Beratungsstelle Dortmund

Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Dortmund Reinoldistr. 7–9 44135 Dortmund Tel.: (02 31) 72 09 17-01 Fax: (02 31) 72 09 17-09 l www.verbraucherzentrale.nrw/dortmund

Foto: D. Gebauer

WIR ARBEITEN FÜR SIE Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Stellenplan

Helene Schulte-Bories - Leiterin Beate Krause - Verbraucherberaterin Anna Gronemann - Verbraucherberaterin Ilona Schwieger - Verbraucherberaterin Annette von Hadel - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Andrea Nientiedt - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Uta Petzolt - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Claudia Kurz - Beraterin Energiearmut Volker Mahlich - Umweltberater Renate Fischer-Kremer - Bürokraft

Leitung und Verbraucherberatung

Aus Projektmitteln Diane Bruners - Bildungstrainerin

Seite 2 | Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016

Weitere Spezialberatungen durch Honorarkräfte 3,00

Umweltberatung 1,00 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

1,80

Beratung Energiearmut 0,50 Bürokraft 0,50

Panagiotis Meladinis - Verbraucherrecht Marc Oldemeyer - Verbraucherrecht, Energierecht und Gesundheitsrecht Michael Näfe - Energie Anja Grigat - Versicherung Dietmar Schwesig - Versicherung Oliver Klotz - Schadensfall Versicherung Zuhal Wegmann - Bank- und Kapitalmarkt Frank Klenner - Altersvorsorge, Geldanlage, Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung Dana Rittig - Altersvorsorge, Geldanlage, Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung Rainer Stücker - Mietrecht (Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.) Susanne Neuendorf - Mietrecht (DMB Verein Mieter und Pächter e.V.)

2016 IM ÜBERBLICK Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag bestimmten unsere Arbeit im vergangenen Jahr. Neue Themen und Anforderungen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drücker an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen auf dem Rückzug gewesen wären.

Das Termintelefon gehört in der Verbraucherzentrale inzwischen zum festen Dienstleistungsangebot: 1.660 Dortmunder nutzten diesen Service für ihr Anliegen zu Energie- oder Finanzthemen und konnten hierüber Lösungen für ihre Fragen finden. Der direkte Draht zur Terminvereinbarung hat das Besetztzeichen des vielfach überlasteten Beratungstelefons abgelöst.

Eingebettet in das Netzwerk unserer lokalen Kooperationspartner haben wir viel mehr als „nur Beratung“ auf den Weg gebracht. So haben wir uns mit Veranstaltungen und Vorträgen bei den lokalen Initiativen für Geflüchtete den Herausforderungen gestellt, die das Verbraucherleben in einer fremden Wirtschaftsordnung mit sich bringt. Die Verbraucherzentrale hat „Schule gemacht“ und in Unterrichtseinheiten Rüstzeug für den Konsumalltag vermittelt. Mit der Polizeidienststelle haben wir Fake-Shops enttarnt. Und gegen AppAbzocke via Smartphone wirkungsvolle Sicherungen voreingestellt. Öffentlichkeitswirksam haben wir den richtigen Dreh mitgegeben, um Heizkosten mit Thermostatventilen runterzuregeln. Mit Wissenswertem zum neuen „Konto für alle“ wurde der praktische Zugang für jedermann erklärt. Mit vielen Aktivitäten war die Verbraucherzentrale ein wichtiges „Add-on“ der Daseinsvorsorge in unserer Stadt. Der Erfolg unserer Arbeit fußt ganz wesentlich auf dem Vertrauen, das uns Dortmunder entgegenbringen. Die Bilanz 2016 ist ein guter Anlass, dafür danke zu sagen: Unseren Kunden, aber auch Politik, Verwaltung, Medien und allen Kooperationspartnern, die unseren Einsatz für die Menschen in unserer Stadt ermöglicht haben. Auch 2017 sind wir für alle da!

Verbraucherzentrale in Dortmund: kurz und knapp

Anfragen von Ratsuchenden - davon Allgemeine Verbraucherberatung - davon Schuldner- und Verbraucher- insolvenzberatung - davon Umweltberatung Veranstaltungskontakte - davon Umweltberatung Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle

21.716 14.203 6.792 721 5.134 3.836 11.931

Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 49 % Telefon und Internet 18 % Allgemeine Dienstleistungen 12 % Konsumgüter 8% Energie 7 % Weiterführende Erläuterungen unter: l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung

Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein.

Ihr Team der Verbraucherzentrale in Dortmund

Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen.

Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 3

MARKT UND RECHT Achtung: Täuschend echt! Warnung vor Online-Fake-Shops

Überraschende Rechnungen, ausgekochte Abzocke. Ob Kunden in der Warteschleife oder Absturz für Verbraucherrechte: Die Verbraucherzentrale war 2016 Anlaufstelle bei enttäuschten Geschäftsbeziehungen.

Abzocke per Smartphone Unbemerkt Kasse gemacht Ein unbedachter Klick aufs Schließen-Fenster – und die Kostenfalle beim Smartphone schlug zu. Denn bei Anwendungen wie Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen wurden Nutzer nicht nur mit Infos, Service oder Unterhaltung versorgt. Vielmehr genügte das arglose Tippen auf das mitgelieferte Werbebanner oder auf eine sich öffnende Internetseite, um unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Von dem angeblichen Vertragsabschluss hatten die Betroffenen erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die automatische Übermittlung der Rufnummer des Nutzers hatte den Abzockern die Identifizierung des Mobilfunkanbieters ermöglicht und so die Abrechnung über diesen ausgelöst. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Verbraucherzentrale über die grassierende Smartphone-Abzocke aufgeklärt. Dazu hat sie die Masche beim unbemerkten Kasse machen durch das sogenannte WAP-Billing (WAP = Wireless Application Protocol) entlarvt. Crux hierbei: die für Rückforderungen und Beanstandungen dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-Anbieters bleiben auf der Telefonrechnung im Dunkeln, weil dieser sich fürs Inkasso meist eines weiteren Dienstleisters bedient und nur dieser erkennbar auf der Rechnung aufgeführt war. Der Urheber der Forderung musste dann über den Mobilfunkanbieter oder den technischen Dienstleister ermittelt werden.

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Ungewollte Abos sperren – über die Möglichkeiten dazu tauschten sich Geschädigte in der Beratungsstelle mit dem Landtagsabgeordneten Mario Krüger (r.) aus, der selbst von der Abzocke betroffen war. Foto: Klaus Hartmann, Nordstadtblogger

Wie Betroffenen bei den ungewollten Abos mitgespielt wurde – das stellten zwei Dortmunder in der Beratungsstelle im Austausch mit dem Landtagsabgeordneten Mario Krüger vor. Ein Vater, dessen zwölfjähriger Sohn unbedarft in die Falle getappt war und eine Rentnerin – ein Fingerzeig, dass die Masche alle Bevölkerungsgruppen trifft. Die Verbraucherzentrale hat Tipps gegeben, um Abbuchungen mit der Telefonrechnung durch unbekannte Dritte abzustellen. Wie dafür mit der Einrichtung der Drittanbietersperre technisch Hand angelegt werden kann, haben die Beratungskräfte ganz praktisch gezeigt. Daneben hatten sie Musterbriefe parat, um die Drittfirmen im Hintergrund ausfindig zu machen und unklaren Forderungen aus Telefonrechnungen zu widersprechen.

Ob Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte oder Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren zum Schnäppchenpreis. Doch längst nicht immer, oder manchmal auch nur als schlechte Kopie, kommen sie nach der Onlinebestellung beim Käufer an. Denn Fälscher bieten auf nachgemachten Shop-Seiten im World Wide Web bloße FakeOfferten feil – deren Order zumeist nur gegen Vorkasse ausgeführt wird. Unter dem Motto „Achtung! Täuschend echt!“ haben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt der grassierenden Betrugsmasche den Kampf angesagt. Denn: Wer im Vertrauen auf die Echtheit des Onlineshops den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überwiesen hatte, sah das Geld von den Betreibern der Betrugsseiten in der Regel nie wieder.

Die Verbraucherzentrale NRW forderte, dass bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags die Drittanbietersperre vom Provider zwingend voreingestellt werden muss. Denn die hat sich bisher als untaugliches Instrument erwiesen, weil viele Smartphone-Nutzer diese Möglichkeit gar nicht kennen und Mobilfunkfirmen darüber auch nicht deutlich informieren. Außerdem müsse künftig in Rechnungen klar benannt werden, wer Inhaber von strittigen Rechnungsposten und damit Ansprechpartner ist. Gemeinsam hatten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt einen „Steckbrief“ erstellt, um Indizien für Fake-Shops zu erkennen: Kundenunfreundliche Zahlungsarten, fehlende allgemeine Geschäftsbedingungen oder keine Angaben zu Widerrufsmöglichkeiten; auch an Hinweisen auf vertrauenswürdige Gütesiegel mangelt es zumeist.

Gemeinsam mit der Kriminalpolizei wurden Fake-Shops unter die Lupe genommen. Foto: Michael Schnitzler, Ruhr Nachrichten

Allerdings: Selbst für Experten ist kaum auf den ersten Blick auszumachen, ob beim Online-Anbieter alles echt oder nur täuschend echt ist. Denn durch professionelles Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten gleicht der Fake fast dem Original. Zumal nicht selten das Impressum mit der Händleradresse oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden sind. Doch nicht nur bei der vorbeugenden Fahndung nach Fake-Seiten gab es Unterstützung. Auch für Reingefallene wurde eine Checkliste aufgelegt, um die Schäden durch diese Betrugsmasche zu minimieren. So prüften die Beratungskräfte rechtliche Schritte. Und die Polizei nahm Strafanzeige wegen Betrugs entgegen.

Statt gratis, günstig oder gewonnen: Überraschende Rechnungen

Beratungsgespräch berichtet – einer Telefonwerbung zuvor nicht zugestimmt hatten.

Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein Gewinnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist eine Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen aus oder sind vermeintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in ungewollte Abos tappen. Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Ein deutlicher Fingerzeig, dass die gesetzlichen Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung nachgebessert werden müssen. Betroffene unterstützte die Verbraucherzentrale mit Musterschreiben, um unberechtigte Forderungen zurückzuweisen.

Mit der Tür ins Haus gefallen Ein Duo des Verbraucherärgers hat sich auch 2016 wieder vielstimmig zu Wort gemeldet: Drückerkolonnen an der Haustür oder in Fußgängerzonen sowie ungebetene Werber am Telefon. Zeitschriften, Versicherungs- und Finanzprodukte, Energielieferoder Telekommunikationsverträge. Abos für den Bezug von Nahrungsergänzungsmitteln oder Teilnahmen an gewinnträchtigen Lotteriespielen. Schier unerschöpflich scheint der Fundus, mit dem professionelle Verkaufsstrategen ihre Überrumpelungsversuche starteten. Besonders dreiste Maschen: Telefonisch Sperrboxen zu offerieren, die angeblich zukünftig vor Telefonwerbung schützen sollen oder das Angebot, sich gegen ein monatliches Entgelt in sogenannte „Sperrlisten“ einzutragen, um diese Überrumpelungsanrufe vermeintlich zu verhindern. Trotz des ausdrücklichen Verbots, Werbeanrufe ohne Einwilligung zu tätigen und verschärfter Sanktionen wurden Verbraucher auch 2016 wieder am Telefon zum Abschluss unüberlegter Verträge gedrängt. Und das, obwohl sie – so wurde vielfach im

Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: Bei ihren Besuchen schürten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017. Dadurch verunsichert, wurden dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen. Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten. Die Verbraucherzentrale brachte in der Beratung sowie durch Informationen Licht in den Technik-Dschungel und entlarvte, dass es für das neue Fernsehzeitalter keine neuen Verträge braucht. In der Rechtsberatung und -vertretung wurden Widerrufsmöglichkeiten für an der Haustür Überrumpelte ausgelotet.

Kunden in der Warteschleife Geplatzte Installationstermine, lange Wartezeiten, mangelhafte Kommunikation und Kooperation der Telekommunikationsanbieter untereinander. Ob beim Neuanschluss oder nach einem Umzug, ob beim Anbieterwechsel oder beim Buchen neuer Tarifoptionen: Nach wie vor lang ist die Liste der Anfragen und Beschwerden rund um Dienstleistungen aus dem Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 5

Bereich Telekommunikation. Und wie gehabt weisen sich Unternehmen auch weiterhin gegenseitig die Schuld zu, wenn es hakt. Verbraucher verharren derweil oft machtlos in der „Warteschleife“. Und das, obwohl der Anschluss – so will es das Telekommunikationsgesetz seit 2012 – maximal einen Tag lang tot sein darf. Und auch beim festgeschriebenen Sonderkündigungsrecht für Kunden, wenn der bisherige Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hatten Telekommunikationsunternehmen bisweilen eine „gestörte Leitung“. Bei der Wahl des Internetanschlusses sind dessen Kosten ein wichtiges Entscheidungskriterium für Nutzer. Dann folgen – so eine Befragung der Verbraucherverbände – maximale Download- oder Uploadgeschwindigkeit sowie die maximale Datenmenge, die herunter- oder hochgeladen werden kann. Anlass zu Beschwerden gab es daher folgerichtig, wenn es mit der in der Werbung oder vom Kundenberater versprochenen Leistung und Qualität nicht stimmte. So wollten Ratsuchende etwa wissen, wie es um Entschädigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsproblemen bestellt ist.

Unister-Pleite Abflug für Verbraucherrechte? Die Schlagzeilen über die Insolvenz des Reise-Riesen Unister schlugen sich in vermehrten Rechtsanfragen rund um Pauschalreisen und zu Buchungsmodalitäten über Vermittlungsportale nieder. Denn Unister war über sein Tochterunternehmen Urlaubstours sowohl als klassischer Reiseveranstalter für Pauschalreisen aktiv, trat im Urlaubsgeschäft aber auch über Internetportale wie fluege.de und Ab-in-den-Urlaub.de als Vermittler auf.

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Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt 3.016 Telefon/Internet 44 % Allgemeine Dienstleistungen 15 % Finanzen 11 % Energie 11 % Konsumgüter 10 % Gesundheit 5% weitere Themen* 4% *beinhaltet: Freizeit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung

Die Verbraucherzentrale hatte für Urlaubstours-Kunden nicht nur Pauschalreise-Rechtskunde rund um Sicherungsschein und Rückerstattungsansprüche bei ausgefallenen Reisen parat. Vielmehr hatte sie auch einen Koffer voll mit Informationen gepackt, um bei Buchungen von Flügen oder Unterkünften über die Unister-Vermittlungsportale Ansprüche an den richtigen Anbieter zu adressieren.

Gesundheitskosten deckeln „Zuzahlen“ heißt es für gesetzlich Krankenversicherte, wenn der Arzt Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel verschreibt oder fürs Kurieren ein Krankenhausaufenthalt angeordnet wird. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht nur die Höhe der Zuzahlungen, sondern auch Belastungsgrenzen festgeschrieben, die das persönliche Budget für die Gesundheitskosten limitieren. Allerdings

sind die Regeln auf dem Weg zur Befreiung durch die Krankenkasse vielfach unbekannt. Die Verbraucherzentrale hat deshalb im Frühjahr bei einer Aktionswoche ein „Rezept“ mit Rechenhilfen zur Ermittlung von Einkommen, Freibeträgen und individueller Zuzahlungsmarge an die Hand gegeben, um Haushaltsbudgets gegen übermäßige Ausgaben zu „impfen“. Das Informationspaket wurde mit praktischen Hinweisen fürs Sammeln von Zuzahlungs-Quittungen und Belegen abgerundet. In der Rechtsberatung im Gesundheitswesen standen einmal mehr Probleme und Fragen der Versicherten rund um Leistungen und Angebote im Gesundheitsmarkt im Fokus. Allen voran: die Frage nach den Kosten für die Krankenversicherung. Ob und wann ein Wechsel der Krankenkasse Einsparungen bringt steht hier ebenso im Beratungsplan wie die Nöte älterer privat Versicherter, die die stark steigenden Prämien ihrer Assekuranz nicht mehr zahlen können und deshalb einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung suchen.

VERBRAUCHERBILDUNG Modellschule macht Schule

Ankommen im Verbraucheralltag – über Flüchtlingshelfer wurde hierzu eine Brücke geschlagen. Mit Unterrichtseinheiten vielerorts Schule gemacht: Mit Klicks für digitalen Datenschutz bis zu Wissensspielen rund um Wärme.

Fallstricke für Flüchtlinge Die Verbindung zu Freunden und Verwandten in der Heimat nicht abreißen zu lassen – dieses Bedürfnis der hier angekommenen Flüchtlinge rief windige Vertreter auf den Plan: Diese jubelten den in unserem Wirtschaftsleben Unerfahrenen in Vertriebsfilialen, in Unterkünften oder an der Haustür kostenträchtige Telefonverträge unter. Denn statt der versprochenen lukrativen Smartphone- oder Tablet-Beigabe hatten sich die unbedarften Geschäftspartner durch ihre Unterschrift zwei oder gar drei Telefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten eingehandelt. Das stellten die Betroffenen vielfach jedoch erst bei Zusendung der ersten Rechnungen fest. Nicht zuletzt fehlende oder nur geringe Sprachkenntnisse hatten es leicht gemacht, tatsächliche Vertragsinhalte und die Tragweite von -abschlüssen unausgesprochen zu lassen. Aber auch die Tarifvielfalt im Telekommunikationsmarkt oder wie sich die Modelle Prepaid oder Vertrag unterscheiden – für Flüchtlinge vielfach alles Neuland. Doch nicht nur die Versorgung mit Telekommunikation, sondern auch mit Strom oder Gas war für unseriöse Vertriebler an der Haustür der Schlüssel für einträgliche Vertragsabschlüsse. In deren Kleingedrucktem waren dann lange Laufzeiten und selten die versprochenen günstigen Bezugspreise versteckt. Überhaupt: Dass Abschlagszahlungen für Energiedienstleistungen dann Endabrechnungen über den tatsächlichen Verbrauch folgen, war bei Flüchtlingen weitgehend unbekannt – ebenso wie das finanzielle Polster, aus dem sie die Außenstände begleichen sollten.

Karola Jaschewski (l.) von der Freiwilligenagentur Dortmund initiierte eine Schulung für zwölf Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe rund um Verbraucherfragen. In der Beratungsstelle hieß es nicht nur „Willkommen“, sondern es gab auch ein Informationspaket als hilfreichen Wegweiser, damit die Neuankömmlinge auch im Verbraucheralltag schnell Fuß fassen können.

Die Verbraucherzentrale hatte kommunale Ansprechpartner, Verbände, Vereine und Zusammenschlüsse ehrenamtlicher Helfer in der Flüchtlingshilfe zielgerichtet über ihre Angebote für das „Ankommen im Verbraucheralltag“ informiert. So wurden zum Beispiel bei den Integrationslotsen der Auslandsgesellschaft, beim MULTIKULTURELLEN FORUM Dortmund e. V. oder dem Bildungsträger KAUSA Beratungsangebote und Hilfemöglichkeiten vorgestellt. Zentral dabei: der Aufruf, dass sich Flüchtlingsbetreuer mit ihren Schützlingen gemeinsam bei akuten Problemlagen schnell an die Beratungsstelle wenden. Darüber hinaus wurde in Integrationskursen der Werkhof AG in zwei Vorträgen Wissenswertes rund um die Energieversorgung beim Einzug in die erste eigene Wohnung vermittelt.

Als eine von landesweit zehn Modellschulen erprobt die Albrecht-Dürer-Realschule in Dortmund-Aplerbeck seit 2015 Konzepte zur Einbindung von Verbraucherbildung in den Unterricht. Energiesparen, Ressourcenschutz oder die eigenen Finanzen richtig zu planen gehört dabei dann ebenso auf den Stundenplan wie Mathe oder Deutsch. Als außerschulische Partnerin engagiert sich hierbei die Verbraucherzentrale NRW – ein zukunftsweisendes Projekt, denn Verbraucherbildung wird ab dem Schuljahr 2017/18 in die Lehrpläne aller NRW-Schulen integriert. Beim Besuch von NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann informierte der Umweltberater über die Unterrichtseinheiten an der Modellschule zur Vermeidung von Elektroschrott oder, um Lebensmittelverschwendung einzudämmen.

Konsumieren will gelernt sein Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das kleine Einmaleins bei Geldgeschäften – in sieben Veranstaltungen für Jugendliche verschaffte die Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 7

VERBRAUCHERFINANZEN Basiskonto für alle und Geldanlage im Zinstief. Existenzrisiken absichern und aufgeblähte Forderungen abwehren. Auf dem Parkett der Finanzgeschäfte war die Verbraucherzentrale eine gefragte Anlaufstelle.

Finanzen in Schieflage? Beratungsangebot als Rettungsanker

Kindersicher ist kinderleicht – beim Fachtag der Arbeitsgruppe Haushaltssicherheit des Runden Tisches zur Prävention von Kinderunfällen wurde in den Blick genommen, wie Fachkräfte Familien beim Vermeiden von Gefahren präventiv begleiten können. Der Zusammenschluss von Kinderschutzbund, Gesundheitsamt, Feuerwehr, DRK, Familien-Projekt, Jugendamt und Verbraucherzentrale hatte rund 50 Familienpaten und -helfer, Beschäftigte bei Jugendhilfe- und Pflegekinderdienst, Stadtteilmütter, muttersprachliche Elternbegleiter und andere Multiplikatoren zum Round-up eingeladen. Mit Wissenswertem, wie gesundheitlich bedenkliche Stoffe in den Wohnungen der „Betreuten“ vermieden werden können, hat der Umweltberater die Tür für praktische Prävention in Haus und Kinderzimmer geöffnet. Von Wasch- und Reinigungsmitteln über Schimmel bis hin zu Spielzeug und Einrichtungsgegenständen reichte dabei die Themenpalette.

Durchblick im Konsumalltag. Ein Baukasten verschiedener Lerneinheiten lieferte dazu die passenden Module. Im Mittelpunkt: praktische Fragen und Probleme aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Stark nachgefragt wurden die Lerneinheiten zu den Kosten der ersten eigenen Wohnung – doch einmal mehr wurde das Angebot zum sicheren Umgang mit internetfähigen Handys am häufigsten gebucht. Neben Kostenfallen und Apps wurde darin auch thematisiert, wie Urheberrechtsverletzungen bei Film- und Musikdownloads vermieden werden können.

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Beim Familien-Aktionstag in der DASA wurden 160 große und kleine Besucher unter Anleitung des Umweltberaters zu „Lebensmittel-Rettern“. Aufgabe hierbei war es, Lebensmittel im Kühlschrank richtig zu lagern und diesen dazu optimal zu bestücken. Hintergrund: Rund 80 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr weg. Was nicht nur viel Geld kostet, sondern auch Energie, Wasser und andere Rohstoffe in der Kette vom Anbau bis zum Teller. Übrigens: Auch bei sechs Einsätzen im EDG-Infomobil war der Umweltberater unterwegs, um Wege gegen Lebensmittelverschwendung aufzuzeigen. Foto: DASA

2016 neu im Baukasten der „Durchblick-Module“: eine Einheit zum digitalen Datenschutz. Dabei stand im „Lehrplan“, dass „kostenlos“ nicht unbedingt umsonst bedeuten muss, dass auch mit Daten „bezahlt“ und wie Datenklau abgewendet werden kann. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Dortmund konnten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanzieller Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführt werden.

Beim Blick auf den Kontostand schrillen die Alarmglocken, der Dispo ist längst ausgeschöpft. Die Autoreparatur lässt sich ohne einen weiteren Kredit nicht stemmen. Weil Überstunden wegfallen, geraten Ratenzahlungen ins Stocken. Dubiose Geschäftemacher versuchen, mit Drohkulissen aus der Armut Profit zu schlagen. In der Beratung bei Geld- und Kreditproblemen waren auch 2016 Rat und Hilfestellungen gefragt, um Einnahmen und Ausgaben im „Unternehmen Haushalt“ wieder ins Gleichgewicht zu bringen oder um Forderungen auf das zulässige Maß zu begrenzen. Gläubigerforderungen wurden rechtlich geprüft und gegebenenfalls windige Geschäftspraktiken, zum Beispiel von Inkassounternehmen, entlarvt. Denn nicht immer waren alle Forderungen berechtigt oder es wurden teilweise zu hohe Gebühren verlangt. Vielfach wurde auch versucht, diese mit einschüchternden Maßnahmen durchzusetzen. Die Beratung bei Geld- und Kreditproblemen war für viele Haushalte aber auch Rettungsanker in existenziellen Notlagen, wenn zum Beispiel Stromsperren drohten oder Kontopfändungen schnelle Schutzmaßnahmen erforderten. Eine frühzeitige Intervention hilft auch dabei, den Bedarf an kommunalen Transferleistungen zu reduzieren.

Konto für alle Top! Das Basiskonto gilt! Das lange Warten auf uneingeschränkte Teilhabe am Zahlungsverkehr hatte 2016 ein Ende: Seit dem 18. Juni gibt es einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für jedermann! Und dieser besteht explizit auch für Asylsuchende und Flüchtlinge, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten, sowie für Obdachlose. Auch Negativeinträge bei der Schufa und finanzielle Schwierigkeiten sind kein legitimer Grund mehr, die Einrichtung eines Basiskontos zu verweigern. Unfreiwillige Kontolosigkeit – dies war oftmals mit vielschichtigen Problemen verbunden. Denn wer kein Girokonto hatte, war von der Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben ausgegrenzt. Wenn etwa der Lohn bar oder per Scheck ausgezahlt werden musste, bedeutete dies häufig das Aus bei der Jobsuche. Zudem: Für Barein- und -auszahlungen, Überweisungen und andere Geldgeschäfte mussten die Betroffenen zusätzlich tief ins Portemonnaie greifen. Allein die Sparkassen mussten in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen – allerdings mit vielen Ausnahmen. Andere Banken zeigten sich bis dato zurückhaltend, wenn bei der Neueinrichtung von Guthabenkonten etwa Negativeinträge bei der Schufa oder andere Indikatoren finanzielle Schwierigkeiten und eine spätere Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beim potenziellen Kunden vermuten ließen. So hatten Betroffene immer wieder Rat gesucht, weil ihnen Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigerten. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum „Recht aufs Konto für jedermann“ ab Mitte 2016 sollten solche Ausschlussargumente nun der Vergangenheit angehören. Hier hat sich die langjährige politische Arbeit der Verbraucherzentrale endlich ausgezahlt.

Die Beratungsstelle informierte nicht nur über die neue Bankenpflicht, sondern auch darüber, was zur Grundausstattung des Zahlungskontos gehört. Denn vielfach war unbekannt, dass Kunden hierbei nicht nur Geld einzahlen und abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen können. Vielmehr müssen Geldinstitute in der Regel auch die Teilnahme am Onlinebanking ermöglichen. Vor allem jedoch: Für die Führung dieses Basiskontos mit grundlegenden Funktionen dürfen Banken nur ein angemessenes Entgelt verlangen.

eindrucksvoll bestätigt, dass professionelle Schuldnerberatung – neben dem Angehen der finanziellen Probleme – auch das gesundheitliche Wohlbefinden der Betroffenen fördert. Ein Ergebnis, dass das Dortmunder Gesundheitsamt sowie Sozialarbeiter aus ihrem Alltag bestätigten.

Die Verbraucherzentrale unterstützte auch dabei, im Falle von Ablehnungen durch die Bank richtig zu reagieren und die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Von der Einrichtung des Basiskontos bis zur Umwandlung eines bestehenden in ein P-Konto – die Verbraucherzentrale ebnete den Weg zum „Konto für alle“. Erfreuliche Begleitung gab es dabei vom Gesetzgeber: Er nahm Banken ab 18. September in die Pflicht, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Dessen vielfältigen Vorgaben dabei sind eine solide Basis – auch für den reibungsloseren Zugang zum Basiskonto.

Aktionswoche Schuldnerberatung: SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden Wer mit Schulden kämpft oder schon aussichtslos überschuldet ist, wird häufiger krank als andere. Krankheit kann andererseits auch Auslöser sein, dass sich Schulden auftürmen: Unter dem Motto „SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden“ zeigte die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale auf, dass und wie sich Krankheit und Schulden vielfach wechselseitig bedingen. Zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung im Juni stellte sie auch aktuelle Ergebnisse einer Umfrage unter Ratsuchenden vor: Darin hatte sich

Gemeinsam mit Dr. Frank Renken, Amtsleiter beim Dortmunder Gesundheitsamt (l.), und Dave Vargese, Sozialarbeiter im Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund, stellten die Schuldnerberaterinnen die unheilvolle Wechselwirkung von Schulden und Krankheit vor. Foto: Oliver Schaper, Ruhr Nachrichten

So hatten Ratsuchende durchgängig bejaht, dass sie schon nach der ausführlichen Erstberatung in der Schuldner- und Insolvenzberatung Hoffnung geschöpft oder neue Perspektiven gesehen haben und es ihnen deshalb deutlich besser ging. Im Laufe der Beratungen nahmen die Belastungen dann erheblich ab. Voraussetzung, damit der gesundheitsfördernde Effekt von Schuldnerberatung auch tatsächlich wirken kann, ist jedoch ein schneller und unkomplizierter Zugang für alle überschuldeten und überschuldungsgefährdeten Menschen. Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 9

Neben praktischen Tipps für Betroffene, um die gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen von Schulden zu minimieren, forderte die Verbraucherzentrale zudem eine bedarfsgerechte Finanzierung von Schuldnerberatungsstellen sowie eine spezielle Unterstützung auch durch die Krankenkassen.

Inkassobüros Aufgeblähte Forderungen Ob die oftmals horrenden Forderungen von Inkassobüros gerechtfertigt sind – viele Ratsuchende wollten auch 2016 hierauf eine Antwort wissen. Denn obwohl das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ die Gebühren deckeln soll, verlangten Inkassounternehmen immer noch viel zu hohe Beträge allein für die Übersendung einfacher Mahnschreiben. Auch sollten sich Verbraucher bereits zur Zahlung einer Einigungsgebühr verpflichten, wenn sie bloß Mustererklärungen anforderten, um eine Ratenzahlungsvereinbarung anzufragen. Die Höhe der Einigungsgebühr allerdings war nicht immer genannt worden, was dann manch böse Überraschung hervorgerufen hatte. Denn die eh hohen Inkassokosten stiegen durch die Einigungsgebühr noch einmal erheblich an. Dies wirkte sich vor allem beim Einzug von Bagatellforderungen überproportional aus. Auch 2016 war es beim Gros der Inkassounternehmen gängige Praxis, die Ratenzahlungsvereinbarung zu nutzen, um Verbrauchern eine Vielzahl benachteiligender Zusatzvereinbarungen unterzuschieben. Da wurden zum Teil weitere Erklärungen mit weitreichender rechtlicher Bedeutung wie zum Beispiel Anerkenntnisse, Verjährungsverzicht oder sogar Lohnabtretungen entlockt, deren Tragweite den Betroffenen oftmals gar nicht bewusst war.

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In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderungen überprüft und Verbraucher wurden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.

Energiearmut Wenn Energiekosten aus dem Ruder laufen Ratsuchende mit Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung fanden auch 2016 in der Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut nachhaltige Unterstützung. Und in enger Zusammenarbeit mit DEW21 konnten für die meisten Betroffenen dauerhafte Lösungen für drohende oder akute Energieschulden erreicht werden. Erfreulich: Nicht erst, wenn der Strom bereits gesperrt war, wurde um Rat gesucht. So konnte die Fachberaterin durch frühzeitigen Kontakt mit dem Versorgungsunternehmen angekündigte Energiesperren häufig noch abwenden. Hinter Energieschulden verbergen sich – so die Bestandsaufnahme beim gemeinsamen Budget-Check mit den Betroffenen – nicht nur Außenstände beim Versorger, sondern häufig sind Einnahmen und Ausgaben der Haushalte insgesamt in Schieflage. Oft waren Zahlungsprobleme auch auf mangelnde Planungs- und Finanzkompetenz in Verbindung mit einem geringen Einkommen und hohem Energieverbrauch zurückzuführen. Hier zahlt sich die unter einem Dach gebündelte Kompetenz von Energie-, Schuldner- und allgemeiner Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale aus. Damit gelingt es, Sparpotenziale auszuloten, unberechtigten Forderungen zu widersprechen oder auch Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Bei den Bestandsaufnahmen hatte sich darüber hinaus gezeigt, dass die Verbindlichkeiten gegenüber dem Energieversorger auch durch weitere Kosten insbesondere für Mahnungen, aber auch Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise

Wiederherstellung der Stromversorgung in die Höhe geklettert waren. In der Beratung wurden daher auch überhöhte Nebenforderungen überprüft und Hinweise gegeben, um dieses Kostenkarussell zu stoppen. Ob säumige Abschläge, Nachforderungen aus Jahresrechnungen oder ein Mix daraus mitsamt Entgelten für den Verzug – in jedem Einzelfall wurde versucht, in Abstimmung mit dem Versorger Rückzahlungspläne zu erarbeiten, die für das jeweilige Haushaltsbudget auch tragfähig waren. Zudem werden Betroffene längerfristig begleitet und unterstützt, damit sie die vereinbarten Ratenzahlungen auch bedienen können. Nach wie vor: Trotz Erwerbstätigkeit kämpft eine Vielzahl der Ratsuchenden gegen Energiearmut. Darüber hinaus konnten vor allem Bezieher von SGB II-Leistungen sowie Rentner Energiekosten aus ihren niedrigen Einkommen oft nicht mehr bestreiten.

Beim Stadtfest „DORTBUNT! Eine Stadt. Viele Gesichter.“ zeigte Dortmund seine Facetten an vielen Plätzen in der City. Auch die Beratungsstelle hatte an ihrem Stand an der Hansastraße einen bunten Strauß mit Informationen zusammengestellt. Kein Geld für die Energierechnung? – so lautete eine Problemstellung, bei der die Beraterin mögliche Lösungen aufzeigte.

ENERGIE Versicherungsinventur Schutz auf dem Prüfstand

„Wir räumen Ihren Ordner auf!“ – zum Auftakt hatte die Versicherungsberaterin die Aktion auch bei Radio 91,2 vorgestellt. Zwei Hörerinnen und Hörern winkte ein kostenloser Versicherungs-Check, den sie alsbald nutzten.

Sparen im Zinstief Ob Sparprodukte, Anleihen, Aktien, Versicherungen – bei fast jeder Anlage schnappt die Niedrigzinsfalle zu. Wer überhaupt noch Zinsen bekommen will, muss ins Risiko gehen. Umgekehrt heißt das: Wenn jemand derzeit attraktive Zinsen bietet, ist zu hinterfragen, was dahintersteckt. So zum Beispiel bei der Werbung mit renditestarken Beteiligungen an Wind- und Solarparks, am Bau von Gewerbeimmobilien, an Schiffsfonds oder an Waldinvestments. In der Beratung zur Geldanlage wurde aufgezeigt, dass hohe Renditen nur für riskante Geldanlagen zu haben sind, bei denen im schlimmsten Fall sogar der Verlust des gesamten angelegten Geldes droht oder Anleger noch frisches Geld nachschießen müssen. Die Schwelle zum Risikoreichen oder sogar Unseriösen ist genauso gesunken wie das Zinsniveau. Und natürlich galt die Empfehlung, dass das Tilgen von Krediten und die Absicherung existenzieller Risiken wie zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit erste Sparerpflicht sind.

Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr für Versicherungen aus. Dennoch sind viele keineswegs gegen Schäden oder Einbußen gut gewappnet. Denn sie haben sich, unerfahren oder schlecht beraten, falsch beziehungsweise bei zu teuren Gesellschaften abgesichert. Nicht viele Policen in der Schublade zu haben, sondern den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an sich ändernde Lebenssituationen anzupassen, deckt existenzielle Risiken wirkungsvoll ab. Dafür hatte die Verbraucherzentrale zur „Versicherungsinventur“ aufgerufen. Einträglicher Nebeneffekt: Bei der Optimierung des eigenen Schutzes lockten vielfach auch Einsparpotenziale von mehreren hundert Euro.

Übrigens: Eine Nutzerbefragung hat 2016 erbracht, dass 97 Prozent mit der Geldanlageberatung der Verbraucherzentrale zufrieden waren – und ebenso viele bestätigten, dass dieses Angebot das Geld wert gewesen sei.

Drückermethoden bei Stromverträgen entlarvt. Den richtigen Dreh für energiesparende Einstellungen gezeigt. Und Sparpotenziale vom Keller bis zum Dach für jedes Budget ausgelotet.

Strom und Gas: Windige Geschäfte an Haustür und Telefon Sie klingelten an der Haustür unter dem Vorwand, über neue Preise informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Dabei ging es doch stets um den Abschluss neuer Lieferverträge. Bisweilen meldeten sie sich unaufgefordert am Telefon und überraschten mit der Nachricht, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung der Stadtwerke ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringt. Mit solchen unlauteren Anbahnungsmaschen waren unseriöse Direktvertriebler und Telefonwerber im Einsatz, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. Falsche Tatsachen, falsche Preise, falsche Identität – mit diesem Trio an Visitenkarten wurden die Überrumpelungsversuche häufig gestartet. So das Ergebnis einer landesweiten Auswertung von rund 1.500 Anfragen und Beschwerden zu „Drückermethoden an der Haustür und am Telefon“, die die Verbraucherzentrale 2016 vorgenommen hat. Mal kamen sie unter „falscher Flagge“ daher und gaben sich als vermeintliche Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Institutionen aus. Mit dieser seriösen Visitenkarte fassten Umgarnte dann schnell Vertrauen, um sich auf unterbreitete Offerten einzulassen. Auffällig: Meist wurde systematisch durch Vororte oder Stadtgebiete geklingelt, sodass Überrumpelte dann in Wellen auch in der Beratungsstelle nach rechtlichem

Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 11

UMWELT UND ERNÄHRUNG Verpackungsärger Luft gemacht. Elektroschrott zur nachhaltigen Entsorgung gelotst. Mehr Wert fairschenkt. Appetit auf Essen in Kita und Schule gemacht.

Rat fragten. Häufig waren mangelnde Sprachkenntnisse von Migranten auch der Schlüssel, um an der Haustür Vertragsabschlüsse unter Dach und Fach zu bringen. Doch nicht nur zu Energielieferverträgen an Haustür und Telefon, sondern auch wenn Versorger unangemessen hohe Vorauszahlungen verlangten, Bonuszahlungen mit fadenscheinigen Argumenten verweigerten oder Guthaben aus Jahresrechnungen nicht sofort auszahlten: die Verbraucherzentrale war 2016 gefragte Anlaufstelle zu den vielfältigen energierechtlichen Problemen sowie bei Fragen zum Anbieterwechsel.

Verpackungsärger Luft gemacht Weniger ist mehr

Ein Plus fürs Energiesparen Auch zu Themen rund um die Energie haben die Experten der Verbraucherzentrale Interessierte informiert. In Vorträgen, an Aktionsständen und natürlich in persönlichen Beratungsgesprächen klärten sie auf und gaben individuelle Tipps. Zum Stromsparen etwa, zur planvollen Gebäudesanierung, zum richtigen Heizen oder zu den Ertragschancen einer Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim.

Thermostat-Check Energiesparender Dreh Im Herbst nahmen Dortmunder ihre Heizkörper-Thermostate in den Blick. Denn bei der landesweiten Aktion „NRW macht den Thermostat-Check“ zeigte die Verbraucherzentrale auf, wie die unscheinbaren Knäufe Mietern wie Eigenheimbesitzern beim Energiesparen helfen. Ganz ohne Komfortverlust geht das mit der richtigen Einstellung nachts und bei Abwesenheit. Das von Hand gedrehte Standard-Thermostat leistet dabei ebenso gute Dienste wie programmierbare Modelle und vernetzte SmartHome-Systeme. Seite 12 | Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016

Dortmund machte den Thermostat-Check: Gemeinsam mit Susanne Neuendorf, Geschäftsführerin beim Deutschen Mieterbund Dortmund (l.), stellten der Energieberater und die Beratungsstellenleiterin die Spar-Chancen durch Thermostate vor. Alles eine Frage der Einstellung – für Mieter und Eigentümer. Foto: Günter Schmitz

Mit Hilfe der umfangreichen Materialien fanden Interessierte heraus, welche Lösung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Die einfachen Handgriffe für den energiesparenden Austausch konnten am Aktionsstand direkt an einem echten Thermostat ausprobiert werden. Auch im Internet gab es einen Online-Thermostat-Check – und wer einen Austausch oder Umstieg plante, fand dort auch eine Anleitung mit Do-it-yourself-Video.

Drei kleine Pralinen verführen extra eingewickelt in folienverschweißter Hochglanzschachtel zum Kauf. Bio-Bananen, Äpfel und Birnen werden trotz harter Schale nochmals in Folie und Pappe verpackt. Kosmetika und Zahnpasta gibt’s häufig nicht nur in Tiegel oder Tube, sondern auch noch von einer Schachtel verhüllt. Unnötige und aufwendige Verpackungen allerdings haben einen doppelten Preis: Der Kunde muss sowohl für das ins Auge fallende Outfit als auch für dessen Entsorgung zahlen. Außerdem kostet die Verpackung unnötig Rohstoffe und Energie. Und: Lufträume in den Verpackungen machen nicht selten mehr Inhalt als tatsächlich vorhanden glauben. Passend zum Motto der Europäischen Woche der Abfallvermeidung „Verpackungsabfälle vermeiden: Weniger ist mehr“ hatte die Verbraucherzentrale aufgerufen, dabei mitzutun. Und mit vielen Aktionselementen hat sie aufgezeigt, dass weniger mehr ist. Der Kauf abfallarmer Alternativen oder das Entlarven von Verpackungstricks und „Luftnummern“ gehörten dabei zur Vermeidungsstrategie.

Europaweit ist Deutschland mit knapp 220 Kilogramm pro Person Spitzenreiter beim Verbrauch von Verpackungen. Der EU-Durchschnitt liegt bei etwas über 150 Kilogramm pro Kopf.

Zentraler Baustein der Aktionswoche: Ein Aufruf der Beratungsstelle, Produkte mit überdimensionierten Verpackungen zu melden. Auch Dortmunder machten dabei ihrem Ärger über die Verpackungsflut Luft.

Die Verbraucherzentrale hat im Herbst vor Ort gecheckt, wie die Vorgaben des Gesetzes praktisch umgesetzt werden. Fazit: Die Rücknahme funktioniert in der Regel schon gut, allerdings hapert es beim Großteil noch an der Information über dieses Angebot. Nur wenige Händler machten durch Hinweisschilder oder durch eine ins Auge fallende Rücknahmestelle im Verkaufsraum auf den Service aufmerksam. Zumeist mussten Kunden erst beim Verkaufspersonal gezielt danach fragen. Mit Informationen zu Rückgaberegeln lotste die Verbraucherzentrale zum richtigen Entsorgungsweg: Was zum Elektroschrott zählt und dass bei der Rückgabe von größeren Geräten beim Fachhändler, Kaufhaus oder Baumarkt das Tauschprinzip gilt war hier zum Beispiel zu erfahren. Auch konnten Verbraucher in der Beratungsstelle melden, wenn es Probleme bei der Rückgabe im Handel gab.

Am Infomobil der Entsorgung Dortmund (EDG) hatte der Umweltberater seinen Stand aufgestellt, um Ärger über Verpackungen abzuladen. Und natürlich gab es Beratung rund um abfallarmen Einkauf „to go“.

Rücknahme von Elektroschrott Hinweise im Handel Mangelware Kaputter Fön, defekter Toaster, ausrangierter Computer – seit August 2016 müssen auch Händler mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmetern alte Elektronik zurücknehmen. Bis dahin waren die kommunalen Sammelstellen erste Adresse, um die ausgedienten Haushalts- und Hightech-Geräte sachgerecht zu entsorgen und die enthaltenen wertvollen Rohstoffe wiederzuverwerten. Verbrauchern die Rückgabe durch ein dichtes Netz an Abgabestellen zu erleichtern – so die Zielsetzung des Elektronikund Elektro-Altgeräte Gesetzes.

Rosen besser fairschenken Am Valentinstag werden gern Blumen verschenkt – mit Vorliebe Rosen. Rund 80 Prozent dieser edlen Schnittblumen werden importiert, zum Großteil aus Kenia. Die Arbeitsbedingungen der Plantagenarbeiterinnen dort sind jedoch keineswegs rosig. Die Umweltberatung riet deshalb, ein Herz für Blumen von Fair-Trade zertifizierten Rosenfarmen zu zeigen. Dort gelten klar definierte Standards, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen verbessern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Damit die Geste der Zuneigung eine Freude für alle Seiten wird, hatte der Umweltberater einen Strauß an Informationen zum Kauf fairer Blumen. Und ein Blumen-Finder mit den Verkaufsstellen in Dortmund sorgte dafür, dass die Suche danach kein dorniger Weg wird.

Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 13

DORTMUND IM BLICK

DortBunt Auch Verbraucherzentrale zeigt Gesicht Seit nunmehr fast zwei Jahren sammelt das Projekt „Nordwärts“ auf Bürgerforen und -cafés Ideen zur Weiterentwicklung der nördlichen Dortmunder Stadtbezirke. Auch die Verbraucherzentrale hat sich als Kooperationspartnerin und Kuratoriumsmitglied eingebracht, um mit Ideen etwa gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, bürgernah den Zugang zum Recht zu ermöglichen oder Angebote der Daseinsvorsorge noch stärker als bislang auch „Nordwärts“ zu tragen. So präsentierte sie beim Familientag von „DortBunt. Eine Stadt. Viele Gesichter“ an einem Infostand wie „Klimaschutz schmeckt“, erklärte Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag und wie Außenstände bei Energierechnungen in den Griff zu bekommen sind.

Foto: Projektbüro Nordwärts

Seite 14 | Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016

Foto: Neumann

Vernetzte Vorsorge Polizei, Seniorenstifte, Wohlfahrtsverbände, Hospiz-Träger, Krankenkassen, das städtische Friedhofsamt, Bestatter und die Verbraucherzentrale hatten sich beim Aktionstag „Vorsorge heute – reden wir darüber!“ in der Melanchthonkirche „an einen Tisch“ gesetzt. Auf Einladung des Seniorenbüros Ost und der Bezirksvertretung Innenstadt wurde hier gemeinsam ein „Vorsorgepaket“ für ältere Bürgerinnen und Bürger vorgestellt: Verbraucherrechte bei Kaffeefahrten und bei Geschäften an der Haustür, aber auch das Entlarven von Gewinnspielversprechen stand bei der Verbraucherzentrale im seniorengerechten Pool an Informationen.

Foto: Deutsche Rentenversicherung

Austausch mit Politik

Masterplan zur Altersvorsorge

Fairer Handel: Einfach machen!

Wie sich die Verbraucherzentrale für Dortmunder einsetzt – dies hat das Team der Beratungsstelle dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thorsten Hoffmann (2. v. l.) anhand aktueller Themen aufgezeigt. Ob Fallstricke in Telekommunikationsverträgen, Datenschutz beim Onlinekauf oder Fragen zum nachhaltigen Konsum – Rat & Recht heißt das Duo, um Verbraucher stark zu machen.

Gestalten Sie jetzt Ihre Altersvorsorge! – unter diesem Motto hatte die Deutsche Rentenversicherung im November in ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle zum Aktionstag eingeladen. Mit einem Vortrag zum richtigen Riestern war die Verbraucherzentrale mit im Programm, bei dem sich Mitarbeiter der Finanzverwaltung NRW, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie der Deutschen Rentenversicherung zur Task Force zusammengeschlossen hatten, um für Interessierte einen Masterplan für einen finanziell gesicherten Lebensabend zu entwickeln.

Auf der „Fair-Friends“ in den Dortmunder Westfalenhallen hatte die Verbraucherzentrale einfach mitgemacht: „Einfach machen! Ideen für nachhaltigen Konsum“ wurden dabei am Beispiel von Textilien „auf den Bügel“ gehängt. Gemeinsam mit Kolleginnen aus der Düsseldorfer Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale nahm der Umweltberater Maß, um die Vorteile der Kollektionen aus fairer Produktion vorzustellen.

Verbraucherzentrale in Dortmund | Jahresbericht 2016 | Seite 15

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