Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700

Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Datum: .08.2015 Tel.: 23700 Bezirksamtsvorlage Nr. 1294 zur Beschluss...
Author: Rudolph Bösch
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Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management

Datum: .08.2015 Tel.: 23700

Bezirksamtsvorlage Nr. 1294 zur Beschlussfassung für die Sitzung am Dienstag, dem 01.09.2015

1. Gegenstand der Vorlage: Konsequent Kindergesundheit fördern: Gesundes, attraktives Verpflegungsangebot am Schulkiosk und in Schul-Snackautomaten fördern

2. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Smentek

3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme – betrifft „Konsequent Kindergesundheit fördern: Gesundes, attraktives Verpflegungsangebot am Schulkiosk und in Schul-Snackautomaten fördern, Drs-Nr. 1192/IV“ als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management beauftragt. III. Veröffentlichung: ja IV. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung:

4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.

5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: nein 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: nein 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: nein 1 von 2

8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: nein 9. Mitzeichnung(en): keine

Bezirksstadträtin Smentek

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Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management

Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin

Datum: .08.2015 Tel.: 23700

Drucksache Nr. 1192/IV

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Konsequent Kindergesundheit fördern: Gesundes, attraktives Verpflegungsangebot am Schulkiosk und in Schul-Snackautomaten fördern

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1192/IV): „Das Bezirksamt wird ersucht, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Schulkonferenz der jeweiligen Schule nach § 76 des Berliner Schulgesetzes, neu abzuschließende Pachtverträge mit Betreibern von Schulkiosken und Snackautomaten an Schulen und in Jugendfreizeiteinrichtungen nur noch unter der Bedingung abzuschließen, dass sich der Pächter verpflichtet, neben Süßigkeiten und Softdrinks, auch "gesunde" Alternativen (wie frisch zubereiteter Obstsalat, oder Rohkost-Salate, Joghurt, Studentenfutter, Müsli, belegte Vollkornbrötchen, Mineralwasser, Saftschorlen, Milch etc.) anzubieten. Der Pächter verpflichtet sich dabei, diese ernährungsphysiologisch vorteilhaften Lebensmittel attraktiv (guter Geruch, gutes Aussehen, kindgerecht) in den Auslagen zu präsentieren. Die gesunden Angebote sollten dabei im Verhältnis erheblich preisgünstiger sein, als die angebotenen Süßigkeiten und Softdrinks (Berücksichtigung bei der Preiskalkulation, bei höheren Preisen Pflicht zur Vorlage einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation) Darüber hinaus sollen im Sortiment regionale und faire trade gehandelte Produkte enthalten sein.“ Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Ausschreibung der Dienstleistungsverträge mit den Caterern zur Wahrnehmung der Essenversorgung der Schülerinnen und Schüler für die bezirklichen Grundschulen erfolgte im Herbst 2013 mit Beginn zum 01.02.2014. Hierbei handelte es sich um einheitliche, von der Senatsbildungsverwaltung zentral entwickelte Kriterien und Leistungsverzeichnisse. Inhaltlich wurde die Mittagsversorgung an Grundschulen in Essenausgabestellen geregelt. Für den Bereich der Oberschulen wird bereits in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Schulkonferenz der jeweiligen Schule nach § 76 Abs. 2 Nr. 8a) des Berliner Schulgesetzes die Vertragsschließung unter den genannten Bedingungen berücksichtigt.

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Eigenständige Vertragsabschlüsse für Schulkioske und Schul-Snackautomaten werden im Schulbereich nicht abgeschlossen. Eine Verpachtung von Flächen zu gastronomischen Zwecken oder von Snackautomaten in den bezirklichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen findet nicht statt. Diese wäre im Rahmen der geltenden Nutzungsverträge für Einrichtungen freier Träger der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII auch nicht zulässig. Für weitere Details fügen wir Ihnen nochmals die Beantwortungen zu den Kleinen Anfragen 0758/IV und 0802/IV bei.

A. Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

Bezirksstadträtin Smentek

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