der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 18 Samstag, den 2. Mai 2015 Nummer 4

AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Jahrgang 18 Samstag, den 2. Mai 2015 Nächster Redaktionsschluss: 19.05.20...
Author: Beate Thomas
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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft

„Riechheimer Berg“ Jahrgang 18

Samstag, den 2. Mai 2015

Nächster Redaktionsschluss: 19.05.2015

Nummer 4 Nächster Erscheinungstermin: 30.05.2015

Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und ihrer Mitgliedsgemeinden finden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de

RegionalnachRichten füR alle einwohneR im gebiet deR VeRwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Telefon : 036200 / 624 - 0 Fax: 036200 / 624-44 Telefon Kasse 036200 / 62422 und 62423 Am Freitag, dem 15.05.2015 bleibt die Verwaltung geschlossen.

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di. Do. Telefon-Nr. und Fax-Nr.:

16.00 - 18.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 036200 / 64205

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon:

geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 03629 / 668833

Info – Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterin/des Leiters der Kindertageseinrichtungen Frau Körner in der Verwaltung der VG „Riechheimer Berg“ in Kirchheim: Dienstag von 9:00 Uhr – 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben „Im Wiesengrund“ 06.05.2015

16:00 - 17:00 Uhr Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“ 13.05.2015 16:00 - 17:00 Uhr Kita Wüllersleben „Pfiffikus“ 21.05.2015

16:00 - 17:00 Uhr

Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“ 27.05.2015

16:00 - 17:00 Uhr

Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“ 28.05.2015 16:00 - 17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel. 036200/62441 Kita Kirchheim „Zwergenland“ Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita „Zwergenland“: jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

www.vg-riechheimer-berg.de

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 4/2015

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab.

44.600,00 Euro

§2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

mitteilungen Beteiligung zum Entwurf „Radverkehrskonzept Ilm-Kreis“ Im Auftrag des Ilm-Kreises möchten wir Sie über den durch den Ilm-Kreis veranlassten Entwurf eines Radverkehrskonzeptes und die Möglichkeiten der Einsichtnahme und Beteiligung informieren. Inhalt ist die Vervollständigung der vorhandenen Radwege zu einem optimalen Radwegenetz im Hinblick auf touristischen und Alltagsradverkehr mit einem Planungshorizont von ca. 20 Jahren. Dabei wurde versucht, für neue Radverbindungen wenn möglich vorhandene Infrastruktur zu nutzen, da die Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinde und Städte begrenzt sind. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für einen breit angelegten Diskussionsprozess. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände, Landwirtschaft, Forst usw. – Sie alle möchte der Ilm-Kreis auffordern, Ihre Meinung, Ihre Hinweise und Vorschläge zukommen zu lassen. Im Ergebnis soll ein überarbeitetes Radverkehrskonzept entstehen, welches dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt wird und dann dem Landkreis und den planenden Gemeinden in den nächsten 20 Jahren als Grundlage dient, um den Radverkehr im Ilm-Kreis langfristig zu stärken und zukunftsweisend auszubauen. Die Unterlagen zum Entwurf des Radverkehrskonzeptes können unter www.ilm-kreis/rvk abgerufen werden und liegen in der Zeit vom 11.05.2015 – 10.07.2015 sowohl im Landratsamt des IlmKreises als auch in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ öffentlich zur Einsichtnahme aus. Am 10.07.2015 endet die Frist zur Abgabe von Hinweisen und Anregungen, die entweder direkt an das Landratsamt des IlmKreises oder aber auch an die VG „Riechheimer Berg“ gehen können.

§ 4 1) §5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000,00 Euro festgesetzt. nicht belegt

§7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 30.03.2015 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Alkersleben für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom 04.05.2015 bis 19.05.2015 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Alkersleben für das Jahr 2015 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Alkersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Alkersleben, den 01.04.2015 Gemeinde Alkersleben gez. Günther Hülle Bürgermeister

bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Alkersleben (Landkreis Ilm–Kreis) vom 01.04.2015 für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Alkersleben folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 256.200,00 Euro

§6

(Siegel)

1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 450 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 48/2011 vom 22.09.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Alkersleben vom 20.10.2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 11/2011 vom 26.11.2011)

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben vom 16.04.2015 Beschluss Nr.: 34 / 2015 Beschluss-Tag: 16.04.2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift Sitzung vom 12.03.2015 öffentlicher Teil Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 12.03.2015 – öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss Nr.: 35 / 2015 Beschluss-Tag: 16.04.2015 Beschlussgegenstand: Abwägungs- und Satzungsbeschluss ‚Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Ettischlebener Weg 114, 99310 Bösleben‘ Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben billigt die Behandlung und Abwägung und beschließt den Entwurf zur Satzung vom 19.01.2015.

mitteilungen Jagdgenossenschaft Bösleben-Wüllersleben Einladung Die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Bösleben-Wüllersleben findet am Freitag, dem 15.05.2015 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus im Ortsteil Wüllersleben statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht der Jagdpächter 6. Diskussion zu den Berichten (Wahl 2016) 7. Entlastung des Vorstandes 8. Entlastung des Kassierers 9. Beschlussfassung (Verwendung der Jagdpacht) 10. Schlusswort des Vorsitzenden 11. Gemütliches Beisammensein Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Alle Mitglieder mit Partner sind hierzu herzlich eingeladen. Vorstand der Jagdgenossenschaft

Mitteilung über Änderungen des Versorgungsdrucks in Bösleben nach § 14 Abs. 2 der Wasserbenutzungssatzung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung mit Umstellung der Trinkwasserversorgung von Bösleben auf den Ausgleichsbehälter der Versorgungsgruppe Witzleben ab Ende August 2015 Der Versorgungsdruck von Bösleben ist über den Hochbehälter (HB) Bösleben der Gruppenwasserversorgung Witzleben, die über das Wasserwerk (WW) Dörnfeld versorgt wird, bestimmt.

Nr. 4/2015

Zur Verbesserung der Druckverhältnisse von Bösleben ist eine direkte Anbindung von Bösleben an die Gruppenwasserversorgung Witzleben über deren Ausgleichsbehälter in Wüllersleben geplant. Hierzu werden die Erneuerung der Zubringerleitung von der Versorgungsgruppe Witzleben bis zum Ortsnetz Bösleben sowie der Neubau eines Druckminderschachtes für Bösleben erforderlich. Der HB Bösleben wird dann außer Betrieb genommen. Über den Druckminderschacht wird das Druckniveau auf einen statischen Versorgungsdruck von ca. 393 müHN für Bösleben reduziert. Damit erhöht sich gegenüber dem alten Hochbehälter der Versorgungsdruck um ca. 1,5 bar. In Bösleben liegt sodann ein statischer Versorgungsdruck in Abhängigkeit der topographischen Lage von 3,0 bar bis 4,4 bar an. Der dynamische Versorgungsdruck liegt zwischen 2,5 bar bis 4,4 bar. Nach geplantem Bauablauf ist die Umstellung des Versorgungsdrucks mit Fertigstellung der Maßnahmen ab Ende August 2015 vorgesehen. Zukünftig ist auch in Kompensation der HB Bösleben sowie Wüllersleben die Erweiterung des Ausgleichsbehälters Wüllersleben beabsichtigt. Die Umstellung der Trinkwasserversorgung erfolgt für die Abnehmer ohne Lieferunterbrechungen. Im Zuge der Umstellungsmaßnahmen ist im August 2015 jedoch mit geringfügigen Druckschwankungen zu rechnen. In der Anfangsphase können Trübungen des Trinkwassers auftreten. Die Trinkwasserqualität ist hierdurch nicht beeinträchtigt. In Vorbereitung der Erhöhung des Versorgungsdrucks in Bösleben empfehlen wir, zur Vermeidung eventueller Schäden eine Überprüfung Ihrer Trinkwasserinstallationsanlagen gemäß den Anforderungen nach DIN 1988 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen - durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen des Zweckverbandes vornehmen zu lassen. Die Anlagen sind den geänderten Druckverhältnissen anzupassen (z. B. Druckregler, Sicherheitsventile, Schlauchverbinder, Schlauchschellen usw.). Wir bitten unsere Abnehmer um Beachtung und um Verständnis. Für Rückfragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereiches Wasser unter der Rufnummer 03628 609-3 während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 06:45 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:45 Uhr sowie freitags von 06:45 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr) gern zur Verfügung. Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeiten unter der Rufnummer 0170 2779691 zu erreichen. Arnstadt, April 2015 Die Werkleitung

mitteilungen Waldgenossenschaft „Fernholz“ Elleben Einladung zur Waldbegehung Am Sonntag, den 10.05.2015 führt die Waldgenossenschaft „Fernholz“ Elleben eine Waldbegehung durch. Hierzu sind alle Mitglieder und interessierte Mitbürger recht herzlich eingeladen. Der Vorstand

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 4/2015

9 Grit Penzler 10 André Kose 11 Lutz Müller 12 Rainer Karmrodt 13 Marlis Hülle 14 Ralf Lamprecht 15 Klaus Rohr zusammen

Mitteilungen Jagdgenossenschaft Elxleben

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Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber: Hans-Jürgen Langer (FWG) gez. Heike Kreft Wahlleiterin Gemeinde Kirchheim

Bekanntmachung der Beschlüsse Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Elxleben hat in ihrer Sitzung am 10. April 2015 folgende Beschlüsse gefasst: • Dem Vorstand wird für das Jagdjahr 2014/2015 Entlastung erteilt. • Es erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Elxleben aus dem Jagdjahr 2014/2015 an die Jagdgenossen. Dieser wird in voller Höhe den Rücklagen zugeführt. • Der Haushaltsplan 2015/2016 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Dieser beinhaltet eine Spende in Höhe von 200,- Euro an den Feuerwehrverein Elxleben e. V. zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr Elxleben . Manfred Börner Jagdvorsteher

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen vom 16.04.2015

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kirchheim Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses Bürgermeisterwahl 26.04.2015 Gemeinde Kirchheim Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2015 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet - Gemeinde Kirchheim - ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis: Wahlberechtigte insgesamt ................................................. 1002 Zahl der Wähler ..................................................................... 388 Ungültige Stimmabgaben ........................................................ 34 Gültige Stimmabgaben .......................................................... 354 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Lfd. Vor- und Nachnamen der Personen und des Nr. Bewerbers in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl 1 2 3 4 5 6 7 8

Hans-Jürgen Langer (Freie Wählergemeinschaft (FWG)) René Kose Heiko Stuchlik Markus Kottmann Karsten Behlau Martin Schmidt Matthias Widder Anita Widder

Stimmen

Beschluss- Nr.: 19 / 2015 Beschluss-Tag: 16.04.2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift der gemeinsamen Sitzung mit der Gemeinde Alkersleben vom 08.01.2015 Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die gemeinsame Niederschrift mit der Gemeinde Alkersleben der Sitzung vom 08.01.2015 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss- Nr.: 20 / 2015 Beschluss-Tag: 16.04.2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2015 Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2015 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss- Nr.: 21 / 2015 Beschluss-Tag: 16.04.2015 Beschlussgegenstand: Vergabe eines Auftrages zur Lieferung eines Rasentraktor für den Bauhof der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershauen beschließt die Vergabe der Leistungen zur Lieferung eines Rasentraktors für den Bauhof der Gemeinde an den wirtschaftlichsten Bieter: Kolodziej Gartengeräteservice Kirchgasse 20 99310 Osthausen. Die Auftragssumme beträgt: 3.894,57 €

Mitteilungen Jagdgenossenschaft Osthausen

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Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Osthausen vom 9.04.2015 1/2015 Vorstand und Kassenführung werden für das Jagdjahr 2014 bis 2015 entlastet. 2/2015

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Der Jagdpachterlös für das JJ 2014 bis 2015 wird zu 90 % ausgezahlt. Verrechnungsschecks sind nach tel. Absprache beim Jagdvorsteher Klaus Kolodziej Osthausen, Tel. 036200 65648 erhältlich. Ansprüche auf Auszahlung der Jagdpacht erlöschen lt. Satzung 6 Monate nach Veröffentlichung der Beschlüsse. Bei Eigentumsänderung ist dies durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen! April 2015 Vorstand der Jagdgenossenschaft Osthausen Klaus Kolodziej

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Festsetzung über die Erhebung von privatrechlichten Entgelten in der Gemeinde Rockhausen

Beschlussgegenstand: 2. Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Rockhausen Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Rockhausen, in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 21.04.2015 Beschluss-Nr.: 21 / 2015 Beschlussgegenstand: Festsetzung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten in der Gemeinde Rockhausen für die Nutzung von Kommunaltechnik Der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen beschließt die Festsetzung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte der Gemeinde Rockhausen für die Nutzung von Kommunaltechnik, gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Tag: 21.04.2015 Beschluss-Nr.: 22 / 2015 Beschlussgegenstand: Lieferung und Montage einer Flachdach-Garage Rockhausen „Lieferung und Montage einer Flachdach-Garage“ an den Bieter: Firma Stiede, An der Dorfstr. 7c, 99334 Elleben. Die Auftragssumme beträgt: 7.049,56 € .

Mitteilungen Jagdgenossenschaft Rockhausen

für die Nutzung von Kommunaltechnik Kommunaltechnik Kosten pro angefangene Stunde Kommunalfahrzeug Traktor 25,00 € Diese Festsetzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Rockhausen, den 21.04.2015 gez. Uwe Zschetzsche Bürgermeister

Nr. 4/2015

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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Rockhausen vom 21.04.2015 Beschluss-Tag: 21.04.2015 Beschluss-Nr.: 17 / 2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift vom 16.02.2015 Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2015 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 21.04.2015 Beschluss-Nr.: 18 / 2015 Beschlussgegenstand: Vergabe der ingenieurtechnischen Leistungen zur Realisierung der Baumaßnahme „Gestaltung Festplatz Rockhausen“ Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die ingenieurtechnischen Leistungen zur Vorbereitung und Realisierung der Baumaßnahmen zur Gestaltung des ehemaligen Schulhofes Rockhausen an das Planungsbüro SchumacherLohmühlenweg 18a99310 Arnstadt zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 9.067,94 €. Die im Fall einer Realisierung zur Deckung des Bauvorhabens überplanmäßigen finanziellen Mittel in Höhe von gegenwärtig 2.000,00 € werden durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bereitgestellt. Beschluss-Tag: 21.04.2015 Beschluss-Nr.: 19 / 2015 Beschlussgegenstand: Gestaltung Festplatz Rockhausen Kirchgasse Rockhausen „Gestaltung Festplatz Rockhausen“ an den Bieter: M & H Bau GmbH Killenberg, August-Rost-Str. 3, 99310 Arnstadt. Die Auftragssumme beträgt: 38.681,77 € . Beschluss-Tag: 21.04.2015 Beschluss-Nr.: 20 / 2015

Die Jagdgenossenschaft Rockhausen lädt alle Mitglieder zu der am Mittwoch, dem 13.05.2015, um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Rockhausen stattfindenden nicht öffentlichen Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Kassenbericht und Revisionsbericht 2014 3. Sonstiges Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Waldgenossenschaft Rockhausen Die Waldgenossenschaft Rockhausen lädt alle Mitglieder zu der am Mittwoch, dem 13.05.2015, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Rockhausen stattfindenen nicht öffentlichen Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Kassenbericht und Revisionsbericht 2014 3. Sonstiges Vorsitzender der Waldgenossenschaft Michael Wambutt

Bekanntmachungen von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Witzleben (Landkreis Ilm-Kreis) vom 10.04.2015 für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Witzleben folgende Haushaltssatzung:

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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§1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 625.500,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 288.200,00 Euro ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. § 4 1) §5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 Euro festgesetzt. §6 nicht belegt §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 08.04.2015 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom 04.05.2015 bis 19.05.2015 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2015 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Witzleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Witzleben Witzleben, den 10.04.2015 gez. Uwe Leuthardt Bürgermeister

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- nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 96/2012 vom 29.11.2012 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witzleben vom 13.12.2012 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 13/2012 vom 22.12.2012) 1)

Nr. 4/2015

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Witzleben vom 19.03.2015 Beschluss-Tag: 19.03.2015 Beschluss - Nr.: 17 / 2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift vom 16.12.2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2014 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 19.03.2015 Beschluss - Nr.: 18 / 2015 Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2015 Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Witzleben mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Tag: 19.03.2015 Beschluss - Nr.: 19 / 2015 Beschlussgegenstand: Finanzplan 2015 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2015 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Tag: 19.03.2015 Beschluss - Nr.: 20 / 2015 Beschlussgegenstand: Friedhofssatzung Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Witzleben für den Friedhof Achelstädt gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Tag: 19.03.2015 Beschluss - Nr.: 21 / 2015 Beschlussgegenstand: Gebührenordnung zur Friedhofssatzung Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Witzleben für den Friedhof Achelstädt gemäß beigefügter Anlage.

Mitteilungen Bekanntmachung der Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Ellichleben In seiner Sitzung am 10.04.2015 um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Quelle“ Ellichleben: Zu allen Beschlüssen wurde Einstimmigkeit erzielt: 1. Die Mitfinanzierung von Wildwarnreflektoren in Höhe von 400,00 € zur Ausstattung der ca. 100 Verkehrsleitpfosten zwischen Dienstedt und Witzleben. 2. Finanzielle Unterstützung der Jugendfeuerwehr Witzleben beim Kauf eines Zeltes für die Jugendfeuerwehr. Die Entscheidung über die Höhe wurde dem Vorstand übertragen. 3. Die Entscheidung des Vorstandes, die Auszahlung der Jagdpacht im Jahr 2014 erst über 0,5 ha-Anteil auszuzahlen, wurde nachträglich bestätigt. Auf die Anwendung des § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz wurde verwiesen. Hubert Möller Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 4/2015

Jugend

Amtliche Bekanntmachungen anderer Institutionen und Einrichtungen Mitteilungen der AWO-Jugendpflege Veröffentlichung der Bodenrichtwerte Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2014 auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORISTH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerteth.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Anschrift: Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld gez. Uwe Köhler Präsident Landesamt für Vermessung und Geoinformation Erfurt, 20. April 2015 Az.: 21.2-9425.40

Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Wohnungen zu vermieten Kirchheim Mönchsgasse 81c in 99334 Kirchheim ist eine 2-Zimmer Wohnung im 1. Obergeschoß mit ca. 62 m2, Bad mit Wanne und Fenster, Küche ab sofort zu vermieten. Kaltmiete 297,60 € zzgl. 92,40 € NK, Warmmiete 390 €, Kaution 2 Monatskaltmieten. Bösleben Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310 Bösleben steht nur noch 1 voll erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 573 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 €/m2 Riechheim Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ in Riechheim, Lindenstraße, 99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 €/m2 Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Tel.: 036200/ 62432

Schöne Osterferientage verbrachten in der zweiten Ferienwoche16 Kids aus der Verwaltungsgemeinschaft in luftiger Höhe im Ferienpark „Feuerkuppe“ bei Sondershausen. Nachdem es in der ersten Ferienwoche fast winterlich zuging, hatten wir Glück, die drei „Sommertage“ in der zweiten für unsere Aktivitäten nutzen zu können. Am ersten Nachmittag navigierten wir uns bei einer GPS- Tour durchs Objekt, was uns die gerade neu programmierte Technik nicht gerade leicht, aber trotzdem viel Spaß machte. Den Abend verbrachten wir dann auf der objekteigenen Bowlingbahn. Am nächsten Vormittag ging es in die Kletterhalle, wo neben der Kletterwand das „Bullriding“ der eigentliche Renner war. Nach dem Mittagessen gab es jede Menge Spaß beim Besuch der Sommerrodelbahn und des Affenwaldes, wo die Berberaffen und Lemuren bei strahlendem Sonnenschein beste Laune hatten und uns ihre Babys präsentierten. Der zweite Tag ging am Lagerfeuer, das direkt am Aussichtspunkt der Feuerkuppe entzündet wurde, mit zünftigem Knüppelkuchen zu Ende. Am nächsten Morgen mussten dann schon wieder die Koffer gepackt werden. Aber der Tag wurde noch intensiv genutzt. Die Fahrt ging zunächst von Straußberg nach Worbis in den Alternativen Bärenpark, wo uns 11.00 Uhr eine sehr interessante Führung erwartete. Danach verweilten wir geduldig noch weiter im Park, so dass es tatsächlich klappte, alle Bären und Wölfe, die sich auf dem weitläufigen Gelände befinden, in Aktion und bei der Fütterung beobachten zu können. Auch wenn sich dadurch die Ankunft zu Hause etwas verspätete, hat sich dieser Ausflug sehr gelohnt.

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Teilnehmen können wie immer Kinder und Jugendliche aus allen Orten der VG „Riechheimer Berg“. Mindestalter: 10 Jahre! Der Teilnehmerbeitrag für Fahrt und Eintritt in den Park beträgt 25,- €. Anmeldungen sind ab sofort telefonisch unter 0174 / 4628029 oder per mail an [email protected] möglich!

Am 28. Mai ist Weltspieltag! Unter dem Motto „Die Straße ist zum Spielen da!“ im Jahr 2015 möchte der AWO- Kreisverband Ilm-Kreis e.V. an diesem Tag in seinen verschiedenen Einrichtungen interessante Angebote unterbreiten. Da unser Kinder- und Jugendprojekt in der Verwaltungsgemeinschaft bekanntlich auch in Trägerschaft der AWO ist, beteiligen wir uns selbstverständlich gern daran.

Vorankündigung (Es folgen noch Aushänge und Flyer mit dem genauen Ablauf!) Als Ort der Veranstaltung, haben wir uns in diesem Jahr für Osthausen entschieden und werden natürlich eng mit der dortigen Grundschule und Kita zusammenarbeiten. Das Angebot gilt natürlich für alle Altersgruppen und für Kinder und Jugendliche aus allen Orten. Beginn wird 14.00 Uhr sein und verschiedene Aktionen sind geplant: Es werden entsprechend des Mottos unter anderem verschiedene Straßenspiele und feurige Rhythmen im Rahmen eines „Drumcircles“ und Rhythmusanimation mit einem echten Profi angeboten. Im Mittelpunkt soll auf jeden Fall der Spaß am gemeinsamen Spielen stehen. Also: Termin schon mal vormerken!!! Anett Grass AWO-Jugendpflege VG „Riechheimer Berg“

Tagesausflug in den

Altersjubiläen am 26.Mai 2015! An diesem Tag ist schulfrei! Wir hatten eigentlich die Absicht, den „Belantis“- Freizeitpark mit euch zu besuchen. Leider ist dieser zu diesem Termin geschlossen. Bei unserer Suche nach einer Alternative sind wir auf den Freizeitpark „Plohn“ gestoßen, der ganz sicher nicht weniger interessant und aufregend ist. Es gibt jede Menge Fahrattraktionen und Themenwelten, die genutzt werden können (Wer den Park auch noch nicht kennt, kann sich im Vorfeld ja mal im Internet informieren!). Wir werden mit einem Reisebus fahren, so dass ausreichend Plätze vorhanden sind.

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Alkersleben 08.05. zum 79. Geburtstag 09.05. zum 66. Geburtstag 11.05. zum 82. Geburtstag 23.05. zum 79. Geburtstag 30.05. zum 66. Geburtstag

Herrn Prause, Herbert Herrn Geyersbach, Heinz Frau Ortloff, Marie Herrn Henn, Dieter Herrn Bernt, Lothar

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Veranstaltungen Kunsflugtraining am Flugplatz Arnstadt / Alkersleben In der letzten Maiwoche vom Dienstag dem 26.05.2015 bis Freitag dem 29.05.2015 wird es am Flugplatz Alkersleben ein Kunstflugtraining geben. Hierbei trainieren bis zu 5 Kunstflugzeuge nacheinander für die Deutsche Meisterschaft. Um die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten werden diese Trainingsflüge nur zu bestimmten Zeiten von 10:00 Uhr bis 17:30 stattfinden und eine  Mittagspause von 12:30 bis 14:30 Uhr wird eingehalten.  Selbstverständlich sind interessierte Bürger herzlich eingeladen,  die Flugzeuge  am Flugplatz anzuschauen  und sich mit den Piloten zu unterhalten. Das Team des Flugplatz Arnsadt Alkersleben Torsten Lohfink Geschäftsführer

Nr. 4/2015



3 rthl. 20 g vor 11 Mann, so mit der Feuer Kunst 3 Tage in Stadt Ilm geweßen, bey der Feuersbrünste, hat der Heimbürge Joh. Nicol Dörnfeldt richtig bezahlet. Alckersleben 23 Julius 1780 Johann Adam Schreyer Christoph Schiel, Schulze In diesem Falle wurde der Einsatz mit 3 Talern und 20 Groschen vergütet. Üblich war es jedoch damals, dass die Männer für ihren Aufwand mit Bier aus dem gemeindeeigenen Brauhaus belohnt wurden. Im Jahre 1799 wurde z.B. niedergeschrieben: …vor 54 Kannen Bier, denen Personen, so mit der Feuerkunst in Witzleben gewesen. Eine weitere Zeile: … für ein Faß Bier, welches den Abgebrannten in Witzleben überschencket worden. Oft wurden weite Entfernungen zu den brennenden Dörfern zurückgelegt. Als Beispiel sei hier nur genannt: Tonndorf (1799), Tannroda (1778), Gebesee (1744), und weitere. Das mit dem Pferdegespann - für uns heute unvorstellbar, aber wahr. Die erhaltenen alten Belege über Ausgaben wegen solcher Hilfeleistungen der Männer bestätigen das. So etwas passierte auch: die Alkersleber rannten im Herbst 1834 nach Ichtershausen, dort brannte es aber nicht, sondern in Bindersleben. Eine ganz normale Sache, beide Orte liegen fast in einer Linie von Alkersleben gesehen. Der Feuerschein am nächtlichen Himmel konnte daher täuschen. Sie hatten dann doch in Bindersleben geholfen. Der Fall wurde im Kassenbuch der Gemeinde deutlich vermerkt. Eine Feuerspritze kaufte sich die Alkersleber Gemeinde bereits im Jahre 1713 für 114 Taler und 6 Groschen. Das war viel Geld für diese neue Errungenschaft, wenn auch das Löschwasser mit den Ledereimern in jene Spritze getragen und geschüttet wurde. Die Löschtechnik ist in heutigen Tagen jedoch viel moderner. Und trinken die Kameraden der Feuerwehr nach dem Einsatz noch ein Bier, dann ist das eine Traditionspflege aus vergangenen Jahrhunderten. K. Wagner

Sonstige Mitteilungen Feuersbrünste in Nachbarorten Beim Durchlesen von alten Schriften von Alkersleben findet man gelegentlich Hinweise zu Geschehnissen in Nachbarorten. Besonders aufkommende Brände waren früher verheerend. Man bedenke, dass vor den Jahren um 1800 mehr als die Hälfte der Gebäude in den Dörfern noch mit Strohdach bedeckt waren. Eine Voraussetzung für Großbrände! Aus den Notizen über das Jahr 1780 des damaligen Pfarrers Schuchardt habe ich folgendes daraus abgeschrieben: Den 30ten July, Sonntag, 1780, am Trinitatissonntage, hatte in Stadtilm den Herrn Adjunitus in der Predigt eine solche Angst überfallen, dass er den Gedanken geäußert: Es stehet uns etwas schweres bevor. Er hatte die Gemeinde veranlaßen müssen, das Vaterunser fußfällig zu beten. Wie er überhaupt von einigen verachtet wurde: so hat man ihn auch darüber getadelt. Den Dienstag darauf brannten beynahe 200 Häuser ab. Und unter den selben die Kirche, die mit einer Handspritze hätte können gerettet werden, und das Rathaus und das alte Schloß oder Vorwerk. Alckersleben und Ettischleben gab etwas über 10 rthl. (Taler) Das waren Spenden für die Abgebrannten. In Egstätt bey Erfurt nahm das Feuer im Frühjahr 1779 6 oder 7 Häuser weg. Und in diesem Jahr, den 9ten September, Donnerstag, 21 Häuser in Bechstätt. Da ein vaterloser und mutterloser Bube mit einer Büchse in J. N. Schmidt großen Strohhaufen geschoßen hatte. Für diesen Mann gab Alckersleben einer eine, einer zwey Metzen Frucht, usw. dass etwas mehr als ein Maas nebst 8 gr.(Groschen) Geld zusammen kam. Die Alkerslebener halfen in Stadtilm bei der Brandbekämpfung. Das ist vom Kassenbeleg Nr. 19 des Jahres 1780 zu erfahren:

Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Bösleben 12.05. zum 83. Geburtstag 27.05. zum 65. Geburtstag 29.05. zum 65. Geburtstag 29.05. zum 78. Geburtstag 30.05. zum 88. Geburtstag Wüllersleben 14.05. zum 71. Geburtstag 18.05. zum 86. Geburtstag 19.05. zum 75. Geburtstag 21.05. zum 85. Geburtstag 27.05. zum 76. Geburtstag

Herrn Heinemann, Horst Herrn Schaar, Dieter Herrn Ernemann, Bernhard Herrn Witzmann, Klaus Herrn Schmidt, Martin Herrn Michel, Kurt-Werner Frau Hoffmann, Ida Frau Knobloch, Helga Frau Martin, Traude Frau Langner, Maria-Magdalena

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Veranstaltungen

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Es erklingen Werke von J. S. Bach, G. A. Homilius, J. W. Hertel, C. G. Tag und anderen Eintritt 10 €, ermäßigt 8 € Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes

Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Elleben 29.05. zum 68. Geburtstag Riechheim 21.05. zum 78. Geburtstag 24.05. zum 68. Geburtstag 26.05. zum 68. Geburtstag 30.05. zum 66. Geburtstag

Herrn Pfeifer, Eckard Frau Reiß, Anneliese Frau Renate Möller Herrn Bergmann, Klaus Hernr Dr. Stemmler, Peter

uuuuuuuu Altersjubiläen Altersjubiläen

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag 04.05. 06.05. 08.05. 09.05. 09.05. 09.05. 12.05. 14.05. 17.05. 21.05. 22.05. 22.05. 23.05. 24.05. 27.05.

zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 66. Geburtstag

Frau Griebel, Inge Herrn Koch, Horst Frau Koch, Helga Frau Behrendt, Marion Herrn Kudraß, Arnold Herrn Viecenz, Burkhard Herrn Poppitz, Bruno Frau Poltsch, Marlis Frau Brodkorb, Brunhilde Frau Richter, Gertrud Herrn Bastigkeit, Dieter Herrn Brodkorb, Otto Frau Kudraß, Krimhilde Frau Krug, Käthe Herrn Münch, Bernd

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag 05.05. 14.05. 18.05. 19.05. 19.05. 22.05. 22.05.

zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Herrn Köllmer, Georg Herrn Herfeld, Peter Herrn Feuerpfeil, Erwin Frau Kurth, Helgard Frau Puschner, Marlitt Herrn Lux, Klaus Frau Mach, Bärbel

Veranstaltungen Veranstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e. V. in Dornheim Sonntag, 17. Mai 17:00 Uhr Barockensemble „Concert Royal“ Köln Karla Schröter – Barockoboe, Köln Willi Kronenberg – Orgel, Köln

Flohmarkt - St. Peter und Paul zu Gunsten der Sanierung der Kirche Elxleben Am Sonntag, 21. Juni 2015 findet der dritte Flohmarkt des „Förderverein St. Peter und Paul Elxleben e.V.“ im Park Elxleben statt. Dafür bitten wir wieder um Sachspenden, Gegenstände aller Art, die zu Gunsten der Sanierungsarbeiten am Kirchgebäude verkauft werden sollen. Sie können diese ab sofort, im Pfarrhaus Elxleben, Klostergasse 109 nach vorheriger tel. Absprache unter 036200/60589 oder im Landhandel Groch in Elxleben abgeben. Wir möchten uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung bedanken.

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Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Elxleben – Witzleben Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Mai 2015 Monatsspruch Mai: Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. (Phil. 4,13) Sonntag, 3. Mai 10.00 Uhr Achelstädt , Taufgottesdienst 14.00 Uhr Wülfershausen, Taufgottesdienst Montag, 4. Mai 17.00 bis 18.30 Uhr Elxleben , Konfirmanden 19.30 Uhr Elxleben , Frauenkreis Mittwoch, 6. Mai 15.00 Uhr Osthausen , Gemeindenachmittag 20.00 Uhr Witzleben, Gesprächskreis Donnerstag, 7. Mai 09.30 Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Samstag, 9. Mai 14.00 Uhr Elxleben, Andacht zur Goldenen Hochzeit Sonntag, 10. Mai 10.00 Uhr Witzleben, Abendmahlsgottesdienst 15.00 Uhr Ellichleben, Muttertagskonzert Montag, 11. Mai 17.00 bis 18.30 Uhr Elxleben, Schriftliche Konfirmandenprüfung Dienstag, 12. Mai 14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis Mittwoch, 13. Mai 14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis Donnerstag, 14. Mai Himmelfahrt 14.00 Uhr Gügleben, Kantatengottesdienst Zur Aufführung kommen die anonyme Himmelfahrtskantate „Gott fähret auf mit Jauchzen“ und ein geistliches Konzert von Johann Samuel Beyer, beide Werke aus dem Güglebener Adjuvanten-Archiv Anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee, Kuchen,Gegrilltem und … Samstag, 16. Mai 14.00 Uhr Elxleben, Gottesdienst zur Trauung Sonntag, 17. Mai 09.00 Uhr Bösleben 10.15 Uhr Ettischleben Samstag, 23. Mai 14.00 Uhr Riechheim, Taufgottesdienst Pfingstsonntag, 24. Mai 10.00 Uhr Elxleben, Konfirmation Sonntag, 31. Mai 17.00 Uhr Alkersleben Konzert mit den Musicfriends (Eine Veranstaltung des Kirchenbauvereins) Montag, 1. Juni 19.30 Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung Kindergottesdienst in Riechheim: Bitte entnehmen Sie den Termin den Aushängen in den Gemeinden!

Nr. 4/2015

16.05. zum 81. Geburtstag Herrn Plischke, Erwin 22.05. zum 81. Geburtstag Herrn Umbreit, Heini 24.05. zum 78. Geburtstag Herrn Feuerpfeil, Reinhard 25.05. zum 67. Geburtstag Frau Heydorn, Hannelore 29.05. zum 75. Geburtstag Herrn Schüler, Kurt Bechstedt-Wagd 05.05. zum 80. Geburtstag Herrn Bürge, Arno 08.05. zum 65. Geburtstag Frau Hasenohr, Sabine 27.05. zum 94. Geburtstag Frau Lange, Anni Werningsleben 14.05. zum 73. Geburtstag Herrn Gerstenhauer, Horst 14.05. zum 73. Geburtstag Frau Hülle, Doris 18.05. zum 82. Geburtstag Frau Langer, Hannelore 30.05. zum 87. Geburtstag Herrn Röhricht, Reinhard Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen.

Sonstige Mitteilungen

Nachruf Wir trauern um unseren ehemaligen langjährigen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin

Dr. Roland Andreß der am 27.03.2015 im Alter von 78 Jahren verstorben ist. Dr. Roland Andreß hat als Arzt in herausragender Art und Weise mit dazu beigetragen, die ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden zu gewährleisteten. Nicht nur die Gemeinden, sondern in besonderem Maße seine Patienten trauern um Dr. Andreß. Durch seine unermüdliche medizinische Arbeit, hat er sich über das normale Maß hinaus für seine Patienten engagiert. In Anerkennung seiner langjährigen Tätigkeit werden wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. In Hochachtung und Dankbarkeit Hans-Jürgen Langer, Bürgermeister Gemeinde Kirchheim Günther Hülle, Bürgermeister Gemeinde Alkersleben Matthias Wacker, Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Rudolf Neubig, Bürgermeister Gemeinde Elleben Klaus Böhm, Bürgermeister Gemeinde Elxleben

Altersjubiläen

Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Kirchheim 01.05. zum 79. Geburtstag 04.05. zum 75. Geburtstag 08.05. zum 81. Geburtstag 08.05. zum 72. Geburtstag

Herrn Künast, Wolfgang Frau Birkner, Marie-Luise Frau Degenhardt, Hildegard Frau Jokl, Waltraud

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Osthausen 03.05. zum 86. Geburtstag 07.05. zum 77. Geburtstag 09.05. zum 82. Geburtstag 12.05. zum 79. Geburtstag 17.05. zum 76. Geburtstag

Herrn Sauerbrey, Albert Frau Schellhorn, Ursula Frau Stößer, Eva Herrn Hüther, Horst Frau Bocklitz, Waltraud

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ 25.05. zum 71. Geburtstag 28.05. zum 70. Geburtstag Wülfershausen 08.05. zum 72. Geburtstag

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Frau Rienecker, Margit Herrn Römpler, Werner Frau Huber, Evelyn

Nr. 4/2015

der Kaffeetafel einlädt. Zu einer schönen Tradition ist inzwischen das Muttertagskonzert in der Kirche Ellichleben geworden. Unter der Leitung von Kantorin Beate Friedrich werden am Sonntag, dem 10. Mai 2015 um 15 Uhr kleine und große Musikschüler in einem bunten Programm ihr musikalisches Können unter Beweis stellen, unter anderem mit einer Flötenquartett -Version von „Peter und der Wolf“. Wir laden Sie dazu herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen! i.A. Susanne Zwiebler Kirchgemeinde Ellichleben / Förderverein zur Erhaltung der Orgel in der Kirche Ellichleben e. V.

Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag 13.05. zum 68. Geburtstag 14.05. zum 65. Geburtstag

Herrn Kühr, Rainer Frau Von Wischetzki, Karin

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Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Witzleben 02.05. zum 68. Geburtstag 04.05. zum 85. Geburtstag 06.05. zum 73. Geburtstag 15.05. zum 88. Geburtstag 17.05. zum 68. Geburtstag 27.05. zum 75. Geburtstag Achelstädt 11.05. zum 79. Geburtstag 28.05. zum 65. Geburtstag Ellichleben 15.05. zum 82. Geburtstag 24.05. zum 79. Geburtstag 30.05. zum 75. Geburtstag 31.05. zum 67. Geburtstag

Herrn Hüsgen, Reiner Frau Hübner, Gertraud Frau Bürger, Elisabeth Frau Weichold, Anneliese Frau Adam, Eva Herrn Zänker, Joachim Frau Hoyer, Adelheid Herrn Schellhorn, Bernhard Frau Umbreit, Ruthild Herrn Niedlich, Lothar Herrn Koppe, Helmut Herrn Peukert, Norbert

uuuuuuuu Veranstaltungen Peter und der Wolf Konzert zum Muttertag 10. Mai 2015 um 15 Uhr Kirche Ellichleben Wie bereitet man einer Mutter (oder Großmutter) eine Freude? Zum Beispiel, indem man sie zu einem Konzert mit anschließen-

Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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