VA Mitfahrt von externen Personen auf dem NEF
Deckblatt 37 2 41 12_1
Verfahrensanweisung (VA)
gültig ab: 01.02.2017
Mitfahrt von externen Personen auf dem Notarzt-Einsatz-Fahrzeug
geplante Revision: 31.12.2018
Freigabe: Abteilungsleiter 2
Datum Januar 17
Unterschrift gez. Reckert
Amtsleiter o.V.i.A.
Datum Januar 17
Unterschrift gez. Fritzen
Fst. 2.3
Datum Januar 17
Unterschrift gez. Schwichtenhövel
37.2 / ÄLR
Datum Januar 17
Unterschrift gez. Bohn
Der Inhalt dieser Verfahrensanweisung wird als Ergänzung zum „Vertrag Notarzt“ vereinbart und von mir als Notarzt/Notärztin der Stadt Münster akzeptiert. Datum
Name
Verteiler
Unterschrift NA
zur Beachtung
BF MS Handbuch Rettungsdienst
Notarztportal, Internet Fw, K-Info
Feuerwehr Münster
zur Kenntnis
BF MS Leitstelle über Fst. 2.1 BF MS Fst 2.3
Notärzte
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1. Kurzbeschreibung der VA Regelung der Mitfahrt auf dem NEF. 2. Mitarbeiter, für die die VA gelten soll Alle Notärzte und Rettungsassistenten der Stadt Münster. 3. Mitarbeiter, für die die VA verbindlich ist Alle Notärzte und Rettungsassistenten der Stadt Münster. Hinweis: Die VA regelt nicht die Mitfahrt von Studenten. Siehe dazu die Regeln des IfAS.
4. Ziel der VA Ermöglichung von Mitfahrten mit begründetem Zweck. Unterbindung von ungeregelten und gefährdenden Mitfahrten. 5. Mitfahren auf dem NEF 5.1 Ärztliche Kollegen
Prinzipiell sollen alle externen Kollegen ihr Praktikum möglichst zusammenhängend ableisten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Ein Jahr klinische Tätigkeit
Eine persönliche Schutzausrüstung nach UVV (s.u.)
Kopie der Approbationsurkunde
Haftpflicht-Versicherungsnachweis für das Notarzt-Praktikum (Bestehende Versicherungen des Arztes, bzw. des Arbeitgebers sind u.U. nicht ausreichend, es muss explizit der Notarztdienst genannt werden. Zum Zwecke eines zeitlich begrenzten Praktikums erweitern die Versicherungen auf Anfrage i.d.R. problemlos den Schutz. Hierzu ist meist nur eine telefonische Anfrage nötig. Eine schriftliche Bestätigung der Versicherung kann meist per Fax erhalten werden.)
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Unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung gegenüber der Berufsfeuerwehr (siehe Anlage).
Die o.g. Unterlagen sind vor Vergabe von Terminen einem der nachfolgenden genannten Mitarbeiter zu überstellen. Dies ist auch per Fax möglich. Saskia Röhle-Vernauer
[email protected] Tel. 02 51/492-8067 Fax 02 51/492-8222
Dirk Schwichtenhövel
[email protected] Tel. 02 51/492- 8066 Fax 02 51/492 8222
Hinweis: Das Tragen von Ohrringen, sonstigen Piercings, z.B. im Bereich der Nase, der Augenbraunen für die Dauer des Praktikums aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen nicht gestattet. Grundlage ist die TRBA 250 in der gütigen Version 5.2 Dienstbetrieb
Es sind jeweils zwei Notärzte im Rettungsdienst der Stadt Münster im Einsatz. Der so genannte erste Notarzt (NEF 1-NEF-1) an der Feuerwache 1, York-Ring 25 stationiert. Der Standort des zweiten Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF 2-NEF-1) befindet sich an der Feuerwache 2 an der Theodor-Scheiwe-Straße 1. Treffpunkt ist jeweils der Standplatz des NEF in der Fahrzeughalle. Mit der Bestätigung Ihres Praktikumsplatzes wird Ihnen ihr Dienstort mitgeteilt. Die Notarzt-Begleitung beginnt um 7.45 Uhr. Der Mitfahrende sollte pünktlich zu den genannten Zeiten am Treffpunkt sein. Dort erhält er einen entsprechenden Funkmeldeempfänger mit dem die Alarmierung zum Einsatz erfolgt. Prinzipiell ist es den Mitfahrenden frei gestellt, wo sie sich während der Bereitschaft aufhalten. Allerdings kann das Notarzteinsatzfahrzeug nicht bei Verspätung des Teilnehmers auf dessen Eintreffen am Fahrzeug warten. Daher sollte der Aufenthalt immer in der Nähe des Notarzteinsatzfahrzeuges gewählt werden. Seite 3 von 8
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Für eine Teilnahme am Mittagessen ist eine mehrtägige vorherige Anmeldung nötig. Daher kann ein Mittagessen nur in Rücksprache mit dem Kantinenpersonal ermöglicht werden. Die Mitfahrt erstreckt sich maximal bis 21:45 Uhr. Das genaue Dienstende legt der Mitfahrende selber fest. Da keine Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt werden können, limitiert sich jedoch die Teilnahme am Rettungsdienst entsprechend. Eine nur stundenweise Teilnahme am Rettungsdienst ist nicht möglich. 5.3 Persönliche Schutzausrüstung
Teilnahmeberechtigt sind Mitfahrende, die zu Dienstbeginn mind. mit Sicherheitsschuhen der Klasse S 2 Typ B (knöchelhoher Schaft) oder höherwertig ausgestattet sind (siehe Bild 1 u. 2). Diese sind auch in Baumärkten erhältlich. Als Hose ist entsprechende Berufsbekleidung in den Farben weiß, rot oder dunkelblau zulässig. Hosen und Schuhe müssen zum Praktikum mitgebracht werden und werden nicht durch die Feuerwehr gestellt. Der Bekleidungspool der Notärzte darf durch Praktikanten nicht genutzt werden. Als Bekleidung für den Einsatz im Rettungsdienst gelten die Anforderungen nach DGUV 105-003, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Somit muss die Jacke über einen Warnschutz nach EN 20471 der Klasse 3 verfügen (siehe Bild 3). Diese Jacken können bei Bedarf bei der Berufsfeuerwehr, Kleiderkammer York-Ring 25, Tel:0251492-8236 gegen eine Schutzgebühr von 50€ für die Zeit des Praktikums ausgeliehen werden. Sie sind nach Dienstende dem Wäschesystem an den Wachen zuzuführen. Als Kontrollmitteilung dienen die Einträge auf der Haftungsausschlusserklärung. Die Jacken werden für die Zeit des Praktikums mit einem Rückenschild, Aufschrift - ARZT - versehen.
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Bilder 1 und 2: Beispiele von Sicherheitsschuhen der Klassen S2 (li) und S3 (re)
Bild 3: Beispiel einer Jacke mit Warnschutz nach EN 471 der Klasse 3 5.4 Sammlung von Einsätzen und Bescheinigung
Für die Fachkunde Rettungsdienst müssen Mitfahrende mind. 10 lebensrettende Einsätze nachweisen. Als solche gelten alle Einsätze der Kategorien M-NACA IV und höher (s. Anlage 2). Die Eintragung auf dem Notarzt-Protokoll erfolgt durch den Notarzt unter Beachtung dieser Angaben. Für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin müssen Mitfahrende mind. 50 Einsätze jeder Art nachweisen. Seite 5 von 8
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Auf Nachfrage wird durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eine Bescheinigung erstellt. Hierzu sind folgende Angaben nötig:
Zeitraum des Praktikums (Erster Tag und letzter Tag)
Einsatznummern des Praktikums
Name, Titel, Geburtstag und –ort des Mitfahrers
6. Fälle, in denen begründet von der VA abgewichen werden kann. Keine 7. Dokumentation und Qualifikation Die Mitfahrende Person wird auf den Einsatzprotokollen vermerkt. Kurzlaufende Versicherung für NA-Praktikanten: http://www.aerzteversicherung.de/servlet/PB/menu/1116090_l1/index.html
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Anlage1: Haftungsausschlusserklärung Zuweisung als Student
Arzt
Sonstiges
Herr / Frau wohnhaft Zeitraum vom
bis
verzichtet hiermit auf die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche für Schäden, die im Rahmen obiger Zuweisung auftreten. Das gleiche gilt, wenn die Feuerwehr Münster einem Dritten zum Ersatz eines Schadens verpflichtet ist und Herr / Frau
diesen im Rahmen seiner Zuweisung zur Feuerwehr Münster ver-
ursacht hat. Ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz entstanden sind und die Verantwortlichkeit hierfür bei der Feuerwehr Münster liegt. Unterschrift:
Datum:
Ausleihe RD Jacke ausgeliehen am
Unterschrift Leihnehmer:
Schutzgebühr 50 Euro erhalten am
Unterschrift Kleiderkammer:
Jacke und Schutzgebühr zurück am Unterschrift Leihnehmer nach Rückgabe: Unterschrift Mitarbeiter Kleiderkammer: Hinweis: Mit Empfang einer RD-Jacke besteht die Verpflichtung, diese nach dem Praktikumszeitraum an die Mitarbeiter der Kleiderkammer zurück zu geben. Geschieht dies nicht oder geht die Jacke verloren, so werden dem Leihnehmer die Kosten in Höhe von 210€ für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Seite 7 von 8
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Anlage 2: M-NACA Score (Münchener NACA-Score) Nach: Schlechtriemen, T. (2005)
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