Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015
Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln
Rechtsvorschriften in Deutschland
Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz
ArbSchG
Gesetze Unfallverhütungsvorschriften
BetrSichV
Verordnungen
TRBS BekBS
Richtlinien und Regeln
Staatliches Recht Recht d. Sozialpartner Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Tarifverträge
Recht der Unfallversicherungsträger Richtlinien u. Regeln versch. Regelsetzer
Zielsetzung der BetrSichV • Auswahl der geeigneten Arbeitsmittel
• sichere Verwendung der Arbeitsmittel (einschließlich Prüfung) • geeignete Gestaltung der Arbeits- und Fertigungsverfahren • Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Arbeitsmittel nach BetrSichV Arbeitsmittel Arbeitsmittel • Werkzeuge • Geräte • Maschinen • Anlagen
„bestimmte“ Arbeitsmittel NEU • mobile AM • Hebezeuge • hochgelegene Arbeitsplätze • Krane • Flüssiggasanlagen • Veranstaltungs-technik Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Überwachungsbedürftige Anlagen • Druckgeräte - Dampfkesselanlagen - Druckbehälteranlagen - Füllanlagen - Rohrleitungen - einfache Druckbehälter • Aufzugsanlagen • Anlagen in Ex-Bereichen • Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Entleerstellen
Gefährdungsbeurteilung für: • „jegliche Verwendung der Arbeitsmittel“ (bedienen, instandhalten, reinigen, prüfen, demontieren, transportieren, …) •
mitgebrachte Arbeitsmittel (z.B. durch Beschäftigte)
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für AM mit CE-Zeichen; der Betreiber kann sich aber auf die Sicherheit des Produktes verlassen; Gefährdungsbeurteilung dann für die Handhabung im Betrieb
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überwachungsbedürftige Anlagen; bei jeder gewerblichen Nutzung (z.B. Aufzüge in Mietshäusern, …)
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Wechselwirkungen berücksichtigen
Arbeits platz Arbeitsmittel
Arbeitsstoffe
Arbeitsumgebung
Arbeitsmittel
korrosive Stoffe?...
Stückzahl; 3-Schicht; viel Staplerverkehr? Ergonomie; Instandhaltung; psych. und phys. Belastungen;…
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Gefährdungsbeurteilung Neu bei der Gefährdungsbeurteilung: §3 Absatz 2: •
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Gefährdungsbeurteilung bereits vor Auswahl Beschaffung beginnen Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation berücksichtigen Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden SIFA Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. BekBS 1113: Beschaffungsprozess für Arbeitsmittel als „Stand der Technik“ (?)
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Gefährdungsbeurteilung Neu: vereinfachte Vorgehensweise nach §7: •
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ist eher gedacht für „einfache“ Arbeitsmittel (Akkuschrauber; Handwerkzeuge; Kaffeemaschine;…) sicherheitstechnische Anforderungen sind erfüllt (z.B. CE, …) Verwendung ausschließlich nach Vorgabe des Herstellers keine zusätzlichen Gefährdungen Prüfungen & Instandhaltungsmaßnahmen durchführen (nach Herstellerangaben oder Regel der Technik)
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
„alte Arbeitsmittel“ Neu: es gibt keine „Bestandsschutzregelungen“ mehr für alte Arbeitsmittel •
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Anforderungen an alle Arbeitsmittel werden als Schutzziele formuliert allein über die Gefährdungsbeurteilung kann nachgewiesen werden, ob ein Arbeitsmittel ausreichend sicher ist. Schutzmaßnahmen nach §8 und §9 beachten / einhalten
der ehemalige „Anhang 1“ der BetrSichV entfällt
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
„Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit“ BekBS 1114: Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Sicherheitsniveau in %
100
Sicherheitsniveau von Maschinen (Beispiele)
80
60
40
20
0
CE-konform
BetrSichV 2002
BetrSichV 2015
Organisatisatorische und personenbezogene Maßnahmen Technische Sicherheit
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
• Betreiber einer Altmaschine kann sich nicht auf Sicherheitsniveau zum Zeitpunkt der Beschaffung berufen • Einzelfall-Gefährdungsbeurteilung muss sichere Verwendung der Maschine festlegen • Technische Maßnahmen sind vorrangig; „Verhältnismäßigkeit“ muss gegeben sein
Instandhaltung Dem Thema Instandhaltung von Arbeitsmitteln kommt in der BetrSichV eine höhere Bedeutung als ihrer Prüfung zu! • • • • •
Arbeitgeber muss Arbeitsmittel in sicherem Zustand erhalten dabei Betriebsanleitung Hersteller berücksichtigen Instandhaltung nur durch fachkundiges Personal Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltungsarbeiten und Treffen der erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Ausführung der Instandhaltung (12-Punkte-Liste in der BetrSichV)
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Festlegung von Prüffristen Der Betreiber legt die Prüffristen fest! Genereller Leitsatz: Stand der Technik muss erfüllt sein! Festlegung der Prüffristen nach TRBS 1201 durch: - Stand der Technik (z.B. TRBS, DGUV Regel …) - allgemein zugängliche Erkenntnisquellen, (z.B. Herstellerangaben, Bedienungsanleitung - betriebliche Erfahrungen) - in das Gerät integrierte Last-Kollektiv-Messgeräte … Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
aber: zum Stand der Technik… TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln… -
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die TRBS 1201 beschreibt die Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln Anlage 1 der TRBS 1201 enthält die „Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel“ „bewährte Prüffristen“ für die häufigsten Arbeitsmittel stehen in TRBS 1201 Teil 1
DGUV Regel 100-500 (BGR 500): -
enthält noch die Prüffristen aus ehemaligen Unfallverhütungsvorschriften; die meisten davon finden sich aber auch in der TRBS…
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Qualifikation des Prüfers Prüfungen durch Arbeitgeber
Prüfungen durch befähigte Person
Prüfungen einiger „bestimmter“ Arbeitsmittel
Übertragbar auf geeignete Personen: Nutzer, Instandhalter …
Zu beauftragen nach TRBS 1203
Zu beauftragen nach BetrSichV
Unterwiesene Person
„Sachkundiger“
Anhang 2 der BetrSichV
„PrüfSachverständiger sachverständiger“
Neu
Qualifikationsanforderung Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
ZÜS §15, §16
Prüffristen bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Betreiber
Prüfvorschriften des Anhang 2 BetrSichV
maximale Prüffrist
Folgende Anlagen sind im Anhang 2 aufgeführt: Aufzugsanlagen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Lagern & Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten Druckanlagen & Dampfkessel
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Unterweisung / Betriebsanweisung
Mitarbeiter sind mind. jährlich zu unterweisen; mit Dokumentation vor erstmaliger Verwendung eines Arbeitsmittels: Betriebsanweisung muss zur Verfügung gestellt werden Ausnahmen: - Hersteller muss keine Gebrauchsanleitung mitliefern - mitgelieferte Gebrauchsanweisung entspricht inhaltlich einer Betriebsanweisung Arbeitsmittel mit besonderer Gefährdung: - Verwendung nur durch beauftragte Personen (Beispiele aus den UVVen: Gabelstapler; Krane; Hubarbeitsbühnen;…)
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber gegenseitige Gefährdungen durch Arbeitsmittel von Auftraggeber und Auftragnehmer müssen abgestimmt werden gemeinsame Schutzmaßnahmen sind abzustimmen bei erhöhter Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber: Koordinator ist schriftlich zu bestellen; dieser kann die gleiche Person sein wie z.B. nach Arbeitsschutzgesetz oder DGUV Vorschrift 1
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015
Explosionsschutzdokument
ist nicht mehr Bestandteil der BetrSichV ist durch Änderung der Gefahrstoffverordnung in diese Vorschrift gelegt worden. die grundlegenden Anforderungen an das Explosionsschutzdokument sind geblieben
Dipl.-Ing. P. Dürdoth, Trostberg 17.12.2015