Nr. 10195 des Tarifverzeichnisses
Bayerische Oberlandbahn GmbH
Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck gültig ab 29.11.1998
Nachtrag 36 (N 36) gültig ab 11.06.2017
11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Änderungen und Ergänzungen Nummer der Berichtigung
TVA-Nr.
gültig ab
Kurzer Inhalt
1
470/98
29.11.1998
Erstausgabe
19
38/2005
01.03.2005
Änderung beim Fahrkartenverkauf im Zug; Gültigkeit Einzel- und Rückfahrkarten bei Preisänderung; Einführung eines Abgabetermins bei Abo-Karten; Änderung Berechtigtenkreis im Ausbildungsverkehr u.a.
20
77/2005
01.04.2005
Tarifanpassung zum 01.04.2005; Entfall 3-er BOB
21
82/2006
01.04.2006
Tarifanpassung zum 01.04.2006
22
156/2006
01.05.2006
Einführung einer Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber und zum 01.06.2006 einer Einzelfahrt-RadlkarteBOB-Oberland
23
415/2006
01.01.2007
Tarifanpassung zum 01.01.2007 div. Änderungen in den Allg. Beförderungsbedingungen und im Tarif der BOB
24
175/2007
01.05.2007
Einführung erweiterter Fahrgastrechte im SPNV in Bayern; Änderung beim Großkundenabonnement ab 01.10.2007
25
319/2007
01.01.2008
Änderungen in den Allg. Beförderungsbedingungen und im Tarif
26
316/2008
01.01.2009
Tarifanpassung zum 01.01.2009
27
76/2009
01.04.2009
Einführung Familienkomponente Fahrradtarif
28
124/2009
01.07.2009
Änderung bei der Beförderung von Tieren
29
232/2009
01.10.2009
ADAC-FreizeitCard
30
279/2009
13.12.2009
Tarifanpassung zum 13.12.2009
31
268/2010
12.12.2010
Vollständige überarbeitete Neuausgabe, Tarifanpassung zum 12.12.2010
32
317/2012
09.12.2012
Änderung bei der Beförderung von Tieren
33
277/2013
15.12.2013
Vollständige Überarbeitung zum Betriebsstart Meridian
34
353/2014
14.12.2014
Trennung der Tarifbestimmungen für Oberlandnetz und Meridian-Netz
35
166/2015
01.08.2015
Strukturierung Buch II (Meridian); Gutschein für BahnCard 25; Anpassung Anhang I und Anhang II
36
49/2015
13.12.2015
Strukturierung Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland; kostenlose Stammplatzreservierung anstelle BahnCard 25-Gutschein; Aufnahme Preise Stammplatzreservierung in Preistafel II
37
22/2016
12.06.2016
Einführung des Guten Tag Tickets 1. Klasse und Aktion Guten Tag Ticket vor 9 Uhr, Erweiterung Geltungsbereich Guten Tag Ticket
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berichtigt am
berichtigt durch
12.06.2016
MBI
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38
23/2016
11.12.2016
Änderung der Kindermitnahme Regelung des Guten Tag Tickets, Erweiterung Geltungsbereich Guten Tag Ticket, Einstellung des Angebotes PanoramaPass, Erweiterung der anmeldepflichtigen Gruppengröße beim Meridian, Umbenennung in BOB-Radlkarte
11.12.2016
MBI
39
24/2017
11.06.2017
Anpassung der Rückfahrregelungen bei Relationen über 100 km, Anpassung der Reglungen der Beförderung von Beamten der Polizei
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MBI
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Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht Verbundtarife anwendbar sind.
Die Beförderungsmittel der Bayerischen Oberlandbahn GmbH werden unterschieden nach Zügen der Gattung BOB und Zügen der Gattung Meridian. Netz der Zuggattung BOB KBS 955: KBS 956: KBS 957:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee
Netz der Zuggattung Meridian KBS 950: KBS 951: KBS 958:
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Rosenheim
Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung Meridian gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte. Buch I regelt die Tarifbestimmungen der Zuggattung BOB, Buch II regelt die Tarifbestimmungen der Zuggattung Meridian. Buch I Buch II Anhang I Anhang II
Tarifbestimmungen der Gattung BOB Tarifbestimmungen der Gattung M Anwendungsbereiche Gebühren und Entgelte
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Buch I
Tarifbestimmungen für Züge der Zuggattung BOB der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
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1
Grundsätze ................................................................................................................ 8 1.1 Geltungsbereich................................................................................................... 8 1.2 Reisende ............................................................................................................. 8 1.3 Tarifsystem .......................................................................................................... 8
2
Fahrten ausschließlich im Binnenbereich BOB.......................................................... 8 2.1 Übergang in die 1. Klasse .................................................................................... 8 2.2 Gültigkeit und Entwertung von undatierten Fahrkarten ........................................ 9 2.3 Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl ............................................................ 9 2.3.1 Allgemeine Regelungen ................................................................................. 9 2.3.2 Einzelfahrkarte ............................................................................................. 10 2.3.3 Rückfahrkarte .............................................................................................. 10 2.3.4 Gruppenfahrkarten ....................................................................................... 11 2.3.4.1 Grundsätze ............................................................................................ 11 2.3.4.2 Gruppenfahrkarte Einzelfahrt ................................................................. 12 2.3.4.3 Gruppenfahrkarte Rückfahrt .................................................................. 13 2.4 Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Strecken-Zeitkarten) ................... 13 2.4.1 Grundsätzliches ........................................................................................... 13 2.4.2 Wochenkarte, Monatskarte .......................................................................... 15 2.4.3 Schüler-Wochenkarte, Schüler-Monatskarte ............................................... 16 2.4.4 Zeitkarten im Abonnement ........................................................................... 19 2.4.4.1 Grundsätze ............................................................................................ 19 2.4.4.2 Aboportal ............................................................................................... 21 2.4.4.3 Zeitkarten im Abonnement für Erwachsene ........................................... 22 2.4.4.4 Zeitkarten im Abonnement für Schüler .................................................. 23 2.4.5 BOB-Jobticket .............................................................................................. 23 2.5 Pauschalpreistickets .......................................................................................... 24 2.5.1 Guten Tag Ticket ......................................................................................... 26 2.5.2 BOB-MVV-Ticket, BOB-MVV-Single-Ticket ................................................. 27 2.5.3 Oberland-Ticket ........................................................................................... 27 2.5.4 KombiTickets ............................................................................................... 28 2.5.5 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ........................................................... 28 2.6 Tarife für die Beförderung von Tieren und Sachen ............................................ 29 2.6.1 Beförderung von Gepäck ............................................................................. 29 2.6.2 Beförderung von Fahrrädern ....................................................................... 29 2.6.2.1 Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber .............. 29 2.6.2.2 BOB-Radlkarte....................................................................................... 31 2.6.3 Beförderung von Tieren ............................................................................... 31
3
Fahrten im Anstoßverkehr der BOB ........................................................................ 32
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 33 4.1 Grundsätze ........................................................................................................ 33 4.2 Anerkennung des MVV-Tarif ............................................................................. 33
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4.3
Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 33
5
Gemeinschaftstarife ................................................................................................. 34 5.1 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 34 5.2 Regionalverkehr Oberbayern (RVO) .................................................................. 34
6
Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 35
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 35
1
Grundsätze .............................................................................................................. 38 1.1 Geltungsbereich................................................................................................. 38
2
Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian ................................................. 38 2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung ........................................................................ 38 2.2 Meridian-Tarifangebote ...................................................................................... 38 2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung ................................. 38 2.2.2 Zeitkarten ..................................................................................................... 39 2.2.2.1 Monatskarte 9 Uhr / Monatskarte 9 Uhr im Abo / Jahreskarte 9 Uhr ..... 39 2.2.2.2 Meridian-Jobticket .................................................................................. 40 2.2.2.3 Kostenlose BahnCard 25 ....................................................................... 41 2.2.3 Pauschalpreistickets .................................................................................... 41 2.2.3.1 Guten Tag Ticket ................................................................................... 42 2.2.3.2 50/50-Ticket ........................................................................................... 44 2.2.3.3 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ..................................................... 44 2.2.4 Sonstiges ..................................................................................................... 45 2.2.4.1 Gruppenreservierung ............................................................................. 45 2.2.4.1 Anmeldung für Gruppen ab 50 Personen .............................................. 45 2.2.4.2 Sonderfall Fahrten zwischen dem Mangfalltal und München ................. 46 2.2.4.3 Beförderung von Fahrrädern.................................................................. 46 Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen. ..... 46
3
Fahrten im Wechselverkehr Meridian ...................................................................... 46
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 47 4.1 Grundsätze ........................................................................................................ 47 4.2 Anerkennung des MVV-Tarif ............................................................................. 47 4.3 Anerkennung des SVV-Tarif .............................................................................. 47 4.4 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 47
5
Gemeinschaftstarife ................................................................................................. 48 5.1 Berchtesgadener Landbahn (BLB) und DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn) ................................................................................................... 48 5.2 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 48
6
Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 49
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 49
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1 Grundsätze 1.1
Geltungsbereich
Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH der Zuggattung BOB. Sie legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht Verbundtarife anwendbar sind. Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung Meridian gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte.
1.2
Reisende
Es gibt Fahrkarten für Erwachsene und für Kinder. Personen ab 15 Jahren gelten als Erwachsene. Kinder sind Personen von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.
1.3
Tarifsystem
Der Tarif für Züge der Gattung BOB ist grundsätzlich, mit Ausnahme von Pauschalpreistickets, ein entfernungsabhängiger Tarif. Grundsätzlich werden Fahrkarten für die 1. und die 2. Wagenklasse ausgegeben – mit Ausnahme der Schüler-Zeitkarten und ausgewählten Pauschalpreistickets.
2
Fahrten ausschließlich im Binnenbereich BOB
2.1
Übergang in die 1. Klasse
Bei Einzelfahrten, Rückfahrkarten, Wochenkarten, Monatskarten, Monatskarten im Abonnement, Mini-Abo-Monatskarten und Jahreskarten ist für den einmaligen Übergang für eine Fahrt von der 2. auf die 1. Klasse von Erwachsenen eine Kinderfahrkarte der jeweiligen Relation zu lösen. Kinder zahlen beim Übergang von der 2. Klasse auf die 1. Klasse den halben Kinderfahrpreis. Die Fahrkarte zum einmaligen Übergang in die 1. Klasse kann auch direkt beim Kundenbetreuer/in, jedoch vor Zustieg in die 1. Klasse, erworben werden. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Für Zeitkarten ist eine Übergangsfahrkarte für die jeweilige Zeitkarte der 1. Klasse zu lösen. Der Preis einer Übergangsfahrkarte für z. B. eine Wochenkarte errechnet sich aus der Differenz des Preises einer regulären 1. Klasse-Wochenkarte und des Preises einer regulären 2. Klasse-Wochenkarte. Der Preis einer Übergangsfahrkarte für einzelne Monate bei Monatskarten im Abonnement, Mini-Abo-Monatskarten und Jahreskarte errechnet sich aus der Differenz des Preises einer regulären 1. Klasse Monatskarte und des Preises einer regulären 2. Klasse-Monatskarte.
2.2
Gültigkeit und Entwertung von undatierten Fahrkarten
Fahrkarten nach diesem Tarif, die ohne festgelegten Geltungstag ausgegeben werden, sind vor der ersten Nutzung durch handschriftlichen Eintrag des aktuellen Datums durch den Fahrgast zu entwerten. Nach einer Tarifanpassung können undatierte Fahrkarten längstens bis zu drei Kalendermonate nach dem Tag der Tarifanpassung benutzt oder gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags umgetauscht werden. Danach verlieren nicht benutzte oder nicht umgetauschte Fahrkarten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist können Fahrkarten nur gegen Bezahlung eines den Preistabellen in Anhang 2 zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet werden.
2.3
Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl Einzelfahrkarte Rückfahrkarte Gruppenfahrkarte Einzelfahrt Gruppenfahrkarte Rückfahrt
2.3.1 Allgemeine Regelungen Verkauf Alle Fahrkarten mit begrenzter Fahrtenanzahl werden für Erwachsene und Kinder sowie für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben. Ermäßigungen mit der BahnCard sind bei der Einzelfahrkarte und der Rückfahrkarte möglich. Gültigkeitstag(e) Beim Kauf einer Fahrkarte ist der Gültigkeitstag der Fahrkarte durch den Fahrgast auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Fahrkarte gilt nur am ausgewählten Gültigkeitstag bzw. an den ausgewählten Gültigkeitstagen. Anzahl der Reisenden Beim Kauf der Fahrkarte ist festzulegen, wie viele Erwachsene und Kinder die Fahrkarte zur Fahrt nutzen wollen. Das Unterschreiten der festgelegten Personenzahl bei der 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Fahrt ist möglich. Die Anzahl der Personen wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt oder für jeden Reisenden wird eine Fahrkarte ausgegeben. Einzelfahrkarten und Rückfahrkarten werden für höchstens fünf Personen ausgestellt. Gruppenfahrkarten ab mindestens sechs Personen. Verlust Bei Verlust einer Fahrkarte mit beschränkter Fahrtenzahl wird kein Ersatz geleistet. Fahrgelderstattung, Umtausch Für die Fahrgelderstattung und den Umtausch von Fahrkarten gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Preisberechnung Es gelten die Preise gemäß der Preistafel I in Anhang 2. 2.3.2 Einzelfahrkarte Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Einzelfahrkarte berechtigt zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen. Die zeitliche Gültigkeit der Einzelfahrkarte ist abhängig von der Entfernung der auf der Fahrkarte angegeben Relationen. Fahrkarten bis 100 km Entfernung gelten am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3:00 Uhr des Folgetages. Bei Relationen über 100 km gilt die Einzelfahrkarte am aufgedruckten Tag, dem gesamten darauffolgenden Tag und am dritten Tag bis 3:00 Uhr. In allen Fällen ist die jeweilige Fahrt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Tag anzutreten. Mitnahmeregelung Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen. Fahrgelderstattung und Umtausch Vor dem ersten Geltungstag der Einzelfahrkarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein, den Preisblättern zu entnehmendes Bearbeitungsentgelt möglich. 2.3.3 Rückfahrkarte Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Rückfahrkarte berechtigt zu einer Hinfahrt in Richtung auf das Fahrtziel sowie zu einer Rückfahrt in Richtung auf den Startbahnhof der Hinfahrt. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rundfahrten, Fahrten in der entge-
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gengesetzten Richtung sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte in der gleichen Fahrtrichtung sind ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt bei der Rückfahrkarte, dass die Hin- und Rückfahrt nicht länger als einen Monat auseinander liegen dürfen. Eine Rückfahrkarte bis 100 km gilt
für die Hinfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgetages.
für die Rückfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgetages.
Eine Rückfahrkarte für eine Relation über 100 km gilt
für die Hinfahrt am auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, am darauffolgenden Tag und bis 3:00 Uhr des dritten Tages.
am Geltungstag des auf der Fahrkarte eingetragen Rückfahrtdatums, am darauffolgenden Tag und bis 3:00 Uhr des dritten Tages. Die Fahrt ist an dem auf der Fahrkarte angegebenen Tag anzutreten. Nach Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Mitnahmeregelung Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen. Fahrgelderstattung, Umtausch Vor dem ersten Geltungstag der Einzelfahrkarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein den Preisblättern zu entnehmendes Bearbeitungsentgelt möglich. 2.3.4 Gruppenfahrkarten 2.3.4.1 Grundsätze Als Gruppe gelten mindestens sechs zahlende und gemeinsam reisende Personen. Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als eine Person und zahlen den halben Fahrpreis. Entgeltpflichtige Hunde zählen bei der Gruppenfahrkarte wie ein halber Erwachsener. Bei Fahrten von Schulklassen wird bis einschließlich Klasse 9 der Kinderfahrpreis berechnet. Besteht die Gruppe nur aus Minderjährigen, ist sie von einem Leiter zu begleiten, der mindestens 18 Jahre alt ist. Es werden Fahrkarten für die einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt ausgegeben.
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Anmeldung für Gruppen bis einschließlich 24 Personen Für Gruppen, deren Größe zwischen sechs und 24 Personen liegt, ist der Kauf der Gruppenfahrkarte über folgende Vertriebskanäle möglich:
Fahrkartenautomaten Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
Eine Anmeldung der Gruppenfahrt ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen. Anmeldung von Gruppen ab 25 Personen Bei Gruppen, deren Größe über 24 Personen liegt, ist zur Disposition der Zugkapazitäten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens sieben Werktage im Voraus erfolgen. Fahrgelderstattung Eine Erstattung bzw. Teilerstattung bei Verringerung der Teilnehmerzahl ist vor dem ersten Geltungstag der Gruppenfahrkarte und unter Vorlage der selbigen möglich. Eine spätere Erstattung ist ausgeschlossen. Für die Erstattung des Beförderungsentgelts und die Höhe des Bearbeitungsentgelts gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Preisberechnung Es gelten die Preise gemäß der Preistafel I im Anhang 2. Bei Übergang in die 1. Klasse – auch auf Teilstrecken und für einzelne Teilnehmer – wird der Unterschied zwischen den ermäßigten Preisen beider Klassen für die in der 1. Klasse zurückgelegte Strecke erhoben. 2.3.4.2 Gruppenfahrkarte Einzelfahrt Geltungsbereich und Geltungsdauer Die zeitliche Gültigkeit der Gruppenfahrkarte Einzelfahrt ist abhängig von der Entfernung der auf der Fahrkarte angegeben Relationen. Fahrkarten bis 100 km Entfernung gelten am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3:00 Uhr des Folgetages. Bei Relationen über 100 km gilt die Gruppenfahrkarte Einzelfahrt am aufgedruckten Tag, dem gesamten darauffolgenden Tag und am dritten Tag bis 3:00 Uhr. Die Gruppenfahrkarte Einzelfahrt berechtigt zur gemeinsamen Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.
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2.3.4.3 Gruppenfahrkarte Rückfahrt Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Gruppenfahrkarte Rückfahrt berechtigt zur gemeinsamen Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel sowie zu einer Rückfahrt in Richtung auf den Startbahnhof der Hinfahrt. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rundfahrten, Fahrten in der entgegengesetzten Richtung sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte in der gleichen Fahrtrichtung sind ausgeschlossen. Nach Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Grundsätzlich gilt bei der Gruppenfahrkarte Rückfahrt, dass die Hin- und Rückfahrt nicht länger als einen Monat auseinander liegen dürfen. Eine Gruppenfahrkarte Rückfahrt bis 100 km gilt
für die Hinfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgetages.
für die Rückfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgetages.
Eine Gruppenfahrkarte Rückfahrt für eine Relation über 100 km gilt
für die Hinfahrt am auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, am darauffolgenden Tag und bis 3:00 Uhr des dritten Tages.
an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und bis 3:00 Uhr des dritten Tages. Sofern das Rückfahrdatum vom Verkaufssystem nicht automatisch eingetragen wurde, kann das Rückfahrdatum von dem Kunden frei gewählt werden, solange die Rückfahrt spätestens einen Monat nach dem Gültigkeitsdatum der Hinfahrt beendet wird. Für den Beginn der Rückfahrt ist der Zangenabdruck des Zugführers maßgeblich.
2.4
Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Strecken-Zeitkarten)
2.4.1 Grundsätzliches Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Strecken-Zeitkarten) gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer für die auf der Fahrkarte angegebene Relation. Die Strecken Zeitkarten werden für Erwachsene für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben. Sie können als persönliche oder übertragbare Fahrkarte erworben werden. Schüler-Zeitkarten werden für die 2. Klasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht erlaubt. Sie sind nicht übertragbar. Die gewerbsmäßige Nutzung übertragbarer Zeitkarten ist verboten.
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Mitnahmemöglichkeit
persönlich (p) / übertragbar (ü)
1. Klasse / 2. Klasse
automatische Verlängerung
Wochenkarte
nein
p+ü
1. + 2.
-
Monatskarte
ja
p+ü
1. + 2.
-
Schüler-Wochenkarte
nein
p
2.
-
Schüler-Monatskarte
nein
p
2.
-
Abo-Monatskarte
ja
p+ü
1. + 2.
ja
Jahreskarte
ja
p+ü
1. + 2.
ja
Mini-Abo-Monatskarte
nein
p
1. + 2.
nein
Schüler-Abo-Monatskarte
nein
p
2.
nein
Fahrkarte
Fahrgelderstattung Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, -
bei Ausschluss von der Beförderung,
-
bei einer als ungültig eingezogenen Fahrkarte,
-
für den Benutzer einer Fahrkarte, soweit das Beförderungsentgelt von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird,
-
wenn ein Reisender im Besitz eines gültigen Aufpreises für die Benutzung 1. Klasse ist, in der 1. Klasse keinen Sitzplatz findet,
-
wenn die Fahrkarte abhanden gekommen ist,
-
wenn im Rahmen des Abo-Verfahrens eine Ersatz-Fahrkarte ausgestellt wurde, für den Gültigkeitszeitraum dieser Fahrkarte.
Eine rückwirkende Erstattung des Beförderungsentgeltes ist bei übertragbaren Fahrkarten ausgeschlossen. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, wenn die Erstattung auf Grund von Umständen beantragt wird, die die Bayerische Oberlandbahn GmbH zu vertreten hat. Die Fahrgelderstattung von Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl richtet sich nach § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Bei den Zeitkarten im Abonnement ist im Fall einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit, eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, einer Wehrübung oder einer beruflichen Abordnung außerhalb des Geltungsbereichs der Fahrkarte eine Erstattung unter Abzug eines, den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts bei Fahrkarten im Abonnement des Erwachsenentarifs und Selbstzahlern des Schülertarifs möglich. Die Gründe der Nichtnutzung und deren Dauer sind durch eine entsprechende Bescheinigung gegenüber dem ausgebenden Aboservice bzw. in einem Kundencenter der Bay11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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erischen Oberlandbahn GmbH nachzuweisen. Erstattungsfähig sind Bescheinigungen mit jeweils mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen der Nichtnutzung, maximal jedoch 60 Tage pro Geltungsjahr. Für jeden Tag der Nichtnutzung wird 1/360 (bei Jahreseinmalzahlung) bzw. 1/30 (bei monatlicher Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim ausgebenden Aboservice bzw. einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH vorliegen; andernfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen. Übertragbare Zeitkarten sind für Zeit der Nichtnutzung in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zu hinterlegen. Als erster Tag des Erstattungszeitraums gilt bei Versand mit der Post das Datum des Poststempels bzw. der Tag der Übergabe in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn. Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeldund -zeitgesetz (BEEG) ist eine Erstattung für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte im Abo/ Monatskarte bzw. Schülermonatskarte im Abo, für einen Zeitraum von maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen oder in 2 Teilen von je einem Monat möglich. Für jeden Tag der Elternzeit – gemäß Zeiten nach Satz 1 - wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts unter Abzug eines, den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet. Dem Antrag in Textform mit Angabe des gewünschten Unterbrechungszeitraums des Abos sind beizufügen: (i) persönliche Jahreskarte im Abo/Monatskarte bzw. Schülermonatskarte im Abo zur Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer der Unterbrechung, (ii) Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)) und (iii) eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Der unterschriebene Antrag mit den Unterlagen muss spätestens 5 Tage nach dem ersten Unterbrechungstag beim ausgeben den Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Beginn des Unterbrechungszeitraumes vor, wird der Tag der tatsächlichen Vorlage der Fahrkarte beim Abo-Center zugrunde gelegt. Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums wird die Fahrkarte vom ausgebenden Abo-Center zurückgesendet. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet – soweit eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet. 2.4.2 Wochenkarte, Monatskarte Geltungsdauer Die Wochenkarte gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen. Die Monatskarte gilt einen Monat. Beim Kauf der Fahrkarte ist der erste Gültigkeitstag auszuwählen. Dieser wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Wochen- bzw. Monatskarte kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr.
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Mitnahmeregelung Bei Wochenkarten ist keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich. Bei der Monatskarte dürfen an Samstagen sowie bis 3:00 Uhr des darauffolgenden Sonntags ein weiterer Erwachsener sowie drei eigene Kinder / Enkelkinder (bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitfahren. Verlust Bei Verlust einer Wochenkarte und/oder Monatskarte wird kein Ersatz geleistet. Fahrgelderstattung, Umtausch Vor dem ersten Geltungstag der Wochen- bzw. Monatskarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies ausgeschlossen. Preisberechnung Es gelten die Preise gemäß Preistabelle II in Anhang 2. Sonstiges Der Inhaber einer persönlichen Zeitkarte hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unauslöschlich und lesbar auf der Zeitkarte einzutragen. Persönliche Zeitkarten gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. 2.4.3 Schüler-Wochenkarte, Schüler-Monatskarte Geltungsdauer Schülerzeitkarten sind längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Berechtigungskarte gültig. Schülermonatskarten werden nur für einen Kalendermonat, Schülerwochenkarten nur für eine Kalenderwoche ausgegeben. Die Schüler-Wochen- bzw. Monatskarten gelten über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr. Zur Vorbereitung oder Ablegung von vorgeschriebenen Prüfungen oder der Promotion kann die Schülerzeitkarte auch noch bis zu 1½ Jahren nach Beendigung des Studiums in Anspruch genommen werden. Mitnahmeregelung Bei Schüler-Zeitkarten ist keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich. Verlust Bei Verlust einer Schüler-Zeitkarte wird kein Ersatz geleistet. Fahrgelderstattung, Umtausch Vor dem ersten Geltungstag der Schüler-Wochen- bzw. -Monatskarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies ausgeschlossen.
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Preisberechnung Es gelten die Preise gemäß Preistabelle I in Anhang 2. Sonstiges Der Inhaber einer Schüler-Zeitkarte hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unauslöschlich und lesbar einzutragen. Ab 15 Jahren gelten eine Schüler-Wochenkarte bzw. Schüler-Monatskarte nur in Verbindung mit einer auf die gleiche Person ausgestellten Berechtigungskarte. Der Erwerb von Schüler-Zeitkarten für eine kürzere als auf der Berechtigungskarte angegebene Teilstrecke ist möglich. Berechtigte Zur Benutzung von Schüler-Zeitkarten sind nachstehende Personen berechtigt: 1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Die Berechtigung gilt bis zum Ende des Schuljahres (1. August bis 31. Juli des Folgejahrs), in welchem das 15. Lebensjahr vollendet wird; 2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres a) Schüler und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater - allgemeinbildender Schulen, - berufsbildender Schulen, - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, - Hochschulen, Akademien mit Ausnahme Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen. b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter die oben genannten Schulen fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist. c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen. d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden. e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. g) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten. h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst). Berechtigungskarte An im Sinne von 2.4.3 berechtigte Personen können Berechtigungskarten ausgegeben werden; an die in unter Ziffer 2. aufgeführten Personen jedoch nur, wenn Schule, Hochschule oder Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis bestätigt haben. Berechtigungskarten als Vordruck sind bei allen Verkaufsagenturen und Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH sowie im Internet erhältlich. Der erfolgte Vermerk durch die Ausbildungsstätte auf der Berechtigungskarte ist vor Gültigwerdung noch in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestätigen zu lassen. Die Berechtigungskarte verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem die Schule, Hochschule bzw. die Ausbildungsstätte gewechselt oder verlassen wird oder an dem die Ausbildungszeit endet. Die Berechtigungskarte ist mit Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer erneut zu beantragen bzw. zu verlängern. Hierzu ist eine neue Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses vorzulegen. Die Berechtigungskarte gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr und ist bei der Fahrkartenkontrolle mit vorzulegen. Die Berechtigungskarte ist solange gültig zu schreiben, wie die auf ihr erteilte Bescheinigung zutrifft. Längstens ein Jahr, gerechnet vom Tag der Bescheinigung bei der Bayerischen Oberlandbahn. In Verbindung mit einer Bescheinigung der Hochschule, Akademie etc., dass der Inhaber den Hochschulort nach Abschluss des Studiums zur Vorbereitung oder Ablegung von Prüfungen noch aufsuchen muss, gilt die Berechtigungskarte bis zu 1½ Jahre weiter. Anstelle des Stempels/Unterschrift der Universität/Fachhochschule werden auch die speziell ausgestellten Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Plastikkarten (Identitätsnachweis im Scheckkartenformat) der Universität/Fachhochschule mit eingetragenem Studienzeitraum (Semester) anerkannt. Für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes wird ebenfalls ein entsprechender Freiwilligenausweis (Identitätsnachweis im Scheckkartenformat) des Bundesfreiwilligendienstes mit eingetragener Einsatzstelle und Gültigkeitszeitraum anerkannt. Bei positiver Prüfung wird in diesen Fällen in der Berechtigungskarte das Feld „Immatrikulationsbescheinigung hat vorgelegen“ angekreuzt. Berechtigungskarten werden nur für die Relation Wohnort – Ausbildungsort ausgestellt. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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2.4.4 Zeitkarten im Abonnement 2.4.4.1 Grundsätze Erwerb Strecken-Zeitkarten können im Abonnement bezogen werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement Verfahren ist die Erteilung eines SEPA-BasisLastschriftmandats. Monatskarten im Abonnement und Jahreskarten bestehen aus Wertmarken. Eine Wertmarke ist jeweils einen Monat gültig. Bei den persönlichen Abo-Monatskarten ist vor der ersten Nutzung die Rückseite der Wertmarke durch den Inhaber zu unterschreiben. Schüler-Abo-Monatskarten bestehen aus einer Berechtigungskarte und dazugehörigen Wertmarken. Die aktuelle Wertmarke zusammen mit der Berechtigungskarte bildet gemeinsam die gültige Fahrkarte, siehe auch 2.4.3. Für den Erwerb einer Zeitkarte im Abonnement ist der Abo-Bestellschein vom Kunden oder seinem gesetzlichem Vormund auszufüllen und zu unterschreiben. Der AboBestellschein muss mindestens 14 Tage vor dem Geltungsbeginn des Abonnements per Post an den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gesandt, in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn abgegeben oder im Aboportal unter fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de bestellt werden. Bei Abgabe eines Bestellscheins für eine Schüler-Abo-Monatskarte ist im Kundencenter eine gültige Berechtigungskarte oder gegebenenfalls ein Nachweis einer Berechtigung im Sinne von 2.4.3 vorzuzeigen. Bei Wahl des Postwegs an den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn ist eine Kopie der Berechtigungskarte beizulegen. Alle Zeitkarten im Abonnement mit Ausnahme des Mini-Abos können auch mit sofortigem Gültigkeitsbeginn bezogen werden. Dies ist in den Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder im Aboportal unter fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de möglich. Der Kunde erhält hierbei eine Starter-Karte welche bis zum Zugang der übrigen Wertmarken Gültigkeit besitzt. Bei der Abo-Monatskarte wird der Jahrespreis in zwölf Beträge geteilt und monatlich abgebucht. Bei der Schüler-Abo-Monatskarte wird während der ersten zehn Monate jeweils der Monatskartenpreis für die gewählte Relation vom angegebenen Konto abgebucht. Im elften und zwölften Monat werden keine Abbuchungen vorgenommen. Die Jahreskarte kann gegen Sofortzahlung oder gegen Erteilung eines SEPA-BasisLastschriftmandats erworben werden. Im Falle von Änderungen der vorgenannten Abonnement Bedingungen wird die Bayerische Oberlandbahn GmbH ihre Abonnenten rechtzeitig informieren. Hierzu genügt die Mitteilung in elektronischer Form an die der Bayerischen Oberlandbahn GmbH mitgeteilten E-Mail-Adresse. Ist der Inhaber der Zeitkarte mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Macht der Inhaber der Zeitkarte von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeit11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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punkt wirksam. Hierauf wird die Bayerische Oberlandbahn GmbH in ihrer Mitteilung den Zeitkarten-Inhaber jeweils hinweisen. Änderungen der Kundendaten (Name, Anschrift und/oder Bankverbindung) sind spätestens bis 14 Tage vor Wirksamwerden im Aboportal zu aktualisieren oder alternativ der Bayerischen Oberlandbahn GmbH in Textform mitzuteilen. Umtausch in ein anderes Abo Der Umtausch in ein anderes Abo kann folgende Änderungen enthalten:
Änderung der Wagenklasse (nur Erwachsenentarif)
Änderung der Übertragbarkeit (nur Erwachsenentarif)
Änderung des räumlichen Geltungsbereich
Der Umtausch in eine Jahreskarte, also die Änderung von monatlicher auf jährliche Abbuchung, kann nur vor Beginn eines Geltungsjahres erfolgen. Infolge der Änderung entstehende Differenzbeträge werden nacherhoben oder verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Eine Änderung ist nur zu einem Kalendertag möglich, der mit dem ersten Geltungstag identisch ist. Der Antrag auf den Umtausch muss 14 Tage vor dem neuen Geltungsbeginn beim Aboservice eingegangen oder im Aboportal vorgenommen worden sein. Bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag erfolgt der Umtausch kostenlos. Ab dem ersten Geltungstag wird ein Bearbeitungsentgelt berechnet, dessen Höhe den Preisblättern zu entnehmen ist. Zum Wirksamwerden der Änderung sind alle Wertmarken, die zum Zeitpunkt der Änderung gültig sind oder noch gültig sein werden, bis spätestens 5 Tage nach dem Umtauschtermin zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, wird bis zur tatsächlichen Rückgabe die volle monatliche Rate zusätzlich berechnet. Kündigung seitens des Kunden Vor dem ersten Geltungstag eines Geltungszeitraums kann eine Zeitkarte im Abonnement kostenlos zurückgegeben werden. Eine Zeitkarte im Abonnement kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum selben Kalendertag wie dem ersten Geltungstag des Abos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann auch per E-Mail oder über das Aboportal erfolgen. Zum Wirksamwerden der Kündigung müssen alle Wertmarken, die nach dem Kündigungstermin gültig sind oder noch gültig sein werden, an die Bayerische Oberlandbahn GmbH zurückgesandt oder in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH abgegeben werden. Werden die Wertmarken nicht spätestens fünf Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, ist bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe der Wertmarken die monatliche Abo-Rate zu bezahlen. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird für den abgelaufenen Geltungszeitraum der Differenzbetrag zum Preis einer Monatskarte nacherhoben. Dies gilt nicht, wenn die Vertragslaufzeit bereits mindestens 12 Monate gedauert hat. In diesen Fällen ist eine Kün11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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digung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum selben Kalendertag wie dem ersten Geltungstag des Abos ohne Nachzahlung möglich. Wurden dem Inhaber einer persönlichen Abo-Zeitkarte für Erwachsene Ersatzwertmarken ausgestellt ist eine Kündigung im Geltungszeitraum der Ersatzwertmarken ausgeschlossen. Kündigung seitens der Bayerischen Oberlandbahn GmbH Kann der jeweilige Monatskartenpreis mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann das Abonnement vom Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gekündigt werden durch a) fristlose Kündigung Ist eine Abbuchung nicht möglich, hat die Bayerische Oberlandbahn GmbH das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen oder -
wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat wenn bereits drei Rücklastschriften innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Kunde ist verpflichtet, nach Zugang der Kündigungserklärung die Abo-Zeitkarte unverzüglich der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zurückzugeben. Die Kündigung erfolgt unter aufschiebender Wirkung des Zugangs der Abo-Zeitkarte an die Bayerische Oberlandbahn GmbH. Der Kunde hat den monatlichen Einzugsbetrag bis einschließlich des Monats, in dem die Abo-Zeitkarte der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zugeht, weiter zu entrichten. Wird die Abo-Zeitkarte nicht zurückgegeben, so gilt die fristlose Kündigung als ordentliche Kündigung. Für den zurückgelegten Teilzeitraum hat der Kunde den Unterschiedsbetrag zwischen einer regulären Monats-Zeitkarte und der Abo-Zeitkarte zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Vertragslaufzeit bis zur fristlosen Kündigung mindestens 12 Monate betragen hat. b) ordentliche Kündigung Das Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geltungsjahres in Textform gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung kann auch ohne vorliegende Zahlungsschwierigkeiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geltungsjahres erfolgen. 2.4.4.2 Aboportal Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bietet ein onlinebasiertes FahrkartenVertriebssystem an. Über dieses Aboportal können Zeitkarten im Abonnement online 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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abgeschlossen und verwaltet werden. Dies beinhaltet den Abschluss des Abonnements, den Umtausch in ein anderes Abo, die Kündigung des Abos und/oder Änderungen der Kundendaten. 2.4.4.3 Zeitkarten im Abonnement für Erwachsene Geltungsbereich und Geltungsdauer In Abhängigkeit von der Zahlungsweise und der Geltungsdauer werden Monatskarten im Abonnement als „Abo-Monatskarte“, „Mini-Abo“ oder „Jahreskarte“ bezeichnet. Die Abo-Monatskarte und die Jahreskarte gelten für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für zwölf aufeinanderfolgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karten gelten über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages. Ist dieser letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr. Die Mini-Abo-Monatskarte gilt für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für drei aufeinanderfolgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karte gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr. Abo-Monatskarten und Jahreskarten verlängern sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt werden. Die Mini-AboMonatskarte endet automatisch nach drei Monaten, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Mitnahmemöglichkeiten Die Abo-Monatskarte und die Jahreskarte ermöglichen an Samstagen sowie bis 3:00 Uhr des darauffolgenden Sonntags die Mitnahme eins weiteren Erwachsene sowie drei eigener Kinder / Enkelkinder. Beim Mini-Abo besteht keine Mitnahmemöglichkeit. Verlust Bei Verlust einer Wertmarke einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte wird einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt eine Ersatzwertmarke ausgestellt. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist in den Preisblättern angegeben. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. Bei Verlust von übertragbaren Erwachsenen-Zeitkarten im Abonnement kann kein Ersatz geleistet werden. Preisberechnung Es gelten die Preise der Preistafel I im Anhang 2. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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2.4.4.4 Zeitkarten im Abonnement für Schüler Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Schüler-Abo-Monatskarte (Selbstzahler) gilt für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für 12 aufeinanderfolgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karten gelten über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr. AboZeitkarten für Schüler sind jährlich neu zu beantragen. Schüler-Abo-Monatskarten, die durch die Schulwegkostenträger ausgegeben werden, beginnen immer zum Ersten eines Kalendermonats. Mitnahmemöglichkeiten Schüler-Abo-Monatskarten enthalten keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten. Verlust Bei Verlust der Wertmarke wird einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt eine Ersatzwertmarke ausgestellt. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist in den Preisblättern angegeben. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. Wurden dem Inhaber einer Schüler-Abo-Zeitkarte Ersatzwertmarken ausgestellt, ist eine Kündigung während deren Geltungszeitraum ausgeschlossen. Kündigung Bei einer vorzeitigen Kündigung wird für den abgelaufenen Geltungszeitraum der Differenzbetrag zum Preis einer Schüler-Monatskarte nacherhoben. Preisberechnung Es gelten die Preise der Preistafel I im Anhang 2. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Sonstiges Die Schüler-Abo-Monatskarte ist nur mit Unterschrift des Karteninhabers und in Verbindung mit einer auf die gleiche Person ausgestellten Berechtigungskarte gültig (siehe 2.4.3). Der Erwerb von Schüler-Abo-Monatskarten für eine kürzere als auf der Berechtigungskarte angegebene Teilstrecke ist möglich. 2.4.5 BOB-Jobticket Grundlage Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann gemäß § 7 Abs. 1 der EisenbahnVerkehrsordnung (EVO) ohne Bindung an die Tarife Entgelte mit Großkunden (Sonderabmachungen) für deren Mitarbeiter/innen vereinbaren. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Geltungsbereich und Geltungsdauer Das BOB-Job-Ticket gilt als Jahreskarte mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung für beliebig viele Fahrten für die auf der Fahrkarte angegebene Relation im Geltungszeitraum. Das BOB-Job-Ticket wird als persönliche Karte an die Mitarbeiter/innen des Großkunden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Mitnahmemöglichkeit Beim BOB-Job-Ticket ist keine Mitnahme weiterer Personen möglich. Verkauf BOB-Job-Tickets werden vom Mitarbeiter direkt bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestellt und über den Abo-Service ausgegeben. Der Bestellschein muss bis zum 15. des Vormonats, ab dem die Jahreskarte gelten soll, dem Abo-Service vorliegen. BOB-Job-Tickets können nur mit Laufzeitbeginn zum Monatsersten bestellt werden. Das BOB-Job-Ticket wird gegen Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zur einmaligen Abbuchung der gesamten Summe oder zur monatlichen Abbuchung des Abopreises erworben. Das BOB-Job-Ticket verlängert sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des jeweiligen Geltungsjahres in Textform gekündigt wird. Kann der Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird die Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder das SEPA Lastschriftmandat widerrufen, so gilt 2.4.4.1 (Grundsätze des Abo-Verfahrens) entsprechend. Verlust, Kündigung und Fahrgelderstattung Die Regelungen der Erwachsenen-Jahreskarte und Abo-Monatskarte (2.4.4) gelten unter Berücksichtigung des Großkundenrabattes entsprechend. Preisberechnung Für die Preisberechnung beim BOB-Job-Ticket werden der Kilometerpreis der bestellten Relation für Jahreskarten (einmalige Zahlung) bzw. die Abo-Monatskarte (monatliche Zahlung) gemäß der einschlägigen Preistafel im Anhang 2 und die aus den jeweiligen Vereinbarungen hervorgehenden Rabatte zugrunde gelegt. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Änderungsdatum entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
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Pauschalpreistickets
Sortiment: -
Guten Tag Ticket Oberland-Ticket BOB-MVV-Ticket
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-
BOB-MVV-Single-Ticket Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket Kombi-Freizeittickets
Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein Pauschalpreisticket ungültig. Mitnahmemöglichkeit weiterer Reisender Bei Pauschalpreistickets, die die Mitnahme von Mitreisenden gestatten, ist der Austausch von Personen nach Reiseantritt nicht möglich. Mitreisende dürfen unterwegs dazu- oder aussteigen. Die entgeltliche Mitnahme von Mitreisenden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die Mitnahme von Fahrrädern anstelle von Personen ist nicht gestattet. Verlust Bei Verlust eines Pauschalpreistickets kann kein Ersatz geleistet werden. Fahrgelderstattung Fahrgelderstattung und Umtausch sind bei der Nichtnutzung oder Teilnutzung eines Pauschalpreistickets ausgeschlossen. Übergang in die 1. Klasse Die oben genannten Pauschalpreistickets, mit Ausnahme des Guten Tag Tickets, werden nur für die 2. Wagenklasse ausgestellt. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Fahrgastrechte Bei den Pauschalpreistickets handelt es sich i. S. d. § 5 der EVO um Fahrkarten, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt bezahlt wurde. Bei der Nutzung anderer Züge aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen erfolgt keine Erstattung gegebenenfalls gezahlter Beförderungsentgelte oder Produktübergänge. Sonstiges Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung des Kontrollpersonals die Identität des Ticket-Inhabers durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Der Weiterverkauf und/oder die Weitergabe aller Pauschalpreistickets ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.
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2.5.1 Guten Tag Ticket Berechtigter Personenkreis Das Guten Tag Ticket kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personenzahl zu erfolgen. In jeder Personenvariante können bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Bestimmung der Gruppengröße Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person. Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde. Geltungsbereich Das Guten Tag Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der Zuggattung BOB und der Zuggattung Meridian. Des Weiteren umfasst der Geltungsbereich: Das Gesamtnetz der Bayerischen Regiobahn GmbH:
Kursbuchstrecke 985: Augsburg-Mering-Geltendorf-Dießen-Weilheim Kursbuchstrecke 962: Weilheim-Peißenberg-Schongau Kursbuchstrecke 983: Augsburg-Aichach-Schrobenhausen-Ingolstadt Kursbuchstrecke 990/991: Ingolstadt-Eichstätt Bahnhof-Eichstätt Stadt
Die Züge der DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn auf folgenden Streckenabschnitten:
Kursbuchstrecke 952 zwischen Prien am Chiemsee und Aschau (Chiemgau) Kursbuchstrecke 953 zwischen Traunstein und Ruhpolding Kursbuchstrecke 959 zwischen Traunstein und Waging
Die Züge der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG auf folgendem Streckenabschnitt:
Kursbuchstrecke 900/ 990 zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord
Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich. Eine bildliche Darstellung des Geltungsbereichs ist Anhang 1 zu entnehmen. Geltungsdauer
Das Guten Tag Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages.
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Aktion Guten Tag Ticket vor 9 Uhr: Das Angebot Guten Tag Ticket vor 9:00 Uhr wird nur zu bestimmten Aktionszeiträumen angeboten und besitzt nur während dieser Gültigkeit. Der jeweilige Aktionszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht. Die Geltungsdauer beginnt am auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag von montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. Preisberechnung: Die Preise sind der Preistafel II im Anhang 2 zu entnehmen. 2.5.2 BOB-MVV-Ticket, BOB-MVV-Single-Ticket Berechtigter Personenkreis und Bestimmung der Gruppengröße Das BOB-MVV-Ticket gilt für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen. Zwei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zählen als eine Person. Ein entgeltpflichtiger Hund kann kostenlos mitgenommen werden, jeder weitere entgeltpflichtige Hund zählt als eine Person. Das BOB-MVV-Single-Ticket gilt für eine Person. Ein entgeltpflichtiger Hund kann kostenlos mitgenommen werden. Geltungsbereich Das BOB-MVV-Ticket / BOB-MVV-Single-Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in den Zügen der Zuggattung BOB sowie innerhalb des MVV im gesamten Innenraum in allen nach MVV-Tarif fahrenden Verkehrsmitteln. Aussteigen und Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich. Geltungsdauer Das BOB-MVV-Ticket / BOB-MVV-Single-Ticket gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr; an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) bereits ab 0:00 Uhr. Die Gültigkeit endet um
1:00 Uhr im MVV-Innenraum 3:00 Uhr in den Zügen der Zuggattung BOB
des auf den Geltungstag folgenden Tages. Preisberechnung Die Preise sind der Preistafel I im Anhang 2 zu entnehmen. 2.5.3 Oberland-Ticket Berechtigter Personenkreis Das Oberland-Ticket gilt für eine Person (ab 6 Jahre).
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Geltungsbereich Das Ticket gilt für beliebig häufige Fahrten am Geltungstag ausschließlich in den Zügen der Zuggattung BOB. Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich. Geltungsdauer Das Oberland-Ticket gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. An Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages. Preisberechnung Es gelten die Preise aus der Preistafel I im Anhang 2. 2.5.4 KombiTickets Die KombiTickets werden als Eintritts- oder Teilnehmerkarte einer Freizeiteinrichtung mit gleichzeitiger Fahrtberechtigung für die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ausgegeben. Die zeitliche und örtliche Gültigkeit ergibt sich aus dem Aufdruck auf dem jeweiligen KombiTicket. Da es sich bei den KombiTickets um saisonale Angebote handelt, werden diese hier nicht detailliert aufgeführt. Informationen zu den Konditionen und Preisen sind im Internet, an den Automaten, in den Kundencentern und telefonisch erhältlich. Die KombiTickets zählen zu den Pauschalpreistickets. Erstattung, Teilerstattung, Umtausch und Rückgabe sind daher ausgeschlossen. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH übernimmt keine Gewähr für wetterabhängige Pistenzustände und die Möglichkeit der Ausführung des Wintersports. Wir empfehlen daher, sich unmittelbar vor Reiseantritt in die Skigebiete über die Wintersportbedingungen und Öffnungszeiten zu informieren. 2.5.5 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket Berechtigter Personenkreis Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket kann von allen Vollzeitschülern erworben werden, die zum Zeitpunkt des ersten Ferientages nicht älter als 21 Jahre sind und im vor den Sommerferien liegenden Schulhalbjahr eine der folgenden Schultypen besucht haben: -
Allgemeinbildende Schulen
-
Berufliche Gymnasien
-
Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr
-
Berufsfachschulen und Berufskollegs
-
Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen
-
Schulen des Gesundheitswesens
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Voraussetzung für den Erwerb ist eine deutschsprachige Ausstellung der Schulbescheinigung. Geltungsbereich Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Geltungsdauer Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket gilt jeweils im Zeitraum der vom Kultusministerium festgelegten Sommerferien in Bayern. Preisberechnung: Der Preis des Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Tickets ist der Preistafel II in Anhang 2 zu entnehmen. Sonstiges Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket besitzt nur Gültigkeit, wenn es zusammen mit einer gültigen Schulbescheinigung (Original), Schülerausweis (Original) oder einer Kopie des aktuellen Zeugnisses vorgezeigt wird. Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inhaber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit Name und Vorname in Druckbuchstaben auszufüllen.
2.6
Tarife für die Beförderung von Tieren und Sachen
2.6.1 Beförderung von Gepäck Handgepäck, Kinderwagen, (motorisiere) Rollstühle und ähnliche Gegenstände können unentgeltlich mitgeführt werden. Näheres regelt § 13 der Beförderungsbedingungen. 2.6.2 Beförderung von Fahrrädern Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine Fahrradkarte zu lösen. Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos befördert. Demontierte und komplett verpackte, handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können. Bei Tickets, die die Mitnahme weiterer Personen erlauben, ist die Mitnahme eines Fahrrades anstelle einer Person nicht möglich. Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen. 2.6.2.1 Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber Grundsätze Für die Mitnahme eines Fahrrades (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) wird für Inhaber einer Zeitkarte im Abonnement die Radl-Monatskarte im Abonnement angeboten. Sie ist 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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nur gültig in Verbindung mit einer Monatskarte im Abonnement oder Jahreskarte des BOB-Tarifs. Die Radl-Monatskarte berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades i. S. d. § 13 der Beförderungsbedingungen. Die Radl-Monatskarte kann auch für die Mitnahme eines fahrkartenpflichtigen Hundes anstelle des Fahrrads genutzt werden. Geltungsbereich und Geltungsdauer Das Ticket ist in allen Zügen der Zuggattung BOB und dem von diesen Zügen befahrenen Streckennetz gültig. Die Radl-Monatskarte hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat und kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden. Sie gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des nächsten Tages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr. Verkauf Die Radl-Monatskarte wird nach Ausfüllen eines Bestellscheins ausgestellt und über den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ausgegeben. Die Bestellscheine sind bei allen Verkaufsagenturen und Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH sowie im Internet erhältlich. Der Abo-Bestellschein muss mindestens 14 Tage vor dem Geltungsbeginn per Post an den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gesandt oder in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn abgegeben werden. Die Grundsätze zum Abo-Verfahren gelten entsprechend. Verlust Bei Verlust der Radl-Monatskarte wird einmalig gegen ein den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelt eine Ersatzkarte ausgestellt. Kündigung und Fahrgelderstattung Das Abonnement kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geltungsmonats in Textform gekündigt werden. Das SEPA-Basislastschriftenverfahren wird unverzüglich eingestellt. Zu viel abgebuchte Beträge werden ohne Erhebung eines Bearbeitungsentgelts erstattet. Die Regelungen des § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Wird die Monatskarte im Abonnement oder die Jahreskarte vor Ablauf des Geltungszeitraums vom Kunden bzw. der BOB gekündigt, so gilt diese Kündigung gleichzeitig auch für die Radl-Monatskarte Die Radl-Monatskarte ist bis zum 5. Tag nach Ende des Abonnements der BOB zurückzugeben. Erstattung ist bei Nichtnutzung oder Teilnutzung ausgeschlossen.
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Preisberechnung Der Preis der Radl-Monatskarte ist der Preistafel im Anhang 2 zu entnehmen. Bei Tarifänderung wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Sonstige Bestimmungen Für den Transport von Fahrrädern gelten die Bestimmungen des § 13 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. 2.6.2.2 BOB-Radlkarte Grundsätze Für die Mitnahme eines Fahrrades (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) kann eine entfernungsabhängige BOB-Radlkarte gelöst werden. Diese ist nur gültig in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte für mindestens dieselbe Strecke. In Begleitung ihrer Eltern/Großeltern dürfen Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen. Voraussetzung ist, dass die Eltern/Großeltern im Besitz einer gültigen Fahrradkarte sind. Geltungsbereich und Geltungsdauer Die BOB-Radlkarte wird nur für Strecken des BOB-Netzes angeboten, sie ist ausschließlich in den Zügen der Zuggattung BOB gültig. Sie berechtigt zur Fahrradmitnahme in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen. Die BOB-Radlkarte gilt am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3:00 Uhr des Folgetages. Preisberechnung Für die Preisberechnung wird die Entfernung zwischen Einstiegs- und Ausstiegsbahnhof zu Grunde gelegt. Es gelten die Preise für eine Einzelfahrt Kind in der 2. Wagenklasse der Preistafel I im Anhang 2, höchstens bis zum Preis der Fahrradtageskarte Bayern. Verlust und Fahrgelderstattung Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Vor dem ersten Geltungstag kann die BOBRadlkarte kostenlos erstattet oder umgetauscht werden. Ab dem ersten Geltungstag sind Fahrgelderstattung und Umtausch ausgeschlossen. 2.6.3 Beförderung von Tieren Grundsätze Für die Beförderung von Tieren gelten die Bestimmungen des § 13 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
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Kostenlose Mitnahme kleiner Tiere Kleine Tiere gemäß § 14 Abs. 3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in geeigneten Transportbehältnissen untergebracht sind, werden unentgeltlich befördert. Hunde-Tarif Für jeden entgeltpflichtigen Hund ist eine Fahrkarte zum Kindertarif erforderlich. Bei Pauschalpreistickets und Ländertickets (z.B. Bayern-Ticket, Guten Tag Ticket) zählt ein Hund bei der Bestimmung der Gruppengröße als ein Erwachsener. Inhaber einer Abo-Monatskarte oder einer Jahreskarte können auch eine RadlMonatskarte für die Mitnahme eines Hundes in den Zügen der Zuggattung BOB kaufen.
Fahrten im Anstoßverkehr der BOB
3
Anstoßverkehre sind Fahrten mit Start oder Ziel südlich von Holzkirchen in Zügen der Zuggattung BOB, welche in der Reisekette weitere Schienenverkehrsunternehmen oder Zuggattungen umfassen. Zwischen der Deutschen Bahn AG und den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) kommen die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) zur Anwendung. Es werden durchgehende Fahrkarten ausgestellt zwischen
den Bahnhöfen auf den im Anhang genannten Strecken und den Bahnhöfen der DB AG,
den Bahnhöfen auf den im Anhang genannten Strecken und den Bahnhöfen der NE,
Bahnhöfen der NE im Durchgang über die DB AG.
Zur Ermittlung des Fahrpreises für die Strecken der BOB, der Deutschen Bahn AG und jeder beteiligten Nichtbundeseigenen Eisenbahn werden die Fahrpreise getrennt berechnet und addiert. Anstoßpunkt ist Holzkirchen. Für die Preisermittlung des DB-Anteils gelten die BB Personenverkehr Nr. 3. Es werden folgende im NE-Blatt 534 angegebenen Fahrkarten im Wechselverkehr anerkannt:
Sparpreis Gruppe&Spar BahnCard Zeitkarten Besondere Personengruppen Fahrradkarten und Fahrrad-Tageskarte Bayern Schönes-Wochenende-Ticket BayernTicket und Bayern-Ticket Nacht (1. und 2. Klasse)
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Bayern-Böhmen-Ticket Quer-durchs-Land-Ticket.
Die erforderlichen Tarifentfernungen und Übergangsbahnhöfe der BOB werden dem NE-Blatt 534 des Tarifverzeichnisses (TfV 650) entnommen, die der übrigen NE-Bahnen den NE-Blättern 401 ff.. Freifahrten und ermäßigte Fahrkarten (z.B. das Regio-Ticket 50 M) von DB-Mitarbeitern, Pensionären und deren Angehörigen werden nicht anerkannt.
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen
4.1
Grundsätze
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH erkennt für Fahrten in den Zügen der Gattung BOB und M Fahrkarten nach anderen Tarifen an. In diesen Fällen sind die jeweiligen Tarifbestimmungen maßgebend.
4.2
Anerkennung des MVV-Tarif
Innerhalb des Gebiets des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) werden in den Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle MVV-Fahrkarten anerkannt. Im Binnenverkehr des MVV gelten ausschließlich die Tarife des MVV; hierfür werden keine Fahrkarten des Tarifs der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder der Deutschen Bahn AG ausgestellt. Einzige Ausnahme ist der Preis für den Übergang in die 1. Klasse für Binnenrelationen innerhalb des MVV. Im MVV-Tarifgebiet halten die BOB-Züge fahrplanmäßig an folgenden Bahnhöfen: Holzkirchen, Otterfing, München-Solln, München Siemenswerke, München Harras, München Donnersbergerbrücke, München Hbf.
4.3
Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV)
Bei Baustellen oder bei größeren Störungen ist es teilweise erforderlich, den Schienenverkehr durch Busse zu ersetzen. Dieser Schienenersatzverkehr wird mit "SEV" abgekürzt. In den eingesetzten Bussen gelten die Tarifbestimmungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Die Mitfahrt in den Bussen ist nur mit einer gültigen Fahrkarte möglich. Für Fahrgäste, die vor Fahrtantritt nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, besteht die Möglichkeit, sich beim Busfahrer einen „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ zum Preis von 1,00 € zu erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt in den eingesetzten Bussen des SEV sowie zur anschließenden Fortsetzung der Fahrt in den Zügen der Gattung BOB und Meridian. Bei dem mitfahrenden Kundenbetreuer/in ist hierzu eine reguläre Fahrkarte aufpreisfrei, entsprechend der Tarifbestimmungen sowie der Gesamtrelation 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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zu erwerben, wobei der bereits entrichtete Preis des Meridian/BOB-Anfangsfahrscheins angerechnet wird. Für die Mitnahme von Fahrrädern kann kein „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ erworben werden.
5
Gemeinschaftstarife
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bildet mit anderen Verkehrsunternehmen räumlich und zeitlich begrenzte Gemeinschaftstarife.
5.1
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die ÖBB bieten einen preisreduzierten Übergangstarif (Kooperationstarif M/BOB-ÖBB) zwischen den Bahnhöfen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und allen Bahnhöfen Österreichs an. Ermäßigungskarten wie BahnCard, VORTEILScard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werden auf die jeweiligen Tarife angewendet. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgegeben. Gültigkeitsbestimmungen und Erstattungsregularien richten sich nach dem jeweils ausgebenden Unternehmen. Mit Fahrkarten des Kooperationstarif M/BOB-ÖBB ist ein Produktübergang auf IC/EC/ICE nicht möglich. Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
5.2
Einzelfahrkarte
Mehrpersonenfahrkarte (ab 2 Personen)
Wochenkarte
Jahreskarte
Fahrradticket / Hundeticket
Regionalverkehr Oberbayern (RVO)
Mit der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) wird für Wochenkarten, Monatskarten, Abo-Monatskarten, Jahreskarte und Schüler-Monatskarten ein ermäßigter durchgehender Tarif zwischen allen Bahnhöfen der Zuggattung BOB und ausgewählten RVOStrecken festgelegt:
Stadtbusverkehr Bad Tölz
Tegernsee Bahnhof – Rottach-Egern
Gmund Bahnhof/Tegernsee Bahnhof – Weißach
Gmund Bahnhof – Bad Wiessee
Die übrigen hier vorliegenden Tarifbestimmungen bleiben davon unberührt. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Sonstige Dienstleistungen
Die Entgelte für die Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise sowie für die Erteilung von Reiseauskünften sind den Preisblättern des Tarifs zu entnehmen. Das Entgelt für eine Reiseauskunft wird bei einer entsprechenden Buchung angerechnet.
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei
Beamte der Bundes- und Landespolizei in Dienstkleidung und mit Dienstausweis werden in der 2. Klasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Die kostenfreie Beförderung umfasst auch das Mitführen dienstlicher Ausrüstungsgegenstände und Diensttiere. Weiter sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Dienstausübung mit Dienstauftrag alle Beamten der Bayrischen Polizei von Beförderungsentgelten befreit. Dies gilt für alle Wagenklassen und unabhängig davon, ob die Beamten in Uniform oder ziviler Kleidung unterwegs sind.
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Buch II
Tarifbestimmungen für die Züge der Zuggattung Meridian der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
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Grundsätze .............................................................................................................. 38 1.1 Geltungsbereich................................................................................................. 38
2
Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian ................................................. 38 2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung ........................................................................ 38 2.2 Meridian-Tarifangebote ...................................................................................... 38 2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung ................................. 38 2.2.2 Zeitkarten ..................................................................................................... 39 2.2.3 Pauschalpreistickets .................................................................................... 41 2.2.4 Sonstiges ..................................................................................................... 45
3
Fahrten im Wechselverkehr Meridian ...................................................................... 46
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 47 4.1 Grundsätze ........................................................................................................ 47 4.2 Anerkennung des MVV-Tarif ............................................................................. 47 4.3 Anerkennung des SVV-Tarif .............................................................................. 47 4.4 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 47
5
Gemeinschaftstarife ................................................................................................. 48 5.1 Berchtesgadener Landbahn (BLB) und DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn) ................................................................................................... 48 5.2 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 48
6
Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 49
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 49
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Grundsätze
1.1
Geltungsbereich
Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH der Zuggattung Meridian. Sie legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 Nr. 7 der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht andere Verbundtarife anwendbar sind und abweichende Regelungen enthalten. Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung Meridian gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte.
2
Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian
2.1
Grundsätzliche Tarifanwendung
Für Fahrten in den Zügen der Zuggattung Meridian kommen die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BB DB) zur Anwendung. Freifahrten und ermäßigte Fahrtkarten (z.B. das Regio-Ticket 50 M, DB Jobticket M) von DB-Mitarbeitern, Pensionären und deren Angehörigen werden nicht anerkannt. Folgende Fahrkarten für besondere Personengruppen werden anerkannt:
2.2
BahnCard 100 für Mandatsträger
DB-Mitarbeiterausweis in Verbindung mit einem Meridian-Gastfahrausweis
Meridian-Tarifangebote
Auf reinen Binnenrelationen der Zuggattung Meridian können die nachstehenden Sonderangebote des Meridian-Tarifs erworben werden. Zwischen Holzkirchen und München Hbf werden diese Angebote auch in den Zügen der Gattung BOB anerkannt. 2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung Fahrkarten nach diesem Tarif, die ohne festgelegten Geltungstag ausgegeben werden, können nach einer Tarifanpassung längstens bis zu drei Kalendermonate nach dem Tag 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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der Tarifanpassung benutzt oder gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags umgetauscht werden. Danach verlieren nicht benutzte oder nicht umgetauschte Fahrkarten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist können Fahrkarten nur gegen Bezahlung eines, den Preistabellen zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet werden. 2.2.2 Zeitkarten Es gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten“ der DB AG (Nr. 600/B). Ausgenommen sind die in 2.2.2.1 und 2.2.2.2 aufgeführten Angebote. Die Verwaltung von Zeitkarten im Abonnement ist auch über das Aboportal der Bayerischen Oberlandbahn GmbH möglich. 2.2.2.1 Monatskarte 9 Uhr / Monatskarte 9 Uhr im Abo / Jahreskarte 9 Uhr Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Monatskarte 9 Uhr gilt für beliebig viele Fahrten für die Dauer eines Monats in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation. Die Fahrkarte berechtigt nicht zur Nutzung der Züge von montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums darf eine Fahrt weder begonnen noch beendet werden. An Samstagen, Sonntagen sowie den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Feiertagen (auch 15.08.) entfällt die Sperrzeit. Beim Kauf ist der erste Gültigkeitstag der Fahrkarte auszuwählen. Dieser wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Fahrkarte gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr. Bezug im Abonnement Die Monatskarte 9:00 Uhr ist auch im Abonnement mit monatlicher Zahlweise (Monatskarte 9 Uhr im Abo) oder jährlicher Zahlweise (Jahreskarte 9 Uhr) zu beziehen. Es gelten hierbei die Konditionen für Zeitkarten im Abonnement aus Buch I, Kapitel 2.4.4 der vorliegenden Tarifbestimmungen. Mitnahmeregelung Generell ist bei der Monatskarte 9 Uhr keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich. Verkauf Die Monatskarte 9 Uhr wird für Erwachsene für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben und kann in einer persönlichen oder übertragbaren Variante erworben werden. Verlust Bei Verlust einer Monatskarte 9 Uhr wird kein Ersatz geleistet. Fahrgelderstattung, Umtausch Für die Fahrgelderstattung und den Umtausch von Fahrkarten gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Preisberechnung Es werden 25 % Preisnachlass auf den übereinstimmenden Tarif nach BB DB gewährt. Sonstiges Der Inhaber einer persönlichen Monatskarte 9 Uhr hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unauslöschlich und lesbar auf der Zeitkarte einzutragen. Persönliche Zeitkarten gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die gewerbsmäßige Nutzung übertragbarer Monatskarten 9 Uhr ist untersagt. 2.2.2.2 Meridian-Jobticket Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann gem. § 7 Abs. 1 der EisenbahnVerkehrsordnung (EVO) ohne Bindung an die Tarife Entgelte mit Großkunden (Sonderabmachungen) für deren Mitarbeiter/innen vereinbaren. Das Meridian-Job-Ticket gilt als Jahreskarte mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung für beliebig viele Fahrten für die auf der Fahrkarte angegebene Relation im Geltungszeitraum. Es wird als persönliche Karte an die Mitarbeiter/innen des Großkunden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Verkauf Meridian-Job-Tickets werden vom Mitarbeiter des Großkunden direkt bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestellt und über den Abo-Service ausgegeben. Der Bestellschein muss 14 Tage bevor die Jahreskarte gelten soll, dem Abo-Service vorliegen. Das Meridian-Job-Ticket wird gegen Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zur einmaligen Abbuchung der gesamten Summe oder zur monatlichen Abbuchung des Abonnementpreises ausgestellt. Sofern mit dem Arbeitgeber keine abweichenden Vereinbarungen bestehen verlängert sich das Meridian-Job-Ticket automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des jeweiligen Geltungsjahres in Textform gekündigt wird. Kann der Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird die Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA Lastschriftmandat widerrufen, so gelten die Bedingungen aus Buch I, 2.4.4 dieser Tarifbestimmungen (Grundsätze des Abo-Verfahrens) entsprechend. Verlust, Kündigung und Fahrgelderstattung Die Regelungen bei der Jahreskarte und Abo-Monatskarte gelten unter Berücksichtigung des Großkundenrabattes entsprechend. Preisberechnung Für die Preisberechnung des Meridian-Job-Tickets wird der Kilometerpreis der bestellten Relation für Jahreskarten (einmalige Zahlung) bzw. die Abo Monatskarte (monatliche Zahlung) gemäß der einschlägigen Preistafel im Anhang 2 und die aus den jeweiligen Vereinbarungen hervorgehenden Rabatte zugrunde gelegt. Die Einordnung in die 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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jeweilige Rabattstaffel erfolgt anhand der Anzahl Jobtickets des Großkunden im entsprechenden Tarif (BB DB ggf. Verbundtarife). Den Nachweis führt der jeweilige Großkunde. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Änderungsdatum entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung hierzu erfolgt nicht. Mitnahmemöglichkeit Das Meridian-Job-Ticket ermöglicht am Samstag (und bis 3.00 Uhr des darauffolgenden Sonntags) die Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person sowie bis zu drei eigenen Kindern / Enkelkindern. 2.2.2.3 Kostenlose BahnCard 25 Bei der Bestellung einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte über den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn GmbH nach dem BB DB-Tarif erhält der Abonnent einen Gutschein für eine BahnCard 25, sofern er den entsprechenden Passus auf dem Antragsformular angekreuzt hat. Dies gilt nicht für die Monatskarte 9 Uhr im Abo sowie Jahreskarte 9 Uhr. Der Gutscheinwert bemisst sich am Preis einer BahnCard 25 für die gleiche Klasse, für die das Abonnement abgeschlossen wurde. Anstelle des Gutscheins im Wert einer BahnCard 25 kann der Abonnent einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte nach dem BB DB-Tarif einen kostenlosen Stammplatz in den Zügen des Meridians reservieren. Näheres zur Reservierung ist in § 7, Absatz 4 der Beförderungsbedingungen geregelt. 2.2.3 Pauschalpreistickets Sortiment: -
Guten Tag Ticket 50/50-Ticket Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket
Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein Pauschalpreisticket ungültig.
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Mitnahmemöglichkeit weiterer Reisender Bei Pauschalpreistickets, die die Mitnahme von Mitreisenden gestatten, ist der Austausch von Personen nach Reiseantritt nicht möglich. Mitreisende dürfen unterwegs dazu- oder aussteigen. Die entgeltliche Mitnahme von Mitreisenden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die Mitnahme von Fahrrädern anstelle von Personen ist nicht gestattet. Verlust Bei Verlust eines Pauschalpreistickets kann kein Ersatz geleistet werden. Fahrgelderstattung Fahrgelderstattung und Umtausch sind bei der Nichtnutzung oder Teilnutzung eines Pauschalpreistickets ausgeschlossen. Übergang in die 1. Klasse Die oben genannten Pauschalpreistickets, mit Ausnahme des Guten Tag Tickets, werden nur für die 2. Wagenklasse ausgestellt. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Fahrgastrechte Bei den Pauschalpreistickets handelt es sich i. S. d. § 5 der EVO um Fahrkarten, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt bezahlt wurde. Bei der Nutzung anderer Züge aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen erfolgt keine Erstattung gegebenenfalls gezahlter Beförderungsentgelte oder Produktübergänge. Sonstiges Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung des Kontrollpersonals die Identität des Ticket-Inhabers durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Der Weiterverkauf und/oder die Weitergabe aller Pauschalpreistickets ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. 2.2.3.1 Guten Tag Ticket Berechtigter Personenkreis Das Guten Tag Ticket kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personenzahl zu erfolgen. In jeder Personenvariante können bis zu 3 Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Bestimmung der Gruppengröße Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person. Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.
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Geltungsbereich Das Guten Tag Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der Zuggattung BOB und der Zuggattung Meridian. Des Weiteren umfasst der Geltungsbereich: Das Gesamtnetz der Bayerischen Regiobahn GmbH:
Kursbuchstrecke 985: Augsburg-Mering-Geltendorf-Dießen-Weilheim Kursbuchstrecke 962: Weilheim-Peißenberg-Schongau Kursbuschstrecke 983: Augsburg-Aichach-Schrobenhausen-Ingolstadt Kursbuchstrecke 990/991: Ingolstadt-Eichstätt Bahnhof-Eichstätt Stadt
Die Züge der DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn auf folgenden Streckenabschnitten:
Kursbuchstrecke 952 zwischen Prien am Chiemsee und Aschau (Chiemgau) Kursbuchstrecke 953 zwischen Traunstein und Ruhpolding Kursbuchstrecke 959 zwischen Traunstein und Waging
Die Züge der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG auf folgendem Streckenabschnitt:
Kursbuchstrecke 900/ 990 zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord
Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich. Eine bildliche Darstellung des Geltungsbereichs ist Anhang 1 zu entnehmen. Geltungsdauer
Das Guten Tag Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag, montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages. Aktion Guten Tag Ticket vor 9 Uhr: Das Angebot Guten Tag Ticket vor 9:00 Uhr wird nur zu bestimmten Aktionszeiträumen angeboten und besitzt nur während dieser Gültigkeit. Der jeweilige Aktionszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht. Die Geltungsdauer beginnt am auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag von montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. Preisberechnung: Die Preise sind der Preistafel II im Anhang 2 zu entnehmen.
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2.2.3.2 50/50-Ticket Berechtigter Personenkreis Das 50/50-Ticket gilt für eine Person. Eigene Kinder / Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren können stets kostenlos mitgenommen werden. Geltungsbereich Das 50/50-Ticket gilt für eine Hin- und eine Rückfahrt in den Zügen der Zuggattung Meridian. Es wird für Relationen bis zu 50 Kilometern zwischen Start- und Zielbahnhof angeboten. Ein Stückeln des Tickets – also der Kauf mehrerer 50/50-Tickets für Relationen über 50 Kilometer oder die Kombination mit anderen Fahrkarten – ist nicht möglich. Das Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen innerhalb des Meridian-Netzes ist beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie mehrmaliges Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen. Geltungsdauer Das 50/50-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Hinund Rückfahrt und zwar:
montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages
an Samstagen, Sonntagen sowie den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Feiertagen (auch 15.08.) von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.
2.2.3.3 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket Berechtigter Personenkreis Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket kann von allen Vollzeitschülern erworben werden, die zum Zeitpunkt des ersten Ferientages nicht älter als 21 Jahre sind und im vor den Sommerferien liegenden Schulhalbjahr eine der folgenden Schultypen besucht haben: -
Allgemeinbildende Schulen
-
Berufliche Gymnasien
-
Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr
-
Berufsfachschulen und Berufskollegs
-
Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen
-
Schulen des Gesundheitswesens
Voraussetzung für den Erwerb ist eine deutschsprachige Ausstellung der Schulbescheinigung. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Geltungsbereich Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BOB und Meridian). Geltungsdauer Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket gilt jeweils im Zeitraum der vom Kultusministerium festgelegten Sommerferien in Bayern. Preisberechnung: Der Preis des Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Tickets ist der Preistafel II in Anhang 2 zu entnehmen. Sonstiges Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket besitzt nur Gültigkeit, wenn es zusammen mit einer gültigen Schulbescheinigung (Original), Schülerausweis (Original) oder einer Kopie des aktuellen Zeugnisses vorgezeigt wird. Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inhaber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit Name und Vorname in Druckbuchstaben auszufüllen. 2.2.4 Sonstiges 2.2.4.1 Gruppenreservierung Reservierungsmöglichkeit Für Fahrten mit Zügen der Zuggattung Meridian besteht die Möglichkeit, für alle Gruppenteilnehmer Sitzplätze zu reservieren. Die Entgelte für die Reservierung sind den Preisblättern zu entnehmen. Für die Reservierung gilt § 7, Abs. 4 der allgemeinen Beförderungsbedingungen. Anmeldung für Gruppen bis einschließlich 49 Personen Für Gruppen, deren Größe zwischen sechs und 49 Personen liegt, ist der Kauf der Gruppenfahrkarte über folgende Vertriebskanäle möglich: •
Fahrkartenautomaten
•
Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
Eine Anmeldung der Gruppenfahrt ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen. 2.2.4.1 Anmeldung für Gruppen ab 50 Personen Bei Gruppen, deren Größe mehr als 50 Personen umfasst, ist zur Disposition der Zugkapazitäten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens sieben Werktage im Voraus erfolgen. 11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Montags bis freitags werden Richtung München bis 8:15 Uhr keine Anmeldungen entgegengenommen. Richtung Salzburg und Kufstein werden keine Anmeldungen im Zeitraum zwischen 16:30 Uhr und 19:00 Uhr angenommen 2.2.4.2 Sonderfall Fahrten zwischen dem Mangfalltal und München Fahrten von Kolbermoor, Bad Aibling Kurpark, Bad Aibling, Heufeld, Hinrichssegen, Heufeldmühle, Bruckmühl, Westerham und Kreuzstraße nach München sind sowohl mit Umsteigen in Rosenheim oder teilweise ohne Umsteigen in Holzkirchen möglich. Bei Wahl der preislich günstigsten Verbindung kann lediglich auf dieser Relation gefahren werden. Bei Kauf der teureren Verbindung, besteht vollständige Wahlfreiheit hinsichtlich der zu nutzenden Verbindung. Dies betrifft das gesamte relationsabhängige Fahrkartenangebot. 2.2.4.3 Beförderung von Fahrrädern Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine Fahrradfahrkarte zu lösen. Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos befördert. Demontierte und komplett verpackte, handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können. Bei Tickets, die die Mitnahme weiterer Personen erlauben, ist die Mitnahme eines Fahrrades anstelle einer Person nicht möglich. Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen.
Fahrten im Wechselverkehr Meridian
3
Auf den Strecken
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg Hbf
München Hbf – München Harras – Holzkirchen
Holzkirchen – Rosenheim
im ein- und ausbrechenden Verkehr in den Zügen der Zuggattung Meridian der Bayerischen Oberlandbahn GmbH werden alle Fahrkarten für Züge nach den Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn AG (BB DB) anerkannt, sofern diese Fahrkarten auf diesen Strecken gemäß des Tarifs der Deutschen Bahn AG oder des Gemeinsamen Internationalen Tarifs für die Beförderung von Personen (SCIC) gültig sind.
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4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen
4.1
Grundsätze
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH erkennt für Fahrten in den Zügen der Gattung M Fahrkarten nach anderen Tarifen an. In diesen Fällen sind die jeweiligen Tarifbestimmungen maßgebend.
4.2
Anerkennung des MVV-Tarif
Innerhalb des Gebiets des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) werden in den Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle MVV-Fahrkarten anerkannt. Im Binnenverkehr des MVV gelten ausschließlich die Tarife des MVV; hierfür werden keine Fahrkarten des Tarifs der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder der Deutschen Bahn AG ausgestellt. Einzige Ausnahme ist der Preis für den Übergang in die 1. Klasse für Binnenrelationen innerhalb des MVV. Im MVV-Tarifgebiet bedienen die Meridian-Züge fahrplanmäßig folgende Bahnhöfe a) Kursbuchstrecke 950/951 München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein/Salzburg: München Hbf, München Ost, Grafing Bahnhof, Aßling (Oberbay). b) Kursbuchstrecke 999.20/958 Strecke München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Kreuzstraße – Rosenheim: München Hbf, München Donnersbergerbrücke, München Heimeranplatz, München Harras, München-Mittersendling, München Siemenswerke, München-Solln, Deisenhofen, Holzkirchen, Kreuzstraße. Zwischen München Ost und Rosenheim halten nicht alle Züge an allen Stationen. Die Gültigkeit des MVV-Tarifs beginnt bzw. endet am ersten bzw. letzten Halt der jeweiligen Fahrt im MVV-Gebiet. Ein Verkauf von Fahrkarten des MVV-Tarifs im Zug findet nicht statt.
4.3
Anerkennung des SVV-Tarif
Innerhalb des Gebiets des Salzburger Verkehrsverbund (SVV), zwischen den Haltestellen Teisendorf und Salzburg Hbf, werden in den Zügen der Zuggattung Meridian der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle SVV-Fahrkarten anerkannt. Ein Verkauf von Fahrkarten des SVV-Tarifs findet im Zug nicht statt.
4.4
Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV)
Bei Baustellen oder bei größeren Störungen ist es teilweise erforderlich, den Schienenverkehr durch Busse zu ersetzen. Dieser Schienenersatzverkehr wird mit "SEV" abgekürzt. In den eingesetzten Bussen gelten die Tarifbestimmungen der Bayerischen Ober11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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landbahn GmbH. Die Mitfahrt in den Bussen ist nur mit einer gültigen Fahrkarte möglich. Für Fahrgäste, die vor Fahrtantritt nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, besteht die Möglichkeit, sich beim Busfahrer einen „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ zum Preis von 1,00 € zu erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt in den eingesetzten Bussen des SEV sowie zur anschließenden Fortsetzung der Fahrt in den Zügen der Gattung BOB und Meridian. Beim mitfahrenden Kundenbetreuer/in ist hierzu eine reguläre Fahrkarte aufpreisfrei entsprechend der Tarifbestimmungen sowie der Gesamtrelation zu erwerben, wobei der bereits entrichtete Preis des Meridian/BOB-Anfangsfahrscheins angerechnet wird. Für die Mitnahme von Fahrrädern kann kein „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein erworben werden.
5
Gemeinschaftstarife
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bildet mit anderen Verkehrsunternehmen räumlich und zeitlich begrenzte Gemeinschaftstarife.
5.1
Berchtesgadener Land Bahn (BLB) und DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn)
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Freilassing und Salzburg Hbf werden nachfolgende Angebote der Berchtesgadener Land Bahn (BLB): -
BLB-TagesTicket plus Salzburg
-
BGL-Tagesticket Bus & Bahn
und nachfolgendes Angebot der DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn): -
Südostbayern Ticket
im Rahmen der jeweils gültigen Tarifbestimmungen anerkannt.
5.2
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die ÖBB bieten einen preisreduzierten Übergangstarif (Kooperationstarif M/BOB-ÖBB) zwischen den Bahnhöfen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und allen Bahnhöfen Österreichs an. Ermäßigungskarten wie BahnCard, Vorteilscard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werden auf die jeweiligen Tarife angewendet. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgegeben. Gültigkeitsbestimmungen und Erstattungsregularien richten sich nach dem jeweils ausgebenden Unternehmen. Mit Fahrkarten des Kooperationstarif M/BOB-ÖBB ist ein Produktübergang auf IC/EC/ICE nicht möglich. Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
Einzelfahrkarte
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6
Mehrpersonenfahrkarte (ab 2 Personen)
Wochenkarte
Jahreskarte
Fahrradticket / Hundeticket
Sonstige Dienstleistungen
Die Entgelte für die Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise sowie für die Erteilung von Reiseauskünften sind den Preisblättern des Tarifs zu entnehmen. Das Entgelt für eine Reiseauskunft wird bei einer entsprechenden Buchung angerechnet.
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei
Beamte der Bundes- und Landespolizei in Dienstkleidung und mit Dienstausweis werden in der 2. Klasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Die kostenfreie Beförderung umfasst auch das Mitführen dienstlicher Ausrüstungsgegenstände und Diensttiere. Weiter sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Dienstausübung mit Dienstauftrag alle Beamten der Bayrischen Polizei von Beförderungsentgelten befreit. Dies gilt für alle Wagenklassen und unabhängig davon, ob die Beamten in Uniform oder ziviler Kleidung unterwegs sind.
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ANHANG 1 Anwendungsbereich der Tarifbestimmungen Die vorliegenden Tarifbestimmungen finden Anwendung auf den folgenden Kursbuchstrecken (KBS): Netz der Zuggattung BOB KBS 955:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell
KBS 956:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries
KBS 957:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee
Netz der Zuggattung Meridian KBS 950:
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein
KBS 951:
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg Hbf
KBS 999.20/958:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Rosenheim
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Streckennetz von BOB und Meridian
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Geltungsbereich des Guten Tag Tickets
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Anhang 2 Gebühren und Bearbeitungsentgelte Missachtung des Rauchverbotes (mindestens) Reinigungskosten bei Verunreinigung des Fahrzeuges (mindestens) Missbräuchliche Nutzung der Notbremse Erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens) Ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt Zahlungsaufforderung / Mahngebühr Bearbeitungsentgelt bei Erstattung, Teilerstattung, Umtausch, Rückgabe von Fahrkarten vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte (1) Bearbeitungsentgelt bei Erstattung, Teilerstattung, Umtausch, Rückgabe von Fahrkarten ab dem 1. Geltungstag der Fahrkarte (1) Bearbeitungsentgelt für Umtausch von ungültig gewordenen Fahrkarten nach einer Tarifanpassung (pro Fahrkarte) Ausstellung einer Ersatzkarte nach Verlust einer persönlichen AboZeitkarte (2) Bearbeitungsentgelt bei Fundsachenabholung Bearbeitungsentgelt bei Fundsachenabholung, Meridian- und BOBStammkunden Entgelt für Aufbewahrung, Versand und Verpackung bei postalischer Zusendung von Fundsachen Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise Erteilung von Reiseauskünften
60,00 € 60,00 € 200,00 € 60,00 € 7,00 € 7,00 € kostenlos 17,50 € 5,00 € 10,00 € 5,00 € kostenlos 20,00 € 2,50 € 2,00 €
(1) Gilt nur für Fahrscheine des BOB- und Meridian-Tarifs, es sei denn Erstattung, Teilerstattung, Umtausch oder Rückgabe sind gemäß der Tarifbestimmungen ausgeschlossen. Für Verbundtarif und Fahrscheine des BB DB-Tarifs gelten deren jeweiligen Bestimmungen. (2) Nur einmal innerhalb von 12 Kalendermonaten möglich.
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Pauschalpreistickets Guten Tag Ticket (BOB, Meridian und BRB) Guten Tag Ticket (Gültigkeit ab 9 Uhr)* Anzahl der Personen
2. Klasse € **
1. Klasse € **
1
21,00
35,50
2
27,00
54,00
3
33,00
72,50
4
39,00
91,00
5 45,00 109,50 * Das Angebot Guten Tag Ticket vor 9 Uhr wird nur zu bestimmten Aktionszeiträumen angeboten und besitzt nur während dieser Gültigkeit. Der jeweilige Aktionszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht . ** Beim personenbedienten Verkauf in unseren Kundencentern und bei den Ticketpartnern ist zum jeweiligen Verkaufspreis eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 2 € zu entrichten.
Oberland Ticket (BOB)
Anzahl der Personen 1
Oberland Ticket 2. Klasse € 19,00
BOB-MVV-Ticket (BOB)
Anzahl der Personen 1 5
BOB-MVV-Ticket 2. Klasse € 23,00 35,00
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Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket (BOB und Meridian)
Anzahl der Personen 1
Meridian-BOB-SchülerFerien-Ticket 2. Klasse € 40,00
50/50 Ticket (Meridian)
Anzahl der Personen
50/50 Ticket 2. Klasse €*
1 11,00 * Beim personenbedienten Verkauf in unseren Kundencentern und bei den Ticketpartnern ist zum jeweiligen Verkaufspreis eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 2 € zu entrichten.
Stammplatzreservierung (Meridian) Stammplatzreservierung für Inhaber eines Meridian-Abonnements der 2. Klasse*
39,95 € je Sitzplatz und Fahrplanjahr
Stammplatzreservierung für Inhaber eines Meridian-Abonnements der 1. Klasse*
kostenlos
* Meridian-Monatskarte im Abonnement, Meridian-Jahreskarte, Meridian-Jobticket, 9 Uhr-Zeitkarte
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Entfernungstafel der BOB Kursbuchstrecke 955: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell Kursbuchstrecke 956: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries Kursbuchstrecke 957: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee
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Entfernungstafeln des Meridian Großkarolinenfeld
Rosenheim
Raubling
Brannenburg
Flintsbach
Oberaudorf
Kiefersfelden
Kufstein
70
75
78
87
93
97
43
50
56
64
69
72
81
87
91
Grafing Bahnhof
14
21
27
35
40
43
52
58
62
Aßling (Oberbay)
7
14
20
28
33
36
45
51
55
7
13
21
26
29
38
44
48
6
14
19
22
31
37
41
8
13
16
25
31
35
5
8
17
23
27
3
12
18
22
9
15
19
6
10
Aßling (Oberbay)
62
Grafing Bahnhof
56
München Ost
49
von/nach [Tarif-Kilometer]
München Hbf
Ostermünchen
Kursbuchstrecke 950 (München Hbf – Rosenheim – Kufstein)
München Hbf München Ost
MVV-Tarif
Ostermünchen 49 43 14
7
Großkarolinenfeld 56 50 21 14
7
Rosenheim 62 56 27 20 13
6
Raubling 70 64 35 28 21 14
8
Brannenburg 75 69 40 33 26 19 13
5
Flintsbach 78 72 43 36 29 22 16
8
3
Oberaudorf 87 81 52 45 38 31 25 17 12
9
Kiefersfelden 93 87 58 51 44 37 31 23 18 15
6
Kufstein 97 91 62 55 48 41 35 27 22 19 10
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München Hbf München Ost
Salzburg Hbf
Freilassing
Teisendorf
Traunstein
Bergen (Oberbay)
Übersee
Bernau a. Chiemsee
Prien a. Chiemsee
Bad Endorf
Rosenheim
Großkarolinenfeld
Ostermünchen
Aßling (Oberbay)
Grafing Bahnhof
München Ost
von/nach [Tarif-Kilometer]
München Hbf
Kursbuchstrecke 951 (München Hbf – Rosenheim – Salzburg Hbf)
49 56 62 79 87 92 100 108 115 132 144 151
MVV-Tarif
43 50 56 73 81 86 94 102 109 126 138 145
Grafing Bahnhof
14 21 27 44 52 57 65 73 80 97 109 116
Aßling (Oberbay)
7 14 20 37 45 50 58 66 73 90 102 109
Ostermünchen 49 43 14
7
Großkarolinenfeld 56 50 21 14
7 13 30 38 43 51 59 66 83 95 102 7
Rosenheim 62 56 27 20 13
6 23 31 36 44 52 59 76 88 95 6
17 25 30 38 46 53 70 82 89
Bad Endorf 79 73 44 37 30 23 17 Prien a. Chiemsee 87 81 52 45 38 31 25
8 13 21 29 36 53 65 72 8
Bernau a. Chiemsee 92 86 57 50 43 36 30 13
5 13 21 28 45 57 64 5
Übersee 100 94 65 58 51 44 38 21 13
8 16 23 40 52 59 8
Bergen (Oberbay) 108 102 73 66 59 52 46 29 21 16
8 15 32 44 51 8
Traunstein 115 109 80 73 66 59 53 36 28 23 15
7 24 36 43 7
17 29 36
Teisendorf 132 126 97 90 83 76 70 53 45 40 32 24 17
12 19
Freilassing 144 138 109 102 95 88 82 65 57 52 44 36 29 12 Salzburg Hbf 151 145 116 109 102 95 89 72 64 59 51 43 36 19
7 7
Beachten Sie bitte die tarifliche Gleichstellung in München: Ab einer Entfernung von mehr als 100 Tarif-km wird Ihnen - unabhängig von Ihrem eigentlich Start-/Zielbahnhof in München - der Preis für eine Fahrt zum Hauptbahnhof München berechnet.
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Rosenheim
Kolbermoor
Bad Aibling Kurpark
Bad Aibling
Heufeld
Hinrichssegen
Heufeldmühle
Bruckmühl
Westerham
Kreuzstraße
Holzkirchen
Deisenhofen
M-Solln
M Siemenswerke
M-Mittersendling
M Harras
M Heimeranplatz
M Donnersbergerbrücke
von/nach [Tarif-Kilometer]
München Hbf
Kursbuchstrecke 999.20/958 (Mangfalltal)
München Hbf
51 58 60 61 62 65 66 70 74
M Donnersbergerbrücke
49 56 58 59 60 63 64 68 72
M Heimeranplatz
47 54 56 57 58 61 62 66 70
M Harras M-Mittersendling
45 52 54 55 56 59 60 64 68
MVV-Tarif
44 51 53 54 55 58 59 63 67
M Siemenswerke
42 49 51 52 53 56 57 61 65
M-Solln
41 48 50 51 52 55 56 60 64
Deisenhofen
32 39 41 42 43 46 47 51 55
Holzkirchen
14 21 23 24 25 28 29 33 37
Kreuzstraße
7 14 16 17 18 21 22 26 30
Westerham 51 49 47 45 44 42 41 32 14
7
7
Bruckmühl 58 56 54 52 51 49 48 39 21 14
7
Heufeldmühle 60 58 56 54 53 51 50 41 23 16
9 10 11 14 15 19 23 2
3
4
7
8 12 16
1
2
5
6 10 14
1
4
5
9 13
3
4
8 12
1
5
9
4
8
9
2
Hinrichssegen 61 59 57 55 54 52 51 42 24 17 10
3
1
Heufeld 62 60 58 56 55 53 52 43 25 18 11
4
2
1
Bad Aibling 65 63 61 59 58 56 55 46 28 21 14
7
5
4
3
Bad Aibling Kurpark 66 64 62 60 59 57 56 47 29 22 15
8
6
5
4
1
Kolbermoor 70 68 66 64 63 61 60 51 33 26 19 12 10
9
8
5
4
Rosenheim 74 72 70 68 67 65 64 55 37 30 23 16 14 13 12
9
8
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4 4
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Preistafel II Normalpreis Normalpreis km 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Einfache Fahrt 2. Klasse 1. Klasse € € 1,50 2,60 1,50 2,60 1,50 2,60 1,60 2,80 1,60 2,80 2,60 4,00 2,70 4,20 2,70 4,20 2,80 4,30 2,80 4,30 3,80 6,10 3,90 6,30 3,90 6,30 4,00 6,40 4,10 6,60 4,50 7,20 4,60 7,40 4,70 7,50 4,70 7,50 4,80 7,70 6,20 9,90 6,30 10,10 6,30 10,10 6,40 10,20 6,40 10,20 6,50 10,40 6,50 10,40 6,60 10,50 6,60 10,50 6,70 10,70
11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
Hin- und Rückfahrt 2. Klasse 1. Klasse € € 3,00 5,20 3,00 5,20 3,00 5,20 3,20 5,60 3,20 5,60 5,20 8,00 5,40 8,40 5,40 8,40 5,60 8,60 5,60 8,60 7,60 12,20 7,80 12,60 7,80 12,60 8,00 12,80 8,20 13,20 9,00 14,40 9,20 14,80 9,40 15,00 9,40 15,00 9,60 15,40 12,40 19,80 12,60 20,20 12,60 20,20 12,80 20,40 12,80 20,40 13,00 20,80 13,00 20,80 13,20 21,00 13,20 21,00 13,40 21,40
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Wochen- und Monatskarten Erwachsene Wochenkarte km 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
2. Klasse € 13,60 13,60 13,60 15,50 15,70 17,40 18,30 18,30 21,50 21,70 22,50 23,00 24,00 24,60 25,20 27,60 28,30 29,00 32,20 32,50 34,80 35,50 36,20 36,70 37,40 38,30 41,10 41,50 41,90 42,10
11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
1. Klasse € 20,50 20,50 20,50 23,30 23,60 26,10 27,50 27,50 32,30 32,60 33,80 34,50 36,00 36,90 37,80 41,40 42,50 43,50 48,40 48,80 52,30 53,30 54,40 55,10 56,10 57,50 61,70 62,30 62,90 63,20
Monatskarte
2. Klasse € 46,80 46,80 46,80 53,20 53,80 56,90 59,90 59,90 71,40 72,10 75,50 77,00 84,00 86,00 88,00 97,00 99,50 101,90 109,30 110,40 111,70 113,90 116,20 123,10 125,60 128,50 133,30 134,70 136,00 136,50
1. Klasse € 70,40 70,40 70,40 80,00 80,90 85,40 89,90 89,90 107,30 108,30 113,30 115,50 126,00 129,00 132,00 145,50 149,30 152,90 164,10 165,80 167,70 171,00 174,50 184,70 188,40 192,80 200,00 202,10 204,00 204,80
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Wochen- und Monatskarten Schüler km 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
Wochenkarte 2. Klasse € 10,00 10,00 10,00 11,30 11,40 12,20 12,90 12,90 16,80 16,90 17,70 18,00 19,40 19,90 20,30 21,70 22,30 22,80 24,30 24,50 25,80 26,30 26,80 27,50 28,10 28,70 30,10 30,50 30,80 30,80
Monatskarte 2. Klasse € 33,60 33,60 33,60 37,40 37,80 44,70 47,00 47,00 53,00 53,50 55,50 56,60 62,20 63,70 65,20 71,40 73,20 75,00 80,40 81,20 84,00 85,60 87,40 90,50 92,30 94,40 103,30 104,40 105,40 105,70
62 / 63
Herausgeber: Bayerische Oberlandbahn GmbH Bahnhofplatz 9 83607 Holzkirchen Servicetelefon: 08024 997171 www.meridian-bob-brb.de
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11.06.2017 Bayerische Oberlandbahn GmbH
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