Der Generalstaatsanwalt in Berlin

Der Generalstaatsanwalt in Berlin Telefon: Der Generalstaatsanwalt in Berlin Elßholzstraße 30 - 33 • 10781 Berlin An die Senatsverwaltung für Justi...
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Der Generalstaatsanwalt in Berlin

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Der Generalstaatsanwalt in Berlin Elßholzstraße 30 - 33 • 10781 Berlin

An die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz _______________________

90 15 - 27 23 90 15 - 27 11 Telefax: 90 15 - 27 27 90 15 - 27 04 Vermittlung: (030) 90 15 - 0 intern: 915 E-Mail: [email protected] Datum: 28. Januar 2014 Bearbeiter: Herr LOStA Dr. Reiff Geschäftszeichen (bitte immer angeben):

4110/1 GStA Bd.XI Tätigkeit der Zentralstelle “Korruptionsbekämpfung“ im Jahr 2013 Lit. F der Allgemeinen Verfügung vom 30. Juli 1998 über die Einrichtung einer Zentralstelle “Korruptionsbekämpfung“ bei der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht Just IV A -

I. Staatsanwaltschaft Berlin

Im Jahr 2013 sind bei der Staatsanwaltschaft Berlin 126 Verfahren mit Korruptionsbezug (2012: 120; 2011: 126) mit insgesamt 228 Beschuldigten (2012: 203; 2011: 228) eingegangen. Erledigt hat die Staatsanwaltschaft 117 - teils noch aus den Vorjahren stammende - Verfahren (2012: 116; 2011: 127).

In insgesamt 15 Verfahren mit Korruptionsbezug hat die Staatsanwaltschaft Berlin – gegenüber 18 Verfahren im Jahr 2012 und 6 Verfahren im Jahr 2011 - die öffentlichen Klage erhoben.

90 Verfahren mit Korruptionsbezug hat die Staatsanwaltschaft Berlin – gegenüber 57 Verfahren im Jahr 2012 und 111 Verfahren im Jahr 2011 - aus Opportunitätsgründen oder mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Bei den übrigen Erledigungen handelte es sich um Abgaben an andere Staatsanwaltschaften oder Verbindungen sachlich zusammenhängender Verfahren.

2 Vor den Gerichten haben im vergangenen Jahr insgesamt 19 Hauptverhandlungen mit Korruptionsbezug – gegenüber 33 Hauptverhandlungen im Jahr 2012 und 10 Hauptverhandlungen im Jahr 2011 – stattgefunden, in denen 7 Angeklagte zu Freiheitsstrafen (Vorjahr: 20 Angeklagte), davon 2 Angeklagte ohne Bewährung (Vorjahr: 5 Angeklagte) und 15 Angeklagte zu Geldstrafen (Vorjahr: 14 Angeklagte) verurteilt worden sind. 2 Angeklagte (Vorjahr: 12 Angeklagte) sind freigesprochen worden und bei 2 Angeklagten (Vorjahr: 4 Angeklagte) sind die Verfahren aus Opportunitätsgesichtspunkten eingestellt worden.

II. Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“

Im Jahr 2013 sind bei der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ insgesamt 456 Vorgänge zur Bearbeitung eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2012 mit damals 629 Eingängen ist damit zwar ein Rückgang der Eingangszahlen zu verzeichnen. Der hohe Wert aus dem Jahr 2012 war jedoch auf die im Januar und Februar 2012 hauptsächlich durch Privatpersonen gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff erstatteten Strafanzeigen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme zurückzuführen. Tatsächlich liegen die Eingangszahlen leicht über dem Niveau der Jahre 2011 mit 420 Vorgängen, 2010 mit 406 Vorgängen sowie 2009 mit 362 Vorgängen.

Hinweise/ Strafanzeigen Von den insgesamt 456 Vorgängen handelte es sich in 83 Fällen um Strafanzeigen und Hinweise - gegenüber 183 im Jahr 2012, 101 im Jahr 2011, 68 im Jahr 2010 und 52 im Jahr 2009 -, von denen der Leiter der Zentralstelle nach entsprechender Prüfung 74 der Staatsanwaltschaft Berlin und 9 anderen Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet zugeleitet hat. Die beachtliche Zunahme der Strafanzeigen im Jahr 2012 ist gleichfalls auf die im Januar und Februar 2012 zahlreich erstatteten Strafanzeigen gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Entgegennahme von verbilligten Krediten sowie der Annahme von durch Dritte bezahlte Urlaubs- oder Hotelaufenthalte zurückzuführen.

3 Bürgerberatung Das Angebot der Zentralstelle, Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb von Verwaltungsinstituten im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten zu beraten, ist - wie in den Jahren zuvor - gut angenommen worden. Im vergangenen Jahr hat der Leiter der Zentralstelle in 68 Fällen (Vorjahr: 47 Fälle) Bürgerinnen und Bürgern Auskünfte zu ihren Fragen erteilt.

Behördenberatung Auch im vergangenen Jahr haben die Dienststellen des Landes Berlin mehrfach von dem Angebot Gebrauch gemacht, die Zentralstelle als Ansprechstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Aufklärung und Vorbeugung von Korruptionstaten in Anspruch zu nehmen. Insgesamt hat der Leiter der Zentralstelle im Jahr 2013 den Vertretern der Berliner Behörden in 17 Fällen (Vorjahr: 15 Fälle) Auskünfte erteilt. Einen breiteren Raum hat hierbei erneut die Beratung in Fragen der Zulässigkeit der Annahme von Belohnungen und Geschenken eingenommen.

Vortragstätigkeiten - Vorträge vor ausländischen Delegationen Im vergangenen Jahr haben sich erneut Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte und Repräsentanten von Justizministerien aus Österreich, China, Tschechien, Polen, Rumänien, der Türkei und der Republik Moldau über die Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin informiert. Im Rahmen entsprechender Vorträge hat der Leiter der Zentralstelle dabei den insgesamt 11 Delegationen, unter anderem auch Vertretern der Obersten Chinesischen Generalstaatsanwaltschaft sowie den Mitgliedern der Legal Affairs Commission (LAC) des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (NPCSC), das unter dem Begriff „Vier – Säulen – Modell“ bekannte Berliner Korruptionsbekämpfungsmodell erläutert. Gerade die Arbeit des Vertrauensanwalts zur Korruptionsbekämpfung sowie die darüber hinaus ergriffenen Berliner Maßnahmen zur Korruptionsprävention wie die Einrichtung von compliance – Abteilungen in den Berliner Verwaltungen ist bei den ausländischen Delegationsteilnehmern auf großes Interesse gestoßen.

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- Vortrag im Ausland Auf Einladung des Generalstaatsanwalts von Warschau hat der Leiter der Zentralstelle in der Zeit vom 19. bis 21. Juni 2013 gemeinsam mit mir und 4 weiteren Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Berlin an einer Tagung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau teilgenommen und dort vor Vertretern der Generalstaatsanwaltschaften Warschau und Wien einen Vortrag zum Thema „Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr“ gehalten.

- Vorträge vor Angehörigen der Berliner Verwaltung Darüber hinaus hat der Leiter der Zentralstelle Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Angehörige der Berliner Verwaltung durchgeführt. In der Inhouseveranstaltung bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bei der dortigen Innenrevision/ Anti – Korruptions – Arbeitsgruppe am 29. April 2013 hat er über die Arbeit des Leiters der Zentralstelle referiert sowie Inhalt und Auswirkungen der zum 1. April 2013 in Kraft getretenen Ausführungsvorschriften „Belohnungen und Geschenke“ auf die Praxis anhand praktischer Beispielsfälle erörtert.

Am 30. Mai sowie am 1. August 2013 hat er - gemeinsam mit einem Angehörigen des Rechnungshofs von Berlin – zwei Vorträge zum Thema „Vermeidung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung“ vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts Steglitz – Zehlendorf von Berlin sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales gehalten und nach einem Überblick über die Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs die Korruptionsindikatoren bei der Planung, der Ausschreibung, der Erstellung des Leistungsverzeichnisses, der Vergabe, der Bauausführung und der Abrechnung anhand von Beispielen erläutert.

- Vorträge in der freien Wirtschaft Schließlich hat der Leiter der Zentralstelle im vergangenen Jahr insgesamt 3 Vorträge vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen gehalten.

5 Hierbei hat er in einem Fall bei einem Unternehmen, das im Rahmen ihres Compliance - Systems eine Reihe von Maßnahmen entwickelt hat, die die Umsetzung der Anti - Korruptionsverpflichtung sicherstellen sollen, einen Vortrag über das Thema „Das Berliner System der Korruptionsbekämpfung: Das 4 – Säulen - Modell“ gehalten und hierbei die für Amtsträger geltenden Strafvorschriften der Vorteilsgewährung pp. §§ 331 ff. StGB als auch die für Privatunternehmen geltende Strafvorschrift der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB sowie die für Amtsträger geltenden compliance – Vorschriften referiert.

Darüber hinaus hat er in zwei weiteren Fällen Vorträge zum Thema „Das Berliner System zur Korruptionsbekämpfung – Strafverfolgung und Prävention“ gehalten.

Arbeitsgespräche Am 19. September 2013 haben der Leiter der Zentralstelle und ich ein Mitglied der philippinischen Regierung sowie die Botschafterin der Philippinen und die Vize – Konsulin der philippinischen Botschaft empfangen und mit diesen ein Arbeitsgespräch über das Berliner System zur Bekämpfung der Korruption mit den Themenschwerpunkten Strafverfolgung und Prävention geführt.

Am 7. November 2013 haben der Leiter der Zentralstelle gemeinsam mit Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Mehlis und mir den Vizepräsidenten der Weltbank empfangen und die Themen „Stellung der Weltbank als Geschädigte in Betrugs- und Korruptionsfällen“, „Zusammenarbeit mit der deutschen Justiz, Korruptionsvorbeugung und International Corruption Hunters Alliance“ sowie „Verfolgung illegaler Gewinne aus Korruption“ diskutiert.

Am 7. März 2013 hat der Leiter der Zentralstelle darüber hinaus ein Arbeitsgespräch mit dem Französischen Verbindungsrichter beim Bundesministerium der Justiz über die Berliner Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung geführt.

Mitarbeit im Rahmen der Europäischen Union Der Leiter der Zentralstelle hat am 27. und 28. Mai 2013 als deutscher Vertreter für das von der Europäischen Union aufgelegte ISEC Programm "Prevention and Fight against Crime" bei

6 der Auftaktveranstaltung in Bukarest/ Rumänien teilgenommen, wo Fragen zum Thema „Kampf gegen die nationale und internationale Korruption“, Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit natürlicher und juristischer Personen, Fragen der Anwendung strafrechtlicher Gesetze, insbesondere der aktuellen extraterritorialen Gesetzgebung sowie praktische Fragen der gerichtlichen Korruptionsverfahren wie deren Dauer, „Verfahrensabsprachen“ oder deren Erledigungen diskutiert worden sind.

Anhörung in der Staatssekretärskonferenz Am 12. August 2013 hat der Leiter der Zentralstelle auf Wunsch von Herrn Staatssekretär Straßmeir an der Staatssekretärskonferenz im Roten Rathaus teilgenommen, in der das Thema "Evaluierung der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung vom 6. März 2012" erörtert worden ist.

Anti - Korruptionsbeauftragte der Haupt- und Bezirksverwaltungen Das dem direkten fachlichen Austausch, der Kommunikation und der Vernetzung unter den Beteiligten durch das persönliche Kennenlernen dienende Jahrestreffen der Anti - Korruptionsbeauftragten der Haupt- und Bezirksverwaltungen hat auf Einladung und unter dem Vorsitz des Leiters der Zentralstelle am 6. Juni 2013 stattgefunden. Im Rahmen dieser Sitzung sind insbesondere Fragen zu den am 1. April 2013 in Kraft getretenen Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG) vom 21. Januar 2013 sowie die Frage der Umsetzung dieser Ausführungsvorschriften in den einzelnen Häusern diskutiert worden, insbesondere die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie der der „dienstlichen Verwendung“ bei der Annahme von Frei- und Eintrittskarten (Nr. 8.4 AV BuG) oder der des „Danks der Allgemeinheit“ bei der allgemeinen Zustimmung zur Annahme einer Aufmerksamkeit einzelner Bürgerinnen und Bürger (Nr. 9 Abs. 2 lit. e AV BuG).

Pressearbeit In einem Anfang Februar ausgestrahlten Fernsehbeitrag des rbb - Wirtschaftsmagazins WAS zum Thema "Korruptionsbekämpfung" hat der Leiter der Zentralstelle in einem Gespräch am 31. Januar 2013 mit einem Journalisten zu den Fragenkomplexen „Wie wichtig ist Korrupti-

7 onsbekämpfung? Welche Möglichkeiten zur Korruptionsbekämpfung gibt es? Welche Schäden entstehen durch Korruption? Welche Probleme gibt es bei der Korruptionsbekämpfung?“ Stellung bezogen.

Darüber hinaus hat er in einem am 15. Oktober 2013 geführten Gespräch mit einem für eine Berliner Tageszeitung tätigen Journalisten Auskünfte über die Berliner Korruptionsbekämpfung und -prävention gegeben, dessen Bericht am 23. Oktober 2013 in einer Berliner Tageszeitung veröffentlicht worden ist.

III. Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe

Die Anti – Korruptions - Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung hat im Jahr 2013 insgesamt zweimal getagt.

Dabei hat die Arbeitsgruppe in beiden Sitzungen Fragen der Umsetzung der von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erlassenen Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG) vom 21. Januar 2013, die am 1. April 2013 in Kraft getreten sind, sowie Fragen des Anwendungsbereichs dieser Vorschriften und der Auslegung der in Nr. 9 der Vorschriften genannten Fallgruppen für die Erteilung einer „Allgemeinen Zustimmung“ erörtert und Empfehlungen für die einzelnen Häuser ausgesprochen.

Im Hinblick auf die auch für das Jahr 2013 von den Senatsverwaltungen zu fertigenden und an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu übersendenden Erfahrungsberichte über die tatsächliche Anwendung der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung hat die Arbeitsgruppe eine Handlungsempfehlung erarbeitet, welchen Mindestinhalt die Berichte haben sollten, um sowohl eine einheitliche Handhabung als auch eine belastbare Auswertung gewährleisten zu können. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe die Arbeit der Prüfgruppen grundsätzlich erörtert und das Problem der bislang fehlenden Qualitätsstandards für die Durchführung der Routinekontrollen diskutiert. Die Arbeitsgruppe ist dabei einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ständige Routinekontrollen für eine effektive Korruptionsbekämpfung unerlässlich sind.

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Die in Protokollen festgehaltenen Arbeitsergebnisse der beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe sind den Anti - Korruptionsbeauftragten der Haupt- und Bezirksverwaltungen zugänglich gemacht worden.

IV. Vertrauensanwalt

Der Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Partsch hat dem Leiter der Zentralstelle über seine Tätigkeit als Vertrauensanwalt berichtet, im vergangenen Jahr seien insgesamt 37 Meldungen eingegangen, von denen er einen Fall an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet habe. Ein zweiter Fall sei nach einer Besprechung in seinen Kanzleiräumen vom Hinweisgeber an die interne Revisionsstelle beim zuständigen Amt übergeben worden. In beiden Fällen stehe eine abschließende Stellungnahme noch aus.

Der überwiegende Großteil der Vorwürfe habe keine korruptionsrelevanten Sachverhalte betroffen.

Ich werde weiter berichten.

Rother

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