EGGERSDORF. Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung. am

AMTSBLATT  PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 30.12.2015 JAHRGANG 27 NR. 01/2016 FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF  Inhaltsverzeichnis Beschlusspro...
Author: Peter Huber
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AMTSBLATT 

PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 30.12.2015 JAHRGANG 27 NR. 01/2016

FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF  Inhaltsverzeichnis Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses am 01.12.2015  S. 1 Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf vom 17.12.2015 – öffentlicher Teil  S. 1 Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf vom 17.12.2015 – nicht öffentlicher Teil  S. 2 Erste Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 23.04.2015 - Erste Baumschutzsatzungs-Änderungssatzung - S. 2 Sechste Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 - Sechste Kindertagesstätten-Gebührensatzung-Änderungssatzung - vom 19. November 2015 S. 3 Aufstellung des Bebauungsplanes „Einzelhandelszentrum Lessingstraße“, OT Petershagen / Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf im Bereich Lessingstraße Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB S. 5

Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses am 01.12.2015 Beschluss 05/20/01/15 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt: Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2016 einen Relaunch der kommunalen Homepage so vorzubereiten, dass zu Beginn des Jahres 2017 eine Ausschreibung für IT-Dienstleister durchgeführt werden kann. Er soll dazu eng mit dem Medienrat der Gemeinde zusammenarbeiten. Der Medienrat soll den Bürgermeister im Rahmen seiner Möglichkeiten als ehrenamtliches Gremium unterstützen und einen Entwurf für die Struktur der neuen Webpräsenz als Außenauftritt der Gemeinde



entwickeln. Mit der Entwicklung eines neuen Internetauftritts ist die Erstellung eines Lastenheftes verbunden. Das Lastenheft soll auch die Anforderungen hinsichtlich der Implementierung von Schnittstellen zum 2016 einzuführenden Rats- und Bürgerinformationssystem beinhalten. Der Bürgermeister benennt dem Medienrat für die Entwicklung der Homepage und die Erstellung eines Lastenheftes einen ständigen Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung. Beschluss 05/20/02/15 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt: Der Bürgermeister wird beauftragt, publizistische Grundsätze für die kommunalen Medien aufzustellen und mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen. Der Medienrat soll den Herausgeber der Ortszeitung bei der Formulierung publizistischer Grundsätze gemäß § 4 des Brandenburgischen Pressegesetzes unterstützen und bis Juli 2017 einen Entwurf vorlegen. Beschluss 05/20/03/15 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, die anliegende Stellungnahme zu der von 70 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde eingereichten, die Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf betreffenden Petition vom Januar 2014 zu bestätigen.

Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf am 17.12.2015 Beschluss 05/17/206/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf trifft folgende Prüfungs­entscheidung zum Bürgerentscheid über die Änderung der Satzung zum Schutz, zur Pflege und Erhalt des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Baumschutzsatzung) vom 15. November 2015: „Einwendungen gegen den Bürgerentscheid liegen nicht vor. Der Bürgerentscheid ist gültig“. Beschluss 05/17/207/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf beschließt, den vorliegenden geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf für das Haushaltsjahr 2013 zu bestätigen. Beschluss 05/17/208/15 Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den Bürgermeister gem. § 82 Abs. 4 der  1

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Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) für den Jahresabschluss 2013 zu entlasten.

Firma Lehrmittelvertrieb Baerwolf aus Neuenhagen zu vergeben.

Beschluss 05/17/209/15 Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die bisher vom Bauhof genutzte Fläche zu beräumen, um eine effektive Schulerweiterung auf diesem Grundstück zu ermöglichen. Die Planung, Umsetzung und die Schaffung von Baufreiheit auf dem Grundstück Mittelstraße OT Petershagen, müssen am 15.08.2017 abgeschlossen sein. Für die Umsetzung sind Haushaltsmittel von rund 800 000€ in das Haushaltsjahr 2016 einzustellen.

Beschluss 05/17/212/15 Die Gemeindevertretung beschließt, den Zuschlag für das Los KH 32/15 LOS 5 Dacharbeiten zur Erweiterung des Grundschulcampus Eggersdorf an die Fachfirma Bedachung GmbH, Schulze und Comp., Welsauer Weg 11, 04680 Torgau zu erteilen.

Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf am 17.12.2015 - Nicht öffentlicher Teil Beschluss 05/17/210/15 Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag zur Klassenraumausstattung (Los 1) des mobilen Schulersatzbaus der Grundschule Am Dorfanger an die Firma Lehrmittelvertrieb Baerwolf aus Neuenhagen zu vergeben. Beschluss 05/17/211/15 Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag zur Ausstattung der Horträume (Los 2) des mobilen Schulersatzbaus der Grundschule Am Dorfanger an die

Beschluss 05/17/213/15 Die Gemeindevertretung beschließt, den Zuschlag für das Los KH 35/15 LOS 8 Elektroarbeiten zur Erweiterung des Grundschulcampus Eggersdorf an die Fachfirma S & T GmbH, Lindenstraße 11, in 15108 Berkenbrück zu erteilen. Beschluss 05/17/214/15 Die Gemeindevertretung beschließt, den Zuschlag für das Los KH 36/15 09- Heizung/Lüftung und Sanitärarbeiten zur Erweiterung des Grundschulcampus Eggersdorf an die Fachfirma K. und G. Sprenger, Prötzeler Chaussee 14, in 15344 Strausberg zu erteilen. Beschluss 05/17/215/15 Die Gemeindevertretung beschließt, den Zuschlag für das Los KH 34/15 LOS 5 Putzarbeiten zur Erweiterung des Grundschulcampus Eggersdorf an die Fachfirma Stradower Bau GmbH, Stradower Dorfstraße 36, in 03226 Vetschau zu erteilen.

Erste Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 23.04.2015 - Erste BaumschutzsatzungsÄnderungssatzung Artikel 1 Änderung der Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 23.04.2015 Die Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 23.04.2015 (Amtsblatt 5/2015 S. 5) wird wie folgt geändert: § 1 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Vom Geltungsbereich der Satzung sind ausgenommen: a) Waldflächen in Sinne des § 2 Waldgesetz des Landes Brandenburg, 

610-1

b) Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Absatz 1 Bundeskleingartengesetz, c) Bäume auf Flächen von Gartenbaubetrieben im Sinne der Baum­nutzungsverordnung, die den Zwecken des Betriebes dienen und d) Wohngrundstücke bis zu 2 Wohneinheiten.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Petershagen/Eggersdorf, den 18. Dezember 2015 gez. Olaf Borchardt Bürgermeister

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF vom 30.12.2015/JAHRGANG 27 Sechste Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 - Sechste Kindertagesstätten-Gebührensatzung-Änderungssatzung vom 19. November 2015 Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung der Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32), der §§ 1, 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32) und des § 17 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2004 (GVBl. I S. 384), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.04.2014 (GVBl. I Nr. 19), hat die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf in ihrer Sitzung vom 19.11.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf (Kindertagesstätten- Gebührensatzung) vom 13. Juli 2006 beschlossen:

NR. 01/2016

410-6

1. § 11a Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „(2) Die Festsetzung von Jahresgebühren für Betreuungszeiträume ab dem 01.09.2013 bis einschließlich 31.12.2015 erfolgt auf Grundlage der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 in der Form der 4. Änderungssatzung vom 21. November 2013.“ 2. In § 11a wird folgender Abs. 3 hinzugefügt: „(3) Die Festsetzung von Jahresgebühren für Betreuungszeiträume ab dem 01.01.2016 erfolgt auf Grundlage der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 in der Form dieser 6. Änderungssatzung.“ 3. Die Anlage zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 wird wie in der Anlage zu dieser Satzung dargestellt, neu gefasst.

Artikel 1 Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2009 (Amtsblatt 9/2006 S. 5), zuletzt geändert durch die Fünfte Kindertagesstätten-Gebührensatzung-Änderungssatzung vom 16. Juli 2015 (Amtsblatt 9/2015 S. 2) wird wie folgt geändert:

Petershagen/Eggersdorf, den 14.12.2015

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

gez. Olaf Borchardt Bürgermeister



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NR. 01/2016

Anlage zur Sechsten Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 Gebührentafel Tabelle 1 Betreuungsform: Krippe (Betreuungszeit 6h)

Zeile

monatliches (Netto-) Einkommen [€]

Spalte A

Spalte B

Spalte C

Spalte D

ein unterhaltsberechtigtes Kind

zwei unterhaltsberechtigte Kinder

drei unterhaltsberechtigte Kinder

vier und mehr unterhaltsberechtigte Kinder

Gebühr [€]

Gebühr [€]

Gebühr [€]

Gebühr [€]

1

bis 1000

19,40

11,64

7,76

5,82

2

1500

47,85

28,71

19,14

14,36

3

2000

83,42

50,05

33,37

25,03

4

2500

126,10

75,66

50,44

37,83

5

3000

175,89

105,53

70,36

52,77

6

3500

232,80

139,68

93,12

69,84

Tabelle 2 Betreuungsform: Kindergarten (Betreuungszeit 6h)

Zeile

monatliches (Netto-) Einkommen [€]

Spalte A

Spalte B

Spalte C

Spalte D

ein unterhaltsberechtigtes Kind

zwei unterhaltsberechtigte Kinder

drei unterhaltsberechtigte Kinder

vier und mehr unterhaltsberechtigte Kinder

Gebühr [€]

Gebühr [€]

Gebühr [€]

Gebühr [€]

1

bis 1000

19,40

11,64

7,76

5,82

2

1500

42,36

25,42

16,94

12,71

3

2000

69,84

41,90

27,94

20,95

4

2500

101,85

61,11

40,74

30,56

5

3000

138,39

83,03

55,36

41,52

6

3500

179,45

107,67

71,78

53,84

Tabelle 3 Betreuungsform: Hort (Betreuungszeit 4h)

Zeile

monatliches (Netto-) Einkommen [€]

Spalte A

Spalte B

Spalte C

Spalte D

ein unterhaltsberechtigtes Kind

zwei unterhaltsberechtigte Kinder

drei unterhaltsberechtigte Kinder

vier und mehr unterhaltsberechtigte Kinder

Gebühr [€]

Gebühr [€]

Gebühr [€]

Gebühr [€]

1

bis 1000

13,58

8,15

5,43

4,07

2

1500

27,62

16,57

11,05

8,28

3

2000

42,49

25,49

16,99

12,75

4

2500

58,20

34,92

23,28

17,46

5

3000

74,76

44,85

29,90

22,43

6

3500

92,15

55,29

36,86

27,65

Hinweis Das nach § 17 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg erforderliche Einvernehmen des örtlichen Trägers der Jugendhilfe (Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt) wurde hinsichtlich der Sechsten Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. Juli 2006 durch 

Bescheid des Landkreises Märkisch-Oderland vom 09.12.2015 (Az. 51.38.02) hergestellt. Petershagen/Eggersdorf, den 14.12.2015 gez. Olaf Borchardt Bürgermeister

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF vom 30.12.2015/JAHRGANG 27 Aufstellung des Bebauungsplanes „Einzelhandelszentrum Lessingstraße“, OT Petershagen / Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf im Bereich Lessingstraße · Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan „Einzelhandelszentrum Lessingstraße“ im Ortsteil Petershagen aufzustellen. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf im betroffenen Bereich geändert werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1291,1292, 1319, 1931 und 1932 (Teilfläche) der Flur 2 der Gemarkung Petershagen. Er wird begrenzt im Norden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 1931 und 1932 sowie deren nordöstlicher Verlängerung auf dem Flurstück 1932, im Osten durch eine Linie, die ca. 232,5 m östlich der Lessingstraße und parallel zu dieser verläuft, im Süden durch die Flurstücke 1648, 1651, 533, 537, 538, 539, 540, 541 und im Westen durch die Lessingstraße (s. Abbildung). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung und Standortsicherung eines integrierten Einzelhandelszentrums am Standort Lessingstraße und für die Umsiedlung des Reichelt-Marktes (Edeka) von der Hermannstraße in die Lessingstraße geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

NR. 01/2016

Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung finden statt: ·

Informationsveranstaltung am 19. Januar 2016 um19.00 Uhr in der Aula der FAW-Schule, Eggersdorfer Straße 91 (Eingang Elbestraße)

·

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen und des Vorentwurfs des Bebauungsplanes in der Zeit vom 18. Januar bis einschließlich 29. Januar 2016 im Bauamt der Gemeindeverwaltung (Ortsteil Eggersdorf, Am Markt 8, Zimmer 107) während der Dienststunden. Die Dienststunden sind: montags, mittwochs, donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Petershagen/Eggersdorf, den 17. Dezember 2015

Olaf Borchardt Bürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Einzelhandelszentrum Lessingstraße“



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NR. 01/2016

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF vom 30.12.2015/JAHRGANG 27

NR. 01/2016



AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF vom 30.12.2015/JAHRGANG 27

NR. 01/2016

Impressum: Herausgeber: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bürgermeister. 15345 Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8 Satz und Druck: TASTOMAT GmbH, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Landhausstraße, Gewerbepark 5 Auflage: 6.900 Stück Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt ist kostenlos in den Rathäusern der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Rathausstraße 9 und Am Markt 8) erhältlich.