Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014 Seminarprogramm

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Author: Annika Lorentz
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Arbeit und Leben DGB/VHS NW

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014 Seminarprogramm

Arbeit und Leben DGB/VHS NW

Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße 20 · 40215 Düsseldorf Tel.: 02 11 938 00 -17 / -18 Fax: 02 11 938 00 27 E-Mail: [email protected] · Internet: www.aulnrw.de

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Schwerbehindertenvertretungswahlen 2014 haben schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen die Chance, ihre Interessenvertretungen für die kommenden vier Jahre zu wählen. Amtierende Schwerbehindertenvertretungen können Bilanz ziehen, sich für die Wiederwahl positionieren und eigene Schwerpunkte setzen. Zum ersten Mal spielen in einem Koalitionsvertrag die Schwerbehindertenvertretungen eine Rolle: „Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen.” Damit wendet sich die Große Koalition von der neoliberalen Einschätzung ab. Noch 2012 sah die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage die Schwerbehindertenvertretung nur als historische Last an. Das ist jetzt anders. Die Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen müssen durch eine hohe Wahlbeteiligung zeigen, dass die wahlberechtigten Beschäftigten, ob schwerbehindert oder gleichgestellt, das Versprechen der neuen Koalition beim Wort nehmen wollen. Für volle Teilhabe der Beschäftigten mit Behinderungen werden starke Interessenvertretungen und fachkundige Vertrauenspersonen gebraucht: Macht alle mit! Stellt Euch für Kandidaturen zur Verfügung! Und vor allem: Wählt! Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D.

Wir legen mit diesem Programm ein qualifiziertes Angebot rund um die Schwerbehindertenvertretungswahlen vor. Schwerpunkte des Programms sind Wahlvorstandsseminare. Seminare und Beratung zu allen Themen, die zur Vorbereitung und erfolgreichen Durchführung der Wahlen erforderlich sind, ergänzen das Programm. Dazu gehört unter anderem eine überzeugende Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb. Damit Schwerbehindertenvertretungen ihren neuen Herausforderungen gerecht werden, kann professionelle Unterstützung hilfreich sein. Hierzu bieten wir Coaching an, mit dem wir vor und nach der Wahl professionell beraten und begleiten. In Kooperation mit dem LAK Behindertenpolitik ver.di NRW führen wir einen Schnuppertag durch. Er richtet sich an alle, die sich für die anspruchsvolle und wichtige Arbeit als Schwerbehindertenvertretung interessieren und informiert über die Möglichkeiten und Aufgaben dieses Ehrenamtes. Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an unseren Seminaren sind § 96 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertretungen, § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte und § 42 Abs. 5 LPVG NRW bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte. Wir laden herzlich zur Teilnahme ein! Günter Schneider Landesgeschäftsführer und Pädagogischer Leiter

Gerda Krug Bildungsreferentin

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Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014

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Öffentlichkeitsarbeit vor der Schwerbehindertenvertretungswahl

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Mit einer guten Strategie kann die Schwerbehindertenvertretung zur Wahl animieren. Es geht darum, dass die Schwerbehindertenvertretung die Beschäftigten im Betrieb von ihrer Arbeit, ihren Leistungen und ihren strategischen Zielen überzeugt. Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit und die dadurch erreichte Wahrnehmung der Schwerbehindertenvertretung von allen schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Unternehmen ist eine wichtige Aufgabe vor den anstehenden Wahlen im Herbst 2014. Wie stellt sich die Schwerbehindertenvertretung hier auf? Wie sieht eine effektive Öffentlichkeitsarbeit vor der Wahl aus? Diese Fragen sollen im Seminar – auch mit praktischen Übungen – beantwortet werden. Seminarinhalte ❚ Die erfolgreiche Außendarstellung der Schwerbehindertenvertretung ❚ Kampagnen im Vorfeld der Wahl ❚ Die letzte Schwerbehindertenversammlung vor der Wahl ❚ Kreative Mittel der Öffentlichkeitsarbeit vor der Wahl ❚ Wie lässt sich die Wahlbeteiligung erhöhen? ❚ Was ist erlaubt und welche Grenzen der Wahlwerbung sind einzuhalten?

Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA)

„Schwerbehindertenvertretung – eine Aufgabe für mich?“

Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V.

Von Oktober bis November 2014 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt. Dieses Amt beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben, die bewältigt werden müssen. Die Schwerbehindertenvertretung gestaltet mit, mischt sich ein und trägt dazu bei, dass Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und gesichert werden. Wir bieten diesen Schnuppertag gemeinsam mit dem LAK Behindertenpolitik ver.di NRW an. Er richtet sich an alle, die mit dem Gedanken spielen, Schwerbehindertenvertretung zu werden und informiert rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.

Seminardaten 03.06. – 05.06.2014 Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J-40603-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 440,00 EUR

Ein „Schnuppertag“ für alle, die sich für die anspruchsvolle Herausforderung als Schwerbehindertenvertretung interessieren

Wir wollen einen Überblick geben über: ❚ Chancen und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung ❚ Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung ❚ Die besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ❚ Praktische Arbeit und erste Schritte nach der Wahl ❚ Möglichkeit des Austausches mit anderen Schwerbehindertenvertretungen Die Teilnahme ist kostenfrei und möglich nach § 96 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW, § 46 Abs. 6 BPersVG und nach AWbG NRW.

Seminardaten 26.06.2014 ver.di Landesbezirk, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf Seminarnummer: SB-LAG-J-40626-1

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Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014

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Die letzte Schwerbehindertenversammlung vor der Wahl

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Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Wahlvorstandsseminare

Die letzte Schwerbehindertenversammlung in der laufenden Amtszeit kann von großer Bedeutung für den Ausgang der Wahl sein. Es gilt, die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in der vergangenen Wahlperiode eindrucksvoll vorzustellen. Es besteht die Möglichkeit, sich inhaltlich und persönlich zu präsentieren. Wir wollen in diesem Seminar Schwerbehindertenvertretungen das für eine attraktive und überzeugende letzte Schwerbehindertenversammlung vor der Wahl erforderliche Wissen an die Hand geben. Dazu gehören sowohl praktische Tipps und Anregungen für die Durchführung als auch das Erproben einer wirkungsvollen Rede. Seminarinhalte ❚ Strategische Ziele für die Versammlung ❚ Organisatorische Vorbereitung der Versammlung ❚ Themenschwerpunkte und mögliche Referentinnen und Referenten ❚ Rolle des Arbeitgebers ❚ Darstellung der Erfolge und Arbeitsschwerpunkte ❚ Eckdaten einer wirkungsvollen Rede ❚ Techniken zur spannenden Präsentation des Tätigkeitsbereichs ❚ Tipps für Visualisierungen ❚ Einsatz von Medien ❚ Möglichkeiten der kreativen Beteiligung der Belegschaft ❚ Mobilisierung der schwerbehinderten Beschäftigten zur Wahl ❚ Praktische Übungen

Referentinnen Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Seminardaten 11.08. – 13.08.2014 Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J-40811-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 440,00 EUR

In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2014 finden die nächsten regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Zur Unterstützung und Vorbereitung der Wahlvorstände führen wir Wahlvorstandsseminare durch. In diesen Seminaren vermitteln wir Kenntnisse, die die Mitglieder des Wahlvorstands in die Lage versetzen, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Seminarinhalte ❚ Bestellung eines Wahlvorstands ❚ Rechtsstellung und allgemeine Aufgaben der Wahlvorstandsmitglieder ❚ Erstellung der Wählerlisten ❚ Notwendiger Inhalt der Wahlausschreibung ❚ Fristenwahrung, Einleitung der Wahl ❚ Umgang mit Wahlvorschlägen ❚ Wahlgang und Stimmabgabe ❚ Vereinfachtes/schriftliches Wahlverfahren ❚ Feststellung der Wahlergebnisse ❚ Anfechtung der SBV-Wahl ❚ Wahlschutz und Wahlkosten ❚ Wahl des GSBV und KSBV Die Kosten des Seminars sind nach § 96 Abs. 4 SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Insbesondere bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften durch den Besuch eines Seminars erforderlich ist. Den entsprechenden Beschluss für die Teilnahme am Seminar muss der Wahlvorstand nach seiner Konstituierung fassen. Falls in einem Betrieb dieser Beschluss vom Betriebs-/Personalrat gefasst wird,vergessen Sie bitte nicht, diesen Betriebs-/ Personalratsbeschluss durch einen entsprechenden Beschluss des Wahlvorstandes zu bestätigen!

Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Seminardaten 26.05. – 27.05.2014 Oberhausen, Hotel TRYP CentrO Oberhausen SB-LAG-J-40526-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 290,00 EUR 02.09. – 03.09.2014 Bochum, Park Inn Hotel SB-LAG-J-40902-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 295,00 EUR

16.09. – 17.09.2014 Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City SB-LAG-J-40916-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 290,00 EUR

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014

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Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Chancen und Möglichkeiten Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Seminarinhalte ❚ Der Aufbau des SGB IX ❚ Der Behindertenbegriff, § 2 SGB IX ❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe ❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, §§ 95, 96 SGB IX ❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ❚ Leistungen zur Integration ❚ Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Integrationsvereinbarungen, § 83 SGB ❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung ❚ Widerspruch/Klage/Änderungsantrag ❚ Gleichstellungsverfahren ❚ Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers ❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit ❚ Die Schwerbehindertenversammlung ❚ Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat ❚ Zeitmanagement der Schwerbehindertenvertretung

Referentinnen und Referent Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Seminardaten 24.11. – 28.11.2014 Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J-41124-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 660,00 EUR 09.02. – 13.02.2015 Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J-50209-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 660,00 EUR 13.04. – 17.04.2015 Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J-50413-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 660,00 EUR

Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten Schwarz auf Weiß müssen auch Schwerbehindertenvertretungen nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit vieles zu Papier bringen. Sei es eine bloße Notiz, ein Aktenvermerk, ein Gesprächsprotokoll, ein Antrag oder Anschreiben an den Arbeitgeber, den Betriebs-/Personalrat oder an Behörden und Dienstleister unterschiedlichster Art. Für Anträge gibt es oft Vordrucke, aber viele Sachverhalte müssen gesondert formuliert, verständlich dargestellt, aufgearbeitet, festgehalten und verwaltet werden. Wie organisiere ich mich und meine Arbeit? Wie helfe ich mir zunächst mit Notizen, Protokollen und Aktenvermerken und formuliere dann rechtssichere Schreiben an den Arbeitgeber? Seminarinhalte Persönliche Rechte für die Arbeit erkennen, einfordern und durchsetzen ❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B. ❙ ich eine Freistellung durchsetzen möchte ❙ ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen möchte ❙ der Betrieb die erforderlichen Kosten für meine Tätigkeit (Büro, Literatur usw.) nicht tragen will ❙ ich an der Ausübung des Amtes gehindert werde … Beteiligungen und Befugnisse zur Amtsausübung klären ❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B. ❙ ich eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen durchführen will ❙ etwas auf die Tagesordnung in die Sitzung des BR/PR gesetzt werden soll ❙ ich an Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen teilnehmen möchte … Ordnung ist das halbe Leben – Erstellung einer Aktenordnung/eines Ablagesystems

Referenten Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Seminardaten 11.03. – 13.03.2015 Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz SB-LAG-J-50311-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 410,00 EUR

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Fax: 02 11 / 938 00 - 27 10

Anmeldung

Coaching für Schwerbehindertenvertretungen

(per Post oder Fax)

Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.V. Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf Ich melde mich zum folgenden Seminar verbindlich an.

Coaching ist die professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung. Für die wiedergewählte Schwerbehindertenvertretung bedeutet die Wahl auch ein Feedback auf die geleistete Arbeit. Gleichzeitig geht die neue gewählte Schwerbehindertenvertretung mit einem Vertrauensvorschuss der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb an den Start. Schwerbehindertenvertretungen sollten in Anspruch nehmen, was in vielen Unternehmen für die Führungskräfte gängige Praxis ist: Coaching und professionelle Begleitung. Die Schwerbehindertenvertretung kann sich durch Coaching zur Vorbereitung auf die Wahl professionell unterstützen und begleiten lassen. Persönliche Stärken werden herausgearbeitet und weiterentwickelt, damit sie für die Schwerbehindertenvertretungsarbeit und hier besonders zur Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung effektiv genutzt werden können.

Seminartitel/Nr. : .................................................................................................................. ............................................................................................................................................

Name, Vorname: ................................................................................................................... Funktion: ............................................................................................................................. Straße: ................................................................................................................................. PLZ/Ort: ............................................................................................................................... Betriebsanschrift: Name: .................................................................................................................................. Straße: ................................................................................................................................. PLZ/Ort: ............................................................................................................................... Telefon: ................................................................................................................................

„Die Schwerbehindertenvertretungen sind wichtige Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen. Sie sichern die Rechte von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz. Und das ist gut so!“ Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin

E-Mail: ................................................................................................................................. Rechnungsanschrift falls nicht identisch mit Firmenanschrift: ............................................................................................................................................ ............................................................................................................................................ Kostenstelle/Bestellnummer: .................................................................................................. Teilnahme nach

❑ § 37 Abs. 6 BetrVG ❑ § 42 Abs. 5 LPVG NRW (bitte ankreuzen)

❑ § 96 Abs. 4 ❑ § 46 Abs. 6 BPersVG