D AT E N E R FA S S U N G RUK POLICE | Tarif DERUK0020 Angaben zur Versicherung Datum

Versicherungsbeginn

Einmalbeitrag in Euro
 (mindestens EUR 5’000)

Vorschlagsnummer

Versicherungsende

Laufzeit in Jahren

Berechnet von

Angaben zum Antragsteller (= Versicherungsnehmer) 1. Versicherungsnehmer Anrede

2. Versicherungsnehmer



Frau



Herr



Firma

Anrede

Name

Name

Vorname

Vorname

Strasse / Nr.

Strasse / Nr.

PLZ / Ort

PLZ / Ort

Land

Land

Telefon

Telefon

E-Mail

E-Mail

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Familienstand



ledig



verh.



verw.



gesch.

Steuer-ID-Nummer (11-stellig)

Familienstand



Frau



ledig





Herr

verh.



Firma



verw.



gesch.



verw.



gesch.

Steuer-ID-Nummer (11-stellig)

Angaben zur Person, deren Leben versichert ist (= Versicherte Person) 1. Versicherte Person Anrede

2. Versicherte Person



Frau



Herr

Anrede

Name

Name

Vorname

Vorname

Strasse / Nr.

Strasse / Nr.

PLZ / Ort

PLZ / Ort

Land

Land

Telefon

Telefon

E-Mail

E-Mail

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Familienstand



ledig



verh.



verw.



gesch.

Familienstand



Frau



ledig





Herr

verh.

Angaben zum Vermittler Vorname, Name DERUK0020 | 161011

Vermittlerregisternummer

Interne Vermittler-Nr. 1

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Verbraucherinformationen zur anteil- bzw. fondsgebundenen
 Lebensversicherung der SIKURA LEBEN AG

Stand: Oktober 2016

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VERBRAUCHE RI NFORMATIONE N A. Allgemeine Vertragsinformation An dieser Stelle erhalten Sie die gemäss § 7 des Versicherungsvertragsgesetzes erforderlichen Informationen über Ihren gewünschten Versicherungsvertrag. 1. Wer ist Ihr Vertragspartner? Ihr Vertragspartner ist: SIKURA LEBEN AG, Landstrasse 6, FL-9494 Schaan / Fürstentum Liechtenstein eingetragen unter der Registernummer Nr. FL-0002.409.990-4, sowie der LEI 529900Z0RSPCWA3ERW28. Das Handelsregister wird vom Amt für Justiz des Fürstentums Liechtenstein, FL-9490 Vaduz geführt (www.oera.li). Geschäftsleitung: Andreas Muschik, Cédric B. Borer
 Tel. +423 237 70 00 | Fax +423 237 70 01
 [email protected] | www.sikuralife.com SIKURA LEBEN AG hat in der Bundesrepublik Deutschland keine Niederlassung. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als EWR-Dienstleister unter der Registernummer 9319 angezeigt (www.bafin.de). 2. Gibt es eine sonstige Vertretung in Deutschland? SIKURA LEBEN AG hat keine Vertreterorganisation in Deutschland. 3. Welche Adresse ist für die Korrespondenz massgeblich? Die ladungsfähige Adresse und die vertretungsberechtigten Personen entnehmen Sie bitte den Angaben unter Absatz 1. 4. Welches ist die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers? Der Geschäftsgegenstand der SIKURA LEBEN AG ist die Durchführung von Versicherungsgeschäften aller Art im Geschäftsbereich Lebensversicherung. 5. Besteht ein Garantiefonds? Es besteht für die Versicherungsleistungen kein Garantiefonds. SIKURA LEBEN AG ist zu einer Mitgliedschaft in einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten (Garantiefonds) derzeit weder berechtigt noch verpflichtet. Die Ansprüche der Versicherungsnehmer gegen die SIKURA LEBEN AG unterliegen einem besonderen Schutz im Falle der Insolvenz bzw. des Konkurses der Gesellschaft nach liechtensteinischem Versicherungsaufsichtsrecht (VersAG) sowie nach der liechtensteinischen Konkursordnung. Die einschlägige Schutzvorschrift Art. 161 VersAG hat auszugsweise den folgenden Wortlaut: „Die Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen bilden im Konkurs eine Sondermasse nach Art. 45 der liechtensteinischen Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen. Das Gericht hat zu veranlassen, dass das Verzeichnis der Sondermasse gewidmeten Werte sofort abgeschlossen und der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein übermittelt wird. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat die Sondermasse für den Zeitpunkt der Konkurseröffnung festzustellen. Rückflüsse und Erträge aus den der Sondermasse gewidmeten Vermögenswerten und Beiträgen für die in die Sondermasse einbezogenen Versicherungsverträge, die nach der Eröffnung des Konkursverfahrens eingehen, fallen in diese Sondermasse.“

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6. Welche Versicherungsbedingungen sind für diesen Vertrag gültig? Es gelten die nachfolgend genannten Versicherungsbedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag der SIKURA LEBEN AG (Tarif DERUK0020). 7. Welche wesentlichen Merkmale haben die Versicherungsleistungen? Der angebotene Vertrag ist eine anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Versicherungsnehmer und Versicherte Personen können voneinander abweichen. Die Versicherungsleistung wird spätestens zum Ablauf der Versicherungsdauer fällig. Im Todesfall wird die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung erbracht. Bei zwei Versicherten Personen wird die Leistung bei Tod der zweiten Versicherten Person fällig. Die Höhe der Versicherungsleistungen ist für die Zukunft nicht vorhersehbar. Die Versicherte(n) Person(en) entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt Absatz 2. 8. Welchen Preis hat die Versicherung? Der von Ihnen geschuldete Beitrag besteht in der vereinbarten einmaligen Zahlung (Einmalbeitrag). Die Angaben zur Höhe Ihres Einmalbeitrages finden Sie unter Absatz 3 im Produktinformationsblatt. Ferner finden Sie diese Angaben auch in der Police. Die Kosten für die Risikoabsicherung werden dem Vertrag zusätzlich entnommen und hängen von der Höhe des Zeitwertes der Versicherung und des Alters ab (weitere Informationen zur Entnahme dieser Kosten entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt Absatz 4). 9. Welche sonstigen Kosten können entstehen? Die Aufstellung dazu finden Sie in Teil B. (1) und (2), bzw. in den §§ 16; 17 AVB. 10. Wie wird der Beitrag bezahlt und was ist bei Zahlung des Beitrags zu beachten? Der Einmalbeitrag ist nach Unterzeichnung des Antrages per Überweisung zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen in EURO. Sie können die Beitragssumme durch zusätzliche Beitragszahlungen erhöhen. Dazu ist ein separates Antragsdokument erforderlich. Die Mindesthöhe wird von SIKURA LEBEN AG festgesetzt. Über eine solche Erhöhung wird eine schriftliche Bestätigung (Zusatz zur Police) ausgestellt werden. Etwaige steuerliche Konsequenzen sollten Sie hierbei vor Abschluss berücksichtigen. Bei zusätzlichen Beitragszahlungen werden grundsätzlich dieselben Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs- und Risikokosten; Stückkosten fallen pro Vertrag an und sind entsprechend unabhängig vom Einmalbeitrag bzw. von Zuzahlungen) sowie anlassbezogenen Gebühren wie beim Einmalbeitrag zur Anwendung gebracht. Eine Aufstellung finden Sie in Teil B. (1) und (2); weitergehende Information finden Sie unter §§ 13-15 AVB. 11. Gibt es Fristen für die Gültigkeit der Informationen? An den Vertragsvorschlag und die hierin enthaltenen Informationen (Vertragsinformationen) sind wir 30 Tage ab Erstellung des Vorschlags gebunden.

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VERBRAUCHE RI NFORMATIONE N 12. Was ist hinsichtlich der Anlage und deren Risiken besonders zu beachten? Das Kapitalanlagerisiko wird bei anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherungen alleine vom Versicherungsnehmer getragen. Sowohl die Höhe der Ablaufleistung (Erlebensfall) als auch die Höhe möglicher Todesfallleistungen wird je nach Entwicklung der Werte des Vertragsportfolios höher oder niedriger als bei Vertragsbeginn ausfallen. Da die Entwicklung der Anlagen nicht vorauszusehen ist, kann SIKURA LEBEN AG weder die Höhe der Ablauf- noch der Todesfallleistung garantieren. Gleiches gilt für die Höhe des Rückkaufswertes. SIKURA LEBEN AG hat auch keinen Einfluss darauf, ob die Ziele der Anlagepolitik der Anlagen tatsächlich erreicht werden. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen oder Gewinnzuweisungen der Vermögenswerte einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen oder Verlustzuweisungen tragen Sie das Risiko der Wertminderung bis hin zum Extremfall des Totalverlusts. 13. Wie kommt der Vertrag zustande und welche Fristen sind zu beachten? Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald SIKURA LEBEN AG Ihren Antrag angenommen hat, jedoch nicht vor dem in der Police angegebenen Zeitpunkt. Die Annahme erklärt SIKURA LEBEN AG in der Regel durch Übersendung der Police. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte § 7 AVB. 14. Wichtige Hinweise zu Widerrufsrecht und dessen Folgen Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die Vertragsbestimmungen einschliesslich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVGInformationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SIKURA LEBEN AG, Landstr. 6, LI-9494 Schaan, Liechtenstein
 Fax: 00423 237 70 01, Email: [email protected] Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Einmalbeitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Einmalbeitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dieser Teil des Einmalbeitrags berechnet sich wie folgt:

- Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/30 des auf einen Monat entfallenden Betrages. Den auf einen Monat entfallenden Betrag ermitteln Sie, in dem Sie den Einmalbeitrag durch die Anzahl der Monate der Ansparzeit teilen.

- Die Höhe des für Ihren Vertrag massgeblichen Einmalbeitrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice.

Den Rückkaufswert einschliesslich der Überschussanteile nach § 169 des Deutschen Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, späDERUK0020 | 161011

2/4 testens 30  Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 15. Gibt es eine feste Laufzeit des Vertrages? Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus dem Antrag und der Police. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Versicherungsvertrages. 16. Wie kann der Vertrag beendet werden und welche Folgen oder Nachteile hat das? Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit während der Vertragslaufzeit ganz oder teilweise mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 27 AVB). Bitte beachten Sie, dass der Rückkaufswert während der Versicherungsdauer nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge erreicht, denn die Höhe des Rückkaufswerts ist von der Wertentwicklung der Ihrer Versicherung zugrundeliegenden Anteileinheiten abhängig. Zudem fallen bedingungsgemäss Kosten für die Abbildung der Todesfalldeckung sowie Abschluss-/Vertriebs-, Verwaltungs-, Stückkosten und ggf. anlassbezogene Gebühren an (siehe Teil B. (1) und (2)). Der Versicherungsvertrag endet auch vorzeitig, sofern SIKURA LEBEN AG von ihrem Recht Gebrauch macht, wegen Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Nähere Angaben zu Ihrer Anzeigepflicht und den Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht finden Sie unter §§ 5; 6 AVB. 17. Welches Recht findet auf diesen Vertrag Anwendung? Auf Ihren Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können bei dem für den Hauptsitz der SIKURA LEBEN AG zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Für Klagen, welche sich aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ergeben, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsgebiet Sie als Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. 18. Welche Sprache ist für diesen Vertrag vereinbart? Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation über die Vertragslaufzeit erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache. 19. Welche Möglichkeiten zur Beschwerde gibt es? Wenn Sie mit unseren Leistungen oder unserem Service nicht zufrieden oder mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, informieren Sie uns bitte schriftlich oder rufen Sie uns an unter der Rufnummer +423 237 70 00. Ihr Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde nach Absatz 20 zu wenden. 20. Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig? Mögliche Beschwerden nach Absatz 19 können Sie auch an die Aufsichtsbehörden richten. Die Anschriften der Aufsichtsbehörden lauten wie folgt: 3

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VERBRAUCHE RI NFORMATIONE N Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
 Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
 Landstr. 109, Postfach 279
 FL-9490 Vaduz / Fürstentum Liechtenstein oder in Deutschland:

nommen und die anfallenden Kosten auf die jeweiligen Verträge aufgeteilt). Die externen Kosten werden in der jeweiligen Höhe dem Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolios zum Zeitpunkt der entsprechenden Fälligkeit belastet. 2. Welche sonstigen möglichen Kosten fallen zu Ihrem Vertrag an?

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 Bereich Versicherungsaufsicht
 Graurheindorfer Strasse 108
 D-53117 Bonn, Postfach 1253, D-53002 Bonn

Für zusätzlichen anlassbezogenen Verwaltungsaufwand können gesonderte Gebühren in Rechnung gestellt werden. GEBÜHRENÜBERBLICK (ANLASSBEZOGEN) Ausstellen einer Ersatzurkunde für die Police

EUR 25.00

Ihr Versicherungsvermittler hat Sie im Vorfeld zu diesem Vertragsvorschlag ausführlich beraten und gemeinsam mit Ihnen die individuelle Versorgung ausgewählt. In Verbindung mit der Beratung und dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages entstehen Kosten, die SIKURA LEBEN AG bei der Berechnung der Versicherungsleistungen eingerechnet hat: Die in Verbindung mit der vorvertraglichen Beratung und dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten sind bereits in dem zu zahlenden Beitrag berücksichtigt. Sie werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus fallen laufende Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten sowie anlassbezogene Gebühren an; weitere Informationen und Angaben können Sie ebenfalls dem Produktinformationsblatt unter Absatz 3 bzw. dem nachstehenden Absatz 2 entnehmen. Weitere Informationen zu den Kosten Ihrer Versicherung entnehmen Sie bitte ebenfalls §§ 16; 17 AVB.

Abschriften von Erklärungen

EUR 5.00 je Abschrift plus Fremdspesen (Porto, etc.).

Änderung des Versicherungsnehmers

EUR 25.00

Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen

EUR 25.00

Durchführung von sonstigen Vertragsänderungen

EUR 25.00

Adress- und Bezugsrechtsänderung

Gebührenfrei

Teilkündigungen

EUR 20.00

KOSTENÜBERBLICK

Kosten für die Ermittlung bei Anschriften und Namensänderungen

EUR 25.00

B. Besondere Vertragsinformationen 1. Welche Kosten fallen der Höhe nach konkret an?

Für die Erstellung einer über die jährliche Mitteilung der Jährliche Mitteilung ist gebührenfrei. Wertentwicklung hinausgehende Jede zusätzliche Mitteilung kostet Information EUR 25.00.

Abschluss- und Vertriebskosten Einmalbeitrag

6.00% einmalig vom Einmalbeitrag zu Beginn

Laufende Verwaltungskosten

Jährlich 1.90% des Vertragswerts. Die laufenden Verwaltungskosten werden anteilig zu Beginn jeden Quartals vom Guthaben abgezogen.

Übertragung von Wertpapieranteilen auf ein angezeigtes Wertschriftendepot

1.00% des Anlagewerts der zu übertragenden Wertpapiere, mindestens EUR 50.00 und höchstens EUR 150.00.

Zuzahlung

Gebührenfrei (es fallen Abschlussund Vertriebskosten an)

Stückkosten

EUR 50.00 jährlich. Die Stückkosten werden anteilig zu Beginn jeden Quartals vom Guthaben abgezogen.

Kündigung

Gebührenfrei

Bei Zuzahlungen werden die selben Kosten veranschlagt, wie sie bei einem Neuabschluss anfallen und zwar sowohl in Bezug der Kostenarten (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs- und Risikokosten; Stückkosten fallen pro Vertrag an und sind entsprechend unabhängig vom Einmalbeitrag bzw. von Zuzahlungen) als auch bezüglich deren Höhe. Neben diesen tariflich bedingten Versicherungskosten können zusätzliche externe Kosten aus dem Anlageprodukt selbst entstehen wie beispielsweise Kaufaufschläge oder Rücknahmegebühren. Weitere externe Kosten entstehen durch die Konto- und Depotführung des Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolios bei der verwaltenden Bank wie beispielsweise Depotführungsgebühren (gegenwärtig 0.30% p.a.) sowie Spesen für Käufe und Verkäufe (es werden mehrere Kauf- und Verkaufsaufträge jeweils zusammengeDERUK0020 | 161011

3. Was gilt bezüglich einer Überschussermittlung und -beteiligung? Ihre anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung ist nicht überschussberechtigt. Der Vertrag sieht auch keine Beteiligung an den Gewinnen von SIKURA LEBEN AG vor. Entscheidend für die Höhe der Versicherungsleistung ist die Wertentwicklung der dem Versicherungsvertrag zugeordneten Vermögenswerte. 4. Was gilt bezüglich der möglichen Rückkaufswerte? Im Falle einer Kündigung erstattet SIKURA LEBEN AG Ihnen den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Zeitwert Ihrer Versicherung. Weitere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte § 10 AVB.

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VERBRAUCHE RI NFORMATIONE N

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5. Was gilt bezüglich Betragsfreistellung oder Beitragsreduzierung?

rungsleistungen sind daher der Höhe nach weder im Erlebensfall noch im Todesfall garantiert. Dies gilt auch für den Rückkaufswert.

Ihre Versicherung ist eine Versicherung gegen Einmalbeitrag. Besondere Bestimmungen über Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung gibt es daher nicht.

7. Welche Angaben lassen sich zur angebotenen Anlagestrategie und den darin enthaltenen Vermögenswerten machen?

6. Welche Werte in der anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung sind garantiert?

8. Was gilt bezüglich der Besteuerung der anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung?

Bei der anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung hängt die Höhe des Rückkaufswertes von der Wertentwicklung der Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vermögenswerte ab. Die Versiche-

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Informationen dazu finden Sie in den Informationen zur Anlage.

Die ausführlichen Informationen finden Sie im Teil Steuerregelungen der AVBs.

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Produktinformationsblatt zur anteil- bzw. fondsgebundenen
 Lebensversicherung der SIKURA LEBEN AG

Stand: Oktober 2016

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PR ODUKTINF ORMATIONS BLATT Produktinformationsblatt für: Vorname Name

2. Welches Risiko ist versichert? Versichert ist: Anrede



Frau



Herr



Frau



Herr

Vorname

Das Produktinformationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick zu dem angebotenen Versicherungsvertrag sowie diejenigen Informationen geben, die für Sie für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind. Diese Informationen sind jedoch nicht abschliessend.

Name Geburtsdatum

und

Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Verbraucherinformation, dem Produktinformationsblatt, aus den Informationen zur Anlage, dem Antrag, der Police und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig durch. Die jeweiligen Verweise finden Sie am Ende der Absätze.

Anrede

1. Welche Art der Versicherung bietet Ihnen SIKURA LEBEN AG an?

Geburtsdatum

Der angebotene Vertrag ist eine anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag. Ihr Einmalbeitrag wird nach Abzug der vereinbarten Abschluss- und Vertriebskosten sowie den anteiligen Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten für das Quartal, in welches der Versicherungsbeginn fällt, von SIKURA LEBEN AG oder einem damit beauftragten Verwalter angelegt (vgl. hierzu auch nachfolgenden Abs. 4). Die Anlage erfolgt nach Massgabe der definierten Anlagestrategie in bestimmte Vermögensgegenstände. Diese werden sodann anteilig Ihrem Versicherungsvertrag zugewiesen. Die Summe aller Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vermögensgegenstände bildet das Vertragsportfolio Ihres Vertrages. Der Wert des Vertragsportfolios folgt der Wertentwicklung der Vermögensgegenstände. Die Entwicklung des Wertes Ihres Vertragsportfolios ist nicht vorhersehbar. Deshalb kann SIKURA LEBEN AG die Höhe der Versicherungsleistung nicht garantieren. Eine in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung kann nicht als Garantie für eine zukünftige Wertentwicklung gesehen werden. Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Vermögensgegenständen steht bis zur Erbringung der Versicherungsleistung SIKURA LEBEN AG zu. Bei der dieser Police zu Grunde gelegten Anlagestrategie müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen. Sie haben zu keinem Zeitpunkt direkten Einfluss auf die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände, mit denen die Anlagestrategie umgesetzt wird. Ein Wahlrecht, ein Rechtsanspruch oder ein Weisungsrecht zur Vornahme einzelner Vermögensdispositionen oder Anlageentscheidungen im Rahmen der Anlagestrategie besteht nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unter §§ 3; 18 AVB nachlesen. Es gelten die nachfolgend genannten und beigefügten Versicherungsbedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag der SIKURA LEBEN AG für den Tarif DERUK0020; im folgenden „AVB" genannt (AVB Tarif DERUK0020).


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Vorname Name

Mit ihrer Versicherung ist das Todesfallrisiko abgesichert. Die Leistung bei Tod vor Ablauf der Versicherung beträgt 110 % des zum Stichtag des Todesfalles vorhandenen Zeitwertes Ihres Vertragsportfolios. Bei zwei Versicherten Personen wird die Leistung nach dem Tod beider Versicherten Personen fällig. Die Todesfallleistung zahlt SIKURA LEBEN AG an den/die bezeichneten Bezugsberechtigten, andernfalls an den/die Versicherungsnehmer oder dessen/deren gesetzliche Erben. Die Leistungen werden grundsätzlich als Geldleistung, bei Ablauf der Versicherung und nach Wahl des Versicherungsnehmers oder bei Illiquidität zum Zeitpunkt der Fälligkeit durch Übertragung der Eigentumsrechte an den Vermögensgegenständen des Vertragsportfolios an den Bezugsberechtigten als Naturalleistung erbracht (Illiquidität u.a.: Eingeschränkter bzw. nicht vorhandener Käufermarkt, Rücknahme durch die Emittenten nicht möglich); Weitere Informationen zur Leistungserbringung finden sich unter § 30 AVB. Es kann Fälle geben, in denen Sie weder eine Geldleistung noch eine Naturalleistung erhalten (beispielsweise wenn Sie die Anforderungen als Eigentümer der entsprechenden Vermögenswerte nicht erfüllen). Die Höhe Ihrer versicherten Leistungen hängt von der Entwicklung des Wertes Ihres Vertragsportfolios ab. Dieser Wert ist nicht vorhersehbar und kann während der Dauer dieses Vertrages sowohl steigen als auch fallen. Weitere Informationen zu den versicherten und ausgeschlossenen Risiken können Sie unter §§ 8; 9 AVB nachlesen. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann ist dieser zu zahlen? Welche Folgen hat die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags? Der von Ihnen zu leistende Beitrag besteht in der vereinbarten einmaligen Zahlung (Einmalbeitrag). Ihr Einmalbeitrag beträgt EUR . Bitte zahlen Sie den Einmalbeitrag nach Unterzeichnung des Antrages per Überweisung unter Angabe des Verwendungszweckes auf das folgende auf den Namen der SIKURA LEBEN AG lautende Bankkonto bei der BADENWÜRTTEMBERGISCHE BANK ein.
 IBAN: DE25 6005 0101 0008 6749 95 | BIC: SOLADEST600. 8

PR ODUKTINF ORMATIONS BLATT 4. Welche Kosten und Gebühren fallen für den Abschluss und die Verwaltung Ihres Vertrages an? Im Antragsformular bestimmen Sie, welche Höhe Ihr Einmalbeitrag haben soll. Der Einmalbeitrag beträgt mindestens EUR 5'000.00. Für Ihren Versicherungsvertrag fallen Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufende Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten an. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden einmalig durch Abzug vom gezahlten Einmalbeitrag, in Abhängigkeit von deren Höhe, zu Vertragsbeginn erhoben. Die jährlichen laufenden Verwaltungs-, Stückund Risikokosten werden als laufende Kosten grundsätzlich jeweils vorschüssig per Ersten eines jeden Quartals aus dem Ihnen zugeordneten Vertragsportfolio durch entsprechende Reduzierung der Vermögensgegenstände entnommen (also jeweils per 01.01., 01.04., 01.07. sowie 01.10. eines jeden Vertragsjahres); für das Quartal, in welches der Vertragsbeginn fällt, werden die vorgenannten laufenden Kosten zu Vertragsbeginn vorschüssig bis zum Ersten des Folgequartals pro rata temporis vor Veranlagung entnommen. Sowohl die Abschluss- und Vertriebskosten, als auch die jährlichen laufenden Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. In Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten sowie der anteiligen laufenden Kosten für das Quartal in welches der Vertragsbeginn fällt, können wir keine Vermögenswerte erwerben und Ihrem Versicherungsvertrag zuordnen. Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen EUR 600.00 je EUR 10'000.00 Einmalbeitrag (6.00%). Die Verwaltungskosten betragen jährlich 1.90% des Vertragswerts (Wert des Vertragsportfolios), somit jährlich EUR 190.00 je EUR 10'000.00 Vertragswert. Die Stückkosten betragen pauschal jährlich EUR 50.00. Die Risikokosten für die Todesfallleistung hängen von der Höhe der vereinbarten Todesfallleistung, dem Alter der Versicherten Person und ihrem Gesundheitszustand ab. Neben diesen tariflich bedingten Versicherungskosten können zusätzliche externe Kosten aus dem Anlageprodukt selbst entstehen wie beispielsweise Kaufaufschläge oder Rücknahmegebühren. Weitere externe Kosten entstehen durch die Konto- und Depotführung des Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolios bei der verwaltenden Bank wie beispielsweise Depotführungsgebühren (gegenwärtig 0.30% p.a.) sowie Spesen für Käufe und Verkäufe (es werden mehrere Kauf- und Verkaufsaufträge jeweils zusammengenommen und die anfallenden Kosten auf die jeweiligen Verträge aufgeteilt). Die externen Kosten werden in der jeweiligen Höhe dem Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolios zum Zeitpunkt der entsprechenden Fälligkeit belastet. Es können weitere anlassbezogene Gebühren in Rechnung gestellt werden, deren aktuelle Höhe sich aus der Verbraucherinformation ergibt. Weitere Informationen zu den Themen „Beitrag und Kosten" können unter §§ 13-17 AVB sowie in den Verbraucherinformationen im Teil B. nachgelesen werden. 5. Was ist nicht versichert? Bei Tod der Versicherten Person(en) kann sich unsere Leistungspflicht z.B. bei kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des Rückkaufswertes beschränken. Auch bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Versicherungsjahren zahlt SIKURA LEBEN AG nur den DERUK0020 | 161011

2/3 Rückkaufswert. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen können Sie unter § 12 AVB nachlesen. 6. Was müssen Sie bei Vertragsabschluss beachten? Damit SIKURA LEBEN AG den Antrag prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäss und vollständig beantworten. Die falsche oder unvollständige Beantwortung von Antragsfragen kann zu Anfechtung und Rücktritt sowie zur Kündigung des Versicherungsvertrages und damit auch zu unserer Leistungsfreiheit führen. 7. Was müssen Sie während der Laufzeit des Vertrages beachten? Teilen Sie uns schriftlich und unverzüglich jegliche Änderung Ihrer Anschrift und Ihres Namens mit. Andernfalls können Ihnen Nachteile entstehen, da wir Ihnen nach erfolgloser Zustellung einer Mitteilung die Mitteilungen per eingeschriebenen Brief an Ihre zuletzt bekannte Wohnanschrift senden. Die Mitteilung wird in diesem Fall zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie Ihnen ohne die Anschriftenänderung bei regelmässiger Beförderung zugegangen wäre. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag im Namen einer Firma abgeschlossen haben und sich die Anschrift der Firma geändert hat. Weitere Informationen können Sie unter §§ 34; 36 AVB nachlesen. 8. Was müssen Sie tun, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist? Was gilt bei Nichtbeachtung der vorbenannten Pflichten? Ist der Versicherungsfall eingetreten, benötigt SIKURA LEBEN AG zur Klärung der Leistungspflicht Nachweise (z. B. Sterbeurkunde). Der Tod der Versicherten Person(en) ist uns unverzüglich anzuzeigen. Weitere Informationen zu Verpflichtungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen sind, können Sie unter § 29 AVB nachlesen. 9. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt an dem in der Police aufgeführten Beginndatum, frühestens jedoch nach Zahlung des Einmalbeitrags. Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Police festgelegten Zeitpunkt, bei Erbringung der Todesfallleistung oder bei vollständiger Kündigung. Die Vertragslaufzeit ist durch den Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss frei bestimmbar. Die vereinbarte Vertragslaufzeit wird in der Police angegeben. Weitere Informationen können Sie unter §§ 7; 8; 27 AVB nachlesen. 10. Wie kann der Vertrag beendet werden? Sie können Ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Police und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ohne Angabe von Gründen schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf hat die in der Verbraucherinformation Teil A (14) beschriebenen Rechtsfolgen. Die massgebliche Belehrung erfolgt im Antrag. Er ist zu richten an: SIKURA LEBEN AG, Landstrasse 6
 FL-9494 Schaan, Liechtenstein Mit Zugang Ihres Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz.

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PR ODUKTINF ORMATIONS BLATT Gemäss § 10 AVB können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten auf den Letzten eines jeden Monats ganz oder teilweise kündigen. Durch die Kündigung führen Sie einen vollständigen oder teilweisen Rückkauf des Vertrages herbei. Der vollständige Rückkauf beendet den Vertrag. Dann wird ein Rückkaufswert fällig, dessen Höhe wir Ihnen nicht garantieren können, da sie von der Entwicklung der Vermögensgegenstände des Ihnen zugeordneten Vertragsportfolios abhängt.

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3/3 Weitere Informationen zu Widerrufsrecht und Kündigung können Sie unter §§ 10; 27 AVB nachlesen. 11. Gibt es eine Modellrechnung zu diesem Vertrag? Nein. Zu diesem Vertrag wird keine Modellrechnung erstellt.

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Informationen zur Anlage einer anteil- bzw. fondsgebundenen
 Lebensversicherung der SIKURA LEBEN AG Stand: Oktober 2016

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE Die Informationen zur Anlage vermitteln einen grundsätzlichen Überblick über die mit der Anlage im Rahmen dieser anteil- bzw. fondsgebundene nLebensversicherung verbundenen Chancen und Risiken.

1/12 Nachfolgende Grafik dient ausschliesslich als Anschauungsbeispiel. Liquidität RUK-Anlageuniversum RUK ETI

Diese Information zu Anlage informiert unter anderem zu den Themen allgemeine Hinweise, Vermögensverwalter, Anlagestrategie und Risiken. Die Informationen sind jedoch nicht abschliessend. 1. Allgemeine Hinweise Im Rahmen des vorliegenden Vertrags werden Anlagen für die anteilbzw. fondsgebundenen Lebensversicherung RUK POLICE (Tarif DERUK0020) der SIKURA LEBEN AG getätigt. Die Anlage erfolgt nach Massgabe der definierten Anlagestrategie in bestimmte Vermögensgegenstände. Diese werden sodann anteilig Ihrem Versicherungsvertrag zugewiesen. Die Summe aller Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vermögensgegenstände bildet das Vertragsportfolio Ihres Vertrages. Der Wert des Vertragsportfolios folgt der Wertentwicklung der Vermögensgegenstände. Die Entwicklung des Wertes Ihres Vertragsportfolios ist nicht vorhersehbar. Dieser Wert kann während der Dauer dieses Vertrages sowohl steigen als auch fallen. Deshalb kann SIKURA LEBEN AG die Höhe der Versicherungsleistung nicht garantieren, womit Sie das Kapitalanlagerisiko der Anlage im Grundsatz tragen (das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Vermögensgegenständen steht bis zur Erbringung der Versicherungsleistung SIKURA LEBEN AG zu). SIKURA LEBEN AG hat auch keinen Einfluss darauf, ob die Ziele der Anlagepolitik der Anlagen tatsächlich erreicht werden. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen oder Gewinnzuweisungen der Vermögenswerte einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen oder Verlustzuweisungen tragen Sie das Risiko der Wertminderung bis hin zum Extremfall des Totalverlusts. SIKURA LEBEN AG unterliegt den Bestimmungen der Liechtensteinischen Versicherungsaufsicht (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein; FMA) und der Liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzgebung. SIKURA LEBEN AG setzt die Vermögensverwaltung selbstständig um; es ist ihr jedoch vorbehalten, die Vermögensverwaltung an einen befähigten Dritten zu übertragen. Sie werden diesfalls schriftlich informiert. Gleiches gilt, wenn die Zusammenarbeit mit einem delegierten Vermögensverwalter beendet wird. Aufgrund einer solchen Beendigung der Zusammenarbeit können gegen SIKURA LEBEN AG keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Sie haben zu keinem Zeitpunkt direkten Einfluss auf die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände, bzw. Anlagen, mit denen die Anlagestrategie umgesetzt wird. Ein Wahlrecht, ein Rechtsanspruch oder ein Weisungsrecht zur Vornahme einzelner Vermögensdispositionen oder Anlageentscheidungen im Rahmen der Anlagestrategie besteht nicht. 2. Anlagestrategie der «RUK» im Überblick Die RUK POLICE-Anlagestrategie sieht neben einer optimalen Anlagenauswahl aus dem RUK POLICE-Anlageuniversum eine Veranlagung von mindesten 20% in Liquidität sowie 50% in RUK ETI vor. Der Versicherungsnehmer erhält im Rahmen seines Antrags die Möglichkeit einen persönlichen Anlagevorschlag zu äussern, der von der SIKURA LEBEN AG bei der Umsetzung der Anlagestrategie miteinbezogen wird. DERUK0020 | 161011

20% 50% 30%

Die genannte Strategie wird gegenwärtig durch Investitionen in die in Pkt. 4 aufgeführten Anlagen und Fonds (Vermögensgegenstände, RUK-Anlageuniversum) umgesetzt. Das Anlagenuniversum wird laufend überprüft und angepasst, wobei einzelne Anlagen auch ausgetauscht oder ergänzt werden können. 3. Risikohinweis 3.1 Allgemeiner Hinweis Die Wertentwicklung ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Eine in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung kann nicht als Garantie für eine zukünftige Wertentwicklung gesehen werden. Es bestehen keine wie auch immer gearteten Garantien. Dementsprechend kann nicht garantiert werden, dass das durch SIKURA LEBEN AG veranlagte Kapital zurückgezahlt wird. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Alle Anlagen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Da Sie als Versicherungsnehmer das Anlagerisiko, bis hin zum Totalverlust tragen, sollten Sie sich über die mit der Anlage im Rahmen des RUK POLICE verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Entscheidung treffen, wenn sie sich von Ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung dieser anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung der SIKURA LEBEN AG unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die in vorliegendem Überblick enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik haben beraten lassen. SIKURA Leben AG hat keinen Einfluss auf die Anlagepolitik innerhalb des «RUK POLICE»-Anlageportfolios selber. 12

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE 3.2 Hinweis zur Risikoklasseneinstufung

3.3 Allgemeine Risiken von Anlagefonds höheres Risiko

geringes Risiko

1

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

6

7

typischerweise höhere Rendite

Die Einteilung eines Fonds in die jeweilige Kategorie erfolgt gemäss den folgenden Schwankungsbreiten: Risikokategorie 1 Risikokategorie 2 Risikokategorie 3 Risikokategorie 4 Risikokategorie 5 Risikokategorie 6 Risikokategorie 7

sehr niedriger Schwankungsfaktor Volatilität: 0,00% bis < 0,50% niedriger Schwankungsfaktor Volatilität: 0,50% bis < 2,00% niedriger/mittlerer Schwankungsfaktor Volatilität: 2,00% bis < 5,00% mittlerer Schwankungsfaktor

ken verbunden. Die Risiken können u.a. Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Anlageziel eines Fonds auch tatsächlich erreicht wird oder es zu einem Wertzuwachs der Anlagen kommen wird. Bei der Rückgabe von Anteilen kann der Anleger möglicherweise den ursprünglich in den Fonds investierten Betrag nicht zurückerhalten. Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko)

mittlerer/hoher Schwankungsfaktor

Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeutet einen mindestens teilweisen Verlust des Vermögens.

Volatilität: 10,00% bis < 15,00%

Gegenparteienrisiko

hoher Schwankungsfaktor

Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, die für Rechnung des Vermögens abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist.

Volatilität: 5,00% bis < 10,00%

Volatilität: 15,00% bis < 25,00% sehr hoher Schwankungsfaktor Volatilität: > 25,00%

Die Risikoeinstufung soll die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Fondstypen erleichtern und das Risiko des jeweiligen Fonds verdeutlichen. Der Risikoindikator wurde anhand historischer Anteilspreisschwankungen (Volatilitätskennziffern) berechnet. Eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung eines Fonds kann sich künftig ändern und trifft keinerlei Aussagen über die künftige Kursentwicklung des Fonds. Sie bietet keinen Schutz gegen mögliche Kursverluste oder entgangene Gewinne. Sie dient lediglich als Orientierungshilfe und ersetzt weder eine umfassende Risikoanalyse noch berücksichtigt sie die individuelle Risikobereitschaft des Anlegers. Je kleiner die Risikoklasse, desto geringer ist das Risiko. Allerdings stellt auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, keine völlig risikolose Anlage dar. (So unterlag der Anteilpreis von Fonds, die in Risikoklasse 1 eingestuft sind, in der Vergangenheit sehr niedrigen Schwankungen. Der Anteilspreis von Fonds, die in Risikoklasse 7 eingestuft sind, unterlag dagegen in der Vergangenheit sehr starken Schwankungen.) Bitte beachten Sie, dass die in dieser Information angegeben Risikoklasseneinstufung keine fixe Grösse ist und die ausgewiesenen Werte dem Auflagedatum dieser Informationen zu den Anlagemöglichkeiten entsprechen.

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Bei Anlagefonds können die Anlagen des Fonds allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risi-

Geldwertrisiko Die Inflation kann den Wert der Anlagen und somit des Vermögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen. Konjunkturrisiko Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt ist und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Länder- und Regionsfondsrisiko Anlagen in Ländern / Regionen mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Marktrisiken, politische oder wirtschaftlichen Risiken, Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. Liquiditätsrisiko Es besteht das Risiko, dass der Markt für einige Titel phasenweise nicht liquide ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und / oder nicht in der gewünschten Menge und / oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können. Bei nicht gehandelten Unternehmensanteilen ist dieses Risiko besonders hoch.

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE

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Marktrisiko (Kursrisiko)

Risiko von Interessenskonflikten

Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Fonds verändert.

Zwischen den involvierten Parteien bestehen vielfältige Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, die zu Interessenskonflikten führen können. Es besteht das Risiko, dass im Einzelfall eine Beeinträchtigung der Anlegerinteressen nicht vollständig vermieden werden kann.

Risiken von Anlagen in aufstrebenden Märkten Einige der im Folgenden beschriebenen Fonds legen die Vermögenswerte zum Teil oder insgesamt in Wertpapiere aufstrebender Märkte (d. h. Märkte in Ländern, die von der Weltbank als Staaten mit 'niedrigem' oder 'mittlerem' Einkommen definiert werden) an. Diese Wertpapiere sind volatiler, d.h. sie unterliegen höheren Schwankungen als Wertpapiere in weiter entwickelten Märkten. Verglichen mit Fonds, die in höher entwickelten Märkten anlegen, ist bei diesen Fonds das Risiko von Kursschwankungen und Aussetzungen von Rücknahmen grösser. Psychologisches Marktrisiko Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in die investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus.

Risiko der Aussetzung der Berechnung des
 Nettovermögenswertes sowie der Ausgabe und
 der Rücknahme von Anteilen Ein Fonds kann die Berechnung des Nettovermögenswertes und/ oder die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen unter anderem aussetzen: a) wenn ein Markt, der Grundlage für die Bewertung eines wesentli-

chen Teils des Vermögens des Fonds bildet, unerwartet geschlossen wird, oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; b) bei politischen, wirtschaftlichen, technischen oder anderen Notfäl-

len; oder c) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögens-

werten Geschäfte für den Fonds undurchführbar werden.

Settlement Risiko

Risiko von derivativen Produkten

Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des Fonds, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste aufgrund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können.

Bei einigen der im Folgenden beschriebenen Fonds sind derivative Produkte mit einbezogen. Dazu gehören Bankguthaben, Wertpapiere, Optionsgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Finanzterminkontrakte, Optionen auf Finanzterminkontrakte,

Unternehmerrisiko Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar. Im Extremfall bei einem Konkurs - kann dies den vollständigen Wertverlust der entsprechenden Anlagen bedeuten. Währungsrisiko Hält ein Fonds Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist er (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten bestehen auch indirekte Währungsrisiken; international tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. Zinsänderungsrisiko Soweit ein Fonds in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist er einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert, der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere, erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält.

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Zinsswaps und Devisenswaps. Mit der Anlage in derivative Produkte können folgende Risiken verbunden sein: a) Die erworbenen befristeten Rechte können verfallen oder eine Wertminderung erleiden. b)Das Verlustrisiko kann nicht bestimmbar sein und auch über etwaige geleistete Sicherheiten hinausgehen. c) Geschäfte, mit denen Risiken ausgeschlossen sind oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. d)Das Verlustrisiko kann sich erhöhen, wenn die Verpflichtungen aus derartigen Geschäften oder die hieraus zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung lautet. 3.4 Spezifische Risiken von Anlagefonds Die Wertentwicklung der Anteile von Investmentfonds ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. Auf folgende Risiken soll ausdrücklich hingewiesen werden:

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE Aussetzung des Anteilshandels

Spezielle Risiken von Mischfonds

Aufgrund der oben genannten Bewertungs- und Liquiditätsrisiken besteht die Gefahr, dass es zur Aussetzung von Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kommt und der Anleger längerfristig nicht über das investierte Kapital verfügen kann.

Bei Mischfonds hängt die Gewichtung der Einzelrisiken von der Zusammensetzung des jeweiligen Fonds ab.

Liquiditätsrisiko Es kann vorkommen, dass einzelne Zielanlagen nicht regelmässig gehandelt werden, infolgedessen besteht das Risiko, dass auch die entsprechenden Fonds diese nötigenfalls nicht verkaufen können. Ausfallrisiko / Klumpenrisiko Im Falle der Konzentration der Zielanlagen auf einzelne Emittenten (Klumpenrisiko) bzw. Gegenparteien kann sich ein Ausfall eines Zielinvestments (Ausfallrisiko) stärker auswirken, als in einem stark diversifizierten Portfolio. Es kann daher zu höheren Kurseinbrüchen kommen. Börsengehandelten Indexfonds (ETF`s) Ein ETF-börsengehandelter Fonds ist ein Investmentfonds, der einen Index abbildet. Um den Index abzubilden, können die Fonds Wertpapiere kaufen, die im Index gelistet sind. Das machen „physisch replizierende“ Fonds. Andere ETFs bilden den Index künstlich (synthetisch) nach. Synthetisch replizierende ETFs verwenden Swaps (Tauschgeschäfte zwischen der Fondsgesellschaft und der Bank). Durch Swaps entstehen Kontrahentenrisiken; z.B. könnte der Swap-Partner Konkurs gehen. Physisch replizierende Fonds kaufen zwar die Originaltitel, verleihen sie aber weiter gegen zuvor gewährte Sicherheiten. Sie erhalten dafür eine Leihgebühr. Damit verbessern sie die Wertentwicklung des Fonds. Durch die Leihgeschäfte entstehen Kontrahentenrisiken, da auch hier z.B. der Leihpartner Konkurs gehen könnte. Die Fonds dürfen bis zu 100 Prozent der Wertpapiere im Fonds verleihen. Spezielle Risiken von Aktienfonds Bei Fonds, die in Aktien anlegen, kann der Wert der zugrunde-liegenden Anlagen als Reaktion auf Aktivitäten und Ergebnisse einzelner Gesellschaften sowie im Zusammenhang mit allgemeinen Markt- und Wirtschaftsbedingungen zum Teil sehr stark schwanken. Spezielle Risiken von Edelmetallfonds Bei Fonds, die in Edelmetalle anlegen, richtet sich die Wertentwicklung u.a. nach den allgemeinen Marktgegebenheiten der betreffenden Edelmetalle. Edelmetallfonds unterliegen im Regelfall grösseren Wertschwankungen. Spezielle Risiken von Geldmarktfonds Bei Fonds, die im Geldmarkt anlegen besteht sowohl ein gewisses Zinsänderungsrisiko als auch ein Kreditrisiko der Emittenten. Spezielle Risiken von Rentenfonds Bei Fonds, die in Rentenwerten anlegen, hängt der Wert dieser zugrundeliegenden Anlagen von der Zinsentwicklung und der Zahlungsfähigkeit der Schuldner ab. Bei steigenden Kapitalmarktzinsen erleiden festverzinsliche Wertpapiere Kursverluste. Spezielle Risiken von Dachfonds Bei Dachfonds erfolgt die Investition in Drittfonds, welche je nach Anlagestrategie (Aktien, Renten, Geldmarkt, etc.) die dementsprechenden Risiken beinhalten.

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Spezielle Risiken von Rohstoff- und Sachwertefonds Bei Rohstoff- und Sachwertefonds richtet sich die Wertentwicklung u.a. nach den allgemeinen Marktgegebenheiten. Die Wertentwicklung unterliegt im Zusammenhang mit allgemeinen Markt- und Wirtschaftsbedingungen zum Teil sehr starken Schwankungen. Spezielle Risiken von Immobilienfonds Immobilienfonds investieren die zufliessenden Gelder der Anleger nach den Grundsätzen der Risikostreuung in Grundstücke, Gebäude, Anteile an Grundstücksgesellschaften und vergleichbare Vermögenswerte sowie eigene Bauprojekte. Immobilienfonds sind daher einem Ertragsrisiko durch mögliche Leerstände der Objekte ausgesetzt, was auch zu einer Verringerung des eingesetzten Kapitals führen kann. Bei Immobilienfonds kann bei aussergewöhnlichen Umständen die Rücknahme von Anteilsscheinen gemäss den Fondsbestimmungen auch für längere Zeit ausgesetzt werden oder sonstigen Beschränkungen unterliegen. Spezielle Risiken von alternativen Investments (Hedge Funds) Alternative Investments, zu denen auch Hedgefonds zählen, zeichnen sich im Vergleich zu herkömmlichen Investments dadurch aus, dass sie keinen oder nur geringeren Regulatorien unterworfen sind, eine geringere Liquidität haben, nicht oder an einer schwach regulierten Börse gehandelt werden. Alternative Investments unterscheiden sich von traditionellen Investment-Produkten wie Aktien-Fonds oder Rentenfonds primär dadurch, dass sie alle Arten von Finanzinstrumenten verwenden können - darunter auch Derivate wie Optionen oder Futures. Hedge-Fonds sind Anlageinstrumente mit sehr unterschiedlichen Strategien und Risikoprofilen. Welche Anlagestrategie ein Single Hedgefonds verfolgt, ist im Verkaufsprospekt festgelegt, der die Basis für die Anlagegrundsätze bildet. Hedgefonds haben den Anspruch, sowohl in steigenden als auch fallenden Märkten Gewinne zu erzielen. Hedge-Fonds- Manager setzen dabei auf eine Reihe von Anlageformen und Techniken, darunter Finanz-Derivate, Leerverkauf von Wertpapieren oder Arbitrage-Techniken. Zu unterscheiden sind die Dach-Hedgefonds, in die Privatanleger unter bestimmten Vertriebsauflagen investieren dürfen von den Einzel-Hedgefonds (Single Hedgefonds), die nicht öffentlich über den Weg des Private Placement verkauft werden dürfen. Kennzeichen von Single Hedgefonds ist, dass der Manager in seinen Investmententscheidungen weitreichende Freiheiten besitzt. Insbesondere können zur Steigerung des Investitionsgrades des Sondervermögens grundsätzlich unbeschränkt Kredite aufgenommen und Derivate eingesetzt werden (Leverage). Ferner ist der Verkauf von Vermögensgegenständen erlaubt, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen gehören (Leerverkauf). DachHedgefonds legen überwiegend in Single Hedgefonds an und dürfen selbst keine Leverage und Leerverkaufs-Geschäfte durchführen. Gewinn- und Verlustpotenzial sind bei einer Anlage in Hedgefonds beträchtlich.

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE 4. Anlageuniversum Im Rahmen dieser anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung wird aktuell in die nachstehenden Anlagen und Fonds investiert. Diese können ausgetauscht oder ergänzt werden. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir diese nach Anlageschwerpunkten zusammengestellt. Hinweis: Die nachfolgenden Fondsbeschreibungen orientieren sich an den Informationen der einzelnen Fondsemittenten. Das Fondsangebot kann sich ändern. Eine entsprechende Anzeige seitens der SIKURA LEBEN AG muss diesfalls nicht erfolgen. Die Wertentwicklung der Fonds ist nicht zuverlässig vorauszusagen; der Wert eines Fondsanteils kann ansteigen, aber auch sinken. Auf die Fondsentwicklung hat die SIKURA Leben AG keinen Einfluss und kann daher für die Ergebnisse nicht haftbar gemacht werden. Sie tragen das alleinige Risiko der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust.

Geldmarktfonds Geldmarktfonds sind Wertpapierfonds, die ihr Fondsvermögen ausschließlich in Geldmarktveranlagungen oder Anleihen mit kurzen Restlaufzeiten anlegen. Sie unterliegen geringen Kursschwankungen und haben daher in der Regel einen geringeren Ertrag als Anleihenfonds. Die Wertentwicklung richtet sich nach dem Zinsniveau am Geldmarkt. Der Anlagehorizont ist kurzfristig. Bitte beachten Sie die in den „Informationen zu den Anlagemöglichkeiten“ unter Pkt. „3. Risikohinweise“ Ausführungen zu den Allgemeinen Risiken, spezifischen Risiken von Anlagefonds bzw. speziellen Risiken von Geldmarktfonds.

- DJE InterCash PA (EUR)

Rentenfonds Ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere wie zum Beispiel Pfandbriefe, Kommunalobligationen oder Anleihen investiert. Ihren Wertzuwachs erwirtschaften diese Fonds durch die Zinszahlungen sowie den Handel mit den gehaltenen Wertpapieren. Einzelne Fonds führen darüber hinaus auch (temporär) Absicherungsgeschäfte am Terminmarkt durch. Bitte beachten Sie die in den „Informationen zur Anlage“ unter Pkt. „3. Risikohinweis“ Ausführungen zu den Allgemeinen Risiken, spezifischen Risiken von Anlagefonds bzw. speziellen Risiken von Rentenfonds.

5/12 ETF - Exchange Traded Funds Bei einem ETF, kurz für Exchange Traded Fund, handelt es sich um einen börsengehandelten Indexfonds. Ziel eines ETFs ist es, einen vorher festgelegten Index und dessen Wertentwicklung so genau wie möglich nachzubilden und den Index leichter handelbar zu machen. Da die Zusammensetzung eines ETFs, also durch den Referenzindex vorgegeben ist, ist kein Fondsmanager notwendig. ETFs bedienen sich somit einer sogenannten passiven Anlagestrategie und haben durch das passive Management niedrigere Kosten als konventionelle, aktiv gemanagte, Fonds. Bitte beachten Sie die in den „Informationen zu den Anlagemöglichkeiten“ unter Pkt. „3. Risikohinweise“ Ausführungen zu den Allgemeinen Risiken, spezifischen Risiken von Anlagefonds bzw. speziellen Risiken von Exchange Traded Funds (ETFs).

-

UBS ETF - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF db x-trackers S&P 500 INVERSE DAILY UCITS ETF db x-trackers MSCI EMERGING MARKETS INDEX UCITS ETF SPDR BARCLAYS EURO AGGREGATE BOND UCITS ETF ZKB Gold ETF A CHF ISHARES MSCI WORLD MONTHLY EUR HEDGED ETF

ETI - Exchange Traded Instruments Exchange Traded Instruments (ETIs) sind börsengehandelte, besicherte Partizipationszertifikate, die eine einfache und transparente 1:1Partizipation an der Wertentwicklung eines zugrundeliegenden Basiswertes ermöglichen. Exchange Traded Instruments sind im Regelfall großen Wertschwankungen unterworfen. Der Anlagehorizont ist mittel- bis langfristig zu sehen. Bitte beachten Sie die in den „Informationen zu den Anlagemöglichkeiten“ unter Pkt. „3. Risikohinweise“ Ausführungen zu den Allgemeinen Risiken, spezifischen Risiken von Anlagefonds bzw. speziellen Risiken von Exchange Traded Instruments (ETIs).

- RUK ETI (EUR)

- Deka-ZielGarant 2030-2033 - Deka-ZielGarant 2034-2037 - Deka-ZielGarant 2042-2045

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | GELDMARKTFONDS

6/12

DJE InterCash PA (EUR) Emittentin

DJE Investment S.A.

ISIN

LU0159549814

Auflagedatum

27.01.2003 geringes Risiko

Risikoklasse

1

höheres Risiko

2

3

4

typischerweise geringe Rendite

5

6

7

typischerweise höhere Rendite

Währung

EUR

Bewertungsintervall

täglich

Abschluss Rechnungsjahr

30.06.

Erfolgsverwendung

ausschüttend

Fondsvolumen

205.59 Mio. per 29.03.2016

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*: Ausgabeaufschlag

0,00%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,42%

Sonstige Kosten p.a.

0,08%

Performance-Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

0,81% per 30.06.2015

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz Der Investitionsschwerpunkt des Fonds liegt auf Anleihen in Euro mit kürzeren Laufzeiten. Dabei wird großer Wert auf eine möglichst stabile Wertentwicklung gelegt. durch eine ausgewogene Mischung der Wertpapiere und einem überschaubaren Anlagehorizont sollen größere Schwankungen des Fondspreises vermieden werden. Anlageberatung Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | R E N T E N F O N D S Deka-ZielGarant 2030-2033

7/12

Deka-ZielGarant 2034-2037

Emittentin

Deka International (Luxembourg) S.A.

Emittentin

Deka International (Luxembourg) S.A.

ISIN

LU0287949324

ISIN

LU0287949837

Auflagedatum

02.05.2007

Auflagedatum

02.05.2007

höheres Risiko

geringes Risiko

Risikoklasse

1

2

3

4

typischerweise geringe Rendite

5

6

7

höheres Risiko

geringes Risiko

Risikoklasse

1

2

3

4

typischerweise geringe Rendite

typischerweise höhere Rendite

Währung

EUR

Währung

EUR

Bewertungsintervall

täglich

Bewertungsintervall

täglich

Abschluss Rechnungsjahr

30.06.

Abschluss Rechnungsjahr

30.06.

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Fondsvolumen

82,3 Mio. per 30.04.16

Fondsvolumen

24,1 Mio. per 30.04.16

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Ausgabeaufschlag

3,50%

Ausgabeaufschlag

3,50%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,60%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,60%

Sonstige Kosten p.a.

0,40%

Sonstige Kosten p.a.

0,40%

Performance-Fee p.a.

nein

Performance-Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

2,09% per 30.06.2015

Gesamtkostenquote p.a.

2,27% per 30.07.2015

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

5

6

7

typischerweise höhere Rendite

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz

Anlagegrundsatz

Im Rahmen des Garantiekonzepts wird abhängig von der Marktentwicklung und der Restlaufzeit in ein Anlageportfolio investiert, das jeweils aus den Anlageklassen Aktien, Renten und Geldmarkt unter Chance-Risiko-Betrachtung jeweils aktuell ausgerichtet wird. Der Fonds erwirbt Anteile an anderen in- und ausländischen Investmentfonds und kann auch Zero-Bonds anlegen. Die Sondervermögen bestehen sowohl aus Fonds des DekaBank-Konzerns als auch aus Kooperationspartner-Fonds. Der Aktienfondsanteil wird weltweit an den Standardmärkten in den USA, Europa und Japan angelegt. Der Fonds bietet eine Garantie des eingezahlten Kapitals plus eine monatliche Sicherung des Höchststandes zu den Garantieterminen in den letzten 3 Jahren der Laufzeit. Kapitalgarantie mindestens in Höhe des Erstausgabepreises abzüglich Ausgabeaufschlag sowie Höchststandssicherung des Anteilpreises jeweils zum 30.06. der im jeweiligen Fondsnamen genannten Zeitspanne, für Einzahlungen zum ersten Bankarbeitstag des Monats (in Luxemburg und Frankfurt a. M.).

Im Rahmen des Garantiekonzepts wird abhängig von der Marktentwicklung und der Restlaufzeit in ein Anlageportfolio investiert, das jeweils aus den Anlageklassen Aktien, Renten und Geldmarkt unter Chance-Risiko-Betrachtung jeweils aktuell ausgerichtet wird. Der Fonds erwirbt Anteile an anderen in- und ausländischen Investmentfonds und kann auch Zero-Bonds anlegen. Die Sondervermögen bestehen sowohl aus Fonds des DekaBank-Konzerns als auch aus Kooperationspartner-Fonds. Der Aktienfondsanteil wird weltweit an den Standardmärkten in den USA, Europa und Japan angelegt. Der Fonds bietet eine Garantie des eingezahlten Kapitals plus eine monatliche Sicherung des Höchststandes zu den Garantieterminen in den letzten 3 Jahren der Laufzeit. Kapitalgarantie mindestens in Höhe des Erstausgabepreises abzüglich Ausgabeaufschlag sowie Höchststandssicherung des Anteilpreises jeweils zum 30.06. der im jeweiligen Fondsnamen genannten Zeitspanne, für Einzahlungen zum ersten Bankarbeitstag des Monats (in Luxemburg und Frankfurt a. M.).

Anlageberatung

Anlageberatung

Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor.

Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu.

Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu.

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | R E N T E N F O N D S

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Deka-ZielGarant 2042-2045 Emittentin

Deka International (Luxembourg) S.A.

ISIN

LU0287950256

Auflagedatum

02.05.2007 höheres Risiko

geringes Risiko

Risikoklasse

1

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

Währung

EUR

Bewertungsintervall

täglich

Abschluss Rechnungsjahr

30.06.

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Fondsvolumen

12,0 Mio. per 30.04.2016

6

7

typischerweise höhere Rendite

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*: Ausgabeaufschlag

3,50%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,60%

Sonstige Kosten p.a.

0,40%

Performance Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

2,38% per 30.07.2015

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz Im Rahmen des Garantiekonzepts wird abhängig von der Marktentwicklung und der Restlaufzeit in ein Anlageportfolio investiert, das jeweils aus den Anlageklassen Aktien, Renten und Geldmarkt unter Chance-Risiko-Betrachtung jeweils aktuell ausgerichtet wird. Der Fonds erwirbt Anteile an anderen in- und ausländischen Investmentfonds und kann auch Zero-Bonds anlegen. Die Sondervermögen bestehen sowohl aus Fonds des DekaBank-Konzerns als auch aus Kooperationspartner-Fonds. Der Aktienfondsanteil wird weltweit an den Standardmärkten in den USA, Europa und Japan angelegt. Der Fonds bietet eine Garantie des eingezahlten Kapitals plus eine monatliche Sicherung des Höchststandes zu den Garantieterminen in den letzten 3 Jahren der Laufzeit. Kapitalgarantie mindestens in Höhe des Erstausgabepreises abzüglich Ausgabeaufschlag sowie Höchststandssicherung des Anteilpreises jeweils zum 30.06. der im jeweiligen Fondsnamen genannten Zeitspanne, für Einzahlungen zum ersten Bankarbeitstag des Monats (in Luxemburg und Frankfurt a. M.). Anlageberatung Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. DERUK0020 | 161011

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | E T F - E XCHA NG E T RA DE D F UNDS UBS ETF - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF

db x-trackers S&P 500 INVERSE DAILY UCITS ETF

Emittentin

UBS ETF SICAV

Emittentin

db x-trackers

ISIN

LU0629459743

ISIN

LU0322251520

Auflagedatum

22.08.2011

Auflagedatum

15.01.2008

geringes Risiko

Risikoklasse

1

2

3

4

5

6

7

höheres Risiko

geringes Risiko

höheres Risiko

typischerweise geringe Rendite

9/12

Risikoklasse

1

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

typischerweise höhere Rendite

6

Währung

USD

Währung

USD

Bewertungsintervall

täglich

Bewertungsintervall

täglich

Abschluss Rechnungsjahr

31.12.

Abschluss Rechnungsjahr

31.12.

Erfolgsverwendung

ausschüttend

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Fondsvolumen

148,59 Mio. per 29.04.2016

Fondsvolumen

463,13 Mio. per 29.04.2016

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Ausgabeaufschlag

0,00%

Ausgabeaufschlag

0,00%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,38%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,50%

Sonstige Kosten p.a.

0,00%

Sonstige Kosten p.a.

0,00%

Performance Fee p.a.

nein

Performance Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

0,38% per 31.12.2015

Gesamtkostenquote p.a.

0,50% per 31.12.2015

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

7

typischerweise höhere Rendite

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz Anlagegrundsatz Der Fonds investiert grundsätzlich in Aktien, die im MSCI World Socially Responsible Index vertreten sind. Die relative Gewichtung der Gesellschaften entspricht dabei der jeweiligen Indexgewichtung. Das Anlageziel besteht darin, die Kurs- und Renditeentwicklung des MSCI World Socially Responsible Index nach Abzug von Gebühren nachzubilden. Der Börsenkurs kann vom Nettoinventarwert abweichen. Anlageberatung Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.


DERUK0020 | 161011

Anlageziel ist es, die Wertentwicklung des Basiswerts, des S&P 500 Total Return Short Index abzubilden. Ziel des Index ist es, die umgekehrte Wertentwicklung des S&P 500 TR Index zuzüglich eines anteiligen Zinsanteils auf Basis des doppelten USD-LIBOR-Tagesgeldsatzes sowie die Wertentwicklung der Blue Chip-Unternehmen in den führenden Branchen der US-Wirtschaft abzubilden. Der Fonds wird in erster Linie in übertragbare Wertpapiere investieren und zudem derivative Techniken einsetzen, wie z.B. mit einem Swap-Kontrahenten zu ausgehandelte Index-Swaps (die OTC-Swap-Transaktion). Anlageberatung Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | E T F - E XCHA NG E T RA DE D F UNDS db x-trackers MSCI EMERGING MARKETS INDEX UCITS ETF

SPDR BARCLAYS EURO AGGREGATE BOND UCITS ETF


Emittentin

db x-trackers

Emittentin

SPDR Europe PLC

ISIN

LU0292107645

ISIN

IE00B41RYL63

22.06.2007

Auflagedatum

23.05.2011

Auflagedatum

geringes Risiko

Risikoklasse

1

geringes Risiko

höheres Risiko

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

6

7

10/12

Risikoklasse

1

höheres Risiko

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

typischerweise höhere Rendite

6

Währung

USD

Währung

EUR

Bewertungsintervall

täglich

Bewertungsintervall

täglich

Abschluss Rechnungsjahr

31.12.

Abschluss Rechnungsjahr

31.03.

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Erfolgsverwendung

ausschüttend

Fondsvolumen

1’602 Mio. per 29.04.2016

Fondsvolumen

110,29 Mio. per 29.02.2016

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Ausgabeaufschlag

0,00%

Ausgabeaufschlag

0,00%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,45%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,00%

Sonstige Kosten p.a.

0,00%

Sonstige Kosten p.a.

0,00%

Performance Fee p.a.

nein

Performance Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

0,65% per 31.12.2015

Gesamtkostenquote p.a.

0,20% per 31.03.2016

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

7

typischerweise höhere Rendite

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz Das Anlageziel des Fonds besteht darin, die Wertentwicklung des Basiswerts, des MSCI Emerging Markets Total Return Net Index abzubilden. Hierzu investiert der Fonds in erster Linie in übertragbare Wertpapiere und setzt zudem derivative Techniken ein. Der MSCI Emerging Markets Total Return Net Index ist ein um Streubesitz adjustierter marktkapitalsierungsgewichteter Index der die Wertentwicklung der globalen Emerging Markets wiederspiegelt.

Anlagegrundsatz

Anlageberatung

Anlageberatung

Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.


DERUK0020 | 161011

Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Barclays Capital Euro Aggregate Bond Index so genau wie möglich nachzubilden. Der Fonds beinhaltet festverzinsliche, auf Euro lautende Anleihen mit Investment Grade. Die Hauptsektoren des Index sind Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Anleihen staatlicher Stellen und besicherte Anleihen. Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.

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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | E T F - E XCHA NG E T RA DE D F UNDS ZKB Gold ETF A CHF


11/12

ISHARES MSCI WORLD MONTHLY EUR HEDGED ETF

Emittentin

Swisscanto Schweiz

Emittentin

BlackRock Asset Management (Irl)

ISIN

CH0139101593

ISIN

IE00B441G979

Auflagedatum

15.03.2006

Auflagedatum

30.09.2010

höheres Risiko

geringes Risiko

Risikoklasse

1

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

6

7

höheres Risiko

geringes Risiko

Risikoklasse

1

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

typischerweise höhere Rendite

6

Währung

CHF

Währung

EUR

Bewertungsintervall

täglich

Bewertungsintervall

täglich

Abschluss Rechnungsjahr

30.09.

Abschluss Rechnungsjahr

30.11.

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Fondsvolumen

5’499 Mio. per 30.04.16

Fondsvolumen

751,98 Mio. per 30.04.2016

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*:

Ausgabeaufschlag

3,00%

Ausgabeaufschlag

0,00%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,40%

Verwaltungsvergütung p.a.

0,55%

Sonstige Kosten p.a.

0,00%

Sonstige Kosten p.a.

0,00%

Performance-Fee p.a.

nein

Performance-Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

0,40% per 30.09.2015

Gesamtkostenquote p.a.

0,55% per 30.11.2015

7

typischerweise höhere Rendite

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz

Anlagegrundsatz

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, langfristig die Wertentwicklung des Goldes zu reflektieren. Zu diesem Zweck investiert der Fonds ausschließlich in physisches Gold in kuranter Form und bildet den Wert von etwa 10 Gramm Gold in Schweizer Franken ab. Das Gold wird dabei in ungeprägten Barren der Standardeinheit von 12.5 kg mit der Feinheit 995/1000 oder besser gehalten. Der Marktpreis bestimmt sich nach der Feinheit multipliziert mit dem Gewicht. Der Fonds wird nicht aktiv verwaltet.

Der Fonds ist ein börsengehandelter Indexfonds, der möglichst genau die Wertentwicklung vom MSCI World 100% Hedged to EUR Index Net abbildet. Der Fonds investiert direkt in die im Index enthaltenen Wertpapiere und ist währungsgesichert. Der Index bietet Zugang zu Aktien aus den weltweit entwickelten Volkswirtschaften, die den Kriterien von MSCI für Größe, Liquidität und Freefloat-Marktkapitalisierung entsprechen.

Anlageberatung

Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor.

Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.

DERUK0020 | 161011

Anlageberatung

Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.


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INFORMATIONEN ZUR ANLAGE | E TI - EXC H A N GE TR A D E D INSTRUMENTS

12/12

RUK ETI (EUR) Emittentin

ETI Securities PLC

ISIN

AT0000A19PC9

Auflagedatum

02.02.2015 geringes Risiko

Risikoklasse

1

höheres Risiko

2

3

4

5

typischerweise geringe Rendite

Währung

EUR

Bewertungsintervall

wöchentlich

Abschluss Rechnungsjahr

31.12.

Erfolgsverwendung

thesaurierend

Fondsvolumen

n.v.

6

7

typischerweise höhere Rendite

Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds*: Ausgabeaufschlag

0,00%

Performance-Fee p.a.

nein

Gesamtkostenquote p.a.

n.v. (Schätzung Investment Manager: 2,25%)

* Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.

Anlagegrundsatz Die durch die Ausgabe der ETI Anteile eingeworbenen Gelder werden überwiegend über Eine Akquisitionszweckgesellschaft in Forderungen, Genussrechte und/oder Anteilen an Unternehmen aus den Bereichen Umwelt und Regenwaltinvestments investiert. Dabei handelt es sich auch um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der RUK ETI investiert dabei auch in Projektentwicklungen, was mit höheren Ertragschancen, aber auch damit einhergehenden Risken verbunden ist. Das Vermögen des RUK ETI kann daneben auch Einlagen bei Kreditinstituten im EWR umfassen. Anlageberatung Mit der o.g. Darstellung nimmt SIKURA Leben AG weder eine Finanz-, Anlageberatung oder eine andere Form der professionellen Beratung noch eine Produktempfehlung vor. Weitere Informationen Die in der Vergangenheit erzielte Performance und die Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance und die Erträge des Fonds zu. Der Fonds ist weder mit einer Garantie noch mit einer Kapitalschutzfunktion ausgestattet.

DERUK0020 | 161011

23

DERUK0020 | 161011

24

RUK POLICE |

Ta r i f DER UK0 0 2 0

Antrag auf Abschluss einer anteil- bzw. fondsgebundenen
 Lebensversicherung der SIKURA LEBEN AG Stand: Oktober 2016

DERUK0020 | 161011

25

ANTRAG

1/10

Vermittlernummer

IHK-Nummer Barcode hier aufkleben

Name des Vermittlers (in Druckbuchstaben)

Versicherungsnehmer (VN) 1. Versicherungsnehmer

Anrede



2. Versicherungsnehmer

Frau



Herr



Firma



Frau

Familienstand



ledig

verh.



verw.

Identifikation durch



Personalausweis



Reisepass

Anrede

Name

Name

Vorname

Vorname

Strasse / Nr.

Strasse / Nr.

PLZ / Ort

PLZ / Ort

Land

Land

Telefon

Telefon

E-Mail

E-Mail

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Familienstand



ledig



verh.



verw.



Identifikation durch



Personalausweis



Reisepass

gesch.

Steuer-ID-Nummer (11-stellig)

Steuer-ID-Nummer (11-stellig)

Finanzamt

Finanzamt





Herr



Firma



gesch.

‣ Identifikation durch beigelegte Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (versehen mit dem Vermerk „Kopie erstellt vom Original am“ sowie Stempel / Unterschrift des Vermittlers)

DERUK0020 | 161011

26

ANTRAG

2/10

Empfänger der Versicherungsleistungen / Begünstigte Person(en) Bei Versicherungsende

❐ ❐

Bei Tod der Versicherten Person

❐ ❐ ❐

der/ die Versicherungsnehmer eine andere Person ( ❐ widerruflich /



unwiderruflich)

die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer, wenn dieser von der Versicherten Person abweicht eine andere Person (❐ widerruflich /



unwiderruflich)

Name

Name

Vorname

Vorname

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Verwandschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer

Verwandschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer

Hinweis: Wenn Sie keine Person bestimmen, ist automatisch der Versicherungsnehmer die begünstigte Person. Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem Ende der Versicherung, sind die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers die begünstigten Personen.

Versicherte Person (VP), falls abweichend vom VN 1. Versicherte Person Anrede

2. Versicherte Person



Frau



Herr



Frau

Familienstand



ledig

verh.



verw.

Identifikation durch



Personalausweis



Reisepass

Anrede

Name

Name

Vorname

Vorname

Strasse / Nr.

Strasse / Nr.

PLZ / Ort

PLZ / Ort

Land

Land

Telefon

Telefon

E-Mail

E-Mail

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsort / Geburtsland

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Familienstand



ledig



verh.



verw.



Identifikation durch



Personalausweis



Reisepass

gesch.

Ausweis-Nr. / Behörde

Ausweis-Nr. / Behörde

Ausweis gültig bis

Ausweis gültig bis





Herr



gesch.

✗ Unterschrift Vermittler zur Echtheit der Identifikation

‣ Identifikation durch beigelegte Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (versehen mit dem Vermerk „Kopie erstellt vom Original am“ sowie Stempel / Unterschrift des Vermittlers)

DERUK0020 | 161011

27

3/10

ANTRAG

Gesundheitsfragen an die Versicherte Person (Ab einem Einmalbeitrag von EUR 25'000) 1. Grösse / Gewicht

cm /

kg

2. Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren bei Ärzten, Heilpraktikerin, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten in Beratung, Behandlung oder Untersuchung wegen Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen oder bestehenden Krankheiten (auch chronische) oder Beschwerden, auch wenn diese nicht



Ja



Nein



Ja



Nein



Ja



Nein



Ja



Nein

behandelt wurden? 3. Nehmen Sie derzeit oder nahmen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre länger als drei Wochen fortdauernd Medikamente ein? (Empfängnisverhütung ist davon ausgenommen) 4. Haben in den letzten zehn Jahren stationäre Aufenthalte, Kur-/Rehabilitationsmassnahmen, Operationen, Behandlungen mit Strahlen- oder Chemotherapie stattgefunden bzw. sind solche vorgesehen, ärztlich angeraten oder beabsichtigt? 5. Wurden bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test) oder steht ein Testergebnis aus?

Ergänzende Risiko-Gesundheitserklärung Wenn Sie eine oder mehrere Fragen bejaht haben, benötigen wir weitere Angaben. Reicht der Raum für die Beantwortung nicht aus, fügen Sie bitte ein gesondertes, unterschriebenes Blatt bei und verweisen Sie darauf. Behandelnde Ärzte, Heilpraktiker, nichtärztliche Therapeuten, Frage


Art, Verlauf, Folgen der Krankheit


(Ziffer)

Ergebnis der Untersuchung

Wann? Wie oft? Wie lange?

Folgenlos


Krankenhäuser, Heilstätten,

ausgeheilt?

Kuranstalten mit Anschrift



Ja



Nein



Ja



Nein



Ja



Nein



Ja



Nein



Ja



Nein



Ja



Nein

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, alle Veränderungen im Gesundheitszustand der Versicherten Person, die bis zum Versicherungsbeginn eintreten, der SIKURA LEBEN AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weiter stimmen Sie zu, das Ärzte, Krankenanstalten, Versicherungsträger, Behörden usw. der SIKURA LEBEN AG Auskünfte übermitteln und entbinden diese von ihrer beruflichen Schweigepflicht. Je nach Alter, Gesundheitszustand und Höhe des Risikoschutzes können zusätzliche Gesundheitsfragen oder auch weitere medizinische Untersuchungen erforderlich sein. SIKURA LEBEN AG wird, wenn diese erforderlich sein sollten, auf Sie zugehen.

DERUK0020 | 161011

28

ANTRAG

4/10

Beitrag, Versicherungsbeginn und Laufzeit Einmalbeitrag

Durch Überweisung zugunsten SIKURA LEBEN AG
 Bank: Baden-Württembergische Bank
 IBAN: DE25 6005 0101 0008 6749 95 | BIC: SOLADEST600

EUR

Versicherungsbeginn

/

/ Jahre

Versicherungslaufzeit



unbegrenzt

Leistung im Erlebensfall

Zeitwert bei Ablauf der Versicherung

Leistung im Todesfall

110% der Zeitwertes der Police

Anlagestrategie Der Einmalbeitrag soll in folgende Anlagen investiert werden: DJE InterCash PA (EUR)

%*

Deka-ZielGarant 2030-2033

%*

Deka-ZielGarant 2034-2037

%*

Deka-ZielGarant 2042-2045

%*

UBS ETF - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF

%*

db x-trackers S&P 500 INVERSE DAILY UCITS ETF

%*

db x-trackers MSCI EMERGING MARKETS INDEX UCITS ETF

%*

SPDR BARCLAYS EURO AGGREGATE BOND UCITS ETF

%**

ZKB Gold ETF A CHF

%**

ISHARES MSCI WORLD MONTHLY EUR HEDGED ETF

%**

RUK ETI (EUR)

%**

SUMME

100.00 %

*Mindestens 20% | **Mindestens 50%

Weitere Informationen zur Anlagestrategie erhalten Sie in den Informationen zur Anlage.

Zweck des Vertragsabschlusses (Sorgfaltspflichtprüfung) ❐

Der Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt aus folgenden Gründen (bitte detailliert beschreiben):

Ursprung der monatlichen Beiträge



berufliches Einkommen



Erspartes



Kapitalgewinne



Erbschaft



Sonstiges



Gehaltsempfänger



Selbständig

EUR (brutto)

Firma Berufliche Tätigkeit

DERUK0020 | 161011

Stellung

Branche

29

5/10

ANTRAG

Wirtschaftliche Lage des Versicherungsnehmers a) Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation des Versicherungsnehmers 1. Versicherungsnehmer


2. Versicherungsnehmer
 (wenn beide VN wirtschaftlich berechtigt sind, bitte ausfüllen)





Gehaltsempfänger

selbständig



nicht berufstätig



Firma

Firma

Stellung

Stellung

Branche

Branche



oder

Jahreseinkommen

Vermögen

pensioniert



Gehaltsempfänger



oder

selbständig



nicht berufstätig

pensioniert

Wie hat der Antragsteller sein Einkommen

Wie hat der Antragsteller sein Einkommen

vorher verdient?:

vorher verdient?:

Branche/ Firma

Branche/ Firma

Stellung

Stellung



< EUR 50’000

EUR 50’000 - EUR 150’000



EUR 50’000 - EUR 150’000



> EUR 150’000



> EUR 150’000



< EUR 50’000



< EUR 50’000



> EUR 150’000



> EUR 150’000



> EUR 250’000



> EUR 250’000



< EUR 50’000



Jahreseinkommen

Vermögen

Bei zwei VN gelten die Angaben für Jahreseinkommen und Vermögen



b) Woher stammen die investierten Gelder ursprünglich?

b) Woher stammen die investierten Gelder ursprünglich?

❐ ❐

❐ ❐

Erbschaft



Erspartes

Immobilienverkauf





Kapitalgewinne

Einkommen



getrennt

Erbschaft



gemeinsam

Erspartes

Immobilienverkauf





Kapitalgewinne

Einkommen

Zur Anlage Für dieses Vorsorgeprodukt bestimmen wir (SIKURA LEBEN AG) die LGT Bank (Schweiz) AG als Depotbank.

Nebenabreden Vertragsgrundlage sind ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen. An mündliche Vereinbarungen sind wir nicht gebunden. Wurden weitere Absprachen getroffen, so können Sie diese hier schriftlich festhalten:



Es wurden keine weiteren Absprachen getroffen.

DERUK0020 | 161011

30

ANTRAG

6/10

Widerrufsbelehrung WIEDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die Vertragsbestimmungen einschliesslich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SIKURA LEBEN AG, Landstr. 6, LI-9494 Schaan, Liechtenstein | Fax: 00423 237 70 01 | Email: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Einmalbeitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Einmalbeitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dieser Teil des Einmalbeitrags berechnet sich wie folgt: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/30 des auf einen Monat entfallenden Betrages. Den auf einen Monat entfallenden Betrag ermitteln Sie, in dem Sie den Einmalbeitrag durch die Anzahl der Monate der Ansparzeit teilen. Die Höhe des für Ihren Vertrag massgeblichen Einmalbeitrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Den Rückkaufswert einschliesslich der Überschussanteile nach § 169 des Deutschen Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. ENDE DER WIEDERRUFSBELEHRUNG

Erklärungen zur Sorgfaltspflicht ❐ ❐ ❐

Hiermit bestätige ich, dass ich diesen Antrag vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt habe.

❐ ❐

Den Antrag habe ich sorgfältig gelesen und bin damit einverstanden. Die Inhalte dieses Antrags werden rechtlicher Bestandteil des Versicherungsvertrags.
 Alle mir im Antrag gestellten Fragen habe ich richtig und vollständig beantwortet.

Ausserdem erkläre ich, dass ich selbst an den Vermögenswerten, aus denen der Einmalbeitrag gezahlt wird, wirtschaftlich berechtigt bin. Hiermit bestätige ich, dass ich keine Person mit einer besonderen öffentlichen Funktion bin und auch keiner solchen Person familiär, persönlich oder geschäftlich nahestehe. Beispiele für öffentliche Funktionen:
 Staats- und Regierungschef, hohe Politiker oder ein oberstes Organ eines staatlichen Unternehmens.

Personen mit unbeschränkter US-Steuerpflicht oder mit einem Indiz für eine US-Steuerpflicht Als Personen mit einer unbeschränkten US-Steuerpflicht oder mit einem Indiz für eine US-Steuerpflicht gelten insbesondere:

-



US-Staatsbürger oder US-Doppelbürger; Personen mit Wohnsitz in den USA oder Personen mit einer permanenten Aufenthaltsbewilligung (z.B. Greencard) in USA; Personen die sich in den letzten 3 Jahren gesamthaft mehr als 183 Tage in den USA aufgehalten haben; Personen die aus anderem Grund in USA steuerpflichtig sind (Indizien): Doppelwohnsitz (davon ein Wohnsitz in den USA), gemeinsame Steuererklärung mit einer US-Person (z.B. als Ehepartner), US-Geburtsort, Verzicht auf US-Staatsbürgerschaft, US-Adresse, US-Telefonnummer, laufende Transferanweisungen zugunsten eines US-Kontos, Bevollmächtigung einer Person mit US-Adresse zur Verfügung über ausländische Vermögenswerte. Ich bestätige, dass keine der vorstehenden Definitionen als „Person mit unbeschränkter US-Steuerpflicht oder einem Indiz für eine US-Steuerpflicht" auf mich als Versicherungsnehmer, den Beitragszahler, die Versicherte Person oder eine Bezugsberechtigte Person zutreffen.

Im Falle einer nachträglich eingetretenen US-Steuerpflicht ermächtigt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft unterschriftlich in Bezug auf den bei ihr abgeschlossenen Versicherungsvertrag zur regelmässigen Meldung personenbezogener Steuerdaten an den US-Internal Revenue Service (IRS) über einen dafür vorgesehenen (elektronischen) Informationskanal.

DERUK0020 | 161011

31

7/10

ANTRAG Empfangsbestätigung Ich habe vor der Antragsstellung folgende Unterlagen erhalten:

❐ ❐

als Ausdruck

in elektronischer Form als PDF Dokument (z. B. als E-Mail Anhang, auf CD oder USB Stick) ✔ Erklärungen einschliesslich der Schweigepflichtentbindungserklärung und Hinweise zum Antrag und die Belehrung über die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung

✔ ✔ ✔ ✔

Produktinformationsblatt Verbraucherinformation Informationen zur Anlage Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mit meiner Unterschrift werden die genannten Unterlagen zusammen mit diesem Antrag Bestandteil des Vertrages.

Unterschriften Mit der Unterschrift gebe ich die in der Anlage „Erklärungen einschliesslich der Schweigepflichtentbindungserklärung und Hinweise zum Antrag“ unter den Punkten A. und C. aufgeführten Erklärungen, einschliesslich der Erklärungen zur Datenverarbeitung sowie die Entbindung von der Schweigepflicht ab. Die Hinweise unter B. habe ich zur Kenntnis genommen. Die massgebliche Widerrufsbelehrung auf Seite 6 des Antrags habe ich gelesen und verstanden.

1. Versicherungsnehmer (oder gesetzlicher Vertreter)

2. Versicherungsnehmer (oder gesetzlicher Vertreter)

Ort, Datum

Ort, Datum





Unterschrift

Unterschrift

‣ Wenn Versicherungsnehmer und Versicherte Person gleich sind, muss der Kunde als Versicherungsnehmer UND Versicherte Person unterzeichnen. 1. Versicherte Person (oder gesetzlicher Vertreter)

2. Versicherte Person (oder gesetzlicher Vertreter)

Ort, Datum

Ort, Datum





Unterschrift

Unterschrift

Erklärung und Bestätigung des Vermittlers Der Vermittler bestätigt hiermit, dass er den Versicherungsnehmer (oder den Zeichnungsbevollmächtigten, falls es sich beim Versicherungsnehmer um eine Gesellschaft handelt) entsprechend den internen Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäscherei SIKURA LEBEN AG, gemäss dem Kooperationsvertrag bzw. der entsprechenden Vereinbarung mit SIKURA LEBEN AG korrekt identifiziert hat und diesem Antrag eine Kopie des Ausweises beilegt, welche mit dem Original übereinstimmt. Der Vermittler bestätigt auch, dass die Unterschrift des Versicherungsnehmers (oder des Zeichnungsbevollmächtigten, falls es sich beim Versicherungs-

nehmer um eine Gesellschaft handelt) echt ist. Ausserdem bestätigt der Vermittler, dass er alle für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften wie auch die Vorgaben SIKURA LEBEN AG beim Ausfüllen dieses Antrags beachtet und eingehalten hat. Der Vermittler bestätigt darüber hinaus, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der gültigen Rechtsprechung als Vermittler für das vorliegende Produkt in Deutschland zugelassen ist.

Unterschriften des Vermittlers / der Vermittler Ort, Datum

Ort, Datum





Unterschrift des Vermittlers

Unterschrift Partnerunternehmen

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Erklärungen und Hinweise zum Antrag vom

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auf Abschluss einer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung mit der SIKURA LEBEN AG

1. Versicherungsnehmer

2. Versicherungsnehmer

Name

Name

Vorname

Vorname

1. Versicherte Person

2. Versicherte Person

Name

Name

Vorname

Vorname

A. Erklärungen 1. Hiermit beantrage ich den Abschluss der erfassten Versicherung(en). Die für den Abschluss des Vertrages / der Verträge erforderlichen Angaben habe ich gegenüber dem Vermittler gemacht. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach Massgabe der Versicherungsbedingungen. Mit diesem Beginn des Versicherungsschutzes bin ich einverstanden, auch wenn er vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt. 2. Ich gebe folgende Erklärung zur Datenverarbeitung ab: 
 I.

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Risikobeurteilung, zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung der Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Angebotserstellung bzw. Antragsbearbeitung, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz erlaubt, anordnet oder Sie als Betroffener eingewilligt haben. Um Sie über die Datenverwendung umfassend und lückenlos zu informieren, bezieht sich die nachfolgende Einwilligungserklärung in Ziffer II. auch auf allgemeine personenbezogene Daten, für die das Bundesdatenschutzgesetz eine Einwilligung des Betroffenen nicht zwingend verlangt (wie z.B. Name oder Adresse). Einen weitergehenden Schutz geniessen besondere personenbezogene Daten (wie z.B. Ihre Gesundheitsangaben). Mit den in Ziffer II. enthaltenen Erklärungen erteilen Sie zudem die Befugnis zur Verwendung solcher Daten, die dem Schutz von Privatgeheimnissen gemäss §203 Strafgesetzbuch unterliegen. Diese Erklärungen sind mit Zugang bei uns wirksam. Sie wirken unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Erklärungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. 


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II. Einwilligung in die Verwendung von der Schweigepflicht geschützter Daten
 Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden, wie beispielsweise:

- zur Risikobeurteilung, Vertragsabwicklung und Prüfung der Leistungspflicht durch den Versicherer.

- zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich zur Angebotserstellung bzw. bei Antragstellung genannt habe.

- zur Führung gemeinsamer Datensammlungen mit anderen ausgewählten Gesellschaften der SIKURA LEBEN AG, um die Anliegen im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Antragsbearbeitung sowie der Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten. Schweigepflicht geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der SIKURA LEBEN AG und der anderen beauftragten Stellen im Hinblick auf die Weitergabe der von der Schweigepflicht geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht.

- zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies

erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie – sofern erforderlich – ebenfalls entsprechende Daten übermitteln. 33

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- durch andere Unternehmen / Personen, denen der Versicherer

Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Die Unternehmen/ Personen werden eingeschaltet, um die Angebotserstellung bzw. Antragsbearbeitung sowie die Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die eingeschalteten Unternehmen / Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicher zu stellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten.

- zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis durch Nutzung eines Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft mit Daten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) im Auftrag für die Versicherer verschlüsselt. Auf Basis dieser Systeme kann es zu einem auf den konkreten Anlass bezogenen Austausch personenbezogener Daten zwischen dem anfragenden und dem angefragten Versicherer kommen. Soweit erforderlich entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die von der Schweigepflicht geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht.

- zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige

Finanzdienstleistungen durch den Versicherer oder den für mich zuständigen Vermittler. Ich willige ein, dass der Versicherer meine geschützten Vertragsinformationen in dem oben genannten Umfang an selbständige Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 


III. Erklärungen der zu Versichernden Person(en) oder des gesetzlichen Vertreters der zu Versichernden Person(en)
 Ich gebe hiermit für mich bzw. für die zu Versichernde Person die vom Antragsteller bzw. Versicherungsinteressenten abgegebene „Erklärung zur Datenverarbeitung“ ab.

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B. Hinweise 1. Vertragsgrundlagen
 Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Police, das Produktinformationsblatt, die Verbraucherinformationen, die Informationen zur Anlage sowie die Ihnen übermittelten Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 2. Widerrufsrecht 
 Sie können Ihren Antrag nach Zugang der Police widerrufen. Nähere Hinweise können Sie den Verbraucherinformationen entnehmen. Die massgebliche Belehrung über das Widerrufsrecht finden Sie im Antrag. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. 3. Antrag auf Abschluss mehrerer Versicherungsverträge 
 Beantragen Sie mehrere Versicherungsverträge, sind diese rechtlich selbstständig und werden unabhängig voneinander geführt. Angaben zu den Versicherungsbedingungen und den Vertragslaufzeiten erhalten Sie in den ergänzenden Vertragsunterlagen.

C. Sorgfaltspflichterklärung 1. Wirtschaftlich Berechtigte(r)
 Bei mehreren wirtschaftlich Berechtigten bitte separate Formulare verwenden. Der Versicherungsnehmer erklärt, dass er selbst an den Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich berechtigt ist. Darüber hinaus erklärt der Versicherungsnehmer, dass er nicht als politisch exponierte Person (PEP) gilt. Als solche gelten alle Amtsinhaber von prominenten öffentlichen Funktionen, insbesondere Staats-, Regierungschefs, hohe Politiker und Funktionäre in Verwaltung, Justiz, Militär und politischen Parteien sowie die obersten Organe staatlicher Unternehmen. Zudem sind die diesen Personen aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahestehenden Unternehmen und Personen als PEP zu bezeichnen. 2. Wirtschaftlicher Hintergrund und Herkunft der Vermögenswerte
 Es ist möglich, dass sich aus der Beantwortung dieses Fragebogens respektive aus der Antragsbearbeitung weitere Fragen ergeben, die zu beantworten sind, bevor ein Antrag policiert werden kann. Damit der Antragsprozess möglichst effizient und rasch bearbeitet werden kann, bitten wir Sie deshalb höflich, diese zusätzlichen Fragen ausführlich zu beantworten und gegebenenfalls zu belegen.

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Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung (Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz) Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zum Vertragsabschluss verpflichtet, alle in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäss und vollständig zu beantworten. 
 Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes 
 Verletzen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt ha- ben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung 
 Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie eine vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei einer Lebensversicherung wandelt sich der Versicherungsvertrag im Fall der Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung 
 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrenumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen

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Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag (für das Todesfallrisiko) um mehr als 10% oder schliessen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte 
 Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle die vor Ablauf der Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Anfechtung 
 Wenn Sie uns arglistig täuschen, können wir den Vertrag auch anfechten. 6. Stellvertretung durch eine andere Person 
 Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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RUK POLICE |

Ta r i f DER UK0 0 2 0

Allgemeine Versicherungsbedingungen der SIKURA LEBEN AG Stand: Oktober 2016

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Es ist uns wichtig, Sie als unseren zukünftigen Versicherungsnehmer von Beginn an ausführlich und umfassend über Ihren Versicherungsschutz zu informieren. Diese Broschüre enthält wichtige Vertragsbedingungen und entspricht den Vorgaben der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (WG-Informationspflichtenverordnung; WG-lnfoV). Zusammen mit dem Antrag, der Police, dem Produktinformationsblatt, den Verbraucherinformationen sowie der Information zur Anlage bildet diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. Bitte heben sie dieses Dokument sorgfältig mit Ihren Vertragsunterlagen auf! INHALT Allgemeine Versicherungsbedingungen

S. 41

Hinweise zum Geldwäschegesetz und zu Sorgfaltspflichten

S. 50

Steuerregelungen

S. 51

Erläuterungen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz

S. 52

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sprechen wir mit der persönlichen Anrede („Sie") grundsätzlich den/die Versicherungsnehmer als unsere(n) unmittelbaren Vertragspartner an. Im Text nehmen wir Bezug auf das deutsche Versicherungsvertragsgesetz. Dafür werden wir im Folgenden die Abkürzung VVG verwenden.

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung
 gegen Einmalbeitrag (Tarif DERUK0020) Inhaltsverzeichnis Allgemeine Versicherungsbedingungen

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A. Aufbau Ihrer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung

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§ 1 - Begriffsbestimmungen

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§ 2 - Wer ist am Lebensversicherungsvertrag beteiligt?

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§ 3 - Was sind die wesentlichen Merkmale Ihrer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung?

41

§ 4 - Welche Dauer hat Ihre Versicherung

41

§ 5 - Was ist bereits bei Antragstellung zu beachten

41

§ 6 - Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?

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B. Beschreibung der Versicherungsleistungen

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§ 7 - Wann beginnt der Versicherungsschutz?

42

§ 8 - Welche Leistungen erbringen wir Im Erlebensfall?

42

§ 9 - Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall?

42

§ 10 - Welche Leistungen erbringen wir bei Kündigung?

42

§ 11 - Welche Auswirkungen hat die Wertentwicklung Ihrer Police auf den Versicherungsschutz?

43

§ 12 - In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

43

C. Beitragszahlung und Kosten

43

§ 13 - Was haben sie bei der Beitragszahlung zu beachten?

43

§ 14 - Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?

43

§ 15 - Können Sie Zuzahlungen zu Ihrem Vertrag leisten?

43

§ 16 - Welche Kosten und Gebühren fallen für den Abschluss, die Verwaltung Ihres Vertrages an?

44

§ 17 - Welche Kosten können gesondert anfallen - welche Kosten können wir gesondert berechnen?

44

D. Art und Verwaltung der Kapitalanlagen in Ihrer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung

44

§ 18 - Wie erfolgt die Verwendung Ihres Beitrags?

44

§ 19 - Wer verwaltet Ihr Vertragsportfolio?

44

§ 20 - Wie wird das Vertragsportfolio bewertet?

45

§ 21 - Welche Bewertungsstichtage gibt es?

45

§ 22 - Was gilt bezüglich der gewählten Anlagestrategie?

45

§ 23 - Was gilt bezüglich des Kapitalanlagerisikos?

45

§ 24 - Was geschieht, wenn die Anlagen nicht mehr verfügbar sind oder aufgelöst werden?

45

§ 25 - Gibt es eine Überschussbeteiligung?

45

§ 26 - Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherungspolice erfahren?

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

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E. Beendigung des Vertragsverhältnisses

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§ 27 - Wann und wie kann das Vertragsverhältnis beendet werden?

46

§ 28 - Welche Alternativen bestehen bei Liquiditätsbedarf?

46

F. Leistungsauszahlung

47

§ 29 - Was ist bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung zu beachten und wann ist sie fällig?

47

§ 30 - Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?

47

§ 31 - In welcher Form kann die Versicherungsleistung erbracht werden?

47

§ 31 - Wer erhält die Versicherungsleistung?

47

§ 32 - Welche Bedeutung hat die Police?

47

G. Sonstiges

47

§ 33 - Welche Regeln und Formvorschriften gelten für Ihre und unsere Erklärungen zum Vertrag?

47

§ 34 - Welche Auskünfte können Sie von uns verlangen?

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§ 35 - Was gilt, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?

48

§ 36 - Welches Recht ist auf Ihren Vertrag anwendbar?

48

§ 37- Wo ist der Gerichtsstand?

48

§ 38 - Änderungsklausel

48

§ 39 – Klausel US-ansässige Person - FATCA

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Hinweise zum Geldwäschegesetz und zu Sorgfaltspflichten

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Steuerregelungen

51

Erläuterungen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN A. Aufbau Ihrer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung § 1 - Begriffsbestimmungen 1. SIKURA LEBEN AG ist eine Lebensversicherungsgesellschaft mit Sitz in Schaan, im Fürstentum Liechtenstein, die einen Lebensversicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer schliesst. SIKURA LEBEN AG unterliegt den anwendbaren Gesetzen des Fürstentums Liechtenstein und steht unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), welche die Aktivitäten von Lebensversicherungen sowie andere Finanzdienstleistungen im Fürstentum Liechtenstein überwacht und beaufsichtigt. 2. Bezugsberechtigter: Die Person, die von den Versicherungsleistungen profitiert. 3. Vertrag: Die Lebensversicherungspolice, mit der SIKURA LEBEN AG als Gegenleistung für die Bezahlung eines Beitrags die Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer eingeht, eine in den Versicherungsbedingungen beschriebene Leistung zu erbringen. Der Vertrag besteht aus dem Antragsformular, dem Produktinformationsblatt, der Verbraucherinformation, den Informationen zur Anlage und den Versicherungsbedingungen sowie allen anderen vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Anhängen und Zusätzen. Die Unterzeichnung des Antragsformulars durch den Versicherungsnehmer bindet diesen 6 Wochen lang, wobei dies das 30-tägig Widerrufsrecht nach Zugang der Versicherungspolice nicht berührt. Die Antragstellung allein verpflichtet dies SIKURA LEBEN AG noch nicht zum Abschluss des Vertrags und löst nicht unmittelbar den Beginn des Versicherungsschutzes aus. SIKURA LEBEN AG behält sich das Recht vor, den Abschluss des Vertrags entweder zu akzeptieren oder abzulehnen oder zusätzliche Informationen zu verlangen, die sie für den Abschluss des Vertrags für notwendig erachtet. SIKURA LEBEN AG wird den Versicherungsnehmer über ihre Entscheidung informieren. 4. Versicherte Person: Die Person, auf der das Risiko des Versicherungsfalls basiert. Das Mindestalter der Versicherten Person bei Vertragsabschluss beträgt 16 Jahre, Ihr Höchstalter 80 Jahre. Es kann zwei Versicherte Personen in einem Vertrag geben. 5. Versicherungsnehmer: Die Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die den Versicherungsvertrag mit SIKURA LEBEN AG schliesst. § 2 – Wer ist am Lebensversicherungsvertrag beteiligt? 1. Das Versicherungsvertragsverhältnis besteht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung. Ihr Versicherer ist die SIKURA LEBEN AG; auf sie beziehen sich diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen, soweit darin die Formulierungen „uns" oder „wir" verwendet werden. Der Versicherungsnehmer dieser Versicherung ist derjenige, welcher die Versicherung beantragt hat; er wird in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch mit „Sie" bezeichnet. Entsprechendes gilt bei Beantragung durch zwei Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der SIKURA LEBEN AG (vgl. § 33 AVB).

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2. Versicherungsnehmer und Versicherte Person können voneinander abweichen (vgl. §§5 Abs. 2; 9 AVB). 3. Trifft der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss keine Nachfolgeregelung, geht der Vertrag auf dessen Erben im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge über bzw. gegebenenfalls auf dessen gesetzlichen Vertreter. § 3 - Was sind die wesentlichen Merkmale Ihrer anteil- bzw
 fondsgebundenen Lebensversicherung? 1. Ihre Versicherung ist eine anteil- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag und bietet Versicherungsleistungen im Todes- und Erlebensfall (vgl. Abschnitt B Erlebensfall/ Todesfall). 2. Ihr Beitrag wird nach Abzug der Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten sowie den anteiligen Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten für das Quartal in welches der Vertragsbeginn fällt) gemäss der Anlagestrategie in Anteilen angelegt (vgl. Abschnitt C, §§ 16; 17 AVB). Die weiteren laufenden Kosten (quartalsweise vorschüssig per Ersten eines jeden Quartals) sowie die zusätzlich anlassbezogenen Verwaltungsaufwendungen (unmittelbar nach dem entsprechenden Anlass) werden dem Ihnen zugeordneten Vertragsportfolio belastet. 3. Die Höhe der Versicherungsleistung ist nicht garantiert und hängt von der Wertentwicklung der Ihrer Police zugeordneten Vermögenswerte ab. Das Risiko der Wertentwicklung trägt der Versicherungsnehmer (vgl. Abschnitt D). Eine in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung kann nicht als Garantie für eine zukünftige Wertentwicklung gesehen werden. § 4 - Welche Dauer hat Ihre Versicherung? 1. Die Vertragslaufzeit ist durch den Versicherungsnehmer frei bestimmbar. Die vereinbarte Vertragslaufzeit wird in der Police angegeben. 2. Die Versicherung kann abweichend von Absatz 1 auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. In diesem Fall endet die Versicherungsdauer mit dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten Person(en). § 5 - Was ist bereits bei Antragstellung zu beachten? 1. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet haben (vgl. § 6 AVB). Dies gilt insbesondere auch für Fragen nach der Gesundheit der Versicherten Person(en), also nach früheren und gegenwärtigen Krankheiten, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. 2. Sofern das Leben einer anderen Person als die des Versicherungsnehmers versichert werden soll, so hat auch diese Person neben Ihnen - für die wahrheitsgemässe und vollständige Beantwortung der Fragen zu sorgen.

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN § 6 - Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Bei Verletzung der Anzeige von Angaben, nach denen wir ausdrücklich gefragt haben, sind wir zum Rücktritt berechtigt (vgl. §§ 5; 27 AVB). In den Fällen, in denen diese Anzeigepflicht verletzt wurde, ohne dass Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vorliegt, haben wir das Recht zur Kündigung (vgl. § 27 AVB).


B. Beschreibung der Versicherungsleistung § 7 - Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt an dem in der Versicherungspolice angegebenen Datum, frühestens jedoch nach Zahlung des Einmalbeitrags. § 8 - Welche Leistungen erbringen wir im Erlebensfall? Im Erlebensfall leisten wir an die nach dem Vertrag Bezugsberechtigten den Zeitwert Ihrer Versicherung. Der Zeitpunkt des Erlebensfalls ergibt sich aus Ihrer Police (vgl. §§ 4; 29 AVB). § 9 - Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall? 1. Verstirbt die Versicherte Person vor dem vereinbarten Ende der Dauer der Versicherung, zahlen wir die vereinbarte Todesfallleistung. Eine Erlebensfallleistung wird in diesem Fall nicht fällig. Bei zwei Versicherten Personen wird die Todesfallleistung erst nach Tod beider versicherten Personen fällig. 2. Die Versicherung endet mit Auszahlung der Todesfallleistung. Eine Erlebensfallleistung wird in diesem Fall nicht fällig. § 10 - Welche Leistungen erbringen wir bei Kündigung? 1. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Kündigung erstatten wir Ihnen binnen 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert entspricht dem Zeitwert Ihrer Versicherung. 2. Der Mindestrückkaufsbetrag bei einem Teil-Rückkauf beträgt EUR 2'500.00. Nach einem Teil-Rückkauf darf der verbleibende Vertragswert EUR 2'500.00 nicht unterschreiten. Falls daher Ihr beantragter Teil-Rückkauf nicht möglich ist, werden wir Sie hierüber informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, den Betrag des Teil-Rückkaufs zu mindern, auf den Teil-Rückkauf zu verzichten oder einen vollständigen Rückkauf zu beantragen (eine entsprechende Erklärung von Ihnen hat keinen Einfluss auf die Dreimonatsfrist). 3. Wegen der bei einer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung nicht vorhersehbaren Entwicklung des Guthabens kann eine Garantie des Zeitwerts der Versicherung nicht gegeben werden, d. h. bei sehr ungünstiger Entwicklung der zugrunde liegenden Anteile kann das Guthaben den Einmalbeitrag und ggf. geleistete Zuzahlungen erheblich unterschreiten. Dies auch deshalb, weil die bedingungsgemäss zum Ansatz gebrachten Kosten und Gebühren (§§ 16, 17 AVB) sowie die Risikobeiträge im Fall der Kündigung nicht erstattet werden. Lediglich vorschüssig veranschlagte laufende Kosten werden pro rata temporis abgerechnet.

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4. Der Rückkaufswert vermindert sich vor seiner Auszahlung ferner nach Massgabe der folgenden Absätze um einen Stornoabzug. Die Erhebung des Stornoabzugs vereinbaren wir auf der Grundlage dieser Allgemeinen Versicherungsbedingung mit allen unseren Versicherungsnehmern. Die Höhe des Stornoabzuges beträgt im Fall der Kündigung 200,00 EUR. 5. Den Stornoabzug vereinbaren wir aus folgenden Gründen: Ihre Lebensversicherung ist nach dem Prinzip der Risikogemeinschaft kalkuliert. Werden Verträge vorzeitig gekündigt, müssen wir die Interessen der Kündigenden mit den Interessen der anderen Versicherungsnehmer, die ihre Verträge bis zum bei Vertragsabschluss vereinbarten Ende durchführen, zum Ausgleich bringen. Dieser Ausgleich erfolgt über den Stornoabzug, der zum Teil dazu dient, das Risikokapital des Bestandes der nicht kündigenden Versicherungsnehmer zu verstärken. Mit dem verbleibenden Teil des Stornoabzugs gleichen wir die uns durch die Kündigung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen für die Durchführung der Kündigung aus.
 Dies bedeutet im Einzelnen: a) Ausgleich für Veränderung der Risikolage:
 Die Risikogemeinschaft setzt sich regelmässig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusammen. Da Versicherungsnehmer mit einem geringeren Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Versicherungsnehmer mit einem höheren Risiko, stellt der Stornoabzug sicher, dass der Risikogemeinschaft durch die Kündigung kein Nachteil entsteht. b) Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
 Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Neuabgeschlossene Verträge partizipieren an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Dementsprechend müssen sie während der Laufzeit ihrerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Kündigung gehen diese Solvenzmittel für den verbleibenden Bestand verloren. Dem Ausgleich dieses Verlusts dient der Stornoabzug. c) Ausgleich für ausserplanmässige Verwaltungskosten
 Durch die Bearbeitung vorzeitiger Kündigungen entstehen uns ausserplanmässige Verwaltungskosten. Zum Ausgleich dieser Kosten erheben wir den Stornoabzug. 6. Die Beweislast für die Angemessenheit des so bestimmten Stornoabzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht und können Sie uns sodann nachzuweisen, dass die von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen hinsichtlich der Höhe des Stornoabzugs von 200,00 EUR in Ihrem Einzelfall ausnahmsweise gar nicht oder nur teilweise nicht zutreffen und der Abzug in Ihrem Fall niedriger liegen muss, erheben wir keinen oder nur einen entsprechend reduzierten Stornoabzug.

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 7. Für die teilweise Kündigung erheben wir anstelle eines Stornoabzugs eine Bearbeitungsgebühr (vgl. § 17 AVB). Ein Stornoabzug erfolgt unabhängig von einer oder mehreren vorherigen Teilkündigungen im Falle einer vollständigen Kündigung. 8. Bitte beachten Sie, dass sich die Kündigung sich auch auf die steuerliche Behandlung der Police auswirken kann. Nähere Auskünfte hierzu kann Ihnen ein Steuerberater erteilen. § 11 - Welche Auswirkungen hat die Wertentwicklung Ihrer
 Police auf die Höhe Ihres Versicherungsschutzes? 1. Die Wertentwicklung des Zeitwertes Ihrer Versicherung hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Leistungen bei Erleben und die Höhe möglicher Todesfallleistungen. Je nach Wertentwicklung werden die Versicherungsleistungen höher oder niedriger als der Einmalbeitrag ausfallen. 2. Wenn das Guthaben für die Entnahme von Risikobeiträgen (jeweils quartalsweise vorschüssig) nicht mehr ausreicht, so erlischt hierdurch Ihr Versicherungsschutz. In einem solchen Fall werden wir Sie rechtzeitig darauf hinweisen und Ihnen Massnahmen vorschlagen, wie Sie den Versicherungsschutz aufrechterhalten können. § 12 - In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? 1. Grundsätzlich erbringen wir im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarten Leistungen unabhängig davon, aus welchem Grunde der Versicherungsfall eintritt, soweit nicht zwischen den Vertragsparteien ein Leistungsausschluss vereinbart worden ist. Wir gewähren Versicherungsschutz deshalb auch dann, wenn die Versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. 2. Bei Selbsttötung der Versicherten Person(en) leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind. Bei Selbsttötung der Versicherten Person(en) vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschliessenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls beschränkt sich unsere für den Todesfall vereinbarte Leistung auf die Auszahlung des Zeitwerts der Versicherung (vgl. Absatz 4). 3. Entsprechendes gilt bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung des Versicherungsschutzes. Die Drei-Jahres-Frist nach Absatz 2 beginnt mit Änderung der Versicherung bezüglich des geänderten Teils neu zu laufen. Dessen ungeachtet beschränkt sich unsere für den Todesfall vereinbarte Leistung auf die Auszahlung des berechneten Zeitwertes der Versicherung in folgenden Fällen:

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b) Bei Ableben der Versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen. Diese Einschränkung der Leistungspflicht entfällt, wenn die Versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.


C. Beitragszahlung und Kosten § 13 - Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? 1. Der vereinbarte Einmalbeitrag ist nach Unterzeichnung des Antrages per Überweisung zu zahlen. 2. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. § 14 - Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag nicht rechtzeitig
 zahlen? Solange Sie den Einmalbeitrag nicht zahlen, besteht kein Versicherungsschutz (massgeblich ist die Gutschrift bei der SIKURA LEBEN AG). § 15 - Können Sie Zuzahlungen zu Ihrem Vertrag leisten? 1. Während der Vertragslaufzeit können Sie jederzeit mit uns Zuzahlungen zu Ihrem Vertrag vereinbaren, wodurch der bestehende Versicherungsschutz erweitert wird. Jede Zuzahlung muss die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mindestbeträge erreichen. 2. Für jede Zuzahlung ist ein Antrag in Schriftform erforderlich. Entspricht der Antrag unseren Annahmerichtlinien, werden wir Sie über die Annahme unterrichten. Anderenfalls kann die Zuzahlung nicht angenommen werden. 3. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Zuzahlungen um keine Folgebeiträge handelt. Für die korrekte Zuordnung von Zuzahlungen zu Ihrem Vertrag benötigen wir deshalb Ihren vollständigen Antrag. Vorher können wir Ihre Zuzahlung auch nicht in Anteilseinheiten investieren. Dies gilt auch dann, wenn der Geldbetrag bereits vorher bei uns eingegangen sein sollte. 4. Bei Zuzahlungen werden die selben Kosten veranschlagt, wie sie bei einem Neuabschluss anfallen und zwar sowohl in Bezug der Kostenarten (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungsund Risikokosten; Stückkosten fallen pro Vertrag an und sind entsprechend unabhängig vom Einmalbeitrag bzw. von Zuzahlungen) als auch bezüglich deren Höhe.

a) Bei Ableben der Versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz bzw. der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, chemischen oder biologischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet ist, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden bzw. zu beenden. DERUK0020 | 161011

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN § 16 - Welche Kosten und Gebühren fallen für den Abschluss und die Verwaltung Ihres Vertrages an? 1. Durch den Vertrieb, den Abschluss und die Verwaltung von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese Kosten werden, soweit es sich um Abschluss- und Vertriebskosten handelt, dem Einmalbeitrag bzw. ggf. geleisteten Zuzahlungen belastet und vor Vertragsabschluss gesondert im Produktinformationsblatt ausgewiesen. In Höhe dieser Kosten können wir keine Anteile erwerben. 2. Die Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrages (Laufende Verwaltungs- und Stückkosten) werden quartalsweise vorschüssig abgerechnet und dem Guthaben belastet. Die Höhe dieser Kosten wird ebenfalls vor Vertragsabschluss gesondert ausgewiesen. Im Falle einer Kündigung werden vorschüssig bezogene Verwaltungs- und Stückkosten taggenau zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abgerechnet und mit dem Rückkaufswert zurückerstattet. 3. Ist eine Entnahme der Kosten zu einem Fälligkeitstag nicht möglich, da keine Anteile veräussert werden können, entnehmen wir anteilig Vermögensgegenstände aus dem Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolio. 4. Neben den vorgenannt tariflich bedingten Versicherungskosten können zusätzliche externe Kosten aus dem Anlageprodukt selbst entstehen (z.B.: Kaufaufschläge, Rücknahmegebühren, etc.). Weitere externe Kosten entstehen durch die Konto- und Depotführung des Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolios bei der verwaltenden Bank (z.B.: Depotgebühren, Kosten für Käufe und Verkäufe). Die externen Kosten werden in der jeweiligen Höhe Ihrem Versicherungsvertrag zugeordneten Vertragsportfolios zum Zeitpunkt der entsprechenden Fälligkeit belastet. § 17 - Welche Kosten können gesondert anfallen und welche
 Kosten können wir gesondert berechnen? Sonstige Kosten entstehen nur anlassbezogen und werden von uns entsprechend den in derartigen Fällen durchschnittlich anfallenden Kosten pauschal als Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei vor allem um die nachstehend aufgeführten Massnahmen:

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Ausstellen einer Ersatzurkunde für die Police Abschriften von Erklärungen Änderung des Versicherungsnehmers Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen Durchführung von sonstigen Vertragsänderungen Adress- und Bezugsrechtsänderung Teilkündigungen Für die Erstellung einer über die jährliche Mitteilung der Wertentwicklung hinausgehende Information

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Die bei Vertragsabschluss gültigen Gebühren können Sie Ihrem Produktinformationsblatt und den Verbraucherinformationen entnehmen.


D. Art und Verwaltung der Kapitalanlagen in Ihrer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung § 18 - Wie erfolgt die Verwendung Ihres Beitrags? 1. Wir investieren Ihre Beiträge und ggf. geleistete Zuzahlungen, soweit sie nicht zur Deckung unserer Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten vorgesehen sind (§§ 16; 17 AVB), gemäss der definierten Anlagestrategie zu Bezugspreisen bzw. Anschaffungswerten am jeweils massgeblichen Stichtag (vgl. § 21 AVB) in entsprechende Vermögenswerte und weisen diese Ihrem Versicherungsvertrag zu. 2. Die zur Deckung des Todesfallrisikos erforderlichen Risikobeiträge werden nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik bestimmt und quartalsweise vorschüssig dem Guthaben in Rechnung gestellt und entnommen (vgl. § 16 AVB). 3. Investitionen in Anteile erfolgen frühestens zum Zeitpunkt des in der Police angegebenen Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Ablauf der in § 27 Abs. 2 genannten Widerrufsfrist. Nach Ablauf dieser Fristen erfolgt die Investition innerhalb von 5 Bankarbeitstagen bei täglich handelbaren Anlagen, bei nicht täglich handelbaren Anlagen am nächstmöglichen Handelstag. § 19 - Wer verwaltet Ihr Vertragsportfolio? 1. Die Verwaltung der Vermögensanlage steht ausschliesslich der SIKURA LEBEN AG, Landstr. 6, FL-9490 Schaan zu. Die Verwaltung erfolgt auf Grundlage der in den Informationen zur Anlage beschriebenen Strategie (vgl. § 22 AVB). 2. Wir sind berechtigt, die Verwaltung des Vertragsportfolios abweichend von Absatz 1 einem Dritten zu überlassen. 3. Voraussetzung für eine Auswahl nach Absatz 2 ist immer, dass wir als Versicherer einen Verwaltungsvertrag abgeschlossen haben. Für den Fall, dass der Vermögensverwalter nicht mehr zur Ausübung der Verwaltung im Stande ist oder andere wichtige Gründe zur Beendigung des Verwaltungsvertrages vorliegen, steht die Verwaltung des Vertragsportfolios der SIKURA LEBEN AG zu. 4. Die Delegation der Verwaltung an einen Vermögensverwalter bzw. der Beizug eines Investment Advisors hat keine zusätzlichen Kosten für Sie zur Folge; entsprechende Honorare bzw. Gebühren sind in den laufenden Verwaltungskosten berücksichtigt und werden aus diesen geleistet. Der Versicherungsnehmer hat keine wie auch immer gearteten Einfluss auf die Organisation der Vermögensverwaltung. Trotzdem werden Sie über die Übernahme der Verwaltung bzw. über den Wechsel des Vermögensverwalters von uns informiert.

- Kosten für die Ermittlungen bei Anschriften und Namensänderungen

- Übertragung von Wertpapieranteilen auf ein angezeigtes Wertschriftendepot

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN § 20 - Wie wird der Wert Ihrer Police bestimmt? Der Wert Ihrer Police ergibt sich aus dem Wert des Vertragsportfolios zu einem bestimmten Stichtag (Zeitwert) und ist gleich der Summe der aktuellen Werte der Vermögensgegenstände des Vertragsportfolios, abzüglich der vereinbarten Kosten (vorschüssig bezogene Kosten werden anteilig berücksichtigt). Das Vertragsportfolio wird monatlich bewertet. § 21 - Welche Bewertungsstichtage gibt es? 1. Für die Berechnung des Zeitwertes ihres Vertragsportfolios (vergleiche § 20 AVB) werden die Preise der Anlagen zu den im Folgenden genannten Stichtagen zu Grunde gelegt. Die Regelungen für Kauf und Verkauf und die Tage der Kursstellung (Wertstellungstage) können je nach Anlageart unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie deshalb, dass für die Ermittlung des Zeitwertes ihres Vertragsportfolios unterschiedliche Stichtage massgeblich sein können. 2. Der Zeitwert für das Vertragsportfolio wird jeweils am letzten Bankarbeitstag zum Monatsultimo ermittelt. Sämtliche Zuzahlungen, Ausschüttungen, Wertberichtigungen, Kündigungen sowie Risikobeiträge, Verwaltungskosten und Gebühren eines laufenden Kalendermonats werden bei der Berechnung des Zeitwertes zum Ultimo dieses Monats berücksichtigt. Sämtliche Käufe und Verkäufe von handelbaren Wertpapieren werden so ausgeführt, dass eine Preisermittlung unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertstellung über die depotführende Stelle zu Monatsultimo möglich ist. Bankarbeitstag im Sinne dieser Bedingungen ist ein Tag, der Bankarbeitstag sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Liechtenstein ist. § 22 - Was gilt bezüglich der gewählten Anlagestrategie? Die Gestaltung der Vermögensanlage erfolgt durch SIKURA LEBEN AG oder durch von uns beauftragte Dritte (vgl. § 19 AVB). Ihnen steht als Versicherungsnehmer kein wie auch immer gearteter Einfluss auf die Gestaltung der Vermögensanlage zu. Nähere Informationen zur Vermögensanlage finden Sie In den Vertragsunterlagen. Die Verwaltung der Vermögenswerte unterliegt den Bestimmungen der liechtensteinischen Versicherungsaufsicht und der liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzgebung. § 23 - Was gilt bezüglich des Kapitalanlagerisikos? 1. Das Kapitalanlagerisiko wird bei der anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung vom Versicherungsnehmer getragen. Da die Entwicklung der Vermögenswerte nicht vorauszusehen ist, können wir insbesondere die Höhe der Versicherungsleistungen nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen oder Gewinnzuweisungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen oder Verlustzuweisungen tragen Sie das Risiko der Wertminderung bis hin zum Extremfall des Totalverlusts. 2. Bei Anlagen, die nicht in Euro geführt werden oder in Anlagen investieren, die Ihrerseits nicht in Euro notieren, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen.

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3. Die Höhe des Zeitwertes Ihrer Versicherung hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Versicherungsleistungen und den Fortbestand der Versicherung (vgl. § 11 AVB). § 24 - Was geschieht, wenn Anlagen nicht mehr verfügbar sind
 oder aufgelöst werden? 1. Bei einer Versicherung handelt es sich um ein auf lange Sicht angelegtes Produkt. Das bei Abschluss der Versicherung dargestellte Angebot an Anlagen und Anteilen kann während der Vertragslaufzeit vielfältigen Änderungen und Erweiterungen unterliegen, die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar sein können. Dafür gelten die nachstehenden Regelungen. 2. Falls eine oder mehrere diesem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Anlagen geschlossen werden oder aus einem von uns nicht zu vertretenden Anlass oder aus sonstigem sachlichen Grund aus dem Angebot zu Ihrer anteil- und fondsgebundenen Lebensversicherung genommen wird oder auf unsere Veranlassung aus unserem Angebot genommen wird, werden wir Sie hierüber unverzüglich schriftlich benachrichtigen. 3. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Anlage nicht mehr, nur eingeschränkt oder nicht mehr regelmässig handelbar ist oder die jeweilige Emittentin/Fondsgesellschaft Mindestabnahmemengen vorgibt. In unserer Benachrichtigung nennen wir Ihnen, soweit vorhanden, einen der entfallenen Anlage am ehesten vergleichbare Anlage als Ersatz, in welche das Guthaben der entfallenen Anlage umgeschichtet werden kann. 4. Alternativ haben Sie ab Zugang des Benachrichtigungsschreibens sechs Wochen Gelegenheit, als Ersatz eine andere Anlage aus unserem Angebot zu wählen. Zu diesem Zweck erhalten Sie mit der schriftlichen Benachrichtigung eine Mitteilung über unser aktuelles Anlageangebot. Geht uns innerhalb der sechswöchigen Frist keine entsprechende schriftliche Erklärung von Ihnen zu, wird der betroffene Teil des Vertragsportfolios zum dann massgeblichen Zeitwert aufgelöst und der entsprechende Betrag in das Kapitalkonto eingestellt. 5. Sind Anlagen zu Fälligkeitsterminen (Teil- bzw. vollständige Kündigung, Todesfall, Ablauf, Umschichtung) nicht liquidierbar, behalten wir uns vor, im Leistungsfall an Stelle des Geldwertes die entsprechenden Anteilseinheiten zu übertragen (Illiquidität u.a.: Eingeschränkter bzw. nicht vorhandener Käufermarkt, Rücknahme durch die Emittenten nicht möglich). § 25 - Gibt es eine Überschussbeteiligung? 1. Ihre Versicherung ist nicht überschussberechtigt. An den Gewinnen der Gesellschaft sind Sie ebenfalls nicht beteiligt. 2. Die Höhe der Versicherungsleistung bzw. der Gesamtertrag Ihres Vertrages hängt massgeblich von der Wertentwicklung der Anlagen des Ihrem Versicherungsvertrages zugeordneten Vertragsportfolios unter Berücksichtigung der bedingungsgemäss anfallenden Kosten ab.

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§ 26 - Wie können Sie den Wert und die Entwicklung Ihrer Versicherung erfahren?

kaufswert, der dem Zeitwert der Versicherung entspricht (§10 AVB). Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

Wir informieren Sie einmal jährlich schriftlich über den Zeitwert Ihrer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung und über die nach der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz gemäss § 7 Absatz 2 WG vorgesehenen Angaben.


5. Kündigung bei Ausschluss des Rücktrittsrechtes: Ist unser Rücktrittsrecht nach Absatz 4 ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

E. Beendigung des Vertragsverhältnisses § 27 - Wann und wie kann das Vertragsverhältnis beendet
 werden? 1. Das Vertragsverhältnis kann durch Widerruf, Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt beendet werden. 2. Widerruf: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) mit Unterschrift widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die Vertragsbestimmungen einschliesslich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§  1 bis  4 der VVG-Informationspflichtenverordnung jeweils in Textform erhalten haben - Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die massgebliche Belehrung erfolgt im Antrag. 3. Kündigung: Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten auf den letzten Tag eines jeden Monats ganz oder teilweise kündigen. Durch die Kündigung führen Sie einen vollständigen oder teilweisen Rückkauf des Vertrages herbei. Der vollständige Rückkauf beendet den Vertrag. Die Entwicklung der Vermögensgegenstände des Vertragsportfolios ist nicht vorhersehbar. Deshalb kann der Versicherer die Höhe des Rückkaufwertes nicht garantieren. 4. Rücktritt: Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der Versicherten Person (vgl. § 6 AVB) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den Rück-

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6. Anfechtung: Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls unsere Annahmeentscheidung auf einer arglistigen Täuschung beruht, die Ihnen zuzurechnen ist. Handelt es sich um Angaben der Versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Versicherte Person keine Kenntnis hatten. 7. Leistungserweiterung der Versicherung: Die Absätze 1 bis 6 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung der Versicherung, namentlich im Falle einer Zuzahlung, entsprechend. Die Fristen beginnen mit der Änderung der Versicherung bezüglich des geänderten Teils neu zu laufen. 8. Wir investieren Ihre Beiträge und ggf. geleistete Zuzahlungen, soweit sie nicht zu Deckung unserer Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs-, Stück- und Risikokosten vorgesehen sind (§§ 16; 17 AVB), gemäss der definierten Anlagestrategie zu Bezugspreisen bzw. Anschaffungswerten am jeweils massgeblichen Stichtag (vgl. § 21 AVB) in entsprechende Vermögenswerte und weisen diese Ihrem Versicherungsvertrag zu. § 28 - Welche Alternativen zur Kündigung bestehen bei Liquiditätsbedarf? 1. Ihren Versicherungsanspruch können Sie einem Gläubiger, beispielsweise einer Bank, verpfänden oder abtreten. Erforderlich ist ein schriftlicher Pfändungs- oder Abtretungsvertrag zwischen Ihnen und dem Pfandgläubiger bzw. dem Erwerber des Anspruchs, die Übergabe der Police an den Pfandgläubiger bzw. den Erwerber des Anspruchs und eine schriftliche Mitteilung von Ihnen als Versicherungsnehmer an uns. Wir können so lange an den früheren Anspruchsberechtigten mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wie uns die Abtretung oder die Verpfändung nicht schriftlich durch den Versicherungsnehmer mitgeteilt worden ist. Die Anzeige kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, welcher als der neue Gläubiger bezeichnet worden ist. 2. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Verpfändung oder Abtretung an uns sind Teil-Rückkäufe oder Rückkäufe der Lebensversicherung ausschliesslich mit der schriftlichen Zustimmung des Gläubigers möglich.

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN F. Leistungsauszahlung § 29 - Was ist bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung zu beachten? 1. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage der Police und eines amtlichen Zeugnisses über den Tag und Ort der Geburt der Versicherten Person. 2. Der Tod der Versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Ausser der Police im Original sind einzureichen: a) eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde b) ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der Versicherten Person geführt hat. 3. Zur Klärung der Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die mit der Beschaffung der Nachweise entstehenden Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. 4. Die Kosten für die Überweisung der Geldleistungen trägt der Versicherer. Bei Überweisungen in Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. § 30 - Wann ist die Versicherungsleistung fällig und wie wird
 Sie erbracht? 1. Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich als Geldleistung, bei Ablauf der Versicherung und nach Wahl des Versicherungsnehmers durch Übertragung der Eigentumsrechte an den Vermögensgegenständen des Vertragsportfolios an den Bezugsberechtigten. Das Wahlrecht kann sowohl vollständig, als auch teilweise ausgeübt werden. Sie erhalten spätestens 30 Tage vor Ablauf der Versicherung einen Hinweis zu Ihrem Wahlrecht, worauf Sie dieses mittels schriftlicher Erklärung annehmen können. Das Wahlrecht wurde rechtzeitig ausgeübt, wenn Ihre schriftliche Erklärung uns vor dem Ablaufdatum zugestellt wurde. 2. Wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungsleistung keine bzw. nur eine teilweise Veräusserung der Vermögensgegenstände möglich ist, können von uns ersatzweise die nichtliquiden Anteile oder Vermögensrechte anstelle der entsprechenden Geldleistung aus diesen Vermögenswerten des Vertragsportfolios zur Übertragung gebracht werden (Illiquidität u.a.: Eingeschränkter bzw. nicht vorhandener Käufermarkt, Rücknahme durch die Emittenten nicht möglich). Diesfalls erhalten Sie von uns umgehend die Anzeige zur Naturalleistung, worauf Sie uns binnen 30 Tagen nach Zugang dieser Anzeige schriftlich darüber informieren, wohin die Vermögensgegenstände zu übertragen sind. Es kann Fälle geben, in denen Sie weder eine Geldleistung noch eine Naturalleistung erhalten (bspw. wenn Sie die Anforderungen als Eigentümer der entsprechenden Vermögenswerte nicht erfüllen), was einem Totalverlust diese illiquiden Vermögensgegenstände betreffend gleichkommt. DERUK0020 | 161011

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3. Die Leistungen aus dem Vertrag werden wir nach Erhalt aller für die Auszahlung nötigen Unterlagen und Nachweise (vgl. § 29 AVB) unverzüglich erbringen. Soweit die Versicherungsleistung in Geld erbracht wird, erfolgt die Auszahlung jedoch erst, wenn wir unsererseits den Kaufpreis aus dem Verkauf der Vermögensgegenstände Ihres Vertragsportfolios erhalten haben. 4. Können wir die Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht nicht beenden, weil uns Auskünfte, Unterlagen oder Daten von Ihnen, der Versicherten oder Bezugsberechtigten Person nicht oder nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, wird der gegen uns geltend gemachte Anspruch nicht fällig. 5. Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertrag ist unser Sitz. Die Überweisung der Leistung an den/die Bezugsberechtigten erfolgt auf dessen/deren Gefahr auf das von ihm/ihnen angegebene Konto, solange Vorschriften oder andere Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. § 31 - Wer erhält die Versicherungsleistung? 1. Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an den Bezugsberechtigten. Sie können bis zum Eintritt des Versicherungsfalls die Bezugsberechtigung jederzeit widerrufen, sofern Sie nicht vorher bereits unwiderruflich im Sinn von § 31 Abs. 2 abgetreten haben. 2. Sie können mittels Textform ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten soll. Sobald uns diese Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. § 32 - Welche Bedeutung hat die Police? 1. Wir können den Inhaber der Police als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung und den Empfang von Leistungen. Wir sind aber auch befugt, zu verlangen, dass der Inhaber der Police seine Berechtigung nachweist. 2. Unterliegt die Police der Kraftloserklärung, sind wir erst nach dem Erhalt der Kraftloserklärung zur Ausstellung einer neuen Police verpflichtet.


G. Sonstiges

§ 33 - Welche Regeln und Formvorschriften gelten für Ihre und unsere Erklärungen zum Vertrag? 1. Die Vertragssprache für alle Erklärungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. 2. Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen, müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen, sofern nicht eine anderweitige besondere Vereinbarung mit Ihnen getroffen wurde. 3. Der Widerruf Ihrer Vertragserklärung gem. § 8 WG in Verbindung mit § 152 Abs. 1 WG ist uns gegenüber gem. § 8 Abs. 1 WG in Textform zu erklären und bedarf keiner Begründung. 4. Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. 47

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN § 34 - Welche Auskünfte können Sie von uns verlangen? 1. Zu der Anlage in Ihrer Police erhalten Sie einmal jährlich von uns eine Übersicht mit der Art und der Zusammensetzung Ihres Vertragsportfolios. Die Erstellung dieser Übersicht ist gebührenfrei. Für unterjährige Anfragen erheben wir eine Gebühr, die sich aus der Kostenübersicht zu Ihrem Vertrag ergibt. 2. Sie können von uns Abschriften der Erklärungen verlangen, die wir in Bezug auf den Vertrag abgegeben haben. Für jede Abschrift sind wir grundsätzlich berechtigt, eine Gebühr von EUR 5.00 plus Fremdspesen (Porto, etc.) zu erheben; um ausufernden Gebrauch einzudämmen, gilt grundsätzlich die Vorschusspflicht des Versicherungsnehmers (§ 3 bs. 5 VVG). § 35 - Was gilt, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? 1. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich jede Änderung Ihrer Postanschrift anzuzeigen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch für eine von Ihrer Anschrift abweichende Korrespondenzadresse. 2. Entsprechendes gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern. § 36 - Welches Recht ist auf Ihren Vertrag anwendbar? Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. § 37 - Wo ist der Gerichtsstand? 1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich das zuständige Gericht nach unserem Sitz. Sind Sie eine natürliche Person, ist örtlich auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz - oder In Ermangelung eines solchen - Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 2. Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz - oder in Ermangelung eines solchen - Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das zuständige Gericht für Klagen gegen eine juristische Person bestimmt sich nach deren Sitz oder Niederlassung. 3. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. § 38 - Änderungsklausel 1. Ist eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir diese durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte DERUK0020 | 161011

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darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. 2. Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür massgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. § 39 - Klausel US-ansässige Person – FATCA 1. Mit Unterzeichnung des Versicherungsantrags bestätigen Sie, dass weder Sie noch der/die Versicherte/n, Bezugsberechtigte/n des Vertrags oder die Person/en, die den Einmalbeitrag des Vertrags bezahlt hat/haben, in den USA ansässige Person gemäss amerikanischem Steuergesetz sind. 2. Personen, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft oder ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten Amerikas haben, die eine Arbeitsgenehmigung und/oder Aufenthaltsgenehmigung der Vereinigten Staaten Amerikas (z.B.: Green Card) besitzen, die dieses Jahr mehr als 31 Tage bzw. mehr als 183 Tage innerhalb der letzten drei Jahre in den Vereinigten Staaten Amerikas verbracht haben, werden nach amerikanischem Steuerrecht als USansässige Person betrachtet. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei einer oder mehreren der Vorgenannten um juristische Personen handelt. 3. Um die Erhebung einer Quellensteuer in der Höhe von 30 % zu vermeiden, sind die Finanzinstitute gemäss der amerikanischen Steuergesetzgebung verpflichtet, den US-Behörden sämtliche Daten derjenigen Verträge mitzuteilen, deren Unterzeichner im bzw. ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den USA ansässig war/ist. 4. Folglich müssen Sie uns mitteilen, ob Sie und/oder der/die Versicherte/n, der/die Bezugsberechtigte/n des Vertrages und/ oder die Person/en, die den Einmalbeitrag bezahlt hat/haben, US-ansässige Personen gemäss amerikanischem Steuergesetz sind bzw. wurden, und uns Ihre Genehmigung zur Übermittlung der vertragsbezogenen Daten an die amerikanischen Steuerbehörden erteilen. 5. Ohne Ihre uns erteilte Genehmigung zur Übermittlung der vertragsrelevanten Daten an die amerikanische Steuerbehörden werden Sie, soweit Sie darauf hinweisen, dass Sie und/oder der/ die Versicherte/n, der/die Bezugsberechtigte/n des Vertrages und/oder die Personen, die den Einmalbeitrag bezahlt haben, US-ansässige Personen im Sinne des amerikanischen Steuergesetzes sind bzw. wurden, von uns Unterlagen erhalten mit der Bitte, uns Ihre Genehmigung zur Übermittlung der vertragsbezogenen Daten an die amerikanischen Steuerbehörden erteilen. 6. Sollten wir Ihre Genehmigung nicht binnen zwei Monaten nach Absendung vorgenannter Unterlagen erhalten, werden wir Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 7. Sollten wir erfahren, dass Sie und/oder der/die Versicherte/ n, der/die Bezugsberechtigte/n des Vertrags und/oder die Person/en, die den Einmalbeitrag bezahlt haben, US-ansässige Personen sind bzw. wurden, ohne dass Sie uns diese Tatsache mitgeteilt haben, werden Sie von uns ein Einschreiben erhalten mit der Bitte innerhalb einer ab Zugang des Einschreibens beginnender Frist von zwei Monaten zu bestätigen, dass Sie und/oder der/die Versicherte/n, der/die Bezugsberechtigte/n des Vertrags und/oder die Person/en, die den Einmalbeitrag für Sie bezahlt haben, US-ansässige Personen sind, und Sie uns Ihre Genehmigung zur Übermittlung der vertragsbezogenen Daten an die amerikanischen Steuerbehörden erteilen.

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8. Sollten wir innerhalb der angegebenen Frist von zwei Monaten von Ihnen keine Antwort und/oder keine Genehmigung zur Übermittlung der vertragsbezogenen Daten an die amerikanischen Steuerbehörden erhalten, werden wir Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 9. Im Falle der Kündigung aus diesen genannten Gründen werden wir Ihnen den Wert Ihres Vertrages am ersten Arbeitstag nach Ablauf der in den beiden o.g. Abschnitten aufgeführten Fristen von zwei Monaten überweisen.

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Hinweise zum Geldwäschegesetz 1. Gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung (Gesetz über das Ausprüfen von Gewinnen aus schweren Straftaten) Es besteht eine Pflicht zur Identifizierung des/der Versicherungsnehmers/in, wenn der Einmalbeitrag EUR 2'500.00 übersteigt. Dynamische Verträge sind generell zu identifizieren. Zu diesem Zweck ist anhand des gültigen Personalausweises oder des gültigen Reisepasses der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift der zu identifizierenden Person sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Ausweises festzuhalten. Die Identifizierung kann auch durch Übersendung einer beglaubigten Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses erfolgen. Bei Firmen ist eine natürliche Person, die für das Unternehmen zeichnungsberechtigt ist, zu identifizieren. SIKURA LEBEN AG kann auf die Identifizierung verzichten, wenn der/die Versicherungsnehmer/In uns eine Einzugsermächtigung für ein Konto bei einem Kreditinstitut erteilt. Ist der Einzug des Beitrags von dem uns benannten Konto nicht möglich, haben wir die Identifizierung anhand des Personalausweises bzw. Reisepasses nachzuholen. 2. Gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflichten nach liechtensteinischem Recht Im Sinne der jeweils aktuellen Bestimmungen des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat SIKURA LEBEN AG besonderes Augenmerk auf die formelle und materielle Vollständigkeit der Unterlagen zu richten. Der Geschäftspartner wird von der SIKURA LEBEN AG gem. Artikel 14 Sorgfaltspflichtgesetz mit der Identifizierung des Vertragspartners und der erforderlichen Datenerfassung beauftragt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Geschäftspartner jegliche sorgfaltspflichtrelevanten

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Informationen, die er während der Kundenbeziehung erfährt, umgehend an SIKURA LEBEN AG weiter zu geben. Die persönlichen Daten sind mittels eines geeigneten Dokumentes (Reisepass, Personalausweis bzw. Registerauszug oder Statuten) zu belegen. Bei natürlichen Personen ist eine Kopie des aktuell gültigen Reisepasses oder Personalausweises anzufertigen, vom Vermittler mit dem Zusatz „Kopie erstellt vom Original am..." zu versehen und von diesem zu unterschreiben (inkl. Stempel). Bei juristischen Personen müssen Registerauszüge und Statuten im Original oder in beglaubigter Kopie (nicht älter als 12 Monate) beigelegt werden. Das liechtensteinische Sorgfaltspflichtgesetz schreibt auch das Feststellen der wirtschaftlich berechtigten Person vor. Darunter wird jene natürliche oder juristische Person verstanden, welche an den eingebrachten Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich berechtigt ist (in der Regel der Versicherungsnehmer bzw. der Einzahler des Beitrags bzw. ein unwiderruflich Bezugsberechtigter). Ist die wirtschaftlich berechtigte Person mit dem Versicherungsnehmer oder der Versicherten Person ident, so ist dies an dieser Stelle durch entsprechendes Ankreuzen kund zu tun. Unterscheidet sich die wirtschaftlich berechtigte Person jedoch von den weiteren Beteiligten, oder handelt es sich um eine unwiderrufliche Berechtigung, so sind an dieser Stelle wiederum die persönlichen Daten festzuhalten und mit einem entsprechenden Dokument zu bestätigen (siehe „Feststellung der Identität von Versicherungsnehmer und versicherter Person"). Der Versicherungsnehmer selbst oder aber, wenn von diesem verschieden, die wirtschaftlich berechtigte Person selbst, muss im Antragsformular diese Eigenschaft durch Unterschrift bestätigen.

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Steuerregelungen Das vorliegende Steuermerkblatt soll Ihnen einen allgemeinen Überblick über die derzeit geltenden steuerlichen Regelungen zu Ihrer privaten Lebens- bzw. Lebensversicherung geben. Hierbei möchte SIKURA LEBEN AG darauf hinweisen, dass die nachfolgenden Erläuterungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nicht jede einzelne Besonderheit behandeln. Möglicherweise zeigt SIKURA LEBEN AG Ihnen Bestimmungen auf, die unter Umständen gar nicht oder erst im Laufe der Zeit für Ihren Versicherungsvertrag relevant werden. Für eine Betrachtung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte ausschliesslich an Ihren steuerlichen Berater. 1. Vorsorgeaufwendungen Die Beiträge zu einer anteil- bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung sind gemäss § 10 Abs. 1 Nr. 3 b Einkommensteuergesetz (EStG) i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. b Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) aF nicht als Sonderausgaben abziehbar. 2. Steuerliche Behandlung von Kapitalleistungen aus Versicherungen Kapitalzahlung und Besteuerung der Erträge Im Todesfall sind Kapitalauszahlungen einkommensteuerfrei. Im Erlebensfall oder bei Rückkauf sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge einkommensteuerpflichtig. Die Erträge ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und des entrichteten Beitrages. Alle Versicherungsleistungen, die vom Versicherer aus dem Versicherungsvertrag erbracht werden, ohne dass sich das versicherte Risiko realisiert hat, sind Leistungen im Erlebensfall oder bei Rückkauf. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einmalige oder Teilauszahlungen sowie wiederkehrende Bezüge, die nicht die Anforderungen an eine lebenslange Rente erfüllen, handelt. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge ist die Versicherungsleistung um auf eventuelle Nebenrisiken, entfallende Überschussanteile und sonstige Leistungen zu reduzieren, sofern ein getrennter Ausweis erfolgt ist. In den Fällen eines frühzeitigen Rückkaufs des Versicherungsvertrages kann es zu einem negativen Unterschiedsbetrag (Verlust) kommen. Sofern der Vertrag mit der Absicht zur Einkunftserzielung zum vereinbarten Vertragsablauf abgeschlossen worden ist, kann dieser Verlust vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden. Wenn der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung das 62. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag seit Vertragsabschluss mindestens 12 Jahre (Mindestvertragsdauer) besteht, dann sind lediglich die Hälfte der Erträge einkommensteuerpflichtig. Für den Beginn der Mindestvertragsdauer bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, als Zeitpunkt

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des Vertragsabschlusses den in der Police bezeichneten Tag des Versicherungsbeginns gelten zu lassen, wenn innerhalb von drei Monaten nach diesem Tag die Police ausgestellt und der Einmalbeitrag gezahlt wird; ist die Frist von drei Monaten überschritten, tritt an die Stelle des in der Police bezeichneten Tages des Versicherungsbeginns der Tag der Zahlung des Einmalbeitrags. Steuerpflichtiger ist die Person, die wirtschaftlicher Eigentümer des Anspruchs auf die steuerpflichtige Versicherungsleistung ist; in der Regel wird dies der Versicherungsnehmer sein. Vertragsänderungen führen zu einer Novation, wenn wesentliche Vertragsmerkmale (z. B. Beitrag oder Versicherungsleistung oder Versicherungsdauer oder Beitragszahlungsdauer) erhöht werden; dabei ist grundsätzlich vom Fortbestand des „alten Vertrages" und nur hinsichtlich der Erhöhung von einem „neuen Vertrag" auszugehen. Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind, führen vorbehaltlich der Grenzen des Gestaltungsmissbrauchs nicht zu einem Neubeginn der 12-Jahresfrist. 3. Ermittlung der Einkünfte bei entgeltlichem Erwerb Bei einem entgeltlichen Erwerb durch eine natürliche Person ab dem 01.01.2008 treten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung der Erträge die Anschaffungskosten an die Stelle des vor dem Erwerb entrichteten Beitrags. Dadurch wird gewährleistet, dass nur die Erträge zu versteuern sind, die in der Zeit entstanden sind, in der der Erwerber Inhaber des Anspruchs auf die Versicherungsleistung war. 4. Erbschaftssteuer Die Zahlung von Versicherungsleistungen, die an einen anderen als den Versicherungsnehmer erbracht werden, muss vom Versicherer dem zuständigen Erbschaftssteuerfinanzamt angezeigt werden. Ausnahmen bestehen nur für Kapitalversicherungen, wenn der auszuzahlende Betrag EUR 1'200.00 nicht übersteigt. 5. Versicherungssteuer
 Beiträge zu Lebensversicherungen unterliegen nicht der Versicherungssteuer. 6. Umsatzsteuer
 Leistungen aus Lebensversicherungen sind umsatzsteuerfrei; die Beiträge sind ohne Umsatzsteuer zu entrichten. Die vorstehenden Hinweise sind auf Grundlage der bis zum 01.01.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze erstellt worden. Durch künftige Gesetzesänderungen kann sich die Rechtslage, wie sie in den steuerlichen Hinweisen zu Grunde gelegt wurde, ändern.

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Erläuterungen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz 1. Vorbemerkung Versicherungen können heute Ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG, die Stabstelle für Datenschutz der Liechtensteinischen Landesbehörde oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Ihr Vertragspartner ist ein liechtensteinisches Versicherungsunternehmen, das einer internationalen Gruppe angehört. Es unterliegt dem Datenschutzgesetz und der Datenschutzverordnung der Stabstelle für Datenschutz der Liechtensteinischen Landesbehörde. Ihre Daten können auch nach Liechtenstein, in die Schweiz, nach Deutschland und nach Grossbritannien weitergegeben werden, um dort im Rahmen der Zweckbestimmung verarbeitet zu werden. In Liechtenstein, der Schweiz sowie auch In Grossbritannien gilt ein dem BDSG entsprechendes Gesetz zum Datenschutz, das, wie das BDSG, allen Richtlinien der Europäischen Union zum Datenschutz und dem BDSG gleichwertig anzusehen ist. 2. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - ausser in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. 3. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher Im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.

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Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 4. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall können wir Ihre Angaben und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, Gesundheitszustand und eventuell Lebensstil oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten) speichern. 5. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Leistungsbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 6. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Leistungsabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. 7. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Leistungsfalls kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden (wie z. B. das HIS beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen 52

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System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Aufnahme mit Beitragszuschlag aus versicherungsmedizinischen Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer oder wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers, Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zum Hinweis- und Informationssystem (kurz HIS) gibt es nunmehr eine genaue Funktionsbeschreibung, die Datenschutzaufsichtsbehörden und Versicherungswirtschaft gemeinsam erarbeitet haben. Eine Downloadmöglichkeit finden Sie auf der Seite des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Mit Zustimmung der Datenschutzbehörden informiert der Verband ab Mai 2009 auf Anfrage Kunden, ob sie an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet sind. Ihre schriftliche Anfrage richten Sie bitte an: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - Hinweis- und Informationssystem - Wilhelmstrasse 43/43G 10117 Berlin. Auf telefonische Anfragen hin kann der GDV keine Auskunft erteilen. Weitergehende Informationen erhalten Sie kostenlos unter 0800 - 33 99 399. 8. Datenverarbeitung in und ausserhalb der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) - und andere Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) - werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespei-

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chert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschliessen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschliesslicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. 9. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

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