesjährigen Martinsumzugs am 7. Oktober, wird die Bücherei Aspisheim ihren Bücherflohmarkt und einen Verkauf von selbst gebackenen Plätzchen zu Gunsten der Bücherei organisieren. Sie finden uns mit unserem Stand auf dem Vorplatz des Kindergartens. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

LeseWINTER! Vom 4. November bis den 31. Januar findet unser erster LeseWINTER statt! Dafür wurden, dank die Unterstützung der Buchhandlung Wagner in Ingelheim, die Sparkasse Rhein-Nahe und Globus, extra Bücher gekauft. Die neuen Werke von Fitzek, Neuhaus, Gabaldon und vielen anderen stehen für alle Leser ab nächsten Dienstag zur Verfügung. Anfang Februar wird dann die Preisverleihung stattfinden. Öffnungszeiten der Bücherei: Di.: 16.00 - 18.00 Uhr und 1. Do. des Monats: 17.00 - 19.00 Uhr Einfach kommen und stöbern! Treffpunkt Bücherei - Lesen beflügelt! Emilie Feudner, Büchereileitung

Jubilarin Anneliese Weinmann mit ihren beiden Töchtern und Urenkelin Angelina, Ortsbürgermeister Manfred Lufft (re.) Bürgermeister Manfred Scherer (hinten links) Am 26.10.2014 feierte Frau Anneliese Weinmann ihren 90. Geburtstag. Im Kreise ihrer großen Familie, überbrachten auch Bürgermeister Manfred Scherer und Ortsbürgermeister Manfred Lufft der Jubilarin an ihrem Ehrentag die herzlichsten Glückwünsche. Die gebürtige Badenheimerin und Tochter des ehemaligen Bürgermeisters Julius Vestner fühlte sich ein Leben lang der Winzerei verschrieben. Zusammen mit ihrem leider bereits im Jahr 1998 verstorbenen Ehemann Ernst betrieb sie einen eigenen Bauern- und Winzerbetrieb. Ihre Familie ist ihr Ein und Alles. Dennoch liebt sie in ihrer Freizeit die Gartenarbeit; auch heute noch löst sie sehr gerne Kreuzworträtsel und informiert sich beim Fernsehen über die aktuellen Themen in der Welt. Mögen der Jubilarin noch viele schöne Jahre in Gesundheit im Kreise ihrer Lieben beschieden sein.

gensingen

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinderat Gensingen

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinderat Gensingen Am Donnerstag, den 06.11.2014, findet um 19:00 Uhr die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen im Jugendhaus Gensingen statt. Tagesordnung: öffentlich: 1. Fragen der Einwohner 2. Vorstellung des aktuellen Jugendhaus-Teams; Präsentation der Einrichtung 3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Lettkopf“ 4. Zwischenbericht Neubaugebiet am Wiesbach

Sprendlingen

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5.

Antrag der FWG-Fraktion vom 21.10.2014, haushaltsrechtlicher Teil: Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von 5.000 € im Haushaltsjahr 2015 und 2.500 € in den folgenden Haushaltsjahren für die Pflege der Homepage der Ortsgemeinde Gensingen. 6. Mitteilungen und Anfragen nichtöffentlich: 7. Bauangelegenheit 8.-12. Vertragsangelegenheiten 13. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Ortsgemeinde Gensingen, 30.10.2014 gez. Armin Brendel, Ortsbürgermeister

Vorbereitung der 1250-Jahr-Feier Gensingens im Jahre 2018

Nachdem nun die umfangreichen Arbeiten zur neuen Ortschronik abgeschlossen sind, wollen wir uns der nächsten großen Herausforderung für unsere Gemeinde stellen. Im Jahre 2018 jährt sich die erste urkundliche Erwähnung Gensingens zum 1250. mal. Dieses Ereignis sollte gebührend gefeiert werden und im Ablauf des gesamten Jubiläumsjahres präsent sein. Es ist sicherlich sinnvoll, die Vorbereitungen jetzt schon zu beginnen - wie schnell ist ein Jahr vorbei und wie lange braucht eine gute Organisation für eine solches Ereignis… Deshalb möchte ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer ersten Gesprächsrunde einladen, um ganz allgemein das Thema zu diskutieren, die erforderlichen Schritte einzuleiten, Arbeitsgruppen und Verantwortliche festzulegen und so weiter. Wir treffen uns am Mittwoch, dem 12.11.2014 um 19.00 Uhr im Obergeschoss des Rathauses. Damit ich diese Zusammenkunft sorgfältig planen kann, bitte ich Sie, mir entweder telefonisch unter 1223 oder per Email an [email protected] mitzuteilen, mit wie vielen Personen Sie erscheinen werden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße Armin Brendel, Ortsbürgermeister

Goldene Hochzeit im Hause Erdmann

Am 30.10.2014 feierten die Eheleute Erika und Norbert Erdmann das Fest ihrer Goldenen Hochzeit. Bürgermeister Manfred Scherer und Ortsbürgermeister Armin Brendel gratulierten dem Paar, die sich neben Familie, Freunden und Nachbarn zum Stell-dich-ein an ihrem Festtag eingefunden hatten. Norbert Erdmann stammt gebürtig aus Elbing in Ostpreußen. Als gelernter Elektriker hat es ihn bis zu seiner Pensionierung nach Bad Kreuznach geführt, wo er bei der Firma Schnepf & Sohn als Heizungsbauer beschäftigt war. Erika Erdmann war in den 70er Jahren insgesamt 4 Jahre als Kindergartenhelferin im evangelischen Kindergarten in Gensingen beschäftigt; zuhause ist sie mit Leib und Seele Hausfrau, die sich noch heute gerne um ihre Familie sorgt. Seit 1970 wohnt das Ehepaar in Gensingen; dort haben sie sich ein eigenes Haus gebaut. Das Paar hat 3 Kinder, einen Sohn und zwei Töchter. Auch ihre 5 Enkelkinder, drei Jungen und 2 Mädchen, waren bei ihrer Feier mit von der Partie. In ihrer Freizeit kümmern sich beide am liebsten um ihre Enkelkinder; Norbert Erdmann ist technik-begeistert und liebt in seiner Freizeit auch die Arbeit und das Spiel am Computer. Mögen dem Jubelpaar noch viele schöne Jahre im Kreise ihrer Lieben beschieden sein.

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grolsheim Martinsumzug in Grolsheim

Der Martinsumzug in Grolsheim findet am Freitag, 07.11.2014, um 17.45 Uhr ab dem Feuerwehrgerätehaus bzw. Dorfgemeinschaftshaus statt. Wir ziehen mit Kapelle und Reiter durch die Gemeinde. Der Umzug endet wieder vor dem Feuerwehrgerätehaus. Die mitgegangenen Kinder erhalten dort eine Brezel, die Erwachsenen können sich beim Förderverein der Feuerwehr mit Getränken und einem Imbiss stärken. Ortsbürgermeisterin Heidi Hahn-Axt

Seniorennachmittag für Grolsheimer Mitbürger!

Heute Regen, morgen Sonnenschein, im Herbst wird das Wetter öfter so sein. Kommt ins Trockene zum Treffen, damit wir Kaffee trinken und Kuchen essen. Spielen könnt ihr dann danach, ist dieses denn nicht wunderbar? Nutzt die Chance, wir bieten es an, es kostet Euch nichts, wir sagen „bis dann.“ Das nächste Treffen findet am 12.11.2014 bei Kaffee, Kuchen und Spiel ab 15:00 Uhr in der Nahelandhalle statt. Wir freuen uns auf euch. Hoffentlich zahlreich! Bis dahin WIR für EUCH

Ablesung der Stromzähler

Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden im November in Grolsheim die Stromzähler abgelesen. Bei Fragen sind die EWR-Mitarbeiter unter 06241 848-630 gerne für Sie da. Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die Ablesung Ihrer Zähler – unabhängig davon, von welchem Energielieferant Sie Ihre Energie beziehen. Bitte unterstützen Sie deshalb die EWR-Mitarbeiter und ermöglichen Sie den problemlosen Zugang zum Zähler. Um die berufstätigen Kunden anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am Wochenende abgelesen.

horrweiler

Martinsumzug in Horrweiler am 07. 11. 2014 Nach einem Gottesdienst um 17.00 Uhr in der evangelischen Kirche startet der Martinsumzug um 17.30 Uhr an der Alten Kelter. Hierzu laden Kindertagesstätte und Ortsgemeinde sehr herzlich ein! Der Umzug wird von St. Martin auf dem Pferd sowie dem Posaunenchor begleitet. Schön wäre es , wenn sich die mitlaufenden Eltern und Bürger die einschlägigen Laternen-Liedtexte noch einmal vorher zu Gemüte führen, damit der Posaunenchor gesanglich kräftig unterstützt wird. Der Abschluss des Umzugs mit Martinsfeuer wird auf dem Platz am Friedhof sein. Für Essen und Trinken sorgt unsere Kita Kunterbunt.

Adventsmarkt in Horrweiler am 30.11.2014 bitte vormerken! In diesem Jahr findet in Horrweiler im Hof des Dorfgemeinschaftshauses wieder der traditionelle Adventsmarkt statt. Wir laden alle Interessierten (Hobbykünstler, Plätzchenbäcker, Musiker etc.) ganz herzlich ein, sich daran zu beteiligen und ihre weihnachtlichen Produkte anzubieten. Um vorab einen Überblick zu erhalten, bitten wir um Rückmeldungen von Interessierten bis 15. November unter der Tel. Nr. 06727 - 8028 (Jacobi-Becker)oder 06727 - 229636 (Wende). Anmeldung gerne auch unter E-Mail: [email protected]. Bürgermeister Manfred Scherer, Ortsbürgermeister Armin Brendel, Goldpaar Erika und Norbert Erdmann

Eckhard Siegfried, Ortsbürgermeister

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Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Horrweiler vom 11.09.2014 Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.Januar 1994 (GVBl. 1994, 153) in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. 1995, 175) in den derzeitig gültigen Fassungen die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:

Benutzungsgebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Horrweiler 1. Benutzungsgebühren pro Tag örtl. VereineVHS ortsansässige nichtörtliche nichtortsan Personen Vereine sässigePersonen Saal + Küche+ Hof + WC € 0.- € 100.- € 175.- € 175.Küche + Hof+ WC € 0.- € 75.- € 125.- € 125.Hof + WC € 0.- € 60.- € 100.- € 100.Sportl./Kultur.Veranstaltung (DGH) € 0.- - / - € 110.- -/ÜbungsstundeSaal /Ratssaal € 0.- - / - Pauschale €250.- / Jahr -/2. Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution von 250,00 € an den Bevollmächtigten der Ortsgemeinde zu übergeben. Hiervon ausgenommen sind alle ortsansässigen Vereine, die VHS und nicht örtliche Vereine (nur für Übungsstunden). Bei der Schlüsselausgabe unterschreibt der Empfänger den Erhalt und die Kenntnisnahme der Haftung bei Verlust des Schlüssels. 3. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich direkt an die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen per SEPA-Überweisung. 4. Die Entgelte schließen die Benutzung der Einrichtungen und evtl. der Bestuhlung entsprechend der obigen Tabelle ein. Die Benutzung beginnt ab 17 Uhr am Vortag, bzw. vor dem 1. Tag und endet um 12 Uhr am Folgetag, bzw. nach dem letzen Tag. 5. Die Endreinigung wird mit € 75.- berechnet, mit Ausnahme für Übungsstunden. Dies schließt die Reinigung aller benutzen Räume, sowie die Toiletten ein. Auf Wunsch kann die Reinigung in Eigenregie durchgeführt werden. Alle benutzten Räume müssen aufgeräumt und der Boden geputzt sein. Die Tische, sofern benutzt, müssen feucht abgewischt werden. Der Hof muss besenrein übergeben werden. Die Abnahme erfolgt durch den Beauftragten der Ortsgemeinde bei der Schlüsselrückgabe. Sollte die Abnahme gravierende Mängel zeigen, wird die Reinigungsgebühr von € 75.von der Kaution einbehalten. Sonstige Leistungen der Ortsgemeinde werden nach Arbeitsaufwand abgerechnet, insbesondere die Beseitigung von ungewöhnlichen Verunreinigungen. 6. Zahlungspflichtig ist der jeweilige Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 7. In begründeten Einzelfällen kann der Ortsbürgermeister Abweichungen zulassen Diese Benutzungsgebührenordnung tritt am 11.09.2014 in Kraft. gez. E. Siegfried, Ortsbürgermeister Rechtshinweis: § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

sprendlingen

Gedenkfeier mit Kranzniederlegung

Am Volkstrauertag, Sonntag, 16.11.2014 legt die Reservisten Kameradschaft Sprendlingen um 11:30 Uhr auf dem Friedhof der Ortsgemeinde einen Kranz am Ehrenmal nieder. Auch die Ortsgemeinde wird einen Kranz zum Gedenken an die Kriegsopfer niederlegen. Ich lade die Bevölkerung zu dieser kleinen Gedenkfeier herzlich ein, die musikalisch von einer Bläsergruppe des Blasorchesters Sprendlingen umrahmt wird. Es laden ein das Blasorchester, die Reservistenkameradschaft und die Ortsgemeinde Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

Spende für Dt. Kriegsgräberfürsorge

Die Reservisten Kameradschaft Sprendlingen werden am Martinsmarkt wieder eine Sammlung zu Gunsten der Deutschen Kriegsgräberfürsorge an ihrem Stand in der Ortsmitte durchführen. Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

Martinsumzug in Sprendlingen

Am Freitag, 7. November 2014 veranstaltet die Ortsgemeinde unter Mitwirkung des Blasorchesters Sprendlingen und der Freiwilligen Feuerwehr den traditionellen Sprendlinger Martinsumzug. Er beginnt um 18:00 Uhr mit einer kurzen ökumenischen Martinsandacht in der evang. Michaelskirche und führt dann gemeinsam mit „St. Martin“ vom Marktplatz über die Gertrudenstraße, Dammstraße, Weinheimer Weg, Gartenstraße, Tulpenstraße und zum Feuerwehrgerätehaus. Ich bitte die Eltern und Kinder auch am Gottesdienst teilzunehmen. Wie jedes Jahr werden an alle, am Laternenzug teil nehmenden Kinder wieder „Buweschenkel“ verteilt. Auch für die Erwachsenen hält die Feuerwehr feste und flüssige Stärkung bereit. Ich weise darauf hin, dass das Tragen von Fackeln nur in der von der Feuerwehr eingegrenzten Gruppe erlaubt ist! Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

Ortsdurchfahrt Sprendlingen gesperrt Martinsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag am 9. November 2014 Der Verein Sprendlinger Gewerbe e.V. führt mit der Ortsgemeinde Sprendlingen auch in diesem Jahr wieder den Martinsmarkt in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag durch. Für eine reibungslose Durchführung ist es erforderlich, die Schmittstraße, Straße Marktplatz, St. Johanner Straße bis Einmündung Gau-Bickelheimer Straße sowie den Marktplatz und den JakobHirschmann-Platz für den Fahrzeugverkehr voll zu sperren. Die Sperrung wird vom 08. November 2014, 18.00 Uhr bis 09. November 2014, 24.00 Uhr vorgenommen. Der Fahrzeugverkehr wird von der L 400 (ehemals B 50) kommend über die Kreuznacher Straße, Europakreisel, Ortsumgehung K 26, Ober-Hilbersheimer Straße, Straße Am Alten Sportplatz zur St. Johanner Straße und entsprechend umgekehrt geführt. Während der Zeit der Sperrung wird die Einbahnregelung der Gertrudenstraße aufgehoben, damit der Anwohner- und Kundenverkehr aufrechterhalten werden kann. Das Einfahren in die Gertrudenstraße ist nur aus Fahrtrichtung Dammstraße kommend möglich. Die Erschließung der Pfarrgasse und Palmgasse ist über die Kirchgasse im Bereich hinter der evangelischen Kirche und über den Marktplatz gewährleistet. Die Linienbushaltestellen an der St. Johanner Straße (auf Höhe der Wiesbachbrücke und den Einmündungen Ober-Hilbersheimer Straße / Gartenstraße) werden während der Zeit der Sperrung nicht angefahren. Wie bereits bei vorhergehenden Sperrungen der Ortsdurchfahrt werden beidseitig der Zotzenheimer Straße, zwischen Kreuznacher Straße und Straße An der Karlsmühle, Bedarfshaltestellen eingerichtet. Wir bitten die von der Sperrung betroffenen Grundstücksanlieger ihre Kraftfahrzeuge, soweit sie am Tag des Martinsmarktes benutzt werden müssen, möglichst außerhalb der gesperrten Bereiche abzustellen. Die Besucher bitten wir, Parkmöglichkeiten nicht unmittelbar am Bereich der gesperrten Straßen und Plätze zu suchen, sondern die Fahrzeuge entsprechend vorher abzustellen. Damit auch bei dieser Veranstaltung garantiert werden kann, dass Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall die Straßen ohne Behinderung befahren können, wird um ein diszipliniertes Parkverhalten und entsprechende Rücksichtnahme gebeten. Für die Beeinträchtigungen, die aufgrund der Straßensperrung und Umleitungsführung entstehen, bitten wir um Ihr Verständnis. Fachbereich 1, Bürgerservice Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sprendlingen

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Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Ortsgemeinde Sprendlingen aus Anlass des Martinsmarktes am 09.11.2014, 08.11.2015 und 13.11.2016 Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Sprendlingen folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1 (1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Sprendlingen dürfen aus Anlass des Martinsmarktes in Sprendlingen an den Sonntagen 09.11.2014 08.11.2015 13.11.2016 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2 (1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitzeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

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Und natürlich gibt es auch DVDs und CDs mit vielen Erzählungen und Geschichten, lustig oder besinnlich … das Büchereiteam wünscht eine schöne Vorweihnachtszeit! 2. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Bücherei in der IGS: Mo. + Do. 16.30 - 18.00 Uhr Mi. 10.00 - 12.00 Uhr (zusätzlich für Schüler Mo. 10.00 - 12.00 Uhr), Telefon: 06701/20581-15 Heike Walther, Büchereileiterin

sprendlingen Bewegt Termine im Tresor St. Johanner Straße 19 Freitag, 07.11.; 17:30 Uhr: Eröffnung der Vernissage: Fotografie, Objekte, Aquarellbilder des Kunstkreises Sprendlingen. Die Ausstellung ist am Samstag von 14.00 - 18.00 Uhr und am Sonntag von 11.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Donnerstag, 20.11.; 14:30 Uhr: LandFrauen Kaffee mit Lesung von und mit Bernadette Heim„Weihnachten und andere Geschichten“; AK „Soz. Gemeinschaft“.

§3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.

§4 Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen.

§5 Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2, Abs. 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert am 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164 ) geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S. 2318) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, s. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden.

§6 Für den Fall, dass der Martinsmarkt auf einen anderen Sonntag verlegt wird, gilt diese Rechtsverordnung dann auch ausschließlich für den Sonntag, an dem der Martinsmarkt abgehalten wird.

§7 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Kraft und mit Ablauf des 13.11.2016 außer Kraft. Sprendlingen, 29.09.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen Manfred Scherer, Bürgermeister

Sperrung des Parkplatzes „Am Alten Sportplatz / Wißberghalle“

Wegen Baumaßnahmen wird der Parkplatz „Am alten Sportplatz / Wißberghalle“ ab dem 31.10.2014 bis voraussichtlich zum 06.11.2014 für Parkende und Fußgänger gesperrt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihr Fachbereich Bürgerservice der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Gemeinde- und Schulbücherei Sprendlingen Büchereiinfos für alle Sprendlinger Leseratten 1. Weihnachtsaufbau Der Herbst schreitet weiter fort, in den Geschäften findet man schon längst Lebkuchen und Schokoladennikoläuse – und wir haben die Weihnachtsbücher aufgebaut! Egal ob man Bastelideen, Plätzchenrezepte, Geschenkideen oder schöne Weihnachtsgeschichten für Klein oder Groß sucht, bei jedem Thema wird man fündig.

Feste Termine: Montags 14.00 - 16.00 Uhr: Spiele - Nachmittag für Erwachsene. Dienstags 9.00 - 11.00 Uhr: Offene Sprechstunde für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen mit Sabrina Hesse, Telefon (06721) 9177-0 und Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung mit Stefanie Verkoyen. Termin nach Vereinbarung - Telefon (06721) 9177-40. Mittwochs 14:30 - 16:00 Uhr: Beratungsstelle des Pflegestützpunkts für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Freitags 15:00 - 17:00 Uhr: „Eine-Welt-Laden“ fair gehandelte Waren wie Kaffee, Tee, Schokolade und anderes. Immer am letzten Samstag im Monat; 10.00 Uhr: Fahrer - Frühstück der Arbeitskreise der Ortsgemeinde. Mob`S - Mobil in Sprendlingen Immer am ersten Montag im Monat fährt der Mob´S um 16:30 Uhr in die Gemeinde- und Schulbücherei. Fahrten bitte am Donnerstag zuvor anmelden.

Sprendlingen

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Telefondienst Montags und donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr: Telefonische Bestellung des Bürgerbusfahrdienstes unter der Rufnummer (06701) 2008 451. Dienstags und freitags fährt der Bürgerbus wie bestellt. Sie werden direkt zu Hause abgeholt. Die Fahrten sind kostenfrei. Gottesdienstfahrten bietet das Mob´S-Mobil-Team zu Gottesdiensten beider Konfessionen an. Die Fahrten sind wie bisher Montag und Donnerstag telefonisch anzumelden. Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

welgesheim

Martinsumzug

Der Martinsumzug findet am Dienstag, den 11.11.2014 statt. Um 17:30 Uhr treffen wir uns in der katholischen Kirche zu einem kurzen Gottesdienst, anschließend folgt zusammen mit dem Posaunenchor Horrweiler der Laternenzug durch die Straßen. Der Laternenzug endet am Martinsfeuer auf dem Bolzplatz. Dort erhalten die Kinder ihre Weckmänner. M. Leisenheimer, Ortsbürgermeister

Gedenkfeier zum Volkstrauertag

Am Sonntag, den 16.11.2014, 13:30 Uhr, wird die Ortsgemeinde mit ihren Ortsvereinen und der Freiwilligen Feuerwehr der Opfer des Krieges und der Gewalt sowie den Verstorbenen der Ortsgemeinde gedenken. Die Vertreter der mitwirkenden Vereine und der Feuerwehr treffen sich um 13:15 Uhr vor der Weindorfhalle und begeben sich gemeinsam zur Kreuzigungsgruppe in der Bergstraße. Ich lade alle Welgesheimer ein, an der Feierlichkeit teilzunehmen. Bei Regenwetter gedenken wir der Verstorbenen in der kath. Kirche. Michael Leisenheimer, Ortsbürgermeister

Weihnachtsmarkt

Wer sich am Weihnachtsmarkt auf dem Parkplatz der Weindorfhalle mit einem Stand beteiligen möchte, möge sich bitte mit Herrn Günther Kullmann (Tel. 8679) oder mir in Verbindung setzen. Eine Standgebühr wird nicht erhoben. Der Weihnachtsmarkt findet am Samstag vor dem Ersten Advent (29.11.) von 15:00 bis 20:00 Uhr statt. M. Leisenheimer, Ortsbürgermeister

Defibrillator einsatzbereit

Der von der Feuerwehreinheit Welgesheim gespendete Defibrillator wurde vor einigen Wochen am Eingangsbereich der Weindorfhalle montiert. Das Gerät befindet sich in einem Gehäuse und kann im Notfall dort entnommen werden. Ein herzliches Dankeschön an den Wehrführer Siegbert Wernersbach und den Feuerwehrkameraden Olaf Schneider, die das Gehäuse montiert und angeschlossen haben. M. Leisenheimer, Ortsbürgermeister

Mit dem Bürgerbus nach Sprendlingen und zurück!!!

Der Sprendlinger Bürgerbus fährt jeden Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr mobil beeinträchtigte Menschen von Welgesheim, über Zotzenheim, nach Sprendlingen und wieder zurück. Rufen Sie an. Der Bus holt Sie ab und bringt Sie auch wieder nach Hause zurück. Die Fahrt mit dem Mob´S ist kostenlos. Um eine Fahrt anzumelden, rufen Sie immer montags zuvor, in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr die Telefonzentrale an (06701/200 8 451). Michael Leisenheimer, Ortsbürgermeister

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Lebendiger Adventskalender

Am 1. Dezember beginnt wieder unser lebendiger Adventskalender. Wer mitmachen möchte, sollte sich bei spätestens 27.11.14 bei Sigrid Weckwerth (Tel. 3007) melden und sich in die Liste eintragen lassen. Die Mitwirkenden und alle Interessierten treffen sich jeden Abend um 17:30 Uhr bei dem, der sich an diesem Datum in die Liste eingetragen hat. Wird das Türchen (dekoriertes Fenster) geöffnet, werden anschließend Weihnachtslieder gesungen oder auch Geschichten vorgelesen. Dazu kann z.B.: Glühwein, Kinderpunsch oder Kakao, Plätzchen und andere Leckereien angeboten werden. Jeder der mit dem Türchen an der Reihe ist, kann das beitragen, was er möchte. Ab dem 1. Dezember sollten alle Adventszahlen von außen gut sichtbar in einem Fenster zu sehen sein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf eine schöne Vorweihnachtszeit und einen gemeinsam erlebten Advent. M. Leisenheimer, Ortsbürgermeister

Vom Ortsgemeinderat Welgesheim

Am Mittwoch, 08.10.2014, 19:00 Uhr, fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Leisenheimer im Sitzungssaal der Weindorfhalle die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Welgesheim statt. Von der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen waren anwesend: Frau Odernheimer-Dech, Frau Lißmann Als neues Ratsmitglied begrüßt und verpflichtet der Vorsitzende Herrn Patrick Resch per Handschlag (§ 30 GemO) auf gewissenhafte Erfüllung seines Amtes und übergibt ihm das Kommunalbrevier. Anschließend wird die Tagesordnung wie folgt beraten und beschlossen: TOP 1: Fragen der Einwohner keine. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Ausschreibung der Strom- und Gaslieferungen für die Ortsgemeinde Welgesheim in den Jahren 2015-2017 Sach- und Rechtslage: Energiekosten sind ein wesentlicher Aufwandsposten der kommunalen Haushalte. So betrugen die Aufwendungen der Ortsgemeinde Welgesheim im Haushaltsjahr 2012 - für Strom insgesamt 7.860,00 € (davon Straßenbeleuchtung 5.570,38 €) - für Erdgas insgesamt 2.594,31 € Die Verträge für die Versorgung der Liegenschaften der Ortsgemeinde mit Strom und Gas enden am 31.12.2014. Nach § 22 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit der VOL/A sind die Strom- und Gaslieferungen öffentlich auszuschreiben. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte bereits im März 2014 die entsprechenden Ausschreibungsverfahren für alle Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinde und die VG-Werke eingeleitet. Die Bewerber der Verfahren haben jedoch teilweise fehlende Angaben (Lastgänge der Sondervertragsabnahmestellen), insbesondere aber die zu langen Zuschlagsfristen, die mit Rücksicht auf die einzuholenden Vergabebeschlüsse der kommunalen Gremien festgelegt worden waren, gerügt, was die Aufhebung der Ausschreibungsverfahren zur Folge hatte. Um den Bietern entgegenzukommen, soll in den neuen Ausschreibungsverfahren die Zuschlagsfrist deutlich verkürzt werden. Dies ist nur möglich, wenn über die Eckpunkte der zu vergebenden Aufträge vorher beraten und der Ortsbürgermeister zur Vergabe der Aufträge auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibungen ermächtigt wird. Die Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen hat Herrn Rechtsanwalt Webeler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Forkert, Webeler, Höfer, Koblenz, mit der Vorbereitung der auszuschreibenden Verträge beauftragt. Die Lieferverträge für Strom und Gas sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Eckpunkte der zu vergebenden Leistungen: Stromlieferungen: Vertragsgegenstand: Lieferung von Strom für alle Abnahmestellen der Ortsgemeinde (Liegenschaften und Straßenbeleuchtung) Vertragslaufzeit: 01.01.2015-31.12.2017 Ökostromlieferung: Der AN verpflichtet sich, an alle Abnahmestellen Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt (Ökostrom), nach dem Händlermodell zu liefern. Nachweis der ÖkostromLieferung: jährlicher Nachweis über die Erfüllung verschiedener Anforderungen sowie Herkunftsnachweis durch eine qualifizierte Stelle (staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation, akkreditierter Umweltgutachter oder gleichermaßen geeigneter Gutachter) Eigenerzeugungsanlagen des AG: zulässig

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Unterauftragnehmer des AN: zulässig Preisregelungen: für die Dauer des Lieferzeitraums fest vereinbart, umfasst Entgelt für die Lieferung der Energie und die Kosten der Abrechnung durch den AN, zuzüglich Netznutzungsentgelte und alle sonstigen Abgaben, Umlagen und Steuern Zahlungsmodalitäten: Jahresabrechnung für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung, Abschläge zum 31.03. und 30.09. jeden Jahres, monatliche Rechnung für Abnahmestellen mit Leistungsmessung (Händlermodell: Der AN erzeugt selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen vom Erzeuger auf und leitet ihn (mit Hilfe von Netznutzungsvereinbarungen) zum AG „durch“. Ausschlaggebend ist hierbei nicht der physikalische Stromfluss, sondern die vertragliche Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Vertragliche Lieferung ist nur gegeben, wenn eine ununterbrochene vertragliche Lieferkette für den Strom (und nicht nur für den Umweltnutzen) vom Erzeuger bis zum AG besteht.) Gaslieferungen: Vertragsgegenstand: Lieferung von Erdgas, Bereitstellung einer bestimmten Jahresliefermenge Vertragslaufzeit: 01.01.2015-31.12.2017 Gasbeschaffenheit: entsprechend den jeweils geltenden DVGWRichtlinien Preisregelungen: Festpreis in €/kWhHo Nettoentgelt zuzüglich Regelenergieumlage, Netzentgelt, Erdgassteuer und Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe Abnahmeverpflichtung: Der AG verpflichtet sich, in jedem Vertragsjahr eine Menge von mindestens 80 % der vereinbarten Jahresliefermenge abzunehmen (Takeor-pay-Regelung). Preis bei Überschreitung der Jahresmenge: Bei Überschreitung der Jahresmenge aller Abnahmestellen im Gaswirtschaftsjahr über 20 % werden die zusätzlichen Mengen mit dem 1,05-fachen des durchschnittlichen Mittels der EEX-Spotmarktpreises „NCG Day Ahead (Settlement-Price)“ des Lieferzeitraums (Gaswirtschaftsjahr) abgerechnet. Preis bei Unterschreitung der Jahresmenge: Bei Unterschreitung der Jahresmenge aller Abnahmestellen über 20 % werden die nicht abgenommenen Mengen zu dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abzüglich des 0,95-fachen des durchschnittlichen Mittels der EEX-Spotmarktpreises „NCG Day Ahead (SettlementPrice)“ des Lieferzeitraums (Gaswirtschaftsjahr) abgerechnet. Sollte das durchschnittliche Mittel der EEX-Spotmarktpreise „NCG Day Ahead“ des Lieferzeitraums größer als der Arbeitspreis sein, findet keine Vergütung statt. Abrechnung: Abnahmestellen /= 1.500.000 kWh/a monatlich (kommt nicht vor!) Abnahmestelle 1.500.000 kWh/a jährlich, angemessene Abschläge auf Wunsch des GVU Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Frau Odernheimer-Dech. Sie erläutert den Sachverhalt zum Thema. Die Eckdaten lauten wie folgt: - Beendigung derzeitiger Strom- und Gasverträge am 31.12.2014 - Neue Bündelausschreibung für die nächsten 3 Jahre (2015 bis 2017); - getrennte Ausschreibung von Strom und Gas - Bezug von 100%igem Ökostrom durch Zertifizierung der Herkunft - Bezug von Erdgas - Garantie von Festpreisen mit 2 Abschlägen pro Jahr sowie einer Endabrechnung Bei der Bündelausschreibung Gas ist die Weindorfhalle ebenfalls zu berücksichtigen, was laut Frau Odernheimer-Dech bisher noch nicht der Fall war. Von Interesse unter den Ratsmitgliedern ist die Berechnung der Jahresverbrauchsmengen. Diese werde insbesondere für Gas - nach Auskunft von Frau Odernheimer-Dech - über den Jahresdurchschnitt von 2 Jahren ermittelt. Die Strommenge werde nach Verbrauch abgerechnet; bei Gas wird die Überschreitung der Regelmenge vergütet; bei Unterschreitung müsse die Differenz zur Regelmenge zugezahlt werden.

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Der Vertrag mit Bürgergas soll zum 31.12.2014 gekündigt werden. Zur realitätsnäheren Einschätzung des Gasverbrauchs in der Ortsgemeinde Welgesheim einigt sich der Rat einvernehmlich auf die Ermittlung des Gasverbrauchs auf der Basis des Jahresmittels von 5 (statt 2) Jahren, der auch Bestandteil des Beschlusses ist. Die Verwaltung wird um eine rechtzeitige Kündigung des Gasvertrages für die Ortsgemeinde Welgesheim gebeten. Beschluss: Der Ortsgemeinderat Welgesheim stimmt der öffentlichen Ausschreibung der Strom- und Gaslieferungen für die Jahre 2015-2017 zu den o. g. Konditionen zu. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Zuschlag auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Jahresliefermenge für Erdgas ist unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Gasverbrauchs über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre zu ermitteln. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe; Anhörverfahren nach § 10 Abs.1 Landesplanungsgesetz (LPlG) Rheinland-Pfalz Sach- und Rechtslage: Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-nahe bereitet derzeit die Fortschreibung des Regionalplanes vor. In dem Anhörverfahren werden alle Kommunen in der Region beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.10.2014 gebeten, bei der Einwendungen, Hinweise oder Anregungen gegen den vorliegenden Entwurf des Regionalplanes vorgetragen werden können. In dem insgesamt 141 Seiten umfassenden Planwerk werden die regionalplanerischen Weichen für die ca. nächsten 10 Jahre gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den sogenannten Zielen „Z“ um verbindliche Vorgaben handelt, die auf den nachgeordneten (örtlichen) Planungsebenen nicht mehr abgewogen oder ausgelegt werden können. Lediglich die sogenannten Grundsätze „G“ bleiben den kommunalen Planungen zugänglich. Die vielschichtigen Planungsanlässe werden im Regionalplanentwurf wie folgt behandelt: Unter -> Ziffer II.1 Landesplanerische Rahmenbedingungen: Raumstruktur, Demographische Entwicklung, Daseinsvorsorge/Funktionale Schwerpunkte, landesweit bedeutsame Entwicklungsbereiche und Entwicklungsschwerpunkte -> Ziffer II.2 Siedlungsstruktur: Zentrale Orte, Gemeindefunktionen mit besonderen Funktionen Wohnen und Gewerbe, Siedlungsentwicklung und Flächenmanagement, Siedlungsentwicklung für Wohnbauflächenausweisung, Einzelhandel und Dienstleistungen -> Ziffer II.3 Freiraumstruktur: Boden, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Regionaler Biotopverbund, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz und Oberflächengewässer,, Klima und Reinhaltung der Luft - Lärmschutz, Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Sicherung der Rohstoffversorgung, Freizeit/ Erholung/und Tourismus/ Kulturlandschaften -> II.4: Verkehr und technische Infrastruktur: Funktionales Netz des öffentlichen Verkehrs (mit Unterteilungen), Straßeninfrastruktur (mit Unterteilungen), Regionales Radwegenetz, Luftverkehr (mit Unterteilungen), Telekommunikation und Postdienste, Energieversorgung Unabhängig der Ergebnisse der Beratungen und Beschlussfassungen in den einzelnen Gremien empfiehlt die Verwaltung insbesondere zur Siedlungsentwicklung und zur Rohstoffsicherung eine Stellungnahme abzugeben: Zur Siedlungsentwicklung: Im Regionalplan ist vorgesehen, auf der Ebene der Bauleitplanung Schwellenwerte einzuführen. Außerdem soll sich der Schwerpunkt „Wohnen“ primär an den festgelegten „W“-Gemeinden konzentrieren. Nach dem Entwurf des Regionalplanes werden dem Grundzentrum Sprendlingen (wie bisher) und der Ortsgemeinde Gensingen (neu) die besonderen Funktionen „W“ Wohnen und „G“ Gewerbe zugewiesen. Alle anderen acht Ortsgemeinden werden als sog. „E“-Gemeinden (Eigenentwicklungsgemeinden) festgelegt und dürfen nur für den Eigenbedarf Wohnbauflächen ausweisen. Bei den E-Gemeinden ist die Ausweisen von Bauplätzen auf 2 Wohneinheiten je 1.000 Einwohner und Jahr begrenzt. In der „W“-Gemeinde Gensingen (ohne zentralörtliche Funktion) soll die Bauplatzausweisung auf 3 Wohneinheiten pro 1000 Einwohner und Jahr begrenzt werden, bei der „W“-Gemeinde Sprendlingen (zentralörtliche Funktion) auf 3,2 Wohneinheiten pro 1000 Einwohner und Jahr. Ergänzend wird auch die Bauplatzgröße durch die vorgesehenen Dichtewerte vorgegeben.

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Bei den E-Gemeinden sollen das grundsätzlich 15 Wohneinheiten pro ha sein, bei Gensingen 20 WE/ha (Durchschnittsgröße pro Bauplatz: 500 qm) und bei Sprendlingen 25 WE/ha (Durchschnittsgröße pro Bauplatz: 400 qm). Aufgrund der nachweisbar und vergleichsweise guten demographischen Entwicklung scheinen die angesetzten Werte als zu gering, weshalb eine größere Anzahl an Wohneinheiten pro ha sowohl in den E-Gemeinden, als auch in den beiden W-Gemeinden eingefordert werden sollte. Zur Rohstoffsicherung: Die zeichnerischen und tabellarischen Darstellungen im Entwurf des Regionalplanes sind leider nicht präzise genug bzw. zu kleinmaßstäblich (vgl. Karte Nr. 14) Deshalb sollte in die Stellungnahme aufgenommen werden, dass die Ergebnisse des umfangreichen Mediationsverfahrens und des Rohstoffforums Rheinhessen exakt in den Regionalplan zu übernehmen sind. Auf Seite 76 ist zur LGB-Bezeichnung 5234 „Sprendlingen-Kreuznacher Weg“ außerdem die falsche Kreisangabe „Bad Kreuznach“ durch „Mainz-Bingen zu ersetzen. Beschluss: Der Ortsgemeinderat Welgesheim hat die Entwurfsfassung des Regionalen Raumordnungsplanes für das Anhörverfahren nach § 10 (1) Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz gemäß Beschlussfassung der Regionalvertretung vom 24.07.2014 zur Kenntnis genommen. Es wird folgende Stellungnahme abgegeben: 1.) Zur Siedlungsentwicklung: Der im Entwurf des Regionalplans auf der Ebene der Bauleitplanung vorgesehenen Einführung von Schwellenwerten wird nicht zugestimmt, weil die Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten pro 1.000 Einwohner und Jahr für - die „E“-Gemeinden (Eigenentwicklungsgemeinden) Aspisheim, Badenheim, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim mit 2 WE, - die „W“-Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion Gensingen mit 3 WE und - die „W“-Gemeinde mit zentralörtlicher Funktion Sprendlingen mit 3,2 WE aufgrund der nachweisbar und vergleichsweise guten demographischen Entwicklung zu gering ist. Deshalb wird ein Verzicht auf die Festsetzung von Schwellenwerten, mindestens aber die Zubilligung einer deutlich größeren Anzahl an Wohneinheiten pro ha sowohl in den E-Gemeinden, als auch in den beiden W-Gemeinden eingefordert. Ergänzend wird auch der Bauplatzgrößen vorgebenden Festsetzung von Dichtewerten nicht zugestimmt, mindestens aber deren Erhöhung in den „W“-Gemeinden gefordert. Während eine durchschnittliche Bauplatzgröße in den „E“-Gemeinden mit 666m2 noch akzeptiert werden könnte, sind die sich für die „W“Gemeinden vorgesehenen durchschnittlichen Baugrundstücksgrößen von 500 qm („W“-Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion Gensingen) und 400 qm („W“-Gemeinde mit zentralörtlicher Funktion Sprendlingen) nicht nachfrage- und marktgerecht. 2.) Zur Rohstoffsicherung: Da die zeichnerischen und tabellarischen Darstellungen im Entwurf des Regionalplanes nicht präzise genug bzw. zu kleinmaßstäblich (vgl. Karte Nr. 14) sind, wird verlangt, dass die Ergebnisse des umfangreichen Mediationsverfahrens und des Rohstoffforums Rheinhessen exakt in den Regionalplan zu übernehmen sind. Auf Seite 76 ist zur LGB-Bezeichnung 5234 „Sprendlingen-Kreuznacher Weg“ außerdem die falsche Kreisangabe „Bad Kreuznach“ durch „Mainz-Bingen zu ersetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 4: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Gensingen im Bereich „In den Nahegärten“ zur Darstellung eines Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel und eines Gewerbegebietes. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zu der endgültigen Entscheidung (Feststellung des Planes) der Verbandsgemeinde. Sach- und Rechtslage: Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Hotel und eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Gensingen im Bereich „In den Nahegärten“ hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2011 beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 09.05.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit lag der Entwurf der Flächennutzungsfortschreibung mit Begründung in der Zeit vom 18.05. - 18.06.2014 in der Verbandsgemeinde aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.05.12 um eine Stellungnahme gebeten.

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Die geänderte Entwurfsplanung billigte der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 18.03.2013 und beschloss diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf lag daraufhin mit dem Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.06. - 05.07.2013 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2013 um eine Stellungnahme gemäß § 4.2 BauGB gebeten. In der Sitzung am 05.05.2014 befasste sich der Verbandsgemeinderat mit den im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen und stellte die Planung fest. Diese endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates bedarf gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen oder Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung -wie bei dieser Planung- nicht betreffen, bedürfen sie nach § 67 Abs. 2 Satz 4 GemO nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Der fortgeschriebenen Flächennutzungsplan und die Begründung wurden der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschluss: Der Ortsgemeinderat hat die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates zur Fortschreibung Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hotel und eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Gensingen im Bereich „In den Nahegärten“ zur Kenntnis genommen und stimmt dieser Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der katholischen Kirchengemeinde über die Gewährung eines Zuschusses zur Reparatur der Treppenstufe an der Kreuzigungsgruppe in der Bergstraße Mit Schreiben vom 30.06.2014 bat der stv. Vorsitzende des Verwaltungsrates der Kath. Filialgemeinde Allerheiligen Welgesheim, Alfons Schnorrenberger, Herrn Ortsbürgermeister Leisenheimer und alle Ratsmitglieder um Beteiligung der Kosten (insgesamt 1.837,36 €) an der Renovierung der Treppenstufen an der Kreuzigungsgruppe in der Bergstraße. Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen Zu diesem Punkt nehmen der Erste Beigeordnete Schwarz sowie Ratsmitglied Andreas Hitzges aus Gründen des Sonderinteresses (§ 22 GemO) im Zuhörerraum Platz. Nach kurzer Beratung ist sich der Rat einig, sich zu 50% an den Gesamtkosten in Höhe von 1.837,36 € zu beteiligen. Beschluss: Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt sich hälftig an den Kosten zur Erneuerung der Treppenstufen (an der Kreuzigungsgruppe an der Bergstraße) zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Anschließend nehmen der Erste Beigeordnete Schwarz sowie Ratsmitglied Andreas Hitzges zur Fortsetzung der Beratung wieder am Ratstisch Platz. TOP 6: Nachwahl eines Stellvertreters im Haupt- und Finanzausschuss Aufgrund der Amtsniederlegung von Winfried Scherffius als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss des Ortsgemeinderates Welgesheim wird eine Neuwahl notwendig. Einziger Kandidat: Patrick Resch. Nach vom Ersten Beigeordneten Schwarz einstimmig beantragter Abstimmung per Akklamation wählt der Rat den Kandidaten. Beschluss: Der Ortsgemeinderat Welgesheim wählt Patrick Resch als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss des Ortsgemeinderates Welgesheim. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen TOP 6: Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende teilt mit: TOP 7.2: VG-Umlage Ortsbürgermeister Leisenheimer teilt mit, die diesjährige VG-Umlage werde auf 170.734 € für die Ortsgemeinde Welgesheim festgesetzt. TOP 7.3: Ergebnis der diesjährigen Kerbe Vorsitzender Leisenheimer erklärt, dass die diesjährige Kerb gut angenommen wurde. Zahlen von der Kerb liegen ihm zurzeit noch nicht vor, es stehen noch Rechnungen aus. Beigeordneter Scherffius ergänzt, dass das die umsatzstärkste Kerb seit der Organisation durch die Ortsgemeinde gewesen ist. TOP 7.4: Bücher für die Allgemeinheit Ratsfrau Schneider regt auf Grund von Gesprächen an, privat ausrangierte Bücher an einer dafür ausgewählten Stelle für die Allgemeinheit der Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen.

Sprendlingen

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TOP 7.5: Heckenschnitt Ratsmitglied Schnorrenberger möchte wissen, ob der Heckenschnitt entlang des Wiesbaches Sache des Wiesbachverbandes oder der Ortsgemeinde sei. Ortsbürgermeister Leisenheimer erklärt, dass der Heckenschnitt des Wiesbaches in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt und der Verwaltung die Heckenschnittmaßnahmen vom Landwirtschaftsausschuss schon erhalten hat. TOP 7.6: Sachstand Bahnhof Ratsmitglied Hitzges erkundigt sich nach dem Sachstand zum Welgesheimer Bahnhof. Ortsbürgermeister Leisenheimer teilt mit, dass nach derzeitigen Informationen erst im kommenden Jahr begonnen werden kann und die Fertigstellung Ende 2015 erfolgen soll. TOP 7.7: Bolzplatz Ratsfrau Schneider erinnert: für den Bolzplatz sei Geld in den Haushalt 2014 eingestellt und fragt, ob er noch in diesem Jahr realisiert werde. Der Vorsitzende schlägt vor, diesen Punkt als Punkt auf die nächste Sitzung zu nehmen.

ZotZenheim

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§3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.

§4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

§5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 30 %.

§6 Beitragsmaßstab

Martinsumzug Zotzenheim

Der Martinsumzug findet am Montag, 10.11.10214 statt. Er beginnt um 18.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Ev. Kirche. Danach verläuft der Martinsumzug durch Zotzenheim und endet am Sportplatz. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alexander Strack, Ortsbürgermeister

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.

(1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Geschossfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der Geschossflächenzahl. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. (3) Für die Berechnung der Geschossfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten ist die zulässige Geschossfläche aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten. 2. Ist statt einer Geschossflächenzahl nur eine Baumassenzahl festgesetzt, ist diese zur Ermittlung der Geschossflächenzahl durch 3,5 zu teilen. Bruchzahlen werden auf eine Stelle hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder die nach Nr. 2 erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, gelten für die Berechnung der Geschossfläche folgende Geschossflächenzahlen: a) Wohn-, Misch-, Dorf- und Ferienhausgebiete bei einem zulässigen Vollgeschoss 0,5 zwei zulässigen Vollgeschossen 0,8 drei zulässigen Vollgeschossen 1,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen 1,1 sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen 1,2 b) Kern- und Gewerbegebiete bei einem zulässigen Vollgeschoss 1,0 zwei zulässigen Vollgeschossen 1,6 drei zulässigen Vollgeschossen 2,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen 2,2

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sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen 2,4 Als zulässig im Sinne von a) und b) gilt die auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse oder, soweit Bebauungsplanfestsetzungen für diese Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten Vollgeschosse. c) Industrie- und sonstige Sondergebiete 2,4 d) Wochenendhaus- und Kleingartengebiete 0,2 e) Kleinsiedlungsgebiete 0,4 f) Campingplatzgebiete 0,4 g) Kann eine Zuordnung zu einem der in Buchstaben a) bis f) genannten Baugebietstypen nicht vorgenommen werden (diffuse Nutzung), wird bei bebauten Grundstücken auf die vorhandene Geschossfläche, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken darauf abgestellt, was nach § 34 BauGB bei Berücksichtigung des in der näheren Umgebung des Grundstücks vorhandenen Maßes der tatsächlichen Nutzung zulässig ist. 5. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan a) Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung einer Geschossflächenzahl oder anderer Werte, anhand derer die Geschossfläche nach den vorstehenden Regelungen festgestellt werden könnte, vorsieht, b) nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung oder eine im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung untergeordnete Bebauung zulässt, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. 6. Bei Grundstücken mit Friedhöfen, Freibädern, Sport-, Fest- und Campingplätzen sowie sonstigen Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden können, gilt 0,4 als Geschossflächenzahl. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die aus den Regelungen des Bebauungsplanes abgeleitete Garagen- oder Stellplatzfläche. Soweit keine Festsetzungen erfolgt sind, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Ist die tatsächliche Geschossfläche größer als die nach den vorstehenden Regelungen berechnete, so ist diese zugrunde zu legen. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche nach Absatz 2 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H. Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.B. Wohnzwecken) Zwecken dient, „überwiegend“ im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen.

§7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder eine Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde steht, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und der Beitragsveranlagung mit 50 v.H. angesetzt. (2) Für Grundstücke, die zu der Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder Verkehrsanlagen erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde stehen, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung, soweit die Zahl der Erschließungsanlagen insgesamt zwei übersteigt, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Anlagen geteilt.

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(3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zu zwei oder mehreren Verkehrsanlagen unterschiedlicher Abrechnungseinheiten angesetzt, gelten die Regelungen nach den Abs. 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. (4) Absatz 1 bis 3 gelten nicht für die von § 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2 erfassten Grundstücke.

§8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.

§ 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer bei Entstehung des Beitragsanspruches Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und in vier Teilbeträgen fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.

§ 13 Übergangsregelung Gemäß § 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals in den ebenfalls genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden: 1. Am neuen Graben (Flur 5, Nr. 178/9) 2014 2. Am neuen Graben (Flur 5, Nr. 180/9) 2021 3. An den sechs Morgen 2024

§ 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Zotzenheim, 07.01.2011 Gez.: Alexander Strack, Ortsbürgermeister Auf folgende Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Satz 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) wird besonders hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

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2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mit dem Bürgerbus nach Sprendlingen und zurück!!!

Der Sprendlinger Bürgerbus fährt jeden Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr mobil beeinträchtigte Menschen von Welgesheim, über Zotzenheim, nach Sprendlingen und wieder zurück. Rufen Sie an. Der Bus holt Sie ab und bringt Sie auch wieder nach Hause zurück. Die Fahrt mit dem Mob´S ist kostenlos. Um eine Fahrt anzumelden, rufen Sie immer montags zuvor, in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr die Telefonzentrale an (06701/200 8 451). Alexander Strack, Ortsbürgermeister

Bekanntmachungen und Mitteilungen

anderer Behörden und stellen Brennholzvergabe

Brennholzpolter (ganze Stämme am Weg) im Gemeindewald FreiLaubersheim. Termin: 22.11.2014, 8:00 Uhr Treffpunkt: Einfahrt zur Firma EHL an der B 420 Ralph Barme, FAM

Konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung am 12.11.2014

Am 12.11.2014 findet um 17.30 Uhr im Sitzungszimmer Nr. 108 der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36. 55232 Alzey, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Wiesbachverbandes statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Entlastung des Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2013 2. Wahl und Ernennung des Verbandsvorstehers 3. Wahl und Ernennung des stellvertretenden Verbandsvorstehers 4. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses 5. Beschluss über den Haushalt 2015 6. Mitteilungen und Anfragen gez. Ernst Walter Görisch, Verbandsvorsteher

Jugend in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

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Mittwoch Donnerstag

15.30 - 18.00 Uhr Offener Kinder- und Jugendtreff mit Michelle Scherer und Elina Walther 16.00 - 18.00 Uhr Kindertreff 6 - 11 Jahre mit Verena Loch

Tanzgruppen des Jugendhauses Sprendlingen Montag

17.30 - 18.30 Uhr Destiny Fairies (5 - 10 Jahre) 18.30 - 19.30 Uhr Destination (11 - 15 Jahre) 19.30 - 21.30 Uhr Destiny Flames (ab 15 Jahre)

Schülercafé Sprendlingen Das Schülercafé Sprendlingen befindet sich in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendcafés. Öffnungszeiten Schülercafé: Montag: 09.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 12.30 Uhr - 15.30 Uhr Mitwoch: 09.30 Uhr - 15.30 Uhr Die Schülerinnen und Schüler der IGS Gerhard Ertl haben die Möglichkeit in den Räumlichkeiten ihre Hausaufgaben gemeinsam zu erledigen (Hausaufgabenbetreuung montags und mittwochs!), gemeinsam zu spielen, zu kickern oder einfach zu chillen.

Jugendhaus Wolfsheim Anschrift: Kreuznacher Straße (ehem. Schule) Öffnungszeiten: Donnerstag 19.30 - 22.00 Uhr Freitag 20.00 - 0.00 Uhr Samstag 20.00 - 0.00 Uhr Sprechzeiten der Jugendpflege / Sozialarbeiter während der Öffnungszeiten dienstags und mittwochs im Kinder- und Jugendcafe Sprendlingen, Stettiner Straße 1 Hansi Schüler Tel.-Nr. 06701/201-212 Anne Matthesius Tel.-Nr. 06701/201-213 Diensthandy 0175 43 25 621

schulen Grundschule Gensingen Wir suchen Mitarbeiter Zur Verstärkung unseres Teams im Nachmittagsbereich der Ganztagsschule suchen wir baldmöglichst

freundliche und engagierte Mitarbeiter, die dienstags und/oder donnerstags die Betreuung einer Hausaufgabengruppe übernehmen können. Die Bezahlung erfolgt stundenweise auf Honorarbasis. Grundschule Gensingen Schulstraße 4 55457Gensingen Tel.: 06727-8627

Öffnungszeiten der Jugendtreffs Jugendhaus Gensingen Anschrift: Öffnungszeiten: Dienstag:

Am Hallenbad, Gensingen

Anschrift: Öffnungszeiten: Dienstag Leitung:

Schulstraße 21

19.00 - 21.00 Uhr offener Jugendtreff Ansprechpartnerin Magdalena Brendel

JuRa Grolsheim 16.30 Uhr bis18.30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren Jessica Fuhler

Kinder- und Jugendcafé Sprendlingen Anschrift: Öffnungszeiten: Montag Dienstag Dienstag

Stettiner Straße 1 (Untergeschoss der Wißberghalle) Kinder- und Jugendcafé Offener Kindertreff betreut durch Cathleen Fazendin, Anne Matthesius und Hans Schüler. 16.00-18.00 Uhr Kinder ab 5 Jahre sind willkommen. Elternfrühstück 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Cathleen Fazendin, Caro Koryciak Kinder-, Jugend- und Elterncafé mit Hansi Schüler und Anne Matthesius In der Zeit von 15.00 bis 18.30 Uhr können sich Eltern in gemütlicher Atmosphäre bei einer Tasse Kaffee austauschen und mit ihren Kindern gemeinsam basteln. Außerdem steht ein Billard, Kicker und ein Airhockey und vieles mehr zur Verfügung.

Grundschule Pfaffen-Schwabenheim

Wer hat Spaß an der Arbeit mit Kindern, möchte seine sozialen Kompetenzen erweitern und „die andere Seite von Schule“ kennen lernen? Wir bieten zum Schuljahr 2015/16 wieder die Möglichkeit, ein

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei uns an der Grundschule zu absolvieren. Wir bieten: - eine zweizügige Ganztagsschule mit ca. 140 Schülern im ländlichen Raum - ein nettes, aufgeschlossenes Team - eine angenehme Arbeitsatmosphäre - Hilfen bei der Einarbeitung und eine zuverlässige Praxisanleitung Wir wünschen uns: - Unterstützung der Lehrkräfte und Einzelförderung von Schülern - Sport- und Spielangebote - Gestaltung von Projekten - Kreative Angebote - Mittagsbetreuung Interesse? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an die Grundschule Pfaffen-Schwabenheim Badenheimer Str. 50 55546 Pfaffen-Schwabenheim Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter Tel. 06701/404 oder [email protected] Ansprechpartnerin: Martina Ullrich

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Grundschule Pfaffen-Schwabenheim

Wir suchen für das Schuljahr 2015 / 16 zur Unterstützung unseres Teams eine/n

Erzieher/in im Berufsanerkennungsjahr Wir bieten: - eine zweizügige Ganztagsschule mit ca.140 Schülern im ländlichen Raum - ein nettes, aufgeschlossenes Team - eine angenehme Arbeitsatmosphäre - Hilfe bei der Einarbeitung und eine zuverlässige Praxisanleitung Wir wünschen uns: - Unterstützung der Lehrkräfte und Einzelförderung von Schülern - Sport- und Spielangebote - Gestaltung von Projekten - Kreative Angebote - Mittagsbetreuung Interesse? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an die Grundschule Pfaffen-Schwabenheim Badenheimer Str. 50 55546 Pfaffen-Schwabenheim Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter Tel. 06701/404 oder [email protected] Ansprechpartnerin: Martina Ullrich

kindertagesstÄtten

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Kindertagesstätte Sankt Johann

Herzlichen Dank an die vielen fleißigen Helferinnen und Helfer anlässlich unseres „Tag der offenen Tür“ Am Samstag, den 25.10.2014 feierte die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ ihr zwanzigjähriges Bestehen „Auf dem Ewiger“ mit einem „Tag der offenen Tür“. Das recht freundliche, trockene Herbstwetter lud viele Besucher aus Nah und Fern ein, bei Kaffee und Kuchen in unserem Haus und im Garten zu verweilen. Wir möchten uns nun auf diesem Weg bei allen engagierten Helferinnen und Helfern ganz herzlich bedanken, vor allem für die vielen tollen Kuchenspenden. Unser ganz besonderer Dank gilt Herrn Dirk Märtesheimer für seine tatkräftige Unterstützung! Es war ein gelungenes Fest! Hans Bergmann Ortsbürgermeister

Bahar Damirdag Kindergartenleitung

KiTa „Unser blaues Haus“ Neu gewählter Elternausschuss Am 14. Oktober 2014 wurde ein neuer Elternausschuss in der Kindertagesstätte „Unser blaues Haus“ wie folgt gewählt: Vorsitzende Frau Ayten Caliskan Stellvertreterin Frau Sabrina Freitag Schriftführer Herr Markus Bork - Biedinger Zu Beisitzern wurden gewählt: Frau Frauke Buck, Frau Nadine Flörcks, Herr Carsten Simon. Als weitere Elternvertreter wurden gewählt: Frau Christine Metzger, Frau Silke Bui, Frau Nicole Pallara, Frau Sonja Courtout und Herr Dr. David Starke. Im Namen der Ortsgemeinde und persönlich gratuliere ich den Elternvertretern zu ihrem Amt und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder. Maria Martin-Böß, KiTa-Leiterin Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

wir gratulieren Wir gratulieren Jubilare in Badenheim Ihren Geburtstag feiert: am 10.11. Frau Christine Schömel 85 Jahre Die Gemeinde übermittelt die herzlichsten Glückwünsche. Lufft, Ortsbürgermeister

Jubilare in Gensingen Ihren Geburtstag feiern: am 07.11. Frau Irene Kirmse 80 Jahre am 07.11. Frau Marianne Marx 82 Jahre am 09.11. Frau Johanna Immerheiser 95 Jahre am 10.11. Frau Barbara Both 83 Jahre am 11.11. Herr Dr. Peter Danneberg 94 Jahre am 11.11. Frau Habibe Islek 73 Jahre Die Gemeinde übermittelt die herzlichsten Glückwünsche. Brendel, Ortsbürgermeister

Jubilare in Grolsheim Ihren Geburtstag feiern: am 09.11. Frau Liselotte Heeger 80 Jahre am 11.11. Frau Irene Bender 82 Jahre Die Gemeinde übermittelt die herzlichsten Glückwünsche. Hahn-Axt, Ortsbürgermeisterin

Martinsumzug in Aspisheim Am 7. November 2014 findet der inzwischen traditionelle Martinsumzug, unter Mitwirkung der katholischen Kirchenmusik Dromersheim, statt. In diesem Jahr wird der Martinsumzug um 17.00 Uhr mit einer Andacht in der ev. Kirche Aspisheim eingeleitet und startet im Anschluss vor der Kirche und endet vor dem Kindergarten. Für Glühwein, Würstchen und Waffeln sorgt der Förderverein. Zur gleichen Zeit veranstaltet die Büchereileiterin Emilie Feudner einen Bücherflohmarkt und verkauf Selbstgebackenes zu Gunsten der Bücherei. Der Kindergarten Rappelkiste, der Förderverein und die Ortsgemeinde Aspisheim freuen sich auf ein geselliges Zusammensein mit vielen kleinen und großen Gästen!

Jubilare in Sprendlingen Ihren Geburtstag feiern am 10.11. Frau Olga Braun 88 Jahre am 10.11. Frau Ursula Kamm 74 Jahre am 10.11. Frau Ingrid Rühl 78 Jahre am 12.11. Frau Anna-Maria Bayer 75 Jahre am 12.11. Herr Karl Puntheller 92 Jahre. Die Gemeinde übermittelt die herzlichsten Glückwünsche. Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

Jubilare in Wolfsheim Ihren Geburtstag feiern: am 06.11. Frau Elli Vieth 77 Jahre am 08.11. Herr Heinrich Bieser 89 Jahre Die Gemeinde übermittelt die herzlichsten Glückwünsche. Holzmann, Ortsbürgermeister

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nichtamtlicher teil kirchen und religiöse Vereinigungen Katholische Pfarrgemeinde Aspisheim

Das Pfarramt der katholischen Pfarrgemeinde Aspisheim befindet sich in Bingen-Dromersheim. Herr Pfarrer Paul Hildenbeutel ist im Pfarrhaus in Dromersheim, Klosterweg 13, Tel. 06725/2481, zu erreichen. Sie finden uns auch im Internet unter www.pfarrei-dromersheim.de Gottesdienstzeiten: Sa., 08.11. Firmgottesdienst in Dromersheim So., 09.11. 10.00 Uhr Gottesdienst in Dromersheim

Katholische Pfarrgemeinde Bingen-Dietersheim, Bingen-Sponsheim und Grolsheim

Adresse Pfarrbüro: Saarlandstraße 331 55411 Bingen-Dietersheim Tel-Nr. (0 67 21) 4 28 27 E-Mail: [email protected] Internet: www.pfarrei-dietersheim.de Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr sowie dienstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ministranten Dietersheim: [email protected] Ministranten Sponsheim: (0 67 21) 99 40 61 Pfarrer Norbert Kley: Telefon (0 67 21) 4 27 92 E-Mail: [email protected] Diakon Toni Heinz: Tel-Nr. (0 67 21) 4 14 49 E-Mail: [email protected] Termine: Mittwoch, 05.11.2014 Dietersheim 18.00 Uhr Rosenkranzandacht Donnerstag, 06.11.2014 Sponsheim 17.30 Uhr Aussetzung und Rosenkranz 18.00 Uhr heilige Messe Samstag, 08.11.2014 Herz-Mariä-Samstag (Zählung der Gottesdienstbesucher) Dietersheim 18.00 Uhr Sonntag-Vorabendmesse Sponsheim 18.30 Uhr Martinszug Sonntag, 09.11.2014 Weihe der Lateranbasilika (Zählung der Gottesdienstbesucher) Sponsheim 10.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde mit Aufnahme der neuen Ministranten Montag, 10.11.2014 Hl. Leo der Große Papst und Kirchenlehrer Dietersheim 17.00 Uhr Martinsspiel in der Kirche 17.30 Uhr Martinsumzug Dienstag, 11.11.2014 Fest des Hl. Martin Bischof von Tours Dietersheim 18.00 Uhr heilige Messe ++ des Monats November Mittwoch, 12.11.2014 Dietersheim 17.00 Uhr Martinsspiel in der Kirche 17:30 Uhr Martinszug des Kindergartens Wer hat Bäume für die Kirche? Die Pfarrei braucht auch in diesem Jahr wieder Weihnachtsbäume zum Schmuck in den beiden Kirchen und für den Kirchplatz Dietersheim. Wer Bäume abzugeben hat, melde sich bitte im Pfarrbüro. Besten Dank!

Katholische Kirchengemeinden Badenheim (mit Pfaffen-Schwabenheim und Pleitersheim), Sprendlingen (mit St. Johann und Zotzenheim) und Gensingen (mit Horrweiler und Welgesheim) Öffnungszeiten und Adresse des Pfarrbüros: Dienstag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Pfarrgasse 6, 55576 Sprendlingen, Telefon 06701 432 Kath. Kita St. Michael Sprendlingen, Telefon 06701 1521 Kath. Kita Edith Stein, Welgesheim, Telefon 06701 3130

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Do., 06.11. Priesterdonnerstag 18:30 Uhr Pf.-Schw. Eucharistiefeier Fr., 07.11. Herz-Jesu-Freitag 18:00 Uhr Sprendlingen Eucharistiefeier mit sakramentalem Segen, anschl. Gang zur Lourdes-Grotte und kleine Marienfeier Sa., 08.11. Herz-Mariä-Samstag 18:30 Uhr Pf.-Schw. Eucharistiefeier 18:30 Uhr Gensingen Eucharistiefeier für verst. Blanca Empic So., 09.11. Weihetag der Lateranbasilika 10:15 Uhr Sprendlingen Eucharistiefeier 40-jähriges Weihejubiläum Diakon Kern Mo., 10.11. Hl. Leo der Große, Papst, Kirchenlehrer 20:00 Uhr Gensingen Probe des Kirchenchores 20:00 Uhr Pf.-Schw. Chorale Augustinense Di., 11.11. Hl. Martin, Bischof von Tours, Schutzpatron des Bistums Mainz 18:00 Uhr Welgesheim Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Welgesheim Eucharistiefeier Mi., 12.11. Hl. Josaphat, Bischof von Polozk in Weißrussland, Märtyrer 18:00 Uhr Gensingen Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Gensingen Eucharistiefeier Do., 13.11. Donnerstag, der 32. Woche im Jahreskreis 18:30 Uhr Badenheim Eucharistiefeier

Theatergruppe Maskerade spielt „Der Zauberer von Oos“

Die Theatergruppe Maskerade Sprendlingen nimmt ihr Publikum in diesem Jahr in der vorweihnachtlichen Zeit mit auf die Reise in das Land hinter dem Regenbogen zum „Zauberer von Oos“. Die Regisseurin Yasmin Röhr hat die Vorlage überarbeitet und auf die Schauspielerinnen und Schauspieler der Theatergruppe angepasst. Im Mittelpunkt stehen natürlich Dorothee und ihr Hund Toto genauso wie die bekannten Figuren der Geschichte: die Vogelscheuche, der Löwe und der Blechmann. Bevor Dorothee und Toto wieder in ihre Heimat Kansas gelangen können müssen sie aber mit den drei Gefährten den Weg zum Zauberer finden und dabei einige Abenteuer bestehen und Aufgaben lösen. Außerdem ist auch eine böse Hexe hinter Dorothee her um ihr die Zauberschuhe abzunehmen. Lassen Sie sich also an einem der nachfolgenden Termine im Bernhardusheim Sprendlingen nach Oos entführen: Premiere: 29. November 2014 um 20.00 Uhr 2. Vorstellung: 30. November 2014 um 16.00 Uhr 3. Vorstellung: 6. Dezember 2014 um 18.00 Uhr 4. Vorstellung: 7. Dezember 2014 um 14.00 Uhr Eintrittskarten zum Preis von 5,00 € pro Stück sind auf dem Martinsmarkt in Sprendlingen am 9. November 2014 am Stand der Theatergruppe Maskerade sowie anschließend in den beiden Vorverkaufsstellen Augenoptik Andreas Eckert und Buchhandlung Lipresso in Sprendlingen erhältlich.

Katholische Gottesdienste der Pfarrgruppe Wißberg

Mittwoch, 05.11. 18:30 Uhr heilige Messe in Gau-Weinheim Freitag, 07.11. 17:30 Uhr ökum. Wortgottesdienst zum St. Martin in Vendersheim 18:30 Uhr heilige Messe in Gau-Bickelheim Samstag, 08.11. 17:00 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wolfsheim 17:00 Uhr heilige Messe in Gau-Bickelheim 18:30 Uhr heilige Messe in Gau-Weinheim Sonntag, 09.11. 10:30 Uhr heilige Messe in Vendersheim 10:30 Uhr heilige Messe Wallertheim Montag, 10.11. 18:30 Uhr heilige Messe in Partenheim Dienstag, 11.11. 18:30 Uhr heilige Messe in Vendersheim Mittwoch, 12.11. 18:30 Uhr heilige Messe in Gau-Weinheim

Ev. KG Pfaffen-Schwabenheim, Badenheim/Pleitersheim, Bosenheim, Hackenheim

Sonntag, 09.11.2014 10.00 Uhr Kerbegottesdienst in Bosenheim, Gemeindepädagoge Ingo Molter 11.15 Uhr Gottesdienst in Hackenheim, Pfarrer Uwe Ried Montag, 10.11.2014 18.00 Uhr Ev. Posaunenchor Pfaffen-Schwabenheim, Ev. Gemeindehaus Pfaffen-Schwabenheim

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Dienstag, 11.11.2014 20.00 Uhr Kirchenchor Pfaffen-Schwabenheim Mittwoch, 12.11.2014 15.00 Uhr Frauenkreis Pfaffen-Schwabenheim Samstag, 15.11.2014 09.30 - 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht Ev. Gemeindehaus Pfaffen-Schwabenheim

Ev. Kirchengemeinde Gensingen-Grolsheim

Gemeindebüro: Bahnhofstrasse 16, 55457 Gensingen, Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr, Mittwoch von 15.00-17.00 Uhr Tel.: 06727/264, Fax: 06727/95670 Email: [email protected] Homepage: www.ev-kirche-gensingen-grolsheim.de Pfarrer Markus Weickardt, Kirchgasse 2, 55457 Gensingen, Tel.: 06727/892800 Email: [email protected] Ev. Kindertagesstätte „Morgensonne“, Schulstrasse 19, 55457 Gensingen, Fax: 06727-892760 Tel.: 06727/411, E-mail: [email protected]

für Gensingen/Grolsheim: Dienstag, 04.11.2014 09.00 Uhr Krabbelkreis „Raupentreff“ 09.00- 12.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet (Tel.264) 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht Mittwoch, 05.11.2014 15.00- 17.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet (Tel.264) 16.00 Uhr Bläserchorprobe 20.00 Uhr Probe des Instrumentalkreises Donnerstag, 06.11.2014 09.00- 12.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet (Tel. 264) 17.00 Uhr Jugendchorprobe Sonntag, 09.11.2014 10.15 Uhr Gottesdienst in Gensingen mit dem Männergesangverein (Frau Elsenbast) 16:00 Uhr Musical „Aglaia“ mit dem Jugendchor in der evangelischen Kirche in Gensingen Dienstag, 11.11.2014 09.00 Uhr Krabbelkreis „Raupentreff“ 09.00- 12.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet (Tel. 264) 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht 19.30 Uhr Kirchenvorstandssitzung Mittwoch, 12.11.2014 15.00- 17.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet (Tel. 264) 16.00 Uhr Bläserchorprobe 20.00 Uhr Probe des Instrumentalkreises Donnerstag, 13.11.2014 09.00- 12.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet (Tel.264) 14.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Azurit 17.00 Uhr Jugendchorprobe Alle Veranstaltungen finden im evangelischen Gemeindehaus in Gensingen statt. Musical „Aglaia“ Am Sonntag, 9. November 2014 führt um 16.00 Uhr der Jugendchor das Musical „Aglaia“ in der evangelischen Kirche in Gensingen auf. Aglaia ist ein märchenhaftes Kindermusical. Das halbe Königreich und die Prinzessin als Gemahlin – das verspricht König Nepomuk dem neuen Hofmusikus, der sein Töchterlein Aglaia von der Melancholie heilt. Ein Sangesstreit der Meisterklasse um die Gunst der Prinzessin entbrennt, bei dem von Rap über Soul bis zum Pop hin alle Register gezogen werden - bis ein Vertreter der leisen Töne schließlich der Prinzessin Herz gewinnt. Ein rasantes Kindermusical für Kinder ab 4 Jahren. Der Eintritt ist frei – um eine Spende am Ausgang für die Arbeit des Jugendchors wird erbeten.

Evangelische Kirchengemeinde Horrweiler-Aspisheim

Pfarramt: Kirchgasse 9, Horrweiler Pfarrerin Julia Kalbhenn Tel.: 06727/952810 E-Mail-Adresse: [email protected] Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus: Bergstr., Horrweiler E-Mail-Adresse: [email protected] Öffnungszeiten: Donnerstag von 14.30-16.30 Uhr Donnerstag, 06.11.2014 14.30-16.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet Freitag, 07.11.2014 17.00 Uhr Andachten zu St. Martin in den Kirchen in Aspisheim und Horrweiler Sonntag, 09.11.2014 10.00 Uhr Gottesdienst in Horrweiler (im Anschluss Kaffee, Tee und Keks), Pfarrerin Kalbhenn

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Montag, 10.11.2014 18.00 Uhr Probe des Nachwuchsorchesters des Ev. Posaunenchores im Rathaus in Horrweiler 19.30 Uhr Probe des Ev. Posaunenchores im Rathaus in Horrweiler Dienstag, 11.11.2014 16.00 Uhr Spielkreis im Ev. Gemeindehaus in Horrweiler 19.30 Uhr Probe des Projektchores im Ev. Gemeindehaus in Horrweiler Donnerstag, 13.11.2014 14.30-16.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet Sonntag, 16.11.2014 10.00 Uhr Gottesdienst in Aspisheim, Herr Hamann St. Martin Am Freitag, den 7. November findet zeitgleich um 17.00 Uhr in der Aspisheimer und der Horrweiler Kirche eine Andacht zu St. Martin statt, an der sich die jeweiligen Kindergärten beteiligen. Kleidersammlung Die nächste Kleidersammlung zu Gunsten der Nieder-Ramstätter Diakonie findet vom 8.-10. Januar 2015 statt.

Ev. Michaelisgemeinde Sprendlingen/Rhh.

Marktplatz 7, 55576 Sprendlingen Tel. 06701/1216, Fax 8128 www.michaelisgemeinde-sprendlingen.de Mittwoch, 05.11.2014 09.00 - 12.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet 20.00 Uhr Probe des Kirchenchores im Sängerheim, Hinter den Gärten Freitag, 07.11.2014 15.00 - 17.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet 18.00 Uhr Ökumenische Martinsandacht in der Ev. Michaelskirche, anschließend Martinsumzug der Ortsgemeinde Samstag, 08.11.2014 18.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Reubold Sonntag, 09.11.2014 Ab 13.00 Uhr Einladung zum Kirchencafé in die Ev. Michaelskirche anlässlich des Sprendlinger Martinsmarktes. Wir freuen uns über Kuchenspenden, der Erlös kommt der Ev. Michaelisgemeinde Sprendlingen zugute (bitte melden bei Fam. Koryciak, Tel.3048) Dienstag, 11.11.2014 09.00 - 12.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet 10.00 - 11.30 Uhr Elternfrühstück im Kinder- und Jugendcafé in der Wißberghalle für die Eltern der Kinder aus der Ev. Kindertagesstätte Sprendlingen und der Kindertagesstätte Blaues Haus (Informationen bei Cathleen Fazendin (Tel. 01608803542) 14.00 Uhr Kleine Spaziergänge für Senioren mit anschließender Einkehr 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht (Jahrgang 2015)in der Ev. Kindertagesstätte Sprendlingen, Kreuznacher Str. 17 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht (Jahrgang 2016) in der Ev. Kindertagesstätte Sprendlingen, Kreuznacher Str. 17 Mittwoch, 12.11.2014 09.00 - 12.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet 20.00 Uhr Probe des Kirchenchores im Sängerheim, Hinter den Gärten Donnerstag, 13.11.2014 14.30 Uhr Spiel und Spaß für Senioren im Theresienheim Freitag, 14.11.2014 15.00 - 17.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet Sonntag, 16.11.2014 10.15 Uhr Gottesdienst, Prädikantin Gerti Kerry

Evangelische Johannisgemeinde St. Johann-Wolfsheim

Kirchgasse 4, 55578 Wolfsheim Tel.: 06701-1308, Fax: 06701-8132 E-Mail: [email protected] Pfarrer Eric Kalbhenn ist unter der Tel.-Nr.: 06727-952878 zu erreichen. Termine nach Vereinbarung Sonntag, 09.11.2014, Gottesdienst mit Pfarrer Eric Kalbhenn 9.00 Uhr in der Ev. Martinskirche Wolfsheim Dienstag, 11.11.2014 9.30 Uhr - 12.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet Sonntag, 16.11.2014, Gottesdienst mit Prädikant Axel Winekenstädde 10.30 Uhr in der Ev. Johanniskirche St. Johann Dienstag, 18.11.2014 9.30 Uhr - 12.00 Uhr Gemeindebüro geöffnet Mittwoch, 19.11.2014 Buß- und Bettag Gottesdienst mit Pfarrer Eric Kalbhenn, Gestaltung des Gottesdienstes durch den Frauenkreises Wolfsheim 17.00 Uhr ev. Martinskirche Wolfsheim

Sprendlingen

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Sing With The Spirit 3 Adventsworkshop Unter diesem Motto veranstaltet die ev. Johannisgemeinde St. Johann-Wolfsheim am Wochenende, 6./7. Dezember bereits das dritte Singprojekt. Chorleiter Pascal Martine wird hierzu ein Programm passend zur Adventszeit erarbeiten. Höhepunkt ist die Darbietung der einstudierten Werke am nächsten Tag im Gottesdienst mit Pfarrer Eric Kalbhenn in der hochgotischen Johanniskirche, in der sich der Klang besonders schön entfalten kann. Das Singen mit Pascal Martiné fordert und fördert. Aber vor allem macht es sehr viel Spaß. Pascal Martiné versteht es, Leichtigkeit, Anspruch und Erfolg unter einen Hut zu bringen. Angesprochen sind sowohl erfahrene Sängerinnen und Sänger als auch Ungeübte, die gerne mal etwas Neues ausprobieren möchten - Jugendliche und Erwachsene - konfessionsunabhängig! Termin und Ort: Samstag, 6. Dezember, 9.00 - 18.00 Uhr DGH, Schulstraße 5, 55578 St. Johann Sonntag, 7. Dezember, 10.30 Gottesdienst Johanniskirche, Kirchplatz, 55578 St. Johann Teilnahmegebühr 25 Euro (inkl. Verpflegung) Schüler, Auszubildende, Studierende 18 Euro Anmeldung bis 20. November Kontakt und Anmeldung: Christine Thuns, 06701 911892, [email protected]

Ev. Kirchengemeinde Zotzenheim-Welgesheim

Sprendlinger Str. 3 - 55576 Zotzenheim [email protected] Tel. 06701/1262 - Fax 06701/205067 Mittwoch, 5.11.14 9.00-11.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet 15.00 Uhr SeniorInnenspielkreis im Gemeindehaus 19.00-20.00 Uhr Chorprobe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 9.11.14 10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe in Welgesheim (Pfr. Kalbhenn) 10.30 Uhr Kindergottesdienst im Ev. Gemeindehaus Zotzenheim (D. Bechtluft/L. Messer/Cl. Obladen) Mittwoch, 12.11.14 9.00-11.30 Uhr Gemeindebüro geöffnet 19.00-20.00 Uhr Chorprobe im Ev. Gemeindehaus Pfarrer Kalbhenn ist unter der Tel.-Nummer 06727-952878 zu erreichen, Sprechstunden nach Vereinbarung. Der Kindergottesdienst hat bereits wieder angefangen, immer sonntags um 10.30 Uhr vierzehntägig im Ev. Gemeindehaus in Zotzenheim, Sprendlinger Straße 3 a, geleitet von D. Bechtluft, Cl. Obladen und L. Messer. Wer gerne am Krippenspiel teilnehmen möchte, sollte bereits jetzt sonntags zum Kindergottesdienst kommen., damit geschaut werden kann, wie viele Kinder es sein werden, welches Alter sie haben. Es freut sich auf euch, euer Kigo-Team! Wir suchen für die Kirche Zotzenheim einen Weihnachtsbaum, wer könnte einen abgeben, der im Vorgarten stört oder sowieso gefällt werden sollte. Infos bitte an Herrn Friedel Hangen (KV-Mitglied), Tel. 1442. Für Welgesheim wurde bereits ein solcher gefunden, lieben Dank!

Evangelisches Dekanat Wöllstein

Wir laden nochmals herzlich ein zur Veranstaltung „Starke Kinder siegen - auch ohne zu kämpfen“, Freitag, 7. November, 15.00 bis 17.00 Uhr in der Neubornschule Wörrstadt. Der Erziehungswissenschaftler Ghasem Spili aus Hamburg berichtet, wie er Fünf- bis Zehnjährigen mit Hilfe asiatischer Kampfkunst Respekt, Toleranz und Selbstbewusstsein vermittelt. Er spricht unter anderem über - Grundbedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen, - die Bedeutung von Spiel und Sport für ihre Entwicklung, - den Unterschied zwischen Kampfsport und Kampfkunst, - den Ehrenkodex der Kampfkunst, - sozialpädagogisch relevante Aspekte der Kampfkunst als mögliche Hilfe zur Entwicklung der sozialen Kompetenz. Nähere Informationen zu Ghasem Spili gibt es im Internet: www.spiliteam.de

Ausgabe 45/2014

interessengemeinschaft wissBerg Sitzung des Zweckverbandes LandRaum Wißberg

Am Montag, 10. November 2014, findet um 17:30 Uhr die Konstituierende Sitzung des Zweckverbandes LandRaum Wißberg im Ratssaal der VG Wörrstadt statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Wahl des Verbandsvorstehers Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 4. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe grafischer Leistungen Erlebniswelt Wißberg 6. Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Umsetzung der Einzelprojekte - Gemeinsames Portal auf dem Wißberg - Rallyesteine - Relieftafeln 7. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen.

aus Vereinen und VerBÄnden Volkshochschule Aspisheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler

Rheinhessen liest - Bernadette Heim: Weihnachtsbuch? Und täglich grüßt der Weihnachtsmann Referentin: Bernadette Heim, Bingen Termin: Donnerstag, 13. Nov. 2014, 19.00 Uhr Ort: Weingut Gruber, Aspisheim, Gebühr: € 5,— Kartenvorverkauf: Gemeindebücherei Aspisheim dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Tel. 06727 - 894508) oder Alice Schmitt, Tel. 06727 - 5568. Qi Gong - Intensivkurs Qi Gong ist eine traditionelle Methode zur Aktivierung der Lebensenergie, die in China seit Jahrtausenden zur Erhaltung der Gesundheit und Selbstheilung eingesetzt wird. Die langsamen, meditativ ausgeführten Bewegungen und der Einsatz unserer Vorstellungskraft regulieren die Atmung und den Energiefluss und bringen Körper und Geist wieder in Einklang. In den Alltag integriert, verhilft Qi Gong Ihnen zu mehr Lebensqualität. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung mit. Termin: Sonntag, 9. Nov. 2014, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Kursgebühr: € 30,— Kursleiter: Reiner Britz, Bacharach Ort: Haus der Kultur, Gensingen, Römerstr. 17 Anmeldung: bei Alice Schmitt, Tel. 06727 - 5568.

VG Jugendfeuerwehr Sprendlingen-Gensingen

Achtung! Die Übung am 8. November 2014 fällt aus. Wencke Inboden, Jugendfeuerwehrwartin

Badenheimer Appelbach-Narren e.V.

Einladung 11.11. - Beginn 5. Jahreszeit Liebe Narren, liebe Mitglieder, hiermit laden wir Sie herzlich zum Start der 5. Jahreszeit und der 1. Kampagne der Badenheimer Appelbach-Narren ein. Wir würden uns sehr freuen, Sie am Dienstag, den 11.11.2014 ab 19:11 Uhr im Badenheimer Hof begrüßen zu können. Was erwartet Sie an diesem Abend? 1. Kurzinfo aktuelle Vereinsentwicklung / Vorbereitungen 2. Info und Aufklärung zum Versicherungsschutz 3. Vorstellung & Bestellmöglichkeit des Orden der Saison 4. Vorstellung & Bestellmöglichkeit des Vereins – T-shirt 5. Vorstellung & Bestellmöglichkeit der Vereinsfahne 6. Vorträge & Gruppen 2015 (Sitzungen / Rosenmontag) 7. Info zum Kartenvorverkauf 8. Bilder aus der Kampagne 2014 Auf Ihr Kommen freut sich das närrische Vorstandsteam. Aus organisatorischen Gründen bitten wir für diesen Abend um eine kurze Rückmeldung bzgl. Ihrer Teilnahme bis zum 09.11.2014 an [email protected] oder telefonisch unter 06701 / 204 666 (Stefan Lufft), danke!

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SG Volxheim/Badenheim Abtlg. Fußball Die nächsten Spiele der SG Volxheim /Badenheim werden wie folgt ausgetragen: Auswärtsspiel! Tag: Sonntag, 9. November 2014 Anstoß: 12:30 Uhr Gegner: SG Steyerbachtal II Spielort: Sportplatz Windesheim, Mühlenstr.

Adventskonzert in der ev. Kirche in Gensingen

Am 3. Advent findet in Gensingen in der evangelischen Kirche „St. Martin“ das Konzert der Chöre aus Gensingen und Umgebung statt. In der Vergangenheit hatten wir unter anderem auch den Instrumentalkreis Gensingen und eine Trommelgruppe zu Gast. Der Beginn ist für 18.00 Uhr vorgesehen. Wenn Sie oder Ihr Chor am 14.12.2014 einen musikalischen Beitrag leisten wollen oder noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte bei Herrn Roland Hauck unter Telefon 06727 5220 - tagsüber - gerne auch auf Band an. Ich rufe ich Sie auch gerne zurück.

ZeitBankplus Gensingen e.V. Sprechstunde am 4. November Durch die ZeitBankplus Gensingen e.V. werden Unterstützungen im Haushalt oder bei Gartenarbeiten, Betreuung von Haustieren, Hilfestellung bei der Bedienung technischer Geräte, Hilfestellung beim Schriftverkehr und bei Behördengängen, Fahrdienste und Vieles mehr organisiert. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten und Gespräche sind wichtige Elemente, um soziale Kontakte und freundschaftliche Beziehungen zu entwickeln. Die ZeitBankplus Gensingen e.V. unterstützt, als Netzwerk für gegenseitige Hilfe, Menschen in Gensingen und den umliegenden Gemeinden, die solche Hilfe benötigen. Mitglieder können Abrechnungsfragen klären: Am Dienstag, dem 4. November 2014 von 18.00 bis 19.00 Uhr im Rathaus Gensingen (1. Obergeschoss). Interessierte bekommen Informationen zum Verein und seinen Zielen. Der Vorstand der ZeitBankplus Gensingen e.V. freut sich auf Ihren Besuch.

TuS Gensingen Abtl. Volleyball Die Volleyballmannschaften des TuS Gensingen tragen am kommenden Wochenende folgende Meisterschaftsspiele aus: Damen I (Rheinhessenliga): Sa., 08.11.14, 17:00 Uhr geg. SG Weinsheim (Verbandsgemeindehalle Rüdesheim) Damen II (A-Klasse): Sa., 08.11.14, 13:00 Uhr geg. SG Schornsheim/ Nieder-Olm 4 (Heinz-Kerz-Halle Nieder-Olm) Herren I (Rhl.-Pfalz-Liga): So., 09.11.14, 10:00 Uhr geg. TSG Bretzenheim (IGS Sporthalle MZ-Bretzenheim) Herren II (Verbandsliga): So., 09.11.14, 11:00 Uhr geg. SG WormsHocheim u. TSG MZ-Bretzenheim 2 (Goldberghalle Gensingen) Herren III (Bezirksklasse): spielfrei Die Mannschaften freuen sich über zahlreiche Zuschauer und deren tatkräftige Unterstützung.

Karneval Gesellschaft „GE-HO“ 1969 e.V.

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag dem 7. November 2014 um 19.11 Uhr in unser Vereinsheim ein. Tagesordnung: Top 1: Begrüßung Top 2: Bericht des 1. Vorsitzenden Top 3: Bericht der Kassiererin Top 4: Entlastung der Kasse und des Vorstandes Top 5: Neuwahlen Top 6: Ehrungen Top 7: Verschiedenes Zu Top 7 können bis zum 04.11.2014 Anträge schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Nachstehend noch die aktuellen Termine für die Kampagne 2015: 30.11.2014 ab 14.00 Uhr Kartenvorverkauf auf dem Weihnachtmarkt 31.01.2015, 19.11 Uhr Prunksitzung 07.02.2015, 14.11 Uhr Kindernachmittag mit Vorführungen 15.02.2015, 13.11 Uhr Umzug der Ortsvereine mit anschließendem närrischem Treiben in der Goldberghalle. Alle Veranstaltungen finden in der Goldberghalle statt.

Ausgabe 45/2014

Landfrauen Gensingen

Die Landfrauen Gensingen laden zum Stammtisch am Donnerstag, den 12.11.2014 um 20:00 Uhr ins Gasthaus Adler ein. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.

Angebot des Betreuungsvereins der Diakonie Ingelheim e.V. Richtig vorsorgen - aber wie? Am Dienstag, den 18. November 2014, bietet der Verein seine nächste Sprechstunde im Gemeindebüro Gensingen (Bahnhofstr. 16) zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung an. Vielleicht haben auch Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Oder Sie fragen sich, wie Sie im Falle einer Erkrankung sicherstellen können, dass Ihre Wünsche bei der medizinischen Behandlung berücksichtig werden, sollten Sie vorübergehend oder nicht mehr ansprechbar sein. Es könnte aber auch sein, dass Sie sich darüber informieren möchten, wie Sie Ihre Eltern oder andere nahe Angehörige in einem würdevollen Älterwerden unterstützen können. Jeder Mensch kann selbst bestimmen, wer für ihn in diesen Fällen handeln soll. Hierfür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Vorsorgevollmacht dient zur Bestimmung einer Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln darf. In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer zum rechtlichen Betreuer bestellt werden soll, falls dies notwendig werden sollte. Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung und Versorgung können Sie in einer Patientenverfügung mitteilen. Diese Dokumente können zudem eine Entlastung für Ihre Angehörigen darstellen. Sollte Ihnen einmal etwas zustoßen, wissen Ihre Angehörigen zumindest, was Sie für diesen Fall wollten und wie Ihre Meinung dazu ist. Unser Beratungsangebot richtet sich an Menschen jeden Alters, die sich über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten informieren wollen oder konkrete Fragen zur Erstellung einer Vollmacht oder Verfügung haben. Kommen Sie in unserer Sprechstunde in Gensingen vorbei oder rufen Sie an, um einen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Sie! Miriam Bönning Nächster Termin Dienstag, 18.11. von 15.00 - 17.00 Uhr Kontakt: Diakonisches Werk Mainz-Bingen, Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim e.V., Georg-Rückert-Str. 24, 55218 Ingelheim, Tel.: 06132 - 789412 Mail: [email protected] www.diakonie-mainz-bingen.de

SG Gensingen/Grolsheim 2007 e.V. Mitgliederversammlung 2014 Die SG Gensingen/Grolsheim 2007 e.V. lädt recht herzlich zur Mitgliederversammlung ein. Diese findet statt am: Donnerstag, den 06.11.14 um 19.00 Uhr im Vereinsheim in Gensingen (Nahestadion) Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1.) Eröffnung und Begrüßung 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung 3.) Rechenschaftsberichte des geschäftsführenden Vorstandes a. Bericht des Schrift- und Geschäftsführers b. Bericht des Schatzmeisters 4.) Berichte der Abteilungsleiter 5.) Satzungsänderungen 6.) Aussprache 7.) Bericht der Revisoren 8.) Antrag auf Entlastung des Vorstandes und Abstimmung 9.) Anträge 10.) Verschiedenes Auch interessierte Sportfreunde, die sich unserem Verein anschließen möchten, sind herzlich willkommen.

Hobbyfußballer Die Hobbyfußballer der SG Gensingen/Grolsheim würden sich über neue Mitspieler ab 35 Jahren sehr freuen. Trainiert wird immer freitags ab 19.30 Uhr in der Goldberghalle in Gensingen. Wer Interesse hat kann einfach vorbeikommen oder meldet sich unter Tel.: 0163/2568113 oder Tel.: 0160/97655457 an.

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TuS 1892 Grolsheim e.V. Beweg dich mit - werde fit! Der TuS 1892 Grolsheim e.V. bietet am Samstag, den 22.11.14 für alle Frauen, Männer und Paare einen Bewegungstag unter dem Motto „Beweg dich mit - werde fit!“ in der Nahelandhalle in Grolsheim an. Von 09.30 - 16.10 Uhr werden verschiedene Kurse angeboten, an denen man je nach Interesse teilnehmen kann. Die Angebote können anhand des Kursplanes vor Ort gebucht werden. Die Tageskarte kostet 30,00 Euro, eine Kurseinheit 5,00 Euro. Auch Nichtmitglieder/innen sind herzlich willkommen! Für weitere Informationen stehen die nachfolgenden Ansprechpartner zur Verfügung: Britta Jansing: Tel.: 06727/ 8468 Karin Maurer: Tel.: 06721/6999 507 Zeit, Raum 1, Kleiner Saal, Raum 2, Halle, Outdoor 09.30-10.15 Uhr Männer - Pilates, Seniorentraining, Bewegung macht Spaß! 10.30-11.15 Uhr Präventive Schulter-Nackenkräftigung, Nordic Walking - aber richtig! 11.30-12.15 Uhr Mit Wirbelsäulengymnastik zur Rückenpower, oben, unten, mittendrin - Mach mit, werde fit! Pause (30 Minuten) 12.45-13.30 Uhr ZEN-Balance, Qi Gong, Yoga und Meditation, Flow, Bewegung und Harmonie 13.45-14.30 Uhr Präventive Schulter-Nackenkräftigung, Seniorentraining - Bewegung macht Spaß! 14.45-15.30 Uhr, oben, unten, mittendrin - Mach mit, werde fit! Mit Wirbelsäulengymnastik zur Rückenpower 15.40 - 16.10 Uhr Entspannung, progressive Muskelentspannung nach Jakobson, bewegen, atmen, träumen Mitzubringen sind bequeme Sportbekleidung und Sportschuhe, dicke Socken, Decke und Kissen, eigene Getränke und Verpflegung.

Wirbelsäulengymnastik zur Rückenpower Der TuS 1892 Grolsheim e.V. startet einen neuen Kurs: Rückentraining ist schon lange kein Training mehr nur für die Rumpfmuskulatur, sondern hier trainieren wir unseren ganzen Körper. Eine gut trainierte Tiefenmuskulatur des Rumpfes bildet die Basis für die Leistungsfähigkeit des Körpers. Sie ist der Schlüssel zu einer aufrechten Haltung, entlastet die Wirbelsäule und verhindert so in vielen Fällen Rückenschmerzen. Auch die Förderung der koordinativen Fähigkeiten, wie auch Bewegungsfertigkeit und Gleichgewichtstraining erhöhen die Lebensqualität. Das Ganze mit Pilatesprinzipien kombiniert, für eine stabile Körpermitte, starke Bauchmuskel, und einen kräftigen Beckenboden. Unterschiedlichen Materialien kommen zum Einsatz. Am Ende jeder Stunde kommt die Entspannung mit gut 10 Minuten nicht zu kurz, Sie ist der Schlüssel für eine gut entspannte Muskulatur und einen entspannten Körper. Für Frauen, Männer und Paare! Kursbeginn: Freitag, den 21.11.14 von 10.05 Uhr bis 11.45 Uhr Kursort: Nahelandhalle, Grolsheim Kursdauer: 11 x 90 Minuten Kursgebühren: Mitglieder 48,00 €, Nichtmitglieder: 56,00 € Info und Anmeldung: Karin Maurer, Tel.: 06721/6999507, zertifizierte Pilates- und Rückentrainerin. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Ausgezeichnet mit dem Pluspunkt Gesundheit. Dadurch durch die Krankenkassen bezuschussungsfähig!

HSG Zotzenheim/Sankt Johann/ Sprendlingen

Unsere Mannschaften tragen folgende Spiele, zu denen wir Sie recht herzlich einladen, aus: 08.11.2014, 10:30 Uhr Mädchen Miniturnier HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. IGS Sprendlingen 55576 Sprendlingen 08.11.2014, 13:30 Uhr Miniturnier gemischt HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. IGS Sprendlingen 55576 Sprendlingen 08.11.2014, 15:00 Uhr D-Jugend männlich Gruppe 1 TG Osthofen I - HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. Wonnegauhalle Osthofen 67574 Osthofen 09.11.2014, 14:00 Uhr B-Jugend männlich Kreisklasse HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. - GW Büdesheim II IGS Sprendlingen 55576 Sprendlingen 09.11.2014, 15:30 Uhr

Ausgabe 45/2014

Rheinhessenliga C-Jugend weiblich HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. - TV Nieder-Olm IGS Sprendlingen 55576 Sprendlingen Nachholspiel 09.11.2014, 17.00 Uhr Kreisliga Frauen HSG Zotzenh/St.Joh./Sprendl. - SG Saulheim II IGS Sprendlingen 09.11.2014, 16:00 Uhr Rheinhessenliga Männer SF Budenheim II - HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. I Waldsporthalle Budenheim 55257 Budenheim 09.11.2014, 16:30 Uhr Kreisliga Männer TV Nierstein I - HSG Zotzenh/St.Joh/Sprendl. II Rundsporthalle Nierstein 55283 Nierstein Wir würden uns freuen, Sie zu diesen Spielen recht zahlreich begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen unter www.hsg-zotzenheim-stjohann.de.

Landfrauenverein St. Johann Frühstück bei den Landfrauen Die Landfrauen aus St. Johann laden am Mittwoch, 12. November 2014 von 08.30 Uhr - 11.00 Uhr zum gemeinsamen Frühstück ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Am Dienstag, 11. November 2014 um 14.30 Uhr wollen wir wieder wandern. Treffpunkt am Marktplatz. Auch hierzu sind Sie herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

MGV - „Eintracht“ 1840 Sprendlingen e.V. Schlachtfest beim MGV - Sprendlingen Samstag, den 15.11.2014 ab 10:00 Uhr im Sängerheim. Hausmacher Wurst in Darm und Dose, frische Bratwurst und Mett. Zum Mittagessen (bis 14:00 Uhr): deftige Schlachtplatte, Bratwurst mit Sauerkraut oder Portion Mett. Alle Speisen natürlich auch zum mitnehmen (bitte Behältnis mitbringen!). Bitte vorbestellen bei : Harald Schwarz 06701 / 8574 Selbstverständlich nimmt auch jeder Sänger vom Männergesangverein ihre Vorbestellung entgegen.

Wildessen Hegering Sprendlingen

Der Hegering Sprendlingen richtet am 8. November ab 19.00 Uhr wieder ein traditionelles Wildgericht in der Wißberghalle aus. Dieses fröhliche Beisammensein wird unterstützt von der Parforcehorngruppe Sprendlingen. Ein Gottesdienst zu Ehren des heiligen Hubertus wird um 18.00 Uhr in St. Johann gehalten. Dazu wird die Grande Messe de St. Hubert für Naturhörner (Es-Dur) mit Orgelbegleitung von der Parforcehorngruppe Sprendlingen geblasen. Anmeldungen für das weit über die Grenzen Sprendlingens bekannte Wildessen werden erbeten an Rainer Häusler 0177 3955500.

Der Landfrauenverein Sprendlingen gibt bekannt Achtung: Ausführungsplatzänderung Wir wollen am 5. November 2014 um 18.30 Uhr wieder Kränze für den Martinsmarkt mit Frau Käthe Frey binden, es findet nicht wie geplant in der Christophgasse, sondern im Café Tresor, St. Johanner Straße statt. Bitte bringen Sie, soweit vorhanden, Material und Werkzeug mit. Am 9. November 2014 freuen wir uns auf Ihren Besuch auf dem Martinsmarkt in unserem Stand in der St. Johanner- Strasse am Brückenhof (Weingut Simon) von 12.00 bis 18.00 Uhr. Interessenten können sich gerne bei Frau Bentz, Tel.-Nr.: 7873 oder bei Frau Hahn, Tel.-Nr.: 960112 anmelden.

TSG 1861 e.V. Sprendlingen Abteilung Fußball Die nächsten Spiele der TSG Sprendlingen werden wie folgt ausgetragen: 1. Mannschaft Am Sonntag, 09.11.2014 SG Partenheim II - TSG Sprendlingen Austragungsort: Partenheim Anpfiff: 12:00 Uhr B-Jugend Am Samstag, 08.11.2014 SG Partenh./Saulh./Jugenh. - JSG Sprendlingen Austragungsort: Partenheim Anpfiff: 16:00 Uhr

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C-Jugend Am Samstag, 08.11.2014 TSG Sprendlingen - FSV Nieder-Olm III Austragungsort: Sportplatz Am Weiher Anpfiff: 14:30 Uhr D-Jugend/Kreispokal Am Mittwoch, 05.11.2014 TSG Sprendlingen - SV Alem. Waldalgesheim Austragungsort: Sportplatz Am Weiher Anpfiff: 18:00 Uhr D-Jugend Am Samstag, 08.11.214 TSG Sprendlingen - Spvgg. Dietersheim Austragungsort: Sportplatz Am Weiher Anpfiff: 13:00 Uhr E1-Jugend Am Mittwoch, 12.11.2014 TSG Sprendlingen - BFV Hassia Bingen Austragungsort: Sportplatz Am Weiher Anpfiff: 18:00 Uhr E2-Jugend Am Samstag, 08.11.2014 BFV Hassia Bingen II - TSG Sprendlingen II Austragungsort: Bingen / Hitchin Str. / Kunstrasenplatz Anpfiff: 10:30 Uhr E3-Jugend Am Samstag, 08.11.2014 TSG Sprendlingen III - TSV Schott Mainz III Austragungsort: Sportplatz Am Weiher Anpfiff: 11:45 Uhr F1-Jugend Am Samstag, 08.11.2014 Spieltag Faiplay Liga Teilnehmer: VfL Frei-Weinheim,SV B/W Münster-Sarmsheim, FV Budenheim,Fortuna Mombach,1.FSV Mainz 05,TSG Sprendlingen. Austragungsort: Sportplatz Am Weiher Anpfiff: 09:30 Uhr G-Jugend Am Samstag, 08.11.2014 Spieltag Fairplay Liga Teilnehmer: Fortuna Mombach,TSV Schott Mainz,SV Gonsenheim II, SG Weiler/Bingerbrück,TSG 1846 Bretzenheim,TSG Sprendlingen. Austragungsort: MZ-Mombach Anpfiff: 13:00 Uhr Auf unserer Homepage: www.tsg-sprendlingen.de finden Sie weitere aktuelle Informationen zur TSG Sprendlingen.

TSG 1913 Welgesheim e.V. Tischtennis Unsere Mannschaften schlagen zu folgenden Zeiten auf: Do. 06.11. Jugendkreisliga 18:15 Uhr, TSV Nieder-Hilbersheim Jugend Do. 06.11. B-Klasse 20:00 Uhr, Herren III - TTSG Selztal III Fr. 07.11. Bezirksliga 20:30 Uhr, TSG Drais II - Herren I Di. 11.11. C-Klasse 20:00 Uhr, Herren IV - TSV Nieder-Hilbersheim Di. 11.11. B-Klasse 20:15 Uhr, TTC Ockenheim I - Herren III

1. FCK-Fanclub Rheinsender Teufel Wolfsheim Bus zum Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern am Freitag, dem 7. November 2014 gegen VfL Bochum Am Freitag, dem 07.11.2014, kommt VfL Bochum auf den Betzenberg. Spielbeginn 18.30 Uhr. Die Abfahrtzeiten sind wie folgt: 15.30 Uhr Sprendlingen 15.45 Uhr Wolfsheim 16.00 Uhr Wörrstadt Gelegenheitsnutzer des Fahrservices weisen wir darauf hin, dass der Bustransfer nur genutzt werden kann, wenn vorab eine Anmeldung bei Erika Volz erfolgte.

Der TSV 1886 e.V. Wolfsheim informiert

Ausgabe 45/2014

Line Dance Gruppe sucht noch Tänzerinnen und Tänzer Unsere Line-Dance-Gruppe, die erfolgreich am Line-Dance-Weltrekord in St. Anton teilgenommen hat, sucht noch Tänzerinnen und Tänzer. Wenn Sie Lust haben unter der Leitung unserer erfahrenen Trainerin Maike Perez zu Country Musik zu tanzen, dann sind Sie, auch als Anfänger, herzlich willkommen. Interessiert? Dann kommen sie dienstags ab 18:30 Uhr in die Wolfsheimer Turnhalle. Für Nichtmitglieder des TSV sind auch hier 2 Schnupperstunden kostenlos.

Aufräumtag am Samstag, 08.11.2014 Liebe Mitglieder und Freunde des TSV, es ist mal wieder so weit, dass wir in der Halle gründlich aufräumen müssen. Das ist vom Vorstand alleine kaum zu bewerkstelligen. Daher sind alle Aktiven, Mitglieder und Freunde herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Je mehr helfende Hände da sind, um so leichter wird es für den Einzelnen. Kommt also zahlreich am Samstag, den 08.11. ab 09:00 Uhr zum Helfen in die Turnhalle. Für das leibliche Wohl der Helfer sorgt der TSV.

LandFrauenVerein Wolfsheim Besuch des Weihnachtsmarktes der Goldstadt Pforzheim am Donnerstag, 11. Dezember 2014 Stadtrundgang durch die Innenstadt von Pforzheim (ca. 1 Stunde), anschließend gemeinsames Mittagessen. In der Adventszeit glänzt der „Goldene Pforzheimer Weihnachtsmarkt“ mit seinen golden geschmückten und hochwertig dekorierten Ständen und bietet kulinarische Genüsse und Leckereien an. Die rund 60 Händler präsentieren eine Vielzahl an weihnachtlichen Geschenkideen und kunsthandwerklichen Waren. Ob Christbaumschmuck, Krippenfiguren, außergewöhnliche Kerzen, Honig oder Süßigkeiten - da ist für jeden etwas dabei! Viele Einkaufsmöglichkeiten für Uhren und Schmuck sowie Lederartikel sind möglich, ebenso ein Direktverkauf im Bader-Versandhaus. Die Kosten für den Tagesausflug belaufen sich auf ca. 20,00 Euro. Die Abfahrtszeit (vormittags) wird noch mitgeteilt. Anmeldungen ab sofort auch für LandMänner und Nichtmitglieder bei Pia Bernhard, Tel.: 06701-1471.

Historie trifft Moderne: Bremen/Mehrtagesfahrt von Sonntag, 19. April - Donnerstag, 23. April 2015 Mehrtagesfahrt der KreislandFrauenverbände Mainz und Bingen Entdecken Sie die vielen Sehenswürdigkeiten in Bremen und Umgebung, z.B. die Stadtmusikanten und das Unesco-Welterbe-Rathaus, Besichtigung der Meyer-Werft in Papenburg, Stadtführung durch Bremerhaven und vieles mehr. Die Kosten belaufen sich auf ca. 450,00 Euro für Mitglieder/ ca. 480,00 Euro für Nichtmitglieder (incl. 4 Übernachtungen mit Frühstück, 1 warmes Abendessen, Führungen, Reiserücktrittsversicherung). Anmeldungen ab sofort bei Pia Bernhard, Tel.: 06701-1471.

parteien und wÄhlergruppen CDU Frauenunion

ist eingeladen zu Kaffee und Kuchen. Wann: Montag, 17.11.2014; 16:00 Uhr Wo: Gertrudenstraße bei Ursula Schnell, Sprendlingen Ihre Ansprechpartnerin: Gabriele Wagner, Bachgasse 10,. 55576 Sprendlingen Tel.: 06701 / 9605 50, [email protected]

Stammtisch CDU Frauenunion lädt alle interessierten Frauen zum Stammtisch und zum Austausch von Erfahrungen herzlich ein. Wann: Montag, 17.11.2014; 19:00 Uhr Wo: Gaststätte Bauernschänke, Badenheimer Straße Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihre Ansprechpartnerin: Gabriele Wagner, Bachgasse 10, 55576 Sprendlingen Tel.: 06701 960550, Wagner-Sprendlingen@o

Bürgerliste Sprendlingen e.V. B-Treff am Martinsmarkt geöffnet

Aus Bauch, Beine, Po wird Body fit!

„Omas Küchenherd“ wieder im Einsatz

Alle jungen und junggebliebene Frauen können von dem neuen, erweiterten Sportangebot des TSV profitieren. Unsere Übungsleiterin Ricarda Saulheimer wird dafür sorgen, dass Sie am ganzen Körper topfit werden. Kommen Sie und machen Sie in einer engagierten Gruppe Sport, der Spaß macht. Interessiert? Dann kommen Sie montags ab 20:30 Uhr in die Wolfsheimer Turnhalle. Für Nichtmitglieder des TSV sind 2 Schnupperstunden kostenlos.

Am Sprendlinger Martinsmarkt (kommenden Sonntag, 9. November) ist der B-Treff ab 11.00 Uhr für alle Marktbesucher geöffnet. Ab 12.00 Uhr gibt es wieder den beliebten Backschinken mit Bratkartoffeln. Traditionell werden die Bratkartoffeln, wenn es die Witterung zulässt, vor dem B-Treff am Marktplatz 4 auf „Omas Küchenherd“ zubereitet. Auch Kaffee und Kuchen sowie Verschiedenes zum kleinen Imbiss werden im B-Treff angeboten. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch!

Sprendlingen

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sonstige informationen Die Landsenioren Rheinhessen laden ein.

Am Freitag, den 21. November 2014, 14.00 Uhr führen wir in Eppelsheim, Sporthalle - Bürgerstube, Albert-Schweitzer-Straße 1 eine Vortragsveranstaltung durch. Herr Wilhelm Gerlach spricht zum Thema „Rheinhessen - 200 Jahre jung - 2000 Jahre alt“. Herr Gerlach, Vorsitzender des Fördervereins 200 Jahre Rheinhessen, ist mit den Vorbereitungen zum Jubiläum im Jahre 2016 und der Geschichte Rheinhessens bestens vertraut. Hierzu laden wir alle Landseniorinnen und Landsenioren freundlichst ein.

Tier der Woche Tierschutz Bingen e.V. Heute stellt Ihnen der Tierschutz Bingen e.V. die hübsche Schildpatt-Katze MISSY vor. Sie ist im Jahr 2003 geboren und gehört zu unseren zurückhaltenden Katzen. Missy braucht etwas Zeit und Geduld um Vertrauen zu fassen. Sie sucht ein ruhiges Zuhause in reine Wohnungshaltung bei katzenerfahrenen Menschen. Für Kinder ist sie eher nicht geeignet. Weitere Informationen zu den Tieren und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage www.tierschutz-bingen.de oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter 06727/8750 im Tierheim, Aspisheimer Weg 26, 55459 Grolsheim

wichtige rufnummern Feuerwehr-Notruf:.......................................................................... 112 Polizei Polizei Notruf.................................................................................. 110 Polizei Bingen....................................................................06721/9050 Kriminal- und Bezirksdienst-Beamter...........................06701/960272 Notfalldienstzentrale Bingen........................................06721/19292 Krankenwagen in Bad Kreuznach..............................................................0671/19222 in Bingen.........................................................................06721/19222 Rettungsleitstelle Mainz..................................................06131/19222 Krankenhäuser Diakonie Bad Kreuznach.....................................................0671/6050 St. Marienwörth Bad Kreuznach.........................................0671/3720 Franziskastift Bad Kreuznach............................................0671/88200 Heilig-Geist-Hospital Bingen.............................................06721/9070 Giftinformationszentrale Mainz........................................06131/19240 Frauenhaus Mainz.......................................................06131/279292 Alten- und Pflegeheim „AZURIT Seniorenzentrum Gensingen“.................................................................... 06727/8966-0 Alzeyer Straße 29............................................Fax 06727/898966-600 55457 Gensingen.............................................. Handy 0173/3111381 Evang. und kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Tag und Nacht für Sie zu sprechen...............................0800-1110111 Hilfe für Suchtkranke.........................................................0671/72390 oder...............................................................................06727/890116 Ärzte Dr. med. Heinz J. Klein (Neurochirurg), Gensingen.......................................................................06727/93390 Dr. med. Werner Krög (Allgemeinmedizin)........................................................06727/895881 Dr. med. Schippling, Allgemeinmedizin, Gens..............................................................................06727/894889 Homöopathie, Fachkundenachweis Rettungsdienst Ärztin für Allgemeinmedizin Birgitt Richter, Sprendl..............................................................................06701/7978 Ärzte für Allgemeinmedizin Michael Prömper (Chirotherapie) und Anja Kirchmayer-Hain (Naturheilverfahren) Spr.........................06701/1371 Dr. med. Wolfgang Schönmehl, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hypertensiologe DHL, Sprendlingen.................................06701/1281 B. Verheyen, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Sprendlingen ................................................................06701/202210 Dr. med. J. Weber, B. Terporten, Gensingen.......................................................................06727/95511 Dirk Oelschläger Internist (Hausarzt).............................06727/897771 Dr. med. Hans-Rudolf Weiß, Arzt für Orthopädie........................................................06727/894040 Praxis am Wißberg, Sprendlingen.....................................06701/7514 Dr. med. Anne Starke, Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin Dr. med. Christina Lahn, Fachärztin für Allgemeinmedizin MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Gensingen...................................................................06727 / 895888

Ausgabe 45/2014

(Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Psychosomatische Medizin, Augenheilkunde) Deutscher Kinderschutzbund Beratung für Kinder, Eltern und Familien.......................................................................06701/2053932 Sprendlingen, Karlstraße 1a Caritasverband Mainz e.V. Schwangerenberatung, offene Sprechstunden dienstags 09.00 -11.00 Uhr, Rathaus Sprendlingen................................................. 06721/9177-24 Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, dienstags in Sprendlingen, Anmeldung unter......................................................... 06721/9177-40 Pflegestützpunkt Bingen VG Sprendlingen-Gensingen Sprechstunde in Sprendlingen jeden Mittwoch von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Tresor, St. Johanner Straße 19, Sprendlingen Ansprechpartner: Daniela Mies................................................................06725/3083154 E-Mail: [email protected] Alberto Wienert 06725/3083156 E-Mail: [email protected] Tierarzt Verein Mensch und Tier (MuT) Monika Göttler.................................................................06721/44617 Heiko Wagner, Sprendlingen.............................................06701/7086 Feuerwehr Wehrleiter Hahn, Sprendlingen..........................................06701/2977 Stellv. Wehrleiter Peter Veith, Aspisheim........................ 06727 / 8783 Wehrführer Aspisheim...................................................0179/2272674 Wehrführer Badenheim................................................06701/9119361 Wehrführer Gensingen.........................................................06727/774 Wehrführer Gensingen (Stellvertreter)...........................06727/952477 Feuerwehrgerätehaus Gensingen...................................06727/95678 Wehrführer Grolsheim....................................................0179/2097761 Wehrführer Horrweiler.......................................................06727/8028 Wehrführer St. Johann.......................................................06701/2591 Wehrführer Sprendlingen................................... 06701/468 oder 3707 Wehrführer Sprendlingen (Stellvertreter).....................06701/2020553 Feuerwehrgerätehaus Sprendlingen.................................06701/1324 Wehrführer Welgesheim....................................................06701/3869 Wehrführer Wolfsheim...................................................06701/205917 Wehrführer Zotzenheim...............................................06701/2005199 VG-Jugendfeuerwehrwartin..........................................06727/892812 Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen Telefon............................................................................. 06701/201-0 Telefax..................................................................... 06701 / 201-9000 E-Mail: [email protected] Fluglärmbeschwerden, Fraport Frankfurt/Main ..............................................................0800-2345679 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) Servicestelle der Bahn AG............................................06131/19419 Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen Abfallwirtschaftliche Themen/Abfallberatung............ 06132/787-7080 Wertstoffhof Sprendlingen (kein Grünschnitt) Wertstoffhof Welgesheim (nur Grünschnitt).....................06701/93800 Öffnungszeiten: dienstags und freitags 12.00 bis 18.00 Uhr Samstags 09.00 bis 18.00 Uhr ORN Kundencenter Bad Kreuznach..........................0671/8412022 ORN Kundencenter Mainz........................................06131/5767470 Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) Fahrplan- und Tarifauskunft..........................................01801-766766 Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach mbH.............. 0671/89804-0 Kfz-Zulassungsstelle Bingen Mainzer Str. 57-59................................................... 06721/9171-5310 Ortsbürgermeister Aspisheim........................................................................... 06727/241 Badenheim........................................................................06701/1239 Gensingen.........................................................................06727/1223 Gemeindearchiv..........................................................0160/90781436 Grolsheim............................................................................06727/233 Horrweiler............................................................................06727/226 St. Johann...........................................................................06701/463 Sprendlingen.......................................................................06701/416 Welgesheim.......................................................................06701/1215 Wolfsheim......................................................................06701/205200 Zotzenheim........................................................................06701/1242 Schulen Grundschule Gensingen ...................................................06727/8627 Grundschule Sprendlingen ...............................................06701/1367 Realschule plus Sprendlingen und Sporthalle..................06701/7571 Integrierte Gesamtschule Gerhard Ertl.........................06701/ 205810 .......................................................................... Fax: 06701 / 2058166 Grundschule Badenheim/Pfaffen-Schwabenheim..............06701/404 Elisabethenschule Sprendlingen Förderschule ganzheitliche Entwicklung..................... 06701/20075-0

Sprendlingen

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Kindertagesstätten Kommunale Kindertagesstätte Aspisheim........................06727/8191 Evangelische Kindertagesstätte Badenheim.....................06701/1232 Evangelische Kindertagesstätte Gensingen........................06727/411 Kommunale Kindertagesstätte Gensingen........................06727/5205 Naturkindergarten Gensingen.....................................0151/61310482 Kommunale Kindertagesstätte Grolsheim.........................06727/1553 Kommunale Kindertagesstätte Horrweiler........................06727/8186 Kommunale Kindertagesstätte St. Johann........................06701/7665 Evangelische Kindertagesstätte Sprendlingen..................06701/7587 Katholische Kindertagesstätte Sprendlingen....................06701/1521 Kommunale Kindertagesstätte Sprendlingen................06701/202697 Kath. Kindertagesstätte Welgesheim/Zotzenheim............06701/3130 Kommunale Kindertagesstätte Wolfsheim........................06701/1014 Gemeindebüchereien Aspisheim.....................................................................06727/894508 Dienstag.............................................................. von 16.00 - 8.00 Uhr Gensingen Dienstag...................................................................16.30 - 18.00 Uhr Mittwoch für Schüler................................................09.30 - 11.00 Uhr Donnerstag...............................................................16.30 - 18.00 Uhr Sprendlingen............................................................ 06701/20581-15 Montag und Donnerstag..........................................16.30 - 18.00 Uhr Mittwoch...................................................................10.00 - 12.00 Uhr

wichtige kontakte Allgemeine Nachrichten

Sprechstunden der Verbandsgemeindeverwaltung montags bis freitags 08.00 - 12.00 Uhr donnerstags zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr des Sozialarbeiters montags und dienstags 09.00 - 12.00 Uhr freitags 08.30 - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der TouristInfo: Montag 08.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Mittwoch 14.00-17.30 Uhr Donnerstag 14.00-17.30 Uhr Freitag 14.00-17.00 Uhr Samstag 10.00-12.00 Uhr Kontakt: Rainer Böß, St. Johanner Str. 19, Sprendlingen 06701/201-777 E-Mail: [email protected] Energieagentur Sprendlingen-Gensingen Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr Donnerstag, Freitag 10.00 - 18.00 Uhr 1.+3. Samstag 09.00 - 14.00 Uhr Gertrudenstraße 11, Sprendlingen www.energieagentur-sg.de Andreas Pfaff Tel: 06701-201410 [email protected] Heike Müller Tel: 06701- 201409 [email protected] der Ortsbürgermeister Aspisheim Donnerstag, Rathaus 18.00 - 19.00 Uhr Badenheim Donnerstag, Gemeindezentrum 19.00 - 20.00 Uhr Gensingen Dienstag und Freitag, Rathaus 17.30 - 19.00 Uhr Donnerstag, Rathaus 14.00 - 18.00 Uhr Bürostunden des Sekretariats im Rathaus: montags - mittwochs 09.00 - 13.00 Uhr donnerstags 14-00 - 18.00 Uhr freitags 12.00 - 15.30 Uhr Grolsheim dienstags, Kultur- u. Mehrzweckhalle (Sitzungss.) 17.00 - 18.00 Uhr Horrweiler Mittwoch, Dorfgemeinschaftshaus 18.00 - 20.00 Uhr St. Johann Dienstag, Rathaus 18.15 - 19.15 Uhr Sprendlingen Sprechstunde des Ortsbürgermeisters: Donnerstag, Rathaus 16.30 - 18.30 Uhr Bürostunden des Sekretariats im Rathaus: Montag und Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Welgesheim Dienstag, Weindorfhalle 19.00 - 20.00 Uhr Wolfsheim Dienstag, Rathaus 18.00 - 19.00 Uhr Zotzenheim Donnerstag, Dorfgemeinschaftshaus 19.30 - 20.30 Uhr

Ausgabe 45/2014

der Schiedsfrau / des Schiedsmanns Ulrike Horn (Schiedsamtsbezirk Horrweiler) nach Vereinbarung priv. 06727 / 5611 dienstlich 06704 / 93200 E-Mail: [email protected] Otto Schmitt (Schiedsamtsbezirk Wolfsheim) nach Vereinbarung Tel.-Nr. 06701 / 1723 der Gleichstellungsbeauftragten Heidrun Göhl, Wolfsheim nach Terminvereinbarung

Tel.-Nr. 06701 / 201-134

Beirat für behinderte Menschen Vors. Christian Limpert Beauftragte für Migration und Integration Saime Özdirek E-Mail: [email protected] der Notariate im Rathaus Gensingen Notare Keim/Baltes mittwochs im Rathaus Sprendlingen Notar Dr. Udo Graffe montags und donnerstags ab 13.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Öffnungszeiten Hallenbad Montag, Mittwoch, Freitag Dienstag und Donnerstag Samstag Sonntag Schwimmen in Bahnen (nicht für Vereine) dienstags und donnerstags FKK-Schwimmen freitags Seniorenschwimmen mit Wassergymnastik freitags Telefon-Nr. 06727 / 8625

06701 / 2020895 0160 /97963873 06701 / 201-140 0170 / 4556291

16.00 - 17.00 Uhr

06703 / 2005 16.00 - 21.00 Uhr 16.00 - 18.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 18.00 - 21.00 Uhr 21.00 - 23.00 Uhr 09.30 - 11.00 Uhr

telefon und e-mail-VerZeichnis Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen

Sammel-Rufnummer: 06701-201-0 Telefax- Nummer: 06701-201-9000 Internet: www.sprendlingen-gensingen.de E-Mail: [email protected] Name Durchwahl- Zimmer Nummer Nummer Bürgermeister Scherer, Manfred 201-0 A 118 [email protected] Gleichstellungsbeauftragte Heß, Erika 201-134 [email protected] Vorzimmer Mattern, Claudia 201-121 A 117 [email protected] John, Rita 201-120 A 117 [email protected] Lips, Susanne 201-132 N 115 [email protected] Stabstelle I Müller, Heike 201-409 N 112 [email protected] Stabstelle II Rinkewitz, Armin E. 201-131 N 335 [email protected] Stabstelle III Odernheimer-Dech, Frauke 201-608 N 113 [email protected] Fachbereich 1 Bürgerservice Müller, Thomas (Fachbereichsleiter) 201-201 N 116 [email protected] Krollmann, Andreas 201-204 N 002 [email protected] Konrath, Bettina 201-203 N 001 [email protected] Spanier, Lydia 201-202 N 005 [email protected] Daigele, Ellen 201-205 N 004

Sprendlingen

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[email protected] Hollenbach, Barbara 201-206 [email protected] Schick, Marita 201-207 [email protected] Fleischmann, Christina 201-208 [email protected] Schneider, Beate 201-209 [email protected] Nack, Kerstin 201-216 [email protected] Remigius, Gudrun 201-210 [email protected] Orend, Christian 201-220 [email protected] Hanau, Florian 201-219 [email protected] Weyerhäuser-Bruse, Heidemarie 201-211 h.weyerhä[email protected] Schüler, Hans 201-212 [email protected] Matthesius, Anne 201-213 [email protected] Fachbereich 2 Planen und Bauen Gonschorek, Albert (Fachbereichsleiter) 201-401 [email protected] Ahr, Jürgen 201-406 [email protected] Schneider, Heidrun 201-407 [email protected] Anton, Michelle 201-408 [email protected] Droste zu Senden, Gewa 201-413 [email protected] Becker, Winfried 201-402 [email protected] Jochim, Kornelia 201-414 [email protected] Gillmann, Lothar 201-404 [email protected] Parusel, Michael 201-405 [email protected] Presetschnik, Anne 201-412 [email protected] Müller, Heike 201-409 [email protected] Pfaff, Andreas 201-410 [email protected] Fachbereich 3 Finanzen Wagner, Jens (Fachbereichsleiter) 201-505 [email protected] Böß, Rainer 201-501 [email protected] Holst, Paula 201-502 [email protected] Düpré, Jens 201-508 j.duepré@sprendlingen-gensingen.de Jochim, Michael 201-504 [email protected] Fronius, Eva 201-507 [email protected] Weller, Yvonne 201-506 [email protected] Verbandsgemeindekasse: Claßmann, Stefan (Kassenverwalter) 201-509 [email protected] Focht, Dagmar 201-510

N 004 N 004 N 115 N 114 N 111 N 003 N 003 N 003 N 003

[email protected] Bogasiu, Jaqueline [email protected] Rösch, Heidi [email protected] Fachbereich 4/Zentraler Service Heinz, Nico (Büroleiter) [email protected] Lahm, Birgitt [email protected] Brandt, Vanessa [email protected] Stumm, Anja [email protected] Lißmann, Annette [email protected] Ludwig, Andreas [email protected]

N 332 N 333 A 007 A 010 A 010 A 010 A 010 A 008 A 008 A 009 A 009 N 008 N 112 N 112 N 225 N 224 N 226 N 227 N 227 N 226 N 226 N 223a N 223a

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N 223a

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N 111

Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Sammel-Rufnummer: 06701-201-600 Telefax- Nummer: 06701-201-9600 Internet: www.sprendlingen-gensingen.de E-Mail: [email protected] Glöde, Rika (Vorstandsvorsitzende) 201-601 A 231 [email protected] Baumgarten, Lothar (Vorstand) 201-602 A 230 [email protected] Kasselmann, Edith 201-607 A 228 [email protected] Singer, Ann-Kathrin 201-609 A 228 [email protected] Schäfer, Dana 201-610 A 229 [email protected] Matysek, Aleksandra 201-613 A 230/1 [email protected] Lücking, Bianca 201 - 616 A 230/1 [email protected] Billich, Renate 201 - 617 A 229 [email protected] BZ Wasserversorgung Konischek, Dieter 06701 / 201-607 od. -609 Wiersch, Willi Eckhardt, Joachim Rößel, Jörg Kläranlage „Mittlerer Wiesbach“ Fischer, Heinz 06701 / 2535 Sproß, Simon Jung, Hans-Wilhelm Janzer, Christoph Häusler, Holger Schell Jonas (Auszubildender) Kläranlage „Unterer Wiesbach“ (technische Betriebsführung) Hemmkeppler, Wolfgang 06721 / 43252 Mahle, Ronnie Matthäus, Nico (Auszubildender) BZ Schwimmbäder Hallenbad Gensingen Matthes, Achim (Betriebsleiter Schwimmbäder) 06727 / 8625 Günster, Andreas (stellv. Betriebsleiter Schwimmbäder) Klumb, Stephanie Zinram, Matthias (Auszubildender)

Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Herausgeber und verantwortl. für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen Druck + Verlag:

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG

Adresse:

54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier)

Telefon und Fax: Anzeigenannahme:

Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250

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Postfach 11 54, 54343 Föhren

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Verantwortlich: Amtlicher Teil:

Bürgermeister Manfred Scherer Annahmeschluss: donnerstags, 18 Uhr, in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Mail: [email protected] Fax: 06701/201-9000 Vorgezogener Annahmeschluss bedingt durch Feiertage: Bekanntgabe 14 Tage vorher im Amtsblatt

Anzeigenteil:

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)

Erscheinungsweise:

wöchentliche kostenlose Zustellung an alle normal erreichbaren Haushalte in der Verbandsgemeinde. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

Reklamation Zustellung an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336 und -713 E-Mail: [email protected]

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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage

Ausgabe 45/2014

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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Sprendlingen/Gensingen Anzeigenannahme für Privatanzeigen

"sprendlinger Martinsmarkt"

Beate Zinram Stapar

Wir bitten unsere Leser um beachtung!

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Ausgabe 45/2014

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Ausgabe 45/2014

Sprendlingen grüßt alle Besucherinnen und Besucher des Martinsmarktes am Sonntag, dem 9. November 2014 Der Sprendlinger Martinsmarkt 2014 steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr bietet der Gewerbeverein als Veranstalter ein abwechslungsreiches Programm für die Besucherinnen und Besucher des traditionellen Marktes in der Ortsmitte. Bereits um 11:00 Uhr beginnt das bunte Treiben in den hübsch gestalteten Straßen. Nutzen Sie den Sonntag zu einem Einkaufsbummel, die Geschäfte oder Dienstleistungsbetriebe öffnen um 13:00 Uhr ihre Tore. Es bietet sich an, in den vielfältigen Auslagen zu stöbern, und vielleicht entdecken Sie das eine oder andere Geschenk für Ihre Lieben. Genießen Sie die Atmosphäre und verweilen Sie bei Kaffee und Kuchen, einem Glas Wein - heiß oder gekühlt - und lassen Sie sich von den Herbst- und Winterangeboten überraschen. Um 16:00 Uhr lädt die „Musikschule zwischen den Weinbergen“ am Marktplatz zum gemeinsamen Martinssingen ein.

ausgestellt. Die Vernissage zur Ausstellung findet bereits am Freitag um 17:30 Uhr im Tresor statt. Ebenfalls am Freitagabend wird St. Martin um 18:00 Uhr nach einer Andacht in der evangelischen Michaelskirche den Martinsumzug anführen. Dieser endet wie immer am Feuerwehrgerätehaus, wo „Buwweschenkel“ für die Jüngeren und Herzhaftes für die Älteren serviert werden.

Die Galerie „1. Kunst am Platz“ im ehemaligen Schlecker-Markt hat geöffnet und lädt zum Besuch der neuen Ausstellung ein. Im Tresor, in der St. Johanner Straße 19 sind Fotos und Objekte von Dieter Grünewald und Aquarelle von Norbert Plum (beide Mainz)

Allen Besuchern wünschen wir einen schönen Herbsttag und einen angenehmen Aufenthalt in Sprendlingen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen uns allen einen schönen Martinsmarkt 2014.

Vorstand des Sprendlinger Gewerbeverein e. V. Manfred Bucher, Ortsbürgermeister

Sprendlingen

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Ausgabe 45/2014

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